Städtebauförderung für öffentliche Räume
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- Hilko Bergmann
- vor 6 Jahren
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1 Städtebauförderung für öffentliche Räume Transferwerkstatt Öffentlicher Raum in lebendigen Stadt- und Ortsteilzentren am 18. und 19. April 2012 in Grünstadt Dipl.-Ing. Doris Lamsfuß
2 1. Definition Öffentlicher Raum 2. Funktion und Nutzung des öffentlichen Raums 3. Städtebauliche Herausforderungen 4. Förderschwerpunkte in der Städtebauförderung 5. Beteiligung und Mitwirkung Seite 2
3 Definition Öffentlicher Raum" Plätze, Parks, Grünanlagen, Gehwege, Sitzbänke, Spielplätze und Fahrbahnen, Straßenbegrünung, Springbrunnen und Wasserflächen Raum, über den kein Privater entscheidet, ob wir anwesend sein dürfen Gegenstand der öffentlichen Meinung Eigentum aller Bürger einer Stadt Für alle Bewohner und Besucher der Stadt jederzeit uneingeschränkt zugänglich Seite 3
4 Funktion und Nutzung des öffentlichen Raums Die Nutzung des öffentlichen Raums ist in den letzten Jahren vielfältiger und intensiver geworden. Die Aneignung und Nutzung unterliegen laufenden Prozessen. Straßen und Plätze haben Namen und tragen die Legitimation des Ortes, sie sind Zeugnisse der Stadt- und Ortsgeschichte. Neben den Begegnungen in realen Räumen treten Interaktionen in virtuellen Räumen, das könnte zu einem Bedeutungszuwachs öffentlicher Räume führen. Seite 4
5 Infolge steigender Leistungsanforderungen am Arbeitsplatz entstehen Notwendigkeiten und Chancen von engen Nachbarschaften von Arbeitsplatz und öffentlich nutzbaren Räumen. Mit dem Freizeitverhalten verändern sich die Raumnutzungen, Anforderungen und Nutzungskonkurrenzen. Die sozial- und altersstrukturellen Veränderungen in der Bevölkerung wirken sich auf die Nutzung und Entwicklung der öffentlichen Räume aus. Braucht die Einwanderungsgesellschaft neue öffentliche Räume? Der öffentliche Raum steht in einem Spannungsverhältnis: Die vielseitige Nutzung führt zu einem Nutzungsdruck und konkurrierende Ansprüche zu Nutzungskonflikten. Seite 5
6 Aktuelle städtebauliche Herausforderungen 1. In der Beschaffenheit der öffentlichen Räume erweisen sich die Funktionsfähigkeit und Qualität unserer Städte und Gemeinden. 2. Eine städtebauliche Kernaufgabe besteht darin, bestehende öffentliche Räume zu erhalten, neue zu schaffen und auch mit privaten Räumen zu öffentlich nutzbaren Raumsystemen zu verbinden. Seite 6
7 3. Die Multifunktionalität der öffentlichen Räume kann sowohl eine Bereicherung für die Bewohner und Nutzer sein als auch einen Nutzungskonflikt auslösen. 4. Der öffentliche Raum muss daher klar strukturiert und einfach zu verstehen sein und für spontane und unvorhersehbare Nutzungen offen bleiben. 5. Der öffentliche Raum in einer Stadt sollte ein vernetztes Gesamtsystem bilden, in dem die einzelnen Räume miteinander in Beziehung stehen. Seite 7
8 Städtebauförderung für die öffentlichen Räume Die Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt sieht in der Herstellung und Sicherung qualitätsvoller öffentlicher Räume eine besonders wichtige Handlungsstrategie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Kommunen: Die Qualität von öffentlichen Räumen spielt für die Lebensbedingungen der Bewohnerinnen und Bewohner eine zentrale Rolle. Öffentliche Räume sind als weiche Standortfaktoren von Bedeutung. Ziel ist es, attraktive und nutzerorientierte öffentliche Räume mit hohem baukulturellem Niveau zu schaffen. Öffentliche Räume und deren städtische und architektonische Werte müssen erhalten bleiben. Die Schaffung und Sicherung von funktionsfähigen und gestalterisch anspruchsvollen städtischen Räumen ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Seite 8
9 Die Gestaltung der öffentlichen Räume gilt als traditionelles Handlungsfeld in der Städtebauförderung. Förderschwerpunkte in den einzelnen Programmbereichen: Soziale Stadt Investitionen im Quartier Verbesserung des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raums, um das Fördergebiet städtebaulich aufzuwerten, die Wohn- und Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner zu steigern, die Bildungschancen und die Wirtschaftskraft im Quartier zu verbessern und die Sicherheit und Umweltfreundlichkeit zu erhöhen. Seite 9
10 Stadtumbau Städtebauliche Neuordnung sowie die Wieder- und Zwischennutzung von Industrie-, Verkehrs- und Militärbrachen, Verbesserung des öffentlichen Raums, des Wohnumfelds und der privaten Freiflächen, Wieder- und Zwischennutzung freigelegter Flächen. Städtebaulicher Denkmalschutz Erhaltung und Umgestaltung von Straßen- und Platzräumen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung. Städtebauförderung für öffentliche Räume Saarbrücken, Seite 10
11 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Aufwertung des öffentlichen Raums (Straßen, Wege, Plätze), Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brachflächen einschließlich städtebaulich vertretbarer Zwischennutzung. Durch den integrierten Ansatz in den städtebaulichen Konzepten der Kommunen wird eine inhaltliche Vernetzung mit anderen Handlungsfeldern der Stadtentwicklung verfolgt. Seite 11
12 Beteiligung und Mitwirkung Projekte im öffentlichen Raum können nicht ohne die Beteiligung und Mitwirkung der Nutzer entwickelt werden. Nutzungskonflikte lassen sich nur gemeinsam mit den verschiedenen Nutzungsgruppierungen lösen. Die finanzielle Lage der öffentlichen und privaten Kassen zwingt zunehmend zu öffentlich/privaten Kooperationen. Seite 12
13 Quellen: Öffentlicher Raum und Stadtgestalt, Heft ½.2003, Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt, Mai 2007 Der öffentliche Raum: Traum, Wirklichkeit, Perspektiven Stephan Reiß-Schmidt Pfeiffer, Verena, Bauwelt 24.11, Berlin Reglementiert, strapaziert, glorifiziert der öffentliche Raum als Bindemittel, BMVBS, Oktober 2011 Bildnachweis: Titelbild: Seite 3: Seite 4: Seite 5: Seite 6: Seite 7: Seite 9: Seite 10: Seite 11: Seite 12: Seite 13
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