Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Protokoll
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- Eike Küchler
- vor 7 Jahren
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1 EINWOHNERGEMEINDE WALD Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Protokoll Tag und Zeit Ort Vorsitz Protokoll Gemeinderäte Mittwoch, 22. Juni 2016, Uhr Aula der Schulanlage Wald Brönnimann Fritz, Gemeindepräsident Riedwyl Nicole, Gemeindeschreiberin Brandt Eric, Ressort öffentliche Sicherheit Burkhard Stephanie, Ressort Soziales Neuenschwander Christian, Ressort Bauwesen, Umwelt & Betriebe Staub Peter, Ressort Bildung, Kultur und Freizeit Stimmberechtigte 25 Anwesende, von 897 Stimmberechtigten (2.79 %) Nicht Stimmberechtigte Etter Andreas, Finanzverwalter Riedwyl Nicole, Gemeindeschreiberin Medien Keine Entschuldigt Brönnimann Peter, Baumannshaus 2 Kilchör Marius, Oberulmizstrasse 6 Schnegg Adrian, Stigacher 8 Stihl Christoph und Marina, Mattacher 14 Fehlmann Laura, Berner Zeitung BZ Stimmrecht Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind stimmberechtigt. Nicht stimmberechtigt sind Finanzverwalter Etter Andreas und Gemeindeschreiberin Riedwyl Nicole. Das Stimmrecht der übrigen Anwesenden wird nicht bestritten. Bekanntmachung Die Gemeindeversammlung wurde fristgerecht im Anzeiger Gürbetal Längenberg Schwarzenburgerland Nr. 20 vom 20. Mai 2016, Nr. 21 vom 26. Mai 2016 und Nr. 24 vom 16. Juni 2016 publiziert. Die Botschaft wurde in der Woche 23 in alle Haushalte verschickt. Als Stimmenzähler wird auf Vorschlag des Vorsitzenden Stauffer Thomas gewählt. Der Stimmenzähler nimmt umgehend die Anzahl der Stimmberechtigten auf. Der Gemeindepräsident macht die Anwesenden darauf aufmerksam, dass Verletzungen der Zuständigkeits- bzw. der Verfahrensvorschriften sofort zu rügen sind.
2 Traktanden 1. Jahresrechnung 2015; Beratung und Genehmigung 2. Ortsplanungsrevision; Genehmigung eines Kredites von Fr Orientierungen / Verschiedenes Die Reihenfolge der Traktanden ist unbestritten und wird stillschweigend genehmigt. V e r h a n d l u n g e n 1. Jahresrechnung 2015; Beratung und Genehmigung Referent: Brönnimann Fritz, Gemeindepräsident Ergebnis vor Abschreibungen: Aufwand Fr. 3'990' Ertrag Fr. 4'202' Ertragsüberschuss brutto Fr. 212' Ergebnis nach Abschreibungen: Ertragsüberschuss brutto Fr. 212' Harmonisierte Abschreibungen Fr. 271' Übrige Abschreibungen Fr. 50' Abschreibungen Bilanzfehlbetrag Fr Aufwandüberschuss Fr. 109' Besserstellung gegenüber dem Voranschlag Fr. 347' Der Aufwandüberschuss wird dem Eigenkapital, welches per Ende 2015 einen Bestand von rund 2.4 Mio. ausweist, belastet. Brönnimann Fritz erläutert die Abweichungen zwischen der laufenden Rechnung und dem Voranschlag anhand der funktionalen Gliederung. Die Besserstellung ist hauptsächlich auf die Bereiche Bildung, Verkehr sowie Finanzen und Steuern zurückzuführen. Die Gemeinde Wald konnte von tieferen Ansätzen bei den Schulgeldern profitieren, aber auch von geringeren Ausgaben für Schulbetrieb und -liegenschaften. An den öffentlichen Verkehr musste weniger bezahlt werden und der Strassenunterhalt ist günstiger ausgefallen. Im letzten Jahr konnten zudem hohe Rückstellungen für gefährdete Steuerguthaben aufgelöst werden. Als einzige Funktion hat die Soziale Wohlfahrt schlechter abgeschlossen, als dies im Voranschlag vorgesehen war. Von den, in der Kompetenz des Gemeinderates liegenden, Nachkredite von Fr. 34' sowie den gebundenen Nachkrediten von Fr. 75' kann die Gemeindeversammlung nur Kenntnis nehmen. Letztere umfassen unter anderem den Mehraufwand für den Lastenausgleich Soziales sowie die Einlage des Ertragsüberschusses der Wasserversorgung in die Spezialfinanzierung. Durch die Gemeindeversammlung ist kein Nachkredit zu genehmigen. Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung: Kenntnisnahme der Nachkredite von Total Fr. 109' und Genehmigung der Jahresrechnung mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 109'
3 Bericht zur Rechnungsprüfung und Datenschutzaufsicht Der Gemeindepräsident übergibt das Wort Wetter Patrick, Präsident der Rechnungsprüfungskommission, zum Verlesen des Bestätigungsberichtes. Die Jahresrechnung 2015 wurde seitens der Rechnungsprüfungskommission stichprobenweise geprüft. Es konnte festgestellt werden, dass die Rechnung sehr sauber und exakt geführt wurde. Alle gesetzlichen Vorschriften wurden eingehalten. Die Rechnungsprüfungskommission beantragt, die vorliegende Jahresrechnung per 31. Dezember 2015 mit einem Aufwand von Fr. 4'311' und einem Ertrag von Fr. 4'208' sowie einem Aufwandüberschuss von Fr. 109' zu genehmigen. Die Rechnungsprüfungskommission ist ebenfalls die Datenschutzaufsichtsstelle der Gemeinde Wald. Wetter Patrick erstattet deshalb auch noch den Bericht der Datenschutzaufsichtsstelle für das Jahr Die Datensammlungen der Einwohnergemeinde wurden kritisch geprüft und abgeklärt, welche Daten bei Anfragen bekannt gegeben wurden. Es konnte festgestellt werden, dass die gesetzlichen Grundlagen vollumfänglich eingehalten und somit dem Datenschutz die nötige Sorgfalt eingeräumt wurde. Diskussion Auf Nachfrage des Vorsitzenden wird die Diskussion nicht gewünscht. Beschluss Die Gemeindeversammlung fasst mit 25 Ja- zu 0 Nein-Stimmen (ohne Enthaltung) folgenden Beschluss: Die Nachkredite von Total Fr. 109' werden zur Kenntnis genommen und die Jahresrechnung 2015 mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 109' genehmigt. 2. Ortsplanungsrevision; Genehmigung eines Kredites von Fr. 100' Referent: Brönnimann Fritz, Gemeindepräsident Die Gemeinde Wald verfügt, auch über zehn Jahre nach der Fusion von Englisberg und Zimmerwald, noch immer über zwei baurechtliche Grundordnungen (Baureglement und Zonenpläne). Die Ortsplanung von Englisberg wurde im Jahr 2000, diejenige von Zimmerwald im Jahr 2003 genehmigt. Gleichzeitig wurden neue eidgenössische und kantonale Vorgaben in Kraft gesetzt, die eine Anpassung der Grundlagen bedingen. So haben die Gemeinden beispielsweise ihre baurechtlichen Grundordnungen den neuen Messweisen gemäss der Verordnung über Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) anzupassen oder die neuen Gewässerräume nach der Wasserbaugesetzgebung festzulegen. Das im 2014 revidierte Bauinventar der Gemeinde Wald ist in die Vorschriften zu überführen.
4 Im Januar 2016 hat der Gemeinderat daher beschlossen, mit den Vorbereitungsarbeiten für eine Ortsplanungsrevision zu beginnen. Er hat hierfür einen entsprechenden Projektierungskredit genehmigt. Die Planung wird fachlich durch das Büro Panorama AG, Bern, geleitet. Eine vom Gemeinderat speziell eingesetzte Ortsplanungskommission unterstützt die Arbeiten. Die Bevölkerung wurde mittels Flyer über den Start der Ortsplanungsrevision informiert. Sie konnte sich im Rahmen des Workshops vom 2. Mai 2016 aktiv zu den Inhalten eines räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK) für die Gemeinde Wald äussern. Dieses zeigt schematisch auf, wie sich die Gemeinde bezüglich Siedlung, Landschaft, Landwirtschaft, Verkehr, etc. entwickeln soll. Genehmigt die Gemeindeversammlung den vorliegenden Kredit, werden in einem zweiten Schritt, auf der Grundlage des räumlichen Entwicklungskonzepts, der Zonenplan und das Baureglement überarbeitet. Der aktuelle Terminplan sieht vor, dass die Bevölkerung über die Ergebnisse Anfangs 2017 informiert wird und das Gesamtdossier zur Mitwirkung vorgelegt werden kann. Kostenzusammenstellung Planungsbüro, Projektleitung Fr. 55' Geometer Fr. 9' Ortsplanungskommission, Sitzungsgelder Fr. 5' Nebenkosten Fr. 1' Reserve, Unvorhergesehenes Fr. 5' Total Fr. 75' Projektierungskredit gemäss Beschluss Gemeinderat vom Fr. 25' Total Kredit (inkl. MwSt.) Fr. 100' Die Ortsplanungsrevision ist im Investitionsprogramm vorgesehen. Folgekosten Die Folgekosten des Kredits bestehen ab 2018 aus dem linearen Abschreibungsbedarf nach HRM2 von 10% für Ortsplanungen (Fr. 10'000.00, über 10 Jahre) sowie dem Verzicht auf jährliche Zinseinnahmen von durchschnittlich Fr Gemeindepräsident Brönnimann Fritz schildert den Anwesenden einleitend die Ausgangslage und Gründe für die Ortsplanungsrevision. Im Mai wurde bereits ein Workshop für die Bevölkerung durchgeführt. Für diese Vorbereitungsarbeiten hat der Gemeinderat einen Projektierungskredit bewilligt, welcher in der Kreditvorlage eingerechnet ist. Der präsentierte Terminplan zeigt auf, dass die Hauptarbeiten im Jahr 2016 zu leisten sind, damit die Mitwirkung zum neuen Baureglement und möglichen Einzonungen im 2017 erfolgen kann. Brönnimann Fritz erklärt, dass heute keine Auskunft über Einzonungen gegeben werden kann. Die Besprechung in der Kommission sei zwar erfolgt, aber es liege noch kein Entschied des Gemeinderates vor. Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung: 1. Genehmigung des Kredites von Fr. 100' (inkl. MwSt. für die Ortsplanungsrevision). 2. Den Gemeinderat mit dem Vollzug zu beauftragen.
5 Diskussion Jaun Walter hält fest, dass der erwähnte ÖREB-Kataster nicht Bestandteil der Ortsplanungsrevision ist. Gemeindepräsident Brönnimann Fritz dankt für den Hinweis. Er erklärt, dass der ÖREB-Kataster für alle Gemeinden Pflicht sei und der Gemeinderat in eigener Kompetenz einen Kredit für die Erarbeitung genehmigt hat. Bichsel Ulrich erklärt, dass er bei der letzten Ortsplanungsrevision mitgearbeitet habe. Damals wurde bei den Grundeigentümern eine Umfrage betreffend Einzonungswünschen durchgeführt. Ihm fehle bei dieser Ortsplanungsrevision ein Ablauf und Konzept. Bis zum Orientierungsabend wurde noch mit keinem Landwirt über mögliche Einzonungen gesprochen. Sofern überhaupt Einzonungen vorgenommen werden können, aufgrund der Fruchtfolgeflächen. Seiner Ansicht nach müsste eine entsprechende Sicherheit bestehen, wenn ein Kredit von Fr. 75'000 gesprochen werden soll. Zudem wären vorgängig Abklärungen bezüglich der Planungsmehrwerte zu treffen gewesen. Brönnimann Fritz war ebenfalls bereits in die letzte Ortsplanung involviert. Er erläutert, dass die Planung diesmal von einer anderen Seite angegangen werde. Seit der Workshopveranstaltung kamen Personen mit Einzonungsbegehren auf die Gemeinde zu. Die Planungsmehrwerte sind neu vorgegeben und werden im Rahmen der Verhandlungen mit den Grundeigentümern diskutiert. Die Fruchtfolgeflächen sind in unserer Gemeinde sehr einschränkend. Es gibt jedoch Parzellen, welche sich für einen Landtausch eignen würden. Bichsel Ulrich befürchtet, dass das Geld dennoch alles gebraucht werde, auch wenn der Kanton die Ortsplanung nicht genehmigen würde. Brönnimann Fritz erörtert, dass eine Zusammenführung der Baureglemente und Zonenpläne auch ohne Einzonungen möglich ist und dass nicht alles Geld umsonst gesprochen würde. Das Wort wird nicht weiter verlangt. Beschluss Die Gemeindeversammlung fasst mit 23 Ja- und 1 Nein-Stimmen (1 Enthaltung) folgenden Beschluss: 1. Der Kredit von Fr. 100' (inkl. MwSt.) für die Ortsplanungsrevision der Gemeinde Wald wird genehmigt. 2. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt. 3. Orientierungen / Verschiedenes Strassensanierungen Referent: Neuenschwander Christian, Gemeinderat Mit der Beschlussfassung über die Strassensanierungen wurde festgelegt, dass die Gemeindeversammlung jährlich über den Stand der Arbeiten informiert werden soll. Im Frühjahr 2016 konnten die Arbeiten an der Brönnistrasse abgeschlossen werden. Gegenwärtig wird die Strasse im Baumannshaus saniert. Als nächstes Projekt soll die Sanierung der Brauchernstrasse noch in diesem Jahr vorgenommen werden. Weitere Projekte werden geplant. Vom bewilligten Rahmenkredit von 2 Mio. wurden bis dato rund Fr. 680'000 ausgegeben.
6 Parkplatz Schulanlage Wald Referent: Neuenschwander Christian, Gemeinderat Die Gemeindeversammlung hat vor 2 Jahren den Kredit für den Parkplatz bei der Schulanlage bewilligt. Die Submission konnte nun abgeschlossen werden, die Arbeitsvergabe ist noch hängig. Der voraussichtliche Baustart ist für August 2016 geplant, damit die Arbeiten bis im Winter abgeschlossen sind. Fragen aus der Versammlung Stauffer Thomas fragt an, wie es um die Löschwasserversorgung beim Heim Kühlewil stehe. Ressortleiter Neuenschwander Christian erklärt, dass das Baugesuch eingereicht wurde und noch ein Ausnahmegesuch für das Bauen in der Landwirtschaftszone nachgereicht werden musste. Das Löschwassersilo soll 2016 in den Boden. Kull Barbara fragt an, wann die Antenne im Kirchturm komme. Gemeindepräsident Brönnimann Fritz erläutert, dass dies an der Kirchgemeindeversammlung vom letzten November ein Thema war. Nach einer Zusammenkunft mit dem Kirchgemeinderat erging seitens der Einwohnergemeinde ein Schreiben an die Swisscom - insbesondere für die Durchführung einer Informationsveranstaltung und die Beantwortung kritischer Fragen. Jaun Walter stellt fest, dass nur Kanal-TV-Aufnahmen für die öffentliche Kanalisation publiziert waren. Anlässlich der Gemeindeversammlung habe er nach der gleichzeitigen Durchführung für die privaten Kanalisationen gefragt. Neuenschwander Christian und Riedwyl Nicole erklären, dass in einem ersten Schritt nur öffentliche Leitungen vorgesehen wurden. Die Privaten würden bei einem nächsten Mal miteinbezogen. Da das Wort nicht weiter genutzt wird, dankt der Vorsitzende allen Anwesenden fürs Kommen und das Vertrauen in die Arbeit der Behördenmitglieder, den Ratsmitgliedern und anderweitigen Kommissionsmitgliedern sowie der Verwaltung für die Zusammenarbeit und Geschäftsvorbereitung. An dieser Stelle wünscht er allen einen schönen Sommer. EINWOHNERGEMEINDE WALD Der Präsident: Die Sekretärin: F. Brönnimann N. Riedwyl Öffentliche Auflage vom 2. Juli 2016 bis 2. August 2016.
7 Genehmigt durch den Gemeinderat am 17. August GEMEINDERAT WALD Der Präsident: Die Sekretärin: F. Brönnimann N. Riedwyl
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