Begründung zum Dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes. A. Allgemeines

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1 Begründung zum Dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes A. Allgemeines Nach Artikel 93 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen ist das Land verpflichtet, den Kommunen eine insgesamt angemessene Finanzausstattung zu sichern. Entsprechend den verfassungsrechtlichen Vorgaben und den konkreten Anforderungen, die der Thüringer Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil vom 21. Juni 2005 (Az: ThürVerfGH 28/03) an die Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs (KFA) gestellt hat, wird bei der Bemessung der vom Land an die Kommunen auszureichenden Finanzausgleichsleistungen der kommunale Finanzbedarf zugrunde gelegt. Der der angemessenen Finanzausstattung zugrunde liegende kommunale Finanzbedarf wird durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst, die ständigen Änderungen unterworfen sind. Die Regelungen des kommunalen Finanzausgleichs können demnach nur Geltung auf Zeit und nicht auf Dauer beanspruchen. Vor diesem Hintergrund hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil vom 21. Juni 2005 (Az: ThürVerfGH 28/03) den Gesetzgeber verpflichtet, die Ergebnisse der Ermittlung der angemessenen Finanzausstattung ständig, d.h. jährlich mit der Aufstellung des Landeshaushalts bzw. bei einem Doppelhaushalt alle zwei Jahre, zu überprüfen. Um diese Überprüfungspflicht zu unterstreichen, hat der Gesetzgeber zusätzlich zu den vom Thüringer Verfassungsgerichtshof gesetzten Maßstäben eine Revisionsklausel in das Thüringer Finanzausgleichsgesetz aufgenommen (vgl. 3 Abs. 3). Danach ist die Angemessenheit der kommunalen Finanzausstattung zur Erfüllung der Aufgaben der Städte, Gemeinden und Landkreise für die auf das Ausgleichsjahr folgenden Ausgleichsjahre rechtzeitig zu überprüfen. Dementsprechend wurde mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes vom 20. Dezember 2010 (GVBl. S. 538) die Höhe der Finanzausgleichsmasse lediglich für das Jahr 2011 bestimmt. Für das Ausgleichsjahr 2012 bedarf es daher zwingend einer Neuregelung. Gleiches gilt auch für 7, der die Verwendung der allgemeinen Finanzzuweisungen (Verteilung der Schlüsselmasse) bestimmt. Finanzielle Situation der Kommunen Auf die bestehende finanzielle Situation der Kommunen in Thüringen wird in den nachfolgenden Darlegungen eingegangen. Hinsichtlich der Vergleichsländer wurde auf die finanzschwachen westlichen Länder wie auch auf die Länder der Region Mitteldeutschland zurückgegriffen. Quellen sind für das Land die entsprechenden Haushaltsrechnungen, für 2010 der vorläufige Jahresabschluss. Für die Kommunen wird jeweils auf die Kassenstatistik Gemeindefinanzen des Thüringer Landesamtes für Statistik zurückgegriffen. Ausgaben Die Bruttoausgaben der Thüringer Kommunen im Verwaltungshaushalt beliefen sich im Jahr 2010 auf 4.465,3 Millionen Euro. Dies ist eine geringfügige Steigerung gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 1,1 v. H.. Die Personalausgaben stiegen um 2,0 v. H. auf 1.282,8 Millionen Euro (25,6 Millionen Euro). Die Ursachen hierfür liegen in Tarifsteigerungen und der Einführung der Feuerwehrrente (5,2 Millionen Euro). Nicht unwesentlich ist hier der vorgenommene Personalaufbau der Gemeinden, der zum Teil der Personalaufstockung im Rahmen der Novelle des Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes geschuldet ist. Der laufende Sachaufwand (-3,4 v. H., 28,5 Millionen Euro) wie auch die Zinsausgaben (-7,9 v. H.; 8,6 Millionen Euro) sanken weiter. Hingegen gab es höhere Ausgaben für soziale Leistungen (2,3 v. H., 24,4 Millionen Euro).

2 Die Ausgaben für Sachinvestitionen sanken um 45,7 Millionen Euro (5,8 v. H.). Letzteres ist zum einen bedingt durch das Konjunkturpaket II und zum anderen bedingt durch den inzwischen erreichten Ausstattungsgrad. Der bestehende Investitionsstau wurde aufgelöst, was sich auch in den zurückgehenden Solidarpaktmitteln widerspiegelt. Diese wurden gerade wegen des bestehenden Investitionsstaus in den neuen Ländern gewährt und werden nunmehr sukzessive zurückgefahren, da die erheblichen Unterschiede zwischen den Ländern nicht mehr in dem früheren Maße vorliegen. Die kommunalen Gesamtausgaben sind in allen Vergleichsländern gestiegen und sind in Thüringen relativ niedrig. 2 Ausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände (Kassenstatistik) nach Ländern Bereinigte Ausgaben zusammen Thüringen Ausgaben je Einwohner (EUR) Niedersachsen Rheinland-Pfalz Sachsen Sachsen-Anhalt Jahr Schleswig- Holstein Einnahmen Die Thüringer Gemeinden nahmen im Jahr 2010 im Verwaltungshaushalt brutto 4.778,7 Millionen Euro ein. Damit bewegen sie sich ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres (4.831,6 Millionen Euro, -1 v. H.) Dabei ist die Einnahmeentwicklung jedoch von unterschiedlichen Richtungen geprägt. Die Steuereinnahmen 2010 stiegen insgesamt um 30 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr (+3 v. H.). Dabei konnten alle Steuereinnahmearten der Gemeinden Zuwächse verzeichnen. Prozentual war die Steigerung bei den Grundsteuern mit 4 v. H. am höchsten. Absolut war die höchste Steigerung bei der Gewerbesteuer netto (14 Millionen Euro) zu verzeichnen, während bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wie auch dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ein Zuwachs gegenüber dem Vergleichszeitraum 2010 um jeweils 7,0 bzw. 1,7 Millionen Euro festzustellen ist. Die kommunalen Gesamteinnahmen sind darüber hinaus im Gegensatz zu den Vergleichsländern in Thüringen in 2010 leicht gesunken und befinden sich im Mittelfeld der betrachteten Länder.

3 3 Einnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände (Kassenstatistik) nach Ländern Bereinigte Einnahmen zusammen Thüringen Einnahmen je Einwohner (EUR) Jahr Niedersachsen Rheinland-Pfalz Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig- Holstein Die kommunalen Steuereinnahmen sind im Vergleich zu den anderen Ländern in Thüringen am niedrigsten. Insoweit bleiben die Thüringer Kommunen hinter ihren Einnahmemöglichkeiten zurück. Einnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände (Kassenstatistik) nach Ländern Steuern zusammen (Netto) Einnahmen je Einwohner (EUR) Jahr Thüringen Niedersachsen Rheinland- Pfalz Sachsen Sachsen- Anhalt Schleswig- Holstein Insbesondere zeigt sich dies bei den Einnahmen aus der Gewerbesteuer wie auch der Grundsteuer B. Hier schöpfen die Kommunen ihre bestehenden Einnahmemöglichkeiten nicht aus. Bei den Einnahmen aus der Grundsteuer B verzeichnen die Thüringer Kommunen besonders niedrige Werte. Die Thüringer Kommunen schöpfen diese Einnahmequelle nur in geringem Maße aus. Dies beruht u. a. auf den geringen Hebesätzen in Thüringen, die innerhalb der Vergleichsländer an vorletzter Stelle liegen.

4 4 Einnahmen je Einwohner (EUR) Einnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände (Kassenstatistik) nach Ländern Steuern - Grundsteuer B Jahr Thüringen Niedersachsen Rheinland-Pfalz Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig- Holstein Auch bei den Einnahmen aus der Gewerbesteuer belegen die Thüringer Gemeinden den letzten Platz in der Vergleichsgruppe. 350 Einnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände (Kassenstatistik) nach Ländern Steuern - Gewerbesteuer (Netto) Thüringen Einnahmen je Einwohner (EUR) Niedersachsen Rheinland-Pfalz Sachsen Sachsen-Anhalt Jahr Schleswig- Holstein Bei den Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb der Gemeinden in Thüringen ist in 2010 ein Zuwachs gegenüber 2009 von 10,9 Millionen Euro (1,8 v. H.) zu verzeichnen.

5 5 220 Einnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände (Kassenstatistik) nach Ländern Verwaltungs- und Benutzungsgebühren, Zweckgebundene Abgaben Thüringen Einnahmen je Einwohner (EUR) Niedersachsen Rheinland-Pfalz Sachsen Sachsen-Anhalt Jahr Schleswig- Holstein Aber auch im Bereich der Verwaltungs- und Benutzungsgebühren ist das Einnahmeniveau in Thüringen vergleichsweise niedrig. Die Thüringer Kommunen schöpfen diese Einnahmequelle ebenfalls nur in geringem Maße aus, wie der nachfolgende Vergleich mit den anderen Ländern zeigt. Ländervergleich 2010 der Verwaltungseinnahmen/Benutzungsgebühren/Entgelte in EUR/EW BW BY BB HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH DS FLä FLO DS SN/Flä Die laufenden Zuweisungen sind um 2,5 v. H. auf 3.117,3 Millionen Euro gesunken. Davon entfallen auf die allgemeinen Finanzzuweisungen des Landes 1.534,2 Millionen Euro (-7,5 v. H.). Darin enthalten sind Schlüsselzuweisungen, die um 147,8 Millionen Euro gesunken sind. Die Minderung gegenüber dem Vorjahr ergibt sich aus der in den Zuweisungen 2010 enthaltenen Spitzabrechnung der Steuereinnahmen in Höhe von 198 Millionen Euro. Diese waren zusätzlich zu den normalen Schlüsselzuweisungen und über den angemessenen Finanzbedarf hinaus zu leisten. Daher ergibt sich der vergleichsweise hohe Rückgang in 2010 zu 2009.

6 6 Im Vermögenshaushalt nahmen die Kommunen hingegen brutto 519 Millionen Euro ein. Hiervon entfielen 83 v. H. auf Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen, hauptsächlich vom Land. Bei diesen Zuweisungen des Landes und des Bundes ist eine Steigerung von 7 Millionen Euro (+1,3 v. H.) gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Der Anteil der Finanzzuweisungen des Landes an den Einnahmen der Kommunen betrug damit insgesamt 58,1 v. H.. Schulden und Rücklagenentwicklung Die vom Land bereitgestellte angemessene Finanzausstattung an seine Kommunen wie auch eine restriktive Handhabung der Kommunalaufsichten bei der Aufnahme von Krediten führt dazu, dass die Kommunen kontinuierlich auch im Jahr 2010 weiter Schulden abbauen und damit auch ihre Zinslasten verringern konnten. Der Rückgang der Schulden bei den Kommunen in 2010 betrug 75 Millionen Euro bzw. -3,2 v. H.. Seit 2003 konnten die Kommunen insgesamt ca. 23 v. H. ihrer Schulden abbauen, während die Schuldenlast des Landes um 23 v. H. anwuchs. Entwicklung der Schuldenstände des Landes und der Gemeinden Kommunen Land Quelle: TLS Die Kassenkredite der Thüringer Kommunen sind im Ländervergleich seit Jahren sehr niedrig. Daraus kann gefolgert werden, dass im Gegensatz zu Kommunen anderer, insbesondere westdeutscher Länder, kommunale Liquiditätsschwierigkeiten in Thüringen lediglich Ausnahmefälle sind. Dementsprechend sind auch die Zinsbelastungen aus Kassenkrediten in den Thüringer Kommunen deutlich niedriger.

7 7 Stand der Kassenkredite der Gemeinden und Gemeindeverbände (Kassenstatistik) nach Ländern am Thüringen Kassenkredite je Einwohner (EUR) Niedersachsen Rheinland-Pfalz Sachsen Sachsen-Anhalt Jahr Schleswig- Holstein Die Kommunen konnten bis einschließlich 2009 ihre Rücklagen erheblich erhöhen, obwohl in 2009 bereits Einnahmeausfälle und gestiegene Kosten zu verzeichnen waren. Erstmals in 2010 überstiegen die Entnahmen aus den Rücklagen die Zuführung um 48 Millionen Euro. Mit Ausnahme des Jahres 2004 und des Jahres 2010, in dem sich der Rücklagenbestand um 3,7 Millionen Euro bzw. 48 Millionen Euro minderte, waren jeweils Erhöhungen des Rücklagenbestandes zu verzeichnen. In dem Zeitraum von 2003 bis 2010 beläuft sich der Aufwuchs in Summe auf insgesamt 303,2 Millionen Euro. Veränderungen im Rücklagenbestand der Gemeinden in Thüringen seit 2003 in Millionen Euro 100,0 92,0 80,0 68,6 60,0 53,0 49,0 40,0 40,1 20,0 0,0-20, ,7-40,0-48,1-60,0 Der Finanzierungssaldo beschreibt den Betrag, der sich nach Abzug der bereinigten Ausgaben (ohne Tilgungsausgaben und ohne Zuführungen an Rücklagen, Fonds und Stöcke) von den bereinigten Einnahmen (ohne Schuldenaufnahme und ohne Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und Stöcken) ergibt.

8 Die Kommunen konnten seit 2004 bis zum Jahr 2009 einen positiven Finanzierungssaldo erreichen. Er weist für das einnahmeschwache Jahr 2009 noch einen Betrag von +21 Millionen Euro aus. Dem Land gelang ein positiver Finanzierungssaldo lediglich in den steuerstarken Jahren 2007 und Der Abschluss des Thüringer Landeshaushalts weist einen Finanzierungssaldo für das Jahr 2010 in Höhe von 591 Millionen Euro aus, während sich der Finanzierungssaldo der Thüringer Kommunen lediglich auf einen Betrag von 16 Millionen Euro beläuft. Damit driften die beiden Ebenen nach den positiven Ergebnissen in den beiden Vorjahren wieder deutlich auseinander. 8 Finanzierungssalden der Kommunen und des Landes Kommunen 186 Land Quelle: TLS Kassenstatistik der Gemeinden, Land = vorläufiger Abschluss Ergebnis und Fazit Die Thüringer Kommunen erwirtschafteten im Jahr 2010 im Verwaltungshaushalt weiterhin einen Überschuss von 313,5 Millionen Euro. Im Vermögenshaushalt ergab sich hingegen ein Defizit in Höhe von 329,1 Millionen Euro. In der Summe von Verwaltungs- und Vermögenshaushalt ist ein Defizit in Höhe von 15,6 Millionen Euro zu verzeichnen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (Überschuss: 21 Millionen Euro) ist dieser relativ geringe Rückgang angesichts der gesamtwirtschaftlichen Lage jedoch beachtlich. Verglichen mit den Finanzierungssalden des Landes sind die Thüringer Kommunen trotz Wirtschafts- und Finanzkrise gut aufgestellt. Selbst in den Krisenjahren fuhren die Kommunen keine bedeutenden Defizite ein. Bereits allein im ersten Quartal 2011 erwirtschafteten die Thüringer Kommunen einen Finanzierungsüberschuss von ca. 40 Millionen Euro. Vor diesem Hintergrund wird die Ermittlung der angemessenen Finanzausstattung für 2012 vorgenommen. Es werden die Veränderungen (Mehr- und Minderbedarfe) bei den kommunalen Aufgaben in der Revision gegenüber 2011 berücksichtigt. Insbesondere werden Kostensteigerungen in den Bereichen Kindertagesbetreuung (49,3 Millionen Euro), SGB II (10 Millionen Euro) und SGB XII (13,7 Millionen Euro) prognostiziert. Darin enthalten ist auch ein Aufwuchs in Höhe von 44,7 Millionen Euro, welcher durch den Verbraucherpreisanstieg verursacht wird, und Kostensteigerungen in allen nicht gesondert

9 betrachteten Bereichen ausgleichen soll. Darüber hinaus wird ein Mehrbedarf von 8,8 Millionen Euro für Tarif- und Besoldungsanpassungen in Ein Aufwuchs ist auch bei der Auftragskostenpauschale in Höhe von 7,4 Millionen Euro aufgrund von Tarifanpassungen und der Modifizierung des Benchmarkings zu verzeichnen. Es wird eine Modifizierung der dem Prognoseansatz der Auftragskostenpauschale im ThürFAG 2011 zugrunde liegenden Berechnungsmethodik dahingehend vorgenommen, dass statt der besten drei in der Vergleichsgruppe Verwaltungsgemeinschaften, erfüllenden Gemeinden und sonstigen selbständigen Gemeinden, nunmehr die wirtschaftlichsten 10 Prozent als Maßstab herangezogen werden sollen. Für diese Gruppe bilden damit statt drei, nunmehr 21 Verwaltungseinheiten (10 Prozent entspricht unter Berücksichtigung des aktuellen Gebietsstandes 21 Kommunen) den Maßstab für die Gruppe. Diese Modifizierung wirkt sich dergestalt aus, dass sich der Grundbetrag ( 1 der VO über die Auftragskostenpauschale) in der Gruppe der Verwaltungsgemeinschaften, erfüllenden Gemeinden und sonstigen selbständigen Gemeinden erhöhen wird. Unter Hinzuziehung von Minderbedarfen ergeben sich zunächst höhere Ausgleichszahlungen in Höhe von 130,6 Millionen Euro. Wegen geringerer Zinseinnahmen der Gemeinden erhalten diese in 2012 einen Ausgleichsbetrag von weiteren 16,4 Millionen Euro. Höhere Zahlungen erhalten die Kommunen für die Aufwendungen aus 2010 im Rahmen der Kindertagesbetreuung in Höhe von 10,6 Millionen Euro. Zusätzlich erhalten die Kommunen einen Nachzahlungsbetrag für freiwillige Leistungen aus 2010 im Rahmen der Spitzabrechnung des sog. Kleinen Steuerverbundes in Höhe von 5,2 Millionen Euro. Darüber hinaus erhöht sich dieser Betrag des Steuerverbundes für 2012 gegenüber 2011 um weitere 9,8 Millionen Euro. In der Summe ist dies ein Betrag von 42 Millionen Euro. Neben den höheren Aufwüchsen in Höhe von ca. 131 Millionen Euro, die in der Berechnung der angemessenen Finanzausstattung vollständig berücksichtigt wurden, erhalten die Kommunen damit weitere Ausgleichszahlungen in Höhe von 42 Millionen Euro, die nicht mit dem Bedarf 2012 in direktem Zusammenhang stehen. Dem gegenüber zu stellen, sind in erster Linie die eigenen höheren Steuereinnahmen aus 2010 in Höhe von 34,7 Millionen Euro wie auch die höher prognostizierten Steuereinnahmen der Gemeinden in 2012 in tatsächlicher Höhe von 175 Millionen Euro (ohne fiktive Steuern). Der Ansatz der fiktiven Steuern mindert die tatsächliche Prognose um 2 Millionen Euro aufgrund der gestiegenen Hebesätze. Darüber hinaus haben die Kommunen im Vergleich zum letzten Jahr tatsächlich höhere eigene Verwaltungseinnahmen (33,4 Millionen Euro). Sowohl ihre geringeren Zinsausgaben (48,4 Millionen Euro) als auch die geringeren Investitionsausgaben (73,6 Millionen Euro) wirken tatsächlich entlastend. Den genannten Aufwüchsen von ca. 131 Millionen Euro stehen - höhere eigene Steuereinnahmen der Gemeinden in 2010 und 2012 in Höhe von 209,7 Millionen Euro - höhere tatsächliche Verwaltungseinnahmen in Höhe von 33,4 Millionen Euro - und tatsächliche Ausgabenminderungen in Höhe von 122 Millionen Euro sowie - zusätzliche Leistungen, die in keinem direkten Zusammenhang mit dem Bedarf 2012 stehen, in Höhe von 42 Millionen Euro gegenüber. Allein die Einnahmesituation anhand der eigenen Steuereinnahmen der Kommunen und der Zuweisungen des Landes zur angemessenen Finanzausstattung der Kommunen betrachtet, ergibt sich eine effektive Minderung von lediglich 21 Millionen Euro. 9

10 10 Aufgrund dessen ergibt sich folgende Gesamtsituation: Daneben wurde die Verteilung der Schlüsselmassen für die drei kostenintensiven Aufgabenbereiche Kindertagesbetreuung, SGB II und SGB XII überprüft. Es erfolgte dabei eine Verteilung nach der Trägerschaft der jeweiligen Aufgabe. Im Ergebnis wurde eine geringfügige Abweichung zugunsten der Landkreise festgestellt. Angesichts der beabsichtigten Reform der kommunalen Finanzbeziehungen zum Ausgleichsjahr 2013 und der Geringfügigkeit wird eine Änderung des bestehenden Verhältnisses der Schlüsselmassen auf die Landkreise bzw. die Gemeinden und kreisfreien Städte nicht vorgenommen. Da der Rückgang der angemessenen Finanzausstattung und der Schlüsselzuweisungen zum überwiegenden Teil auf den höheren Steuereinnahmen der Kommunen beruht, wird zudem der Ausgleichsgrad des Schlüsselzuweisungssystems bei den Gemeinden von 70 v. H. auf 80 v. H. erhöht. Damit soll dem teilweise nicht gleichlaufenden Anstieg der Steuereinnahmen zwischen den Gemeinden Rechnung getragen sowie die Verteilungsgerechtigkeit des Gesamtsystems erhöht werden. Des Weiteren wird im Thüringer Finanzministerium ein Beirat für kommunale Finanzen eingerichtet. Ihm gehören Vertreter des Finanz- und des Innenministeriums sowie Vertreter der kommunalen Ebene an. Die Vertreter der kommunalen Ebene werden von den jeweiligen kommunalen Spitzenverbänden vorgeschlagen. Darüber hinaus wird die Ausreichung von Bedarfszuweisungen u. a. aufgrund der Hinweise des Thüringer Rechnungshofes neu gestaltet. Ein weiterer Punkt ist die Einführung einer Finanzausgleichsumlage von besonders finanzkräftigen Gemeinden. Hierbei handelt es sich um Gemeinden, die wegen ihrer hohen eigenen Steuereinnahmen keine Schlüsselzuweisungen erhalten - so genannte abundante Gemeinden. Die Zahl der abundanten Gemeinden ist im Zeitraum 2003 bis 2011 von 10 auf 43 gestiegen und das bei gleichzeitig sinkender Gesamtgemeindeanzahl. Zudem hat sich der Abstand der Steuereinnahmen je Einwohner im gleichen Zeitraum zwischen der ärmsten und der

11 reichsten Gemeinde mehr als vervierzehnfacht. Hatte im Jahr 2003 die steuerstärkste Gemeinde rund Euro je Einwohner mehr an Steuerkraft als die steuerschwächste, so betrug dieser Wert im Jahr 2008 bereits Euro je Einwohner. Das Ziel ist es daher, die Solidarität zwischen den Gemeinden stärker zu fordern. Die steuerstarken Gemeinden sollen einen Teil ihrer überdurchschnittlichen Steuerkraft an die Gemeinden abgeben, die notleidend sind. Die Finanzausgleichsumlage beträgt 30 v. H. der den Finanzbedarf übersteigenden Steuerkraft bei den abundanten Gemeinden. Die Förderung der freiwilligen Gemeindezusammenschlüsse bleibt auch in 2012 erhalten, wird jedoch auf die Antragsfälle des Jahres 2011 beschränkt. 11 Nach dem Beschluss der Finanzministerkonferenz vom steht nunmehr das Ergebnis der Überprüfung der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zum Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit (sog. HARTZ IV-SoBEZ) nach 11 Abs. 3a FAG fest. Die Hartz-IV-SoBEZ sinken in 2012 um den Betrag von brutto 51 Millionen Euro. Das Land trägt einen Anteil von 8 Millionen Euro zur Finanzierung dieses Anteils, so dass Land mit einem Einnahmeverlust von 43 Millionen Euro belastet ist. Eine Berücksichtigung der um netto 43 Millionen Euro geminderten Sonderbedarfs- Bundesergänzungszuweisungen wegen struktureller Arbeitslosigkeit im Rahmen der Aufwendungen für die Aufgaben nach SGB II wird aufgrund des bestehenden Finanzausgleichssystems in Thüringen nicht vorgenommen. Insoweit findet hier der umgekehrte Effekt zu der höheren Bundesbeteiligung bei den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung statt. Ausschließlich das Land trägt hier die Einnahmeverluste vollständig und substituiert die geminderten sog. Hartz-IV-SoBEZ durch Landesmittel im Kommunalen Finanzausgleich. Um dies zu gewährleisten, erfolgt die Anpassung des 23 Abs. 1 ThürFAG. Es wird der bisherige Betrag von 197 Millionen Euro festgeschrieben. Dies erfolgt auch, um die Kontinuität in der Verteilung der bisherigen Zuwendungen beizubehalten und die Mittel den Trägern dieser Aufgabe auch weiterhin zur Verfügung zu stellen. B. Zu den einzelnen Bestimmungen Zu Artikel 1: Zu Nummer 1 ( 3): Zu Buchstabe a: 1. 3 Abs. 1 Satz 1 weist die Höhe der Finanzausgleichsmasse des Jahres 2012 aus. Im Ergebnis der Revision der angemessenen Finanzausstattung der Kommunen ist für das Ausgleichsjahr 2012 eine Anpassung des Betrages und der Jahreszahl erforderlich. Im Jahr 2012 beträgt die Finanzausgleichsmasse Euro. 2. Die Finanzausgleichsmasse des Jahres 2012 stellt den Teil der angemessenen Finanzausstattung des Jahres 2012 (Anlage 1) dar, der im Jahr 2012 innerhalb des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes an die Kommunen ausgereicht wird (Anlage 2). Der nicht in der Finanzausgleichsmasse enthaltene übrige Teil der angemessenen Finanzausstattung wird außerhalb des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes aus den Einzelplänen der Fachressorts an die Kommunen ausgereicht (Anlage 3). Diese Leistungen betragen Euro. In der Summe bilden die Finanzausgleichsmasse (Anlage 2) und die in der Anlage 3 aufgeführten Leistungen des Landes die angemessene Finanzausstattung (Anlage 1) in Höhe von Millionen Euro. 3. Ermittlung der angemessenen Finanzausstattung des Jahres 2012

12 12 Gemäß 3 Absatz 3 ist die Angemessenheit der kommunalen Finanzausstattung zur Erfüllung der Aufgaben der Städte, Gemeinden und Landkreise auch für das Ausgleichsjahr 2012 rechtzeitig zu überprüfen. Bestimmung der Ausgangsbasis für das Jahr 2012 Den Ausgangspunkt der Ermittlung der angemessenen Finanzausstattung der Kommunen im Jahr 2012 bildet die um die einmaligen Verrechnungen im Jahr 2011 bereinigte angemessenen Finanzausstattung des Vorjahres (2011). Dieser beträgt Euro. Wegen der einmalig im Ausgleichsjahr 2011 zu berücksichtigenden Steuermindereinnahmen der Kommunen aus dem Jahr 2009 (vgl. 3 Abs. 2 Satz 3) in Höhe von 9,406 Millionen Euro sowie des einmaligen Rückzahlungsbetrages im Jahr 2011 in Höhe von 6,409 Millionen Euro aus der Spitzabrechnung des Steuerverbunds des Jahres 2009 ist der Soll-Betrag der angemessenen Finanzausstattung des Jahres 2011 auf Euro festzusetzen gewesen (vgl. Anlage 1 der Gesetzesbegründung zu 3 ThürFAG 2011; (DS 5/1751). Da sowohl der einmalige Abzugsbetrag (Spitzabrechnung Steuereinnahmen 2009) als auch der einmalige Nachzahlungsbetrag (Spitzabrechnung Steuerverbund 2009) für das Ausgleichsjahr 2012 nicht mehr anfallen, setzt die Ermittlung der angemessenen Finanzausstattung des Jahres 2011 auf dem Betrag von Euro auf. Revision der angemessenen Finanzausstattung 2012 Um die angemessene Finanzausstattung des Jahres 2012 im Wege einer Revision aus der angemessenen Finanzausstattung des Jahres 2011 zu ermitteln, wurden in analoger Anwendung des Revisionsverfahrens für die Ausgleichsjahre 2010 und 2011 die einzelnen die angemessene Finanzausstattung beeinflussenden Parameter (z.b. Steuereinnahmen der Kommunen, Verbraucherpreisanstieg, Aufgabenumfang usw.) im Sinne der Revision nach 3 Absatz 3 einer Prüfung unterzogen. Die aufgrund aktueller Prognosen festgestellten Veränderungen werden entsprechend berücksichtigt, d.h. mit dem Betrag der Parameter, die der angemessenen Finanzausstattung des Jahres 2011 zugrunde lagen, saldiert (in Abzug gebracht bzw. aufgeschlagen). Die im Rahmen der Revision bei den einzelnen Parametern festgestellten Veränderungen für das Ausgleichsjahr 2012 im Vergleich zum Ausgleichsjahr 2011 stellen sich wie folgt dar: 1.) SGB II Für die kommunalen Träger der Aufgaben nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch wird im Jahr 2012 im Vergleich zum Prognoseansatz des Jahres 2011 mit höheren Nettoaufwendungen gerechnet. Für das Jahr 2011 wurde noch ein Finanzbedarf in Höhe von 417 Millionen Euro prognostiziert. Im Rahmen der Revision wurden für 2012 Aufwendungen in Höhe von 427 Millionen Euro prognostiziert. Darin enthalten sind die Mehraufwendungen aus dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie die Aufwendungen für das Bildungs- und Teilhabepaket einschließlich der Leistungen nach 6 BKGG. Im Vergleich zur Prognose 2011 werden damit die voraussichtlichen Nettogesamtaufwendungen im Jahr 2012 um 10 Millionen Euro höher ausfallen. Der prognostizierte Betrag von 427 Mio. Euro berücksichtigt sämtliche Aufwüchse, die in Zusammenhang mit den zwingenden Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket stehen.

13 Bei der Ermittlung der angemessenen Kosten besteht ein weiter Einschätzungs- bzw. Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers (vgl. Urteil des ThürVerfGH vom , Az 28/03, Seite 52). Aufgrund der in den letzten Jahren kontinuierlich gesunkenen Arbeitslosenquote sind insbesondere im Bereich der Ausgaben nach dem SGB II in Thüringen erhebliche Minderungen zu verzeichnen, die in den vergangenen Ausgleichsjahren regelmäßig zu einer Überveranschlagung im Kommunalen Finanzausgleich für diese Aufgabe führten. Die Arbeitslosenquote in Thüringen ist erfreulicherweise auf dem niedrigsten Stand seit Infolge dessen erfolgte im Rahmen der Überprüfung der Sonderlasten wegen der strukturell bedingten Arbeitslosigkeit in den neuen Ländern nunmehr eine erhebliche Korrektur, da diese Sonderlasten zwar noch bestehen, aber nicht mehr in dem bisherigen Umfang. Für die Aufgaben nach SGB II wurden in den bisherigen Ausgleichsjahren folgende Beträge im Vergleich zum tatsächlichen Aufwand berücksichtigt: 13 Ausgleichsjahr prognostizierter und berücksichtigter Betrag Tatsächlicher voraussichtlicher Betrag Betrag, Differenz Mio. Euro 408 Mio. Euro 24 Mio. Euro Mio. Euro 405 Mio. Euro 27 Mio. Euro Mio. Euro 391 Mio. Euro 29 Mio. Euro Mio. Euro 386 Mio. Euro (V-Ist) 31 Mio. Euro Mio. Euro Eine Spitzabrechnung für die Ausgabenseite des Kommunalen Finanzausgleichs gibt es nicht. Insoweit kam es in der Vergangenheit regelmäßig zu einem zu hoch prognostizierten Bedarf in diesem Bereich, der in Summe ca. 111 Millionen Euro beträgt. Die vergangenen Entwicklungen werden lediglich für die Zukunft berücksichtigt und bei Veränderungsbedarf entsprechend korrigiert. In diesem Bereich profitieren die Kommunen auch davon, dass die ausgereichten Mittel keiner Zweckbindung unterliegen, so dass die Gemeinden den überprognostizierten Betrag für andere Zwecke verwenden konnten. Nach den jetzigen Erkenntnissen und bei gleichbleibender gesamtwirtschaftlicher Situation kann aufgrund der vergangenen Entwicklung und eines moderaten Preisanstiegs prognostiziert werden, dass die Ausgaben für die Regelleistungen nach dem SGB II wie in den Vorjahren voraussichtlich unter dem geschätzten Bedarf liegen werden. Die im Zusammenhang mit dem Thüringer Gesetz zur Übertragung der Aufgabe nach 6b des Bundeskindergeldgesetzes dargestellten Prognosen beinhalteten die Annahme, dass 100 v. H. der möglichen Anspruchsberechtigten die angebotenen Leistungen, auch freiwilliger Art, zu 100 v. H. in Anspruch nehmen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt haben lediglich 10 v. H. der möglichen Anspruchsberechtigten die Leistungen überhaupt und dann auch nur teilweise in Anspruch genommen. Ca. 1/5 der Berechtigten zeigt gar kein Interesse an diesen Leistungen. Diese beiden Entwicklungen berücksichtigend, kann für 2012 prognostiziert werden, dass das vorgenannte Szenario nicht in dem Umfang eintreten wird. Der ungedeckte Finanzbedarf im Jahr 2012 in Höhe von 427 Millionen Euro wird in Höhe von 337 Millionen Euro über 23 als besondere Ergänzungszuweisung ausgereicht. Dieser Betrag setzt sich zum einen aus der weitergeleiteten Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft in Höhe von 140 Millionen Euro (einschließlich des ideellen Anteils für

14 Schulsozialarbeit) sowie der Netto-Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisung zum Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit (erhöht um eine Landeszuweisung von 43 Millionen Euro) sowie der pauschalierten Wohngeldersparnis in Höhe von 197 Millionen Euro zusammen. Nach dem Beschluss der Finanzministerkonferenz vom 22. Juni 2011 steht nunmehr das Ergebnis der Überprüfung der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zum Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit (sog. HARTZ IV-SoBEZ) nach 11 Abs. 3a FAG fest. Die Hartz-IV-SoBEZ sinken in 2012 um den Betrag von brutto 51 Millionen Euro. Das Land trägt einen Anteil von 8 Millionen Euro zur Finanzierung dieses Anteils, so dass das Land mit einem Einnahmeverlust von 43 Millionen Euro belastet ist. Eine Berücksichtigung der um netto 43 Millionen Euro geminderten Sonderbedarfs- Bundesergänzungszuweisungen wegen struktureller Arbeitslosigkeit im Rahmen der Aufwendungen für die Aufgaben nach SGB II wird aufgrund des bestehenden Finanzausgleichssystems in Thüringen nicht vorgenommen. Insoweit findet hier der umgekehrte Effekt zu der höheren Bundesbeteiligung bei den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung statt. Ausschließlich das Land trägt hier die Einnahmeverluste vollständig und substituiert die geminderten sog. Hartz-IV-SoBEZ durch Landesmittel im Kommunalen Finanzausgleich. Um dies zu gewährleisten, erfolgt die Anpassung des 23 Abs. 1 ThürFAG. Es wird der bisherige Betrag von 197 Millionen Euro festgeschrieben. Dies erfolgt auch, um die Kontinuität in der Verteilung der bisherigen Zuwendungen beizubehalten und die Mittel den Trägern dieser Aufgabe auch weiterhin zur Verfügung zu stellen (vgl. Artikel 1 Nr. 6). Der Systematik der kommunalen Finanzbeziehungen in Thüringen folgend wirken sich aufgrund des bedarfsorientierten Finanzausgleichs in Thüringen die empfindlichen Einnahmeverluste bei den Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen wegen der strukturellen Arbeitslosigkeit in Höhe von 43 Millionen Euro nicht auf die Kommunen aus. In dem bestehenden System des bedarfsorientierten Finanzausgleichs ist der ungedeckte Finanzbedarf auszugleichen. Der ungedeckte Finanzbedarf der Kommunen für die Aufgaben nach dem SGB II ist mit den geringeren Bundeseinnahmen um 43 Millionen Euro höher. Das Land substituiert diese geringeren Bundesmittel mit eigenen Landesmitteln in gleicher Höhe. Die Veränderungen bei dem verbleibenden Restbetrag in Höhe von 90 Millionen Euro werden bei der Bildung der Schlüsselmasse mit berücksichtigt ) SGB XII Ein Mehrbedarf wird auch für die Aufgabenwahrnehmung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) prognostiziert. Danach werden für das Jahr 2012 Ist- Nettosozialhilfeaufwendungen der örtlichen Träger der Sozialhilfe für die nach 6 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (ThürAGSGB XII) anerkannten Hilfeleistungen inklusive der Leistungen nach 72 SGB XII (Blindenhilfe) in Höhe von 440,1 Millionen Euro erwartet. Im Vergleich zum Prognoseansatz des Jahres 2011 in Höhe von insgesamt 426,4 Millionen Euro ergibt sich für das Jahr 2012 ein Mehrbedarf in Höhe von 13,7 Millionen Euro. Darin enthalten sind auch die Mehraufwendungen aus dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Gleichzeitig wird auch die Entlastung durch die stufenweise Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter durch den Bund bedarfsmindernd berücksichtigt. Auszugleichen ist lediglich der ungedeckte Finanzbedarf für diese Aufgabe. Durch die Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach 41 SGB XII durch den Bund wird der Finanzbedarf bei den kommunalen Aufgabenträgern gemindert. Die Kommunen

15 werden in 2012 gegenüber der bisherigen Bundesbeteiligung an den Kosten der Grundsicherung in Höhe von 8,6 Millionen Euro nunmehr voraussichtlich um 24,2 Millionen Euro entlastet. Der ermittelte Betrag ist der angemessene ungedeckte Finanzbedarf der Kommunen für die Aufgaben nach SGB XII. Nur dieser ist durch das Land auszugleichen. In die Berechnung gehen bereits derzeit die bisherigen Mittel des Bundes für die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (bisher ca. 8 Millionen Euro) in die Berechnung des ungedeckten Finanzbedarfs ein. Auch mit der höheren Bundeszuweisung wird das bisherige Verfahren zur Berechnung des ungedeckten Finanzbedarfs fortgesetzt. Das bestehende System der kommunalen Finanzbeziehungen in Thüringen nach dem Urteil des ThürVerfGH sieht einen Ausgleich des ungedeckten Finanzbedarfs soweit dieser angemessen ist der Kommunen vor. Die höhere Bundesbeteiligung an den Ausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung deckt den Finanzbedarf der Kommunen an dieser Stelle, so dass die höheren Einnahmen der Kommunen vom Bund bei der Bemessung des ungedeckten Finanzbedarfs zu berücksichtigen sind. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass eine Berücksichtigung der um 51 Millionen Euro geminderten Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen für wegen struktureller Arbeitslosigkeit im Rahmen der Aufwendungen für die Aufgaben nach SGB II nicht vorgenommen wird. Insoweit findet hier der umgekehrte Effekt zu der höheren Bundesbeteiligung bei den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung statt. Das Land trägt hier die empfindlichen Einnahmeverluste von netto 43 Millionen Euro vollständig und substituiert die geminderten sog. Hartz-IV-SoBEZ durch Landesmittel im Kommunalen Finanzausgleich. Im Übrigen erfolgt in allen Bereichen des Kommunalen Finanzausgleichs ein Ausgleich aller Kostensteigerungen und Aufwüchse. Mehr als der angemessene Bedarf der Kommunen in diesem Bereich muss und kann nicht gedeckt werden. Der Bedarf im Bereich des SGB XII steigt von 2011 in 2012 um 29,3 Millionen Euro. Hiervon wird ein Betrag von 15,6 Millionen Euro durch die höhere Bundesbeteiligung in diesem Bereich kompensiert. Den verbleibenden Betrag von 13,7 Millionen Euro kompensiert das Land. Die höhere Bundesbeteiligung bei den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nicht zu berücksichtigen, würde zu einer Überkompensation des Bedarfs der Kommunen seitens des Landes führen. Eine zusätzliche Gewährung von Mitteln an die Kommunen kann zwar grundsätzlich als freiwillige Leistung des Landes erfolgen. Diese ist jedoch in besonderem Maße abhängig von der Leistungskraft des Landes. Das Land hat den Anteil für freiwillige Leistungen entsprechend seiner leicht gestiegenen Leistungskraft von 1,0 v. H. auf 1,1 v. H. erhöht und reicht überdies über die angemessene Finanzausstattung hinaus, weitere freiwillige Leistungen z.b. für Theater und Orchester aus. Eine weitere, rechtlich nicht zwingende freiwillige Leistung im Rahmen des KFA ist angesichts der finanziellen Situation des Landes nicht möglich. Daneben werden die Kommunen von der Tragung der Kosten für die Internatsunterbringung behinderter Schüler entlastet ( 14a BaföG i.v.m. 6, 7 HärteVO). Diese Kosten werden nunmehr über das Bundesausbildungsförderungsgesetz finanziert und damit vollständig durch das Land getragen. Es wird angenommen, dass es sich hierbei um ca. 100 Fälle mit einem Kostenaufwand von ca Euro/Jahr/Fall handelt. Mithin sind die Kommunen ausgabeseitig entlastet und die angemessene Finanzausstattung ist um den Betrag von Euro zu mindern. Der ungedeckte Finanzbedarf im Jahr 2012 in Höhe von 440,1 Millionen Euro wird in Höhe von 335,2 Millionen Euro über 22 als besondere Ergänzungszuweisung ausgereicht. Die 15

16 Veränderungen bei dem verbleibenden Restbetrag in Höhe von 104,9 Millionen Euro werden bei der Bildung der Schlüsselmasse mit berücksichtigt ) Kindertagesbetreuung Ein weiterer Mehrbedarf im Jahr 2012 im Vergleich zum Prognoseansatz des Jahres 2011 ergibt sich im Zuge der Wahrnehmung der Pflichtaufgaben nach dem Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG). Nach Berechnungen der Landesregierung belaufen sich die angemessenen Personalkosten für das pädagogische Personal im Jahr 2012 einschließlich der Kosten für die Tagespflege auf rund 444,5 Millionen Euro. Soweit es um ermittelte oder prognostizierte erhöhte oder verminderte Kostenbelastungen und kommunale Einnahmen geht, trifft den Gesetzgeber die Pflicht, die einzelnen Veränderungen möglichst genau zu erfassen. Prognosen sind möglich, müssen aber, soweit die darstellbar ist, auf verlässlichen Tatsachengrundlagen, insbesondere Statistiken, aufbauen und Gründe für die prognostizierte Entwicklung benennen. Die Berechnung der Prognose der Kosten der Kindertagesbetreuung beruht auf der letzten aktuellen Veröffentlichung des Thüringer Landesamtes für Statistik (TLS) zum Die entsprechenden Kinderzahlen wurden fortentwickelt, wobei eine jährlich konstante Geburtenzahl von Kindern zugrunde gelegt wurde. Die Betreuungsquoten zum Stichtag der statistischen Erhebung des TLS wurden dabei auf die fortentwickelten Kinderzahlen mit Ausnahme der Betreuungsquoten bei den 1-2 Jährigen und den Schulanfängern übernommen. Die Betreuungsquote bei den Schulanfängern wurde um ca. 5 v. H. für zurückgestellte Kinder erhöht. Die Betreuungsquote bei den 1-2 Jährigen wurde aufgrund des neuen Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz ab dem statt mit 45 v. H. (TLS; ) mit 60 v. H. angenommen. Zum ergibt sich in Thüringen eine Betreuungsquote von ca. 50 v. H.. Mit der Betreuungsquote von 60 v. H. orientiert man sich an der Betreuungsquote, die in Sachsen-Anhalt in dieser Altersklasse besteht. In Sachsen-Anhalt besteht seit 1990 unabhängig vom Alter der Kinder ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Hier hat sich über Jahre eine Betreuungsquote von 60 v. H. eingestellt. In Thüringen besteht der Anspruch erst ab dem 1. Lebensjahr und auch erst seit dem und befindet sich demnach in der Aufbauphase. Eine wesentlich höhere Betreuungsquote wird daher für Thüringen ca. 1-2 Jahre nach der Einführung des neuen Rechtsanspruches nicht erwartet. Für die Jahre 2010 bis 2012 wurde jeweils ein Betrag je VbE von Euro/Jahr/VbE berücksichtigt. Über die Hälfte des Personals in den Kindertageseinrichtungen ist älter als 45 Jahre. Diese Altergruppe ist im Vergleich zu Berufsanfängern höher bezahlt und verursacht hierdurch einen durchschnittlich höheren Personalkostensatz. In den folgenden Jahren sind erhebliche Altersabgänge in diesem Bereich zu verzeichnen, der nur bedingt und dann mit jungem Personal ersetzt wird. Der Altersdurchschnitt wird mit den aufgrund der Novelle des ThürKitaG eingestellten Berufsanfängern und Seiteneinsteigern erheblich sinken, so dass auch ein Sinken des durchschnittlichen Personalkostensatzes erwartet wird. Aufgrund der bestehenden Altersstruktur, welche zukünftig zu steigenden Altersabgängen und der der vermehrten Einstellung von jungem Personal führt, wird der Betrag von durchschnittlich Euro/Jahr/VbE trotz Tarifsteigerungen beibehalten. Bezüglich der Sachkosten ist auszuführen, dass das bisherige Verfahren beibehalten wurde. Mit den höheren Personalkosten für das (neue) Personal steigt aufgrund der Kopplung der Sachkosten an die Personalkosten automatisch der Betrag für die Sachkosten. Der aktuelle Betrag der Sachkosten aufgrund der bisherigen Vorgehensweise (31 v. H. für Personal nach

17 alter Fassung, 15 v. H. für Personal nach neuer Fassung) ergibt gemittelt einen Anteil von 28 v. H. der gesamten Personalkosten. Die Novelle des ThürKitaG ist mit den neuen Betreuungsschlüsseln wesentlich personalintensiver. Aufgrund der zugrunde gelegten prognostizierten Kinderzahlen besteht ein Bedarf an zusätzlichem Personal im Vergleich zur alten Fassung von VbE. Diese sind ausfinanziert in Dies bedeutet bei derzeit aktuell Kindertagesstätten in Thüringen im Durchschnitt zwei VbE mehr je Einrichtung. Eine Veränderung der Öffnungszeiten sowie der Ausstattung der Einrichtungen ist mit dem zusätzlichem Personal nicht in dem Maße verbunden, wie mit dem bereits vorhandenen Personal. Vielfach wurden auch nur die Beschäftigungszeiten der zahlreichen Teilzeitbeschäftigten (ca. 75 v. H. aller Beschäftigten) angehoben, so dass effektiv die Anzahl der tatsächlichen Neueinstellungen geringer sein dürfte. Die Sachkosten werden grundsätzlich wie bereits in 2011 pauschaliert mit 31 v. H. der Personalausgaben für das im Zeitpunkt des Inkrafttretens des novellierten ThürKitaG bereits vorhandene Personal angesetzt. Für das in den Jahren 2010 bis 2012 neu einzustellende Personal wird wie bisher von einem deutlich verminderten Sachkostenanteil von 15 v. H. ausgegangen. Der so ermittelte durchschnittliche Sachkostenanteil von 28 v. H. der Personalkosten stellt insoweit auch zukünftig grundsätzlich die angemessene Finanzausstattung dar. Die Novelle des ThürKitaG ist mit den höheren Personalschlüsseln wesentlich personalkosten- statt sachkostenintensiver. Die Sachkosten steigen daher nicht proportional zu den Personalkosten, da der Anteil des zusätzlichen Personals nach der Novelle des ThürKitaG am Gesamtpersonalbestand steigt. Es werden damit Sachkosten in Höhe von insgesamt 124,4 Millionen Euro berücksichtigt. Darüber hinaus sind weitere kindbezogene Kosten für die Fachkräfte nach 19 Abs. 4 ThürKitaG in Höhe von 2,0 Millionen Euro und die Fachberatung nach 19 Abs. 7 ThürKitaG in Höhe von 2,8 Millionen Euro zu berücksichtigen. Diese Kosten wurden ebenfalls auf der Grundlage der amtlichen Statistik des Landesamtes für Statistik zu den Kinderzahlen vom berechnet. Der bestehende Investitionsbedarf im Bereich der Kindertagesbetreuung von 17 Millionen Euro erhöht sich um die Ausgaben nach dem Bundesprogramm Kindertagesbetreuung von 8,3 Millionen Euro. Der bereits bestehende Investitionsbedarf im Bereich der Kindertagesbetreuung wird durch die Infrastrukturpauschale nach 21 ThürKitaG abgedeckt. Insgesamt ergeben sich im Rahmen der Berechnung der angemessenen Finanzausstattung zu berücksichtigende Gesamtkosten der Kommunen für die Wahrnehmung der Pflichtaufgaben nach dem ThürKitaG im Jahr 2012 in Höhe von rund 599 Millionen Euro. Diese Gesamtkosten setzen sich zusammen aus geschätzten rund 568,9 Millionen Euro für Betriebskosten in Kindertageseinrichtungen und für Kindertagespflege sowie 4,8 Millionen Euro für Aufgaben nach 19 Abs. 4 und 7 ThürKitaG. Des Weiteren beträgt der Investitionsbedarf insgesamt 25,3 Millionen Euro. Er setzt sich zusammen aus der Infrastrukturpauschale von 17 Millionen Euro und dem Bundesprogramm Kindertagesbetreuung von 8,3 Millionen Euro. Diesen Gesamtkosten stehen im Jahr 2012 geschätzte Mittel Dritter in Höhe von 8,7 Millionen Euro sowie geschätzte Einnahmen aus Elternbeiträgen in Höhe von insgesamt rund 81,8 Millionen Euro gegenüber. Der vom Land zwingend sicherzustellende ungedeckte Finanzbedarf des Jahres 2012 für die Aufgaben nach dem ThürKitaG beläuft sich demnach im Saldo auf 508,5 Millionen Euro. Im Vergleich zum ungedeckten Finanzbedarf des Jahres 2011 in Höhe von 459,2 Millionen Euro (einschließlich des bereits bestehenden Investitionsbedarfes der Infrastrukturpauschale) ist dies ein berücksichtigungsfähiger Mehrbedarf in Höhe von 49,3 Millionen Euro. 17

18 Der ungedeckte Finanzbedarf im Jahr 2012 in Höhe von 508,5 Millionen Euro wird in Höhe von 181,2 Millionen Euro als Landespauschale und 17,0 Millionen Euro als Infrastrukturpauschale über 24 als besondere Ergänzungszuweisung ausgereicht. Daneben werden aus dem Programm des Bundes Mittel in Höhe von 8,3 Millionen Euro ausgereicht. Diese dienen ebenfalls der Aufgabe Kindertagesbetreuung. Die Veränderungen beim verbleibenden Restbetrag in Höhe von 302 Millionen Euro werden bei der Bildung der Schlüsselmasse mit berücksichtigt ) Verrechnung nach 23a ThürKitaG Gemäß 23a ThürKitaG ist für das Jahr 2010 in 2012 einmalig eine Verrechnung der Kosten der Kindertagesbetreuung mit den Zuweisungen des Landes zur angemessenen Finanzausstattung der Kommunen vorzunehmen. Im Rahmen des damaligen Verfahrens zur Ermittlung der Kosten der Kindertagesbetreuung für 2010 gab es Unsicherheiten hinsichtlich der zu erwartenden Kinderzahl und der einstellbaren Kräfte nach der Novelle des ThürKitaG zum Hinsichtlich der weiteren Parameter bestand zum Zeitpunkt der Festlegung der Spitzabrechnung keine Unsicherheit. Die konkreten Kinderzahlen wurden zum erfasst, ebenso wie die tatsächlichen VbE zum und zum Hieraus ergibt sich unter Beibehaltung der sicheren Parameter und der Auskehrung der nicht abgeflossenen Landespauschalen in Höhe von 5,1 Millionen Euro der Betrag der Spitzabrechnung in Spitz abgerechnet werden die ehemals unsicheren Parameter Kinderzahlen und tatsächliche VbE. Dabei ist die Prognose der Gesamtkosten 2010 mit den tatsächlich angemessenen Kosten 2010 zu vergleichen. Der Differenzbetrag ist mit den Zuweisungen des Landes zur angemessenen Finanzausstattung 2012 zu verrechnen. Das Verfahren zur Feststellung der tatsächlich angemessenen Kosten der Kindertagesbetreuung in 2010 wird in der Thüringer Kindertagesbetreuungskostenfeststellungsverordnung (ThürKitaFestVO) geregelt. Das Verfahren entspricht der Berechnungsmethode, welche bei der Ermittlung der Prognose der Gesamtkosten 2010 wie der Gesamtkosten 2011 und 2012 zugrunde gelegt wurde. Maßgeblich sind die notwendigen Daten (Kinderzahl, VbE pädagogisches Personal) zum Stichtag Je VbE wird wie bei der Prognose 2010 und in den Jahren 2011 und ein Personalkostensatz von Euro/Jahr angesetzt. Sofern der Wert der VbE der tatsächlich beschäftigten Fachkräfte niedriger ist als der auf der Grundlage der Kinderzahlen rechnerisch ermittelte angemessene Bedarf an VbE, wird der Wert der VbE der tatsächlich beschäftigten Fachkräfte für die Berechnung der Personalkosten herangezogen. Sofern der Wert der VbE der tatsächlich Beschäftigten Fachkräfte höher ist, als der auf der Grundlage der Kinderzahlen rechnerisch ermittelte angemessene Bedarf an VbE, wird der rechnerisch ermittelte angemessene Bedarf für die weitere Berechnung herangezogen ( 1 Absatz 2 ThürKitaFestVO). Zum Stand wurden in Thüringen Kinder betreut. Dies entspricht einem Personalbedarf nach ThürKitaG a.f. von VbE. Nach dem ThürKitaG n.f. wäre bei dieser Kinderzahl zusätzliches Personal in Höhe von VbE zulässig. Tatsächlich belief sich der Personalbestand für zusätzliches Personal zum auf VbE. Anhand dieser Daten ergeben sich Personalkosten für das Personal nach ThürKitaG a.f. in Höhe von 317,4 Millionen Euro (7.935 VbE x Euro/VbE/Jahr). Die angemessenen Sachkosten belaufen sich demnach auf insgesamt 98,4 Millionen Euro (31 v. H. der Personalkosten für das Personal nach ThürKitaG a.f. von 317,4 Millionen Euro). Die Kosten für die Veränderungen nach der Novelle des ThürKitaG beliefen sich auf tatsächlich 39,2

19 Millionen Euro. Hier wird je VbE ein anteiliger Betrag von Euro (anteiliger Jahresbetrag von 5/12 von Euro/VbE/Jahr) berücksichtigt. Dies ergibt einen Betrag von 31,4 Millionen Euro (1.882 VbE x Euro). Die Sachkosten werden wie in den Prognosen für 2011 und 2012 mit 15 v. H. der Personalkosten für den zusätzlichen Personalbedarf nach ThürKitaG n.f., mithin einem Betrag von 4,7 Millionen Euro angesetzt. Zusätzlich ist ein Betrag von 3,1 Millionen Euro für das Fachpersonal nach 19 Absatz 4 und 7 ThürKitaG angefallen. In der Summe ergeben sich angemessene tatsächliche Betriebskosten in Höhe von 455,0 Millionen Euro. Die Prognose der Gesamtkosten 2010 belief sich einschließlich der anteiligen Mehrkosten der Novelle von 40 Millionen Euro auf 449,5 Millionen Euro. Die Differenz beträgt zunächst 5,5 Millionen Euro. Hinzu kommen die nicht in 2010 ausgereichten Mittel aus der Landespauschale nach 19 ThürKitaG in Höhe von 5,135 Millionen Euro (Soll 2010: 128 Millionen Euro, Ist 2010: 122,9 Millionen Euro). Der Differenzbetrag von 10,635 Millionen Euro wird gemäß 3 Absatz 4 erstattet. In Thüringen gibt es 942 Gemeinden mit Kindertageseinrichtungen. Der Betrag der Spitzabrechnung der Kindertagesbetreuung 2010 wird ausschließlich der Schlüsselmasse der Gemeinden und kreisfreien Städte zugeordnet und damit allein den Trägern dieser Aufgabe (vgl. Artikel 1 Nr. 3b). Somit kommt das Geld bei den Trägern der Aufgabe an. Mit der Verteilung über die Schlüsselzuweisung folgt man der gesetzlichen Regelung des 23 a ThürKitaG, wonach der Betrag der Spitzabrechnung mit der angemessenen Finanzausstattung zu verrechnen ist. Die Verteilungsmodalitäten folgen damit dem bestehenden System des kommunalen Finanzausgleichs, der eine Abrechnung gegenüber jeder einzelnen Gemeinde nicht vorsieht. 5.) Verbraucherpreisanstieg Im Rahmen der Revision werden die seit dem Ausgleichsjahr 2008 berücksichtigten und die angemessene Finanzausstattung der Kommunen beeinflussenden Veränderungen der Verbraucherpreise für das Ausgleichsjahr 2012 fortgeschrieben. Wie bereits bei der Ermittlung der angemessenen Finanzausstattung der Jahre 2008 bis 2011 wird auch bei der Ermittlung der angemessenen Finanzausstattung des Jahres 2012 ein Anstieg der Verbraucherpreise angesetzt, der sich am 10-Jahresdurchschnitt orientiert. Berücksichtigt wird der tatsächliche Verbraucherpreisanstieg in den Jahren 2001 bis einschließlich Damit wird an der Systematik festgehalten, die Prognosen auf Basis eines 10- Jahresdurchschnitts zu ermitteln. Werden die vom Thüringer Landesamt für Statistik veröffentlichten Preisanstiege der Jahre 2001 bis 2010 für Thüringen zugrunde gelegt, errechnet sich ein Durchschnittswert von rund 1,5 v. H.. Es werden hier die Finanzen der Thüringer Kommunen betrachtet, so dass bei einer Preissteigerung auch auf die Steigerungen in Thüringen abgestellt wird. Der so ermittelte durchschnittliche Verbraucherpreisanstieg in Thüringen von 1,5 v. H. wird auf den bereits bei der Ermittlung der angemessenen Finanzausstattung der Jahre 2008 bis 2011 zugrunde gelegten Basiswert (2,722 Milliarden Euro) sowohl für die Jahre 2006 bis 2011 als auch für das Jahr 2012 angelegt. Auf der so fortgeschriebenen Basis von 2,977 Milliarden Euro errechnet sich ein pauschaler Mehrbedarf im Jahr 2012 (im Vergleich zum Jahr 2011) in Höhe von rund 44,7 Millionen Euro ) Zensusgesetz Ein Minderbedarf der Kommunen im Jahr 2012 entsteht aufgrund der Verpflichtungen nach dem Zensusgesetz Aufgrund des Auslaufens des Zensusgesetzes verringert sich der Bedarf der Kommunen im Jahr 2012 in Höhe von 3,2 Millionen Euro.

20 7). Feuerwehrrente 20 Ein Minderbedarf ergibt sich auch hinsichtlich der Zusatzrente für aktive Feuerwehrleute. Insgesamt wurden die Kosten der Kommunen durch diesen neuen Standard aus dem Jahr 2011 auf 6,2 Millionen Euro geschätzt. Die Ist-Kosten 2010 belaufen sich auf lediglich 5,2 Millionen Euro. Zukünftig wird ein Bedarf von lediglich 5,5 Millionen Euro angenommen. Der Rückgang ist in der Anzahl der aktiven Feuerwehrleute begründet, die zum damaligen Zeitpunkt höher geschätzt wurde als sie tatsächlich ist. Eine Steigerung der Anzahl der aktiven Feuerwehrleute wird auch weiterhin nicht angenommen. Unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung wird sich dieser Zustand verstetigen. Insoweit ist der Bedarf an die aktuelle Situation anzupassen und die angemessene Finanzausstattung entsprechend um einen Betrag von 0,7 Millionen Euro zu mindern. 8.) kommunalisierte Landesstraßen Ein Mehrbedarf ist durch die in 2010 kommunalisierten Straßen gegeben. Im Jahr 2010 wurden tatsächlich 63 km Landesstraßen zu Kommunalstraßen herabgestuft. Es werden bereits gestiegene Kosten je Kilometer in Höhe von eingeschätzt. Der Mehrbedarf von 0,5 Millionen Euro ist in der Revision der angemessenen Finanzausstattung zu berücksichtigen. Wie in den Vorjahren auch werden lediglich die tatsächlich übertragenen Straßen des letzten Jahres in der Berechnung berücksichtigt. Für das Jahr 2013 werden dann die in 2011 tatsächlich herab gestuften Straßen dauerhaft berücksichtigt. Das TMBLV beabsichtigt, in 2011 ca. 245 km zu kommunalisieren. Ob und in welchem Umfang dies tatsächlich geschieht, kann derzeit nicht verlässlich zugesagt werden und ist mit einer erheblichen Unsicherheit verbunden. Insoweit wird das bisherige und bisher nicht kritisierte Verfahren in diesem Bereich fortgeführt und die tatsächlich kommunalisierten Straßen berücksichtigt. 9.) Abrechnung der Steuereinnahmen der Gemeinden 2010 Im Rahmen der Revision wirkt sich die erforderliche Abrechnung der Steuereinnahmen der Kommunen des Jahres 2010 mindernd aus. Gemäß 3 Absatz 2 Satz 1 sind Mehr- und Mindereinnahmen, die sich nach Ablauf eines Ausgleichsjahres nach dem tatsächlichen Steueraufkommen der Städte und Gemeinden im Vergleich zu dem der Bildung der Finanzausgleichsmasse zugrunde gelegten Steueraufkommen (Prognose) ergeben, im zweiten auf das Ausgleichsjahr folgenden Ausgleichsjahr bei der Bildung der Finanzausgleichsmasse zu verrechnen. Im Rahmen der Ermittlung der angemessenen Finanzausstattung des Jahres 2010 wurden die Steuereinnahmen der Kommunen im Jahr 2010 in Höhe von 992,0 Millionen Euro prognostiziert (Steuerschätzung November 2009). Die Ist-Steuereinnahmen der Kommunen im Jahr 2010 beliefen sich auf 1.031,4 Millionen Euro. Die Abrechnung der Steuern der Gemeinden 2010 in 2012 nach 3 Abs. 2 Satz 1 ThürFAG wurde im Einzelnen wie folgt vorgenommen:

21 21 Spitzabrechnung Steuereinnahmen 2010 in 2012 Prognose 2010 Ist 2010 Differenz reine Steuereinnahmen Kommunen 992, ,4 39,4 fiktive Steuereinnahmen Grundsteuer B 26,4 26,4 0,0 Summe 1.018, ,8 39,4 Quelle: ThürFAG 2010, TLS, Gemeindefinanzen 2010 Die fiktiv angenommenen Steuereinnahmen werden in ihrer Veränderung nicht betrachtet. In dem Sinne kommt es nur zu einem Vergleich der Prognose der reinen Steuereinnahmen mit den tatsächlichen reinen Steuereinnahmen. Hier wird Gleiches mit Gleichem betrachtet. In der Betrachtung der angenommenen Summe der Prognose 2010 mit den reinen tatsächlichen Steuereinnahmen 2010 würden unterschiedliche Basen miteinander verglichen: die Prognose mit den fiktiv angenommenen Steuern mit dem tatsächlichen Ist ohne fiktive Steuern. Bei dieser Betrachtung geht es darum, die Prognose mit dem tatsächlichen Ist zu vergleichen. Die fiktiven Steuern werden hingegen nicht prognostiziert, sondern lediglich angenommen bzw. unterstellt. Insoweit wird dem bisherigen Verfahren gefolgt. Zu vergleichen ist das tatsächliches Steuereinnahmeaufkommen... mit dem Steuereinahmeaufkommen (Prognose) (vgl. Begründung zum ThürFAG 2008/2009, Seite 39, DS 4/3160). Das Steuereinnahmeaufkommen wurde für das Jahr 2010 auf 992 Mio. prognostiziert. Die tatsächlichen Steuern betrugen 1.031,4 Mio.. Die Differenz von 39,4 Mio. ist das, was die Kommunen effektiv mehr in den Kassen hatten. Die fiktiv angenommenen Steuern bei der Betrachtung des Ist 2010 außen vor zu lassen, würde dazu führen, dass die Berücksichtigung von fiktiv angenommenen Steuern aufgrund der fiktiven Hebesätze zeitverzögert mit der Abrechnung der Steuereinnahmen obsolet und in Frage gestellt werden. Die Berücksichtigung fiktiv angenommener Steuern folgt den Maßgaben des ThürVerfGH in seinem Urteil vom (Az. 28/03). Danach haben sich die Kommunen nicht als alimentationsbedürftige Kostgänger des Landes zu verstehen, sondern vor allem den bei der Verwirklichung ihres kommunalen Selbstverwaltungsrechts entstehenden Finanzbedarf zunächst aus eigenen Kräften zu decken und die Gewährträgerschaft des Landes nur dann und insoweit in Anspruch nehmen sollen, als sie nach Erschöpfung der gesetzlichen und organisatorischen Möglichkeiten die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises mit eigenen Mitteln nicht bestreiten können (ThürVerfGH, a.a.o., S. 32). In der Betrachtung der einzelnen Steuerarten ergibt sich folgendes Bild: einzelne Betrachtung der reinen Steuereinnahmen Prognose 2010 Ist 2010 Differenz Gewerbesteuer netto ,2-27,8 Grundsteuer B ,7 4,7 Grundsteuer A 9 9,4 0,4 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ,7 49,7 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 76 76,7 0,7 Die Darstellung zeigt, dass die Mehreinnahmen im Wesentlichen nicht durch die Grundsteuer B und die Anhebung der Hebesätze verursacht worden sind. Im Gegenteil sind sie größtenteils den höheren Einnahmen bei der Einkommensteuer geschuldet. Hier haben

22 die Kommunen keine Einflussmöglichkeiten. Lediglich ein Betrag von 4,7 Millionen Euro ist den höheren Einnahmen und den höheren Hebesätzen bei der Grundsteuer B geschuldet. Lediglich in diesem zusätzlichen Umfang von 4,7 Millionen Euro sind die Kommunen ihrer verfassungsrechtlich gebotenen Pflicht nachgekommen, zunächst ihre eigenen Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Infolgedessen sind die tatsächlich höheren Steuereinnahmen von 39,4 Mio. auf 34,7 Mio. zu korrigieren. Der Unterschiedsbetrag zu der im Rahmen der Ermittlung der angemessenen Finanzausstattung des Jahres 2010 prognostizierten Höhe der eigenen Steuerreinnahmen zu den tatsächlichen Steuereinnahmen der Kommunen in Höhe von 34,7 Millionen Euro wird verrechnet ) Prognose der Steuereinnahmen der Gemeinden für 2012 Im Rahmen der Revision erfolgt ebenso die Berücksichtigung der für das Jahr 2012 prognostizierten Steuereinnahmen der Kommunen auf der Basis der Mai-Steuerschätzung Sollte die November-Steuerschätzung Mehreinnahmen ergeben, findet eine Anpassung der Finanzausgleichsmasse nicht statt, um Planungssicherheit für die Aufstellung der kommunalen Haushalte zu gewährleisten. Für das Jahr 2011 wurden insgesamt 1.080,7 Millionen Euro (einschließlich unterstellter fiktiver Mehreinnahmen aus Realsteuern in Höhe von 106,7 Millionen Euro) in Ansatz gebracht. Unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Mai-Steuerschätzung 2011 wird eingeschätzt, dass die Kommunen voraussichtlich im Jahr 2012 einen Anstieg der Steuereinnahmen (einschließlich angenommener fiktiver Mehreinnahmen aus Realsteuern) auf eine Höhe von insgesamt rund 1.253,7 Millionen Euro erwarten können. Die Prognose des Jahres 2012 berücksichtigt neben der Mai-Steuerschätzung 2011 (1.149,0 Millionen Euro) fiktiv angenommene Mehreinnahmen aus der Grundsteuer A, der Grundsteuer B sowie der Gewerbesteuer in Höhe von insgesamt 104,7 Millionen Euro. Die Anrechnung fiktiver Hebesätze erfolgt unter Beachtung der Maßgaben des Thüringer Verfassungsgerichtshofs. Danach sind die Kommunen keine alimentationsbedürftigen Kostgänger des Landes. Diese haben vielmehr den bei der Verwirklichung ihres kommunalen Selbstverwaltungsrechts entstehenden Finanzbedarf zunächst aus eigenen Kräften zu decken und die Gewährsträgerschaft des Landes nur dann und insoweit in Anspruch zu nehmen, als sie nach Erschöpfung der gesetzlichen und organisatorischen Möglichkeiten die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises mit eigenen Mitteln nicht bestreiten können (ThürVerfGH vom , Umdruck S. 32). Vor diesem Hintergrund wird von den Kommunen erwartet, ihren satzungsgeberischen Gestaltungsspielraum bei der Festsetzung ihrer Realsteuerhebesätze weiter als bisher auszuschöpfen. Ein Vergleich der durchschnittlichen Realsteuerhebesätze der Thüringer Kommunen u. a. mit den durchschnittlichen Realsteuerhebesätzen in Deutschland (bundesweit) bzw. im Freistaat Sachsen zeigt, dass das Thüringer Hebesatzniveau deutlich niedriger ist. Dies gilt sowohl für die Grundsteuer B, als auch für die Grundsteuer A sowie die Gewerbesteuer. Für die Berechnung der fiktiven Steuermehreinnahmen werden zum Vergleich die aktuell bekannten durchschnittlichen Hebesätze der Länder und Sachsens des Jahres 2009 zugrunde gelegt. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Gesetzes sind die Daten für 2010 noch nicht bekannt. Zugunsten der Thüringer Kommunen werden die durchschnittlichen Hebesätze für Thüringen in 2010 zugrunde gelegt. Es zeigt sich, dass diese im Rückblick zu 2009 zwar leicht angestiegen sind, aber doch noch unterdurchschnittlich im Vergleich zu den anderen Ländern sind. Infolge des leichten Anstieges der durchschnittlichen Hebesätze in Thüringen gegenüber 2009 mindert sich der

23 Betrag, der als fiktive Steuermehreinnahmen berücksichtigt wird, trotz erheblich gestiegener Steuereinnahmen der Gemeinden, von 106,7 Millionen Euro auf 104,7 Millionen Euro. Im Einzelnen stellt sich die Berechnung wie folgt dar: Prognostizierte Steuereinnahmen der Gemeinden 2012 Im Rahmen der Steuerschätzung im Mai 2011 wurden für die Kommunen folgende Steuereinnahmen für das Jahr 2012 prognostiziert: 23 In der Summe werden für 2012 Steuereinnahmen in Höhe von Millionen Euro prognostiziert. Im Jahr 2011 (ThürFAG) wurden Steuereinnahmen in Höhe von 974 Millionen Euro zugrunde gelegt. Die Differenz beträgt 175 Millionen Euro. Diesen Betrag an tatsächlichen Steuern werden die Kommunen voraussichtlich im Jahr 2012 mehr als in 2011 haben.

24 fiktive Grundsteuer B Wie im Rahmen der Ermittlung der angemessenen Finanzausstattung der Jahre 2008 bis 2011 werden bei der Finanzbedarfsermittlung des Jahres 2012 fiktive Steuermehreinnahmen aus der Grundsteuer B berücksichtigt. Der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B der Kommunen beträgt in v. H.. Der durchschnittliche Hebesatz in Deutschland betrug hingegen im Jahr 2009 insgesamt 401 v. H. (Quelle: Statistisches Bundesamt). Die Landesregierung orientiert sich im Jahr 2012 wie im Jahr 2011 am bundesweiten Durchschnitt. Insbesondere wird eingeschätzt, dass die Kommunen grundsätzlich auch in der Lage sind, Mehreinnahmen aus der Grundsteuer B auf der Basis eines durchschnittlichen Hebesatzes in Höhe von 401 v. H. zu erzielen. Rechnerisch ergeben sich bei einem unterstellten durchschnittlichen Hebesatz von 401 v. H. fiktive Mehreinnahmen in Höhe von rund 28,45 Millionen Euro, bezogen auf die Einnahmen aus Grundsteuer B der Mai-Steuerschätzung 2011 in Höhe von 179 Millionen Euro (bei einem durchschnittlichen Hebesatz von 346 v. H.) fiktive Grundsteuer A Aus den gleichen Gründen, die die Anrechnung fiktiver Einnahmen aus der Grundsteuer B rechtfertigen, erfolgt eine Berücksichtigung fiktiver Mehreinnahmen aus der Grundsteuer A. Auch bei der Grundsteuer A zeigt sich im Vergleich mit dem bundesweiten Durchschnitt (2009: 297 v. H.), dass die Kommunen ihre Einnahmemöglichkeiten nicht ausschöpfen (2010: 241 v. H.). Die Landesregierung schätzt wie im Jahr 2011 ein, dass auch in diesem Bereich die Kommunen ihre Anstrengungen ausweiten können, um mit höheren eigenen Einnahmen zur Finanzierung der Aufgabenerfüllung stärker als bisher beizutragen. Rechnerisch ergeben sich bei einem unterstellten durchschnittlichen Hebesatz von 297 v. H. fiktive Mehreinnahmen in Höhe von rund 2,32 Millionen Euro bezogen auf die prognostizierten Einnahmen aus der Grundsteuer A nach der Mai-Steuerschätzung 2011 in Höhe von 10 Millionen Euro (bei einem durchschnittlichen Hebesatz von 241 v. H.) fiktive Gewerbesteuer Der durchschnittliche Hebesatz der Gewerbesteuer der Thüringer Kommunen im Jahr 2010 beträgt 349 v. H.. Hingegen beläuft sich der durchschnittliche Hebesatz bundesweit im Jahr 2009 auf 387 v. H. (Quelle: Statistisches Bundesamt) sowie der durchschnittliche Gewerbesteuerhebsatz im Freistaat Sachsen im Jahr 2009 auf 411 v. H.. Auch bei der

25 Gewerbesteuer wird deutlich, dass die Thüringer Kommunen im Vergleich zum durchschnittlichen Hebesatz im Freistaat Sachsen ihre Einnahmemöglichkeiten nicht ausschöpfen. Im Ergebnis dessen wird bei der Ermittlung der angemessenen Finanzausstattung angenommen, dass auch die Thüringer Kommunen durch eine Anhebung der Gewerbesteuerhebesätze Mehreinnahmen erzielen könnten, die die Alimentationspflichten des Landes verringern. In Orientierung am durchschnittlichen bundesweiten Hebesatz sowie in Orientierung am durchschnittlichen sächsischen Hebesatz wird eingeschätzt, dass auch die Thüringer Kommunen den Gewerbesteuerhebesatz auf durchschnittlich 400 v. H. erhöhen könnten. Dabei wird die bisherige Berechnungsmethode aus dem Jahr 2011 beibehalten. Rechnerisch ergeben sich bei einem unterstellten durchschnittlichen Hebesatz von 400 v. H. fiktive Mehreinnahmen in Höhe von rund 73,94 Millionen Euro bezogen auf die prognostizierten Gewerbesteuernettoeinnahmen nach der Mai-Steuerschätzung 2011 im Jahr 2012 in Höhe von 506 Millionen Euro (bei einem durchschnittlichen Hebesatz von 349 v. H.). Hinsichtlich der Gesamtheit der fiktiv angenommenen Steuern ergibt sich folgendes Bild: 25 Es zeigt sich, dass die Hebesätze in Thüringen im Rückblick zu 2009 zwar leicht angestiegen sind, aber doch noch unterdurchschnittlich im Vergleich zu den anderen Ländern sind. Infolge des leichten Anstieges der durchschnittlichen Hebesätze in Thüringen gegenüber 2009 mindert sich der Betrag, der als fiktive Steuermehreinnahmen berücksichtigt wird, trotz erheblich gestiegener Steuereinnahmen der Gemeinden, von 106,7 Millionen Euro auf 104,7 Millionen Euro. Die Summe der prognostizierten Steuereinnahmen der Gemeinden und der fiktiv angenommenen Steuern stellt sich wie folgt dar:

26 26 Im Übrigen besteht kein Zwang zur Anhebung der Hebesätze bei der Gewerbesteuer, sondern bleibt den Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung überlassen, wie sie ihren Haushaltsausgleich erzielen. 11.) Abrechnung des Kleinen Steuerverbundes 2010 Ein weiterer Faktor, der die angemessene Finanzausstattung des Jahres 2012 beeinflusst, ist die Abrechnung des Steuerverbundes des Jahres Nach 3 Abs. 2 Satz 1 werden Mehr- und Mindereinnahmen, die sich nach Ablauf eines Ausgleichsjahres aus den Verbundgrundlagen nach Absatz 1 Satz 3 nach dem tatsächlichen Einnahmeaufkommen des Landes ergeben, im zweiten auf das Ausgleichsjahr folgenden Ausgleichsjahr bei der Bildung der Finanzausgleichsmasse verrechnet. Die Verbundquote im Jahre 2010 betrug 2,25 v. H. der Einnahmen des Landes aus dem prognostizierten Landesanteil an den Gemeinschaftssteuern, abzüglich der Gewerbesteuerumlage, einschließlich der Einnahmen des Landes aus den Sonderbedarfs- Bundesergänzungszuweisungen wegen teilungsbedingter Lasten (Verbundgrundlagen) im Jahr Auf der Grundlage der November-Steuerschätzung 2009 wurde auf Basis dieser Verbundquote ein Betrag in Höhe von 121,9 Millionen Euro ermittelt und bei der Ermittlung der angemessenen Finanzausstattung des Jahres 2010 in Ansatz gebracht. Die tatsächlichen Einnahmen des Landes im Jahr 2010 fielen jedoch höher aus, als in der November-Steuerschätzung 2009 prognostiziert. Auf Basis der tatsächlichen Einnahmen des Landes aus den Verbundgrundlagen errechnet sich ein Betrag in Höhe von rund 127,046 Millionen Euro. Der Mehrbetrag in Höhe von 5,146 Millionen Euro (im Vergleich zum Ansatz 2010 in Höhe von 121,9 Millionen Euro) wird einmalig bei der Ermittlung der angemessenen Finanzausstattung des Jahres 2012 als Aufwuchs berücksichtigt. 12.) Prognose des Kleinen Steuerverbundes 2012 Darüber hinaus ergibt sich ein Aufwuchs durch die Veränderung des von der Leistungskraft des Landes abhängigen Anteils für freiwillige Leistungen. Im Jahr 2012 beträgt dieser Anteil 1,1 v. H. der Einnahmen des Landes aus dem prognostizierten Landesanteil an den Gemeinschaftssteuern, abzüglich der

27 Gewerbesteuerumlage, einschließlich der Einnahmen des Landes aus den Sonderbedarfs- Bundesergänzungszuweisungen wegen teilungsbedingter Lasten (Verbundgrundlagen). Die Quote wird wegen der gestiegenen Steuereinnahmen des Landes und der damit verbundenen leicht stärkeren Leistungskraft des Landes von 1,0 v. H. auf 1,1 v. H. angehoben. Die Verbundgrundlagen 2012 werden nach der Mai-Steuerschätzung des Jahres 2011 auf einen Betrag von Millionen Euro prognostiziert. Auf Basis der Mai- Steuerschätzung des Jahres 2011 errechnet sich aus der neuen Verbundquote ein Betrag in Höhe von 63,764 Millionen Euro. Im Vergleich zum Ansatz des Jahres 2011 (54 Millionen Euro) ist dies ein Aufwuchs um 9,764 Millionen Euro ) Auftragskostenpauschale Die angemessene Finanzausstattung des Jahres 2012 wird weiterhin durch einen Mehrbedarf bei der Kostenerstattung für übertragene Aufgaben im Rahmen der Auftragskostenpauschale im Vergleich zum Ansatz des Jahres 2011 beeinflusst. Der Mehrbedarf für die Auftragskostenpauschale wird auf insgesamt rund 7,4 Millionen Euro geschätzt. Dieser ist auf die Aufnahme der Aufgabe Lärmkartierung, die Aufnahme der Aufgabe Umsetzung des Artikel 8 der Richtlinie 2006/123/EG, die Aktualisierung der Arbeitsplatzkosten (Tarifsteigerungen, ca. 4,0 Mio. ) sowie auf eine Modifizierung der Benchmark-Methode zurückzuführen. Mit dem ThürFAG 2011 (Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes) wurde eine Umstellung der aufgabenbezogenen Korridorbereinigung auf die sog. Benchmark-Methode vorgenommen, wobei die jeweils drei am wirtschaftlichsten arbeitenden Kommunen innerhalb einer Vergleichgruppe als Maßstab für die Angemessenheit des vom Land geschuldeten Mehrbelastungsausgleiches herangezogen werden sollten. Die beabsichtigten Änderungen der Berechnungsmethode bezog sich auf die einwohnerbezogenen Erstattungsbeträge nach den 1 bis 8 der Verordnung über die Auftragskostenpauschale. Dem Prognoseansatz für die Auftragskostenpauschale des Jahres 2012 liegt eine Modifizierung dahingehend zugrunde, dass statt der besten drei in der Vergleichsgruppe Verwaltungsgemeinschaften, erfüllenden Gemeinden und sonstigen selbständigen Gemeinden, nunmehr die wirtschaftlichsten 10 Prozent als Maßstab herangezogen werden sollen. Für diese Gruppe bilden damit statt drei, nunmehr 21 Verwaltungseinheiten den Maßstab für die Gruppe. Diese Modifizierung wirkt sich dergestalt aus, dass sich der Grundbetrag ( 1 der VO über die Auftragskostenpauschale) in der Gruppe der Verwaltungsgemeinschaften, erfüllenden Gemeinden und sonstigen selbständigen Gemeinden entsprechend erhöhen wird. Im Vergleich zum Prognoseansatz des Jahres 2011 in Höhe von 181 Millionen Euro, der unter Zugrundelegung der jeweils 3 Besten in der jeweiligen Vergleichgruppe ermittelt wurde, erhöht sich der Finanzbedarf für die Auftragskostenpauschale für das Ausgleichsjahr 2012 infolge der Modifizierung der Berechnungsmethode um rund 3,4 Millionen Euro. Die Umstellung der Berechnungsmethode erfolgt als Reaktion auf die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände zum Entwurf einer Verordnung über die Auftragskostenpauschale des Jahres 2011, die die gewählte Methode der jeweils 3 am wirtschaftlichsten arbeitenden Kommunen in der jeweiligen Vergleichsgruppe insbesondere wegen der Auswirkungen in der Gruppe der Verwaltungsgemeinschaften, erfüllenden Gemeinden und sonstigen selbständigen Gemeinden abgelehnt haben. Die Argumente der kommunalen Spitzenverbände wurden von der Landesregierung aufgegriffen und eine Umstellung der ursprünglich beabsichtigten Berechnungsmethode (die besten drei) vorgenommen. Damit wird sichergestellt, dass auch in der Vergleichsgruppe der Verwaltungsgemeinschaften, erfüllenden Gemeinden und sonstigen selbständigen

28 Gemeinden eine repräsentative Anzahl von Kommunen enthalten ist, die einen belastbaren Maßstab in dieser Gruppe setzt. Dies trägt zur Verbreiterung der Vergleichsbasis bei. Einzelheiten, insbesondere die Höhe der einzelnen Erstattungsbeträge werden in der Verordnung über die Auftragskostenpauschale des Jahres 2012 geregelt. In der Konsequenz dieser Modifizierung wird soll die Verordnung über die Auftragskostenpauschale des Jahres 2011 die Änderung des Berechnungsverfahrens (statt der besten drei in der Gruppe der Verwaltungsgemeinschaften, erfüllenden Gemeinden und sonstigen selbständigen Gemeinden, hin zu den besten 10 Prozent in der Gruppe der Verwaltungsgemeinschaften, erfüllenden Gemeinden und sonstigen selbständigen Gemeinden) aufgreifen und umsetzen ) Abgleich mit der Kassenstatistik der Gemeinden 2010 Ein weiterer Faktor, der die Höhe der angemessenen Finanzausstattung der Kommunen im Jahr 2012 bestimmt, ist die Berücksichtigung der Entwicklung der weiteren Einnahmen und Ausgaben der Kommunen. Es findet hier keine neue Betrachtungsweise statt. Vielmehr wurde bereits im vergangenen Jahr eine Betrachtung der sonstigen Einnahmen vorgenommen. Die Änderung besteht lediglich darin, dass alle großen Einnahme- und Ausgabepositionen der Gemeinden anhand der Daten aus der Kassenstatistik der Gemeinden für 2010 untersucht worden sind. Die Berücksichtigung ist auch weiterhin gerechtfertigt. Die jeweilige Höhe der angemessenen Finanzausstattung der Jahre 2008, 2009 und 2010 wird neben den Steuereinnahmen auch von den sonstigen originären Einnahmen wie auch Ausgaben der Kommunen beeinflusst. Bei der Ermittlung der angemessenen Finanzausstattung der Jahre 2008, 2009 sowie 2010 wurden jeweils die von den Kommunen im Rahmen der landesweiten Datenerhebung im Jahr 2006 angegebenen sonstigen Einnahmen wie Ausgaben (Durchschnitt der Jahre 2003, 2004 und 2005) in ihrer Höhe nach unverändert gelassen. Eine Fortschreibung bzw. Untersuchung der Entwicklung dieser sonstigen Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der Revisionen fand bislang, abgesehen von einigen Ausnahmen wie z.b. der Personalausgaben, des Verbraucherpreisanstieges usw., nicht statt. Insbesondere die Entwicklungen auch auf der Ausgabenseite der Kommunen sind bei konsequenter Anwendung der in 2011 begonnenen Betrachtung der sonstigen Einnahmen anhand der aktuellen Daten aus der Kassenstatistik 2010 in die Gesamtbetrachtung mit einzubeziehen. Die Kommunen sind nur insoweit auf Finanzausgleichszuweisungen angewiesen, wie ihre originären Einnahmen nicht ausreichen. Im dynamischen System des Finanzausgleichs gibt es hier beständig Veränderungen, die ausgleichsrelevant sein können. Sofern Doppelberücksichtigungen verschiedener Einnahmen ausgeschlossen sind dem trägt vorliegend die Ausklammerung der laufenden Zuschüsse des Bundes und der Länder sowie der Verwaltungs- und Benutzungsgebühren Rechnung gilt der Grundsatz der Orientierung an den zeitnächsten tatsächlichen Ergebnissen, um Wahrheit und Klarheit im Finanzausgleich zu gewährleisten. Die Berücksichtigung der Kassenstatistik 2010 statt des für ermittelten Durchschnitts bzw. des letzten vor 2010 ermittelten Wertes entspricht dem. Um diesem Rechnung zu tragen, werden im Rahmen der Revision der kommunalen Finanzausstattung des Jahres 2012 wie bereits schon 2011 die Veränderungen bei den relevanten sonstigen Einnahmen und sonstigen Ausgaben laut der Kassenstatistik 2010 in die Revision einbezogen. Bei der Bemessung der angemessenen Finanzausstattung des Jahres 2012 wird im Sinne einer Prognose unterstellt, dass die Thüringer Kommunen auch im Folgejahr das 2010 festgestellte Niveau realisieren können. In jedem Fall wird im Rahmen der Revision des Finanzausgleiche der Jahre 2013 ff. eine entsprechende Überprüfung auch dieser

29 Annahmen stattfinden, so dass die Bedenken der kommunalen Spitzenverbände unbegründet sind, zumal eine derartige rückblickende Betrachtung bereits im Rahmen des KFA 2010 und 2011 angestellt wurde. Die gewählten unterschiedlichen Basiszeiträume sind der bisher nur teilweise vorgenommenen Betrachtung der Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden geschuldet. Während ein Teil der Einnahmen bereits in 2011, ein anderer Teil noch gar nicht betrachtet wurde, ergeben sich die unterschiedlichen Basiszeiträume. Es werden insoweit alle Einnahme- und Ausgabepositionen auf den Wert für 2010 betrachtet, um in den folgenden Ausgleichsjahren eine einheitliche und konsistente Bezugsgröße für alle Einnahme- und Ausgabegrößen der Gemeinden zu haben Verwaltungseinnahmen der Gemeinden 2010 Die Verwaltungseinnahmen insgesamt betrugen im Durchschnitt der Jahre 2003 bis ,8 Millionen Euro. Im Jahr 2010 liegen die Verwaltungseinnahmen der Gemeinden bei 609,5 Millionen Euro (Wert aus der Kassenstatistik der Gemeinden 2010 des TLS). Die höheren Einnahmen im Vergleich zum damaligen Erhebungsstand dienen auch der Finanzierung des ungedeckten Finanzbedarfs der Kommunen. 29 Entwicklung der Verwaltungseinnahmen der Gemeinden in Thüringen seit ,1 592,4 598,6 609, ,4 549,9 550,1 561,9 in Mio

30 30 Betrachtete Verwaltungseinnahmen der Gemeinden seit in Mio Es wurden nicht alle Verwaltungs- und Benutzungsgebühren in die Revision mit einbezogen. Hierzu wird auf Punkt verwiesen. Im Einzelnen ergeben sich im Vergleich zur Revision 2011 folgende Veränderungen: Einnahmen aus zweckgebundenen Abgaben Die Einnahmen aus zweckgebundenen Abgaben wurden in der Revision 2011 mit ca. 2,7 Millionen Euro berücksichtigt. Im Jahr 2010 liegen die Einnahmen aus zweckgebundenen Abgaben der Gemeinden bei 3,2 Millionen Euro (Wert aus der Kassenstatistik der Gemeinden 2010 des TLS). Die höheren Einnahmen in Höhe von 0,5 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahreswert dienen auch der Finanzierung des ungedeckten Finanzbedarfs der Kommunen Einnahmen aus Verkäufen Die Einnahmen aus Verkäufen wurden in der Revision 2011 mit ca. 33 Millionen Euro berücksichtigt. Im Jahr 2010 liegen die Einnahmen aus Verkäufen der Gemeinden bei lediglich 32,2 Millionen Euro (Wert aus der Kassenstatistik der Gemeinden 2010 des TLS). Die geringeren Einnahmen in Höhe von 0,8 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahreswert fehlen zur Finanzierung des ungedeckten Finanzbedarfs der Kommunen Einnahmen aus Mieten und Pachten Die Einnahmen aus Mieten und Pachten wurden in der Revision 2011 mit ca. 87,2 Millionen Euro berücksichtigt (Durchschnitt der Jahre ). Im Jahr 2010 liegen die Einnahmen aus Mieten und Pachten der Gemeinden bei 90,9 Millionen Euro (Wert aus der Kassenstatistik der Gemeinden 2010 des TLS). Die höheren Einnahmen in Höhe von 3,8 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahreswert dienen auch der Finanzierung des ungedeckten Finanzbedarfs der Kommunen Einnahmen aus Gewinnanteilen Die Einnahmen aus Gewinnanteilen wurden in der Revision 2011 mit ca. 36,3 Millionen Euro berücksichtigt (Durchschnitt der Jahre ). Im Jahr 2010 liegen die Einnahmen aus Gewinnanteilen der Gemeinden bei 44,8 Millionen Euro (Wert aus der Kassenstatistik der Gemeinden 2010 des TLS). Die höheren Einnahmen in Höhe von 8,5 Millionen Euro im

31 Vergleich zum Vorjahreswert dienen auch der Finanzierung des ungedeckten Finanzbedarfs der Kommunen Einnahmen aus Konzessionsabgaben Die Einnahmen aus Konzessionsabgaben wurden in der Revision 2011 mit ca. 69,7 Millionen Euro berücksichtigt (Durchschnitt der Jahre ). Im Jahr 2010 liegen die Einnahmen aus Konzessionsabgaben der Gemeinden bei 73,8 Millionen Euro (Wert aus der Kassenstatistik der Gemeinden 2010 des TLS). Die höheren Einnahmen in Höhe von 4,1 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahreswert dienen auch der Finanzierung des ungedeckten Finanzbedarfs der Kommunen sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen Die sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen betrugen im Durchschnitt der Jahre ) 30,7 Millionen Euro. Im Jahr 2010 liegen die sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen der Gemeinden bei 37,3 Millionen Euro (Wert aus der Kassenstatistik der Gemeinden 2010 des TLS). Die höheren Einnahmen in Höhe von 6,6 Millionen Euro im Vergleich zum Basiswert dienen auch der Finanzierung des ungedeckten Finanzbedarfs der Kommunen weitere Finanzeinnahmen Die weiteren Finanzeinnahmen betrugen im Durchschnitt der Jahre ,1 Millionen Euro. Im Jahr 2010 liegen die sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen der Gemeinden bei 31,8 Millionen Euro (Wert aus der Kassenstatistik der Gemeinden 2010 des TLS). Die höheren Einnahmen in Höhe von 10,7 Millionen Euro im Vergleich zum Basiswert dienen auch der Finanzierung des ungedeckten Finanzbedarfs der Kommunen sonstige Einnahmearten Einer Betrachtung der Einnahmen aus Benutzungsgebühren bedarf es in diesem Zusammenhang nicht, da bei der Ermittlung der angemessenen Finanzausstattung die wesentlichen gebührenrelevanten Aufgaben wie z.b. die nach dem ThürKitaG, die Wasserver- und entsorgung sowie die Abfallentsorgung bereits einer separaten Betrachtung unterzogen werden Zinseinnahmen der Gemeinden 2010 (Gruppierungsnummer , 23) Die Zinseinnahmen wurden bereits in der Revision für 2011 an den Durchschnitt der Jahre angepasst. Die in der angemessenen Finanzausstattung 2011 zugrunde gelegten Zinseinnahmen betrugen 37 Millionen Euro. Im Jahr 2010 liegen die Zinseinnahmen der Gemeinden bei 20,6 Millionen Euro (Wert aus der Kassenstatistik der Gemeinden 2010 des TLS). Die geringeren Einnahmen im Vergleich zur Revision 2011 stehen nicht mehr zur Finanzierung des ungedeckten Finanzbedarfs der Kommunen zur Verfügung. In Höhe der Differenz von 16,4 Millionen Euro haben die Kommunen einnahmeseitig weniger Mittel zur Verfügung, so dass die angemessene Finanzausstattung entsprechend zu erhöhen ist.

32 32 Entwicklung der Zinseinnahmen der Kommunen seit 2003 in Millionen Euro , ,3 34, , ,3 22,3 22,5 20, Zinsausgaben der Gemeinden 2010 (Gruppierungsnummer ) Die Zinsausgaben betrugen im Durchschnitt der Jahre 2003 bis ,7 Millionen Euro. Im Jahr 2010 liegen die Zinsausgaben der Gemeinden bei lediglich 100,3 Millionen Euro (Wert aus der Kassenstatistik der Gemeinden 2010 des TLS). In Höhe der Differenz von 48,4 Millionen sind die Kommunen ausgabeseitig entlastet, so dass die angemessene Finanzausstattung entsprechend zu mindern ist. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass die Kommunen in den letzten Jahren kontinuierlich ihre Schulden in der Gesamtheit abgebaut haben. Zinsausgaben der Gemeinden seit 2003 in Millionen Euro , ,2 138,0 129,6 125,3 121,6 108, ,

33 14.4. Investitionsausgaben der Gemeinden 2010 (Gruppierungsnummer 932, 935, 94 sowie 98, , 996, 997) 33 Quelle: TLS, Gemeindefinanzen (Kassenstatistik) Die Investitionsausgaben (Sachinvestitionen und Zuweisungen der Gemeinden für Investitionen) betrugen im Durchschnitt der Jahre 2003 bis ,5 Millionen Euro. Im Jahr 2010 liegen sie bei 840,6 Millionen Euro (Wert aus der Kassenstatistik der Gemeinden 2010 des TLS). Der Wert ist beeinflusst durch die Ausgaben für Investitionen im Rahmen des Konjunkturprogramms II des Bundes in Höhe von insgesamt (inklusive Eigenanteil der Kommunen) ca. 145 Millionen Euro (Hochrechnung aufgrund der Ist-Ausgaben der abgerufenen Bundesmittel im Landeshaushalt 2010 ca. 108,7 Millionen Euro). Um diesen Betrag sind die Investitionen der Gemeinden zusätzlich (vgl. Voraussetzung des Bundes für die Zuwendung Zusätzlichkeit) erhöht. Die Eigenmittel der Kommunen am Konjunkturprogramm II betragen in 2010 demnach ca. 36,3 Millionen Euro. Sofern keine Verwendung der Mittel für das Konjunkturprogramm II vorgenommen worden wäre, wird zugunsten der Kommunen unterstellt, dass die Gemeinden den aufzubringenden Eigenanteil für das Konjunkturprogramm für andere Investitionen in dem Jahr verwendet hätten. Um den effektiven Betrag an Investitionen 2010 zu ermitteln, ist der zusätzliche Bundesbetrag für das Konjunkturprogramm abzuziehen. Damit betragen die bereinigten Investitionsausgaben der Kommunen in ,9 Millionen Euro. In Höhe der Differenz von 73,6 Millionen sind die Kommunen ausgabeseitig entlastet. Im Bereich der Investitionsausgaben wird wie bei den anderen Einnahme- und Ausgabepositionen der Gemeinden eine Betrachtung und Einschätzung aufgrund der Verbrauchswerte der Vergangenheit vorgenommen. Die Investitionsausgaben unterliegen hier keinem anderen Berechnungsmodus als die anderen Einnahme- und Ausgabepositionen. Die Bereinigung um die bundesfinanzierten Investitionen steht jedoch nicht im Zentrum der dem Land verfassungsrechtlich auferlegten Ermittlungs- und Beobachtungspflicht, wenn es um die Abschätzung künftiger Bedarfe geht. Entscheidend ist, dass angesichts des mittlerweile erreichten Standes der kommunalen Infrastruktur auf absehbare Zeit geringere Investitionsausgaben der Kommunen erforderlich werden:

34 34 a) Im Vergleich zu 2003 sind die Investitionsausgaben der Kommunen in 2010 ohne den Sondereffekt des Konjunkturpakets II um 201,7 Millionen Euro gesunken. Diese Bedarfsreduzierung wird weiter fortwirken, da die langlebigen kommunalen Infrastrukturgüter, die zur Deckung des infrastrukturellen Nachholbedarfs infolge der deutschen Teilung nach 1990 investiert wurden, am Anfang ihrer Nutzungszeit stehen und Reinvestitionen erst nach längerem Zeitablauf erforderlich sein werden. Seit 2001 wurden seitens der Kommunen Investitionen in Höhe von ca. 12,1 Mrd. Euro getätigt, womit ein hoher Anteil des Nachholbedarfs abfinanziert wurde. b) Dass diese Erscheinung des sich reduzierenden Investitionsbedarfs keine allein auf die Thüringer Kommunen bezogene ist, zeigen die gleichgerichteten Entwicklungen in den anderen neuen Ländern. Im Vergleich mit den anderen Ländern und insbesondere auch mit den neuen Ländern zeigt sich, dass in allen neuen Ländern die Investitionen seit 2003 in einem mehr oder minder weniger großen Umfang zurückgegangen sind. BB MV SN ST TH FLges FLW FLO Veränderung -7% -30% -25% -33% -14% -4% 1% Quelle: ZDL Kassenstatistik der Gemeinden -22% In der Betrachtung der durch das Konjunkturprogramm II unverfälschten Jahre 2003 mit 2008 zeigt sich, dass die Investitionsausgaben im Durchschnitt um 22% zurückgegangen sind. Dies ist ein Indiz dafür, dass sich der ehemalige Investitionsstau in den neuen Ländern auflöst und sich dadurch die Plausibilität der Bedarfsabschätzung erhöht. Auch deshalb weil die Investitionen der Kommunen in den alten Ländern wegen des Erneuerungs- und Ersatzinvestitionsaufwandes leicht gestiegen sind (+1%). c) Die kommunale Verschuldung der Thüringer Kommunen (vgl. Punkt 14.3) ist seit 2003 um 668 Mio. Euro auf Mio. Euro in 2010 zurückgegangen. Insoweit wurden die Mittel für die Tilgung der Verbindlichkeiten statt für Investitionen genutzt. Dies ist ein weiteres Indiz für einen geringeren Investitionsbedarf. Es gibt keinen Beleg für die These, dass die Investitionen wegen sich verringernder Finanzausstattung der Kommunen reduziert werden mussten. Den nach 2001 teils deutlich steigenden Gesamteinnahmen stehen insgesamt fallende Investitionsausgaben gegenüber.

35 35 Entwicklung der bereinigten Einnahmen und der Bruttoinvestitionen der Kommunen in Thüringen Bereinigte Einnahmen Bruttoinvestitionen mit KP II in Mio. Euro Quelle. ZDL Kassendaten der Gemeinden Insoweit kann von einem zukünftigen Bedarf für Investitionen in Höhe von 732 Mio. Euro ausgegangen werden. Dieser ist um 73,6 Mio. Euro geringer als der bisher in der angemessenen Finanzausstattung enthaltene Bedarf von 806 Mio. Euro. Grundsätzlich ist aufgrund der vorstehenden Ausführungen von einem dauerhaft geminderten Investitionsbedarf auf dem Niveau von 2010 auszugehen, so dass eine Minderung der angemessenen Finanzausstattung gerechtfertigt ist. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass die Sonderbedarfs- Bundesergänzungszuweisungen zum einen aufgrund des niedrigeren Einnahmeniveaus in den neuen Ländern gewährt wurden. Zum anderen und wesentlicheren Teil wurden sie zur Anpassung der Infrastruktur und zur Auflösung des bestehenden Investitionsstaus gewährt. Der Solidarpakt II sieht ein Abschmelzen der Sonderbedarfs-Ergänzungszuweisungen bis zum völligen Wegfall Ende 2019 vor, so dass insgesamt weniger Mittel für Investitionen zur Verfügung stehen und diese infolge des weitgehend erfüllten Nachholbedarfs nach der deutschen Einigung auf das Niveau der westlichen Länder abzusenken sind. Auch hier werden weiterhin Investitionen getätigt. Die in Thüringen zu beobachtende Entwicklung läuft insofern parallel zu den Berechnungsgrundlagen des Solidarpaktes II, der auch von der allmählichen Abfinanzierung des infrastrukturellen Nachholbedarfs in den neuen Ländern ausgeht Personalausgaben der Gemeinden 2010 (Gruppierungsnummer 4) Die Personalausgaben betrugen ,2 Millionen Euro. Es wird hier der Wert für 2009 zugrunde gelegt, da die Personalausgaben im Rahmen der Revisionen der Jahre jeweils fortgeschrieben wurden. Im Jahr 2010 liegen die Personalausgaben der Gemeinden bei 1.282,8 Millionen Euro (Wert aus der Kassenstatistik der Gemeinden 2010 des TLS). Dies ist eine Steigerung gegenüber 2009 von 25,6 Millionen Euro. Dem liegen insbesondere Steigerungen durch Tarifanpassungen für den eigenen wie auch übertragenen Wirkungskreis, durch die Kosten der Feuerwehrrente (5,2 Millionen Euro) wie auch die Personaleinstellungen aufgrund der Novelle des ThürKitaG in kommunalen Einrichtungen zugrunde.

36 Darüber hinaus wurden in der Revision der angemessenen Finanzausstattung 2010 Personalausgabensteigerungen in Höhe von insgesamt 56,2 Millionen Euro berücksichtigt. Von diesem Betrag entfielen 10 Millionen Euro für die Personalausgaben im übertragenen Wirkungskreis (Auftragskostenpauschale) und 46,2 Millionen Euro auf die Ausgaben im eigenen Wirkungskreis. Darüber hinaus erhalten die Kommunen im Rahmen der kommunalisierten Aufgaben ebenfalls Personalkosten vom Land in voller Höhe erstattet. Diese Steigerungen werden bereits in einer gesonderten Betrachtung berücksichtigt, so dass eine nochmalige Berücksichtigung des Aufwuchses 2009 zu 2010 zu einer doppelten Alimentation derselben Aufgabe führen würde. 36 Personalausgaben und Personalbestand der Gemeinden und Gemeindeverbände in Thüringen seit 2003 Personalausgaben Personalbestand in Millionen Euro Quelle: TLS, Kassenstatistik der Gemeinden, Personal des öffentlichen Dienstes in Thüringen am Vorabergebnisse - Zusätzlich werden jedoch Steigerungen für Personalaufwendungen in 2012 analog den Annahmen für die Personalaufwendungen des Landes in Höhe von 1 v. H. der Personalkosten der Kommunen berücksichtigt. Der Betrag von 12,8 Millionen Euro wird mit 4 Millionen Euro bei der Auftragskostenpauschale und mit 8,8 Millionen Euro für den eigenen Wirkungskreis berücksichtigt. Im Übrigen liegt der Prognose wie in den Vorjahren auch die Annahme zugrunde, dass ggf. weitere Personalkostensteigerungen mittels weiteren Personalabbaus kompensiert werden können. Zusätzlich werden weitere Personalkostensteigerungen im Rahmen der Bedarfsprognose einzelner Aufgabenbereiche (z.b. SGB II oder Kita) in die Ermittlung der angemessenen Finanzausstattung einbezogen laufender Sachaufwand der Gemeinden 2010 (Gruppierungsnummer 50 65, , , 84) Die Sachausgaben betrugen im Durchschnitt der Jahre 2003 bis ,3 Millionen Euro. Im Jahr 2010 liegen die Sachausgaben der Gemeinden bei 817,6 Millionen Euro (Wert aus der Kassenstatistik der Gemeinden 2010 des TLS). Dies ist eine Steigerung von 69,3 Millionen Euro.

37 37 Entwicklung des laufenden Sachaufwandes des Gemeinden seit , ,9 817,6 in Mio ,0 749,0 764,5 774, , Diese Steigerung wird u. a. bereits in einer gesonderten Betrachtung berücksichtigt, der Fortschreibung des Verbraucherpreisanstieges. Auf der Basis der damaligen Kosten (2,722 Milliarden Euro) wurde die angemessene Finanzausstattung sowohl für die Jahre 2006 bis 2011 als auch für das Jahr 2012 insgesamt um einen Betrag von 305 Millionen Euro erhöht. Eine nochmalige Berücksichtigung der Steigerung der Sachausgaben würde an dieser Stelle zu einer doppelten Alimentation derselben Aufgabe führen. 15.) Finanzierung des Beirates für Kommunale Finanzen (vgl. Nummer 9) Gemäß 36 Absatz 3 erhält der Beirat für kommunale Finanzen jährlich Euro insbesondere zur Finanzierung von Forschungsvorhaben mit Bezug auf die Kommunalfinanzen und den Kommunalen Finanzausgleich aus der angemessenen Finanzausstattung. Diese neue Leistung ist Bedarf erhöhend zu berücksichtigen. Ergebnis Im Ergebnis der Revision ermittelt sich eine vom Land im Jahr 2012 sicherzustellende angemessene Finanzausstattung in Höhe von 2.440,1 Millionen Euro. Darin ist ein einmaliger Abzugsbetrag in Höhe von 34,7 Millionen Euro (Abrechnung Steuereinnahmen 2010) sowie ein einmaliger Nachzahlungsbetrag in Höhe von 5,146 Millionen Euro (Abrechnung Steuerverbund) enthalten. Des Weiteren ist ein einmaliger Betrag für die Verrechnung nach 23a ThürKitaG in Höhe von 10,635 Millionen Euro enthalten. Der Grundsatz der Verteilungssymmetrie greift erst und ist auch erst dann anzuwenden, wenn das Land die finanzielle Mindestausstattung der Kommunen nicht mehr leisten kann 1. Eine Beeinträchtigung der angemessenen Finanzausstattung steht jedoch hier nicht in Rede. Die prognostizierten Aufwüchse werden den Kommunen vollständig ausgeglichen. Berücksichtigt werden hingegen auch - nach verfassungsrechtlichen Grundsätzen die höheren eigenen Einnahmen und geringeren Ausgaben der Gemeinden. 1 Urteil des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen vom , Az. 129-VIII-09.

38 Zu beachten ist im Besonderen, dass das Land seine Zuweisungen zur angemessenen Finanzausstattung der Kommunen im Wesentlichen aufgrund der höheren eigenen Einnahmen der Kommunen reduzieren kann. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Substituierung der Deckungsmittel wie es dies der ThürVerfGH erklärt hat und im ThürFAG seit dem Jahr 2008 festgelegt ist. Danach hat die Deckung des Finanzbedarfs der Kommunen zunächst durch eigene Einnahmen zu erfolgen und das Land hat insoweit nur subsidiär mit (weiteren) eigenen Mitteln die angemessene Finanzausstattung sicherzustellen. Die angemessene Finanzausstattung der Kommunen ist unter Berücksichtigung der eigenen Einnahmen der Kommunen sichergestellt, so dass der Anwendungsbereich für den Grundsatz der Verteilungssymmetrie nicht gegeben ist. Zwar mag die Minderung gegenüber dem Haushalt 2011 bei 194 Millionen Euro liegen, was einer Minderung von 7,9 v. H. entspricht. Jedoch spielen allein die eigenen Steuereinnahmen von 173 Millionen Euro hier eine gewichtige Rolle. Unter Berücksichtigung dieser eigenen Einnahmen der Kommunen beläuft sich die Minderung auf 21 Millionen Euro, was einer Minderung um 0,8 v. H. gegenüber dem Vorjahr entspricht. 38 Das Verhältnis der zweckgebundenen Mittel zu den frei verwendbaren Mitteln beträgt innerhalb der Finanzausgleichsmasse 60,5 v. H. für die freien Mittel und 39,5 v. H. für die zweckgebundenen. Innerhalb der Finanzausgleichsmasse beträgt das Verhältnis freie zu zweckgebundenen Mitteln 71,9 v. H. zu 28,1 v. H.. In seinem Urteil vom führt der ThürVerfGH (Az. 28/03; S. 76) aus, dass der Gesetzgeber bei der Normierung zweckgebundener Zuweisungen Zurückhaltung üben (muss), vor allem dann, wenn die Summe der Zweckzuweisungen an die Kommunen im Verhältnis zu den allgemeinen Zuweisungen von erheblicher Bedeutung ist.. Es darf insoweit kein Übermaß der zweckgebundenen Zuweisungen entstehen. Eine konkrete Mindesthöhe des Anteils der Schlüsselmasse an der Finanzausgleichsmasse hat das ThürVerfGH gerade nicht festgeschrieben. Die Charakteristika von Zweckzuweisungen, soweit sie selbstverwaltungsfeindlich und damit an verfassungsrechtlichen Grenzen stoßen, bedarf der Präzisierung. Verfassungsrechtlich

39 geschützt werden soll die kommunale Selbstverwaltung, die es ermöglichen soll, aufgrund der örtlichen Gegebenheiten in den Entscheidungsgremien vor Ort Entscheidungen über die Art und Höhe der Ausgaben zu treffen. Sofern mit zweckgebundenen Zuweisungen in der Vereinnahmung auch eine rechtliche Bindung auf der Ausgabenseite verbunden ist, handelt es sich um echte zweckgebundene und damit selbstverwaltungsfeindliche Zuweisungen. Denn in diesen Fällen haben die Entscheidungsträger vor Ort durch die Ausgabenbindung keine Entscheidungsfreiheit mehr. In diesem Fall der Zuweisungen erfolgt ein Durchregieren des Landes auf die Kommunalebene. Dies ist grundsätzlich möglich, darf jedoch nicht im Übermaß erfolgen, da dann die kommunale Selbstverwaltung gefährdet ist. Eine derartige Zweckbindung liegt bei der Mehrheit der besonderen Ergänzungszuweisungen in Thüringen nicht vor. In die Betrachtung des Verhältnisses der zweckgebundenen zu den freien Mittel sind neben den allgemeinen Schlüsselzuweisung auch ein Teil der besonderen Ergänzungszuweisungen nach dem ThürFAG wie auch der Familienleistungsausgleich nach 35 ThürFAG einzubeziehen. Eine Betrachtung lediglich der allgemeinen Schlüsselzuweisungen verkennt die Regelung des 17 ThürFAG 2, der die besonderen Ergänzungszuweisungen innerhalb der Finanzausgleichsmasse ausdrücklich und grundsätzlich als freie Mittel ähnlich der allgemeinen Schlüsselzuweisungen erklärt. Es handelt sich hierbei also um Quasi- Allgemeine Finanzzuweisungen, die lediglich nach einem anderen Schlüssel verteilt werden als die allgemeinen Schlüsselzuweisungen. Dies geschieht, um die Sonderlasten, die mit diesen Aufgaben verbunden sind, zielgenauer auszugleichen. Die besonderen Zweckzuweisungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie zwar zweckbezogen zur Sicherung bestimmter, nicht einwohnerbezogener Finanzbedarfe der Kommunen ausgereicht werden, gleichzeitig jedoch dem Empfänger der Leistungen grundsätzlich zur freien Verwendung zur Verfügung stehen ThürFAG Gemeinden und Landkreisen werden zum Ausgleich von besonderen Aufgaben im Rahmen dieses Gesetzes besondere Ergänzungszuweisungen gewährt. Soweit im ThürFAG nicht ausdrücklich bestimmt ist, dass die besonderen Ergänzungszuweisungen im Haushaltsplan des jeweiligen Empfängers zweckgebunden zu vereinnahmen sind, entscheidet der jeweilige Empfänger im Rahmen seines kommunalen Selbstverwaltungsrechts über die Verwendung der Mittel. 3 Thüringer Kommunalhandbuch des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen, 5. Auflage, Seite 288.

40 40 Die entsprechenden Leistungen innerhalb der Finanzausgleichsmasse stellen sich wie folgt dar: in der Verwendung rechtlich zwingende und damit selbstverwaltungsfeindliche Ergänzungszuweisungen Betrag 2012 In Mio. Der Selbstverwaltung zugängliche und damit NICHT Zweckgebundene Ergänzungszuweisungen Betrag 2012 In Mio. 20 Aus- und Fortbildung 4 1,3 18 Schullastenausgleich 70,0 21 Geobasisdaten 5 0,4 19 Schülerbeförderung 9,1 22 SGB XII 6 335,2 23 SGB II 337,0 24 Kindertagesbetreuung - 198,2 26 Auftragskostenpauschale 188,4 Landespauschale 7 25 Schulbauten 8 22,2 27 Landesausgleichsstock 9 18,7 Summe zweckgebunden 576,0 Summe 604,5 Allgemeine 806,7 Schlüsselzuweisungen 35 Familienleistungsausgleich 64,0 Summe freie Mittel 1.475,2 Anteil an der Finanzausgleichsmasse von 2.051,2 Mio. 28,1% 71,9% Anteil an der angemessenen Finanzausstattung von 2.440,1 Mio. 39,5% 60,5% Mit einem Anteil von 28,1 v. H. besteht kein Übermaß der zweckgebundenen Zuweisungen an der Finanzausgleichsmasse Abs. 1 und 2 ThürFAG wird aus der Finanzausgleichsmasse entnommen und an die Thüringer Verwaltungsschule bzw. Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung abgeführt; 20 Abs. 3 Satz 2 ThürFAG: Diese zweckgebundene Zuweisung erhält zu 5 21 ThürFAG wird vorab entnommen und an die für das Kataster- und Vermessungswesen zuständige Landesbehörde abgeführt ThürFAG Zum Ausgleich erhalten die Träger der Sozialhilfe im eigenen Wirkungskreis zweckgebundene besondere Ergänzungszuweisungen 7 24 ThürFAG erhalten steuerkraftunabhängige Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung sowie eine Infrastrukturpauschale Die Verwendung der Mittel richtet sich nach den Bestimmungen des ThürKitaG Abs. 1 ThürFAG Die Zuweisungen sind zweckgebunden im Vermögenshaushalt zu vereinnahmen ThürFAG Bedarfzuweisungen

41 41 Unter Berücksichtigung der Leistungen außerhalb des ThürFAG (Anlage 3) zur angemessenen Finanzausstattung ergibt sich ein Verhältnis der zweckgebundenen Zuweisungen zu den freien Mitteln in Höhe von 40 v. H. zu 60 v. H.. Auch hier ist kein Übermaß der zweckgebundenen Zuweisungen gegeben, so dass die Vorgabe aus dem Urteil des ThürVerfGH erfüllt ist. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die für das Jahr 2012 beabsichtigte Verminderung der Schlüsselmasse im Wesentlichen auf höheren eigenen Einnahmen (Steuern, sonstige Einnahmen) und zum Teil geringeren Ausgaben (Zinsausgaben, Investitionsausgaben) beruht. Die höheren eigenen Steuereinnahmen in Höhe von 173 Millionen Euro, die für das Haushaltsjahr 2012 prognostiziert werden, stehen den Kommunen als allgemeine Deckungsmittel zur freien Verfügung. Dies ist bei der Bewertung der Minderung der Schlüsselmasse im Zusammenhang mit dem Verhältnis der Zweckbindung mit zu

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