- 3 - NIEDERSCHRIFT. über die. 02. öffentliche Sitzung des Kreisausschusses
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- Victoria Meinhardt
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1 - 3 - NIEDERSCHRIFT über die 02. öffentliche Sitzung des Kreisausschusses am Dienstag, im Sitzungssaal, Zimmer-Nr. 100A im 1. Stock des Landratsamtes Schweinfurt Lfd. Nr. 008 TOP 1 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind Sachverhalt Der Vorsitzende, Landrat Florian Töpper, informiert, dass gemäß Art. 46 Abs. 3 LKrO die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben sind, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind. Die Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse des Kreisausschusses der Wahlperiode , bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind wird ab sofort immer TOP 1 der öffentlichen Kreisausschusssitzung sein. Somit wird die Transparenz erhöht. Der Tagesordnungspunkt wird standardmäßig auf der Ladung stehen, auch wenn bei der Sitzungseinladung noch nicht feststeht, ob in der Sitzung Beschlüsse bekanntzugeben sind, sodass Beschlüsse, bei denen erst kurzfristig vor der Sitzung die Gründe der Geheimhaltung weggefallenen sind, bekanntgegeben werden können. Heute sind keine Beschlüsse bekannt zu geben, so der Vorsitzende, Landrat Florian Töpper weiter. Beschluss ohne
2 - 4 - NIEDERSCHRIFT über die 02. öffentliche Sitzung des Kreisausschusses am Dienstag, im Sitzungssaal, Zimmer-Nr. 100A im 1. Stock des Landratsamtes Schweinfurt Lfd. Nr. 009 TOP 2 Kreisalten- und Pflegeheim Werneck; Modell zur Ablösung der Kreisalten- und Pflegeheim Werneck GmbH Sachverhalt Wolfgang Schraut, Leiter des Sachgebietes Finanzverwaltung, stellt den Sachverhalt wie folgt vor: Der Kreistag hat in seiner Sitzung am den Landrat ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Geomed Krankenhaus Gerolzhofen Betriebs-GmbH und der Kreisalten- und Pflegeheim Werneck Betriebs-GmbH jeweils der Gründung von Tochtergesellschaften zuzustimmen. Ziel war es, für neue Mitarbeiter die zwingende Bindung an den TVöD-Tarif aufzuheben. Das Modell Service-GmbH stellt einen Ansatz dar, mit dem das dahinterliegende Ziel verfolgt wurde. Durch die politische Diskussion zum Thema Arbeitnehmerüberlassungsgesetz hat sich die Frage ergeben, ob dieses Modell dauerhaft tragfähig sein wird. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Der Kreistag beauftragt den Landrat, von den Ergebnissen der Beratungen im Verwaltungsrat der Geomed Krankenhaus Gerolzhofen Betriebs-GmbH und im Verwaltungsrat der Kreisalten- und Pflegeheim Werneck Betriebs-GmbH zum Thema Alternativen zum Konzept der Service-GmbH zu berichten. Sachstand bei der Kreisalten- und Pflegeheim Werneck: Ausgangspunkt für die Einführung der Service-GmbH waren im Vergleich zu den Mitbewerbern sehr hohe Personalkosten. Bis zum Jahr 2010 konnten pro Jahr ca ,00 der Gehaltskosten nicht über den Pflegesatz refinanziert werden. Durch die Einführung der Service-GmbH konnte dieser Betrag auf ca ,00 reduziert werden. Derzeit sind (bezogen auf VZÄ) ca. 35 % aller Mitarbeiter bei der Service-GmbH beschäftigt. Folgende Alternativen zur Service-GmbH wurden vom Beratungsunternehmen geprüft:
3 Auflösung der Service GmbH und Vergütung aller Mitarbeiter nach TVöD: Fazit: Bei einer Eingruppierung und Vergütung aller Service GmbH Mitarbeiter nach TVöD entstehen Zusatzkosten von ca ,00 im Jahr 2015, die bis zum Jahr 2018 auf ca ,00 ansteigen. Das Defizit aus den derzeit nicht refinanzierten Personalkosten in Höhe von ,00 im Jahr 2014 erhöht sich auf ca ,00 im Jahr Anwendung eines Sanierungstarifvertrages (Tarifvertrag Soziale Dienste): Bei dieser Maßnahme würden nach Übernahme der Mitarbeiter von der Service-GmbH zur Betriebs-GmbH vorübergehend ein Sanierungstarifvertrag abgeschlossen, der für alle Mitarbeiter gilt. Fazit: Durch die Anwendung des Sanierungstarifvertrages für das 2015 könnten kurzfristig Einsparungen erzielt werden, die ggf. bei Verlängerung des Tarifvertrages Soziale Dienste noch auf die Jahre 2016/2017 ausgedehnt werden. Diese Maßnahme ist jedoch nicht nachhaltig. Spätestens ab dem Jahr 2018 würde wieder ein Defizit von ca ,00 bei den Personalkosten entstehen. - Betriebsübergang auf eine neue KAPH GmbH unter Beibehaltung der aktuellen Vergütungssystematik : Bei dieser Alternative würden ab dem Jahr 2015 alle Mitarbeiter bei einer neuen KAPH GmbH angestellt. Dies würde sowohl bei den Mitarbeitern der Betriebs-GmbH als auch bei den Mitarbeitern der Service-GmbH im Wege des Betriebsübergangs erfolgen. Die bisherigen TVöD-Mitarbeiter sollen dynamischen Bestandsschutz erhalten. Das Vergütungssystem und die Arbeitsbedingungen der Service-GmbH würden für alle zukünftigen Arbeitsverträge ab dem Jahr 2015 in der neuen KAPH-GmbH Anwendung finden. Die von der Service-GmbH übernommenen Mitarbeiter sollen zusätzlich eine Zusatzversorgung erhalten. Hierzu muss die neue KAPH GmbH Mitglied in der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (ZVK) werden. Fazit: Bei dieser Alternative liegen die Einsparungen für die nächsten vier Jahre bei ca ,00. Das Defizit aus den derzeit nicht refinanzierten Personalkosten in Höhe von ,00 im Jahr 2014 könnte auf ca ,00 im Jahr 2018 reduziert werden. Der Verwaltungsrat der KAPH Werneck Betriebs GmbH hat sich in den Sitzungen am und am mit der Thematik befasst und die Variante Betriebsübergang auf eine neue KAPH GmbH unter Beibehaltung der aktuellen Vergütungssystematik befürwortet. Sachstand bei der Geomed-Klinik: Die Geomed-Klinik Betriebs-GmbH hat ebenfalls im Jahr 2010 eine Service GmbH gegründet. Derzeit sind (bezogen auf VZÄ) ca. 28 % aller Mitarbeiter bei der Service-GmbH beschäftigt.
4 - 6 - Bei der Geomed-Klinik sind die Überlegungen zur Zukunft der Service-GmbH noch nicht so weit vorangeschritten. Das für das Kreisalten- und Pflegeheim Werneck vorgesehene Modell wird aus Sicht der Verwaltung befürwortet. Wenn in Branchen für die kein eigener Tarifvertrag besteht der TVöD deutlich über dem Marktniveau liegt, stellt dieses Modell trotz der damit verbundenen Wirkungen eine akzeptable Lösung dar. Das Vergütungs-System der Service-GmbH ist marktgerecht und bislang ist es immer gelungen, ausreichend Fachkräfte zu akquirieren. Mit der beabsichtigten Einführung einer Zusatzversorgung wird auch eine Verbesserung für die bisherigen Mitarbeiter der Service-GmbH erreicht. Die Alternative Vergütung aller Mitarbeiter nach TVöD würde bedeuten, dass der Landkreis die KAPH Betriebs-GmbH aus allgemeinen Finanzmitteln unterstützen bzw. auf marktgerechte Erstattungen verzichten müsste. Denn die Pflegesätze unserer Einrichtung liegen bereits jetzt im oberen Bereich der Pflegeeinrichtungen in der Region. Eine solche dauerhafte Subventionierung durch den Landkreis ist im Bereich von Pflegeeinrichtungen aus Sicht der Verwaltung nicht vertretbar. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass zur Umsetzung dieses Modells verschiedene Bedingungen erfüllt sein müssen (z. B. Gastmitgliedschaft Kommunaler Arbeitgeberverband (KAV), Mitgliedschaft ZVK) die erst nach Gründung der neuen GmbH verbindlich geprüft und entschieden werden. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass eine Bürgschaft vom Landkreis für Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft bei der ZVK zu stellen ist, auch um evtl. Ausgleichzahlungen der alten KAPH Betriebs-GmbH zu vermeiden. Diese Punkte sollen geklärt werden, bevor die Beschlussgremien einer Verschmelzung der beiden bisherigen Rechtsträger (Betriebs-GmbH und Service GmbH) mit der neuen GmbH zustimmen und damit den Betriebsübergang ermöglichen. Für die Geomed-Klinik bleibt abzuwarten, welche Lösung dort vorgeschlagen wird. Dort ist auch ein anderes Modell vorstellbar, wenn entsprechende Differenzierungsgründe vorliegen. Weiteres Vorgehen: Am wurden der Betriebsrat und anschließend alle Mitarbeiter in einer Mitarbeiterversammlung über das beabsichtigte Vorgehen informiert. Dabei wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass dauerhaft kein Mitarbeiter schlechter als bisher gestellt wird und die Mitarbeiter der Service GmbH eine Verbesserung durch die Zusatzversorgung erhalten. Zu den weiteren Schritten gehört u. a.: - Ausarbeitung Personalüberleitungsvertrag und Beschlussfassung hierzu durch Betriebsrat und Verwaltungsrat - Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrages der neuen KAPH GmbH und Beschlussfassung zur Gründung (Kreistag, ) - Beantragung der erforderlichen Mitgliedschaften (u. a. Gastmitgliedschaft KAV, Mitgliedschaft ZVK) durch die neue KAPH GmbH und Klärung weiterer Fragen
5 Zuleitung des Verschmelzungsvertrages an den Betriebsrat und Information der Arbeitnehmer über die geplante Verschmelzung und den Betriebsübergang - Beschlussfassung über die Verschmelzung in den zuständigen Gremien u. a. (Kreistag, Verwaltungsrat) Beschluss Der Kreisausschuss befürwortet das Modell, die Kreisalten- und Pflegeheim Werneck gemeinnützige Betriebs GmbH und die Kreisalten- und Pflegeheim Werneck Service GmbH auf eine neue Kreisalten- und Pflegeheim GmbH zu verschmelzen. Mit diesem Modell soll das Ziel erreicht werden, die derzeitige Vergütungssystematik beizubehalten und für die bisherigen Mitarbeiter der Service-GmbH eine Verbesserung durch die Zusatzversorgung herbeizuführen. Der Beschluss ergeht mit 10 : 1 Stimmen.
6 - 8 - NIEDERSCHRIFT über die 02. öffentliche Sitzung des Kreisausschusses am Dienstag, im Sitzungssaal, Zimmer-Nr. 100A im 1. Stock des Landratsamtes Schweinfurt Lfd. Nr. 010 TOP 3 Kommunalrechtliche Vorschriften; Privatisierungsprüfung Sachverhalt Wolfgang Schraut, Leiter des Sachgebietes Finanzverwaltung, trägt den Sachverhalt wie folgt vor: Nach Art. 55 Abs. 2 Satz 2 LKrO soll der Landkreis Schweinfurt seine Aufgaben in geeigneten Fällen daraufhin untersuchen, ob und in welchem Umfang sie durch nichtkommunale Stellen, insbesondere durch private Dritte oder durch Heranziehung Dritter mindestens ebenso gut erledigt werden können (Privatisierungsklausel). Um die Kommunen für diese Privatisierungsklausel stärker zu sensibilisieren, ist in einer Vollzugsbekanntmachung zusätzlich geregelt, dass die Gemeinden und Landkreise mindestens alle fünf Jahre eine entsprechende Überprüfung durchführen und die Rechtsaufsichtsbehörde vom Ergebnis der Überprüfung unterrichten sollen. Beim Landkreis Schweinfurt sind alle verantwortlichen Organisationseinheiten gehalten, das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. In diesem Zusammenhang sind die Organisationseinheiten auch verantwortlich dafür, jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob und in welchem Umfang ihre Aufgaben durch nichtkommunale Stellen nicht mindestens ebenso gut erledigt werden können. Der Landkreis Schweinfurt bedient sich in vielen Fällen bereits zur Aufgabenerledigung privater Dritter. Dies zeigt sich z. B. auch daran, dass im Haushalt 2014 nur 15,9 % der Gesamtausgaben (ca. 96,4 Mio. ) auf Personalkosten (ca. 15,3 Mio. ) entfallen. Der überwiegende Teil des Personaleinsatzes erfolgt für administrative Tätigkeiten, die für eine Privatisierung grundsätzlich nicht geeignet sind. In größerem Umfang nichtadministrative Tätigkeiten erfolgen im Bereich der Abfallwirtschaft und der Tiefbauverwaltung. Im Bereich der Abfallwirtschaft werden v. a. die Entsorgungseinrichtungen am Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle mit eigenem Personal betrieben. Aus Sicht der Verwaltung gibt es derzeit keine Veranlassung, dieses ökonomisch und ökologisch erfolgreiche Engagement zurückzufahren.
7 - 9 - Im Bereich der Tiefbauverwaltung gehören zum einen Planungstätigkeiten und zum anderen verschiedene Leistungen der Bauhöfe (z. B. Winterdienst) zu den nichtadministrativen Tätigkeiten. Auch in diesen Fällen liegen keine Erkenntnisse vor, dass diese Tätigkeiten nicht mindestens ebenso gut bzw. ebenso wirtschaftlich durch Dritte erledigt werden könnten. Beschluss Der Landkreis Schweinfurt sieht derzeit keine über die derzeitige Praxis hinausgehenden Bereiche, in denen seine Aufgaben durch private Dritte oder durch Heranziehung Dritter mindestens ebenso gut erledigt werden könnten. Der Beschluss ergeht einstimmig.
8 NIEDERSCHRIFT über die 02. öffentliche Sitzung des Kreisausschusses am Dienstag, im Sitzungssaal, Zimmer-Nr. 100A im 1. Stock des Landratsamtes Schweinfurt Lfd. Nrn TOP 4 Verschiedenes; a) Information über den Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Stadt Schweinfurt über die Mitbenutzung der Deponie Rothmühle (011) Sachverhalt Christian Frank, Leiter der Abteilung Umwelt und Bau, informiert das Gremium wie folgt: Die Stadt Schweinfurt hat keine Entsorgungsmöglichkeit für nicht brennbare Inertabfälle (v. a. Böden und Bauschutt mit Verunreinigungen, Aschen, Asbest und Mineralfaserabfälle). Bislang verzichtet die Stadt Schweinfurt auf die Durchsetzung des Überlassungszwanges für diese Abfälle. Ein Teil der Abfälle gelangt daher bereits bisher auf die Deponie Rothmühle. Die Stadt Schweinfurt hat Interesse, diese Abfälle fest der Deponie Rothmühle zuzuweisen. Der Stadt Schweinfurt wurde mit Schreiben vom der Entwurf einer Zweckvereinbarung übersandt. In den daraufhin stattgefundenen Gesprächen wurde die Vereinbarung konkretisiert. Der Zweckvereinbarungsentwurf sieht vor, dass die Stadt Schweinfurt die Aufgabe der Entsorgung andienungspflichtiger Abfälle, die der Deponieklasse I und II entsprechen und für die keine eigene Entsorgungsanlage zur Verfügung steht auf den Landkreis Schweinfurt zu übertragen und die Abfälle der Deponie Rothmühle zuweisen. Die Deponie Rothmühle ist für die Deponierung dieser Abfälle zugelassen. Die Deponie Rothmühle verfügt über ein Restverfüllvolumen von ca m³. Die Anliefermengen aus der Stadt Schweinfurt betragen geschätzt ca m³ p. a. Der Landkreis hat ein Sonderkündigungsrecht, wenn das Restverfüllvolumen der Deponie Rothmühle unter m³ liegt. Bereits in der Vergangenheit wurden die Deponien Rothmühle und Bergrheinfeld alt von der Stadt Schweinfurt für die Ablagerung von Hausmüll auf Basis kommunaler Zusammenarbeit mitgenutzt. In Vollzug dieser Vereinbarung muss sich die Stadt Schweinfurt anteilig an den Nachsorgekosten der Deponien beteiligen. Diese Regelungen sollen weiterhin Bestand ha-
9 ben. Es wurde daher in 2 ein Passus aufgenommen, dass die bestehenden Altvereinbarungen weiterhin für die bislang erfolgten Ablagerungen Bestand haben müssen. Die Zweckvereinbarung trägt dazu bei, die Auslastung der Deponie Rothmühle mit kostendeckenden Entgelten sicherzustellen. Ferner hat die Stadt Schweinfurt Interesse gezeigt, das Material aus der Schweinfurter Altlast Bellevue auf der Deponie Rothmühle zu entsorgen. Aus diesem Grund wurde in der Zweckvereinbarung ein Abschnitt aufgenommen, dass über größere Maßnahmen gesonderte Vereinbarungen getroffen werden können. Der Abschluss der Zweckvereinbarung hat den Vorteil, dass künftig alle andienungspflichtigen Abfälle aus der Stadt Schweinfurt ausschließlich über die Deponie Rothmühle und somit ortsnah entsorgt werden. Auf der anderen Seite verpflichtet sich der Landkreis für die Vertragsdauer die Entsorgungspflicht der Stadt Schweinfurt für die vertragsgegenständlichen Abfälle zu übernehmen. Die Verwaltung wurde mit Grundsatzbeschluss vom ermächtigt, Zweckvereinbarungen mit anderen Gebietskörperschaften über die Mitnutzung der Deponie Rothmühle zu deutlich schlechteren Konditionen abzuschließen. Ein Gremienbeschluss ist aus diesem Grund nicht nötig. Vergleichbare Zweckvereinbarungen wurden in der Vergangenheit nach Unterzeichnung durch den Landrat dem Kreisausschuss zur Kenntnis gegeben. Aufgrund der zunehmenden Verfüllung der Deponie Rothmühle und der neuen Zusammensetzung des Kreisausschusses wurde seitens der Verwaltung jedoch eine Erläuterung der aktuellen Rahmenbedingungen in der Kreisausschussitzung als sinnvoll erachtet. Die Stadt Schweinfurt hat die Zweckvereinbarung am im Bau- und Umweltausschuss vorberaten und am im Stadtrat beschlossen. Beschluss ohne b) Erweiterung der Deponiefläche (012) Sachverhalt Bezugnehmend auf den Abschluss der Zweckvereinbarung mit der Stadt Schweinfurt über die Mitbenutzung der Deponie Rothmühle äußert SPD-KT-Fraktionsführer Hartmut Bräuer stellvertretend für die SPD-KT-Fraktion den Wunsch, die Deponieflächenerweiterung zügig voranzutreiben. Beschluss ohne
10 Da keine Bekanntgaben über dringliche Anordnungen oder die Besorgung unaufschiebbarer Geschäfte durch den Landrat anstelle des Kreisausschusses vorzunehmen sind, schließt der Vorsitzende, Landrat Florian Töpper, die öffentliche Sitzung.
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