EX-POST- UMWELTVERTRÄGLICHKEITSBERICHT FLUGHAFEN WIEN

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1 Flughafen Wien Aktiengesellschaft A 1300 Wien-Flughafen, Postfach 1 TITEL EX-POST- UMWELTVERTRÄGLICHKEITSBERICHT FLUGHAFEN WIEN MASSNAHMEN REVISION 1 31.JULI 2009 VERFASSER: KOORDINATION UMWELT: freiland Umweltconsulting ZT-GmbH freiland Umweltconsulting ZT-GmbH Liechtensteinstraße 63, A-1090 Wien Münzgrabenstraße 4, A-8010 Graz AUFTRAGGEBER: Bereich Planung und Bau Flughafen Wien AG Bereich Planung und Bau Flughafen Wien AG Postfach 1 A-1300 Wien-Flughafen PARIE DATUM EINLAGE / DOK.-NR. UVB

2 FLUGHAFEN WIEN SCHWECHAT Ex-post-Umweltverträglichkeitsbericht MASSNAHMEN Inhalt 1 Einleitung Aufgabenstellung Allgemeines Methode zur Massnahmenentwicklung Kurzdarstellung der Einzelprojekte Erforderliche Massnahmen ex-post-uvb Lärm Fluglärm und Luftfahrzeugbedingter Lärm Bodenlärm Straßen- und Schienenverkehrslärm Ausgleichsflächen für Flora, Fauna, Lebensräume Projekt A Verbesserung des Pistensystems 16/ Projekt C Bau von An- und Abrollwegen und Neubau des Rollwegs A2a Projekt E Vorfelderweiterungen Projekt F VIP und General Aviation Center Zusammenfassung der Maßnahmen für Flora, Fauna, Lebensräume Maßnahmen für das Schutzgut Wasser Projekt A Verbesserung des Pistensystems Projekt C Bau von An- und Abrollwegen, Neubau Rollweg A2a Projekt E Vorfelderweiterungen F VIP und GAC Massnahmen des Mediationsverfahrens Grundlagen, Verfahren Relevante Maßnahmen für den Umweltverträglichkeitsbericht Nachtflugregelung Technischer Lärmschutz (Lärmschutzprogramm) Bodenlärm Lärmzonendeckelung Umweltfonds Änderungen Teilvertrag Aktuelle Maßnahmen im Februar Zusammenfassung Quellenverzeichnis Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis...32 VERFASSER: Flughafen Wien AG ERSTELLT: JULI 2009 SEITE 0

3 FLUGHAFEN WIEN SCHWECHAT Ex-post-Umweltverträglichkeitsbericht UMWELTVERTRÄGLICHKEITSBERICHT EINLEITUNG 1.1 Aufgabenstellung Die Europäische Kommission hat die Republik Österreich in einem Mahnschreiben (Nr 2006/4959) aufgefordert, Einzelprojekte aus einem sogenannten Masterplan für den Flughafen Wien einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu unterziehen. Nach Ansicht der Republik Österreich besteht für diese Einzelprojekte keine UVP-Pflicht (dazu liegt auch ein rechtskräftiger UVP-Feststellungsbescheid vor). Zwischen der Europäischen Kommission und der Republik Österreich wurde Einigung dahingehend erzielt, hinsichtlich dieser Einzelprojekte eine spezifische ex-post-umweltprüfung durchzuführen. Mit der Umsetzung der Einzelprojekte wurde 1999 auf der Basis rechtskräftiger Bewilligungen begonnen. Die Einzelprojekte sind größtenteils seit langem umgesetzt, zumindest jedoch in ihrem Bau schon sehr weit fortgeschritten. Unter anderem aus diesem Grund kann die Prüfung nicht im Rahmen einer Standard-UVP erfolgen. Als Kompromiss wurde mit der Europäischen Kommission vereinbart, einen ex-post- Umweltverträglichkeitsbericht (kurz ex-post-uvb) zu erstellen und diesen einer behördlichen Prüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend den Grundzügen einer UVP gemäß UVP-Richtlinie 85/337/EWG (nicht einer UVP gemäß österreichischem UVP-Gesetz) zu unterziehen. Für diesen ex-post-uvb wurde ein Konzept erstellt und mit der Europäischen Kommission abgestimmt; dieses Konzept stellt die Grundlage für den UVB dar. Im Rahmen des ex-post-uvb werden die Einzelprojekte einer Prüfung hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die relevanten Faktoren des Art 3 UVP-Richtlinie unterzogen und Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung oder zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen erarbeitet. Der Umweltverträglichkeitsbericht muss folgende Inhalte aufweisen (gem. Anhang IV der Richtlinie 85/337/EWG): 1.Beschreibung des Projekts, im besonderen: -Beschreibung der physischen Merkmale des gesamten Projekts und des Bedarfs an Grund und Boden während des Bauens und des Betriebs, - Beschreibung der wichtigsten Merkmale der Produktionsprozesse, z.b. Art und Menge der verwendeten Materialien, - Art und Quantität der erwarteten Rückstände und Emissionen (Verschmutzung des Wassers, der Luft und des Bodens, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlung usw.), die sich aus dem Betrieb des vorgeschlagenen Projekts ergeben. 2.Übersicht über die wichtigsten anderweitigen vom Projektträger geprüften Lösungsmöglichkeiten und Angabe der wesentlichen Auswahlgründe im Hinblick auf die Umweltauswirkungen. 3.Beschreibung der möglicherweise von dem vorgeschlagenen Projekt erheblich beeinträchtigten Umwelt, wozu insbesondere die Bevölkerung, die Fauna, die Flora, der Boden, das Wasser, die Luft, das Klima, die materiellen Güter einschließlich der architektonisch wertvol- ERSTELLT: JULI 2009 SEITE 1

4 FLUGHAFEN WIEN SCHWECHAT Ex-post-Umweltverträglichkeitsbericht UMWELTVERTRÄGLICHKEITSBERICHT len Bauten und der archäologischen Schätze und die Landschaft sowie die Wechselwirkung zwischen den genannten Faktoren gehören. 4. Beschreibung der möglichen erheblichen Auswirkungen des vorgeschlagenen Projekts auf die Umwelt infolge- des Vorhandenseins der Projektanlagen, -der Nutzung der natürlichen Ressourcen, der Emission von Schadstoffen, der Verursachung von Belästigungen und der Beseitigung von Abfällen und Hinweis des Projektträgers auf die zur Vorausschätzung der Umweltauswirkungen angewandten Methoden). Die Beschreibung sollte sich auf die direkten und die etwaigen indirekten, sekundären, kumulativen, kurz-, mittel- und langfristigen, ständigen und vorübergehenden, positiven und negativen Auswirkungen des Vorhabens erstrecken. 5. Beschreibung der Maßnahmen, mit denen erhebliche nachteilige Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt vermieden, verringert und soweit möglich ausgeglichen werden sollen. 6. Nichttechnische Zusammenfassung der gemäß den obengenannten Punkten übermittelten Angaben. 7. Kurze Angabe etwaiger Schwierigkeiten (technische Lücken oder fehlende Kenntnisse) des Projektträgers bei der Zusammenstellung der geforderten Angaben. Dieses Dokument stellt zusammenfassend alle Maßnahmen aus den Fachbeiträgen dar. Im Rahmen des Mediationsverfahrens des Flughafen Wien wurden weitreichende Maßnahmen, v.a. für den Bereich Lärm entwickelt. Da diese unmittelbar mit dem Verfahren Ex-Post UVB zusammenhängen, werden die Maßnahmen aus dem Mediationsvertrag (Lärmschutzrpogramm) im Kapitel 3 erläutert. 1.2 Allgemeines Grundsätzlich sind folgende Maßnahmen zu unterscheiden: Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Eingriffen (z.b. Verbesserung der Entwässerungssysteme, Einbau von Filteranlagen, Lärmschutzwände etc. ) Ausgleichsmaßnahmen müssen den gleichen Wert und die ursprünglichen Funktion des betroffenen Lebensraumes aufweisen und mit ihm räumlich in Bezug stehen, die Erfüllung dieser Funktion muss innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne erfolgen Ersatzmaßnahmen sind vorzusehen, wenn kein Ausgleich von erheblichen oder nachhaltigen Eingriffsauswirkungen möglich ist. Der räumliche, zeitliche und funktionale Bezug zum Eingriff ist gelockert. D.h. bei der Maßnahmenplanung sollten Eingriffe zuerst vermieden oder vermindert werden, danach sind Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen, als letzte Möglichkeit werden Ersatzmaßnahmen entwickelt. ERSTELLT: JULI 2009 SEITE 2

5 FLUGHAFEN WIEN SCHWECHAT Ex-post-Umweltverträglichkeitsbericht UMWELTVERTRÄGLICHKEITSBERICHT Methode zur Massnahmenentwicklung Gem. Anhang IV der Richtlinie 85/337/EWG) sind Maßnahmen zu entwickeln, mit denen erhebliche nachteilige Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt vermieden, verringert und soweit möglich ausgeglichen werden sollen. Entsprechend der angewandten Bewertungsmethode (siehe Dokument , Kapitel 2.1) sind ab der Stufe mittlere Erheblichkeit Maßnahmen erforderlich, damit die Auswirkungen verringert und ausgeglichen werden können. Nachfolgend nochmals die Bewertungsmethode: Die Bewertung der Auswirkungen ( Erheblichkeit ) erfolgt durch Verknüpfung der Sensibilität und Eingriffsintensität. Tabelle 1 Schema zur Ermittlung der Eingriffserheblichkeit (Belastung) Erheblichkeit Eingriffsintensität gering mäßig hoch sehr hoch gering keine / sehr gering gering gering gering Sensibilität mäßig gering mittel mittel mittel hoch gering hoch hoch hoch sehr hoch gering hoch sehr hoch sehr hoch Erheblichkeitsbeurteilung keine / sehr gering gering mittel hoch sehr hoch Aufbauend auf der Ermittlung der Eingriffserheblichkeit werden sektorale Maßnahmen, mit denen erhebliche Auswirkungen der Vorhaben auf die Umwelt und den Raum vermieden, vermindert, eingeschränkt oder ausgeglichen werden können, von den jeweiligen Fachbearbeitern entwickelt. Maßnahmen sind in der Regel ab einer mittleren Erheblichkeit vorzusehen. Die Maßnahmen werden kriterienspezifisch im Hinblick auf ihre Wirkung überprüft. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Bewertung der Wirkungen der Maßnahmen. Tabelle 2 Schema der Beurteilung der Maßnahmenwirkung Wirksamkeit Maßnahmenwirkung keine bis gering mäßig Maßnahme ermöglicht nur eine geringe Vermeidung/ Kompensation der negativen Wirkungen der Projekte Maßnahme ermöglicht eine teilweise Vermeidung/ Kompensation der negativen Wirkun- gen der Projekte hoch sehr hoch Maßnahme ermöglicht eine weitgehende Vermeidung/ Kompensation der negativen Wirkungen der Projekte Maßnahme ermöglicht eine (nahezu) vollständige Vermeidung/ Kompensation der negativen Wirkungen der Projekte bzw. zu einer Verbesserung des Ist-Zustandes Aus der Verknüpfung der Eingriffserheblichkeit und der Maßnahmenwirksamkeit werden die verbleibenden Auswirkungen anhand der in Tabelle 3 dargestellten Verknüp- ERSTELLT: JULI 2009 SEITE 3

6 FLUGHAFEN WIEN SCHWECHAT Ex-post-Umweltverträglichkeitsbericht UMWELTVERTRÄGLICHKEITSBERICHT fungsmatrix ermittelt, wobei zur Erreichung der Umweltverträglichkeit sehr hohe Erheblichkeiten mit hochwirksamen Maßnahmen ausgeglichen werden. Ab einer mittleren Erheblichkeit werden Maßnahmen aus sektoraler Sicht erforderlich. In der Matrix sind auch Maßnahmenwirksamkeiten für geringe und sehr geringe Erheblichkeiten dargestellt, die sich aus Synergien mit anderen Fachbereichen ergeben. Tabelle 3 Schema zur Ermittlung und Einstufung der verbleibenden Auswirkungen Verbleibende Auswirkungen Maßnahmenwirkung keine / gering mäßig hoch sehr hoch Eingriffserheblichkeit (Belastung) sehr gering gering mittel hoch sehr hoch Keine- sehr geringe verbl. Auswirkungen Keine- sehr geringe verbl. Auswirkungen Verbesserung Verbesserung Geringe verbleibende Auswirkungen Geringe verbleibende Auswirkungen Keine- sehr geringe verbl. Auswirkungen Verbesserung Mittlere verbleibende Auswirkungen Geringe verbleibende Auswirkungen Hohe verbleibende Auswirkungen Mittlere verbleibende Auswirkungen Geringe verbleibende Geringe verbleibende Auswirkungen Auswirkungen Keine- sehr geringe Geringe verbleibende verbl. Auswirkungen Auswirkungen Sehr hohe verbleibende Auswirkungen Hohe verbleibende Auswirkungen Mittlere verbleibende Auswirkungen Geringe verbleibende Auswirkungen Verbesserung Keine- sehr geringe verbl. Auswirkungen Geringe verbleibende Auswirkungen Mittlere verbleibende Auswirkungen Hohe verbleibende Auswirkungen Sehr hohe verbleibende Auswirkungen 1.4 Kurzdarstellung der Einzelprojekte Eine ausführliche Darstellung der Projekte erfolgt im Bericht Beschreibung der Einzelprojekte, nachfolgend die Übersicht über die zu prüfenden Projekte. Tabelle 4 Übersicht über die Einzelprojekte Beschreibung A Verbesserung des Pistensystems 16/34 Optimierung der automatisierten Landungen durch verbesserte Maßnahmen im Bereich der Pistenbefeuerungen B C Bau von m² An- und Abrollwegen und Neubau des Rollwegs A2a D Auswechslung des Unterbaus von ca m² Flugbewegungsfläche E Vorfelderweiterungen F VIP und General Aviation Center G Errichtung neuer Parkplätze H Bau des Handling Center West (HCW) I Errichtung des Air Cargo Centers (ACC) J Errichtung des neuen Flugsicherungstowers mit integriertem Bürogebäude K Office Center (Office Park) L Bus Terminal (neue internationale Busgates) M Erweiterung der Gepäckfördereinrichtungen und der Gepäckzentrale 2003 und 2004 N Vorläufiger Terminal O Skylink ERSTELLT: JULI 2009 SEITE 4

7 FLUGHAFEN WIEN SCHWECHAT UMWELTVERTRÄGLICHKEITSBERICHT Ex-post-Umweltverträglichkeitsbericht ERFORDERLICHE MASSNAHMEN EX-POST-UVB Die 15 Einzelprojekte wurden sektoral untersucht und bewertet, mögliche erhebliche Auswirkungen wurden ermittelt. Ab einer mittleren Erheblichkeit wurden Maßnahmen erarbeitet. Ein großer Teil der Projekte verursacht keine oder geringe Erheblichkeiten, im Bereich Naturschutz/Ökologie werden Maßnahmen v.a. aufgrund des Flächenverbrauchs einzelner Projekte definiert (mittlere Erheblichkeiten gem. der Methode). Für den Bereich Lärm erfolgt eine genaue Darstellung der Betroffenheit und evt. erforderlicher Maßnahmen, bzw. eine Darstellung des Lärmschutzprogramms. 2.1 Lärm Mittels der Lärmberechnungen wurden für den Außenbereich energieäquivalente Dauerschallpegel und der davon abgeleitete Lärmindex L den ermittelt. Ebenso sind die den Maximalpegelhäufigkeitskriterien zugrunde liegenden, berechneten Maximalpegel Außenwerte. Um den korrespondierenden Pegel im Inneren eines Raumes zu bestimmen, werden im Einklang mit dem derzeitigen Erkenntnisstand folgende Pegeldifferenzen zum Außenpegel angesetzt. Gekipptes Fenster: 15 db Geschlossenes Fenster: 25 db Überschreiten die Immissionen im Planfall 2020 die Beurteilungswerte sind Maßnahmen zu setzen, so dass bei Wohnbebauung und Objekten mit lärmsensibler Nutzung die geforderten Ziel-Innenpegel eingehalten werden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist daher als hoch bis sehr hoch einzuordnen. Nach Durchführung der Maßnahmen sind die verbleibenden Auswirkungen als gering bis mittel einzustufen. Als Maßnahmen kommen im Wesentlichen objektseitige Schutzmaßnahmen wie nachstehend aufgezählt in Frage: Einbau von Schalldämmlüftern in zum Schlafen bestimmten Räumen ohne Austausch bestehender Fenster Austausch bestehender Fenster gegen Schallschutzfenster in Kombination mit Schalldämmlüftern, Abstufung der Maßnahmen gemäß Schalldämmmaß Gegebenenfalls Kastenfenster oder Nachrüstung bestehender Fenster mit Fenstervorsatzschalen (absorbierende Verkleidung der Fensterleibungen) in Kombination mit Schalldämmlüftern Erforderlichenfalls schalltechnische Verbesserung der Außenbauteile (Außenwände und Dächer) ERSTELLT: JULI 2009 SEITE 5

8 FLUGHAFEN WIEN SCHWECHAT Ex-post-Umweltverträglichkeitsbericht UMWELTVERTRÄGLICHKEITSBERICHT Es sind dabei die ÖNORM B Schallschutz und Raumakustik im Hochbau, Maßnahmen zur Erfüllung der schalltechnischen Anforderungen bzw. ÖNORM B Anforderungen an den Schallschutz zu beachten. Dabei soll neben der Einhaltung der Zielpegel eine Innenpegelabsenkung von mindestens 5 db im zu schützenden Raum angestrebt werden, damit die Verbesserung für die Betroffenen auch spürbar wird. Überschreiten die Immissionen im Planfall 2020 die Beurteilungswerte, sind Maßnahmen zu setzen, sodass bei Wohnbebauung und Objekten mit lärmsensibler Nutzung die geforderten Ziel-Innenpegel eingehalten werden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist daher als hoch bis sehr hoch einzuordnen. Demnach sind die nach Durchführung der Maßnahmen verbleibenden Auswirkungen als gering bis mittel einzustufen. Im Rahmen des Fachbeitrags Lärm eruiert, inwiefern die erforderlichen Maßnahmen schon im Rahmen des Lärmschutzprogramms der Flughafen Wien AG umgesetzt werden, respektive wo zusätzlicher Handlungsbedarf gegeben ist (ad Lärmschutzprogramm siehe Kapitel 3.2.2). Das Lärmschutzprogramm der Flughafen Wien AG basiert auf dem Allgemeinen Mediationsvertrag vom Juni In diesem privatrechtlichen Vertrag verpflichtet sich die Flughafen Wien AG, bei Überschreitung von ebendort festgesetzten Immissionspegeln, Lärmschutzmaßnahmen zur Erreichung definierter Ziel-Innenpegel zu setzen. Das Lärmschutzprogramm befindet sich derzeit in Umsetzung. Näheres hierzu kann im Dokument Maßnahmen nachgelesen werden. Die Identifizierung und Betrachtung der Maßnahmenbereiche gliedert sich daher in folgende drei Stufen: 1. Maßnahmen aus dem ex-post-uvb: Ausweisung jener Bereiche, in denen im Rahmen der gegenständlichen Untersuchung ein Erfordernis von Maßnahmen festgestellt wird. 2. Maßnahmen Lärmschutzprogramm FWAG: Darlegung, ob für den relevanten Bereich bereits im Rahmen des Lärmschutzprogramms (d.h. aufgrund des Mediationsvertrags) Maßnahmen gesetzt werden. 3. Verbleibende Maßnahmen für den ex-post UVB: Ausweisung jener Bereiche, in welchen im Rahmen des ex-post UVB ein Erfordernis von Maßnahmen festgestellt wurde, welche nicht mit dem Lärmschutzprogramm der FWAG (d.h. nicht schon aufgrund des Mediationsvertrags) abgedeckt werden. ERSTELLT: JULI 2009 SEITE 6

9 FLUGHAFEN WIEN SCHWECHAT Ex-post-Umweltverträglichkeitsbericht UMWELTVERTRÄGLICHKEITSBERICHT Fluglärm und Luftfahrzeugbedingter Lärm 1. Maßnahmen aus dem ex-post UVB Da im Planfall Schallimmissionen auftreten, welche über den Beurteilungskriterien liegen, sind Maßnahmen erforderlich. Überschreitungen der Beurteilungswerte für Wohnbebauung (energieäquivalente Dauerschallpegel) treten, im Bereich Katharinenhof (KT010, KT020), Klein Neusiedl (EK 040, EK070) und bei MP07 in Margarethen am Moos auf. Bei folgenden Objekten mit lärmsensibler Nutzung treten Überschreitungen der Beurteilungswerte auf: Tabelle 5 Fluglärm Planfall betroffene Objekte mit lärmsensibler Nutzung BETROFFENE OBJEKTE MIT LÄRMSENSIBLER NUTZUNG BEZ. KATEGORIE ADRESSE SE010 Kindergarten/Hort 2320 Schwechat, Schrödlgasse 3 SE011 Schule 2320 Schwechat, Ehrenbrunngasse 6 SE012 Kindergarten/Hort 2320 Schwechat, Ehrenbrunngasse 10 SE013 Kindergarten/Hort 2320 Schwechat, Ehrenbrunngasse 9 SE024 Schule 2431 Enzersdorf an der Fischa, Schlossgasse 4 SE025 Kindergarten/Hort 2431 Enzersdorf an der Fischa, Schlossgasse 2 SE026 Kindergarten/Hort 2433 Margarethen am Moos, Leithastr 13 SE029 Schule 2432 Schwadorf bei Wien, Fischamenderstraße 44 SE034 Kindergarten/Hort 2322 Zwölfaxing, Himbergerstraße 1 SE035 Schule 2322 Zwölfaxing, Raiffeisenstraße SE036 Kindergarten/Hort 2431 Klein Neusiedl, Fischamenderstraße 8 SE037 Schule 2431 Klein Neusiedl, Fischamenderstraße 10 SE049 Kindergarten/Hort 2322 Zwölfaxing, Raiffeisenstraße SE051 Schule 2320 Schwechat, Ehrenbrunngasse 8 SE052 Schule 2320 Schwechat, Ehrenbrunngasse 8 SE053 Schule 2320 Schwechat, Schrödlgasse 1 SE055 Schule 2322 Zwölfaxing, Raiffeisenstraße SE144 Kindergarten/Hort 2431 Enzersdorf an der Fischa, Margarethnerstraße 2 SE187 Kindergarten/Hort 2320 Schwechat, Schrödlgasse 3 SE188 Kindergarten/Hort 2320 Schwechat, Ehrenbrunngasse 10 SE193 Schule 2320 Schwechat, Hauptplatz 6 SE293 Alten- und Pflegeheim 2401 Fischamend, Schützweg 1 Bei Überschreitung der für den Fluglärm maßgeblichen Beurteilungskriterien im Planfall 2020 sind objektseitige Maßnahmen erforderlich. Maßgeblich ist das Erreichen der vorgegebenen Ziel-Innenpegel für den jeweiligen Betrachtungszeitraum. 2. Maßnahmen Lärmschutzprogramm FWAG Die Flughafen Wien AG setzt bereits im Rahmen des Lärmschutzprogramms, unabhängig von gegenständlicher Untersuchung, umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen um. Der Maßnahmenbereich basiert auf separaten Lärmberechnungen, welche sowohl das bestehende Pistensystem, aber auch ein 3-Pistensystem (mit der Parallelpiste 11R/29L) berücksichtigen. ERSTELLT: JULI 2009 SEITE 7

10 FLUGHAFEN WIEN SCHWECHAT Ex-plweltverträglichkeitsbericht UMWELTVERTRÄGLICHKEITSBERICHT Die im Lärmschutzprogramm vereinbarten, zu erreichenden Ziel-Innenpegel liegen für Wohnbebauung bei max. 30 db, diejenigen gemäß Beurteilungskriterien am Tag und nachts bei 40 db für den energieäquivalenten Dauerschallpegel. Zusätzlich ist innerhalb der Umhüllenden der Maximalpegelhäufigkeitskriterien nachts für Fluglärm bei Wohnbebauung ein Ziel- Innenwert von 32 db angegeben, d.h. ebenfalls ein Wert über den 30 db des Lärmschutzprogramms. Das Lärmschutzprogramm der Flughafen Wien AG ist daher im Sinne des Ziel- Innenpegels das strengere Kriterium. Die beim Lärmschutzprogramm aufgrund der berechneten Differenz Außen- zu Ziel- Innenpegel erforderlichen Schalldämmmaße der Maßnahmen bewirken bei Wohnbebauung auch ein Absenken der Innenpegel auf das bei gegenständlicher Untersuchung geforderte Maß. Im Fachbeitrag Lärm sind Lärmkarten enthalten, die den mittels Lärmschutzprogramm geschützten Bereich und jenen Bereich, in welchem Maßnahmen aufgrund der Ergebnisse für den Planfall 2020 erforderlich sind, enthalten. In den nachfolgenden Abbildungen sind Ausschnitte dieser Lärmkarten enthalten, die den Maßnahmenbereich aus dem Mediationsvertrag / Lärmschutzprogramm aus dem gegenständlichen Verfahren darstellen: Abbildung 1 Fluglärm Karte 12, Gegenüberstellung Tag Beurteilungskriterien Planfall Mediationsergebnis / Lärmschutzprogramm, Plannr Abbildung 2 Fluglärm Karte 13, Gegenüberstellung Nacht Beurteilungskriterien Planfall Mediationsergebnis / Lärmschutzprogramm, Plannr Jener Bereich, in dem für den Planfall 2020 Maßnahmen erforderlich sind, ist rot umrandet dargestellt. Das Gebiet, in dem Lärmschutzmaßnahmen aufgrund des Lärmschutzprogramms der FWAG zu 100 % gefördert werden, ist mittels dunkelblauer Schraffur gekennzeichnet, der 50-prozentige Förderungsbereich mit hellblauer Schraffur. Eine Förderquote von 100 % ist im Lärmschutzprogramm für den Dauerschallpegel tagsüber ab einem L A,eq von 57 db vereinbart, für die Nacht ab 45 db. Diese Kriterien sind somit weitaus strenger als die Beurteilungswerte des gegenständlichen Fachbeitrags, welche auf die Vermeidung von unzumutbarer Belästigung und Gesundheitsgefährdung ausgelegt sind. ERSTELLT: JULI 2009 SEITE 8

11 FLUGHAFEN WIEN SCHWECHAT UMWELTVERTRÄGLICHKEITSBERICHT Ex-post-Umweltverträglichkeitsbericht Abbildung 1 Fluglärm Karte 12, Gegenüberstellung Tag Beurteilungskriterien Planfall Mediationsergebnis / Lärmschutzprogramm, Plannr AUFTRAGGEBER: FLUGHAFEN WIEN AG REVISION 0 ERSTELLT: MÄRZ 2009 SEITE 9

12 FLUGHAFEN WIEN SCHWECHAT UMWELTVERTRÄGLICHKEITSBERICHT Ex-post-Umweltverträglichkeitsbericht Abbildung 2 Fluglärm Karte 13, Gegenüberstellung Nacht Beurteilungskriterien Planfall Mediationsergebnis / Lärmschutzprogramm, Plannr AUFTRAGGEBER: FLUGHAFEN WIEN AG REVISION 0 ERSTELLT: MÄRZ 2009 SEITE 10

13 Wohnbebauung In Abbildung 1 und Abbildung 2 ist ersichtlich, dass jener Bereich, in welchem aufgrund des Planfalls 2020 Maßnahmen für Wohnbebauung erforderlich sind, zur Gänze im 100 % Finanzierungsbereich des Lärmschutzprogramms der FWAG liegt. Dies bedeutet, dass schon aufgrund des Lärmschutzprogramms Maßnahmen gesetzt werden, deren Kosten zu 100 % von der FWAG bzw. dem Lärmschutzprogramm getragen werden. Objekte mit lärmsensibler Nutzung Bei den Objekten mit lärmsensibler Nutzung befinden sich bis auf das Objekt SE053 alle Objekte im 100% Förderungsbereich des Lärmschutzprogramms, d.h. es werden Maßnahmen gesetzt, deren Kosten zur Gänze vom Flughafen bzw. dem Umweltfonds getragen werden. Für das Objekt SE053, Schrödlgasse 1 in 2320 Schwechat, wurde eine bauphysikalische Prüfung durchgeführt, um festzustellen, ob bei dem berechneten Außenpegel Ld (06:00-19:00) von 56 db der Ziel-Innenpegel von 35 db sichergestellt ist. Diese Untersuchung zeigt, dass keine Verbesserung der Schalldämmung der Außenbauteile erforderlich ist. Vor Ort wurde festgestellt, dass lediglich bei 3 der aufgenommenen Fenster bzw. Türen die Dichtheit verbessert werden muss. Dies kann z.b. im Zuge einer Wartung im Rahmen der Instandhaltung durchgeführt werden. 3. Verbleibende Maßnahmen aus dem ex-post UVB Keine Maßnahmen erforderlich Bodenlärm Beim Bodenlärm treten lediglich beim Bereich Luftfahrzeuge am Boden Überschreitungen auf, die sonstigen Lärmquellen des Bodenlärms weisen keine Überschreitungen auf. Es werden daher folgende Maßnahmenbereiche identifiziert: 1. Maßnahmen aus dem ex-post UVB Im Planfall 2020 werden aufgrund der Schallimmissionen, hervorgerufen durch die Luftfahrzeuge auf den Vorfeldern und Rollwegen, einzig am Katharinenhof (KT010) Überschreitungen der Beurteilungskriterien bestimmt, und zwar für den Pegel L n und den L d 06:00-22: Maßnahmen Lärmschutzprogramm FWAG Am Katharinenhof werden Maßnahmen für den Tag- und Nachtzeitraum schon im Rahmen des Lärmschutzprogramms gesetzt. Die im Lärmschutzprogramm vereinbarten Ziel-Innenpegel liegen für Wohnbebauung bei max. 30 db, diejenigen gemäß Beurteilungskriterien am Tag und nachts bei 40 db für den energieäquivalenten Dauerschallpegel. ERSTELLT: JULI 2009 SEITE 11

14 Das derzeit in Umsetzung befindliche Lärmschutzprogramm der Flughafen Wien AG ist daher im Sinne des Ziel-Innenpegels das strengere Kriterium. Die beim Lärmschutzprogramm aufgrund der berechneten Differenz Außen- zu Ziel- Innenpegel erforderlichen Schalldämmmaße der Maßnahmen bewirken auch ein Absenken der Innenpegel auf das bei gegenständlicher Untersuchung geforderte Maß. 3. Verbleibende Maßnahmen aus dem ex-post UVB Keine Maßnahmen erforderlich Straßen- und Schienenverkehrslärm Da im gesamten Untersuchungsgebiet die Kriterien für weitere Untersuchungen eingehalten werden (sämtliche Pegelzunahmen im Bereich von Wohnbebauung kleiner gleich 2 db), sind aufgrund des Straßen- und Schienenverkehrslärms keine Maßnahmen erforderlich. 2.2 Ausgleichsflächen für Flora, Fauna, Lebensräume Für folgende Projekte wurden mittlere Erheblichkeiten entsprechend der Bewertungsmethode festgestellt, es sind daher entsprechend der Bewertungsmethode Ausgleichsmaßnahmen erforderlich: Projekt A Verbesserung des Pistensystems 16/34 Flächenverbrauch: m² hoch sensible Flächen Ausgleich mit neuen Wiesenflächen am Flughafenareal im Verhältnis 1:3 Effektiver Ausgleichsbedarf: m² Maßnahmenwirksamkeit: hoch Die Umwandlung intensiv genutzter Flächen in extensive Magerstandorte würde das Ausmaß des notwendigen Flächenausgleiches auf 1/10, d. h m² senken Projekt C Bau von An- und Abrollwegen und Neubau des Rollwegs A2a Flächenverbrauch: m² mäßig sensible Flächen Ausgleich mit neuen Wiesenflächen am Flughafenareal im Verhältnis 1:2 Effektiver Ausgleichsbedarf: m² Maßnahmenwirksamkeit: hoch Die Umwandlung intensiv genutzter Flächen in extensive Magerstandorte würde das Ausmaß des notwendigen Flächenausgleiches auf 1/10, d. h m² senken. ERSTELLT: JULI 2009 SEITE 12

15 2.2.3 Projekt E Vorfelderweiterungen Flächenverbrauch: m² Sensibilität mäßig/ bereichsweise hoch Ausgleich mit neuen Wiesenflächen am Flughafenareal im Verhältnis 1:2,5 Effektiver Ausgleichsbedarf: m² Maßnahmenwirksamkeit: hoch Die Umwandlung intensiv genutzter Flächen in extensive Magerstandorte würde das Ausmaß des notwendigen Flächenausgleiches auf 1/10, d. h m² senken Projekt F VIP und General Aviation Center Aus faunistischer Sicht relevanter Flächenverbrauch: m² Sensibilität: mäßig Ausgleich durch Schaffung/Sicherung von Bracheflächen mit geringem Gehölzanteil im Verhältnis 1:1 Effektiver Ausgleichsbedarf: m Maßnahmenwirksamkeit: hoch Zusammenfassung der Maßnahmen für Flora, Fauna, Lebensräume Als Maßnahme ergibt sich ein gesamter Flächenbedarf von etwa ,00 m². Diese Ausgleichsflächen sind primär als trockene Magerstandorte (Wiesenflächen) auszubilden. Flächen in diesem Ausmaß werden im Eigentum des Flughafen Wien einer entsprechenden Pflege überantwortet oder im Sinne eines Vertragsnaturschutzes gepachtet und vom Eigentümer entsprechend gepflegt. Eine deutliche Minderung des Ausgleichsflächenbedarfes um den Faktor 1:10 ergibt sich dann, wenn derzeit intensiv genutzte Flächen in hochwertige extensive genutzte trockene Magerstandorte überführt werden, die im Gegensatz zu den Flächen am Flughafengelände keine erhöhte Vorbelastung aufweisen. 2.3 Maßnahmen für das Schutzgut Wasser Die relevanten Maßnahmen für dieses Schutzgut wurden im Rahmen der Umsetzung der Projekte bereits durchgeführt. Infolge werden diese Maßnahmen bei den einzelnen Projekten beschrieben. Weitere bereits umgesetzte Maßnahmen sind Versickerungen der Dachflächenwässer der Gebäude (Projekte I, J, K, M, O) Projekt A Verbesserung des Pistensystems Um die Belastung der Schwechat und damit auch der Donau durch Flächenenteisungsmittelabwässer zu vermindern, wurde östlich der Verbandskläranlage Schwechat (KA-AWV) ein TOC-Sensor und eine damit gesteuerte Weiche errichtet. ERSTELLT: JULI 2009 SEITE 13

16 Niederschlagswässer, die einen TOC-Wert von 70 mg/l (das entspricht etwa einem CSB von 200 mg/l) unterschreiten, gelangen direkt in die Schwechat (Ziegelwasser). Wenn der TOC den Wert von 70 mg/l überschreitet, wird das Niederschlagswasser Richtung Verbandskläranlage abgeleitet. Dort wird es in Speicherbecken zwischengespeichert und kontinuierlich in die Biologische Stufe abgegeben. Dazu ist anzumerken, dass der Einsatz von Enteisungsmitteln den TOC erfahrungsgemäß schnell deutlich über 70 mg/l anwachsen lässt, während das Fehlen von Enteisungsmitteln den TOC deutlich darunter senkt. Einleitungen von knapp unter 70 mg/l TOC sind daher nur kurzfristig zu erwarten (beim Anlaufen bzw. Abschwellen des TOC-Peaks). Die Wirksamkeit dieser Maßnahme wird als hoch beurteilt, da damit die negativen Wirkungen weitgehend vermieden werden können. Die infolge der Verbesserung des Pistensystems erhöhte TOC-Fracht für die Verbandskläranlage beträgt jährlich ca. 76 t CSB. Das Einzelprojekt A stellt im Sinne des qualitativen Grundwasserschutzes eine Maßnahme mit einer hohen Wirksamkeit dar Projekt C Bau von An- und Abrollwegen, Neubau Rollweg A2a Um die Belastung der Schwechat und damit auch der Donau durch Flächenenteisungsmittelabwässer zu vermindern, wurde östlich der Verbandskläranlage Schwechat ein TOC- Sensor und eine damit gesteuerte Weiche errichtet (siehe auch Projektbestandteil A). Die Wirksamkeit dieser Maßnahme wird als hoch beurteilt, da damit die negativen Wirkungen weitgehend vermieden werden können. Die infolge der Verbesserung des Baus von An- und Abrollwegen und Neubau des Rollwegs A2a erhöhte TOC-Fracht für die Verbandskläranlage beträgt jährlich ca. 23 t CSB. Das Einzelprojekt C stellt im Sinne des qualitativen Grundwasserschutzes eine Maßnahme mit einer hohen Wirksamkeit dar Projekt E Vorfelderweiterungen Um die Belastung der Schwechat und damit auch der Donau durch Flächenenteisungsmittelabwässer zu vermindern, wurde östlich der Verbandskläranlage Schwechat ein TOC- Sensor und eine damit gesteuerte Weiche errichtet (siehe auch Projektbestandteil A). Die Wirksamkeit dieser Maßnahme wird als hoch beurteilt, da damit die negativen Wirkungen weitgehend vermieden werden können. Die infolge der Vorfelderweiterungen erhöhte TOC-Fracht für die Verbandskläranlage beträgt jährlich ca. 6 t CSB von früher versickerten Flächen und ca. 17 t CSB von neu versiegelten Flächen. ERSTELLT: JULI 2009 SEITE 14

17 Das Einzelprojekt E stellt im Sinne des qualitativen Grundwasserschutzes eine Maßnahme mit einer hohen Wirksamkeit dar F VIP und GAC Um ein Ansteigen der Häufigkeit von Entlastungen von mit Enteisungsmitteln belastetem Oberflächenwasser in die Schwechat (Ziegelwasser) zu minimieren, wurde ein weiteres Retentionsbecken C1 (V = m³) im Bereich der früheren Klärschlammdeponie der Verbandskläranlage Schwechat errichtet, in dem Wässer mit einem CSB > 200 mg/l gespeichert werden. Die Maßnahmenwirksamkeit für die Schwechat ist hoch. Die infolge des Betriebs der Vorfelder des VIP und GAC erhöhte TOC-Fracht für die Verbandskläranlage beträgt jährlich ca. 13 t CSB. ERSTELLT: JULI 2009 SEITE 15

18 3 MASSNAHMEN DES MEDIATIONSVERFAHRENS Am Flughafen Wien wurde in den Jahren 2001 bis 2005 ein umfassendes Mediationsverfahren durchgeführt. Dabei handelt es sich um eines der größten Mediationsverfahren Europas, das in seiner Ausprägung jedenfalls einzigartig ist und den Vergleich mit anderen Flughäfen in Europa bestens besteht, was auch in der Literatur bestätigt wird (Siehe auch Grundlagen, Verfahren Am 17. Juli 2000 haben Vertreter der Flughafen Wien AG, regionaler und überregionaler Bürgerinitiativen, Bürgermeister von Nachbarschaftsgemeinden, Vertreter der Länder Wien und Niederösterreich sowie der Umweltanwaltschaften der Länder Wien und Niederösterreich anlässlich einer Pressekonferenz öffentlich bekannt gegeben, dass es der gemeinsame Wille dieser Parteien ist, ein Mediationsverfahren vorzubereiten und einzuleiten. Am 1. März 2001 wurde die Mediationsvereinbarung abgeschlossen. Diese Mediationsvereinbarung wurde im Laufe des Verfahrens mehrfach geändert. Als Gegenstand des Mediationsverfahrens wurden die Ausbauvorhaben der Flughafen Wien AG und die aktuelle Fluglärmbelastung im 2-Pisten-System vereinbart. In der zehnten Sitzung des Mediationsforums am wurde der Themenbereich Aktuelle Fluglärmbelastung mit dem Teilvertrag Aktuelle Maßnahmen abgeschlossen (siehe Pkt. III.). Vom Mediationsverfahren getrennt wurde ab dem Frühjahr 2004 der Evaluierungsprozess aufgrund des Teilvertrages Aktuelle Maßnahmen durchgeführt. Im Herbst 2003 wurde das Mediationsverfahren zu den Themen Ausbauvorhaben der Flughafen Wien AG und den damit im Zusammenhang stehenden Themen wie beispielsweise Nachtflugregelung, Technischer Lärmschutz, Regionales Konfliktmanagement, Lärmzonendeckelung, Festlegung von Widmungsgrenzen, Umweltfonds etc. fortgesetzt. Am Verfahren beteiligten sich anfänglich 51 Parteien (Flughafen Wien AG, Austro Control, Austrian Airlines Group, Nachbarschaftsgemeinden, Bezirksvorstehungen Wien, Länder Wien und NÖ, Umweltanwaltschaften Wien und NÖ, regionale und überregionale Bürgerinitiativen, Siedlervereine, Kammern, Verbände, Standortvertreter der Unternehmen und ArbeitnehmerInnen, Nationalpark Donau-Auen, Vertreter aller damals in den Landtagen von Wien und NÖ vertretenen politischen Parteien). Im Zuge des Verfahrens schieden zwei Bürgerinitiativen (Mai 2003, Dezember 2004) aus. Das Liberale Forum schied aus, da es nach den letzten Wiener Gemeinderatswahlen nicht mehr im Landtag vertreten war. Als weitere Verfahrensparteien wurden drei Gemeinden und drei Bürgerinitiativen aufgenommen, so dass das Verfahren mit insgesamt 54 Parteien beendet wurde. Außerdem wurden zwei niederösterreichischen Gemeinden, drei Bürgerinitiativen und der Bezirksvorstehung Liesing der Beobachterstatus im Verfahren zuerkannt. Mit ERSTELLT: JULI 2009 SEITE 16

19 der 15. Sitzung des Mediationsforums wurde das Mediationsverfahren Flughafen Wien mit Unterfertigung der rechtsverbindlichen Verträge sowie dieser Zusammenfassung, die sämtliche Ergebnisse des Mediationsverfahrens beinhaltet, abgeschlossen. Von den am Mediationsverfahren beteiligten Bürgerinitiativen und Siedlervereinen, die sich ganz bzw. im Wesentlichen zu den Ergebnissen des Mediationsverfahrens bekennen, wurde ein Verein Arbeitsgemeinschaft von Bürgerinitiativen und Siedlervereinen um den Flughafen Wien gegründet. Somit wurde institutionell und vertraglich abgesichert, dass VertreterInnen von Bürgerinitiativen und Siedlervereinen im Beirat des Umweltfonds Fonds zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung der Region rund um den Flughafen Wien, ebenso vertreten sein werden wie im Verein Dialogforum Flughafen Wien, dem in Zukunft die Umsetzung und Absicherung der Ergebnisse des Mediationsverfahrens im Rahmen eines regionalen Konfliktmanagements obliegt. Dadurch wurde aber auch sichergestellt, dass zukünftig entstehende Bürgerinitiativen eingebunden werden können. Gegenstand des Mediationsverfahrens waren die Ausbauvorhaben am Flughafen Wien und die Fluglärmbelastung sowohl im derzeitigen 2-Pisten-System als auch im Falle der Errichtung der geplanten 3. Piste. Durch unterschiedliche Maßnahmen sollte die Fluglärmbelastung soweit möglich reduziert werden. Folgende Maßnahmen wurden vereinbart und werden umgesetzt: Nachtflugregelungen Technischer Lärmschutz Regionales Konfliktmanagement ( Dialogforum ) Lärmzonendeckelung, Festlegung von Widmungsgrenzen Umweltfonds Änderungen Teilvertrag Aktuelle Maßnahmen im Februar 2005 Der Verein Dialogforum Flughafen Wien setzt nach dem Ende des Mediationsverfahrens rund um die Ausbaupläne des Flughafens den Dialog der Verfahrensparteien fort. Der Verein besteht aus Vorstand, erweitertem Vorstand, Arbeitskreisen und Bezirkskonferenzen. Der Verein Dialogforum wacht über der Einhaltung der Verträge, die im Mediationsverfahren abgeschlossen wurden (Evaluierungsberichte) behandelt die Themen, Fragen und Konflikte, die durch den Ausbau des Flughafens einerseits und neue Technologien andererseits im Sinne der Mediation konsensual behandelt werden sollen. Täglich können Entwicklungen sichtbar werden, die im Mediationsverfahren noch nicht absehbar waren. Das Dialogforum bearbeitet diese Themen und setzt damit die gemeinsame Arbeit für den Interessensausgleich und die Kommunikationskultur des Mediationsverfahrens fort. steht der Bevölkerung und den Gemeinden um den Flughafen als kompetenter Ansprechpartner, den sie unbürokratisch kontaktieren können, zur Verfügung. Das Dia- ERSTELLT: JULI 2009 SEITE 17

20 logforum ist direkt, aber auch über Bürgerinitiativen, Gemeindevertretungen und andere Interessensgruppen in den Bezirkskonferenzen erreichbar. Das Dialogforum ist als gemeinnütziger, nicht auf Gewinn gerichteter Verein konstituiert. Die Gründungsmitglieder sind: Flughafen Wien AG (FWAG) Austrian Airlines Österreichische Luftverkehrs AG Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mgh (ACG) die Gemeinden Enzersdorf an der Fischa, Fischamend, Großenzersdorf, Himberg, Kleinneusiedl, Rauchenwarth, Schwadorf, Schwechat, Zwölfaxing, Gemeinde Wien Verein "Arbeitsgemeinschaft der Bürgerinitiativen und Siedlervereine um den Flughafen Wien" Land Wien, Land Niederösterreich, Land Burgenland Nachfolgend werden die für den ex-post-uvb relevanten Teile (Maßnahmen) des Mediationvertrags dargestellt. 3.2 Relevante Maßnahmen für den Umweltverträglichkeitsbericht Nachtflugregelung 1.) Ziel der Nachtflugregelung ist der Schutz der Gesundheit und der Lebensqualität unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen, wobei durch die Deckelung in einer Kernzeit eine Reduktion der bereits derzeit gegebenen Belastung in diesem Zeitraum erreicht werden soll. Durch die Nachtflugregelung wird die Belastung der Bevölkerung einerseits begrenzt, andererseits dauerhaft limitiert und somit eine Vorhersehbarkeit erreicht. Die Nachtflugregelung ist immer im Zusammenhang mit den Maßnahmen des technischen Lärmschutzes, insbesondere in der Nacht, zu sehen. Diese Regelung wurde durch den beigezogenen medizinischen Sachverständigen positiv beurteilt. 2.) Nachtflugverbot: a) Auf Piste 11L finden in der Zeit von 21:00 7:00 keine Landungen statt. b) Auf Piste 11R finden in der Zeit von 22:30 6:00 keine Landungen statt. c) Auf Piste 34 finden in der Zeit von 21:00 7:00 keine Landungen statt. d) Auf Piste 29L finden in der Zeit von 22:00 6:00 keine Landungen statt. e) Auf Piste 11R finden in der Zeit von 22:00 6:00 keine Starts statt. f) Auf Piste 16 finden zwischen 21:00 7:00 keine Starts statt. g) Auf Piste 29L finden zwischen 22:30 6:00 keine Starts statt (siehe dazu Abs.4 lit.b) h) Auf Piste 34 finden zwischen 21:00 7:00 keine Starts statt. ERSTELLT: JULI 2009 SEITE 18

21 3.) a) Ausgenommen von der Vereinbarung gem. Abs. 2, 4 und 5 sind Ambulanzflüge, Sicherheitserfordernisse, die Nichtverfügbarkeit alternativer Pisten und besondere Wetterbedingungen. b) Die nachfolgend angeführten SID-Bezeichnungen repräsentieren den derzeitigen Stand. Alle Regelungen sind bei Änderung dieser Bezeichnungen sinngemäß auf die Nachfolge- SIDs anzuwenden. 4.) Abwicklung des Nachtflugverkehrs bei Westwind/Windstille: a) Landungen erfolgen zwischen 22:00 6:00 ausschließlich auf Piste 29R, wobei der Landeanflug, sobald dies technisch möglich, dieser rechtlich international und national zugelassen ist und von einer ausreichend großen Anzahl von landenden Flugzeugen geflogen werden kann, jedenfalls ehest möglich mittels curved approach erfolgen wird. b) Starts erfolgen zwischen 22:30 6:00 ausschließlich auf Piste 29R, wobei im derzeitigen 2-Pisten-System sowie im 3-Pisten-System in der Zeit von 21:00 7:00 Starts nur auf den SIDs SNUxC, WGMxC, MIKOVxC, STEINxC, ABLOMxC und SASALxC freigegeben werden, davon ausgenommen sind Ambulanzflüge. In der Zeit von 23:30 5:30 wird die SID AB- LOMxC nicht freigegeben. Sollte sich im 3-Pisten-System zeigen, dass die oben angeführten Abflugstrecken von Piste 29L, objektiv gesehen, lärmtechnisch für die betroffene Bevölkerung besser sind, so kann alternativ zu Piste 29R auch auf Piste 29L gestartet werden. c) In der Zeit zwischen 21:00 und 22:30 werden Starts auf der Piste 29L nur auf den SIDs SNU, WAGRAM, MIKOV, STEIN, SASAL und ABLOM freigegeben. Davon ausgenommen sind Ambulanzflüge. 5.) Abwicklung des Nachtflugverkehrs bei Süd/Südostwind: a) Landungen erfolgen zwischen 22:30 und 6:00 ausschließlich auf Piste 16, wobei der Landeanflug, sobald dies technisch möglich, dieser rechtlich international und national zugelassen ist und von einer ausreichend großen Anzahl von landenden Flugzeugen geflogen werden kann, jedenfalls ehest möglich mittels curvedapproach erfolgen wird. b) Starts erfolgen zwischen 22:00 und 6:00 ausschließlich auf Piste 11L, wobei in der Zeit zwischen 21:00 7:00 Starts für die SID s OSPENxA, UMBILxA und SITNIxA nicht frei gegeben werden. In dieser Zeit wird ersatzweise die SID SNUxA freigegeben. Ausgenommen davon sind Ambulanzflüge. c) Landungen erfolgen zwischen 21:00 und 22:30, sobald der Anflug mittels curved-approach erfolgt, primär auf Piste 16 und nur dann auf Piste 11R, wenn dies aus Kapazitäts- oder Sicherheitsgründen erforderlich ist. 6.) Deckelung der Nachtflugbewegungen: a) Ab Inbetriebnahme einer 3. Piste wird die Anzahl aller Flugbewegungen in der Zeit von 23:30 5:30, einschließlich Verfrühungen, Verspätungen, Notfälle, Ambulanzflüge, Bedarfsflüge etc. mit 3000 Bewegungen (Starts und Landungen) pro Kalenderjahr gedeckelt. ERSTELLT: JULI 2009 SEITE 19

22 b) Kommt es zu Überschreitungen, wobei überproportionale Überschreitungen jedenfalls zu vermeiden sind, ist in den Folgejahren eine entsprechende Reduktion vorzunehmen. Bei Festsetzung der Reduktion ist im Fall von Katastrophenfällen den außerordentlichen Umständen und dem übergeordneten Interesse Rechnung zu tragen. Im Durchschnitt von jeweils 5 aufeinander folgenden Jahren darf die vereinbarte Deckelungszahl von 3000 pro Kalenderjahr nicht überschritten werden. c) Beginnend mit 2007 wird, ausgehend von der tatsächlichen Anzahl aller Flugbewegungen in der Zeit von 23:30 5:30 im Jahre 2006 die Anzahl der Flugbewegungen in diesem Zeitraum jeweils um ein Sechstel der Differenz der Anzahl der Flugbewegungen zwischen den Flugbewegungen des Jahres 2006 und dem Zielwert 3000 reduziert, sodass die Anzahl der Flugbewegungen dann (2012) maximal 3000 beträgt. Dabei wird davon ausgegangen, dass die 3. Piste im Jahr 2012 in Betrieb genommen wird. Sollte die 3. Piste bereits früher fertig gestellt werden, ist die Anzahl der Flugbewegungen mit Baubeginn der 3. Piste dermaßen zu reduzieren, dass mit dem Jahr der Inbetriebnahme die Anzahl der Flugbewegungen zwischen 23:30 und 5:30 maximal 3000 beträgt. Sollte sich die Inbetriebnahme der 3.Piste verzögern oder diese gar nicht gebaut werden, so wird die Reduktion der Flugbewegungen zwischen 23:30 5:30 ab 2010 eingefroren. Mit Baubeschluss ist die Reduktion so fortzusetzen, dass die Deckelung auf 3000 Bewegungen im Jahr der Inbetriebnahme einer dritten Piste erfolgt. d) Technische Neuerungen, die eine planerische Kapazitätsgrenze von 48 Flugbewegungen/Stunde in der Zeit zwischen 22:30 23:30 und 5:30 6:00 erhöhen würde, werden für eine Erhöhung der planmäßigen Flugbewegungen nicht genutzt. 7.) Anpassungsprozess: a) Die in diesem Vertrag festgehaltenen inhaltlichen Vereinbarungen stellen den Kernbereich der Verhandlungsergebnisse des fünfjährigen Mediationsverfahrens viemediation.at dar. Sie spiegeln den in diesen Verhandlungen erzielten Interessensausgleich zwischen ökonomischen Interessen, insbesonders repräsentiert durch die FWAG und den ökologischen Interessen, insbesonders repräsentiert durch die Gemeinden und den Verein Arbeitsgemeinschaft von Bürgerinitiativen und Siedlervereinen um den Flughafen Wien wieder. Die in diesem Vertrag festgehaltenen Vereinbarungen sind deshalb immer in ihrer Gesamtheit zu betrachten. Der Verzicht der Gemeinden und des Vereines Arbeitsgemeinschaft der Bürgerinitiativen und Siedlervereine um den Flughafen Wien, die Genehmigung einer 3. Piste politisch und juristisch mit den zu Gebote stehenden Mittel nicht zu bekämpfen und einen allfälligen Genehmigungsbescheid in Rechtskraft erwachsen zu lassen, stellt ein irreversibles Zugeständnis dar. Deshalb sind diese Umstände bei einem allfälligen Schiedsspruch zum Thema Nachtflug entsprechend zu berücksichtigen. b) In Hinblick auf die Unmöglichkeit, alle möglichen zukünftigen Entwicklungen vorhersehen zu können, gestehen sich alle Parteien wechselseitig das Recht zu, Änderungen der Vereinbarungen, die das Thema Nachtflug, einschließlich der bezughabenden Vereinbarungen hinsichtlich des Technischen Lärmschutzes betreffen, zu begehren. ERSTELLT: JULI 2009 SEITE 20

23 c) Liegt ein solches Begehren vor, sind darüber Verhandlungen zwischen allen Vertragsteilen aufzunehmen. Diese Änderungswünsche sind im erweiterteten Vorstand des Vereines Dialogforum Flughafen Wien zu behandeln. d) Kommt es zwischen den Vertragsteilen zu keinem Konsens, so hat jede Partei die Möglichkeit, das Schiedsgericht anzurufen und ein konkretes Abänderungsbegehren zu stellen. Sollte bis kein Baubeschluss der FWAG für eine 3.Piste vorliegen, so steht dieses Recht in diesem Fall auch der Austrian Airlines zu. Das Schiedsgericht hat ein im Schiedsvertrag Mediationsverfahren Flughafen Wien festgelegtes Verfahren durchzuführen. Dem Schiedsverfahren sind jedenfalls alle Vertragsteile beizuziehen, zu hören und ihnen alle Möglichkeiten einzuräumen, ihre jeweiligen Interessen und Positionen darzulegen. Das Schiedsgericht hat insbesonders unter Beachtung von Pkt.II Abs.6 lit.a die Möglichkeit, Änderungen der Nachtflugregelung festzulegen, wobei Änderungsanträgen nicht nur stattgegeben werden oder diese abgewiesen werden können, sondern Änderungsanträgen teilweise, zeitlich beschränkt oder unter bestimmten Bedingungen und Auflagen stattgegeben werden können. Bei (teilweisen) Abänderungen der Nachtflugvereinbarungen ist nach Möglichkeit darauf zu achten, dass der Interessensausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen gewahrt bleibt. Änderungsanträgen hat das Schiedsgericht jedenfalls immer nur dann stattzugeben, wenn außergewöhnliche und besonders wichtige Gründe der jeweils antragstellenden Partei vorliegen. Beispielsweise sei angeführt, dass die bloße Belästigung durch Fluglärm kein ausreichender Grund ist, die Nachtflugregelungen im Interesse der betroffenen Bevölkerung zu verschärfen, es müssen beispielsweise gesundheitsschädliche Auswirkungen vorliegen. Ebenso wenig reichen bloße wirtschaftliche Interessen der FWAG oder beispielsweise der OS-Gruppe aus, um die vereinbarte Nachtflugregelung im Sinne der Interessen des Flugbetriebes auszuweiten. Vielmehr können nur wirtschaftlich existentielle Interessen die Änderung der Nachtflugregelung begründen. Änderungen dürfen nur insoweit erfolgen, sofern dies nicht die sichere und effiziente Durchführung des Flugverkehrkontrolldienstes beeinträchtigt. 8.) Durch den dem Verfahren beigezogenen Sachverständigen für Umweltmedizin wurde folgende Stellungnahme abgegeben: 1. Besonders wichtig ist, dass die Deckelung in der Zeit von bis 5.30 absolut ist. So ist von größter Bedeutung, dass d.h. die Deckelung alle Flugbewegungen einschließlich aller Ausnahmen umfasst. Damit wird einer ganz zentralen Forderung aus der Lärmforschung (Schaffung von Gewissheit für die Betroffenen) entsprochen: die Betroffenen wissen, welche Belastung auf sie zukommt und dass diese in Zukunft nicht mehr ansteigt. Zusätzlich ist anzumerken, dass die Regelungen einfach sind, damit leicht verständlich, transparent und für die Betroffenen nachvollziehbar. Dies ist ebenso von medizinischer Bedeutung. 2. Ein weiterer wesentlicher Punkt ist, dass es letztlich zu einer effektiven Reduktion der Lärmbelastung in der Zeit von im Verhältnis zum Istzustand kommen wird, d.h. zu einer deutlichen Entlastung im entsprechenden Gebiet für die Bevölkerung. ERSTELLT: JULI 2009 SEITE 21

24 3. Der vorliegende Kompromiss ist natürlich auch nur im Kontext aller anderen Vereinbarungen zu sehen, insbesondere zu den Maßnahmen des technischen Lärmschutzes. Dazu ist anzumerken, dass aufgrund der nicht unerheblichen Anzahl der Bewegungen in sensiblen Randzeiten die Sicherstellung eines ausreichenden Schallschutzes aus ärztlicher Sicht dringend indiziert ist. 4. Erstmalig wurde in einem solchen Verfahren nicht nur der Dauerschallpegel berücksichtigt, sondern auch Einzelereignisse (als Fluglärmzone Sydney) in die Betrachtungen miteinbezogen und aufgrund einer definierten Überschreitungshäufigkeit erforderliche Schallschutz-Maßnahmen abgeleitet. Dies ist aus medizinischer Sicht zu begrüßen. Dem vorliegenden Verhandlungsergebnis (Anspruch auf Schallschutz bei 20 Überflügen pro 8 Stunden > 65dB [S/SO-Wind] und 15 Überflügen pro 8 Stunden > 65dB [Westwind/Windstille]) unterliegt die Annahme von 66 Flugbewegungen pro Nacht ( Uhr). Das sind rund doppelt so viele Flugbewegungen wie gegenwärtig stattfinden. Aufgrund dieser konservativen Annahme sind die vereinbarten Regelungen für die Implementierung von Schallschutzmaßnahmen als ausreichend anzusehen. 5. Zusätzlich von medizinischer Bedeutung ist die Möglichkeit, dass unvorhersehbare Härtefälle abgefedert werden können. In dieser Hinsicht stellen das Regionale Konfliktmanagement und das Dialogforum wesentliche Einrichtungen dar. 6. Aus ärztlicher Sicht ist ein ganz wesentliches Kriterium, dass die Nachtflugregelung und alle anderen damit im Zusammenhang stehenden Regelungen in einer Diskussion und einem Prozess zustande gekommen sind, in den die Betroffenen bzw. deren RepräsentantInnen (Stichwort: Einflussnahme) eingebunden waren. Diese wenn auch nur partielle Kontrolle über die Situation trägt zu einer Reduktion der Belästigung durch Lärm bei. 7. Zusammenfassend stellt diese Lösung unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen einen Kompromiss dar, der aus ärztlicher Sicht mitgetragen werden kann. 9.) Die Nachtflugregelung ist im Allgemeinen Mediationsvertrag (Blg./C) verbindlich festgehalten Technischer Lärmschutz (Lärmschutzprogramm) Zusammenfassend: Die Maßnahmen des technischen Lärmschutzes, die von der Flughafen Wien AG ganz oder teilweise finanziert werden, haben drei Ziele: Schutz der Gesundheit Sichern und Verbessern der Wohnraumqualität Ersatz für eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten Zur Erreichung dieser Ziele wurden Lärm-Obergrenzen für geschlossene Räume definiert. Dabei sollen im Rauminneren bei geschlossenen Fenstern Dauerschallpegel von 30 db nicht überschritten werden, und keine Pegelspitzen im Bereich von db erreicht werden. Die- ERSTELLT: JULI 2009 SEITE 22

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