Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses der Gemeindevertretung Schenefeld am 29. März 2018 in der Amtsverwaltung Schenefeld.

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1 Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses der Gemeindevertretung Schenefeld am 29. März 2018 in der Amtsverwaltung Schenefeld Beginn Uhr Ende Uhr Anwesend: Ausschussvorsitzender weitere Ausschussmitglieder stellv. Ausschussmitglied es fehlen entschuldigt außerdem anwesend Bürgermeister weitere Mitglieder der Gemeindevertretung Protokollführung Friedrich Tödt Klaus Albers, Kirsten Maas, Manfred Meyn, Mirco Sobek Tjark Wilts, Gerhard Boll, Sabine Boll, Hans-Heinrich Barnick Johann Hansen, Thorsten Schulz, Klaus Glombek, Klaus Hass Janine Neuhöfel vom Amt Schenefeld Tagesordnung 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der, Anträge zur Tagesordnung Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Schenefeld 3. Erlass einer Entschädigungssatzung 4. Badeordnung für das Schwimmbad der Gemeinde Schenefeld (Louisenbad) a.) Blasorchester Schenefeld b.) Guggenmusikfreunde Schenefeld 6. Anfragen und Mitteilungen 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der, Anträge zur Tagesordnung Um Uhr eröffnet der Ausschussvorsitzende des Finanzausschusses, Herr Friedrich Tödt, unter Begrüßung der Anwesenden und Feststellung der ( 38 GO) die öffentliche Sitzung. Einwände gegen Form und Frist der Ladung werden zwar nicht erhoben, a.) jedoch beantragt er die Erweiterung der Tagesordnung um nachfolgende Punkte: - Zuschussantrag der betreuten Grundschule - Zuschussantrag des Gewerbe- und Bürgervereins - Antrag auf Anschaffung eines Tiefkühlschrankes für die Kindertagesstätte - Antrag auf Stundung von Gewerbesteuerforderungen Die Tagesordnung wird um die oben genannten Punkte erweitert. b.) Darüber hinaus beantragt Herr Tödt, den TOP Antrag auf Stundung von Gewerbesteuerforderungen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln.

2 Der Tagesordnungspunkt Antrag auf Stundung von Gewerbesteuerforderungen soll unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt werden. Damit ist zur Durchführung dieser Sitzung die nachfolgend aufgeführte Tagesordnung festgelegt: Tagesordnung Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der, Anträge zur Tagesordnung Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Schenefeld 3. Erlass einer Entschädigungssatzung 4. Badeordnung für das Schwimmbad der Gemeinde Schenefeld (Louisenbad) a.) Zuschussantrag des Blasorchesters Schenefeld b.) Zuschussantrag der Guggenmusikfreunde Schenefeld c.) Zuschussantrag der betreuten Grundschule d.) Zuschussantrag des Gewerbe- und Bürgervereins e.) Antrag auf Anschaffung eines Tiefkühlschrankes für die Kindertagesstätte 6. Anfragen und Mitteilungen Nichtöffentlicher Teil 7. Antrag auf Stundung von Gewerbesteuerforderungen Öffentlicher Teil 2. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Schenefeld Die zwei als Sitzungsvorlage übersandten Entwürfe des 2. Nachtrages zur Hauptsatzung der Gemeinde Schenefeld werden erläutert. Unter anderem basieren die Änderungen auf den Anmerkungen aus dem Bericht des Gemeindeprüfungsamtes (GPA). Hier wurde darauf hingewiesen, dass es der Verwaltungsvereinfachung dienen kann, dem Bürgermeister die Personalentscheidungen zu übertragen. Dem wurde mit der Änderung in Artikel 1 in beiden Varianten Folge geleistet. Darüber hinaus wurde (ebenfalls auf Grund der Anmerkung des GPA) die bislang nicht eindeutige Entschädigungsregelung aus der Hauptsatzung gestrichen und in einer eigenen Satzung verankert. Diese Änderung bezieht sich ebenfalls auf beide vorliegenden Entwürfe. Neben den beiden vorstehenden Änderungen, enthält die Variante zwei zusätzlich noch eine Veränderung im Bereich der Festsetzung der Anzahl der Fachausschüsse. Hier wurde auf den Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung verzichtet. Dies hat zwei Gründe. Zum einen verweist das GPA in seinem Bericht darauf, dass die Anzahl der Fachausschüsse sehr hoch ist und drei bis vier Fachausschüsse für eine Gemeinde in vorliegender Größenordnung für ausreichend empfunden werden. Zum anderen befasst sich der Finanzausschuss aktuell mit der Aufstellung des Haushaltsplanes, jedoch wird die Prüfung der Jahresrechnung / des Jahresabschlusses bislang von einem separaten Ausschuss vorgenommen. Zweckmäßiger wäre es jedoch, wenn der Ausschuss, der sich mit der Aufstellung des Haushaltsplanes beschäftigt, sich später auch mit dessen Einhaltung befasst. Es ergeht eine rege Diskussion zu den vorliegenden zweiten Varianten, in der pro und contra erwogen werden. Tjark Wilts kann die Vorteile zum Verzicht auf den Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung nicht erkennen. Johann Hansen findet die vorgeschlagene Regelung 2

3 inhaltlich sinnvoll, weist aber auf den zeitlichen Aufwand hin, den die Prüfung mit sich bringt. Bürgermeister Barnick erklärt, dass die Gemeinde so viele Fachausschüsse vorhält, um die bürgerlichen Ausschussmitglieder unterbringen zu können. Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung wird allerdings ausschließlich von Gemeindevertretern besetzt, so dass es vor diesem Hintergrund keine Notwendigkeit gibt, an dessen Bestehen festzuhalten. Manfred Meyn würde die Diskussion über die beiden Varianten gerne noch mal innerhalb seiner Fraktion führen. Dieser Auffassung schließen sich die übrigen Mitglieder an. Zusätzlich stellt sich die Frage, warum die Mindestanzahl der Gemeindevertreter in den Ausschüssen auf 5 festgesetzt ist. Die Anzahl der jeweiligen Ausschussmitglieder soll 7 betragen, die Mindestanzahl der Gemeindevertreter hingegen 4. Vorbehaltlich der Entscheidung im Rahmen der jeweiligen Fraktionssitzungen wird der Gemeindevertretung empfohlen, die dem Protokoll als Anlage 1 beigefügte zweite Variante des 2. Nachtrages zur Hauptsatzung der Gemeinde Schenefeld, mit der Festsetzung der Gesamtanzahl der Mitglieder in den Fachausschüssen auf 7 und die Mindestzahl der Gemeindevertreter auf 4, zu beschließen Erlass einer Entschädigungssatzung Der Ausschussvorsitzende erläutert den bereits im Vorfeld versandten Entwurf der neu zu erlassenden Entschädigungssatzung, welcher als Anlage 2 dieser Niederschrift beigefügt wird. Bislang wurden die Regelungen über die Entschädigungen in der Hauptsatzung getroffen. Wie bereits unter TOP 1 erwähnt, waren die dort getätigten Äußerungen lt. Bericht des GPA im Hinblick auf die Grundlage der Festsetzungen nicht eindeutig. Es ist zwar von Höchstsätzen die Rede, jedoch gibt es keinen Hinweis darauf, auf was sich diese Höchstsätze beziehen. Der Gemeindevertretung wird empfohlen, die Satzung der Gemeinde Schenefeld über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) in der vorliegenden Form zu beschließen. 4. Badeordnung für das Schwimmbad der Gemeinde Schenefeld (Louisenbad) Der Ausschussvorsitzende geht auf den als Sitzungsvorlage übersandten Entwurf der Badeordnung für das Schwimmbad der Gemeinde Schenefeld (Anlage 3) ein. Das GPA hat im Rahmen der Prüfung bemängelt, dass in der Badeordnung Benutzungsgebühren festgesetzt sind, die Nutzung jedoch generell unentgeltlich erfolgt. Über die Thematik wurde bereits im Rahmen der letzten Finanzausschusssitzung beraten. Man kam zu dem Entschluss, die Badeordnung dahingehend anzupassen, dass die Nutzung unentgeltlich erfolgen soll. Im übrigen wird auf das Protokoll der letzten Sitzung verwiesen. Der Gemeindevertretung wird empfohlen, die Badeordnung für das Schwimmbad der Gemeinde Schenefeld in der vorliegenden Form zu beschließen. 3

4 a.) Zuschussantrag des Blasorchesters Schenefeld Über den Zuschussantrag wurde bereits im Rahmen der letzten Finanzausschusssitzung beraten. Der Gemeindevertretung wurde in dem Zusammenhang empfohlen, dem Antrag auf Grund fehlender Informationen nicht zu entsprechen. Zwischenzeitlich wurde der Antrag unter Angabe konkreter Zahlen neu gestellt (Anlage 4). Die Sachlage erscheint unter Betrachtung der jetzt vorliegenden Daten schlüssig, so dass der Zustimmung nichts mehr im Wege steht. Der Gemeindevertretung wird empfohlen, dem Antrag des Blasorchesters Schenefeld auf einen Zuschuss zur Veranstaltung Musikalischer Nachmittag in Höhe von 504,76 zuzustimmen. b.) Zuschussantrag der Guggenmusikfreunde Schenefeld Über diesen Antrag wurde ebenfalls bereits im Rahmen der vergangenen Finanzausschusssitzung beraten. In dem Zusammenhang wurde der Gemeindevertretung auch empfohlen, dem Antrag in der vorliegenden Form nicht zu entsprechen. Die Guggenmusikfreunde Schenefeld sollten aufgefordert werden, ihren Wunsch unter Darlegung der Finanzlage zu konkretisieren, um eine abschließende Entscheidung treffen zu können. Zwischenzeitlich wurde auch hier ein erneuter Antrag gestellt (Anlage 5), aus dem die Höhe des beantragten Zuschusses jedoch immer noch nicht ersichtlich ist. Es wurde lediglich die Absicht zu der Anschaffung eines Sousaphones, unter Angabe der Anschaffungskosten, erklärt. Nach kurzer Aussprache gelangt man zu dem Entschluss, einen Zuschuss in Höhe von 10% der Anschaffungskosten (günstigstes Angebot) zu gewähren. Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den Guggenmusikfreunden Schenefeld einen Zuschuss für die Anschaffung eines Sousaphones in Höhe von 250 zu gewähren. c.) Zuschussantrag der betreuten Grundschule Der Ausschussvorsitzende bittet Johann Hansen, als Vorsitzenden der Betreuten Grundschule in Schenefeld e. V., den vorliegenden Antrag (Tischvorlage und Anlage 6) zu erläutern. Herr Hansen erklärt, dass der Verein bislang ohne größere fremde Unterstützung ausgekommen ist. Aktuell verhält es sich allerdings so, dass die Kinderzahlen zunehmend steigen, was grundsätzlich überaus positiv, jedoch mit dem bisherigen Personalkontingent nicht mehr vereinbar ist. Um den Anforderungen auch zukünftig gerecht werden zu können, ist eine Anpassung der Personalstruktur bereits erfolgt. Die Finanzierung der erhöhten Personalkosten erfolgt derzeit aus den angesparten Reserven. Dies kann jedoch kein Dauerzustand sein. Eine Kalkulation der Elternbeiträge hat ergeben, dass diese auf rd. 120 festgesetzt werden müssten, um die neu strukturierten laufenden Kosten bedienen zu können. Dies sei allerdings nicht darstellbar. Würde man eine Festsetzung in vorstehender Höhe vornehmen, wäre zu 4

5 befürchten, dass viele Eltern sich umorientieren könnten. Die magische Grenze liegt bei 100, die man von den Eltern fordern kann, um mit dem Betreuungsangebot nicht teurer, als umliegende Schulen zu werden. Die Überlegung geht dahin, die entstehende Differenz von 20 Elternanteil / Kind, was in Summe etwa entspricht, zu je ½ durch die Gemeinde Schenefeld und das Amt aufzufangen. Man vertritt einstimmig die Auffassung, dass die Betreute GS hervorragende Arbeit leistet und diese unbedingt unterstützt werden sollte. Dies sei von enormer Bedeutung für die Stärkung der Gemeinde Schenefeld sowohl als Kindergartenträger, wie auch als Schulstandort, um den Eltern zukünftig weiterhin ein bezahlbares Gesamtkonzept im Hinblick auf die Betreuung und Förderung der Kinder bieten zu können. Der Gemeindevertretung wird empfohlen, der Betreuten Grundschule in Schenefeld e. V. für 2018 einen Zuschuss in Höhe von zu gewähren. Ab 2019 sollte erwogen werden, den jährlich wiederkehrenden Zuschuss in Höhe von aus FAG Mitteln bereit zu stellen. d.) Zuschussantrag des Gewerbe- und Bürgervereins Es liegt ein Antrag des Gewerbe- und Bürgervereins Schenefeld über die Nutzung des Hohenzollernparks, die Nutzung des Sonnensegels sowie über die Gewährung eines Zuschusses für die Miete einer Podestbühne in Höhe von 500,00 vor (Tischvorlage und Anlage 7). Grundsätzlich muss man sich hier fragen, wie es auch bei den anderen Vereinen der Fall ist, wie es um die finanzielle Lages des Vereins bestellt ist, bzw. ob nicht zunächst eigene Mittel in Anspruch genommen werden könnten. Johann Hansen gibt jedoch zu bedenken, dass es sich bei der Ausrichtung dieser Veranstaltung eher um einen Versuch handelt, die Vereine in der Gemeinde Schenefeld zu reanimieren. Der Gewerbe- und Bürgerverein ist zwar federführend, grundsätzlich ist es jedoch eine Veranstaltung aller Vereine. Mirco Sobek fügt hinzu, dass die Verlosung der Heißluftballonfahrten z. B. komplett vom Gewerbe- und Bürgerverein getragen werden. Unter Berücksichtigung aller vorstehenden Erkenntnisse steht man dem Antrag positiv gegenüber. Der Gemeindevertretung wird empfohlen, dem Gewerbe- und Bürgerverein Schenefeld einen Zuschuss für die Miete der Podestbühne in Höhe von 500 zu gewähren sowie die Nutzung des Hohenzollernparks und des Sonnensegels zu gestatten. e.) Antrag auf Anschaffung eines Tiefkühlschrankes für die Kindertagesstätte Der Ausschussvorsitzende erläutert, den als Anlage 8 diesem Protokoll beigefügten Antrag der Kindertagesstätten Leitung, aus dem die Notwendigkeit für die Anschaffung eines Tiefkühlschrankes hervorgeht. Der Gemeindevertretung wird empfohlen, einen zusätzlichen Tiefkühlschrank für die Kindertagesstätte in Höhe von rd anzuschaffen und die Mittel überplanmäßig bereitzustellen. 5

6 Es fällt im Zuge der Beratung über den vorstehenden Tagesordnungspunkt negativ auf, dass sämtliche Anträge auf Zuschüsse relativ kurzfristig zur Beratung vorgelegt werden. Zudem sind die Anträge meist nicht hinreichend bestimmt. Oftmals müssen die Antragsteller erneut zur Abgabe von Unterlagen bzw. zu der Angabe von näheren Informationen aufgefordert werden, um abschließend über die Anträge beraten zu können. Aus dem Grund sollte man sich nach der Sommerpause einmal grundsätzlich mit der zukünftigen Behandlung von Zuschussanträgen befassen. Z. B. könnten ggf. Fristen festgelegt werden, wie lange vor der Sitzung ein Antrag vorliegen muss, um auf der bevorstehenden Sitzung Berücksichtigung zu finden. Die Erweiterung der Tagesordnung am Tag der Sitzung führt dazu, dass man sich nicht intensiv vorbereiten kann. Weiter könnte man den Vereinen einen Musterantrag an die Hand geben, in dem die erforderlichen Angaben abgefragt werden. Mirco Sobek hat bereits ein solches Muster entworfen, welches dem Protokoll als Anlage 9 beigefügt wird. 6. Anfragen und Mitteilungen - Im Hinblick auf das Infoblatt des SHGT, welches im Zuge der letzten Finanzausschusssitzung zu dem EU-Förderprogramm WiFi4EU kostenloses WLAN in Kommunenverteilt wurde, berichtet Klaus Albers, dass er die Gemeinde Schenefeld zwischenzeitlich für die Teilnahme registriert hat. Daraus allein lassen sich noch keine Konsequenzen ableiten. Es müsste am über das Internetportal ein offizieller Antrag gestellt werden. Die Verteilung der 15 TEUR Gutscheine erfolgt nach dem Windhundverfahren. Pro Bundesland wird allerdings lediglich ein Gutschein vergeben, so dass die Chancen relativ gering sind. Im Gegensatz zu dem bisher beabsichtigten Verfahren, Router an mehreren Anlaufpunkten in Schenefeld zu verteilen und Partner zu finden, die über ihren Internetzugang freies WLAN für den Bereich anbieten (Hotspot), handelt es sich bei dem WiFi4EU um eine bessere Technick, da das freie Hochgeschwindigkeitsinternet über die Nutzung eines vorhandenen Sendemastes flächendeckend über das gesamte Gemeindegebiet zur Verfügung gestellt werden könnte. Im Zuge der nächsten Gemeindevertretersitzung sollte zunächst ein Beschluss gefasst werden, dass die Gemeinde an dem vorstehenden Programm teilnehmen will und dass diese Lösung, kostenloses Internet in Schenefeld anzubieten, vorrangig verfolgt werden sollte. - Weiter berichtet Klaus Albers, dass das Schneeschild und der Salzstreuer vom Bauhof derzeit defekt und nicht mehr einsetzbar sind. Hier wird man sich in naher Zukunft mit der Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel sowie einer Ersatzbeschaffung beschäftigen müssen. - Klaus Albers spricht die Problematik am Schredderplatz an. Dort liegt ein Berg Schreddergut, welcher abgefahren werden müsste. Klaus Glombek erklärt, dass Kapazitäten über 100 m 3 beprobt werden müssen. Sollte eine Belastung mit Saatgut festgestellt werden, muss es kostenpflichtig entsorgt werden. Vor dem Hintergrund sollte man erwägen, die Schredderaktionen zukünftig einzustellen. - Das zweite Klärbecken ist lt. Klaus Albers spundvoll. Hier besteht akuter Handlungsbedarf. Das Becken wird zunächst umgerührt. Sollte sich danach keine Verbesserung ergeben, wird Firma Blunk einen Teil abpumpen müssen. 6

7 Nichtöffentlicher Teil siehe Folgeseite Ende Nichtöffentlicher Teil Öffentlicher Teil siehe Folgeseite Öffentlicher Teil Der Ausschussvorsitzende stellt die Öffentlichkeit wieder her. Er gibt die unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse ohne die Nennung von Namen bekannt. Da keine weiteren Dinge von Belang mehr zur Beratung anstehen, schließt der Ausschussvorsitzende mit einem Dank an alle Anwesenden die Sitzung. Tödt Neuhöfel Vorsitzender Protokollführung

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