Es wird ersucht, dieses Schreiben samt Anlagen Ihrer Schulärztin/Ihrem Schularzt nachweislich weiterzuleiten.
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- Gerd Richter
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1 Sonnensteinstraße Linz Direktionen der allgemein bildenden höheren Schulen der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen der Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung in O b e r ö s t e r r e i c h Bearbeiter : Fr. Dr. Jindrich Tel: 0732 / Fax: 0732 / lsr@lsr-ooe.gv.at _ Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom A9-14/ Schulärztliche Dienstbesprechung am Samstag, Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren! In der Anlage wird eine kurze Zusammenfassung der schulärztlichen Dienstbesprechung vom übermittelt. Es wird ersucht, dieses Schreiben samt Anlagen Ihrer Schulärztin/Ihrem Schularzt nachweislich weiterzuleiten. Mit freundlichen Grüßen Für den Amtsführenden Präsidenten: Dr. Sonnberger Anlagen DVR Parteienverkehr Montag bis Freitag Uhr
2 Zusammenfassung der schulärztlichen Dienstbesprechung vom In Pension verabschiedet wurden Herr Dr. Aschauer, HTL Goethestraße, und Frau Dr. Renner, HLW Ried. Neu begrüßt wurde Frau Dr. Katharina Jilka in der HLW Auhof. - Auf folgende Erlässe wird hingewiesen: Stellungnahme zu Impfungen (A9-14/ ) Maserninformation für Pädagoginnen und Pädagogen (A9-14/ ) Kindersicherheit am Bauernhof, Projekt der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (A9-14/ ) Informationsveranstaltung Gütesiegel Gesunde Schule OÖ (B9-21/ ) Eichung von Schulwaagen (A9-14/ ) Angebote von SIPCAN im Schuljahr 2015/16: Jausenführerschein für die 5. Schulstufe und Bewegung macht Spaß für die 6. Schulstufe (A9-14/ ) Schülerkongress der Österreichischen Psychiatrischen Gesellschaft am (A9-14/ ). In Kürze kommt ein Erlass mit neuen Hygienerichtlinien für HLWs. - Hingewiesen wird auf die Broschüre Mobilfunk des Landes Oberösterreich, Abteilung Umwelt. Herr Ing. Schlöglhofer steht auch für Mobilfunkvorträge für Schulen zur Verfügung. - Hingewiesen wird auf eine Mappe einer Gruppe von Kinderfachärzten Anaphylaxie und Allergie, welche dzt. bereits auf der Homepage der Gesellschaft für Kinderund Jugendheilkunde elektronisch abrufbar ist und von Frau Dr. Jindrich beim BMBF für alle Bundesschulärzte angefordert wurde. - Der Impfplan 2015 sowie ein Merkblatt Pertussis und ein Merkblatt zur Hand- Fuß-Mund-Krankheit wurden auf die Homepage gestellt ( weiter Gesunde Schule, weiter Erlässe, Merkblätter). - zur Oberösterreichischen Impfdatenbank: Diese besteht seit 2002, enthält alle Impfdaten von Personen außerhalb er Statutarstädte, und zwar alle Impfungen, die mit dem Impfgutscheinheft im Rahmen der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen durchgeführt wurden, alle Schulimpfungen und alle Impfungen von Ärzten, die sich die Impfstoffe von den Bezirksverwaltungsbehörden organisieren. Hingewiesen wird noch einmal auf die Pflicht zur Fortbildung im Rahmen des Diplomfortbildungsprogramms der Ärztekammer. Da es zahlreiche Anfragen gibt, wurde dazu eine Hotline eingerichtet: Tel. 01/ , Mo. bis Fr., 07:00 bis 20:00 Uhr, bei speziellen Fragen auch Frau Nobis in der Ärztekammer Oberösterreich, Tel. 0732/ , Mo. bis Do. - Hingewiesen wird auf die Bürgerinitiative Gleiche Rechte für chronisch-kranke Kinder, zu finden unter
3 Bei diesem Dokument finden sich auch 2 Stellungnahmen sowohl des Bundesministeriums für Bildung und Frauen als auch des Gesundheitsministeriums zu diversen Fragen bei chronischen Erkrankungen im Schulalter - Hingewiesen wird auf diverse Unterlagen des OÖ Zivilschutzverbandes: auch Vorträge zu Zivilschutz können beim OÖ Zivilschutzverband angefordert werden - FSME 2014: Die häufigsten Infektionen gab es im Jahr 2014 in Oberösterreich. Insgesamt gab es in Österreich 80 Fälle, 21 infizierten sich dabei in Oberösterreich. Besonders häufig betroffen war die Altersgruppe von 41 bis 80 Jahren. - Es wird ersucht, in den 4. Klassen Volksschule, aber auch in den darauffolgenden Klassen Informationen zur HPV-Impfung auszugeben. Eine besonders gute Information bietet die Krebshilfe an - In der Anlage werden nochmals Informationen zum Kontaktpersonenmanagement von Herrn Dr. Steininger in der OÖ Landessanitätsdirektion mitgeteilt. - Bezüglich Masern wurde der Artikel von Prof. Holzmann in die Homepage des Landesschulrates (Gesunde Schule, Schulärzte) hineingestellt. Bezüglich Masern wird ersucht, bereits im Vorfeld eines Anlassfalles die Impfdaten zu erheben. Ein entsprechendes Info-Blatt für Eltern wird mit einigen Schulärztinnen und Schulärzten gemeinsam erarbeitet und den Schulärzten dann mitgeteilt. - Im Anhang findet sich auch eine Liste der psychosozialen Beratungsstellen, die Erstanlaufstelen für Essstörungen in Oberösterreich sind. - Weiters werden im Anhang die Rechtsgrundlagen zum Fernbleiben vom Unterricht, insbesondere Bewegung und Sport im Pflichtschul- und auch im höheren Schulbereich, mitgeteilt. - Wenn eine Anmeldung bezüglich einer Fortbildung im Landesschulrat bereits erfolgt ist und diese nicht besucht werden kann, wird ersucht, sich rechtzeitig bei Frau Röbl in der Amtsdirektion, Tel. 0732/ , brigitte.roebl@lsrooe.gv.at, abzumelden. - Die Unterlagen des Vortrages von Frau Dr. Ziebermayr zu den Themen Legasthenie, Lernstörungen und Autismus-Spektrum-Störungen sind in der Homepage Gesunde Schule, Schulärzte abrufbar.das Passwort kann, soweit es noch nicht bekannt ist, bei der Landesschulärztin erfragt werden. - Vorankündigung: Es werden wieder Ausbildungskurse für Erste-Hilfe- Lehrbeauftragte für Ärztinnen und Ärzte von Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Frauen organisiert, und zwar voraussichtlich vom 10. bis
4 in Tulln, und vom 17. bis in Graz. Wer daran teilnehmen möchte: Eine gesonderte Information ergeht noch seitens des Bundes an die Schulärztinnen und Schulärzte. - Von Frau Mag. Himmelbauer wird den Schulärztinnen und Schulärzten über die neue Zahngesundheitsgutschein-Aktion der OÖ Gebietskrankenkasse berichtet und die Schulärzte ersucht, Folder für Zahngutscheine an Kinder und Jugendliche auszugeben, die besonders auffällige Karies oder auch Gingivitis und Zahnsteinbildung haben. Seitens der Schulärzte wird um eine Liste ersucht, welche Zahnärzte in Oberösterreich diese Gutscheine annehmen. - Herr Oberarzt Dr. Schwarz von der Landes-Frauen- und Kinderklinik hält einen Vortrag über Anfallserkrankungen im Schulalter. - Die Selbsthilfegruppe Epilepsie, die während dieser Dienstbesprechung anwesend ist, gibt auf Bögen diverse Informationsmaterialien der Interessensgemeinschaft Epilepsie weiter. Hingewiesen soll auch noch auf den letzten Vortrag der Epilepsieselbsthilfegruppe im 1. Halbjahr 2015 am Freitag, zum Thema Medikamenteneinnahme - ihre Bedeutung und deren Wechselwirkungen mit Oberarzt Dr. Martin Hamberger, OÖ Landesnervenklinik, Beginn um 18:30 Uhr, Eintritt frei, BBRZ 4020 Linz, Grillparzerstraße 50, Zimmer 1204, auch unter Seitens der Interessensgemeinschaft gibt es diverse Unterlagen zu Epilepsie und Sport, Epilepsie und Reisen, Epilepsie und Führerschein, diverse Unterlagen: Vorbereitung auf das Arztgespräch, persönlicher Fragebogen zur Epilepsie, Leitfaden Eltern-Lehrer-Gespräch. - Übermittelt wird auch noch in der Anlage 50a Ärztegesetz (Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an Laien im Einzelfall und das Formular Übertragungserklärung. - Hingewiesen wird noch auf den Kongress Essstörungen 2015 vom 15. bis in Alpach, Kongressorganisation Netzwerk Essstörungen - Hingewiesen wird auch noch auf die Interessensgemeinschaft Epilepsie und auf Epilepsie und Arbeit, Frau Mag. Elisabeth Bless, elisabeth.bless.epilepsieundarbeit.at. Diese gemeinnützige Beratungs- und Entwicklungs GesmbH wird vom Sozialministerium unterstützt und kann bei Jugendlichen ab 14 Jahren, insbesondere in berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, zur Arbeitsplatzsicherheit und bestmöglichen Förderung der betroffenen Schülerinnen und Schüler angefordert werden. Diesbezüglich immer vorher Kontaktaufnahme mit dem landesschulärztlichen Dienst.
5 Von: Steininger, Christian (Ges) Gesendet: Donnerstag, 11. September :00 An: Jindrich, Gertrude Cc: Magnet, Eva-Ulrike Betreff: Kontaktpersonenmanagement Masern Sehr geehrte Fr. Dr. Jindrich, anbei ein Auszug aus dem Erlass vom 17. Juni 2014 an die BHs und Magistrate, der Ihre Fragen beantworten dürfte. Sollten noch weitere Fragen bestehen, ersuche ich Sie um erneute telefonische Kontaktaufnahme. Die IKZ bis zum Auftreten des Exanthems ist meist 14 Tage, häufig aber auch 18 Tage, sehr selten 21 Tage. Es wurde nun mit dem BMG abgesprochen, dass bezüglich Absonderung/Wiederzulassung von Kontaktpersonen die Zeit von 18 Tagen seit Letztkontakt mit dem Patienten in seiner ansteckungsfähigen Zeit (5 Tage vor bis 4 Tage nach Exanthembeginn) heranzuziehen ist. Kontaktpersonen im beruflichen Umfeld: Sind zu eruieren und auf ihren Immunstatus zu überprüfen 2 mal Geimpfte und Personen, die Masern wissentlich durchgemacht haben, können jedenfalls zum Beruf zugelassen werden. 1 mal geimpften Personen ist die 2. Impfung anzubieten, sie können jedenfalls zum Beruf zugelassen werden. Nicht geimpften Personen ist eine PEP (Postexpositionsprophylaxe) anzubieten. Ist das berufliche Umfeld nicht im Kinderbetreuungs oder Gesundheitsbereich angesiedelt (also eine normale Firma ), können diese Personen, sofort wieder zur Arbeit zugelassen werden, ein Berufsverbot ist in der Regel nicht notwendig. Es ist jedoch im Einzelfall immer genau zu prüfen, ob durch die berufliche Tätigkeit häufige Kontakte mit Kindern oder Immunsupprimierten stattfinden. Ist das berufliche Umfeld im Bereich von Kinderbetreungseinrichtungen oder Gesundheitseinrichtungen angesiedelt, ist eine Wiederzulassung nach PEP bzw. von Personen, die keine PEP erhalten/gewünscht haben, erst mit dem 18. Tag nach Letztkontakt mit dem Erkrankten in seiner ansteckungsfähigen Phase möglich (Bescheid). Personen, die eine PEP innerhalb von 72 Stunden nach Erstkontakt mit dem Erkrankten in seiner ansteckungsfähigen Phase erhalten haben, können gleich wieder zugelassen werden. (Anmerkung: Die genaue Eingrenzung des Zeitpunktes des Kontaktes ist meist nur bei medizinischem Personal möglich, das im Zuge der Behandlung mit dem Patienten kurzfristig und begrenzt Kontakt hatte, nur selten aber im privaten oder im Gemeinschaftseinrichtungsbereich). Um das Berufsverbot nicht unnötig lange auszudehnen, empfiehlt sich hier die Kontrolle eines Antikörpertiters. Bei IgG Positivität kann das Berufsverbot aufgehoben werden. Für ALLE Kontaktpersonen (auch die vollständig geimpften auch bei diesen gibt es keinen 100%igen Schutz), vor allem aber für die nur einmal geimpften oder jene, die PEP erhalten haben) gilt: Sie sollen sich bei den geringsten Symptomen, wie z.b. Fieber, Husten, Bindehautentzündung, sonstigen respiratorische Symptomen) telefonisch an Ihren Arzt wenden (nicht ins Wartezimmer setzen, damit keine anderen Personen einem Risiko ausgesetzt werden), der eine entsprechende Diagnostik veranlassen soll. Zusätzlich sollen sich die Betroffenen bei der BVB melden. Der Kontakt zu Kindern, Immunsupprimierten und Schwangeren in der IKZ ist zu meiden. Alle Personen, die eine 2. Impfung oder eine PEP erhalten haben, müssen darüber aufgeklärt werden, dass sie trotz Impfung möglicherweise Masern entwickeln können, wenn die Impfung
6 nicht innerhalb von 72 Stunden nach dem Erstkontakt mit dem Patienten in seiner ansteckungsfähigen Phase gegeben wurde. Generell soll beim Auftreten eines Masernfalles ein möglichst umfangreiches Kontaktpersonenmanagement angeschlossen werden. Damit werden Sekundär und insbesondere Tertiärfälle weitgehend vermieden, die wiederum umfangreiche Maßnahmen nach sich ziehen würden. Bei Auftreten eines Masernfalles in Gemeinschaftseinrichtungen ist ein striktes Kontaktpersonenmanagement jedenfalls in der Gruppe/Klasse/ bzw. bei gruppen /klassenübergreifendem Unterricht auch in den anderen betroffenen Gruppen/Klassen durchzuführen (mit Absonderungen, wenn nötig). Alle anderen Betreuten/SchülerInnen der Einrichtung sollen darüber verständigt werden, dass ein Masernfall in der Einrichtung aufgetreten ist, dass sie vorsorglich ihren Impfpass kontrollieren sollen, ggfls. nachimpfen sollen und sich bei den geringsten Symptomen melden sollen. Hier sind vorerst keine Einschränkungen des Besuchs der Einrichtung erforderlich. Erst wenn 2 oder mehr Fälle in verschiedenen Klassen trotz der Erstmaßnahmen auftreten, sind die strengeren Maßnahmen bei allen Betreuten/SchülerInnen der Einrichtung zu ergreifen. Beim Kontaktpersonenmanagement darf in Gemeinschaftseinrichtungen selbstverständlich auch das Personal nicht vergessen werden. Auch die Kontakte zu medizinischem Personal und MitpatientInnen in Gesundheitseinrichtungen und bei einem allfälligen Rettungstransport sind in das Kontaktpersonenmanagement miteinzubeziehen, da leider auch Gesundheitspersonal nicht lückenlos geimpft ist. Mit freundlichen Grüßen Dr. Christian Steininger, MScIH Amt der oö. Landesregierung Abteilung Gesundheit Referat Epidemiologie und Gesundheitsplanung Bahnhofsplatz Linz Tel.: ch.steininger@ooe.gv.at
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