Merkblatt. für die nachhaltige Waldbewirtschaftung in der REGION 1 Wald- und Mühlviertel

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1 Merkblatt für die nachhaltige Waldbewirtschaftung in der REGION 1 Wald- und Mühlviertel Verfasst vom Regionenkomitee der REGION 1 gültig für die Zertifizierungsperiode PEFC/

2 Nachhaltige Waldbewirtschaftung Helsinki Kriterien Grundlegendes Prinzip der PEFC Holzzertifizierung in Österreich ist es, den hohen Standard der Waldbewirtschaftung in Österreich aufrecht zu erhalten, zu dokumentieren und festgestellte Verbesserungspotentiale in der Region umzusetzen. Die nachhaltige Waldbewirtschaftung durch die Teilnehmer in der Region 1 Wald- und Mühlviertel orientiert sich an den in Helsinki auf der Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa beschlossenen Kriterien: 1. Erhaltung und angemessene Verbesserung der Waldressourcen und ihres Beitrages zu den globalen Kohlenstoffkreisläufen. 2. Erhaltung der Gesundheit und Vitalität von Waldökosystemen. 3. Erhaltung und Förderung der Produktionsfunktion der Wälder (Holz- und Nichtholzprodukte). 4. Erhaltung, Schutz und angemessene Verbesserung der biologischen Vielfalt in Waldökosystemen. 5. Erhaltung und angemessene Verbesserung der Schutzfunktion in der Waldbewirtschaftung (insbesondere Boden und Wasser). 6. Erhaltung anderer sozioökonomischer Funktionen und Bedingungen. Daraus abgeleitet hat man die Waldbewirtschaftung in der Region 1 untersucht. Im Herbst 2001 und 2006 hat die Region das Zertifikat für nachhaltige Waldbewirtschaftung erhalten. Dieses Zertifikat wurde im Herbst 2011 neuerlich erteilt. Bei der Zertifizierung wird Österreich in neun natürliche Waldregionen unterteilt, die Region Wald- und Mühlviertel bildet die PEFC Zertifizierungsregion 1. In den 2 Bundesländern Ober- und Niederösterreich sind dies die politischen Bezirke: Gmünd, Waidhofen/Tahaya, Horn, Krems- Land, Krems-Stadt, Zwettl, Freistadt, Perg, Urfahr Umgebung, Rohrbach und Schärding. Die wichtigsten Daten der PEFC Region 1: 1 Waldfläche Gesamtwald ha Waldausstattung 40,6% Holzvorrat Vfm Holzvorrat pro Hektar 347 Vfm Holzzuwachs Vfm/Jahr Holzzuwachs pro Hektar 11.3 Vfm/Jahr Holznutzung Vfm/Jahr Holznutzung pro Hektar 9,2 Vfm/Jahr Hektar (1.000) 90,0 80,0 70,0 60,0 50,0 40,0 30,0 20,0 10,0 Ertragswaldfläche nach Altersklassen Quelle: ÖWI 2007/ Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Blößen Waldflächen nach Eigentumsarten Quelle: ÖWI 2007/ % 5% Kleinwald 2% 4% Betriebe ha Betriebe > 1000 ha 68% Gebietskörperschaftswälder > 200 ha Bundesforste AG 0,0 Sträucher Nachhaltige Waldbewirtschaftung Region 1

3 Waldbewirtschaftungsgrundsätze für die Region 1 Um den Standard der nachhaltigen Waldbewirtschaftung in der Region aufrecht zu erhalten und um die im Rahmen der Zertifizierung festgelegten Ziele in der Region umzusetzen bedarf es folgender Maßnahmen. 1. Waldressourcen Die Waldbewirtschaftung erfolgt aus einer langen Tradition heraus in einer umfassenden nachhaltigen Art und Weise, die die Waldressourcen und die vom Wald ausgehenden vielfältigen Wirkungen erhält, sowie deren Beitrag zu den globalen Kohlenstoffkreisläufen fördert. Dies wird sichergestellt durch: Erhaltung der Waldausstattung auf dem derzeitigen Stand. Neuaufforstungen nur unter Berücksichtigung der Interessen des Naturschutzes. Forcierung der Verjüngung von Baumarten der natürlichen Waldgesellschaft. Die Zunahme des Holzvorrates der Wälder der Region 1 von fm in den nächsten 5 Jahren um 1 %. Die Erhaltung des mittleren Holzvorrates pro Hektar in den kommenden 5 Jahren. Die Erhöhung von Naturverjüngungsverfahren, Altholzinseln sollen nach Möglichkeit erhalten werden. 2. Gesundheit und Vitalität des Waldes Gesundheit und Vitalität des Ökosystems Wald sind Voraussetzung für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung. Im Rahmen der Bewirtschaftung wird daher besondere Rücksicht auf das Ökosystem Wald genommen. Dazu gehören: Bodenanalysen, Nadelanalysen und Kronenzustandsbeurteilung regelmäßig fortzusetzen, um Veränderungen zu erkennen und darauf reagieren zu können. Die Aufmerksamkeit der Waldbesitzer auf direkt und indirekt durch die Waldbewirtschaftung bewirkte Schadensursachen lenken und auf eine Vermeidung dieser Schäden hinwirken. Bei den Holzernteschäden im Ertragswald, muss die Stammzahl/ha der geschädigten Stämme auf 100 Stämme pro ha sinken. Schulungen für die bäuerlichen Mitglieder der Bezirksjagdbeiräte und der Grundeigentümervertreter und all jener, die eine Mitsprachemöglichkeit bei der Festlegung von Maßnahmen zur Wildschadenskontrolle haben, durchführen. Die Jagdbehörden sollen bei der Festlegung der Abschusspläne und sonstiger Maßnahmen gegen Wildschäden vermehrt den Zustand der standortsgemäßen Naturverjüngung berücksichtigen. Den Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln nach Möglichkeit zu vermeiden. 3. Produktionsfunktion der Wälder Die heimische Holzproduktion gewährleistet die Bereitstellung des ökologisch wertvollen Rohstoffes Holz für die ortsansässige holzverarbeitende Industrie. Durch angemessene Einkünfte aus dem Wald ist der Waldbesitzer in der Lage auf lange Sicht eine umfassende nachhaltige Waldbewirtschaftung und Pflege zu gewährleisten. Dies umfasst: Eine vermehrte Nutzung durch verstärkte Durchforstungstätigkeit. Das Nutzungsprozent des Zuwachses darf 90 % nicht überschreiten. Den eingeschlagenen Weg der gemeinschaftlichen Vermarktung z.b. über Waldwirtschaftsgemeinschaften und Waldverbände fortzusetzen und zu intensivieren. Dass die Forsteinrichtung als zentrales Instrument zur mittel- und langfristigen Erfolgsbeurteilung, Planung und Steuerung im Forstbetrieb vermehrt auch in Kleinwaldbetrieben freiwillig zum Einsatz kommt. In den kommenden 5 Jahren darf die ordnungsgemäß gepflegte Waldfläche (die keine Pflege erfordert) nicht auf unter ha absinken.

4 4. Biologische Vielfalt in Waldökosystemen Die Bewirtschaftung der Wälder erfolgt unter Bedachtnahme auf die Bewahrung, Erhaltung und angemessene Verbesserung der biologischen Vielfalt im Konsens mit nationalen und internationalen Verpflichtungen. Dies wird sichergestellt durch: Einen Beitrag der Waldbesitzer nach Möglichkeit, negativen Bestandestrends bei gefährdeten Arten in Waldökosystemen entgegenzuwirken. Den Anstieg des Anteils an Laubwäldern rein oder gemischt in den nächsten 5 Jahren um 1,5%. Das Ansteigen der Menge von liegendem Totholz im Ertragswald in der kommenden Periode auf 2,4 m 3 /ha. Die Aufklärung der Waldbesitzer durch Beratungsstellen in Zusammenarbeit mit Fachexperten über gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Erhaltung des Netzes der Generhaltungswälder gemeinsam mit des Bundesamt für Wald und den Waldbesitzern. Die Weiterführung des schon bestehenden Netzes schützenswerter Waldökosysteme. Beibehaltung der Gesamtfläche dieser Naturwaldreservate bis 2010 um 3%. Berücksichtigung sonstige geschützte Waldökosysteme entsprechend den vereinbarten Regelungen bei der Waldbewirtschaftung. 5. Schutzfunktionen der Wälder Durch die Bewirtschaftung der Wälder wird die Einhaltung und angemessene Verbesserung des Schutzes vor Erosionen bzw. vor Elementar - gefahren und der Wohlfahrtswirkung bzw. des Wasserschutzes ermöglicht. Dies geschieht durch: Die ungünstigen und labilen Phasen der Schutzwälder sollen auch unter Rücksichtnahme der Interessen des Naturschutzes vorsichtig verjüngt werden. Die für die Vitalität und Stabilität wichtigen Phasen dürfen nicht unter 50 % der Fläche fallen. Die Erhaltung und Verbesserung der Wohlfahrtswirkung durch die Anwendung der entsprechenden Bewirtschaftungsstandards. 6. Sozioökonomische Funktionen und Bedingungen Die Waldbesitzer nehmen ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und insbesonders gegenüber den im Wald beschäftigten Menschen in weitem Umfang wahr. Sie haben eine hohe Verantwortung für die Entwicklung des ländlichen Raumes. Sie nehmen die Verantwortung wahr durch: Die Rohstoffversorgung unter Berücksichtigung der nachhaltigen Bewirtschaftung und damit die Standortsicherung der österreichischen holzverarbeitenden Industrie. Die Vermarktung von Waldbiomasse zur Betreibung von Biomasse-Heizanlagen. Die ungelenkte Waldbenützung von Erholungssuchenden soll unter anderem wegen der Störung sensibler Tier- und Pflanzenarten vermieden werden. Verstärkte Aufklärungsarbeit soll vor Ge- und Verboten erfolgen und für einen Ausgleich zwischen den Interessensgruppen sorgen. Einhaltung von Sicherheitsstandards und Arbeitsplatzevaluierung zur Reduktion der Arbeitsunfälle. Die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter und die Anstellung bzw. Beauftragung qualifizierten Fachpersonals in der Region. Die Ausbildungsinhalte sollen in Zukunft vermehrt alle drei Elemente der umfassenden Nachhaltigkeit (Ökonomie, Erhaltung der biologischen Artenvielfalt, sozioökonomische Funktionen) beinhalten. Durch weitere Öffentlichkeitsarbeit die Themen noch mehr Leuten zugänglich zu machen bzw. den Wissensstand in der Öffentlichkeit von jung bis alt weiter anzuheben. Die auch künftige Erhaltung der Kultur- und Naturgüter. Die vorstehenden Grundsätze definieren, abgeleitet vom Nachhaltigkeitsbereicht 2011, Anforderungen an die mit der Bewirtschaftung des Waldes befassten Personen und Institutionen in der Region 1 Wald- und Mühlviertel auf Basis der PEFC - Standards für nachhaltige Waldbewirtschaftung in Österreich. Die Umsetzung wird unter anderem durch gezielte Beratungstätigkeit von mit der Bewirtschaftung des Waldes befassten Personen und Institutionen unterstützt.

5 Wichtige Beiträge der Betriebe in der Region 1 um den aktuellen Standard der Waldbewirtschaftung kontinuierlich zu verbessern: Die jährliche Nutzung unter Orientierung am Zuwachs zumindest im bisherigen Umfang. Durchforstungsrückstände abbauen. Durchführung von Stammzahlreduktionen und Mischungsregulierungen. Holzerntemethoden, die Stammschäden möglichst vermeiden. Einhaltung der Sicherheitsstandards bei Arbeiten im Wald zur Reduktion von Arbeitsunfällen. Rücksichtnahme auf die Lebensräume der vorhandenen Tier- und Pflanzenarten bei der Waldbewirtschaftung, insbesondere wenn es sich um schützenswerte und geschützte Arten handelt. Erhaltung der vorhandenen Artenvielfalt in den Waldhabitaten. Inanspruchnahme von Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten in diversen Ausbildungsstätten, sowie der Berater durch Forstleute und Experten. Beachtung der mittel- und langfristigen Auswirkungen bei jeder Bewirtschaftungsmaßnahme. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen sichern Sie als Waldbewirtschafter eines Familienforstbetriebes auch für nachfolgende Generationen die nachhaltige Waldbewirtschaftung in der Region 1. Für das Regionenkomitee: DI Ludwig KÖCK Landwirtschaftskammer Niederösterreich Wienerstraße St. Pölten Tel: ludwig.koeck@lk-noe.at Nachhaltige Waldbewirtschaftung Region 1

6 Freiwillige Teilnahmeerklärung des Waldbesitzers Appendix 7 Diese Erklärung bietet Ihnen als Waldbesitzer die Möglichkeit, an dem PEFC Zertifizierungssystem teilzunehmen. Sie können dieses Angebot annehmen, wenn Sie die folgende Erklärung unterschreiben: Erklärung über die Teilnahme des Waldbesitzers am Zertifizierungssystem von PEFC Austria Name: Geburtsdatum: Straße, PLZ, Ort: Telefon: Waldfläche in Hektar: Politische(r) Bezirk/Bezirke der Waldfläche(n): Mit meiner Unterschrift erkläre ich, dass ich nach Maßgabe der sich aus den technischen Dokumenten ergebenden Rechte und Pflichten am PEFC Austria Zertifizierungssystem teilnehme. Das bedeutet: 1. Ich stimme zu, Änderungen oben angeführter Daten unverzüglich dem autorisierten PEFC Vertreter mitzuteilen. 2. Ich werde die Waldbewirtschaftung nachhaltig im Sinne des PEFC Zertifizierungssystems lt. PEFC Systembeschreibung i.d.g.f. durchführen. Ich bekenne mich insbesondere zu den im regionenspezifischen Merkblatt definierten Zielen und werde diese nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten umsetzen. 3. Personen der Zertifizierungsstelle und dem autorisierten PEFC Vertreter gewähre ich das Betreten meines Waldes und das Befahren der Forststraßen zu Zwecken der Vor Ort Überprüfung der PEFC Zertifizierungskriterien. 4. Ich stimme zu, interne Audits und allenfalls notwendige Kontrollmaßnahmen zu akzeptieren. 5. Es ist mir bekannt, dass ich bei schwerwiegenden Abweichungen vom PEFC Zertifizierungssystem nach vorhergehender Abmahnung nicht mehr berechtigt bin, mein Holz als zertifiziert zu bezeichnen. Die Mitteilung darüber wird mir schriftlich bekannt gegeben. Über den Verlust dieser Berechtigung kann PEFC auf Anfrage informieren. 6. Wird bei einer außerordentlichen Überprüfung durch die Zertifizierungsstelle festgestellt, dass Abweichungen die nachhaltige Waldbewirtschaftung schwerwiegend gefährden, übernehme ich die Aufwendungen für die außerordentliche Überprüfung. 7. Im Falle der Kündigung der Teilnahme, welche durch mich jederzeit möglich ist, oder des Entzuges der Berechtigung, mein Holz als zertifiziert zu bezeichnen, sende ich die ausgestellte Teilnahmebescheinigung an den autorisierten PEFC Vertreter zurück. 8. Meine Teilnahme am PEFC-Zertifizierungssystem dient unter anderem meinem Interesse, potenziellen Holzabnehmern PEFC zertifizierte Ware liefern zu können. Ich bin daher damit einverstanden, dass PEFC Austria berechtigt und verpflichtet ist, mich in ein Verzeichnis der an der Zertifizierung teilnehmenden Waldbesitzer mit Name, Adresse und Geburtsdatum, das auch in elektronischer Form geführt werden kann, aufzunehmen. Dieses Verzeichnis ist ausschließlich potenziellen Holzabnehmern mit einer PEFC Chain of Custody Zertifizierung zugänglich. Unterschrift Waldbesitzer: Datum: DI Ludwig Köck Der PEFC Vertreter der Region 1 in Vertretung der LK Niederösterreich PEFC Austria Arbeitsgemeinschaft Austria PEFC/ A-1080 Wien, Strozzigasse 10 / Top 7 I Tel: +43 / 1 / I Fax: +43 / 1 / info@pefc.at I

7 Freiwillige Teilnahmeerklärung des Forstlichen Zusammenschlusses Appendix 7.1 Diese Erklärung bietet dem Forstlichen Zusammenschluss die Möglichkeit, an dem PEFC Zertifizierungssystem teilzunehmen. Sie können dieses Angebot annehmen, wenn Sie die folgende Erklärung unterschreiben: Erklärung über die Teilnahme eines Forstlichen Zusammenschlusses am Zertifizierungssystem von PEFC Austria Name des forstlichen Zusammenschlusses: Ansprechperson: Waldfläche aller Mitglieder in Hektar: Straße, PLZ, Ort: Telefon: Politische(r) Bezirk/Bezirke der Waldfläche(n): Mit meiner Unterschrift erkläre ich als Vertreter des Forstlichen Zusammenschlusses, dass dieser nach Maßgabe der sich aus den technischen Dokumenten ergebenden Rechte und Pflichten am PEFC Zertifizierungssystem teilnimmt. Das bedeutet: 1. Ich bin von den Mitgliedern ermächtigt, in Vertretung dieser die Teilnahme am PEFC Zertifizierungssystem zu beantragen. 2. Die von jedem aktiv an der Zertifizierung teilnehmenden Mitglied vorliegende Erklärung über die Teilnahme am Zertifizierungssystem von PEFC Austria wird im Büro des Forstlichen Zusammenschlusses verwaltet. 3. Relevante Änderungen leitet der Forstliche Zusammenschluss unverzüglich an den autorisierten PEFC Vertreter weiter. 4. Der Forstliche Zusammenschluss stimmt zu, auf Anfrage den Mitgliedern des Forstlichen Zusammenschlusses eine Teilnahmebestätigung auszustellen. 5. Im Falle der Kündigung der Teilnahme, welche jederzeit möglich ist, oder des Entzuges der Berechtigung, das Holz des Forstlichen Zusammenschlusses als zertifiziert zu bezeichnen, sendet der Forstliche Zusammenschluss die ihm ausgestellte Teilnahmebescheinigung und die von ihm an die Mitglieder des Forstlichen Zusammenschlusses ausgestellten Teilnahmebestätigungen an den autorisierten PEFC Vertreter zurück. 6. Die Teilnahme des Forstlichen Zusammenschlusses am PEFC-Zertifizierungssystem dient unter anderem dem Interesse des Forstlichen Zusammenschlusses, potenziellen Holzabnehmern PEFC zertifizierte Ware liefern zu können. Der Forstliche Zusammenschluss ist daher damit einverstanden, dass PEFC Austria berechtigt und verpflichtet ist, den Forstlichen Zusammenschluss in ein Verzeichnis der an der Zertifizierung teilnehmenden Waldbesitzer mit Name und Adresse, das auch in elektronischer Form geführt werden kann, aufzunehmen. Dieses Verzeichnis ist ausschließlich potenziellen Holzabnehmern mit einer PEFC Chain of Custody Zertifizierung zugänglich. Unterschrift Vertreter des Forstlichen Zusammenschlusses: DI Ludwig Köck Der PEFC Vertreter der Region 1 in Vertretung der LK Niederösterreich PEFC Austria Arbeitsgemeinschaft Austria PEFC/ A-1080 Wien, Strozzigasse 10 / Top 7 I Tel: +43 / 1 / I Fax: +43 / 1 / info@pefc.at I

8 Region 1 PEFC/ PEFC Austria Arbeitsgemeinschaft Austria A-1080 Wien, Strozzigasse 10 / Top 7 Tel: +43 / 1 / Fax: +43 / 1 / info@pefc.at Web: PEFC zertifiziert Dieses Produkt stammt aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern und kontrollierten Quellen. PEFC/ Druck: Druckerei Janetschek GmbH Nachhaltige Waldbewirtschaftung Region 1

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