Jahrestagung g des Arbeitskreises Bahn der BVMB am

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1 Jahrestagung g des Arbeitskreises Bahn der BVMB am Verhandlungsstand LuFV II inkl. Vergaberegelung Ministerialrat Hugo Gratza, Leiter der Unterabteilung LA 1, Eisenbahnen

2 Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV): Ziel: Vorhaltung eines qualitativ hochwertigen Schienennetzes der EIU des Bundes (Fern- und Ballungsnetz + Regionalnetze) Bisher: Input -Kontrolle (Antrags- und Verwendungsprüfung für von den EIU beantragten Maßnahmen) LuFV-Ansatz: Geld gegen Qualität / Leistung und Gegenleistung Output -Kontrolle t t (Einhaltung vereinbarter Netzqualität) LuFV I zum in Kraft getreten, nachdem HHA und AVBS des Dt. Bundestages Zustimmung erklärt hatten; Laufzeit bis Ende

3 Eckpunkte LuFV Hauptpflichten der EIU / DB AG p.a.: Einhaltung der vereinbarten Netzqualität Nachweis Ersatzinvestitionsvolumen (2,5 Mrd. ) Nachweis Instandhaltungsbeitrag (degressiv 1,25 1,0 Mrd. ) Nachweis investiver Eigenbeitrag (0,5 Mrd. ) Jährlich mind. 4,0 Mrd. für die Erhaltung des Bestandnetzes Bund leistet t Infrastrukturbeitrag für Ersatzinvestitionen titi als nicht rückzahlbaren Zuschuss (BKZ) EIU können selbst über Investitionstätigkeiten /-schwerpunkte im Bestandsnetz entscheiden. 5 Jahre Planungssicherheit Sanktionen bei Vertragsverletzungen 3

4 Eckpunkte LuFV Leistung des Bundes: 2,5 Mrd. p.a. für den Erhalt des Bestandsnetzes Hauptleistung der DB AG: Uneingeschränkte Nutzbarkeit des Bestandsnetzes auf Basis sanktions- bewehrter Qualitätskennzahlen (Qkz) Voraussetzung: Alle Qkz müssen objektiv, justiziabel sowie daten- und kontrollseitig beherrschbar sein. bei zahlreichen neuen Qkz-Vorschlägen nicht gewährleistet. 4

5 LuFV und Länder (Anlage 8.7) 920 Mio. für Ausbau- und Verbesserungsmaßnahmen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) über Laufzeit Einzelmaßnahmen stimmt lt. 8 Abs. 2 BSWAG das jeweilige Bundesland mit der DB AG ab. Bund hieran nicht beteiligt. SPNV-Finanzierungsregeln sollen gemäß Willen BMVBS in LuFV II dem Grunde nach fortgeführt werden. Wegen unterschiedlicher h Entwicklungen in einzelnen Ländern Überprüfung der Länderquoten; Gespräche hierzu laufen. Länder werden über den Fortgang der Verhandlungen informiert (Sondergespräche Ländervertretern, Unterarbeitskreis LuFV des AK Bahnpolitik, AK Bahnpolitik) und Anregungen der Länder ggfs. berücksichtigt Erörterung mit den Ländern am

6 LuFV I: Prüfungen / Erfahrungen Infrastrukturzustandsbericht 2010 mit seinen komplexen Datenbeständen vom EBA intensiv geprüft; Abschluss Prüfung Ende August Prüfschwerpunkt: sanktionsbewehrte Qkz; übriger Bericht: kursorische Prüfung / Plausbilitätsprüfung (Personalmangel) Sanktionsbewehrte Qkz eingehalten (aber mit Abweichungen zu den von der DB AG ursprünglich berichteten Zahlen). Berichterstattung t tt BMVBS an RPA mit Sh Schr. vom erfolgt. Sanktionsbewehrte Qkz bisher von der DB AG teils massiv übererfüllt durch Konzentration der Mittel auf z.b. Oberbau (Theoretischer Fahrzeitverlust, Anzahl Infrastrukturmängel ) Einzelne Gewerke (Brücken + Tunnel) demgegenüber instandhaltungs- und investitionsseitig zurückgestellt. 6

7 LuFV II ( ) Verhandlungen seit 11/2011 in einer Haupt- u. 7 Unterarbeitsgruppen. BMF (Haushalts- u. Beteiligungsreferat) + BRH sind beteiligt. Ermittlung künftiger Infrastrukturbeitrag des Bundes: externer Berater eingeschaltet, wie in Koalitionsgesprächen mehrfach gefordert. Gutachten über den Ersatz- und Instandhaltungsbedarf im bestehenden Netz liegt BMVBS, BMF und DB AG inzwischen i vor, ebenso in einer öffentlichen Fassung dem AVBS und HHA. DB AG hat bei laufenden Verhandlungen einen aus ihrer Sicht erforderlichen künftigen jährlichen Infrastrukturbeitrag (4,5 Mrd. ) und einen Nachholbedarf (40 Mrd. ) bekannt gegeben. 7

8 Aktuelle Hauptdissenspunkte LuFV II Infrastrukturbeitrag Bund Umschichtungsbetrag /-konditionen Bedarfsplan LuFV Flexibilisierung Instandhaltungsbeitrag + jährlicher Eigenbeitrag DB AG über Laufzeit Komponentenansatz (= eigene Aktivierungsfähigkeit u. Förderbarkeit wesentlicher Anlagenteile, z.b. Bahnsteigkorpus und -belag getrennt) Teilbudgets Brücken und Tunnel innerhalb des Finanzierungsrahmens Püf Prüfungsrechte des BRH Bisherige Regelung Höhere Gewalt 8

9 Weiteres Verfahren Gemeinsamer Erfahrungsbericht BMVBS BRH am an BT-Ausschüsse zu den Vertragsjahren Auf Berichtsbasis ggfs. Anregungen / Empfehlungen durch Ausschüsse Berücksichtigung in weiteren Verhandlungen. Kenntnisnahme HHA am erfolgt. Erörterungen mit Berichterstattern von AVBS und RPA im November Ziel: Auf Leitungsebene bis Ende 2012 Infrastrukturbeitrag u. Qualitätsziele vereinbaren, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums zum beabsichtigten Infrastrukturzustand führen. dazu z.zt. Spitzengespräche auf Sts-/Vorstands-Ebene. Ziel: Abschluss LuFV II im 1. Halbjahr

10 Derzeit diskutierte Vergaberegelung ( 10) 10.1 Die EIU wenden bei der Ausführung von Vorhaben im Sinne dieser Vereinbarung bei Ausschreibungen / Vergaben die SektVO vom (BGBl. I S. 3110) sowie das GWB vom (BGBl. I S. 2114; 2009 I S. 3850) in den jeweils geltenden Fassungen an. Soweit die Schwellenwerte der SektVO nicht erreicht werden, findet sofern Mittel des Infrastrukturbeitrages bei der Ausführung von Vorhaben eingesetzt werden vorbehaltlich abweichender Regelungen in der Anlage der 1. Abschnitt der VOB/A bzw. VOL/A Anwendung. Die Regelungen der Anlage 10.1 gelten für Ausschreibungen / Vergaben im Bestandsnetz, die auf der Grundlage des BSWAG vollständig oder anteilig mit dem Infrastrukturbeitrag des Bundes finanziert werden Diese Vereinbarung ist hinsichtlich der Prüfung und Sanktionierung der EIU im Zusammenhang mit Vergabeverfahren abschließend. Einzelheiten sind in Anlage 10.2 geregelt.

11 Derzeit diskutierte Vergaberegelung ( 10) Anlage 10.1 = 1:1 bisheriges Verbändepapier Anlage 10.2 = Regelungen zum Überprüfungsverfahren (= im Wesentlichen bisherige Ausschussbeschlüsse zur Vergabeprüfung und Berichterstattung nebst Beteiligung BRH) Kritisch: Prüfungsrechte des BRH Rückforderungen aufgrund Prüfungsfeststellungen f t des BRH 11

12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) Invalidenstraße 44 D Berlin

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