Exposè. zum Dissertationsvorhaben aus Rechtsphilosophie mit dem Arbeitstitel. Recht Ordnung Gesellschaft

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1 Exposè zum Dissertationsvorhaben aus Rechtsphilosophie mit dem Arbeitstitel Recht Ordnung Gesellschaft Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist. Charles de Montesquieu ( ) Dissertant: Mag. iur. Gerhard Schlüsselberger Betreuer: ao. Univ.-Prof. MMag. DDr. Christian Stadler Baden bei Wien, im Jänner 2012 Studienrichtung: Rechtswissenschaften Studienkennzahl: A

2 Inhaltsverzeichnis I. Dissertationsthema und Problemstellung Seite 3 II. Fragestellung und Zielsetzung Seite 4 III. Methoden Seite 5 IV. (Vorläufiges) Inhaltsverzeichnis Seite 6 V. (Voraussichtlicher) Zeitplan Seite 7 VI. Sach- bzw. Finanzmittel Seite 8 VII. (Vorläufiges) Literaturverzeichnis Seite 9 Exposé Seite 2

3 I. Dissertationsthema und Problemstellung Eugen Ehrlich schrieb 1912 in die Vorrede seines Werkes Grundlegung der Soziologie des Rechts folgende Zeilen: [ ]der Schwerpunkt der Rechtsentwicklung liege auch in unserer Zeit, wie zu allen Zeiten, weder in der Gesetzgebung, noch in der Jurisprudenz oder in der Rechtsprechung, sondern in der Gesellschaft selbst. Diese Worte, vor genau 100 Jahren erstmals publiziert, berühren einen Fragenkomplex, der auch in unserer heutigen Welt, und ebenso in der Welt der Rechtswissenschaften, an Aktualität und Wichtigkeit nichts eingebüßt hat. Allerdings verhält es sich heutzutage so, daß dieser Fragenkomplex von Wissenschaft, Lehre und Forschung weniger beantwortet, sondern mehr als beantwortet vorausgesetzt wird. Ebenso sollte in diesem Zusammenhang der Blick über den rechtswissenschaftlichen Tellerrand gewagt werden, um die Erkenntnisse anderer Wissenschaften, auch jene der Naturwissenschaften, entweder in einen Antwortversuch mit einzubeziehen oder sie zumindest für Querprüfungen der gefundenen Antworten zu verwenden. Schlußendlich ist es nicht auszuschließen, daß Ergebnisse von Wissenschaft, Lehre und Forschung, welche nicht aus den Rechtswissenschaften stammen, für die Rechtswissenschaften in eigener Sache verwertbar sind. Exposé Seite 3

4 II. Fragestellung und Zielsetzung In unserer heutigen hochspezialisierten und äußerst komplexen Welt wird es gemeinhin als selbstverständlich hingenommen, daß es jemanden gibt, der die Gesetze macht. Scheinbar existieren also Menschen, die für sich und alle anderen bestimmte Regeln aufstellen, die zu befolgen sind, andernfalls Strafen oder ähnliche Unannehmlichkeiten drohen. Die Alltäglichkeit dieser Vorgänge verdeckt nur allzu oft die Frage, warum es so etwas wie Recht überhaupt gibt, woher es kommt und was es damit auf sich hat. Die heutige wissenschaftliche Disziplin Rechtswissenschaften wird von vielen, allen voran den juristischen Laien, als künstliche, als Geistes wissenschaft im wahrsten Sinne des Wortes betrachtet, da sie scheinbar dort etwas schafft, wo vorher nichts war: wo also bislang keine Verhaltensregeln vorhanden waren, werden plötzlich welche geschaffen, vormals vermeintlich ungeregelte Bereiche, werden plötzlich und neu geregelt. Diese Sicht ist zwar in mancherlei Hinsicht verständlich, jedoch unzureichend und steht darüber hinaus mit der Realität nicht im Einklang. Das Recht an und für sich ist nämlich eine Materie, die es ohne den Menschen als ihren Träger nicht geben würde. Auch sind wir die einzige Spezies, die sich an unsere Rechtsvorschriften hält. Damit treten aber einige Fragen auf, die aus meiner Sicht einer tiefergehenden Untersuchung wert sind: Warum gibt es das Recht? Was sind seine Entstehungsgründe? Wozu dient es? Welche Zwecke erfüllt es? Welchen Bedingungen folgt das Recht? Was ist daraus zu gewinnen? Warum folgen wir den Vorschriften des Rechts? Sollen wir das überhaupt? Aus den Antworten möchte ich in weiterer Folge versuchen Schlüsse zu ziehen, die erhellen, auf welchen Fundamenten eine heutige, moderne Rechtsgemeinschaft stehen könnte. Denn aus den zahlreichen Berichten über Korruption, Untreue, Machtmißbrauch, etc. selbst in besseren Kreisen, schließe ich, daß es nicht mehr nur für ein durchschnittliches Mitglied unserer Rechtsgemeinschaft schwierig geworden ist zu erkennen, warum und wozu es das Recht überhaupt gibt. Exposé Seite 4

5 III. Methoden Zur Beantwortung der zentralen Fragestellungen werde ich mich einerseits der typischen juristischen Werkzeuge bedienen. Damit meine ich beispielsweise, daß ich die zum Thema fruchtbaren Rechtsquellen näher ausführen und miteinander vergleichen bzw. schon vorhandene, einschlägige Literatur einer eingehenden Analyse unterziehen werde. Andererseits soll der Schwerpunkt auf jenen Ergebnissen und Untersuchungen liegen, die von Emile Durkheim, Eugen Ehrlich bzw. Max Weber stammen und im hier interessierenden Zusammenhang stehen. Inwiefern dabei eine Brücke zwischen Rechtstheorie und Rechtssoziologie geschlagen werden kann, wird sich im Laufe der Arbeit herausstellen. Exposé Seite 5

6 IV. (Vorläufiges) Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort 2. Was ist Rechtssoziologie? 3. Historische Entwicklung der Rechtssoziologie 4. Philosophische Grundlagen 5. Was verlangt die Rechtsidee bei Franz Bydlinski? 6. Wesentliche Aspekte bei Emil Durkheim 7. Wesentliche Aspekte bei Eugen Ehrlich 8. Wesentliche Aspekte bei Max Weber 9. Ist eine Synthese möglich? a. Historische Entwicklung des Rechts im Kurzabriß b. Ansprüche an das Recht c. Kausale Ansprüche d. Finale Ansprüche e. Exkurs: Gleichheit und was sie bedeuten könnte f. Zusammenfassung 10. Mögliche Einwände und mögliche Antworten darauf 11. Conclusio 12. Nachwort 13. Literaturverzeichnis Exposé Seite 6

7 V. (Voraussichtlicher) Zeitplan 1. WS 2011/2012 Themenaufbereitung, Erstellung des Exposés, Absolvierung der LV der Studieneingangsphase, Vorstellung und Diskussion des Dissertationsvorhabens im entsprechenden Seminar (diese Phase ist mittlerweile erfolgreich abgeschlossen). 2. März 2012 Abschluß der Dissertationsvereinbarung, Abschluß der Betreuungszusage sowie Fertigstellung des Exposés und Einreichung dieser Unterlagen gemeinsam mit dem Antrag auf Genehmigung des Dissertationsvorhabens 3. SS 2012 bis SS 2013 Abfassen der Dissertation und Besuch der weiteren Lehrveranstaltungen laut Curriculum 4. WS 2013/2014 Abschließende Überarbeitung und Korrektur der Dissertation 5. SS 2014 Öffentliche Defensio Exposé Seite 7

8 VI. Sach- und Finanzmittel Soweit ersichtlich stehen die notwendigen Materialien über Bibliotheken und Datenbanken zur Verfügung. Es bedarf daher voraussichtlich keiner zusätzlichen Sach- bzw. Finanzmittel für die geplante Dissertation. Exposé Seite 8

9 VII. (Vorläufiges) Literaturverzeichnis Monographien Franz Bydlinski, Fundamentale Rechtsgrundsätze, 1988 Franz Bydlinski, System und Prinzipien des Privatrechts, 1996 Emile Durkheim, Physik der Sitten und des Rechts (Vorlesung zur Soziologie der Moral), 1. Auflage, 1999 Emile Durkheim, Soziologie und Philosophie, 1. Auflage, 1976 Emile Durkheim, Über soziale Arbeitsteilung, 1. Auflage, 1992 Emile Durkheim, Erziehung, Moral und Gesellschaft, 1. Auflage, 1984 Eugen Ehrlich, Grundlegung der Soziologie des Rechts, 1913 Eugen Ehrlich, Die Tatsachen des Gewohnheitsrechts, 1906 Eugen Ehrlich, Recht und Leben, 1967 Eugen Ehrlich, Gesetz und lebendes Recht, 1986 Hans Jürgen Eysenck, Die Ungleichheit der Menschen, 1984 Margaret Gruter / Manfred Rehbinder (Herausgeber), Der Beitrag der Biologie zu Fragen von Recht und Ethik, 1983 Friedrich August von Hayek, Recht, Gesetzgebung und Freiheit, Band 1 Regeln und Ordnung, 1980 Friedrich August von Hayek, Recht, Gesetzgebung und Freiheit, Band 2 Die Illusion der sozialen Gerechtigkeit, 1981 Friedrich August von Hayek, The constitution of liberty, reprint, 2009 Arthur Kaufmann, Rechtsphilosophie im Wandel, 2. Auflage, 1984 Heinz Schäffer, Verfassungsinterpretation in Österreich, 1971 Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, 5. Auflage, 1972 Reinhold Zippelius, Gesellschaft und Recht, 1980 Reinhold Zippelius, Juristische Methodenlehre, 10. Auflage, 2006 Reinhold Zippelius, Die Bedeutung kulturspezifischer Leitideen für die Staats- und Rechtsgestaltung, 1987 Reinhold Zippelius, Zur Rechtfertigung des Mehrheitsprinzips in der Demokratie, 1987 Exposé Seite 9

10 Aufsätze Reinhold Zippelius, Biologische Grundlagen des Sozialverhaltens, Rechtstheorie 12, 1981, S. 177 bis 183 Exposé Seite 10

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