Besteuerung von Kapitalerträgen nach dem österreichischen BudgetbegleitG 2003

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1 Gruppe 2 Seite 593 Besteuerung von Kapitalerträgen nach dem österreichischen BudgetbegleitG 2003 Steuerrecht Besteuerung von Kapitalerträgen durch das BudgetbegleitG 2003 von Mag. Dr. Dietmar Aigner, niversität Linz und MMag. Hans-Jörgen Aigner, Wirtschaftsuniversität Wien und MMag. Dr. Georg W. Kofler, niversität Linz Geltungsbereich: Österreich. Rechtsgrundlagen: AbgÄG 1993, BGBl 1993/12; BudgetbegleitG 2003; EndbesteuerungsG (BGBl 1993/11 i. d. F. BGBl 1993/818); ErlRV 59 BlgNR XXII. GP; ErlRV 72 BlgNR XX. GP; EStG; EStR 2000; InvFG; StRefG 1993, BGBl 1993/818. Literatur: Achatz, Die Endbesteuerung von Gewinnausschüttungen aus Aktien und anderen Anteilen, GesRZ 1993, S. 221; Aigner, Investmentfonds (2002); Aigner/Kofler, Anwendung des internationalen Schachtelprivilegs auf ausschüttungsgleiche Erträge schwarzer Auslandsfonds?, SWI 2002, S. 528; dies., Die steuerliche Behandlung von Investmentfonds bei eigennützigen Privatstiftungen, ecolex 2003, S. 49; dies.,diesteuerliche Behandlung von Investmentfonds im Privatvermögen natürlicher Personen, ecolex 2003, S. 124; Arming, Hedge Fonds als alternative Investments, SWK 2002, S. 86; Bauer/Quantschnigg/Schellmann/Werilly (Hrsg.), Die Körperschaftsteuer KStG 1988 (Loseblatt); Beiser, Beteiligungsveräußerungen und Endbesteuerung Gedanken und Vorschläge zur Steuerreform 1993, ÖStZ 1993, S. 279; Beiser/Mayr, Einkommensteuergesetz 1988 (2002); B e r tl/djanani/ Kofler, Handbuch der österreichischen Steuerlehre (1998); Doralt, Einkommensteuergesetz (2002); Doralt/Ruppe, Grundriss des österreichischen Steuerrechts I (2000) und II (2001); Engel-Kazemi/Göth, Besteuerung der Finanzanlagen von Stiftungen, in: Gassner/Göth/Gröhs/Lang (Hrsg.), Privatstiftungen Gestaltungsmöglichkeiten in der Praxis (2000), S. 275; Farmer/ Rothleitner, Die kuponauszahlende Stelle im Sinne des EStG, RdW 1995, S. 360; Frauwallner/Feiler, Ertragsvereinnahmung bei thesaurierenden Fonds, SWK 2000, W 19; Gassner, DieneueEndbesteuerung: Grundkonzept und Mängel, ÖStZ 1993, S. 4; Haidinger/Schragl, VfGH-Erkenntnis über die Nicht-Endbesteuerung von ausländischen Investmentfonds, ÖStZ 2002/462; Heidinger, ZurKritik an der Endbesteuerung der Zinsen, RdW 1993, S. 87; Heinrich, VwGH: Revolution der Index-Anleihen-Besteuerung, GeS 2003, S.78; Hofstätter/Reichel, DieEinkommensteuer EStG 1988 (Loseblatt); Jann, Kapitalertragsteuerabzug und Endbesteuerung bei Genussrechten (1998); K i r chmayr, Besteuerung von Investmentfonds nach dem KapitalmarktoffensiveG, RdW 2001, S. 54; ders.,diebesteuerung von Investmentfonds im steuerlichen Vergleich für natürliche Personen und Privatstiftungen, WT 6/2001, S.17; ders.,nicht-endbesteuerung von Erträgen aus ausländischen Fonds verfassungswidrig!, SWK 2002, S. 389; K i r chmayr/schragl, Nicht-Endbesteuerung von Erträgen aus ausländischen Fonds verfassungswidrig?, RdW 2001/579; Kofler/Kofler, Investmentfondserträge bei Privatstiftungen (2001); Kofler/Schenk/Weiermayer, Zeitpunkt des Zufließens von Zuwendungen einer Privatstiftung bei satzungsmäßiger Regelung für Zwecke der KESt, SWK 2001, S. 460; Kuschil/Kofler, Abkommensrechtliche Entlastung von österreichischen Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, ÖStZ 2003/394, S. 225; Lang, IstdieEndbesteuerung von Privatdarlehen, ausländischen Kapitalanlagen und durch betriebliche Verbindlichkeiten besicherten Kapitalanlagen verfassungsrechtlich geboten?, ÖStZ 1993, S. 247; ders.,derzeitpunkt des Kapitalertragsteuerabzuges bei Zuwendungen einer Privatstiftung an Begünstigte, SWK 2001, S. 323; Lenneis, Vorabentscheidungsverfahren eines Berufungssenates zur Kapitalverkehrsfreiheit Schlussanträge des Generalanwaltes, SWI 2002, S. 56; ders., Weitere Entwicklungen im Vorabentscheidungsersuchen eines Berufungssenates zur Kapitalverkehrsfreiheit, SWI 2001, S. 340; ders.,vorabentscheidungsersuchen eines Berufungssenates zur Kapitalverkehrsfreiheit, SWI 2000, S. 25; Macher, Kapitalmarktoffensive Geplante Neuregelung bei inländischen Fonds, ÖStZ 2000, S. 692; Maier-Dietrich, Investmentfonds im Überblick, SWK 2001, S. 736; Majcen, Diesteuerliche Behandlung in- und IWB Nr. 18 vom

2 ausländischerinvestmentfonds im Betriebsvermögen, WT 5/2002, S. 32; M a rsch- ner, Investmentfonds richtig in die Steuererklärung aufgenommen, SWK 2002, S. 223; Moritz, Zur Kapitalertragsteuer bei Zero Bonds, SWK 2001, S. 361; Niescher, Kapitalertragsteuer beim Erwerb von Nullkuponanleihen (Zero- Bonds) während der Laufzeit, ÖStZ 2001/206, S. 102; Nolz, Diegeplante Kapitalertragsteuer von 22 Prozent als Endbesteuerung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, ÖStZ 1992, S. 293; o V., Neue Rechtsprechung zu ausländischen Kapitalveranlagungen, RdW 2003/43, S. 45; P i r cher/pülzl, Historische Entwicklung, aktueller Stand und Ausblick auf die Zukunft der Investmentfondsbesteuerung, ÖStZ 2002/66; Polster-Grüll, PrivateEquity Fonds: zur (Nicht-) Anwendbarkeit von 42 InvFG, ecolex 2001, S. 768; P r echtl/tumpel, Investmentfondserträge in Privatstiftungen, in: Bank Privat (Hrsg.), Privatstiftungsgesetz (2002), S. 64; Pülzl, Besteuerung von Anteilen an Investmentfonds: Ist die Sicherungssteuer europarechtskonform?, ÖStZ 2002/359; Quantschnigg/ Schuch, Einkommensteuer-Handbuch (1993); Reschny-Birox/ Klaunzer, TotalreformderBesteuerung von ausländischen Investmentfondserträgen, SWK 2003, S. 401; Schönstein, KESt und Zero Bonds Lineare versus finanzmathematische KESt-Abrechnung, SWK 2001, S. 403; Schwaiger, Kapitalertragsteuer von verdeckten Ausschüttungen, ÖStZ 2001/1029, S. 543; Sedlaczek, DieEG-Rechtsverträglichkeit der unterschiedlichen Besteuerung in- und ausländischer Investmentfonds (1998); Stangl, Heranziehung der Kreditinstitute zur Einhebung der SpESt verfassungswidrig, ecolex 2000, S. 672; Staringer, Auslandsdividenden und Kapitalverkehrsfreiheit, ÖStZ 2000/119, S. 26; Toifl, Besteuerung ausländischer Dividendeneinkünfte und Kapitalverkehrsfreiheit, SWI 2002, S. 458; T umpel, Zweifel des Verwaltungsgerichtshofes an der Vereinbarkeit der Dividendenbesteuerung in Österreich mit der Kapitalverkehrsfreiheit, SWI 2002, S. 454; W eber, Das Investmentfondsgesetz (1998); W i d - halm, Besteuerung von Investmentfonds und Kapitalverkehrsfreiheit, in: Lechner/Staringer/Tumpel (Hrsg.), Kapitalverkehrsfreiheit und Steuerrecht (2000), S. 119; W iesner, Abgrenzung zwischen Ertrags- und Vermögenssphäre bei Kapitalanlagen, RWZ/3, S. 8; W iesner/atzmüller/grabner/leitner/wanke, EStG1988 (Loseblatt); W urmsdobler, DieSpekulationsertragsteuer im Lichte einer ökonomisierten Einkommensbesteuerung, ÖStZ 2000/267, S. 113; Zorn, Aktuelleeinkommensteuerliche Probleme im Bereich der Kapitalveranlagungen, ÖStZ 2003/245, S. 164; ders.,neuerechtsprechung des VwGH zu Zinserträgen und Verlusten am Kapitalstamm im DBA-Recht, SWI 2003, S.7; Züger, Endbesteuerung vor dem EuGH, SWK 2000, S I. Neukonzeption der Kapitalertragsbesteuerung 1. Überblick über die Neuerungen Am hat der Nationalrat das BudgetbegleitG 2003 (ErlRV 59 BlgNR XXII. GP) beschlossen. Der dritte Teil enthält umfangreiche steuerliche Änderungen, die den ersten Schritt einer für diese Legislaturperiode geplanten umfassenden Steuerreform darstellen. Als Reaktion auf die Rechtsprechung des VfGH und die europarechtlichen Bedenken gegen die differierende Besteuerung in- und ausländischer Kapitalerträge sieht das BudgetbegleitG 2003 eine Neukonzeption der Kapitalertragsbesteuerung vor. Diese Änderung betrifft sowohl die Besteuerung von Investmentfonds als auch die Besteuerung von Direktveranlagungen. Die Neuregelung umfasst vier wesentliche Bereiche: Nach 37 Abs. 8 EStG sollen bestimmte Kapitalerträge ohne Inlandsbezug einer der Endbesteuerung nach 97 EStG angenäherten 25 %igen Abgeltungssteuer unterworfen werden. Deshalb werden 97 Abs. 4 EStG und 20 Abs. 2 EStG entsprechend ergänzt; Gewinnanteile von ausländischen Gesellschaften sollen durch den neu geschaffenen 93 Abs. 2 Buchst. e EStG in das Kapitalertragsteuersystem und die Endbesteuerung einbezogen werden, wenn eine auszahlende Stelle im Inland besteht ( 95 Abs. 3 Ziff. 4 EStG). Diese ausländischen Dividendenerträge werden auch in das Besteuerungssystem für inländische Investmentfonds einbezogen ( 93 Abs. 3 Ziff. 4 und 94 0 EStG); Gruppe 2 Seite

3 Steuerrecht Besteuerung von Kapitalerträgen durch das BudgetbegleitG 2003 Gruppe 2 Seite 595 revolutionär ist, dass bei ausländischen Investmentfonds mit kuponauszahlender Stelle im Inland sämtliche Ausschüttungen in die Endbesteuerung einbezogen werden sollen. Ausschüttungsgleiche Erträge sollen dem 25 %igen Sondersteuersatz nach 37 Abs. 8 EStG unterliegen; schließlich wird im Rahmen des BudgetbegleitG 2003 die bisherige steuerliche nterscheidung zwischen weißen und grauen Auslandsfonds aufgegeben. Bei beiden Typen werden nunmehr die Substanzgewinne ebenso wie bei inländischen Fonds mit einem Fünftel pauschaliert besteuert ( 42 Abs. 3 InvFG). 2. Besteuerung der Kapitalerträge nach der geltenden Rechtslage Die 25 %ige Kapitalertragsteuer ist eine Form der Erhebung der Einkommenund Körperschaftsteuer ( 93 Abs. 1 EStG; Doralt/Ruppe, a. a. O., I, S. 15 f.; Quantschnigg/Schuch, a. a. O., 93 Tz. 1), die zunächst als Vorauszahlung auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer konzipiert war (Doralt, a. a. O., 93 Tz. 2). Mit dem EndbesteuerungsG (BGBl 1993/11 i. d. F. BGBl 1993/818) wurde die Einführung der Endbesteuerung verfassungsgesetzlich vorgegeben und per (AbgÄG 1993, BGBl 1993/12) sowie (StRefG 1993, BGBl 1993/818) eingeführt. Die Kapitalertragsteuer bewirkt seither bei natürlichen Personen im Privat- und Betriebsvermögen in vielen Fällen, insbesondere bei inländischen Dividenden, Bankzinsen und Erträgen aus Forderungswertpapieren mit kuponauszahlender Stelle im Inland, eine abschließende Besteuerung mit Abgeltungswirkung ( 93 i. V. mit 97 EStG; dazu z. B. Nolz, ÖStZ 1992, S. 293; Gassner, ÖStZ 1993, S. 4; Heidinger, RdW 1993, S. 87; Lang, ÖStZ 1993, S. 247; Achatz, GesRZ 1993, S. 221). Dem KESt-Abzug und folglich der Endbesteuerung unterliegen jedoch bisher nur Kapitalerträge mit einem gewissen Inlandsbezug, der in 93 EStG eigenständig definiert wird (Doralt, a. a. O., 93 Tz. 7). Bei Dividendenwerten und Bankzinsen i. S. des 93 Abs. 2 EStG wird der Inlandsbezug am inländischen Wohnsitz, der inländischen Geschäftsleitung oder dem inländischen Sitz des Schuldners festgemacht, bei Erträgen aus Forderungswertpapieren i. S. des 93 Abs. 3 EStG an der kuponauszahlenden Stelle i. S. des 95 Abs. 3 Ziff. 2 EStG im Inland (dazu Rn EStR 2000; Farmer/Rothleitner, RdW 1995, S. 360). I. d. R. ist das ein Kreditinstitut. Die Inlandseigenschaft des Emittenten, die Währung oder der Emissionsort haben keine Bedeutung (Doralt, a. a. O., 93 Tz. 13). Aus diesem Inlandsbezug folgt jedoch, dass die Endbesteuerung mit einem Steuersatz von 25 % nach 97 EStG nur Kapitalerträgen mit Inlandsbezug zu Teil wird, nicht jedoch ausländischen Kapitalerträgen. Für Kapitalerträge ohne Inlandsbezug (z. B. Ausschüttungen ausländischer Kapitalgesellschaften, aus dem Ausland bezahlte Anleihezinsen) sind ein Kapitalertragsteuerabzug und eine Endbesteuerung hingegen nicht vorgesehen. Bis zum BudgetbegleitG 2003 waren ausländische Kapitalerträge daher vom Steuerpflichtigen in die Steuererklärung aufzunehmen und wurden mit dessen persönlichem Tarif mit einem Grenzsteuersatz von bis zu 50 % besteuert. Diese in 1 Abs. 1 Buchst. c EndbesteuerungsG auch verfassungsrechtlich gedeckte ngleichbehandlung ist im Schrifttum jedoch im Hinblick auf die gemeinschaftsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit wiederholt auf Bedenken ge- IWB Nr. 18 vom

4 stoßen (z. B. Züger, SWK 2000, S. 293; Lenneis, SWI 2000, S. 25, SWI 2001, S. 340 und SWI 2002, S. 56; Staringer, ÖStZ 2000/119; s. auch die diesbezügliche Vorlage an den EuGH: VwGH v , 99/14/0164, ÖStZB 2002/660; dazu Tumpel, SWI 2002, S. 454; Toifl, SWI 2002, S. 458). Vor kurzem ist der VfGH für den Spezialfall der Nichtendbesteuerung von Erträgen aus ausländischen Kapitalanlagefonds den Bedenken gefolgt und hat die entsprechende Bestimmung als verfassungswidrig aufgehoben (VfGH v , G 278/01, ÖStZB 2002/572; dazu z. B. Haidinger/Schragl, ÖStZ 2002/462; Kirchmayr, SWK 2002, S. 389; s. bereits Doralt, a. a. O., 97 Tz. 21 ff., m. w. N.). 3. Geplante Neuordnung der Besteuerung ausländischer Kapitalerträge Ausländische Kapitalerträge sollen in das Kapitalertragsteuerabzugssystem und die Endbesteuerung einbezogen werden, soweit es technisch und rechtlich möglich ist. Dann wird auch von ausländischen Kapitalerträgen i. S. des 93 Abs. 2 Buchst. a, b und c EStG, also Gewinnanteilen aus Kapitalgesellschaften, gleichartigen Bezügen und Rückvergütungen aus Anteilen an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und gleichartigen Bezügen aus Genussrechten, ein Kapitalertragsteuerabzug i. H. von 25 % vorzunehmen sein, wenn die Kapitalerträge von einer inländischen auszahlenden Stelle ( 95 Abs. 3 Ziff. 4 EStG) bezahlt werden ( 93 Abs. 2 Buchst. e EStG). Diese Erträge sollen dann endbesteuert sein ( 97 EStG). Dem endbesteuernden Kapitalertragsteuerabzug unterliegen wie bisher auch ausländische Anleihezinsen, die von einer inländischen kuponauszahlenden Stelle (i. d. R. Kreditinstitut) ausbezahlt werden ( 93 Abs. 3 letzter Satz i. V. mit 95 Abs. 2 EStG). Eine Vielzahl ausländischer Kapitalerträge, die nicht in das Kapitalertragsteuer- und Endbesteuerungssystem einbezogen werden können, unterliegen dann einem besonderen 25 %igen Steuersatz nach 37 Abs. 8 EStG. Diese Erträge unterliegen daher nach dem BudgetbegleitG 2003 einer vergleichbaren Steuerbelastung wie inländische Kapitalerträge. Sie sind zwar in die Steuererklärung aufzunehmen, werden aber nach 37 Abs. 8 EStG mit einem Steuersatz von 25 % mit Abgeltungswirkung besteuert. 37 Abs. 8 EStG erfasst folgende Erträge: Gewinnanteile ausländischer Kapitalgesellschaften, gleichartige Bezüge und Rückvergütungen aus Anteilen an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und gleichartige Bezüge aus Genussrechten i. S. des 93 Abs. 2 Buchst. a, b und c EStG, die nicht von einer inländischen auszahlenden Stelle ( 95 Abs. 3 Ziff. 4 EStG) ausbezahlt werden ( 37 Abs. 8 Ziff. 2 EStG); Zinsen aus Geldeinlagen bei ausländischen Banken i. S. des 93 Abs. 2 Ziff. 3 EStG sowie Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren i. S. des 93 Abs. 3 EStG, wenn keine kuponauszahlende Stelle im Inland besteht ( 37 Abs. 8 Ziff. 3 EStG). Dabei ist aber Voraussetzung, dass die ausländischen Kapitalerträge i. S. des 93 Abs. 3 bis 3 EStG, typischerweise ausländische Anleihen, sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht einem unbestimmten Personenkreis angeboten werden (sog. public placements i. S. des 97 Abs. 1 vorletzter Satz EStG im Gegensatz zu private placements, also in Wertpapiere gekleidete Privatdarlehen; dazu ErlRV 72 BlgNR XX. GP); ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Investmentfonds i. S. des 42 Abs. 1 einschließlich Substanzgewinne, die i. S. des 40 Abs. 1 InvFG Einkünfte aus Spekulationsgeschäften ( 30 EStG) darstellen ( 37 Abs. 8 Ziff. 4 EStG). Gruppe 2 Seite

5 Steuerrecht Besteuerung von Kapitalerträgen durch das BudgetbegleitG 2003 Gruppe 2 Seite 597 Ein Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben wird bei den von 37 Abs. 8 Ziff. 2 bis 4 EStG erfassten Kapitalerträgen nicht möglich sein ( 37 Abs. 8, 20 Abs. 2 EStG). Hingegen kann über Antrag eine Veranlagung erfolgen. Damit kann die Anwendung eines eventuell günstigeren Tarifsteuersatzes herbeigeführt werden ( 97 Abs. 4 EStG). Ausländische Quellensteuern können in den Fällen des 37 Abs. 8 Ziff. 2 und 4 EStG jedenfalls angerechnet werden. 37 Abs. 8 letzter Satz EStG enthält außerdem eine Verordnungsermächtigung. Demnach kann der Bundesminister für Finanzen per Verordnung Einkünfte i. S. des 37 Abs. 8 Ziff. 2 und 4 EStG, die im Ausland keiner der österreichischen Steuerbelastung vergleichbaren Vorbelastung unterliegen, von der besonderen 25 %igen Abgeltungssteuer ausnehmen. Diese Regelung würde zahlreiche schwierige Auslegungsfragen aufwerfen und ist gemeinschaftsrechtlich bedenklich. Allerdings ist der Erlass einer solchen Verordnung derzeit nicht geplant. 4. Zeitlicher Anwendungsbereich der Neukonzeption Das durch das BudgetbegleitG 2003 geschaffene neue Besteuerungsregime für ausländische Kapitalerträge soll zeitlich gestaffelt in Kraft treten ( 124b Ziff. 83 und 84 EStG). Die Sonderbesteuerung nach 37 Abs. 8 und die damit verbundene Neufassung des 20 Abs. 2 EStG sowie die Erweiterung der Veranlagungsoption nach 97 Abs. 4 EStG sind erstmals auf Einkünfte anzuwenden, die nach dem zufließen. Die Neuregelungen für ausländische Beteiligungserträge mit auszahlender Stelle im Inland sind erst ab anzuwenden ( 93 Abs. 2 und 93 Abs. 3 Ziff. 4 EStG). Ein Kapitalertragsteuerabzug mit Endbesteuerungswirkung ist daher erst dann vorzunehmen, wenn Kapitalerträge i. S. des 93 Abs. 2 Buchst. e EStG direkt oder über einen inländischen Investmentfonds nach dem zufließen. Für den Zeitraum zwischen und ist eine Übergangsregelung vorgesehen ( 124b Ziff. 84 EStG): Fließen ausländische Beteiligungserträge mit auszahlender Stelle im Inland unmittelbar oder über einen Investmentfonds nach dem und vor dem im Inland zu, ist auf diese Kapitalerträge der neue 37 Abs. 8 EStG anzuwenden. Durch diese Übergangsregelung wird einerseits eine materielle Gleichstellung in Form einer 25 %igen Abgeltungssteuer ab geschaffen und andererseits den abfuhrverpflichteten Kreditinstituten durch den vergleichsweise späteren Beginn der Verpflichtung zur Einbehaltung von Kapitalertragsteuer auf Auslandsdividenden ( 93 Abs. 2 Buchst. e EStG) ausreichend Zeit zur mstellung ihrer Datenverarbeitung gegeben. 5. Systematische Übersicht zum Vergleich zwischen 97 EStG und 37 Abs. 8 EStG Die folgende Tabelle soll die Anwendungsbereiche des Kapitalertragsteuerund Endbesteuerungssystems sowie des Systems des besonderen Steuersatzes nach 37 Abs. 8 EStG für natürliche Personen systematisch darstellen: IWB Nr. 18 vom

6 93 Abs. 2 EStG 93 Abs. 3 EStG Buchst. a Buchst. b Buchst. c Buchst. d Buchst. e Ziff. 2 Ziff. 3 Buchst. a Ziff. 3 Buchst. b,2 Ziff. 3 Ziff. 4 Ziff. 5 Kapitalerträge nach dem System des 93 EStG Inlandsbezug der Kapitalerträge Endbesteuerung gem. 97EStG kein Inlandsbezug der Kapitalerträge Sonderbesteuerung gem. 37 Abs. 8 EStG Gewinnanteile (Dividenden) * Bezüge aus Anteilen an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften Bezüge aus Genussrechten und aus Partizipationskapital Zuwendungen von Privatstiftungen ausländische Kapitalerträge i. S. der Buchst. a, b und c Einkünfte als stiller Gesellschafter Zinserträge aus Geldeinlagen bei Banken Zinserträge aus sonstigen Forderungen gegenüber Kreditinstituten Forderungswertpapiere (insbes. Anleihen) Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen bestimmte Kapitalerträge aus inländischen Investmentfonds Kapitalerträge aus ausländischen Investmentfonds * * x * x ** ** x ** ** * * Mit Verordnung kann die End- bzw. Sonderbesteuerung auf Fälle eingeschränkt werden, in denen das Einkommen der ausschüttenden ausländischen Körperschaft hinsichtlich der Ermittlung der Bemessungsgrundlage bzw. hinsichtlich der Steuersätze einer der österreichischen Körperschaftsteuer vergleichbaren ausländischen Steuer unterliegt ( 37 Abs. 8 letzter Satz bzw. 97 Abs. 1 letzter Satz EStG). ** Sofern die Forderungswertpapiere i. S. des 93 Abs. 3 bis 3 EStG bei ihrer Begebung sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht einem unbestimmten Personenkreis angeboten wurden (sog. public placements; 37Abs.8bzw. 97 Abs. 1 vorletzter Satz EStG). 6. Auswirkungen der Neuregelung auf die Fondsbesteuerung bei Privatanlegern Die folgende Übersicht soll die für Zuflusszeitpunkte ab geschaffene Besteuerung der durch einen Fonds an einen Privatanleger durchgeleiteten Erträge für jene Fälle aufschlüsseln, in denen der in- oder ausländische Fonds im Inland eine kuponauszahlende Stelle hat: Gruppe 2 Seite

7 Steuerrecht Besteuerung von Kapitalerträgen durch das BudgetbegleitG 2003 Gruppe 2 Seite 599 ausgeschüttete Kapital- und Beteiligungserträge Fondserträge inländische Zinserträge 1 steuerliche Behandlung im Privatvermögen inländischer Investmentfonds weißer und grauer Fonds 25 % ( 97 EStG) keine KESt bei Ausschüttung an den Fonds ( 94 0 EStG), jedoch bei Weiterleitung ( 93 Abs. 3 Ziff. 4 EStG) ausländische 25 % ( 37 Abs. 8 EStG) Zinserträge 2 weder KESt bei Ausschüttung an Fonds noch bei Ausschüttung des Fonds (Rn EStR 2000) inländische Dividenden 3 25 % ( 97 EStG) KESt bei Ausschüttung an Fonds ( 93 Abs. 2 EStG), keine KESt bei Weiterleitung an den Investor ausländische 25 % ( 37 Abs. 8 EStG) Dividenden 4 weder KESt bei Ausschüttung noch bei Weiterleitung ausgeschüttete sonstige Erträge 20 % der Substanzgewinne aus Dividendenwerten ausschüttungsgleiche Kapital- und Beteiligungserträge inländische Zinserträge 1 Stpfl. zum Tarif weder KESt bei Ausschüttung an Fonds noch bei Weiterleitung 25 % ( 97 EStG) KESt bei Weiterleitung an den Investor ( 93 Abs. 3 Ziff. 4 EStG) 25 % ( 97 EStG) kein KESt- Abzug bei Ausschüttung an den Fonds ( 94 0 EStG), Auszahlung der KESt nach 13 InvFG ausländische Zinserträge 2 25 % ( 37 Abs. 8 EStG) keine Auszahlung der KESt nach 13 InvFG inländische Dividenden 3 25 % ( 97 EStG) KESt bei Ausschüttung an Fonds ( 93 Abs. 2 EStG), keine Auszahlung der KESt nach 13 InvFG ausländische Dividenden 4 25 % ( 37 Abs. 8 EStG) keine Auszahlung der KESt nach 13 InvFG thesaurierte sonstige Erträge bei Thesaurierung: 20 % der Substanzgewinne aus Dividendenwerten Steuerpflicht zum Tarif keine Auszahlung der KESt nach 13 InvFG 25%( 97EStG) Auszahlung der KESt nach 13 InvFG IWB Nr. 18 vom ausländischer Investmentfonds schwarzer Fonds 25 % ( 97 EStG) KESt bei der Weiterleitung an deninvestor( 93Abs.3 Ziff. 5 EStG) 25%( 37 Abs. 8 EStG) tatsächliche Erträge; keine Auszahlung der KESt nach 13 InvFG 25%( 37 Abs. 8 EStG) keine Auszahlung der KESt nach 13 InvFG 25%( 37 Abs. 8 EStG) pauschalierte Erträge ( 42 Abs. 2 InvFG); keine Auszahlung der KESt

8 1 Inländische Kapitalerträge aus Bankguthaben und Erträge aus Forderungswertpapieren mit inländischer kuponauszahlender Stelle. 2 Ausländische Kapitalerträge aus Bankguthaben und Erträge aus Forderungswertpapieren mit ausländischer kuponauszahlender Stelle. 3 Gewinnanteile, etc. inländischer Schuldner gem. 93 Abs. 2 EStG, einschließlich Gewinnanteilen aus ausländischen Gesellschaften i. S. des 93 Abs. 2 Buchst. e EStG, wenn eine auszahlende Stelle im Inland besteht ( 95 Abs. 3 Ziff. 4 EStG). 4 Gewinnanteile, etc. ausländischer Schuldner (ohne Gewinnanteile aus ausländischen Gesellschaften mit auszahlender Stelle im Inland). II. Würdigung Die Neukonzeption der Besteuerung von Kapitalerträgen von natürlichen Personen beseitigt die bisher bestehenden ngleichbehandlungen zwischen in- und ausländischen Kapitalerträgen weitestgehend. Ausländische Kapitalerträge aus Direktveranlagungen werden entweder in das System der 25 %igen Endbesteuerung mit Abgeltungswirkung einbezogen oder mit einem besonderen Steuersatz von 25 % mit Abgeltungswirkung besteuert. Bei ausländischen Investmentfonds mit kuponauszahlender Stelle im Inland sollen sämtliche Ausschüttungen in die Endbesteuerung einbezogen werden. Ausschüttungsgleiche Erträge sollen dem 25 %igen Sondersteuersatz nach 37 Abs. 8 EStG unterliegen. Schließlich soll die bisherige steuerliche nterscheidung zwischen weißen und grauen Auslandsfonds aufgegeben werden. Bei beiden Typen werden dann die Substanzgewinne ebenso wie bei inländischen Fonds mit einem Fünftel pauschaliert besteuert ( 42 Abs. 3 InvFG). e Gruppe 2 Seite

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