Merkblatt Franchising - Eine Chance zur Existenzgründung
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- Georg Winter
- vor 6 Jahren
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1 Merkblatt Franchising - Eine Chance zur Existenzgründung Was ist Franchising? Franchising bildet den Rahmen für eine partnerschaftliche Beziehung zwischen Franchise-Geber und Franchise-Nehmer auf der Basis eines Franchise-Vertrages (siehe hierzu Checkliste Franchise- Vertrag). Der Franchise-Nehmer erhält ein am Markt erprobtes Geschäftspaket, das aus einem Nutzungsrecht an Schutzrechten, einem spezifischen Know-how in Beschaffungs- und Absatzfragen sowie aus der Verpflichtung des Franchise-Gebers besteht, das Franchise-Konzept ständig weiterzuentwickeln. Die Gegenleistung des Franchise-Nehmers besteht meist in der Zahlung einer Franchise-Gebühr und in der Verpflichtung, den regionalen Markt zu bearbeiten. Das Franchising verbindet damit die Vorteile eines Großunternehmens mit denen eines kleinen oder mittelständischen Betriebs, ohne deren jeweilige Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Durch die arbeitsteilige Struktur übt jeder Partner auf seiner Ebene diejenige Funktion aus, die ihm aufgrund der Marktposition, seiner persönlichen Qualifikation und seiner Mittel am besten entspricht. Formen des Franchisings Man unterscheidet folgende drei Formen des Franchisings: 1. Vertriebs-Franchising: Der Franchise-Nehmer verkauft bestimmte Waren in seinem Geschäft, das den Namen des Franchise-Gebers trägt, beispielsweise Baumärkte. 2. Dienstleistungs-Franchising: Der Franchise-Nehmer bietet Dienstleistungen unter der Geschäftsbezeichnung des Gebers an und verpflichtet sich, bestimmte Richtlinien und Vorgaben einzuhalten, beispielsweise Hotelketten, Musikschulen. 3. Produktions-Franchising: Nach Anweisung des Franchise-Gebers stellt der Franchise-Nehmer eine bestimmte Ware selbst her; er verkauft die Produkte unter dem Warenzeichen des Franchise-Gebers, beispielsweise Getränkeabfüllbetriebe. Mögliche Vorteile des Franchisings für Existenzgründer: - Der Franchise-Geber ermöglicht dem Franchise-Nehmer die Nutzung eines bewährten oder bereits entwickelten Geschäftskonzeptes. - Der Franchise-Geber gestattet dem Franchise-Nehmer die Nutzung einer im Idealfall schon etablierten Marke. - Franchise-Nehmer erhalten vom Franchise-Geber häufig wesentliche Unterstützung, zum Beispiel bei betriebswirtschaftlichen Aufgaben oder beim Marketing. - Franchise-Geber bieten ihren Franchise-Partnern oft Gebietsschutz, durch den die Konkurrenz innerhalb des Arbeitsgebiets verringert sein kann. - Franchise-Nehmer werden unter Umständen vom Franchise-Geber bei der Finanzierung der Existenzgründung unterstützt.
2 Mögliche Nachteile des Franchisings für Existenzgründer: - Durch eine Franchise-Partnerschaft ist der Franchise-Nehmer in seiner unternehmerischen Freiheit eingeschränkt. - Auch festgelegte Abnahmemengen und Bezugsquellen können Franchise-Nehmer einschränken. - Zusätzliche Franchisegebühren können das Einkommen eines Franchise-Nehmers erheblich schmälern. - Fehler anderer Franchise-Nehmer oder des Franchise-Gebers können auch das Image oder gar das wirtschaftliche Überleben des Franchise-Nehmers gefährden. - Das unternehmerische Risiko liegt dennoch in der Regel vollständig beim Franchise-Nehmer. Wie finde ich das passende Franchise-System? Wenn Sie glauben, ein Franchise-Typ zu sein (siehe Checkliste Franchise-Typ ), dann sprechen Sie mehrere geeignete Franchise-Geber an. Anschriften können Sie beim deutschen Franchise-Verband erfragen: Deutscher Franchise-Verband e.v. Paul-Heyse-Straße München Tel: 0 89 / Fax: 0 89 / Fordern Sie konkrete Informationen über die Franchise-Konzepte an. Die Erstinformationen sollten das Konzept beschreiben und Einstiegsbedingungen nennen. Achtung: Es gibt kein spezielles Franchise-Recht in der Bundesrepublik Deutschland. Der selbstregulierende Europäische Verhaltenskodex für Franchising, der beim europäischen Verband, der European Franchise Federation (EFF) erarbeitet wurde, ist für die Mitglieder des Deutschen Franchise-Verband e. V. verbindlich. Unsere Tipps: - Nicht unbedingt nötig, aber durchaus von Vorteil ist es, wenn Sie aus Ihrer beruflichen Erfahrung heraus den Markt schon gut kennen. - Überprüfen Sie auch Ihre persönliche Eigenkapitalsituation und die Finanzierbarkeit. - Fordern Sie die Broschüre "Existenzgründung" bei Ihrer IHK an! Schwarze Schafe erkennen Die Franchise-Branche verzeichnet weiterhin starke Zuwächse. Gegenwärtig werden in Deutschland über 850 verschiedene Franchise-Systeme angeboten. Leider gibt es in der großen Herde der angebotenen Franchisesysteme auch einige schwarze Schafe. Unseriöse oder mangelhafte Systeme lassen sich zumeist nur sehr schwer erkennen. Oftmals können sie jedoch bereits zu Beginn der Kontaktaufnahme an folgenden Punkten identifiziert werden:
3 Chiffre-Anzeigen Übertriebene Geheimhaltung kann, gerade bei einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit, von dem erfolgreiches Franchising lebt, nicht der Königsweg sein. Formale Mängel Wer zusammengeschustertes oder fehlerhaftes Informationsmaterial zur Verfügung stellt, wird im Zweifelsfall auch bei der Systemkonzeption unsauber gearbeitet haben. Köderangebote Häufig wird mit enormen Gewinnversprechungen geworben. Besonders pikant wird es, wenn dabei auf die Erfolge im Ausland verwiesen wird, da dann häufig ein Versuchskaninchen für den deutschen Markt gesucht wird. Einladungen in ein Hotel In Kaffee-Fahrt-Atmosphäre lassen sich trefflich Heizdecken (ver-)kaufen, von der Unterschrift unter einem Franchise-Vertrag sollte jedoch Abstand genommen werden. Sofern ein Franchise-Geber diesen ersten Check überwunden hat, muss das angebotene System auf Herz und Nieren analysiert werden. Hier zeichnen sich kompetente Franchise-Geber weniger durch Hochglanzbroschüren, als vielmehr durch nachvollziehbare und realistische Fakten aus. Pilot-Betrieb Nur wer die eigene Geschäftsidee erfolgreich im eigenen Betrieb über mehrere Jahre entwickelt hat, kennt die Tücken des Geschäfts. Betriebsvergleich Fundierte Aussagen zu potenziellen Umsätzen und Erträgen können in der Regel nur auf Basis eines exakten Betriebsvergleichs erfolgen. Schulungen Die Vermittlung des notwendigen Know-hows an Franchise-Nehmer ist nur durch gezielte Schulungen beziehungsweise Praktika möglich. Vereinzelte Seminare sind in vielen Fällen zu wenig. Da Franchise-Verträge in der Regel für zehn Jahre abgeschlossen werden, ist ein sorgfältiges Abwägen der Vor- und Nachteile eines Systems unbedingt erforderlich! Allerdings kann hier oftmals nur eine individuelle Recherche weiterhelfen, da sich die Transparenz der Branche durch ihr starkes Wachstum stetig verschlechtert. Fragen an den Franchise-Geber Wenn ein Franchise-System sowohl den Seriositäts-Check als auch den Inhalts-Check bestanden hat, muss ein potenzieller Franchise-Nehmer im persönlichen Gespräch mit dem Franchise-Geber klären, ob er sich für längere Zeit an diesen binden will. Dabei sollten unbedingt die folgenden Fragen durchgesprochen werden: - Wie entwickelt sich das Franchise-System? (Rück- und Ausblick, Zuwächse, Stagnation oder Rückgang) - Welche Marktbedeutung hat das Unternehmen (lokal, regional, national)? - Gibt es Fluktuation bei den Franchise-Nehmern? (Anzahl und Ursachen) - Welche sind die besonderen Wettbewerbsvorteile des Franchise-Systems? - Gibt es Pilot-/Filialbetriebe? (Erfahrungen im Vergleich, Strategie) - Gibt es ein Franchise-Handbuch? - Welche Leistungen bietet das System? (von der Standortsuche bis zum laufenden Geschäft) - Welche Gegenleistungen sind zu entrichten? (Einstiegs- und laufende Gebühren)
4 - Besteht eine Bezugspflicht von Waren/Dienstleistungen vom Franchise-Geber? - Verpflichtet sich der Franchise-Nehmer zu Mindestumsätzen? - Legt der Franchise-Geber schlüssige betriebswirtschaftliche Zahlen vor? - Ist das Konzept übertragbar unabhängig vom Standort? - Stellt der Franchise-Geber alle geforderten Informationen zur Verfügung? - Welche Erfahrungen sind für einen erfolgreichen Betrieb notwendig? Unser Tipp: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! Wägen Sie Chancen und Risiken in Ruhe ab. Fragen an andere Franchise-Nehmer Auf jeden Fall sollte ein potenzieller Franchise-Nehmer Kontakt mit den künftigen Franchise- Nehmerkollegen aufzunehmen. Sofern er die Gesprächspartner aus einer Komplettliste frei wählen konnte, sind wertvolle Informationen aus dem Inneren des Systems zu erwarten. Dabei ist zu beachten, dass einzelne negative Stimmen nicht sofort das Aus bedeuten müssen erst wenn sie gehäuft auftreten, ist erhöhte Aufmerksamkeit geboten. - Stimmen die Prognosen des Franchise-Gebers? - Welches sind die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Tragfähigkeit? - Wie sind die Leistungen des Franchise-Gebers zu beurteilen? - Sind die Gegenleistungen angemessen? - Wie werden die Franchise-Nehmer an der Weiterentwicklung des Systems beteiligt? - Wie werden Schwierigkeiten/Notfälle behandelt? - Wie wird der potenzielle Standort vom Kollegen beurteilt? - Würde sich der Franchise-Nehmer erneut dem System anschließen? Wie muss ein Franchise-Vertrag aussehen? Bei der Prüfung des Vertrags sollten Sie darauf achten, dass die Rechte und Pflichten beider Seiten für die Partnerschaft enthalten sind. Im Franchise-Vertrag sind Elemente enthalten, die verschiedenste Rechtsbereiche betreffen, insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das Produkthaftungsgesetz sowie die Gesetze zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sollten einzelne Regelungen nichtig sein, so ist oft die Nichtigkeit des gesamten Vertrages die Folge. In der Regel werden Franchise-Verträge für fünf bis sieben Jahre unter Einschluss einer Option, manchmal auch für bis zu zwanzig Jahre abgeschlossen. Auf unbegrenzte Zeit abgeschlossene Verträge sind ohne Einschränkung nicht möglich. Die Vertragsdauer sollte so bemessen sein, dass der Franchise-Nehmer seine Anfangsinvestition amortisieren kann. Die Einstandsgebühr muss neben der Abgeltung von pauschalen Vorleistungen des Franchise- Gebers wie Markenaufbau, Bekanntheitsgrad, Systementwicklung et cetera ei höheren Beträgen auch greifbare, vom Franchise-Geber erbrachte Leistungen wie zum Beispiel Standortanalyse, Architektenleistungen, Eröffnungswerbung et cetera beinhalten. Die laufende Franchise-Gebühr wiederum deckt die ständig von der Systemzentrale erbrachten Serviceleistungen ab.
5 Was der Franchise-Geber nicht im Vertrag festschreiben darf Ein Franchise-Geber, der nicht die Möglichkeit von unverbindlichen Preisempfehlungen bei Markenartikeln nutzen kann, darf mit Ausnahme zeitlich begrenzter Aktionsangebote keinerlei Einfluss auf die Preisgestaltung seiner Partner ausüben. Entsprechend darf der Franchise-Geber in keinem Fall Sanktionen zur Durchsetzung einer einheitlichen Preisgestaltung innerhalb des Systems ergreifen. Er darf jedoch Kalkulationshilfen geben. Der Franchise-Nehmer darf auch nicht verpflichtet werden, Kundenanfragen, die von außen kommen, nicht zu bearbeiten. Er darf allerdings kein aktives Marketing in fremden Gebieten betreiben. Sofern ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot im Vertrag festgeschrieben ist, hat der Franchise-Nehmer Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für die Dauer der Wettbewerbsbeschränkung. Unser Tipp: Eine ausführliche Checkliste zum Thema Franchise-Vertrag finden Sie in unserem Downloadbereich. Fazit Franchising bietet Existenzgründern die Möglichkeit, sich in den Schutz eines stärkeren Partners zu stellen und unter Verwendung eines schlüsselfertigen Konzepts den Einstieg in die Selbstständigkeit zu wagen. Er kann von den Erfahrungen des Franchise-Partners profitieren und sich teure eigene Erfahrungen sparen. Während bei den klassischen Existenzgründern viele in den ersten drei Jahren scheitern, müssen weniger als sieben Prozent der Franchise-Nehmer pro Jahr aufgeben. Weiterführende Hinweise finden Sie auf den Seiten des Deutschen Franchise Verbandes e. V und des Deutschen Franchise-Nehmer Verbandes e. V. Hinweis: Dieses Merkblatt soll - als Service Ihrer IHK Köln - nur erste Hinweise geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Stand: Mai 2017 Ihre Ansprechpartner(/-innen): STARTERCENTER NRW Köln Tel Fax startercenternrw@koeln.ihk.de IHK Köln Unter Sachsenhausen Köln
6 Michael Kracht Tel Fax Zweigstelle Leverkusen/Rhein-Berg An der Schusterinsel Leverkusen Angelika Nolting Susanne Maaß Tel Tel Fax Fax angelika.nolting@koeln.ihk.de E -Mail: susanne.maass@koeln.ihk.de Zweigstelle Oberberg Talstraße Gummersbach Petra Maskow Tel Fax petra.maskow@koeln.ihk.de Zweigstelle Rhein-Erft Bahnstraße Bergheim
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