Stellplatzverpflichtung eine verflixt komplizierte Angelegenheit. Festseminar zum 75. Geburtstag von Hermann Knoflacher
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1 Stellplatzverpflichtung eine verflixt komplizierte Angelegenheit Festseminar zum 75. Geburtstag von Hermann Knoflacher DI Dr Romain Molitor, komobile
2 Vor 1909 Um
3 1936 Nach
4 1950er Jahre 1964 Quelle: Raiffeisen, Looshaus 4
5 2008 5
6 Quelle: Norman Bel Geddes (1940), Magic Motorways, Random House 6
7 Entwicklung des Motorisierungsgrades in Städten Wien: 416 Pkw/1.000 Einw Pkw/1.000 Einw Berlin: 323 Pkw/1.000 Einw Pkw/1.000 Einw Paris (Stadt): 250 Pkw/1.000 Einw Pkw/1.000 Einw Pkw/1.000 Einw Quellen: MA18, MPV 03; Evaluierung 2013, Wien Stadtbauamt Berlin, CETE Centre/Ministère du Développement Durable, Paris 7
8 Stellplatzregulative Trennung in Quellverkehr (Wohnung) und in Zielverkehr (Arbeitsplatz, Einkaufen, Erledigungen, Freizeiteinrichtungen etc.). Grundsätzliche Herangehensweise: Keine Vorschreibung in der Bauordnung/ Garagenordnung Beispiele: Berlin, Hamburg Untergrenze vorschreiben Beispiele: Dudelange (Lux.), Stadt Luxemburg Obergrenze vorschreiben Beispiele: Oxford Central Area Bandbreite: Unter- und Obergrenze vorschreiben Beispiele: Zürich, Genf 8
9 Internationale Beispiele: Genf Unter- und Obergrenze auf Basis der Zentralität festgelegt: Regel: mind. 1 Stpl./100m2 Wohnnutzfläche, aber im Sektor I zb signifikante Reduktion Quelle: Ville de Genève 9
10 Unter- und Obergrenze auf Basis der Zentralität festgelegt: Regel: mind. 1 Stpl./100m2 Wohnnutzfläche, aber im Sektor I zb signifikante Reduktion Internationale Beispiele: Zürich Quelle: Stadtbauamt Zürich 10
11 Internationale Beispiele: Brüssel Festlegung anhand der ÖV-Erschließung (nur im Zielverkehr) Regel: 2 Stpl. bis 250m2 Nutzfläche, dann 1 Stpl. je 200/100/60m2 zusätzlicher Nutzfläche Quelle: Ville de Bruxelles 11
12 Stellplatzregulativ Wien: Garagengesetz 2014 Novellierung: Änderung von einem Stellplatz je Wohnung auf einen Stellplatz je 100m2 Wohnnutzfläche Konsequenz: ca. 0,8 Stellplätze im Mittel je Wohneinheit Bandbreite Wohnungen: Reduktion der Stellplatzverpflichtung um 50% möglich, wenn gute/sehr gute ÖV-Erschließung innerhalb von 300m gegeben ist Flexibilisierung Änderung von einem Stellplatz je 80m2 Aufenthaltsraum bei Industrie- und Betriebsbauwerken, Bürogebäuden, Amtsgebäuden, Schulen usw., auf einen Stellplatz je 100m2 Aufenthaltsraum Reduktion des Angebotes im Zielverkehr 12
13 Carloft Quelle: Carloft.de 13
14 Autofreies Wohnen Kabelwerk kabelwerk.at Wohnbauten ohne den Wohnungen zugewiesenen Stellplätzen, dafür Stellplätze für car-sharing, Angebote im Mobilitätsmanagement, Fahrradstellplätze, Mietmöglichkeiten Radanhänger, Lastenräder, gute/sehr gute ÖV Erschließung : Beispiele: Wien-Floridsdorf Floridsdorf Manfred Seidl Wien-Meidling (Kabelwerk) Zürich-Kalkbreite 14
15 Fazit Freiburg-Vauban badische-seiten.de Überdenken des Stellplatzregulativs: Reduktion der Verpflichtung Anpassung an die Erschließungsqualität im Öffentlichen Verkehr Tendenz Unter- und Obergrenzen im Gegensatz zu nur Untergrenzen für die Stellplatzverpflichtung fest zulegen Quell- und Zielverkehr werden getrennt berücksichtigt: War bisher vor allem im Zielverkehr eine restriktivere Handhabung zu beobachten, ist nun auch der Quellverkehr ins Blickfeld gerückt: - zahlreiche Projekte wie autofreies Wohnen, oder auto-reduziertes Wohnen - Reduktion der Zahl der Stellplätze nicht mehr ein Stellplatz pro Wohnung, Differenzierung nach Wohnungsgröße Zürich-Kalkbreite wohnbau-mobilitaet.ch Resilientes Denken und Handeln: Was tun, wenn der Bedarf an Stellplätzen weiter zurück geht? Umgang mit den bestehenden Kapazitäten: Stellplätze werden gar nicht so selten auch für andere Zwecke genutzt (Abstellen, Spielen ) Umbau nicht immer leicht möglich Was tun, wenn der Bedarf an Stellplätzen später zunimmt? Reserveflächen vorsehen (s. Bsp. Freiburg-Vauban)? 15
16 Jetzt wissen wir, wie viele Stellplätze wir brauchen oder auch nicht? 16
17 Dipl.-Ing. Helmut Koch Dipl.-Ing. Dr. Romain Molitor komobile Gmunden GmbH Kirchengasse 3 A-4810 Gmunden t: +43 (0) gmunden@komobile.at komobile w7 GmbH Schottenfeldgasse 51/17 A-1070 Wien t: wien@komobile.at komobile Luxembourg s.a r.l. 43, rue de Strasbourg, L-2561 Luxembourg t: luxembourg@komobile.lu 17
TEXTGEGENÜBERSTELLUNG. z u r Änderung des Wiener Garagengesetzes Abs. 1 lautet: 3. 2 Abs. 1a entfällt.
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