Lernsoftware FINANZIERUNG und RATING
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- Petra Berger
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1 Lernsoftware FINANZIERUNG und RATING Exkurs: Kreditwürdigkeitsprüfung, Sicherheiten 1! Inhalt und Ziele der Kreditwürdigkeitsprüfung Die Überprüfung der Kreditwürdigkeit eines Antragstellers zielt primär darauf ab, festzustellen, wie hoch das Risiko ist, dass der Antragsteller nicht fähig ist, einen zu gewährenden Kredit ohne jede Leistungsstörung zurückzuzahlen. Folgende Risiken werden dabei besonders untersucht und bewertet:! das Verlustrisiko (der Kreditbetrag und/oder die Zinsen können nicht oder nur zum Teil zurückgezahlt werden),! das Liquiditätsrisiko (der Kreditbetrag und/oder die Zinsen werden nicht zu den fälligen Terminen zurückgezahlt),! das Sicherheitsrisiko (die vom Kreditnehmer benannten bzw. gewährten Sicherheiten verlieren ihren Wert oder wurden in ihrem Wert zu hoch eingeschätzt),! das Zinsrisiko (die Zinsen für die Refinanzierung des Festzinskredits können höher ausfallen als die dem Kreditnehmer gewährten Zinskonditionen),! das Geldwertrisiko (der zurückgezahlte Kreditbetrag repräsentiert infolge von Geldentwertungen weniger Kaufkraft),! das Währungsrisiko (der in einer Fremdwährung vergebene und in Euro zurückgezahlte Kredit weist infolge sinkender Fremdwährungskurse einen geringeren Betrag aus als der Euro-Gegenwert des einst gewährten Kreditbetrages). Hieraus lässt sich ableiten, dass eine Kreditwürdigkeitsprüfung um so gewissenhafter und gründlicher durchgeführt wird, je größer die beantragte Kredithöhe, je länger die Laufzeit des Kredits und je größer die erkennbaren Risiken sind. 1 In Anlehnung an folgende Quellen: KRAUSE, G./KRAUSE, B.: Die Prüfung der Wirtschaftsfachwirte. Handlungsspezifische Qualifikationen. Kiel Verlag OLFERT, K.: Finanzierung. Kiehl Verlag by IWK - Prof. Dr. Siegfried von Känel
2 Lernsoftware FINANZIERUNG und RATING Kreditwürdigkeitsprüfung 2! Prüfungsbereiche Die traditionelle Kreditwürdigkeitsprüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche: a) Überprüfung der Kreditfähigkeit (rechtliche Verhältnisse) Antragsteller sei ein Unternehmen. In diesem Falle umfasst die Überprüfung der rechtlichen Voraussetzungen die Prüfung der Vertretungsbefugnis. Es wird somit geprüft, ob die betreffende Person, die im Namen eines Unternehmens einen Kredit für das betreffende beantragt, überhaupt vertretungsberechtigt ist. Bei einem Einzelkaufmann ist dies kein Problem, denn der Inhaber ist der gesetzliche Vertreter des Unternehmens. Bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG usw.) und Körperschaften (Kapitalgesellschaften, eingetragene Vereine, eingetragene Genossenschaften u. a.) können sich hier aber schon Probleme ergeben, zum Beispiel bezüglich der Frage, bis zu welcher Höhe von Verbindlichkeiten der Betreffende das Unternehmen satzungsmäßig vertreten darf bzw. welche generellen Kapital- und Haftungsverhältnisse im Unternehmen bestehen. b) Überprüfung der persönlichen Kreditwürdigkeit Die Überprüfung der persönlichen Kreditfähigkeit bezieht sich (bei Vertretern von Unternehmen) auf solche Sachverhalte und Eigenschaften wie # geschäftliche, insbes. betriebs- und finanzwirtschaftliche Qualifikation, # Zuverlässigkeit bei Vertragserfüllungen, # Vertrauenswürdigkeit, # Zahlungs- und Geschäftsmoral, u. a. Diese Einschätzung wird in der Regel vom Firmenkundenberater vorgenommen. Sie wird damit durch subjektive Wertungen beeinflusst. c) Überprüfung der wirtschaftlichen Kreditfähigkeit Grundlage der Überprüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen waren und sind bislang vor allem die Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, ggf. Anhang, ferner Lagebericht). Die vergangenheitsorientierten Unterlagen werden auch künftig ihre Bedeutung im Rating haben, aber beim Übergang zum Rating hat jetzt die Bewertung der Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens als Kreditantragsteller eindeutig Priorität. Ergebnis der Kreditwürdigkeitsprüfung sowie der Klärung von Details zur Besicherung des Kredits ist eine Entscheidung über die Vergabe bzw. Nichtvergabe des beantragten Kredits. Im Falle einer positiven Entscheidung wird dem antragstellenden Unternehmen in der Regel in einem standardisierten Schreiben die Kreditzusage mitgeteilt.
3 Lernsoftware FINANZIERUNG und RATING Kreditwürdigkeitsprüfung 3 Diese Zusage enthält definitive Aussagen über # die Kreditart (Darlehen, Kontokorrentkredit u. a.), # die nominale Kredithöhe, # den Auszahlungsbetrag (abzüglich Gebühren/Provisionen, ggf. abzüglich Disagio), # die Laufzeit des Kredits, # die Zinskonditionen, # die Kreditsicherheiten (z. B. Bürgschaft, Grundschuld u. a.) und # die Kreditbereitstellung. Ist das kreditsuchende Unternehmen mit den inhaltlichen Details der Kreditzusage einverstanden, erfolgt der Abschluss des eigentlichen Kreditvertrages, dem dann die Auszahlung des Kredits folgt. Bei Darlehen ist es üblich, dass ein detaillierter Tilgungsplan über die Laufzeit des Kredits übergeben wird.! Stellen von Sicherheiten Da die Vergabe eines Kredits sachlich immer mit mehr oder weniger hohen Risiken verbunden ist, liegt es auf der Hand, dass der Kreditgeber versucht, diese Risiken durch Einfordern von Sicherheiten zu minimieren. Bei derartigen Sicherheiten wird zwischen a) Personalsicherheiten und b) Realsicherheiten unterschieden. Dabei ist es für den Kapitalgeber von Bedeutung, ob die betreffende Sicherheit # akzessorisch oder # fiduziarisch ist. Von akzessorischen Sicherheiten wird dann gesprochen, wenn diese an das Bestehen einer Forderung gebunden sind. Dies betrifft zum Beispiel die Bürgschaft, das Gewähren des Pfandrechts oder auch die Aufnahme einer Hypothek. Die Sicherheitsstellung erlischt, sobald die Hauptschuld getilgt wurde. Sind die Sicherheiten nicht an das Bestehen einer Forderung gebunden, liegt der Fall sog. fiduziarischer Sicherheiten vor. Dies betrifft zum Beispiel die Sicherungsübereignung und die Grundschuld. In diesem Falle besteht die Sicherheit fort, auch wenn der Kreditnehmer seine Verpflichtungen erfüllt hat. Diese Sicherheit kann dann zum Beispiel für spätere Kreditleihungen wieder aktiviert werden. Die nachstehende Tabelle enthält eine Übersicht über die wichtigsten Besicherungsarten für Darlehen.
4 Lernsoftware FINANZIERUNG und RATING Kreditwürdigkeitsprüfung 4 Tabelle: Besicherungsarten bei Krediten Personalsicherheiten Bürgschaft Forderungsabtretung (Zession) Garantie Kreditauftrag Kreditbeitritt Patronatserklärung Realsicherheiten Eigentumsvorbehalt (bei Lieferantenkredit) Pfandrecht Sicherungsübereignung Sicherungsabtretung (Zession), z. B. Abtreten von Forderungen Grundpfandrechte (Hypothek, Grundschuld)! Personalsicherheiten $ Einfacher Kredit Von einem einfachen Kredit (= Blankokredit) wird gesprochen, wenn im Ergebnis der Kreditwürdigkeitsprüfung keine Sicherheit eingefordert wird. $ Bürgschaft Bei langfristigen Krediten sind die Kreditgeber bestrebt, dass als Sicherheit auf Grundpfandrechte zum Tragen kommen, mit Eintragungen im Grundbuch beim zuständigen Amtsgericht verbunden sind. Kann eine solche Sicherheit nicht eingebracht werden, wird meist eine Bürgschaft eingefordert. Sie beruht auf einem Vertrag zwischen einem Bürgen und dem Gläubiger (hier Kreditinstitut), worin sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Kreditnehmers mit eigenen Vermögenswerten einzustehen (siehe 765 ff. BGB, 349 f. HGB). Zu unterscheiden sind dabei a) die Ausfallbürgschaft (der Bürge haftet für den ausschließlich für den Gläubiger nachgewiesenen Ausfall in der Regel dann, wenn der Gläubiger die Zwangsvollstreckung des Vermögens des Hauptschuldners erfolglos versucht hat) und b) die selbstschuldnerische Bürgschaft (der Bürge ist im hier betrachteten Fall der Unternehmer selbst, der dann mit seinem Privatvermögen einspringen muss, falls das Unternehmen als Gewerbebetrieb seinen Verpflichtungen zur Rückzahlung eines Kredits nicht oder nicht den Vertragsbedingungen gemäß nachgekommen ist). Es liegt auf der Hand, dass eine Bürgschaft als Mittel der Kreditsicherung entscheidend davon abhängt, welche Bonität dem Bürgen bescheinigt werden kann.
5 Lernsoftware FINANZIERUNG und RATING Kreditwürdigkeitsprüfung 5 $ Forderungsabtretung (Zession) In einem solchen Fall tritt ein Schuldner seine bestehenden Forderungen an Dritte an den Kreditgeber (i. d. R. die Bank) ab. Grundlage hierfür bildet ein schriftlicher Vertrag. Es werden hierbei folgende Formen unterschieden: a) Offene Zession: Dem Drittschuldner ist die Zession bekannt. Er begleicht seine Schuld gegenüber der Bank. b) Stille Zession: Dem Drittschuldner ist die Zession nicht bekannt. Er zahlt seine Schuld weiterhin an den Gläubiger (hier Kreditnehmer). c) Einzelzession: Es wird eine bestimmte Forderung abgetreten. d) Mantelzession: Es werden mehrere, spezifizierte Forderungen abgetreten. e) Globalzession: Alle bestehenden und künftigen Forderungen werden abgetreten. $ Garantie Als Garantie bezeichnet man im Rahmen von Personalsicherheiten die Verpflichtung eines Garantiegebers gegenüber einem Garantienehmer, dass bei einem definierten Geschäft ein Erfolg eintritt oder ein Misserfolg ausbleibt. Eine Garantie ist jedoch - im Unterschied zur Bürgschaft - rechtlich nicht an das jeweils zugrunde liegende Schuldverhältnis gebunden. Sie ist somit nicht akzessorisch. Im Wirtschaftsverkehr spielen Garantien bei öffentlichen Ausschreibungen und bei Auslandsgeschäften eine Rolle. Beispiel 1: Ein Unternehmen beteiligt sich an einer öffentlichen Ausschreibung. Durch eine Garantie bürgt es dafür, dass es sein Angebot im Falle des Zuschlages aufrechterhält (Bietungsgarantie). Beispiel 2: Ein Unternehmen übernimmt den Auftrag zur Lieferung einer größeren Menge von Waren. Durch eine Garantie bürgt das Unternehmen dafür, dass diese Waren in vereinbarter Liefermenge und in vereinbarter Qualität zu vereinbarten Terminen geliefert werden (Gewährleistungsgarantie). Beispiel 3: Ein Unternehmen erhält von einem ausländischen Auftraggeber einen Großauftrag. Der Auftraggeber bürgt mit einer Garantie, dass bei Erfüllung definierter Teilleistungen auch die vereinbarten Zahlungen erfolgen (Zahlungsgarantie). $ Kreditauftrag Als Kreditauftrag bezeichnet man im Rahmen von Personalsicherheiten einen Sachverhalt, bei dem ein Kreditgeber von einem Unternehmen (als Schuldner) beauftragt wird, einem Dritten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einen Kredit zu gewähren (siehe auch 778 BGB). Beispiel: Ein inländischer Konzern (Muttergesellschaft) beauftragt ein Kreditinstitut, einer ausländischen Tochtergesellschaft einen Kredit zu gewähren.
6 Lernsoftware FINANZIERUNG und RATING Kreditwürdigkeitsprüfung 6 Für das Kreditinstitut als Gläubiger entstehen dadurch zwei Ansprüche: Einerseits der Anspruch auf Rückzahlung des Kredits durch den Kreditnehmer (hier: ausländische Tochtergesellschaft) und andererseits der Anspruch gegenüber dem Auftraggeber (hier: inländische Muttergesellschaft). $ Schuldbeitritt Als Schuldbeitritt bezeichnet man im Rahmen von Personalsicherheiten einen Sachverhalt, bei dem beim Abschluss eines Kreditvertrages eine dritte Person dem Vertrag beitritt und gesamtschuldnerisch die Haftung über den Kreditbetrag übernimmt. Einem solchen Beitritt muss der Kreditgeber zustimmen. $ Patronatserklärung Eine Patronatserklärung ist ein Sicherungsmittel bei der Kreditgewährung an Tochtergesellschaften eines Konzerns. Die betreffende Muttergesellschaft verpflichtet sich gegenüber dem Kreditgeber (Bank), ihre Tochtergesellschaft jederzeit in die Lage zu versetzen, ihren finanziellen Verpflichtungen uneingeschränkt nachkommen zu können.! Realsicherheiten $ Eigentumsvorbehalt Als Eigentumsvorbehalt bezeichnet man im Rahmen von Realsicherheiten jenen Sachverhalt, bei dem ein Käufer durch Übergabe Besitzer einer beweglichen Sache wird, der Verkäufer jedoch bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Entgelts für die Sache - in juristischer Hinsicht - Eigentümer derselben bleibt (vgl. auch 455 BGB). Ein solcher Eigentumsvorbehalt ist typisch bei Lieferungen von beweglichen Sachen mit Zahlungsziel. $ Verpfändung Als Pfandrecht bezeichnet man im Rahmen von Realsicherheiten einen Sachverhalt, bei dem ein Kreditnehmer dem Kreditgeber die Belastung einer beweglichen Sache oder eines Rechts zwecks Absicherung eines Kredits einräumt (siehe auch BGB). Ein solches Pfandrecht ist an folgende Voraussetzungen gebunden:! Es liegt eine Forderung vor, auf die sich das Pfandrecht bezieht (akzessorische Sicherheit).! Es besteht Einigung darüber, dass das Pfandrecht dem Kreditgeber als Gläubiger zusteht.! Das Pfand ist abzutreten, und zwar in der Weise, dass der Kreditnehmer zwar Eigentümer der Sache bleibt, diese jedoch in den Besitz des Kreditgebers übergehen muss (Faustpfandprinzip).
7 Lernsoftware FINANZIERUNG und RATING Kreditwürdigkeitsprüfung 7 Als Übergabe in diesem Sinne gilt! die effektive Übergabe an den Kreditgeber,! die Übergabe des Herausgabeanspruchs an einen Dritten, der im Besitz der Sache ist,! die Übergabe eines Orderpapiers, das vom Kreditnehmer gegengezeichnet ist (Indossament) oder! die Lagerung der Sache unter Mitverschluss durch den Kreditgeber. Die Verwertung des Pfandrechts erfolgt in der Regel in einer öffentlichen Versteigerung oder über einen beauftragten Makler. Zur Verpfändung im hier betrachteten Rahmen der Kreditsicherung eignen sich vor allem Lagerscheine, Frachtbriefduplikate, zum Einzug eingereichte Wechsel (im Rahmen des Lombardkredits) u. a. $ Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung Als Sicherungsübereignung bezeichnet man im Rahmen von Realsicherheiten jenen Sachverhalt, bei dem ein Kreditgeber zwar mittelbarer Besitzer einer sicherungsübereigneten Sache wird, der Kreditnehmer diese Sache jedoch - im Unterschied zur Verpfändung - weiterhin nutzen kann (vgl. auch 930 BGB). Dadurch wird der Nachteil der Verpfändung (körperliche Übergabe des Vermögensgegenstandes) überwunden. Auch ist die Verwertung der Sicherungsübereignung einfacher als bei der Verpfändung: In der Regel ist der Kapitalgeber berechtigt, die betreffende Sache zur Abdeckung seiner Ansprüche einfach zu verkaufen. Wenn es beispielsweise zur Sicherungsübereignung eines Warenbestandes kommt, besteht für den Kapitalgeber allerdings das Risiko, dass die sicherungsübereigneten Waren dem Eigentumsvorbehalt des Lieferanten unterliegen, so dass keine Veräußerung möglich wäre. Insofern ist das Risiko bei einer Sicherungsübereignung größer als bei der Verpfändung. Als Sicherungsabtretung bezeichnet man im Rahmen von Realsicherheiten einen Sachverhalt, bei dem ein Kreditnehmer Forderungen, über die er verfügt, in einem formfreien Abtretungsvertrag an den Kreditgeber abtritt (siehe auch 398 ff. BGB). $ Grundpfandrechte: Grundschuld, Hypothek Als Grundpfandrechte werden im Rahmen von Realsicherheiten dingliche Rechte an einem Grundstück bezeichnet, die unabhängig von dessen jeweiligem Eigentümer bestehen können. Die Verpfändung eines solchen unbeweglichen Vermögensgegenstandes kann in Form! einer Hypothek ( 1113 ff. BGB) oder! einer Grundschuld ( 1191 ff. BGB) erfolgen.
8 Lernsoftware FINANZIERUNG und RATING Kreditwürdigkeitsprüfung 8 Grundpfandrechte entstehen durch Eintragungen im Grundbuch, das beim zuständigen Amtsgericht geführt wird. Sie dienen vor allem der Besicherung langfristiger Kredite. Eine Hypothek ist ein streng akzessorisches Pfandrecht an einem Grundstück, das der Sicherung einer Geldforderung dient. Sie erlischt somit, wenn diese Forderung vom Schuldner beglichen wird. Die Hypothek kommt zustande durch! Einigung zwischen dem Kreditgeber und dem Grundstückseigentümer und! Eintragung der Hypothek im Grundbuch (unter Nennung des Gläubigers, des Geldbetrages der Forderung und des Zinssatzes). Eine Hypothek kann über den Weg der Zwangsversteigerung eingefordert werden. Eine Grundschuld ist - im Unterschied zur Hypothek - ein Grundpfandrecht, das nicht das Bestehen einer Geldforderung voraussetzt. Sie ist somit fiduziarisch. Durch die Eintragung einer Grundschuld entsteht zwar ein dinglicher Anspruch an das betreffende Grundstück, nicht aber ein persönlicher Anspruch an den Schuldner. Die Grundschuld bleibt als Sicherheit auch dann bestehen, wenn der Kredit teilweise oder ganz zurückgezahlt wurde. In der Praxis wird die Grundschuld als Sicherheit für Kredite öfter als die Hypothek genutzt.! Bankinternes Rating Die neuen Eigenkapitalvorschriften für Kreditinstitute (nach Basel II und III) haben für die Kreditnehmer vor allem die Konsequenz, dass die Kreditwürdigkeitsprüfung in der Regel als bankinternes Rating durchgeführt wird und Kreditzusagen noch schwerer zu erhalten sind. Inhalt und Aufgabe des bankinternen Ratings ist es, eine möglichst umfassende Beurteilung und Bewertung der Zukunftsfähigkeit des kreditsuchenden Unternehmens im Zeitraum der nächsten zwei bis fünf Jahre unter dem Aspekt vorzunehmen, die Firmenkunden in bestimmte Bonitätsgruppen einzuordnen, um auf dieser Grundlage Aussagen über den Risikogehalt eines einzelnen Kredit-Engagements in seiner Einordnung in das gesamte Kreditportfolio der Bank zu gewinnen. Darüber hinaus sind Grundlagen für eine risikogerechte Kalkulation der Konditionen für die Kreditvergabe geschaffen worden, was einer Verschlechterung des Kreditbestandes entgegenwirken soll. Informationsbasis für das bankinterne Rating sind sowohl quantifizierbare Faktoren (Bilanzdaten, GuV-Daten u. a.) als auch qualitative Faktoren wie Unternehmensstrategie, Qualität des Managements u. a.
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