STUDIE ÜBER DIE ORGANISATION UND FINANZIERUNG DER PFLEGEVORSORGE IN ÖSTERREICH

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1 STUDIE ÜBER DIE ORGANISATION UND FINANZIERUNG DER PFLEGEVORSORGE IN ÖSTERREICH Auftraggeber Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz (BMSK) Stubenring Wien Studienverfasserin Quantum Institut für betriebswirtschaftliche Beratung GmbH 9020 Klagenfurt, St. Veiter Straße 1 Tel.: 0463/ , Fax: 0463/ Wien, Seidlgasse 21, Stiege 1, 3. Stock Tel.: 01/ , Fax: 01/ office@quantum-gmbh.at Stand: Mai 2007

2 Studie über die Organisation und Finanzierung der Pflegevorsorge in Österreich - I - INHALTSVERZEICHNIS 1. Vorwort Ausgangssituation, Auftrag und Zielsetzung der Studie Organisation der Pflegevorsorge Einleitung Organisation der Pflegevorsorge im Burgenland Organisation der Pflegevorsorge in Kärnten Organisation der Pflegevorsorge in Niederösterreich Organisation der Pflegevorsorge in Oberösterreich Organisation der Pflegevorsorge in Salzburg Organisation der Pflegevorsorge in der Steiermark Organisation der Pflegevorsorge in Tirol Organisation der Pflegevorsorge in Vorarlberg Organisation der Pflegevorsorge in Wien Medizinische Hauskrankenpflege Finanzierung der Pflegevorsorge Allgemeine Darstellung Die Finanzierung der Pflegevorsorge aus Bundesmitteln (Bundespflegegeld) Allgemeine Ausführungen zum Bundespflegegeld Gesamtdarstellung über Anzahl und Entwicklung der Bundespflegegeldbezieher und des Bundespflegegeldaufwandes - Datenquelle BMSK Detaildarstellungen zum Bundespflegegeld Datenauswertung über alle PV-, UV- und gemischten SV-Träger sowie über die sonstigen (betriebsspezifischen) Träger Datenauswertung der PV - Pensionsversicherungsanstalt Datenauswertung der SVB Sozialversicherungsanstalt der Bauern... 93

3 Studie über die Organisation und Finanzierung der Pflegevorsorge in Österreich - II Datenauswertung der SVA - Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft Datenauswertung des BPA - Bundespensionsamt Datenauswertung der ÖBB - DienstleistungsGmbH Datenauswertung der VAEB - Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau Datenauswertung der AUVA - Allgemeine Unfallversicherungsanstalt Datenauswertung der BVA - Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter Datenauswertung der VAöN - Versicherungsanstalt des österreichischen Notariats Datenauswertung der Österreichischen Post AG Datenauswertung des Bundessozialamts Datenauswertung der Telekom Austria AG Datenauswertung der Österreichischen Postbus AG Datenauswertung der Bundespflegegeldbezieher der Länder (OFG und Landeslehrer) Die Finanzierung der Pflegevorsorge aus Landesmitteln Einleitung Finanzierung der Pflegevorsorge im Burgenland Finanzierung der Pflegevorsorge in Kärnten Finanzierung der Pflegevorsorge in Niederösterreich Finanzierung der Pflegevorsorge in Oberösterreich Finanzierung der Pflegevorsorge in Salzburg Finanzierung der Pflegevorsorge in der Steiermark Finanzierung der Pflegevorsorge in Tirol Finanzierung der Pflegevorsorge in Vorarlberg Finanzierung der Pflegevorsorge in Wien Die Finanzierung der Pflegevorsorge aus Gemeindemitteln Einleitung Problematik der Ausgaben-/Kostentransparenz Gesamtübersicht Brutto- und Nettoausgaben der Gemeinden für Soziale Wohlfahrt Brutto- und Nettoausgaben der Gemeinden nach Bundesländern Direkt zuordenbare Nettoausgaben Die Finanzierung der Pflegevorsorge durch die Wohlfahrtsverbände Ergebnisdarstellung

4 Studie über die Organisation und Finanzierung der Pflegevorsorge in Österreich - III Einleitung und Allgemeines Übersichtsdarstellung Finanzierung der Altenpflege durch die Gebietskörperschaften Bundespflegegeld Landes- und Gemeindeaufwendungen für die Altenbetreuung Nettoausgaben der Gemeinden (ohne Wien) LITEFRATURVERZEICHNIS

5 Studie über die Organisation und Finanzierung der Pflegevorsorge in Österreich VORWORT Wir möchten uns bei allen beteiligten Personen und Organisationen, die uns bei der Datenerhebung und bereitstellung intensiv unterstützt haben, sehr herzlich bedanken. Erst durch die engagierte Arbeit von unzähligen Beteiligten und deren Bereitschaft für die nun vorliegende Studie teils sehr umfangreiche und äußerst komplexe Datenerhebungen vorzunehmen, konnte die gegenständliche Studie in all ihrer Komplexität und in der nun vorliegenden Detailliertheit erstellt werden. Die Studienverfasserin

6 Studie über die Organisation und Finanzierung der Pflegevorsorge in Österreich AUSGANGSSITUATION, AUFTRAG UND ZIELSETZUNG DER STUDIE Die aktuellen Diskussionen rund um den Bereich der Altenpflege haben einen verstärkten Informationsbedarf hinsichtlich der unterschiedlichen Zahlungsströme im Bereich der Pflegevorsorge aufgezeigt. Zur diesbezüglichen Klärung wurde vom Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz eine Studie in Auftrag gegeben. Ziel der Studie ist demnach die Aufbereitung einer übersichtlichen und überblicksartigen Darstellung der Organisation und Finanzierung (Mittelverwendung und Mittelherkunft) der Altenpflege in Österreich. Die vorliegende Studie beinhaltet insbesondere eine Analyse sowie eine übersichtliche und nachvollziehbare Darstellung der Finanzströme im Bereich der Altenpflege. Die Studie soll klären, wie sich die Finanzierungsmittel nach Herkunft und Höhe zusammensetzen und wie sie von den unterschiedlichen Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden), Institutionen und Organisationen für die einzelnen Betreuungsarten (stationär, teilstationär, ambulant) eingesetzt werden. Aufgrund der Tatsache, dass hinsichtlich der Mittelherkunft und Mittelverwendung (organisations- und gebietskörperschaftsbezogene Finanzströme) derzeit keine umfassenden und gesamthaften Primärdaten vorliegen, wurden diese zum Teil von der Studienerstellerin erstmals erhoben. Das Leistungsangebot im Bereich der Altenpflege kann nur für den formellen Bereich dargestellt werden, da über den informellen Bereich (die Pflege zu Hause) keine aussagekräftigen Daten vorliegen. Aufgrund von Erfahrungen in Österreich und in anderen Ländern ist jedoch davon auszugehen, dass ungefähr 80 % der pflegebedürftigen Menschen überwiegend informell durch nahe Angehörige gepflegt werden, wobei die informelle Pflege zu ca. 80 % von Frauen geleistet wird. 1 1 Vgl. Österle/Hammer [Betreuung und Pflege 2004] Seite 36.

7 Studie über die Organisation und Finanzierung der Pflegevorsorge in Österreich Die Familien- und Laienpflege ist demnach ein unverzichtbarer Bestandteil der Pflegevorsorge, über deren Organisation und Finanzierung jedoch keine gesamthaften Daten vorliegen 2 und somit die Kosten der informellen Pflege kaum bekannt sind. 3 Schätzungen gehen davon aus, dass ungefähr EUR 2 bis 3 Mrd. pro Jahr an Kosten für die informelle Pflege anfallen, wenn die von den unbezahlten Betreuungskräften eingesetzte Zeit mit fiktiven Löhnen bewertet wird, die für Pflegehelfer und Haushaltshilfen in der formellen Pflege bezahlt werden. 4 Die Ergebnisse der gegenständlichen Studie orientieren sich im Bereich der Organisation der Pflegevorsorge (Mittelverwendung) primär an den Daten der formellen Pflege und im Besonderen an den Pflegeeinrichtungen, welche von der öffentlichen Hand gefördert und für deren Nutzung Zessionen vom Bundesund Landespflegegeld durchgeführt werden. Im Bereich der Finanzierung (Mittelherkunft) der Pflegevorsorge wurden die Daten über das Bundespflegegeld bei den einzelnen Auszahlungsstellen für das Bundespflegegeld 5 abgefragt, das Landespflegegeld und die Subventionen der Länder wurden direkt bei den einzelnen Landesregierungen und die Aufwendungen der Gemeinden bei den Ländern und aus den statistischen Daten der veröffentlichten Rechnungsabschlüsse der Gemeinden erfasst (Gemeindebund). Die Daten für Wien sind in den Zahlen der österreichischen Gemeinden nicht enthalten und wurden daher beim Magistrat Wien erhoben. Die Komplexität der Pflegethematik, die umfangreichen und schwierigen Datenerhebungen sowie die Problematik der mangelnden Vergleichbarkeit der Daten Vgl. AKL Abt. 13 [Leistungsbericht 2005] Seite 39. Vgl. Schneider/Österle [Kosten der Pflege 2006] Seite 17. Vgl. Schneider/Österle [Gesundheitssicherung im Alter 2003] Seite 235f. PV, SVB, SVA, BVA (BVA Unfallversicherung und Pensionsservice der BVA = ehem. Bundespensionsamt), VAEB, AUVA, VAöN, ÖBB, Österreichische Post AG, Postbus AG, Telekom Austria, Ämter der jeweiligen Landesregierungen (für Landeslehrer und Pflegegeldbezieher nach dem OFG). Das Bundessozialamt konnte keine detaillierten Daten liefern und wurde nach Rücksprache mit dem BMSK in der Folge bei der weiteren Datenerhebung nicht weiter berücksichtigt (ca Pflegegeldbezieher). Das von den Ländern ausbezahlte Bundespflegegeld (Landeslehrer und OFG) konnte nur von einem Teil der Länder bereitgestellt werden (Kärnten, Tirol).

8 Studie über die Organisation und Finanzierung der Pflegevorsorge in Österreich zwischen den Ländern haben dazu geführt, dass die ursprünglich geplante Zeit für die Erstellung der Studie um mehr als das Doppelte überschritten wurde. Die folgenden Ausführungen und Darstellungen (Kapitel 2 Organisation der Pflegevorsorge; Kapitel 4 Finanzierung der Pflegevorsorge) sollen nun zu einer weiteren Transparenz im Bereich der österreichischen Pflegevorsorge beitragen und als Ausgangsbasis für Optimierungsmöglichkeiten sowie insbesondere als Entscheidungsgrundlage für die Politik dienen. 3. ORGANISATION DER PFLEGEVORSORGE 3.1 Einleitung In Österreich beziehen rund Personen Bundespflegegeld. Davon werden 30 % (d.s Personen bzw. rd. 17 % der Bundespflegegeldbezieher) stationär oder mit Hilfe von ambulanten Diensten (13 % der Bundespflegegeldbezieher) betreut. 6 Der größte Anteil der Bundespflegegeldbezieher, nämlich Personen bzw. 70 %, werden zu Hause von den Angehörigen betreut und gepflegt. Zusätzlich zu den Bundespflegegeldbeziehern gibt es noch bzw Landespflegegeldbezieher, je nach dem ob Auslandsbezieher und Bezieher von Ausgleichszahlungen enthalten sind oder nicht. 7 Es gibt keine genauen Angaben über die Anzahl der Personen, die zwar pflegebedürftig sind, aber dennoch kein Pflegegeld beziehen. Die Fortschreibung einer Schätzung nach Badelt ergibt für Österreich hilfs- und betreuungsbedürftigen Personen. 8 Es gibt also deutlich mehr pflegebedürftige Personen als Pflegegeldbezieher Vgl. hierzu und im Folgenden AKL Abt. 13 [Leistungsbericht 2005] Seite 39. Vgl. BMSG [AKR-Bericht 2005] Seite 37. Vgl. Badelt et al [Kosten der Pflegesicherung 1996].

9 Studie über die Organisation und Finanzierung der Pflegevorsorge in Österreich Die Bereitstellung der sozialen Dienste (stationär, teilstationär, ambulant) ist je nach Bundesland unterschiedlich organisiert. Daher erfolgt die Darstellung der Organisation der Pflegevorsorge in gegenständlicher Studie für jedes Bundesland separat. In den einzelnen Bundesländern gibt es Unterschiede im Rechtsanspruch auf Bestandteile der Sicherung des Lebensbedarfs, der Hilfe in besonderen Lebenslagen sowie bei sozialen Diensten. In den folgenden Kapiteln soll darauf eingegangen werden, mit welchen Mitteln, zu welchen Kosten und zu welchen, an die Bedürftigen verrechneten Sätze das jeweilige Bundesland den Bedarf deckt. Die Evaluierung der dahinter stehenden Prozesse (Abwicklung der Geldmittelverwaltung und -auszahlung bzw. Rechnungslegung) war nicht Gegenstand dieser Studie. Um die Effizienz beurteilen zu können, wäre jedoch eine Evaluierung dieser Aspekte ebenfalls sinnvoll. 3.2 Organisation der Pflegevorsorge im Burgenland Sozial- und Gesundheitssprengel Im Burgenland existieren Sozial- und Gesundheitssprengel. Diese Gesundheitssprengel werden von Gemeinde- und Kreisärzten betreut und fungieren im Wesentlichen als Anlauf- und Beratungsstellen. Sozialhilfeverbände Im Land Burgenland existieren keine Sozialhilfeverbände. Von Landesseite existieren Richtlinien für die Durchführung und Förderung der Professionellen ambulanten Pflege- und Betreuungsdienste, in denen Qualitätskriterien und kostendeckende Normstundensätze festgelegt sind. Die Verwaltung sowie Administration der Pflege bleibt weitgehend der dafür gegründeten ARGE Hauskrankenpflege und soziale Dienste und somit den zugehörigen Organisationen überlassen. Diese sind gemäß Qualitätskriterien zu einer adäquaten Pflege und Bereitstellung von Diensten verpflichtet.

10 Studie über die Organisation und Finanzierung der Pflegevorsorge in Österreich Sozialfonds Im Burgenland existiert kein Sozialfonds. Stationäre Betreuung Alten- und Pflegeheime Ende 2006 waren im Burgenland 38 Heime mit Plätzen vorhanden. Diese sind folgenden Betreibern zuzuordnen: Anbieter Anzahl Heime Angebotene Plätze Krankenanstalten-Gesellschaft KRAGES Freistadt Eisenstadt 1 79 Gemeinnützige Vereine und GmbHs Private (kommerzielle Betreiber) Summe Von Landesseite werden keine Heime betrieben oder Investitionszuschüsse gewährt. Die Heime verrechnen kostendeckend kalkulierte Tagsätze, deren Höhe im Fall einer Kostenübernahme-Vereinbarung vom Land genehmigt (bzw. festgesetzt) wird. Die Höhe und pflegestufenabhängige Gestaltung der Tagsätze ist von Heim zu Heim verschieden, die Tagsätze bewegen sich zwischen EUR 50,00 und EUR 80,00 zuzüglich 10 % USt. Der Durchschnittssatz liegt derzeit bei ca. EUR 73,00 zuzüglich USt. Etwa 35 % der Heimbewohner bestreiten die Kosten aus eigenem Einkommen zuzüglich Pflegegeld (Selbstzahler), bei den übrigen 65 % läuft die Verrechnung über die zuständige Bezirkshauptmannschaft (Sozialhilfe), welche mit den Heimen die aus den genehmigten Tagsätzen resultierenden Gesamtkosten verrechnet. Von den Heimbewohnern werden 80 % der Pension einbehalten (exklusive Sonderzahlungen) und das Pflegegeld wird bis auf ein Taschengeld von EUR 42,20 einbehalten. Grundsätzlich kann auf das Vermögen der Pflegebe-

11 Studie über die Organisation und Finanzierung der Pflegevorsorge in Österreich dürftigen zurückgegriffen (5 Jahre rückwirkend) sowie von unterhaltspflichtigen Kindern ein Kostenanteil eingefordert werden. Kurzzeit- bzw. Urlaubspflege Kurzzeit- bzw. Urlaubspflege wird von den meisten Heimen nach Maßgabe freier Plätze angeboten. Die Verrechnung erfolgt nach den jeweiligen Tagsätzen, wobei es keinen Unterschied zu einer Vollzeitbetreuung gibt. Eine definitive Landesförderung existiert derzeit nicht. Bis Ende 2006 nahmen 22 Personen in 11 Heimen Kurzzeitpflege in Anspruch. Teilstationäre Betreuung Tagesbetreuungseinrichtungen für Senioren sind im Aufbau begriffen und werden noch wenig beansprucht, derzeit besitzen 8 Einrichtungen mit 73 Plätzen eine Betriebsbewilligung. Der Tagsatz auf Vollkostenbasis wird soeben kalkuliert. Man geht von einem Satz zwischen EUR 45,00 und EUR 60,00 (inkl. Verpflegung) aus. Ab 2007 gibt es für die Tagesgäste eine Landesförderung in Höhe von EUR 25,00 pro Besuchstag (bis zu einem Nettoeinkommen von 150 % des Ausgleichszulagen-Richtsatzes (2007 = EUR 690,00), dann verringert sich die Landesförderung: ab einem Einkommen von 270 % des Ausgleichszulagen- Richtsatzes gibt es keine Förderung mehr). Falls die monatlichen Gesamtkosten zu hoch werden, gibt es noch die Möglichkeit einer zusätzlichen Unterstützung aus Sozialhilfemitteln. Das Gesamtbudget für die Tagesstättenförderung beträgt für 2007 EUR ,00. Soziale mobile Dienste Essen auf Rädern Dem Land Burgenland liegen keine Informationen über die Anzahl der zugestellten Menüs oder über die Anzahl der betreuten Personen für den Dienst Es-

12 Studie über die Organisation und Finanzierung der Pflegevorsorge in Österreich sen auf Rädern vor. Diese Daten sind de facto nicht erhebbar. Der Dienst Essen auf Rädern wird teilweise durch die Gemeinden angeboten. Hauskrankenpflege / -hilfe / Heimhilfe Im Rahmen der Hauskrankenpflege wurden Stunden (2005) und im Rahmen der Heimhilfe Stunden (2005) erbracht. Als Anbieter der Hauskrankenpflege, der Hauskrankenhilfe und der Heimhilfe treten alle Wohlfahrtsanbieter auf. Ein Teil der Gesamtkosten für den ambulanten sowie mobilen Bereich wird vom Land Burgenland getragen. Dem Leistungsnutzer werden landeseinheitlich geregelte Stundensätze für die reine Pflegezeit (ohne Fahrtzeit) in Rechnung gestellt. Die ab gültigen Kostensätze lassen sich wie folgt darstellen: Leistungsangebot EUR / Stunde Hauskrankenpflege 24,80 Hauskrankenhilfe 19,90 Heimhilfe 14,60 Soweit die Eigenmittel des Pflegebedürftigen ausreichen, werden die Kosten direkt mit dem Leistungsbezieher abgerechnet. Im Falle, dass der Pflegebedürftige einen Zuschuss aus der Sozialhilfe beansprucht, muss ein entsprechender Antrag bei der Bezirksverwaltungsbehörde eingebracht werden. Übersteigen die Kosten einen vom jeweiligen Einkommen sowie dem Pflegegeld abhängigen zumutbaren Kostenbeitrag, wird die Pflege von der Behörde bescheidmäßig zuerkannt und die Gesamtkosten vorbehaltlich der Rückverrechnung eines Kostenbeitrages mit dem Pflegebedürftigen vorläufig übernommen.

13 Studie über die Organisation und Finanzierung der Pflegevorsorge in Österreich Sonstige soziale Dienste Der Bereich sonstige soziale Dienste wird im Bundesland Burgenland ebenfalls durch die Wohlfahrtsorganisationen betreut. Hierfür konnten uns keine weiteren Daten zur Verfügung gestellt werden. Gesetzliche Grundlagen: Burgenländisches Pflegegeldgesetz, LGBl.Nr. 58/1993, i.d.g.f., und Einstufungsverordnung, LGBl.Nr. 34/1999, i.d.g.f. Burgenländisches Altenwohn- und Pflegeheimgesetz LGBl.Nr. 61/1996; Burgenländisches Sozialhilfegesetz 2000, LGBl.Nr. 5/2000, i.d.g.f. 3.3 Organisation der Pflegevorsorge in Kärnten Sozial- und Gesundheitssprengel (SGS) In den 1994 geschaffenen Sozial- u. Gesundheitssprengeln erfolgt die Koordination der sozialen Dienste Hauskrankenpflege und Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes. Die SGS dienen dem Zweck, eine flächendeckende, koordinierte und am Bedarf orientierte Betreuung zu gewährleisten. Die betreuten Personen sollen durch die Koordinierung der sozialen Dienste solange als möglich in der gewohnten Umgebung ein selbstbestimmtes Leben führen können. 9 Aufgabe der SGS ist also die Vernetzung der sozialen Dienste und die Überprüfung von Über- oder Unterversorgungen. Zuständige Instanzen der Sozial- u. Gesundheitssprengel sind die Bezirkshauptmannschaften u. die Bürgermeister Vgl. Erläuterungen zu den Budgetdaten Hr. Apochal. 10 Gespräch mit Abt. 13.

14 Studie über die Organisation und Finanzierung der Pflegevorsorge in Österreich Es gibt 10 SGS in Kärnten, deren Aufgaben in der Folge aufgelistet sind: Feststellung des Bedarfs an sozialen Diensten Möglichkeit der Inanspruchnahme Abstimmung der Bedarfsdeckung (Über- oder Unterversorgung, Initiativen für eine ausgeglichene Versorgung) Sicherung der qualitativen und quantitativen Versorgung Schaffung von Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch Planung von sozialen Diensten und Anregung an die Träger, diese umzusetzen Förderung der Zusammenarbeit und wechselseitigen Information hinsichtlich aller Träger Vorlage von Kosten- und Leistungsvergleichen für soziale Dienste von einzelnen Anbietern Sozialhilfeverbände Die Sozialhilfeverbände betreiben Alten-/Pflegeheime in den Kärntner Bezirken (Bezirksaltenwohnheime). Pro politischen Bezirk besteht ein Sozialhilfeverband. Insgesamt gibt es also 8 Sozialhilfeverbände. Sozialfonds Im Jahr 2001 war geplant, den Großteil der Aufgaben der Sozialabteilung inklusive dem Budget an den so genannten Sozialfonds auszugliedern. Die Ausgaben der Sozialabteilung (u.a. auch die Personalausgaben für die meisten Beschäftigten der Sozialabteilung) hätten vom Sozialfonds übernommen werden sollen (ähnlich wie die Krankenanstalten und die Gesundheitsabteilung vom Gesundheitsfonds übernommen wurden). Dieses Vorhaben wurde aber kurz vor Beschluss doch noch zurückgenommen. Nun existiert der Name Sozialfonds nur noch für das beratende Gremium nach dem K-SHG, welches mit einer eigenen Geschäftsordnung übrig geblieben ist (ehemals Sozialhilfebeirat). Im Sozialfonds wurden und werden keine finanziellen Mittel dotiert (daher ist auch kein Rechnungsabschluss erforderlich).

15 Studie über die Organisation und Finanzierung der Pflegevorsorge in Österreich Im Zusammenhang mit dem Sozialfonds ist noch der Sozialbaufonds zu erwähnen, für den dasselbe gilt, wie für den Sozialfonds. Sämtliche Mittel werden im Rahmen des K-SHG im Bewirtschaftungsbereich der Abteilung 13 dotiert und bewirtschaftet und nicht im Bereich Sozialfonds oder Sozialbaufonds. Stationäre Betreuung Alten-/Pflegeheime Ein Heim zählt dann als Pflegeheim, sobald dort Personen ab der Pflegestufe 3 untergebracht sind. In den Kärntner Pflegeheimen werden lediglich alte Menschen betreut und gepflegt. Geistesschwache Menschen und solche mit Behinderung werden in Kärnten nicht gemeinsam mit alten Menschen, sondern in eigenen Behinderteneinrichtungen untergebracht. Für sehr alte Menschen mit Behinderung und sehr alte geistesschwache Personen sind im Caritas-Heim in Maria Elend und in Zukunft im Heim der Schulschwestern in Bleiburg gerontopsychiatrische Pflegeplätze vorgesehen. Dieses Klientel befindet sich daher nicht in den Alten- und Pflegeheimen. Träger Anzahl der Heime Anzahl der Betten Gemeinden Sozialhilfeverbände Karitative Träger Private Anbieter Gesamt (ohne LKHs) Land (LKHs) Gesamt Quelle Anzahl der Heime: Liste mit Personalzahlen im extramuralen Bereich für den Pandemieplan (Dr. Christine Fercher, übermittelt von Dr. Meisslitzer, beide AKL Abt. 13), Anzahl der Heimplätze: Broschüre des BMSK zu den Alten- und Pflegeheimen Ende 2004.

16 Studie über die Organisation und Finanzierung der Pflegevorsorge in Österreich Die 4 Heime, die sich in der Trägerschaft des Landes befinden, sind in den LKHs untergebracht (Krankenhaus für chronisch Kranke / Haus der Geriatrie in den LKHs in Klagenfurt, Villach, Wolfsberg und Laas). Diese Heime weisen 268 Pflegeplätze auf. 2 Gemeindeheime mit insgesamt 180 Wohnplätzen befinden sich in Klagenfurt und Villach. Die bezirksweise organisierten Sozialhilfeverbände treten bei 16 Heimen als Träger auf und weisen insgesamt Heimplätze auf (276 Wohnplätze, 651 Pflegeplätze und 215 Pflegewohnplätze). 22 Heime befinden sich in der Trägerschaft von Privaten und weisen Plätze auf (80 Wohnplätze, Pflegeplätze und 195 Pflegewohnplätze). Von den insgesamt 16 Heimen in der Trägerschaft von Wohlfahrtsverbänden befinden sich 8 Heime der Caritas, 5 Heime der Diakonie, 1 Heim der Volkshilfe und 2 AVS-Heime (AVS = Arbeitsvereinigung der Sozialhilfe Kärnten). In den 16 Heimen der Wohlfahrtsverbände gibt es insgesamt Plätze (132 Wohnplätze, 376 Pflegeplätze und 741 Pflegewohnplätze). Der Leistungsbericht der Abteilung 13 wies für das Jahr 2004 erst 55 Heime aus, welche sich aus 6 Altenwohnheimen, 23 Pflegeheimen und 26 mehrgliedrigen Heimen (sowohl Wohn- als auch Pflegeplätze) zusammensetzten. Die folgenden Einrichtungen, welche Heime in Kärnten betreiben, haben Gemeinnützigkeitsstatus: Caritas Diakonie Laetitia (privater Träger mit Gemeinnützigkeitsstatus) Im Jahr 2005 gab es insgesamt Plätze in Heimen (davon in Pflegeheimen und 750 in psychiatrischen Pflegestellen) Quelle Abt. 13 Mag. Fischer, Erhebung fürs BMSK Frühjahr 2007.

17 Studie über die Organisation und Finanzierung der Pflegevorsorge in Österreich Personen wurden im Jahr 2005 in Heimen betreut, davon in Pflegeheimen und 738 in psychiatrischen Pflegestellen. 12 Der Auslastungsgrad der Heime lag 2005 bei ca. 96 % (3.785 Personen bezogen auf Plätze). Kurzzeitpflege Die Kurzzeitbetreuung existiert erst seit 2004 und kann nur für Pflegebedürftige ab Pflegestufe 3 für mind. 4 bis max. 28 Tage pro Jahr in einer Pflegeeinrichtung in max. 2 Einheiten in Anspruch genommen werden. Der antragstellende Angehörige muss mind. 6 Monate lang Pflegeleistungen erbracht haben, um die finanzielle Unterstützung des Landes von bis zu EUR 2.000,00 in Anspruch nehmen zu können. Ab Pflegestufe 5 kann ein Rettungsdienst auf Landeskosten zum Transport beansprucht werden. Kurzzeitpflege wird in 4 Heimen der Sozialhilfeverbände, in 3 Heimen der Diakonie, in einem Heim der AVS sowie in 6 privaten Heimen, insgesamt also in 14 Heimen, angeboten. Im Jahr 2004 gab es 125 Anträge, im Jahr 2005 bereits 144 Anträge auf Kurzzeitpflege. Vor dem Jahr 2005 gab es lediglich 15 Kurzzeitpflegeplätze in Kärnten wurden 70 neue Plätze geschaffen, sodass es seit 2005 insgesamt 85 Kurzzeitpflegeplätze gibt. Das Land zahlt den Heimen eine Freihaltegebühr für die Bereitstellung von Kurzzeitpflegeplätzen. Teilstationäre Betreuung Geriatrische Tagesstätten sind nach dem Kärntner Heimgesetz bewilligungspflichtig, es gibt aber keine Landesförderung. Alle Bewohner in Tagesstätten sind Selbstzahler. Es gibt in Klagenfurt-Welzenegg, Radenthein (AHA - Altenbetreuungs- u. Pflege GmbH) und Völkermarkt (AVS-Tagesstätte für pflegebedürftige Men- 12 Quelle: Abt. 13 Mag. Fischer, Erhebung fürs BMSK Frühjahr 2007.

18 Studie über die Organisation und Finanzierung der Pflegevorsorge in Österreich schen) geriatrische Tagesstätten, wobei die in Völkermarkt von der AVS geführte Tagesstätte mit 5 bewilligten Plätzen erst seit dem Jahr 2006 existiert. Soziale mobile Dienste Essen auf Rädern Essen auf Rädern wird von den Gemeinden angeboten. Das Land kümmert sich nicht um diesen sozialen Dienst, es gibt auch keine Finanzierung durch das Land. Einleitung Hauskrankenpflege / Hauskrankenhilfe / Heimhilfe Gemäß 56 Abs. 1 lit. h u. i des Kärntner Sozialhilfegesetzes (K-SHG) 1996, LGBl.Nr.30, i.d.g.f., ist das Land als Träger von Privatrechten zuständig für: die Vorsorge für die Durchführung der Hauskrankenpflege und die Vorsorge für die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes (Anm.: damit ist die Heimhilfe gemeint). Die Durchführung von sozialen Diensten wird seitens des Landes an Träger der freien Wohlfahrtspflege delegiert. Alle 12 Anbieter, die einen Vertrag mit dem Land abgeschlossen haben, bieten Hauskrankenpflege, Hauskrankenhilfe und Heimhilfe an. Folgende Anbieter sind in allen Kärntner Bezirken tätig: Arbeitsvereinigung der Sozialhilfe Kärnten (AVS) Österreichisches Rotes Kreuz (RK) Kärntner Hilfswerk (KHW) Folgende Anbieter sind räumlich eingeschränkt in dem Bezirk tätig, in dem sie angesiedelt sind: Kärntner Caritasverband (Caritas) Kärntner Wohlfahrtsverein Volkshilfe (Volkshilfe) Hauskrankenhilfe Klagenfurt (HKH Klu)

19 Studie über die Organisation und Finanzierung der Pflegevorsorge in Österreich Hauskrankenhilfe Spittal/Drau (HKH SP) Hauskrankenhilfe Velden (HKH Ve) Sozialmedizinischer Betreuungsring Maria Saal Magdalensberg (SMB MS) Sozialmedizinischer Betreuungsring Krumpendorf Pörtschach Moosburg (SMB Krump) Mobiler Pflegedienst Klagenfurt Sozialhilfe Kärntner Frauen (Klagenfurt) (Sozialh. KF) 2005 wurden in der HKP, HKH und HH Stunden erbracht wurden für sämtliche soziale mobile Dienste (mit Ausnahme von Essen auf Rädern) Stunden geleistet (HKP, HKH, HH, Alten-/Dorf-/Familienhilfe ). Die Höchstanzahl der bewilligten Stunden betrug im selben Jahr wurden Personen durch soziale mobile Dienste betreut. Hauskrankenpflege (inkl. med. HKP) In Kärnten kann die medizinische Hauskrankenpflege nicht aus dem gesamten Hauskrankenpflegebereich herausgerechnet werden. Die pflegebedürftigen Personen erhalten den für die medizinische Hauskrankenpflege bezahlten Betrag von der Krankenkasse zurückerstattet. Im Jahr 2005 erbrachten 12 Anbieter an Personen insgesamt Pflegestunden. Im Jahr 2006 betrug die Höchstanzahl der bewilligten Stunden der medizinischen Hauskrankenpflege Stunden. Hauskrankenhilfe Im Jahr 2005 erbrachten 12 Anbieter an Personen insgesamt Hauskrankenhilfestunden. Im Jahr 2006 betrug die Höchstanzahl der bewilligten Stunden Stunden. 13 Mag. Fischer (Abt. 13). 14 Vgl. Erhebung für das BMSK Frühling 2007, Zahlen von 2006.

20 Studie über die Organisation und Finanzierung der Pflegevorsorge in Österreich Heimhilfe Im Jahr 2005 erbrachten 12 Anbieter an Personen insgesamt Heimhilfestunden. Im Jahr 2006 betrug die Höchstanzahl der bewilligten Stunden Stunden. Sonderformen der Betreuung Betreutes Wohnen Betreutes Wohnen ist nicht bewilligungspflichtig und wird vom Land nicht gefördert. Der Bewohner zahlt eine Miete und kauft gegebenenfalls mobile Dienste zu. Reinigung und Wäsche sind inkludiert. Das Angebot wird jedoch kaum angenommen, da betreutes Wohnen nur für Senioren bis zur Pflegestufe 2 geeignet und außerdem recht teuer ist. Im Übrigen ist die Wohnversorgung (Verbleiben in den eigenen vier Wänden) für die Senioren im allgemeinen gut. Betagtenurlaubsaktion Die Betagten-Erholungsaktion des Landes ist für Senioren mit geringer Pension gedacht. Hierbei können Frauen ab dem 60. und Männer ab dem 65. Lebensjahr jedes 3. Jahr, ab dem 70. Lebensjahr jedes zweite Jahr und ab dem 75. Lebensjahr jährlich an einem 14-tägigen Urlaubsaufenthalt teilnehmen. Die Zahl der Teilnehmer am Gratis-Senioren-Urlaub ist jedoch seit Jahrzehnten rückläufig. Ab dem Jahr 1965 gab es jährlich zwischen 700 und 800 Teilnehmer, ab 2003 nur mehr rund 450 Teilnehmer pro Jahr. Erholungsurlaub für pflegende Angehörige Für pflegende Angehörige gibt es eine vom Land geförderte Gratis- Urlaubswoche. Gegen einen Kostenbeitrag von EUR 50,00 wird auf Kosten des Landes ein 1-wöchiger Urlaub auf Basis Vollpension in einem Kärntner Kurzentrum zur körperlichen und seelischen Regeneration von pflegenden Angehörigen angeboten. Urlaub für pflegende Angehörige gibt es erst seit dem

21 Studie über die Organisation und Finanzierung der Pflegevorsorge in Österreich Jahr In diesem Jahr haben 98 Personen von diesem Angebot Gebrauch gemacht. Besuchsdienst / Hospizbewegung In Kärnten ist der Besuchsdienst nicht zentral organisiert. Es gibt auch keine finanzielle Unterstützung durch das Land. Die Hospizbewegung befindet sich im Aufbau. Ersatzpflege / Pflegeförderung für Landespflegegeldbezieher Seit 1. Oktober 2006 wird für Landespflegegeldbezieher vom Land ein Zuschuss zu den Kosten der Organisation einer professionellen oder privaten Ersatzpflege bezahlt, wenn die Hauptpflegeperson mind. 7 Tage bei der Betreuung des Pflegebedürftigen (zumindest ab Pflegestufe 4) verhindert ist. Die Unterstützung ist auf die Dauer von max. 28 Tagen jährlich beschränkt. Die jährliche Höchstzuwendung schwankt zwischen EUR 1.400,00 (bei Pflegestufe 4) und EUR 2.000,00 (bei Pflegestufe 7). Im Jahr 2007 wurde dieses Angebot von 5 Personen genutzt. Begünstigte Pensionsversicherung für pflegende Angehörige Seit 2005 können 50 % der Kosten für eine vergünstigte Weiterversicherung in der Pensionsversicherung für pflegende Angehörige refundiert werden, wenn die pflegenden Angehörigen Pfleglinge ab Pflegestufe 3 pflegen und deshalb aus einem Versicherungsverhältnis ausgeschieden sind. 50 % der Kosten für den ermäßigten Versicherungsschutz (dies sind derzeit EUR 60,79) werden aus Landesmitteln refundiert. Die Selbstversicherung für pflegende Angehörige wird allerdings von den Betroffenen nicht so richtig angenommen hat 1 Person von diesem Angebot Gebrauch gemacht. Gesetzliche Grundlagen Kärntner Pflegegeldgesetz, LGBl.Nr. 76/1993, i.d.g.f., und Einstufungsverordnung, LGBl.Nr. 94/1993, i.d.g.f. Kärntner Heimgesetz, am 1. Feber 1996 in Kraft getreten, LGBl.Nr. 7/1996, Novellierung am 1. April 2003, LGBl. Nr. 9/2003

22 Studie über die Organisation und Finanzierung der Pflegevorsorge in Österreich Kärntner Heimverordnung, beschlossen am 8. März 2005, LGBl.Nr. 40/2005 Kärntner Sozialhilfegesetz 1996, LGBl.Nr.30, i.d.g.f. 3.4 Organisation der Pflegevorsorge in Niederösterreich Sozial- und Gesundheitssprengel In Niederösterreich übernehmen die Bezirksverwaltungsbehörden die Aufgaben der Sozialsprengel. Sozialhilfeverbände In Niederösterreich existieren keine Sozialhilfeverbände. Für eine rasche Betreuung und Orientierung hat das Land Niederösterreich eine Hotline eingerichtet, die als erste Anlaufstelle fungieren soll. Sozialfonds In NÖ existiert der NÖ-GUS (Gesundheitsfonds), der in erster Linie für das Management der Spitäler eine Rolle spielt, sowie der NÖ-Fonds zur Förderung von Behinderteneinrichtungen, der die Errichtung von Behinderteneinrichtungen stützt. Beide Fonds wirken sich allerdings nur indirekt auf die Altenpflege aus. Stationäre Betreuung Alten- und Pflegeheime Im Land Niederösterreich existieren 101 Pflegeheime.

23 Studie über die Organisation und Finanzierung der Pflegevorsorge in Österreich Träger Anzahl der Pflegeheime Land 48 Gemeinden 5 Sonstige öffentliche Träger 3 Konfessionelle Träger 13 Private Organisationen 32 GESAMT 101 Insgesamt wurden im Jahr 2005 in den oben beschriebenen Einrichtungen Personen betreut. Die zu entrichtenden Kostenbeiträge werden kostendeckend berechnet und gliedern sich grundsätzlich in die Grundgebühr sowie einen Pflegezuschlag. Der Pflegezuschlag ist wiederum in 7 Stufen unterteilt, wobei diese Stufen von den Pflegegeldstufen abweichen können, da durch das Pflegegeld nicht alle Leistungen des Pflegeheimes abgedeckt werden. Die Grundgebühr beträgt zwischen EUR 57,65 und EUR 63,61. Zur Deckung dieser Kosten wird einerseits auf das laufende Einkommen des zu Pflegenden zurückgegriffen, jedoch auch auf dessen Vermögen. In Niederösterreich existieren grundsätzlich Regressansprüche gegen die Ehepartner und/oder Kinder des Heimbewohners, wobei im Einzelfall die Sozialabteilung der Bezirkshauptmannschaft festlegt/entscheidet wie hoch der jeweilige Kostenbeitrag sein soll und ob überhaupt ein Kostenbeitrag eingehoben/verrechnet werden soll. Teilstationäre Betreuung In einigen Einrichtungen wird neben der stationären auch teilstationäre Betreuung angeboten. Der hierfür fällige Kostenbeitrag beträgt bei der Grundgebühr max. EUR 46,91 pro Tag. Mobile Dienste Überblick Generell soll es durch ein ausgebautes Netz an mobilen Diensten den Pflegebedürftigen ermöglicht werden, möglichst lange zuhause zu bleiben.

24 Studie über die Organisation und Finanzierung der Pflegevorsorge in Österreich Die mobilen Dienste werden von folgenden Hilfsorganisationen angeboten: NÖ-Hilfswerk Niederösterreichische Volkshilfe Caritas Rotes Kreuz Essen auf Rädern Essen auf Rädern wird in Niederösterreich einerseits durch die Gemeinden, andererseits durch private Anbieter angeboten. Die Kosten sind je nach Anbieter unterschiedlich. Insgesamt wurden Leistungseinheiten für die Bereitstellung von Essen auf Rädern geleistet. Hauskrankenpflege / -hilfe / Heimhilfe Die von Seiten des zu Pflegenden zu entrichtenden maximalen Kostenbeiträge hängen von der Qualifikation der zum Einsatz kommenden Personen ab und betragen je Stunde für: Diplomiertes Pflegepersonal EUR 27,00 Pflegehelfer EUR 22,00 Heimhelferin EUR 19,00 Die tatsächlich verrechneten Kosten richten sich nach dem Einkommen des Pflegebedürftigen. Im Jahr 2005 wurden im Bereich der Heimhilfe Einheiten und im Bereich der Hauskrankenpflege Einheiten geleistet. Gesetzliche Grundlagen: NÖ Pflegegeldgesetz LGBl.Nr. 47/1993, i.d.g.f., u. Einstufungsverordnung, LGBl.Nr. 76/1993, i.d.g.f. NÖ Pflegegeld- Richtsatzverordnung LGBl.Nr. 93/04 i.d.g.f. NÖ Wohn- und Tagesbetreuungsverordnung LGBl.Nr. 30/06 i.d.g.f. NÖ Pflegeheim Verordnung LGBl.Nr. 92/02 i.d.g.f. Verordnung über die Berücksichtigung von Eigenmitteln LGBl.Nr. 82/00 i.d.g.f.

25 Studie über die Organisation und Finanzierung der Pflegevorsorge in Österreich NÖ Sozialhilfegesetz 2000, LGBl.Nr.15/00, i.d.g.f. 3.5 Organisation der Pflegevorsorge in Oberösterreich Sozialsprengel Im Sozialhilfegesetz sind Sozialsprengel definiert. Diese fungieren als Erstanlaufstelle, um den Zugang zu sozialer Hilfe zu erleichtern. Insgesamt gibt es 64 Sozialberatungsstellen. Sozialhilfeverbände In Oberösterreich wird die Altenpflege durch 18 Sozialhilfeverbände bereitgestellt. Eine weitere wichtige Rolle übernimmt die Sozialabteilung des Landes, die insbesondere in der Beratung und Steuerung der Pflegethematik eine große Rolle spielt. Sozialfonds In Oberösterreich existiert kein Sozialfonds. Stationäre Betreuung Alten- und Pflegeheime Zum Jahresende 2005 wies Oberösterreich mit 118 Pflegeheimen, die insgesamt Pflegeplätze anboten, die höchste Anzahl an Pflegeheimen aller österr. Bundesländer auf. Die Aufteilung nach Rechtsträgern lässt sich wie folgt darstellen:

26 Studie über die Organisation und Finanzierung der Pflegevorsorge in Österreich Träger Anzahl der Pflegeheime Sozialhilfeverbände 55 Gemeinden 33 Sonstige öffentliche Träger 1 Private Träger (NPOs und POs) 13 Konfessionelle Träger 16 GESAMT 118 Kurzzeitpflege Die Kurzzeitpflege wird in Oberösterreich nicht gesondert erhoben bzw. betrachtet. Teilstationäre Einrichtungen Die teilstationäre Pflege wird in Oberösterreich nicht gesondert erhoben bzw. betrachtet. Ambulante und mobile Dienste Essen auf Rädern Im Bundesland Oberösterreich wird Essen auf Rädern durch die Gemeinden bereitgestellt. Das bedeutet, dass die Gemeinden diesen Dienst selbst durchführen bzw. sich mit den verschiedenen Wohlfahrtsorganisationen arrangieren. Hauskrankenpflege / -hilfe / Heimhilfe Insgesamt wurden im Bereich der Hauskrankenpflege Stunden geleistet. Im Bereich der mobilen Betreuung und Hilfe Stunden sowie für Familien- und Langzeithilfe Stunden. 15 Die Familienhilfe in Oberösterreich bietet Familien in Krisensituationen ihre Unterstützung mit dem Ziel an, den gewohnten Lebensrhythmus der Familie aufrecht zu erhalten ( ). Die

27 Studie über die Organisation und Finanzierung der Pflegevorsorge in Österreich Die Finanzierung der ambulanten sowie mobilen Dienste erfolgt grundsätzlich nach der Berechnung des Gesamtbetrags der Einkünfte, wobei ebenso auf die Einkünfte des Ehegatten bzw. Lebensgefährten zugegriffen wird. Je nach Höhe des Einkommens existieren beim Bezug von mobilen Diensten Kostenbeiträge je Stunde, die zwischen EUR 0,75 und EUR 18,84 für alleinstehende Pflegebedürftige liegen. Sonstige soziale Dienste Einleitung Neben den angeführten Leistungen existieren in Oberösterreich noch eine Reihe anderer Maßnahmen, die im Rahmen der Pflegevorsorge für alte Menschen erbracht werden. So stehen in Oberösterreich beispielsweise flächendeckend 64 Sozialberatungsstellen zur Verfügung, die mit 38 Vollzeitäquivalenten die erste Anlaufstelle sind, um den Zugang zu sozialer Hilfe zu erleichtern. Bereits im ersten Quartal 2007 wandten sich Klientinnen / Klienten an die Sozialberatungsstellen. Davon bedurften Fällen einer Beratung zum Thema Pflege und Betreuung. Diese Sozialberatungsstellen decken einen wesentlichen Informations- und Beratungsbedarf ab und sind für andere Institutionen (Ärzte, Krankenhäuser, mobile Dienste, Alten- und Pflegeheime, ) in der Region wichtige Ansprechpartner in der Vermittlung von pflegebedürftigen Personen und / oder ihren Angehörigen. Die Finanzierung der Beratungsstellen obliegt den regionalen Trägern sozialer Hilfe (Sozialhilfeverbände sowie Städte mit eigenem Statut), wobei von Landesseite 55 % der Aufwendungen rückerstattet werden. Weiters werden durch die Sozialabteilung des Landes zwei Personaleinheiten in der Servicestelle für pflegende Angehörige der Caritas finanziert. Diese Servicestelle führt Sprechtage durch und organisiert Erholungsaufenthalte. Familienhilfe kommt auch bei physischer oder psychischer Belastung einer Betreuungsperson zur Anwendung.

28 Studie über die Organisation und Finanzierung der Pflegevorsorge in Österreich Von Landesseite wurden wir im Zuge der Erstellung der Studie ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Reihe weiterer Maßnahmen durch das Land sowie durch die Gemeinden angeboten werden, entweder durch finanzielle Zuwendungen oder durch Personalbereitstellung, aber auch durch das Herstellen von Informationsmaterial sowie Publikationen. Diese Maßnahmen konnten aufgrund der fehlenden Zuständigkeiten von Landesseite nicht finanziell dargestellt werden. Erholungsurlaub für pflegende Angehörige Die Servicestelle für pflegende Angehörige der Caritas finanziert und organisiert Erholungsaufenthalte für pflegende Angehörige. Besuchsdienst / Hospizbewegung In Oberösterreich stehen in allen Bezirken Hospizbewegungen zur Verfügung. In Linz und Umgebung (Linz-Stadt, Urfahr-Umgebung, Linz-Land) und im Salzkammergut (Vöcklabruck, Gmunden) arbeiten zudem mobile Palliativteams. Im Landesverband Hospiz Oberösterreich sind 13 Hospiz-/Palliativbewegungen organisiert. Gesetzliche Grundlagen: OÖ Pflegegeldgesetz LGBl.Nr. 64/1993, i.d.g.f., und Pflegegeldverordnung, LGBl.Nr. 94/2004, i.d.g.f. OÖ Alten- und Pflegeheimverordnung LGBl.Nr. 29/96 i.d.g.f. OÖ Sozialhilfeverordnung 1998, LGBl.Nr. 118/1998, i.d.g.f. 3.6 Organisation der Pflegevorsorge in Salzburg Einleitung Rechtsträger zur Besorgung bzw. Sicherstellung der Aufgaben der Sozialhilfe ist das Land. Rechtsträger für die Unterbringung in Senioren- und Seniorenpfle-

29 Studie über die Organisation und Finanzierung der Pflegevorsorge in Österreich geheimen sind die Stadt Salzburg, die übrigen Gemeinden und die für diesen Zweck gegründeten Gemeindeverbände. Im Bundesland Salzburg gibt es 6 Bezirksverwaltungsbehörden, davon die Stadt Salzburg als Stadt mit eigenem Statut und 5 Bezirkshauptmannschaften. In jeder Bezirksverwaltungsbehörde sind Sozialämter eingerichtet, welche u. a. auch für die Einzelabwicklung von Sozialhilfeleistungen und von sozialen Diensten zuständig sind. 16 Das Referat Soziale Leistungen der Abteilung Soziales des Amtes der Salzburger Landesregierung erfüllt u. a. folgende für diese Studie relevanten Aufgaben: 17 Angelegenheiten der geschlossenen Sozialhilfe (stationäre Unterbringung) Sicherstellung sozialer Dienste Angelegenheiten des Salzburger Pflegegesetzes Aufsicht über Senioren- und Pflegeheime und soziale Dienste nach 22 SSHG Organisation der Aufnahme in Landespflegeanstalt Bearbeitung der Ansuchen zur Genehmigung von Hauskrankenhilfe und Haushaltshilfe u.a. Sozial- und Gesundheitssprengel Im Bundesland Salzburg existieren keine Sozial- und Gesundheitssprengel. Sozialhilfeverbände Im Bundesland Salzburg existieren keine Sozialhilfeverbände. 16 Vgl. Sozialbericht Vgl. Sozialbericht 2005.

30 Studie über die Organisation und Finanzierung der Pflegevorsorge in Österreich Stationäre Betreuung Alten-/Pflegeheime Unter dem Begriff Senioren- und Seniorenpflegeheime werden in Salzburg öffentliche und private Senioren- und Seniorenpflegeheime verstanden, in denen Personen stationär betreut werden, welche aufgrund ihres Alters pflegebedürftig werden. (Im Unterschied zu den Sonstigen Einrichtungen, in denen vorrangig Personen unter 65 Jahren, die besonderer Pflege und Betreuung bedürfen, betreut werden und welche für gegenständliche Studie nicht relevant sind.) Betreiber der Alten- und Pflegeheime in Salzburg sind sowohl die Gemeinden als auch private Anbieter. Für die Errichtung der Alten-/Pflegeheime sind die Gemeinden zuständig, aber auch Private sind hier aktiv. Außerdem gibt es noch die sogenannte Landespflegeanstalt, in welcher ausschließlich alte Menschen untergebracht sind. Es gibt in Salzburg keine Verträge des Landes mit den Heimen. Betreiber von Heimen sind verpflichtet, das Salzburger Pflegegesetz zum Schutz von Personen in Pflegeeinrichtungen einzuhalten, sofern mehr als 5 Plätze vorhanden sind. Im Rahmen der Hoheitsverwaltung des Landes erfolgt die Kontrolle bzgl. der Einhaltung des Pflegegesetzes durch die Heimaufsicht. Die Obergrenzen für Grund- und Pflegetarif werden durch eine Verordnung des Landes festgelegt und müssen ebenfalls vom Heimbetreiber eingehalten werden, sofern es sich um Bewohner handelt, welche Sozialhilfebezieher sind. Gemäß Sozialbericht 2005 des Landes Salzburg können für das Jahr 2005 in insgesamt 73 Einrichtungen Betten in öffentlichen und in privaten Einrichtungen - beziffert werden. Die Bettenkapazität im Detail sowie die Aufteilung auf Pflege- und Wohnbereich stellen sich wie folgt dar:

31 Studie über die Organisation und Finanzierung der Pflegevorsorge in Österreich Betten in Senioren- und Seniorenpflegeheimen Salzburg Einrichtungen im Jahr 2005 Öffentlich Privat Gesamt Stadt Salzburg davon: Betten Wohnbereich Betten Pflegebereich Bezirke* davon: Betten Wohnbereich Betten Pflegebereich Gesamt * Salzburg-Umgebung, Hallein, St. Johann, Zell am See, Tamsweg Quelle: Sozialbericht 2005, Land Salzburg Die Anzahl der Pflegebetten wurde seit den 80er Jahren kontinuierlich erhöht. Im Jahr 2005 betrug das Verhältnis von Betten im Wohnbereich (625) zu Betten im Pflegebereich (4.411) ca. 1:7. Etwa 50 % der Personen mit einem Platz in einem Senioren-/Pflegeheim im Jahr 2005 benötigten finanzielle Unterstützung aus Mitteln der Sozialhilfe. Daraus ergibt sich, dass es sich bei ca. 50 % der Heimbewohner im Jahr 2005 um Selbstzahler handelte. Im Jahr 2005 betrug die genaue Anzahl der Bewohner in Senioren- /Pflegeheimen, die eine Zusicherung auf volle bzw. teilweise Übernahme der Heimkosten aus Mitteln der Sozialhilfe aufwies, Personen. Davon waren 95,7 % älter als 60 Jahre und betrug der Anteil der Frauen fast 81 %. Salzburg weist die höchste Pflegeplatzdichte aller Bundesländer auf. Die Alten-/Pflegeheime beziehen für Investitionsvorhaben u.a. Wohnbauförderung und Einnahmen aus dem Gemeindeausgleichsfonds. In den Salzburger Alten-/Pflegeheimen sind teilweise auch Menschen mit Behinderung und psychisch beeinträchtigte Personen untergebracht.

32 Studie über die Organisation und Finanzierung der Pflegevorsorge in Österreich Kurzzeitpflege Kurzzeitpflege als vorab zeitlich limitierter Aufenthalt in einem Seniorenpflegeheim dient der Entlastung pflegender Angehöriger und wird in 25 Heimen mit insgesamt ca. 50 Betten angeboten. Die Buchung erfolgt nach Hotellerieplan. Die Anbieter der Kurzzeitpflege sind bei der Gestaltung von Tarifen ebenfalls völlig frei. Es werden entweder Tagespauschale oder Grundtarife und zusätzliche Pflegesätze in Abhängigkeit vom Pflegegeld oder der Pflegeeinheiten - verrechnet. Die Höhe der Sozialhilfe in diesem Bereich orientiert sich ebenfalls an Tarifobergrenzen. Teilstationäre Betreuung Geriatrische Tagesstätten Tagespflege - Verpflegung und pflegerische Betreuung während des Tages in Tagespflegeeinrichtungen - wird im Bundesland Salzburg in folgenden 4 Einrichtungen angeboten, wobei sich 3 Tagesstätten in Salzburg-Stadt und eine in Kuchl befinden: Diakoniezentrum Rauchgründe (Aufenthalt auch Halbtag möglich) Gesundheitszentrum St. Anna Tagespflege Kuchl Im Rahmen der Hospizbewegung ist der Aufenthalt kostenfrei und die Verpflegung zu bezahlen. Insgesamt gibt es in diesen 4 geriatrischen Tagesstätten 110 Betreuungsplätze. Nicht in dieser Zahl enthalten sind die Tagesplätze, die in Alten-/Pflegeheimen geführt werden.

33 Studie über die Organisation und Finanzierung der Pflegevorsorge in Österreich Mobile soziale Dienste Haushaltshilfe und Hauskrankenpflege Im Jahr 2005 haben folgende 16 Anbieter mobile ambulante Dienste im Land Salzburg angeboten: Verein Hauskrankenpflege Salzburg-Stadt Krankenhilfe GmbH Ambulante Dienste Obertrum p.a. Gemeindeamt Obertrum Rotes Kreuz Verein Ambulante Dienste Salzburg Verein Erwachsenenhilfe Verein Heimhilfedienst MOHI Verein Mobiler Hilfsdienst Krankenpflegeverein Strasswalchen Diakonie.mobil Verein Sozialer Hilfsdienst Seekirchen Verein Sozialer Hilfsdienst Eugendorf Caritasverband der Erzdiözese Salzburg Altenhilfe Hilfswerk KIKRA Kinderhauskrankenpflege Salzburg Verein aktiv Betroffene können für ihre Betreuung und Pflege unter diesen privaten Organisationen (in der Rechtsform eines Vereins oder einer GmbH) auswählen. Diese anbietenden Organisationen können den Kostenzuschuss ihrer Kunden mit der Landesregierung verrechnen. Das Angebot der anbietenden Organisationen umfasst Haushaltshilfe und/oder Hauskrankenpflege: Haushaltshilfe - Das Angebot der Haushaltshilfe unterstützt Menschen bei der Haushaltsführung, um den selbständigen Verbleib in der Wohnung zu ermöglichen. Zu den Standardleistungen gehören: Reinigung der Wohnung, Einkaufen, Unterstützung bei der Körperpflege, An- und Auskleiden.

34 Studie über die Organisation und Finanzierung der Pflegevorsorge in Österreich Hauskrankenpflege - Das Angebot der Hauskrankenpflege richtet sich an Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung pflegerische Betreuung brauchen. Dazu gehören insbesondere: Verabreichung von Injektionen, Verbandwechsel, Körperpflege, Bandagieren der Beine. Die Leistungen zur "Hauskrankenhilfe" werden nicht explizit ausgewiesen und sind in den Positionen für Hauskrankenpflege erfasst. Aus folgender Tabelle ist ersichtlich, welche Leistungen durch welche Dienstleister in den Regionen angeboten werden: Mobile Soziale Dienste Salzburg Angebot in den Regionen Anbieter Stadt Salzburg Flachgau Tennengau Pongau Lungau Pinzgau HH HK HH HK HH HK HH HK HH HK HH HK Verein Hauskrankenpflege Salzburg-Stadt x x Krankenhilfe GmbH x Ambulante Dienste Obertrum x Rotes Kreuz x x x x x x Verein Ambulante Dienste Salzburg x x Verein Erwachsenenhilfe x x x x Verein Heimhilfedienst x x x x x x MOHI Verein Mobiler Hilfsdienst x x Krankenpflegeverein Strasswalchen x x Diakonie.mobil x x x x Verein Sozialer Hilfsdienst Seekirchen x x Verein Sozialer Hilfsdienst Eugendorf x Caritas x x x x x x Hilfswerk x x x x x x x x x x x x KIKRA Kinderhauskrankenpflege Salzburg x x x Verein aktiv x x x x HH = Haushaltshilfe HK = Hauskrankenpflege Quelle: Sozialbericht 2005, Land Salzburg Das Hilfswerk bietet sowohl Leistungen der Haushaltshilfe als auch der Hauskrankenpflege in allen Regionen des gesamten Bundeslandes an. Ebenso werden Leistungen im Bereich der Haushaltshilfe durch den Verein Heimhilfedienst und Leistungen im Bereich der Hauskrankenpflege durch das Rote Kreuz flächendeckend angeboten. Ein Großteil der Bezieher mobiler sozialer Dienste sind Pflegegeldbezieher. Details können nachfolgender Tabelle entnommen werden:

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