Einführung in das Zivilrecht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Einführung in das Zivilrecht"

Transkript

1 Einführung in das und Lehrstuhl für, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer

2 allgemein: Zwecke Gerechtigkeit (Schutzfunktion) vs. des Stärkeren, z. B. 823 I BGB (vergangene Folie) oder 123 I BGB ssicherheit ( Gerechtigkeit in der Zeit, Freiheitsfunktion) Verlässlichkeit von Vertragsrecht: Durchsetzbarkeit Relevanz von Einzelfällen? BGB: eher Freiheit als Gerechtigkeit insbesondere kein gerechter Vertrag keine rechtliche Beurteilung von Leistung und Gegenleistung 2 Sommer 2018 Prof. Dr. Michael Hassemer 2

3 : Begriffsklärung Privatrecht liches Öffentliches 2 Sommer 2018 Prof. Dr. Michael Hassemer 3

4 und Öffentliches Staats- bzw. Hoheitsträger Prinzip der Über- und Unterordnung Prinzip der Gleichberechtigung Öfffentliches = sbeziehungen der zum Staat = sbeziehung der untereinander Anordnungsgewalt im öffentlichen (Fremdbindung) im : Selbstbindung 2 Sommer 2018 Prof. Dr. Michael Hassemer 4

5 und Öffentliches Prinzipielle Gleichordnung der ssubjekte im Privatrecht Aber: formale vs. materielle Gleichheit als regelmäßiges Problem des Privatrechts (hierzu in der Vorlesung) Instrumente z. B. AGB-Kontrolle Öffentliches : Hoheitliche Entscheidungen ( Anordnungen nicht Thema der Vorlesung) Steuer, Baugenehmigung, Führerschein, Verkehrsschilder, Klausurnoten etc. Privatautonome Willenserklärung 2 Sommer 2018 Prof. Dr. Michael Hassemer 5

6 : Selbstbestimmung (Art. 2 GG) (BGB) Vertragsfreiheit, 311 I BGB Testierfreiheit, 1937 BGB Eigentum, 903 BGB 2 Sommer 2018 Prof. Dr. Michael Hassemer 6

7 Die zwei wesentlichen Konsequenzen der 1. Willenserklärungen als Instrument der Vertragsfreiheit a. Abschlussfreiheit ( ob und mit wem ) Ausnahme: Kontrahierungszwang in bestimmten Branchen b. Inhaltsfreiheit ( wie ) Grenzen der Inhaltsfreiheit (hierzu in der Vorlesung) z. B. 138 I BGB 2 Sommer 2018 Prof. Dr. Michael Hassemer 7

8 Die zwei wesentlichen Konsequenzen der 2. Grundsätzliche Dispositivität des Gesetzesrechts Der menschliche Wille steht prinzipiell über dem Zivilgesetz Z. B. 276 BGB Ausnahme: zwingende Vorschriften, z. B.: Wieder 138 I BGB Minderjährigenrecht 2 Sommer 2018 Prof. Dr. Michael Hassemer 8

9 Emmanuel Todd (frz. Historiker) Autonomie und Schutz im Erbrecht Die Unterschiede in den Mentalitäten bestehen bis heute fort: Kürzlich diskutierte ich mit einem englischen Historiker über das Erbrecht in Frankreich und England. Ich habe vier Kinder, und ich sagte ihm, dass in Frankreich per Gesetz ungefähr drei Viertel des Erbes gleichmäßig an meine Kinder verteilt werden. Nur über einen kleinen Teil kann ich frei verfügen. Es ist fast überflüssig, angesichts dieser Vorgaben überhaupt ein Testament zu verfassen. Mein englischer Kollege fragte mich, was es für einen Sinn mache, Geld zu akkumulieren, wenn man nicht frei entscheiden könne, wem man es vererbt. Ich fragte ihn zurück, was es für einen Sinn mache, Geld anzuhäufen, wenn es nachher nicht gleich an alle Kinder verteilt wird. Hier erkennen Sie die Mentalitätsunterschiede. 2 Sommer 2018 Prof. Dr. Michael Hassemer 9

Einführung in das Zivilrecht

Einführung in das Zivilrecht Einführung in das Recht und Lehrstuhl für, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Recht Gerechtigkeit Die staatliche Gewährleistung von Gerechtigkeit beschränkt unter anderem das

Mehr

Einführung in das Zivilrecht

Einführung in das Zivilrecht Einführung in das Zivilrecht Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag: Instrumente privatautonomen Handelns Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Rechtsgeschäft,

Mehr

Einführung in das Zivilrecht

Einführung in das Zivilrecht Einführung in das Zivilrecht Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag: Grundtatbestände privatautonomen Handelns im Rechtsverkehr Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr.

Mehr

Rechtsgeschäftslehre Einführung

Rechtsgeschäftslehre Einführung Rechtsgeschäftslehre Einführung Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag: Grundtatbestände privatautonomen Handelns im Rechtsverkehr Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof.

Mehr

Einführung in das Zivilrecht

Einführung in das Zivilrecht Einführung in das Zivilrecht Das und wie man damit umgeht (Methodik) insbesondere Gesetzesauslegung Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Programm: Zweieinhalb

Mehr

Scherze, Scheingeschäfte, Formerfordernisse

Scherze, Scheingeschäfte, Formerfordernisse Scherze, Scheingeschäfte, Formerfordernisse 116-118 BGB 125-129 BGB (Letzte Folie zur Wirksamkeit/Unwirksamkeit von Willenserklärungen) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof.

Mehr

Notwendigkeit einer Rechtsordnung

Notwendigkeit einer Rechtsordnung Notwendigkeit einer Rechtsordnung Wir Menschen sind in ein System von Gewohnheiten, Verhaltensregeln und das soziale Ordnungssystem eingebunden. Nur wer sich an diese Regeln hält, wird in der Gesellschaft

Mehr

Einführung in das Zivilrecht

Einführung in das Zivilrecht Einführung in das Zivilrecht Das und wie man damit umgeht (Methodik), insbesondere Gesetzesauslegung Werkzeugkasten Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer

Mehr

Scherze, Scheingeschäfte, Formerfordernisse

Scherze, Scheingeschäfte, Formerfordernisse Scherze, Scheingeschäfte, Formerfordernisse 116-118 BGB 125-129 BGB (Letzte Folie zur Wirksamkeit/Unwirksamkeit von Willenserklärungen) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof.

Mehr

Geistiges Eigentum. Immaterialgüterrecht

Geistiges Eigentum. Immaterialgüterrecht Geistiges Eigentum Immaterialgüterrecht Wintersemester 2017/2018 Einführung Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer - Überblick Immaterialgüterrecht Urheberrecht

Mehr

Geistiges Eigentum. Immaterialgüterrecht

Geistiges Eigentum. Immaterialgüterrecht Geistiges Eigentum Immaterialgüterrecht Wintersemester 2015/2016 Einführung Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Hilfsmittel, Literatur, Gesetz C. F.

Mehr

Kommunen und Windenergie: Privatrecht vs. Öffentliches Recht M A S L A T O N. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh. Köln Holbeinstraße 24, Leipzig

Kommunen und Windenergie: Privatrecht vs. Öffentliches Recht M A S L A T O N. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh. Köln Holbeinstraße 24, Leipzig Kommunen und Windenergie: Privatrecht vs. M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München. Köln Holbeinstraße 24, 04229 Leipzig Dr. Dana Kupke Fachanwältin für Verwaltungsrecht MASLATON

Mehr

Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht. Allgemeines Zivilrecht

Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht. Allgemeines Zivilrecht Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht Allgemeines Zivilrecht Fallbeispiel Der 16-jährige Jan will sein Fahrrad verkaufen, weil er Geld braucht. Er bittet seinen 17-jährigen Freund

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. Gliederung A. Grundlagen I. Die öffentliche Verwaltung II. Das Verwaltungsrecht III. Die Rechtsquellen des Verwaltungsrechts IV. Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung

Mehr

Handlungsfreiheit, Privatautonomie, Rechtsgeschäft

Handlungsfreiheit, Privatautonomie, Rechtsgeschäft Handlungsfreiheit, Privatautonomie, Rechtsgeschäft 1. Handlungsfreiheit: Die in Art. 2 GG gesicherte allgemeine Handlungs - freiheit kann auf beliebige Weise ausgeübt werden (z.b. Wahl des Aufenthaltsortes,

Mehr

Einführung in das Zivilrecht

Einführung in das Zivilrecht Einführung in das Zivilrecht Das und wie man damit umgeht (Methodik) insbesondere Gesetzesauslegung Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Programm: Zweieinhalb

Mehr

Privatrecht / Einführung Rechtsgebiete

Privatrecht / Einführung Rechtsgebiete Privatrecht / Einführung Rechtsgebiete Öffentliches Staats- und Verfassungsrecht Verwaltungsrecht Strafrecht Privatrecht Bürgerliches Recht Handels und Gesellschaftsrecht Urheberrecht Arbeitsrecht Wettbewerbsrecht

Mehr

Die folgenden Übersichten stellen nur einen Überblick dar und ersetzen kein Lehrbuch. 1. Grundlegendes

Die folgenden Übersichten stellen nur einen Überblick dar und ersetzen kein Lehrbuch. 1. Grundlegendes Die folgenden Übersichten stellen nur einen Überblick dar und ersetzen kein Lehrbuch. 1 Grundlegendes Privatrecht Rechtsbeziehungen zwischen Personen im Gleichordnungsverhältnis im Gegensatz zum Öffentlichen

Mehr

Pflichtverletzungen: (Einfacher) Schadensersatz

Pflichtverletzungen: (Einfacher) Schadensersatz Pflichtverletzungen: (Einfacher) Schadensersatz 280 I BGB, insbesondere Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Zweistufiger Aufbau des deutschen Haftungsrechts

Mehr

Scherze, Scheingeschäfte, Formerfordernisse

Scherze, Scheingeschäfte, Formerfordernisse Scherze, Scheingeschäfte, Formerfordernisse 116-118 BGB 125-129 BGB (Letzte Folie zur Wirksamkeit/Unwirksamkeit von Willenserklärungen) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof.

Mehr

BGB, Allgemeiner Teil

BGB, Allgemeiner Teil BGB, Allgemeiner Teil Rechtsfähigkeit Rechtssubjekte/-objekte:, Tiere, Sachen und Unternehmer Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Moosi und Daisy (der

Mehr

Marvin Hecht (Wirtschaftsingenieurwesen)

Marvin Hecht (Wirtschaftsingenieurwesen) O f f e n e F r a g e n Definition von bürgerlichem Recht bzw. was ist bürgerliches Recht? Beziehung der Bürger untereinander bzw. Teil der Rechtsordnung, der auf der Grundlage der Gleichordnung die Beziehungen

Mehr

Bedeutung des 151 S. 1: Diese Norm entbindet lediglich vom Zugangserfordernis gegenüber dem Anbietenden.

Bedeutung des 151 S. 1: Diese Norm entbindet lediglich vom Zugangserfordernis gegenüber dem Anbietenden. Bedeutung des 151 S. 1: Diese Norm entbindet lediglich vom Zugangserfordernis gegenüber dem Anbietenden. Dagegen muß die Annahmeerklärung als solche vorliegen. Privatautonomie Der einzelne soll seine Rechtsverhältnisse

Mehr

Pflichtverletzungen: (Einfacher) Schadensersatz

Pflichtverletzungen: (Einfacher) Schadensersatz Pflichtverletzungen: (Einfacher) Schadensersatz 280 I BGB, insbesondere Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Zweistufiger Aufbau des deutschen Haftungsrechts

Mehr

Ansprüche 1: Vertragliche Ansprüche (I)

Ansprüche 1: Vertragliche Ansprüche (I) Einführung in das Zivilrecht I Vorlesung am 15.11.2007 Ansprüche 1: Vertragliche Ansprüche (I) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=15943 Überblick

Mehr

Pflichtverletzungen: (Einfacher) Schadensersatz

Pflichtverletzungen: (Einfacher) Schadensersatz Pflichtverletzungen: (Einfacher) Schadensersatz 280 I BGB, insbesondere Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Zweistufiger Aufbau des deutschen Haftungsrechts

Mehr

IHK Halle-Dessau: Die erste Adresse! Für Ihren Erfolg machen wir uns stark!

IHK Halle-Dessau: Die erste Adresse! Für Ihren Erfolg machen wir uns stark! IHK Halle-Dessau: Die erste Adresse! Für Ihren Erfolg machen wir uns stark! Selbstständig im Nebenerwerb 14. April 2015 Rechtliches Kurz und Knapp Übersicht 1 x 1 desvertragsabschlusses Pflichtangaben

Mehr

Rechtsfähigkeit. Rechtssubjekte, Rechtsobjekte: Personen, Tiere, Sachen. Verbraucher und Unternehmer

Rechtsfähigkeit. Rechtssubjekte, Rechtsobjekte: Personen, Tiere, Sachen. Verbraucher und Unternehmer Rechtsfähigkeit, : Personen, Tiere, Sachen und Unternehmer Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Daisy (der zweitleichteste Fall der Welt) Der steinreiche

Mehr

Staatsrecht II (Grundrechte) Sommersemester Skript zur Vorlesung

Staatsrecht II (Grundrechte) Sommersemester Skript zur Vorlesung Universitätsprofessor Dr. Jan Henrik Klement Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht Universität des Saarlandes Staatsrecht II (Grundrechte) Sommersemester 2016 Skript zur Vorlesung Dieses Skript wird

Mehr

Begriff: Rechtssubjekt ist, wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Das sind natürliche Personen und juristische Personen (vgl. BGB 1-89).

Begriff: Rechtssubjekt ist, wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Das sind natürliche Personen und juristische Personen (vgl. BGB 1-89). Rechtssubjekte Begriff: Rechtssubjekt ist, wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Das sind natürliche Personen und juristische Personen (vgl. BGB 1-89). Rechtssubjekte Natürliche Personen Juristische

Mehr

Vorwort 5. Inhalt des Testaments 7. Eigenhändiges Testament 9. Öffentliches Testament 10. Nottestament 13. Gemeinschaftliches Testament 16

Vorwort 5. Inhalt des Testaments 7. Eigenhändiges Testament 9. Öffentliches Testament 10. Nottestament 13. Gemeinschaftliches Testament 16 3 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Inhalt des Testaments 7 Eigenhändiges Testament 9 Öffentliches Testament 10 Nottestament 13 Gemeinschaftliches Testament 16 Ehegattentestament 16 Berliner Testament 17 Unternehmertestament

Mehr

Kurze Klausurtaktik Das 7 Zwerge-Prinzip :

Kurze Klausurtaktik Das 7 Zwerge-Prinzip : Kurze Klausurtaktik Das 7 Zwerge-Prinzip : 1. Bearbeitervermerk lesen 2. Sachverhalt lesen 3. Schlagwörter zuordnen 4. Problemschwerpunkte setzen 5. Gliederung 6. Ausfertigung 7. Positiv denken Obersatz:

Mehr

Leistungsstörungen II

Leistungsstörungen II Leistungsstörungen II Nichtleistung trotz Möglichkeit und Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Erinnerung: Die Matrix der Leistungsstörungen 1. Unmöglichkeit

Mehr

Rechtsgeschäftslehre. Tatbestand der Willenserklärung: Wirksamwerden Abgabe und Zugang, , 147 BGB

Rechtsgeschäftslehre. Tatbestand der Willenserklärung: Wirksamwerden Abgabe und Zugang, , 147 BGB Rechtsgeschäftslehre Tatbestand der Willenserklärung: Wirksamwerden und Zugang, 130-132, 147 BGB Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Überblick: Dreifache

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Klauselkontrolle bei vorformulierten Verträgen, 305-310 BGB Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Was sind AGB?

Mehr

Prof. Dr. Christoph Gröpl. Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte)

Prof. Dr. Christoph Gröpl. Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte) Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte) 1 1. Schutzbereich a) persönlich: jeder Art.

Mehr

Überblick 3: Der Aufbau des BGB

Überblick 3: Der Aufbau des BGB Einführung in das Zivilrecht I Vorlesung am 30.10.2007 Überblick 3: Der Aufbau des BGB Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=15943 Fälle 1. M und

Mehr

Welche der folgenden Erklärungen trifft auf die Ethik zu? Kreuzen Sie die zutreffende Aussage an.

Welche der folgenden Erklärungen trifft auf die Ethik zu? Kreuzen Sie die zutreffende Aussage an. Dienststelle Berufs- und Weiterbildung ABU SCHLUSSPRÜFUNG TEIL 1 (LÖSUNGEN) Aufgaben zum Thema 07 Partnerschaft und Familie Aufgaben zu Ziel G01: Das Zusammenleben von Menschen beinhaltet viele Herausforderungen

Mehr

Allgemeines Zivilrecht

Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht Rechtsgrundlage Bürgerliches Recht = Teil des Zivilrechts; ergänzt durch die privatrechtlichen Sondergebiete, z.b. Recht des Geistigen Eigentums, Handelsrecht, Arbeitsrecht Wichtigste

Mehr

Leistungsstörungen II

Leistungsstörungen II Leistungsstörungen II Nichtleistung trotz Möglichkeit und Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Erinnerung: Die Matrix der Leistungsstörungen 1. Unmöglichkeit

Mehr

FERNSTUDIUM GUIDE. Wirtschafts- und Privatrecht

FERNSTUDIUM GUIDE. Wirtschafts- und Privatrecht FERNSTUDIUM Wirtschafts- und Privatrecht Version vom 01.04.2018 Impressum Herausgeber: FSGU AKADEMIE Altheimer Eck 6 D-80331 München info@fernstudium-guide.de www.fernstudium-guide.de Dieses Werk ist urheberrechtlich

Mehr

Vertragsrechtliche Grundlagen. RA Arno Keipke Nierstein

Vertragsrechtliche Grundlagen. RA Arno Keipke Nierstein Vertragsrechtliche Grundlagen RA Arno Keipke Nierstein www.rechtsanwalt-keipke.de Ursprung Das Zusammenleben der Menschen muss geregelt werden, damit Konflikte friedlich beigelegt werden können. Kein unbedingter

Mehr

Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil

Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil Arbeitsschwerpunkte im Gesundheits-, Wettbewerbs-, und Medienrecht Materialien im Internet Homepage Fachbereich Rechtswissenschaften www.jura.uni-marburg.de Homepage

Mehr

Übung Bürgerliches Recht SS 2016

Übung Bürgerliches Recht SS 2016 Übung Bürgerliches Recht SS 2016 Bürgerliches Recht 1 Ablauf Teil 1: Einführung I. Das System II. Der Prüfungsaufbau III. Die Entstehung von Ansprüchen IV. Zusammenfassung V. Einführungsfälle Teil 2: Übungsfälle,

Mehr

Rechtsfragen des digitalen Nachlasses

Rechtsfragen des digitalen Nachlasses Rechtsfragen des digitalen Nachlasses Dipl. jur. Jan Heuer Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Hoeren 35. Rechtsseminar auf der 72. -Mitgliederversammlung

Mehr

Welche der folgenden Erklärungen trifft auf die Ethik zu? Kreuzen Sie die zutreffende Aussage an.

Welche der folgenden Erklärungen trifft auf die Ethik zu? Kreuzen Sie die zutreffende Aussage an. Dienststelle Berufs- und Weiterbildung ABU SCHLUSSPRÜFUNG TEIL 1 Aufgaben zum Thema 07 Partnerschaft und Familie Aufgaben zu Ziel G01: Das Zusammenleben von Menschen beinhaltet viele Herausforderungen

Mehr

Gesetz- und Sittenwidrigkeit von Rechtsgeschäften

Gesetz- und Sittenwidrigkeit von Rechtsgeschäften Gesetz- und von Rechtsgeschäften 134, 138 BGB als inhaltliche Schranken der Privatautonomie (Fortsetzung Wirksamkeitshindernisse) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr.

Mehr

Informationsveranstaltung

Informationsveranstaltung Informationsveranstaltung Schwerpunktstudium im Bachelorstudiengang Law in Context Vorstellung Schwerpunkt: Wirtschaftsrecht (SP III/JF-WF 3) Dresden, 16.01.2017 Wahlpflichtbereich Schwerpunkt 3: Wirtschaftsrecht

Mehr

Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen! Herzlich willkommen! Die praktischen Konsequenzen der EU-Erbrechtsverordnung Die praktischen Konsequenzen der EU-Erbrechtsverordnung Wesentlicher Inhalt der EU-Erbrechtsverordnung Domizilprinzip: Anknüpfung

Mehr

vor Gewalt in der häuslichen Pflege Unterstützungsbedarf älterer, pflegebedürftiger, Erwachsenenschutzes

vor Gewalt in der häuslichen Pflege Unterstützungsbedarf älterer, pflegebedürftiger, Erwachsenenschutzes Schutz älterer Menschen vor Gewalt in der häuslichen Pflege Unterstützungsbedarf älterer, pflegebedürftiger, rechtlich betreuter Menschen und die Funktion des Erwachsenenschutzes Prof. Dr. jur. Dagmar

Mehr

Schuldrecht und Schuldverhältnis

Schuldrecht und Schuldverhältnis und Einführung in das : Pflichten Entstehen von sen Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Allgemeines und Besonderes Allgemeiner Teil des s ( 241-432

Mehr

Zum Tatbestand der Willenserklärung

Zum Tatbestand der Willenserklärung Zum der Willenserklärung Die Willenserklärung ist die kleinste Einheit des Rechtsgeschäfts: Woraus besteht sie? ( Bausteine der Willenserklärung) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum

Mehr

Zivilrecht I. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr.

Zivilrecht I. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Inhaltsverzeichnis Literatur... VII 1: Grundlagen...1 A. Aufbau des BGB...1 I. Bücher...1 II. Allgemeiner

Mehr

LEGAL FLASH I GERMAN DESK

LEGAL FLASH I GERMAN DESK LEGAL FLASH I GERMAN DESK 31. JULI 2015 GRENZÜBERSCHREITENDE ERBSCHAFTEN IN DER EUROPÄISCHEN UNION: RECHTSWAHL UND GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR IN SPANIEN ANSÄSSIGE AUSLÄNDER VERORDNUNG (EU) NR. 650/2012

Mehr

Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Industriekaufleute

Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Industriekaufleute www.kiehl.de Beck Dippold Wachtler Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Industriekaufleute 240 Prüfungsaufgaben mit Lösungen 2. Auflage Vorwort Mit den Prüfungsklassikern erhalten angehende

Mehr

Individualarbeitsrecht

Individualarbeitsrecht Europa-Universität Viadrina WiSe 2009/2010 1. Grundlagen des Arbeitsrechts a) Rechtsquellen b) Der Anwendungsbereich des Arbeitsrechts 2. Anbahnung und Begründung des Arbeitsverhältnisses 3. Kündigungsschutz

Mehr

Grundkurs BGB I Prof. Dr. Burkhard Hess WS 2011/2012. Zeit: Montag - Mittwoch, 9 st-11 Uhr Ort: Neue Universität HS 13

Grundkurs BGB I Prof. Dr. Burkhard Hess WS 2011/2012. Zeit: Montag - Mittwoch, 9 st-11 Uhr Ort: Neue Universität HS 13 Grundkurs BGB I Prof. Dr. Burkhard Hess WS 2011/2012 Zeit: Montag - Mittwoch, 9 st-11 Uhr Ort: Neue Universität HS 13 A. Gegenstand und Ziel der Vorlesung, Organisatorisches B. Begriff und Funktionsweise

Mehr

Rechtsfähigkeit. Geschäftsfähigkeit

Rechtsfähigkeit. Geschäftsfähigkeit Rechtsfähigkeit Geschäftsfähigkeit Rechtsfähigkeit Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt. 1 Bürgerliches Gesetzbuch Rechtsfähigkeit Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt

Mehr

Vorlesung Öffentliches Recht I. Einführung

Vorlesung Öffentliches Recht I. Einführung Vorlesung Öffentliches Recht I Einführung Organisation Zeitplan und Folien im Netz Kontakt E-Mail: matthias.baecker@kit.edu Sprechstunde: Mittwoch, 14:30 Uhr (bitte mit Anmeldung)!! Tutorium bei Herrn

Mehr

2. Rücktritt nach 324 BGB (bei Schutzpflichtverletzung) 3. Rücktritt nach 326 Abs. 5, 323 BGB (bei Unmöglichkeit) a) Allgemeines

2. Rücktritt nach 324 BGB (bei Schutzpflichtverletzung) 3. Rücktritt nach 326 Abs. 5, 323 BGB (bei Unmöglichkeit) a) Allgemeines 2. Rücktritt nach 324 BGB (bei Schutzpflichtverletzung) Gegenseitiger Vertrag Verletzung einer Pflicht aus 241 II BGB Unzumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag Grds. ist eine Abmahnung erforderlich 3.

Mehr

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I Übung Privatrecht I I. Der Gutachtenstil 1. Das juristische Gutachten In der Klausur wird immer ein juristisches Gutachten geschrieben. Das juristische Gutachten dient der juristischen Prüfung eines Lebenssachverhalts

Mehr

Rechtsquellen werden unterschieden. derivatives Recht (z.b. Verordnungen)

Rechtsquellen werden unterschieden. derivatives Recht (z.b. Verordnungen) Prof. Dr. Christine Langenfeld Folie 1 SS 2006 Rechtsquellen werden unterschieden - in geschriebenes und ungeschriebenes Recht - in originäres Recht (insbes. Gesetze) und derivatives Recht (z.b. Verordnungen)

Mehr

Rechtliche Grundbegriffe. Einführung Wirtschaftslehre. Rechtliche Rahmenbedingungen INHALT

Rechtliche Grundbegriffe. Einführung Wirtschaftslehre. Rechtliche Rahmenbedingungen INHALT Einführung Wirtschaftslehre INHALT Rechtliche Rahmenbedingungen... 2 1. Überblick zu den (Rechtsquellen) Rechtsnormen... 3 2. Objektives und subjektives Recht... 5 3. Die Rechtsordnung... 5 4. BGB und

Mehr

Rechtsgeschäftslehre 1: Willenserklärung - Rechtsgeschäft - Vertrag

Rechtsgeschäftslehre 1: Willenserklärung - Rechtsgeschäft - Vertrag Einführung in das Zivilrecht I Vorlesung am 3.12.2007 Rechtsgeschäftslehre 1: Willenserklärung - Rechtsgeschäft - Vertrag Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=15943

Mehr

Zivilrechtliche Rahmenbedingungen einer Unternehmensnachfolge

Zivilrechtliche Rahmenbedingungen einer Unternehmensnachfolge Zivilrechtliche Rahmenbedingungen einer Unternehmensnachfolge Prof. Dr. Kerstin Walther-Reining Professur für Wirtschaftsrecht Fakultät Wirtschaftswissenschaften Zivilrechtliche Rahmenbedingungen der Unternehmensnachfolge

Mehr

1. a) In welche Rechtsgebiete läßt sich das öffentliche Wirtschaftsrecht aufteilen? b) Nennen Sie für jedes Gebiet jeweils ein Gesetz.

1. a) In welche Rechtsgebiete läßt sich das öffentliche Wirtschaftsrecht aufteilen? b) Nennen Sie für jedes Gebiet jeweils ein Gesetz. PROFESSOR DR. WILFRIED BERG LEHRSTUHL FÜR ÖFFENTLICHES RECHT UND WIRTSCHAFTSRECHT UNIVERSITÄT BAYREUTH Bayreuth, 29. März 2006 Telefon: 0921/552876 Sekretariat: 0921/552875 Fax: 0921/55842875 E-Mail: Sabine.Winkler@uni-bayreuth.de

Mehr

Vorlesung Öffentliches Recht II. Allgemeines Verwaltungsrecht III

Vorlesung Öffentliches Recht II. Allgemeines Verwaltungsrecht III Vorlesung Öffentliches Recht II Allgemeines Verwaltungsrecht III Wiederholung Liegt in den folgenden Fällen jeweils ein Verwaltungsakt vor: 1. D möchte an einer Demonstration teilnehmen. Weil D schon häufiger

Mehr

Fariba Peykan. Die grundbuchrechtliche Prüfungskompetenz des Rechtspflegers bei notariell beurkundeten Rechtsgeschäften. Verlag Dr.

Fariba Peykan. Die grundbuchrechtliche Prüfungskompetenz des Rechtspflegers bei notariell beurkundeten Rechtsgeschäften. Verlag Dr. Fariba Peykan Die grundbuchrechtliche Prüfungskompetenz des Rechtspflegers bei notariell beurkundeten Rechtsgeschäften Verlag Dr. Kovac Hamburg 2005 INHALTSVERZEICHNIS Einleitung 1 1. Abschnitt Begriffsbestimmung

Mehr

C. Rechtsgeschäftslehre II: Wirksamwerden und Inhalt

C. Rechtsgeschäftslehre II: Wirksamwerden und Inhalt C. Rechtsgeschäftslehre II: Wirksamwerden und Inhalt I. Willenserklärung 1. (Objektiver) Tatbestand und Inhalt 2. Wirksamwerden durch Abgabe / Abgabe und Zugang II. Vertragsschluss 1. Angebot a) Vertragsbestandteile

Mehr

Klausurbesprechung im Propädeutikum WS 2013/14. Modul 55100 FernUniversität Hagen

Klausurbesprechung im Propädeutikum WS 2013/14. Modul 55100 FernUniversität Hagen Klausurbesprechung im Propädeutikum WS 2013/14 Modul 55100 FernUniversität Hagen Vorgehensweise Falllösung 1. Sachverhalt lesen 2. Fallfrage lesen: Anspruch Wer will was von wem woraus? 3. Sachverhalt

Mehr

Privatrecht - Begriff

Privatrecht - Begriff Einführung in die Grundbegriffe des öffentlichen und privaten Rechts 618.120 Privatrechtlicher Teil SS 2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 1 Privatrecht - Begriff Öffentliches Recht: Ein mit Hoheitsgewalt

Mehr

Einführung in das Bürgerliche Recht

Einführung in das Bürgerliche Recht Einführung in das Bürgerliche Recht von Jan Schapp 4. Auflage bearbeitet von Dr. Jan Schapp o. Professor an der Universität Gießen und Dr. Wolfgang Schur Privatdozent an der Universität Gießen Verlag Franz

Mehr

Grundrechte. Rechte gegen, durch, im und mit dem Staat Hartmut Vöhringer

Grundrechte. Rechte gegen, durch, im und mit dem Staat Hartmut Vöhringer Grundrechte Rechte gegen, durch, im und mit dem Staat Hartmut Vöhringer Moderne Verfassung Legt rechtliche Grundlagen des Staates fest Enthält Grundwerte und Grundrechte Enthält Leitprinzipien Regelt Staatsorganisation

Mehr

Wintersemester 2011/2012. RiBFH Dr. Matthias Loose Lehrstuhl für Steuerrecht Ruhr-Universität Bochum

Wintersemester 2011/2012. RiBFH Dr. Matthias Loose Lehrstuhl für Steuerrecht Ruhr-Universität Bochum Wintersemester 2011/2012 Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Lehrstuhl für Steuerrecht Ruhr-Universität Bochum Spannungsverhältnis Eigentümerfreiheit des Erblassers Gleichheit innerhalb der Nachfolgegeneration

Mehr

Recht IIb (Gesetzliche Schuldverhältnisse) Gesellschaftsrecht für Wirtschaftswissenschaftler. Gesellschaftsrecht für Wirtschaftswissenschaftler

Recht IIb (Gesetzliche Schuldverhältnisse) Gesellschaftsrecht für Wirtschaftswissenschaftler. Gesellschaftsrecht für Wirtschaftswissenschaftler Professor Dr. Michael Sonnentag Lehrtätigkeit an den Universitäten Würzburg, Heidelberg, Frankfurt am Main, Trier, Freiburg i. Br., Lyon II Lumière und Thessaloniki in deutscher und französischer Sprache

Mehr

Vorlesung Römisches Privatrecht am : Klagen aus Vertrag (1)

Vorlesung Römisches Privatrecht am : Klagen aus Vertrag (1) Vorlesung Römisches Privatrecht am 11.01.2012: Klagen aus Vertrag (1) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://www.uni-trier.de/index.php?id=42148 (Schuldrechtliche) Verträge im heutigen

Mehr

Rechtliche Aspekte der digitalen Identität Verstorbener

Rechtliche Aspekte der digitalen Identität Verstorbener TeleTrusT Bundesverband IT-Sicherheit e.v. TeleTrusT/BDB-Informationstag "Umgang mit digitalen Identitäten von Verstorbenen" Berlin, 19.02.2015 Rechtliche Aspekte der digitalen Identität Verstorbener Matthias

Mehr

Privat- und Wirtschaftsrecht

Privat- und Wirtschaftsrecht Privat- und Wirtschaftsrecht Lehrbrief Version 04-2015 Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen des Privatrechts 6 1.1. Bürgerliches Recht und seine Grundprinzipien 6 1.2. Das Rechtsgeschäft 7 1.3. Die Willenserklärung

Mehr

Brennpunkt Erbrecht: Vorempfang, Schenkung und Darlehen. lic. iur. Georg Schärer Rechtsanwalt und Notar

Brennpunkt Erbrecht: Vorempfang, Schenkung und Darlehen. lic. iur. Georg Schärer Rechtsanwalt und Notar Brennpunkt Erbrecht: Vorempfang, Schenkung und Darlehen lic. iur. Georg Schärer Rechtsanwalt und Notar Inhalt 1. Fallbeispiel 2. Begriffe: Vorempfang, Schenkung, Darlehen 3. Ausgleichung 4. Anrechnungswert

Mehr

Schwerpunktbereichsstudienpläne

Schwerpunktbereichsstudienpläne Schwerpunktbereichsstudienpläne gemäß 46 Abs. 4 Satz 2 der Studien- und Prüfungsordnung für das Studium der Rechtswissenschaft mit Abschluss Erste Juristische Prüfung an der Universität Regensburg vom

Mehr

Unternehmensjurist/in

Unternehmensjurist/in Neue Wege in der Rechtswissenschaft: Unternehmensjurist/in Universität Mannheim (LL.B.) 1 Die Abteilung Rechtswissenschaft Wirtschaftsrechtliche Ausrichtung 52 Partneruniversitäten im Ausland Hervorragende

Mehr

Einführung in das bürgerliche Recht

Einführung in das bürgerliche Recht Vahlen Studienreihe Jura Einführung in das bürgerliche Recht von Prof Dr Jan Schapp, Dr Wolfgang Schur 4 Auflage Einführung in das bürgerliche Recht Schapp / Schur schnell und portofrei erhältlich bei

Mehr

Unternehmensnachfolge: Ein rechtlicher Überblick

Unternehmensnachfolge: Ein rechtlicher Überblick 20. Oktober 2016 KMU Kompetenzforum zum Thema Festhalten oder Abheben Unternehmensnachfolge: Ein rechtlicher Überblick lic. iur. Romuald Maier, LL.M. Rechtsanwalt und Notar Schoch, Auer & Partner, Rechtsanwälte

Mehr

Rechtsgeschäftslehre

Rechtsgeschäftslehre Rechtsgeschäftslehre Tatbestand der Willenserklärung: Wirksamwerden, und, 130-132, 147 BGB Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Auffächerung: und, 130

Mehr

Unterstützte Entscheidungsfindung Stand und Perspektiven in rechtsvergleichender Sicht

Unterstützte Entscheidungsfindung Stand und Perspektiven in rechtsvergleichender Sicht Unterstützte Entscheidungsfindung Stand und Perspektiven in rechtsvergleichender Sicht Michael Ganner Heidelberg 23.11.2013 Prinzipien von Betreuungsrecht/Sachwalterschaft Selbstbestimmung Subsidiarität

Mehr

Rechtswissenschaftliches Institut. Eigentumsgarantie

Rechtswissenschaftliches Institut. Eigentumsgarantie Eigentumsgarantie Persönlicher Schutzbereich Natürliche und juristische Personen Inländische und ausländische Personen Bei natürlichen Personen = Staatsangehörigkeit Bei juristischen Personen = Sitz oder

Mehr

Handels- und Gesellschaftsrecht I

Handels- und Gesellschaftsrecht I 1 Prof. Dr. Matthias Casper Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ulf Müller WS 07/08 Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht - Zivilrechtliche Abteilung

Mehr

Ein wichtiger Bereich der lebzeitigen Vorsorgemaßnahmen ist die vorweggenommene Erbfolge.

Ein wichtiger Bereich der lebzeitigen Vorsorgemaßnahmen ist die vorweggenommene Erbfolge. Schenkung Schenkung und vorweggenommene Erbfolge Eine weitsichtige erbrechtliche Planung schafft nicht nur ein gut durchdachtes Testament. Auch lebzeitige Vorsorgemaßnahmen können sinnvoll sein und müssen

Mehr

Rechtsgeschäftslehre 2: Geschäftsunfähigkeit und beschränkte Geschäftsfähigkeit (II)

Rechtsgeschäftslehre 2: Geschäftsunfähigkeit und beschränkte Geschäftsfähigkeit (II) Einführung in das Zivilrecht I Vorlesung am 6.12.2007 Rechtsgeschäftslehre 2: Geschäftsunfähigkeit und beschränkte Geschäftsfähigkeit (II) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=15943

Mehr

Vorlesung Kollektives Arbeitsrecht I. 1. Abschnitt: Einführung in das Kollektive Arbeitsrecht

Vorlesung Kollektives Arbeitsrecht I. 1. Abschnitt: Einführung in das Kollektive Arbeitsrecht Vorlesung Kollektives Arbeitsrecht I 1. Abschnitt: Einführung in das Kollektive Arbeitsrecht 1 Gegenstände des Kollektiven Arbeitsrechts I. Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht Recht der betrieblichen

Mehr

5. Teil: Der Ablauf von Verwaltungsverfahren F. Verwaltungsinformationsrecht

5. Teil: Der Ablauf von Verwaltungsverfahren F. Verwaltungsinformationsrecht 5 Teil: Der Ablauf von Verwaltungsverfahren F Verwaltungsinformationsrecht I Verfassungsrechtliche Grundlagen Informationsfreiheit (Art 5 Abs 1 Satz 1 GG) Recht auf informat Selbstbestimmung (Art 2 Abs

Mehr

Strafrecht Allgemeiner Teil

Strafrecht Allgemeiner Teil Strafrecht Allgemeiner Teil Stellung und in der Gesamtrechtsordnung Prof. Wohlers 31.08.2010 Seite 1 Hinweis zur Vorlesung In die Vorlesung mitzubringen sind: das Gesetz (Schweizerisches Strafgesetzbuch

Mehr

Gliederung. Öffentliches Recht I Sommersemester PD Dr. Jürgen Kühling, LL.M. A. Einführung. I. Konzept der Vorlesung

Gliederung. Öffentliches Recht I Sommersemester PD Dr. Jürgen Kühling, LL.M. A. Einführung. I. Konzept der Vorlesung Öffentliches Recht I Sommersemester 2004 Gliederung Gliederung A. Einführung I. Konzept der Vorlesung II. Literaturhinweise zum Öffentlichen Recht III. Was ist Öffentliches Recht? Abgrenzung zum Privatrecht

Mehr

12 Was unbedingt zu beachten ist 12 Individuelle Entscheidungssituation 16 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses

12 Was unbedingt zu beachten ist 12 Individuelle Entscheidungssituation 16 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 5 Inhalt 01 Allgemeines übers Vererben und Verschenken 12 Was unbedingt zu beachten ist 12 Individuelle Entscheidungssituation 16 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 02 Wenn Vermögen zu Lebzeiten

Mehr

Leistungsstörungen I

Leistungsstörungen I Leistungsstörungen I Unmöglichkeit als erste von drei Leistungspflichtverletzungen (Leistungsstörungen) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Die Matrix

Mehr

Das Recht der Internationalen Organisationen. Vorlesung im SS 2008 von Prof. Dr. Dr. h. c Gilbert Gornig

Das Recht der Internationalen Organisationen. Vorlesung im SS 2008 von Prof. Dr. Dr. h. c Gilbert Gornig 1 1 Das Recht der Internationalen Organisationen Vorlesung im SS 2008 von Prof. Dr. Dr. h. c Gilbert Gornig Gliederung des 1. Abschnittes Allgemeiner Teil 2 A. Bedeutung und Definition der Internationalen

Mehr

für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a Breckerfeld Gesetzliche Mehrwertsteuer 19,00% Wirtschaftsjahr 2011 /

für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a Breckerfeld Gesetzliche Mehrwertsteuer 19,00% Wirtschaftsjahr 2011 / Seite 1 Copyright Autor MTF Unternehmensberatung Georg Freund für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld Rechts- u.geschäftsfähigkeit Fach: Betriebswirtschaft Rechtsstand:

Mehr

Vorwort 5 Benutzerhinweis 7

Vorwort 5 Benutzerhinweis 7 Vorwort 5 Benutzerhinweis 7 I. Arbeiten und Lernen im Recht 15 Was muss ich für die Prüfung wissen? 15 1. Aufbau eines Gesetzes 15 2. Aufbau einer gesetzlichen Vorschrift 16 3. Richtiges Zitieren gesetzlicher

Mehr

Die Bedeutung der Kategorie Geschlecht in der Sozialen Arbeit

Die Bedeutung der Kategorie Geschlecht in der Sozialen Arbeit Prof. Dr. Birgit Meyer Die Bedeutung der Kategorie Geschlecht in der Sozialen Arbeit Vortrag auf der Tagung der BAG Wohnungslosenhilfe zum Thema: Menschenrechte und Frauenrechte in der Wohnungslosenhilfe

Mehr