Marktplatz. Strafbare Datenschutzverletzung: Wo Versicherungsmakler täglich in die Falle tappen. Neuss, den
|
|
- Jesko Koenig
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Strafbare Datenschutzverletzung: Wo Versicherungsmakler täglich in die Falle tappen Marktplatz Neuss, den Referent: Rechtsanwalt Jürgen Evers
2 Überblick Einleitung Bedeutung und Funktion des Datenschutzes Geschützte personenbezogene Daten Erlaubte Datenverwendung Erforderlicher Inhalt einer Datenschutzklausel Datenschutzklauseln der Versicherer Inhaltskontrolle von Datenschutzklauseln Datenschutzbeauftragte Einzelfälle der Weitergabe von Kundendaten Stornogefahrmitteilung Übertragung von Kundenbeständen Übermittlung von Arbeitnehmerdaten Sanktionen bei Datenschutzverstößen Umsetzungsempfehlungen für den Maklerbetrieb
3 Einleitung
4 Einleitung Warum sollten sich Makler mit Datenschutz beschäftigen? VM verarbeiten täglich sensible Daten von Kunden Eklatante Datenschutzverletzungen (Postbank, AWD, Bankdaten von Steuersündern) alarmieren Verbraucherschutz und heizen die öffentliche Diskussion an Abtretung von Vertreterprovisionen sind wegen strafbarer Verletzung von Privatgeheimnissen unwirksam, wenn sie aus Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherungen resultieren Anlässe genug, sich mit Datenschutzrecht auseinanderzusetzen und ggf. erforderliche Vorkehrungen zu treffen
5 Bedeutung und Funktion des Datenschutzes
6 Bedeutung und Funktion des Datenschutzes Datenschutzrecht beruht auf dem im Grundgesetz verankerten Grundrecht auf informationelle Selbstverstimmung Jeder hat das Recht, über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten selbst zu bestimmen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, wenn - sie nach dem Gesetz erlaubt sind oder - der Betroffene eingewilligt hat
7 Geschützte personenbezogene Daten
8 Geschützte personenbezogene Daten Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten natürlichen Person, d.h. Stamm- und Bewegungsdaten mit Personenbezug Personenstammdaten: z.b. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontaktdaten, Beruf, Familienstand, Gesundheits-, Einkommens- und Steuerdaten Vertragsstammdaten: z.b. Versicherungsscheinnummer, Wertungssumme, Laufzeit, Beitrag, Kreditbetrag, Bankverbindung, Leistungsdaten aus auf Schaden- oder Leistungsfällen etc. Bewegungsdaten: z.b. Beitragszahlungen und deren Höhe
9 Erlaubte Datenverwendung
10 Erlaubte Datenverwendung Datenverwendung ist zur Erfüllung eigener Geschäftszwecke zulässig Erlaubt ist Datenverwendung, soweit sie zur Wahrung berechtigter Interessen des Maklers erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des betroffenen Kunden an dem Ausschluss der Datenverwendung überwiegt Soweit der Makler die Daten benötigt, um den Maklerauftrag zu erfüllen, ist Verwendung der Kundendaten zulässig Kunde kann in der Regel nicht wissen, wie der Makler seinen Geschäftsbetrieb organisiert; er weiß nicht, an wen Makler Daten weiter gibt Makler sollte Kunden über Datenweitergabe informieren und in jedem Fall eine Einwilligungserklärung des Kunden in die Datenverarbeitung und -weitergabe einholen
11 Erforderlicher Inhalt einer Datenschutzklausel
12 Erforderlicher Inhalt einer Datenschutzklausel I Zweck der Erhebung und Speicherung Information darüber, dass Makler die Aufgaben aus dem mit dem Kunden geschlossenen Maklervertrag nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung erfüllen kann Hinweis, dass erforderliche Verarbeitung der Daten auf der Grundlage des BDSG vorgenommen wird
13 Erforderlicher Inhalt einer Datenschutzklausel II Art der Daten - Personenstammdaten: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Familienstand, Beruf, Gesundheits-, Einkommens- und steuerliche Daten - Vertragsstammdaten: Versicherungsscheinnummer, Versicherungssumme, Laufzeit, Beitrag, Kreditsummen, Bankverbindung, - Bewegungsdaten: Daten über vom Kunden erbrachte Beiträge und von Versicherern erbrachte Leistungen
14 Erforderlicher Inhalt einer Datenschutzklausel III Benennung von Empfängern, an die die Daten weitergegeben werden - Mitarbeiter des Geschäftsbetriebs des Maklers - Untervermittler - Kollegenunternehmen bei arbeitsteiliger Mandatsabwicklung - Versicherer - Verbund- oder Kooperationspartner als externe Dienstleister, z.b. Maklerverbund, Back-Office-Dienstleister, Pool etc. - im Rahmen gesetzlicher Pflichten oder behördlicher Auflagen auch sonstige Stellen wie Aufsichts-, Finanz- und Justizbehörden, Wirtschaftsprüfer u.a
15 Erforderlicher Inhalt einer Datenschutzklausel IV Information über das Auskunftsrecht des Kunden Kunde kann jederzeit Auskunft verlangen über die zu seiner Person gespeicherten Daten, den Zweck der Speicherung und Personen bzw. Institutionen, an die seine Daten weitergegeben werden
16 Erforderlicher Inhalt einer Datenschutzklausel V Widerrufsrecht des Kunden und Folgen eines Widerrufs Kunde kann Einwilligungserklärung jederzeit widerrufen Abhängig vom Umfang kann Widerruf dazu führen, dass die Leistungen, die Makler für den Kunden erbringt, eingeschränkt werden; Beispielsweise kann Widerruf dazu führen, dass Angebote für weitere Leistungen nur mit Verzögerung realisiert werden können Unter Umständen kann der Widerruf sogar dazu führen, dass dem Makler eine weitere Tätigkeit für den Kunden nicht möglich ist Widerruft der Versicherungsnehmer beispielsweise die Einwilligung gegenüber dem Versicherer, den Makler über fehlgeschlagene Beitragseinzüge zu informieren, kann Makler der Pflicht zur vertragsbegleitenden Beratung nicht mehr erfüllen 16
17 Erforderlicher Inhalt einer Datenschutzklausel VI Dauer der Speicherung Hinweis, ob wie lange erhobene und gespeicherte Daten nach einer Beendigung des Maklervertrages noch gespeichert werden Hinweis, dass Übermittlung von Daten an Dritte nicht mehr erfolgt und das Recht des Kunden auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung der Daten unberührt bleibt
18 Erforderlicher Inhalt einer Datenschutzklausel VII Erfordernis einer gesonderten Erklärung Datenschutzklausel und Einwilligungserklärung sollten nicht Bestandteil des Maklervertrages sein Einwilligung kann nichtig sein, wenn sie im Text nicht besonders hervorgehoben ist Verbindung führt dazu, dass bei Vorlage der Einwilligungserklärung an Versicherer der gesamte Inhalt des Maklervertrages vorgelegt werden muss Auch Verbindung mit Vollmacht eingeschränkt empfehlenswert Empfehlung: Einwilligungserklärung auf (ggf. auf die Rückseite) eines Merkblatts zur Datenverwendung setzen, damit Kunde später nicht behaupten kann, er habe das Merkblatt nicht erhalten 18
19 Datenschutzklausel der Versicherer
20 Datenschutzklausel der Versicherer Die Datenschutzklausel der Versicherer ist auf Belange der Risikoträger zugeschnitten Es werden keine Personen konkret benannt, an die Makler Kundendaten weitergibt, z.b. Mitarbeiter, externe Dienstleister, Pools etc. Die Ausrichtung der Tätigkeit des Maklers ist anders als die des Versicherers Makler sollte daher eine eigene auf seine Tätigkeit zugeschnittene Klausel verwenden
21 Inhaltskontrolle von Datenschutzklauseln
22 Inhaltskontrolle von Datenschutzklauseln Datenschutzklauseln sind für Vielzahl von Anwendungsfällen konzipiert Klauseln unterliegen als Allgemeine Geschäftsbedingungen einer richterlichen Inhaltskontrolle Für die Auslegung vom Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt der Grundsatz der kundenfeindlichsten Auslegung Das Gericht prüft, ob eine Lesart der Klausel Kunden unangemessen benachteiligt (= Abweichung von zwingenden Vorschriften oder Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundgedanken einer gesetzlichen Regelung) Benachteiligt Einwilligungserklärung unangemessen, ist sie unwirksam
23 Datenschutzbeauftragter
24 Datenschutzbeauftragter I Maklerunternehmen muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn mindestens 10 Personen mit der automatisierten Datenverarbeitung beschäftigt sind Als automatisiert gilt Datenverarbeitung, wenn hierzu Datenverarbeitungsgeräte, z.b. PCs verwendet werden
25 Datenschutzbeauftragter II Aufgaben des Datenschutzbeauftragten: Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme Unterbreitung von Änderungsvorschlägen Schulung der Mitarbeiter in datenschutzrechtlichen Fragestellungen Datenschutzbeauftragter = Ansprechpartner in allen Fragen des Datenschutzes Datenschutzbeauftragter muss daher in seinem Gebiet weisungsfrei sein
26 Datenschutzbeauftragter III Als Datenschutzbeauftragter darf nur bestellt werden, wer die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt Zertifizierungen als Fachkraft für Datenschutz und Datenschutzbeauftragter bieten IHK, DEKRA, TÜV u.a. Datenschutzbeauftragter genießt Kündigungsschutz (gilt nur, soweit Datenschutzbeauftragter nicht freiwillig bestellt wird) Der Datenschutzbeauftragte darf wegen Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit Datenschutzbeauftragten ist unzulässig, sofern nicht ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund vorliegt Kündigungsschutz und Benachteiligungsverbot gelten auch 1 Jahr nach Bestellung fort 26
27 Datenschutzbeauftragter IV Maklerbetrieb kann auch externen Datenschutzbeauftragten bestellen Kosten für externen Dienstleister ab ca. 300,-- p.m. Leistungen: Ersteinschätzung zumeist auf Basis einer Befragung des Maklers Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses: welche Daten verarbeitet Makler, was macht er mit den Daten
28 Datenschutzbeauftragter V IT-Sicherheit: Passwortschutz; Bildschirmschoner nach Verlassen des Arbeitsplatzes; verschließbare Räume; Internetseite Sicherheits- und Schwachstellenanalyse: was passiert, wenn Dritte unbefugt Zugriff auf das Kundenverwaltungsprogramm haben? Wie geht man damit um, dass Kunden die Löschung der Daten verlangen (Sperrung der Daten und Löschung nach den gesetzlichen Bestimmungen) Datensicherung und Sicherung der Programme für die gesicherten Datenformate Sicherung des Systems gegen Mitnahme von Daten durch Untervermittler; externe Speicherung von Ereignisprotokolldateien (Log Files)
29 Einzelfälle der Weitergabe von Kundendaten
30 Stornogefahrmitteilung Makler kann Courtage von einem Abschlussvermittler im Stornofall nur zurückfordern, wenn er diesem entweder Gelegenheit gegeben hat, den Storno abzuwenden oder wenn er selbst geeignete Maßnahmen zur Stornoabwehr ergriffen hat Übermittlung der personenbezogenen Daten zum Zweck der Stornogefahrmitteilung dient der Durchführung des Geschäfts und ist daher auch ohne Einwilligung zulässig Zur Überlassung von Stornogefahrmitteilung besteht nach der Rechtsprechung weder Obliegenheit noch Vertragspflicht und zwar weder für noch in Diensten des Maklers stehende Abschlussvermittler noch für ausgeschiedene Abschlussvermittler Obwohl Makler Wahlrecht hat, dient Stornogefahrmitteilung Durchführung des Vertrages mit dem Kunden; Übermittlung zulässig
31 Übertragung von Kundenbeständen Bestandsübertragung ist von Zweckbestimmung des Maklervertrages nicht gedeckt Klauseln in Maklervertrag, nach denen Kunde von vornherein in eine mögliche Bestandsübertragung einwilligt, sind unwirksam Bestandsübertragung bedarf Makler wirksamer Einwilligung des Kunden Bei Übertragung des Gesamtbestands ist Einholung der Einwilligungen sehr aufwändig, so dass Bestandsübertragung in Form eines Asset Deals faktisch unmöglich
32 Übertragung von Kundenbeständen II Weitergabe von Kundendaten ohne Einwilligungserklärung? Risiko der Strafbarkeit wegen Verletzung von Privatgeheimnissen nach 203 Abs. 1 Nr. 6 StGB, soweit Bestandsdaten von Lebens-, Krankenoder Unfallversicherungen betroffen sind! Angehörige eines VU i.s.d. 203 Abs. 1 Nr. 6 StGB = jede Person, die aufgrund ihrer Funktion mit Geheimnissen des VN in Berührung kommen kann 203 Abs. 1 Nr. 6 StGB bezieht alle Mitarbeiter eines Versicherers in den Kreis der Geheimnisträger ein, die mit der Anbahnung, Abwicklung oder Verwaltung solcher Versicherungsverträge befasst sind Bisher ist nicht entschieden, ob auch der Makler ein Angehöriger des Versicherers ist 32
33 Übertragung von Kundenbeständen III Für Erstreckung spricht der mit dem Gesetz angestrebte umfassende Schutz der VN einer privaten Unfall-, Kranken- oder Lebensversicherung Herausnahme von Maklern würde zu einer mit Schutzzweck des 203 Abs. 1 Nr. 6 StGB unvereinbaren Schutzlücke für VN führen Makler steht im Doppelrechtsverhältnis zum Versicherer und könnte daher insbesondere in Fällen, in denen Versicherer Leistungen auslagert (Inkasso; Schadens- und Leistungsfallabwicklung) die Annahme rechtfertigen, der Makler sei Angehöriger des Versicherers
34 Übertragung von Kundenbeständen IV Lösungsmöglichkeiten: Share Deal Maklereinzelfirma wird in eine GmbH umgewandelt Geschäftsanteile werden an den Bestandserwerber veräußert Alternativ: Verschmelzung beider Rechtsträger Bei der Umwandlung bleibt der Rechtsträger, mit dem die Maklerverträge bestehen, identisch, neue Einwilligungserklärung des Kunden ist nicht erforderlich Übernahme eines Betriebs birgt allerdings Haftungsrisiken
35 Übertragung von Kundenbeständen V 2. Nutzung von Untervollmachten 3. Bestandserwerbender wird vom bestandsführenden Makler unterbevollmächtigt und erfüllt den mit bestandsführenden Makler bestehenden Vertrag, bis ein neuer Vertrag mit dem Kunden geschlossen worden ist Zwischen übernehmenden und übertragenden Makler wird eine Prozessvereinbarung geschlossen; sie regelt Schritten zur Überführung der einzelnen Maklermandate
36 Übermittlung von Arbeitnehmerdaten Im bav-geschäft müssen Arbeitnehmerdaten an den Makler übermittelt werden Vielfach geschieht dies in Form von unverschlüsselten Dateien Aufwand einer Verschlüsselung kann vermieden werden, indem Daten der Personenbezug genommen wird Dies kann geschehen, indem die Namen und Kontaktdaten der Mitarbeiter von der übrigen Datei getrennt werden, so dass mehrere Dateien entstehen oder indem Mitarbeiter nicht namentlich, sondern nur mit Mitarbeiternummer gelistet werden
37 Sanktionen bei Datenschutzverstößen
38 Sanktionen bei Datenschutzverstößen Verstöße gegen die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten können mit Geldbuße bis zu ,-- Euro geahndet werden unbefugte Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, kann mit Geldbuße bis zu ,-- Euro geahndet werden Verletzung von Privatgeheimnissen aus Personenversicherungen (Unfall-, Kranken- oder Lebensversicherungen) kann nach 203 Abs. 1 Nr. 6 StGB mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden Wiederholte Verstöße können dazu führen, dass die Aufsichtsbehörde den Makler als unzuverlässig einordnet und die Erlaubnis zur Ausübung des Versicherungsvermittlergewerbes entzieht
39 Umsetzungsempfehlungen für den Maklerbetrieb
40 Eigene Kundeninformation Makler sollte mit dem Thema Datenschutz offensiv umgehen und Kunden zeigen, dass er den Schutz von dessen personenbezogenen Daten Ernst nimmt Datenschutz sollte nicht nur in einem Merkblatt für Kunden erläutert, sondern auch in der Imagebroschüre oder auf der Homerpage des Maklers thematisiert werden
41 Organisation des Betriebes Eine wirksame und auf die Belange des einzelnen konkreten Maklerbetriebes zugeschnittene Einwilligungserklärung zum Datenschutz sollte eingesetzt werden, und zwar als Anhang zum Maklervertrag Der Makler sollte seine gesamte Betriebsorganisation mit allen Prozessen und Abläufen im Hinblick auf die Belange des Datenschutzes prüfen Mitarbeiter des Maklerbetriebes sollten für datenschutzrechtliche Belange sensibilisiert werden
42 Bestellung eines Datenschutzbeauftragten Unabhängig davon, ob der Betrieb des Maklers dieses erfordert, empfiehlt sich Bestellung eines (externen) Datenschutzbeauftragten Datenschutzbeauftragter kann insbesondere im Spannungsfall Hinweise für das Verfahren geben Professionelle Datenschutzbeauftragte verfügen über Kontakte zu den Landesdatenschutzbehörden; sie können im Konfliktfall eine Lösung des Vorgangs erreichen, bevor eine Akte angelegt wird Auf den Einsatz eines Datenschutzbeauftragten kann zu Werbezwecken hingewiesen werden
43 Aktualisierung der Datenschutzerklärung Auch Bestandskunden sollten neu konzipierte Datenschutzerklärung unterzeichnen, zur Begründung bietet sich die Gesetzesnovelle zum Datenschutz und wachsende Anzahl von Missbrauchsfällen an Kunden kann zudem erläutert werden, dass neu aufgenommene Kooperationen mit Verbünden, Dienstleistern oder Pools dem Interesse des Kunden dienen, ein möglichst breites Angebot zu erschließen und die Bearbeitungsprozesse schlank zu halten Kunden wird so vermittelt, dass Makler seine Daten verantwortungsbewusst und ausschließlich in dem Interesse verarbeitet, um den Maklerauftrag nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen Datenschutz ist Chance, die Wahrnehmung der Kundenbelange in den Vordergrund zu stellen Hoher Schutzstandard hebt Maklerbetrieb aus der Masse heraus
44 Fragen?
45 Namenspartner: Vertriebsrecht: Dr. Gernot Blanke, Dr. Klaus Meier, Jürgen Evers Jürgen Evers, Reinhold Friele, Thiemo Heinrich, Sarah Lemke, Britta Oberst, Aline Reus, Dr. Friedemann Utz, Sascha Stallbaum, Lars Wagenknecht Adresse: Kurfürstenallee Bremen Telefon: 0421 / Telefax: 0421 / info@bme-law.de Internet: finden sie u.
Alltägliche Rechtsfallen für Makler und ihre Folgen 17.10.2014
Alltägliche Rechtsfallen für Makler und ihre Folgen Überblick Überzogen: Ausgedient: Abgezockt: Eingelocht: Vorausgeschaut: Ausgeknockt: Provisionsverbot für Versicherungsmakler Provisionsabgabeverbot
MehrBestandskauf und Datenschutz?
Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.
MehrDatenschutz ist Persönlichkeitsschutz
Was ist Datenschutz? Personen sollen vor unbefugter Verwendung oder Weitergabe ihrer persönlichen Daten geschützt werden. Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz Verpflichtung auf das Datengeheimnis Was
MehrInformationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk
Institut für Betriebsberatung des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Frankfurter Straße 14, 63500 Seligenstadt Telefon (06182) 2 52 08 * Fax 2 47 01 Maler-Lackierer-Institut@t-online.de www.malerinstitut.de
MehrInhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6
Datenschutz ist... Inhalt Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4 Wessen Daten werden geschützt? 5 Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Welche Daten werden vom Datenschutzrecht erfasst? 7 Wann dürfen personenbezogene
MehrDie optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler
Die optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler Unter Berücksichtigung der Nachfolge- und Haftungsregelungen Hamburg, Schwintowski Geschäftsführender Direktor des EWeRK 1 Registrierung Ca. 47.000 Versicherungsmakler
MehrDatenschutzbeauftragte
MEIBERS RECHTSANWÄLTE Externe Datenschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen Stand: Juli 2014 Datenschutz im Unternehmen ist mehr als eine Forderung des Gesetzgebers Der Schutz personenbezogener Daten ist
MehrCheckliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung
Checkliste 2006 Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung Nach 4 Abs. 3 BDSG Bitte lesen Sie vorab die Ausführungen zu dem Thema Datenschutz/Datenerhebung. So kommen Sie durch
MehrDatenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld
Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld Personenbezogene Daten im Qualitäts- und Projektmanagement 17.02.2014 migosens GmbH 2014 Folie 2 Definitionen Was sind personenbezogene Daten? sind
MehrVerband Bildung und Erziehung Landesbezirk Südbanden. Datenschutz, Sorgerecht und Schulanmeldung
Verband Bildung und Erziehung Landesbezirk Südbanden Datenschutz, Sorgerecht und Schulanmeldung Neue VwV Datenschutz I. Allgemeines Zulässigkeit der Datenverarbeitung Datenerhebung... Datenlöschung und
MehrDatenschutz bei Rechtsanwälten
Datenschutz bei Rechtsanwälten Vortrag von: Rechtsanwalt Dr. Holger Zuck Anwaltskanzlei Zuck & Quaas, Stuttgart 1 Datenschutz bei Rechtsanwälten Normen: Bereichsspezifische Normen: BRAO (insb. 43, 43a,
MehrTelekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick
Telekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick Inhalt Bestands- und Verkehrsdaten 5 Vertragsschluss 6 Bonitätsabfrage 7 Telefonbuch und Auskunft 8 Rechnung und Einzelverbindungsnachweis 9 Auskunftsrecht
MehrVersicherungsbetreuungsauftrag und Vollmacht
Versicherungsbetreuungsauftrag und Vollmacht Zwischen (Auftraggeber) und der Firma VFS Versicherungs- und Finanzierungs-Service Meckenstock & Sasserath GmbH Albertusstr. 17 41061 Mönchengladbach (Auftragnehmer)
MehrDatenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht
Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutzziel Datenschutz und Datensicherung Personenbezogene Daten Datenverarbeitung Zulässigkeit personenbezogener Datenverarbeitung Zulässigkeit
MehrDATENSCHUTZERKLÄRUNG
DATENSCHUTZERKLÄRUNG Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Website. Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist für uns sehr wichtig. Nachstehend möchten wir Sie ausführlich über den Umgang mit Ihren Daten
MehrDatenschutz im Spendenwesen
Datenschutz im Spendenwesen Corinna Holländer, Referentin beim Berliner Beauftragten für f r Datenschutz und Informationsfreiheit (Bereiche: Wirtschaft, Sanktionsstelle) Berlin, den 16. Mai 2011 1 Gliederung
MehrIHK-Netzwerksitzung am 05. April 2011 Rechtliche Themen der Gesundheitswirtschaft. Themenschwerpunkt: Arbeitsrecht
IHK-Netzwerksitzung am 05. April 2011 Rechtliche Themen der Gesundheitswirtschaft Themenschwerpunkt: Arbeitsrecht beim Umgang mit Gesundheitsdaten Dr. Christina Blanken Rechtsanwältin Fachanwältin für
MehrII 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team
Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Zweck AWO RV Halle Merseburg und alle Tochtergesellschaften GF Datenschutzbeauftragter ist Prozessverantwortlich Alle MA sind durchführungsverantwortlich Zweck des
MehrDie beiden Seiten der Medaille beim Email-Marketing
IHK-Veranstaltung Netzblicke SPAM effektiv bekämpfen Die beiden Seiten der Medaille beim Email-Marketing München, 14. Juni 2007 Dr. Jyn Schultze-Melling LL.M Fragen, die sich stellen Was ist SPAM? Was
MehrBefragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher
Befragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) ist vom Bundesamt für Ernährung und Landwirtschaft beauftragt worden,
MehrComputer & Netzwerktechnik. Externer Datenschutzbeauftragter
Computer & Netzwerktechnik Externer Datenschutzbeauftragter Zweck des Bundesdatenschutzgesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem
MehrMerkblatt zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach 4f, 4g BDSG
Merkblatt zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach 4f, 4g BDSG Wann ist das Bundesdatenschutzgesetz anwendbar? Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gilt gemäß 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG für alle nicht öffentlichen
Mehr- durch die Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen selbst (unter 2.1.),
2. Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und eventuellen Angaben zu Ihrer Religionszugehörigkeit sowie Schweigepflichtentbindungserklärung Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes,
Mehr1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1.
Datenschutz DLGI Dienstleistungsgesellschaft für Informatik Am Bonner Bogen 6 53227 Bonn Tel.: 0228-688-448-0 Fax: 0228-688-448-99 E-Mail: info@dlgi.de, URL: www.dlgi.de Dieser Syllabus darf nur in Zusammenhang
MehrEinführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz
Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 2-2 bis 2-4 (1.6.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche
MehrSeite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort
Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde
MehrDer betriebliche Datenschutzbeauftragte
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte Durch die fortschreitende Verbreitung der automatischen Datenverarbeitung sind die Gefahren des Datenmissbrauchs stetig gestiegen. Bei der Begrenzung dieser Gefahr
Mehremetrics Summit, München 2011 Special: Datenschutz im Online-Marketing HÄRTING Rechtsanwälte Chausseestraße 13 10115 Berlin
emetrics Summit, München 2011 6. April 2011 Dr. Martin Schirmbacher Fachanwalt für IT-Recht twitter.com/mschirmbacher HÄRTING Rechtsanwälte Chausseestraße 13 10115 Berlin www.haerting.de Überblick Grundzüge
MehrDiese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung
Datenschutzbestimmung 1. Verantwortliche Stelle Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Pieskower Straße
MehrDatenschutz im E-Commerce
Datenschutz im E-Commerce RA Christopher Beindorff Beindorff & Ipland Rechtsanwälte Rubensstr. 3-30177 Hannover Tel.: 0511 6468098 / Fax 0511-6468055...... www.beindorff-ipland.de info@beindorff-ipland.de
MehrDatenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH
Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS
MehrMeine Daten. Mein Recht
Meine Daten Mein Recht... auch in der Schule Ihr Landesbeauftragter für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern Karsten Neumann Besuchsanschrift:
MehrDatenschutz im Unternehmen. Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen?
Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen? 1 Herzlich willkommen! Die Themen heute: Datenschutz ein aktuelles Thema Gründe für einen guten Datenschutz Welche Grundregeln sind zu beachten?
MehrDatenschutz im Unternehmen. Was muss der Unternehmer wissen?
Was muss der Unternehmer wissen? Was ist Datenschutz nach BDSG? Basis: Recht auf informelle Selbstbestimmung Jeder Mensch kann selbst entscheiden, wem wann welche personenbezogene Daten zugänglich sein
Mehrvom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis
Verordnung zum Schutz von Patientendaten DSVO KH-Pfalz 50.02 Verordnung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern (DSVO
MehrKurz & Gut DATENSCHUTZ IM WISSENSCHAFTLICHEN BEREICH
Kurz & Gut DATENSCHUTZ IM WISSENSCHAFTLICHEN BEREICH Technischer Datenschutz Thorsten Sagorski Campus Duisburg LG 110 Behördlich bestellte Datenschutzbeauftragte Herr Tuguntke Leiter des Justitiariats
MehrMehrfachvertreter oder Makler
Ausrichtung der Dienstleistung Vermittlung von Versicherungen und Finanzdienstleistungsprodukten als Mehrfachvertreter oder Makler Bremen 14.03.2011 Rechtsanwalt Jürgen Evers Prognosen zur Entwicklung
MehrDatenschutz-Unterweisung
Datenschutz-Unterweisung Prof. Dr. Rolf Lauser Datenschutzbeauftragter (GDDcert) öbuv Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung im kaufmännisch-administrativen Bereich sowie
Mehr17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?
17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische
MehrBayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken _ Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich Informationen für die verantwortliche Stelle Stand: November 2009 Impressum:
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
MehrWebsite-Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen Eine Renaissance?
Website-Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen Eine Renaissance? Shopware Community Day 2012-01.06.2012 Ahaus Rechtsanwalt Thomas Feil Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Arbeitsrecht Datenschutzbeauftragter
MehrNutzung von Kundendaten
Nutzung von Kundendaten Datenschutzrechtliche Möglichkeiten und Grenzen Novellierung des BDSG 2009 / 2010 Rechtsanwalt: David Conrad 1 Datenschutz? Geschützt sind nur personenbezogene Daten Datenschutz
Mehrecommerce und Datenschutz
ecommerce und Datenschutz Wie Sie mit Kundendaten in Webshops umgehen sollten 20.11.2014, München - Best in ecommerce Day Dr. Sebastian Kraska Rechtsanwalt, Diplom-Kaufmann Telefon: 089 1891 7360 Internet:
MehrDatenschutz und Schule
Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und
MehrAbschluss und Kündigung eines Vertrages über das Online-Portal der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh
Abschluss und Kündigung eines Vertrages über das Online-Portal der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh 1 Welche Verträge können über dieses Portal abgeschlossen werden? Lieferantenrahmenvertrag Strom Zuordnungsvereinbarung
MehrAUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ
AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ Auszug aus dem Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung vom 14.01.2003, zuletzt geändert am 14.08.2009 1 Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen (1) Zweck dieses Gesetzes
MehrD i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s
M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine
MehrBetriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000
Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung
MehrDatenschutzvereinbarung
Datenschutzvereinbarung Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG zwischen dem Nutzer der Plattform 365FarmNet - nachfolgend Auftraggeber genannt - und
MehrÖffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden?
Öffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden? Dipl.-Jur. Julian Fischer Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren DFN-Kanzlerforum,
MehrX. Datenvermeidung und Datensparsamkeit nach 3a BDSG
X. Datenvermeidung und Datensparsamkeit nach 3a BDSG Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen haben sich nach 3a S. 1 BDSG an dem Ziel auszurichten, keine oder so wenig personenbezogene Daten
MehrVon Stefan Lang und Ralf Wondratschek
- Umgang von Betrieben mit - Mitarbeiterdaten - Kundendaten - Technisierung der Betriebe - Grenzen der Datensammlung / -speicherung bei Betrieben - Strafen - aktuelles Beispiel - Quellen Es gibt 2 Arten
MehrE-Mail-Seminar: Datenschutz an Schulen
E-Mail-Seminar: Datenschutz an Schulen Autorin: Veronika Höller Lektion 3: Datenübermittlung/-austausch In dieser Lektion erfahren Sie alles über das Thema Datenübermittlung und -austausch. Es werden u.
MehrInformationen und Richtlinien zur Einrichtung eines Online Kontaktformulars auf Ihrer Händlerwebseite
Informationen und Richtlinien zur Einrichtung eines Online Kontaktformulars auf Ihrer Händlerwebseite Stand: Juli 2011 S. 2 Was ist das Online Kontaktformular? S. 2 Wozu brauche ich das Online Kontaktformular?
MehrDatenschutzconsulting.info. Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht
Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht Diplom-Informatiker Werner Hülsmann Konradigasse 24-78462-Konstanz Tel.:7531 / 365 90 5-4; FAX: -7 E-Mail: info@datenschutzconsulting.info
MehrTeilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen
Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo
MehrIMI datenschutzgerecht nutzen!
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit IMI datenschutzgerecht nutzen! Schulung zum Binnenmarktinformationssystem IMI, IT Dienstleistungszentrum Berlin, 6./11. Juni 2012 1 Warum
MehrTabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz
Tabelle: Maßn und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz (Verweis aus Maß M 7.5) Basierend auf den IT-Grundschutz-Katalogen Version 2006 Stand: November 2006, Stand der Tabelle: 22.08.07
MehrDrei Fragen zum Datenschutz im. Nico Reiners
Drei Fragen zum Datenschutz im Geoinformationswesen Nico Reiners 1. Frage Welche Geoinformationen sind personenbezogen? Personenbezug? Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche
MehrAufbewahrung von erweiterten Führungszeugnissen. Von Antje Steinbüchel, LVR-Landesjugendamt Rheinland
Aufbewahrung von erweiterten Führungszeugnissen Von Antje Steinbüchel, LVR-Landesjugendamt Rheinland Nach 72a Abs. 1 SGB VIII dürfen Träger der öffentlichen Jugendhilfe keine Personen hauptamtlich beschäftigen
MehrIT-Compliance und Datenschutz. 16. März 2007
IT-Compliance und Datenschutz 16. März 2007 Die Themen Agenda Vorstellung Deutsche Post Adress GmbH IT-Compliance und Datenschutz allgemein Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der Datenschutzbeauftragte Verbot
MehrEinführung in den Datenschutz Mitarbeiterschulung nach 4g BDSG (MA4g)
Einführung in den Datenschutz Mitarbeiterschulung nach 4g BDSG (MA4g) Dieter Braun IT-Sicherheit & Datenschutz Gliederung Einführung 3 Personenbezogene Daten 7 Die Pflichtenverteilung 10 Daten aktiv schützen
MehrDatum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009
Makler FAKT Informationen im Überblick Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009 Vertriebskommunikation Herr/Frau E-Mail Mirko Oliver Sorge G_RUVFAKT@ruv.de Allgemeine Informationen zum Geldwäschegesetz Am 21.
MehrFachInfo Dezember 2012
FachInfo Dezember 2012 Datenschutz in der Asylsozialhilfe Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 2 2. Grundsätze des Datenschutzes... 2 2.1 Verhältnismässigkeit...2 2.2 Zweckbindung...2 2.3 Richtigkeit und
MehrRösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1
Datenschutz für das Liegenschaftskataster Dipl.-Ing. Michael Rösler-Goy Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1 1. Wozu dient Datenschutz?
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrRechtsanwalt. Arbeitsverhältnis
Thorben Feldhaus Rechtsanwalt Ihr Recht im Arbeitsverhältnis Das Arbeitsrecht ist traditionell das Schutzrecht der Arbeitnehmer! Es befasst sich mit der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
MehrDatenschutz - Ein Grundrecht
Datenschutz - Ein Grundrecht? Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Datenschutz als Grundrecht Argumente für den Datenschutz Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig GRuSSwort 2 Liebe Leserin,
MehrGesetzliche Grundlagen des Datenschutzes
Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes Informationelle Selbstbestimmung Bundesdatenschutzgesetz Grundgesetz Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes allg. Persönlichkeitsrecht (Art. 1, 2 GG) Grundrecht
MehrWebinar Betrieblicher Datenschutz
Webinar Betrieblicher Datenschutz In Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld Robert Kandzia 10. Oktober 2013 10:00 Uhr Ziele Ursprünge und Begriff Terminologie im Datenschutz typische
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit. Musterlösung zur 9. Übung im SoSe 2014: Vergleich Datenschutz und IT-Sicherheit
und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 9. Übung im SoSe 2014: Vergleich Datenschutz und IT-Sicherheit 9.1 Vergleich Sicherheitsziele & Aufgabe: Kontrollbereiche Ordnen Sie die im BDSG genannten Kontrollbereiche
MehrIMMANUEL DIAKONIE. Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
IMMANUEL DIAKONIE Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Sehr geehrte Damen und Herren, der Datenschutz ist uns in der Immanuel Diakonie wichtig! Patienten, Bewohner
MehrÖFFENTLICHES VERFAHRENSVERZEICHNIS FÜR DIE VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN IM BEREICH DER KUNDENSYSTEME
ÖFFENTLICHES VERFAHRENSVERZEICHNIS FÜR DIE VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN IM BEREICH DER KUNDENSYSTEME 1. ALLGEMEINE ANGABEN ZUR VERANTWORTLICHEN STELLE 1.1 NAME UND ANSCHRIFT DER VERANTWORTLICHEN
MehrDatenschutz und E-Commerce - Gegensätze in der digitalen Wirtscheft?
Datenschutz und E-Commerce - Gegensätze in der digitalen Wirtscheft? Rechtsanwalt Oliver J. Süme Vortrag im Rahmen der Medientage München 2000 Dienstag, den 7. November 2000 - Panel 7.3. Einleitung Wer
MehrDatenschutzbeauftragten bestellt.
Zwischen Firma vertreten durch und Herrn: Name, Vorname Personal-Nr. wird folgendes vereinbart: Herr wird gemäß 4f Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten zum Datenschutzbeauftragten
MehrDatenschutzerklärung der Perfekt Finanzservice GmbH
Datenschutzerklärung der Perfekt Finanzservice GmbH Anschrift Perfekt Finanzservice GmbH Augustinusstraße 9B 50226 Frechen Kontakt Telefon: 02234/91133-0 Telefax: 02234/91133-22 E-Mail: kontakt@perfekt-finanzservice.de
MehrDatenschutz-Vereinbarung
Datenschutz-Vereinbarung zwischen intersales AG Internet Commerce Weinsbergstr. 190 50825 Köln, Deutschland im Folgenden intersales genannt und [ergänzen] im Folgenden Kunde genannt - 1 - 1. Präambel Die
Mehrfür gutes Programm. Datenschutz für Rundfunkteilnehmer/innen-Daten www.wdr.de
Rundfunkgebühren für gutes Programm. Datenschutz für Rundfunkteilnehmer/innen-Daten www.wdr.de 1. Rechtsgrundlage Personenbezogene Daten von Rundfunkteilnehmerinnen und Rundfunkteilnehmern z. B. Namen
MehrDatenschutzrechtliche Hinweise zum Einsatz von Web-Analysediensten wie z.b. Google Analytics 1. - Stand: 1. Juli 2010 -
INNENMINISTERIUM AUFSICHTSBEHÖRDE FÜR DEN DATENSCHUTZ IM NICHTÖFFENTLICHEN BEREICH Datenschutzrechtliche Hinweise zum Einsatz von Web-Analysediensten wie z.b. Google Analytics 1 - Stand: 1. Juli 2010 -
MehrDatenschutzerklärung der emco electroroller GmbH für die emcoelektroroller.de
Datenschutzerklärung der emco electroroller GmbH für die emcoelektroroller.de Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Website. Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist für uns sehr wichtig. Nachstehend informieren
MehrDatendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch?
Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015 Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datensicherheit oder Datenschutz? 340 Datenschutz Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigung seines 220
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrDatenschutz. Follow Up: Hohes Bußgeld für unberechtigte Kundendatenübernahme beim Asset Deal Der Wortlaut des Bußgeldbescheids.
Follow Up: Hohes Bußgeld für unberechtigte Kundendatenübernahme beim Asset Deal Der Wortlaut des Bußgeldbescheids liegt vor! Im Fall des wegen unzulässiger Kundendatenweitergabe beim Asset Deal verhängten
MehrDatenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller
Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern
MehrFacebook und Datenschutz Geht das überhaupt?
Folie 1 Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt? Dipl.-Ing. Michael Foth CISA, CGEIT CFE, CRISC Datenschutzbeauftragter des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e. V. Folie 2 Themen Webseite Facebook
MehrTelekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick
Telekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick Inhalt Bestandsdaten 5 Bonitätsabfrage 6 Telefonbuch und Auskunft 7 Verkehrsdaten 8 Rechnung und Einzelverbindungsnachweis 9 Werbung 10 Auskunftsrecht
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrWAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT
WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT Technische und organisatorische Maßnahmen nach 9 BDSG - Regelungsinhalte von 9 BDSG sowie Umsetzungsmöglichkeiten der Datenschutzgebote Fraunhofer
MehrGesetzesänderungen «Nominee», Entwurf
Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom
MehrNettopolicen - Honorarberatung - quo vadis?
Humboldt-Universität zu : Juristische Fakultät 11. Februar 2009 Was ist das? Makler erhält vom Kunden für jeden vermittelten Vertrag eine Vermittlungsgebühr. Makler erhält vom Versicherer für die Vermittlung
MehrMaklerauftrag für Vermieter
1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.
MehrDatenschutz nach. Herzlich Willkommen. bei unserem Datenschutz-Seminar. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Datenschutz nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Herzlich Willkommen bei unserem Datenschutz-Seminar 1 Vorstellung Matthias A. Walter EDV-Sachverständiger (DESAG) Datenschutzbeauftragter (TÜV) 11 Jahre
MehrDatenschutz. Vortrag am 27.11.2012. GmbH Datenschutz und IT - Sicherheit. Sutthauser Straße 285 49080 Osnabrück
Datenschutz bei mobilen Endgeräten Vortrag am 27.11.2012 Sutthauser Straße 285 49080 Osnabrück GmbH Datenschutz und IT - Sicherheit Telefon: 0541 600 79 296 Fax: 0541 600 79 297 E-Mail: Internet: datenschutz@saphirit.de
MehrBei der Kelter 5 74321 Bietigheim-Bissingen. Terminbörse 26. September 2015
Bei der Kelter 5 74321 Bietigheim-Bissingen Terminbörse 26. September 2015 Familienstand: verheiratet, keine Kinder Jahrgang: 1962 Ausbildung: 1981 1986: Informatik-Studium an der FH Karlsruhe Abschluß:
MehrHaftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Joachim Frost, Berater für Datenschutz Stellung des Datenschutzbeauftragten -Berater der Geschäftsleitung -weisungsfrei in Fachfragen -nur
MehrVertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"
Talstraße 30 D-66119 Saarbrücken Tel.: (0681) 588161-0 Fax: (0681) 58 96 909 Internet: www.dktig.de e-mail: mail@dktig.de Vertragsnummer: TrrusttCentterr--Verrttrrag zwischen der im folgenden "DKTIG" und
MehrVerordnung zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (DSVO-KH)
Verordnung zum Schutz von Patientendaten DSVO-KH 858-1 Archiv Verordnung zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (DSVO-KH) vom 10. Oktober
MehrBeraten statt prüfen Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Beraten statt prüfen Betrieblicher Datenschutzbeauftragter Bestellpflicht zum Datenschutzbeauftragten Nach 4 f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen Unternehmen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Mehr