Umstellung des vertragsärztlichen Vergütungssystems

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Umstellung des vertragsärztlichen Vergütungssystems"

Transkript

1 Fallpauschalensystem in der ambulanten Gesundheitsversorgung Gemeinsame Sitzung des AK IKJ der DGKJ und der DRG-AG der GKinD 101. Jahrestagung der DGKJ am 30. September 2005 in Bremen Referent: Dr. Bernhard Rochell, Dezernent Dezernat 3 Gebührenordnung und Vergütung Kassenärtzliche Bundesvereinigung Anlass der Präsentation Datum der Präsentation Seite 2 Umstellung des vertragsärztlichen Vergütungssystems Abschaffung der Honorarbudgets aus auf die GKV- Versicherten bezogenen Kopfpauschalen Verlagerung des Morbiditätsrisikos der vetragsärztlichen Versorgung auf die Krankenkassen Datei: 4_Rochell_DGKJ.Bremen_ ppt Blatt 1

2 Anlass der Präsentation Datum der Präsentation Seite 3 Umstellung des vertragsärztlichen Vergütungssystems Ziel: morbiditätsbezogene arztgruppen- und arztbezogene RLV ab 2007 mit Kassenartenübergreifenden festen Punktwerten Bemessung auf Grundlage des EBM-Leistungsbedarfs im Hinblick auf morbiditätsbezogene Risikoklassen (Morbi-RLV) Anlass der Präsentation Datum der Präsentation Seite 4 Umstellung des vertragsärztlichen Vergütungssystems Einführung flankierender Steuerungsinstrumente Leistungsmengensteuerung EBM2000plus Regelleistungsvolumen (RLV) Bedarfsweise ergänzende Steuerungsinstrumente im KV-Bereich Plausibilitätskontrollen / Wirtschaftlichkeitsprüfungen Verknüpfung mit Qualitätsmaßstäben Datei: 4_Rochell_DGKJ.Bremen_ ppt Blatt 2

3 Anlass der Präsentation Datum der Präsentation Seite 5 EBM-Komplexbildung nach gesetzlichem Auftrag 87 Abs. 2a SGB V (geändert durch das GMG v ) (2a) Die im einheitlichen Bewertungsmaßstab für die ärztlichen Leistungen aufgeführten Leistungen sind, unter Berücksichtigung der Besonderheiten kooperativer Versorgungsformen, zu Leistungskomplexen oder Fallpauschalen zusammenzufassen; für die Versorgung im Rahmen von kooperativen Versorgungsformen sind Fallpauschalen festzulegen, die dem fallbezogenen Zusammenwirken von Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen in diesen Versorgungsformen Rechnung tragen. Für die Abrechnung von Fallpauschalen sind Regelungen für den dabei zu erbringenden Leistungsumfang zu treffen; bei Fallpauschalen nach Satz 1 zweiter Halbsatz sind ferner Mindestanforderungen zu der institutionellen Ausgestaltung der Kooperation der beteiligten Ärzte festzulegen. (..) Anlass der Präsentation Datum der Präsentation Seite 6 EBM-Reform - Regelungsbereiche und Ziel angemessene Vergütung gem. 72,2 SGB V EBM 2000 Kosten pauschalen RLV SGB V Datei: 4_Rochell_DGKJ.Bremen_ ppt Blatt 3

4 Anlass der Präsentation Datum der Präsentation Seite 7 EBM 2000plus Grundsätzliche Neuerungen: Arztgruppenspezifität in 25 Kapiteln Ordinationskomplexe mit Altersgewichtung Zeitgetaktete Leistungsposition für die Beratung, Erörterung und/oder Abklärung Strukturqualitätsbezogene Gliederung der Leistungen in obligate und fakultative Leistungsinhalte Weitgehende Komplexierung für Spezialisten Berichtspflichtige Leistungen Anlass der Präsentation Datum der Präsentation Seite 8 Veränderte Rahmenbedingungen der ambulanten Versorgung Wettbewerbliche Ausrichtung durch das GMG 1. Wahlfreiheit der Versicherten unter vier Versorgungstypen 2. Einzelvertragsabschlüsse der Krankenkassen - in der hausarztzentrierten Versorgung 73b SGB V -für bestimmte Leistungsbereiche 73c SGB V - in der Integrationsversorgung 140a ff. SGB V 3. Konkurrenz durch das Krankenhaus - durch Öffnung für ambulante Leistungen 116b SGB V - Einbeziehung in DMP 137f SGB V -um medizinische Versorgungszentren 95 SGB V Datei: 4_Rochell_DGKJ.Bremen_ ppt Blatt 4

5 Anlass der Präsentation Datum der Präsentation Seite 9 Vertrag nach 115b SGB V Anlass der Präsentation Datum der Präsentation Seite b SGB-V Ambulantes Operieren und stationsersetzende Maßnahmen Neuer AOP-Vertrag ab Beschluss des Erweiterten Bundesschiedsamts vom Neuer Leistungskatalog - Umstellung auf OPS Version 2005 und EBM 2000plus - Inhaltlich nur geringfügige Änderungen Vereinheitlichung der allgemeinen Tatbestände mit den G-AEP- Kriterien zur primären Fehlbelegungsprüfung nach 17c KHG Präzisierung des Arztgruppenbezugs gemäß neuem EBM für die Erbringung von Begleitleistungen durch KH Modifikation der Sachkostenvergütung für KH gleichberechtigte Anwendung von QS-Vereinbarungen nach 135 Abs. 2 SGB V auch arztbezogener Frequenzregeln auf KH Datei: 4_Rochell_DGKJ.Bremen_ ppt Blatt 5

6 Anlass der Präsentation Datum der Präsentation Seite 11 Fallzahlenentwicklung im stationären Sektor Determinanten im Spiegel von AOK-Prozessdaten* Analyse aller Krankenhausfälle aus fünf AOK- Landesverbänden (mit ca. 9 Mio. Versicherten) 1997: 4,5 Mio. ambulanter Operationen in Arztpraxen, aber lediglich Fälle ambulantes Operieren im Krankenhaus bundesweit Rochell / Meister Je nach Abgrenzung der einzubeziehenden Diagnosen liegt das Substitutionspotential ambulant durchführbarer Operationen in den Untersuchungsregionen zwischen 9% und 13% aller Krankenhausfälle bzw. 6% bis 8% aller Krankenhaustage *Swart / Braeske / Robra: Fallzahlentwicklung im stationären Sektor Determinanten im Spiegel von AOK-Prozessdaten, Krankenhaus-Report 2000, Gutachten für den AOK-Bundesverband Anlass der Präsentation Datum der Präsentation Seite 12 Quelle: Statistisches Bundesamt Juli 2005 Datei: 4_Rochell_DGKJ.Bremen_ ppt Blatt 6

7 Anlass der Präsentation Datum der Präsentation Seite 13 Fehlbelegungsprüfung nach dem G-AEP Verfahren! German - Appropriateness Evaluation Protocol Beurteilung der Angemessenheit der stationären Aufnahme Rochell / Meister Anlass der Präsentation Datum der Präsentation Seite b SGB V versus 17c KHG Neuordnung der ambulant-stationären Schnittstelle Datei: 4_Rochell_DGKJ.Bremen_ ppt Blatt 7

8 Anlass der Präsentation Datum der Präsentation Seite b SGB V versus 17c KHG Neuordnung der ambulant-stationären Schnittstelle 115b SGB V? Anlass der Präsentation Datum der Präsentation Seite 16 InEK ggmbh, Siegburg Datei: 4_Rochell_DGKJ.Bremen_ ppt Blatt 8

9 Anlass der Präsentation Datum der Präsentation Seite 17 Teilstationäre Versorgung Anlass der Präsentation Datum der Präsentation Seite 18 Einführung einer Legaldefinition für teilstationäre Referentenentwurf Leistungen eines 2. FPÄndG vom Nicht übernommen! Datei: 4_Rochell_DGKJ.Bremen_ ppt Blatt 9

10 Anlass der Präsentation Datum der Präsentation Seite 19 Umsetzung des 116b SGB V Anlass der Präsentation Datum der Präsentation Seite b Abs. 2 SGB V Hochspezialisierte Leistungen etc. Vertragspartner Krankenhaus Einzelkrankenkasse oder Krankenhaus Landesverbände der Krankenkassen bzw. Verbände der Ersatzkassen Vertragsinhalt Ambulante - Erbringung hochspezialisierter Leistungen - Behandlung seltener Erkrankungen - Behandlung von Erkrankungen mit seltenen Krankheitsverläufen Enumerativ aufgeführte Katalogleistungen - Fortschreibung des Kataloges durch Gemeinsamen Bundesausschuss Vergütung der Leistungen unmittelbar durch die Krankenkassen nach Maßgabe vergleichbarer vertragsärztlicher Vergütungen Datei: 4_Rochell_DGKJ.Bremen_ ppt Blatt 10

11 Anlass der Präsentation Datum der Präsentation Seite 21 BuA: ambulante Behandlung im Krankenhaus Leistungsbereiche gemäß 116 b Abs. 2 SGB V Hochspezialisierte Leistungen Seltene Erkrankungen Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen Anlass der Präsentation Datum der Präsentation Seite 22 BuA: ambulante Behandlung im Krankenhaus Voraussetzungen für die Aufnahme in den Katalog nach 116 b: Diagnostischer oder therapeutischer Nutzen Medizinische Notwendigkeit Wirtschaftlichkeit EBM-Leistung oder bereits gemäß 135, 137c oder 138 bewertet In den Richtlinien auch zu regeln ob und in welchen Fällen Überweisung erforderlich sächliche und personelle Anforderungen (als Mindestvoraussetzungen gelten die Anforderungen nach 135) Datei: 4_Rochell_DGKJ.Bremen_ ppt Blatt 11

12 Anlass der Präsentation Datum der Präsentation Seite 23 BuA: ambulante Behandlung im Krankenhaus Gesetzliche Liste 116b zu prüfen: Stand Januar 2005 CT/MRT-gestützte interventionelle schmerztherap. Leistungen Brachytherapie Onkologische Erkrankungen HIV/Aids Schwere rheumatologische Erkrankungen Schwere Herzinsuffizienz Tuberkulose Mucoviszidose Hämophilie Fehlbildungen, Skelettfehlbildungen und neuromuskuläre Erkrankungen Schwere immunologische Erkrankungen Multiple Sklerose Anfallsleiden Pädiatrische Kardiologie Frühgeborene mit Folgeschäden Anlass der Präsentation Datum der Präsentation Seite 24 BuA: ambulante Behandlung im Krankenhaus Neu-Anträge u. a.: Stand Januar 2005 chron. entzündliche Darmerkrankungen Erbliche Netzhautdegeneration dekompensierte chron. Lebererkrankungen Genetisch bedingte Erkrankungen Therapie nach Lebertransplantation Kinder mit schweren Verlaufsformen gastroenterologischer oder hepatologischer kompliziert verlaufende chronische Hepatitis Erkrankungen chronische Pankreatitits Kinder mit akutem und chronischem primär sklerosierende Cholangititiden und Nierenversagen, Glomerulopathien, primär biliärer Chirrhosen Tubulopathien und artieller Hypertension Kurzdarmsyndrom Kinder mit allergischer Alveolitis und allergischer Morbus Wilson / Sprue bronchopulmonaler Aspergillose gestützte Ultraschallbehandlung bei Strahlentherapeutische Leistungen (Teletherapie) gutartigen Gebärmutter-Geschwülsten Pulmonale Hypertonie (Myomen) Chronisch entzündliche Darmerkrankung (CED) brachytherapeutische Verfahren Epidermolysis Bullosa (EB) Psychosen, Essstörungen, autistische Lysosomale Speicherkrankheiten Störungen, Zwangsstörungen, affektive Störungen, Gilles-de-la-Tourette-Syndrom, Mukoviszidose Suchterkrankungen, dissoziale Störungen, Videourodynamik suizidale Krisen Pädiatrische Onkologie Kinderradiologische Leistungen Datei: 4_Rochell_DGKJ.Bremen_ ppt Blatt 12

13 Anlass der Präsentation Datum der Präsentation Seite 25 Integrierte Versorgung Anlass der Präsentation Datum der Präsentation Seite 26 Datei: 4_Rochell_DGKJ.Bremen_ ppt Blatt 13

14 Anlass der Präsentation Datum der Präsentation Seite 27 Neue Versorgungsformen Wer spielt mit? Ambulant Vertragsarzt Ambulant Krankenhaus Stationär Krankenhaus Reha Ambulant/stationär Ro/Me/Ro 115b 116b DMP Integrierte Versorgung Anmeldung bei Landesverbänden nden Einzelvertragliche Regelung Bundesweite Vorgaben/GemBA GemBA,, BMGS Stark reglementiert Einzelvertragliche Regelung Anlass der Präsentation Datum der Präsentation Seite 28 Stärkung des Vertragswettbewerbs als Ziel der Krankenkassen * Quelle: Ebsen et al., Vertragswettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung.., Gutachten im Auftrag des AOK-Bundesverbandes 2003 Datei: 4_Rochell_DGKJ.Bremen_ ppt Blatt 14

15 Anlass der Präsentation Datum der Präsentation Seite 29 Veränderte Rahmenbedingungen der ambulanten Versorgung Änderung des Ärztlichen Berufsbildes 4. Neues Weiterbildungsrecht in Verbindung mit Vorgaben zur Qualitätssicherung nach 135 Abs. 2 SGB V 5. Neue Berufsordnung in Verbindung mit Änderungen der Zulassungsverordnung und der Bedarfsplanung Anlass der Präsentation Datum der Präsentation Seite 30 Zukunft Konvergenz der Vergütungssysteme? 85 ff. SGB V 115 b SGB V 17 b KHG EBM 2000plus i.v. mit Morbi- RLV Pauschale für amb.op / stationsers. Eingriff Pauschale für amb.op / stationsers. Eingriff DRG Stationäre Versorgung bei Leistungen nach 115b SGB V Ambulante Leistungserbringung Stationäre Leistungserbringung Datei: 4_Rochell_DGKJ.Bremen_ ppt Blatt 15

16 Anlass der Präsentation Datum der Präsentation Seite 31 Belegarztvergütung quo vadis? Neuordnung der belegärztlichen Leistungsvergütung ab 2006 EBM? DRG Anlass der Präsentation Datum der Präsentation Seite 32 Zusammenfassung Der EBM 2000plus setzt die politisch gewollte stärkere Pauschalierung vertragsärztlicher Leistungen um Vergütungssysteme der Regelversorgung und Vertragslösungen müssen kompatible Schnittstellen auf Grundlage einer transparenten und einheitlichen Leistungsdokumentation und gemeinsamer Qualitätsziele erhalten Sich überlagernde Anreize unterschiedlicher Vergütungsformen dürfen z.b. bei multimodaler Krebstherapie nicht zum Nachteil der Patientenversorgung führen Datei: 4_Rochell_DGKJ.Bremen_ ppt Blatt 16

17 Anlass der Präsentation Datum der Präsentation Seite 33 EBM-Reform weitere Aufgaben EBM-Anpassung ( lernendes System ) Sachkosten ( großes Paket ) Belegärztliche Leistungsvergütung Anpassung an die neuen Kooperationsformen Laborreform Pauschaliertes Entgeltsystem nach 115b SGB V Organisationsreform des Bewertungsauschusses Vielen Dank für Ihre Zeit Datei: 4_Rochell_DGKJ.Bremen_ ppt Blatt 17

Lilly-Fokusveranstaltung am 16. Juni in Berlin -Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante onkologische Patientenversorgung-

Lilly-Fokusveranstaltung am 16. Juni in Berlin -Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante onkologische Patientenversorgung- Lilly-Fokusveranstaltung am 16. Juni in Berlin -Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante onkologische Patientenversorgung- Worum geht es im GMG? um mehr Öffnung Dr. med. Bernhard B U N D E S Ä R Z T

Mehr

Deutscher Ärztekongress am Auswirkungen des Wettbewerbsstärkungsgesetzes. (GKV-WSG) auf die vertragsärztliche Versorgung

Deutscher Ärztekongress am Auswirkungen des Wettbewerbsstärkungsgesetzes. (GKV-WSG) auf die vertragsärztliche Versorgung Deutscher Ärztekongress am 12.09.2007 Auswirkungen des Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) auf die vertragsärztliche Versorgung Themenübersicht Neuordnung der Vergütung in der ambulanten Versorgung

Mehr

Einzelverträge mit den Kostenträgern

Einzelverträge mit den Kostenträgern Neue Versorgungswege Einzelverträge mit den Kostenträgern Prof. Dr. Jürgen Alberty Klinik und Poliklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde Universitätsklinikum Münster DRG-Kommission der DG HNOKHC Problemstellung

Mehr

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung Chance für elektronische Vernetzung

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung Chance für elektronische Vernetzung Ambulante spezialfachärztliche Versorgung Chance für elektronische Vernetzung Sonja Froschauer Bundesverband ambulante spezialfachärztliche Versorgung e.v. 14. April 2015 Inhalt Eckpunkte der ASV Der Weg

Mehr

Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante onkologische Versorgung. Worum geht es im GMG?

Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante onkologische Versorgung. Worum geht es im GMG? Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante onkologische Versorgung Worum geht es im GMG? Ziele des GMG: Finanzierungsziele/Strukturziele Effizienz- und Qualitätsziele Neudefinition von Schnittstellen:

Mehr

Ambulanz, Tagesklinik, ASV, MVZ Erfahrungsbericht zur Abrechnung ambulanter Leistungen am Krankenhaus

Ambulanz, Tagesklinik, ASV, MVZ Erfahrungsbericht zur Abrechnung ambulanter Leistungen am Krankenhaus Ambulanz, Tagesklinik, ASV, MVZ Erfahrungsbericht zur Abrechnung ambulanter Leistungen am Krankenhaus Kompetenz und Nächstenliebe größtes konfessionelles Krankenhaus in HH, gegründet 1864 knapp 100.000

Mehr

116 b SGB V neue Fassung

116 b SGB V neue Fassung Sektorenübergreifende medizinische Versorgung 116 b SGB V neue Fassung Claudia Holzner Rechtsanwältin, LL.M. DRESDEN INTERNATIONAL UNIVERSITY (DIU) 25.Oktober 2013 Folie 1 Historische Entwicklung der Norm

Mehr

Aufhebung der Einschränkung auf schwere Verlaufsformen Anpassungsbedarf für den G-BA?

Aufhebung der Einschränkung auf schwere Verlaufsformen Anpassungsbedarf für den G-BA? Aufhebung der Einschränkung auf schwere Verlaufsformen Anpassungsbedarf für den G-BA? 16. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen Berlin 13. November 2015 Dr. Regina Klakow-Franck, M. A. Unparteiisches

Mehr

Josef Hecken Unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses

Josef Hecken Unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses Die sektorenübergreifende ambulante spezialfachärztliche Versorgung, eine Chance für mehr Qualität und Nachhaltigkeit in der Versorgung von schweren Verlaufsformen rheumatischer Erkrankungen? aus Sicht

Mehr

Positionen der Krankenhausgesellschaft zur Erweiterung des Landesausschusses Ärzte / Krankenkassen

Positionen der Krankenhausgesellschaft zur Erweiterung des Landesausschusses Ärzte / Krankenkassen Positionen der Krankenhausgesellschaft zur Erweiterung des Landesausschusses Ärzte / Krankenkassen XV. Gesundheitspolitisches Symposium am 24./25.10.2013 in Magdeburg Herr Peter Löbus Vorsitzender der

Mehr

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) - eine ordnungspolitische Einordnung

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) - eine ordnungspolitische Einordnung Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) - eine ordnungspolitische Einordnung MDK/SEG 4 Jahrestagung 2019 Strukturen schaffen, Schnittstellen gestalten Stuttgart, 29.01.2019 Dr. Mechtild Schmedders

Mehr

Symposium Zukünftige Gestaltung der sektorenübergreifenden Versorgung

Symposium Zukünftige Gestaltung der sektorenübergreifenden Versorgung Symposium Zukünftige Gestaltung der sektorenübergreifenden Versorgung 23.11.2017, Berlin Ambulantes Operieren Dr. Heike Thomae Fachanwältin für Medizinrecht 115 b SGB V Ambulantes Operieren im Krankenhaus

Mehr

Qualität und Transparenz im Krankenhaus

Qualität und Transparenz im Krankenhaus Voraussetzungen für zukunfts- - und leistungsfähige stationäre Versorgung Qualität und Transparenz im Krankenhaus - Herausforderung und Chance Hannover, 19. November 2003 Referent: Michael Weller, Leiter

Mehr

Nachtrag vom zur Fortschreibung der 301-Vereinbarung vom mit Wirkung zum

Nachtrag vom zur Fortschreibung der 301-Vereinbarung vom mit Wirkung zum Nachtrag vom 27.02.2009 zur Fortschreibung der 301-Vereinbarung vom 01.02.2008 mit Wirkung zum 01.10.2009 Nachträge zu Anlage 1 Nachtrag 1 Rechnungssatz Ambulante Operation wird wie folgt geändert: Segment

Mehr

Kooperation statt ruinöser Konkurrenz

Kooperation statt ruinöser Konkurrenz Kooperation statt ruinöser Konkurrenz Ärztliche Positionen zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus nach 116 b SGB V Mitgliederversammlung der Kreisstelle Essen der Ärztekammer Nordrhein 15.09.2010 Entwicklung

Mehr

Handlungsbedarf aus Sicht des Gemeinsamen Bundesausschusses

Handlungsbedarf aus Sicht des Gemeinsamen Bundesausschusses Handlungsbedarf aus Sicht des Gemeinsamen Bundesausschusses Symposium - Fünf Jahre ASV: eine Bestandsaufnahme Berlin 01. Februar 2017 Dr. Regina Klakow-Franck, M. A. Unparteiisches Mitglied Gliederung

Mehr

116b SGB V: Ein neuer Versorgungssektor entsteht

116b SGB V: Ein neuer Versorgungssektor entsteht 116b SGB V: Ein neuer Versorgungssektor entsteht Cognomed-Focus: 116b Ambulante spezialfachärztliche Versorgung vor dem Start Droht ein neuer Verteilungskampf zwischen Klinik und Praxis? Berlin, 26.6.2013

Mehr

5. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA 14. Oktober 2013

5. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA 14. Oktober 2013 5. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA 14. Oktober 2013 Neue Methoden und Instrumente Teambildung als Strukturqualitätsanforderung am Beispiel ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) Inhaltsverzeichnis

Mehr

Ambulante spezialärztliche Versorgung

Ambulante spezialärztliche Versorgung Ambulante spezialärztliche Versorgung 1. Problemlage Mit der Entwicklung des medizinischen Fortschritts hat das Erfordernis der ärztlichen und pflegerischen Interdisziplinarität bei Diagnostik und Therapie

Mehr

5.2.3 Normen der Qualitätssicherung

5.2.3 Normen der Qualitätssicherung 5.2.3 Normen der Gesetzliche Grundlage für die in der GKV bildet das So-zialgesetzbuch (SGB V). Daneben hat der Vertragsarzt noch weitere Gesetze bzw. Verordnungen zu beachten, die insbesondere Strukturqualitätsfragen

Mehr

Anforderungen aus Sicht des G-BA zu den Leistungen nach 116b SGB V

Anforderungen aus Sicht des G-BA zu den Leistungen nach 116b SGB V Anforderungen aus Sicht des G-BA zu den Leistungen nach 116b SGB V Das ambulante Krankenhaus Chancen erkennen & Erlöse steigern Berlin 18./19. Mai 2009 Sabine Schmidt Referentin Gliederung: Einführung

Mehr

Die Regelung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss

Die Regelung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss Die Regelung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss Josef Hecken Unparteiischer Vorsitzender des G-BA Vortrag im Rahmen der 13. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen

Mehr

Leuchtturmsymposium zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung

Leuchtturmsymposium zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung Leuchtturmsymposium zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung 16. Oktober 2013 Rahmen der ASV / Vorgaben des G-BA Renate Höchstetter Abteilung Qualitätssicherung und sektorenübergreifende Versorgungskonzepte

Mehr

Mark Barjenbruch Vorstandsvorsitzender KVN

Mark Barjenbruch Vorstandsvorsitzender KVN Mark Barjenbruch Vorstandsvorsitzender KVN 1 Agenda Koalitionsvereinbarung EBM-Weiterentwicklung Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) Fachärztliche Versorgung Krebsfrüherkennungs- und Registergesetz

Mehr

zwischen dem Verband der Privaten Krankenversicherung, Köln und der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Düsseldorf

zwischen dem Verband der Privaten Krankenversicherung, Köln und der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Düsseldorf Vereinbarung gemäß 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V über Inhalt und Umfang eines strukturierten Qualitätsberichts für nach 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser zwischen dem AOK-Bundesverband, Bonn dem BKK

Mehr

Inhalt. I Der Euro-EBM 1

Inhalt. I Der Euro-EBM 1 I Der Euro-EBM 1 1 Allgemeines 3 2 Konstrukt des EBM 5 2.1 EBM Abschnitt I: Allgemeine Bestimmungen 5 2.2 EBM Abschnitt II: Arztgruppenübergreifende allgemeine Leistungen 16 2.3 EBM Abschnitt III: Arztgruppenspezifische

Mehr

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) vor dem Start. 36. Deutscher Krankenhaustag

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) vor dem Start. 36. Deutscher Krankenhaustag (ASV) vor dem Start 36. Deutscher Krankenhaustag Düsseldorf 21. November 2013 Dr. Regina Klakow-Franck, M. A. Unparteiisches Mitglied Gliederung I. Status quo auf Basis der ABK-RL II. GKV-VStG: Neufassung

Mehr

G-AEP und 17c KHG-Prüfungen aus Sicht des MDK Dr.med. Peter Dirschedl MDK Baden-Württemberg

G-AEP und 17c KHG-Prüfungen aus Sicht des MDK Dr.med. Peter Dirschedl MDK Baden-Württemberg G-AEP und 17c KHG-Prüfungen aus Sicht des MDK Dr.med. Peter Dirschedl MDK Baden-Württemberg Symposium der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft Berlin, 3.November 2005 Wie wird geprüft? Auftrag Stichprobe

Mehr

Vertrag nach 115b Abs. 1 SGB V. - Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus -

Vertrag nach 115b Abs. 1 SGB V. - Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus - Vertrag nach 115b Abs. 1 SGB V - Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus - zwischen 1. dem AOK-Bundesverband dem Bundesverband der Betriebskrankenkassen dem IKK-Bundesverband

Mehr

Status quo, Probleme und Perspektiven der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung

Status quo, Probleme und Perspektiven der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung Status quo, Probleme und Perspektiven der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung - Die Gesundheitskasse Die ASV aus der Sicht der München, den 03. Dezember 2014 - Die Gesundheitskasse Ambulante spezialfachärztliche

Mehr

1. Abrechnungsfähige ambulante spezialfachärztliche Leistungen (ASV- Leistungen)

1. Abrechnungsfähige ambulante spezialfachärztliche Leistungen (ASV- Leistungen) Ergänzter erweiterter Bewertungsausschuss nach 87 Abs. 5a SGB V Beschluss des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V zur Vergütung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen

Mehr

Zukunftsmodelle: ambulante Versorgung durch Krankenhäuser

Zukunftsmodelle: ambulante Versorgung durch Krankenhäuser Zukunftsmodelle: ambulante Versorgung durch Krankenhäuser Ambulante Behandlung durch Krankenhäuser nach 116b SGB V und prä- und poststationäre Versorgung nach 115a SGB V Sachstand in Hessen / Kassel Hintergründe

Mehr

Sektorübergreifende Netzwerke im Gesundheitswesen

Sektorübergreifende Netzwerke im Gesundheitswesen Sektorübergreifende Netzwerke im Gesundheitswesen eine sinnvolle Versorgungsgestaltung? Referat im Rahmen eines Symposiums Cardio-Integral : Integriert Vernetzt- Erfolgreich am 06.03.2013 in Dresden Sektorübergreifende

Mehr

Grenzen überwinden: Die Schnittstelle ambulant/stationär

Grenzen überwinden: Die Schnittstelle ambulant/stationär Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen Grenzen überwinden: Die Schnittstelle ambulant/stationär Prof. Dr. Eberhard Wille, Emeritus Universität Mannheim Symposium 2018

Mehr

des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5 a SGB V in seiner 2. Sitzung am 22. Mai 2015

des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5 a SGB V in seiner 2. Sitzung am 22. Mai 2015 Ergänzter erweiterter Bewertungsausschuss nach 87 Absatz 5a SGB V BESCHLUSS des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5 a SGB V in seiner 2. Sitzung am 22. Mai 2015 zur Anpassung des

Mehr

Die künftige Finanzierung von Medizintechnik und Innovationen im Gesundheitswesen: Was geht?

Die künftige Finanzierung von Medizintechnik und Innovationen im Gesundheitswesen: Was geht? Die künftige Finanzierung von Medizintechnik und Innovationen im Gesundheitswesen: Was geht? Isabel Henkel Director Access & Reimbursement Johnson & Johnson Medical GmbH, Germany Marktzugang Erstattung

Mehr

Vertrag nach 115b Abs. 1 SGB V. - Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus -

Vertrag nach 115b Abs. 1 SGB V. - Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus - Vertrag nach 115b Abs. 1 SGB V - Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus - zwischen 1. dem AOK-Bundesverband dem Bundesverband der Betriebskrankenkassen dem IKK-Bundesverband

Mehr

Vereinbarung. des Gemeinsamen Bundesausschusses

Vereinbarung. des Gemeinsamen Bundesausschusses Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V über Inhalt und Umfang eines strukturierten Qualitätsberichts für nach 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (Vereinbarung

Mehr

Wettbewerb zwischen Krankenhaus und niedergelassenen Ärzten: ein Ausblick

Wettbewerb zwischen Krankenhaus und niedergelassenen Ärzten: ein Ausblick Wettbewerb zwischen Krankenhaus und niedergelassenen Ärzten: ein Ausblick Stefanie Gehrlein Leiterin des Referates Stationäre Versorgung und Tarifangelegenheiten des Hartmannbundes I. Sektorale Trennung

Mehr

Veränderte Vertrags- und Versorgungsstrukturen durch GMG

Veränderte Vertrags- und Versorgungsstrukturen durch GMG Veränderte Vertrags- und Versorgungsstrukturen durch GMG Rolf Hufenbach 11.11.2004 V/VS2 1 - Teilnehmer und Teilnahmeformen - Versorgungsformen - Position der KVN zur sektorübergreifenden Versorgung 11.11.2004

Mehr

RLV QZV Kooperationszuschlag:

RLV QZV Kooperationszuschlag: RLV QZV Kooperationszuschlag: Das MVZ in honorartechnischer Perspektive Dipl.-Ing. Frank Welz Düsseldorf, 17.11.2011 Honorarentwicklung 2011 Honorarverteilung nach Beschluss des BA vom 26.03.2010 Quelle:

Mehr

Öffnung der KH für die ambulante onkologische Versorgung Was hindert was würde helfen?

Öffnung der KH für die ambulante onkologische Versorgung Was hindert was würde helfen? Öffnung der KH für die ambulante onkologische Versorgung Was hindert was würde helfen? Rüdiger Strehl Vorstand UK Tübingen Vorsitzender Verband der Universitätsklinika 16.Juni 2004 I. Ambulante Öffnung

Mehr

Umsetzung von Modellprojekten nach 64b SGB V

Umsetzung von Modellprojekten nach 64b SGB V Steuerungs- und Anreizsysteme für eine moderne psychiatrische Versorgung Workshop am 21. September 2012 Umsetzung von Modellprojekten nach 64b SGB V Dr. med. Bernd Metzinger M.P.H. Geschäftsführer Personalwesen

Mehr

Ambulante, spezialfachärztliche Versorgung. Dr. Johannes Bruns 1474301/11

Ambulante, spezialfachärztliche Versorgung. Dr. Johannes Bruns 1474301/11 Ambulante, spezialfachärztliche Versorgung Dr. Johannes Bruns 1474301/11 Versorgungsperspektive 2006 2050 ASV und Onkologie(r) 1. hochspezialisierte Leistungen CT/MRT-gestützte interventionelle schmerztherapeutische

Mehr

Erratum. zu CT/MRT-gestützten interventionellen schmerztherapeutischen Leistungen umfasst u. a. die CT-gesteuerte Intervention(en) nach der neuen

Erratum. zu CT/MRT-gestützten interventionellen schmerztherapeutischen Leistungen umfasst u. a. die CT-gesteuerte Intervention(en) nach der neuen Erratum zum Beschluss des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 290. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) mit Wirkung zum 1. April 2013 Der Beschluss des Bewertungsausschusses

Mehr

Regionale Versorgungsunterschiede in der ASV

Regionale Versorgungsunterschiede in der ASV Regionale Versorgungsunterschiede in der ASV Zi-Konferenz Versorgungsforschung 13./14.09.2017, Berlin Prof. Dr. iur. Christoff Jenschke, LL.M. (Lond.) Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Professor

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 316. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 316. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 316. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung

Mehr

Perspektive: Ambulante Versorgung

Perspektive: Ambulante Versorgung Perspektive: Ambulante Versorgung 8. Nationales DRG-Forum Dr. Berlin, 29.04.2009 GKV-Spitzenverband GKV-Spitzenverband Gang der Handlung 1 Stationär stagniert 2 Ambulant floriert 3 Ambulantes Operieren

Mehr

Translationale Zentren

Translationale Zentren Translationale Zentren Dr. Johannes Bruns Generalsekretär Deutsche Krebsgesellschaft (DKG), Berlin Translationale Medizin Der Begriff Translationale Medizin (TM) umfasst die interdisziplinären Aktivitäten,

Mehr

Inhalt. I Der Euro-EBM 1

Inhalt. I Der Euro-EBM 1 I Der Euro-EBM 1 1 Allgemeines 3 2 Konstrukt des EBM 4 2.1 EBM Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen 4 2.2 EBM Kapitel II: Arztgruppenübergreifende allgemeine Leistungen 4 2.3 EBM Kapitel III: Arztgruppenspezifische

Mehr

Zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg. und. der IKK classic. wird folgender. 20. Nachtrag. zum Gesamtvertrag vom 18.

Zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg. und. der IKK classic. wird folgender. 20. Nachtrag. zum Gesamtvertrag vom 18. Zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg und der IKK classic wird folgender 20. Nachtrag zum Gesamtvertrag vom 18. April 1996 vereinbart: Es wird die folgende Anlage J angefügt. Hamburg, den 20.04.2011

Mehr

Kassenärztliche Bundesvereinigung Geschäftsführung des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V B E S C H L U S S

Kassenärztliche Bundesvereinigung Geschäftsführung des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V B E S C H L U S S B E S C H L U S S zu Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) durch den Bewertungsausschuss nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 119. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil C mit Wirkung

Mehr

Integrierte Versorgung an der ambulant-stationären Schnittstelle

Integrierte Versorgung an der ambulant-stationären Schnittstelle Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen Integrierte Versorgung an der ambulant-stationären Schnittstelle Prof. Dr. Eberhard Wille, Emeritus Universität Mannheim Regionalkonferenz

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 316. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 316. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 316. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung

Mehr

Der GKV-Spitzenverband. (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin. und. die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin.

Der GKV-Spitzenverband. (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin. und. die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin. Der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung K. d. ö. R., Berlin

Mehr

Die EBM-Reform: Wann kommen die ambulanten DRG? 6. Nationales DRG-Forum Berlin

Die EBM-Reform: Wann kommen die ambulanten DRG? 6. Nationales DRG-Forum Berlin Die EBM-Reform: Wann kommen die ambulanten DRG? 6. Nationales DRG-Forum Berlin 20.04.2007 1 Gang der Handlung 1 WSG ein Wettbewerbsvernichtungsgesetz 2 EBM 2008 EBM 2000+? 3 Belegarztwesen 4 116b Chaos

Mehr

Der Innovationsfonds als neues Finanzierungsinstrument zur Förderung neuer Versorgungsformen und von Versorgungsforschung

Der Innovationsfonds als neues Finanzierungsinstrument zur Förderung neuer Versorgungsformen und von Versorgungsforschung Fachkongress Gesundheit & Versorgung am 16. und 17. Juni 2015 in Leipzig Der Innovationsfonds als neues Finanzierungsinstrument zur Förderung neuer Versorgungsformen und von Versorgungsforschung Referent:

Mehr

B E S C H L U S S. des ergänzten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 15. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A

B E S C H L U S S. des ergänzten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 15. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A B E S C H L U S S des ergänzten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 15. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Vergütung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 341. Sitzung am 17. Dezember 2014

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 341. Sitzung am 17. Dezember 2014 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 341. Sitzung am 17. Dezember 2014 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2008

Mehr

Sektorübergreifende Versorgung: Sind kleine Schritte schneller als die große Politik?

Sektorübergreifende Versorgung: Sind kleine Schritte schneller als die große Politik? Sektorübergreifende Versorgung: Sind kleine Schritte schneller als die große Politik? Neujahrsforum der vdek-landesvertretung Sachsen am 13. Januar 2012 Dr. Max Kaplan Vizepräsident der Bundesärztekammer

Mehr

Anlage 2 zum Gesamtvertrag

Anlage 2 zum Gesamtvertrag Anlage 2 zum Gesamtvertrag Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein einerseits und der Verband der Angestellten-Krankenkassen e.v., Siegburg, sowie der AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.v.,

Mehr

Weichenstellung durch die. Gesundheitsreform 2006

Weichenstellung durch die. Gesundheitsreform 2006 Neue Versorgungsstrukturen Weichenstellung durch die Gesundheitsreform 2006 Dr. Christina Tophoven Berlin, 23. Oktober 2006 Neue Versorgungsstrukturen Nebeneinander von Kollektiv- und Selektivvertragssystem

Mehr

Richtlinie des GKV-Spitzenverbands. zur Umsetzung des Datenaustauschs nach 295 Abs. 1b SGB V

Richtlinie des GKV-Spitzenverbands. zur Umsetzung des Datenaustauschs nach 295 Abs. 1b SGB V Richtlinie des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin zur Umsetzung des Datenaustauschs nach 295 Abs. 1b SGB V für Krankenhäuser, die an der ambulanten Behandlung

Mehr

Versorgungsstrukturgesetz

Versorgungsstrukturgesetz Versorgungsstrukturgesetz - Die Rolle der Krankenhäuser einschließlich spezialärztlicher Versorgung - Dr. Kerrin Schillhorn, MIL Fachanwältin für Verwaltungsrecht Fachanwältin für Medizinrecht Fachanwältin

Mehr

Angleichung der ambulanten und stationären Vergütungssysteme

Angleichung der ambulanten und stationären Vergütungssysteme Angleichung der ambulanten und stationären Vergütungssysteme 4. Nationales DRG-Forum Berlin 20.05.2005 Abt. Markt Folie 1 Folie 1 Gang der Handlung 1 Versorgungsformen im ambulant-stationären Grenzbereich

Mehr

Wettbewerb an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Gesundheitsversorgung

Wettbewerb an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Gesundheitsversorgung Wettbewerb an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Gesundheitsversorgung Positionen des AOK-BVs zum SVR-Gutachten und zur Überwindung der Sektorengrenzen Uwe Deh, Geschäftsführender Vorstand

Mehr

Translationale Zentren Ein Weg für Innovationen? Brennpunkt Onkologie. Berlin, Bernhard Egger GKV-Spitzenverband

Translationale Zentren Ein Weg für Innovationen? Brennpunkt Onkologie. Berlin, Bernhard Egger GKV-Spitzenverband Translationale Zentren Ein Weg für Innovationen? Brennpunkt Onkologie Berlin, 30.11.2016 Bernhard Egger GKV-Spitzenverband 2 Abs. (1) Satz 3 SGB V Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem anerkannten

Mehr

Der G-BA und die Sicherung der Qualität bei sektorgleichen und sektorenübergreifenden Verfahren

Der G-BA und die Sicherung der Qualität bei sektorgleichen und sektorenübergreifenden Verfahren Der G-BA und die Sicherung der Qualität bei sektorgleichen und sektorenübergreifenden Verfahren GRPG - Der G-BA im Brennpunkt gesundheitspolitischer Entscheidungen Berlin, 18. Januar 2013 Karen Pottkämper

Mehr

Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) AOK Schleswig Holstein

Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) AOK Schleswig Holstein Zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) und der AOK Schleswig Holstein wird unter Bezugnahme auf 83 Absatz 1 SGB V und 3 des Gesamtvertrages vom 14. Juni 1988 für die Zeit vom

Mehr

Wann stationäre Versorgung? - Indikation, Ökonomie und Codierung. M. Kruschewski, R. Hammerich

Wann stationäre Versorgung? - Indikation, Ökonomie und Codierung. M. Kruschewski, R. Hammerich Wann stationäre Versorgung? - Indikation, Ökonomie und Codierung M. Kruschewski, R. Hammerich Aktuelles Ärzteblatt vom 18.2. 2011 Aktuelles Ärzteblatt vom 10.3.2011 Übersicht Verschlüsselung von Diagnosen

Mehr

Gesundheitsnetz für HIV, eine Vision? Aus Sicht der Finanzierung der ambulanten Versorgung

Gesundheitsnetz für HIV, eine Vision? Aus Sicht der Finanzierung der ambulanten Versorgung Gesundheitsnetz für HIV, eine Vision? Aus Sicht der Finanzierung der ambulanten Versorgung HIV im Dialog 2009 am 12. September 2009 in Berlin Referent: Dr. Bernhard Rochell, Dezernent Dezernat 3 Vergütung,

Mehr

Arzt- und praxisbezogenes Regelleistungsvolumen

Arzt- und praxisbezogenes Regelleistungsvolumen Arzt- und praxisbezogenes Regelleistungsvolumen FZArzt Anzahl kurativ-ambulanter Arztfälle (!) eines Arztes gemäß 2.3 im Vorjahresquartal unter Berücksichtigung der Staffelung der Fallwerte 49 Anpassung

Mehr

Zur Durchführung von Plausibilitätsprüfungen am Beispiel Nordrhein

Zur Durchführung von Plausibilitätsprüfungen am Beispiel Nordrhein Zur Durchführung von Plausibilitätsprüfungen am Beispiel Nordrhein Inhalte des Vortrags 1. Struktur des 106 a SGB V/ zentrale Regelungen 2. Ablauf am Beispiel Nordrhein/ aktuelle Themen 3. Ausblick 4.

Mehr

Perspektiven der Versorgung psychisch kranker Menschen

Perspektiven der Versorgung psychisch kranker Menschen Perspektiven der Versorgung psychisch kranker Menschen Dr. Christina Tophoven Kammerversammlung Hamburg, 17. September 2008 2 Überblick Kurzfristige Perspektive: GKV-OrgWG Langfristige Perspektiven: GKV

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 354. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 354. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 354. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung

Mehr

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung: Neue Möglichkeiten der intersektoralen Kooperation in Darmkrebszentren

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung: Neue Möglichkeiten der intersektoralen Kooperation in Darmkrebszentren Ambulante spezialfachärztliche Versorgung: Neue Möglichkeiten der intersektoralen Kooperation in Darmkrebszentren 6. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Darmkrebszentren e.v. (addz) München

Mehr

2. Vertragsgegenstand (z.b. Indikation)

2. Vertragsgegenstand (z.b. Indikation) Die nachfolgenden Regelungen gelten für Verträge, welche den gesetzlichen Voraussetzungen der 140a ff. SGB V in der Fassung des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung

Mehr

Regionale Gebührenordnung 2009

Regionale Gebührenordnung 2009 Regionale Gebührenordnung 2009 87c Abs. 2 SGB V Liegen zur Ermittlung der Indikatoren nach 87 Abs. 2f Satz 4 keine amtlichen Indikatoren vor und ist es dem Bewertungsausschuss bis zum 31. August 2008 nicht

Mehr

Gesundheitspolitik nach der Wahl

Gesundheitspolitik nach der Wahl Gesundheitspolitik nach der Wahl Herausforderung: Neubestimmung der Versorgungsstrukturen Prof. Dr. Christoph Straub Vorstandsvorsitzender der BARMER 12.09.2017 Prof. Dr. Christoph Straub Seite 1 Überwindung

Mehr

Univ.-Prof. Dr. Günter Neubauer. Ambulante und Stationäre Patientenversorgung: Wächst zusammen, was zusammengehört?

Univ.-Prof. Dr. Günter Neubauer. Ambulante und Stationäre Patientenversorgung: Wächst zusammen, was zusammengehört? Univ.-Prof. Dr. Günter Neubauer Ambulante und Stationäre Patientenversorgung: Wächst zusammen, was zusammengehört? BARMER-FORUM 2009 am 21. Juli 2009 in Deggendorf IfG Institut für Gesundheitsökonomik

Mehr

Sektorenübergreifende. Vergütung. Aus Sicht der Techniker Krankenkasse. Thomas Ballast

Sektorenübergreifende. Vergütung. Aus Sicht der Techniker Krankenkasse. Thomas Ballast Sektorenübergreifende Vergütung Aus Sicht der Techniker Krankenkasse Thomas Ballast 12.06.2018 Sektorenübergreifende Vergütung ist wichtig, denn Medizin soll einheitlich sein Diagnostik und Therapie Es

Mehr

Die immer noch ungelösten Probleme an der Schnittstelle ambulant/stationär im deutschen Gesundheitswesen

Die immer noch ungelösten Probleme an der Schnittstelle ambulant/stationär im deutschen Gesundheitswesen Die immer noch ungelösten Probleme an der Schnittstelle ambulant/stationär im deutschen Gesundheitswesen Referat im Rahmen des Gesundheitspolitischen Kolloquiums des Fördervereins für ärztliche Fortbildung

Mehr

Stand und Perspektiven der spezialfachärztlichen. Deutschland

Stand und Perspektiven der spezialfachärztlichen. Deutschland Stand und Perspektiven der spezialfachärztlichen Versorgung in Deutschland Saale-Klinik Kongress zur Integrierten Versorgung in Deutschland Halle, 5. September 2013 Klaus Böttcher Hauptabteilungsleiter

Mehr

des Erweiterten Bewertungsausschusses gemäß 87 Abs. 4 SGB V in seiner 37. Sitzung am 25. September 2013

des Erweiterten Bewertungsausschusses gemäß 87 Abs. 4 SGB V in seiner 37. Sitzung am 25. September 2013 BESCHLUSS des Erweiterten Bewertungsausschusses gemäß 87 Abs. 4 SGB V in seiner 37. Sitzung am 25. September 2013 Teil C Empfehlungen gemäß 87a Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 SGB V und 87a Abs. 5 Satz 7 SGB V i.

Mehr

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 328. Sitzung am 25. Juni 2014 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 328. Sitzung am 25. Juni 2014 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 328. Sitzung am 25. Juni 2014 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2014 1. Änderung

Mehr

Die Zukunft der HIV-Schwerpunktpraxen?

Die Zukunft der HIV-Schwerpunktpraxen? Die Zukunft der HIV-Schwerpunktpraxen? HIV im Dialog 2008 am 13. September 2008 in Berlin Referent: Dr. Bernhard Rochell, Dezernent Dezernat 3 Vergütung, Gebührenordnung und Morbiditätsorientierung GKV-WSG:

Mehr

Zwischen der. Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg. und. der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse,

Zwischen der. Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg. und. der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse, Zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg und der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse, dem BKK Landesverband NORD, zugleich für die Krankenkasse für den Gartenbau und handelnd als Landesverband

Mehr

Ambulante spezialärztliche Versorgung: Gegenüberstellung Arbeitsentwurf GKV-VSG mit mit Gutachten Ambulante Onkologie

Ambulante spezialärztliche Versorgung: Gegenüberstellung Arbeitsentwurf GKV-VSG mit mit Gutachten Ambulante Onkologie Ambulante spezialärztliche Versorgung: Gegenüberstellung mit mit 1 Gegenstandsbereich Gegenstandsbereich 6 Onkologische Erkrankungen als eine Form der Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen 6

Mehr

des ergänzten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 3. Sitzung am 20. Juni 2014

des ergänzten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 3. Sitzung am 20. Juni 2014 BESCHLUSS des ergänzten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 3. Sitzung am 20. Juni 2014 zur Anpassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes zur Vergütung der Leistungen der ambulanten

Mehr

Regelungen. des Gemeinsamen Bundesausschusses

Regelungen. des Gemeinsamen Bundesausschusses Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser

Mehr

Die neue Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss

Die neue Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss Die neue Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss Prof. Dr. med. Dr. phil. Ilse Heberlein SoVD, Patientenvertreterin beim G-BA Berlin 16.03.2016 Gliederung Inhalte der Psychotherapie-Richtlinie

Mehr

Integrierte Versorgung

Integrierte Versorgung 2007 Definition: Geleitete Versorgung von Patienten/Versicherten innerhalb eines Versorgungsnetzes (Managed Care) Ziel: Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung im Gesundheitswesen durch Schaffung

Mehr

Ergänzungsvereinbarung. Koordinierte Versorgung von Rückenschmerzpatienten in der Region Vorpommern

Ergänzungsvereinbarung. Koordinierte Versorgung von Rückenschmerzpatienten in der Region Vorpommern Ergänzungsvereinbarung über die Koordinierte Versorgung von Rückenschmerzpatienten in der Region Vorpommern gemäß 3 Abs. 3 des Modellvorhabens nach 63 Abs. 1 SGB V über die Weiterentwicklung der Verfahrens-,

Mehr