Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (DZA)

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1 Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (DZA) Vorlesung im Wintersemester 2009 / Vorlesungstag Montag, den

2 II. Das Erkenntnisverfahren Weitere zivilprozessuale Spielarten Versäumnisverfahren, ZPO Urkundsprozess, a ZPO Selbständiges Beweisverfahren, b ZPO Verfahren in Familiensachen, ZPO

3 II. Das Erkenntnisverfahren Das Versäumnisverfahren ZPO I. Voraussetzungen zum Erlass eines Versäumnisurteils II. III. 1. Ordnungsgemäße Terminbestimmung 2. Ordnungsgemäße und rechtzeitige Ladung 3. Nichterscheinen oder Nichtverhandeln 4. Kein Vertagungsgrund, 335, 337 ZPO 5. Keine Unterbrechung, 239ff. ZPO 6. Schriftliches VU gegen den Beklagten nach 331 Abs. 3 ZPO Mögliche Entscheidungen des Gerichts Rechstbehelfe

4 II. Das Erkenntnisverfahren Das Versäumnisverfahren ZPO I. Voraussetzungen zum Erlass eines Versäumnisurteils II. III. Mögliche Entscheidungen des Gerichts 1. VU gegen den Kläger, 330 ZPO a) Antragstellung durch den Beklagten oder b) Antrag auf Entscheidung nach Aktenlage c) Wird kein Antrag gestellt: 251a, 227, 251 ZPO 2. VU gegen den Beklagten, 331 ZPO Rechstbehelfe

5 II. Das Erkenntnisverfahren Das Versäumnisverfahren ZPO I. Voraussetzungen zum Erlass eines Versäumnisurteils II. III. Mögliche Entscheidungen des Gerichts 1. VU gegen den Kläger, 330 ZPO 2. VU gegen den Beklagten, 331 ZPO a) Allgemeine SUV (Prozessfähigkeit, etc.) -> ansonsten Prozessurteil b) Säumnis des Beklagten trotz Ladung c) Schlüssigkeit der Klage d) Keine Erlasshindernisse, 335, 337 ZPO e) Antragstellung durch den Kläger Rechstbehelfe

6 II. Das Erkenntnisverfahren Das Versäumnisverfahren ZPO I. Voraussetzungen zum Erlass eines Versäumnisurteils II. III. Mögliche Entscheidungen des Gerichts Rechstbehelfe 1. gegen ein echtes VU (= Urteil erging wegen der Säumnis) -> Einspruch! Ziel: Aufhebung des Versäumnisurteils und veränderte Entscheidung a) Statthaft: 338f. ZPO b) Form, 340 Abs. 1, Abs. 2 ZPO c) Frist, 339 ZPO -> 2 Wochen 2. gegen ein unechtes VU -> Berufung!

7 Der Urkundprozess Beweisarten und Beweismittel Wiederholung Beweisarten und Beweismittel 1. das Sachverständigengutachten, ZPO 2. die richterliche Augenscheinseinnahme, a ZPO 3. die Parteivernehmung, 445 ff. ZPO 4. Urkunden, ZPO 5. Zeugen, ZPO

8 Besondere SUV des Urkundprozesses jövjsödjf 1. Erklärung des Klägers Klage im Urkundenprozess 2. Zulässiger Streitgegenstand -> 592 ZPO Zahlung einer Geldsumme 3. Beweisbarkeit durch Urkunden II. Das Erkenntnisverfahren Urkundsprozess

9 Besonderheiten des Verfahrens jövjsödjf 1. Beschränkung der Beweismittel 2. Widerklage ist unzulässig 3. Kein Versäumnisurteil II. Das Erkenntnisverfahren Urkundsprozess

10 II. Das Erkenntnisverfahren Urkundsprozess Die gerichtlichen Entscheidungen im Urkundsverfahren 1. bei Fehlen der allgemeinen SUV -> Prozessurteil 2. bei Fehlen der spezifischen Voraussetzungen des Urkundenprozesses -> Klage wird als im Urkundenprozess unstatthaft abgewiesen. 3. bei erfolgreichem Urkundenprozess und Widerspruch des Beklagten -> Vorbehaltsurteil

11 1. Übergang ins Nachverfahren oder 2. Berufung gegen das Vorbehaltsurteil II. Das Erkenntnisverfahren Urkundsprozess Prozessuale Reaktionsmöglichkeiten auf ein Vorbehaltsurteil

12 Das selbständige Beweisverfahren dient der Prozessbeschleunigung II. Das Erkenntnisverfahren Zulässigkeit: 485 ZPO funktioniert nur für Tatsachenfeststellungen Beispiel: Mängel von Software, baurechtlichen Streitigkeiten

13 Das Verfahren in Familiensachen II. Das Erkenntnisverfahren a) Ehesachen: 606 ZPO b) andere Familiensachen: 621 ZPO c) die richtige Verfahrensart richtet sich nach 621a ZPO: -> entweder Zivilprozessrecht oder FGG Verfahren

14 II. Das Erkenntnisverfahren Zusammenfassung Streitverkündung, 72f. ZPO Versäumnisverfahren, ZPO Urkundsprozess, a ZPO Selbständiges Beweisverfahren, b ZPO Verfahren in Familiensachen, ZPO Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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