3. Saarländischer Vergabetag Zuschlagskriterien im VgV-Verfahren. Saarbrücken, Dipl.-Ing. Arnulf Feller

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1 3. Saarländischer Vergabetag 2017 Zuschlagskriterien im VgV-Verfahren Saarbrücken, Dipl.-Ing. Arnulf Feller GHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e. V. Friedrichsplatz 6, Mannheim Tel.: Fax: Web:

2 Gliederung GHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht Zuschlagskriterien früher (VOF) Zuschlagkriterien heute (GWB) Zuschlagskriterien allgemein heute (VgV) Zuschlagskriterien Planerleistungen heute (VgV) Zusammenfassung Zuschlagskriterien Empfehlung Zuschlagskriterien

3 GHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht Rd. 400 direkte und rd indirekte Vereinsmitglieder, z. B.: 5 Berufsverbände der Ökologen Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz, Mainz FRAPORT, Flughafen Köln-Bonn, ZDF Ingenieurkammern Baden-Württemberg und Saarland Architektenkammer Saarland Ministerium der Finanzen, Saarland Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, BW Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, BW Städte Bruchsal, Karlsruhe, Stuttgart, Ulm, Rottenburg ( ) Ingenieur- und Architekturbüros 3

4 GHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht Die GHV berät, führt Schlichtungen durch, erstellt Schiedsgutachten und Empfehlungen in HOAI- und VgV-F-Fragen ist neutral, stellt dies durch einen paritätisch besetzten Vorstand sicher, stellt dies durch vereidigte Sachverständige und Anwälte sicher, wird bundesweit angefragt, ist beim Justizministerium B.-W. als Schlichtungsstelle geführt, ist bei der Europäischen Kommission notifiziert, ist als gemeinnütziger Verein anerkannt. 4

5 Zuschlagskriterien früher (VOF) 11 Abs. 5 Satz 1 VOF: Bei der Entscheidung über die Auftragserteilung berücksichtigen die Auftraggeber verschiedene ( ) Kriterien, zum Beispiel Qualität, fachlicher oder technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Kundendienst und technische Hilfe, Leistungszeitpunkt, Ausführungszeitraum oder -frist und Preis/Honorar. Kriterien für Planungsleistungen weitgehend ungeeignet! Meist wurde ein Mehr an Eignung versucht! 5

6 Zuschlagskriterien früher (VOF) 11 Abs. 5 Satz 2 VOF: Bei der Festlegung dieser Zuschlagskriterien ist auf die klare und nachvollziehbare Abgrenzung zu den Eignungskriterien ( ) zu achten. Grundsätzlich ein Mehr an Eignung unzulässig! Die Rechtsprechung hat zudem ein Mehr an Eignung strikt abgelehnt! Man hat sich dennoch mit auftragsbezogenen Qualitätsaspekten geholfen! 6

7 Zuschlagskriterien früher (VOF) 11 Abs. 6 Satz 2 VOF: Der Auftraggeber schließt den Vertrag mit dem Bieter, der ( ) die bestmögliche Leistung erwarten lässt. 20 Abs. 1 Satz 1 VOF: Die Auftragsverhandlungen ( ) dienen der Ermittlung des Bieters, der ( ) am ehesten die Gewähr für eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung bietet. Anerkannt: Prognoseentscheidung mit weitem Ermessensspielraum für den Auftraggeber! Meist also doch der Versuch über ein Mehr an Eignung! 7

8 Zuschlagskriterien heute (GWB) 127 Abs. 1 Satz 2 GWB: Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungsverhältnis. Es soll das Verhältnis von Preis und Leistung berücksichtigt werden! Das wäre (nur) bei der so genannten Richtwertmethode gegeben, d. h.: Es gewinnt der Bieter mit der höchsten Kennzahl Z, als Quotient aus Leistung und Preis: Z = L/P! 8

9 Zuschlagskriterien heute (GWB) Amtliche Begründung zu 127 Abs. 1 Satz 2 GWB: Der Angebotspreis ( ) müssen ins Verhältnis gesetzt werden zur Leistung, die im Rahmen des öffentlichen Auftrags erbracht werden soll. Demnach muss das Verhältnis von Preis und Leistung berücksichtigt werden! Am Rande: In diesem Vortrag wird nicht betrachtet, dass bei identischen Leistungen (L = 1) auch nur der Preis zählen kann, wie z. B. bei Bauleistungen! 9

10 Zuschlagskriterien allgemein heute (VgV) 58 Abs. 1 VgV: Der Zuschlag wird nach Maßgabe des 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. 58 Abs. 2 Satz 1 VgV: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Unnötige Wiederholungen in GWB und VgV! Aber immerhin keine unterschiedlich auszulegenden Aussagen! 10

11 Zuschlagskriterien allgemein heute (VgV) 58 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 VgV: Neben dem Preis ( ) können auch qualitative ( ) Zuschlagskriterien berücksichtigt werden, insbesondere: 1. die Qualität, einschließlich des technischen Werts, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, ( ) der Leistung ( ) Diese Kriterien sind bei Planungsleistungen auch weiterhin nicht zu greifen, da die Leistung erst nach Leistungserbringung bewertet werden kann! 11

12 Zuschlagskriterien allgemein heute (VgV) 58 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 VgV: Neben dem Preis ( ) können auch qualitative ( ) Zuschlagskriterien berücksichtigt werden, insbesondere: 2. die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals, wenn die Qualität des eingesetzten Personals erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung haben kann ( ) Heute ist ein Mehr an Eignung beim Schlüsselpersonal beim Zuschlag zulässig! Personal darf nicht schon bei der Eignungsprüfung herangezogen werden ( 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV)! 12

13 Zuschlagskriterien allgemein heute (VgV) Amtliche Begründung zu 58 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 VgV: Öffentliche Auftraggeber sollen ( ) insbesondere bei der Vergabe von Aufträgen für geistig-schöpferische Dienstleitungen wie beispielshaft Beratungstätigkeiten oder Architektenleistungen, die Qualität des mit der Ausführung des konkreten Auftrags betrauten Personals der Zuschlagsentscheidung zugrunde legen können. ( ) Gilt also für Planerleistungen! Personal wird damit das Tafelsilber des Bieters! Aber: Personal sollte vertraglich fixiert werden (so weit möglich)! Aber: Bieter wird beauftragt und nicht das Personal selbst! Dennoch: GHV empfiehlt dieses Kriterium, denn das Personal ist entscheidend! 13

14 Zuschlagskriterien allgemein heute (VgV) 58 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 VgV: Neben dem Preis ( ) können auch qualitative ( ) Zuschlagskriterien berücksichtigt werden, insbesondere: 3. die Verfügbarkeit ( ) Verfügbarkeit ist zulässig, nicht jedoch: Ortsansässigkeit (VK Sachsen, Beschluss vom /SVK/124-06)! Es geht um Verfügbarkeit im Sinne von: Wie schnell kann ein Planer reagieren! 14

15 Zuschlagskriterien allgemein heute (VgV) 58 Abs. 2 Satz 3 VgV: Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise ( ) vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen ( ) Zuschlagskriterien ( ) bestimmt wird. Bei der Vorgabe von Festpreisen kann der AG auch nur nach qualitativen Kriterien vergeben! Zulässig, wenn in der HOAI-Grundleistungen vergeben werden sollen und Mindestsätze und Nebenkosten vorgegeben werden! Weitere Hinweise bei 76 VgV! 15

16 Zuschlagskriterien allgemein heute (VgV) 59 Abs. 1 VgV: Der öffentliche Auftraggeber kann vorgeben, dass das Zuschlagskriterium Kosten auf der Grundlage der Lebenszykluskosten der Leistung berechnet wird. Klingt erst einmal interessant! 16

17 Zuschlagskriterien allgemein heute (VgV) 59 Abs. 2 VgV: ( ) Die Berechnungsmethode kann umfassen: 1. die Anschaffungskosten, 2. die Nutzungskosten ( ), 3. Die Wartungskosten, 4. Kosten am Ende der Nutzugsdauer ( ) 5. Kosten, die durch die externen Effekte der Umweltbelastung entstehen ( ) Das alles ist erst nach der Planung erkennbar! Damit ist das Kriterium für die Vergabe von Planungsleistungen ungeeignet! 17

18 Zuschlagskriterien Planerleistungen heute (VgV) 76 Abs. 1 VgV: Architekten- und Ingenieurleistungen werden im Leistungswettbewerb vergeben. Leistungswettbewerb und kein Preiswettbewerb! Streng genommen: Nur Leistung (Qualität) und kein Preis (so auch Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV, 2017, 76 Rdn. 3)! Also: Bei HOAI-Grundleistungen und Vorgabe Mindestsätze kann nur Leistung (Qualität) bewertet werden! Jedenfalls: Qualitätskriterien müssen überwiegen! Auf keinen Fall: Überwiegend oder sogar allein nach Preis! 18

19 Zuschlagskriterien Planerleistungen heute (VgV) 76 Abs. 2 VgV: Die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen ( ) kann der öffentliche Auftraggeber nur im Rahmen eines Planungswettbewerbs, eines Verhandlungsverfahrens ( ) verlangen. Die Erstattung der Kosten richtet sich nach 77. Lösungsvorschläge sind zulässig! Lösungsvorschläge können als Zuschlagskriterium dienen! Lösungsvorschläge sind zu vergüten! 19

20 Zuschlagskriterien Planerleistungen heute (VgV) 77 Abs. 2 VgV: Verlangt der öffentliche Auftraggeber außerhalb von Planungswettbewerben ( ) die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen ( ), so ist einheitlich für alle Bewerber eine angemessene Vergütung anzusetzen. Angemessene Vergütung und nicht nur Kostenerstattung! HOAI wäre Vergütung (so auch 77 Abs. 3 VgV)! Achtung: Zu niedrig erscheinende Vergütung ist im Vergabeverfahren zu rügen und nachträglich unzulässig (BGH, Urteil vom X ZR 77/14). 20

21 Zuschlagskriterien Planerleistungen heute (VgV) 78 Abs. 2 Satz 4 VgV: Der öffentliche Auftraggeber prüft bei den Aufgabenstellungen im Hoch-, Städte- und Brückenbau sowie in der Landschafts- und Freiraumplanung, ob für diese ein Planungswettbewerb durchgeführt werden soll, und dokumentiert seine Entscheidung. In den genannten Gebieten soll ein Planungswettbewerb erfolgen! Ergebnis eines Planungswettbewerbs ist in den genannten Gebieten ein sinnvolles Zuschlagskriterium! 21

22 Zusammenfassung Zuschlagskriterien Zuschlagskriterien früher: Prognoseentscheidung anerkannt! Mehr an Eignung grundsätzlich unzulässig! Versuch ein Mehr ein Eignung über den Auftragsbezug als Zuschlagskriterium heranzuziehen! Preis wurde meist mit ca. 30 % gewichtet, und das meist mit linearer Formel! 22

23 Zusammenfassung Zuschlagskriterien Zuschlagskriterien heute: Leistungskriterien: Keine Prognoseentscheidung mehr normiert! Zulässig: Organisation, Qualifikation und Erfahrung des Schlüsselpersonals ( 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV)! Zulässig: Verfügbarkeit ( 58 Abs. 2 Nr. 3 VgV)! Zulässig: Lösungsvorschläge für das konkrete Projekt ( 76 Abs. 2 VgV)! Preiskriterien: Zulässig: Nur Leistungskriterien, bei Vorgabe von Mindestsätzen ( 58 Abs. 2 Satz 3 VgV + 76 Abs. 1 VgV)! Unzulässig: Preiskriterien überwiegen ( 76 Abs. 1 VgV)! 23

24 Empfehlung Zuschlagskriterien Zuschlag nur nach Leistungskriterien: Nr. Zuschlagskriterium Wichtung A. Leistung 1. Organisation 5 % 2. Qualifikation Projektleiter 30 % 3. Erfahrung Projektleiter 30 % 4. Verfügbarkeit 5 % 5. Lösungsvorschlag 30 % Summe 100 % GHV empfiehlt dies, bei HOAI-Grundleistungen und Vorgabe Mindestsatz! 24

25 Empfehlung Zuschlagskriterien Beispiel Zuschlagskriterien: Nr. Beispiel Zuschlagskriterien Leistungsqualität Gewichtung Bewertung (5 bis 125 Punkte) 1 Projektorganisation: 10% 10 bis 50 Punkte 2 Qualifikation Schlüsselpersonal: 15% 15 bis 75 Punkte 3 Erfahrung Schlüsselpersonal: 50% 50 bis 250 Punkte 4 Eindruck Schlüsselpersonal bei Präsentation: 15% 15 bis 75 Punkte 5 Verfügbarkeit: 10% 10 bis 50 Punkte Summe Leistungspunkte L: 100% 100 bis 500 Punkte Preis: Divisor Bewertung: Variabel 25

26 Empfehlung Zuschlagskriterien Zuschlag nach Preis-/Leistungsverhältnis: Einfache Richtwertmethode: Z Angebot = L Angebot P Angebot Wäre streng dogmatisch die Umsetzung der VgV! Nachteil: Angebote mit halbem Preis und halber Leistung sind gleichwertig zu Angeboten mit vollem Preis und voller Leistung! Dennoch empfiehlt GHV diese Methode! 26

27 Empfehlung Zuschlagskriterien Beispiel Bewertungsmatrix nach einfacher Richtwertmethode: Bieter: Leistungspunkte: Preis: , , , , ,00 Kennzahl = L/P: 0, , , , , Divisor: Kennzahl skaliert: 1,104 1,122 0,973 1,286 1,238 27

28 3. Saarländischer Vergabetag 2017 Zuschlagskriterien Was ist Neu? Saarbrücken, und machen Sie `was draus! Ständig aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Website:

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