QiN Quartiersinitiative Niedersachsen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "QiN Quartiersinitiative Niedersachsen"

Transkript

1 QiN Quartiersinitiative Niedersachsen 1. Workshop "QiN in Gründung" Organisationsformen und Zielvereinbarungen der QiN Hildesheim, 25. September 2008 Rechtsanwalt Thomas Terstegge Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Dr. Wilm Bodo Wirtz

2 Spannungsfeld PPP Beihilferecht Vergaberecht Verwaltungsrecht Öffentliche Hand Private Privatrecht

3 Funktionen der QiN Verselbständigter Träger von Initiative und Konzept Instrument zur kollektiven Willensbildung der Beteiligten Ansprechpartner für Kommune und Fördermittelgeber Projektleiter und Projektsteuerer!!Wille allein genügt nicht!

4 QIN als Akteur - Ziele definieren und erreichen - Projektsteuerung intern Grundlagen Ziele Milestones Verwantwortlichkeiten Spielregeln Projektsteuerung extern Ziele Milestones (optional) Verantwortlichkeiten Spielregeln Instrumente: Zielvereinbarung Zuständigkeiten

5 Verhältnis der QiN zur Kommune - Säulen der Gestaltung - Interessen Kommune Ä maximale Steuerungsmöglichkeit Ä geringer Mitteleinsatz Ä weitere Zuschussgeber Interessen QiN Ä weitgehende Autonomie Ä hohe Zuschüsse Ä weitreichende Ergebnisse Ä weitreichende Ergebnisse Rahmenbedingungen (insbes. Kommunal. Wirtschaftsrecht, Beihilfe- / Vergaberecht) Die Synthese ergibt sich in Form der rechtlichen Gestaltung: Sie ist wesentlich für das erfolgreiche Funktionieren der QiN!

6 QIN als Akteur - Verbindlichkeit vs. Beliebigkeit - Vertrag / Beschluss Klare Beteiligte Rechte und Pflichten "Grundsatzerklärung" Erklärender u.u. unklar Adressat u.u. unklar Reichweite unbestimmt Folge unbestimmt Å Å Verläßlichkeit Verbindlichkeit! Guter Wille schützt vor Haftung nicht! Ç Ç Bindung soll vermieden werden... Reaktionen häufig auch...

7 Zielvereinbarung im Spannungsfeld Vergaberecht É mglst. keine Beschaffung Kommunalrecht É Form, ÉZuständigeiten Kommune QiN Beihilferecht É mglst. keine Beihilfe Å Grundsatzerklärung Å Fördervereinbarung Å "Spielregelvereinbarung" Politik É politische Bindung

8 Rechtsformen für QiN - Grobauswahl - Für QiN geeignet Für QiN ungeeignet GmbH (zuk. u.u. als UG) e.v. GmbH & Co. KG GmbH & Still Maßgebliche Gründe Haftungsbeschränkung notwendige Flexibilität Personengesellschaften (Haftungsstatut) AG, eg (zu unflexibel) Zweckverband (öffentl.-rechtl. Grenzen) Stiftung (hoher Gründungsaufwand)! Keine Rechtsform ist auch eine Rechtsform -und zwar die haftungsträchtigste: eine GbR!

9 Rechtsformwahl: e.v. - GmbH Kriterien Gestaltungsziele QiN Quartiersinitiative Niedersachsen Mitspracherechte (Mitglieder / Nichtmitglieder) Mitgliederunabhängigkeit Absicherung Refinanzierung Risikoverteilung Außenwirkung Situativer Rahmen (Verfügbares Startkapital) Verfügbare Gründerzahl Anforderung Fördermittelgeber Anforderung Kommune Die rechtliche Verfassung jeder QiN ist die Funktion ihrer Gestaltungsziele und Rahmenbedingungen!

10 Rechtsformvergleich e.v. GmbH: Gemeinsames und Unterschiedliches Gemeinsames ÖRechtsträgereigenschaft ÖAnlage projektbezogen oder auf Dauer möglich ÖHaftungsbegrenzung QiN Quartiersinitiative Niedersachsen ÖMitglieder / Gesellschafter verschiedenen Rechts möglich Unterschiedliches: e.v. Ö Mindestgründerzahl: 7 Ö Mindeststartkapital: 0 GmbH Ö Mindestgründerzahl: 1 Ö Mindeststammkapital: Ö (UG: 1, dafür aber Rücklagepflicht)

11 GmbH / GmbH & Co. KG / GmbH & Still GmbH & Co. KG QiN Quartiersinitiative Niedersachsen = KG, deren Vollhafter GmbH ist komplizierte Willensbildung, wenn KG anders besetzt als GmbH zwei Jahresabschlüsse erschwerte Anforderungen an Geschäfte mit Gesellschaftern GmbH & Still = GmbH mit stillem Teilhaber GmbH-Gesellschafter haben immer Vorrang Stiller hat nur schuldrechtliche Rechte Stiller tritt nach außen nicht in Erscheinung Stiller ist beliebig auswechselbar Beide Formen ergeben nur Sinn bei einer sehr stark unternehmerisch ausgerichteten QiN!

12 Rechtsformvergleich: Funktionsweise Grds: e.v. - GmbH - freier Austritt - keine Abfindung Grds: - kein freier Austritt - Abfindung bei Ausscheiden Mitgliederversammlung Gesellschafterversammlung Wahl / Abberufung Entsenderechte von Mitgliedern / Gesellschaftern Wahl / Abberufung Aufsichtsrat / Beirat Aufsichtsrat / Beirat - Kontrolle - ggf. Wahl Bes. Vertreter Vorstand - Kontrolle - ggf. Wahl Geschäftsführer

13 QiN - Risiken Mitglieder / Gesellschafter Rechtsträger Risiko GmbH: Existenzvern. Eingriff (auch e.v) Durchgriffshaftung verdeckte Sachgründung (zuk. "nur" Differenzhaftung) haftet für seine Organe EU-rechtswidrige Beihilfen Aufsichtsrat (Organ) Gesetzl. Vertreter (Organ) - Geschäftsführer - Vorstand, Bes. Vertreter haftet für sorgfältige Überwachung haftet für sorgfältige Geschäftsführung steuerliche Pflichten Arbeitnehmeranteile

14 Gründung von QiN e.v. Gestaltungsphase Konzeption von Satzung und Vertragsumgebung Werbung von Akteuren Gründungsversammlung (mindestens 7 Gründer) Gründungsbeschluss Satzung Erstwahl Vorstand Vereinsregister Anmeldung und Eintragung GmbH Gestaltungsphase: Werbung von Akteuren Konzeption von Satzung und Vertragsumgebung Notarielle Errichtung Satzung Erstbesetzung der Organe Mindesteinlage (aber: ggf. UG) Handelsregister Anmeldung und Eintragung

15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bei Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen über unsere Münsteraner Kanzlei gerne zur Verfügung. Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Terstegge Birken Herb Terstegge Rechtsanwaltspartnerschaft Zeppelinstr Münster Tel.: Fax: Meffert Dobslaff Wirtz Rechtsanwaltspartnerschaft Dr.-Friedrichs-Str Görlitz Tel.: Fax:

QiN Quartiersinitiative Niedersachsen Workshop "QiN works"

QiN Quartiersinitiative Niedersachsen Workshop QiN works QiN Quartiersinitiative Niedersachsen Workshop "QiN works" Organisationsformen und Zielvereinbarungen der QiN Helmstedt, 23. November 2010 Rechtsanwalt Thomas Terstegge Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Dr. Wilm

Mehr

Rechtsformwahl. Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember 2004. Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

Rechtsformwahl. Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember 2004. Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember 2004 Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Leistungsspektrum Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Consulting Corporate Finance

Mehr

München im November 2016

München im November 2016 Ass. IHK für München und Oberbayern Tel.: 089 5116-1259 Fax: 089 5116-81259 E-Mail: markus.neuner@muenchen.ihk.de München im November 2016 Kriterien zur Rechtsformwahl Haftung Gründungsaufwand Laufender

Mehr

DIE QUAL DER WAHL: WELCHE RECHTSFORM PASST ZU MIR

DIE QUAL DER WAHL: WELCHE RECHTSFORM PASST ZU MIR I. STEUERLICHE ÜBERLEGUNGEN 1. Die Gewinne von Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern werden jeweils gesondert besteuert. Die Besteuerung bei den Gesellschaftern erfolgt erst nach Gewinnausschüttung.

Mehr

Strukturkonzepte für kommunale und gemischtwirtschaftliche Projekte

Strukturkonzepte für kommunale und gemischtwirtschaftliche Projekte Strukturkonzepte für kommunale und gemischtwirtschaftliche Projekte [GGSC]-Erfahrungsaustausch Erfahrungsaustausch Kommunale Geothermieprojekte Rechtsanwalt Hartmut Gaßner Hartmut Gaßner Strukturkonzepte

Mehr

Ringvorlesung Entrepreneurship an der HAW Hamburg (WS 2016/17) Geeignete Rechtsformen für Startups

Ringvorlesung Entrepreneurship an der HAW Hamburg (WS 2016/17) Geeignete Rechtsformen für Startups Ringvorlesung Entrepreneurship an der HAW Hamburg (WS 2016/17) Geeignete Rechtsformen für Startups Jens Mediger, Rechtsanwalt (Renneberg Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbh) Prof. Dr. Birgit Weiher (HAW

Mehr

Kommunale Beteiligungen und Besonderheiten aus dem anhängigen Privatrecht in der Praxis

Kommunale Beteiligungen und Besonderheiten aus dem anhängigen Privatrecht in der Praxis Kommunale Beteiligungen und Besonderheiten aus dem anhängigen Privatrecht in der Praxis 9. Kommunal-Börse, 29.04.2014 Prof. Dr. Holger Kröninger Fachanwalt für Verwaltungsrecht Agenda I. Einführung II.

Mehr

Workshop. Rechtsformvergleich für Bürger-Energie-Unternehmen am 4. Dezember 2010

Workshop. Rechtsformvergleich für Bürger-Energie-Unternehmen am 4. Dezember 2010 Workshop Rechtsformvergleich für Bürger-Energie-Unternehmen am 4. Dezember 2010 im Rahmen des Erfahrungsaustauschs des Landesnetzwerk Erneuerbare Energien - LEE Die folgenden Ausführungen kennzeichnen

Mehr

OHG (offene Handelsgesellschaft) Eine OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist.

OHG (offene Handelsgesellschaft) Eine OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist. OHG (offene Handelsgesellschaft) Eine OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist. Gründung: Es muss ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden. Eine notarielle

Mehr

Grundrisse des Rechts. Gesellschaftsrecht. von Prof. Dr. Carsten Schäfer. 3., neu bearbeitete Auflage

Grundrisse des Rechts. Gesellschaftsrecht. von Prof. Dr. Carsten Schäfer. 3., neu bearbeitete Auflage Grundrisse des Rechts Gesellschaftsrecht von Prof. Dr. Carsten Schäfer 3., neu bearbeitete Auflage Gesellschaftsrecht Schäfer schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische

Mehr

Bestimmung der Rechtsform einer Bundesfernstraßengesellschaft

Bestimmung der Rechtsform einer Bundesfernstraßengesellschaft Bestimmung der Rechtsform einer Bundesfernstraßengesellschaft Tagung Reformmodelle für die Organisation und Finanzierung der Bundesfernstraßen am in Berlin RA Dr. Holger Weiß Vorstellung Wurster Weiß Kupfer

Mehr

Dipl. Kfm. Andreas L. Huber WP StB

Dipl. Kfm. Andreas L. Huber WP StB Dipl. Kfm. Andreas L. Huber WP StB Herzlich willkommen! Sie sind da, ein guter Anfang! Rechtsformen im Überblick, in einer halben Stunde, geht das? Wer stellt die Fragen, wer kennt die Antworten? Wichtig:

Mehr

D R BANNAS. Skript. Wirtschaftsrecht STEUERLEHRGÄNGE. Bürgerliches Recht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Europarecht

D R BANNAS. Skript. Wirtschaftsrecht STEUERLEHRGÄNGE. Bürgerliches Recht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Europarecht STEUERLEHRGÄNGE D R BANNAS Skript Wirtschaftsrecht Bürgerliches Recht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Europarecht Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung 2017 Steuerlehrgänge Dr. Bannas Raiffeisenstr.

Mehr

Recht, Steuern, Wirtschaft. Rechtsformwahl für Gründer und Start-Ups

Recht, Steuern, Wirtschaft. Rechtsformwahl für Gründer und Start-Ups Rechtsformwahl für Gründer und Start-Ups 1 Wer das erste Knopfloch verfehlt, kommt mit dem Zuknöpfen nicht zu Rande. (J.W.v.Goethe) 2 (Verwirrender) Überblick: Rechtsformen Einzelunternehmen/ e.k. Gesellschaften

Mehr

Eingetragene Genossenschaft Rechtsform mit Zukunft

Eingetragene Genossenschaft Rechtsform mit Zukunft Eingetragene Genossenschaft Rechtsform mit Zukunft Regionale Wirtschaftsförderung durch regionale Energieversorgung Neumarkt, 26. Februar 2011 Max Riedl Genossenschaftsverband Bayern e.v. Max Riedl Genossenschaftsverband

Mehr

Rechtsformvergleich 1

Rechtsformvergleich 1 Rechtsformvergleich 1 Eingetragene Zweck Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder oder deren sozialen oder kulturellen Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs jeder, aber grundsätzlich

Mehr

Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre

Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre / Script 8 ) Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre S c r i p t ( Teil 8 ) [ Dr. Lenk ] 2 11. Rechtsformen... 3 11.1 Privatrechtliche Formen...5 11.1.1 Einzelunternehmen...

Mehr

Der Verein als Rechtsträger für Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft und welche Alternativen gibt es?

Der Verein als Rechtsträger für Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft und welche Alternativen gibt es? Der Verein als Rechtsträger für Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft und welche Alternativen gibt es? RA Ingo Krampen, Barkhoff und Partner und Kuratoriumsvorsitzender des IfBB Im Anfang war der

Mehr

Regiebetrieb Eigenbetrieb Kommunalunternehmen (AöR) Stiftung öffentlichen Rechts Genossenschaft Verein GmbH

Regiebetrieb Eigenbetrieb Kommunalunternehmen (AöR) Stiftung öffentlichen Rechts Genossenschaft Verein GmbH Regiebetrieb Kommunalunternehmen (AöR) Stiftung öffentlichen Rechts Genossenschaft Verein 2 Gesellschaftsrecht Regiebetrieb Kommunalunternehmen () Haushaltsrecht Arbeitsrecht Steuerrecht Sonstige Aspekte

Mehr

Rechtsformen für Existenzgründungen. Hochschule Mannheim, 12. April 2016

Rechtsformen für Existenzgründungen. Hochschule Mannheim, 12. April 2016 Rechtsformen für Existenzgründungen Hochschule Mannheim, 12. April 2016 Wege in die Selbständigkeit Form der Nachfolge Form der Gründung Neugründung MBI / MBO Beteiligung Unternehmensnachfolge Franchising

Mehr

Rechtliche Aspekte zur Auswahl der passenden Unternehmensform

Rechtliche Aspekte zur Auswahl der passenden Unternehmensform 2009 Jour fixe: Rechtsformen Rechtliche Aspekte zur Auswahl der passenden Unternehmensform Referenten: RA Dr. jur. Marc Herzog RA Dr. jur. Stephan Figiel Rosenheim www.drherzog.de Eine Initiative vom quarter

Mehr

2012 Internationales Jahr der Genossenschaften

2012 Internationales Jahr der Genossenschaften Umwandlung in eine eingetragene Genossenschaft Mathias Fiedler 2012 Internationales Jahr der Genossenschaften Co-operative Enterprises build a better world Warum Umwandlung? Weil die bisherige Rechtsform

Mehr

redcellsnet eg Die Genossenschaft Der unternehmerischen Kompetenzen

redcellsnet eg Die Genossenschaft Der unternehmerischen Kompetenzen redcellsnet Die Genossenschaft Der unternehmerischen Kompetenzen Genossenschaft () und Gesellschaft mit beschränkter Haftung () 2 Mitglieder natürliche und juristische Personen natürliche und juristische

Mehr

Entscheidungskriterien für die Rechtsformwahl

Entscheidungskriterien für die Rechtsformwahl Entscheidungskriterien für die Rechtsformwahl Kriterium Eigenbetrieb Kommunalunternehmen GmbH AG Wesen und Rechtsgrundlagen Organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes kommunales

Mehr

Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland

Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland Wesentliche Rechtsformen im Überblick Rechtsformen für privatwirtschaftliche Unternehmen Einzelunternehmen/ Einzelfirma Gesellschaftsunternehmen/ Gesellschaften Personengesellschaften Kapitalgesellschaften

Mehr

Das Finanzamt als stiller Teilhaber

Das Finanzamt als stiller Teilhaber Das Finanzamt als stiller Teilhaber Was Sie als Gründer über Steuern wissen sollten und welche Auswirkung die Wahl der Rechtsform hat 2013 Überblick Der erste Kontakt - Betriebseröffnung Art der Tätigkeit

Mehr

Recht, Steuern, Wirtschaft. Das Ganze sehen. Rechtsformwahl für Freiberufler FASP Finck Sigl & Partner mbb

Recht, Steuern, Wirtschaft. Das Ganze sehen. Rechtsformwahl für Freiberufler FASP Finck Sigl & Partner mbb Rechtsformwahl für Freiberufler FASP Finck Sigl & Partner mbb 1 Wer das erste Knopfloch verfehlt, kommt mit dem Zuknöpfen nicht zu Rande. (J.W.v.Goethe) http://blog.handelsblatt.com/rechtsboard/2011/09/19/gmbh-co-kg-alsrechtsform-fur-die-freien-berufe/

Mehr

Rechtsformvergleich 2

Rechtsformvergleich 2 Rechtsformvergleich 2 (UG ) Zweck Förderung des Bedarf ihrer Mitglieder und/oder deren wirtschaftliche und/oder deren sozialen Tätigkeiten Kapitalgesellschaft zur Erreichung jedes gesetzlich zulässigen

Mehr

Rechtsformwahl bei der Existenzgründung - Möglichkeiten und Auswirkungen -

Rechtsformwahl bei der Existenzgründung - Möglichkeiten und Auswirkungen - Rechtsformwahl bei der Existenzgründung - Möglichkeiten und Auswirkungen - Minden, 21. April 2016 Lars Henning Döhler 1 Rechtsformen - Überblick eine Person 2 oder mehr Personen Einzelunternehmen/ Einzelfirma

Mehr

Industrielle Betriebswirtschaftslehre. Wintersemester 2008/2009 Gruppe 1E: Donnerstags, 17:00 18:30 Uhr Raum B 256

Industrielle Betriebswirtschaftslehre. Wintersemester 2008/2009 Gruppe 1E: Donnerstags, 17:00 18:30 Uhr Raum B 256 Industrielle Betriebswirtschaftslehre Wintersemester 2008/2009 Gruppe 1E: Donnerstags, 17:00 18:30 Uhr Raum B 256 Seite 2 Merkmale zur Typisierung von Unternehmen (1). Wachstumsunternehmen Im Vergleich

Mehr

04.06.2012. Agenda. Rechtsfragen zu kommunalen Bürgerbeteiligungsmodellen. 01 Rechtliche Vorgaben für die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen

04.06.2012. Agenda. Rechtsfragen zu kommunalen Bürgerbeteiligungsmodellen. 01 Rechtliche Vorgaben für die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen Rechtsfragen zu kommunalen Bürgerbeteiligungsmodellen Dr. Thomas Wolf Regensburg, den 25.05.2012 1 Agenda 01 Rechtliche Vorgaben für die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen 02 Handlungsformen für die

Mehr

Überblick über die Rechtsformen im Bereich der Gemeinnützigkeit. Referent: Norman-Alexander Leu Rechtsanwalt

Überblick über die Rechtsformen im Bereich der Gemeinnützigkeit. Referent: Norman-Alexander Leu Rechtsanwalt Überblick über die Rechtsformen im Bereich der Gemeinnützigkeit Referent: Norman-Alexander Leu Rechtsanwalt 1. der eingetragene Verein (e.v.) 2. die GmbH 3. die Stiftung 4. die GbR 5. die Unternehmensgesellschaft

Mehr

5.3.7.3 Rechtsformen. 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen. Businessplanung Seminar

5.3.7.3 Rechtsformen. 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen. Businessplanung Seminar 5.3.7.3 Rechtsformen 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen 3.3.7.3 Rechtsformen 3.3.7.3.4 Personengesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Mehr

Unternehmensformen für Existenzgründer unter wirtschaftlichen und steuerlichen Gesichtspunkten

Unternehmensformen für Existenzgründer unter wirtschaftlichen und steuerlichen Gesichtspunkten Unternehmensformen für Existenzgründer unter wirtschaftlichen und steuerlichen Gesichtspunkten Reutlingen, 13.03.2015 Oliver Rupp, Steuerberater Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Rechtsberatung Unternehmensberatung

Mehr

Bürgerenergieprojekte und ihre Handhabung im

Bürgerenergieprojekte und ihre Handhabung im für Bürgerenergieprojekte und ihre Handhabung im Regionalentwicklungskontext Workshop der DVS und der LAG Göttinger Land am 29./30.11.2011 in Göttingen Dipl. Kfm. Jürgen Kohne-Jepsen Wirtschaftsprüfer,

Mehr

Die Genossenschaft Rechtliche und steuerliche Aspekte

Die Genossenschaft Rechtliche und steuerliche Aspekte Die Genossenschaft Rechtliche und steuerliche Aspekte Dipl.-oec. Konrad Bobinger Steuerberater München Referent: Dipl.-oec. Konrad Bobinger Steuerberater Genossenschaftsverband Bayern e. V. München Türkenstraße

Mehr

VRT Linzbach, Löcherbach & Partner Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte

VRT Linzbach, Löcherbach & Partner Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte VRT Linzbach, Löcherbach & Partner Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Dr. Daniel J. Fischer Rechtsanwalt / Steuerberater Graurheindorfer Straße 149a 53117 Bonn Tel.: 02 28 / 26 79 2 4 02 Fax:

Mehr

Workshop 2 Vereinsrecht

Workshop 2 Vereinsrecht Workshop 2 Vereinsrecht Inhalt des Workshops: Was sind die rechtlichen Grundlagen der Vereinsarbeit? Als häufigste Form des Zusammenschlusses natürlicher oder juristischer Personen kommt dem Verein im

Mehr

Unternehmerseminar WS 2009 / 2010

Unternehmerseminar WS 2009 / 2010 Unternehmerseminar WS 2009 / 2010 Fachbereich: Maschinenbau und Mechatronik Autor: Dipl.-Kfm. Dr. Karl-Heinz Paffen Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Fachanwalt für Steuerrecht bei VBR Dr. Paffen-Schreiber

Mehr

Wirtschaftsprivatrecht I Gesellschaftsrecht

Wirtschaftsprivatrecht I Gesellschaftsrecht Wirtschaftsprivatrecht I Gesellschaftsrecht RA Jens Goldschmidt Kanzlei Scheidle & Partner Grottenau 6 86150 www.scheidle.eu Tel.: 0821/34481-0 j.goldschmidt@scheidle.eu 1 Personengesellschaften, 705 ff.

Mehr

Beck`sche Musterverträge 50. Gemeinnützige GmbH. von Thomas von Holt, Christian Koch. 2. Auflage

Beck`sche Musterverträge 50. Gemeinnützige GmbH. von Thomas von Holt, Christian Koch. 2. Auflage Beck`sche Musterverträge 50 Gemeinnützige GmbH von Thomas von Holt, Christian Koch 2. Auflage Gemeinnützige GmbH Holt / Koch schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische

Mehr

Mag. Klaus Schöffmann. Notarsubstitut. Gesellschaftsrechtliche Aspekte der Unternehmensgründung. BUILD! Referat Klagenfurt, im Oktober 2002

Mag. Klaus Schöffmann. Notarsubstitut. Gesellschaftsrechtliche Aspekte der Unternehmensgründung. BUILD! Referat Klagenfurt, im Oktober 2002 Notarsubstitut Gesellschaftsrechtliche Aspekte der Unternehmensgründung BUILD! Referat Klagenfurt, im Oktober 2002 Das Kapital des Gründers: Die Idee Aus der Idee entsteht: Die Idee Der Betrieb Der Betrieb

Mehr

KANZLEI KRÜGER Steuerberater Rechtsanwalt DIE QUAL DER WAHL! Rechtsformen bei Unternehmensgründungen

KANZLEI KRÜGER Steuerberater Rechtsanwalt DIE QUAL DER WAHL! Rechtsformen bei Unternehmensgründungen DIE QUAL DER WAHL! Rechtsformen bei 2012 ÜBERBLICK 1. Die wichtigsten Rechtsformen 2. Grundsätze für die Entscheidung 3. Merkmale der einzelnen Rechtsformen 2012 Die wichtigsten RECHTSFORMEN für Existenzgründer

Mehr

Betreibermodelle innerhalb der Biomassebereitstellungskette

Betreibermodelle innerhalb der Biomassebereitstellungskette 2016/10/08 04:03 1/7 Betreibermodelle innerhalb der Biomassebereitstellungskette Betreibermodelle innerhalb der Biomassebereitstellungskette Grundlagen zu Betreibermodellen Im Allgemeinen unterscheidet

Mehr

Dorfläden erfolgreich führen- Wahl der passenden Rechtsform und arbeitsrechtliche Vorgaben

Dorfläden erfolgreich führen- Wahl der passenden Rechtsform und arbeitsrechtliche Vorgaben Dorfläden erfolgreich führen- Wahl der passenden Rechtsform und arbeitsrechtliche Vorgaben Neunkirchen, 25.6.13 Bernd Weißenfels www.hv-wuerttemberg.de Gliederung Teil 1: Wahl der Rechtsform zur Führung

Mehr

Finanzverfassung der AG und GmbH im Vergleich

Finanzverfassung der AG und GmbH im Vergleich Finanzverfassung der AG und GmbH im Vergleich Präsentation im Rahmen der Vorlesung Recht der Unternehmensfinanzierung I bei Prof. Dr. Siller Finanzverfassung der AG und GmbH im Vergleich 1. AG und GmbH

Mehr

Wirtschaftlichkeits- und Rechtsfragen im Planungsbüro

Wirtschaftlichkeits- und Rechtsfragen im Planungsbüro Wirtschaftlichkeits- und Rechtsfragen im Planungsbüro Rechtsformen und Kooperationen - Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten - 1/28 Der Architekt / Ingenieur als Einzelunternehmer - kein Gründungsakt erforderlich

Mehr

Bevor die Rechtsform festgelegt wird, sollten folgende Fragen geklärt werden:

Bevor die Rechtsform festgelegt wird, sollten folgende Fragen geklärt werden: Stand: Juli 2016 Rechtsformen im Vergleich Fragenkatalog als Entscheidungshilfe Die Entscheidung, in welcher Rechtsform ein Unternehmen geführt wird, hat persönliche, finanzielle, steuerliche und rechtliche

Mehr

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) (GmbH) Verfolgung beliebiger gemeinsamer

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) (GmbH) Verfolgung beliebiger gemeinsamer Rechtsformvergleich Eingetragene Zweck Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder oder deren sozialen oder kulturellen Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs jeder, aber grundsätzlich

Mehr

Unternehmensgründung - Wie plane ich mein Unternehmen? Recht für Gründungsunternehmen

Unternehmensgründung - Wie plane ich mein Unternehmen? Recht für Gründungsunternehmen Unternehmensgründung - Wie plane ich mein Unternehmen? Recht für Gründungsunternehmen 1 1. Unternehmensformen Einzelunternehmen Gesellschaft Personengesellschaft Kapitalgesellschaft GbR GmbH Partnerschaftsgesellschaft

Mehr

Die englische private limited Company versus deutsche GmbH

Die englische private limited Company versus deutsche GmbH Die englische private limited Company versus deutsche GmbH von Patrick Gageur Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis V XI XV 1. Kapitel

Mehr

Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl. Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht

Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl. Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht 1. Haftung 2. Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung 3. Entnahmerechte 4. Leitungsbefugnis

Mehr

1. Schritt: Ist die GmbH die richtige Rechtsform für mich?

1. Schritt: Ist die GmbH die richtige Rechtsform für mich? 1. Schritt: Ist die GmbH die richtige Rechtsform für mich? Wollen Sie sich selbsständig machen, stellen Sie sich spätestens bei der Erstellung Ihres Businessplans die Frage, welche Rechtsform Sie wählen

Mehr

Die Mini-GmbH Ein Überblick über die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Die Mini-GmbH Ein Überblick über die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Rechtsanwalt Frederik Vogt Niedersachsenstraße 14 (PwC-Gebäude) 49074 Osnabrück Tel.: 05 41-32 45-1 57 Fax: 05 41-32 45-1 00 frederik.vogt @schindhelm.net Die Mini-GmbH Ein Überblick über die Unternehmergesellschaft

Mehr

Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft.

Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft. Rechtsformen der Unternehmen 17 Firma Kapital Fremdkapital Haftung Geschäftsführung Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft

Mehr

Satzung der Kinderneurologie-Hilfe Münster e.v. vom *

Satzung der Kinderneurologie-Hilfe Münster e.v. vom * Satzung der Kinderneurologie-Hilfe Münster e.v. vom 31.03.2008* 1 Name, Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Kinderneurologie-Hilfe Münster e.v." 2. Sitz des Vereins ist Münster. Der Verein ist in das Vereinsregister

Mehr

Verfolgung beliebiger gemeinsamer. auf Dauer angelegt

Verfolgung beliebiger gemeinsamer. auf Dauer angelegt Zweck Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder oder deren sozialen oder kulturellen Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs jeder, aber grundsätzlich kein wirtschaftlicher

Mehr

Bettina Schmidt, Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte, Frankfurt am Main. Existenzgründung. Die Frage nach der richtigen Gesellschaftsform

Bettina Schmidt, Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte, Frankfurt am Main. Existenzgründung. Die Frage nach der richtigen Gesellschaftsform Bettina Schmidt, Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte, Frankfurt am Main Existenzgründung Die Frage nach der richtigen Gesellschaftsform Die Referentin seit 1996 zugelassene Rechtsanwältin 2003 Gründung

Mehr

EBCL Wirtschaftsrecht

EBCL Wirtschaftsrecht EBCL Wirtschaftsrecht Dr. Herbert Matschek Bahnhofplatz 5, A-9020 Klagenfurt, Tel.: 05 0536 22871-22879, Fax: 05 0536 22870, e-mail: kvak@ktn.gv.at http://www.verwaltungsakademie.ktn.gv.at Überblick über

Mehr

ARTIKEL WER DIE WAHL HAT. Das Einzelunternehmen. Existenzgründung und Unternehmensförderung

ARTIKEL WER DIE WAHL HAT. Das Einzelunternehmen. Existenzgründung und Unternehmensförderung ARTIKEL Existenzgründung und Unternehmensförderung WER DIE WAHL HAT Existenzgründer, Unternehmensnachfolger und Unternehmer benötigen eine ihren Unternehmensverhältnissen am besten passende, das heißt,

Mehr

KoNet-Existenzgründerseminar 8. November 2014

KoNet-Existenzgründerseminar 8. November 2014 KoNet-Existenzgründerseminar 8. November 2014 1 Es begrüßt Sie: Diplom-Kaufmann Jürgen Seil Wirtschaftsprüfer/Steuerberater www.wts-koblenz.de WTS Dr. Winnen Thiemann Seil Steuerberatungsgesellschaft mbh

Mehr

Öffentliche Unternehmen

Öffentliche Unternehmen Diplomica Verlag Reihe Unternehmensformen Band 10 Dirk Noll Öffentliche Unternehmen Optimierungsmöglichkeiten durch die Wahl der Rechtsform und Organisation Noll, Dirk: Öffentliche Unternehmen: Optimierungsmöglichkeiten

Mehr

Die Stille Gesellschaft Der Gesellschaftsvertrag

Die Stille Gesellschaft Der Gesellschaftsvertrag Die Stille Gesellschaft Der Gesellschaftsvertrag Folie 21 Die Stille Gesellschaft ist mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages gegründet. Rechte und Pflichten der Parteien: Beitragspflicht Stiller Gesellschafter

Mehr

Rechtsformen der privat-rechtlichen Unternehmen. Betriebswirtschaftslehre

Rechtsformen der privat-rechtlichen Unternehmen. Betriebswirtschaftslehre Die Rechtsform eines Unternehmens ist die, nach außen wirksame und typisierte Struktur und regelt das Außenund Innerverhältnis von Unternehmen Außenverhältnis: Rechtsbeziehungen gegenüber Dritten (Lieferanten,

Mehr

Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl. Dipl. Kfm. Jörg Bringmann Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl. Dipl. Kfm. Jörg Bringmann Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl Dipl. Kfm. Jörg Bringmann Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 1. Haftung Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl 2. Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung 3. Entnahmerechte

Mehr

MITTELDEUTSCHER GENOSSENSCHAFTSVERBAND. Merkblatt. Unternehmensform Genossenschaft Die eingetragene Genossenschaft und die europäische Genossenschaft

MITTELDEUTSCHER GENOSSENSCHAFTSVERBAND. Merkblatt. Unternehmensform Genossenschaft Die eingetragene Genossenschaft und die europäische Genossenschaft Merkblatt Unternehmensform Genossenschaft Die eingetragene Genossenschaft und die europäische Genossenschaft 1. Die eingetragene Genossenschaft a) Überblick Gemeinsam seine Ziele besser zu erreichen als

Mehr

Rechtsformen für lokale LEADER-Aktionsgruppen - Informationsveranstaltung am 14. November 2013 -

Rechtsformen für lokale LEADER-Aktionsgruppen - Informationsveranstaltung am 14. November 2013 - Rechtsformen für lokale LEADER-Aktionsgruppen - Informationsveranstaltung am 14. November 2013 - Prof. Dr. Stefan Schick Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht 70469 Stuttgart Leitzstraße 45 Tel.: +49

Mehr

Voneinander profitieren Genossenschaftsgründung in der Kreativwirtschaft

Voneinander profitieren Genossenschaftsgründung in der Kreativwirtschaft Voneinander profitieren Genossenschaftsgründung in der Kreativwirtschaft - Impulsvortrag - Hannover 20. Mai 2010 Hans-Wolfgang Richter, 20. Mai 2010 Seite 1 Übersicht Allgemeines Ziel und Zweck der Genossenschaft

Mehr

Energiewende richtig Steuern. Kooperationsmodelle unter steuerlichen Gesichtspunkten

Energiewende richtig Steuern. Kooperationsmodelle unter steuerlichen Gesichtspunkten Energiewende richtig Steuern Kooperationsmodelle unter steuerlichen Gesichtspunkten Agenda Folie 1 Warum TRINAVIS? 3 2 Hintergrund 6 3 Kooperationsmodelle unter steuerlichen Gesichtspunkten 9 4 Fazit 14

Mehr

Richtige Rechtsformen für Forstbetriebsgemeinschaften

Richtige Rechtsformen für Forstbetriebsgemeinschaften Richtige Rechtsformen für Forstbetriebsgemeinschaften (z.zt. In Bayern ca. 130 anerkannte forstliche Zusammenschlüsse) FBG e.v. FBG w.v. FBG e.g. Warum ist bei Forstbetriebsgemeinschaften die Rechtsform

Mehr

40 plus Die kleine GmbH und andere. inhabergeführte Unternehmen. Dr. Andreas Rohde Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater

40 plus Die kleine GmbH und andere. inhabergeführte Unternehmen. Dr. Andreas Rohde Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater 40 plus Die kleine GmbH und andere Möglichkeiten für kleine und inhabergeführte Unternehmen Dr. Andreas Rohde Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater Partner Seite 1 Die richtige Rechtsform

Mehr

VORLESUNG: ALLG. BWL J THEMA: RECHTSFORMEN. Referentin: Madlen Schumann

VORLESUNG: ALLG. BWL J THEMA: RECHTSFORMEN. Referentin: Madlen Schumann VORLESUNG: ALLG. BWL J THEMA: RECHTSFORMEN Referentin: Madlen Schumann 23.10.2013 M. Schumann 2 Bedeutung der Rechtsform 1. Rechtsgestaltung (Haftung) 2. Leistungsbefugnisse (Vertretung nach außen, Geschäftsführung)

Mehr

Modelle und Instrumente für ein Wert schöpfendes Flächenmanagement

Modelle und Instrumente für ein Wert schöpfendes Flächenmanagement Modelle und Instrumente für ein Wert schöpfendes Flächenmanagement Kultur- und Bürgerhaus Denzlingen 25. September 2008 Aufbau des Projektmanagements Jürgen Katz LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH

Mehr

Die häufigsten Fragen zum Firmen- und Gesellschaftsrecht

Die häufigsten Fragen zum Firmen- und Gesellschaftsrecht Die häufigsten Fragen zum Firmen- und Gesellschaftsrecht Rechtstipps für Gründer und junge Unternehmen Ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Unternehmensgründung ist die richtige Rechtsform. Aber

Mehr

2

2 1 2 3 Nachteile 4 6 Termine: Wir nehmen die Energiewende in die Hand! 13. Dezember 2011 1. Informationsveranstaltung Bürgerbeteiligung 30. März 2012 Vorbereitungsversammlung Genossenschaft 20. Juli 2012

Mehr

RECHTSFORMWAHL UND STEUERLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

RECHTSFORMWAHL UND STEUERLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Eugen-Belz-Straße 13 83043 Bad Aibling 08061/4904-0 Orleansstraße 6 81669 München 089/41129777 kanzlei@haubner-stb.de RECHTSFORMWAHL UND STEUERLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Existenz 2014, KU KO Rosenheim am

Mehr

Kämmerertagung Deggendorf 13. November 2013

Kämmerertagung Deggendorf 13. November 2013 Kämmerertagung Deggendorf 13. November 2013 Art 61 Abs. 2 Satz 2 GO: Aufgaben sollen in geeigneten Fällen daraufhin untersucht werden, ob und welchem Umfang sie durch nichtkommunale Stellen, insbesondere

Mehr

Neue Besen kehren gut Der Geschäftsführerwechsel. der Praxis. Dr. Steffen Fortun und Dr. Stefan Burger KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbh

Neue Besen kehren gut Der Geschäftsführerwechsel. der Praxis. Dr. Steffen Fortun und Dr. Stefan Burger KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Neue Besen kehren gut Der Geschäftsführerwechsel in der Praxis Dr. Steffen Fortun und Dr. Stefan Burger KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Tübingen, 25. November 2014 I. Sachverhalt Argus (A), Blickle

Mehr

Arbeitskreis 3 Thema Wind- & Solarenergie, Bürgerbeteiligung und Energiegenossenschaften IKKK Bardowick 2013 am 25. Juni 2013

Arbeitskreis 3 Thema Wind- & Solarenergie, Bürgerbeteiligung und Energiegenossenschaften IKKK Bardowick 2013 am 25. Juni 2013 Gemeinnütziges Unternehmen für die Entwicklung des ländlichen Raumes Arbeitskreis 3 Thema Wind- & Solarenergie, Bürgerbeteiligung und Energiegenossenschaften IKKK Bardowick 2013 am 25. Juni 2013 Niedersächsische

Mehr

GbR, Ltd, GmbH & Co Was ist die richtige Rechtsform?

GbR, Ltd, GmbH & Co Was ist die richtige Rechtsform? GbR, Ltd, GmbH & Co Was ist die richtige Rechtsform? Dr. Stephan Dornbusch Fachanwalt für Steuerrecht und für gewerblichen Rechtsschutz MEYER-KÖRING Rechtsanwälte Steuerberater www.meyer-koering.de Überblick

Mehr

Hier erhalten Sie hilfreiche Tipps und Unterlagen für die Gründung einer Genossenschaft. Kooperationen und Genossenschaften

Hier erhalten Sie hilfreiche Tipps und Unterlagen für die Gründung einer Genossenschaft. Kooperationen und Genossenschaften Hier erhalten Sie hilfreiche Tipps und Unterlagen für die Gründung einer Genossenschaft. Kooperationen und Genossenschaften Persönliches Engagement der Gründer und damit verbunden Eigennutz und Solidarität

Mehr

Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Gründungsformen und steuerliche Erfassung Steuerforum am 2.

Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Gründungsformen und steuerliche Erfassung Steuerforum am 2. Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Gründungsformen und steuerliche Erfassung Steuerforum am 2. Juni 2016 1 1. Gründungsformen 1.1 So gründet Deutschland 1.2

Mehr

rechnungswesenlehrer.de Rechnungswesen lernen * Rechnungswesen unterrichten * Jobs im Rechnungswesen finden Betriebswirtschaftslehre: Rechtsformen

rechnungswesenlehrer.de Rechnungswesen lernen * Rechnungswesen unterrichten * Jobs im Rechnungswesen finden Betriebswirtschaftslehre: Rechtsformen Betriebswirtschaftslehre: Rechtsformen Rechtsformen in Deutschland Einzelunternehmen 70% GmbH 15% ohg 9% KG 4% andere Rechtsformen 2% AG 1% GbR ( 705-740 BGB) Ziel Gründung Firma Vertretung Nach außen

Mehr

I.4 GESELLSCHAFTSFORMEN & KOMMUNALE BETEILIGUNG

I.4 GESELLSCHAFTSFORMEN & KOMMUNALE BETEILIGUNG I.4 GESELLSCHAFTSFORMEN & KOMMUNALE BETEILIGUNG Bei der Realisierung eines Nahwärmenetzes bieten sich abhängig von dem jeweiligen Investitionsvolumen, der strategischen Ausrichtung und der kommunalen Ausgangssituation

Mehr

Dipl.-Geogr. André Wüste IZNE Interdisziplinäres Zentrum für Nachhaltige Entwicklung, Projektgruppe Bioenergie Georg-August-Universität Göttingen

Dipl.-Geogr. André Wüste IZNE Interdisziplinäres Zentrum für Nachhaltige Entwicklung, Projektgruppe Bioenergie Georg-August-Universität Göttingen Betreibergesellschaften Bei den untersuchten Bioenergiedörfern zeigt sich ein breites Spektrum an Betreibermodellen, das sich folgendermaßen aufschlüsseln lässt: Genossenschaftsmodell: In fünf der analysierten

Mehr

Betriebswirtschaftslehre

Betriebswirtschaftslehre Betriebswirtschaftslehre Norddeutsche Akademie für Marketing + Kommunikation e.v. Dipl.-Ök. Oliver Wruck Dievision - Agentur für Kommunikation GmbH Sommersemester 2004 Rechtsformen Was wird durch die Wahl

Mehr

2. Die Gründung eines Vereins Nicht jeder Zusammenschluss mehrerer Personen ist ein Verein im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.

2. Die Gründung eines Vereins Nicht jeder Zusammenschluss mehrerer Personen ist ein Verein im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Alfred Mages 1. Vors Kleintierzuchtverein Stammheim Rechtswegweiser zum Vereinsrecht wegen aktuellem Anlass was jeder Verein wissen muss! Quelle bzw. Herausgeber Justizministerium Baden-Württemberg 1.

Mehr

ERFOLGREICHE FIRMENGRÜNDUNG IN BULGARIEN

ERFOLGREICHE FIRMENGRÜNDUNG IN BULGARIEN STEUERBERATER RECHTSANWÄLTE UNTERNEHMENSBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER MÜNCHEN DRESDEN BAYREUTH BÖBLINGEN SOFIA (BG) VARNA (BG) ERFOLGREICHE FIRMENGRÜNDUNG IN BULGARIEN Gut erstellte Unterlagen halbe Weg zum

Mehr

Chapter 1 : þÿ b e t a t h o m e L o g o V e k t o r c h a p t e r

Chapter 1 : þÿ b e t a t h o m e L o g o V e k t o r c h a p t e r Chapter 1 : þÿ b e t a t h o m e L o g o V e k t o r c h a p t e r þÿ a n b i e t e n, G u t s c h e i n c o d e e i n l ö s t, u m e i n e n B o n u s a u f z. B. S p o r t w e t t e n z u.. Z u s ä t

Mehr

Einführung in die Betriebswirtschaftslehre für Nicht- Wirtschaftswissenschaftler: Kapitel 10. Prof. Dr. Leonhard Knoll

Einführung in die Betriebswirtschaftslehre für Nicht- Wirtschaftswissenschaftler: Kapitel 10. Prof. Dr. Leonhard Knoll Einführung in die Betriebswirtschaftslehre für Nicht- Wirtschaftswissenschaftler: Kapitel 10 Prof. Dr. Leonhard Knoll Kapitel 10 10. Rechtsformen 10.1. Personengesellschaften 10.1.1. Einzelkaufmann 10.1.2.

Mehr

Die Genossenschaft Regionales Konzept für Erneuerbare Energien

Die Genossenschaft Regionales Konzept für Erneuerbare Energien Die Genossenschaft Regionales Konzept für Erneuerbare Energien Daniela Watzke Genossenschaftsverband e.v. Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Rheinland- Pfalz

Mehr

Competenza 2013. Unternehmensformen und Haftung, Kurzeinführung

Competenza 2013. Unternehmensformen und Haftung, Kurzeinführung Competenza 2013 Unternehmensformen und Haftung, Kurzeinführung www.advo-stgallen.ch 1 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen und Disclaimer Rechtsformen und Rechtsformwahl Personengesellschaften und Haftung

Mehr

GbR, Ltd, GmbH & Co Was ist die richtige Rechtsform?

GbR, Ltd, GmbH & Co Was ist die richtige Rechtsform? GbR, Ltd, GmbH & Co Was ist die richtige Rechtsform? Dr. Stephan Dornbusch Fachanwalt für Steuerrecht und für gewerblichen Rechtsschutz MEYER-KÖRING Rechtsanwälte Steuerberater www.meyer-koering.de 1 Überblick

Mehr

Chapter 1 : þÿ b e t a t h o m e P o k e r - E v e n t s c h a p t e r

Chapter 1 : þÿ b e t a t h o m e P o k e r - E v e n t s c h a p t e r Chapter 1 : þÿ b e t a t h o m e P o k e r - E v e n t s c h a p t e r þÿ I h a v e a p r o b l e m w i t h B e t - a t - h o m e. M y a c c o u n t i s c l o s e d - r e a s o n ( a n s w e r f r o m.

Mehr

1. Teil: Die rechtlichen Grundlagen für die kommunale und die gemeinnützige GmbH sowie ihre Organe

1. Teil: Die rechtlichen Grundlagen für die kommunale und die gemeinnützige GmbH sowie ihre Organe Inhalt Abkürzungsverzeichnis... 23 Literaturhinweise.... 29 1. Teil: Die rechtlichen Grundlagen für die kommunale und die gemeinnützige GmbH sowie ihre Organe 1. Die Zulässigkeit der kommunalen GmbH im

Mehr

Rechtsformen. Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen Esslingen, 9. Februar 2015. Rolf Koch

Rechtsformen. Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen Esslingen, 9. Februar 2015. Rolf Koch Rechtsformen Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen Esslingen, 9. Februar 2015 Rolf Koch Diplom-Kaufmann Einzelunternehmung Gründung Unternehmensform Rechtsgrundlage Eigene Rechtspersönlichkeit

Mehr

Chapter 1 : þÿ b e t a t h o m e C o d e s W e t t e n C o d e s c h a p t e r

Chapter 1 : þÿ b e t a t h o m e C o d e s W e t t e n C o d e s c h a p t e r Chapter 1 : þÿ b e t a t h o m e C o d e s W e t t e n C o d e s c h a p t e r þÿ 1 6 D e c 2 0 1 4 A s h o m e f o r m a n y o f t h e c o u n t r y & # 3 9 ; s n a t i o n a l a n d i n t e r n a t i

Mehr

Für Unternehmen ist die Wahl der passenden Rechtsform von zentraler Bedeutung.

Für Unternehmen ist die Wahl der passenden Rechtsform von zentraler Bedeutung. V Vorwort Für Unternehmen ist die Wahl der passenden Rechtsform von zentraler Bedeutung. Zu Beginn der Tätigkeit ist zu entscheiden, ob das Unternehmen vom Unternehmer persönlich, auf Basis einer juristischen

Mehr

Seite Die praktische Arbeitshilfe für die gemeinnützige GmbH 7. Gründung einer gemeinnützigen GmbH 9. Muster-Gesellschaftsvertrag und Musterbrief 29

Seite Die praktische Arbeitshilfe für die gemeinnützige GmbH 7. Gründung einer gemeinnützigen GmbH 9. Muster-Gesellschaftsvertrag und Musterbrief 29 Schnellübersicht Seite Die praktische Arbeitshilfe für die gemeinnützige GmbH 7 Gründung einer gemeinnützigen GmbH 9 Muster-Gesellschaftsvertrag und Musterbrief 9 Führung einer gemeinnützigen GmbH 51 Steuern

Mehr