des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
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- Thilo Falk
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1 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / Antrag der Abg. Ulrich Müller u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Radon in Baden-Württemberg Gesundheitsrisiko, Kontrollen, Grenzwerte Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. wie sie das Gesundheitsrisiko des Edelgases Radon und die darauf zurückzuführenden Erkrankungsformen und die Anzahl der Erkrankungsfälle (insb. bzgl. Lungenkrebs) beurteilt (Bundes- und Landeszahlen); 2. wie hoch die Strahlenbelastung für die Bevölkerung in Baden-Württemberg ist (aufgeschlüsselt nach äußerer und innerer Strahlenexposition), welchen Anteil Radon hierbei einnimmt, wie diese Strahlenbelastung erfasst und in ihrer Entwicklung kontrolliert wird; 3. welche geografische Verteilung (möglichst präzise dargestellt) sich bei der Radonbelastung im Land ergibt; 4. ob und gegebenenfalls welche verbindlichen Grenz- oder Richtwerte es in Deutschland für Radon gibt bzw. wie hoch die sog. Referenzwerte bei bestehenden Gebäuden und die sog. Planungswerte bei Neubauten für Wohngebäude einerseits und Nichtwohngebäude andererseits sind; 5. welche Grenzwerte (auch Richtwerte oder Zielwerte) für bestehende oder zu bauende Wohngebäude und Nichtwohngebäude ihr aus anderen Ländern bekannt sind; 6. ob ihr bekannt ist, dass die Europäische Union eine Festlegung von Grenzwerten für Radon plant und gegebenenfalls, welche Regionen mit welchen Gebäudetypen in Baden-Württemberg bei Umsetzung etwaiger EU-Pläne betroffen wären und wie sie die Pläne der EU aus ihrer Sicht beurteilt; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1
2 7. welche politischen oder administrativen Maßnahmen sie zum Schutz vor gesundheitsgefährdender Radonbelastung für angezeigt hält; II. ein Konzept zu entwickeln, um unabhängig von der Rechtslage (Grenzwerte) betroffene Bürger vor den Gesundheitsgefahren von Radon zu schützen, z. B. durch intensive Aufklärung, Beratung sowie durch Förderung und Schaffung eines Spezialistennetzwerks bei der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) geeignete Informationsgrundlagen bereitzustellen, wie dies etwa in Bayern geschieht Müller, Lusche, von Eyb, Jägel, Nemeth, Razavi CDU Begründung Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) kommt in ihren Studien zu dem Ergebnis, dass ein Grenzwert für die Radon-Strahlungswerte von 100 Becquerel pro Kubikmeter in Gebäuden empfehlenswert sei. Über diesem Wert nehme die Wahrscheinlichkeit für Lungenkrebs mit 10 % pro weiteren 100 Bq/m 3 zu. Deutschlandweit wird vom Bundesamt für Strahlenschutz die Zahl der Lungenkrebstoten durch Radon auf geschätzt, womit dieses Edelgas die größte natürliche Umweltbelastung für Menschen darstellt. In einzelnen Gebieten des Landes liegt die Exposition der Bevölkerung erheblich über den Durchschnittswerten. Nach Ansicht des Münchner Helmholtz-Zentrums seien neben der Aufklärung der Bevölkerung über das Risiko in Regionen, in denen hohe Radonkonzentrationen in der Bodenluft und in Wohnungen häufiger auftreten, das Aufzeigen von Präventions- bzw. Sanierungsmaßnahmen wichtig. Solange keine verbindlichen Grenzwerte mit entsprechend niedrigeren Grenzen existierten, seien freiwillige Maßnahmen wie Messen und gegebenenfalls Sanieren die einzigen Mittel, um den Schutz vor Radon zu verbessern (Helmholtz-Zentrum München, Radon in Wohngebäuden, April 2010). Der Antrag verfolgt auf Grundlage der genauen Daten zu den Gefahren in Baden- Württemberg und frühere Anträge aus mehreren Legislaturperioden fortführend das Ziel, Auskunft über die Haltung und die Pläne der Landesregierung in dieser Angelegenheit zu erlangen sowie die Entwicklungen auf EU- und Bundes - ebene mit einzubeziehen im Interesse der Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung in Baden-Württemberg. 2
3 Stellungnahme Mit Schreiben vom 2. Juni 2012 Nr nimmt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. wie sie das Gesundheitsrisiko des Edelgases Radon und die darauf zurückzuführenden Erkrankungsformen und die Anzahl der Erkrankungsfälle (insb. Lungenkrebs) beurteilt (Bundes- und Landeszahlen); Radon ist ein natürlich vorkommendes, geruch- und geschmackloses radioaktives Edelgas, das durch den Zerfall von Radium, einem Zerfallsprodukt des Urans, entsteht. Das radioaktive Metall kommt in unterschiedlichen Konzentrationen in Gesteinen und Böden überall auf der Welt vor. Das beim radioaktiven Zerfall von Radium entstehende Radon kann relativ leicht aus dem Boden entweichen und sich über die Luft oder gelöst in Wasser verbreiten. In geschlossenen Räumen kann sich Radon in der Raumluft anreichern, sodass die Innenraumkonzentrationen im allgemeinen höher sind als die in der Außenluft. Über die Atemwege gelangen Radon und seine Zerfallsprodukte in die Lunge und können ursächlich für die Entstehung des Bronchialkarzinoms sein. Die gesundheitliche Gefährdung geht dabei von den kurzlebigen radioaktiven Zerfallsprodukten des Radons aus. Aufgrund seiner Edelgaseigenschaften und der Halbwertszeit wird Radon zum größten Teil wieder ausgeatmet. Die Atemluft enthält aber auch immer die Zerfallsprodukte des Radons (radioaktive Isotope der Elemente Polonium, Wismut und Blei), die überwiegend an die in der Luft befind - lichen Aerosole oder Staubteilchen angelagert sind. Diese werden im Atemtrakt abgelagert und zerfallen dort vollständig. Die dabei entstehende energiereiche Alphastrahlung trifft die strahlenempfindlichen Zellen des Bronchialepithels. Die hohe biologische Wirksamkeit dieser Alphastrahlung kann zu einer Schädigung der Zellen führen und damit die Entstehung einer Lungenkrebserkrankung be - güns tigen. Ein kleiner Teil des eingeatmeten Radons und seiner Zerfallsprodukte kann über die Lunge ins Blut und letztendlich auch in andere Organe gelangen. Die damit verbundenen Organdosen und Krebsrisiken sind aber sehr gering. Das einzige bisher nachgewiesene Gesundheitsrisiko durch Radon ist eine Lungenkrebserkrankung. Radon wurde deshalb 1980 vom Internationalen Krebsforschungszentrum (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Lyon als Karzinogen für den Menschen eingestuft. Seit o. g. Zeitraum wurden mehrere Studien durchgeführt, die übereinstimmend das bereits genannte Risiko innerhalb von Wohnungen, in denen erhöhte Radon- Konzentrationen gemessen wurden, für Lungenkrebserkrankungen belegen. Die wichtigste Studie wurde 2005 publiziert. Es handelt sich dabei um eine Auswertung von 13 europäischen Studien (Darby et al und Kreuzer 2005). Die Ergebnisse dieser Studie bilden die wesentliche Grundlage für die 2005 erfolgte Neubewertung des radonbedingten Gesundheitsrisikos durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) sowie für die aktuelle Bewertung durch die Weltgesundheitsorganisation in Genf (WHO, 2009). Der Expositions-Wirkungs-Zusammenhang ist annähernd linear ohne Hinweis auf einen Schwellenwert, das heißt das Lungenkrebsrisiko erhöht sich proportional mit steigender Radonkonzentration. Dabei nimmt das Risiko um cirka 10 Prozent pro Anstieg der Radonkonzentration um 100 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m 3 ) zu. So hat beispielsweise eine Person, die dauerhaft einer Radonkonzentration von 100 Bq/m 3 ausgesetzt ist, im Vergleich zu einer Person, die nie Radon ausge- 3
4 setzt ist, ein um cirka 10 Prozent höheres Lungenkrebsrisiko beziehungsweise eine Person mit 200 Bq/m 3 ein 20 Prozent höheres Risiko. Unsicherheiten in der retrospektiven Expositionsabschätzung führen zu einer Erhöhung des Risiko - schätzers, sodass nach Korrektur solcher Unsicherheiten von einem 16 Prozent höheren Lungenkrebsrisiko pro Anstieg der Radonkonzentration um 100 Bq/m 3 auszugehen ist. Der bevölkerungsgewichtete Mittelwert der Radonkonzentration in Wohnungen in der Europäischen Union beträgt etwa 59 Bq/m 3. Geht man von einem linearen Risikoanstieg von 16 Prozent pro 100 Bq/m 3 aus, so verursacht Radon in Wohnungen in Europa 9 Prozent aller Lungenkrebstodesfälle und 2 Prozent aller Krebstodesfälle. Absolut gesehen heißt dies, dass cirka Lungenkrebs tote pro Jahr in der Europäischen Union durch Radon verursacht werden (Darby et al. 2005). In Deutschland beträgt die durchschnittliche Radonkonzentration in Wohnungen 49 Bq/m 3. Nach neuesten Abschätzungen werden in Deutschland ungefähr 5 Prozent aller Lungenkrebssterbefälle pro Jahr durch Radon in Wohnungen verursacht. Dies entspricht in absoluten Zahlen ungefähr durch Radon verursachte Todesfälle pro Jahr (Menzler et al. 2006). Für Baden-Württemberg beträgt die Anzahl radoninduzierter Lungenkrebstodesfälle 4,8 Prozent, das entspricht ca. 170 Todesfällen/Jahr. Die Inzidenz der Lungenkrebserkrankungen durch erhöhte Radonkonzentrationen in Wohnhäusern, kann man auch als attributives Risiko abschätzen Dieses beschreibt den prozentualen Anteil der Erkrankungsfälle in der Bevölkerung, der einer bestimmten Radonexposition zuzuschreiben ist. Demnach liegt das attribu - tive Risiko in Deutschland bei ca. 5 Prozent. Entsprechende Zahlen für Baden- Württemberg liegen nach Angaben des statistischen Landesamtes nicht vor. 2. wie hoch die Strahlenbelastung für die Bevölkerung in Baden-Württemberg ist (aufgeschlüsselt nach äußerer und innerer Strahlenexposition), welchen Anteil Radon hierbei einnimmt, wie diese Strahlenbelastung erfasst und in ihrer Entwicklung kontrolliert wird; Aus dem jährlichen Bericht des Bundesministers für Umwelt (BMU) an den Deutschen Bundestag (Drucksache 17/9522) für das Jahr 2010 ist zu entnehmen, dass die durch natürliche Strahlung verursachte mittlere effektive Dosis der Bevölkerung in Deutschland 2,1 msv pro Jahr beträgt. Zur jährlichen effektiven Dosis aus der äußeren Strahlenbelastung tragen die terrestrischen Radionuklide aus Böden, Gesteinen und Baumaterialien mit 0,4 msv bei. Die Inhalation von Radon und seiner kurzlebigen Zerfallsproduckte liefert den Hauptbeitrag zur inneren Strahlenbelastung und beträgt etwa 1,1 msv. Zur Ermittlung der Strahlenbelastung der Bevölkerung hat die Internationale Strahlenschutzkommission (International Commission on Radiological Protection (ICRP)) Empfehlungen erarbeitet, deren Umsetzung zurzeit in den Fachgremien diskutiert wird. Die ICRP hat auch eine Methode zur Ermittlung des Dosiskoeffizienten für Radon und seine Folgeprodukte erarbeitet. Damit kann die Dosis - belastung für unterschiedliche Expositionsszenarien berechnet werden. Mit dieser Methode ist eine Abschätzung der effektiven Dosis der Menschen möglich, die sich in Wohnräumen, in Arbeitsstätten und in Gebäuden mit Mischbenutzung aufhalten. Nach Umsetzung dieser Empfehlung wird eine erneute kritische Betrachtung der Strahlenbelastung der Bevölkerung in Deutschland durchgeführt. 3. welche geografische Verteilung (möglichst präzise dargestellt) sich bei der Radonbelastung im Land ergibt; Die geografische Verteilung der in 1 m Tiefe gemessenen Radonkonzentration ergibt sich aus der als Anlage beigefügten Karte des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS), die in einem Bericht des BMU an den Deutschen Bundestag (Bundestagsdrucksache 17/9522) veröffentlicht wurde. Rückschlüsse auf die für die Menschen relevante Radonkonzentration in der Raumluft von Gebäuden lassen sich 4
5 hieraus nur sehr eingeschränkt ziehen, da diese neben der Radonkonzentration im Boden entscheidend von der Bauweise des Gebäudes abhängt. Maßgebend ist dabei vor allem die Dichtheit des Hauses gegenüber dem Baugrund, die innere Struktur des Gebäudes, die installierte Lüftungstechnik sowie das individuelle Lüftungsverhalten. 4. ob und gegebenenfalls welche verbindlichen Grenz- oder Richtwerte es in Deutschland für Radon gibt bzw. wie hoch die sogenannte Referenzwerte bei bestehenden Gebäuden und die sogenannten Planungswerte bei Neubauten für Wohngebäude einerseits und Nichtwohngebäude andererseits sind; In Deutschland gibt es keine verbindlichen Grenz- oder Richtwerte für Radon. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat in ihrem Radonhandbuch die Empfehlung ausgesprochen, dass die Radonbelastung in Wohnräumen 300 Becquerel pro Kubikmeter nicht überschreiten sollte, und einen unteren Zielwert von 100 Becquerel pro Kubikmeter gefordert. Das BMU und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) haben diese Empfehlung auch für Deutschland übernommen. 5. welche Grenzwerte (auch Richtwerte oder Zielwerte) für bestehende oder zu bauende Wohngebäude und Nichtwohngebäude ihr aus anderen Ländern bekannt sind; Aufgrund bestehender Kontakte auf nationaler und internationaler Ebene und der Mitarbeit in diversen Expertengremien sind aus anderen europäischen Ländern folgende Grenz- bzw. Ziel- oder Richtwerte für die Radonkonzentration in der Raumluft bekannt: Land Richtwert bzw. Action Level in Bq / m 3 Grenzwert Bq / m 3 neu Bestand Österreich Italien Schweiz Finnland 200 Tschechische Republik 400 Frankreich 300 Belgien 300 Norwegen 200 Großbritannien 200 Griechenland 400 5
6 6. ob ihr bekannt ist, dass die Europäische Union eine Festlegung von Grenz - werten für Radon plant und gegebenenfalls, welche Regionen mit welchen Gebäudetypen in Baden-Württemberg bei Umsetzung etwaiger EU-Pläne betroffen wären und wie sie die Pläne der EU aus ihrer Sicht beurteilt; Die Europäische Kommission hat Ende des vergangenen Jahres einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme vorgelegt. In Artikel 103 dieses Richtlinienentwurfs ergeht die Forderung an die Mitgliedstaaten, einen sogenannten Maßnahmenplan zu entwickeln, mit dem die Radonkonzentration in Gebäuden festgestellt und für Gebäude und Wohnungen Referenzwerte festgelegt werden sollen. Nach Verabschiedung dieser EU-Richtlinie wird diese in nationales Recht umgesetzt werden. Die Auswirkungen auf Baden-Württemberg können erst nach Verabschiedung und Umsetzung dieser Richtlinie beurteilt werden. 7. welche politischen oder administrativen Maßnahmen sie zum Schutz vor gesundheitsgefährdender Radonbelastung für angezeigt hält; Dem Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsgefährdenden Auswirkungen von Radon in der Raumluft misst die Landesregierung eine große Bedeutung bei. Sie hat deshalb bereits im Jahr 2011 zur Information der Bevölkerung vier Broschüren zu der mit Radon in der Raumluft verbundenen Problematik veröffentlicht. Diese Broschüren befassen sich mit der Messung und Bewertung von Radon, den Vorsorgemaßnahmen bei Neubauten, den Radon-Sanierungsmaßnahmen bei bestehenden Gebäuden sowie dem Einfluss der energetischen Sanierung und geben konkrete Empfehlungen, wie den von Radon verursachten Problemen begegnet werden kann. Die Landkreise und kreisfreien Städte wurden in ihrer Funktion als Baurechtsbehörde über diese Broschüren informiert und werden bzgl. der Radonproblematik umfassend beraten. Weitere Maßnahmen, die sich aus der Umsetzung der EU-Richtlinie in nationale Bestimmungen ergeben, werden ggf. folgen. II. ein Konzept zu entwickeln, um unabhängig von der Rechtslage (Grenzwerte) betroffene Bürger vor den Gesundheitsgefahren von Radon zu schützen, z. B. durch intensive Aufklärung, Beratung sowie durch Förderung und Schaffung eines Spezialnetzwerks bei der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) geeignete Informationsgrundlagen bereitzustellen, wie dies etwa in Bayern geschieht; Wie in der Antwort zu Frage 7. ausgeführt, hat die Landesregierung bereits im Jahr 2011 die Initiative ergriffen und sowohl die Bevölkerung als auch die für das Baurecht zuständigen Landkreise und die kreisfreien Städte durch Veröffent - lichung von vier neuen, auch im Internetportal des Umweltministeriums abruf - baren Broschüren umfassend über die Radonproblematik informiert. Zusätzlich wurden intensive Informationsgespräche mit Vertretern von verschiedenen Inte - ressensverbänden, wie z. B. des Bundesverbands Deutscher Siedler und Eigen - heimer e. V., geführt. Die Vielzahl eingehender Anfragen der Landkreise, Gemeinden und Bürger zeigt deutlich, dass die bislang von der Landesregierung zum Thema Radon veranlassten Maßnahmen auf positive Resonanz gestoßen sind. Die Landesregierung wird sich auch weiterhin aktiv im Rahmen der zuständigen Gremien an der Erstellung und der anschließenden Umsetzung der neuen EU- Richtlinie beteiligen. In Vertretung Meinel Ministerialdirektor 6
7 Anlage 7
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