Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft
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- Julia Schmitz
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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Anhebung der Wasserpreise der Hamburger Wasserwerke GmbH (HWW) 1. Anlass und Sachverhalt Um erwartete Kostensteigerungen ausgleichen sowie das Unternehmensergebnis sichern zu können, hat die Geschäftsführung der Hamburger Wasserwerke GmbH (HWW) eine Anhebung des Wasserpreises zum beantragt. Der Senat hat der Preisanpassung zugestimmt. Die Wasserversorgung gehört zu den wesentlichen Aufgaben der Daseinsvorsorge. Die durch diese Aufgabe entstehenden angemessenen Kosten sind in der Kalkulation der Wasserpreise zu berücksichtigen. Die Struktur der Aufgabe der Wasserversorgung mit über km Netzlänge, 16 Wasserwerken und einer Vielzahl technischer Anlagen bringt es mit sich, dass ein Großteil der auftretenden Kosten auf Grund der erforderlichen Bereitstellung von Infrastruktur als fixe Kosten anfallen und damit mittelfristig nicht zu beeinflussen sind. Der weit geringere Teil betrifft variable Kosten, diese unterliegen der allgemeinen Preissteigerung. Im Wirtschaftsplan 2018 verbleiben unabwendbare Mehraufwendungen, die trotz der Ausschöpfung von Rationalisierungspotenzialen eine Preiserhöhung unumgänglich machen. Die wesentlichen Kostenfaktoren auf die Wirtschaftsplanung sind: Planerisch zu berücksichtigten sind Kostensteigerungen auf Grund von Tariferhöhungen für Lohn und Gehalt aus dem bereits in 2017 erfolgten Tarifabschluss für Die Sachausgaben bzw. die sonstigen fremdbezogenen Leistungen sind der allgemeinen Preissteigerung unterworfen. Die Kosten für Leistungen von Fremdfirmen steigen ebenfalls abhängig von den Tarifabschlüssen der jeweiligen Branchen. Für diese Kosten und die Materialaufwendungen wird von einer Kostensteigerung von knapp unter 2 % im Mittel ausgegangen. Die Bürgerschaft hat eine Erhöhung der Grundwasserentnahmegebühr um 3 % beschlossen. Dies führt für 2018 zu entsprechenden Mehrbelastungen bei den HWW und korrespondierenden Mehreinnahmen im Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg. In 2018 steigen die jährlichen Abschreibungen. Dies ist zum einen durch notwendige Investitionen in die bestehende Infrastruktur begründet (z.b. Neuleitungslegungen in Folge städtebaulicher Maßnahmen/Neuerschließungen oder Netzerweiterungen), denen kein entsprechender Rückgang bei den Abschreibungen auf das bestehende Anlagevermögen gegenüber steht. Zum anderen bilden die Plan 1
2 Drucksache 21/10744 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode werte aber auch Aufwand durch zukunftsweisende Investitionsprojekte ab, wie z.b. Pumpenerneuerungsprogramme, die mittelfristig den Anstieg der Energiekosten bzw. der Betriebskosten dämpfen und so zur zukünftigen Preisstabilisierung beitragen. Aus der anhaltenden Niedrigzinsphase entsteht zusätzlicher Aufwand bei der Rückstellungsbildung von Pensionsverpflichtungen. Das niedrige Zinsniveau führt zwar auch zu einer Entlastung beim Zinsaufwand für Darlehen, allerdings in einem deutlich geringeren Maß als die Zinsmehrbelastungen aus der Rückstellungsverpflichtung. Um einerseits diese Mehraufwendungen auszugleichen und andererseits dem grundsätzlichen Strukturproblem der Wasserversorgung, dass die Kosten zu mehr als 80 % fix, die Erlöse allerdings zu mehr als 80 % variabel sind, in Zukunft besser begegnen zu können, ist im letzten Jahr eine moderate schrittweise Anpassung des Tarifsystems beschlossen worden. Die HWW sehen daher wie im Vorjahr vor, Grund- und Arbeitspreis disproportional zu erhöhen, indem der (je Wasserzähler fixe) Grundpreis stärker erhöht wird als der (mengenabhängige) Arbeitspreis. Die Anpassung des Arbeitspreises für allgemeine Verbraucher in Hamburg soll um 1,2 % und die Anpassung der Grund- und Basispreise um ca. 4,9 % erfolgen. Für den Durchschnittshaushalt bedeutet dies eine Preisanpassung von insgesamt rund 1,9 %. Das führt langfristig zu der gewünschten Annäherung der Erlös- an die Kostenstruktur mit dem Ziel einer deutlich besser planbaren, kontinuierlichen und verlässlichen Wasserpreispolitik für die Hamburger Bürgerinnen und Bürger. Der Umstellungsprozess wird bewusst langsam und moderat vollzogen, um die bestehenden Anreize zum verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Wasser zu erhalten. Auch unter Berücksichtigung der Strukturveränderung im Tarifsystem liegt die geplante Erhöhung der allgemeinen Wasserpreise im mittelund langfristigen Trend unter der erwarteten allgemeinen Preissteigerungsrate. Bei der geplanten Steigerung der allgemeinen Wasserpreise ist außerdem festzustellen, dass diese im Vergleich der deutschen Großstädte weiterhin im vergleichsweise günstigen Bereich liegen (vgl. Abbildung 1). Auf der Grundlage der Vorgaben des Senats beschließt die Gesellschafterversammlung nach 10 Absatz 1 Nr. 5 des Gesellschaftsvertrags der HWW über die Festsetzung der Wassertarife für allgemeine Verbraucher. Gesellschafterin der HWW ist die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh. Mit dieser Drucksache wird die Bürgerschaft über die beabsichtigte Anhebung der Wasserpreise unterrichtet. 2. Preisvergleich Wasserentgelt Die folgende Abbildung zeigt den Vergleich der Wasserpreise der 15 größten deutschen Städte, in dem die Kosten der jährlichen Versorgung für einen durchschnittlichen Haushalt in diesen Städten verglichen werden. Hier sind die Gesamtkosten im Jahr 2017 für den betrachteten Haushalt nur in vier Städten niedriger als in Hamburg, wobei in neun Städten der Grundpreis bereits höher ist als in Hamburg: Mittelwert: ~205 / a / Haushalt Abbildung 1: Vergleich der haushaltsbezogenen Trinkwasserkosten pro Jahr der 15 größten deutschen Städte 2
3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/ Beabsichtigte Preisanpassungen Im Einzelnen sind folgende Preisanpassungen vorgesehen: 3.1 Anhebung des Wasserpreises für Allgemeine Verbraucher in Hamburg zum von 1,73 Euro/m³ auf 1,75 Euro/m³ und damit 1,2 % (1,87 Euro/m³ einschließlich 7 % Umsatzsteuer) 3.2 Anhebung der Grundpreise für Haus- und Großwasserzähler um durchschnittlich 4,9 % (zuzüglich 7 % Umsatzsteuer) Qn 2,5 m³ / h 5,51 / Monat 5,78 / Monat Qn 6 m³ / h 13,64 / Monat 14,31 / Monat Qn 10 m³ / h 40,60 / Monat 42,59 / Monat Qn 15 m³ / h 79,52 / Monat 83,42 / Monat Qn 40 m³ / h 94,20 / Monat 98,82 / Monat Qn 60 m³ / h 130,50 / Monat 136,90 / Monat Qn 150 m³ / h 187,88 / Monat 197,09 / Monat Anmerkung: Qn = Nenndurchfluss. Nenndurchfluss ist der halbe Wert des größten Durchflusses Qmax. Ausgedrückt in Kubikmetern pro Stunde dient er der Kennzeichnung der Zählergröße (z.b. Qn 6 bedeutet: Nenndurchfluss 6 m³ pro Stunde, größter Durchfluss 12 m³). Gemäß Richtlinie Teil 1 der Eichbehörden der Länder. 3.3 Die Basispreise für Wohnungen mit Wohnungswasserzählern steigen um durchschnittlich rund 4,9 % wie folgt (zuzüglich 7 % Umsatzsteuer) je Wohnung inkl. 1 Wasserzähler 2,38 / Monat 2,50 / Monat für jeden weiteren Wasserzähler 0,69 / Monat 0,72 / Monat 4. Auswirkungen auf die Privathaushalte Die vorgeschlagenen Änderungen wirken sich je nach Art der in Anspruch genommenen Leistung auf den einzelnen Haushalt aus. Der Umfang der Auswirkungen ist abhängig vom Umfang und der Anzahl der Inanspruchnahme. Für einen statistischen Durchschnittshaushalt mit 1,8 Personen beträgt die Mehrbelastung ab monatlich rund 0,25 Euro (inkl. Umsatzsteuer). 5. Auswirkungen auf die Unternehmen Die geplanten Preisanpassungen wirken sich auf Privatpersonen wie auch auf Gewerbetreibende 3
4 Drucksache 21/10744 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode und Unternehmen prinzipiell in gleicher Weise aus. Beispielunternehmen: Jahresverbrauch m³ z.b. Verlag: Die Mehrbelastung nach der Preiserhöhung beträgt pro Monat rund 17 Euro bezogen auf den Wasserpreis. Jahresverbrauch m³ größerer Industriebetrieb, sehr großes Hotel: Die Mehrbelastung nach der Preiserhöhung beträgt pro Monat rund 83 Euro bezogen auf den Wasserpreis. Jahresverbrauch m³ sehr großer Industriebetrieb: Die Mehrbelastung nach der Preiserhöhung beträgt pro Monat rund 167 Euro bezogen auf den Wasserpreis. Für alle Kunden ab einem jährlichen Wasserverbrauch von m³ (in der Regel größere Unternehmen) gelten für den verbrauchsabhängigen Wasserpreis spezielle Rabattstaffeln. Diese Großabnehmerpreise werden vom Aufsichtsrat der Hamburger Wasserwerke festgelegt. Es ist vorgesehen, diese Preise in 2018 in gleichem Verhältnis wie die Wasserpreise für allgemeine Verbraucher anzupassen: jährliche Abnahme m³ 1,67 / m³ 1,69 / m³ m³ 1,66 / m³ 1,68 / m³ m³ 1,65 / m³ 1,67 / m³ m³ 1,64 / m³ 1,66 / m³ über m³ 1,63 / m³ 1,65 / m³ 6. Finanzielle Auswirkungen auf die HWW und den Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg Die vorgeschlagenen Preisanhebungen führen im Zusammenhang mit erwarteten Mengensteigerungen bei HWW zu voraussichtlichen Mehrerlösen aus dem Kerngeschäft von rund 9,6 Mio. Euro im Vergleich zum Wirtschaftsplan Die Erlössteigerung aus der Preiserhöhung liegt bei rund 6,9 Mio. Euro. Darüber hinaus wird unterstellt, dass sich die Wasserabgabe auf Grund von steigenden Bevölkerungszahlen in Hamburg erhöht, was zu zusätzlichen Erlösen in Höhe von rund 2,7 Mio. Euro führt. Diesen Mehrerlösen stehen unabwendbare Kostensteigerungen wie unter Ziffer 1 dargestellt gegenüber. Die Mehrbelastungen übersteigen dabei die Mehrerlöse, sodass zusätzlich im operativen Betrieb Kostenreduzierungen durch Einsparungen auf Grund von Prozessoptimierungen und Hebung von Synergieeffekten im Konzern HAM BURG WASSER erforderlich werden. Auf Seiten der Investitionen wird mit einem weiterhin hohen Investitionsvolumen von rd. 46 Mio. Euro im Jahr 2018 geplant. Aus der Cash-Flow- Rechnung ergibt sich laut Plan im Jahr 2018 bei HWW eine Finanzplanung, bei der die jährliche Darlehenstilgung in Summe höher ist als die jährliche Darlehensaufnahme. Die Preisveränderungen führen bei der Freien und Hansestadt Hamburg zu einer Erhöhung der Erlöse aus der von Hamburg erhobenen Konzessionsabgabe um voraussichtlich rund 1,1 Mio. Euro auf ca. 35,6 Mio. Euro. Dies resultiert einerseits aus der Preiserhöhung analog dem Jahr 2017 (Effekt auf die Konzessionsabgabe: 0,7 Mio. Euro) sowie der oben beschriebenen, angenommenen Mengenerhöhung (Effekt auf die Konzessionsabgabe: 0,4 Mio. Euro). Die Konzessionsabgabepflicht der HWW beträgt insgesamt inklusive der Umlandgemeinden ca. 37,4 Mio. Euro. Durch die Erhöhung der hamburgischen Grundwasserentnahmegebühr zum erhöhen sich die diesbezüglichen Erlöse der Freien und Hansestadt Hamburg ebenfalls um rund 0,4 Mio. Euro. Daneben ist eine Gewinnabführung an die Gesellschafterin HGV berücksichtigt (es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag). Eine Belastung des Haushaltes entsteht durch die Wassereigennutzung der Behörden und Ämter. Dies führt zu zusätzlichen Belastungen für die Freie und Hansestadt Hamburg von insgesamt rund 41 TEuro; diese Summe verteilt sich anteilig auf die einzelnen Behörden und bezirk 4
5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/ lichen Einrichtungen und ist im Rahmen der verfügbaren Ermächtigungen der jeweiligen Einzelpläne zu decken. Durch die Erhöhung der Wasserpreise sind darüber hinaus Mehrkosten im Bereich der Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte nach dem SGB II/XII zu erwarten. Diese können jedoch nicht quantifiziert werden, da das Wassergeld in der Regel über die Betriebskosten abgerechnet und nicht gesondert erfasst wird. Die Mehrkosten werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ermächtigungen aufgefangen. 7. Stellungnahme des Senats Der Senat sieht die vorgesehenen Preisanhebungen als erforderlich an, um neben der Hauptaufgabe der HWW Sicherstellung der Wasserversorgung auch zukünftig die Ergebnisziele des Unternehmens abzusichern. Vor dem Hintergrund der verschärften Kostensituation sind die Preisanhebungen zwingend erforderlich. Die dargestellte Mehrbelastung der Kundinnen und Kunden der HWW wird als moderat eingeschätzt. Der Wasserpreis für allgemeine Verbraucher und die Grund- und Basispreise sind zuletzt zum angehoben worden. Wie unter Punkt 2 beschrieben, wird Hamburg auch nach der Preiserhöhung durch die HWW im Vergleich mit den Wasserpreisen von anderen Großstädten in der Bundesrepublik Deutschland zu den Städten mit den niedrigsten Preisen gehören. 8. Petitum Die Bürgerschaft wird gebeten, von den Anhebungen der Wasserpreise Kenntnis zu nehmen. Gestaltung und Layout: Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, Hamburg, Tel. (0 40)
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