Verfahrensmanagement bei Windenergie- Projekten

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1 Verfahrensmanagement bei Windenergie- Projekten 14. Mai 2014 Hannover Janko Geßner Rechtsanwalt - Fachanwalt für Verwaltungsrecht ausschließlich öffentlich- rechtlich / bundesweit täsg Schwerpunkte: Umweltrecht, Immissionsschutz- recht, Energierecht, Kommunalrecht Betreuung von Planungs- bzw. Zulassungsverfahren für Industrie- und sonssge Anlagen Erneuerbare Energien (Windenergie, Biomasse, PV): Projektberatung (Genehmigung, Netzanschluss, u.a.) Beteiligungsmodelle Genehmigungs- und Verfahrensmanagement 2 1

2 1. Beispiele Gliederung 2. Verfahrensmanagement 3. JurisSsche Schwierigkeiten 4. Beschleunigung von Genehmigungs- verfahren 5. Fazit 3 1. Teil Beispiele 4 2

3 Zwei WEA AN BONUS 2 MW Nennleistung 76 m Rotordurchmesser 80 m Nabenhöhe 5 Februar 2002 Antrag Februar 2003 Ablehnung September 2003 Zurückweisung Widerspruch Oktober 2003 Klage April 2008 VG Potsdam Klageabweisung Mai 2011 Zulassung Berufung OVG??? 6 3

4 7 Probleme? Anlagentyp exissert nicht mehr Neue Anlagen? - > Änderungsgenehmigungs- verfahren Genehmigung? - > miklerweile Standorte unzulässig wegen neuer Regionalplanung Fazit: Rechtsschutz bei Gerichten vermeiden 8 4

5 NOTUS energy Gregor- Mendel- Str. 24a Potsdam Tel: Verdichtung eines bestehenden Windparks Lage der neuen WEA 1-4 inmiken der bestehenden WEA

6 Beispiel Naturschutz Stellungnahme Untere Naturschutzbehörde Rotmilan: am Tag der Ernte sowie die nächsten drei Tage im Umkreis von 250 m um WKA tagsüber abschalten Fledermäuse: drei Jahre Schlagopfermonitoring + Gondelmonitoring, dann Beurteilung durch Refe- renzstelle, ob allgemeines Lebensrisiko für fernzieh- ende Arten durch WKA überschriken > Abschaltg Teil Verfahrensmanagement 12 6

7 Ziel WEA- Projekte zügig kostengünssg rechtssicher ohne Gericht zur Genehmigung führen! 13 Warum Verfahrensmanagement? Zeit ist Geld EEG- Novelle / Länderöffnungsklausel - > sich ändernde rechtliche Verhältnisse Regionalplanung / Bauleitplanung - > sich ändernde Planungsstände SSmmungsbild in der Einwohnerschaq Konkurrenten / Mitbewerber Vor Gericht und auf hoher See

8 3. Teil JurisSsche Schwierigkeiten (oder: Ist das nicht ganz einfach?) 15 Rechtsanspruch: Genehmigung ist zu erteilen,... 6 Abs. 1 BImSchG Erfüllung der Betreiberpflichten nach 5 BImSchG Vereinbarkeit mit anderen öffentlich- rechtlichen Vorschriqen Gefahrenabwehr Baurecht Vorsorge Fachrecht etc. 16 8

9 Problem : unbessmmte Rechtsbegriffe Tatbestandsmerkmal mit vagen, mehrdeusgen oder nicht abschließend aufgezählten Inhalt objeksv nicht sofort erschließbar eröffnen Auslegungs- bzw. Beurteilungsspiel- räume u.u. KonkreSsierung durch Verwaltungsvor- schriqen, Regelwerke, Gutachten 17 Beispiel Artenschutz Schreiadler: m Tabuabstand nach TAK Naturschutz nach Metern wo ist Bezugspunkt? - > Horst, Horstbaum, Waldschutzareal wegen Wechselhorsten? Naturschutzfachliche EinschätzungsprärogaSve: Wer hat das Sagen? 18 9

10 Beispiel Abstand zur Freileitung VG Minden, Beschl. v L 529/12 Abstandsempfehlung: kein allgemein geltender Mindestabstand zu Freileitungen überholt aufgrund höherer Anlagen Behörden haben diese daher nicht mikelbar bei der Erteilung der Genehmigung zu berücksichsgen Schutz vor Gefahren durch WEA auch durch Rück- griff auf technische Lösungen 19 Rechtsanspruch vs. Beurteilungsspielraum scheinbar klare Sachverhalte - > erfahren eine unterschiedliche / veränderte Beurteilung Ursache: unbessmmte Rechtsbegriffe und deren KonkreSsierung insbesondere durch Beurteilungs- spielräume eröffnet Möglichkeit für informelle AbsSmmungen - > informelle Aushandlungsprozesse Aushandlungsprozess: Prozessmanagement erfor- derlich 20 10

11 Anwaltliches Verfahrensmanagement 1. Kenntnis des Sachverhalts (Akteneinsicht!, Lageplan) 2. Interessenwahrnehmung (nicht: PosiSonen) 3. Behörde als Verhandlungspartner 4. Klare Vorstellungen zum Aushandlungsziel (was ist wirtschaqlich tragbar?, was bringt die Zeitein- sparung im Vergleich zum Maximalziel?) 5. Ausnutzen von Spielräumen in der Verhandlung 6. RückzugsposiSon durch Rechtsbehelf Teil Beschleunigung von Genehmigungsverfahren 22 11

12 Fristen für Behörde 10 Abs. 6 a BImSchG: ab Vollständigkeit der Antragsunterlagen 7 Monate Förmliches Genehmigungsverfahren 3 Monate Vereinfachtes Genehmigungsverfahren Aber: verlängerbar und in der Praxis kaum eingehalten 23 Verfahrensinstrumente 1. Antragsberatung 2. RichSge und vollständige Antragsunterlagen 3. Externer Projektmanager 4. Externer Sachverständiger 5. Zulassung vorzeisger Beginn 6. Anordnung der soforsgen Vollziehbarkeit 24 12

13 Antragsberatung 1. Antragsberatung - 2 Abs BImSchV (lesen!): Behörde soll im Hinblick auf die Antragstellung beraten Behörde soll den zeitlichen Ablauf des Genehmi- gungsverfahrens sowie sonst erhebliche Fragen erörtern. andere Behörden (Gemeinde und Naturschutz!) können hinzugezogen werden WichSg: Gute Vorbereitung! 25 Antragsunterlagen 2. richsge und vollständige Antragsunterlagen Selbstverständlichkeit?! in Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung be- sondere Bedeutung: Nachreichung von Unterlagen - > ggf. erneute Auslegung (und nachträgliche Erörterung) Antragsänderung im Verfahren: Verzicht auf Auslegung und Erörterung nur, wenn keine zusätzlichen nachteiligen Auswirkungen 26 13

14 Erörterung 3. Erörterungstermin Erörterung rechtzeisg erhobener Einwendungen Zweck: Aussprache über gegensätzliche PosiSonen, um InformaSons- und Entscheidungsgrundlage für Genehmigungsbehörde zu verbreitern Nicht Einwender überzeugen, sondern Behörde! Ziel: ohne Abbruch Erörterung abschließen Einwendungskatalog, Woruührer, Sachverständige 27 Beschleunigungsmöglichkeit - 1 Einschaltung eines externen Projektmanagers Rechtsgrundlage: 2 Abs. 2 Nr BImSchV Auswertung von Stellungnahmen Zuarbeit von NebenbesSmmungen / Bescheid- entwurf Allerdings: zusätzliche Kosten für Antragsteller OB führt schon die Ankündigung zur Beschleu- nigung bei Behörde! 28 14

15 Beschleunigungsmöglichkeiten - 2 Einschaltung eines externen Sachverständigen gemäß 13 Abs.1 S.4 9. BImSchV Vor allem bei Naturschutz! z.b. Erlass MUGV Bbg: Aus diesem Grund hat die Naturschutzbehörde die Monatsfrist für die Abgabe ihrer Stellungnahme... unbedingt einzuhalten. Sollte dies im Einzelfall wegen der Schwierigkeit der Prüfung nicht möglich sein, teilt das... zuständige Referat dem Genehmigungsreferat dies unter Angabe der Gründe mit. Falls absehbar ist, dass die Prüfung mehr als einen Monat in Anspruch nimmt, ist gem. 13 Abs.1 S.4 der 9. BImSchV zu verfahren und mit Einwilligung des Antragstellers ein Sachverständiger mit der Prüfung zu beaubragen. 29 Beschleunigungsmöglichkeit - 3 Zulassung des vorzeisgen Beginns, 8a BImSchG Prognose Genehmigungsfähigkeit Öffentliches oder berechsgtes Interesse: Einspei- severgütung Verpflichtungserklärung zum Schadensersatz und Rückbau Inhalt: Wegebau, Fundament, ggf. Turm (in Brandenburg) öffentlich- rechtlicher Vertrag 30 15

16 Beschleunigungsmöglichkeit - 4 Anordnung der soforsgen Vollziehbarkeit Widerspruch im Immissionsschutzrecht hat aufschie- bende Wirkung, d.h. Genehmigung nicht umsetzbar! auch unbegründeten Widersprüchen kommt aufschie- bende Wirkung zu! daher 80 Abs. 1 Nr. 4 VwGO: besonderes öffent- liches bzw. privates Interesse bei Genehmigung / Zulassung vorzeisger Beginn mit Genehmigung verbinden! Teil Fazit 32 16

17 FrühzeiSg beginnen SorgfälSg vorbereiten Konsequent durch- führen Freundlich und bessmmt 33 Windenergieanlagen bleiben eines der wichsgsten Instrumente zur Realisierung der Energiewende. Die Genehmigungsverfahren sind anspruchsvoller und schwieriger geworden. Anspruchsvolle Genehmigungsverfahren erfordern sorgfälsge Vorbereitung und ein gutes Verfahrens- management

18 DOMBERTRECHTSANWÄLTE Rechtsanwalt Janko Geßner Fachanwalt für Verwaltungsrecht Tel: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 36 18

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