IHK-Information. Franchising

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1 IHK-Information Franchising In Deutschland bieten mittlerweile rund 810 Franchise-Systeme Unternehmern eine zum Teil lukrative Existenzgrundlage. Bekannte Beispiele für Franchise-Systeme sind McDonalds, Eismann oder OBI. Unter Franchising versteht man die Vergabe eines am Markt erprobten und erfolgreichen Unternehmenskonzeptes. Vorteil für den Franchise- Partner: er muss nicht bei Null anfangen, spart Zeit und vermeidet Fehler. Zu den typischen Franchise-Gebern zählen Hersteller, Großhandelsunternehmen, Einzelhandelsfilialisten und Erfinder neuer Geschäftstypen in den Bereichen Handel, Handwerk, Gastronomie und Dienstleistungen. Franchise-Geber verfolgen eine Umwegstrategie. Sie wollen in erster Linie nicht ihre Produkte an den Endkunden verkaufen, sondern entwickeln eine erfolgreiche Geschäftsidee, mit der sie über Franchise-Nehmer dann den Weg zum Endkunden aufbauen. Franchise-Geber unterstützen Franchise-Gründer bei der Markt- und Standortanalyse, beim Aufbau und Führen eines Betriebes durch ein Beschaffungs-, Absatz- und Organisationskonzept, sie gewähren Schutzrechte und qualifizieren den Franchisepartner durch geeignete Schulungsmaßnahmen. Für die Übernahme und Weiterentwicklung des Franchisekonzeptes sowie wiederkehrende Leistungen muss der Franchise-Nehmer eine Einstiegsgebühr von bis zu Euro, laufende Franchisegebühren (in der Regel zwischen 0,5 und 11% vom Umsatz) sowie eine Werbekostenpauschale entrichten. Als Franchise-Nehmer müssen Sie das Angebot sorgfältig unter die Lupe nehmen und nicht nur das Franchise-System und den Vertrag prüfen, sondern auch die Marktfähigkeit der Geschäftsidee richtig einschätzen. Der Franchise-Nehmer ist ein selbständiger Geschäftsmann. Seine Aufgabe besteht darin, den regionalen Markt zu erschließen, das Geschäft und das Personal zu führen und er trägt auch die Verantwortung für die Finanzierung notwendiger Investitionen. Franchise-Vertrag: ein Franchise-Recht gibt es in Deutschland nicht. Bei einem Franchise-Vertrag handelt es sich in der Regel um einen komplizierten Typenkombinationsvertrag, der Elemente verschiedener Vertragstypen umfasst und in eine ganze Reihe von Rechtsgebieten hinein wirkt. Die Erstellung und Überprüfung von Franchise- Vereinbarungen sollte durch spezialisierte Rechtsanwälte erfolgen.

2 Vor Vertragsabschluss sollten Sie sich umfassende Informationen einholen. Nur wer den Franchise-Geber kritisch hinterfragt und seine eigenen Rechte kennt, wird eine befriedigende Geschäftsbeziehung eingehen. 2

3 Bevor Sie einen Franchise-Vertrag unterzeichnen, sollten Sie folgende Fragen geprüft haben:??seit wann besteht die Firma des Franchise-Gebers???Wie viel Franchise-Nehmer sind bereits erfolgreich???gibt es lediglich ein oder mehrere Pilotobjekte (Testgeschäfte)???Liegt dem System der anerkannte Franchise-Begriff zugrunde???weist der Franchise-Geber die Eintragung von gewerblichen Schutzrechten (Marke, Warenzeichen, Dienstleistungsmarke, Wort- /Bildzeichen...) nach???worin bestehen die (Wettbewerbs-) Vorteile des Konzepts???Wie werden diese nachgewiesen???welche Daten über die jeweiligen Marktverhältnisse werden zur Verfügung gestellt???welche Leistungen bietet der Franchise-Geber im einzelnen???existiert ein umfangreiches Handbuch zur Betriebsführung???Welche Gebühren werden für das Leistungspaket auf welcher Basis erhoben???welchen Leistungsbeitrag stellt der Franchise-Geber selbst nachweislich für Werbung zur Verfügung???Gibt es im System institutionalisierte Franchise-Nehmer-Gremien (Beiräte, Erfahrungsaustauschgruppen, Ausschüsse...)???Bietet Ihnen der Franchise-Geber die Möglichkeit, bestehende Franchise-Nehmer kennen zu lernen???zu welchen Schulungen verpflichtet Sie der Franchise-Geber vor und nach Beginn Ihrer Selbständigkeit???Wie lange haben Sie Zeit, den Franchise-Vertrag vor Ihrer Unterschrift zu prüfen???legt Ihnen der Franchise-Geber ein Schreiben der Deutschen Ausgleichsbank in Bonn vor, worin bestätigt wird, dass einer öffentlichen Förderung von Franchise-Nehmern dieses Systems im Grundsatz nichts entgegensteht???ist der Franchise-Geber Mitglied im Deutschen Franchise-Verband e.v.? Scheinselbständigkeit: auf Grund der neuen gesetzlichen Regelung kann nicht ausgeschlossen werden, dass Franchise-Partner als Scheinselbständige oder arbeitnehmerähnliche Selbständige anzusehen sind. Das Franchise-Institut der deutschen Wirtschaft (FIW) empfiehlt, Franchise-Verträge und - Handbücher auf die neue Rechtslage abzustimmen. Dabei gilt es Folgendes zu beachten:??franchise-vertrag und Handbuch enthalten nicht zu viele Einschränkungen der Selbständigkeit, zum Beispiel in Bezug auf Öffnungszeiten, Urlaub, Einstellung von Mitarbeitern, Warenbezugspflicht.??Im Vertrag sind alle Punkte für die Selbständigkeit herausgearbeitet, zum Beispiel: der Franchise-Nehmer ist im eigenen 3

4 Namen und auf eigene Rechnung tätig und rechtlich und wirtschaftlich selbständiger Unternehmer.??Regelungen, die die Betriebsführung betreffen und in die unternehmerische Selbständigkeit eingreifen, haben ausdrücklichen Empfehlungscharakter. Das betrifft zum Beispiel die Bereiche Buchhaltung und betriebswirtschaftliche Auswertungen. Solche Empfehlungen können in einem separaten Teil des Handbuches zusammengefasst werden.??der Versicherungshinweis ist im Franchise-Vertrag verankert. Über das Problem Scheinselbständigkeit wird informiert, verbunden mit einer ausdrücklichen Empfehlung zur freiwilligen privaten sozialen Absicherung.??Franchise-Geber und Franchise-Nehmer treten unterschiedlich am Markt auf, zum Beispiel durch unterschiedliche Geschäftspapiere/Visitenkarten (Name des Inhabers, Zentraladresse sollte nicht erscheinen, anderes Logo).??Die Warenbezugs- und Sortimentsverpflichtungen werden eingeschränkt.??es gibt außerordentliche Kündigungsgründe, zum Beispiel wenn der Warenbezug oder die Qualität des Angebotes nicht mehr sichergestellt werden können.??leistungsanreizsysteme werden in die Verträge aufgenommen.??es gibt keinen oder nur sehr beschränkten Gebietsschutz.??Außendienst-Weisungen werden nicht dokumentiert, zumindest nicht als Weisungen kenntlich gemacht.??abmahnungen sind auf Grund von Verstößen gegen den einheitlichen Marktauftritt oder bei Qualitätsmängeln möglich. Das führende Nachschlagewerk auf der Suche nach geeigneten Franchise- Gebern ist der jährlich aktualisierte Franchise-Chancen-Katalog, den der Verlag für die deutsche Wirtschaft in Bonn herausgibt. Informationen erhalten Sie unter: VNR Verlag für die deutsche Wirtschaft Rufnummer Weitere Informationen zum Franchising erhalten Sie unter anderem von: Deutscher Franchise-Verband e.v. Paul-Heyse-Straße München Tel Deutscher Franchise-Nehmer Verband e.v. (DFNV) Regionalgeschäftsstelle Rhein-Neckar-Pfalz Dr. Gerd Eisenhofer Bahnhofstraße Speyer Tel Fax

5 Franchise-Börse für Hotellerie und Gastronomie e.v. Menterschwaigstraße München Tel Internetseite der Informationsbörse für Existenzgründer Ihr Ansprechpartner im IHK-Starterzentrum Ludwigshafen- Vorderpfalz ist Thomas Engel Tel , Fax , thomas.engel@pfalz.ihk24.de Stand: August 2003 Für die Richtigkeit aller Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. 5

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