EINWOHNERGEMEINDE DIESSBACH BEI BÜREN

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1 EINWOHNERGEMEINDE DIESSBACH BEI BÜREN 46 Protokoll zur Gemeindeversammlung vom Dienstag, 5. Dezember 2017, 20:00 21:25 Uhr, in der Mehrzweckhalle in Diessbach bei Büren Vorsitz: Protokoll: Anwesend: Cartier André Hubler Ernst Sutter Beat Estermann Regina Burri Michael Schneider Gerda - Stimmbürger Anwesend ohne Stimmrecht Chantal Wyss (Lernende Gemeindeverwaltung), Ernst Hubler (Gdeverwalter), Anna Hofmann (Bieler Tagblatt), Beat Kälin (ecoptima), Helena Burri Nathan Lutz - Absolutes Mehr 53 Stimmregisterabschluss per 28. November 2017 In Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigte Frauen 355 Männer 333 Total 688 Stimmbeteiligung 15.26%

2 vom Dienstag, 5. Dezember 2017 Seite 1481 Traktanden: 1. Finanzplan ; Kenntnisnahme 2. Budget Festsetzen der Steueranlage und Liegenschaftssteuer 2.2 Genehmigung Budget Änderung Abfallreglement; Beschlussfassung 4. Änderung ZPP Angel; Beschlussfassung 5. Verpflichtungskredit zur Schaffung von zusätzlichem Schulraum; Beschlussfassung 6. Verschiedenes und Orientierungen Es werden keine Änderungen der Reihenfolge der Traktanden gewünscht. Publikation: Die Publikation der Einberufung der Gemeindeversammlung erfolgte im Anzeiger Büren und Umgebung vom 2. November Die Einberufung erfolgte somit gestützt auf Art. 25 des Organisationsreglementes Diessbach fristgerecht. André Cartier, Gemeindepräsident leitet die Versammlung. Die Botschaft zu den Versammlungsgeschäften ist den Stimmberechtigten rechtzeitig zugestellt worden. Die Berichterstattung zum Budget 2018 konnten bei der Gemeindeverwaltung Diessbach bezogen werden. Gegen das Protokoll der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 19. September 2017 sind während der öffentlichen Auflage keine Einsprachen eingegangen. Der Gemeinderat hat das Protokoll am 27. November 2017 genehmigt. Weiter informiert André Cartier mit Hinweis auf Art. 28 des Gemeindeorganisationsreglementes über die Rügepflicht der einzelnen Stimmbürger/innen an der Gemeindeversammlung betreffend allfällige Beschwerden von Zuständigkeitsund Verfahrensfehlern. Die Versammlung ist eröffnet. Stimmenzähler: Nicht stimmberechtigte Personen und Medienvertreter/innen nehmen bitte bei der vordersten Reihe separat Platz. Voraussetzung für Gemeindestimmrecht: Stimmberechtigte Personen, die länger als drei Monate in Diessbach angemeldet sind (ab 18. Altersjahr). Das Stimmrecht wird von niemandem bestritten. Wunsch an Redner/innen Aufgrund der grösseren Klarheit für die Mitwirkenden unter sich selber sowie für das Protokoll, verlangt der Präsident zu Beginn des Votums den Familiennamen, Vornamen deutlich zu sagen. Stimmenzähler: André Cartier schlägt als Stimmenzähler Arnold Schneider und Andreas Schenk vor. Wahl: Die vorgeschlagenen Personen werden einstimmig gewählt. Die Stimmenzähler werden gebeten die Anwesenden stimmberechtigten Personen zu zählen und vor der ersten Abstimmung Ernst Hubler mitzuteilen.

3 vom Dienstag, 5. Dezember 2017 Seite Finanzplanung Orientierung über den Finanzplan Referent: Ernst Hubler Ernst Hubler erläutert dieses Geschäft anhand der vorbereiteten Folien. Gemäss Gemeindeverordnung sind die Gemeinden verpflichtet, einen Finanzplan für einen Zeitraum von 4 bis 8 Jahren zu erstellen. Der Finanzhaushalt einer Gemeinde wird nebst den Konsumausgaben massgeblich durch Investitionsausgaben beeinflusst. Die Planung muss einen Überblick über die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde gewährleisten. Weiter soll die Planung die Entwicklung über Aufwand, Ertrag, Vermögen und Schulden aufzeigen. Schlussendlich soll die Planung aufzeigen, ob mittelfristig ein ausgeglichener Finanzhaushalt möglich ist. Grundlagen Als Basis für die Prognosen dienen hauptsächlich die Zahlen des Budgets des Jahres Damit ist ersichtlich, wie sich die Budgetzahlen auf den Finanzund Investitionsplan der kommenden Jahre auswirken werden. Die verwendeten Zuwachsraten, Teuerungs- und Entwicklungsfaktoren basieren auf den Empfehlungen der Kantonalen Planungsgruppe und der Planungshilfe der Finanzdirektion des Kantons Bern. Beim Personalaufwand wird mit einem jährlichen Zuwachs von 1 bis 1.5% gerechnet. In diesem Wachstum sind die Teuerung und Lohnanpassungen sowie die Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt. Im Sachaufwand wird mit einem jährlichen Realzuwachs und Teuerung von 0.5 bis 1.0% gerechnet. Das Wachstum scheint in Bezug auf die heutigen Gegebenheiten gerechtfertigt. Man muss jedoch davon ausgehen, dass in den späteren Planjahren der angenommene Zuwachs beim Sachaufwand eher erhöht werden muss. Die Steuererträge werden über die gesamte Planperiode mit einer Steueranlage von 1.8 Einheiten berechnet. Der Liegenschaftssteuersatz beträgt unverändert 1.2. Die kalkulierten Steuereinnahmen basieren auf der Annahme, dass die Einwohnerzahl pro Jahr um 5 Personen zunimmt. Bis ins Jahr 2022 wird demnach mit einer Wohnbevölkerung von 1030 Einwohnern gerechnet. Während der gesamten Planperiode wird auf dem Steuerertrag ein jährliches Wachstum von durchschnittlich 1.5% erwartet. Die Planung der Steuererträge von juristischen Personen gestaltet sich schwierig. Die Rentabilität der juristischen Personen zu erahnen ist für das Gemeinwesen jeweils eine Herausforderung. In der Planzeitspanne wird mit einem bescheidenen jährlichen Wachstum von 1% an Gewinn- und Kapitalsteuern gerechnet. Investitionen: Das vom Gemeinderat verabschiedete Investitionsprogramm wurde in den Plan aufgenommen. Es hat zum Zweck die Auswirkungen auf das Finanzhaushaltgleichgewicht (Tragbarkeit, Finanzierungsmöglichkeiten) aufzuzeigen. Total Investitionen Steuerhaushalt: 2,6 Mio. Total Investitionen Spezialfinanzierungen: 1.1 Mio. Die Abschreibungen der Investitionen erfolgen ab 1. Januar 2016 wurden nach Nutzungsdauer.

4 vom Dienstag, 5. Dezember 2017 Seite 1483 Ergebnisse (ohne Spezialfinanzierungen) In sämtlichen Planjahren resultieren in der Erfolgsrechnung Defizite. Kumuliert über die ganze Planperiode belaufen sich diese Defizite auf Fr Mit den ausgewiesenen Defiziten wird sich der voraussichtliche Bilanzüberschuss (Eigenkapital) per Ende 2017 von Fr bis ins Planjahr 2022 auf Fr reduzieren. Pro Jahr nimmt das Eigenkapital durchschnittlich um 0.5 Steuerzehntel ab. Schlussfolgerung Die externen und nicht unmittelbar beeinflussbaren Faktoren wie Wirtschaftslage und Gesetzgebung bestimmen weitgehend den Handlungsspielraum der Gemeinde. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich seit der letzten Finanzplanung für das Gemeinwesen nicht wesentlich verändert oder sich begünstigend entwickelt. Damit die Aufgabenerfüllung im bisherigen Rahmen weiterhin bewerkstelligt werden kann und die Investitionsvorhaben umgesetzt werden können, muss der Gemeinderat auch die Steuerertragslage genau beobachten. Zur Kenntnisnahme: Der vorliegende Finanzplan wird der Gemeindeversammlung zur Kenntnisnahme unterbreitet Voranschlag, Budget Genehmigung Budget 2018: Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer Referent: Ernst Hubler Ernst Hubler erläutert die Eckdaten vom Budget 2018 anhand der Folien. Weiter informiert er, dass die Details zum Budget 2018 aus der Botschaft oder der Berichterstattung, welche bei der Gemeindeverwaltung bezogen werde konnte, ersichtlich sind. Er erwähnt, dass er darauf verzichtet auf jedes einzelne Konto einzeln einzugehen. Das vorliegende Budget setzt sich aus den gemeldeten Zahlen der Kommissionen, Ressorts und der kantonalen Stellen zusammen. Die Finanzverwaltung berechnete die gesetzlichen und reglementarischen Gegebenheiten sowie die Folgekosten der eingegebenen Investitionen. Das Budget 2018 stützt sich auf folgende Eckdaten ab: Steuersätze Gemeindesteueranlage 1.8 unverändert Liegenschaftssteuer 1.2 unverändert Hundetaxe Fr pro Hund unverändert Das vorliegende Budget für das Jahr 2018 wurde nach den Grundsätzen des Vollständigkeits- und Bruttoprinzips erstellt. Es enthält somit alle im heutigen Zeitpunkt absehbaren Aufwände und Erträge und berücksichtigt die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde. Die Ausgaben sämtlicher Konti wurden auf ihre Notwendigkeit hin überprüft und mit vergangenen Jahren verglichen. Ziel ist es, den Haushalt ausgeglichen zu gestalten. Dies wird mit zunehmendem Druck auf die Finanzen der Gemeinden immer schwieriger. Behörden und

5 vom Dienstag, 5. Dezember 2017 Seite 1484 Verwaltung sind stets dafür besorgt, die Steuergelder sparsam und zugleich mit grösstem Nutzen für die Öffentlichkeit zu verwenden. Durch gebundene Ausgaben sind den Sparmassnahmen enge Grenzen gesetzt. Der Spielraum der Gemeinde liegt bei maximal 20% des Gesamtaufwandes. Das Budget 2018 weist bei gleichbleibender Steueranlage von 1,8 Einheiten ein Aufwandüberschuss von Fr aus. Nach Abzug dieses Aufwandüberschusses sowie desjenigen gemäss Budget 2017 sinkt das Eigenkapital von Fr auf Fr Dem Gemeinderat ist es wichtig, den Finanzhaushalt weitsichtig und nachhaltig zu führen. Aktuell sind zwar Aufwandüberschüsse budgetiert. Diese können jedoch mit dem vorhandenen Eigenkapital gedeckt werden. Fragen Es werden keine Fragen gestellt. Antrag des Gemeinderates a) Genehmigung Steueranlage für die Gemeindesteuern 1.80 Einheiten (unverändert) b) Genehmigung Steueranlage für die Liegenschaftssteuern 1.20 des amtlichen Wertes (unverändert) c) Genehmigung Budget 2018 bestehend aus: Allgemeiner Haushalt Aufwandüberschuss CHF SF Wasserversorgung Aufwandüberschuss CHF SF Abwasserentsorgung Aufwandüberschuss CHF SF Abfall Ertragsüberschuss CHF SF Elektrizität Ertragsüberschuss CHF Gesamthaushalt Aufwandüberschuss CHF Beschluss: Mit 102 JA-Stimmen und 3 Enthaltungen wird der Antrag des Gemeinderates genehmigt ÄNDERUNG ABFALLREGLEMENT Referent: Michael Burri Michale Burri erläutert dieses Geschäft anhand von Folien. Die Aufwendungen in der Abfallentsorgung sind nicht mehr gedeckt. Seit 2014 schreibt die Gemeinde in dieser Spezialfinanzierung rote Zahlen. Der Kanton hat die Gemeinde aufgefordert, bis 2022 Massnahmen aufzuzeigen, wie der Vorschuss abgebaut werden kann. Es wurde festgestellt, dass das Defizit hauptsächlich durch die Grünabfuhr entsteht. Die Abfallmenge bei der Grünabfuhr hat von 90 Tonnen im Jahr 2011 auf 150 Tonnen im Jahr 2016 zugenommen. Der Gemeinderat ist der Meinung, dass für die Grünabfuhr, wie beim Hauskehricht, das Verursacherprinzip anzuwenden ist und aus diesem Grund eine Gebührenvignette einzuführen sei. Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass bei Einführung einer Vignettengebühr, die Menge abnehmen wird. Man geht davon aus, dass 1/3 weniger Grüngut anfallen wird. Im Budget 2018 ist dies entsprechend berück-

6 vom Dienstag, 5. Dezember 2017 Seite 1485 sichtigt. Die gesamte Berechnung zeigt auf, dass der Bilanzfehlbetrag von aktuell Fr bis ins Jahr 2021 abgebaut werden kann. Die vorgesehenen Gebühren sind in der Botschaft im Detail ersichtlich. Der Gemeinderat hat in der Abfallverordnung festgelegt, dass ab mit den Minimalgebühren gestartet werden soll. Fragen Walter Rossel ist der Meinung, dass die Gebühren für die Grünabfuhr gegenüber denjenigen des Hauskehrichts zu hoch berechnet sind. Er befürchtet, dass der Abfall vermehrt im Wald deponiert wird. Auch Ernst Hänni befürchtet, dass das Grüngut vermehrt mit dem Hauskehricht entsorgt werden könnte. Die Grundgebühr im Hauskehricht soll nicht reduziert werden. Michael Burri erklärt, dass die Preise mit anderen ähnlichen Gemeinden verglichen wurden und die Gemeinde Diessbach vorerst mit den vorgesehenen Gebühren startet. Eine Anpassung kann zu einem späteren Zeitpunkt immer noch erfolgen. Antrag des Gemeinderates Die Gemeindeversammlung genehmigt das Abfallreglement mit folgenden Änderungen respektive Ergänzungen: - Art. 13 Abs 8 (neu) Die Aufwendungen für die Grünabfuhr werden durch gemeindeeigene Vignetten erhoben. - Grünabfuhrgebühr, Art. 15 a (neu) 1 Die Ansätze für die Grünabfall-Einzelvignetten betragen: a) pro Astbündel Fr bis Fr b) pro Container bis 140 Liter Fr bis Fr c) pro Container bis 240 Liter Fr bis Fr d) pro Container bis 800 Liter Fr bis Fr Die Ansätze für die Grünabfall-Jahresvignetten betragen: a) pro Container bis 140 Liter Fr bis Fr b) pro Container bis 240 Liter Fr bis Fr c) pro Container bis 800 Liter Fr bis Fr Der Häckseldienst wird nach Aufwand direkt dem Verursacher verrechnet Die Änderungen/Ergänzungen treten per in Kraft. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt. Beschluss: Dem Antrag des Gemeinderates wird mit 80 JA-Stimmen - 11 NEIN-Stimmen - und 14 Enthaltungen entsprochen.

7 vom Dienstag, 5. Dezember 2017 Seite Änderung ZPP Angel Referent: André Cartier André Cartier erläutert das Geschäft anhand der Folien. Er informiert die Anwesenden, dass während der Auflagefrist zwei Einsprachen eingegangen sind. Die Einspracheverhandlungen wurden am 23. November durchgeführt. Beide Einsprachen wurden vollumfänglich zurückgezogen. André Cartier hält nochmals fest, dass eine ZPP folgende Punkte enthält: - Art und Mass der Nutzung - Gestaltungsgrundsätze - Erschliessungsgrundsätze Als nächster Schritt ist die Ausarbeitung der UeO geplant. Die Bevölkerung kann bei der UeO mitwirken. Danach wird sie der Gemeindeversammlung zur Abstimmung vorgelegt. Fragen Es werden keine Fragen gestellt. Antrag des Gemeinderates Die Gemeindeversammlung genehmigt die Änderungen zur ZPP Angel. Beschluss: Dem Antrag des Gemeinderates wird mit 98-JA-Stimmen und 7 Enthaltungen entsprochen Schulhaus Primarstufe Verpflichtungskredit zur Schaffung von zusätzlichem Schulraum Referenten: Regina Estermann / Michael Burri Regina Estermann gewährt einen Blick in die Schule. Sie hält fest, dass es primär um die Menschen, die Schüler und die Lehrerinnen geht. Früher wurde mit viel Anschauungsmaterial unterrichtet. Frontalunterricht war alltäglich. Heute ist das Mobiliar viel leichter und die Unterrichtsformen haben sich komplett verändert. Digitale Medien sind heute kein Fremdwort mehr. Die Lehrperson heute betreut und unterstützt. Sie ist während den Arbeitsphasen im Schulzimmer nicht mehr immer der Mittelpunkt und im Fokus der Schülerinnen und Schüler. All dies sind Faktoren, welche zur Schaffung der Rahmenbedingungen für einen guten Unterricht nötig sind. Regina Estermann hält fest, dass das Schulhaus in Diessbach aktuell über 7 Schulzimmer verfügt. Im 2. Stock befindet sich der Lehrerbereich und ein Klassenzimmer. Im ersten Stock stehen zwei Klassenzimmer mit Gruppenraum und Gangraum zur Verfügung. Im Parterre befinden sich die beiden Kindergärten. Im Untergeschoss stehen zwei Klassenzimmer zur Verfügung. Im einen wurde die Küche als Gruppenraum dazu genommen. Es handelt sich um einen multifunktionalen Raum, welcher auch an Vereine zur Verfügung gestellt werden kann. Der zweite Raum (ehemaliges Handarbeitszimmer) wurde vom Schulinspektor noch nicht bewilligt, da zu es zu wenig m2 aufweist.

8 vom Dienstag, 5. Dezember 2017 Seite 1487 Michael Burri erläutert, dass nach dem Rückweisungsantrag anlässlich der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2017 eine Situationsanalyse gemacht wurde. Dazu wurde eine kleine Spezialkommission mit Roger Eichenberger (Bildungskommission), Martin Kunz (Planungs-, Betriebs- und Baukommission) und Michael Burri (zuständiger Gemeinderat) gebildet. Gemäss Aussagen des Schulinspektors sind genügend Schulräume vorhanden und Container werden daher nicht benötigt. Zusätzliche Klassen werden in den nächsten 6 7 Jahren nicht bewilligt. Damit die nötigen Gruppenräume geschafft werden konnten, wurde die ehemalige Küche in einen multifunktionalen Gruppenraum umfunktioniert. Auf zwei Kochinseln wurden Abdeckungen montiert, welche jederzeit wieder demontiert werden können. Weiter wurden im Zimmer Ost (UG) Malerarbeiten ausgeführt. Dadurch konnte der Raum heller gestaltet werden. Aus sicherheitstechnischen Gründen musste die elektrische Installation im UG ersetzt werden. Im UG fehlt aktuell noch ein Gruppenraum. Die erarbeiteten Pläne, welche anlässlich der Auskunftserteilung präsentiert wurden, dienen der Gemeinde als Grundlage. Aus den genannten Gründen ist der beantragte Kredit von Fr. 250'000 nicht mehr nötig. Allfällige Projekte, welche die Kompetenz des Gemeinderates übersteigen, wird man selbstverständlich der Gemeindeversammlung vorlegen. Die bereits ausgeführten Arbeiten liegen in der Kompetenz des Gemeinderates. Fragen Frau Maya Eggimann möchte wissen, wo der geplante Gruppenraum entstehen soll. Michael Burri antwortet, dass dieser in der alten Waschküche realisiert wird. Paul Kummer bemerkt, dass in der heutigen digitalen Zeit, anstatt Fenster eine Videokamera installiert werden könnte. Es werden keine weiteren Fragen gestellt. Antrag des Gemeinderates Der Rückzug des Traktandums Verpflichtungskredit zur Schaffung von zusätzlichem Schulraum wird genehmigt. Beschluss Der Antrag des Gemeinderates wird mit 102 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen genehmigt GEMEINDEVERSAMMLUNG Verschiedenes, Orientierungen Güterzusammenlegung; HU Baumann informiert, dass heute die letzten Einspracheverhandlungen stattgefunden haben. Infolge Krankheit des technischen Leiters gibt es eine kleine Verzögerung. Wo keine Einigung erzielt werden konnte, wird in den nächsten Tagen eine Verfügung an die Eigentümer verschickt. Gegen den Entscheid kann dann während 30 Tagen eingesprochen werden. Der Neulandantritt ist nach wie vor für Herbst 2018 geplant.

9 vom Dienstag, 5. Dezember 2017 Seite 1488 André Cartier informiert über verschiedene Geschäfte des Gemeinderates: Die Ausarbeitung der UeO Angel wird ab sofort in Angriff genommen. Die Ortsplanungsrevision ist in Bearbeitung. Aktuell werden Zonenplan und Baureglement überarbeitet. Das Dossier Erbschaft «Schwärze» konnte nun abgeschlossen werden. Für die Gemeinde Diessbach resultiert ein Nettobetrag von Fr , welcher in die Gemeindekasse fliesst. Bei dieser Gelegenheit bittet André Cartier, an die im Jahr 2017 verstorbenen Personen zu Gedenken. Wortmeldungen aus dem Dorf: Kummer Paul möchte wissen, wer legt die Strompreise in Diessbach festlegt. Er stellt fest, dass es für die Rückspeisung fast keine Entschädigung mehr gibt. Beat Sutter erklärt, dass die Preise vom Gemeinderat beschlossen werden. Man ist an gesetzliche Vorschriften gebunden. Die Preise müssen bis der Elcom gemeldet werden. Diese werden kontrolliert. Eine Weisung der Elcom gibt vor, dass für die Entschädigung bei einer Einspeisung der gleiche Preis, wie der Einkauf für Atomstrom, anzuwenden sei. Beat Sutter betont ebenfalls, dass die KEV-Kasse leer sei obwohl im 2018 die Entschädigungen um 57% erhöht wurden. Wer noch Vergütungen zugute hat, muss also noch länger warten. Brigitta Bichsel möchte wissen, wie weit man mit dem Projekt betreffend Speztrakt Oberstufenverband ist und wie die Finanzierung vorgesehen ist. André Cartier erklärt, dass die definitiven Zahlen der Gemeinde Diessbach noch nicht vorliegen. Die Gemeinde müsste die Abschreibungen und Zinsen mit tragen. Die Kosten werden höher als Fr. 3,6 Mio. ausfallen. Christian Lüdi ergänzt, dass die Finanzierung zurzeit abgeklärt wird. Das Projekt wurde laufend verändert. Das erste Projekt, wird in abgespeckter Form weiter verfolgt. Im Mai/Juni 2018 sind Informationsveranstaltungen in den Gemeinden geplant. Urs Uttinger möchte wissen, wie es um den Wärmeverbund steht. Michael Burri informiert, dass das Schulhaus und die Mehrzweckhalle am Wärmeverbund angeschlossen sind und seit Anfang November 2017 über dieses System beheizt werden. Georg Rufer erklärt weiter, dass ab 1. November 2017 Wärme geliefert wurde. Die Anlage läuft konstant gut. 50 m3 Schnitzel wurden bis heute verheizt. Im Verlauf des Winters werden Interessierte kontaktiert. Ein Ausbau ist für Frühjahr/Sommer 2018 geplant. André Cartier fragt bei den Stimmbürger/innen nach weiteren Wortbegehren. Es erfolgen keine Wortmeldungen.

10 vom Dienstag, 5. Dezember 2017 Seite 1489 André Cartier informiert die Anwesenden über seine Demission per Ende Dies war seine letzte Gemeindeversammlung. Er beendet nach 11 Jahren sein Amt als Gemeindepräsident. Es war eine interessante Zeit. Die letzten beiden Gemeindeversammlungen haben ihm aber den Bogen gegeben. Das Vertrauen der Bevölkerung fehlt. Er hat seine Ziele erreicht und macht bereits jetzt schon Platz für neue/jüngere Stimmberechtigte und hofft dass das Vertrauen wieder zurückkehrt. André Cartier zählt einig erreichten Projekte auf, wie zum Beispiel: Güterzusammenlegung, Kauf Gewerbeland, Kauf Pfarrliegenschaft, Erbschaft Schwärze, Steuersenkung, Sanierung diverser Strassen (Scheunenberg, Gäu und Eichi). Spielplatz, Initiantin für einen Wärmeverbund. André Cartier ist dankbar, was er in dieser Zeit zusammen mit dem Gemeinderat erreichen konnte. Er dankt auch allen Delegierten und Kommissionsmitgliedern. Vizepräsident Beat Sutter verabschiedet André Cartier mit dankenden Worten und einem Präsent. Auf Anfrage des Präsidenten werden gegen die Verhandlungsführung keine Beschwerden gemeldet (OgR Art. 29). André Cartier dankt allen Personen für die rege Teilnahme am Dorfleben. Weiter dankt er dem Gemeinderat für die tolle Zusammenarbeit und allen Kommissionsmitglieder für das Engagement. Ebenfalls ist es André Cartier ein Anliegen den Vereinen für die grossartige Arbeit zu Gunsten von Diessbach zu danken. Er wünscht allen Personen eine schöne Weihnachtszeit und für das Jahr 2018 alles Gute. Alle Anwesenden sind zum anschliessenden Apéro herzlich eingeladen. GEMEINDERAT DIESSBACH B.B. Der Präsident Die Sekretärin André Cartier Ernst Hubler

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