1. Einwohner- und Bürgergemeindeversammlung Zeglingen
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- Mathilde Ursler
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1 1. Einwohner- und Bürgergemeindeversammlung Zeglingen Montag, 6. Juni 2016, Uhr Gemeindesaal Zeglingen Vorsitz: Protokoll: Rickenbacher Friedrich Bider Franziska Gemeindepräsident Fredi Rickenbacher begrüsst alle herzlich zur heutigen Versammlung. Im Speziellen heisst er Ehrenbürger Fredi Belser, Edith Binggeli vom Ingenieurbüro Stierli + Ruggli AG, das Ehepaar Scherer sowie von der Presse Otto Graf, Volksstimme/OBZ, willkommen. Entschuldigt haben sich von der RPK Thomas Beugger und Pia Mangold. Als Stimmenzähler werden gewählt: Carmen Grieder und Sabrina Buess Total Anwesende: 40 Stimmberechtigte und 5 Gäste 1. Das Protokoll der 2. Einwohner- und Bürgergemeindeversammlung vom 10. Dezember 2015 wird verlesen und genehmigt. Die vorliegende Traktandenliste wird ohne Diskussion genehmigt. 2. Genehmigung Mutation Zonenvorschriften Siedlung betreffend Gefahrenzonen Edith Binggeli vom Ingenieurbüro Stierli + Ruggli, welche die vorliegenden Unterlagen zusammen mit dem Gemeinderat erarbeitet hat, informiert ausführlich über das Geschäft. Gestützt auf die Naturgefahrenkarte des Kantons Basel-Landschaft für die Gemeinde Zeglingen sind Gefahrenzonen im Zonenplan Siedlung ausgeschieden worden. Es sind dies zum einen Gefahrenzonen Überschwemmung im Bereich der Fliessgewässer und zum anderen Gefahrenzonen Rutschung in Hanglagen. Diese Zonen werden wiederum unterteilt in Bereiche mit geringer und mittlerer Gefährdung. Die neuen Zonenreglementsbestimmungen zu den Gefahrenzonen legen fest, dass Massnahmen zu treffen sind, die die Bauten und Anlagen gegen Auswirkungen der Naturgefahren entsprechend der ausgewiesenen Gefährdungsstufe hinreichend schützen. Die Haftung des Gemeinwesens ist dabei ausgeschlossen. Bruno Rickenbacher möchte wissen, ob er Massnahmen ergreifen muss. Edith Binggeli hält fest, dass bestehende Bauten Bestandesgarantie haben. Eine Verpflichtung, Massnahmen im Zusammenhang mit den Naturgefahren zu ergreifen, besteht grundsätzlich nicht. Bei wiederholten Schäden aufgrund Naturereignisse kann der Kanton bzw. die Gebäudeversicherung jedoch entsprechende Massnahmen fordern. Die neuen Bestimmungen sind jedoch verbindlich bei der Realisierung von Neubauten und bei grösseren Sanierungsarbeiten an bestehenden Gebäuden. Somit kann
2 sichergestellt werden, dass bei allfälligen, zukünftigen Naturereignissen kein grösserer Sachschaden entsteht und entsprechend auch die Gefahr für die Bevölkerung minimiert wird. Margot Rickenbacher möchte wissen, in welchen Gemeinden die geforderte Umsetzung bereits vollzogen wurde. Sie sieht keine Notwendigkeit dazu. Diverse Gemeinden seien bereits daran, die Gefahrenkarten in die Zonenplaninstrumente zu integrieren, gibt Edith Binggeli zur Antwort. Gemäss dem Schreiben des Regierungsrates vom Juni 2011 sind alle Gemeinden verpflichtet, die im Gemeindegebiet bestehenden Gefährdungen gemäss Naturgefahrenkarte in den Zonenvorschriften Siedlung mittels grundeigentumsverbindlichen Bestimmungen umzusetzen. Weiter informiert Margot Rickenbacher die Anwesenden, dass sie zusammen mit einem Anwalt die Sachlage bezüglich Naturgefahrenkarte intensiv abgeklärt habe. Sie bedauert, dass der Gemeinderat auf ihre Bitte, die Parzelle an der Hauptstrasse 45 aus der Gefahrenzone zu entlassen nicht eingetreten ist. Edith Binggeli hält fest, dass dies gar nichts nützen würde. Wie bereits erwähnt, kommen die neuen Bestimmungen bei Neuund grösseren Umbauten oder Sanierungen von Liegenschaften zwingend zur Anwendung, ungeachtet der Tatsache ob die Gefahrenzonen bereits im Zonenplan umgesetzt sind. Margot Rickenbacher stellt den Antrag auf Verschiebung des Traktandums auf die Dezember-Gemeindeversammlung, damit die betroffenen Parteien die Unterlagen nochmals prüfen können. ://: Der Antrag von Margot Rickenbacher auf Verschiebung des Traktandums auf die Dezember-Gemeindeversammlung wird mit 4 Ja und 28 Nein Stimmen abgelehnt. ://: In der Folge wird die Mutation Zonenvorschriften Siedlung betreffend Gefahrenzonen mit 31 Ja, 0 Nein und 9 Enthaltungen genehmigt. 3. Genehmigung Grundwasserschutzzonenplanung Neunbrunnquelle/Erlimattquellen Die heute rechtskräftige Grundwasserschutzzonenplanung basiert auf dem Schutzzonenplan Erlimatt- und Neunbrunnquellen aus dem Jahre 1979 informiert Edith Binggeli. Die Gemeinden sind angehalten, diese Planungen von Zeit zu Zeit zu überarbeiten. Mit Hilfe der neuen Grundwasserschutzzonenplanung wird sichergestellt, dass die Qualität des Trinkwassers, welches bei der Neunbrunnenquelle und den Erlimattquellen entnommen wird, weiterhin eine gute Qualität aufweist und trotzdem eine landwirtschaftliche Nutzung der Flächen innerhalb der Schutzzonen möglich ist. Die Quellen und das Einzugsgebiet liegen sowohl auf Oltinger als auch auf Zeglinger Boden. Eigentümer der Neunbrunnquelle ist die Einwohnergemeinde Zeglingen. Hauptbezüger ist jedoch die Gemeinde Kilchberg. Die Gemeinde Rünenberg ist Eigentümer und Wasserbezüger der Erlimattquellen. Die Gemeinde Oltingen bezieht keinerlei Wasser dieser Quellen und ist jedoch für die Planung auf ihrem Gemeindebann zuständig. Zeglingen hat aber lediglich die Grundwasserschutzzonen zu beschliessen, die sich auf dem eigenen Gemeindegebiet befinden. Die neuen Schutzzonen wurden in einen Fassungsbereich S1, eine engere Schutzzone S2 und eine weitere Schutzzone S3 unterteilt. Je nach Schutzzonen ist die landwirtschaftliche Nutzung mehr oder weniger eingeschränkt. ://: Ohne Wortbegehren wird die Grundwasserschutzzonenplanung Neunbrunnquelle/Erlimattquellen einstimmig genehmigt.
3 4. Beschlussfassung Gemeindeinitiative für eine faire Kompensation der EL-Entlastung (Fairness-Initiative) Gemeindepräsident Fredi Rickenbacher informiert kurz über das in der Einladung schon im Detail erläuterte Geschäft. Die Gemeinden sollten als Ausgleich für die kommunale Pflegefinanzierung in den Jahren gesamthaft Fr. 45 Mio vom Kanton zurückerhalten. Im Sommer 2015 hat der Regierungsrat jedoch beschlossen die Ausgleichszahlung erst bei gegebener Gesundung der Kantonsfinanzen vorzunehmen. Im Januar 2016 hat der Landrat dann aber entschieden, dass der Kanton den Einwohnergemeinden im Jahre 2015 einmalig und abschliessend lediglich Fr. 15 Mio. als Kompensation der EL-Entlastung des Kantons in den Jahren leistet. Diese Sparübung des Kantons zu Lasten der Gemeindefinanzen wird von den Gemeinden nicht akzeptiert. Unter der Federführung der Gemeinde Reinach wurde die Fairness-Initiative formuliert. Der Gemeinderat beantragt daher wie folgt: 1. Die Gemeindeversammlung beschliesst, die formulierte Gemeindeinitiative für eine faire Kompensation der EL-Entlastung (Fairness-Initiative) zu unterzeichnen. 2. Die Gemeindeversammlung nimmt zustimmend Kenntnis vom Wortlaut des Initiativbegehrens; dieser lautet: 15c des Finanzausgleichs-Gesetzes vom 25. Juni 2009 (SGS 185) ist mit einem Abs. 1 bis wie folgt zu ergänzen: Leistungen des Kantons, Ergänzungsleistungen 1bis Zur Kompensation der EL-Entlastung des Kantons durch die kommunale Pflegefinanzierung in den Jahren erstattet der Kanton den Einwohnergemeinden bis Ende des Jahres 2020 insgesamt CHF 45 Mio. An diesen Betrag wird die Zahlung von CHF 15 Mio. gemäss Beschluss des Landrats vom 28. Januar 2016 angerechnet. 3. Der Gemeinderat wird ermächtigt, die Initiative notwendigenfalls zurückzuziehen. 4. Federführend ist die Gemeinde Reinach. ://: Der Gemeindeinitiative für eine faire Kompensation der EL-Entlastung (Fairness- Initiative) wird einstimmig zugestimmt. 5. Genehmigung Nachtragskredit von Fr zu Lasten der Rechnung 2016 für die Neuerstellung der Abwasserleitung In den Reben (Parz. 1065) Für die Parzelle 1065 besteht ein Bauvorhaben vom heute anwesenden Ehepaar Scherer, welches aus beruflichen Gründen ins Baselbiet ziehen möchte. Die Parzelle ist aber nicht an das Abwasserwerk der Gemeinde angeschlossen. Die neue Leitung muss über eine Länge von ca. 60m in der Rebenstrasse erstellt werden, mit Anschluss an den Sauber- und Reinwasserkanal im Enggässli. Gemäss ersten Berechnungen ist mit Kosten von rund Fr zu rechnen. Toni Rickenbacher möchte sich versichern, dass diese Leitung erst gebaut wird, wenn der Bau auch ausgeführt wird. Der Vorsitzende bestätigt ihm dies. ://: Der Nachtragskredit von Fr zu Lasten der Rechnung 2016 für die Neuerstellung der Abwasserleitung In den Reben (Parz. 1065) wird einstimmig genehmigt.
4 6. Genehmigung Jahresrechnung 2015 der Einwohnerkasse Finanzchef Georges Tschopp weist auf die ausführlichen Erläuterungen in der Einladung hin und geht im Detail kurz auf einige einzelne Positionen ein. U.a. kam dieses sehr gute Resultat Dank ein paar bekannten, einmaligen Sondereffekten bei den Steuern zu Stande. Weitere Massnahmen für die Entwicklung der Gemeindefinanzen werden an der Budgetversammlung vom Dezember folgen. RPK-Mitglied Werner Stampfli hält fest, dass der Gemeinderat einen guten Job mache. Er dankt sowohl der Verwaltung als auch dem Gemeinderat für die seriöse Arbeit. Er empfiehlt die Rechnung zur Genehmigung. ://: Die Jahresrechnung 2015, die bei einem Aufwand von Fr und einem Ertrag von Fr , mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 166' abschliesst, wird einstimmig genehmigt. Bürgergemeinde Anwesende BürgerInnen: Genehmigung eines Beitrages von Fr an den Kultur- und Museumsverein Läufelfingen für das Projekt Silo 12 Der Gemeinderat wurde bereits beim Rückbau der Anlagen im Jahre 2003 durch die Holcim AG vom Verein angefragt, ob Zeglingen Teile der Seilbahn, welche den Gips von der Gipsi in Zeglingen nach Läufelfingen transportiert hat, zur Seite legen wolle. Anstelle von uns übernahm somit der Kultur- und Museumsverein Läufelfingen einige Anlageteile, um sie beim Silo 12, nicht zu verwechseln mit dem Silo 8, wieder aufzubauen. Die Kosten für diesen Aufbau belaufen sich auf rund Fr Anlässlich einer Führung durch das bereits erstellte Museum konnte sich der Gemeinderat von der bisherigen, eindrücklichen Arbeit des Vereins ein Bild machen. Christine Rentsch möchte wissen, ob der Verein die Höhe des Betrages festgelegt habe oder ob sie auch mehr nehmen würden. Fredi Rickenbacher gibt zu verstehen, dass sich der Verein ob diesem Betrag sehr erfreut gezeigt habe. Man könne sich zu einem späteren Zeitpunkt immer noch mit einem weiteren finanziellen Zustupf erkenntlich zeigen. Kurt Breitenstein informiert, dass der oberste Stock des Museums auch als Eventhalle gemietet werden kann. ://: Der Beitrag von Fr an den Kultur- und Museumsverein Läufelfingen für das Projekt Silo 12 wird einstimmig genehmigt. 8. Grundsatzentscheid sanfte Sanierung oder umfassende Sanierung der Liegenschaften Hauptstrasse 42 und 44 Finanzchef Georges Tschopp informiert, dass der Gemeinderat die Meinung der Bürgerinnen und Bürger einholen will, bevor er mit der Planung für die Sanierung der beiden Liegenschaften beginnt. Für eine sanfte Renovation (nur bestehende Wohnungen werden saniert) wird mit rund Fr gerechnet. Für die Sanierung der gesamten Liegenschaft inkl. Milchlokal und ehemaligem Kühlraum mit sicherlich Fr. 1 Mio. Die Bürgergemeinde kann sich eine vollumfassende Sanierung aus eigenen Mitteln leisten, das sei kein Problem, ergänzt der Finanzchef. Es sollen keine Luxuswohnungen
5 erstellt werden, auch mit tieferen Mieten resultiert noch eine gute Rendite. Dies sei immer noch besser als das Geld ohne Zinsertrag auf der Bank zu lassen. In der Diskussion gehen die Meinungen teilweise stark auseinander. Von keinem Franken investieren über sanfte Sanierung und Unterbringung der Asylbewerber bis umfassende Sanierung inkl. Kauf und Miteinbezug der Liegenschaft Neumühle wird alles in die Waagschale geworfen. Als Knackpunkte werden der fehlende Platz für Parkplätze als auch die nicht ideale Wohnlage erwähnt. Toni Rickenbacher unterstützt eine Vollsanierung, zumal bei einer sanften Sanierung mit weiteren Kosten in absehbarer Zeit zu rechnen ist. Kurt Breitenstein empfiehlt, den Hang links des Gebäudes ins Projekt miteinzubeziehen, zbsp. für Parkplätze. In der Folge sprechen sich 21 Bürgerinnen und Bürger für eine umfassende Sanierung aus. Für die sanfte Variante kann sich niemand begeistern. 9. Nicht-Erheblicherklärung des Antrags gemäss 68 Gemeindegesetz von Rickenbacher Bruno und Kons. betreffend Prüfung Kauf Parzelle 363 von den Erben Max Lang, Zweck: Bau von Alters- und Kleinwohnungen Fredi Rickenbacher hält fest, dass der Gemeinderat die Beweggründe für den Antrag von Bruno Rickenbacher und Kons. zwar nachvollziehen kann, es der Gemeinderat jedoch als wichtiger erachte, die vorhandenen Mittel der Bürgergemeinde in die Sanierung der eigenen Liegenschaften an der Hauptstrasse zu stecken. Erwerb von weiteren Liegenschaften sei nicht die Hauptaufgabe der Bürgergemeinde, zumal dafür Fremdkapital aufgenommen werden müsste. Er empfiehlt den Initianten sich privat zu engagieren und bei Bedarf eine Genossenschaft zu bilden. Bruno Rickenbacher gibt bekannt, dass die Liegenschaft für Fr. 800'000. zu haben sei. Er habe sich während der Unterschriftensammlung als Einzelkämpfer gefühlt, er möchte sich auch nicht weiter engagieren, da er zu alt dafür sei. Toni Rickenbacher gibt zu bedenken, dass der Bau von Alterswohnungen gut überlegt sein müsse. Er sieht ein solches Vorhaben eher in grösseren Gemeinden als ideal. ://: Der Antrag gemäss 68 Gemeindegesetz von Rickenbacher Bruno und Kons. betreffend Prüfung Kauf Parzelle 363 von den Erben Max Lang, Zweck: Bau von Altersund Kleinwohnungen wird in der Folge mit 16 Ja und 5 Nein Stimmen als nicht erheblich erklärt. 10. Genehmigung Jahresrechnung 2015 der Bürgerkasse Die wiederum sehr positive Rechnung ist beinahe eine Punktlandung. Die Einnahmen aus der Deponie, eine höhere Rückerstattung von Seiten des Forstreviers sowie nicht budgetierte Erträge aus Ersatzaufforstungen in der Gipsi haben zu diesem guten Resultat geführt. RPK-Mitglied Werner Stampfli empfiehlt auch diese Rechnung zur Annahme und dankt dem Gemeinderat und der Verwaltung für die gute Arbeit. ://: Ohne Wortbegehren wird die Jahresrechnung 2015 der Bürgerkasse, die bei einem Aufwand von Fr und einem Ertrag von Fr mit einem Ertragsüberschuss von Fr abschliesst, einstimmig genehmigt. 11. Verabschiedungen Das wird ein etwas längeres Traktandum, meint Fredi Rickenbacher lachend. Mit viel Witz und den jeweils treffenden Worten verabschiedet er, begleitet mit dem
6 entsprechenden Dank für die langjährige, geleistete Arbeit, folgende Personen aus ihren Ämtern und überreicht allen einen Geschenkkorb mit Inhalt. Irène Hug: 20 Jahre Wahlbüro Fritz Lehnherr: 18 Jahre Wahlbüro Carmen Grieder: 12 Jahre Schulrat Edith Gerber: 8 Jahre Schulrat Astrid Dolder: 15 Jahre Leiterin Spielgruppe Delia Lang: 4 Jahre Gemeinderat Bernhard Hug: 16 Jahre Gemeinderat und 22 Jahre Liegenschaftsverwaltung Ein Jubiläum feiern kann auch Gemeindearbeiter Theo Sutter. Seit 20 Jahren leistet er sehr gute Arbeit und hält die Strassen und Gebäulichkeiten unserer Gemeinde im Schuss. Auch er erhält einen Geschenkkorb. In seinen Dank schliesst der Vorsitzende auch die Schreibende ein. Sie ist ebenfalls seit 20 Jahren im Verwaltungsverbund tätig, anfangs als Kassierin und ab 2000 als Verwalterin. 12. Verschiedenes Werner Stampfli informiert, dass er als Präsident des Lions Club Farnsburg für einen Grill, der vom Verein gespendet wird, einen Standort sucht. Interessierte sollen sich bei ihm melden. Astrid Dolder regt an, dein Einbau eines Lifts bei den Gemeindewohnungen zu prüfen. Gemeindepräsident Fredi Rickenbacher dankt fürs Erscheinen, die angeregten Diskussionen und hofft, angesichts der angespannten Wetterlage, dass sich Petrus eines Besseren besinnt und den Sommer doch noch kommen lässt. Er schliesst die Gemeindeversammlung um Uhr Der Präsident Die Verwalterin Friedrich Rickenbacher F. Bider
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