Kinderzulagen Anpassungen der Kinderzulagen (Updateinformation 2) Achtung: Bei All-In Kunden werden diese Änderungen automatisch vorgenommen.

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1 Mirus HR 3.0 Updateinformation Update Januar 2018 Sozialversicherungen Anpassungen der KTG-, UVG- und Krankenpflegeversicherungen (Updateinformation 1) Achtung: Bei All-In Kunden werden diese Änderungen automatisch vorgenommen. Kinderzulagen Anpassungen der Kinderzulagen (Updateinformation 2) Achtung: Bei All-In Kunden werden diese Änderungen automatisch vorgenommen. Quellensteuern In verschiedenen Kantonen ändern die Tarife und Inkassoprovision (Updateinformation 3) Umstellung DTA-File auf ISO Anpassungen für die Erstellung des ISO (Updateinformation 4) ACHTUNG: Bevor Sie diese Änderungen vornehmen, muss die Lohnperiode Dezember 2017 abgeschlossen sein und darf nicht mehr geöffnet werden. Neue MwSt.-Sätze Anpassung der neuen MwSt-sätze in den Fibukonten (Updateinformation 5) Für Kunden, die bereits mit arbeiten: Einrichtung und Übermittlung der Lohnsummen an Ihre Versicherung (Anleitung 4.0 Übermittlungen) Allgemein Stabilisierung und Bugfixes im Bereich Performance, Stundenkontrolle, Lohnabrechnung, Dienstplan Januar 18 Seite 1 / 32

2 Mirus HR 3.0 Updateinformationen Nr. 1 Anpassung der KTG-, UVG- und Krankenkassen-Prämien KTG-, UVG- und Krankenkassen-Prämien anpassen, insofern diese per ändern: Bei All-In Kunden werrden diese automatisch übernommen Vergewissern Sie sich, dass sämtliche Löhne für den Dezember 2017 gemacht worden sind und der Monat bereits abgeschlossen wurde. Unter "Stammdaten" - "Lohn" - "Lohnraster" wählen Sie auf der linken Seite die entsprechende Position und deren Subposition aus: 520 Krankenpflegeversicherung 530 Krankengeldversicherung 540 Unfallversicherung Im Register Berechnung sind die Beträge bzw. Prozentsätze der einzelnen Positionen hinterlegt. Klicken Sie auf Bearbeiten und aktualisieren Sie die Datensätze. Anschliessend die Position wieder Speichern Beispiel 520 Krankenpflegeversicherung: Januar 18 Seite 2 / 32

3 Mirus HR 3.0 Updateinformationen Nr. 1 Anpassung der KTG-, UVG- und Krankenkassen-Prämien Beispiel 530 Krankengeldversicherung: Beispiel 540 Unfallversicherung: ACHTUNG! Bei der Unfallversicherung muss die NBU (Nichbetriebsunfallversicherung) im oberen Bereich eingegeben werden und die BU (Betriebsunfallversicherung) im unteren Teil bei Arbeitgeberbeitrag eingegeben werden. Ändern Sie sämtliche Subpositionen, welche auf der Liste ersichtlich sind! Beachten Sie, dass Sie nach diesen Änderungen nicht mehr zurück in einen vergangenen Monat gehen dürfen. Sonst werden die Anpassungen auch in die Vormonate übernommen. Januar 18 Seite 3 / 32

4 Mirus HR 3.0 Updateinformationen Nr. 2 Anpassung der Kinderzulagen-Sätze Kinderzulagen-Sätze per ändern: Bei All-In Kunden werrden diese automatisch übernommen Diese Anpassungen sind nur notwendig, wenn sich die Kinderzulagen in Ihrem Kanton geändert haben. Vergewissern Sie sich, dass sämtliche Löhne für den Dezember 2017 gemacht worden sind und der Monat bereits abgeschlossen wurde. Unter "Stammdaten" - "Lohn" - "Lohnraster" wählen Sie auf der linken Seite die Position 190 Kinderzulagen aus. Im Register Berechnung sind die Beträge der einzelnen Sätze hinterlegt. Klicken Sie auf Bearbeiten und aktualisieren Sie die Datensätze. Anschliessend die Position wieder Speichern. Ändern Sie sämtliche Subpositionen, welche auf der Liste ersichtlich sind! Beachten Sie, dass Sie nach diesen Änderungen nicht mehr zurück in einen vergangenen Monat gehen dürfen. Sonst werden die Anpassungen auch in die Vormonate übernommen. Januar 18 Seite 4 / 32

5 Mirus HR3.0 Updateinformationen Nr. 3 Quellensteuer Infos 2018 Übersicht Quellensteueränderungen 2018: Bitte prüfen Sie die Quellensteueranagaben für Ihre entsprechenden Kantone. Auf den folgenden Seiten sehen Sie wo und wie Sie die Anpassungen machen Kanton Bezugsprovision Tarife Anpassungen durch Online Papier Mirus Software nach Update (ELM) AG Neue Tarife 2% 2% AI Keine neue Tarife 1% 1% AR Neue Tarife 3% 3% BE Keine neue Tarife 2% 1% BL Keine neue Tarife 2% 2% BS Keine neue Tarife 2% 2% FR Keine neue Tarife 3% 3% GE Neue Tarife 2% 2% GL Keine neue Tarife 2% 2% GR Keine neue Tarife 3% 2% JU Neue Tarife 2% 2% LU Keine neue Tarife 2% 2% NE Neue Tarife 2% 2% NW Keine neue Tarife 3% 3% OW Keine neue Tarife 1% 1% SG Neue Tarife 3% 3% SH Neue Tarife 2% 2% SO Keine neue Tarife 2% 2% SZ Neue Tarife 3% 3% TG Keine neue Tarife 2% 1% TI Neue Tarife 2% 1% UR Neue Tarife 3% 3% VD Keine neue Tarife 3% 1% VS Neue Tarife 2% 2% ZG Keine neue Tarife 1% 1% ZH Keine neue Tarife 3% 3% Januar 18 Seite 5 / 32

6 Mirus HR3.0 Updateinformationen Nr. 3 Quellensteuer Infos 2018 Stand: Januar 2018 Bitte beachten Sie: Diese Einstellungen basieren auf Abklärung mit den einzelnen kantonalen Steuerverwaltungen. Diese wurden nur teilweise schriftlich erteilt, deshalb können wir keine Gewähr für diese Angaben übernehmen. Bei Unklarheiten, bitten wir Sie Ihre kantonale Steuerbehörde zu kontaktieren. Anpassung der Bezugsprovision Gehen Sie unter Auswertungen Quellensteuer und rechts auf Kantonale Optionen Wählen Sie auf der Listenansicht Ihren gewünschten Kanton aus und passen Sie im unteren Teil Abrechnung QST die Inkassoprovision an. Anmerkung für Kunden mit mehreren Mandanten: Wenn rechts unten im Feld Mandant kein Eintrag vorhanden ist, gilt diese Einstellung automatisch für alle Mandanten. Januar 18 Seite 6 / 32

7 Mirus HR 3.0 Updateinformationen Nr. 4 Umstellung DTA-File auf ISO Der Zahlungsverkehr in der Schweiz wird ab 2018 grundlegend verändert. Die heutigen Verfahren von Banken (DTA) und PostFinance (EZAG, EGA, ESR) im Überweisungsverfahren werden ab dem 2. Quartal nicht mehr unterstützt. Die Dateien für Lohnzahlungen müssen auf den neuen Standard ISO umgestellt werden. Für den reibungslosen Zahlungsverkehr nach ISO müssen Sie unter Bankangaben eine IBAN und eine BCNr. definiert haben. Folgende Anpassungen müssen für Ihre Bank unter «Stammdaten» - «Lohn» - «Banken» vorgenommen werden bzw. kontrolliert werden: Tragen sie die IBAN-Nr. Ihrer Bank ein. Die BCNr. Wird dabei automatisch abgefüllt Geben Sie die Vollständige Bankadresse an Ändern Sie die Absenderidentifikation auf «xml» Setzen Sie den Haken bei «ISO Standard» Definieren Sie den Zahlungsgrund (Achtung: max. 35 Zeichen, keine Sonderzeichen und/oder Umlaute verwenden) Januar 18 Seite 7 / 32

8 Mirus HR 3.0 Updateinformationen Nr. 4 Umstellung DTA-File auf ISO Gemäss Definition in der ISO Richtlinie gelten folgende Regelungen für die Verwendung von Sonderzeichen: Quelle: Beachten Sie, dass die Regelungen der IBAN-Nr. und der Sonderzeichen ebenfalls bei den Bankangaben der Mitarbeiter unter «Mitarbeiterstamm» - «Bankverbindung» gelten. Januar 18 Seite 8 / 32

9 Mirus HR 3.0 Updateinformationen Nr. 4 Umstellung DTA-File auf ISO Der Name des Mitarbeiters muss unbedingt so hinterlegt sein, wie er auch bei seiner Bank gemeldet ist. Bei Zahlungen an eine ausländische Bank muss zudem der BIC (Bank Identifier Code oder auch Swift- Code) hinterlegt werden. Das ISO-File Ihrer Lohnzahlungen erstellen Sie wie gewohnt unter «Lohnabrechnung» - «Zahlungen». Auf folgender Website haben Sie die Möglichkeit, die Kt.-Nr. in die IBAN zu konvertieren: Januar 18 Seite 9 / 32

10 MIRUS HR Updateinformationen Nr. 5 Anpassung neue MwSt-Sätze in Fibukonten Anpassung neue MwSt-Sätze in den Fibukonten Per ändern sich die MwSt-Sätze. Wenn Sie die Löhne über eine Schnittstelle in Ihre Finanzbuchhaltung übertragen, müssen in Mirus HR 3.0 bei Schnittsterllen, in denen der Prozentsatz eingeben wurde, entsprechende Anpassungen vorgenommen werden. Gehen Sie in «Stammdateien» - «Lohn» - «Fibukonto» und wählen dort eine Position aus, die mit MwSt gebucht wird. Klicken Sie auf «Bearbeiten». Falls es in Ihrer Finanzbuchhaltung auf Grund der Änderung der MwSt-Sätze neue MwSt-Codes gibt, tragen Sie den neuen MwSt-Code im Feld «Code» ein. Tragen Sie aber auf jeden Fall den ab gültigen Prozentsatz im Feld «Prozent» ein. Wiederholen Sie dieses Vorgehen für die anderen Positionen, die mit MwSt gebucht werden. ACHTUNG: Diese Änderungen dürfen erst vorgenommen werden, wenn alle Löhne von 2017 in Ihre Finanzbuchhaltung verbucht wurden! Januar 18 Seite 10 / 32

11 Anleitung 4.0 Übermittlungen Januar 18 Seite 11 / 32

12 Inhaltsverzeichnis 1. QUELLENSTEUER ÜBERMITTLUNG ERSTELLEN SENDEN STATUS DATEN MELDUNGEN KORREKTUREN SOZIALVERSICHERUNGEN / LOHNAUSWEISE / LOHNSTRUKTURERHEBUNG JAHRESMELDUNG ERSTELLEN: SENDEN STATUS: LOHNAUSWEISE LOHNSTRUKTURERHEBUNG Januar 18 Seite 12 / 32

13 1. QUELLENSTEUER Starten Sie die Lohndatenübermittlung via über den Haupt-Menüpunkt ELM. Stellen Sie sicher, dass der Monat GESCHLOSSEN ist, für welchen Sie die Meldung machen möchten. Bitte beachten Sie, dass Sie nach Schliessen des Monats diesen NICHT MEHR ÖFFNEN KÖNNEN! Bitte beachten Sie, dass Sie die Übermittlungen in zeitlicher Reihenfolge tätigen, heisst: Januar, Februar, März, Definieren Sie eine neue Meldung, indem Sie auf + klicken: Definieren Sie die Meldung und speichern Sie diese: Januar 18 Seite 13 / 32

14 Erklärung zu den einzelnen Punkten in der Definition der Meldung: Art: Definieren Sie die gewünschte Meldung (Lohnmeldung oder Vorabgleich) Für die Übermittlung der Quellensteuer-Daten wählen Sie Lohnmeldung QST PIV. PIV = prozessintegriertes Verfahren, heisst die Übermittlung wird direkt aus Mirus HR 3.0 gestartet. EIV = Export/Import Verfahren, heisst, die XML-Datei wird manuell über den -URL hochgeladen. Dieses Verfahren kommt nur zum Tragen, wenn die Verbindung zum Distributor unterbrochen ist. Erstellungsdatum: Kanton: Test: Ersatzmeldung für: Kommentar: Hier wird das Datum und die Erstellungszeit der Datei automatisch generiert und eingetragen. Wenn Sie beim Kanton Alle wählen, wird die QST-Abrechnung für alle Kantone generiert, mit welchen Sie abrechnen. Sie können auch nur einzelne Kantone auswählen. Wenn der Haken gesetzt ist, erfolgt eine Prüfung der Datei, ob die Daten übermittelt werden können. Die definitive Datenübermittlung findet jedoch noch nicht statt. Nur möglich bei Sozialversicherungsmeldungen. Die Quellensteuer kann pro Monat nur einmalig übermittelt werden. Hier können Sie einen Kommentar einfügen, z.b. gemäss an Frau/Herr X. Januar 18 Seite 14 / 32

15 1.1. ÜBERMITTLUNG Bitte beachten Sie, dass für eine erfolgreiche Übermittlung alle 4 Schritte (Erstellen, Senden, Status und Daten) nacheinander durchgeführt werden müssen ERSTELLEN Nachdem Sie die Meldung erstellt und gespeichert haben, wechseln Sie in die Detailansicht der Meldung, NICHT aber in den Bearbeitungsmodus. Klicken Sie auf Erstellen, so wird die XML- Datei erstellt. Sie erhalten eine Meldung, ob die Datei korrekt erstellt wurde. Falls Ihre Daten nicht komplett sind (fehlende Informationen im Mitarbeiterstamm etc.), sehen Sie eine Auflistung, welche Daten noch fehlen. Die definitive Datenübermittlung findet jedoch noch nicht statt. Sie können diese Liste drucken, damit Sie die fehlenden Daten im Mirus ergänzen können. Nachdem Sie diese Daten ergänzt haben, klicken Sie nochmals auf Erstellen, damit die XML- Datei erstellt wird. Januar 18 Seite 15 / 32

16 SENDEN Wenn die XML-Datei korrekt erstellt wurde, klicken Sie auf Senden. Die Datei wird nun verschlüsselt an den -Distributor geschickt. Sie erhalten wieder eine Bestätigung, dass die Meldung erfolgreich gesendet wurde. In dieser Bestätigung sind Daten enthalten, welche für einen allfälligen -Support notwendig sind STATUS Klicken Sie nun auf Status. Sobald Ihre Daten beim Empfänger angekommen sind, erhalten Sie eine Empfangsquittung. Januar 18 Seite 16 / 32

17 Auf der Quittung sind allfällige Warnungen notiert. Diese dienen Ihnen als Hinweis, welche Daten im Mirus noch ergänzt werden müssen für eine zukünftige Übermittlung DATEN Klicken Sie nun auf Daten. Sie erhalten nun die Bestätigung, dass die Daten gemeldet wurden und welcher Betrag Sie gemeldet haben. Januar 18 Seite 17 / 32

18 Im Kt. VD sehen Sie keine Beträge, sondern nur, wann Sie die elektronische Antwort erwarten können. In unserem Beispiel können Sie nun am 3.2. nochmals auf Daten klicken und die elektronische Antwort des Kantons VD ist verfügbar. Sobald Sie die Rückmeldung von der kantonalen Steuerverwaltung erhalten haben, können Sie die Änderungen / Korrekturen unter Lohnabrechnung / QST Mutationsgründe (EMA) erfassen (siehe Punkt 1.2.). Dies ist ein Beispiel einer Rückmeldung von der kantonalen Steuerverwaltung VD: Januar 18 Seite 18 / 32

19 MELDUNGEN Alle Antworten resp. Meldungen können Sie bei der Meldung im unteren Bereich zu jeder Zeit einsehen: Sobald die Übermittlung erfolgreich durchgeführt wurde und abgeschlossen ist, ist diese nicht mehr ersichtlich. Wenn Sie die Meldung nochmals anschauen möchten, klicken Sie auf erledigte anzeigen. Januar 18 Seite 19 / 32

20 1.2. KORREKTUREN Eintritte und Austritte erfassen Sie unter Lohnabrechnung / QST Mutationsgründe (EMA), beim jeweiligen Mitarbeiter, auf der Lohnabrechnung des Ein- resp. Austrittsmonats. Bitte beachten Sie, dass Eintritte und Austritte IMMER aktiviert werden müssen. Mutationen für das aktuelle Steuerjahr müssen ebenfalls unter Lohnabrechnung / QST Mutationsgründe (EMA), beim jeweiligen Mitarbeiter, auf der Lohnabrechnung des aktuellen Monats, erfasst werden. Die Korrekturbeträge werden automatisch auf die Position 565/3 Quellensteuerkorrektur EMA geschrieben und bei den -Übermittlungen berücksichtigt. Manuelle Korrekturen (Pos. 565/1), welche das Vorjahr betreffen, werden bei der -Übermittlung NICHT berücksichtigt. Art: Grund: Eintritt, Mutation oder Austritt wählen wählen Sie einen Grund Beispiel Eintritt: Sie melden die Quellensteuern für den Monat Februar Eintritt: Ihr Mitarbeiter hat am 5.2. begonnen, bei Ihnen zu arbeiten. In seiner Lohnabrechnung Februar unter QST Mutationsgründe (EMA) wählen Sie Februar 2017, bei der Art den Eintritt und beim Grund Eintritt ins Unternehmen. Somit wird die Eintrittsmeldung zusammen mit der Quellensteuerabrechnung vom Februar übermittelt. Beispiel Austritt: Sie melden die Quellensteuern für den Monat Februar Austritt: Ihr Mitarbeiter hat am den Austritt in Ihrem Betrieb. In seiner Lohnabrechnung unter QST Mutationsgründe (EMA) wählen Sie Februar 2017, bei der Art den Austritt und beim Grund Austritt ins Unternehmen. Über den Austritt melden Sie auch an, wenn ein Mitarbeiter nicht mehr quellensteuerpflichtig ist (Einbürgerung, Aufenthaltsbewilligung C, ). Somit wird die Austrittsmeldung zusammen mit der Quellensteuerabrechnung vom Februar übermittelt. Januar 18 Seite 20 / 32

21 Beispiel Mutation: Mutation: folgende Mutationen müssen gemeldet werden: Beispiel: Die offene Lohnperiode ist der März, die Mitarbeiterin hat sich am 15. Februar scheiden lassen. Durch die Scheidung ändert sich der QST Code ab März von B0N auf A0N. Jetzt muss man rückwirkend den Januar und Februar korrigieren. Gleichzeitig zur Korrektur der falsch abgerechneten Lohnperioden muss im Mitarbeiterstamm in den Lohnbestandteilen / Steuern der neu ab März gültige Code von A0N angepasst werden, damit die zukünftigen Lohnperioden korrekt gerechnet werden. Dies betrifft grundsätzlich alle Mutationen, welche vom Kanton gefordert werden. Januar 18 Seite 21 / 32

22 Schritt 1: Gehen Sie in die Lohnabrechnung QST Mutationsgründe (EMA), wählen Sie Neu und den richtigen Monat um die Korrektur vorzunehmen. Hinweis: Mutationen für vergangene Monate sind nur im offenen Monat und im aktuellen Jahr möglich. Im unteren Bereich können Sie links unter Neu den neuen Kanton die neue Gemeinde (BFS-Nr. der Gemeinde) den QST-Code die QST Basis (= satzbestimmende Basis für die %satzermittlung) die Basis (auf dieser wird der Tarif angewendet) den Abzug (Basis * %satz = Abzug) eingeben, der ab März gültig ist. Speichern Sie die Eingabe. Rechts unter Alt sehen Sie, was im März ursprünglich gerechnet wurde. Bei der Eingabe des QST-Codes wird automatisch der korrekte Abzug gem. kantonaler Steuertabelle abgefüllt. Januar 18 Seite 22 / 32

23 Schritt 2: Erfassen Sie die Mutationsgründe für diesen Monat Schritt 3: Die Mutation muss zwingend für jeden Monat, den man nachkorrigiert, einzeln erstellt werden, sonst wird der Korrekturbetrag nur von einem Monat berücksichtigt. Schritt 4: Die Korrektur wird automatisch auf der Lohnabrechnung gerechnet: Januar 18 Seite 23 / 32

24 2. SOZIALVERSICHERUNGEN / LOHNAUSWEISE / LOHNSTRUKTURERHEBUNG Bitte überprüfen Sie die Genauigkeit Ihrer Daten anhand den genannten Einstellungen im Dokument Zusätzlich zu den Informationen des Dokumentes 8.0.2, sind die folgenden Daten notwendig für die Übermittlung der jährlichen Meldung: Stammdaten Lohn Lohndatenempfänger Stammdaten Lohn Lohnraster Achtung: Die Felder müssen bei allen Sub. Positionen ausgefüllt werden. Auch die Sub. Positionen für nicht pflichtige Mitarbeiter. Die Bezeichnung der Codes wird von der Versicherung bekannt gegeben (Versicherungsprofil Lohnstandard CH ELM) Januar 18 Seite 24 / 32

25 2.1. JAHRESMELDUNG Die Lohnsummenmeldung der Sozialversicherungsbeiträge erfolgt einmal pro Jahr, im Januar, wenn das alte Jahr abgeschlossen ist. Hinweis: bei unterjähriger Betriebsaufgabe kann die Lohnsumme auch während dem laufenden Jahr noch übermittelt werden. Dabei werden alle vorhandenen Lohnperioden berücksichtigt (provisorisch geöffnete Monate werden ebenfalls berücksichtigt!). Art: Definieren Sie die gewünschte Meldung (Lohnmeldung oder Vorabgleich) Für die Übermittlung der Sozialversicherungen, Lohnausweise und Lohnstrukturerhebung wählen Sie Lohnmeldung PIV. Unter Domänen wählen Sie die entsprechenden Sozialversicherungen aus, welche Sie melden möchten. AHV: UVG: UVGZ: KTG: FAK: Steuer: Statistik: Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung Unfallversicherung Unfallversicherung (Zusatz) Krankentaggeldversicherung Familienausgleichskasse Lohnausweise an die Steuerverwaltung melden Lohnstrukturerhebung des Bundes (Jedes 2. Jahr) 3. ERSTELLEN: Januar 18 Seite 25 / 32

26 Nachdem Sie die Meldung erstellt und gespeichert haben, wechseln Sie in die Detailansicht der Meldung. Klicken Sie auf Erstellen, so wird die XML-Datei erstellt. Sie erhalten eine Meldung, ob die Datei korrekt erstellt wurde. Falls Ihre Daten nicht komplett sind (fehlende Informationen im Mitarbeiterstamm etc.), sehen Sie eine Auflistung, welche Daten noch fehlen. Die definitive Datenübermittlung findet jedoch noch nicht statt. Sie können diese Liste drucken, damit Sie die fehlenden Daten im Mirus ergänzen können. Nachdem Sie diese Daten ergänzt haben, klicken Sie nochmals auf Erstellen, damit die XML-Datei nochmals erstellt wird. Nach dem Erstellen der Meldung, können Sie Ihre Daten mit den Zusammenfassungsberichten überprüfen. Für jede Anzeige wird ein individueller Report erstellt. Klicken Sie auf den gewünschten Bericht um die Jahresübersicht zu prüfen. Wir empfehlen die Summen mit den Auswertungen von Ihrem Mirus HR 3.0 zu vergleichen. Januar 18 Seite 26 / 32

27 Beispiel Zusammenfassungsbericht AHV : Die Daten können Sie als PDF abspeichern. Sobald Sie die Summen geprüft haben, machen Sie mit dem Schritt weiter. Januar 18 Seite 27 / 32

28 SENDEN Wenn die XML-Datei korrekt erstellt wurde, klicken Sie auf Senden. Die Datei wird nun verschlüsselt an den -Distributor geschickt. Sie erhalten wieder eine Bestätigung, dass die Meldung erfolgreich gesendet wurde. In dieser Bestätigung sind Daten enthalten, welche für einen allfälligen -Support notwendig sind. Januar 18 Seite 28 / 32

29 STATUS: Sobald Ihre Daten beim Empfänger angekommen sind, erhalten Sie eine Empfangsquittung mit einem Link zur Fertigstellung der Daten. Sie loggen sich nun beim Empfänger auf eine geschützte Webseite ein. Achtung : Bitte beachten Sie das Ablaufdatum des Links zur Fertigstellung! DATEN Januar 18 Seite 29 / 32

30 Nach dem Einloggen können Sie Ihre Daten definitiv freigeben. Beispiel Antwort: AHV / FAK Januar 18 Seite 30 / 32

31 Alle Meldungen und Antworten sind archiviert und können wie folgt konsultiert werden: Januar 18 Seite 31 / 32

32 LOHNAUSWEISE Der Übermittlungs-Prozess der Lohnausweise findet auf die gleiche Art und Weise statt wie die Übermittlung der Quellensteuer. Folgende Kantone sind bereit die Lohnausweise zu empfangen: Lohnausweis: alle Kantone mit Lohnmeldepflicht (BE, BS, FR, GE, JU, LU, NE, SO, VD, VS) LOHNSTRUKTURERHEBUNG Diese Funktion wird bei der nächsten BFS Anfrage aktiviert. Die Umfrage wird alle zwei Jahre im Oktober durchgeführt. Januar 18 Seite 32 / 32

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