Bestehende Ausgleichsflächen und ausgewählte Flächen für ein Ökokonto

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1 Bestehende Ausgleichsflächen und ausgewählte Flächen für ein Ökokonto Stadt Garching bei München Auftraggeber: Auftragnehmer: Stadt Garching b. München Rathausplatz Garching Tel.: 089/ Fax: 089/ Stadt@garching.bayern.de Dr. Wolfgang Waschkowski, Eva Tzschentke Am Weiher 2, Hebrontshausen Tel.: wolfgang.waschkowski@t-online.de. Wolfgang Waschkowski.. Eva Tzschentke Fachliche Bearbeitung: Angelika Ruhland, Landschaftsarchitektin Mittlerer Graben 9, Freising Angelika Ruhland, Landschaftsarchitektin Datum: 28. November 2013

2 Inhalt 1. Einleitung 2. Änderung der Situation 3. Bestehende Ausgleichsflächen 4. Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Ausgleichsflächenkonzept 5. Zusammenfassung 6. Literatur- und Quellenverzeichnis Anhang: Liste der bestehenden bzw. zugeordneten Ausgleichsflächen Plan Bestehende Ausgleichsflächen und ausgewählte Flächen für ein Ökokonto der Stadt Garching 28. November 2013 Seite 2 von 5

3 1.) Einleitung Im Mai 2006 wurde im Auftrag der Stadt Garching ein "Ausgleichsflächenkonzept für das Ökokonto der Stadt Garching bei München" [1] erstellt, das einvernehmlich mit der Unteren Naturschutzbehörde, der Stadtverwaltung Garching, dem Stadtrat und einer Auswahl von Landwirten abgestimmt wurde. Das Konzept beinhaltet eine Bestandsanalyse von Natur und Landschaft, die Berücksichtigung übergeordneter Planungen und vorhandener Konzepte, Schätzungen des Ausgleichsflächenbedarfs für potentielle Baumaßnahmen und sonstige Eingriffe in die Natur sowie eine Zusammenstellung der bereits angelegten bzw. zugeordneten Ausgleichs- und Ersatzflächen. Darüber hinaus wurde unter Berücksichtigung der Naturräume und des Biotopverbundes, der Städteplanung und der Naherholung ein Konzept für neu anzulegende Ausgleichsflächen entwickelt. Zugleich wurde ein Vorschlag zur Kontrolle bzw. zum Ausgleichsflächen-Management unterbreitet. Bei der Bewertung empfohlener Flächen für Ausgleichsmaßnahmen standen Aspekte des Naturschutzes und der Lebensraumqualität im Vordergrund. Es wurden aber auch Gesichtspunkte der Anrechenbarkeit geltend gemacht. Mit Rücksicht auf die Landwirte wurde bereits von Anfang an darauf geachtet, dass Flächen mit hoher Bonität auch zukünftig landwirtschaftlich genutzt werden sollen. Die Kernaussagen des damaligen Konzeptes haben nach wie vor Gültigkeit. Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen (siehe Kapitel 2) werden die zukünftig prioritär umzusetzenden Ausgleichsflächen ausgewählt und im Flächennutzungsplan dargestellt. 2.) Änderung der Situation Von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wurden Eigentumsflächen des Bundes an die Stadt Garching zweckgebunden in Form des "Nationalen Naturerbes Eching (Mallertshofer Holz)" übertragen. Dies ist niedergeschrieben im Bebauungsplan Nr. 168 [2], der sich derzeit noch in der Entwurfsphase befindet. Als Rahmenbedingungen werden u. a. beachtet: die Erhaltungsziele des FFH-Gebiets DE "Heideflächen und Lohwälder nördlich von München", die Umsetzung der Schutzgebietsverordnung für das NSG "Mallertshofer Holz mit Heiden". Auch ist die Erhaltung und Neuordnung der Beweidung durch Schafe vorgesehen, wobei Gesichtspunkte der differenzierten Landschaftspflege ausschlaggebend sind. Insgesamt beträgt die Fläche auf Echinger und Garchinger Grund 260 ha; davon entfallen auf die Stadt Garching ca. 124 ha. Ca. 100 ha davon gelten als aufwertbar und sind somit als Ausgleichsflächen geeignet. Einige bereits vorhandene Ausgleichsflächen liegen schon im Planungsgebiet und haben sich zum Teil bereits bestens entwickelt, wie z. B. die Flächen 1g, 9 und 10. Mit dem Bebauungsplan Nr. 168 ist eine große Chance gegeben, eine großräumige, zusammenhängende Trockenzone zu sichern und diese vorrangig dem Naturschutz zuzuführen. Es werden hiermit neue hochwertige Lebensräume geschaffen. In das Planungsgebiet sollen möglichst viele der zukünftig anfallenden Ausgleichsflächen gelegt werden. Abweichend von der bisherigen Praxis wurde auch die Anrechenbarkeit der Ausgleichsmaßnahmen höher angesetzt, so dass mit diesen Flächen der Bedarf der Stadt Garching voraussichtlich gedeckt werden kann. 28. November 2013 Seite 3 von 5

4 3.) Bereits bestehende Ausgleichsflächen Die bereits bestehenden Ausgleichsflächen sind zum Großteil umgesetzt, im Plan und in der Tabelle im Anhang sind aber auch Flächen enthalten, die rechtlich festgelegt sind, deren Umsetzung aber noch nicht abgeschlossen ist. Die meisten Flächen haben sich bestens entwickelt und stellen eine ausgezeichnete Ergänzung bzw. ein Verbindungssystem zwischen den verschiedenen Naturräumen dar. Der Zustand der Flächen, ihre Pflege und mögliche zukünftige Weiterentwicklung wird durch ein Monitoring [3] laufend verfolgt und dokumentiert. Der Übersicht halber sind die bereits bestehenden bzw. zugeordneten Ausgleichsflächen in Tabelle 1 im Anhang zusammengestellt. Damit ein Vergleich mit nachfolgenden Berichten direkt möglich ist, wurde 2006 mit einer Systematik begonnen, nach der zu einem Eingriff eine laufende Nummer zugeordnet wurde, die auch konsequent für die zugehörigen Ausgleichsflächen verwendet ist. Zu einer Nummer können mehrere Flurstücke oder deren Teilflächen gehören; sind die Ausgleichsflächen räumlich zersplittert, erfolgt eine Unterteilung in Buchstabenfolge (z. B. 4a, 4b, ). Dieselbe laufende Nummer findet sich auch auf dem zur Erfassung entwickelten Formular der Datenbank wieder sowie in der Bilddokumentation der Monitoring-Berichte. Diese Nummerierung wird auch im vorliegenden Textteil verwendet und laufend fortgeführt. In der Regel besteht eine Verpflichtung, Ausgleichs- und Ersatzflächen an das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) an die Außenstelle Ökoflächenkataster (ÖFK) nach Kulmbach zu melden. Der Zweck der Meldung besteht darin, dass die Zentrale über das ganze Land einen aktuellen Überblick über existierende Biotope, deren Erweiterung und Vernetzung erhält. Dieser Überblick ist auch einem breiten Nutzerkreis zugänglich. Außerdem ist ein gewisser Schutz gegen Flächenüberplanung gegeben. Viele der in Garching angelegten Ausgleichsflächen sind noch nicht gemeldet, was in naher Zukunft geschehen soll. 4.) Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Ausgleichsflächenkonzept Aufgrund der im Mallertshofener Holz und in der Fröttmaninger Heide möglichen Ausgleichsflächen werden gegenüber dem Ausgleichsflächenkonzept von 2006 die möglichen Ausgleichsflächen in den landwirtschaftlich nutzbaren Bereichen deutlich reduziert. Dabei ist zu beachten, dass die Darstellung der möglichen Ausgleichsflächen keine Verpflichtung zur Umsetzung beinhaltet, eine landwirtschaftliche Nutzung also in jedem Fall weiterhin uneingeschränkt möglich ist. Andersherum können weiterhin auch Ausgleichsflächen auf Flächen entstehen, die nicht im Ausgleichsflächenkonzept dargestellt sind, sofern die Aufwertbarkeit für Natur und Landschaft gegeben ist. 5.) Zusammenfassung Insgesamt sind die meisten der angelegten Ausgleichs- und Ersatzflächen in hervorragendem Zustand. Die jeweiligen Pflegepläne werden zeit- und fachgerecht umgesetzt. Die Flächen haben einen ausgezeichneten Pflanzenbestand in Artenvielfalt und Individuenzahl und vernetzen diverse bereits bestehende gleichartige Lebensräume. Damit wird auch der Reiz der ursprünglichen Landschaft rund um Garching vermittelt, was zu einer höheren Lebensqualität für die Bürger beiträgt. Nur an relativ wenigen Stellen gibt es Handlungs- und Nachrüstungsbedarf. Weitere in Zukunft entstehende Ausgleichsflächen sollten zeitnah an das Landesamt für Umwelt gemeldet werden. 28. November 2013 Seite 4 von 5

5 Für zukünftige Ausgleichsflächen seien folgende Empfehlungen angemerkt: Sukzessionsflächen in unmittelbarer Nähe des Auwalds sind nicht sinnvoll, da die Besiedelung mit Neophyten wie Goldrute und Springkraut vorprogrammiert ist. Es sollte nur in Ausnahmefällen geplant werden, Ausgleichsmaßnahmen sehr dicht an die verursachende Baustelle bzw. zu dicht an das Siedlungsgebiet zu legen. Kommen doch solche Flächen wegen späterer Baumaßnahmen und intensiver Nutzung durch Bürger und Hunde nie zur Ruhe und erfüllen nicht den eigentlichen Sinn eines Ausgleichs. Solche Flächen sind eher als baubegleitendes Grün oder als Gestaltungsflächen zu bezeichnen. Es ist anzumerken, dass, sobald eine Baumaßnahme das Anlegen einer Ausgleichsfläche erforderlich macht, ein Pflegeplan zu erstellen ist. Somit ist die Realisierung von Pflegemaßnahmen über einen längeren Zeitraum finanziell und fachlich sichergestellt. Zukünftige Ausgleichsflächen sollten bevorzugt in den Bereich des Bebauungsplans Nr. 168 " Nationales Naturerbe Eching (Mallertshofer Holz)" gelegt werden. 6.) Literatur- und Quellennachweis 1.) Ausgleichsflächenkonzept für das Ökokonto der Stadt Garching bei München ) Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 168 der Stadt Garching "Nationales Naturerbe Eching (Mallertshofer Holz)", Entwurf vom Planungsbüro Schober, Freising 3.) Monitoring der Garchinger Ausgleichsflächen 2012 Februar November 2013 Seite 5 von 5

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