Bad Rehburg. Stichtagserhebung. im Maßregelvollzug nach 64 StGB

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1 Maßregelvollzugszentrum Niedersachsen Bad Rehburg Stichtagserhebung im Maßregelvollzug nach 64 StGB Ergebnisse der bundesweiten Erhebung Ausgabe Dr. med. Michael von der Haar M.A.

2 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 4 Unterbringungszahlen... 5 Methode... 8 Daten... 9 Alter... 9 PV-Psych... 9 Behandlungsmonat Psychiatrische Diagnosen (ohne Sucht) Differentialdiagnose der Persönlichkeitsstörungen Lockerungsstand am Stichtag Rückfälle Lockerungsmissbrauch Dauer bis zum Halbstrafentermin Parallelstrafen Gesamthaftdauer Eintragungen im Bundeszentralregister Einweisungsdelikte Einteilung nach StGB - Kategorien Klinikvergleiche Vorbemerkung PV Psych Einstufung Behandlungsmonat Anteil Persönlichkeitsstörungen Anteil Persönlichkeitsstörungen bei Zweiterkrankung Rückfälle pro Patient und Behandlungsjahr Patienten ohne Rückfall Lockerungsmissbrauch Patienten ohne Lockerungsmissbrauch Dauer zwischen Aufnahme und Halbstrafentermin Parallelstrafe Gesamthaftdauer Anteil Gewaltdelikte Entwicklung der Daten seit Alter der Patienten Kategorien nach PV-Psych Behandlungsmonat Anteil der Patienten zu Beginn der Unterbringung und mit längeren Verlauf Anteil Persönlichkeitsstörungen Lockerungen Gutachten Rückfälle Patienten ohne Rückfall Lockerungsmissbrauch Patienten ohne Lockerungsmissbrauch Patienten ohne Lockerungen (max. Ausführung) Patienten mit Urlaubsberechtigung Parallelstrafe Parallelstrafe, unterteilt mit 3 - Jahresfrist Gesamthaftdauer Eintragungen im Bundeszentralregister Einweisungsdelikte mit Gewalt Tötungsdelikte Körperverletzung Sexualdelikte Eigentumsdelikte Brandstiftung Nur BtmG Trunkenheit im Verkehr Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 2

3 Inhaltsverzeichnis Vergleich der Daten nach Suchtstoff Alkohol vs. Illegale Drogen Gutachten Delikte mit Gewalt Einweisungsdelikte Einteilung nach StGB - Kategorien Schuldfähigkeit Parallelstrafen Behandlungsmonat Dauer bis zum Halbstrafentermin Persönlichkeitsstörungen Patienten ohne Lockerungen Patienten mit Urlaubsberechtigung Rückfälle Patienten ohne Rückfall Lockerungsmissbrauch Patienten ohne Lockerungsmissbrauch Vergleich der Daten nach Alter junge Patienten Anteil junger Patienten an der Population Anteil junger Patienten an der Population Anteil fehlender Gutachten, junge Patienten Anteil Drogenabhängigkeit junge Patienten Einweisungsdelikte junger Patienten Anteil Gewaltdelikte junger Patienten Persönlichkeitsstörungen junger Patienten Parallelstrafen junge Patienten Langstrafen junger Patienten Eintragungen im BZR junge Patienten Gesamthaftdauer junger Patienten Rückfälle junger Patienten Lockerungsmissbrauch junge Patienten Vergleich der Daten nach Geschlecht Frauen vs. Männer Anteil der Frauen an der Population Anteil Drogenabhängigkeit Frauen vs. Männer Einweisungsdelikte Frauen vs. Männer Anteil Gewaltdelikte Frauen vs. Männer Diff. Persönlichkeitsstörung Frauen vs. Männer Persönlichkeitsstörungen Frauen vs. Männer Parallelstrafen Frauen vs. Männer Langstrafen Frauen vs. Männer Eintragungen im BZR Frauen vs. Männer Gesamthaftdauer Frauen vs. Männer Rückfälle Frauen vs. Männer Lockerungsmissbrauch Frauen vs. Männer Entlassungen aus der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bis Verteilung der Entlassungen Bewährungsentlassung Erledigung der Maßregel Ablauf der Höchstfrist Klinikvergleich Anteil Bewährungsentlassung Klinikvergleich Anteil Erledigung Klinikvergleich Anteil Verlegungen Klinikvergleich Anteil Höchstfrist Anhang Fragebogen Legende zur Stichtagserhebung im MRV nach 64 StGB Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 3

4 Vorwort Vorwort Der Maßregelvollzug nach 64 StGB hat einen anderen Rahmen bekommen. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes von wurden umgesetzt und die Anordnung wurde von einer Muss- zu einer Soll - Bestimmung. Die Rechtsprechung wird zeigen, wie die Veränderungen angenommen und interpretiert werden. Abbilden wird sich dieses in den Stichtagserhebungen, allerdings mit einer zeitlichen Verzögerung. Dieses zeigt erneut die Bedeutung der Erhebung. In der Praxis bestehen weiterhin in einigen Bundesländern im Maßregelvollzug nach 64 StGB erhebliche Kapazitätsprobleme. Hier spielen neben den steigenden Verurteilungszahlen (vom MRV völlig unabhängig) gerade auch veränderte Maßstäbe bei der Entscheidung zur Entlassung, egal in welcher Form, hinein. Die schärfere Beachtung der Unterbringungsvoraussetzungen in den Beschlüssen des BGH, die eine Auseinandersetzung mit der Maßregelanordnung fordern, hat auch auf anderen Ebenen der Rechtsprechung Folgen. Die Maßregel wird des Öfteren geprüft, mit der Folge eines Anstieges der Unterbringungszahlen. Hinzuweisen ist in dieser Situation auf die Beschlüsse der Bundesärztekammer und der DGPPN, über eine Verbesserung der Qualität der Gutachten (Gutachter) zu einer inhaltlichen Veränderung in der Einweisungs- und Entlassungspraxis zu kommen. Es wird dauern, bis sich dieses auswirkt. Jedoch zeigen die Daten, dass die Inanspruchnahme von Gutachtern/innen immer mehr zur Norm geworden ist. Auch hier hat die Spruchpraxis des BGH hat dazu beigetragen. Die Ergebnisse zeigen sich seit Jahren in den Stichtagserhebungen. So kann und soll die Stichtagserhebung dazu dienen, dass faktische Wissen über diesen Bereich zu erweitern und Verbesserungen nachzuweisen. Ausgehend von der Fachabteilung Bad Rehburg, damals Teil des NLKH Wunstorf, jetzt des Teil des Maßregelvollzugszentrums Niedersachsen wobei die Rolle des Unterzeichners ist seit über 25 Jahren dieselbe geblieben wurde deshalb über den Arbeitskreis Forensische Psychiatrie der Bundesdirektorenkonferenz, dem Zusammenschluss der Leiter der Öffentlichen Psychiatrischen Krankenhäuser der Bundesrepublik, erstmals im Juli eine bundesweite Stichtagserhebung zum MRV nach 64 StGB durchgeführt. In dem Arbeitskreis sind die Leiter der forensischen Krankenhäuser / Abteilungen (Bereiche) der Bundesrepublik auf freiwilliger Basis vertreten. Nunmehr liegen 19 Stichtagserhebungen vor, die von bis jeweils im April durchgeführt wurden. Sie werden weiter fortgesetzt, zur Arbeitserleichterung, da mittlerweile auch andere Erhebungen erfolgen, jeweils zu Beginn des Jahres. Ziel ist es nach wie vor, in einer Längsschnittuntersuchung die Entwicklung des MRV nach 64 StGB festzuhalten und damit neue Erkenntnisse über diesen Bereich zu erhalten. Mit diesem Bericht soll den Mitarbeitern der Einrichtungen gedankt werden, die über die Erfassung der Rohdaten den vorliegenden Bericht erst möglich gemacht haben. Damit verbunden ist auch der ausdrückliche Dank für das dem Verfasser gegenüber erbrachte Vertrauen, diesem die Daten der Klinken zur Verfügung zu stellen. Leider nimmt die Zahl der Kliniken, die auf Grund von Verwaltungsentscheidungen keine Daten mehr liefern, zu. Selbstverständlich können die Kliniken, wie in den letzten Jahren, die Daten der Gesamterhebung als Zahlenmaterial zur Verfügung gestellt bekommen. Die Daten beziehen sich auf die jeweiligen Stichtage und sind damit in ihrer Aussage hierauf beschränkt. Für das Jahr wurde hier eine Ausnahme gemacht, da einige Kliniken an dem Stichtag im April festhielten. Der Fehler in den Berechnungen erscheint dem Verfasser allerdings vertretbar, selbst wenn es zu Doppelzählungen durch Verlegungen gekommen sein sollte. Die Größe der Erhebung macht es möglich. Sie gehen von den Patienten aus und sind daher begrenzt auf die Einrichtungen übertragbar (Verlegungen). Sie sind aber untereinander vergleichbar. Sollten sich bei der Durchsicht der Daten oder Kurzkommentaren Fragen bzw. Anregungen ergeben, so bitte ich, diese direkt an mich zu richten. Im Mai 2013 Dr. med. Michael von der Haar M.A. MRVZN Bad Rehburg Friedrich-Stolberg-Allee Bad Rehburg Telefon: (05037) 90 0 Telefax: (05037) 90 Michael.vonderHaar@mrvzn-badrehburg.niedersachsen.de Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 4

5 Unterbringungszahlen Unterbringungszahlen Zur Einordnung der Ergebnisse der Stichtagserhebung werden die Zahlen des Statistischen Bundesamtes Wiesbaden (Fachserie 10, Reihe 3 bzw. 4.1) dargestellt, um die Unterbringungszahlen und die jährlichen Verurteilungen (zu einer Maßregel) im Vergleich zur Stichtagserhebung heranziehen zu können. Diese Zahlen umfassen noch die Alten Bundesländer (gerade in den ersten Jahren der Erhebung) und seit Gesamt-Berlin. Nicht immer sind die Zahlen von allen (alten) Bundesländern zur Verfügung gestellt worden. Daten können der Darstellung im Internet ( entnommen werden. Das Statistische Bundesamt weist darauf hin, dass die Zahlen nicht vollständig erhoben werden konnten. Andere Vergleichszahlen existieren jedoch nicht. Die Neuen Bundesländer (NBL) sind nicht ausgewiesen, so dass der direkte Vergleich mit den Stichproben der Stichtagserhebung nur bedingt möglich ist. Abb. 1: Unterbringungszahlen am jeden Jahres (*s. Text) StGB, gesamt* Stichtagserhebung Zunehmend hat sich im Längsschnitt eine Verschiebung in Richtung der Unterbringung von Drogenabhängigen abzeichnet. Dieser Trend hält an, etwa 2/3 aller Patienten fallen in diese Kategorie. Dieses entspricht auch der klinischen Wahrnehmung. Zu den Unterbringungszahlen ist anzumerken, dass nicht nur die Anzahl der Verurteilungen pro Jahr, sondern insbesondere auch die parallel verhängten Freiheitsstrafen und die Behandlungsdauer Einfluss auf die Belegung nehmen. Daran hat die Gesetzesänderung mit der Möglichkeit des Vorwegvollzuges nichts geändert. Indirekt fließen hier auch die therapeutischen Ansätze und der Maßstab für eine erfolgreiche Behandlung sowie die Prognose der Legalbewährung am Ende einer Therapie ein. Der Einfluss der öffentlichen Meinung und die Bewertung durch Prognosegutachten haben sich zudem zunehmend stärker bemerkbar gemacht. Die Auswirkungen der Gesetzesänderungen vom Januar sind deutlich zu erkennen, auch wenn dieses gerade zu Anfang von Juristen vielfach verneint wurde. Heute ist es kaum noch zu bezweifeln. Aktuell ist die Diskussion um die Sicherungsverwahrung bzw. das Therapieunterbringungsgesetz zu beachten, die indirekt auch auf den eigentlichen Kern der therapeutischen Maßregeln Auswirkungen haben könnte. Die gestiegenen Unterbringungszahlen haben zu Überbelegungen der Einrichtungen mit den damit verbundenen Veränderungen des Stationsmilieus geführt. Allein dieses führt zu einer vermehrten Belastung der Mitarbeiter. In psychiatrischen Krankenhäusern, die zunächst nur der Versorgung der Bevölkerung dienen sollten, sind vielerorts Abteilungen entstanden, in denen Maßregelpatienten versorgt und behandelt werden. Dadurch sind Spannungen zwischen der Allgemeinpsychiatrie und dem Maßregelvollzug stärker zu Tage getreten. Politische Lösungen sind an diesen Punkten oft umstritten und stärker restriktiv geprägt. In der Form der Privatisierung auch des MRV versuchen die politisch Verantwortlichen, Lösungen zu entwickeln. Das Verfahren bleibt wohl auch umstritten, wenngleich der Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 5

6 Unterbringungszahlen niedersächsische Staatsgerichtshof keine grundlegenden Bedenken sieht. Die Entwicklung sollte kritisch beobachtet werden. Abb. 2: 3500 Unterbringungen nach 64 StGB, differenziert 64 StGB, gesamt 64 StGB, Alk. 64 StGB, ohne Trunksucht Die vorstehende Graphik vermittelt anhand der Daten der Strafvollzugsstatistik einen Eindruck von den Verschiebungen im Vollzug der Unterbringung. Ohne Trunksucht ist als Sammelkategorie für alle die Patienten anzusehen, die nicht wegen einer Alkoholabhängigkeit aufgenommen wurden. Die Bezeichnung hat keine hohe Trennschärfe, kann jedoch für einen Trend sprechen. Es handelt sich überwiegend um drogenabhängige Patienten. Der Anstieg betrifft aber beide Unterformen des 64 StGB. Abb. 3: 7000 Unterbringungszahlen 63, 64 StGB 63 StGB 64 StGB, gesamt Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass im Kalenderjahr mehr Unterbringungen nach 64 StGB ausgesprochen werden als nach 63 StGB (s. u.). Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 6

7 Unterbringungszahlen Abb. 4: Verurteilungen zu freiheitsentziehenden Maßregeln 63, 64, 66 StGB (bis ) StGB 64 StGB 66 StGB Entsprechend wichtig ist es, Wissen aus der Praxis des MRV zu gewinnen und Fachleuten der verschiedenen Berufsgruppen zur Verfügung zu stellen. Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 7

8 Methode Methode Fragebogen Der Fragebogen entstand 1991 aus einem klinischen Interesse an der sich offensichtlich verändernden Klientel im MRV nach 64 StGB. Es sollte in einer akzeptablen Weise parallel zu den von den Krankenversicherungsträgern abgerufenen Daten in der Allgemeinpsychiatrie (PV-Psych) jeweils am 3. Mittwoch im Quartal eine Erhebung erfolgen. Auf diesem Wege sollten kontinuierlich diagnostische Daten mit strafrechtlichen Angaben, persönlichen Daten und Daten der Unterbringung verknüpft werden. Wichtig war es, die Belastung der Mitarbeiter in den Einrichtungen durch die Erfassung gering zu halten. Dieses scheint geglückt zu sein. Der endgültige Bogen kann so in verschiedene Abschnitte unterteilt werden: Klinikdaten (Name bzw. Ort) personenbezogene Daten (Unterbringungsmodus, Alter, Geschlecht, Migrationshintergrund) Daten zur PV-Psych Diagnosen (Suchtdiagnosen, psychiatrische Diagnosen) Daten aus dem Verlauf (Behandlungsmonat, Stand der Lockerungen, Anzahl der Rückfälle, Anzahl der Entweichungen, laufende Strafverfahren, Empfehlung der Klinik zur Bewährungsentlassung bzw. Erledigung der Maßregel wegen Aussichtslosigkeit, Mindestdauer der Unterbringung bis zum Halbstrafentermin) Unterbringungsdaten (Gutachten, Unterbringungsdelikt, Schuldfähigkeit, Parallelstrafe) Weitere strafrechtliche Daten (Eintragungen im BZR, Gesamthaftdauer, Überhangstrafen) Der Bogen sowie die Erläuterungen zu den Fragen sind der Legende (s. Anhang) zu entnehmen. Die Daten werden dem Verfasser anonymisiert von den Kliniken zugesandt, eine Recodierung ist nur vor Ort möglich. Die Erfassung der Daten erfolgt am PC, die weitere Verarbeitung im Programm PASW (SPSS) (Version 19.0). Der Umfang der Stichproben wie auch die Zusammensetzung der beteiligten Kliniken variiert zwischen den Erhebungen. Einen Überblick gibt die folgende Tabelle. (Die Zahlen weichen von früheren Darstellungen ab, da immer wieder Daten aus Häusern nachgereicht werden. Vereinzelt wurden gezielt Daten nachträglich erhoben.) Kliniken Untergebrachte Patienten der Stichtagserhebungen BRD - alt Stichtag pro Klinik n = n = n = % BRD alt Neue BL n = % Stichtag Neue BL Mw min max , ,0 39, , ,2 45, , ,6 38, , ,7 36, , ,2 44, , ,6 44, , ,7 45, , ,9 48, , ,1 50, , ,1 58, , ,5 66, , ,9 61, , ,7 68, , ,7 66, , ,6 63, , ,1 67, , ,0 73, , ,8 79, , ,1 86, Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 8

9 Daten Daten Es werden die Ergebnisse der Daten für das Jahr ( = hell, = schwarz) wiedergegeben. Alter Abb. 5: Altersverteilung n=2765 ( hell=2951) 3 25% 2 15% 1 5% bis > 59 J. PV-Psych Abb. 6: Verteilung nach PV-Psych n=2490 ( hell=2667) 35% 3 25% 2 15% 1 5% Regelbehandlung Intensivbehandl. Rehabilitation Beh. Schwer- u. Mehrfach. Psychotherapie Tagesklin. Behandlung Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 9

10 Daten Behandlungsmonat Abb. 7: Verteilung der aktuellen Behandlungsmonate n=2733 ( hell=2892) 18% 16% 14% 12% 1 8% 6% 4% 2% 1 bis 3 4 bis 6 7 bis 9 10 bis bis bis bis bis bis bis 30 über 30 Mon. Psychiatrische Diagnosen (ohne Sucht) Abb. 8: Verteilung zusätzlicher psychiatrischer Diagnosen n=2768 ( hell=2951) keine Persönl.-störung Organ. Psychose Intelligenzminderung schizophrene Psychose sonstige Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 10

11 Daten Differentialdiagnose der Persönlichkeitsstörungen Abb. 9: Die wichtigsten Persönlichkeitsstörungen in ihrer Verteilung n=668 ( hell=768) 4 35% 3 25% 2 15% 1 5% abhängige ängstliche dissoz. andere Pers. emot. instab. komb. histrione paranoide schizoide sonstige In die Gruppe der anderen Persönlichkeitsstörungen fallen häufig narzisstische Störungen, die auf den Bögen im Klartext benannt wurden. Lockerungsstand am Stichtag Abb. 10: Verteilung der Lockerungen (vgl. Legende) n= 2759 ( hell = 2917) 55% 5 45% 4 35% 3 25% 2 15% 1 5% keine Klinikgelände außerhalb Klinik Urlaub Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 11

12 Daten Rückfälle Abb. 11: Rückfälle und Verteilung auf die Patienten n=2728 ( hell=2789) über 5 Lockerungsmissbrauch Abb. 12: Lockerungsmissbrauch und Verteilung auf die Patienten n=2720 ( hell=2757) über 2 Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 12

13 Daten Dauer bis zum Halbstrafentermin Abb. 13: Dauer bis zum frühesten rechtlichen Entlassungszeitpunkt n=2430 ( hell=2592) 16% 14% 12% 1 8% 6% 4% 2% 0 1 bis 3 4 bis 6 7 bis 9 10 bis bis bis bis bis bis bis 30 > 30 Mon. Nach 67 Abs. 5 StGB ist der Halbstrafentermin der rechtlich früheste mögliche Entlassungszeitpunkt. Parallelstrafen Abb. 14: Parallel verhängte Freiheitsstrafe in Jahren n=2739 ( hell=2911) 25% 2 15% 1 5% 0 bis 1 > 1 bis 2 > 2 bis 3 > 3 bis 4 > 4 bis 5 über 5 J. Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 13

14 Daten Gesamthaftdauer Abb. 15: Bisher verbüßte Zeiten in Strafhaft in Jahren n=2660 ( hell=2686) 3 25% 2 15% 1 5% 0 bis 1 > 1 bis 2 > 2 bis 3 > 3 bis 4 > 4 bis 5 > 5 bis 6 > 6 bis 7 > 7 bis 10 über 10 J. Eintragungen im Bundeszentralregister Abb. 16: BZR Eintragungen, gruppiert n=2728 ( hell=2873) 4 35% 3 25% 2 15% 1 5% 0 1 bis 5 6 bis bis bis bis 25 über 25 Auf die gesetzlichen Regelungen im Bundeszentralregistergesetz gerade zur Löschung von BZR Eintragungen und die Regelungen im Einigungsvertrag sei hingewiesen. Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 14

15 Daten Einweisungsdelikte Abb. 17: Hauptsächliches Unterbringungsdelikt ohne Vollrausch n=2735 ( hell=2868) 35% 3 25% 2 15% 1 5% Trunk. i. V. Eigentumsdelikt Körperverletzung Tötungsdelikt Sexualdelikt Brandstiftung sonstige BtmG Einteilung nach StGB - Kategorien Abb. 18: Unterbringungsdelikt nach StGB - Kategorien ohne Vollrausch n=2768 ( hell=2868) 35% 3 25% 2 15% 1 5% gemeingef. Taten Diebstahl / Betrug Raub Körperverletzung Tötungsdelikt Sexualdelikt sonstige BtmG Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 15

16 Klinikvergleiche Klinikvergleiche Vorbemerkung In den Klinikvergleichen werden nur die Einrichtungen berücksichtigt, die mindestens 10 Patienten in der Unterbringung nach 64 StGB versorgen bzw. entsprechende Daten (bezogen auf das jeweilige Item) in dieser Menge zur Verfügung gestellt haben. Bei den kleineren Einrichtungen käme es ansonsten eventuell zu einer ungewöhnlichen Verteilung der Ergebnisse, die zu falschen Schlüssen führen könnte. Im Vergleich werden zwischen den Kliniken allgemein Unterschiede deutlich, die aber möglicherweise auf regionale Besonderheiten einschl. der Gesetzgebung oder der besonderen Trägerschaft der Einrichtungen zurückzuführen sind. Die vorliegende Stichtagserhebung kann diese Besonderheiten aufgrund des Datenmaterials nicht darstellen. Auf die Benennung der einzelnen Kliniken wurde bewusst verzichtet, da eine Interpretation der vorliegenden Zahlen nur vor dem Hintergrund der Bedingungen der jeweiligen Klinik möglich ist. Insofern stellen Klinikvergleiche grundsätzlich einen Artefakt dar, was aber gerade diese Zahlen verdeutlichen sollen. Vor allem im Hinblick auf die Bestrebungen der Qualitätsmanagements, Kliniken mit objektiven Zahlen zu vergleichen (bench marking?), ist diese Darstellung notwendig. Kennzahlen / -größen für den Maßregelvollzug müssen sorgfältig in dem Sinne geprüft werden, welche Aussagen sie treffen können. Aus der Allgemeinpsychiatrie können sie nicht einfach übernommen werden. Sinnvoller erscheint der Vergleich der Daten einer Klinik mit den kumulierten Ergebnissen der anderen Einrichtungen, um eine Orientierung zu erhalten. Die Mittelwerte aller Kliniken sind als eine Art Referenzgröße in den schwarzen Balken dargestellt. Die kritischen Anmerkungen zum Vergleich gelten auch hier. Zusätzlich werden die Daten getrennt nach den Suchtdiagnosen (Alkohol, Drogen) zum Vergleich zur Verfügung gestellt. Damit soll es den Kliniken ermöglicht werden, ihre eigenen Daten gezielter einzuschätzen. Den Kliniken steht die eigene Schlüsselzahl zur Verfügung. In den Klinikvergleichen werden trotz der Verwendung von Schlüsselzahlen einzelne Kliniken nicht aufgenommen, da seitens der Verwaltung Bedenken bestehen, dass die Klinik identifiziert werden könnte. In den kumulierten Daten sind die Daten der Klinik enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass sich einige Kliniken nicht regelmäßig an der Untersuchung beteiligen. Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 16

17 Klinikvergleiche PV Psych Einstufung Abb. 19: Kategorien nach PV Psych 10 Regel-Behandl. Intensiv-Behandl. Rehabil.-Behandl. Chron. Mehrfach Psychotherapie Tagesklinik Alle Alk Drogen Behandlungsmonat Abb. 20: 24 Mw der Behandlungsmonate der einzelnen Kliniken am Stichtag (n=2727) 36, Alle Alk Drogen Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 17

18 Klinikvergleiche Anteil Persönlichkeitsstörungen Abb. 21: Anteil der Persönlichkeitsstörungen zusätzlich zur Sucht (%, n=2761) Alle Alk Drogen Anteil Persönlichkeitsstörungen bei Zweiterkrankung Abb. 22: Anteil der Persönlichkeitsstörungen zusätzlich zur Sucht (%, n=1018) bei Vorliegen einer Zweiterkrankung (insgesamt bei 36,9 %; Gesamtanteil Pers.-Stör. 24,4 %) Alle Alk Drogen Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 18

19 Klinikvergleiche Lockerungen Abb. 23: Verteilungen des aktuellen Lockerungsstandes (n=2752) 10 keine Klinikgelände außerhalb der Klinik Urlaub Alle Alk Drogen Lockerungen Abb. 24: 10 Keine Lockerung und Urlaub im Vergleich (n=2752) keine Urlaub Alle Alk Drogen Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 19

20 Klinikvergleiche Rückfälle pro Patient und Behandlungsjahr Abb. 25: Rückfälle pro Patient und Behandlungsjahr, Mw der Kliniken (n=2772) 0,8 0,7 0,94 0,93 1,31 1,11 0,6 0,5 0,4 0,3 0,2 0,1 0 Alle Alk Drogen Patienten ohne Rückfall Abb. 26: Patienten ohne Rückfall (n=2721) Alle Alk Drogen Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 20

21 Klinikvergleiche Lockerungsmissbrauch Abb. 27: Lockerungsmissbrauch pro Patient und Behandlungsjahr, Mw der Kliniken (n=2714) 0,1 0,09 0,23 0,23 0,13 0,20 0,08 0,07 0,06 0,05 0,04 0,03 0,02 0,01 0 Alle Alk Drogen Patienten ohne Lockerungsmissbrauch Abb. 28: Patienten ohne Lockerungsmissbrauch (n=2714) Alle Alk Drogen Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 21

22 Klinikvergleiche Dauer zwischen Aufnahme und Halbstrafentermin Abb. 29: Zeitraum bis zum rechtlich frühesten Entlassungszeitpunkt (Monate) (n=2428) 22 24, Alle Alk Drogen Nach 67 Abs. 5 StGB ist der Halbstrafentermin der rechtlich frühste mögliche Entlassungszeitpunkt. Parallelstrafe Abb. 30: Mw der parallel verhängten Freiheitsstrafen (Monate) (n=2734) 60 62, Alle Alk Drogen Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 22

23 Klinikvergleiche Gesamthaftdauer Abb. 31: Mw der bisher in Strafhaft verbüßten Zeiten (Monate) (n=2660) 60 84, Alle Alk D rogen Anteil Gewaltdelikte Abb. 32: Anteil der Gewaltdelikte an den Unterbringungsdelikten (%) (n=2718) Alle Alk Drogen Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 23

24 Entwicklung der Daten seit Entwicklung der Daten seit Alter der Patienten Abb. 33: Mw des Alters der Patienten am Stichtag in Jahren Kategorien nach PV-Psych Abb. 34: 10 Verteilung der Einschätzungen nach PV-Psych Regelbehandlung Intensivbeh. Rehabilitation Beh. Schwer u. Mehrfach Psychotherapie Tagesklin. Beh Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 24

25 Entwicklung der Daten seit Behandlungsmonat Abb. 35: Mw der Behandlungsmonate am Stichtag in Monaten Anteil der Patienten zu Beginn der Unterbringung und mit längeren Verlauf Abb. 36: 25% Anteil der Patienten zu Beginn der Unterbringung und mit längeren Verlauf Behandlungsmonat > 24. Behandlungsmonat 2 15% 1 5% Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 25

26 Entwicklung der Daten seit Suchtdiagnosen Abb. 37: Anteil der Drogenabhängigen an der Stichprobe Anteil Persönlichkeitsstörungen Abb. 38: Anteil von Patienten mit Persönlichkeitsstörungen an der Klientel Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 26

27 Entwicklung der Daten seit Lockerungen Abb. 39: Verteilung der Lockerungen am Stichtag (s. Legende) 10 keine Klinikgelände außerh. Klinik Urlaub Gutachten Abb. 40: Anteil der Einweisungen ohne Gutachten im erkennenden Verfahren 18% 16% 14% 12% 1 8% 6% 4% 2% Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 27

28 Entwicklung der Daten seit Rückfälle Abb. 41: Mw der Rückfalle pro Patient und Behandlungsjahr (gesamt und ab ) 1,2 2,5 1,0 2,0 1,5 0,8 1,0 0,5 0,6 0,0 0,4 0,2 0,0 Patienten ohne Rückfall Abb. 42: Anteil der Patienten ohne Rückfall Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 28

29 Entwicklung der Daten seit Lockerungsmissbrauch Abb. 43: Mw der Häufigkeit eines Lockerungsmissbrauches pro Patient und Behandlungsjahr 0,3 0,3 1,2 1,0 0,8 0,6 0,2 0,4 0,2 0,2 0,0 0,1 0,1 0,0 Patienten ohne Lockerungsmissbrauch Abb. 44: Anteil der Patienten ohne Lockerungsmissbrauch Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 29

30 Entwicklung der Daten seit Patienten ohne Lockerungen (max. Ausführung) Abb. 45: Anteil der Patienten ohne Lockerungen (max. Ausführung) Patienten mit Urlaubsberechtigung Abb. 46: Anteil der Patienten mit Urlaubsberechtigung 4 35% 3 25% 2 15% 1 5% Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 30

31 Entwicklung der Daten seit Parallelstrafe Abb. 47: Mw der parallel verhängten Freiheitsstrafen in Monaten Parallelstrafe, unterteilt mit 3 - Jahresfrist Abb. 48: 7 Gruppierung der parallel verhängten Freiheitsstrafen keine Haftstrafe Haftstrafe bis 3 Jahre Haftstrafe ab 3 Jahre Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 31

32 Entwicklung der Daten seit Gesamthaftdauer Abb. 49: Mw der bisher verbüßten Zeiten in Strafhaft in Monaten Eintragungen im Bundeszentralregister Abb. 50: Mw der Eintragungen im BZR Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 32

33 Entwicklung der Daten seit Einweisungsdelikte mit Gewalt Abb. 51: Anteil der Unterbringungsdelikte mit Gewalt Tötungsdelikte Abb. 52: Anteil der Tötungsdelikte an den Unterbringungsdelikten 16% 14% 12% 1 8% 6% 4% 2% Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 33

34 Entwicklung der Daten seit Körperverletzung Abb. 53: Anteil der Körperverletzungsdelikte an den Unterbringungsdelikten 35% 3 25% 2 15% 1 5% Sexualdelikte Abb. 54: Anteil der Sexualdelikte an den Unterbringungsdelikten 12% 1 8% 6% 4% 2% Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 34

35 Entwicklung der Daten seit Eigentumsdelikte Abb. 55: Anteil der Eigentumsdelikte an den Unterbringungsdelikten 5 45% 4 35% 3 25% 2 15% 1 5% Eigentumsdelikte mit Gewalt Eigentumsdelikte gesamt Eigentumsdelikte ohne Gewalt Brandstiftung Abb. 56: Anteil der Delikte mit Brandstiftung an den Unterbringungsdelikten 6% 5% 4% 3% 2% 1% Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 35

36 Entwicklung der Daten seit Nur BtmG Abb. 57: Anteil der ausschließlichen BtmG - Delikte an den Unterbringungsdelikten 3 25% 2 15% 1 5% Trunkenheit im Verkehr Abb. 58: Anteil der Delikte wegen Trunkenheit im Verkehr an den Unterbringungsdelikten 6% 5% 4% 3% 2% 1% Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 36

37 Alkohol vs. Illegale Drogen Vergleich der Daten nach Suchtstoff Alkohol vs. Illegale Drogen Gutachten Abb. 59: Anteil ohne Gutachten 2 18% 16% 14% 12% 1 8% 6% 4% 2% ohne Gutachten, Alkohol ohne Gutachten, illeg. Drogen Delikte mit Gewalt Abb. 60: 9 Anteil der Einweisungsdelikte mit Gewalt mit Gewalt, Alkohol mit Gewalt, illeg. Drogen Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 37

38 Alkohol vs. Illegale Drogen Einweisungsdelikte Abb. 61: 5 45% 4 35% 3 25% 2 15% 1 5% Verteilung der Einweisungsdelikte Einweisungsdelikte, Alkohol Einweisungsdelikte, illeg. Drogen Trunk. i. V. Eigentumsdelikt Körperverletzung Tötungsdelikt Sexualdelikt Brand-stiftung sonstige nur BtmG Einteilung nach StGB - Kategorien Abb. 62: Unterbringungsdelikt nach StGB - Kategorien 5 45% 4 35% 3 25% 2 15% 1 5% gemeingef. Taten Diebstahl / Betrug Raub Körperverletzung Tötungsdelikt Sexualdelikt sonstige BtmG Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 38

39 Alkohol vs. Illegale Drogen Schuldfähigkeit Abb. 63: Verteilung der Schuldfähigkeit in den Gruppen 7 Schuldfähigkeit, Alkohol Schuldfähigkeit, illeg. Drogen voll 21 StGB 20 StGB Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 39

40 Alkohol vs. Illegale Drogen Parallelstrafen Abb. 64: Vergleich der Mittelwerte der Parallelstrafen in Monaten Parallelstrafe, Alkohol Parallelstrafe, illeg. Drogen Behandlungsmonat Abb. 65: Vergleich der Mittelwerte der Behandlungsmonat in Monaten 18 Behandlungsmonat, Alkohol Behandlungsmonat, illeg. Drogen Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 40

41 Alkohol vs. Illegale Drogen Dauer bis zum Halbstrafentermin Abb. 66: 16 Vergleich der Mittelwerte der Dauer bis zum Halbstrafentermin in Monaten Dauer Aufnahme - Halbstrafe, Akolhol Dauer Aufnahme - Halbstrafe, illegale Drogen Persönlichkeitsstörungen Abb. 67: Differentialdiagnose der Persönlichkeitsstörungen 4 Diff. Pers.-störungen, Alkohol Diff. Pers.-störungen, illeg. Drogen 35% 3 25% 2 15% 1 5% abhängige ängstliche dissoz. andere Pers. emot. instab. komb. paranoide schizoide schizotyp. sonstige Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 41

42 Alkohol vs. Illegale Drogen Patienten ohne Lockerungen Abb. 68: Patienten ohne Lockerungen (max. Ausführung) 6 keine Lockerungen, Alkohol keine Lockerungen, illeg. Drogen Patienten mit Urlaubsberechtigung Abb. 69: 45% Patienten mit Urlaubsberechtigung urlaubsberechtigt, Alkohol urlaubsberechtigt, illeg. Drogen 4 35% 3 25% 2 15% 1 5% Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 42

43 Alkohol vs. Illegale Drogen Rückfälle Abb. 70: 1,8 1,6 1,4 1,2 1,0 0,8 Mw der Rückfälle pro Patient und Behandlungsjahr Rückfälle/Pat. u. Beh.-Jahr, Alkohol Rückfälle/Pat. u. Beh.-Jahr, illeg. Drogen ,6 0,4 0,2 0,0 Patienten ohne Rückfall Abb. 71: Patient ohne Rückfall Pat. ohne Rückfall, Alkohol Pat. ohne Rückfall, illeg. Drogen Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 43

44 Alkohol vs. Illegale Drogen Lockerungsmissbrauch Abb. 72: 0,35 0,30 Mw der Häufigkeit eines Lockerungsmissbrauches pro Patient und Behandlungsjahr Lockerungsmißbrauch/Pat. u. Beh.-Jahr, Alkohol Lockerungsmißbrauch/Pat. u. Beh.-Jahr, illeg. Drogen 1,8 1,6 1,4 0,25 0,20 0,15 0,10 0,05 0,00 1,2 1,0 0,8 0,6 0,4 0,2 0,0 Patienten ohne Lockerungsmissbrauch Abb. 73: 10 Patient ohne Lockerungsmissbrauch ohne Lockerungsmissbrauch, Alkohol ohne Lockerungsmissbrauch, illeg. Drogen Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 44

45 Junge Patienten Vergleich der Daten nach Alter junge Patienten Anteil junger Patienten an der Population Abb. 74: Anteil junger Patient (Anzahl) bis 21 Jahre 22 bis 25 Jahre 0 Anteil junger Patienten an der Population Abb. 75: 18% Anteil junger Patient Prozent bis 21 Jahre 22 bis 25 Jahre 15% 12% 9% 6% 3% Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 45

46 Junge Patienten Anteil fehlender Gutachten, junge Patienten Abb. 76: fehlende Gutachten, junge Patienten, jeweilige Altersgruppe 25% bis 21 Jahre 22 bis 25 Jahre über 25 Jahre 2 15% 1 5% Anteil Drogenabhängigkeit junge Patienten Abb. 77: 9 Drogenabhängigkeit junge Patienten, jeweilige Altersgruppe bis 21 Jahre 22 bis 25 Jahre über 25 Jahre Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 46

47 Junge Patienten Einweisungsdelikte junger Patienten Abb. 78: 6 Verteilung der Einweisungsdelikte, jeweilige Altersgruppe bis 21 Jahre 22 bis 25 Jahre über 25 Jahre Eigentumsdelikt Körperverletzung Tötungsdelikt Sexualdelikt Brandstiftung nur BtMG sonstige (u.a. TriV) Anteil Gewaltdelikte junger Patienten Abb. 79: 9 Anteil Gewaltdelikte junger Patienten, jeweilige Altersgruppe bis 21 Jahre 22 bis 25 Jahre über 25 Jahre Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 47

48 Junge Patienten Persönlichkeitsstörungen junger Patienten Abb. 80: 12 Anteil Persönlichkeitsstörungen junger Patienten bei vorliegender psych. Erkrankung bis 21 Jahre 22 bis 25 Jahre über 25 Jahre Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 48

49 Junge Patienten Parallelstrafen junge Patienten Abb. 81: 50 Mittelwerte der Parallelstrafen junge Patienten (Mon.) bis 21 Jahre 22 bis 25 Jahre über 25 Jahre Langstrafen junger Patienten Abb. 82: Langstrafen über 3 Jahre, junge Patienten 6 bis 21 Jahre 22 bis 25 Jahre über 25 Jahre Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 49

50 Junge Patienten Eintragungen im BZR junge Patienten Abb. 83: 12 Mittelwerte der Eintragungen im BZR junge Patienten bis 21 Jahre 22 bis 25 Jahre über 25 Jahre Gesamthaftdauer junger Patienten Abb. 84: Mittelwerte der Gesamthaftdauer junger Patienten (Mon.) 60 bis 21 Jahre 22 bis 25 Jahre über 25 Jahre Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 50

51 Junge Patienten Rückfälle junger Patienten Abb. 85: 3,0 Mw der Rückfälle / Pat. und Behandlungsjahr junge Patienten bis 21 Jahre 22 bis 25 Jahre über 25 Jahre 4,5 4,0 2,5 3,5 3,0 2,5 2,0 2,0 1,5 1,5 1,0 0,5 0,0 1,0 0,5 0,0 Lockerungsmissbrauch junge Patienten Abb. 86: 0,70 0,60 0,50 Mw des Lockerungsmissbrauches / Pat. und Behandlungsjahr junge Patienten bis 21 Jahre 22 bis 25 Jahre über 25 Jahre 3,00 2,50 2,00 1,50 0,40 1,00 2,55 0,50 0,30 0,00 0,20 0,10 0,00 0,30 Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 51

52 Vergleich Frauen vs. Männer Vergleich der Daten nach Geschlecht Frauen vs. Männer Anteil der Frauen an der Population Abb. 87: Anteil Frauen, Anzahl und Prozent 160 Anzahl Prozent 6% 140 5% % 80 3% 60 2% % 0 Anteil Drogenabhängigkeit Frauen vs. Männer Abb. 88: 9 Drogenabhängigkeit Frauen vs. Männer Männer Frauen Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 52

53 Vergleich Frauen vs. Männer Einweisungsdelikte Frauen vs. Männer Abb. 89: Verteilung der Einweisungsdelikte 45% Männer n=2586 Frauen n= % 3 25% 2 15% 1 5% Eigentumsdelikt Körperverletzung Tötungsdelikt Sexualdelikt Brandstiftung nur BtMG sonstige (u.a. TriV) Anteil Gewaltdelikte Frauen vs. Männer Abb. 90: 7 Anteil Gewaltdelikte Frauen vs. Männer Männer Frauen Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 53

54 Vergleich Frauen vs. Männer Diff. Persönlichkeitsstörung Frauen vs. Männer Abb. 91: Diff. Persönlichkeitsstörung Frauen vs. Männer 45% Männer n=644 Frauen n= % 3 25% 2 15% 1 5% abhängige ängstliche dissoz. andere Pers. emot. instab. komb. sonstige Persönlichkeitsstörungen Frauen vs. Männer Abb. 92: Anteil Persönlichkeitsstörungen Frauen vs. Männer bei Komorbidität 8 Männer Frauen Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 54

55 Vergleich Frauen vs. Männer Parallelstrafen Frauen vs. Männer Abb. 93: Mittelwerte der Parallelstrafen Frauen vs. Männer (Mon.) Männer Frauen Langstrafen Frauen vs. Männer Abb. 94: Langstrafen über 3 Jahre Frauen vs. Männer 6 Männer Frauen Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 55

56 Vergleich Frauen vs. Männer Eintragungen im BZR Frauen vs. Männer Abb. 95: Mittelwerte der Eintragungen im BZR Frauen vs. Männer Männer Frauen Gesamthaftdauer Frauen vs. Männer Abb. 96: 60 Mittelwerte der Gesamthaftdauer Frauen vs. Männer (Mon.) Männer Frauen Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 56

57 Vergleich Frauen vs. Männer Rückfälle Frauen vs. Männer Abb. 97: Mw der Rückfälle / Pat. und Behandlungsjahr Frauen vs. Männer 2,5 Männer Frauen 2,0 1,5 1,0 0,5 0,0 Lockerungsmissbrauch Frauen vs. Männer Abb. 98: Mw des Lockerungsmissbrauches / Pat. und Behandlungsjahr Frauen vs. Männer 0,8 1,1 Männer Frauen 0,7 0,6 0,5 0,4 0,3 0,2 0,1 0,0 Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 57

58 Entlassungen aus der Unterbringung seit bis Entlassungen aus der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bis Der Entlassungsmodus ist ein Hinweis auf die Prognose des Behandlungserfolges, auch wenn wir wissen, mit welchen Problemen derartige Prognosen verbunden sind. Die Entwicklung in den letzten Jahren ist dabei schon auffällig. Je nachdem, welchen Standpunkt der Betrachter einnimmt, kann das Ergebnis interpretiert werden. So kann ein Hinweis auf die mangelnde Erfolgsaussicht der Maßregel allgemein abgeleitet werden, das Ergebnis kann als Hinweis auf eine falsche Auswahl im erkennenden Verfahren verstanden werden oder auch auf die vorsichtigen Prognosen der Einrichtungen hinweisen. Wie man gerade will. Wenn die Zahlen zu einer kritischen und sachlichen Diskussion anregen, haben sie das Ziel erreicht. Erfasst wurden die häufigsten Entlassungsmodi, insbesondere der Bewährungsentlassung und der Entlassung aufgrund einer Erledigung der Maßregel wegen Aussichtslosigkeit. Daneben schien es gerade im Hinblick auf eine weitere Planung der Kapazitäten des MRV notwendig, den Ablauf der Höchstfrist der Maßregel in die Untersuchung mit einzubeziehen. Aufgrund der verlängerten Höchstfrist ( 67 Abs. 4, Satz 1) ist über die Zeit in der Unterbringung allerdings keine Aussage möglich. Unter den Punkt Sonstiges werden verschiedene Entlassungsmodi zusammengefasst: Umkehr der Vollstreckungsreihenfolge, Umwandlung nach 63 StGB, verstorbene Patienten, Abschiebung in das Heimatland, Unterbrechung der Maßregel zum Vollzug anderer Freiheitsstrafen u. a. In der Tabelle werden die Verlegungen in andere MRV Einrichtungen nicht in die Berechnung der Entlassungsmodi einbezogen. Sie werden aber extra dargestellt als Anteil der gesamten Entlassungen aus der Klinik. Damit wird der Begriff der Entlassung doppelt definiert: 1. im engeren Sinne strafrechtlich bei der Darstellung der verschiedenen Entlassungsmodi und 2. als Entlassung aus den Kliniken durch die Verlegung in eine andere MRV Klinik. Bei der prozentualen Berechnung werden in Fall 1 die Verlegungen nicht mit in die Gesamtzahl einbezogen, jedoch im Fall 2 der Zahl der strafrechtlichen Entlassungen hinzugerechnet und dann als Referenzgröße zur prozentualen Bestimmung hinzugefügt. Dieser Modus der Entlassung ist für die Kliniken zwar wichtig, jedoch von regionalen Bedingungen, insbesondere der Aufgabenverteilung, abhängig. Kliniken Entl. Patienten mit Verlegung en Bewährungsentlassung Anteil ohne Verlegungen Erledigung der Maßregel Anteil ohne Verlegungen Ablauf der Höchstfrist Anteil ohne Verlegungen Sonstiges Anteil ohne Verlegung en Verlegungen in andere MRV Einrichtungen* n = n = % % % % % ,38 34,15 3,38 12,31 13, ,57 36,02 2,69 6,72 15, ,32 36,88 6,79 6,56 15, ,12 43,82 3,29 4,28 13, ,31 46,61 4,96 3,97 12, ,48 44,09 7,83 5,08 13, ,15 46,76 3,79 8,69 15, ,47 51,86 5,62 6,81 12, ,23 50,55 3,47 8,76 6, ,79 52,49 3,91 9,41 6, ,20 54,19 4,23 7,53 8, ,78 54,89 3,76 6,90 11, ,97 52,74 4,92 8,44 8, ,19 51,97 4,68 7,56 9, ,86 50,25 4,47 7,79 11, ,55 47,90 6,13 6,34 17, ,70 48,63 6,37 6,64 17, ,09 47,04 8,34 6,24 13,06 * bezogen auf die Entlassungen (s. Spalte 3) plus den Verlegungen in eine andere MRV - Klinik Unter den Punkt Sonstiges fallen Todesfälle (: 0,11%), Abschiebungen (: 0,4%), Umwandlung nach 63 StGB (: 0,34%), Umkehr der Vollstreckungsreihenfolge (: 4,37 %) und Unterbrechung der Maßregel (: 0,17%) sowie einzelne Sonderregelungen. Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 58

59 Entlassungen aus der Unterbringung seit bis Verteilung der Entlassungen Abb. 98: Verteilung der Entlassungen aus dem Maßegelvollzug ohne Verlegungen nach 64 StGB ( hell, hellgrau) Bewährungsentlassung Erledigung Höchstfrist Sonstiges Verlegungen Bewährungsentlassung Abb. 99: Bewährungsentlassung in % als Anteil der strafrechtlichen Entlassungen Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 59

60 Entlassungen aus der Unterbringung seit bis Erledigung der Maßregel Abb. 100: Erledigung der Maßregel in % als Anteil der strafrechtlichen Entlassungen Ablauf der Höchstfrist Abb. 101: Ablauf der Höchstfrist in % als Anteil der strafrechtlichen Entlassungen 9% 8% 7% 6% 5% 4% 3% 2% 1% Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 60

61 Entlassungen aus der Unterbringung seit bis Klinikvergleich Anteil Bewährungsentlassung Abb. 102: Klinikvergleich des Anteils an Bewährungsentlassungen Alle Klinikvergleich Anteil Erledigung Abb. 103: Klinikvergleich des Anteils an Entlassungen wegen Erledigung der Maßregel Alle Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 61

62 Entlassungen aus der Unterbringung seit bis Klinikvergleich Anteil Verlegungen Abb. 104: Klinikvergleich des Anteils an Verlegungen Alle Klinikvergleich Anteil Höchstfrist Abb. 105: Klinikvergleich des Anteils an Entlassungen bei Höchstfrist Alle Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 62

63 Anhang Fragebogen Stichtagserhebung MRV Institution... Dr.v.d.Haar M.A., Fachabteilung Bad Rehburg des MRVZN Bad Rehburg... Quartal 0 64 StGB 0 63 StGB Umwandlung 0 66 StGB Umwandlung 0 67h mit 64 StGB Migrationshintergrund ja nein unklar Code - Nr... Geschlecht: w / m Alter... ( Jahre ) Kategorie PV-Psych... Behandlungsmonat... Diagnosen Sucht... ICD ICD Psychiatr./Persönlichkeit... ICD ICD Verlauf : Aktuelle Lockerung : 0 keine Rückfälle : (Anz.) 0 Park in Gruppe 0 Park allein Entweichungen :... (Anz.) 0 Ortsausgang 0 Tagesausgang Laufende Verfahren : 0 ja 0 Urlaub 0 nein Erledigungsbeschluß (Team) : 0 ja 0 nein Bew.-Entlassungsbeschluß (Team) : 0 ja 0 nein Strafrechtliche Situtation : Gutachten 0 ja 0 nein Dauer Aufnahme- bis Halbstrafentermin... ( Mon. ) Parallelstrafe... (Mon) Gesamthaftdauer...( Mon. ) Eintragungen BZR... Überhaft... ( Mon. ) Einweisungsdelikt Schuldfähigkeit: 0 voll 0 21 StGB 0 20 StGB Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 63

64 Legende zur Stichtagserhebung im MRV nach 64 StGB 1. Institution (ggf. Mehrfachantwort): Die Bezeichnung der Einrichtung ( Name oder Kürzel ) muss vermerkt werden, um eine klinikbezogene Auswertung zu ermöglichen. 1.a Primäre Anordnung Die derzeitige Praxis der Einweisung wird in dieser Frage festgehalten. Die Umwandlung aus 63 / 66 StGB sind festzuhalten, ebenso die Anordnung nach 67 h in Verbindung mit 64 StGB. 2. Quartal: Im Herbst wurde im Arbeitskreis Leitende Ärzte im MRV beschlossen, den bundesweiten Stichtag auf den 1. Januar jeden Jahres zu verlegen. Weiter sollen die Kliniken aber auch die Möglichkeit haben, im Rhythmus der Personalverordnung ihre Daten zu erheben. Die Personalverordnung Psychiatrie ( PV-Psych ) schreibt für die Behandlung zu Lasten der Krankenversicherungsträger eine quartalsweise Erhebung, jeweils am dritten Mittwoch im Quartal vor. In Einrichtungen, die beide Patientengruppen versorgen, wird sich die gemeinsame Erhebung an einem Stichtag empfehlen. 2.a Migrationshintergrund Die Entwicklung in den Kliniken hat uns veranlasst, dieses Item neu ab in die Erhebung aufzunehmen. Die Definition wurde der Erhebung des Statistischen Bundesamtes ( Fachserie 1 Reihe 2.2 entnommen. Sie lautet: Zu den Menschen mit Migrationshintergrund zählen alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil. 3. Code-Nummer: Hier ist eine hausinterne Verschlüsselung zu wählen, die intern die nachträgliche Identifizierung der Patienten, z.b. zum Vergleich zur vorhergehenden Stichtagserhebung, erlaubt. Dieser Punkt wird in der weiteren Bearbeitung nicht erfaßt. 4. Geschlecht: Die Angabe des Geschlechtes soll insbesondere im Bereich der Unterbringungen bei illegalen Drogen zu einer weiteren Differenzierung genutzt werden. 5. Alter: Hier ist das tatsächliche Alter ( in vollendeten Jahren ) am Stichtag einzutragen. 6. Kategorie PV-Psych: Die Personalverordnung Psychiatrie ist im Bereich der Krankenversicherungsträger, für den forensischen Bereich jedoch nicht überall anerkannt worden. Auf die entsprechenden Bezeichnungen ( PV-Psych ) sollte deshalb zurückgegriffen werden (Regelbehandlung = 1; Intensivbehandlung = 2; rehabilitative Behandlung = 3; Behandlung schwer und mehrfach Erkrankter = 4; Psychotherapie = 5; tages- /nachtklinische Behandlung = 6). Gemäß der Vereinbarung im Arbeitskreis Forensische Psychiatrie der Bundesdirektorenkonferenz sollten Patienten, die auf die Erledigung der Maßregel warten, der Kategorie 4 zugeordnet werden. Besondere Schwierigkeiten ergeben sich bei der Klassifizierung von Abhängigen illegaler Drogen. Nach der PV-Psych werden diese pauschal der Kategorie S 2 zugeordnet. Es wird jedoch aus Gründen der Vergleichbarkeit vorgeschlagen, auch für die Abhängigen von illegalen Drogen eine Aufteilung in die sechs Kategorien vorzunehmen, ohne daß hierdurch die vorgegebenen Minutenwerte (analog Personalbedarf) anerkannt werden. 7. Behandlungsmonat : Gerechnet vom Aufnahmedatum bis zum Stichtag sollen hier die angefangenen Behandlungsmonate gezählt werden, die meist nicht mit den Kalendermonaten übereinstimmen. Auch hier ist der Stichtag das entscheidende Datum. Zeiten der Entweichung sollten dabei erst ab mehr als 14 Tagen abgezogen werden, da nur bei größeren Zeiträumen eine Auswirkung auf die Statistik ins Gewicht fällt. Dr. M. v. d. Haar M.A., Bad Rehburg: Stichtagserhebungen im Maßregelvollzug nach 64 StGB 64

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