Einführung in das Zivilrecht
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- Wilfried Joachim Rosenberg
- vor 6 Jahren
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1 Einführung in das und Lehrstuhl für, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer
2 allgemein: Zwecke Gerechtigkeit (Schutzfunktion) vs. des Stärkeren, z. B. 823 I BGB (vergangene Folie) oder 123 I BGB ssicherheit ( Gerechtigkeit in der Zeit, Freiheitsfunktion) Verlässlichkeit von Vertragsrecht: Durchsetzbarkeit Relevanz von Einzelfällen? BGB: eher Freiheit als Gerechtigkeit insbesondere kein gerechter Vertrag keine rechtliche Beurteilung von Leistung und Gegenleistung 2 Sommer 2018 Prof. Dr. Michael Hassemer 2
3 : Begriffsklärung Privatrecht liches Öffentliches 2 Sommer 2018 Prof. Dr. Michael Hassemer 3
4 und Öffentliches Staats- bzw. Hoheitsträger Prinzip der Über- und Unterordnung Prinzip der Gleichberechtigung Öfffentliches = sbeziehungen der zum Staat = sbeziehung der untereinander Anordnungsgewalt im öffentlichen (Fremdbindung) im : Selbstbindung 2 Sommer 2018 Prof. Dr. Michael Hassemer 4
5 und Öffentliches Prinzipielle Gleichordnung der ssubjekte im Privatrecht Aber: formale vs. materielle Gleichheit als regelmäßiges Problem des Privatrechts (hierzu in der Vorlesung) Instrumente z. B. AGB-Kontrolle Öffentliches : Hoheitliche Entscheidungen ( Anordnungen nicht Thema der Vorlesung) Steuer, Baugenehmigung, Führerschein, Verkehrsschilder, Klausurnoten etc. Privatautonome Willenserklärung 2 Sommer 2018 Prof. Dr. Michael Hassemer 5
6 : Selbstbestimmung (Art. 2 GG) (BGB) Vertragsfreiheit, 311 I BGB Testierfreiheit, 1937 BGB Eigentum, 903 BGB 2 Sommer 2018 Prof. Dr. Michael Hassemer 6
7 Die zwei wesentlichen Konsequenzen der 1. Willenserklärungen als Instrument der Vertragsfreiheit a. Abschlussfreiheit ( ob und mit wem ) Ausnahme: Kontrahierungszwang in bestimmten Branchen b. Inhaltsfreiheit ( wie ) Grenzen der Inhaltsfreiheit (hierzu in der Vorlesung) z. B. 138 I BGB 2 Sommer 2018 Prof. Dr. Michael Hassemer 7
8 Die zwei wesentlichen Konsequenzen der 2. Grundsätzliche Dispositivität des Gesetzesrechts Der menschliche Wille steht prinzipiell über dem Zivilgesetz Z. B. 276 BGB Ausnahme: zwingende Vorschriften, z. B.: Wieder 138 I BGB Minderjährigenrecht 2 Sommer 2018 Prof. Dr. Michael Hassemer 8
9 Emmanuel Todd (frz. Historiker) Autonomie und Schutz im Erbrecht Die Unterschiede in den Mentalitäten bestehen bis heute fort: Kürzlich diskutierte ich mit einem englischen Historiker über das Erbrecht in Frankreich und England. Ich habe vier Kinder, und ich sagte ihm, dass in Frankreich per Gesetz ungefähr drei Viertel des Erbes gleichmäßig an meine Kinder verteilt werden. Nur über einen kleinen Teil kann ich frei verfügen. Es ist fast überflüssig, angesichts dieser Vorgaben überhaupt ein Testament zu verfassen. Mein englischer Kollege fragte mich, was es für einen Sinn mache, Geld zu akkumulieren, wenn man nicht frei entscheiden könne, wem man es vererbt. Ich fragte ihn zurück, was es für einen Sinn mache, Geld anzuhäufen, wenn es nachher nicht gleich an alle Kinder verteilt wird. Hier erkennen Sie die Mentalitätsunterschiede. 2 Sommer 2018 Prof. Dr. Michael Hassemer 9
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