Die Tenorierung im Zivilurteil

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1 Vahlen Jura / Referendariat Die Tenorierung im Zivilurteil Darstellung anhand praktischer Beispielsfälle von Dr. Markus Hövel, van den, Egon Schneider 6. Auflage Die Tenorierung im Zivilurteil Hövel, van den / Schneider schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung: Zivilprozess: Gesamtdarstellungen Verlag Franz Vahlen München 2014 Verlag Franz Vahlen im Internet: ISBN

2 van den Hövel Die Tenorierung im Zivilurteil

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4 Die Tenorierung im Zivilurteil Darstellung anhand praktischer Beispielsfälle Von Dr. Markus van den Hövel Vorsitzender Richter am LG Richter am DGH NRW 6. Auflage des von Egon Schneider unter dem Titel»Die Kostenentscheidung im Zivilurteil«begründeten und bis zur 2. Auflage bearbeiteten Werkes Verlag Franz Vahlen München 2014

5 Zitiervorschlag: van den Hövel, Tenorierung im Zivilurteil ISBN Verlag Franz Vahlen GmbH Wilhelmstraße 9, München Druck: Druckhaus Nomos In den Lissen 12, Sinzheim Satz: R. John + W. John GbR, Köln Umschlagkonzeption: Martina Busch Grafikdesign, Homburg Kirrberg Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier (hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff)

6 Vorwort Das Interesse an der Tenorierung ist ungebrochen, Zeit für die Aktualisierung; der»tenorierungs-trainer«erscheint nun schon im 11. Jahr und in der 6. Auflage. Das Zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts vom 23. Juli 2013 führt nicht nur zur Erhöhung der Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren, sondern wirkt sich auch auf die Tenorierung der vorläufigen Vollstreckbarkeit aus, da die in 708 Nr Alt. ZPO normierte Wertgrenze von EUR schneller überschritten wird. Das erforderte die komplette»revision«und Anpassung sämtlicher Übungsfälle. Im Übrigen ist der Wiedererkennungswert hoch; die Neuauflage wächst maßvoll»nur«um vier Übungsfälle. Zum einen wird die examensrelevante Frage einer nur auf die Abwehr der Zwangsvollstreckung gerichteten Zahlung im Hinblick auf die materielle Falllösung und den Urteilstenor thematisiert (Fall 144), zum anderen wird erstmals die Frage erörtert, ob die geringeren Rechtsanwaltsgebühren bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe Auswirkungen auf den Tenor zur vorläufigen Vollstreckbarkeit haben (Fälle 157, 158). Materiell wird die Thematik mit Übungsfällen zu Neuregelungen des Werkvertragsrechtes (Anspruch auf Abschlagszahlungen) sowie Arzthaftungsrechts ( 630a ff. BGB) angereichert. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu 269 Abs. 3 S. 3 ZPO ist eingearbeitet worden. Die auf den ersten Blick unscheinbare Normergänzung des 708 Nr. 10 S. 2 ZPO führt zu erweiterten Urteilstenören im Berufungsrecht; insbesondere der neu konzipierte Fall 159 und der eingefügte Fall 160 verdeutlichen den Unterschied. Damit bleibt das Buch auch weiterhin»händelbar«, praxis- und arbeitstauglich. Es bedarf wohl nach über 10 Jahren des»tenorierungstrainers«keiner vertiefenden Darlegung mehr, dass die inzwischen über vier Auflagen bewährte Struktur des Buches beibehalten wird. Sowohl das konkrete Einzelfallproblem und dessen Lösung als auch die originäre Einarbeitung in ein spezifisches Themengebiet lassen sich weiterhin rasch erschließen. Möge auch diese Auflage vielen mit Tenorierungsfragen beschäftigten Juristen eine wertvolle Hilfe darstellen. Auch die Neuauflage widme ich meinem Vater Johannes van den Hövel, ehem. Vorsitzender Richter am OLG; seine beeindruckende Fähigkeit, auch in schwierigen Fällen juristische Lösungen zu entwickeln, mit denen die Parteien»etwas anfangen können«, die praxistauglich und konfliktlösend ohne theoretischen Selbstzweck sind, hat mich in jungen Jahren inspiriert und verdeutlicht mir in der täglichen Rechtspraxis die Bedeutung, juristisches Denken stets mit Pragmatismus und Vernunft in Einklang zu bringen. Bochum, im März 2014 Markus van den Hövel V

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8 Aus dem Vorwort zur 3. Auflage Erfahrungsgemäß bereitet Rechtsreferendaren gerade die richtige, d.h. die in sich stimmige und vollständige Tenorierung immer wieder erhebliche Schwierigkeiten, wie leider viele Referendarklausuren belegen. Dabei ist gerade der Tenor eines Urteils die»visitenkarte«einer Klausur, da der Prüfer bei ordnungsgemäßem Urteilsaufbau nach dem regelmäßigen»überblättern«des Rubrums den Tenor in der Regel als erste ernsthaft zu bewertende juristische Leistung des Kandidaten zur Kenntnis nimmt. Ist aber schon der Tenor unvollständig bzw. in sich nicht stimmig, so wird damit bereits zu Beginn der Arbeit bzw. Korrektur der erste negative Eindruck über die Klausur des Kandidaten begründet; diesen durch die weitere Bearbeitung wieder zu korrigieren ist schwierig: jeder kleinere Fehler wird eher zur Verfestigung des negativen Gesamtbildes führen. Ist hingegen der Tenor in sich stimmig und vollständig, so hat der Kandidat frühzeitig die ersten kleinen Pluspunkte gesammelt und damit eine bessere Startposition im Hinblick auf die folgende Hauptbearbeitung und die eigentlichen Probleme der Arbeit. Um nicht missverstanden zu werden: maßgeblich ist nicht die Frage, ob die Entscheidung als solche richtig ist oder nicht, ob somit der Kandidat die Klage abgewiesen hat statt ihr ganz oder teilweise stattzugeben; häufig schließen sich auch in einer Klausur vollständig konträre Lösungen und Tenorierungen nicht aus, sondern sind mit entsprechend nachvollziehbarer Begründung jeweils gut vertretbar. Relevant ist somit vielmehr die Problematik, ob der Kandidat das später in den Entscheidungsgründen dargelegte Ergebnis wie auch immer es ausfallen möge in sich stimmig und vollständig tenoriert hat. Dies ist nach meinen Erfahrungen mit Referendarklausuren in mehr als zwei Dritteln der Fälle nicht gegeben. Es fehlt an hinreichender Erfahrung mit den unterschiedlichen Modifikationen eines Tenors.»Tenorierungswissen«wird in Referendar-Arbeitsgemeinschaften aus Zeitmangel häufig kaum oder äußerst knapp vermittelt, Lehrbücher räumen dieser Problematik im Verhältnis zu dem übrigen Lehrstoff wenig Raum ein, spezielle Übungsaufgaben hierzu fehlen. Zudem wird die Bedeutung des Tenors von Referendaren chronisch unterschätzt, der Schwerpunkt des Lernens wird auf prozessuale und materiellrechtliche Probleme beschränkt, Tenorierungen werden nicht»geübt«, sondern eher ignoriert. ( ) In zahlreichen unterschiedlichen gleichermaßen praxis- und examensrelevanten Konstellationen wird jeder Tenor im Einzelnen ausformuliert und Schritt für Schritt erläutert. Der Kandidat kann folglich diese Fälle selbst nacharbeiten und zudem die richtige Tenorierung einüben. Auf diese Weise lässt sich schon nach kurzer Zeit die erforderliche Routine und Sicherheit begründen, um in der knapp bemessenen Zeit einer Klausur in der gebotenen Zügigkeit zeitsparend und»richtig«zu tenorieren. Neben der beschriebenen Möglichkeit, sich das Buch systematisch, vom ersten bis zum letzten Fall zu erarbeiten, soll es zugleich auch als Nachschlagewerk für den jeweils konkreten Einzelfall dienen, um ein spezifisches Tenorierungsproblem zu lösen. Es ist deshalb zum einen der besseren Übersichtlichkeit wegen nach einzelnen Themenschwerpunkten unterteilt, die ein rasches Erfassen der jeweiligen Problem- VII

9 Aus dem Vorwort zur 3. Auflage darstellungen ermöglichen. Zum anderen sind die gewählten Beispielsfälle und die dazugehörigen Erläuterungen zu den einzelnen Tenorierungsproblemen in der Weise konzipiert, dass sie umfassend und in sich verständlich sind, ohne zuvor eine Einarbeitung in die anderen Fälle zu erfordern; zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen erfolgen im Einzelfall schnell auffindbare Verweisungen zu dem Beispielsfall, in dem das spezifische Problem ausführlich und vertieft dargestellt wird. Hilfreich sind zudem das Inhalts- sowie das sorgfältig untergliederte Stichwortverzeichnis. Das Werk richtet sich insbesondere auch an Berufsanfänger namentlich im Richterund Anwaltsberuf. Erfahrungsgemäß bestehen regelmäßig Schwierigkeiten mit der zutreffenden Tenorierung bzw. Antragstellung. Auch insoweit soll dieses Buch eine sowohl praktische als auch zeitökonomisch einprägsame Hilfestellung leisten. Schließlich soll das Buch dem erfahrenen Praktiker dienen. Dieser findet ebenfalls immer wieder Fälle vor, in denen Unsicherheit über die zutreffende Formulierung des Tenors in der Hauptsache besteht; exemplarisch seien Haupt- und Hilfsanträge, Stufenklagen, Zug-um-Zug-Verurteilungen sowie die Problematik von Erledigungsund Säumnisentscheidungen genannt. ( ) Das didaktische Konzept dieses Buches begründet sich aus der nahezu täglichen Erfahrung des Verfassers als Referendararbeitsgemeinschafts- sowie Ausbildungsleiter mit Referendaren und der daraus resultierenden Erkenntnis, das erforderliche Wissen über die Tenorierung insbesondere durch das praktische Beispiel, d.h. durch die Übung am relevanten Anwendungsfall, vermitteln zu können. ( ) Bochum, im Januar 2004 Markus van den Hövel VIII

10 Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Aus dem Vorwort zur 3. Auflage... VII Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XVII 1. Teil. Einführung in Bedeutung und Inhalt des Urteilstenors... 1 A. Die Bedeutung des Tenors... 1 B. Der Inhalt des Tenors... 2 I. Die Entscheidung über das Klagebegehren in der Hauptsache... 2 II. Die Kostenentscheidung Einführung Die bei einem Rechtsstreit entstehenden Kosten... 3 a) Die Gerichtskosten... 3 b) Die Rechtsanwaltsgebühren... 5 c) Die sonstigen Kosten Der Streitwert... 7 a) Einführung... 7 b) Die normativen Grundlagen... 7 c) Allgemeine Bemessungsgrundsätze... 8 d) Teile des Streitgegenstands... 9 e) Nebenforderungen f) Besondere Fälle Die Grundzüge der Kostenentscheidung a) Einführung b) Der Grundsatz des 91 Abs. 1 ZPO c) Ausnahmen von 91 Abs. 1 ZPO d) Das teilweise Obsiegen und Unterliegen III. Die Entscheidung über die Vollstreckbarkeit Einführung Das Grundprinzip der Sicherheitsleistung gemäß 709 ZPO Die Vorschriften der 708 Nr. 11, 711 ZPO a) Das Grundprinzip b) Die unterschiedliche Höhe der Sicherheitsleistungen Die grundsätzliche Prüfung Die Ersatzleistung IV. Die Entscheidung über die Zulassung eines Rechtsmittels Teil. Übungsfälle zur Tenorierung A. Der Tenor in erstinstanzlichen Verfahren ohne eine bereits zuvor ergangene Entscheidung I. Die Klage ist unzulässig Fall 1: Die örtliche Unzuständigkeit des Gerichts II. Die Klage ist unbegründet Fall 2: Die Anwendung des 708 Nr. 11 ZPO Fall 3: Die Anwendung des 709 ZPO Fall 4: Die Anwendung des 713 ZPO IX

11 Inhaltsverzeichnis Fall 5: Abwandlung: Die Zulassung der Berufung Fall 6: Die nicht prüfbare Schlussrechnung III. Die Klage ist begründet Fall 7: Die Anwendung des 708 Nr Alt. ZPO Fall 8: Die Anwendung des 709 ZPO Fall 9: Die Anwendung des 281 Abs. 3 S. 2 ZPO Fall 10: Die Klage auf Kostenvorschuss Fall 11: Der Fall des 94 ZPO Fall 12: Der Fall des 95 ZPO IV. Die Klage ist teilweise begründet Fall 13: Der Grundfall des 92 Abs. 1 ZPO Fall 14: Die Anwendung des 713 ZPO Fall 15: Die Besonderheiten des 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO Fall 16: Abwandlung Fall 17: Die Klagerücknahme in geringfügiger Höhe Fall 18: Die teilweise Klagerücknahme vor der mündlichen Verhandlung Fall 19: Die noch nicht übergebene Kaufsache Fall 20: Die Schmerzensgeldklage (Der Fall des 92 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) Fall 21: Abwandlung Fall 22: Der Fall des 96 ZPO Fall 23: Die Anwendung des 713 ZPO für nur eine Partei? Fall 24: Zur Übung V. Die Nebenintervention Fall 25: Der»unterlegene«Nebenintervenient Fall 26: Der»obsiegende«Nebenintervenient Fall 27: Der zum Teil»obsiegende«Nebenintervenient VI. Haupt- und Hilfsantrag Fall 28: Entscheidung nur über den Hauptantrag Fall 29: Entscheidung über den Haupt- und Hilfsantrag Fall 30: Der zum Teil begründete Hauptantrag Fall 31: Das Problem des höheren Hilfsantrages Fall 32: Abwandlung: Der höhere Hilfsantrag ist begründet Fall 33: Rücktritt statt Nacherfüllung Fall 34: Der verdeckte Haupt- und Hilfsantrag Fall 35: Das Haupt- und Hilfsvorbringen (1. Beispiel) Fall 36: Das Haupt- und Hilfsvorbringen (2. Beispiel) Fall 37: Das gleichwertige Parteivorbringen VII. Die Stufenklage Fall 38: Die 1. Stufe: Der Auskunftsanspruch Fall 39: Fortsetzung von Fall Fall 40: Abwandlung: Der Auskunftsanspruch besteht nicht Fall 41: Abwandlung: Der Auskunftsanspruch ist bereits erfüllt Fall 42: Die 2. Stufe: Die eidesstattliche Versicherung VIII. Die Zug-um-Zug-Verurteilung Fall 43: Der Rücktritt vom Kaufvertrag: der Zug-um-Zug-Antrag Fall 44: 1. Abwandlung: Die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechtes Fall 45: 2. Abwandlung: Die unterbliebene Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts Fall 46: 3. Abwandlung: Die Berücksichtigung der Gebrauchsvorteile des Pkw Fall 47: Die erfolgreiche Verteidigung mit dem Zurückbehaltungsrecht im Werkvertragsrecht Fall 48: Abwandlung: Die»doppelte«Verteidigung Fall 49: Zur Vertiefung und Übung Fall 50: Der Zahlungsanspruch gegen Herausgabe der Inhaberschuldverschreibung IX. Aufrechnung und Hilfsaufrechnung Fall 51: Die Primäraufrechnung Fall 52: Abwandlung: Die Hilfsaufrechnung Fall 53: Die Hilfsaufrechnung mit mehreren Forderungen X

12 Inhaltsverzeichnis Fall 54: Abwandlung: Die Hauptforderung besteht nicht X. Klage und Widerklage Fall 55: Ausgangsfall Fall 56: Die petitorische Widerklage XI. Urteile für und gegen Streitgenossen bei unterschiedlicher Beteiligung Fall 57: Zwei Kläger verklagen einen Beklagten Fall 58: Die unterschiedliche Inanspruchnahme der Beklagten Fall 59: Grundfall des Obsiegens des einen und Unterliegens des anderen Streitgenossen (Baumbach sche Formel) Fall 60: Zur Übung (Abgrenzung zu Fall 59) Fall 61: Zur weiteren Vertiefung Fall 62: Der Verkehrsunfall XII. Klagestattgebende Leistungsurteile sonstigen Inhalts Fall 63: Herausgabeklage: Der Fall des 708 Nr. 9 ZPO Fall 64: Abwandlung: Die Leistung an einen Dritten Fall 65: Die Herausgabeklage nach 985 BGB und 708 Nr. 11 ZPO Fall 66: Die Herausgabeklage nach 985 BGB und 709 ZPO Fall 67: Räumungsklage: Der Fall des 708 Nr. 7 ZPO Fall 68: Anspruch auf Duldung einer Handlung Fall 69: Anspruch auf Unterlassung Fall 70: Anspruch auf Vornahme einer Handlung Fall 71: Die Bezugnahme auf Anlagen Fall 72: Klage auf Nacherfüllung Fall 73: Klage auf Leistung und Fristsetzung Fall 74: Klage auf Leistung und zugleich Schadensersatz Der unechte Hilfsantrag Fall 75: Anspruch auf Schuldbefreiung Fall 76: Der Anspruch auf Widerruf Fall 77: Die Klage auf eine zukünftige Leistung Fall 78: Die Aufteilung der Sicherheitsleistung bei mehreren Klagegegenständen XIII. Klage auf Abgabe von Willenserklärungen Fall 79: Klage auf Auflassung und Eigentumsübertragung Fall 80: Klage auf Zustimmung zur Auszahlung hinterlegter Beträge Fall 81: Auseinandersetzung des Nachlasses XIV. Gestaltungsurteile Gesellschaftsrecht Fall 82: Gesellschaftsrechtliche Gestaltungen Fall 83: Die Klage gegen GbR und Gesellschafter Familienrecht Fall 84: Die Feststellung der Vaterschaft Fall 85: Die Ehescheidung Zwangsvollstreckungsrecht Fall 86: Die Duldung der Zwangsvollstreckung Fall 87: Die Vollstreckungsabwehrklage nach 767 ZPO Fall 88: Die Drittwiderspruchsklage nach 771 ZPO Fall 89: Die Klage auf vorzugsweise Befriedigung gemäß 805 ZPO Fall 90: Die Klauselklage nach 731 ZPO Fall 91: Die Klage gegen die Vollstreckungsklausel nach 768 ZPO XV. Feststellungsurteile Fall 92: Die Feststellung der»zukunfts«schäden XVI. Vorbehaltsurteile Fall 93: Der Urkundenprozess Fall 94: 1. Abwandlung Fall 95: 2. Abwandlung Fall 96: Der Kläger kann den Nachweis durch Urkunden nicht führen XVII. Aufgebotssachen Fall 97: Der Ausschließungsbeschluss XVIII. Teilurteile Fall 98: Die Entscheidungsreife eines Anspruchs (von mehreren) XI

13 Inhaltsverzeichnis Fall 99: Fortsetzung von Fall XIX. Zwischenurteile Fall 100: Parteiwechsel statt Rubrumsberichtigung Fall 101: Die Entscheidung über den Grund des Anspruchs XX. Abänderungsklagen Fall 102: Der Fall des 323 ZPO B. Der Tenor in besonderen Einzelfällen I. Das Urteil im Anerkenntnis- und Verzichtsverfahren Fall 103: Das vollständige Anerkenntnis Fall 104: Abwandlung: Das Teilanerkenntnis Fall 105: Der Fall des 93 ZPO Fall 106: Das Verzichtsurteil II. Das Urteil im Säumnisverfahren Der Tenor im Ersten Versäumnisurteil Fall 107: Das Versäumnisurteil gegen den Beklagten Fall 108: Das Versäumnisurteil gegen den Kläger Fall 109: Die wechselseitige Säumnis (Fortsetzung von Fall 108) Fall 110: Zur Übung Fall 111: Das»Abrechnungsverhältnis«(Abwandlung von Fall 110) Der Tenor im Zweiten Versäumnisurteil Fall 112: Die Säumnis des Beklagten nach dem Einspruch gegen das Versäumnisurteil Fall 113: Die Säumnis des Beklagten nach dem Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid Fall 114: Das Problem der erneuten Schlüssigkeitsprüfung Fall 115: Abwandlung: Zunächst ist ein Vollstreckungsbescheid erlassen worden Fall 116: Die Teilklagerücknahme bei teilschlüssiger Klage Fall 117: Das Versäumnisurteil nach Erlass des zu Unrecht erlassenen Vollstreckungsbescheides Fall 118: Das weitere»erste«versäumnisurteil nach Erlass des»ersten«versäumnisurteils bei zwischenzeitlich streitiger Verhandlung zur Sache Das kontradiktorische Urteil nach Erlass des Versäumnisurteils/Vollstreckungsbescheides Fall 119: Die Aufhebung des Versäumnisurteils Fall 120: Die Aufrechterhaltung des Versäumnisurteils/Der Fall des 709 S. 3 ZPO Fall 121: Zur Unterscheidung (Der Fall des 708 Nr. 11 ZPO) Fall 122: Die Klarstellung im Tenor des kontradiktorischen Urteils Fall 123: Zur Übung: Die unbegründete Klage Fall 124: Zur weiteren Übung Fall 125: Die teilweise Aufrechterhaltung und Aufhebung des Versäumnisurteils Fall 126: Zur Unterscheidung Fall 127: Die teilweise Aufrechterhaltung des Vollstreckungsbescheides Fall 128: Das Versäumnisteil- und Schlussurteil Fall 129: Der verfristete Einspruch Fall 130: Die Säumnis nach dem verfristeten Einspruch Fall 131: Das Anerkenntnisteil- und Schlussurteil Fall 132: Zur Abgrenzung Fall 133: Die Klageerweiterung nach Erlass des Versäumnisurteils Fall 134: Der verdeckte Hilfsantrag nach dem Erlass des Versäumnisurteils Fall 135: Die Entscheidung nach Lage der Akten III. Die Erledigung des Rechtsstreits Die übereinstimmende Erledigungserklärung Die teilweise übereinstimmende Erledigungserklärung Fall 136: Ausgangsfall Fall 137: Die übereinstimmende Teilerledigungserklärung vor der mündlichen Verhandlung Fall 138: Die Erledigung der (negativen Feststellungs-)Klage nach Erhebung der Widerklage XII

14 Inhaltsverzeichnis 3. Die einseitige Erledigungserklärung des Klägers Fall 139: Die Feststellung der Erledigung Fall 140: Die Unbegründetheit der ursprünglichen Leistungsklage (Abwandlung) Fall 141: Der nicht abgenommene Computer Fall 142: Die Erledigung des Rechtsstreits nach der Säumnisentscheidung Fall 143: Die Klageänderung in die Feststellungsklage nach der Säumnisentscheidung Fall 144: Die Zahlung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung Die teilweise einseitige Erledigungserklärung Fall 145: Ausgangsfall: Die Entscheidung über zwei Anträge Fall 146: Zur Übung (schwierig) Die einseitige Erledigung des Rechtsstreits zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit Fall 147: Der Fall des 269 Abs. 3 S. 3 ZPO IV. Das Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren Fall 148: Die verbotene Eigenmacht Fall 149: Abwandlung Fall 150: Der Unterlassungsanspruch Fall 151: Die Bestätigung der einstweiligen Verfügung Fall 152: Die Aufhebung der einstweiligen Verfügung V. Das Urteil im Arrestverfahren Fall 153: Der dingliche Arrest Fall 154: Abwandlung Fall 155: Der persönliche Arrest Fall 156: Abwandlung VI. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe Fall 157: Die Abschlagszahlung im Werkvertragsrecht Fall 158: Der verlorene Arzthaftungsprozess C. Berufungsurteile I. Berufungsurteile gegen Urteile des Amtsgerichts Fall 159: Die unbegründete Berufung (im Fall des 708 Nr. 11 ZPO) Fall 160: Die unbegründete Berufung (im Fall des 709 S. 1, 2 ZPO) Fall 161: Die begründete Berufung Fall 162: Die z.t. begründete Berufung Fall 163: Die erfolgreiche Teilberufung Fall 164: Die z.t. erfolgreiche Teilberufung Fall 165: Der Fall des 97 Abs. 2 ZPO Fall 166: Die Erledigungserklärung des Berufungsbeklagten II. Berufungsurteile gegen Urteile des Landgerichts Fall 167: Die z.t. begründete Berufung Fall 168: Berufung und Anschlussberufung Fall 169: Die Klageerweiterung in der Berufungsinstanz Fall 170: Die Aufhebung und Zurückverweisung Sachregister XIII

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