Betriebsübergabe und -aufspaltung Wie bereite ich mich vor? 8. Dezember 2016, DeLuTa Bremen

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1 Betriebsübergabe und -aufspaltung Wie bereite ich mich vor? 8. Dezember 2016, DeLuTa Bremen Vortrag DSV AG in Geseke, 26. Oktober 2016

2 Einführung / Vorbemerkungen Betriebsübergabe: Das Thema Betriebsübergabe ist inhaltlich sehr komplex und berührt viele verschiedene Bereiche wie Recht, Betriebswirtschaft und Steuern. Zugleich ist es für Betriebsinhaber ein sehr sensibles und höchst persönliches Thema, da es häufig das eigene Lebenswerk zum Gegenstand hat. Beide Punkte zusammen führen dazu, dass Betriebsinhaber das Thema Betriebsübergabe gerne vor sich her schieben und sich nicht, zögerlich oder zu spät damit beschäftigen. Dieses Verhalten ist menschlich äußerst verständlich aber leider auch gefährlich für Betrieb und Betriebsinhaber selbst.

3 Einführung / Vorbemerkungen Der Vortrag soll helfen, diese Widerstände zu überwinden. Dazu ist eine Strukturierung der wesentlichen Grundsätze einer Betriebsübergabe hilfreich, denn je größer der Einblick in den Inhalt, desto geringer die Berührungsängste. Struktur I: Die Komplexität der Materie hat folgende grundsätzliche und inhaltlich sinnvolle Beratungsabfolge hervor gebracht: - Erstberatung zur Ermittlung und Analyse der Ausgangssituation z. B. durch Jurist. - Dann Beratung durch Betriebswirtschaftler und / oder Steuerberater. - Ggf. Hinzuziehung weiterer Berater wie Banker.. (einzelfallabhängig). Die (kostenpflichtige) Rechtsberatung des BLU kann von Mitgliedern in Form der Erstberatung in Anspruch genommen werden.

4 Betriebsübergabe /-aufspaltung Struktur II: 1. Betriebsübergabe: a. Vorüberlegungen & Entwicklung einer Strategie b. Planung & Konzeption des Übergabeprozesses c. Durchführung des Übergabeprozesses (Verhandlung / Abschluss). d. Erfolgreiche Integration. 2. Betriebsaufspaltung: a. Rechtsnatur und Funktionsweise. b. Vor- und Nachteile. 3. Ergebnisse.

5 Betriebsübergabe Vorüberlegung & Entwicklung einer Strategie Erfahrungssätze aus der bisherigen Rechtsberatung: 1. Bei jeder Übergabe ist ein Pendelblick erforderlich. Danach muss einerseits der Übergeber für das Alter ausreichend abgesichert sein und andererseits darf der Übernehmer nicht zu stark belastet werden. 2. Das Lohnunternehmen allein ist in der Regel keine ausreichende Altersabsicherung für den Betriebsinhaber. 3. Die Betriebsübergabe erfolgt stets besser mit warmer Hand. 4. Keine Betriebsübergabe ohne eine Strategie des Übergebers für die Zeit nach der Betriebsübergabe. 5. Das Thema ist sensibler Natur und erfordert spätestens in der Planungsphase einen offenen, ehrlichen und schonungslosen Austausch mit den nahestehenden Familienmitgliedern.

6 Betriebsübergabe Vorüberlegungen & Entwicklung einer Strategie: Ab dem 55. Lebensjahr sollte man sich als Betriebsinhaber spätestens mit der Nachfolge im Unternehmen intensiv auseinandersetzen... Warum? Eine Übergabe des Unternehmens beansprucht grundsätzlich längere Zeiträume für die Durchführung der einzelnen Phasen. Zudem treten häufig weitere Verzögerungen auf z. B. zur Unternehmensoptimierung im Hinblick auf einen möglichen Verkauf, zur Ausnutzung des 10-Jahres-Zeitraums für steuerfreie Schenkungen, zur Heranführung / zum Aufbau eines möglichen Nachfolgers usw.

7 Betriebsübergabe Planung & Konzeption des Übergabeprozesses: Eine Betriebsübergabe kann nur in Form eines Verkaufes oder einer Schenkung des Betriebs erfolgen. Schenkung: Verkauf: Nur innerhalb der Familie sinnvoll. An Dritte und auch an Familienmitglieder möglich. Erste Fragen sind daher: Ist in meiner Familie eine oder mehrere Personen vorhanden, die den Betrieb fortführen können? Bin ich persönlich so ausreichend für meine Altersversorgung abgesichert, dass ich schenken kann? Wenn kein Familienmitglied für die Übernahme vorhanden ist oder die Schenkung ausscheidet: Habe ich einen Dritten, z. B. unter den Mitarbeitern, der den Betrieb übernehmen / kaufen könnte?

8 Betriebsübergabe Planung & Konzeption des Übergabeprozesses: Exkurs Schenkung / Verkauf: Schenkung hat den Vorteil, dass stille Reserven i. d. R. nicht offengelegt werden müssen. Schenkungsfreibeträge werden aber geringer, je entfernter das Familienmitglied ist. Schenkung setzt voraus, dass das Vermögen des Übergebers für die Altersversorgung ausreicht (Verpachtung Betriebsgelände ). Schenkung kann Erbverzichte der weichenden Erben (Pflichtteilsberechtigte) voraussetzen. Beim Verkauf ist der KP im Rahmen der Einkommenssteuer zu versteuern + Offenlegung stiller Reserven. Bei kompletter Betriebsaufgabe: Einmalige Steuervergünstigung ab Alter 55 Jahre des Betriebsinhabers (nur 56%).

9 Betriebsübergabe Planung & Konzeption des Übergabeprozesses: Struktur III: Vorarbeiten des Betriebsinhabers: 1. Analyse der familiären Situation: Besteht eine Ehe? Sind Kinder vorhanden und wie viele? Welcher Güterstand besteht? Gibt es ein Testament oder einen Erbvertrag? Wer ist erb- und pflichtteilsberechtigt? 2. Analyse der betrieblichen Situation: Wie viele Unternehmen bestehen? Wie hoch sind Umsatz und Gewinn? Wie viele MA werden beschäftigt? Gibt es eine zweite Führungsebene? Wie viele Kunden hat das LU? Wie ist das Betriebsklima? Ist der Standort des LU gesichert? Sind alle Genehmigungen vorhanden? Gibt es offene Baustellen bzw. Besonderheiten? 3. Analyse der Vermögenssituation: Vollständige Aufstellung des Vermögens des Betriebsinhabers und am besten auch des Ehepartners (sofern vorhanden).

10 Betriebsübergabe Planung & Konzeption des Übergabeprozesses: Weitere Fragen zur betrieblichen Situation bei Verkauf: Rolle Notfallordner: Checkliste betriebliche Struktur. Unternehmensbewertung: Wie steht das LU da? LU in aktueller Form optimal veräußerbar? Wenn (-), welche Entwicklungs- / Verbesserungspotentiale sind vorhanden? Rechts- Gesellschaftsform optimal? Persönliche Haftung? Ermittlung Zeitrahmen: Kurz-, mittel- oder langfristiger Handlungsbedarf? Definition von geeigneten Käufern und Verkaufsbedingungen. Erstellung einer Verkaufsunterlage für Erstansprache ( Teaser ). Kommunikation mit Familie: Ab wann? Oberstes Gebot: Absolute Geheimhaltung!

11 Betriebsübergabe Durchführung des Übergabeprozesses: Erstellung professioneller Informationsunterlagen. Prüfung Empfängerhorizont / Antizipation. Ermittlung eigener Preisuntergrenze. Chiffre-Anzeige, LUaktuell o. ä. Auswertung Angebote und Erstellung Prioritätenliste. Kontaktaufnahme zu ausgewählten Interessenten. Geheimhaltungsvereinbarung bei Aufnahme von Verhandlungen. Bei Anbahnung: Erneute genaue Prüfung aller betriebswirtschaftlichen, steuerlichen, rechtlichen und tatsächlichen Planungen auf Realisierung durch Angebot. Dann: Vollzug mit Notar, KP-Zahlung, HR-Anmeldungen /- Eintragungen, steuerliche Anmeldungen usw.

12 Betriebsübergabe Erfolgreiche Integration: Ermittlung und Beseitigung offener Punkte und Schwachstellen. Erstellung Integrationsplan. Integration möglichst innerhalb von 100 Tagen, da - Kunden im Kerngeschäft Beständigkeit erwarten, - Doppelbelastung Kraft und Energie kostet, - Ansonsten Motivation der MA / Betriebsklima leidet. Nach Vertragsschluss schnellstmöglich Information der Belegschaft über: - Verlauf des Prozesses, - Gründe und Ziele, - Grundsätzliche Veränderungen, - Individuelle Veränderungen: Belehrung nach 613a V BGB (?)

13 Betriebsaufspaltung Besitzunternehmen BU Einzelunternehmen GbR Personen- oder Kapitalgesellschaften 535, 580 BGB Miete, Pacht Ausführungsunternehmen AU GmbH oder GmbH & CO.KG Das BU ist Eigentümer der Maschinen und vermietet sie an das AU. Zudem kann ggf. das Betriebsgelände vom BU an das AU verpachtet werden. BU und AU werden vom gleichen Betriebsinhaber beherrscht / geführt. BU hat nur AU als Kunden. Nach außen (Kontakt Kunden) handelt nur das AU. Die MA sind / werden daher im AU angestellt. Nur über das BU werden Maschinen gekauft und verkauft. Nach außen haftet nur das Betriebsvermögen der GmbH.

14 Betriebsaufspaltung Besitzunternehmen BU Einzelunternehmen GbR Personen- oder Kapitalgesellschaften 535, 580 BGB Miete, Pacht Ausführungsunternehmen AU GmbH oder GmbH & CO.KG Vorteile: Persönliches Vermögen und Maschinenpark ist der Haftung entzogen. Liquidität in BU und AU kann über Miete / Pacht gesteuert werden (aber keine Phantasiemieten ). Etwaige Betriebsnachfolger können mit einer Gesellschafterstellung im AU an Betrieb und Nachfolge besser und flexibler herangeführt werden. In Gesellschaftsverträgen können Regelungen zur Betriebsnachfolge (Tod eines Gesellschafters) getroffen werden. Dadurch z. B. keine Probleme mit verzögerter Erbscheinerteilung usw.

15 Betriebsaufspaltung Besitzunternehmen BU Einzelunternehmen GbR Personen- oder Kapitalgesellschaften 535, 580 BGB Miete, Pacht Ausführungsunternehmen AU GmbH oder GmbH & CO.KG Nachteile: Kreditwürdigkeit negativ bei Betriebsaufspaltung / u. U. Stellung persönlicher Sicherheiten erforderlich. Doppelter Buchführungs- und Steuerberatungsaufwand. Durchgriffshaftung auf Privatvermögen des GmbH-Geschäftsführers. Auswahl des Geschäftsführers (!) Gründungskosten.

16 Ergebnisse Das komplexe Thema Betriebsübergabe geht am besten klar strukturiert an. Hierbei empfiehlt sich eine bestimmte Abfolge von Beratern (Jurist, Betriebswirt, Steuerberater), Beratungsphasen (Vorüberlegung, Planung, Durchführung, Integration) und Analyseinhalten (Familie, Betrieb, Vermögen). Die wichtigste Phase ist die Planungsphase. Fehler wirken sich hier direkt auf das Ergebnis aus. Eine schonungslose Offenheit ist daher zwingend erforderlich. Vorarbeiten sind möglich. Notfallordner. Bis zur Schaffung von Fakten gilt: Absolute Verschwiegenheit! Nutzung von Geheimhaltungsvereinbarungen! (Kommunikation nur mit den Nächsten / zur Verschwiegenheit verpflichteten Beratern). Betriebsaufspaltung und Betriebsübergabe gut kombinierbar. Die Betriebsaufspaltung hat viele Vorteile, aber auch einige Nachteile.

17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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