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1 Ortsgemeinde Berzhahn Westerwaldkreis Verbandsgemeinde W e s t e r b u r g H a u s h a l t s s a t z u n g und H a u s h a l t s p l a n der Ortsgemeinde Berzhahn für das Haushaltsjahr 2018

2 Haushaltsplan Berzhahn 2018 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Haushaltssatzung Vorbericht Haushaltsplan Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Unternehmen, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 v.h. beteiligt ist und der Zweckverbände, bei denen die Gemeinde Mitglied ist Haushaltsvermerke Stellenplan Bilanz

3 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Berzhahn für das Jahr 2018 vom Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen: Festgesetzt werden 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf ,00 Euro der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf ,00 Euro der Jahresfehlbetrag auf ,00 Euro 2. im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 4.400,00 Euro die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 800,00 Euro die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,00 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,00 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1 auf ,00 Euro 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für zinslose Kredite auf 0,00 Euro verzinste Kredite auf ,00 Euro zusammen auf ,00 Euro 1 Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung. 1

4 3 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A auf 400 v.h. Grundsteuer B auf 465 v.h. Gewerbesteuer auf 365 v.h. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden für den ersten Hund 40,00 Euro für den zweiten Hund 55,00 Euro für jeden weiteren Hund 85,00 Euro für den ersten gefährlichen Hund 185,00 Euro für den zweiten gefährlichen Hund 300,00 Euro für jeden weiteren gefährlichen Hund 400,00 Euro 4 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum betrug ,25 Euro Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum beträgt ,25 Euro und zum ,25 Euro 5 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall Euro überschritten werden. 2

5 Berzhahn, den Ortsgemeinde Berzhahn Markus Hof, Ortsbürgermeister 3

6 4

7 VORBERICHT zum Haushaltsplan 2018 der Ortsgemeinde Berzhahn 5

8 VORBERICHT gemäß 6 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) Gliederung des Vorberichtes 1. Allgemeine Vorbemerkungen 2. Haushaltsjahr Statistische Angaben 3.2 Ergebnishaushalt 3.3 Finanzhaushalt 3.4 Haushaltsausgleich 3. Entwicklung der Investitionen 4. Entwicklung der Investitions- und Liquiditätskredite; Entwicklung der liquiden Mittel 4.1 Entwicklung der Investitionskredite 4.2 Entwicklung der eigenen liquiden Mittel 5. Anlagen zum Vorbericht Funktion des Vorberichtes 6 GemHVO schreibt dem Vorbericht die Aufgabe zu, einen Überblick über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr unter Einbeziehung insbesondere der beiden Haushaltsvorjahre zu geben. Die durch den Haushalt gesetzten Rahmenbedingungen sind zu erläutern. Darüber hinaus soll er einen Ausblick auf wesentliche Veränderungen der Rahmenbedingungen der und die Entwicklung wichtiger skomponenten innerhalb des Zeitraumes der Ergebnis- und Finanzplanung geben. 6

9 1. Allgemeine Vorbemerkungen Rechnungsergebnisse 2016 Im Haushaltsplan 2018 werden die Rechnungsergebnisse für das Haushaltsjahr 2016 ausgewiesen. Auch im Vorbericht wird an verschiedenen Stellen auf diese Rechnungsergebnisse Bezug benommen. Hierbei ist zu beachten, dass der Jahresabschluss zum für die Ortsgemeinde Berzhahn zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch nicht erstellt war. Alle ausgewiesenen Rechnungsergebnisse sind somit als vorläufige Werte zu verstehen. Eventuelle Änderungen insbesondere im Ergebnishaushalt im Zuge des Jahresabschlusses, sind daher nicht auszuschließen! 7

10 2. Haushaltsjahr Statistische Angaben Einwohnerzahl a) nach der letzten Volkszählung vom : 485 b) nach der Fortschreibung Stand vom : 493 Flächennutzung am * Gesamtfläche des Gemeindegebiets 327 ha davon Landwirtschaftsfläche 43,40 % davon Waldfläche 43,90 % davon Wasserfläche 1,10 % davon Siedlungs- und Verkehrsfläche 11,50 % davon Sonstige Flächen 0,00 % * Quelle: statistisches Landesamt RLP 8

11 2.2 Ergebnishaushalt Der Ergebnishaushalt bzw. die Ergebnisrechnung sind vergleichbar einer betrieblichen Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Hierin enthalten ist die periodengerechte Darstellung aller anfallenden Erträge und Aufwendungen. Dazu gehören auch Positionen ohne Zahlungswirksamkeit wie Aufwendungen aus Abschreibungen auf das Anlagevermögen (AfA) und deren Gegenpart, die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen. Ebenfalls nicht zahlungswirksam sind die Zuführungen zu den zu bildenden Rückstellungen (beispielsweise für Ehrensoldrückstellungen, nicht genommenen Urlaub, Überstunden). Nicht Gegenstand des Ergebnishaushaltes sind alle im Zusammenhang mit der Investitionstätigkeit stehenden Einzahlungen aus Zuwendungen und Krediten und die Auszahlungen für die Investitionen selbst sowie die Auszahlungen für die Tilgung von Investitionskrediten. Vorgenannte Beschreibung erklärt auch, weshalb Ergebnishaushalt bzw. Ergebnisrechnung und Finanzhaushalt bzw. Finanzrechnung zahlenmäßig nicht übereinstimmen. Nachfolgend sind die wesentlichen Summen und Salden des Ergebnishaushaltes dargestellt: lfd. Nr. Bezeichnung vorläufiges Ergbnis HH-Plan 2016 Ansatz HH-Plan 2017 EUR Ansatz HH-Plan lfd. Erträge aus Verwaltungstätigkeit , , ,00 19 lfd. Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit , , ,00 20 laufendes Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit (Saldo 10 19) , , ,00 21 Zins- u. sonst. Finanzerträge 129,00 0,00 0,00 22 Zins- u. sonst. Finanzaufwendungen 4.841, , ,00 23 Finanzergebnis (Saldo 21 22) , , ,00 28 Jahresergebnis (Überschuss / Fehlbetrag) (Summe ) , , ,00 9

12 Im Folgenden soll auf die wesentlichen Ertrags- und Aufwandspositionen des Ergebnishaushaltes erläuternd eingegangen werden. Grundsteuer A und B Auch für das Haushaltsjahr 2018 hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Hebesätze für die Grundsteuer A und B über die landeseinheitlichen sog. Nivellierungssätze hinaus festgesetzt werden. Mit dieser Entscheidung stellt die Ortsgemeinde sicher, dass alle zusätzlichen Einnahmen, welche über dem Nivellierungssatz liegen, im gesamten Umfang bei der Ortsgemeinde verbleiben. Auf diese Mehreinnahmen hat die Ortsgemeinde keine Verbands- oder Kreisumlage zu entrichten. Für das Haushaltsjahr 2018 bleiben die festgesetzten Hebesätze im Vergleich zum Vorjahr unverändert: Steuerart Nivellierungssatz Hebesatz 2018 Grundsteuer A 300 v. H. 400 v. H. Grundsteuer B 365 v. H. 465 v. H. Im Ergebnis stellen sich die Einnahmenpositionen bei den Grundsteuern wie folgt dar: Ertrag / Aufwand Bezeichnung vorläufiges Ergebnis HH-Plan 2016 Ansatz HH-Plan 2017 EUR Ansatz HH-Plan 2018 Ertrag Grundsteuer A 2.417, , ,00 Ertrag Grundsteuer B , , ,00 Gewerbesteuer Der Gewerbesteueransatz ist traditionell mit nicht sicher kalkulierbaren Risiken behaftet. Der Haushaltsplan sieht Einnahmen aus der Gewerbesteuer in Höhe von vor und liegt somit auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr. Der veranschlagte Ansatz bezieht sich auf die zum Zeitpunkt der festgesetzten Gewerbesteuervorauszahlungen. Diesbezüglich können durchaus noch erhebliche Schwankungen im Laufe des Haushaltsjahres auftreten, die im Rahmen der nicht berücksichtigt werden können. 10

13 Ertrag / Aufwand Bezeichnung vorläufiges Ergebnis HH-Plan 2016 Ansatz HH-Plan 2017 EUR Ansatz HH-Plan 2018 Ertrag Gewerbesteuer , , ,00 Auch im Haushaltsjahr 2018 entspricht der Hebesatz der Gewerbesteuer dem Nivellierungssatz. Die Entwicklung des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer stellt sich wie folgt dar: Steuerart Hebesatz 2015 v.h. Hebesatz 2016 v.h. Hebesatz 2017 v.h. Hebesatz 2018 v.h. Gewerbesteuer Gemeindeanteil Einkommensteuer, Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Nach der Regelung des Art. 106 Abs. 5 Grundgesetz erhalten die Gemeinden einen Anteil am Aufkommen der Einkommensteuer, der von den Ländern an ihre Gemeinden auf der Grundlage der Einkommensteuerleistungen ihrer Einwohner weiterzuleiten ist. Seit 1998 erhalten die Gemeinden gemäß Art. 106 Abs. 5a Grundgesetz einen Anteil am Aufkommen der Umsatzsteuer, der von den Ländern auf der Grundlage eines orts- und wirtschaftsbezogenen Schlüssels an ihre Gemeinden weitergeleitet wird. Im Rahmen des Familienleistungsausgleiches nach 21 LFAG erhalten die Gemeinden und kreisfreien Städte, außerhalb des Steuerverbundes, eine Kompensationsleistung aus dem Umsatzsteueranteil der Länder zum Ausgleich der Mehrbelastungen, die Ihnen durch die Mitfinanzierung des Kindergeldes entstehen. Die Zuweisungen werden analog der Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer aufgeteilt. Die Ansatz für die Gemeindeanteile an der der Einkommen- und der Umsatzsteuer sowie für die Ausgleichsleistungen wurden auf Basis der ministeriellen Orientierungsdaten ermittelt. Wie der nachstehenden Tabelle zu entnehmen ist, ist diesbezüglich mit einem Anstieg gegenüber dem Vorjahresansatz zu rechnen. 11

14 Ertrag / Aufwand Bezeichnung vorläufiges Ergebnis HH-Plan 2016 Ansatz HH-Plan 2017 EUR Ansatz HH-Plan 2018 Ertrag Gemeindeanteil an der Einkommensteuer , , ,00 Ertrag Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 1.422, , ,00 Ertrag Familienleistungsausgleich , , ,00 Schlüsselzuweisung A Die Schlüsselzuweisung A erhält eine Ortsgemeinde gem. 8 LFAG immer dann, wenn die Steuerkraft pro Einwohner einen bestimmten Schwellenwert unterschreitet. Ausgezahlt wird dann der Unterschiedsbetrag zwischen der tatsächlichen Steuerkraft und der zuvor festgelegten landesdurchschnittlichen Steuerkraft. Die Entwicklung der Steuerkraftzahlen stellt sich in der Ortsgemeinde Berzhahn wie folgt dar: Steuerart Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Ausgleichsleistungen nach 21 LFAG Summe Steuerkraftmesszahl Einwohner zum Steuerkraftmesszahl je Einwohner 449,81 515,10 485,15 548,20 12

15 Bis zur Reform des Landesfinanzausgleichsgesetzes zum belief sich der Schwellenwert auf 75% der landesdurchschnittlichen Steuerkraft pro Einwohner eines 12-Monatszeitraumes (4. Quartal des Vorvorjahres bis einschließlich 3. Quartal des Vorjahres). Nunmehr wird der Schwellenwert auf 75% der landesdurchschnittlichen Steuerkraft pro Einwohner anhand der letzten drei 12-Monatszeiträume festgelegt. Durch diesen größeren Berechnungszeitraum sollen einmalige Schwankungen des Schwellenwertes, z. B. aufgrund einer Wirtschaftskrise ausgeglichen werden. Der vorläufig festgesetzte Schwellenwert zum Zeitpunkt der Planerstellung belief sich auf 750,91 und lag somit 38,84 höher als der Schwellenwert, welcher der Vorjahresplanung zu Grunde lag. Die Ortsgemeinde Berzhahn erhält für jeden Einwohner den Differenzbetrag zwischen ihrer Steuerkraft pro Einwohner (2018: 548,20 ) und dem Schwellenwert (2018: 750,91 ) als Schlüsselzuweisung A. Für das Jahr 2017 beträgt diese Differenz somit 202,71. Multipliziert mit der Einwohnerzahl von 493 ergibt dies eine erwartete Schlüsselzuweisung A in Höhe von rund Die Einnahmen aus der Schlüsselzuweisung A fallen somit in diesem Jahr niedriger als im Vorjahr aus. Ertrag / Aufwand Bezeichnung vorläufiges Ergebnis HH-Plan 2016 Ansatz HH-Plan 2017 EUR Ansatz HH-Plan 2018 Ertrag Schlüsselzuweisung A , , ,00 Verbandsgemeindeumlage, Kreisumlage Aufgrund der höheren Steuerkraft steigt auch die für die Bemessung der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage maßgebliche Umlagegrundlage auf an. Bei gleichbleibenden Umlagehebesätzen (VG-Umlage: 38 v. H., Kreisumlage: 40 v. H.) führt dies zu einer einer höheren Umlagenbelastung für die Ortsgemeinde. 13

16 Die Umlagenbelastung für die Ortsgemeinde Berzhahn stellt sich somit wie folgt dar: Ertrag / Aufwand Bezeichnung vorläufiges Ergebnis HH-Plan 2016 Ansatz HH-Plan 2017 EUR Ansatz HH-Plan 2018 Aufwand Verbandsgemeindeumlage , , ,00 Aufwand Kreisumlage , , ,00 Gewerbesteuerumlage Die Höhe der Aufwendungen der Gewerbesteuerumlage ist abhängig von den Gewerbesteuererträgen. Der Umlagehebesatz beläuft sich auf 69 v.h. Ertrag / Aufwand Bezeichnung vorläufiges Ergebnis HH-Plan 2016 Ansatz HH-Plan 2017 EUR Ansatz HH-Plan 2018 Aufwand Gewerbesteuerumlage 9.263, , ,00 Personalaufwendungen Die Personalaufwendungen belaufen sich im sjahr 2018 auf Seit Mitte Dezember hat die Ortsgemeinde Berzhahn einen hauptamtlichen Gemeindearbeiter beschäftigt. Dieser Gemeindearbeiter ist jedoch mit 50% seiner Arbeitszeit bei der Stadt Westerburg tätig. Die beiden Kommunen haben eine Vereinbarung getroffen, wonach sie sich die anfallenden Personalkosten für den Gemeindearbeiter hälftig teilen. Daher sieht die eine entsprechende Erstattung der anteiligen Personalkosten durch die Stadt Westerburg vor. 14

17 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Pos. 13 Gesamtergebnishaushalt) Ertrag / Aufwand Bezeichnung vorläufiges Ergebnis HH-Plan 2016 Ansatz HH-Plan 2017 EUR Ansatz HH-Plan 2018 Aufwand Aufwendungen für Sach- und Dienstleist , , ,00 Aufschlüsselung der wesentlichen Positionen: Buchungsstelle Bezeichnung Ansatz Unternehmereinsatz im Forstbetrieb , Kostenerstattung an Kindergarten Willmenrod , Kostenerstattung an Evangelischen Kindergarten Gemünden , Straßenoberflächenentwässerung , Energie / Wasser / Abwasser / Abfall Mehrzweckhalle 6.500, Stromkosten Straßenbeleuchtung 4.500,00 Wesentliche einmalige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind für das Haushaltsjahr 2018 nicht vorgesehen. Kommunale Forstwirtschaft Das Kommunale Forstwirtschaft rechnet im Ergebnishaushalt mit einem Überschuss in Höhe von Dieses im Vergleich zu den Vorjahren höhere Ergebnis kommt dadurch zustande, dass im Jahr 2018 deutlich mehr Holz produziert und verkauft werden soll. Hintergrund hierfür ist, dass in den Jahren der Hiebsatz im Durchschnitt lediglich rund 464 fm pro Jahr betrug. Das Forsteinrichtungswerk aus dem Jahre 2012 sieht jedoch einen jährlichen Hiebsatz von 724 fm vor. Dadurch ist in den letzten fünf Jahren eine Einschlagreserve von fm aufgelaufen. 15

18 Die Ortsgemeinde hat das Forstamt darum gebeten, diese Einschlagreserve in den nächsten 4 Jahren durch einen höheren Hiebsatz sukzessive aufzulösen. So sollen im Jahr /5 und in den Jahren jeweils 1/5 der Einschlagreserve zusätzlich geschlagen werden. Die erhöhte ion führt selbstverständlich auch zu höheren Aufwendungen im Rahmen der ion. Im Ergebnis rechnet die jedoch in allen Jahren mit Überschüssen aus dem Forst. Diese Überschüsse werden zur Finanzierung des Kreditbedarfes 2018 herangezogen (siehe unten). Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich gemäß 38 Abs. 6 GemHVO sind bei der Ortsgemeinde Berzhahn nicht vorhanden und sind nach den geplanten Gewerbesteuereinnahmen auch nicht zu bilden. 16

19 Abnutzung des Anlagevermögens (Abschreibungen) und Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über den im Ergebnishaushalt enthaltenen Aufwand für bilanzielle Abschreibungen: Ertrag / Aufwand Bezeichnung vorläufiges Ergebnis HH-Plan 2016 Ansatz HH-Plan 2017 Ansatz HH-Plan 2018 EUR Aufwand Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 662,08 662,00 662,00 Aufwand Abschreibungen auf bebaute Grundstücke , , ,00 Aufwand Abschreibungen auf das Infrastrukturvermögen , , ,00 Aufwand Abschreibungen auf Fahrzeuge, Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- u. Geschäftsaustattung 3.194, , ,00 Summe Abschreibungen , , ,00 Ertrag Ertrag Ertrag Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge und ähnliche Entgelte Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Grabnutzungsentgelte 5.324, , , , , ,00 578,02 600,00 600,00 Summe Erträge aus Auflösung Sonderposten , , ,00 Netto-Werteverzehr Anlagevermögen , , ,00 17

20 2.3 Finanzhaushalt Der Finanzhaushalt umfasst alle zahlungswirksamen Vorgänge (Ein- und Auszahlungen) des Haushaltsjahres. Dazu gehören die deckungsgleichen, zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen aus dem Ergebnishaushalt und darüber hinaus auch die Ein- und Auszahlungen für Investitionen sowie Kreditaufnahmen und deren Tilgung. Letztere werden ausschließlich im Finanzhaushalt dargestellt. Die Zuordnung zum jeweiligen Haushaltsjahr bestimmt sich ausschließlich nach dem Zeitpunkt der Kassenwirksamkeit der Zahlung, nicht aber nach dem Zeitpunkt der Leistungserbringung oder der Rechnungsstellung. lfd. Nr. Bezeichnung vorläufiges Ergebnis HH-Plan 2016 Ansatz HH-Plan 2017 EUR Ansatz HH-Plan lfd. Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit , , ,00 17 lfd. Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit , , ,00 18 Saldo lfd. Ein- / Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit , , ,00 21 Saldo Zins- und sonstigen Finanzein- und auszahlungen , , ,00 22 Saldo ordentl. Ein- und Auszahlungen (Summe ) , , ,00 26 Saldo ordentl. und außerordentl. Ein- und Auszahlungen , , ,00 46 Planmäßige Auszahlungen zur Tilgung der Investitionskredite , , ,00 verbleibender Betrag (= freie Finanzspitze) , , ,00 Auf die Erläuterung von Ein- und Auszahlungen, die in gleicher Höhe auch Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt darstellen, wird an dieser Stelle verzichtet und auf die vorstehenden Ausführungen unter 3.1 verwiesen. 18

21 2.4 Haushaltsausgleich Gemäß 93 Abs. 4 GemO ist der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in und Rechnung auszugleichen. Ergebnishaushalt Nach 18 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO muss der Ergebnishaushalt mindestens ausgeglichen sein. Die rechnet im Ergebnishaushalt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von , so dass diese Voraussetzung nicht erfüllt ist. Finanzhaushalt Der Finanzhaushalt ist gemäß 93 Abs. 4 GemO i.v.m. 18 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO in der ausgeglichen, wenn der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (Pos. 26 Gesamtfinanzhaushalt) ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten nicht anderweitig gedeckt sind, soweit die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten nicht anderweitig gedeckt sind. Im Haushaltsjahr 2018 reicht der positive Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von nicht aus, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung der Investitionskredite in Höhe von zu decken. Der Finanzhaushalt ist somit in Bezug auf das Haushaltsjahr 2018 ebenfalls nicht ausgeglichen. Insgesamt sind somit die Voraussetzungen von 93 Abs. 4 GemO i. V. m. 18 Abs. 1 GemHVO somit nicht erfüllt, so dass der Haushalt 2018 in der nicht ausgeglichen ist. 19

22 3. Entwicklung der Investitionen Investitionskostenanteil Anbau ev. Kindertagesstätte Gemünden Die Ortsgemeinde Berzhahn hat sich, wie auch die Ortsgemeinden Gemünden und Winnen, an den Kosten für die Erweiterung der evangelischen Kindertagesstätte in Gemünden zu beteiligen. Die Gesamtkosten für die Erweiterung wurden auf geschätzt. Insgesamt wurden für diese Maßnahme in den Jahren 2016 und 2017 investive Mittel in Höhe von vorgesehen. Der Anteil der Ortsgemeinde Berzhahn an diesen Kosten beläuft sich auf 23,80 %, somit also ,90. Entsprechende Mittel wurden in den Jahre 2016 und 2017 in der berücksichtigt. Die Maßnahme wurde begonnen, war jedoch zum Zeitpunkt der Haushaltsplanerstellung noch nicht abgeschlossen. Bei der der Liquidität (siehe unten) wurde davon ausgegangen, dass ein Betrag in Höhe von bis Jahresfrist verausgabt wird. Die restlichen Mittel in Höhe von werden erst im Jahr 2018 kassenwirksam. Die bestehenden investiven Ermächtigungen bleiben gemäß 17 Abs. 2 GemHVO bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck bestehen. Es wird davon ausgegangen, dass der geplante Kostenrahmen nicht überschritten wird. Die 2018 sieht daher keine weiteren investiven Mittel für diese Maßnahme vor. Energetische Sanierung der Mehrzweckhalle Die energetische Sanierung der Mehrzweckhalle wird aus Mitteln des sog. Kommunalinvestitionsförderprogrammes KI 3.0 gefördert. Die Förderquote beträgt dabei 90%. Bei der Beantragung der Mittel wurde von förderfähigen Kosten in Höhe von insgesamt ausgegangen. Die maximale Förderung aus Mitteln des KI 3.0 beträgt somit Die geplanten Kosten in Höhe von beinhalteten Maßnahmen für die Heizungserneuerung inkl. Regelungstechnik (Pelletheizung), die Erneuerung der Lüftungsanlage, die Wärmedämmung der Fassade und im Dachbereich sowie für die Erneuerung der Fenster bzw. der Verglasung. Im Zuge der Maßnahme hat sich herausgestellt, dass der ursprünglich geplante Kostenrahmen nicht ausreichend ist. Neben den allgemeinen Preissteigerungen im Baugewerbe wurden auch weitere Maßnahmen erforderlich, deren Notwendigkeit erst im Verlauf der energetischen Sanierungsarbeiten bekannt wurde. So musste z. B. aufgrund einer Auflage des Bezirksschornsteinfegermeisters ein doppelwandiger Edelstahlschornstein angebracht werden. Die solarunterstützte Warmwasserbereitung entsprach nicht mehr den Anforderungen der Trinkwasserhygiene. Zur Vermeidung einer möglichen Legionellenverkeimung empfahl daher das beauftragte Fachplanungsbüro während der Bauphase den vorhandenen Warmwasserbereiter durch eine Frischwasserstation zu ersetzen. 20

23 Zur Vermeidung von Tauwasser und Schimmelbildung musste ungeplant in einem Hallenbereich die Dämmung einer Wand komplett neu aufgebaut werden. Ferner mussten noch Maßnahmen zur statischen Absicherung bzw. zur Ertüchtigung der Elektroinstallation ergriffen werden. Im Ergebnis fallen für diese Maßnahme Mehrkosten in Höhe von an. Der Haushaltsplan 2018 sieht hierfür einen entsprechenden investiven Ausgabeansatz vor. Eine Förderung dieser Mehrkosten aus Mitteln des KI 3.0 ist leider ausgeschlossen, so dass die Maßnahme nur durch die Aufnahme eines investiven Kredits finanziert werden kann. Diesbezüglich fand im Vorfeld der Haushaltsplanung ein Abstimmungsgespräch mit der Aufsichtsbehörde statt. Es wurde vorgeschlagen, dass die Mehrerträge aus dem Holzverkauf vollumfänglich für die Finanzierung dieses Kredites herangezogen werden (siehe hierzu auch unten). Einzahlungen Auszahlungen sstelle Bezeichnung EUR / Energetische Sanierung Mehrzweckhalle , Grabnutzungsentgelte 800,00 Summe: 800, ,00 Insgesamt ergibt sich somit ein Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von (Pos. 43 Gesamtfinanzhaushalt). 21

24 4. Entwicklung der Investitions- und Liquiditätskredite, Entwicklung der liquiden Mittel 4. 1 Entwicklung der Investitionskredite Wie unter 4. Entwicklung der Investitionen dargestellt, ergibt sich aus den investiven Ein- und Auszahlungen ein Finanzierungssaldo (Pos. 43 Gesamtfinanzhaushalt) in Höhe von Da die keine freie Finanzspitze vorsieht, muss dieser Saldo durch die Aufnahme eines Investitionskredites (Pos. 45 Gesamtfinanzhaushalt) ausgeglichen werden. Für diesen Kredit in Höhe von somit enthält die entsprechende Zins- und Tilgungsauszahlungen in allen sjahren. Die geht dabei davon aus, dass der Kredit über eine relativ kurze Laufzeit von 5 Jahren aufgenommen wird. Die Mehrbelastung durch Zinsen und Tilgung (jährlich rd ) werden durch die Mehrerträge aus dem höheren Holzverkauf im Forst finanziert. Die unter Bedingungen genehmigten Kreditermächtigungen der Jahre 2016 ( ) und 2017 ( ) waren zum Zeitpunkt der Planerstellung noch nicht in Anspruch genommen. Die vollständige Inanspruchnahme dieser Ermächtigungen ist für Anfang Dezember 2017 geplant. Auch für diese Kreditaufnahmen sieht die entsprechende Zins- und Tilgungsleistungen vor. 4.2 Entwicklung der eigenen liquiden Mittel Der Stand der Kredite zur Liquiditätssicherung zum belief sich auf ,90. Der Stand der liquiden Mittel zum Ende des Jahres 2017 kann lediglich vorsichtig geschätzt werden. Insbesondere war zum Zeitpunkt der Planerstellung nicht absehbar, welche Beträge noch im Jahr 2017 für die Erweiterung der evangelischen Kindertagesstätte in Gemünden ausgezahlt werden müssen. Wie bereits zuvor dargestellt, wurde daher von einem Betrag in Höhe von ausgegangen. Der Restbetrag wird voraussichtlich erst im Jahr 2018 zahlungswirksam. Unter Berücksichtigung der noch im Dezember stattfindenden Kreditaufnahme in Höhe von werden die liquiden Mittel der Ortsgemeinde Berzhahn zum Ende des Jahres 2017 voraussichtlich temporär einen positiven Stand ausweisen. Nach Auszahlung der restlichen Mittel für die Erweiterung des Kindergartens im Jahre 2018 wird sich der Stand der liquiden Mittel jedoch wieder in den negativen Bereich drehen. Für das Jahr 2018 sieht die neben der investiven Kreditaufnahme die Aufnahme von weiteren Krediten zur Liquiditätssicherung in Höhe von vor. Vorsichtig geschätzt wird sich der Stand der Kredite zur Liquiditätssicherung somit Ende 2018 auf rd belaufen. 22

25 Auch in den Haushaltsjahren 2019 bis 2021 schließt der Finanzhaushalt jeweils mit Finanzunterdeckungen ab, welche lediglich durch die Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten aufgefangen werden können. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die geplanten Einnahmen aus Steuern, Zuweisungen und Umlagen in den Jahren lediglich eine grobe Vorrechnung sind. Zu diesem Zeitpunkt kann keine verlässliche Aussage über die Entwicklung dieser Positionen getroffen werden, so dass sich beim in diesen Jahren durchaus auch wesentlich anders darstellen kann, als im Plan 2018 ausgewiesen. Auf der nächsten Seite ist die Entwicklung der liquiden Mittel / Kredite zur Liquiditätssicherung dargestellt: Stand Entnahme / Zuführung EUR Stand liquide Mittel / Liquiditätskredite EUR , , , , , , , , , , , , , , , , , * , , * , , * , , * , , * , ,00 * gemäß Haushaltsplanung

26 5. Anlagen zum Vorbericht Auf den nächsten Seiten finden Sie die folgenden Anlagen zu diesem Vorbericht: Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen (Muster 3 zu 1 Abs. 1 Nr. 4 GemHVO) Übersicht über den Stand der Kreditaufnahmen und ähnlicher Vorgänge (Muster 4 zu 1 Abs. 1 Nr. 5 GemHVO) Nachweis über den Stand der Schulden der Ortsgemeinde Berzhahn Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit (Muster 14 zu 103 Abs. 2 Satz 3 GemO) Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse (Muster 26 zu 93 Abs. 4 GemO) Übersicht über die Über- / Unterdeckung im Finanzhaushalt (Muster 27 zu 93 Abs. 4 GemO) Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals (Muster 28 zu 95 Abs. 2 GemO) plan der Ortsgemeinde Berzhahn 24

27 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen Verpflichtungsermächtigungen (gem. 1 Abs. 1 Nr. 4 GemHVO) sdaten des Haushaltsfolgejahres sdaten des zweiten Haushaltsfolgejahres sdaten des dritten Haushaltsfolgejahres sdaten der weiteren Haushaltsfolgejahre in im Haushaltsjahr ,00 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamtbetrag der Investitionskredite (ohne zinslose Kredite und Kredite zur Umschuldung) 0,00 0,00 0,00 0,00 25

28 lfd. Nr. 1 Anleihen 2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen Übersicht über den Stand der Kreditaufnahmen und ähnlicher Vorgänge Art (gem. 47 Abs. 5 Nr. 4 GemHVO) 3 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung Stand Beginn Haushaltsvorjahr Voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres Voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres 0,00 0,00 0, , , , ,00 0, ,00 4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 0,00 0,00 0,00 5 Summe der Kreditaufnahmen , , ,69 in 26

29 Nachweis über den Stand der Schulden der Ortsgemeinde Berzhahn voraussichtl. voraussichtl. Zinsfestursprüngliche Stand am Zinsen Tilgung Stand am Zins- schreibung lfd. Nr. G l ä u b i g e r Kredithöhe satz bis 1 DG-Hyp., Hamburg , , , , ,74 3, DG-Hyp., Hamburg , , , , ,82 3, Zwischensumme , , , ,56 1 Kreissparkasse Westerwald , ,88 224,49 546, ,13 1, Zwischensumme ,88 224,49 546, ,13 Kreditbedarf 2016 / , , , , ,00 Kreditbedarf ,00 0,00 740, , ,00 zusammen: , , , ,69 27

30 Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit (Berechnung der sog. freien Finanzspitze) lfd. Nr. 1 Einzahlungs- und Auszahlungsarten Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ( 3 Abs. 1 Nr. 26 GemHVO) Ergebnisse des Haushaltsvorvorjahres 2016 Ansätze des Haushaltsvorjahres einschl. Nachträge 2017 einschließlich Zinsauszahlungen für bereits genehmigte Kredite Ansätze des Haushaltsjahres 2018 in ² sdaten des Haushaltsfolgejahres 2019 sdaten des zweiten Haushaltsfolgejahres 2020 sdaten des dritten Haushaltsfolgejahres 2021 einschließlich Zinsauszahlungen für bereits genehmigte Kredite und für geplante, aber noch nicht genehmigte Kredite 2 3 abzüglich Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von bereits genehmigten Investitionskrediten ( 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 46 GemHVO) , , , , , , , , , , , ,00 = freie Finanzspitze , , , , , ,00 abzüglich 4 Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von geplanten, aber noch nicht genehmigten Investitionskrediten ( 3 Abs. 1 Nr. 46 GemHVO) 1.000, , , , ,00 5 verbleibende Finanzspitze (Ziel in allen Jahren: > 0) , , , , , ,00 Endfällige Kredite Stand der Kredite zur Liquiditätssicherung ³ Jahr ,00 Jahr 2018: ,00 Jahr 2017: 0,00 Jahr 2019: ,00 Jahr 2018: 0,00 Jahr 2020: ,00 Jahr 2019: 0,00 Jahr 2021: ,00 28

31 Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse (gemäß 2 Abs. 1 Satz 1 Posten E 23 GemHVO) lfd. Nr. Jahr Jahr Betrag in 1 5. Haushaltsvorjahr (lt. festgestelltem Jahresabschluss) , Haushaltsvorjahr (vorläufiges Rechnungsergebnis) , Haushaltsvorjahr (vorläufiges Rechnungsergebnis) , Haushaltsvorjahr (vorläufiges Rechnungsergebnis) , Haushaltsvorjahr (Ansatz einschl. Nachträge) ,00 6 Haushaltsjahr (Ansatz) ,00 7 Zwischensumme (lfd. Nr. 1-6) , Haushaltsfolgejahr () , Haushaltsfolgejahr () , Haushaltsfolgejahr () ,00 11 Summe ,30 29

32 Übersicht über die Über-/Unterdeckung im Finanzhaushalt bzw. in der Finanzrechnung lfd. Nr. Jahr Jahr Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen./. planmäßige Tilgung = Betrag ( 2 Abs. 1 Satz 1 Posten F 23 GemHVO) ( 2 Abs. 1 Satz 1 Posten F 36 GemHVO) in 1 5. Haushaltsvorjahr (lt. festgestelltem Rechnungsergebnis) , , , Haushaltsvorjahr (vorläufiges Rechnungsergebnis) , , , Haushaltsvorjahr (vorläufiges Rechnungsergebnis) , , , Haushaltsvorjahr (vorläufiges Rechnungsergebnis) , , , Haushaltsvorjahr (Ansatz einschl. Nachträge) , , ,00 6 Haushaltsjahr (Ansatz) , , ,00 7 Zwischensumme (lfd. Nr. 1 bis 6) 2.175, , , Haushaltsfolgejahr () , , , Haushaltsfolgejahr () , , , Haushaltsfolgejahr () , , ,00 11 Summe , , ,39 30

33 lfd. Nr. Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals Ergebnis (gem. 2 Abs. 1 Satz 1 Posten E 23) Betrag nachrichtlich: aufgelaufenes Eigenkapital 1 vorläufiges Eigenkapital zum des dritten Haushaltsvorjahres , vorläufiges Jahresergebnis des zweiten Haushaltsvorjahres , , Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsvorjahres , , Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsjahres , , geplantes Jahresergebnis des Haushaltsfolgejahres , , geplantes Jahresergebnis des 2. Haushaltsfolgejahres , , geplantes Jahresergebnis des 3. Haushaltsfolgejahres , ,25 in 31

34 plan Berzhahn Bezeichnung Teilhaushalte Verwaltungssteuerung / Gremien Sonstiges Grundvermögen Bauhof Musikpflege Heimat - und Brauchtumspflege Seniorenveranstaltungen Förderung von Trägern der Wohfahrtspflege Kindertagesstätten, Zuwendungen an Kindertagesstätten Kinderspielplätze Förderung des Sports Räumliche s- und Entwicklungsmaßnahmen Gemeindestraßen / Straßenbeleuchtung Straßenreinigung, Winterdienst (auslaufend) Öffentliches Grün, Landschaftsbau Friedhofs- und Bestattungswesen Kommunale Forstwirtschaft Wirtschaftswege Mehrzweckhalle Tourismusförderung Steuern, allgem. Zuweisungen, allgem. Umlagen Sonst. allgem. Finanzwirtschaft 60 32

35 Ortsgemeinde Berzhahn 3. Haushaltsplan 33

36 Gesamtergebnishaushalt Ergebnis 2016 Ansatz Vorjahr Ansatz Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen und sonstige Transfererträge > davon nicht zahlungswirksame Auflösungen von Sonderposten 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte > davon nicht zahlungswirksame Auflösungen von Sonderposten 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 9 Sonstige laufende Erträge > davon nicht zahlungswirksame Auflösungen von Rückstellungen 10 Summe der Laufenden Erträge aus Verwaltungstätigkeit Folgejahr 2019 Folgejahr 2020 Folgejahr , , , , , , , , , , Personalaufwendungen > davon nicht zahlungswirksame Zuführungen zu Rückstellungen 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 14 Abschreibungen gem. 2 Abs. 1 Nr. 14 GemHVO 15 Abschreibungen gem. 2 Abs. 1 Nr. 15 GemHVO 16 Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufwendungen 18 Sonstige laufende Aufwendungen 19 Summe der laufenden Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit 20 Laufendes Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit 21 Zins- und sonstige Finanzerträge 22 Zins- und sonstige Finanzaufwendungen 23 Finanzergebnis 24 Ordentliches Ergebnis 28 Jahresergebnis (Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag) 31 Jahresergebnis nach Veränderung des Sonderpostens für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich , , , , , , , , , , , , , ,

37 Gesamtfinanzhaushalt Ortsgemeinde Ergebnis 2016 Ansatz Vorjahr Ansatz Steuern und ähnliche Abgaben 2 + Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transfereinzahlungen 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 9 + sonstige laufende Einzahlungen 10 Summe der laufenden Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit 11 - Personalauszahlungen 13 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 14 - Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferauszahlungen 16 - sonstige laufende Auszahlungen 17 Summe der laufenden Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit 18 Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit 19 + Zins- und sonstige Finanzeinzahlungen 20 - Zins- und sonstige Finanzauszahlungen 21 Saldo der Zins- und sonstigen Finanzein- und -auszahlungen 22 Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 25 Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 26 Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 28 + Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten 35 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 36 - Auszahlungenen für immaterielle Vermögensgegenstände 37 - Auszahlungen für Sachanlagen 42 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 43 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 44 Finanzmittelüberschuss / Finanzmittelfehlbetrag 45 + Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten 46 - Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten 47 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten 48 + Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde 50 Veränderung der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde 51 + Abnahme der Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde 52 - Zunahme der Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde 53 Veränderung der Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde 54 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Folgejahr 2019 Folgejahr 2020 Folgejahr , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,

38 Teilergebnishaushalt Ergebnis 2016 Ansatz Vorjahr Ansatz Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Finanzerträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 9 Sonstige laufende Erträge 10 Summe der laufenden Erträge aus Verwaltungstätigkeit 11 Personalaufwendungen 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 14 Abschreibungenauf immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen 16 Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufwendungen 18 Sonstige laufende Aufwendungen 19 Summe der laufenden Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit 20 Laufendes Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit 23 Finanzergebnis 24 Ordentliches Ergebnis 27 Außerordentliches Ergebnis 28 Jahresergebnis des Teilhaushalts vor interner Leistungsbeziehungen Folgejahr 2019 Folgejahr 2020 Folgejahr , , , , , , , , , , , , , , , Saldo der Erträge/Aufwendungen der internen Leistungsbeziehungen 32 Jahresergebnis des Teilhaushalts nach interner Leistungsbeziehungen ,

39 Teilfinanzhaushalt Ergebnis 2016 Ansatz Vorjahr Ansatz Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit 2 Saldo der Zins- und sonstigen Finanzein- und -auszahlungen 3 Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 4 Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 5 Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 6 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus internen Leistungsbeziehungen 7 Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen nach Verrechnung der internen Leistungsbeziehungen 9 Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten 16 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 17 Auszahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände 18 Auszahlungen für Sachanlagen 23 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 24 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 25 Finanzmittelüberschuss / Finanzmittelfehlbetrag Folgejahr 2019 Folgejahr 2020 Folgejahr , , , , , , , , , , ,

40 Investitionsübersicht Ergebnis 2016 Ansatz Vorjahr Ansatz Generalsanierung Dorfgemeinschaftshaus 16 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Folgejahr 2019 Folgejahr 2020 Folgejahr Auszahlungen für Sachanlagen 23 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 24 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 7 Investitionskostenanteil Anbau evangelischer Kita Gemünden Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 17 Auszahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände 23 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 24 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 9 Parkplatz Friedhof 16 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 18 Auszahlungen für Sachanlagen 23 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 24 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 10 Schließanlage Mehrzweckhalle 16 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 18 Auszahlungen für Sachanlagen 23 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 24 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 9500 Anschaffung Vermögensgegenstände 16 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 23 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit , , , , , , , , , , , , Grunderwerb 38

41 Investitionsübersicht Ergebnis 2016 Ansatz Vorjahr Ansatz Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Folgejahr 2019 Folgejahr 2020 Folgejahr Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 39

42 bereich Beschreibung 1 Zentrale Verwaltung 1.1 Innere Verwaltung Verwaltungssteuerung Verwaltungssteuerung / Gremien Politische Führung der Ortsgemeinde durch den Ortsbürgermeister, Vorbereitung und Ausführung der Ratsbeschlüsse, Schnittstelle zur Verbandsgemeindeverwaltung, Repräsentation der Ortsgemeinde Auftrag Zielgruppe GemO, Ratsbeschlüsse Ziele Sicherstellung einer effektiven und effizienten Aufgabenwahrnehmung der Gemeindeverwaltung Finanzen in Haushaltsvorjahr Haushaltsjahr Veränderung gegenüber dem Vorjahr Einwohnerinnen und Einwohner, Ortsgemeinderat und Ausschüsse Einzahlungen Auszahlungen Liquiditätssaldo Erträge Aufwendungen Ergebnis 0, , ,00 550, , ,00 0, , ,00 540, , ,00 0,00 110,00-110,00-10,00 110,00-120,00 40

43 bereich 1 Zentrale Verwaltung 1.1 Innere Verwaltung Verwaltungssteuerung Verwaltungssteuerung / Gremien Teilergebnishaushalt Ergebnis 2016 Ansatz Vorjahr Ansatz Sonstige laufende Erträge Erträge aus Auflösung Ehrensoldrückstellungen 10 Summe der laufenden Erträge aus Verwaltungstätigkeit 11 Personalaufwendungen Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Bürgermeister Aufwendungen für ehrenamtliche Bürgermeister - Ehrensold Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige - Beigeordnete Aufwendungen für ehrenamtliche Rats- und Ausschussmitglieder (Sitzungsgelder) Vergütungen Arbeitnehmer Sozialversicherung Arbeitnehmer Sozialversicherung Sonstige Zuführungen zu Ehrensoldrückstellungen Pauschale Lohnsteuer 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Anschaffung/Unterhaltung geringwertige Gegenstände (<1.000 ) Geräte für Umstellung analoger Telefonanschluss 18 Sonstige laufende Aufwendungen Aufwendungen für übernommene Reisekosten für Dienstreisen und Dienstgänge Aufwendungen für allgemeine Betreuung der Bediensteten Büromaterial und sonstige Geschäftsaufwendungen Telefon, Datenübertragungskosten Getränke, Jahresabschlussessen Versicherungsbeiträge Sonstige Beiträge Gemeinde- und Städtebund: 126,76 Westerwaldverein: 24,00 Eltern-u. Förderverein GS Gemünden: 12, Verfügungsmittel Repräsentationen 19 Summe der laufenden Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit 20 Laufendes Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit 23 Finanzergebnis 24 Ordentliches Ergebnis 41 Folgejahr 2019 Folgejahr 2020 Folgejahr , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,

44 bereich 1 Zentrale Verwaltung 1.1 Innere Verwaltung Verwaltungssteuerung Verwaltungssteuerung / Gremien Teilergebnishaushalt Ergebnis 2016 Ansatz Vorjahr Ansatz Außerordentliches Ergebnis 28 Jahresergebnis des Teilhaushalts vor interner Leistungsbeziehungen Folgejahr 2019 Folgejahr 2020 Folgejahr , Saldo der Erträge/Aufwendungen der internen Leistungsbeziehungen 32 Jahresergebnis des Teilhaushalts nach interner Leistungsbeziehungen ,

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