7. Fortschreibung Flächennutzungsplan Natura 2000-Vorprüfung. Landkreis Tuttlingen

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1 Landkreis Tuttlingen 7. Fortschreibung Flächennutzungsplan Natura 2000-Vorprüfung Planungsstand: Entwurf zur Anhörung der Öffentlichkeit sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ( 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) Fassung: 13. Juli 2017 DR. GROSSMANN UMWELTPLANUNG Wilhelm-Kraut-Straße Balingen Telefon 07433/ Telefax 07433/ info@grossmann-umweltplanung.de _

2 Inhaltverzeichnis 1 Veranlassung 1 2 Art und Umfang des Vorhabens 1 3 Beschreibung der Natura 2000-Gebiete FFH Gebiet Großer Heuberg und Donautal FFH Gebiet Oberes Donautal zwischen Beuron und Sigmaringen Vogelschutzgebiet SPA Südwestalb und Oberes Donautal 5 4 Formblatt zur Natura 2000 Vorprüfung in Baden-Württemberg Geplanten Wohnbaufläche Nusplinger Straße Geplante gewerbliche und gemischte Baufläche Buigen Nord Geplante gemischte Baufläche Kirchstraße Geplante Wohnbaufläche Schönenbergstraße Geplante gewerbliche Baufläche Tennenbühl-Erweiterung Datenauswertebogen 38 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage der geplanten Wohnbaufläche Nusplinger Straße zu den betreffenden Natura 2000-Gebieten 12 Abbildung 2: Lage der geplanten Baufläche Buigen Nord zum SPA-Gebiet Nr Abbildung 3: Lage der geplanten Baufläche Kirchstraße zu den betreffenden Natura Gebieten 24 Abbildung 4: Lage der geplanten Baufläche Schönenbergstraße zu den betreffenden Natura 2000-Gebieten 30 Abbildung 5: Lage der geplanten Baufläche Thennenbühl-Erweiterung zu den betreffenden Natura 2000-Gebieten 36 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Darstellung der Vorhabensflächen und Lage zum Natura 2000-Gebiet 1 Tabelle 2: Liste der im Gebiet vorkommenden Lebensräume 2 Tabelle 3: Liste der im Gebiet vorkommenden Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 3 Tabelle 4: Liste der im Gebiet vorkommenden Lebensräume 4 Tabelle 5: Liste der im Gebiet vorkommenden Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 4 Tabelle 6: Liste der im Gebiet vorkommenden und nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie geschützten Arten 5 Tabelle 7: Zusätzliche nicht in Anhang I genannte Zugvogelarten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutzrichtlinie sowie weitere Wasservögel bei Rastgebieten internationaler Bedeutung 5 Tabelle 8: Lebensraumansprüche der geschützten im Planungsraum 6

3 1 Veranlassung Der Gemeindeverwaltungsverband Donau-Heuberg mit den Verbandsgemeinden Bärenthal, Buchheim, Stadt Fridingen a.d. Donau, Irndorf, Kolbingen, Stadt Mühlheim a.d. Donau und Renquishausen hat am 12. Oktober 2016 in öffentlicher Sitzung der Verbandsversammlung den Beschluss gefasst, den Flächennutzungsplan (FNP) zum siebten Mal fortzuschreiben. Dabei handelt es sich um keine Gesamtfortschreibung im Sinne eines gesamträumlichen Konzepts. Vielmehr umfasst die vorliegende Fortschreibung neben nachrichtlichen Übernahmen rechtskräftiger Bebauungspläne, die Neuausweisungen von Bauflächen unterschiedlicher Nutzungen in allen Verbandsgemeinden, ausgenommen der Stadt Fridingen a. d. Donau. Hier besteht zurzeit kein Änderungsbedarf. Einige der geplanten Bauflächen befinden sich innerhalb oder unmittelbar angrenzend zu bestehenden Natura-2000 Gebieten. Gemäß 34 BNatSchG sind Pläne und Projekte, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten zu einer Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebietes führen können, vor ihrer Zulassung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des Natura Gebietes einschließlich der für sie maßgeblichen Bestandteile zu überprüfen. Aufgabe der vorliegenden Natura 2000-Vorprüfung ist es, festzustellen, ob die Vorhaben grundsätzlich geeignet sind, die Schutz- und Erhaltungsziele der betreffenden Natura 2000-Gebiete erheblich zu beeinträchtigen. 2 Art und Umfang des Vorhabens Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans umfasst die Neuausweisung, Übernahme, Nutzungsänderung und Rücknahme von Wohn-, Misch-, Gewerbe- und Sonderbauflächen in den Gemeinden Bärenthal, Buchheim, Irndorf, Kolbingen, Mühlheim und Renquishausen sowie die Herausnahme eines Wasserschutzgebietes in Bärenthal. Zwei der geplanten Bauflächen liegen im Nahbereich der FFH-Gebiete Großer Heuberg und Donautal (Schutzgebietsnummer ) und Oberes Donautal zwischen Beuron und Sigmaringen (Schutzgebietsnummer ). Fünf Vorhaben befinden sich innerhalb oder im nahen Umfeld des SPA- Vogelschutzgebietes Südwestalb und Oberes Donautal (Schutzgebietsnummer: ). Tabelle 1: Darstellung der Vorhabensflächen und Lage zum Natura 2000-Gebiet Nr. Gebietstyp Bauflächen Größe (ha) Entfernung zum Schutzgebiet Natura 2000-Gebiet Ba 1 Geplante Wohnbaufläche Neuausweisung Nusplinger Straße Bärenthal 0,13 Unmittelbar angrenzend FFH-Gebiet Nr SPA-Gebiet Nr Ir 1 Geplante gewerbliche und gemischte Baufläche Neuausweisung, Nutzungsänderung Buigen Nord Irndorf 2,2 Teilweise innerhalb SPA-Gebiet Nr Ir 2 Gemischte Baufläche Neuausweisung, Nutzungsänderung Kirchstraße Irndorf 0,8 Unmittelbar angrenzend In ca. 130 m Entfernung zum FFH-Gebiet SPA-Gebiet Nr FFH-Gebiet Nr Ko 1 Geplante Wohnbaufläche Neuausweisung Schönenbergstraße Kolbingen 0,81 In ca. 30 m Entfernung zum FFH-Gebiet FFH-Gebiet Nr Innerhalb des SPA-Gebietes SPA-Gebiet Nr

4 Nr. Gebietstyp Bauflächen Größe (ha) Ko 2 Geplante gewerbliche Baufläche Neuausweisung Tennenbühl- Erweiterung Kolbingen Entfernung zum Schutzgebiet 0,6 Unmittelbar angrenzend Natura 2000-Gebiet SPA-Gebiet Nr Beschreibung der Natura 2000-Gebiete 3.1 FFH Gebiet Großer Heuberg und Donautal Das FFH Gebiet Großer Heuberg und Donautal umfasst eine Gesamtfläche von 8.661,76 ha. Kurzcharakteristik: Schutzwürdigkeit: Kulturhistorische Bedeutung: Das FFH-Gebiet umfasst den Großen Heuberg im Südwesten der Schwäbischen Alb, das Donautal und die tief eingeschnittenen Seitentäler der Bära und der Lippach. Das Durchbruchstal der oberen Donau weist bis zu 200 m steil aufragende Felswände auf. Die Landschaft zeichnet sich durch großflächige, meist extensiv genutzten Wiesenkomplexe aus, die mit Lesesteinriegeln, Hecken sowie Magerrasen durchsetzt sind. Die Hänge der Flusstäler sind geprägt durch naturnahe extensiv genutzte Laubwälder im Übergang zu Wacholderheiden und Magerrasen. Als Sonderstandorte kommen Felsen und Schutthalden vor, außerdem mehr als 150 Höhlen. An der Wasserscheide liegt ein Moorgebiet. Gute Mähwiesenvorkommen, Ackerflächen mit Bromus grossus, kleinflächig noch Borstgrasrasen (mit Arnika, Salix starkeana). Reliktarten (Rhamnus saxatilis, Festuca amethystina, Pleurospermum austriacum). Guter Frauenschuhbestand. Wochenstube des Großen Mausohrs. Alpenbock. Bedeutendes Fischgewässer. Zentrum des Durchbruchstals der Donau durch die Schwäbische Alb,. Altwasserarme. Umlaufberge. Höchster Berg der Schwäbischen Alb (Lemberg). Weithin sichtbarer Zeugenberg. Burgruinen und Reste ehemaliger Befestigungen, steinzeitliche Fliehburgen prähistorisch-archäologisch bedeutsame Höhlen oder Balmen. Folgende Lebensraumtypen nach Anhang I wurden für das FFH-Gebiet gemeldet: Tabelle 2: Liste der im Gebiet vorkommenden Lebensräume Code Lebensraumtyp 3140 Kalkreiche, nährstoffarme Stillgewässer mit Armleuchteralgen 3150 Natürliche nährstoffreiche Seen 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation 5130 Wacholderheiden 6110* Kalk-Pionierrasen 6210* Kalk-Magerrasen 6230* Artenreiche Borstgrasrasen 6430 Feuchte Hochstaudenfluren 6510 Magere Flachland-Mähwiesen 6520 Berg-Mähwiesen 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore 7220* Kalktuffquellen 8160* Kalkschutthalden 8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation 8310 Höhlen 91E0* Auenwälder mit Erle, Esche, Weide 91U0 Kiefernwälder der sarmatischen Steppe - 2 -

5 9130 Waldmeister-Buchenwald 9150 Orchideen-Buchenwälder 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald 9180* Schlucht- und Hangmischwälder 9410 Bodensaure Nadelwälder In der nachfolgenden Tabelle sind die für das Gebiet gemeldeten Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie aufgelistet: Tabelle 3: Liste der im Gebiet vorkommenden Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie Code Art Lateinischer Name 1882 Spelz-Trespe Bromus grossus 1386 Grünes Koboldmoos Buxbaumia viridis 1078 Spanische Fahne Callimorpha quadripunctaria 1337 Biber Castor fiber 1163 Groppe Cottus gobio 1902 Frauenschuh Cypripedium calceolus 1381 Grünes Gabelzahnmoos Dicranum viride 1323 Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii 1324 Großes Mausohr Myotis myotis 1304 Große Hufeisennase Rhinolophus ferrumequinum 1134 Europäischer Bitterling Rhodeus sericeus amarus 1087 Alpenbock Rosalia alpina 1166 Kammolch Triturus cristatus 1014 Schmale Windelschnecke Vertigo angustior 3.1 FFH Gebiet Oberes Donautal zwischen Beuron und Sigmaringen Das FFH Gebiet Oberes Donautal zwischen Beuron und Sigmaringen umfasst eine Gesamtfläche von 2.707,14 ha. Kurzcharakteristik: Schutzwürdigkeit: Kulturhistorische Bedeutung: Durchbruchstal d. Oberen Donau mit steilen Hanglagen. Naturnahe Buchenwälder, Hang-Mischwälder, gr. Felspartien, Höhlen, Schutthalden. Donau mit Flutendem Hahnenfuß. Intensiv-Gründland i. d. Aue, in Hanglage Flachland-Mähwiesen u. Magerrasen Enge Vernetzung von Extremstandorten (primär waldfreie, xerotherme Felsen, Schutthalden), hoher Anteil an natürlichen bzw. naturnahen Standorten, besonders viele seltene und gefährdete Arten (insb. dealpine oder reliktische Arten). Zentrum des Durchbruchstals der Donau durch die Schwäbische Alb, Altwasserarme, Umlaufberge. Burgruinen und Reste ehemaliger Befestigungen, Kloster Beuron. Prähistorisch-archäologisch bedeutsame Höhlen oder Balmen

6 Folgende Lebensraumtypen nach Anhang I wurden für das FFH-Gebiet gemeldet: Tabelle 4: Liste der im Gebiet vorkommenden Lebensräume Code Lebensraumtyp 3150 Natürliche nährstoffreiche Seen 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation 3270 Schlammige Flussufer mit Pioniervegetation 40A0* Subkontinentale peripannonische Gebüsche 6110* Kalk-Pionierrasen 6210* Kalk-Magerrasen 6430 Feuchte Hochstaudenfluren 6510 Magere Flachland-Mähwiesen 7220* Kalktuffquellen 8160* Kalkschutthalden 8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation 8310 Höhlen 91E0* Auenwälder mit Erle, Esche, Weide 91U0 Kiefernwälder der sarmatischen Steppe 9130 Waldmeister-Buchenwald 9150 Orchideen-Buchenwälder 9180* Schlucht- und Hangmischwälder In der nachfolgenden Tabelle sind die für das Gebiet gemeldeten Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie aufgelistet: Tabelle 5: Liste der im Gebiet vorkommenden Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie Code Art Lateinischer Name 1078 Spanische Fahne Callimorpha quadripunctaria 1337 Biber Castor fiber 1163 Groppe Cottus gobio 1381 Grünes Gabelzahnmoos Dicranum viride 1361 Luchs Lynx Lynx 1323 Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii 1324 Großes Mausohr Myotis myotis 1087 Alpenbock Rosalia alpina - 4 -

7 3.2 Vogelschutzgebiet SPA Südwestalb und Oberes Donautal Das Vogelschutzgebiet Nr Südwestalb und Oberes Donautal umfasst eine Gesamtfläche von ha. Kurzcharakteristik: Schutzwürdigkeit: Kulturhistorische Bedeutung: Geowissenschaftliche Bedeutung: Vielfältige Kultur- und Naturlandschaft der Schwäbischen Alb mit Wacholderheiden, Steinriegel-Hecken-Landschaften, Steppenheide- und Steilhang-Wäldern, Weißjura-Felsgürteln und Schutthalden, altholzreiche Waldgebiete, Mähwiesen und Gehölzen an Bächen. Bedeutendstes Brutgebiet für Wanderfalke, Uhu, Raubwürger, Heidelerche und Baumfalke in Ba.-Wü. Bedeutende Brutvorkommen von Berglaubsänger, Haselhuhn, Schwarz-, Rotmilan (Dichtezentrum), Steinschmätzer, Wespenbussard, Wachtelkönig u.a. Wacholderheiden, Magerrasen, Holzwiesen als Formen traditioneller Landnutzung. Repräsentativer Ausschnitt der Kuppenalb und des Albtraufes, Donaudurchbruchstal mit steilen Felshängen, höhlenreiche Karstlandschaft. Darin werden folgende geschützt. Tabelle 6: Liste der im Gebiet vorkommenden und nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie geschützten Arten Art Eisvogel Grauspecht Halsbandschnäpper Haselhuhn Heidelerche Kornweihe Mittelspecht Neuntöter Raufußkauz Rotmilan Schwarzmilan Schwarzspecht Uhu Wachtelkönig Wanderfalke Wespenbussard lateinischer Name Alcedo atthis Picus canus Ficedula albicollis Tetrastes bonasia Lullula arborea Circus cyaneus Dendrocopos medius Lanius collurio Aegolius funereus Milvus milvus Milvus migrans Dryocopus martius Bubo bubo Crex crex Falco peregrinus Pernis apivorus Tabelle 7: Zusätzliche nicht in Anhang I genannte Zugvogelarten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutzrichtlinie sowie weitere Wasservögel bei Rastgebieten internationaler Bedeutung Art Baumfalke Berglaubsänger (Westl.) Braunkehlchen Hohltaube Raubwürger Steinschmätzer Wachtel Wendehals lateinischer Name Falco subbuteo Phylloscopus bonelli Saxicola rubetra Columba oenas Lanius excubitor Oenanthe oenanthe Coturnix coturnix Jynx torquilla - 5 -

8 Tabelle 8: Lebensraumansprüche der geschützten im Planungsraum Art Lebensraum, Habitatanspruch Eisvogel Klare Gewässer mit reichem Angebot an Kleinfischen, ausreichenden Sitzwarten und krautfreien Abbruchkanten. Sowohl an stehenden als auch fließenden Gewässern. Grauspecht Altholzreiche Laub- und Mischwälder, besonders lichte Eichen- und Buchenwälder aufgelockert durch Lichtungen unterschiedlicher Art. Vor allem. im Albvorland werden auch alte Streuobstflächen besiedelt. Bestandsgefährdung durch Umwandlung der Forstwirtschaft und Wegfall alter Baumbestände und ausgedehnter Streuobstbestände. Halsbandschnäpper Strukturreiche höhlen- und nischenreiche Baumbestände, in BW v. a. in extensiv genutzten Streuobstwiesen und Auwäldern der Donau, gelegentlich auch in aufgelockerten Wohnsiedlungen und an Ortsrändern mit Obstbäumen. Haselhuhn Unterholzreiche ungepflegte Wälder mit einem hohen Anteil an artenreicher Strauchschicht. Es benötigt Dickichte und Verjüngungsstadien des Waldes (z.b. Windwurfflächen). Auf der Schwäbischen Alb sind die ehemals besetzten Standorte seit langem bekannt, sie befinden sich an den Hangflächen meist in der Nähe von ruhenden Steinbrüchen. Das Haselhuhn ist ein Standvogel, Sommer- und Winterhabitat müssen eng verzahnt sein und unterschiedliche Ansprüche erfüllen. Heidelerche Kornweihe Mittelspecht Neuntöter Raufußkauz Rotmilan Schwarzmilan Schwarzspecht Uhu Wachtelkönig Populationen im Bereich der Schwäbischen Alb sind erloschen! (siehe Asch, 2007) Locker mit Büschen und Gehölzen und schütterer Grasvegetation bestandene Offenlandbereiche. Die Heidelerche kommt nur noch an einigen Stellen auf der Alb als Brutvogel vor. Bevorzugt in offenen und halboffenen Gebieten mit hohem Grundwasserspiegel. Neststandorte am Boden im Bereich offener Flächen und meist niederem und schütter stehendem Pflanzenbewuchs. Eichenreiche Wälder des Hügellandes und der Flussauen (Hartholz-Auwälder). Kommt auch in alten Streuobstbeständen sowie in ungepflegten, über 80jährigen Steilhang-Beständen mit Totholz vor. Essenziell sind alte und totholzreiche Baumbestände grobrissiger, fugenreicher Rindenstruktur. Halboffene und offene, extensiv genutzte Landschaft mit Hecken und Gebüsch, auch Streuobstwiesen, Wacholderheiden, Waldränder, alte Gärten oder Brachflächen. Nestanlage in Dornbüschen wie Schlehe oder Heckenrose, auch in jungen Fichtenschonungen. Ein ausreichendes Nahrungsangebot an Großinsekten muss vorhanden und erreichbar (nicht zu hochwüchsige Vegetation) sein. Sitzwarten in Büschen, auf Zaunpfählen etc. werden benötigt. Als Höhlenbrüter besiedelt der Raufußkauz Altholzbestände mit Schwarzspechthöhlen. Außerdem benötigt er in der Nachbarschaft dichte Nadelbäume als Tagesversteck sowie angrenzende Freiflächen (Lichtungen, Waldwiesen, Kahlschlag, Schneisen) zur Beutejagd. Lichte Altholzbestände von mindestens 19 ha Größe für den Horststandort nötig, gelegen in einer reich gegliederten Landschaft. Die Entwicklung hin zu großflächigen Schlägen und Intensivierung zieht eine Verringerung der Nahrungsgrundlage (Kleinsäuger) nach sich und eine Belastung mit Bioziden. Zu kurze Umtriebszeiten und das Ausräumen der Landschaft gefährden die Horstbäume. Der Rotmilan ist bei uns ein Zugvogel, er zeigt Tendenz zum Überwintern. Halboffene Landschaft mit Wäldern, gern in Gewässernähe (Ernährung von Fisch), in gewässerärmeren Naturräumen in den Hanglagen. Brütet in lichten Baumbeständen, Feldgehölzen, Waldrändern und Lichtungen. Ernährt sich oft von kranken und toten Tieren, auch auf Müllkippen. Die Art ist auf der gesamten Alb und im Vorland flächenhaft verbreitet. Er ist sehr empfindlich gegen Störungen im Horstbereich zur Brutzeit, (Baumfällarbeiten, Spaziergänger). Bewohner ausgedehnter Laub- und Mischwälder mit altem Baumbestand. Anlage der Höhlen erfolgt in überwiegend jährigen Buchen mit 35 cm Durchmesser in 4-10 m Höhe. Reviere recht groß, ha. Die Nahrung besteht aus holzbewohnenden Insekten und Ameisen, daher ist ein großes Revier mit viel Totholz nötig. Der Schwarzspecht ist ein Standvogel. Reich gegliederte Landschaften mit Felsen, Wäldern, Freiflächen und Gewässern. Brut meist in Felsen aber auch in alten Nestern, Gebäuden oder am Boden. Offene, extensiv genutzte Wiesen, wechselfeucht, mit dichter Deckung. Er lebt in gedüngten Naßwiesen, feuchten Streuwiesen, Pfeifengraswiesen mit lockerem Buschbestand, ohne stehendes Wasser während der Brutzeit

9 Art Wanderfalke Wespenbussard Baumfalke Berglaubsänger (Westl.) Braunkehlchen Hohltaube Raubwürger Steinschmätzer Wachtel Wendehals Lebensraum, Habitatanspruch Vogelreiche Landschaften mit geeigneten Nistmöglichkeiten. Bevorzugte Brutplätze sind anthropogene und natürliche Felsen, hohe Gebäude, Industrieschornsteine und Brücken. Der Wespenbussard besiedelt lichte Laub- und Mischwälder mit naturnahen Altholzbeständen. Die Horstanlage erfolgt überwiegend in der Nähe von Waldrändern oder Freiflächen auf alten Bäumen. Die Nahrungssuche erfolgt im Offenland, die Hauptnahrung besteht aus Wespen, es werden auch Käfer, Libellen, Heuschrecken, Ameisen, Amphibien, Reptilien und zur Brutzeit auch Jungvögel, selten Kleinsäuger angenommen. Er benötigt einen großen Aktionsraum. Der Wespenbussard ist ein Zugvogel. Nistplätze meist in alten Krähennestern in Waldrandnähe oder auf mit lückig stehenden alten Bäumen bewachsenen Lichtungen, auch in Parklandschaft. Jagd auf Vögel und Großinsekten, oft über Feuchtgebieten, an Waldrändern und auf Wiesen. Der Baumfalke ist ein Zugvogel. Lichte Laub- und Nadelwälder mit lichter bis reichlicher Strauch- und Krautschicht. Bevorzugte Biotope liegen in der Sonne zugewandten Steillagen des Albtraufes. Im Bruthabitat können Felsen und Geröllhalden vorkommen. Er ist ein Bodenbrüter und somit empfindlich gegen Störungen, z.b. durch Kletterer und anderen Freizeitbetrieb. Der Berglaubsänger ist ein Zugvogel. Diese Vogelart kommt am Albtrauf in lichten Bergwäldern vor mit felsigen, besonnten Stellen. Reich strukturierte Wiesen- und Weideflächen (ohne Hecken und Waldränder), Ruderalflächen und begraste Böschungen, seltener Streuobstwiesen. Durch Intensivierung der Landwirtschaft ein Ausweichen in feuchte Biotope, wie Streuwiesen oder kleine brachliegende Stellen. Es benötigt kleinere Vertikalstrukturen, z.b. Zaunpfähle oder kleine Büsche in seinem Lebensraum als Jagd- und Singwarten und ein ausreichendes Nahrungsangebot an Insekten. Für die Brutplätze wird bodennahe Deckung benötigt, bis zum Flüggewerden der Jungen meist im Juli/August. Das Braunkehlchen ist ein Zugvogel. Der Lebensraum der Hohltaube sind strukturreicher Altwald mit Höhlenbäumen. Mangels Höhlenangebot, wie z.b. Fäulnishöhlen ist die Art auf alte Schwarzspechthöhlen angewiesen und daher im Vorkommen eng mit diesen verknüpft. Notwendig ist die Nähe artenreicher Wildkrautfluren. So ist die Hohltaube zur Nahrungssuche auch auf offenen Wiesen- und Ackerflächen zu finden. Die Hohltaube ist ein Zugvogel. Offene bis halboffene Landschaften mit Einzelgehölzen und kleineren Gehölzgruppen, z.b. Heckenlandschaften, Heiden, Hochmoore, früher auch Streuobstgebiete und große Kahlschläge. Der Raubwürger kommt nur noch mit einzelnen Paaren auf der Alb vor. Der Steinschmätzer ist eine Art des Offenlandes und bevorzugt dabei offenes, steiniges Gelände. Offenes, kleinparzelliertes Acker- und Grünland, mit hoher deckunggebender Krautschicht, mit Säumen und Brachen, gerne auf unordentlichen Wiesen. Bruterfolg nur in Ackerflächen und einschürigen Wiesen. Die Wachtel ist im Naturraum im Offenland flächenhaft verbreitet. Die Wachtel ist ein Zugvogel. Lichte, höhlenreiche Gehölzbestände in Nachbarschaft zu niedrigwüchsigem, an Wiesenameisen reichem Grünland auf eher trockenen Standorten. In BW v. a. Streuobstgebiete. Es folgt die Dokumentation der Durchführung der FFH-Vorprüfungen anhand des Formblattes zur Natura 2000-Vorprüfung in Baden-Württemberg vom Stand 01/2013 mit Anhang

10 4 Formblatt zur Natura 2000 Vorprüfung in Baden-Württemberg 4.1 Geplanten Wohnbaufläche Nusplinger Straße Stand Formblatt: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 Vorprüfung in Baden-Württemberg 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben Ausweisung der geplanten Wohnbaufläche Nusplinger Straße im Rahmen der 7. Änderung FNP GVV Donau Heuberg 1.2 Natura 2000-Gebiete Gebietsnummer(n) Gebietsname(n) (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten) SPA-Gebiet Südwestalb und Oberes Donautal FFH-Gebiet Großer Heuberg und Donautal 1.3 Vorhabenträger Adresse Gemeindeverwaltungsverband Donau Heuberg Herr Waizenegger Kirchplatz Friedingen a. D. Telefon / Fax / Telefon +49 (0) 7463/837-0 Telefax +49 (0) 7463/ info@donau-heuberg.de Rückfragen an Herrn Menean 1.4 Gemeinde Bärenthal 1.5 Genehmigungsbehörde Landratsamt Tuttlingen (sofern nicht 34 Abs. 1a BNatSchG einschlägig) 1.6 Naturschutzbehörde LRA Tuttlingen, Untere Naturschutzbehörde 1.7 Beschreibung des Vorhabens Die geplante Wohnbaufläche umfasst eine Fläche von ca m² Größe und befindet sich am nördlichen Siedlungsrand von Bärenthal unmittelbar angrenzend zur Nusplinger Straße. In ca. 20 m Entfernung in westliche Richtung verläuft die L 440. Unmittelbar westlich angrenzend zur L 440 verläuft der Gewässerlauf der Bära. Die geplante Wohnbaufläche befindet sich unmittelbar angrenzend zu den betreffenden Natura 2000-Gebieten (siehe Punkt 8, Anmerkungen) weitere Ausführungen: siehe Anlage 2. Zeichnerische und kartographische Darstellung Das Vorhaben soll durch Zeichnung und Kartenauszüge soweit dargestellt werden, dass dessen Dimensionierung und örtliche Lage eindeutig erkennbar ist. Für Zeichnung und Karte sind angemessene Maßstäbe zu wählen. 2.1 Zeichnung und kartographische Darstellung in beigefügten Antragsunterlagen enthalten 2.2 Zeichnung / Handskizze als Anlage kartographische Darstellung zur örtlichen Lage als Anlage 3. Aufgestellt durch (Vorhabenträger oder Beauftragter): Anschrift * Telefon * Fax * Dr. Grossmann Umweltplanung 07433/ / Wilhelm-Kraut-Straße Balingen * info@grossmann-umweltplanung.de * sofern abweichend von Punkt Juli 2017 Datum Unterschrift Eingangsstempel Naturschutzbehörde (Beginn Monatsfrist gem. 34 Abs. 1a BNatSchG) Erläuterungen zum Formblatt sind bei der Naturschutzbehörde erhältlich oder unter 8

11 4. Feststellung der Verfahrenszuständigkeit (Ausgenommen sind Vorhaben, die unmittelbar der Verwaltung der Natura 2000-Gebiete dienen) 4.1 Liegt das Vorhaben in einem Natura 2000-Gebiet oder außerhalb eines Natura 2000-Gebiets mit möglicher Wirkung auf ein oder ggfs. mehrere Gebiete oder auf maßgebliche Bestandteile eines Gebiets? weiter bei Ziffer Bedarf das Vorhaben einer behördlichen Entscheidung oder besteht eine sonstige Pflicht, das Vorhaben einer Behörde anzuzeigen? ja weiter bei Ziffer 5 nein weiter bei Ziffer Da das Vorhaben keiner behördlichen Erlaubnis oder sonstigen Anzeige an eine Behörde bedarf, wird es gemäß 34 Abs. 1a Bundesnaturschutzgesetz der zuständigen Naturschutzbehörde hiermit angezeigt. weiter bei Ziffer 5 Vermerke der zuständigen Behörde Fristablauf: (1 Monat nach Eingang der Anzeige) 5. Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten *) Lebensraumtyp (einschließlich charakteristischer Arten) oder Lebensräume von Arten **) FFH-Gebiet Nr Magere Flachland-Mähwiesen 5130 Wacholderheide 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation Groppe (Cottus gobio) SPA-Gebiet Mähwiesen sowie angrenzender Waldbestand als mögliche Lebensstätte von nach EU-VSRL: Im Standard-Datenbogen genannte Arten nach Anhang I Rotmilan Uhu Wespenbussard Schwarzspecht Hohltaube Schwarzmilan Grauspecht Lebensraumtyp oder Art bzw. deren Lebensraum kann grundsätzlich durch folgende Wirkungen erheblich beeinträchtigt werden: Kein direkter Flächenentzug und keine erhebliche Beeinträchtigung der geschützten Lebensraumtypen innerhalb des FFH- Gebietes sowie ggf. vorkommender charakteristischer Arten erkennbar. Mögliche Auswirkungen des Planungsvorhabens auf die genannte Art entstehen ggf. durch die Einleitung des unverschmutzten Oberflächenwassers aus dem Planungsraum in das Gewässernetz der Bära infolge eines möglichen Eintrag von Schad- und Trübstofffrachten. Beunruhigung infolge Lärmemissionen und optischer Reize durch die Bautätigkeit und die geplante Nutzung als Wohngebiet Verlust von potenziellem Nahrungsraum Vermerke der zuständigen Behörde *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer und ggf. geografische Bezeichnung mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. weitere Ausführungen: siehe Anlage - 9 -

12 6. Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben anhand vorhandener Unterlagen mögliche erhebliche Beeinträchtigungen 6.1 anlagebedingt betroffene Lebensraumtypen oder Arten *) **) Wirkung auf Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten (Art der Wirkung, Intensität, Grad der Beeinträchtigung) Vermerke der zuständigen Behörde Flächenverlust (Versiegelung) Kein direkter Flächenentzug innerhalb und angrenzend zum FFH-Gebiet Groppe Kein direkter Lebensraumverlust innerhalb und angrenzend zum FFH-Gebiet Alle genannten Kein direkter Flächenentzug Geringfügiger Verlust von potenziellem Nahrungsraum außerhalb des Vogelschutzgebietes Wirkung sehr gering Flächenumwandlung Nutzungsänderung Zerschneidung, Fragmentierung von Natura 2000-Lebensräumen Alle genannten Durch das Vorhaben wird keine wesentliche Barriere geschaffen, welche den Biotopverbund innerhalb des Vogelschutzgebietes beeinträchtigen könnte. Wirkung sehr gering Veränderungen des (Grund-) Wasserregimes Optische Wirkung Alle genannten 6.2 betriebsbedingt Schaffung von Vertikalstrukturen, Vorbelastung durch bestehendes Wohngebiet. Wirkung sehr gering stoffliche Emissionen akustische Veränderungen Alle genannten Geringfügige Erhöhung der Lärmemissionen infolge der Nutzung als Wohngebiet, Vorbelastung durch bestehende Wohnbebauung. Wirkung sehr gering optische Wirkungen Alle genannten Lichtemissionen und erhöhte Betriebsamkeit im Bereich der geplanten Wohnbaufläche Wirkung sehr gering Veränderungen des Mikround Mesoklimas Gewässerausbau Einleitungen in Gewässer (stofflich, thermisch, hydraulischer Stress) 3260 Groppe Ggf. Erhöhung von Sediment- und Schadstofffrachten bei Einleitung des Niederschlagswassers in die Bära Wirkung sehr gering Zerschneidung, Fragmentierung, Kollision

13 mögliche erhebliche Beeinträchtigungen betroffene Lebensraumtypen oder Arten *) **) Wirkung auf Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten (Art der Wirkung, Intensität, Grad der Beeinträchtigung) Vermerke der zuständigen Behörde 6.3 baubedingt Flächeninanspruchnahme (Baustraßen, Lagerplätze etc.) Emissionen Alle genannten akustische Wirkungen Alle genannten Staub- und Schadstoffemissionen durch die Transport- und Baufahrzeugen Wirkung sehr gering Störungen durch die Bauarbeiten (Lärm, Anwesenheit von Menschen, Baumaschinen) Beeinträchtigende Wirkung kann durch Ausführung der Baumaßnahmen außerhalb der Brutzeit vermieden werden *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer und ggf. geografische Bezeichnung mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. 7. Summationswirkung Besteht die Möglichkeit, dass durch das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen, bereits bestehenden oder geplanten Maßnahmen die Schutz- und Erhaltungsziele eines oder mehrerer Natura 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden? ja weitere Ausführungen: siehe Anlage betroffener Lebensraumtyp oder Art mit welchen Planungen oder Maßnahmen kann das Vorhaben in der Summation zu erheblichen Beeinträchtigungen führen? welche Wirkungen sind betroffen? Vermerke der zuständigen Behörde Sofern durch das Vorhaben Lebensraumtypen oder Arten in mehreren Natura 2000-Gebieten betroffen sind, bitte auf einem separaten Blatt die jeweilige Gebietsnummer mit angeben. nein, Summationswirkungen sind nicht gegeben Eine Summation mit weiteren, ggf. an sich ebenfalls nicht erheblichen Wirkungen anderer Vorhaben auf ein Maß über der Erheblichkeitsschwelle ist nicht erkennbar

14 8. Anmerkungen (z.b. mangelnde Unterlagen zur Beurteilung der Wirkungen oder Hinweise auf Maßnahmen, die eine Beeinträchtigung von Arten, Lebensräumen, Erhaltungszielen vermeiden könnten) Legende: Geplante Wohnbaufläche (rote Linie), SPA-Gebiet Nr (violett schraffiert), FFH-Gebiet Nr (blau schraffiert), Magere Flachland-Mähwiesen entspr. der Mähwiesenkartierung (gelbe Flächen) Abbildung 1: Lage der geplanten Wohnbaufläche Nusplinger Straße zu den betreffenden Natura 2000-Gebieten Wesentliche negative Auswirkungen durch das Planungsvorhaben auf die Erhaltungsziele des FFH- Gebietes Nr oder den Schutzzweck maßgeblicher Bestandteile sind nicht erkennbar. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist nicht davon auszugehen, dass es zu direkten Betroffenheiten von Lebensraumtypen oder Arten des gemeldeten FFH-Gebietes kommen wird. Durch akustische und optische Wirkungen (Scheuchwirkungen durch Anwesenheit und Beunruhigung von Menschen) ist in sehr geringem Maße mit Beeinträchtigungen zu rechnen. Diese sind aber aufgrund der Kleinräumigkeit des Vorhabens und der bestehenden Vorbelastungen nicht geeignet, die Erhaltungsziele bzw. den Schutzzweck des SPA-Gebietes Nr erheblich zu beeinträchtigen. weitere Ausführungen: siehe Anlage

15 9. Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde Auf der Grundlage der vorstehenden Angaben und des gegenwärtigen Kenntnisstandes wird davon ausgegangen, dass vom Vorhaben keine erhebliche Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiete ausgeht. Begründung: Das Vorhaben ist geeignet, die Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiets / Natura 2000-Gebiete erheblich zu beeinträchtigen. Eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung muss durchgeführt werden. Begründung: Bearbeiter Naturschutzbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen Erfassung in Natura 2000 Eingriffsdatenbank durch: Datum Handzeichen Bemerkungen Bearbeiter Genehmigungsbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen

16 4.2 Geplante gewerbliche und gemischte Baufläche Buigen Nord Stand Formblatt: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 Vorprüfung in Baden-Württemberg 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben Ausweisung der geplanten gewerblichen und gemischten Baufläche Buigen Nord im Rahmen der 7. Änderung FNP GVV Donau Heuberg 1.2 Natura 2000-Gebiete Gebietsnummer(n) Gebietsname(n) (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten) Vorhabenträger Adresse 1.4 Gemeinde Irndorf Gemeindeverwaltungsverband Donau Heuberg Herr Waizenegger Kirchplatz Friedingen a. D. 1.5 Genehmigungsbehörde Landratsamt Tuttlingen (sofern nicht 34 Abs. 1a BNatSchG einschlägig) 1.6 Naturschutzbehörde LRA Tuttlingen, Untere Naturschutzbehörde 1.7 Beschreibung des Vorhabens SPA-Gebiet Südwestalb und Oberes Donautal Telefon / Fax / Telefon +49 (0) 7463/837-0 Telefax +49 (0) 7463/ info@donau-heuberg.de Rückfragen an Herrn Menean Die geplante Baufläche umfasst eine Gesamtfläche von ca. 2,2 ha Größe und befindet sich am nordwestlichen Siedlungsrand von Irndorf. Im Unterschied zum rechtskräftigen FNP (6. Fortschreibung vom ) wurde eine ca. 820 m² große Teilfläche im Norden des Gebietes zur Herstellung eines Kreisverkehrs in die geplante Baufläche einbezogen. Die neu einbezogene Fläche ist Teil des SPA-Gebietes Nr (siehe Punkt 8, Anmerkungen). weitere Ausführungen: siehe Anlage 2. Zeichnerische und kartographische Darstellung Das Vorhaben soll durch Zeichnung und Kartenauszüge soweit dargestellt werden, dass dessen Dimensionierung und örtliche Lage eindeutig erkennbar ist. Für Zeichnung und Karte sind angemessene Maßstäbe zu wählen. 2.1 Zeichnung und kartographische Darstellung in beigefügten Antragsunterlagen enthalten 2.2 Zeichnung / Handskizze als Anlage kartographische Darstellung zur örtlichen Lage als Anlage 3. Aufgestellt durch (Vorhabenträger oder Beauftragter): Anschrift * Telefon * Fax * Dr. Grossmann Umweltplanung 07433/ / Wilhelm-Kraut-Straße Balingen * 04. Juli 2017 info@grossmann-umweltplanung.de * sofern abweichend von Punkt 1.3 Datum Unterschrift Eingangsstempel Naturschutzbehörde (Beginn Monatsfrist gem. 34 Abs. 1a BNatSchG) Erläuterungen zum Formblatt sind bei der Naturschutzbehörde erhältlich oder unter

17 4. Feststellung der Verfahrenszuständigkeit (Ausgenommen sind Vorhaben, die unmittelbar der Verwaltung der Natura 2000-Gebiete dienen) 4.1 Liegt das Vorhaben in einem Natura 2000-Gebiet oder außerhalb eines Natura 2000-Gebiets mit möglicher Wirkung auf ein oder ggfs. mehrere Gebiete oder auf maßgebliche Bestandteile eines Gebiets? weiter bei Ziffer 4.2 Vermerke der zuständigen Behörde 4.2 Bedarf das Vorhaben einer behördlichen Entscheidung oder besteht eine sonstige Pflicht, das Vorhaben einer Behörde anzuzeigen? ja weiter bei Ziffer 5 nein weiter bei Ziffer Da das Vorhaben keiner behördlichen Erlaubnis oder sonstigen Anzeige an eine Behörde bedarf, wird es gemäß 34 Abs. 1a Bundesnaturschutzgesetz der zuständigen Naturschutzbehörde hiermit angezeigt. Fristablauf: weiter bei Ziffer 5 (1 Monat nach Eingang der Anzeige) 5. Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten *) Lebensraumtyp (einschließlich charakteristischer Arten) oder Lebensräume von Arten **) Lebensraumtyp oder Art bzw. deren Lebensraum kann grundsätzlich durch folgende Wirkungen erheblich beeinträchtigt werden: Vermerke der zuständigen Behörde SPA-Gebiet Mähwiesen als mögliche Lebensstätte von nach EU-VSRL: Im Standard-Datenbogen genannte Arten nach Anhang I Rotmilan Uhu Wespenbussard Schwarzmilan Aufgrund der Lebensraumausstattung (artenarme Fettwiese) und der bestehenden Vorbelastungen durch die umgebenden Straßen sind keine nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie geschützte Arten zu erwarten. Allenfalls kleinräumiger Verlust von potenziellem Nahrungsraum. *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer und ggf. geografische Bezeichnung mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. weitere Ausführungen: siehe Anlage

18 6. Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben anhand vorhandener Unterlagen mögliche erhebliche Beeinträchtigungen 6.1 anlagebedingt betroffene Lebensraumtypen oder Arten *) **) Wirkung auf Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten (Art der Wirkung, Intensität, Grad der Beeinträchtigung) Vermerke der zuständigen Behörde Flächenverlust (Versiegelung) Alle genannten Geringfügiger Verlust von potenziellem Nahrungsraum innerhalb des Vogelschutzgebietes Wirkung sehr gering Flächenumwandlung Nutzungsänderung Zerschneidung, Fragmentierung von Natura 2000-Lebensräumen Veränderungen des (Grund-) Wasserregimes Optische Wirkung betriebsbedingt stoffliche Emissionen akustische Veränderungen Alle genannten optische Wirkungen Alle genannten Geringfügige Erhöhung der Lärmemissionen infolge der Herstellung des Kreisverkehrs, Vorbelastung durch bestehende Straßen Wirkung sehr gering Zunahme der Beunruhigung durch den Verkehr, Vorbelastung durch bestehende Straßen Wirkung sehr gering Veränderungen des Mikround Mesoklimas Gewässerausbau Einleitungen in Gewässer (stofflich, thermisch, hydraulischer Stress) Zerschneidung, Fragmentierung, Kollision 6.3 baubedingt Flächeninanspruchnahme (Baustraßen, Lagerplätze etc.) Alle genannten Alle genannten Erhöhung des Kollisionsrisikos durch den Verkehr Wirkung sehr gering Beschränkung der Baustelleneinrichtung und Lagerplätze auf die Eingriffsfläche Wirkung sehr gering Emissionen akustische Wirkungen Alle genannten Störungen durch die Bauarbeiten (Lärm, Anwesenheit von Menschen, Baumaschinen) Wirkung gering

19 *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer und ggf. geografische Bezeichnung mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. 7. Summationswirkung Besteht die Möglichkeit, dass durch das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen, bereits bestehenden oder geplanten Maßnahmen die Schutz- und Erhaltungsziele eines oder mehrerer Natura 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden? ja weitere Ausführungen: siehe Anlage betroffener Lebensraumtyp oder Art mit welchen Planungen oder Maßnahmen kann das Vorhaben in der Summation zu erheblichen Beeinträchtigungen führen? welche Wirkungen sind betroffen? Vermerke der zuständigen Behörde Sofern durch das Vorhaben Lebensraumtypen oder Arten in mehreren Natura 2000-Gebieten betroffen sind, bitte auf einem separaten Blatt die jeweilige Gebietsnummer mit angeben. nein, Summationswirkungen sind nicht gegeben Eine Summation mit weiteren, ggf. an sich ebenfalls nicht erheblichen Wirkungen anderer Vorhaben auf ein Maß über der Erheblichkeitsschwelle ist nicht erkennbar

20 8. Anmerkungen (z.b. mangelnde Unterlagen zur Beurteilung der Wirkungen oder Hinweise auf Maßnahmen, die eine Beeinträchtigung von Arten, Lebensräumen, Erhaltungszielen vermeiden könnten) Legende: Geplante Baufläche (rote Linie), Geringfügige Neuausweisung (gelbe Linie), SPA-Gebiet Nr (violett schraffiert) Abbildung 2: Lage der geplanten Baufläche Buigen Nord zum SPA-Gebiet Nr Erhebliche Beeinträchtigungen von oder ihrer Lebensräume innerhalb des Vogelschutzgebietes (Funktions- und Flächenverlust) sind ausgeschlossen. Es ist festzustellen, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Schutzziele des betrachteten Vogelschutzgebietes nicht erkennbar ist. weitere Ausführungen: siehe Anlage

21 9. Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde Auf der Grundlage der vorstehenden Angaben und des gegenwärtigen Kenntnisstandes wird davon ausgegangen, dass vom Vorhaben keine erhebliche Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiete ausgeht. Begründung: Das Vorhaben ist geeignet, die Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiets / Natura 2000-Gebiete erheblich zu beeinträchtigen. Eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung muss durchgeführt werden. Begründung: Bearbeiter Naturschutzbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen Erfassung in Natura 2000 Eingriffsdatenbank durch: Datum Handzeichen Bemerkungen Bearbeiter Genehmigungsbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen

22 4.3 Geplante gemischte Baufläche Kirchstraße Stand Formblatt: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 Vorprüfung in Baden-Württemberg 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben Ausweisung der geplanten gemischten Baufläche Kirchstraße im Rahmen der 7. Änderung FNP GVV Donau Heuberg 1.2 Natura 2000-Gebiete Gebietsnummer(n) Gebietsname(n) (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten) Vorhabenträger Adresse 1.4 Gemeinde Irndorf Gemeindeverwaltungsverband Donau Heuberg Herr Waizenegger Kirchplatz Friedingen a. D. 1.5 Genehmigungsbehörde Landratsamt Tuttlingen (sofern nicht 34 Abs. 1a BNatSchG einschlägig) 1.6 Naturschutzbehörde LRA Tuttlingen, Untere Naturschutzbehörde 1.7 Beschreibung des Vorhabens SPA-Gebiet Südwestalb und Oberes Donautal FFH-Gebiet Oberes Donautal zwischen Beuron und Sigmaringen Telefon / Fax / Telefon +49 (0) 7463/837-0 Telefax +49 (0) 7463/ info@donau-heuberg.de Rückfragen an Herrn Menean Die geplante gemischte Baufläche umfasst eine Fläche von ca. 0,8 ha Größe und befindet sich am südlichen Siedlungsrand von Irndorf. Die östlich gelegene Teilfläche wird bereits gewerblich genutzt. Im Unterschied zum rechtskräftigen FNP (6. Fortschreibung vom ) wurde u. a. eine ca m² große Teilfläche im Westen des Gebietes in die geplante Baufläche einbezogen. Die geplante Baufläche befindet sich unmittelbar angrenzend zum betreffenden SPA-Gebiet und in ca. 130 m Entfernung nördlich des FFH-Gebietes Nr (siehe Punkt 8, Anmerkungen) weitere Ausführungen: siehe Anlage 2. Zeichnerische und kartographische Darstellung Das Vorhaben soll durch Zeichnung und Kartenauszüge soweit dargestellt werden, dass dessen Dimensionierung und örtliche Lage eindeutig erkennbar ist. Für Zeichnung und Karte sind angemessene Maßstäbe zu wählen. 2.1 Zeichnung und kartographische Darstellung in beigefügten Antragsunterlagen enthalten 2.2 Zeichnung / Handskizze als Anlage kartographische Darstellung zur örtlichen Lage als Anlage 3. Aufgestellt durch (Vorhabenträger oder Beauftragter): Anschrift * Telefon * Fax * Dr. Grossmann Umweltplanung 07433/ / Wilhelm-Kraut-Straße Balingen * 04. Juli 2017 info@grossmann-umweltplanung.de * sofern abweichend von Punkt 1.3 Datum Unterschrift Eingangsstempel Naturschutzbehörde (Beginn Monatsfrist gem. 34 Abs. 1a BNatSchG) Erläuterungen zum Formblatt sind bei der Naturschutzbehörde erhältlich oder unter

23 4. Feststellung der Verfahrenszuständigkeit (Ausgenommen sind Vorhaben, die unmittelbar der Verwaltung der Natura 2000-Gebiete dienen) 4.1 Liegt das Vorhaben in einem Natura 2000-Gebiet oder außerhalb eines Natura 2000-Gebiets mit möglicher Wirkung auf ein oder ggfs. mehrere Gebiete oder auf maßgebliche Bestandteile eines Gebiets? weiter bei Ziffer 4.2 Vermerke der zuständigen Behörde 4.2 Bedarf das Vorhaben einer behördlichen Entscheidung oder besteht eine sonstige Pflicht, das Vorhaben einer Behörde anzuzeigen? ja weiter bei Ziffer 5 nein weiter bei Ziffer Da das Vorhaben keiner behördlichen Erlaubnis oder sonstigen Anzeige an eine Behörde bedarf, wird es gemäß 34 Abs. 1a Bundesnaturschutzgesetz der zuständigen Naturschutzbehörde hiermit angezeigt. Fristablauf: weiter bei Ziffer 5 (1 Monat nach Eingang der Anzeige) 5. Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten *) Lebensraumtyp (einschließlich charakteristischer Arten) oder Lebensräume von Arten **) FFH-Gebiet Nr Lebensraumtyp oder Art bzw. deren Lebensraum kann grundsätzlich durch folgende Wirkungen erheblich beeinträchtigt werden: Vermerke der zuständigen Behörde Keine nach Anhang I der FFH-Richtlinie geschützten Lebensraumtypen im Bereich der geplanten Baufläche vorhanden. Keine erhebliche Beeinträchtigung der geschützten Lebensraumtypen sowie ggf. vorkommender charakteristischer Arten erkennbar. SPA-Gebiet Offenlandbereiche mit jungen Obstgehölzen als mögliche Lebensstätte von nach EU-VSRL: Im Standard-Datenbogen genannte Arten nach Anhang I Neuntöter Rotmilan Uhu Wespenbussard Schwarzmilan Die Nutzung des Gebietes als Bruthabitat durch den Neuntöter ist aufgrund der ungünstigen Habitatausstattung und der Störwirkung aus benachbarten Bereichen sehr unwahrscheinlich. Verlust von potenziellem Nahrungsraum *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer und ggf. geografische Bezeichnung mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. weitere Ausführungen: siehe Anlage

24 6. Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben anhand vorhandener Unterlagen mögliche erhebliche Beeinträchtigungen 6.1 anlagebedingt betroffene Lebensraumtypen oder Arten *) **) Wirkung auf Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten (Art der Wirkung, Intensität, Grad der Beeinträchtigung) Vermerke der zuständigen Behörde Flächenverlust (Versiegelung) Alle genannten Kein direkter Flächenentzug Geringfügiger Verlust von potenziellem Nahrungsraum angrenzend zum Vogelschutzgebiet. Wirkung sehr gering Flächenumwandlung Nutzungsänderung Zerschneidung, Fragmentierung von Natura 2000-Lebensräumen Veränderungen des (Grund-) Wasserregimes Optische Wirkung betriebsbedingt stoffliche Emissionen akustische Veränderungen Alle genannten optische Wirkungen Alle genannten Geringfügige Erhöhung der Lärmemissionen Wirkung sehr gering Lichtemissionen und erhöhte Betriebsamkeit im Bereich der geplanten Baufläche Wirkung sehr gering Veränderungen des Mikround Mesoklimas Gewässerausbau Einleitungen in Gewässer (stofflich, thermisch, hydraulischer Stress) Zerschneidung, Fragmentierung, Kollision 6.3 baubedingt Flächeninanspruchnahme (Baustraßen, Lagerplätze etc.) Emissionen akustische Wirkungen Alle genannten Störungen durch die Bauarbeiten (Lärm, Anwesenheit von Menschen, Baumaschinen) Beeinträchtigende Wirkung kann durch Ausführung der Baumaßnahmen außerhalb der Brutzeit vermieden werden *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben

25 Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer und ggf. geografische Bezeichnung mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. 7. Summationswirkung Besteht die Möglichkeit, dass durch das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen, bereits bestehenden oder geplanten Maßnahmen die Schutz- und Erhaltungsziele eines oder mehrerer Natura 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden? ja weitere Ausführungen: siehe Anlage betroffener Lebensraumtyp oder Art mit welchen Planungen oder Maßnahmen kann das Vorhaben in der Summation zu erheblichen Beeinträchtigungen führen? welche Wirkungen sind betroffen? Vermerke der zuständigen Behörde Sofern durch das Vorhaben Lebensraumtypen oder Arten in mehreren Natura 2000-Gebieten betroffen sind, bitte auf einem separaten Blatt die jeweilige Gebietsnummer mit angeben. nein, Summationswirkungen sind nicht gegeben Eine Summation mit weiteren, ggf. an sich ebenfalls nicht erheblichen Wirkungen anderer Vorhaben auf ein Maß über der Erheblichkeitsschwelle ist nicht erkennbar

26 8. Anmerkungen (z.b. mangelnde Unterlagen zur Beurteilung der Wirkungen oder Hinweise auf Maßnahmen, die eine Beeinträchtigung von Arten, Lebensräumen, Erhaltungszielen vermeiden könnten) Legende: Geplante gemischte Baufläche (rote Linie), geringfügige Neuausweisung (gelbe Linie), SPA-Gebiet Nr (violett schraffiert), FFH-Gebiet Nr (blau schraffiert), Magere Flachland-Mähwiesen entspr. der Mähwiesenkartierung (gelbe Flächen) Abbildung 3: Lage der geplanten Baufläche Kirchstraße zu den betreffenden Natura 2000-Gebieten Wesentliche negative Auswirkungen durch das Planungsvorhaben auf die Erhaltungsziele des FFH- Gebietes oder der Schutzziele des betrachteten Vogelschutzgebietes sind nicht erkennbar. weitere Ausführungen: siehe Anlage

27 9. Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde Auf der Grundlage der vorstehenden Angaben und des gegenwärtigen Kenntnisstandes wird davon ausgegangen, dass vom Vorhaben keine erhebliche Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiete ausgeht. Begründung: Das Vorhaben ist geeignet, die Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiets / Natura 2000-Gebiete erheblich zu beeinträchtigen. Eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung muss durchgeführt werden. Begründung: Bearbeiter Naturschutzbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen Erfassung in Natura 2000 Eingriffsdatenbank durch: Datum Handzeichen Bemerkungen Bearbeiter Genehmigungsbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen

28 4.4 Geplante Wohnbaufläche Schönenbergstraße Stand Formblatt: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 Vorprüfung in Baden-Württemberg 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben Ausweisung der geplanten Wohnbaufläche Schönenbergstraße im Rahmen der 7. Änderung FNP GVV Donau Heuberg 1.2 Natura 2000-Gebiete Gebietsnummer(n) Gebietsname(n) (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten) Vorhabenträger Adresse 1.4 Gemeinde Kolbingen Gemeindeverwaltungsverband Donau Heuberg Herr Waizenegger Kirchplatz Friedingen a. D. 1.5 Genehmigungsbehörde Landratsamt Tuttlingen (sofern nicht 34 Abs. 1a BNatSchG einschlägig) 1.6 Naturschutzbehörde LRA Tuttlingen, Untere Naturschutzbehörde 1.7 Beschreibung des Vorhabens SPA-Gebiet Südwestalb und Oberes Donautal FFH-Gebiet Großer Heuberg und Donautal Telefon / Fax / Telefon +49 (0) 7463/837-0 Telefax +49 (0) 7463/ info@donau-heuberg.de Rückfragen an Herrn Menean Die geplante Wohnbaufläche umfasst eine Fläche von ca. 0,81 ha Größe und befindet sich am nordwestlichen Siedlungsrand von Kolbingen. Die Baufläche liegt unmittelbar nördlich angrenzend zur Schönenbergstraße. Südlich der Schönenbergstraße befindet sich ein bestehendes Gewerbegebiet. Im Osten schließt unmittelbar ein geplantes Wohngebiet an. Die geplante Baufläche befindet sich innerhalb des SPA-Gebietes und in einer Entfernung von ca. 30 m nördlich bzw. ca. 300 m östlich des betreffenden FFH-Gebietes (siehe Punkt 8, Anmerkungen). weitere Ausführungen: siehe Anlage 2. Zeichnerische und kartographische Darstellung Das Vorhaben soll durch Zeichnung und Kartenauszüge soweit dargestellt werden, dass dessen Dimensionierung und örtliche Lage eindeutig erkennbar ist. Für Zeichnung und Karte sind angemessene Maßstäbe zu wählen. 2.1 Zeichnung und kartographische Darstellung in beigefügten Antragsunterlagen enthalten 2.2 Zeichnung / Handskizze als Anlage kartographische Darstellung zur örtlichen Lage als Anlage 3. Aufgestellt durch (Vorhabenträger oder Beauftragter): Anschrift * Telefon * Fax * Dr. Grossmann Umweltplanung 07433/ / Wilhelm-Kraut-Straße Balingen * 04. Juli 2017 info@grossmann-umweltplanung.de * sofern abweichend von Punkt 1.3 Datum Unterschrift Eingangsstempel Naturschutzbehörde (Beginn Monatsfrist gem. 34 Abs. 1a BNatSchG) Erläuterungen zum Formblatt sind bei der Naturschutzbehörde erhältlich oder unter

29 4. Feststellung der Verfahrenszuständigkeit (Ausgenommen sind Vorhaben, die unmittelbar der Verwaltung der Natura 2000-Gebiete dienen) 4.1 Liegt das Vorhaben in einem Natura 2000-Gebiet oder außerhalb eines Natura 2000-Gebiets mit möglicher Wirkung auf ein oder ggfs. mehrere Gebiete oder auf maßgebliche Bestandteile eines Gebiets? weiter bei Ziffer 4.2 Vermerke der zuständigen Behörde 4.2 Bedarf das Vorhaben einer behördlichen Entscheidung oder besteht eine sonstige Pflicht, das Vorhaben einer Behörde anzuzeigen? ja weiter bei Ziffer 5 nein weiter bei Ziffer Da das Vorhaben keiner behördlichen Erlaubnis oder sonstigen Anzeige an eine Behörde bedarf, wird es gemäß 34 Abs. 1a Bundesnaturschutzgesetz der zuständigen Naturschutzbehörde hiermit angezeigt. weiter bei Ziffer 5 Fristablauf: (1 Monat nach Eingang der Anzeige) 5. Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten *) Lebensraumtyp (einschließlich charakteristischer Arten) oder Lebensräume von Arten **) FFH-Gebiet Lebensraumtyp oder Art bzw. deren Lebensraum kann grundsätzlich durch folgende Wirkungen erheblich beeinträchtigt werden: 6210 Kalk-Magerrasen Direkte Flächeninanspruchnahme des Lebensraumtyps 6210 von ca. 650 m² außerhalb des FFH-Gebietes. Vermerke der zuständigen Behörde 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Erhaltungszustand B) Als charakteristische Art für den betreffenden Lebensraumtyp ist die Wanstschrecke zu nennen. Als für das Gebiet gemeldete und im Bereich der Baufläche potenziell vorkommende Pflanzenart nach Anhang II der FFH- Richtlinie ist die Spelz-Trespe (Bromus grossus) zu nennen SPA-Gebiet Wachtel Rotmilan Hohltaube Kornweihe (Durchzügler) Braunkehlchen (Durchzügler) Steinschmätzer (Durchzügler) Durch das Baugebiet werden ca m² Fläche des LRT 6510 außerhalb des FFH-Gebietes überplant. Verlust von potenziellem Lebensraum für die Wanstschrecke. Entsprechend der Ergebnisse aus der artenschutzrechtlichen Prüfung zum unmittelbar östlich angrenzenden Bebauungsplan Am Birnbäumle (Umweltreport, Senner, 2017) ist ein Vorkommen der Art im Bereich der geplanten Baufläche auszuschließen. Entsprechend der ornithologischen Erhebungen zum Umweltreport (s. o.) liegt das zur geplanten Baufläche am nächsten gelegene vermutete Brutvorkommen der Wachtel in ca. 430 m nordöstlich des Plangebietes. Erhebliche Beeinträchtigungen durch das Vorhaben auf die Art sind gemäß des genannten Gutachtens nicht gegeben. Verlust von potenziellem Nahrungsraum

30 *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer und ggf. geografische Bezeichnung mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. weitere Ausführungen: siehe Anlage 6. Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben anhand vorhandener Unterlagen mögliche erhebliche Beeinträchtigungen betroffene Lebensraum- typen oder Arten *) **) Wirkung auf Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten (Art der Wirkung, Intensität, Grad der Beeinträchtigung) Vermerke der zuständigen Behörde 6.1 anlagebedingt Flächenverlust (Versiegelung) 6210 Kein direkter Flächenentzug innerhalb des FFH-Gebietes. Dauerhafte Inanspruchnahme von ca. 650 m² Fläche des geschützten LRT außerhalb des FFH-Gebietes. Wirkung gering 6510 Kein direkter Flächenentzug innerhalb des FFH-Gebietes. Dauerhafte Inanspruchnahme von ca m² Fläche des geschützten LRT und damit Habitatverlust für die Wanstschrecke in gleichem Flächenumfang. Aufgrund der großen Entfernung von ca. 300 m zum westlich gelegenen FFH-Gebiet sowie der Kleinräumigkeit des Vorhabens sind keine wesentlichen Auswirkungen auf die Wanstschrecke zu erwarten (südlich gelegener Ausläufer des FFH-Gebietes ohne funktionalen Bezug zum Baugebiet). Im Zuge der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen werden in etwa gleicher Flächenausdehnung neue besiedelbare Lebensräume für die Wanstschrecke geschaffen. Wirkung gering Alle genannten Geringfügiger Verlust von potenziellem Nahrungsraum Flächenumwandlung Nutzungsänderung - - Wirkung gering Zerschneidung, Fragmentierung von Natura 2000-Lebensräumen Veränderungen des (Grund-) Wasserregimes Optische Wirkung betriebsbedingt

31 mögliche erhebliche Beeinträchtigungen betroffene Lebensraum- typen oder Arten *) **) Wirkung auf Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten (Art der Wirkung, Intensität, Grad der Beeinträchtigung) Vermerke der zuständigen Behörde stoffliche Emissionen akustische Veränderungen Alle genannten Geringfügige Erhöhung der Lärmemissionen Wirkung gering optische Wirkungen Alle genannten Scheuchwirkung infolge Beunruhigung des Gebietes durch die Anwesenheit von Menschen und erhöhter Betriebsamkeit: Nutzung als Nahrungshabitat Wirkung gering Veränderungen des Mikround Mesoklimas Gewässerausbau Einleitungen in Gewässer (stofflich, thermisch, hydraulischer Stress) Zerschneidung, Fragmentierung, Kollision baubedingt Flächeninanspruchnahme (Baustraßen, Lagerplätze etc.) Alle genannten Beschränkung der Baustelleneinrichtung und Lagerplätze auf die Eingriffsfläche Wirkung gering Emissionen akustische Wirkungen Alle genannten Störungen durch die Bauarbeiten (Lärm, Anwesenheit von Menschen, Baumaschinen) Beeinträchtigende Wirkung kann durch Ausführung der Baumaßnahmen außerhalb der Brutzeit vermieden werden. *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer und ggf. geografische Bezeichnung mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. 7. Summationswirkung

32 Besteht die Möglichkeit, dass durch das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen, bereits bestehenden oder geplanten Maßnahmen die Schutz- und Erhaltungsziele eines oder mehrerer Natura 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden? ja weitere Ausführungen: siehe Anlage betroffener Lebensraumtyp oder Art mit welchen Planungen oder Maßnahmen kann das Vorhaben in der Summation zu erheblichen Beeinträchtigungen führen? welche Wirkungen sind betroffen? Vermerke der zuständigen Behörde Sofern durch das Vorhaben Lebensraumtypen oder Arten in mehreren Natura 2000-Gebieten betroffen sind, bitte auf einem separaten Blatt die jeweilige Gebietsnummer mit angeben. nein, Summationswirkungen sind nicht gegeben Eine Summation mit weiteren, ggf. an sich ebenfalls nicht erheblichen Wirkungen anderer Vorhaben auf ein Maß über der Erheblichkeitsschwelle ist nicht erkennbar. 8. Anmerkungen (z.b. mangelnde Unterlagen zur Beurteilung der Wirkungen oder Hinweise auf Maßnahmen, die eine Beeinträchtigung von Arten, Lebensräumen, Erhaltungszielen vermeiden könnten) Legende: Geplante Wohnbaufläche (rote Linie), SPA-Gebiet Nr (violett schraffiert), FFH-Gebiet Nr (blau schraffiert), Magere Flachland-Mähwiesen entspr. der Mähwiesenkartierung (gelbe Flächen) Abbildung 4: Lage der geplanten Baufläche Schönenbergstraße zu den betreffenden Natura 2000-Gebieten Erhebliche Beeinträchtigungen durch das Planungsvorhaben auf das SPA-Gebiet Südwestalb und Oberes Donautal und die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes Großer Heuberg und Donautal oder den Schutzzweck maßgeblicher Bestandteile sind nicht zu erwarten. weitere Ausführungen: siehe Anlage 9. Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde

33 Auf der Grundlage der vorstehenden Angaben und des gegenwärtigen Kenntnisstandes wird davon ausgegangen, dass vom Vorhaben keine erhebliche Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiete ausgeht. Begründung: Das Vorhaben ist geeignet, die Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiets / Natura 2000-Gebiete erheblich zu beeinträchtigen. Eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung muss durchgeführt werden. Begründung: Bearbeiter Naturschutzbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen Erfassung in Natura 2000 Eingriffsdatenbank durch: Datum Handzeichen Bemerkungen Bearbeiter Genehmigungsbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen

34 4.5 Geplante gewerbliche Baufläche Tennenbühl-Erweiterung Stand Formblatt: 031/ 2013 Formblatt zur Natura 2000 Vorprüfung in Baden-Württemberg 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben Ausweisung der geplanten gewerblichen Baufläche Tennenbühl Erweiterung im Rahmen der 7. Änderung FNP GVV Donau Heuberg 1.2 Natura 2000-Gebiete Gebietsnummer(n) Gebietsname(n) (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten) Vorhabenträger Adresse 1.4 Gemeinde Kolbingen Gemeindeverwaltungsverband Donau Heuberg Herr Waizenegger Kirchplatz Friedingen a. D. 1.5 Genehmigungsbehörde Landratsamt Tuttlingen (sofern nicht 34 Abs. 1a BNatSchG einschlägig) 1.6 Naturschutzbehörde LRA Tuttlingen, Untere Naturschutzbehörde 1.7 Beschreibung des Vorhabens SPA-Gebiet Südwestalb und Oberes Donautal FFH-Gebiet Großer Heuberg und Donautal Telefon / Fax / Telefon +49 (0) 7463/837-0 Telefax +49 (0) 7463/ info@donau-heuberg.de Rückfragen an Herrn Menean Die geplante gewerbliche Baufläche umfasst eine Fläche von ca. 0,6 ha Größe und befindet sich am nordwestlichen Siedlungsrand von Kolbingen. Die geplante Baufläche stellt eine geringfügige Erweiterung eines bestehenden Gewerbegebietes dar. Die geplante Baufläche befindet sich unmittelbar angrenzend zum betreffenden SPA-Gebiet und in einer Entfernung von ca. 600 m im Osten des betreffenden FFH-Gebietes (siehe Punkt 8, Anmerkungen) weitere Ausführungen: siehe Anlage 2. Zeichnerische und kartographische Darstellung Das Vorhaben soll durch Zeichnung und Kartenauszüge soweit dargestellt werden, dass dessen Dimensionierung und örtliche Lage eindeutig erkennbar ist. Für Zeichnung und Karte sind angemessene Maßstäbe zu wählen. 2.1 Zeichnung und kartographische Darstellung in beigefügten Antragsunterlagen enthalten 2.2 Zeichnung / Handskizze als Anlage kartographische Darstellung zur örtlichen Lage als Anlage 3. Aufgestellt durch (Vorhabenträger oder Beauftragter): Anschrift * Telefon * Fax * Dr. Grossmann Umweltplanung 07433/ / Wilhelm-Kraut-Straße Balingen * 04. Juli 2017 info@grossmann-umweltplanung.de * sofern abweichend von Punkt 1.3 Datum Unterschrift Eingangsstempel Naturschutzbehörde (Beginn Monatsfrist gem. 34 Abs. 1a BNatSchG) Erläuterungen zum Formblatt sind bei der Naturschutzbehörde erhältlich oder unter

35 4. Feststellung der Verfahrenszuständigkeit (Ausgenommen sind Vorhaben, die unmittelbar der Verwaltung der Natura 2000-Gebiete dienen) 4.1 Liegt das Vorhaben in einem Natura 2000-Gebiet oder außerhalb eines Natura 2000-Gebiets mit möglicher Wirkung auf ein oder ggfs. mehrere Gebiete oder auf maßgebliche Bestandteile eines Gebiets? weiter bei Ziffer 4.2 Vermerke der zuständigen Behörde 4.2 Bedarf das Vorhaben einer behördlichen Entscheidung oder besteht eine sonstige Pflicht, das Vorhaben einer Behörde anzuzeigen? ja weiter bei Ziffer 5 nein weiter bei Ziffer Da das Vorhaben keiner behördlichen Erlaubnis oder sonstigen Anzeige an eine Behörde bedarf, wird es gemäß 34 Abs. 1a Bundesnaturschutzgesetz der zuständigen Naturschutzbehörde hiermit angezeigt. Fristablauf: weiter bei Ziffer 5 (1 Monat nach Eingang der Anzeige) 5. Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten *) Lebensraumtyp (einschließlich charakteristischer Arten) oder Lebensräume von Arten **) FFH-Gebiet Lebensraumtyp oder Art bzw. deren Lebensraum kann grundsätzlich durch folgende Wirkungen erheblich beeinträchtigt werden: Vermerke der zuständigen Behörde 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Erhaltungszustand B) Als charakteristische Art für den betreffenden Lebensraumtyp ist die Wanstschrecke zu nennen. Als für das Gebiet gemeldete und im Bereich der Baufläche potenziell vorkommende Pflanzenart nach Anhang II der FFH- Richtlinie ist die Spelz-Trespe (Bromus grossus) zu nennen. SPA-Gebiet Wachtel Rotmilan Hohltaube Kornweihe (Durchzügler) Braunkehlchen (Durchzügler) Steinschmätzer (Durchzügler) Durch das Baugebiet werden ca m² Fläche des LRT 6510 in ca. 600 m Entfernung östlich zum betreffenden FFH-Gebiet überplant. Verlust von potenziellem Lebensraum für die Wanstschrecke. Entsprechend der Ergebnisse aus der artenschutzrechtlichen Prüfung zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Thennenbühl-Erweiterung (Vorentwurf Umweltbericht, Senner, 2017) ist ein Vorkommen der Art im Bereich der geplanten Baufläche auszuschließen. Im Rahmen der Erhebungen zum Umweltbericht (s. o.) befindet sich ein Brutverdacht der Wachtel im Umfeld des Bebauungsplangebietes. Störwirkungen sind aufgrund der Kulissenbildung, der Bautätigkeit und der Nutzung als Gewerbegebiet zu erwarten. Verlust von potenziellem Nahrungsraum

36 *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer und ggf. geografische Bezeichnung mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. weitere Ausführungen: siehe Anlage 6. Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben anhand vorhandener Unterlagen mögliche erhebliche Beeinträchtigungen 6.1 anlagebedingt betroffene Lebensraumtypen oder Arten *) **) Wirkung auf Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten (Art der Wirkung, Intensität, Grad der Beeinträchtigung) Vermerke der zuständigen Behörde Flächenverlust (Versiegelung) 6510 Kein direkter Flächenentzug innerhalb des FFH-Gebietes. Dauerhafte Inanspruchnahme von ca m² Fläche des geschützten LRT und damit Habitatverlust für die Wanstschrecke in gleichem Flächenumfang. Aufgrund der großen Entfernung von ca. 600 m zum betreffenden FFH-Gebiet sowie der Kleinräumigkeit des Vorhabens sind keine wesentlichen Auswirkungen auf die Wanstschrecke zu erwarten. Zudem werden im Zuge der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen in etwa gleicher Flächenausdehnung neue besiedelbare Lebensräume für die Wanstschrecke geschaffen. Wirkung gering Wachtel Alle genannten Kein direkter Flächenverlust von Brutlebensraum Wirkung gering Geringfügiger Verlust von potenziellem Nahrungsraum Wirkung sehr gering Flächenumwandlung Nutzungsänderung Zerschneidung, Fragmentierung von Natura 2000-Lebensräumen Veränderungen des (Grund-) Wasserregimes Optische Wirkung Wachtel Schaffung von Vertikalstrukturen: Verlust von Lebensraum im nahen Umfeld zur Baufläche durch Meideverhalten (Kulissenwirkung). Entsprechend der Ergebnissen aus der artenschutzrechtlichen Prüfung (Vorentwurf Umweltbericht, Senner, 2017) ist davon auszugehen, dass im Umfeld des Plangebietes ausreichend ausgedehnte Offenlandflächen als Ausweichlebensraum zur Verfügung stehen und die Erweiterung

37 mögliche erhebliche Beeinträchtigungen betroffene Lebensraumtypen oder Arten *) **) Wirkung auf Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten (Art der Wirkung, Intensität, Grad der Beeinträchtigung) des Gewerbegebietes um 1,3 ha keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das potenzielle Brutvorkommen der Wachtel darstellt. Vermerke der zuständigen Behörde 6.2 betriebsbedingt stoffliche Emissionen akustische Veränderungen Alle genannten Geringfügige Erhöhung der Lärmemissionen Wirkung gering optische Wirkungen Alle genannten Wachtel Rotmilan Hohltaube Scheuchwirkung infolge der Beunruhigung des Gebietes durch die Anwesenheit von Menschen und erhöhter Betriebsamkeit: Nutzung als potenzieller Brutlebensraum Wirkung gering (siehe 6.1.6) Nutzung als Nahrungshabitat Wirkung gering Veränderungen des Mikround Mesoklimas Gewässerausbau Einleitungen in Gewässer (stofflich, thermisch, hydraulischer Stress) Zerschneidung, Fragmentierung, Kollision baubedingt Flächeninanspruchnahme (Baustraßen, Lagerplätze etc.) Alle genannten Beschränkung der Baustelleneinrichtung und Lagerplätze auf die Eingriffsfläche Wirkung gering Emissionen akustische Wirkungen Alle genannten Störungen durch die Bauarbeiten (Lärm, Anwesenheit von Menschen, Baumaschinen) Beeinträchtigende Wirkung kann durch Ausführung der Baumaßnahmen außerhalb der Brutzeit vermieden werden. *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer und ggf. geografische Bezeichnung mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen

38 7. Summationswirkung Besteht die Möglichkeit, dass durch das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen, bereits bestehenden oder geplanten Maßnahmen die Schutz- und Erhaltungsziele eines oder mehrerer Natura 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden? ja weitere Ausführungen: siehe Anlage betroffener Lebensraumtyp oder Art mit welchen Planungen oder Maßnahmen kann das Vorhaben in der Summation zu erheblichen Beeinträchtigungen führen? welche Wirkungen sind betroffen? Vermerke der zuständigen Behörde Sofern durch das Vorhaben Lebensraumtypen oder Arten in mehreren Natura 2000-Gebieten betroffen sind, bitte auf einem separaten Blatt die jeweilige Gebietsnummer mit angeben. nein, Summationswirkungen sind nicht gegeben Eine Summation mit weiteren, ggf. an sich ebenfalls nicht erheblichen Wirkungen anderer Vorhaben auf ein Maß über der Erheblichkeitsschwelle ist nicht erkennbar. 8. Anmerkungen (z.b. mangelnde Unterlagen zur Beurteilung der Wirkungen oder Hinweise auf Maßnahmen, die eine Beeinträchtigung von Arten, Lebensräumen, Erhaltungszielen vermeiden könnten) Legende: Geplante Gewerbebaufläche (rote Linie), SPA-Gebiet Nr (violett schraffiert), FFH-Gebiet Nr (blau schraffiert), Magere Flachland-Mähwiesen entspr. der Mähwiesenkartierung (gelbe Flächen) Abbildung 5: Lage der geplanten Baufläche Thennenbühl-Erweiterung zu den betreffenden Natura 2000-Gebieten Erhebliche Beeinträchtigungen durch das Planungsvorhaben auf das SPA-Gebiet Südwestalb und Oberes Donautal und die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes Großer Heuberg und Donautal oder den Schutzzweck maßgeblicher Bestandteile sind nicht zu erwarten. weitere Ausführungen: siehe Anlage

* sofern abweichend von Punkt 1.3

* sofern abweichend von Punkt 1.3 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben 1.2 Natura 2000-Gebiete Gebietsnummer(n) Gebietsname(n) (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten) 1.3 Vorhabenträger Adresse Telefon / Fax / E-Mail 1.4 Gemeinde 1.5

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