Kommunaler Finanzausgleich 2011 Datengrundlage: Gesetzentwurf
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- Gudrun Abel
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1 Kommunaler Finanzausgleich 2011 Datengrundlage: Gesetzentwurf
2 Entwicklung KFA-Masse Mio. Euro KFA-Masse
3 Mio. Euro 450 Leistungen außerhalb KFA-Masse ,3 380,4 402,3 393, Zahlungen
4 Mio. Euro Gesamtvolumen , , , , KFA-Masse zzgl. Leistungen auß erhalb
5 Kitabetreuung örtliche Sozialhilfe strukturelle Arbeitslosigkeit KdU Familienleistungsausgleich Landesausgleichsstock AKP Schullastenausgleich Investitionspauschale Schulen Schlüsselzuweisungen sonstiges Mio. Euro Verwendung KFA-Masse
6 Auftragskostenpauschale 2011 Im Jahr 2011 soll die AKP um mehr als 18 Mio. Euro reduziert werden. Eine Begründung, wie es zu der Reduzierung kommt, bleibt die Landesregierung mit Verweis auf die noch zu beschließende Verordnung schuldig. Eine nachprüfbare Datengrundlage wird es bei Verabschiedung des ThürFAG nicht geben. Insgesamt wird sich die Höhe der AKP im Jahr 2011 auf 181 Mio. Euro belaufen.
7 Grundsteuer A Bei der Ermittlung des angemessenen Finanzbedarfs der Kommunen unterstellt das Land einen fiktiven Hebesatz von 296 v.h., der dem bundesdeutschen Durchschnitt entspricht. Der Thüringer Durchschnitt liegt bei 241 v.h. Daraus errechnet das Land theoretische Mehreinnahmen in Höhe von 2,5 Mio. Euro. Bei der Berechnung der Bedarfsmesszahl (ausschlaggebend für die Ermittlung der Schlüsselzuweisungen) bleibt es bei dem bisher unterstellten fiktiven Hebesatz von 200 v.h. Ab 2015 wird dieser fiktive Hebesatz auf 271 v.h. angehoben (Durchschnitt der ostdeutschen Flächenländer).
8 Grundsteuer B Bei der Ermittlung des angemessenen Finanzbedarfs der Kommunen unterstellt das Land einen fiktiven Hebesatz von 400 v.h., der dem bundesdeutschen Durchschnitt entspricht. Der Thüringer Durchschnitt liegt bei 335 v.h. Daraus errechnet das Land theoretische Mehreinnahmen in Höhe von 32,5 Mio. Euro. Bei der Berechnung der Bedarfsmesszahl (ausschlaggebend für die Ermittlung der Schlüsselzuweisungen) bleibt es bei dem bisher unterstellten fiktiven Hebesatz von 300 v.h. Ab 2015 wird dieser fiktive Hebesatz auf 389 v.h. angehoben (Durchschnitt der ostdeutschen Flächenländer).
9 Gewerbesteuer Bei der Ermittlung des angemessenen Finanzbedarfs der Kommunen unterstellt das Land einen fiktiven Hebesatz von 411 v.h., der dem durchschnittlichen Hebesatz in Sachsen entspricht. Der bundesdeutsche Durchschnitt liegt dagegen bei 388 v.h. Der Thüringer Durchschnitt liegt bei 335 v.h. Das Land errechnet theoretische Mehreinnahmen in Höhe von 71,6 Mio. Euro. Bei der Berechnung der Bedarfsmesszahl (ausschlaggebend für die Ermittlung der Schlüsselzuweisungen) bleibt es bei dem bisher unterstellten fiktiven Hebesatz von 300 v.h. Ab 2015 wird dieser fiktive Hebesatz auf 357 v.h. angehoben (Durchschnitt der ostdeutschen Flächenländer).
10 LINKE Forderungen Korrektur der Berechnung des kommunalen Bedarfs kein Zwang zur Erhöhung der Hebesätze Erhöhung des Anteils für freiwillige Aufgaben von 1% auf 5% Berücksichtigung der kommunalen Aufwendungen für den Kapitaldienst und Investitionen als reale Bedarfe Finanzierung des KitaG vollständig über das Kultusministerium, keine Belastungen innerhalb des KFA Beibehaltung der Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (3 Mio. Euro, Zweckbindung im Landesausgleichsstock) Aufstockung der Schlüsselmasse für Gemeinden und kreisfreie Städte um 20 Mio. Euro (Befristung bis 2014, da ab 2015 Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform) Wiedereinführung der Vorwegschlüsselzuweisungen für kreisfreie Städte in Höhe von 10 Mio. Euro (Befristung bis 2014, da ab 2015 Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform)
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