Bern, Mai Der Präsident. Dr. Markus Willimann

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2 Vorwort Die Schweizer Wirtschaft kann auf ein solides Jahr 2014 zurückblicken. Das Bruttoinlandprodukt wuchs um 2 % und die Arbeitslosenquote verharrte trotz hoher Einwanderung bei tiefen 3.2 %. Äusserst erfreulich entwickelte sich der Export, wurde doch mit 208 Milliarden Franken ein neues Rekordergebnis erzielt. Einen Wachstumsbeitrag leistete dabei auch der Export von Käse und Milchprodukten, welcher 2014 um 11 % zulegte und einen Exportumsatz von 739 Millionen Franken generierte. Rechnet man noch die über das Schoggigesetz exportierten Milchmengen und die Fondueexporte dazu, so kommt man auf eine geschätzte Gesamtexportleistung der Schweizer Milchwirtschaft von rund 1 Milliarde Franken. Die Analyse der Zielmärkte bringt interessantes zu Licht: In den letzten 10 Jahren hat sich der Anteil der Milchexporte in den Euro-Raum trotz Käsemarktöffnung gegenüber der EU von 74 % auf 68 % verkleinert. Einerseits besteht heute im Vergleich zur Milchkontingentierungszeit ein stärkerer Regulierexportbedarf auf den Weltmarkt, andererseits ist diese Verschiebung auch das Resultat des verschärften Wettbewerbs im EU-Raum und den sich bietenden neuen Ausweichmöglichkeiten über das aufgebaute Netz bilateraler Freihandelsabkommen. Für eine Lagebeurteilung zum Schweizer Milchmarkt im Jahr 2014 könnte man sich einfach auf die vorliegenden Durchschnittswerte abstützen. Das Fazit wäre folgendes: Neue Rekordmilchmenge mit über 3.54 Milliarden Kilogramm, höchster Milchpreis seit Ausstieg aus der Kontingentierung, Wert der Schweizer Milchproduktion um rund 140 Millionen Franken oder rund 6 % auf 2.37 Milliarden Franken gesteigert. Gerade das vergangene Jahr macht aber deutlich, dass reine Durchschnittsbetrachtungen oftmals nur die halbe Wahrheit widerspiegeln. Nach einer preislich stabilen ersten Jahreshälfte, stürzten die internationalen Marktpreise in der zweiten Jahreshälfte regelrecht ab. Allein schon dieser Effekt führte zu einem starken Preisdruck auf dem Schweizer Milchmarkt auf das Jahresende hin. Die Aufgabe des Euromindestkurses durch die Schweizerische Nationalbank Mitte Januar 2015 hat diesen Druck noch verstärkt. Plötzlich entsprach der schon an sich tiefe EU- Milchpreis von 30 Eurocent nicht mehr 36 Schweizer Rappen, sondern nur noch 30 Rappen. Zusammenfassend lässt sich bilanzieren, dass sich die komfortable Marktsituation zu Beginn des vergangenen Jahres innerhalb von 12 Monaten komplett gedreht hat. Zwei wichtige Erkenntnisse können aus dieser Entwicklung gezogen werden: Erstens wird der Schweizer Milchpreis hauptsächlich von der globalen Marktsituation gesteuert. Sind die internationalen Marktpreise hoch, so vermag es in der Schweiz auch hohe Milchvolumen zu ertragen, ohne dass der Milchpreisdruck zu gross wird. Zweitens ist die Eigeninitiative der Schweizer Milchbranche äusserst wichtig um möglichst viel Wertschöpfung zu erhalten. Die nun seit über vier Jahren geltende Milchmarktsegmentierung hat sich bewährt. Die relativ stabile Flughöhe des Schweizer Durchschnittmilchpreises im Vergleich zum EU-Milchpreis ist ein gutes Indiz dazu. Die aktuelle Milchmarktsituation ist das Resultat der verfolgten Schweizer Agrarpolitik in den letzten 20 Jahren. Diese lässt die Marktmechanismen stärker spielen, setzt rund drei Viertel der Schweizer Milch dem internationalen Wettbewerb aus und stützt den Milchpreis mit Ausnahme der Verkäsungszulage und des Schoggigesetzes nicht mehr. Die Liberalisierung hat jedoch nicht nur die Produzenten, sondern auch die Verarbeiter getroffen. Auch die Milchindustrie muss sich den veränderten Rahmenbedingungen stellen. Die agrarpolitisch verfolgte Agrarmarktöffnung vor Augen dient als Antriebsfeder für harte betriebliche Fitnessprogramme: Strukturen wurden bereinigt, Produktionskosten gesenkt und die Effizienz kontinuierlich verbessert. 3

3 Anders als auf dem agrarpolitischen Fahrplan vorgesehen, ist die Marktöffnung bei der weissen Linie bis heute jedoch nicht eingetroffen. Dennoch hat sich der Wettbewerb auf dem inländischen Milchmarkt laufend verschärft. Das hohe Milchvolumen und die Frankenstärke sind gute Gründe dafür. Nicht nur auf Stufe Rohstoffpreis, sondern auch auf Stufe Verarbeitungskosten. Alleine durch die Aufwertung des Schweizer Frankens konnten EU-Molkereien ihre Verarbeitungskosten im Vergleich zur Schweizer Milchindustrie in den letzten fünf Jahren um rund 30% senken. Effizienz- und Produktivitätsverbesserungen der Schweizer Milchverarbeiter wurden auf diese Weise, notabene ohne dazu etwas beigetragen zu haben, gleich wieder zunichte gemacht. In einem solch hochkompetitiven Umfeld ist Stillstand definitiv Rückschritt. Ob unter diesen Bedingungen eine rasche und aktiv herbeigeführte Marktöffnung weiterverfolgt werden soll, wird unterschiedlich beurteilt. Sicher ist aber, dass diese richtungsweisende Diskussion anders aussehen würde, läge der Eurokurs immer noch bei 1.45 CHF/. Faktum ist, dass die Unternehmen der Schweizer Milchindustrie unter solch schwierigen Rahmenbedingungen enorm herausgefordert sind. Wir müssen hart am Ball bleiben und uns dem Wettbewerb stellen, um weiterhin erfolgreich Schweizer Milch vermarkten zu können. Dabei gilt es, die bestehenden staatlichen und privatrechtlichen Rahmenbedingungen optimal zu nutzen und mitzugestalten. Die Vereinigung der Schweizerischen Milchindustrie unterstützt ihre Mitglieder, in dem die gemeinsamen Polit- und Brancheninteressen wahrgenommen und mit Nachdruck vertreten werden. Bern, Mai 2015 Der Präsident Dr. Markus Willimann 4

4 1. Allgemeine Lage des Milchsektors Das Jahr 2014 wird als Rekordjahr in die Geschichte der schweizerischen Milchbranche eingehen. Trotz eines Rückgangs der Milch produzierenden Betriebe um fast 4 % wurde in der Schweiz mit 3,54 Mia. kg Milch (inkl. Zonenmilch Genf, Milch aus Liechtenstein und Sömmerungsbetrieben) so viel Milch produziert wie noch nie. Dennoch blieben auch die Milchprodukte- und die Abnahmepreise stabil; der Richtpreis für A-Milch betrug übers ganze Jahr 71 Rp./kg Milch. Insbesondere dieser stabile Milchpreis sowie die hohen Einlieferungen führten denn auch zu einem 10-Jahreshoch des landwirtschaftlichen Einkommens pro Familienarbeitskraft. Gegenüber 2013 stieg dieses Einkommen um 12,2 %. Bereits zum Ende des Berichtsjahres zeichneten sich aber dunkle Wolken am Horizont ab, die Preise in der EU und auf dem Weltmarkt sanken aufgrund der weltweit sehr hohen Milchmenge sowie einer rückläufigen Nachfrage in China. Aufgrund des Kursverlusts des Rubels und anfangs 2015 der Erstarkung des Schweizer Frankens gegenüber dem Euro bei gleichzeitigem Ausstieg der EU aus der Milchkontingentierung, dürfte 2015 ein sehr schwieriges Jahr für den Milchsektor werden. 2. Milchverarbeitung Das Verwertungsmuster der Milch hat sich durch die hohen Einlieferungen gegenüber dem Vorjahr verändert. In absoluten Zahlen wurde der Trend zu einer höheren Käseproduktion der letzten Jahre zwar fortgesetzt, die absolute Zunahme der zu Käse und Quark verarbeiteten Milch betrug 25,47 Mio. kg Milch. Dennoch nahm die Bedeutung im gesamten Verwertungsmuster um 2,8 % ab (von 43,4 auf 42,6 %). Die Konsumation von Konsummilch und Konsumrahm war weiterhin leicht rückläufig. Insgesamt konnten 2014 noch 11,5 % der verwerteten Milch als Konsummilch und 7,9 % als Konsumrahm abgesetzt werden. In absoluten Zahlen zugenommen hat demgegenüber die Verwertung zu Jogurt (+ 1,4 %). Gemessen an der gesamten Verarbeitung blieb der relative Jogurt- Anteil allerdings stabil bei 3,3 %. Stark zugenommen hat aufgrund der rekordhohen Milchmengen die Produktion von Dauermilchwaren und die Butter. Die Dauermilchwaren wuchsen von 326 Mio. kg auf 381 Mio. kg, was einer Zunahme um 16,6 % entspricht. Bei der Butter war die Zunahme mit 6,1 % auf neu 572 Mio. kg weniger drastisch, aber dennoch signifikant. Insgesamt wurden im Jahr t mehr Butter produziert als im Vorjahr. Die vermarktete Milch wurde im Jahr 2014 wie folgt verarbeitet: 16.2% % 15.7% % 10.8% 3.0% 3.3% 7.9% 11.5% 42.6% 9.5% 3.1% 3.3% 8.4% 11.9% 43.4% Käse und Quark Konsumrahm übrige Frischmilchprodukte Butter Konsummilch Jogurt Dauermilchwaren Andere Verwertung 5

5 3. Sachgeschäfte 3.1 Agrarpolitik Auf den 1. Januar 2014 trat die Agrarpolitik 2014/17 in Kraft, deren Herzstück ein umfassend revidiertes Direktzahlungssystem ist. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat im November des Berichtsjahres eine erste Bilanz zur neuen Agrarpolitik gezogen. Dabei hielt das BLW fest, dass die Umsetzung in eine Zeit gefallen sei, in der sich die Marktlage vorteilhaft präsentiert hätte. Die Einkommen der Bauern seien 2014 generell gestiegen, es herrsche eine positive Stimmung. Die Bauernbetriebe hätten sich gemäss Ansicht von BLW Direktor Bernard Lehmann rasch auf die neue Agrarpolitik ausgerichtet. Davon zeuge insbesondere auch das grosse Interesse an den neuen Direktzahlungsprogrammen. Besonders beliebt sei dabei die Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (GMF), mit welcher der Bund den Kraftfuttereinsatz senken und den Grünfutteranteil erhöhen wolle. Ursprünglich habe der Bund mit Beiträgen für die GMF in der Höhe von CHF 64 Mio. gerechnet. Voraussichtlich würden für das Jahr 2014 nun aber CHF 104 Mio. für GMF ausbezahlt werden. Die Kehrseite der Medaille war allerdings, dass aufgrund des höheren Aufwands für die freiwilligen Programme weniger Mittel für Übergangsbeiträge zur Verfügung standen. Diese zur finanziellen Abfederung infolge des Übergangs vom alten ins neue Direktzahlungssystem vorgesehenen Beiträge mussten um rund 25 % gekürzt werden. Die Beurteilung des BLW stiess denn auch bei den bäuerlichen Organisationen auf Unverständnis. Viele Betriebe kämen in der neuen Agrarpolitik deutlich schlechter weg als früher. Tierintensive Betriebe im Mittelland zum Beispiel verlören bereits im ersten Jahr des neuen Systems bis zu CHF Dies unter anderem auch aufgrund der Kürzungen bei den Übergangsbeiträgen. Gewinner des Systems seien insbesondere grossflächige Bergbetriebe mit Alpweiden, welche deutlich besser gestellt seien als früher. Insgesamt sei die AP 2014/17 für die produzierende Landwirtschaft ein Hemmnis. Gerade die eigentlich zukunftsträchtigen, modernen und auf Produktion ausgerichteten Betriebe kämen schlechter weg. 3.2 Geschäfte aus der Branchenorganisation Milch (BO Milch) a. Richtpreis Der Richtpreis für das A-Segment blieb über das gesamte Berichtsjahr hinweg bei 71 Rappen pro Kilogramm stabil. Erst auf den 1. Januar 2015 erfolgte aufgrund der sich bereits abzeichnenden internationalen Milchpreisentwicklung eine Senkung des A-Richtpreises auf neu 68 Rappen pro Kilogramm. Die Richtpreise im B- und C-Segment entwickelten sich entsprechend den internationalen Preisentwicklungen. Der B-Richtpreis fiel sehr stark von 65,2 Rappen pro Kilogramm im März auf 50,7 Rappen pro Kilogramm im Dezember (-22,2 %). Der C-Richtpreis fiel von 44,1 Rappen pro Kilogramm im Februar auf 24,2 Rappen pro Kilogramm im Dezember (-45,1 %). 6

6 b. Segmentierung Die Segmentierung hat 2014 erheblich zur Stabilität des Schweizer Milchmarktes beigetragen und die Wertschöpfung erhalten helfen. Während die B- und C-Preise im ersten Halbjahr von den guten Rahmenbedingungen auf den internationalen Märkten profitiert hatten, passten sich die diesbezüglichen Richtpreise im zweiten Halbjahr rasch den neuen Gegebenheiten an. Der A-Preis konnte demgegenüber auf stabilem Niveau hoch gehalten werden, dies obschon eine Rekordmenge Milch eingeliefert wurde. Insgesamt wurden übers Berichtsjahr gerechnet 85,1 % der Milch im A-Segment, 13,2 % der Milch im B-Segment und 1,7 % im C-Segment abgesetzt. Die Kontrolle der Segmentierung erfolgte durch die TSM Treuhand GmbH. Die Qualität der Meldungen konnte gegenüber 2013 nochmals verbessert werden und die Systeme beginnen zu Greifen. Dennoch ist festzuhalten, dass die Segmentierung nach wie vor nicht konsequent bis auf Stufe Produzent hinunter umgesetzt wird. Dies wird eine der Herausforderungen der kommenden Jahre sein, die Segmentierung effektiv und flächendeckend bis zu dem Einzelproduzenten hinunter umzusetzen. 3.3 Milchmarktregulierung Nachdem die Anstrengungen in der BO Milch für eine Fortführung der Fonds für Marktentlastung sowie Schoggigesetz nicht zu Stande gekommen war, befasste sich der Vorstand der VMI intensiv mit Möglichkeiten, auch weiterhin ein gemeinsames Regulierungssystem aufrecht erhalten zu können. Da in der Vergangenheit die diesbezüglichen Projekte der BO Milch oftmals am Widerstand der industriellen und gewerblichen Käseproduzenten gescheitert waren, erarbeitete die VMI ein System, welches gleich lange Spiesse zwischen der weissen und der gelben Linie sicherstellen würde. Konkret bedeutet dies, dass aus einem gemeinsam gespiesenen Fonds Stützungsleistungen für Schoggigesetz und Markentlastung ausgerichtet würden, welche in ihrer Höhe auf die Gesamtwirkung der Verkäsungszulage pro Kilogramm Milch beschränkt wären. Dieses System wurde ausgearbeitet und im Frühjahr 2014 im Vorstand der VMI verabschiedet. Da zeitgleich die LactoFama gegründet wurde und ihre Tätigkeit auch gleich aufgenommen hatte, wurde das VMI-System vorerst nicht weiterverfolgt, sondern als Absicherung bei einem allfälligen Scheitern von LactoFama aufgespart. Eine zunächst angedachte Verschmelzung der beiden Systeme, insbesondere auch um die LactoFama mit einem Ausgleich für das Schoggigesetz zu ergänzen, kam nicht zustande. 3.4 Aussenhandel Nachdem es Anfang Dezember 2013 im Rahmen der WTO-Ministerkonferenz in Bali überraschend zu einem Abschluss gekommen war, welcher in vielerlei Hinsicht allerdings noch sehr unscharf ausformuliert war, kam der Weiterentwicklungsprozess der WTO im ersten Halbjahr 2014 erneut ins Stocken. Indiens neue Führung unter Premierminister Modi verweigerte die Unterzeichnung des Protokolls zum Baliabkommen über Handelserleichterungen, solange dem Land nicht dauerhaft eine Ausnahmegenehmigung für die Subventionierung von Grundnahrungsmitteln eingeräumt würde. Die Vorgängerregierung hatte sich auf Bali noch mit einem blossen Übergangszeitraum einverstanden erklärt, in welchem Indien vor Klagen anderer WTO-Staaten geschützt gewesen wäre. 7

7 Gegen Ende 2014 näherten sich die USA und Indien zwar an und es wurde berichtet, sie hätten einen Kompromiss gefunden, welcher die Weiterentwicklung der WTO ermöglichen könne. Ob es nun doch auf der Basis der Verhandlungen von Bali zu einem Abschluss kommen wird oder nicht, wird sich im Verlaufe des Jahres 2015 weisen. Ebenfalls ohne konkrete Ergebnisse weitergeführt wurden im Jahr 2014 auch die Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein transatlantisches Freihandelsabkommen (TTIP). Ein Freihandel zwischen diesen beiden wichtigsten Handelspartnern der Schweiz könnte je nach Ausgestaltung starke Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft haben. Insbesondere könnte auch der Export von Schweizer Milchprodukten stark negativ betroffen werden. Zur sektoriellen Marktöffnung für den Milchmarkt wurde bekanntlich im 2013 eine Studie der Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (HAFL) erstellt, welche zum Schluss kam, dass eine solche Marktöffnung die Schweizer Milchproduzenten existenziell gefährden würde. Im Herbst 2014 informierte Bundesrat Schneider-Ammann zusammen mit BLW-Direktor Bernard Lehmann über die Studie des Bundes zu den Auswirkungen einer sektoriellen Grenzöffnung. Der vorgelegte Bericht ist vertraulich und wurde vorerst nur dem Parlament zugänglich gemacht. Dem Vernehmen nach schätzen die Behörden allerdings, dass aufgrund der Abstimmung zur Masseneinwanderungsinitiative die Möglichkeit einer sektoriellen Öffnung um rund drei Jahre zurückgeworfen wurde. Die Auswirkungen hat der Bund in vier Szenarien betrachtet, welche allesamt zu einem relativ starken Preiszerfall für die Milch kamen. Dabei würde die Menge leicht ausgebaut. Eine effektive Öffnung ist aber aufgrund der aktuellen politischen Grosswetterlage zurzeit ohnehin kaum umsetzbar. 3.5 Rohstoffpreisausgleich Das Schoggigesetzjahr 2014 schloss bei einem Budget von CHF 70 Mio. mit einem Fehlbetrag von rund CHF 5,1 Mio.. Für einen 100 %-Ausgleich des Rohstoffpreishandicaps wären demgegenüber rund CHF 106 Mio. notwendig gewesen. Die Branche partizipierte somit insgesamt mit CHF 36 Mio. oder gut 1/3 am Ausgleich des Rohstoffpreishandicaps. Diese Situation wurde durch die Branche vehement kritisiert, da Ziel und Zweck des Schoggigesetzes bei einem solchen Fehlbetrag nicht mehr gewährleistet sind. Störend wirkt zudem, dass der Bund durch das Schoggigesetz netto Geld verdient, das heisst aus den beweglichen Teilbeträgen auf importierten Produkten mehr einnimmt, als er für die Beiträge auf Exportprodukten ausgibt. Vor diesem Hintergrund erscheint das Argument, die Ausfuhrbeihilfen seien auch gemäss WTO-Versprechungen tendenziell zu kürzen als vorgeschoben. Mindestens die Einnahmen aus den beweglichen Teilbeträgen sollten der Branche in Form von Ausfuhrbeiträgen wieder zufliessen können, ansonsten bereichert sich der Bund auf Kosten der Branche aufgrund eines Systems, das er selber als Auslaufmodell kritisiert. 8

8 Für das Jahr 2015 beantragte die Branche im Budgetprozess eine Aufstockung des Schoggigesetzbudgets. Dies aufgrund der Hochrechnungen der Exportunternehmen, welche in ihren Simulationen zeigen konnten, dass deutlich mehr Mittel benötigt werden, als dies in den Vorjahren der Fall war. In der Diskussion wurde der effektive Mittelbedarf von Seiten der Verwaltung sowie von Seiten der Bundesräte stets heruntergespielt. Der Rest der Differenz sei durch die Branche selber aufzubringen. Aufgrund einer veralteten Berechnung des Gesamtbedarfs anhand der Zahlen 2013 beantrage die vorberatende Kommission dem Nationalrat schliesslich eine Erhöhung des Schoggigesetzbudgets um CHF 12 Mio.. Dabei wurde in den Diskussionen stets davon ausgegangen, dass die Branche sich mit einem Ausgleich von 85 % der effektiven Rohstoffpreisdifferenz zufrieden zu geben hätte. Mit diesem Argument wurde das Schoggigesetzbudget schlussendlich gar nicht erhöht. In der Debatte sicherte Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf aber zu, sich für einen allfälligen Nachtragskredit einzusetzen, wenn sich zeigen sollte, dass die eingesetzten CHF 70 Mio. nicht ausreichen würden, um 85 % der Rohstoffpreisdifferenz abzudecken. Bereits am letzten Tag der Diskussion sickerte ein der Verwaltung durch, welche aufgrund der neueren Zahlen 2014 von einem Gesamtbedarf für das Schoggigesetzjahr 2014 von CHF 106 Mio. ausging. Aufgrund dieser neueren Zahlen sowie aufgrund der zusätzlichen Schwächung der Exportindustrie durch die Erstarkung des Frankens Mitte Januar 2015 stellte der Bundesrat schliesslich den Antrag, den Schoggigesetzkredit um CHF 20 Mio. auf neu CHF 90 Mio. zu erhöhen. Diese CHF 90 Mio. sollen 85 % des (retrospektiv) errechneten Bedarfs von CHF 106 Mio. abdecken. Der hohe finanzielle Eigenaufwand der Branche im Bereich des Schoggigesetzes führt dazu, dass Lieferanten von Unternehmen, die stark im Schoggigesetz tätig sind, erhebliche Abzüge hinnehmen müssen. Dies führt auf Stufe der Produzentenorganisationen zu regionalen Verwerfungen, welche auch die Solidarität unter den Produzenten in Frage stellen. 3.6 Lebensmittelrecht Die beiden Räte verabschiedeten im Berichtsjahr das neue Lebensmittelgesetz. Dieses soll das Schweizer Recht auch strukturell an das Europäische Lebensmittelrecht anpassen, um zusätzlich Handelshemmnisse abzubauen und den freien Verkehr von Lebensmitteln zwischen der EU und der Schweiz zu ermöglichen. Die bereits im letzten Jahresbericht angesprochene, letzte offene Frage zwischen den Räten war die Deklaration der Herkunft von Rohstoffen. Um ein Scheitern der Gesamtvorlage zu verhindern, hat die fial zusammen mit dem Schweizerischen Bauernverband und der Allianz der Konsumentenschutzorganisationen zuletzt einen gemeinsamen Kompromissvorschlag eingereicht. Dieser wurde von den Räten allerdings als zu kompliziert abgelehnt und schliesslich einigten sich diese auf den zunächst vom Nationalrat als inakzeptabel taxierten Vorschlag des Bundesrates, welcher eine Kann-Vorschrift für die Deklaration der Herkunft von Rohstoffen vorsieht. Das zweite, zentrale Thema im Bereich Lebensmittelrecht war im Berichtsjahr die Inkraftsetzung der Lebensmittelinformationsverordnung in der EU. Hauptproblematik dieser Inkraftsetzung stellt für Schweizer Firmen die neu vorgesehene Pflicht zur Angabe einer EU-Adresse auf dem Produkt dar. Die fial hat hierzu ein Rechtsgutachten eingeholt und den Mitgliedfirmen aufgezeigt, welche Möglichkeiten der Umsetzung sich bieten. Aufgrund der Neuheit der LMIV und weil es vor der Inkraftsetzung per 13. Dezember 2014 keine verbindliche Rechtsprechung dazu gab, mussten die Unternehmen abwägen, welches Risiko sie eingehen wollten. 9

9 Die Möglichkeiten reichten von Nichtstun und Zuwarten, wie die Bestimmung ausgelegt wird bis zu der Gründung einer Tochtergesellschaft in der EU und den Verkauf sämtlicher in die EU exportierter Produkte über diese Tochtergesellschaft. 3.7 Revision des Umweltschutzgesetzes Der Aktionsplan grüne Wirtschaft des Bundesrats umfasst verschiedene Massnahmen, unter anderem die Verbesserung der Produkteumweltinformation (PUI). Hierzu schlug das Bundesamt für Umwelt (BAFU) anfangs 2014 Empfehlungen vor, die seitens der Wirtschaft unter anderem wegen drohender neuer Handlungshemmnisse für Schweizer Unternehmen auf heftige Kritik stiessen. Die Angabe der Umweltwirkungen eines Produktes auf der Packung selber hätte eine riesige Administration nach sich gezogen und die Produkte erheblich verteuert. Dies ohne konkrete Aussagen machen zu können, welche Informationen für den einzelnen Konsumenten wichtig sind (Wasserverbrauch, CO 2, soziale Aspekte, Bodenerosion etc.) und wie diese gegeneinander abzuwägen wären. In der Folge teilte das BAFU im Sommer 2014 den vorübergehenden Verzicht auf die Weiterverfolgung des Vorhabens mit. Im Rahmen der Revision des Umweltschutzgesetzes kam allerdings auch die Frage der PUI wieder aufs Tapet. Der Bundesrat strebt laut Botschaft unter anderem Vereinbarungen mit der Wirtschaft zu Rohstoffen wie Kaffee, Kakao, Palmöl, Weizen oder Zucker an. Diese Rohstoffe würden erhebliche Umweltbelastungen verursachen und es sollten daher klar terminierte und ambitionierte Ziele wie beispielsweise eine Zertifizierungsrate von 90 % für in der Schweiz verwendetes Palmöl bis ins Jahr 2020 eingeführt werden. Die Milchindustrie ist von dieser Revision prima Vista nicht direkt betroffen. Allerdings könnte die Einführung von PUI auch für unsere Branche drohen und diese vor neue Probleme stellen. Wie würde zum Beispiel der Wasserverbrauch in der Schweizerischen Milcherzeugung gewertet? Wie die CO 2 Produktion der Kühe, welche durch die - notabene staatlich geförderte - graslandbasierte Milchproduktion höher ausfällt, als bei Kühen im Ausland, welche eine höhere Kraftfutterration erhalten? 3.8 Swissness Die Verwaltung führte im Berichtsjahr eine Vernehmlassung der Umsetzungsverordnungen zur Swissness-Gesetzgebung durch. Der für die Lebensmittel geltende Entwurf zur Verordnung über die Verwendung der Herkunftsbezeichnung Schweiz für Lebensmittel (E-HASLV) wurde dabei vom BLW erstellt. Der Leiter des Bereiches Absatzförderung von Landwirtschaftsprodukten war für das Projekt federführend zuständig. Dies zeigt die von Industrieseite stets kritisierte, heutige agrarpolitische Ausrichtung der Swissness-Gesetzgebung, welche in der ursprünglichen Botschaft gänzlich fehlte. Nachdem die Lebensmittelbranche bereits an der Swissness-Gesetzgebung harte Kritik geübt hatte, folgte in den Verordnungsentwürfen der bürokratische Overkill. Die E-HASLV ist für die Nahrungsmittelhersteller in der Praxis nicht umsetzbar. Sie müssten beispielsweise bei der Verwendung von zusammengesetzten Zutaten diese bis ins Detail ihrer Bestandteile zurückrechnen. 10

10 Eine Flädli-Einlage in einer Trockensuppe müsste so aufgesplittet werden in ihre Bestandteile (Mehl, Eier etc.), jedem dieser Bestandteile die entsprechende Herkunft zugeordnet werden und anschliessend daraus berechnet werden, ob die Suppe als Ganzes die Voraussetzungen für ein Schweizer Produkt erfüllt oder nicht. Noch abstruser wird es im Milchbereich, wo das Gesetz aufgrund einer Intervention von Nationalrat Toni Brunner vorsieht, dass Milchprodukte nur mit Schweiz ausgelobt werden dürfen, wenn der Rohstoff Milch zu 100 % aus der Schweiz stammt. In der Verordnung wurde dieses Kriterium vom klar definierten Bereich der Milchprodukte auf sämtliche Nahrungsmittel ausgedehnt. Bei Nahrungsmitteln, welche Milchbestandteile enthalten, müssen diese somit zu 100 % aus Schweizer Milch bestehen. Konkret heisst dies, dass ein Glace-Cornet mit Glace aus Schweizer Rahm und Schweizer Schokolade und einer im Ausland bezogenen industriell gefertigten Waffel nicht als Schweizer Produkt verkauft werden dürfte, falls die Waffel auch einen noch so kleinen Anteil an Molkenpulver, Butterfett oder ähnlichen Zutaten aus Milch aus dem Ausland enthielte. Würde demgegenüber an Stelle von Butterfett in der Waffel Palmöl eingesetzt, wäre dasselbe Cornet schweizerisch. 3.9 Weitere Sachgeschäfte Die VMI hat sich im Berichtsjahr auch mit diversen weiteren Sachthemen befasst. Stark beschäftigt hat den Verband etwa die Situation des Handels mit Russland, wo es darum ging zu bestimmen, welche Geschäftstätigkeiten (bisherige oder neue) nach den gegenseitigen Sanktionen zwischen der EU und Russland noch möglich und angezeigt waren. Weitere Themen waren die Erstellung eines Berichts zusammen mit dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung betreffend die Milchversorgung in der Krise, die Erstellung einer Ökobilanz für Schweizer Nahrungsmittel, Food Waste und viele weitere Sachthemen. 4. Tätigkeiten der Fachkommissionen 4.1 Fachkommission "Rohstoff" Die Fachkommission Rohstoff hielt im Berichtsjahr vier Sitzungen ab, an welchen sie sich insbesondere mit folgenden Themen auseinandersetzte: - Revision Vereinbarung Milchkaufverträge - Ausschreibung für die Milchprüfung Konzept Milchsammlung bei Maul- und Klauenseuche - Diverse Themen von Suisselab: QAV, Antibiotikatest, Milchprüfung bei Kleinwiederkäuern - LactoFama Die Fachkommission Rohstoff war auch im Jahr 2014 die aktivste und wichtigste Kommission der VMI. Weiterhin sind sämtliche Mitgliedfirmen der VMI in dieser Fachkommission vertreten. 11

11 4.2 Fachkommission "Internationale Standards" Nach längeren Diskussionen konnte gegen Ende des Berichtsjahres ein Konsens zwischen der VMI, Fromarte, SMP und ALP gefunden werden, wie in Zukunft die Themen internationaler Standards (vor allem Codex Alimentarius und IDF) gemeinsam und branchenübergreifend behandelt werden können. Im Verlauf des Jahres 2015 soll hierfür eine Person bei ALP in einem Teilzeitpensum für diese Arbeit angestellt werden. Die Finanzierung hat die Branche übernommen. Ziel ist es, einen kontinuierlichen Überblick über neue Aktivitäten auf der Stufe der internationalen Standards zu behalten und so über eine Frühwarnfunktion zu verfügen, welche auf die für schweizerische Milchbranche problematische Punkte hinweisen kann. Ein bis zwei Mal pro Jahr soll an einem Branchentag über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der internationalen Standards berichtet werden Fachkommissionen Qualität, Lebensmittelrecht, Normen, Wirtschaftspolitik, Internationale Beziehungen und Markt, Abnehmer, Logistik sowie Forschung, Entwicklung, Analytik Alle diese Fachkommissionen sind seit Jahren inaktiv, weshalb der Vorstand entschieden hat, sie nicht mehr weiterzuführen. Die diesbezüglichen Themen werden in anderen Gremien abgehandelt, wie z.b. in der Kommission Agrarpolitik oder in der Kommission Lebensmittelrecht der fial. 5. Organisatorisches 5.1. Mitgliederversammlung Die Jahresversammlung 2014 der VMI fand am 5. Juni 2014 in Bern statt. Die Mitglieder nahmen Kenntnis vom Jahresbericht und von der Jahresrechnung 2013 sowie vom Budget Sie genehmigten diese Dokumente und erteilten dem Vorstand und der Geschäftsführung die Décharge. Die Fuhrer + Partner Treuhand AG wurde als Revisionsstelle bestätigt. Aufgrund der Zunahme von Audits ausländischer Staaten (China, Brasilien, Russland, Chile, etc.) wurde neu ein Fonds für die Deckung der auf die Branche entfallenden Kosten aus solchen Audits geschaffen. Zum Abschluss liess sich die Versammlung über aktuelle Themen aus dem Vorstand, den Fachkommissionen und der fial informieren. 5.2 Mitglieder Per Ende des Berichtsjahres trat die Vallait SA aufgrund der Übernahme durch die Cremo SA aus der VMI aus. Die Mitgliederzahl per Ende 2014 betrug somit neun Mitglieder. 12

12 5.3. Mitarbeit in verschiedenen Organisationen Die VMI war im Berichtsjahr insbesondere im Rahmen der BO-Milch (sowohl in deren Organen als auch in sämtlichen Arbeitsgruppen) sehr aktiv. Daneben pflegte die VMI weiterhin ihre Mitgliedschaften bei der economiesuisse, bei der schweizerischen Milchkommission und bei der fial Zusammenarbeit mit weiteren Organisationen Der bewährte Einbezug der Branchenorganisation Schweizer Milchpulver und der Branchenorganisation Butter durch die Teilnahme ihres Geschäftsführers an den Vorstandssitzungen der VMI, wurde auch 2014 weitergeführt. Zudem arbeiteten die Vertreter der VMI in verschiedenen Gremien mit Exponenten vieler anderer Verbände (insbesondere SMP, Fromarte, SCM, SBV, SGV, IGDHS) sowie mit verschiedenen Bundesämtern (insbesondere BLW, BLV, OZD, SECO) zusammen. Der Geschäftsführer der VMI stellte sodann als Co-Geschäftsführer der fial auch die Zusammenarbeit und den direkten Informationsfluss zum Dachverband fial sicher. 13

13 Schlusswort Nach einem insgesamt positiven Jahr 2014 mit hohen Milcheingängen und stabilen Milchpreisen steht der Milchbranche eine schwierige Zukunft bevor. Das Jahr 2015 wird gekennzeichnet sein von stark sinkenden Milchpreisen, Problemen im Exportabsatz bei gleichzeitig erhöhtem Importdruck (Frankenstärke) sowie der Quotenfreigabe der Milchproduktion in der EU. Gerade in einem schwierigen Umfeld, wie es sich für das kommende Jahr abzeichnet, ist die Arbeit der Verbände sowie die gute Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Wertschöpfungsstufen zentral. Die Milchbranche wird 2015 gemeinsam herausgefordert sein, die Produktion und Wertschöpfung in der Schweiz möglichst erhalten zu können. Es müssen gemeinsame Anstrengungen zum Erhalt und Ausbau des Schoggi-Gesetzes, der Verkäsungszulage, aber auch allfälliger zusätzlicher Direktzahlungen für Milchbetriebe unternommen werden. Auch die brancheninternen Regulierungssysteme sind weiterzuentwickeln. Gerade in schwierigen Zeiten müssen sie ihre Daseinsberechtigung beweisen. In diesem Sinne wird auch der LactoFama im 2015 eine wichtige Rolle zukommen. Im Milchsektor ist die Grenze zwischen Überschuss- und Mangelsituationen bekanntlich sehr schmal. Wie das vergangene Jahr gezeigt hat, hängt diese Grenze jeweils auch von der internationalen Marktsituation ab, weshalb 2014 sogar mit einer Rekordmenge insgesamt gute Milchpreise ausbezahlt werden konnten. Verändert sich die internationale Marktsituation, verschiebt sich aber auch die Grenze zwischen Mangel, Marktgleichgewicht und Überschuss. Genau dies zeichnet sich für das Jahr 2015 ab. VEREINIGUNG DER SCHWEIZ. MILCHINDUSTRIE Lorenz Hirt Geschäftsführer 14

14 Vereinigung der Schweizerischen Milchindustrie (VMI) Thunstrasse 82, Postfach 1009, CH-3000 Bern 6 Tel / Fax Mail: info@milchindustrie.ch Web:

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