- 3 - NIEDERSCHRIFT. über die. 02. öffentliche Sitzung des Kreisausschusses

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "- 3 - NIEDERSCHRIFT. über die. 02. öffentliche Sitzung des Kreisausschusses"

Transkript

1 - 3 - NIEDERSCHRIFT über die 02. öffentliche Sitzung des Kreisausschusses am Dienstag, im Sitzungssaal, Zimmer-Nr. 100A im 1. Stock des Landratsamtes Schweinfurt Lfd. Nr. 008 TOP 1 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind Sachverhalt Der Vorsitzende, Landrat Florian Töpper, informiert, dass gemäß Art. 46 Abs. 3 LKrO die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben sind, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind. Die Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse des Kreisausschusses der Wahlperiode , bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind wird ab sofort immer TOP 1 der öffentlichen Kreisausschusssitzung sein. Somit wird die Transparenz erhöht. Der Tagesordnungspunkt wird standardmäßig auf der Ladung stehen, auch wenn bei der Sitzungseinladung noch nicht feststeht, ob in der Sitzung Beschlüsse bekanntzugeben sind, sodass Beschlüsse, bei denen erst kurzfristig vor der Sitzung die Gründe der Geheimhaltung weggefallenen sind, bekanntgegeben werden können. Heute sind keine Beschlüsse bekannt zu geben, so der Vorsitzende, Landrat Florian Töpper weiter. Beschluss ohne

2 - 4 - NIEDERSCHRIFT über die 02. öffentliche Sitzung des Kreisausschusses am Dienstag, im Sitzungssaal, Zimmer-Nr. 100A im 1. Stock des Landratsamtes Schweinfurt Lfd. Nr. 009 TOP 2 Kreisalten- und Pflegeheim Werneck; Modell zur Ablösung der Kreisalten- und Pflegeheim Werneck GmbH Sachverhalt Wolfgang Schraut, Leiter des Sachgebietes Finanzverwaltung, stellt den Sachverhalt wie folgt vor: Der Kreistag hat in seiner Sitzung am den Landrat ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Geomed Krankenhaus Gerolzhofen Betriebs-GmbH und der Kreisalten- und Pflegeheim Werneck Betriebs-GmbH jeweils der Gründung von Tochtergesellschaften zuzustimmen. Ziel war es, für neue Mitarbeiter die zwingende Bindung an den TVöD-Tarif aufzuheben. Das Modell Service-GmbH stellt einen Ansatz dar, mit dem das dahinterliegende Ziel verfolgt wurde. Durch die politische Diskussion zum Thema Arbeitnehmerüberlassungsgesetz hat sich die Frage ergeben, ob dieses Modell dauerhaft tragfähig sein wird. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Der Kreistag beauftragt den Landrat, von den Ergebnissen der Beratungen im Verwaltungsrat der Geomed Krankenhaus Gerolzhofen Betriebs-GmbH und im Verwaltungsrat der Kreisalten- und Pflegeheim Werneck Betriebs-GmbH zum Thema Alternativen zum Konzept der Service-GmbH zu berichten. Sachstand bei der Kreisalten- und Pflegeheim Werneck: Ausgangspunkt für die Einführung der Service-GmbH waren im Vergleich zu den Mitbewerbern sehr hohe Personalkosten. Bis zum Jahr 2010 konnten pro Jahr ca ,00 der Gehaltskosten nicht über den Pflegesatz refinanziert werden. Durch die Einführung der Service-GmbH konnte dieser Betrag auf ca ,00 reduziert werden. Derzeit sind (bezogen auf VZÄ) ca. 35 % aller Mitarbeiter bei der Service-GmbH beschäftigt. Folgende Alternativen zur Service-GmbH wurden vom Beratungsunternehmen geprüft:

3 Auflösung der Service GmbH und Vergütung aller Mitarbeiter nach TVöD: Fazit: Bei einer Eingruppierung und Vergütung aller Service GmbH Mitarbeiter nach TVöD entstehen Zusatzkosten von ca ,00 im Jahr 2015, die bis zum Jahr 2018 auf ca ,00 ansteigen. Das Defizit aus den derzeit nicht refinanzierten Personalkosten in Höhe von ,00 im Jahr 2014 erhöht sich auf ca ,00 im Jahr Anwendung eines Sanierungstarifvertrages (Tarifvertrag Soziale Dienste): Bei dieser Maßnahme würden nach Übernahme der Mitarbeiter von der Service-GmbH zur Betriebs-GmbH vorübergehend ein Sanierungstarifvertrag abgeschlossen, der für alle Mitarbeiter gilt. Fazit: Durch die Anwendung des Sanierungstarifvertrages für das 2015 könnten kurzfristig Einsparungen erzielt werden, die ggf. bei Verlängerung des Tarifvertrages Soziale Dienste noch auf die Jahre 2016/2017 ausgedehnt werden. Diese Maßnahme ist jedoch nicht nachhaltig. Spätestens ab dem Jahr 2018 würde wieder ein Defizit von ca ,00 bei den Personalkosten entstehen. - Betriebsübergang auf eine neue KAPH GmbH unter Beibehaltung der aktuellen Vergütungssystematik : Bei dieser Alternative würden ab dem Jahr 2015 alle Mitarbeiter bei einer neuen KAPH GmbH angestellt. Dies würde sowohl bei den Mitarbeitern der Betriebs-GmbH als auch bei den Mitarbeitern der Service-GmbH im Wege des Betriebsübergangs erfolgen. Die bisherigen TVöD-Mitarbeiter sollen dynamischen Bestandsschutz erhalten. Das Vergütungssystem und die Arbeitsbedingungen der Service-GmbH würden für alle zukünftigen Arbeitsverträge ab dem Jahr 2015 in der neuen KAPH-GmbH Anwendung finden. Die von der Service-GmbH übernommenen Mitarbeiter sollen zusätzlich eine Zusatzversorgung erhalten. Hierzu muss die neue KAPH GmbH Mitglied in der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (ZVK) werden. Fazit: Bei dieser Alternative liegen die Einsparungen für die nächsten vier Jahre bei ca ,00. Das Defizit aus den derzeit nicht refinanzierten Personalkosten in Höhe von ,00 im Jahr 2014 könnte auf ca ,00 im Jahr 2018 reduziert werden. Der Verwaltungsrat der KAPH Werneck Betriebs GmbH hat sich in den Sitzungen am und am mit der Thematik befasst und die Variante Betriebsübergang auf eine neue KAPH GmbH unter Beibehaltung der aktuellen Vergütungssystematik befürwortet. Sachstand bei der Geomed-Klinik: Die Geomed-Klinik Betriebs-GmbH hat ebenfalls im Jahr 2010 eine Service GmbH gegründet. Derzeit sind (bezogen auf VZÄ) ca. 28 % aller Mitarbeiter bei der Service-GmbH beschäftigt.

4 - 6 - Bei der Geomed-Klinik sind die Überlegungen zur Zukunft der Service-GmbH noch nicht so weit vorangeschritten. Das für das Kreisalten- und Pflegeheim Werneck vorgesehene Modell wird aus Sicht der Verwaltung befürwortet. Wenn in Branchen für die kein eigener Tarifvertrag besteht der TVöD deutlich über dem Marktniveau liegt, stellt dieses Modell trotz der damit verbundenen Wirkungen eine akzeptable Lösung dar. Das Vergütungs-System der Service-GmbH ist marktgerecht und bislang ist es immer gelungen, ausreichend Fachkräfte zu akquirieren. Mit der beabsichtigten Einführung einer Zusatzversorgung wird auch eine Verbesserung für die bisherigen Mitarbeiter der Service-GmbH erreicht. Die Alternative Vergütung aller Mitarbeiter nach TVöD würde bedeuten, dass der Landkreis die KAPH Betriebs-GmbH aus allgemeinen Finanzmitteln unterstützen bzw. auf marktgerechte Erstattungen verzichten müsste. Denn die Pflegesätze unserer Einrichtung liegen bereits jetzt im oberen Bereich der Pflegeeinrichtungen in der Region. Eine solche dauerhafte Subventionierung durch den Landkreis ist im Bereich von Pflegeeinrichtungen aus Sicht der Verwaltung nicht vertretbar. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass zur Umsetzung dieses Modells verschiedene Bedingungen erfüllt sein müssen (z. B. Gastmitgliedschaft Kommunaler Arbeitgeberverband (KAV), Mitgliedschaft ZVK) die erst nach Gründung der neuen GmbH verbindlich geprüft und entschieden werden. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass eine Bürgschaft vom Landkreis für Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft bei der ZVK zu stellen ist, auch um evtl. Ausgleichzahlungen der alten KAPH Betriebs-GmbH zu vermeiden. Diese Punkte sollen geklärt werden, bevor die Beschlussgremien einer Verschmelzung der beiden bisherigen Rechtsträger (Betriebs-GmbH und Service GmbH) mit der neuen GmbH zustimmen und damit den Betriebsübergang ermöglichen. Für die Geomed-Klinik bleibt abzuwarten, welche Lösung dort vorgeschlagen wird. Dort ist auch ein anderes Modell vorstellbar, wenn entsprechende Differenzierungsgründe vorliegen. Weiteres Vorgehen: Am wurden der Betriebsrat und anschließend alle Mitarbeiter in einer Mitarbeiterversammlung über das beabsichtigte Vorgehen informiert. Dabei wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass dauerhaft kein Mitarbeiter schlechter als bisher gestellt wird und die Mitarbeiter der Service GmbH eine Verbesserung durch die Zusatzversorgung erhalten. Zu den weiteren Schritten gehört u. a.: - Ausarbeitung Personalüberleitungsvertrag und Beschlussfassung hierzu durch Betriebsrat und Verwaltungsrat - Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrages der neuen KAPH GmbH und Beschlussfassung zur Gründung (Kreistag, ) - Beantragung der erforderlichen Mitgliedschaften (u. a. Gastmitgliedschaft KAV, Mitgliedschaft ZVK) durch die neue KAPH GmbH und Klärung weiterer Fragen

5 Zuleitung des Verschmelzungsvertrages an den Betriebsrat und Information der Arbeitnehmer über die geplante Verschmelzung und den Betriebsübergang - Beschlussfassung über die Verschmelzung in den zuständigen Gremien u. a. (Kreistag, Verwaltungsrat) Beschluss Der Kreisausschuss befürwortet das Modell, die Kreisalten- und Pflegeheim Werneck gemeinnützige Betriebs GmbH und die Kreisalten- und Pflegeheim Werneck Service GmbH auf eine neue Kreisalten- und Pflegeheim GmbH zu verschmelzen. Mit diesem Modell soll das Ziel erreicht werden, die derzeitige Vergütungssystematik beizubehalten und für die bisherigen Mitarbeiter der Service-GmbH eine Verbesserung durch die Zusatzversorgung herbeizuführen. Der Beschluss ergeht mit 10 : 1 Stimmen.

6 - 8 - NIEDERSCHRIFT über die 02. öffentliche Sitzung des Kreisausschusses am Dienstag, im Sitzungssaal, Zimmer-Nr. 100A im 1. Stock des Landratsamtes Schweinfurt Lfd. Nr. 010 TOP 3 Kommunalrechtliche Vorschriften; Privatisierungsprüfung Sachverhalt Wolfgang Schraut, Leiter des Sachgebietes Finanzverwaltung, trägt den Sachverhalt wie folgt vor: Nach Art. 55 Abs. 2 Satz 2 LKrO soll der Landkreis Schweinfurt seine Aufgaben in geeigneten Fällen daraufhin untersuchen, ob und in welchem Umfang sie durch nichtkommunale Stellen, insbesondere durch private Dritte oder durch Heranziehung Dritter mindestens ebenso gut erledigt werden können (Privatisierungsklausel). Um die Kommunen für diese Privatisierungsklausel stärker zu sensibilisieren, ist in einer Vollzugsbekanntmachung zusätzlich geregelt, dass die Gemeinden und Landkreise mindestens alle fünf Jahre eine entsprechende Überprüfung durchführen und die Rechtsaufsichtsbehörde vom Ergebnis der Überprüfung unterrichten sollen. Beim Landkreis Schweinfurt sind alle verantwortlichen Organisationseinheiten gehalten, das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. In diesem Zusammenhang sind die Organisationseinheiten auch verantwortlich dafür, jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob und in welchem Umfang ihre Aufgaben durch nichtkommunale Stellen nicht mindestens ebenso gut erledigt werden können. Der Landkreis Schweinfurt bedient sich in vielen Fällen bereits zur Aufgabenerledigung privater Dritter. Dies zeigt sich z. B. auch daran, dass im Haushalt 2014 nur 15,9 % der Gesamtausgaben (ca. 96,4 Mio. ) auf Personalkosten (ca. 15,3 Mio. ) entfallen. Der überwiegende Teil des Personaleinsatzes erfolgt für administrative Tätigkeiten, die für eine Privatisierung grundsätzlich nicht geeignet sind. In größerem Umfang nichtadministrative Tätigkeiten erfolgen im Bereich der Abfallwirtschaft und der Tiefbauverwaltung. Im Bereich der Abfallwirtschaft werden v. a. die Entsorgungseinrichtungen am Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle mit eigenem Personal betrieben. Aus Sicht der Verwaltung gibt es derzeit keine Veranlassung, dieses ökonomisch und ökologisch erfolgreiche Engagement zurückzufahren.

7 - 9 - Im Bereich der Tiefbauverwaltung gehören zum einen Planungstätigkeiten und zum anderen verschiedene Leistungen der Bauhöfe (z. B. Winterdienst) zu den nichtadministrativen Tätigkeiten. Auch in diesen Fällen liegen keine Erkenntnisse vor, dass diese Tätigkeiten nicht mindestens ebenso gut bzw. ebenso wirtschaftlich durch Dritte erledigt werden könnten. Beschluss Der Landkreis Schweinfurt sieht derzeit keine über die derzeitige Praxis hinausgehenden Bereiche, in denen seine Aufgaben durch private Dritte oder durch Heranziehung Dritter mindestens ebenso gut erledigt werden könnten. Der Beschluss ergeht einstimmig.

8 NIEDERSCHRIFT über die 02. öffentliche Sitzung des Kreisausschusses am Dienstag, im Sitzungssaal, Zimmer-Nr. 100A im 1. Stock des Landratsamtes Schweinfurt Lfd. Nrn TOP 4 Verschiedenes; a) Information über den Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Stadt Schweinfurt über die Mitbenutzung der Deponie Rothmühle (011) Sachverhalt Christian Frank, Leiter der Abteilung Umwelt und Bau, informiert das Gremium wie folgt: Die Stadt Schweinfurt hat keine Entsorgungsmöglichkeit für nicht brennbare Inertabfälle (v. a. Böden und Bauschutt mit Verunreinigungen, Aschen, Asbest und Mineralfaserabfälle). Bislang verzichtet die Stadt Schweinfurt auf die Durchsetzung des Überlassungszwanges für diese Abfälle. Ein Teil der Abfälle gelangt daher bereits bisher auf die Deponie Rothmühle. Die Stadt Schweinfurt hat Interesse, diese Abfälle fest der Deponie Rothmühle zuzuweisen. Der Stadt Schweinfurt wurde mit Schreiben vom der Entwurf einer Zweckvereinbarung übersandt. In den daraufhin stattgefundenen Gesprächen wurde die Vereinbarung konkretisiert. Der Zweckvereinbarungsentwurf sieht vor, dass die Stadt Schweinfurt die Aufgabe der Entsorgung andienungspflichtiger Abfälle, die der Deponieklasse I und II entsprechen und für die keine eigene Entsorgungsanlage zur Verfügung steht auf den Landkreis Schweinfurt zu übertragen und die Abfälle der Deponie Rothmühle zuweisen. Die Deponie Rothmühle ist für die Deponierung dieser Abfälle zugelassen. Die Deponie Rothmühle verfügt über ein Restverfüllvolumen von ca m³. Die Anliefermengen aus der Stadt Schweinfurt betragen geschätzt ca m³ p. a. Der Landkreis hat ein Sonderkündigungsrecht, wenn das Restverfüllvolumen der Deponie Rothmühle unter m³ liegt. Bereits in der Vergangenheit wurden die Deponien Rothmühle und Bergrheinfeld alt von der Stadt Schweinfurt für die Ablagerung von Hausmüll auf Basis kommunaler Zusammenarbeit mitgenutzt. In Vollzug dieser Vereinbarung muss sich die Stadt Schweinfurt anteilig an den Nachsorgekosten der Deponien beteiligen. Diese Regelungen sollen weiterhin Bestand ha-

9 ben. Es wurde daher in 2 ein Passus aufgenommen, dass die bestehenden Altvereinbarungen weiterhin für die bislang erfolgten Ablagerungen Bestand haben müssen. Die Zweckvereinbarung trägt dazu bei, die Auslastung der Deponie Rothmühle mit kostendeckenden Entgelten sicherzustellen. Ferner hat die Stadt Schweinfurt Interesse gezeigt, das Material aus der Schweinfurter Altlast Bellevue auf der Deponie Rothmühle zu entsorgen. Aus diesem Grund wurde in der Zweckvereinbarung ein Abschnitt aufgenommen, dass über größere Maßnahmen gesonderte Vereinbarungen getroffen werden können. Der Abschluss der Zweckvereinbarung hat den Vorteil, dass künftig alle andienungspflichtigen Abfälle aus der Stadt Schweinfurt ausschließlich über die Deponie Rothmühle und somit ortsnah entsorgt werden. Auf der anderen Seite verpflichtet sich der Landkreis für die Vertragsdauer die Entsorgungspflicht der Stadt Schweinfurt für die vertragsgegenständlichen Abfälle zu übernehmen. Die Verwaltung wurde mit Grundsatzbeschluss vom ermächtigt, Zweckvereinbarungen mit anderen Gebietskörperschaften über die Mitnutzung der Deponie Rothmühle zu deutlich schlechteren Konditionen abzuschließen. Ein Gremienbeschluss ist aus diesem Grund nicht nötig. Vergleichbare Zweckvereinbarungen wurden in der Vergangenheit nach Unterzeichnung durch den Landrat dem Kreisausschuss zur Kenntnis gegeben. Aufgrund der zunehmenden Verfüllung der Deponie Rothmühle und der neuen Zusammensetzung des Kreisausschusses wurde seitens der Verwaltung jedoch eine Erläuterung der aktuellen Rahmenbedingungen in der Kreisausschussitzung als sinnvoll erachtet. Die Stadt Schweinfurt hat die Zweckvereinbarung am im Bau- und Umweltausschuss vorberaten und am im Stadtrat beschlossen. Beschluss ohne b) Erweiterung der Deponiefläche (012) Sachverhalt Bezugnehmend auf den Abschluss der Zweckvereinbarung mit der Stadt Schweinfurt über die Mitbenutzung der Deponie Rothmühle äußert SPD-KT-Fraktionsführer Hartmut Bräuer stellvertretend für die SPD-KT-Fraktion den Wunsch, die Deponieflächenerweiterung zügig voranzutreiben. Beschluss ohne

10 Da keine Bekanntgaben über dringliche Anordnungen oder die Besorgung unaufschiebbarer Geschäfte durch den Landrat anstelle des Kreisausschusses vorzunehmen sind, schließt der Vorsitzende, Landrat Florian Töpper, die öffentliche Sitzung.

TOP. Abfallwirtschaft; Mitbenutzung der Deponie Rothmühle durch die Stadt Würzburg für die Entsorgung deponiefähiger Abfälle zur Beseitigung

TOP. Abfallwirtschaft; Mitbenutzung der Deponie Rothmühle durch die Stadt Würzburg für die Entsorgung deponiefähiger Abfälle zur Beseitigung - Anlage zu TOP 3 des Protokolls der KAS v. 17.10.2011 - TOP Abfallwirtschaft; Mitbenutzung der Deponie Rothmühle durch die Stadt Würzburg für die Entsorgung deponiefähiger Abfälle zur Beseitigung KA-Sitzung

Mehr

GEOMED-KREISKLINIK VERSCHMELZUNGSVERTRÄGE UND PERSONALÜBERLEITUNGS- VERTRÄGE

GEOMED-KREISKLINIK VERSCHMELZUNGSVERTRÄGE UND PERSONALÜBERLEITUNGS- VERTRÄGE GEOMED-KREISKLINIK VERSCHMELZUNGSVERTRÄGE UND PERSONALÜBERLEITUNGS- VERTRÄGE KREISTAGSSITZUNG AM 23.07.2015 HINTERGRUND Der Kreistag hat am 18.03.2015 beschlossen: 1. Zur Beendigung der Tätigkeit der Geomed-Klinik

Mehr

PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG

PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG Zwischen GEOMED-KLINIK Krankenhaus Gerolzhofen Service-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Schirmer, Dingolshäuser Str.5, 97447 Gerolzhofen und Geomed-Kreisklinik

Mehr

Gründung einer neuen. für den Betrieb der Geomed- Klinik

Gründung einer neuen. für den Betrieb der Geomed- Klinik Gründung einer neuen Gesellschaft für den Betrieb der Geomed- Klinik Ausgangslage Kreistag hat am 19.07.2010 für das KAPH Werneck und die Geomed GmbH eine Entkoppelung der Mitarbeitervergütung vom TVöD

Mehr

PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG

PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG Zwischen GEOMED-KLINIK Krankenhaus Gerolzhofen gemeinnützige Betriebs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Schirmer, Dingolshäuser Str. 5, 97447 Gerolzhofen

Mehr

- 4 - NIEDERSCHRIFT. über die. 10. öffentliche Sitzung des Kreisausschusses

- 4 - NIEDERSCHRIFT. über die. 10. öffentliche Sitzung des Kreisausschusses - 4 - Lfd. Nr. 118 TOP 1 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind Der Vorsitzende, Landrat Florian Töpper, informiert,

Mehr

- im Folgenden auch KAPH Betriebs-GmbH genannt -

- im Folgenden auch KAPH Betriebs-GmbH genannt - UR-Nr. / Verhandelt zu am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar mit dem Amtssitz in erschienen heute: 1. Frau Simone Falkenstein, geboren am 31.08.1976, hier handelnd nicht im eigenen Namen sondern a. als

Mehr

SATZUNG DES ZWECKVERBANDES BERUFLICHE SCHULEN BAD WÖRISHOFEN

SATZUNG DES ZWECKVERBANDES BERUFLICHE SCHULEN BAD WÖRISHOFEN SATZUNG DES ZWECKVERBANDES BERUFLICHE SCHULEN BAD WÖRISHOFEN i.d.f. der RBek vom 16. August 1985 (RABl Schw 1985 S. 103), geändert durch Satzungen vom 25. April 1990 (RABl Schw 1990 S. 113), vom 04.Juli

Mehr

Seniorenzentrum Adelsdorf; Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Bamberg und der Gemeinde Adelsdorf

Seniorenzentrum Adelsdorf; Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Bamberg und der Gemeinde Adelsdorf Kreistag des Landkreises Bamberg Wahlperiode 2008/2014 Niederschrift 27. Sitzung des Kreisausschusses am Montag, 4. Oktober 2010, 9:00 Uhr, im Mehrzweckraum (EG) des Seniorenzentrums Adelsdorf Läusbergring

Mehr

Stand: 30. Juni im Folgenden auch Geomed Service GmbH genannt -

Stand: 30. Juni im Folgenden auch Geomed Service GmbH genannt - UR-Nr. Am -. - errichtete ich, Dr. Bernd Weiß Notar in Schweinfurt, in meinem Amtszimmer in Schweinfurt, Manggasse 20, diese Urkunde. Während der gesamten Beurkundung war mit mir gleichzeitig anwesend:

Mehr

Gemeinderatsvorlage Nr. 65/2009 Vorberatung

Gemeinderatsvorlage Nr. 65/2009 Vorberatung Fachbereich: Zentrale Verwaltung und Bürgerservice Gemeinderatsvorlage Nr. 65/2009 Vorberatung Vorlage an GR VA AUT öffentlich nichtöffentlich Sitzung am Vorberatung ja nein OR Beirat VA AUT öffentlich

Mehr

Ö-r Vertrag ARGE Verbundraumerweiterung Planungsregion 3. Öffentlich-rechtlicher Vertrag. über. die einfache Arbeitsgemeinschaft

Ö-r Vertrag ARGE Verbundraumerweiterung Planungsregion 3. Öffentlich-rechtlicher Vertrag. über. die einfache Arbeitsgemeinschaft Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die einfache Arbeitsgemeinschaft Verbraumerweiterung VVM Planungsregion 3 Zwischen Landkreis Schweinfurt, vertreten durch den Landrat, Herrn Florian Töpper, Schrammstraße

Mehr

Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel

Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel Auf Grund des 6 Absatz 1 der Landkreisordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LKO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Mustergeschäftsordnung der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN. im Rat der Stadt XXX

Mustergeschäftsordnung der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN. im Rat der Stadt XXX Liebe Grüne, auf Grund der großen Nachfrage geben wir euch hiermit eine Mustergeschäftsführung für grüne Fraktionen an die Hand, die ihr eure lokalen Bedürfnisse und Wünsche zuschneiden und in diesem Sinne

Mehr

SEITE Sämtliche Mitglieder des Marktgemeinderates Biberbach waren ordnungsgemäß eingeladen. Schriftführer war: Frau Portisch

SEITE Sämtliche Mitglieder des Marktgemeinderates Biberbach waren ordnungsgemäß eingeladen. Schriftführer war: Frau Portisch Niederschrift SEITE - 1 - über die Sitzung des Marktgemeinderates Biberbach am 13.05.2014 in Biberbach um 20.00 Uhr im Sitzungsraum Rathaus Sämtliche Mitglieder des Marktgemeinderates Biberbach waren ordnungsgemäß

Mehr

6. Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) hier: Grundsatzbeschluss über den Umstellungszeitpunkt; Beschluss

6. Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) hier: Grundsatzbeschluss über den Umstellungszeitpunkt; Beschluss 6. Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) hier: Grundsatzbeschluss über den Umstellungszeitpunkt; Beschluss Sachverhalt: Das bisherige kamerale Rechnungswesen ist in Baden-Württemberg

Mehr

Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz. Stiftungsurkunde

Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz. Stiftungsurkunde Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz Stiftungsurkunde Die Landesregierung errichtet die Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz in Mainz als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts. Die Stiftung

Mehr

Sitzungstag: Zahl aller Mitglieder: 13 Es wurden alle Ausschussmitglieder nach Vorschrift geladen. Niederschrift

Sitzungstag: Zahl aller Mitglieder: 13 Es wurden alle Ausschussmitglieder nach Vorschrift geladen. Niederschrift Sitzung des Umwelt-, Verkehrs- und ÖPNV-Ausschusses Seite 1 von 9 Niederschrift TOP Sache / Beschluss Öffentliche Sitzung Die Landrätin eröffnet um 14.00 Uhr die Sitzung. Ö 1 Haushalt 2013 Ö 1.1 Kommunale

Mehr

Organisationsreferat Personalentwicklung POR P 5

Organisationsreferat Personalentwicklung POR P 5 Telefon: 0 233-23840 Telefon: 0 233-92254 Personal- Seite 1 von und 5 Organisationsreferat Personalentwicklung POR P 5 Betriebliches Gesundheitsmanagement bei der Landeshauptstadt München Wie geht es älteren

Mehr

Stadt Weilheim i.ob EINLADUNG. zur Sitzung des. Hauptausschusses. am Mittwoch, 22. Oktober 2014, im kleinen Sitzungssaal des Rathauses

Stadt Weilheim i.ob EINLADUNG. zur Sitzung des. Hauptausschusses. am Mittwoch, 22. Oktober 2014, im kleinen Sitzungssaal des Rathauses Stadt Weilheim i.ob Weilheim i.ob, 17.10.2014 EINLADUNG zur Sitzung des Hauptausschusses am Mittwoch, 22. Oktober 2014, im kleinen Sitzungssaal des Rathauses Öffentlicher Teil Beginn: 17.00 Uhr Beratungspunkte

Mehr

Dem ehrenamtlich tätigen Gesamtvorstand gehören 16 Mitglieder an, wobei sechs Personen den geschäftsführenden Vorstand bilden.

Dem ehrenamtlich tätigen Gesamtvorstand gehören 16 Mitglieder an, wobei sechs Personen den geschäftsführenden Vorstand bilden. Allgemeines zum Kreissportbund Düren Der Kreissportbund Düren beheimatet 370 Mitgliedsvereine mit ca. 79.000 Mitgliedern. Seine räumliche Zuständigkeit umfasst das Gebiet des Kreises Düren. Dem ehrenamtlich

Mehr

Niederschrift. über die Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Amberg-Sulzbach

Niederschrift. über die Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Amberg-Sulzbach Landkreis Amberg-Sulzbach Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Amberg-Sulzbach vom 29.11.2010 im König-Ruprecht-Saal des Landratsamtes Amberg-Sulzbach in Amberg Sämtliche

Mehr

Referat für Gesundheit und Umwelt Steuerungsunterstützung RGU-S-BM

Referat für Gesundheit und Umwelt Steuerungsunterstützung RGU-S-BM Telefon 233-4 76 08 Telefax 233-4 76 05 Frau Rauschenbach s-bm.rgu@muenchen.de Referat für Gesundheit und Umwelt Steuerungsunterstützung RGU-S-BM Privatisierung von Krankenhäusern - Auswirkung auf den

Mehr

Beteiligungsbericht 2012

Beteiligungsbericht 2012 - 1 - Beteiligungsbericht 2012 Beteiligungen des Landkreises Schweinfurt an Unternehmen in der Rechtsform des privaten Rechts gem. Art. 82 Abs. 3 Satz 1 LkrO Dem Kreistag ist alljährlich ein Bericht über

Mehr

Landkreis Bamberg Wahlperiode 2014/2020 Niederschrift. Niederschrift über die öffentliche 22. Sitzung des Kreisausschusses.

Landkreis Bamberg Wahlperiode 2014/2020 Niederschrift. Niederschrift über die öffentliche 22. Sitzung des Kreisausschusses. Landkreis Bamberg Wahlperiode 2014/2020 Niederschrift Niederschrift über die öffentliche 22. Sitzung des Kreisausschusses Sitzungsdatum: Montag, 25.04.2016 Beginn: 09:00 Uhr Ende 10:35 Uhr Ort: im Landratsamt

Mehr

NIEDERSCHRIFT. über die. 57. Sitzung des Kreisausschusses der Wahlperiode 2008 2014

NIEDERSCHRIFT. über die. 57. Sitzung des Kreisausschusses der Wahlperiode 2008 2014 NIEDERSCHRIFT 57. Sitzung des Kreisausschusses Beginn der Sitzung: 09:31 Uhr Zur heutigen Sitzung sind die Mitglieder des Kreisausschusses ordnungsgemäß geladen und erschienen. Kreisrat Gerhard E c k,

Mehr

Teil I. 1. Die Anlage 7a zu den AVR wird ersatzlos gestrichen. Erläuterungen

Teil I. 1. Die Anlage 7a zu den AVR wird ersatzlos gestrichen. Erläuterungen Beschlüsse der Bundeskommission 2/2014 der Arbeitsrechtlichen Kommission des DCV am 26. Juni 2014 in Mainz Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße 40, 79104 Freiburg

Mehr

Künftige Bioabfallentsorgung im Landkreis Karlsruhe - Grundsatzentscheidung und weiteres Vorgehen

Künftige Bioabfallentsorgung im Landkreis Karlsruhe - Grundsatzentscheidung und weiteres Vorgehen Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Az.: 43-013.231; 720.271-2041382 Sitzungsvorlage 22/2014 Künftige Bioabfallentsorgung im Landkreis Karlsruhe - Grundsatzentscheidung und weiteres Vorgehen TOP Gremium Sitzung

Mehr

Satzung des Vereins Konzeptwerk Neue Ökonomie e.v.

Satzung des Vereins Konzeptwerk Neue Ökonomie e.v. Satzung des Vereins Konzeptwerk Neue Ökonomie e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein ist in das Vereinsregister einzutragen und führt dann den Namen Konzeptwerk Neue Ökonomie e.v.. Der Verein hat

Mehr

Verein für entwicklungsbezogene Bildung zu Südostasien Gemeinnütziger e.v. SATZUNG

Verein für entwicklungsbezogene Bildung zu Südostasien Gemeinnütziger e.v. SATZUNG Verein für entwicklungsbezogene Bildung zu Südostasien Gemeinnütziger e.v. SATZUNG Bullmannaue 11, 45327 Essen Tel. 0201-8303818 Fax. 0201 8303830 Konto: Sparkasse Bochum (BLZ 430 500 01) 30302491 1 Der

Mehr

Information zur Sitzung der Bundeskommission am

Information zur Sitzung der Bundeskommission am 1. Tarifrunde 2016 / 2017 Beide Seiten der Bundeskommission verständigten sich im Vorfeld der Sitzung der Bundeskommission am 16.06.2016 grundsätzlich darauf, die Tarifeinigung des öffentlichen Dienstes

Mehr

;cv;1tu. o Kreisausschuss. istag Landkreis Rostock. Drucksache Nr.: V ründung: zuständiges Amt / Einbringer: IL- --"

;cv;1tu. o Kreisausschuss. istag Landkreis Rostock. Drucksache Nr.: V ründung: zuständiges Amt / Einbringer: IL- -- istag Landkreis Rostock Drucksache Nr.: V- 108-2013 nn~npr\c1ln für KA und KT) ;cv;1tu zuständiges Amt / Einbringer: IL- --" abschließende Beratung im o Kreisausschuss Der Kreistag beschließt die beiliegende

Mehr

GEMEINDE STEINACH Amt: Hauptamt Verz. Nr. Beschlussvorlage der Verwaltung

GEMEINDE STEINACH Amt: Hauptamt Verz. Nr. Beschlussvorlage der Verwaltung Az.: Seite 1 an am TOP 1. Gemeinderat - öffentlich - 23. März 2015 Nr.: (zuständiges Organ) (Sitzungsdatum) - Beratung und Beschlussfassung : Der Gemeinderat beschließt: Das Bürgerbegehren zur Frage Sind

Mehr

- 1 - Muster Satzung einer steuerbegünstigten Stiftung - mit einem Organ - Satzung der... 1 Name, Rechtsform, Sitz

- 1 - Muster Satzung einer steuerbegünstigten Stiftung - mit einem Organ - Satzung der... 1 Name, Rechtsform, Sitz - 1 - Muster Satzung einer steuerbegünstigten Stiftung - mit einem Organ - Erläuterungen hierzu unter Allgemeines: Die Stiftungssatzung Soll die Stiftung nicht nur gemeinnützige Zwecke verfolgen, sondern

Mehr

Tarifvertrag Soziale Dienste - Bereich: Altenpflege und Altenhilfe - im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände

Tarifvertrag Soziale Dienste - Bereich: Altenpflege und Altenhilfe - im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände Tarifvertrag Soziale Dienste - Bereich: Altenpflege und Altenhilfe - im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände vom 9. Februar 2009 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 1 vom

Mehr

Jetzt müssen Sie diese erste Sitzung des Wahlvorstands wie folgt vorbereiten:

Jetzt müssen Sie diese erste Sitzung des Wahlvorstands wie folgt vorbereiten: Sie haben den Wahlvorstand zu seiner ersten Sitzung eingeladen. Jetzt müssen Sie diese erste Sitzung des Wahlvorstands wie folgt vorbereiten: Sie müssen einen verbindlichen Termin- und Arbeitsplan in der

Mehr

Verwaltungsangestellte Tatjana Herbrandt. I. Eröffnung und Begrüßung:

Verwaltungsangestellte Tatjana Herbrandt. I. Eröffnung und Begrüßung: NIEDERSCHRIFT über die 4. Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Donnersbergkreises in der 10. Wahlperiode 2014/2019 in Kirchheimbolanden, Kreishaus, großer Sitzungssaal am Montag, 14. Dezember 2015, 15.00

Mehr

Geschäftsordnung der kommunalen Gesundheitskonferenz für den Landkreis Karlsruhe. vom [ ]

Geschäftsordnung der kommunalen Gesundheitskonferenz für den Landkreis Karlsruhe. vom [ ] Geschäftsordnung der kommunalen Gesundheitskonferenz für den Landkreis Karlsruhe vom [24.1.2012] Präambel Der Kreistag des Landkreises Karlsruhe hat mit Beschluss vom 1.12.2011 die Verwaltung beauftragt,

Mehr

SATZUNG Förderverein der Georg- Meistermann - Grundschule

SATZUNG Förderverein der Georg- Meistermann - Grundschule SATZUNG Förderverein der Georg- Meistermann - Grundschule 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein fuhrt den Namen "Förderverein der Georg Meistermann Grundschule"; nach der beabsichtigten Eintragung in

Mehr

Richtlinien zur Bildung eines Beirates Stadtmarketing und Tourismusförderung in der Hansestadt Attendorn

Richtlinien zur Bildung eines Beirates Stadtmarketing und Tourismusförderung in der Hansestadt Attendorn Richtlinien zur Bildung eines Beirates Stadtmarketing und Tourismusförderung in der Hansestadt Attendorn 1. Abschnitt: Zweck, Aufgaben, Wahl und Stellung des Beirates Stadtmarketing und Tourismusförderung

Mehr

Niederschrift. Sämtliche Mitglieder des Jugendhilfeausschusses wurden von dem Vorsitzenden ordnungsgemäß geladen.

Niederschrift. Sämtliche Mitglieder des Jugendhilfeausschusses wurden von dem Vorsitzenden ordnungsgemäß geladen. Niederschrift über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Amberg-Sulzbach am 14.11.2011 um 15.00 Uhr im König-Ruprecht-Saal des Landratsamtes Amberg-Sulzbach Sämtliche Mitglieder des Jugendhilfeausschusses

Mehr

MITTEILUNGSVORLAGE. Kurz gefasste Darstellung des Sachverhaltes (Sach- und Rechtslage) mit Begründung:

MITTEILUNGSVORLAGE. Kurz gefasste Darstellung des Sachverhaltes (Sach- und Rechtslage) mit Begründung: DER LANDRAT Stabsstelle Zentrale Steuerung Az.: 01 Drucksachen-Nr.: M 0104/2012 Göttingen, den 08.05.2012 MTTELUNGSVORLAGE Vorbereitung der 1. Sitzung der Steuerungsgruppe am 13.06.2012 Kurz gefasste Darstellung

Mehr

SLK-Kliniken Heilbronn GmbH -Zustimmung zum Erwerb der Klinik Löwenstein ggmbh- (Drucks. 147) Beschluss:

SLK-Kliniken Heilbronn GmbH -Zustimmung zum Erwerb der Klinik Löwenstein ggmbh- (Drucks. 147) Beschluss: Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 28. Juni 2007 - Vorsitz Erste Bürgermeisterin Krug - Öffentlich - 100 - SLK-Kliniken Heilbronn GmbH -Zustimmung zum Erwerb der Klinik Löwenstein

Mehr

Satzung LUDWIG - ERHARD - STIFTUNG BONN

Satzung LUDWIG - ERHARD - STIFTUNG BONN Satzung LUDWIG - ERHARD - STIFTUNG BONN 1 Name, Rechtsform und Sitz Der Verein führt den Namen Ludwig-Erhard-Stiftung e.v. Er hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins und ist in das Vereinsregister

Mehr

Klärschlammbeseitigung durch den Klärschlammverband Karlsruhe- Land - Zustimmung zur weiteren Aufgabenübertragung

Klärschlammbeseitigung durch den Klärschlammverband Karlsruhe- Land - Zustimmung zur weiteren Aufgabenübertragung Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe Az.: 43.03; 43.11-729.902-2460097 Sitzungsvorlage 21/2015 Klärschlammbeseitigung durch den Klärschlammverband Karlsruhe- Land - Zustimmung zur weiteren

Mehr

Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom

Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom 28.04.2016 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Internationale Schule Dresden e.v. (Dresden

Mehr

Richtlinie für Reisen von Mitgliedern des Landtags Brandenburg

Richtlinie für Reisen von Mitgliedern des Landtags Brandenburg Anlage 7 Richtlinie für Reisen von Mitgliedern des Landtags Brandenburg in der Fassung des Beschlusses des Präsidiums vom 18. Juni 2014, geändert durch Beschluss vom 1. Juli 2015 Zur Durchführung des 11

Mehr

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/318 7. Wahlperiode 01.03.2017 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) zu der Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz

Mehr

Zur Veröffentlichung freigegebener Prüfbericht

Zur Veröffentlichung freigegebener Prüfbericht Prüfung Rechnungsprüfungsamt Beratung Prävention zu Drs. Nr. 244/13 Zur Veröffentlichung freigegebener Prüfbericht Der Kreistag des Kreises Düren hat mit Beschluss vom 24.06.2015 (Drs. Nr. 241/15, TOP

Mehr

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Seniorenbeiräte

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Seniorenbeiräte Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Einführungsbeitrag im Rahmen der Beratung Bürgerschaftlich engagierte SeniorInnen in ihren Kommunen 30. Juni 2009 Jens Graf Städte-

Mehr

SATZUNG Stand:

SATZUNG Stand: Verein für entwicklungsbezogene Bildung zu Südostasien Gemeinnütziger e.v. SATZUNG Stand: 6.4.2013 Hohenzollernring 52, 50672 Köln Telefon: (49) 221. 716121-20 Telefax: (49) 221. 716121-10 Konto: Sparkasse

Mehr

Diskussionsveranstaltung zum Thema " Auswirkungen einer Landkreis - Fusion auf die Beschäftigten "

Diskussionsveranstaltung zum Thema  Auswirkungen einer Landkreis - Fusion auf die Beschäftigten Diskussionsveranstaltung zum Thema " Auswirkungen einer Landkreis - Fusion auf die Beschäftigten " Am 30.09.2014 fand im Gewerkschaftshaus Peine eine Diskussionsveranstaltung zum Thema Landkreis-Fusion

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2017

Mehr

Geschäftsstelle des Kreistags Aktenzeichen: 1.1/ Beratungsfolge Sitzung am: Beratungsergebnis. laut Beschlussvorschlag

Geschäftsstelle des Kreistags Aktenzeichen: 1.1/ Beratungsfolge Sitzung am: Beratungsergebnis. laut Beschlussvorschlag LANDKREIS RASTATT B e s c h l u s s v o r l a g e RA-AVF-2016.13.05 Geschäftsstelle des Kreistags Aktenzeichen: 1.1/012.20 Beratungsfolge Sitzung am: 18.10.2016 Ausschuss für Verwaltung und Finanzen Beratungszweck:

Mehr

Landkreis Bamberg Wahlperiode 2014/2020

Landkreis Bamberg Wahlperiode 2014/2020 Landkreis Bamberg Wahlperiode 2014/2020 Sitzungsvorlage 2016/0270 Beratung Datum Behandlung Zuständigkeit Kreisausschuss 25.04.2016 öffentlich Entscheidung Betreff Änderung der Geschäftsordnung - Ladung,

Mehr

Satzung. des Vereins der Förderer und Freunde des Gymnasiums Dresden-Cotta e.v. (Förderverein Gymnasium Dresden-Cotta)

Satzung. des Vereins der Förderer und Freunde des Gymnasiums Dresden-Cotta e.v. (Förderverein Gymnasium Dresden-Cotta) Satzung des Vereins der Förderer und Freunde des Gymnasiums Dresden-Cotta e.v. (Förderverein Gymnasium Dresden-Cotta) 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Verein der Förderer und Freunde

Mehr

Satzung. Name und Sitz

Satzung. Name und Sitz Verein der Freunde und Förderer der Gemeinschaftsgrundschule Troisdorf- Eschmar e.v. Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Verein der Freunde und Förderer der Gemeinschaftsgrundschule Troisdorf-Eschmar

Mehr

Geschäftsordnung des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck

Geschäftsordnung des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck Geschäftsordnung des Beirates für Seniorinnen und Senioren - Textfassung - Hansestadt Lübeck Die Stadtpräsidentin Beirat für Seniorinnen und Senioren 1.100 Büro der Bürgerschaft Mai 2003 einschl. Änderungen

Mehr

Muster-Satzung. für Dekanatsverbände der Caritas-Konferenzen im Bistum Münster PRÄAMBEL

Muster-Satzung. für Dekanatsverbände der Caritas-Konferenzen im Bistum Münster PRÄAMBEL Muster-Satzung für Dekanatsverbände der Caritas-Konferenzen im Bistum Münster PRÄAMBEL Der Dekanatsverband der Caritas-Konferenzen ist ein katholischer Verband freiwillig sozial-caritativ engagierter,

Mehr

Niederschrift. Herr Teller vom Amt Hohe Elbgeest als Protokollführer. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Niederschrift. Herr Teller vom Amt Hohe Elbgeest als Protokollführer. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 1 Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hamwarde am Mittwoch, dem 22.05.2013, 19.30 Uhr, in Hamwarde (Gemeindezentrum) - Nr. 3/2013, wi Anwesend: Außerdem: Es fehlt:

Mehr

H A U P T S A T Z U N G des Landkreises Waldshut

H A U P T S A T Z U N G des Landkreises Waldshut H A U P T S A T Z U N G des Landkreises Waldshut Aufgrund der 3, 34 und 42 Abs. 2 der Landkreisordnung für Baden- Württemberg in der Fassung vom 19.06.1987 (GBl. S. 289), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Satzung der Sparkasse Gera-Greiz. 1 Name, Sitz, Geschäftsgebiet

Satzung der Sparkasse Gera-Greiz. 1 Name, Sitz, Geschäftsgebiet Die Stadt Gera und der Landkreis Greiz erlassen auf Grundlage der 5 Thüringer Sparkassengesetz (ThürSpkG) vom 19. Juli 1994 (GVBl. S. 911 ff.) mit Beschluss des Stadtrates Gera vom 14.12.2000 und des Kreistages

Mehr

Geschäftsordnung des Fahrgastbeirates für den Lahn-Dill-Kreis und die Stadt Wetzlar

Geschäftsordnung des Fahrgastbeirates für den Lahn-Dill-Kreis und die Stadt Wetzlar Geschäftsordnung des Fahrgastbeirates für den Lahn-Dill-Kreis und die Stadt Wetzlar Vorbemerkung Der Kreistag des Lahn-Dill-Kreises (LDK) und die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wetzlar haben die

Mehr

NIEDERSCHRIFT. über die. 58. Sitzung des Kreisausschusses der Wahlperiode

NIEDERSCHRIFT. über die. 58. Sitzung des Kreisausschusses der Wahlperiode NIEDERSCHRIFT über die 58. Sitzung des Kreisausschusses der Wahlperiode 2008 2014 am Montag, 28.04.2014 im Sitzungssaal, Zimmer-Nr. 327 im III. Stock des Landratsamtes Schweinfurt Beginn der Sitzung: 09:32

Mehr

Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates. Satzung des Landkreises Südwestpfalz über die Bildung eines Seniorenbeirates vom

Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates. Satzung des Landkreises Südwestpfalz über die Bildung eines Seniorenbeirates vom Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates 411 Seite 1 Satzung des Landkreises Südwestpfalz über die Bildung eines Seniorenbeirates vom 22.12.2004 Der Kreistag hat auf Grund der 17 und 49 b Landkreisordnung

Mehr

Satzung. 1 Zusammensetzung

Satzung. 1 Zusammensetzung 1 4. 31 02 Satzung über den Beirat für Naturschutz und den Kreisbeauftragten für Naturschutz beim Kreis Plön (Naturschutzbeiratssatzung Plön) vom 28. April 2011 Aufgrund des 44 Abs. 2 des Gesetzes zum

Mehr

Betriebssatzung für die Stadtwerke Fehmarn der Stadt Fehmarn

Betriebssatzung für die Stadtwerke Fehmarn der Stadt Fehmarn Betriebssatzung für die Stadtwerke Fehmarn der Stadt Fehmarn Aufgrund des 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung GO ) in der Fassung vom 28. Februar 2003 in Verbindung mit

Mehr

(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn

(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn TK Lexikon Arbeitsrecht SE-Beteiligungsgesetz 22-33 Abschnitt 1 SE Betriebsrat kraft Gesetzes HI1311026 22-26 Unterabschnitt 1 Bildung und Geschäftsführung HI1311027 22 Voraussetzung HI1311028 (1) Die

Mehr

Öffentlich - rechtliche Vereinbarung

Öffentlich - rechtliche Vereinbarung "Öffentlich - rechtliche Vereinbarung" über die Erfüllung der Aufgaben eines Gemeindeverwaltungsverbandes (Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft) vom 01.07.1974 mit eingearbeiteten Änderungen vom 20.12.1977

Mehr

Amt Temnitz - Gemeinde Walsleben -

Amt Temnitz - Gemeinde Walsleben - Amt Temnitz - Gemeinde Walsleben - Ergebnisprotokoll zu der 1. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Walsleben im Jahr 2015 am 21. Januar 2015 im Dorfgemeinschaftshaus, Dorfstraße 47, Walsleben.

Mehr

EuGH, Urteil vom , C-297/10 und C-298/10 Lebensaltersstufen im öffentlichen Tarifrecht Altersdiskriminierung

EuGH, Urteil vom , C-297/10 und C-298/10 Lebensaltersstufen im öffentlichen Tarifrecht Altersdiskriminierung September 2011 Seite: 6 EuGH, Urteil vom 08.09.2011, C-297/10 und C-298/10 Lebensaltersstufen im öffentlichen Tarifrecht Altersdiskriminierung EINLEITUNG: Der EuGH hatte sich auf Vorlage des BAG in zwei

Mehr

Öffentlich Nichtöffentlich VFA Nichtöffentlich bis zum Abschluss der Vorberatung SOA KSA JHA

Öffentlich Nichtöffentlich VFA Nichtöffentlich bis zum Abschluss der Vorberatung SOA KSA JHA Landkreis Esslingen Sitzungsvorlage Nummer: 101/2015 den 09.09.2015 Mitglieder des Kreistags des Landkreises Esslingen Öffentlich KT Nichtöffentlich VFA 24.09.2015 Nichtöffentlich bis zum ATU Abschluss

Mehr

15. Gewährleistung von Jahresabschlussprüfungen und Prüfungsrechten bei Gesellschaften mit kommunaler Beteiligung

15. Gewährleistung von Jahresabschlussprüfungen und Prüfungsrechten bei Gesellschaften mit kommunaler Beteiligung 132 15. Gewährleistung von Jahresabschlussprüfungen und Prüfungsrechten bei Gesellschaften mit kommunaler Beteiligung In den Gesellschaftsverträgen kommunaler Beteiligungsgesellschaften wird nicht in allen

Mehr

Geschäftsordnung des Inklusionsbeirates des Landkreises Pfaffenhofen a.d.ilm vom

Geschäftsordnung des Inklusionsbeirates des Landkreises Pfaffenhofen a.d.ilm vom Landratsamt Pfaffenhofen a.d.ilm Geschäftsordnung des Inklusionsbeirates des Landkreises Pfaffenhofen a.d.ilm vom 19.03.2016 Der Inklusionsbeirat des Landkreises Pfaffenhofen a.d.ilm hat sich auf seiner

Mehr

Landesbezirkliche Regelungen sind auch Regelungen, die vor der ver.di-gründung im Tarifrecht als bezirkliche Regelungen bezeichnet sind.

Landesbezirkliche Regelungen sind auch Regelungen, die vor der ver.di-gründung im Tarifrecht als bezirkliche Regelungen bezeichnet sind. Niederschriftserklärungen zu dem TVÜ-VKA: Niederschriftserklärung zur Protokollerklärung zu 2 Abs. 1 [ver.di]: Landesbezirkliche Regelungen sind auch Regelungen, die vor der ver.di-gründung im Tarifrecht

Mehr

vom 16.12.2008 (3) Das Kommunalunternehmen hat seinen Sitz in der Stadtverwaltung Königsbrunn. Die Postadresse ist Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn.

vom 16.12.2008 (3) Das Kommunalunternehmen hat seinen Sitz in der Stadtverwaltung Königsbrunn. Die Postadresse ist Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn. Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Betrieb und Verwaltung der Eishalle Königsbrunn (BVE) Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Königsbrunn vom 16.12.2008 Aufgrund von Art. 23. Satz 1,

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide 5 Stadt Heide Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide 2015 Nr. 15 Mittwoch, 03. Juni 2015 von Seite 77 bis 81 Inhalt dieser Ausgabe: AMTLICHER TEIL Ratsversammlung am 03.06.2015 Seite 78 Bekanntmachung

Mehr

Stadt Obernkirchen Der Bürgermeister. Niederschrift. über die Sitzung Nr. 2/2009. des Ausschusses für Finanzen, Organisation und Personal

Stadt Obernkirchen Der Bürgermeister. Niederschrift. über die Sitzung Nr. 2/2009. des Ausschusses für Finanzen, Organisation und Personal Stadt Obernkirchen 25.02.2009 Der Bürgermeister Niederschrift über die Sitzung Nr. 2/2009 des Ausschusses für Finanzen, Organisation und Personal der Stadt Obernkirchen vom 16.02.2009 Sitzungssaal Anwesend

Mehr

h0681 0/7 ÖFFENTLICH-RECHTLICHE VEREINBARUNG MIT DER GEMEINDE NATTHEIM ÜBER DIE ERFÜLLUNG DER AUFGABEN EINES GEMEINDEVERWALTUNGSVERBANDES

h0681 0/7 ÖFFENTLICH-RECHTLICHE VEREINBARUNG MIT DER GEMEINDE NATTHEIM ÜBER DIE ERFÜLLUNG DER AUFGABEN EINES GEMEINDEVERWALTUNGSVERBANDES h0681 0/7 ÖFFENTLICH-RECHTLICHE VEREINBARUNG MIT DER GEMEINDE NATTHEIM ÜBER DIE ERFÜLLUNG DER AUFGABEN EINES GEMEINDEVERWALTUNGSVERBANDES vom 29. Juni 1974 mit Änderung vom 23. September 1977 Die Stadt

Mehr

Neues Tarifrecht im öffentlichen Dienst und in den Kommunen

Neues Tarifrecht im öffentlichen Dienst und in den Kommunen WILLY-BRANDT-HAUS-MATERIALIEN. Februar Neues Tarifrecht im öffentlichen Dienst und in den Kommunen Bund, Kommunen und Gewerkschaften haben sich am 9. Februar auf eine umfassende Tarifreform geeinigt. Die

Mehr

Beschlussprotokoll. über die KREISAUSSCHUSSSITZUNG

Beschlussprotokoll. über die KREISAUSSCHUSSSITZUNG Beschlussprotokoll über die KREISAUSSCHUSSSITZUNG am Dienstag, 03.09.2013, 11:00 Uhr, im kleinen Sitzungssaal des Landratsamtes in Eichstätt, Residenzplatz 1. Sämtliche Mitglieder sind form- und fristgerecht

Mehr

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. Satzung der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. 1 Name und Sitz Der Verein Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden im Nachfolgenden

Mehr

Errichtung einer provisorischen Flüchtlingsunterkunft

Errichtung einer provisorischen Flüchtlingsunterkunft 8. Errichtung einer provisorischen Flüchtlingsunterkunft im Jugendzentrum der Gemeinde Ilvesheim h i e r Ermächtigung der Verwaltung zur Einleitung der Umbaumaßnahmen; Beschluss. Sachverhalt: Die Notwendigkeit,

Mehr

Sachgebiet - Sachbearbeiter. 42 Regierungsamtmann Thomas Schieder

Sachgebiet - Sachbearbeiter. 42 Regierungsamtmann Thomas Schieder 42 Regierungsamtmann Thomas Schieder 23.02010 Feststellung über die zugestellte Niederschrift zur Sitzung vom 11.11.2009 1. Jugendhilfeausschuss 10.03.10 1 Es wird festgestellt, dass jedes Ausschussmitglied

Mehr

Fall 1 (Umwandlungsrecht)

Fall 1 (Umwandlungsrecht) Florian Brügel Vorlesung Umwandlungs- und Insolvenzrecht Freie Universität Berlin WS 2011/2012 Fall 1 (Umwandlungsrecht) Lösungen zu 1. Es handelt sich um eine Verschmelzung zur Aufnahme im Sinne von 2

Mehr

Tarifvertrag zur Zukunftssicherung der Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-ZUSI)

Tarifvertrag zur Zukunftssicherung der Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-ZUSI) Tarifvertrag zur Zukunftssicherung der Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-ZUSI) vom. Februar 20 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. vom 29. April

Mehr

Satzung des Fördervereins der Heinrich-Böll-Schule Rodgau e.v.

Satzung des Fördervereins der Heinrich-Böll-Schule Rodgau e.v. Satzung des Fördervereins der Heinrich-Böll-Schule Rodgau e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen "Förderverein der Heinrich-Böll-Schule". 2. Sitz des Vereins ist Nieder-Roden. 3. Der Verein

Mehr

Satzung des Rettet das Filmstudio e.v.

Satzung des Rettet das Filmstudio e.v. Satzung des Rettet das Filmstudio e.v. 1 Name und Sitz Der Verein heißt: Rettet das Filmstudio e.v. Der Sitz ist Essen. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 Zweck Der Verein verfolgt

Mehr

Satzung für das Kreisjugendamt Bayreuth

Satzung für das Kreisjugendamt Bayreuth Satzung für das Kreisjugendamt Bayreuth Der Landkreis Bayreuth erlässt aufgrund des Art. 16 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) vom 8.12.2006 (GVBl. S. 942), zuletzt geändert durch

Mehr

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb - Kliniken des Kreises Pinneberg - in der Fassung vom

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb - Kliniken des Kreises Pinneberg - in der Fassung vom Betriebssatzung für den Eigenbetrieb - Kliniken des Kreises Pinneberg - in der Fassung vom 25.01.1995 Aufgrund der 2 Abs. 1 Satz 1, 4, 57 Kreisordnung für Schleswig-Holstein vom 02.04.1990 (GVOBl. S. 193)

Mehr

Satzung für den LandFrauenverein

Satzung für den LandFrauenverein Satzung für den LandFrauenverein 1 Name, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen LandFrauenverein Beverstedt und Umgebung. 2. Der Verein wurde 1950 gegründet. 3. Das Vereinsgebiet erstreckt

Mehr

Satzung des Vereins. (in der Fassung vom )

Satzung des Vereins. (in der Fassung vom ) Satzung des Vereins Freundeskreis des Knabenchors Unser Lieben Frauen (in der Fassung vom 26.04.2009) 1 Der Freundeskreis des Knabenchors Unser Lieben Frauen e. V. ist ein eingetragener Verein mit Sitz

Mehr

Satzung des Landkreises Cochem-Zell für das Kreisjugendamt vom , zuletzt geändert durch Satzung vom

Satzung des Landkreises Cochem-Zell für das Kreisjugendamt vom , zuletzt geändert durch Satzung vom Satzung des Landkreises Cochem-Zell für das Kreisjugendamt vom 01.09.1994, zuletzt geändert durch Satzung vom 19.11.2009 Ü b e r s i c h t 1 Errichtung des Jugendamtes 2 Aufgaben des Jugendamtes 3 Gliederung

Mehr

Verordnung über die Schiedsstellen nach 78 g SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) (Schiedsstellenverordnung SGB VIII SchV-SGB VIII-)

Verordnung über die Schiedsstellen nach 78 g SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) (Schiedsstellenverordnung SGB VIII SchV-SGB VIII-) Verordnung über die Schiedsstellen nach 78 g SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) (Schiedsstellenverordnung SGB VIII SchV-SGB VIII-) Vom 20. April 1999 Geändert durch Artikel 46 des Gesetzes vom 25. September

Mehr

Stadtkämmerei HA I/1 - Betriebswirtschaft

Stadtkämmerei HA I/1 - Betriebswirtschaft Telefon 233-9 21 27 Telefax 233-2 89 98 Stadtkämmerei HA I/1 - Betriebswirtschaft Veräußerung von Vermögenswerten zur Gewinnung von Finanzierungsmitteln Sachstandsbericht 2002 Bekanntgabe in der Sitzung

Mehr

Rahmenbedingungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern

Rahmenbedingungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern Rahmenbedingungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern Elisabeth Rieber, StMGP Sandra Trautmann, FQA Stadt Kaufbeuren Fachtag der Koordinationsstelle für ambulant betreute Wohngemeinschaften

Mehr

Verschmelzungsbericht

Verschmelzungsbericht Verschmelzungsbericht Fremdenverkehrsverein der Inselstadt Usedom e.v. mit dem Sitz in 17406 Usedom, - im Folgenden FVV der Inselstadt Usedom genannt - Tourismusverein Insel Usedom Nord e.v. mit dem Sitz

Mehr

H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Dohma. Vom

H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Dohma. Vom H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Dohma Vom 11.05.2007 Auf Grund von 4 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 ( SächsGVBl.

Mehr

22/1 1. Satzung der Wartburg-Sparkasse vom

22/1 1. Satzung der Wartburg-Sparkasse vom 22/1 1 Satzung der Wartburg-Sparkasse vom 29.12.1997 i. d. F. der 2. Änderungssatzung vom 17.12.2002 22/1 2 Aufgrund der 19 Abs. 1 Satz 1, 98 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung

Mehr

VERSCHMELZUNGSVERTRAG

VERSCHMELZUNGSVERTRAG VERSCHMELZUNGSVERTRAG abgeschlossen und beurkundet am 20. Mai 2010 vor dem Notar Helmut Ebert, Lüneburg (UR-Nr. 532/10) INHALTSVERZEICHNIS 1. Vermögensübertragung / Bilanzstichtag... 2 2. Gegenleistung...

Mehr