Einladung. am: um: Uhr im: Bahnhof Warnitz, Lindenallee 27, Oberuckersee OT Warnitz. Tagesordnung. TOP Betreff Vorlagen-Nr.

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1 Amt Gramzow - Der Amtsdirektor - Amt Gramzow, Poststraße 25, Gramzow Gramzow, den Sehr geehrte Damen und Herren, Einladung hiermit laden wir Sie zur 7. Gemeindevertretersitzung Oberuckersee ein. am: um: Uhr im: Bahnhof Warnitz, Lindenallee 27, Oberuckersee OT Warnitz Tagesordnung I. ÖFFENTLICHER TEIL: TOP Betreff Vorlagen-Nr. 01 Eröffnung der Sitzung 02 Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit 03 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 04 Einwohnerfragestunde 05 Terminkontrolle 06 Bestätigung der Sitzungsniederschrift vom öffentlicher Teil 07 Beschlüsse Investitionszuschuss Potzlower Sportverein SV / Grundstücksangelegenheit Gemarkung Blankenburg - Verkauf Flur 0096/16 2, Flurstück 2 (Teilfläche) Grundstücksangelegenheit Gemarkung Warnitz - Verpachtung Flur 0097/16 3, Flurstück 325 (Teilfläche) Grundstücksangelegenheit Gemarkung Potzlow - Änderung des 0098/16 Nutzungsvertrages mit dem Potzlower Sportverein 49 e.v. 08 Informationen, Mitteilungen und Anfragen Information über die Inbetriebnahme zu einem Mobilfunkstandort 0093/16 09 Haushaltsplan 2017

2 II. NICHTÖFFENTLICHER TEIL: TOP Betreff Vorlagen-Nr. 01 Terminkontrolle 02 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 03 Bestätigung der Sitzungsniederschrift vom nichtöffentlicher Teil 04 Beschlüsse Straßenunterhaltungsmaßnahme im Patchsystem in der Gemeinde 0095/16 Oberuckersee / Lindenstaße Strehlow - Auftragsvergabe Reparatur eines Gehwegabschnittes in der Ortslage Blankenburg /16 Auftragsvergabe Auftragsvergabe Bauhauptgewerk für das BV Anbau KITA Potzlow 0100/ Auftragsvergabe Dachdeckungs-und Klempnerarbeiten, 0101/16 Zimmererarbeiten für das BV Anbau KITA Potzlow 05 Informationen, Mitteilungen und Anfragen Info Bauantrag - Errichtung eines Wochenendhauses in Warnitz 0086/ Info Bauantrag - Anbau Balkon an Wohnhaus in Melzow 0087/ Info Bauantrag - Errichtung Gartenhaus/ Abstellgebäude in Warnitz 0088/ Info Bauantrag- Errichtung von 2 Gartenhäuser 0089/ Info Bauantrag - Abriss und Neubau eines Wochenendhauses am 0090/16 Quast Ostufer Info Bauantrag - Neubau Einfamilienhaus in Melzow 0091/ Grundstücksangelegenheit Gemarkung Warnitz - Erwerb von Grundstücken durch die Gemeinde 0092/16 Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Müller Bürgermeisterin Lobback Hauptamtsleiterin

3 Beschlussvorlage Gemeindevertretung 0094/ X FA / Bearbeiter Frau Klehm/Kämmerei Datum der Erstellung Betreff: 0094/16 Investitionszuschuss Potzlower Sportverein SV 49 Begründung der Beschlussvorlage: Der Potzlower Sportverein SV 49 hat mit Schreiben vom (Posteingang ) einen Investitionszuschuss in Höhe von ,00 beantragt (Antrag siehe Anlage). Bereits mit der Haushaltsplanung wurden ,00 vorsorglich für dieses Vorhaben veranschlagt ,00 überplanmäßige Auszahlungen kann der Gemeindehaushalt aufbringen, d. h. geplante Straßeninstandhaltungen (Lindenstraße Strehlow) werden nicht mit der geplanten Summe von ,00 durchgeführt. Wenn der Sportverein die beantragten Fördermittel erhält, dann kann eine umfangreiche Sanierung des Sozialgebäudes erfolgen. Die Gesamtkosten betragen ,00. Der Sportverein kann einen Eigenanteil von ,00 aufbringen. Ohne die Förderung würde die Gemeinde in den kommenden Jahren an diesem Gebäude Instandhaltungsmaßnahmen durchführen müssen, um es zu erhalten. Wenn Kosten entstehen: Kosten: Haushaltsstelle : Haushaltsjahr : 2016 Mittel stehen zur Verfügung Deckungsvorschlag : Mittel stehen nicht zur Verfügung überplanmäßig Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung : Beschlussvorschlag: Die beschließt, den Antrag des Potzlower Sportvereins SV 49 zu genehmigen und einen zweckgebunden Investitionszuschuss in Höhe von ,00 an den Verein auszuzahlen. Weiterhin beschließt die Gemeinde eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 5.000,00. Sollten die beantragten Fördermittel nicht bewilligt werden, so ist der Zuschuss von ,00 umgehend an die Gemeinde zurück zu zahlen. Wortmeldung: Beschlussfassung: Abstimmungsergebnis: Gesetzlich gewählte Vertreter 13 Anwesende Vertreter beschlossen mit dem Ergebnis ja nein Enthaltungen Beschluss Nr. 0094/16 Bemerkungen : Aufgrund des 22 BbgKVerf. waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

4 Beschlussvorlage Gemeindevertretung 0096/ X FA / Bearbeiter Frau Bürger/Kämmerei Datum der Erstellung Betreff: 0096/16 Grundstücksangelegenheit Gemarkung Blankenburg - Verkauf Flur 2, Flurstück 2 (Teilfläche) Begründung der Beschlussvorlage: Die Gemeinde Oberuckersee ist Eigentümerin von folgender Liegenschaft in der Gemarkung Blankenburg: Flur Flurst. Größe m² Bemerkungen insges ehem. bebaut mit einem Kinderferienlager; - Lage: am Seeweg in der Nähe des Blankenburger See s; im Außenbereich, derzeit kein Baurecht gegeben; - ungenutztes/unbebautes Grundstück, teilw. Baum- oder Strauchbestand; keine Verpachtung; mit befestigtem Weg auf dem Grundst.; - Hinweis: derzeitiger BRW für Bauland in Blankenburg 7,00 /m² (als Vergleichs- Orientierungswert) - mögliche Verkaufsfläche: ca m² Mit Beschluss-Nr. 0016/16 vom hatte die Gemeindevertretung zugestimmt, dass eine Grundstücksausschreibung zum Verkauf regional und überregional erfolgen soll. Die erste bedingungsfreie Ausschreibung fand im März 2016 statt. Zum Endtermin der Ausschreibung, , lagen keine Gebote vor. Daraufhin wurde eine zweite Ausschreibung im Juni 2016 durchgeführt; Abgabetermin für Gebote: Fristgemäß wurde hier folgendes Gebot abgegeben von: Hartmut Küther Oberuckersee für ca m² = ,00 = ca. 4,54 /m²; vorgesehene Nutzung: Bebauung mit Wohn- oder Ferienhäuser, wenn Genehmigung erteilt wird. Dem Käufer ist bekannt, dass er eigenständig, vor Abschluss des Kaufvertrages, die Möglichkeit der Bebauung abklären muss (z.b. Erstellung eines B-Planes). Gemäß 79 (1), (2) BbgKVerf (Kommunalverfassung des Landes Brandenburg) darf die Gemeinde Vermögensgegenstände (hier: Grundstücke), die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht braucht, veräußern. Diese Vermögensgegenstände sollen nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden (Grundlagen: Bodenrichtwert oder Verkehrswertgutachten für unbebaute und ausschließlich Verkehrswertgutachten für bebaute Grundstücke). Mit dieser Vorschrift soll in Verbindung mit 63 BbgKVerf die wirtschaftliche Haushaltsführung sichergestellt werden.

5 - 2 - Für die Realisierung dieser Verkäufe wird auf die Runderlasse des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg Nr. 85/1994 vom und Nr. 2/2009 vom verwiesen. Da dieses Grundstück im Außenbereich liegt und hierfür kein Verkehrswert vorhanden ist, wurde bei der Ausschreibung als Orientierung der Baulandwert in Höhe von 7,00 /m² angegeben. Der Verkauf von Grundstücken ist genehmigungsfrei, wenn nach einer bedingungsfreien Ausschreibung zum Höchstgebot verkauft wird. Hierbei darf keine Zweckbindung angegeben werden (ist nicht erfolgt). Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Veräußerung ist, unabhängig von der Genehmigungsfreiheit, grundsätzlich die Feststellung der Entbehrlichkeit des Vermögensgegenstandes. Die Gemeinde kann das Grundstück zum vorliegenden Gebot verkaufen, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Hinweis: Die Luftbildaufnahme kann im Amt Gramzow oder beim Amtsleiter in der GV-Sitzung eingesehen werden. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oberuckersee stimmt zu, dass nach erfolgter überregionaler und regionaler Ausschreibung das Grundstück Gemarkung Blankenburg, Flur 2, Flurstück 2, dav. eine Teilfläche ca m² zum Höchstgebot in Höhe von ,00 an Hartmut Küther aus Oberuckersee verkauft werden kann. Dieses Grundstück wird zur Aufgabenerfüllung der Gemeinde nicht benötigt. Die Entbehrlichkeit wird hiermit festgestellt. Gegebenenfalls sind Leitungsrechte zu übernehmen bzw. bei Bedarf noch im Grundbuch eintragen zu lassen. Die Möglichkeit der Bebauung ist durch den Kaufinteresssenten eigenständig und auf seine Kosten abzuklären. Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung des Kaufvertrages entstehen, hat der Käufer zu tragen. Wortmeldung: Beschlussfassung: Abstimmungsergebnis: Gesetzlich gewählte Vertreter 13 Anwesende Vertreter beschlossen mit dem Ergebnis ja nein Enthaltungen Beschluss Nr. 0096/16 Bemerkungen : Aufgrund des 22 BbgKVerf. waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

6 Beschlussvorlage Gemeindevertretung 0097/ X FA / Bearbeiter Frau Bürger/Kämmerei Datum der Erstellung Betreff: 0097/16 Grundstücksangelegenheit Gemarkung Warnitz - Verpachtung Flur 3, Flurstück 325 (Teilfläche) Begründung der Beschlussvorlage: Mit Beschluss-Nr. 0119/15 vom hat die Gemeindevertretung zugestimmt, dass eine ungenutzte Teilfläche des kommunalen Flurstückes 325 der Flur 3, Gemarkung Warnitz, gem. aktuellem Gutachten verpachtet werden kann (ca m² - Freifläche Am Festplatz, keine Satzung vorhanden; als Sondergebiet anzusehen). In diesem Bereich befinden sich bereits Bungalows für Erholungszwecke auf Pachtland der Gemeinde sowie ein privates Wohngrundstück. Zwecks Abgabe von Pachtanträgen erfolgte hierzu die Veröffentlichung im Amtsblatt des Amtes Gramzow und auf der Internetseite des Amtes. Termin zur Abgabe der Anträge war der Folgende drei Pachtanträge liegen vor (ggf. Flächenaufteilung): 1. Prof. Dr. Nicolaus Heise aus Berlin Interesse an der gesamten Teilfläche; Nutzung für Erholungszwecke; Errichtung eines Ferienhauses/Bungalows, daher langfristige Pachtung beantragt; Beteiligung von weiteren Familien aus dem Freundeskreis, ggf. mit Bau eines weiteren Bungalows 2. Holm Grambauer aus Oberuckersee Interesse an der gesamten Teilfläche; Nutzung als Gartenland zum angrenzenden Wohngrundstück; 3. Anja und Holger Dorst aus Berlin Interesse an Teilfläche mit ca. 500 m² Nutzung für Erholungszwecke; Errichtung eines Ferienhauses/Bungalows o.ä., daher langfristige Pachtung beantragt; Zur Erhebung des Pachtzinses werden folgende Ausführungen gemacht: Die Erstellung eines aktuellen Gutachtens zur Höhe des Pachtzinses ist nicht erforderlich. Hier kann der derzeit übliche Pachtzins für Erholungszwecke für diesen Bereich in Höhe von 0,72 /m²/jahr angewendet werden. Für die Nutzung als Gartenland beträgt der Pachtzins gemäß Festlegung der Gemeindevertretung einheitlich für alle Ortsteile 0,20 /m²/jahr. Die Möglichkeit der Bebauung ist vor Abschluss des Pachtvertrages eigenständig durch die Interessenten beim Landkreis Uckermark abzuklären Ebenso die Abklärung der Erschließung bei den Medienträgern.

7 - 2 Vorschlag zum Pachtzeitraum für Erholungsfläche: 10 Jahre mit automatischer Verlängerung und Möglichkeit der Gemeinde zur Pachtzinsanpassung. Vorschlag zum Pachtzeitraum für Gartenland: geringer als 10 Jahre mit automatischer Verlängerung und Möglichkeit der Gemeinde zur Pachtzinsanpassung. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oberuckersee stimmt zu, dass das Flurstück 325 der Flur 3, Gemarkung Warnitz zum nächst möglichen Termin an folgende(n) Interessenten verpachtet werden kann: Name; Vorname: Nutzung als: Teilfläche /m²: Pachtzeitraum: Pachtzins:. ca... Jahre, mit automatischer Verlängerung jeweils um ein weiteres Jahr;... / m² / Jahr, mit Möglichkeit der Anpassung. Die Möglichkeit der Bebauung und der Erschließung ist durch den Pächter eigenständig und auf seine Kosten abzuklären. Ebenso die Realisierung. Wortmeldung: Beschlussfassung: Abstimmungsergebnis: Gesetzlich gewählte Vertreter 13 Anwesende Vertreter beschlossen mit dem Ergebnis ja nein Enthaltungen Beschluss Nr. 0097/16 Bemerkungen : Aufgrund des 22 BbgKVerf. waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

8 Beschlussvorlage Gemeindevertretung 0098/ X FA / Bearbeiter Frau Bürger/Kämmerei Datum der Erstellung Betreff: 0098/16 Grundstücksangelegenheit Gemarkung Potzlow - Änderung des Nutzungsvertrages mit dem Potzlower Sportverein 49 e.v. Begründung der Beschlussvorlage: Zwischen der Gemeinde Oberuckersee und dem Potzlower Sportverein 49 e.v. besteht seit dem folgender Nutzungsvertrag: - Objekt: Sportplatz mit Gebäude in der Gemarkung Potzlow, Flur 2, Flurstücke 309/2, 406, 424; - Nutzungszeit: 12 Jahre, bis zum , mit automatischer Vertragsverlängerung jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Mit Schreiben vom siehe hierzu die Beschlussvorlage-Nr. 0094/16 - teilt der Sportverein mit, dass der bauliche Zustand des Sozialgebäudes auf dem Sportplatz sehr schlecht ist. Aus diesem Grund sollen Baumaßnahmen durchgeführt werden, wofür ein Fördermittelantrag gestellt wurde. Für den Bewilligungsbescheid ist es, laut vorliegendem Schreiben des Sportvereins, erforderlich, dass der o.g. Nutzungsvertrag mindestens jedoch bis zum Jahr 2029 läuft. Diese Änderung wird gleichzeitig vom Sportverein beantragt. Beim Beschlussvorschlag wird noch ein weiteres Jahr mit aufgenommen. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oberuckersee stimmt zu, dass im Zusammenhang mit der geplanten Baumaßnahme, betreffend das Sozialgebäude auf dem Sportplatz im OT Potzlow, der bestehende Nutzungsvertrag ab , datiert vom , mit dem Potzlower Sportverein 49 e.v. wir folgt geändert werden kann: 4 Abs. 1, Satz 1 Das Nutzungsverhältnis beginnt am und läuft zunächst 16 Jahre bis zum Wortmeldung: Beschlussfassung: Abstimmungsergebnis: Gesetzlich gewählte Vertreter 13 Anwesende Vertreter beschlossen mit dem Ergebnis ja nein Enthaltungen Beschluss Nr. 0098/16 Bemerkungen : Aufgrund des 22 BbgKVerf. waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

9 Informationsvorlage Gemeindevertretung 0093/ X FA / Bearbeiter Frau Behrendt/Bauamt Datum der Erstellung Betreff: 0093/16 Information über die Inbetriebnahme zu einem Mobilfunkstandort Begründung der Informationsvorlage: Die Deutsche Telekom Technik GmbH aus Berlin informierte das Amt Gramzow am über die Inbetriebnahme eines Mobilfunkstandortes in der Gemeinde Oberuckersee, Gem. Melzow, Fl. 4, Flst Am Standort Warnitz/BAB 99 wird der Dienst LTE800 somit in Betrieb genommen. Gemäß Mobilfunk-bzw. Kommunalvereinbarungen der Mobilfunknetzbetreiber ist die Inbetriebnahme in der Kommune anzuzeigen.

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