Stadt Neubulach Blatt 1 / 2016

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1 Stadt Neubulach Blatt 1 / 2016 Niederschrift über die e Sitzung des Technischen- und Umweltausschusses am 20. Januar 2016 Beginn: Ende: 19:00 Uhr 19:35 Uhr Zur Sitzung waren anwesend: Die Vorsitzende Bürgermeisterin Schupp 11 Stadträte - Normalzahl 11 SR Blaurock als Vertreter für SRin Dendel Entschuldigt fehlte: SRin Dendel (private Gründe) Außerdem anwesend waren: SR A. Pfrommer SR Rothfuß SR Schöttle SR Schwenker Leiter Bau und Technik, Frank Frey Stadtkämmerin, Stadtoberamtsrätin Carmen Lörcher Als Schriftführerin: Stadtamtsrätin Birgit Förster Presse: Schwarzwälder Bote, Herr Bay

2 Technischer Ausschuss Blatt 2 / 2016 Übersicht über die Tagesordnungspunke TOP 1 Bestätigung der Niederschrift über die e Sitzung des Technischenund Umweltausschusses vom TOP 2 Baugesuche und Bauvoranfragen... 4 a) Neubau eines Wohnhauses mit Garage im Rahmen einer förmlichen Bauvoranfrage ( 57 LBO)... 4 b) Neubau einer Doppelgarage als 1. Bauabschnitt eines später zu erstellenden Wohnhauses im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahren... 6 c) Carport-Anbau mit Eingangsüberdachung und Balkon im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahren... 7 d) Neubau eines Sanitär-, Heizungs- und Flaschnereibetriebes im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahren... 8 e) Änderung des Nebengebäudes und Geländeauffüllungen im Rahmen eines Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren f) Erweiterung der bestehenden landwirtschaftlichen Gerätehalle im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahren g) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahren h) Neubau Einfamilienhaus mit Garage im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahren 14 i) Wohnraumerweiterung der OG-Wohnung durch Ausbau des Erdgeschosses im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahren TOP 3 Verschiedenes Marktstraße Altes Rathaus... 16

3 Technischer Ausschuss Blatt 3 / 2016 TOP 1 Bestätigung der Niederschrift über die e Sitzung des Technischen- und Umweltausschusses vom Nach Begrüßung und Feststellung der fähigkeit bittet die Vorsitzende um Anregungen zur Niederschrift. Diese ergehen nicht. Das Gremium bestätigt die Niederschrift einstimmig

4 Technischer Ausschuss Blatt 4 / 2016 TOP 2 Baugesuche und Bauvoranfragen a) Neubau eines Wohnhauses mit Garage im Rahmen einer förmlichen Bauvoranfrage ( 57 LBO) Bautagebuchnummer: FB 2015/061 / Förmliche Bauvoranfrage ( 57 LBO) Bauherr: Eheleute Nicole und Stefan Schaible, Feldbergstraße 5 in Neubulach Neubau eines Wohnhauses mit Garage Baugrundstück: Hindenburgstraße 35 (Grundstück 15) vorschlag kein Bebauungsplangebiet Das Einvernehmen kann nicht erteilt werden, da das Vorhaben sich in die Eigenart der näheren Umgebung nicht einfügt und den Gestaltungsgrundsätzen der Ortsbildpflege insbesondere im Sanierungsgebiet nicht entspricht. Die Bauherrschaft plant den Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Hindenburgstraße 35 (Teil von Flurstück 15). Das Vorhaben liegt im städtebaulichen Sanierungsgebiet "Liebelsberg" und sollte den Gestaltungsgrundsätzen der Ortsbildpflege im Sanierungsgebiet entsprechen. Weiterhin befindet sich das Vorhaben innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Liebelsberg und unterliegt dem 34 BauGB. Das Wohnhaus soll in zweigeschossiger Bauweise erstellt werden um im Obergeschoss keine Dachschrägen aufzuweisen. Daraus folgt eine entsprechende Trauf- bzw. Attikahöhe. Es fand bereits eine Vorbesprechung mit der STEG, dem Architekten der Stadtverwaltung und dem Bauherrn statt. Nach Rücksprache mit der STEG entspricht die Bauvoranfrage nicht den gewünschten Vorstellungen. Hier müsste nochmal ein gemeinsamer Termin stattfinden um die Gestaltungsgrundsätze für das Sanierungsgebiet Liebelsberg, in eine neue Planung mit aufzunehmen. Die Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Frey. Dieser berichtet zum. Pläne zur Verdeutlichung der Situation werden aufgelegt. Die Vorsitzende ergänzt diese Ausführungen und begründet detailliert den Vorschlag der Verwaltung. Sie bittet das Gremium um Aussprache. SR Fleck sieht in der Maßnahme eine innerörtliche Baulückenschließung. Obwohl er solche Baumaßnahmen grundsätzlich befürwortet, sieht die Situation als bedenklich an. Nach Sichtung des Luftbildes als Vorbereitung zur Sitzung ist der konkrete Platz aus seiner Sicht jedoch schwerlich realisierbar, da der Platz die einzige Anschlussmöglichkeit zu den dahinter liegenden Flächen bietet. Die Vorsitzende schlägt vor, nochmals mit Bauherrschaft und LRA ins Gespräch zu gehen und nach einer Lösung zu suchen.

5 Technischer Ausschuss Blatt 5 / 2016 SR Haarer bittet das Gleichheitsprinzip zu beachten. Das Gremium hat bereits im Luckbiegel, Neubulach seinerzeit ein Flachdachhaus genehmigt, das aber letztendlich nicht gebaut wurde. Damals hatte das LRA zugestimmt. Er bittet daher ebenfalls darum nochmals in das Gespräch mit dem LRA zu gehen. SR Volz weist daraufhin, dass die Genehmigung eines Flachdaches keine künftigen Diskussionen zu anderen Dachneigungen mehr zulässt. SR Bohnet bittet ebenfalls um ein intensives Gespräch mit den Bauherren. Die Vorsitzende schlägt vor, den zu vertagen und zunächst das Gespräch zu suchen. Das Gremium beschließt einstimmig, in der heutigen Sitzung sein Einvernehmen nicht zu erteilen und den zu vertagen.

6 Technischer Ausschuss Blatt 6 / 2016 b) Neubau einer Doppelgarage als 1. Bauabschnitt eines später zu erstellenden Wohnhauses im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahren Bautagebuchnummer: B 2015/062 / Baugenehmigungsverfahren Bauherr: Herr Volker Duss, Silcherstrasse Neubulach Neubau einer Doppelgarage als 1. Bauabschnitt eines später zu erstellenden Wohnhauses Baugrundstück: Breite Straße 13 (Grundstück 1071/19) vorschlag "Breite III" Neubulach Dem Vorhaben kann das Einvernehmen erteilt werden. Die Bauherrschaft plant den Neubau einer Doppelgarage als 1. Bauabschnitt eines später zu erstellenden Wohnhauses auf dem Grundstück Breite Straße 13 (Grundstück 1071/19). Das Grundstück liegt im Bebauungsplan "Breite III" in Neubulach. Die Garage soll mit einer Breite von 6,35 m bis 7,95 m, Länge von 8,25 m und einem Mindestgrenzabstand von 0,52 m an der Grenze zu Flst. 1071/20 erstellt werden. Die Garage soll ein Satteldach mit DN von 25 Grad und einem Walmdach, im Grenzbereich, von 45 Grad erhalten. Im Baugebiet Breite III sind bereits Garagen mit Satteldach und Walmdach erstellt worden. Herr Frey berichtet unter Auflage der Pläne zum. Das Gremium beschließt einstimmig, dem Vorhaben das Einvernehmen zu erteilen.

7 Technischer Ausschuss Blatt 7 / 2016 c) Carport-Anbau mit Eingangsüberdachung und Balkon im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahren Bautagebuchnummer: B 2015/063 / Baugenehmigungsverfahren Bauherr: Herr Hans Reinhold Maurer, Wildbader Strasse Neubulach, Telefon priv.: +49/ Carport-Anbau mit Eingangsüberdachung und Balkon im OG Baugrundstück: Wildbader Straße 32 (Grundstück 281/3) vorschlag kein Bebauungsplangebiet Dem Vorhaben kann das Einvernehmen erteilt werden Die Bauherrschaft plant den Carport-Anbau mit Eingangsüberdachung und Balkon auf dem Grundstück Wildbader Straße 32 (Grundstück 281/3). Die Beurteilungsgrundlage für die baurechtliche Zulässigkeit des Vorhabens entspricht 34 BauGB. Der Antragsteller plant einen Carport-Anbau an das bestehende Wohnhaus mit einer Gesamtdachlänge von 9,00 m entlang der westlichen Grenze und einer Gesamtdachbreite von 3,00 m. Das Carportdach soll ein Schleppdach erhalten. Die Eingangsüberdachung im nördlichen Bereich soll ebenfalls als Schleppdach ausgeführt werden. An der östlichen Seite im Obergeschoss ist ein Balkonanbau mit einer Länge von 6,50 m und einer Breite von 2,00 m geplant. Es wurde bereits eine förmliche Bauvoranfrage gestellt und ein positiver Bescheid, am , von der unteren Baurechtsbehörde erteilt. Herr Frey berichtet den Anwesenden den. Das Einvernehmen wird einstimmig erteilt.

8 Technischer Ausschuss Blatt 8 / 2016 d) Neubau eines Sanitär-, Heizungs- und Flaschnereibetriebes im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahren Bautagebuchnummer: B 2015/064 / Baugenehmigungsverfahren Bauherr: Frau Susanne Hartmann, Schulstraße Neubulach Neubau eines Sanitär- Heizungs- und Flaschnereibetriebes Baugrundstück: Harry à Wengen Straße 9 (Grundstück 1424/17) vorschlag :Seeäcker Oberhaugstett Dem Vorhaben und der Befreiung kann das Einvernehmen erteilt werden. Die Bauherrschaft plant den Neubau eines Sanitär- Heizungs- und Flaschnereibetriebes auf dem Grundstück Harry à Wengen Straße 9 (Grundstück 1424/17). Das Grundstück liegt im Gewerbegebiet, Bebauungsplan "Seeäcker 1. Änderung", in Oberhaugstett. Die Montage- und Lagerhalle soll mit einer Länge von 57,00 m und einer Breite von 15,00 m bis 20,00 m erstellt werden. Es ist vorgesehen das Vorhaben in zwei Bauabschnitten auszuführen. Die Halle soll an der Südseite eine Wandhöhe von 7,20 m und an der Nordseite eine Höhe bis zu 9,00 m erhalten. Die Ausführung des Hallendaches ist als Holz-Stahl-Fachwerkträgerkonstruktion mit einer Blechabdeckung und einer ca. 10 Grad Dachneigung geplant. An die Halle soll ein Vordach, Richtung Innenhof, mit einer B= 3,84 m angebracht werden. In Anbindung an die Montage- und Lagerhalle sind Büro und Ausstellungsräume mit einer ca. L= 21,50 m, B= 12,09 m und H= ca. 4,18 m als Flachdachausführung vorgesehen. In der Werkhalle sollen im Obergeschoss Räumlichkeiten für Sozialräume und Technikräume mit einer L = 20,32 m, B = 5,02 m entstehen. Im Westbereich soll ein offenes Regallager mit einer L = 20,00 m, B= 2,00 m, h = ca. 4,50 m mit einem Grenzabstand von 2,50 m erbaut werden. Für die Firmenfahrzeuge soll eine überdachte Unterstellfläche mit einer L= 41,25 m, B= ca. 7,00 m, H= 4,00 m als Flachdach ausgeführt werden. An der Grenze zur Harry a Wengen Straße sind 14 PKW- Stellplätze, sowie Fahrradstellplätze für die Mitarbeiter vorgesehen. Für die Besucher sind 5 PKW-Stellplätze an der Ostseite im Kundeneingangsbereich geplant. Das Anwesen soll eine Zaunanlage erhalten. Im Eingangsbereich, neben den PKW-Stellplätzen ist die Erstellung einer Werbetafel mit einer Größe von 4,00 m Höhe und einer Ansichtsbreite von 1,50 m vorgesehen. Um das Vorhaben realisieren zu können muss folgende Befreiung erteilt werden: Der B- Plan sieht eine DN von 18 bis 32 Grad vor. Die Ausführung der DN ist mit einer ca. 10 Grad Dachneigung für die Montagehalle und einem Flachdach für Büro und Ausstellungsräume geplant. Es wurde bereits ähnlichen Befreiungen im Baugebiet eine Genehmigung seitens der unteren Baurechtsbehörde erteilt. Herr Frey berichtet den Anwesenden den. Entsprechende Pläne werden aufgelegt.

9 Technischer Ausschuss Blatt 9 / 2016 Dem Vorhaben und der Befreiung wird einstimmig das Einvernehmen erteilt.

10 Technischer Ausschuss Blatt 10 / 2016 e) Änderung des Nebengebäudes und Geländeauffüllungen im Rahmen eines Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren Bautagebuchnummer: VG 2015/065 / Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren Bauherr: Eheleute Andreas und Simona Schmidtke, Schießrain 4 in Neubulach Änderung des Nebengebäudes und Geländeauffüllungen Baugrundstück: Schießrain 4 (Grundstück 90/35) vorschlag "Grund" in Liebelsberg Der Befreiung kann das Einvernehmen erteilt werden, wenn eine terrassenförmige Geländeabtreppung mit max. 1,00 m Einzelhöhe ausgeführt wird. Die Bauherrschaft plant eine Änderung des Nebengebäudes und Geländeauffüllungen auf dem Grundstück Schießrain 4 (Grundstück 90/35). Das Grundstück liegt im Bebauungsplan "Grund" in Liebelsberg. Der Antragsteller hat am einen Bauantrag im Kenntnisgabeverfahren, mit drei Befreiungen, bei der Stadt Neubulach eingereicht. Bei der GRS am wurden zwei, von drei Befreiungen das Einvernehmen erteilt. Der Befreiung zur Erstellung des Nebengebäudes mit einem Bruttorauminhalt von 69 cbm wurde das Einvernehmen nicht erteilt. Hier wurde ausdrücklich auf die Kubatur der vorhandenen Satzung für Nebenanlagen verwiesen und diese beträgt 25 cbm umbauter Raum. Bei einer Baukontrolle im Oktober wurde festgestellt, dass auf dem Grundstück erhebliche Geländeveränderungen vorgenommen wurden. Im Ostbereich wurde eine Natursteinmauer mit einer ca. Höhe von 2,00 m errichtet. Eine Befreiung im Kenntnisgabeverfahren, bezüglich der Geländeveränderung, wurde nicht beantragt. Aufgrund dessen hat die untere Baurechtsbehörde einen Termin mit dem zuständigen Architekten vereinbart. Die untere Baurechtsbehörde hat den Architekten aufgefordert einen Antrag über die Geländeveränderung sowie über die Änderung der Nebenanlage zu stellen. Der Bauantrag liegt zwischenzeitlich vor. Das Nebengebäude wurde auf 25 cbm umbauter Raum geändert. Die restliche Fläche wurde zur Garage und zu Gunsten eines Fahrradraumes umgewandelt. Es ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplan erforderlich: Für Aufschüttungen und Abgrabungen, sieht der B-Plan eine max. Höhe von 0,60 m, bezogen auf das bestehende Gelände vor. Die Aufschüttung wurde mit Natursteinen bis zu einer Höhe von ca. 2,00 m erstellt. Im Baugebiet wurde bereits eine Befreiung der Geländeveränderung bis ca. 2,00 im Bereich der Terrasse genehmigt. Die Vorsitzende und Herr Frey schildern den Anwesenden den Grund und den der Vorlage. Pläne werden ergänzend aufgelegt. SR Moers äußert Bedenken zur Eindeckung des Daches. Die Verwaltung wird die Ausführung der Garage prüfen.

11 Technischer Ausschuss Blatt 11 / 2016 Das Gremium erteilt der Befreiung einstimmig das Einvernehmen erteilt werden, wenn eine terrassenförmige Geländeabtreppung mit max. 1,00 m Einzelhöhe ausgeführt wird.

12 Technischer Ausschuss Blatt 12 / 2016 f) Erweiterung der bestehenden landwirtschaftlichen Gerätehalle im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahren Bautagebuchnummer: B 2015/066 / Baugenehmigungsverfahren Bauherr: Eheleute Regine und Hansjörg Huber, Schulzenhof in Neubulach Erweiterung der bestehenden landwirtschaftlichen Gerätehalle Baugrundstück: Schulzenhof (Grundstück 454) vorschlag kein Bebauungsplangebiet Dem Vorhaben kann das Einvernehmen erteilt werden. Die Bauherrschaft plant die Erweiterung der bestehenden landwirtschaftlichen Gerätehalle auf dem Grundstück Schulzenhof (Grundstück 454). Das Vorhaben entspricht der planrechtlichen Zulässigkeit nach 35 BauGB von privilegierten Vorhaben im gemeindlichen Außenbereich. Es ist die Erweiterung der bestehenden landwirtschaftlichen Gerätehalle, mit den Außenmaßen 12,00 m x 15,00 m geplant. Die Tragkonstruktion soll als Leimbinderkonstruktion mit eingespannten verzinkten Stahlstützen ohne Schalung erstellt werden. Das Dach soll mit einer 12 Grad Neigung und einer Eindeckung von Wellfaserzementplatten ausgeführt werden. Die Erweiterung passt sich der bestehenden Halle in Form und Ausführung an. Somit ist ein einheitliches Gesamtbild gewährleistet. Herr Fey berichtet den Anwesenden den. Dem Vorhaben wird einstimmig das Einvernehmen erteilt.

13 Technischer Ausschuss Blatt 13 / 2016 g) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahren Bautagebuchnummer: B 2015/067 / Baugenehmigungsverfahren Bauherr: Bauherrengemeinschaft Martin und Natascha Schanz, Lange Gasse 2 in Neubulach Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage Baugrundstück: Lange Gasse 2 (Grundstück 287) vorschlag kein Bebauungsplangebiet Dem Vorhaben und der Befreiung kann das Einvernehmen erteilt werden. Die Bauherrschaft plant den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Lange Gasse 2 (Teil von Grundstück 287). Das Vorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Liebelsberg und unterliegt der planrechtlichen Zulässigkeit nach 34 BauGB. Das Wohnhaus soll mit den Außenmaßen von ca. 17,91 m x 10,80 m erstellt werden. Im Dachgeschoss ist ein Kniestock mit einer ca. Höhe von 1,20 m vorgesehen. Das Satteldach soll eine DN von 30 Grad bekommen. Im Westbereich ist ein Zwerchgiebel mit einer ca. Breite von 4,62 m und einer DN von 55 Grad geplant. Im Nordwestbereich soll eine Garage mit den Außenmaßen von 6,64 m x 6,58 m und einer Höhe von 3,20 m als Flachdachausführung erstellt werden. Die Garage soll mit einem Grenzabstand zum Flst. 289 von 3,00 m und einem Abstand zur Straße von 2,58 m errichtet werden. Auf dem Grundstück, Richtung Flst. 289, befindet sich eine persönliche Dienstbarkeit für die Stadt Neubuach (Kanalisationsleitung und Wasserleitung) und eine persönliche Dienstbarkeit für den Zweckverband Wasserwerksverband Liebelsberg).Um das Vorhaben realisieren zu können ist nachfolgende Befreiung erforderlich: In der Satzung über die Zulassung von Dachaufbauten ist für die Erstellung eines Zwerchgiebels ein Mindestabstand, des Daches zum First von 0,50 m vorgeschrieben. Die Planung des Zwerchgiebels sieht jedoch keinen Abstand vor. Herr Frey berichtet den Hintergrund der Vorlage und erläutert anhand aufgelegter Zeichnungen die konkreten Planungen. Dem Vorhaben und der Befreiung wird einstimmig das Einvernehmen erteilt.

14 Technischer Ausschuss Blatt 14 / 2016 h) Neubau Einfamilienhaus mit Garage im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahren Bautagebuchnummer: B 2015/068 / Baugenehmigungsverfahren Bauherr: Herr Waldemar Mitzel, Römerweg Schömberg Neubau eines Wohnhauses mit Garage Baugrundstück: Schießrain 7 (Grundstück 90/31) vorschlag "Grund" Liebelsberg Dem Vorhaben kann das Einvernehmen erteilt werden. Die Bauherrschaft plant den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Schießrain 7 (Grundstück 90/31). Das Grundstück liegt im Bebauungsplan "Grund" in Liebelsberg. Das Vorhaben wurde bereits am in der GRS als Vereinfachtes Verfahren beurteilt. Der wurde an die untere Baurechtsbehörde weitergeleitet. Der Antragsteller hat zwischenzeitlich eine Planänderung bei der unteren Baurechtsbehörde eingereicht. Die Stadt Neubulach wurde seitens der Baurechtsbehörde aufgefordert die Nachbarbeteiligung erneut durchzuführen und eine Stellungnahme nachzureichen. Das Wohnhaus soll zwischenzeitlich keine Unterkellerung mehr erhalten. Aufgrund dessen muss die Geländeböschung terrassenförmig mit ca. 1, 00 m hohen Stützmauern angelegt werden. Es wurden im Baugebiet" Grund" bereits ähnliche Stützmauern genehmigt und erstellt. Weiterhin soll eine Doppelgarage mit den Außenmaßen 6,50 m x 6,50 m im Grenzbereich zu Flst.90/32 als Flachdachversion ausgeführt werden. Es wurden ebenfalls im Baugebiet bereits Garagen in FD-Ausführungen genehmigt und erstellt. Herr Frey schildert den Anwesenden den. Entsprechende Pläne werden aufgelegt. Dem Vorhaben wird einstimmig das Einvernehmen erteilt.

15 Technischer Ausschuss Blatt 15 / 2016 i) Wohnraumerweiterung der OG-Wohnung durch Ausbau des Erdgeschosses im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahren Bautagebuchnummer: B 2015/069 / Baugenehmigungsverfahren Bauherr: Herr Jürgen Armbruster, Mühlstraße Neubulach Wohnraumerweiterung der OG-Wohnung durch Ausbau des Ergeschosses Baugrundstück: Mühlstraße 22 (Grundstück Teil von 13) vorschlag kein Bebauungsplangebiet Dem Vorhaben kann das Einvernehmen erteilt werden. Die Bauherrschaft plant die Wohnraumerweiterung der OG-Wohnung durch Ausbau des Erdgeschosses auf dem Grundstück Mühlstraße 22 (Grundstück Teil von 13). Das Vorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Altbulach und unterliegt der planrechtlichen Zulässigkeit nach 34 BauGB. Im Erdgeschoss ist eine Nutzungsänderung von früheren Stallräumen zu Wohnzwecken geplant. Hier soll eine Wohnküche und ein Bad in Verbindung mit einer Treppe zum Obergeschoss erstellt werden, somit entsteht eine Wohnraumerweiterung der Obergeschoss-Wohnung. Im Erdgeschoss ist auf der Südseite eine Terrasse mit ca. 11 qm geplant. Herr Frey schildert den Anwesenden die Pläne der Bauherrschaft. Dem Vorhaben wird einstimmig das Einvernehmen erteilt.

16 Technischer Ausschuss Blatt 16 / 2016 TOP 3 Verschiedenes Marktstraße SR Volz bittet den Straßenbelag zu prüfen. Altes Rathaus SR Blaurock bittet den Anstrich und die Taubenproblematik am alten Rathaus zu beobachten. Bauamtsleiter Frey berichtet über aktuelle Bestrebungen, die Tauben mithilfe eines Gels fernzuhalten. Die Richtigkeit der vorstehenden Sitzungsniederschrift vom beurkunden: Vorsitzende: Schriftführerin: Petra Schupp Birgit Förster Gemeinderat: Gemeinderat: SR Bohnet SRin Böttinger

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