SchiedsamtsZeitung 61. Jahrgang 1990, Heft 06 Online-Archiv Seite 89a-92 Organ des BDS
|
|
- Caroline Klein
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Fälle aus der Praxis. Der Antragsteller verlässt die Sühneverhandlung Schm. S in T In der Sühneverhandlung erschien pünktlich auf Ladung der Antragsteller mit seinem Anwalt. Nachdem ich die Personalien festgestellt hatte, erklärte der Anwalt des Antragstellers, sein Mandat habe nicht die Absicht sich zu vergleichen, er bitte um Ausstellung einer Sühnebescheinigung. Meine Bemerkung, die Sache selbst sei doch noch nicht verhandelt worden, blieb unbeachtet, der Antragsteller und sein Rechtsanwalt standen auf und verließen meine Wohnung mit dem Hinweis, ich möchte die Sühnebescheinigung doch der Kanzlei zusenden, damit die Privatklage erhoben werden könne. Der Antragsgegner wäre vergleichsbereit gewesen, weil er inzwischen eingesehen hatte, daß er im Unrecht war. Er fragte mich, als die anderen gegangen waren, ob er denn jetzt trotzdem mit einer Klage rechnen müsse und welchen Sinn denn das Verfahren beim Schiedsmann bei solchem Verhalten des Antragstellers eigentlich habe. Ich habe ihm geantwortet, dass meiner Ansicht nach eine Privatklage gegen ihn ohne Sühnebescheinigung nicht erhoben werden könne. Diese Bescheinigung könne ich aber jetzt nicht erteilen. Inzwischen drängt mich der Anwalt des Antragstellers, eine Sühnebescheinigung auszustellen und droht mit einer Beschwerde an den Aufsichtsrichter. Was soll ich tun? Ihre Auskunft ist, soweit ich sehen kann richtig. Eine Privatklage ist unzulässig, solange nicht vor einer durch die Landesjustizverwaltung bestimmten Vergleichsbehörde ein Sühneversuch stattgefunden hat und der Schiedsmann bescheinigt, dass dieser Versuch erfolglos war ( 380 StPO). Sie müssen keine Sühnebescheinigung erteilen und sollten sich auch vor einer Beschwerde nicht fürchten. In dem von Ihnen geschilderten Fall hat nämlich eine Sühneverhandlung nicht stattgefunden. Es steht zwar den Beteiligten frei, ob sie sich beim Schiedsmann einigen wollen oder aber ob sie auf eine gerichtliche Strafverfolgung hinaus wollen. Aber auch dann, wenn sie schon von vornherein die Absicht haben, vor Gericht zu gehen, müssen sie den Sühneversuch durchführen. Es entspricht nicht dem Normzweck, die Sühneverhandlung als reine Formsache zu behandeln. Dazu würde man weder Bestimmungen wie den Erscheinenszwang in Strafsachen noch die Notwendigkeit einer Terminwiederholung anordnen, wie dies im Gesetz geschehen ist. Dazu kommt, dass nicht die Parteien sondern der Schiedsmann den Ablauf des Seite 1/5
2 Sühneverfahrens bestimmen. Dies gilt auch für Anwälte, die im Verfahren nach 380 StPO nicht als Vertreter sondern nur als Beistand auftreten können. Unter diesen Voraussetzungen betrachtet, hat in dem von Ihnen geschilderten Fall eine Sühneverhandlung nicht stattgefunden. Zu einer Aussprache über die Sache selbst ist es nicht gekommen, weil der Anwalt des Antragstellers die Sühneverhandlung schon vorher abgebrochen und mit seinem Mandanten den Verhandlungsraum verlassen hat. Es ist aber Sache der Verhandlungsleitung und damit des Schiedsmanns, die Verhandlung zu eröffnen und zu schließen. Dazu gehört insbesondere das ihm ausschließlich zugewiesene Recht, den Sühneversuch für gescheitert zu erklären. Solange er bei gewissenhafter Prüfung der Ansicht ist, ein Vergleich sei noch keineswegs ausgeschlossen, besteht auch keine Veranlassung, die Verhandlung zu schließen. Bevor dies nicht geschehen ist, darf eine Partei zwar den Sühneversuch abbrechen, hat aber keinen Anspruch auf Erteilung der Sühnebescheinigung. Den Parteien steht nach der Verfahrensregel nicht zu, den Sühneversuch als gescheitert anzusehen und die Verhandlung abzubrechen. Falls man diese Rechtsansicht gelten lassen wollte, besteht keine Veranlassung, das Erscheinen überhaupt zu erzwingen. Dann könnte man sogleich die Mitteilung des Antragstellers, er werde sich auf keine Fall mit dem Antragsgegner einigen, genügen lassen, und ohne mündliche Verhandlung eine Sühnebescheinigung erteilen. Allerdings sollte man dann aber auch überlegen, welchen Sinn das Vorverfahren nach 380 StPO noch hat. (Ähnlicher Fall entschieden durch AG Marl, Schztg 59/38) Personenfeststellungen Schsm. S aus H Als Schiedsmann in H erlebe ich es immer wieder, dass Antragsteller oder Auskunftsuchende zu mir kommen, ohne dass sie die genaue Anschrift bzw. Personalien des Beschuldigten mitbringen. Hier kann ich nur wenig helfen. Vielleicht ist es Ihnen möglich, in der Schiedsmannszeitung einen entsprechenden Artikel unterzubringen. Insbesondere: In welchem Umfang kann die Polizei helfen? Wann muss sie bei der Ermittlung der Personalien helfen? Wie kann der Antragsteller erreichen, dass die Polizei tätig wird? Genügt das einfache Vorbringen des Antragstellers, er möchte sich mit dem Unbekannten XY, den er jeden Freitag um Uhr an der Straßenbahnhaltestelle sieht, vor Gericht/bei der Schiedsfrau streiten und er habe halt die Personalien nicht feststellen können? muss nun ein Seite 2/5
3 Polizist für ihn die Personalien feststellen und ihm Namen und Anschrift mitteilen? Nach meinem Verständnis ist der Antragsteller letztlich auf seine privaten Ermittlungen angewiesen; die Polizei hilft nur unmittelbar am Tatort und ermittelt nicht nachträglich»nach Wunsch einzelner«. Als Schiedsmann kann ich den Antragsteller unter Hinweis auf den Beibringungsgrundsatz auffordern, einige Ermittlungen anzustellen und später mit den erforderlichen Angaben zu mir zu kommen. Dennoch bleibt mir ein ungutes Gefühl und die Unwissenheit, wo diese Dinge abschließend geregelt sind. Deshalb hier die Bitte vgl. oben um Information durch die Schiedsmannszeitung. Zu der Frage ist bereits in der Schiedsmannszeitung Stellung genommen. Wann und in welchem Umfang die Polizei zu Personenfeststellungen tätig wird, ist in der StPO geregelt. Daraus ergibt sich schon, dass solche Feststellungen nur in Strafverfahren möglich sind, und zwar in aller Regel in Strafverfahren, die Offizialdelikte betreffen. Natürlich kann der Antragsteller auch versuchen, nach einer Anzeige, die er dann zweckmäßigerweise bei der Staatsanwaltschaft stellt, ob die Polizei vielleicht auf Weisung des Staatsanwalts Ermittlungen anstellt, die zu Ergebnissen führen, die ihn interessieren. Er muss natürlich damit rechnen, dass der Staatsanwalt das Verfahren auch einstellen kann. Ihre Auffassung, dass der Antragsteller auf private Ermittlungen angewiesen ist, trifft zu. Dazu darf er sich privater Ermittlungen, auch mit Hilfe eines Ermittlungsinstituts bedienen, die er zwar bezahlen muss, aber wenn er erfolgreich ist, vom Gegner ersetzt bekommt. Sie müssen kein ungutes Gefühl haben, wenn sie Antragsteller auf den Beibringungsgrundsatz hinweisen, und sie bitten, mit den erforderlichen Angaben wieder zu Ihnen zu kommen. Verwünschung als Beleidigung Schdsf. W aus M Die in der Schdsmz 12/ beschriebene Verwünschung empfinde ich als ungeheuerlich. Ich habe selbst drei Kinder und eine solche Verwünschung während der Schwangerschaft wäre für mich eine sehr schlimme Sache gewesen, gleichgültig, ob man sich darüber uneins ist, ob so etwas eine Beleidigung sein könnte. Ich hätte als Schdsf. diesen Fall ohne zu zögern behandelt. Ich möchte auch noch folgendes Erlebnis schildern: Eine Frau wurde, sobald sie sich in ihrem Garten aufhielt, von einem 80- jährigen Nachbarn aufs Übelste und unflätig beschimpft. Da kein Schiedstermin, weder von dem alten Seite 3/5
4 Mann noch seiner Familie wahrgenommen wurde, und auf meine Intervention niemand reagierte, habe ich mich auf dem zuständigen Amtsgericht erkundigt und den Rat erhalten, die Antragstellerin solle Anzeige erstatten. Das erfolgte dann auch. Auf alle Anzeigen erhielt die Antragstellerin den Bescheid, die Sache sei belanglos. So zog sich die Angelegenheit über mehrere Jahre hin und die Belästigungen hörten erst mit dem Tod des alten Mannes auf. Mich empört, dass eine Frau über längere Zeit auf diese Weise unbestraft beleidigt werden durfte. Der alte Mann war berechtigt, seine Schecks zu unterschreiben, aber für seine Frechheiten wurde er nicht zur Rechenschaft gezogen. Ich kann mir also im hohen Alter all meinen angestauten Groll ungestraft von der Seele schreien, oder dürfen das nur alte Männer? Zur Verwünschung Ich teile Ihre Auffassung, aber leider ist nicht jede Ungeheuerlichkeit auch tatbestandsmäßig eine Beleidigung. Sie wären dagegen nicht gehindert gewesen, die Sache als Zivilsache anzunehmen. Sie hätten sie auch als Strafsache annehmen können, nur wäre im Falle, dass ein Vergleich nicht möglich gewesen wäre, eine strafrechtliche Verfolgung zweifelhaft geblieben. Dem Gedanken der Parteiaussöhnung, der das Schiedsmannsamt bestimmt, steht aber auch eine Verhandlung einer solchen»ungeheuerlichkeit«gut an. Ein Ansatzpunkt für eine zivilrechtliche Verhandlung hätte sich sicher finden lassen. Zum alten Mann Leider teilen Sie nicht mit, was der Nachbar gesagt hat. Man kann daher nicht beurteilen, ob die Äußerungen beleidigend waren oder nicht. Selbst wenn ich einmal davon ausgehe, ist es das normale Schicksal, dass der Staatsanwalt eine solche Beleidigung im Garten, an der weitere Personen nicht beteiligt waren, mangels öffentlichen Interesses einstellt und auf den Privatklageweg verweist. Mit dieser Einstellung hätte die Antragstellerin zu Ihnen kommen können BDS-Nachrichten und einen Antrag auf strafrechtliche Sühneverhandlung stellen müssen. Wenn der Antragsgegner nicht erschienen wäre, hätten Sie ein Ordnungsgeld verhängen und nach dem zweiten Termin eine Sühnebescheinigung erteilen können. Damit wäre die Antragstellerin in die Lage versetzt worden, eine Privatklage vor dem Amtsgericht zu erheben. Ob ein solches Verfahren mit Aussicht auf eine Bestrafung des Antragsgegners hätte durchgeführt werden können, ist, nachdem Sie zwischen den Zeilen selbst Bedenken an der strafrechtlichen Zurechnungsfähigkeit äußern, mehr als zweifelhaft. Gegen Menschen, die zu Beginn ihres Lebens, strafunmündige Seite 4/5
5 Kinder, oder gegen Ende ihres Lebens, stark abgebaute alte Menschen, strafrechtlich nicht verantwortlich sind, besteht kaum Aussicht, erfolgreiche Schritte zu unternehmen. Das gilt für Männer und für Frauen. Dabei ist es gleichgültig, ob der alte Mann noch Schecks unterzeichnet hat, weil im privaten Bereich bis zur förmlichen Entmündigung solche Dinge im allgemeinen unbeanstandet ablaufen, und hierzu muss man eigentlich sagen, Gott sei Dank, denn die Entmündigung ist ein schwerwiegender Eingriff. Seite 5/5
SchiedsamtsZeitung 74. Jahrgang 2003, Heft 12 Online-Archiv Seite Organ des BDS
Anfragen an die Redaktion Anfragen sind an die Redaktion zu richten. Anschrift: Burkhard Treese, Mersch 7, 59174 Kamen. Sie werden von fachkundigen Mitarbeitern des BDS beantwortet und falls sie von allgemeinem
MehrDas Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt
Das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt Nach den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) Heft-Nr.: 03C www.schiedsamt.de BDS-BV-IH.03C-02 Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt dient der
MehrSchiedsamtsZeitung 59. Jahrgang 1988, Heft 06 Online-Archiv Seite 83a-86 Organ des BDS
Das Protokoll E. Weber, Direktor des AG, Langen Schiedsmann Friedlich hat über eine Sühneverhandlungl folgendes Protokoll gefertigt: Der Schiedsmann Kampfstadt, den 14.2.1988 Bezirk I Marktplatz 1 Zum
MehrSchlichten ist besser als Richten. Die Schiedsstellen im Freistaat Thüringen
Schlichten ist besser als Richten Die Schiedsstellen im Freistaat Thüringen Schlichten ist besser als Richten Zunehmend werden Streitigkeiten - auch in Bagatellsachen - ohne vorhergehenden Versuch einer
MehrSchiedsamtsZeitung 57. Jahrgang 1986, Heft 07 Online-Archiv Seite Organ des BDS
Aufsätze Der Rechtsanwalt beim Schiedsmann Rechtsanwalt Arnold Heim, Saarbrücken (Fortsetzung aus Heft 6/1986) Nach überwiegend vertretener Auffassung liegt ein gewichtiges Hindernis für die verstärkte
MehrSchiedsamtsZeitung 25. Jahrgang 1954, Heft 09 Online-Archiv Seite Organ des BDS AUFSÄTZE
AUFSÄTZE Die Privatklage und ihre Voraussetzungen (Strafantrag und Sühneversuch) Von Städt. Rechtsrat Dr. Hülsebusch, Hagen. Die Rechtsordnung, wie sie in jedem Kulturstaate besteht, hat die Aufgabe, allen
MehrSchiedsamtsZeitung 72. Jahrgang 2001, Heft 07 Online-Archiv Seite Organ des BDS
Anfragen an die Redaktion Anfragen sind an die Redaktion zu richten. Anschrift: Burkhard Trense, Mersch 7, 59174 Kamen. Sie werden von fachkundigen Mitarbeitern des BDS beantwortet und falls sie von allgemeinem
MehrSchlichten ist besser als Richten - Was Sie über Schiedsfrauen und Schiedsmänner wissen sollten -
Schlichten ist besser als Richten - Was Sie über Schiedsfrauen und Schiedsmänner wissen sollten - Inhalt 1. Die Schiedsperson - Wer ist das? 2. Wann kann die Schiedsperson in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
MehrDas Schiedsamt. Kurzvorstellung eines Organs der Rechtspflege. (Vorgerichtliche Schlichtungseinrichtung)
Das Schiedsamt Kurzvorstellung eines Organs der Rechtspflege (Vorgerichtliche Schlichtungseinrichtung) Seite 1 Das Schiedsamt Das Schiedsamt wird geregelt durch das: Niedersächsische Gesetz über gemeindliche
MehrSchiedsamtsZeitung 33. Jahrgang 1962, Heft 03 Online-Archiv Seite Organ des BDS AUFSÄTZE
AUFSÄTZE ZUR FRAGE DER NACHPRÜFBARKEIT VON ANWALTSKOSTEN, DIE IM SÜHNEVERFAHREN ENTSTEHEN Von Reichsgerichtsrat i. R. Dr. jur. Fritz Hartung, Marburg (Lahn) Für eine Anzahl von strafbaren Handlungen, die
MehrSchiedsamtsZeitung 37. Jahrgang 1966 Heft 11 Online-Archiv Seite 182a-185
Fälle aus der Praxis Sühnetermin trotz Ablaufs der Dreimonatsfrist? 33. Schm. H. in S. Anfrage: Frau M. (schon mehrmals als Partei vor dem Schm. erschienen) verbreitete im Haus und im Bekanntenkreis über
MehrWas Sie über das Schiedsamt wissen sollten. Sich vertragen ist besser als klagen
Was Sie über das Schiedsamt wissen sollten. Sich vertragen ist besser als klagen Das Schiedsamt Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) wahr. Sie werden vom
MehrHerrn Dirk F., S. Gründe: Antragstellerin
Aus der Rechtsprechung 1. Ob es sich in einem Verfahren vor dem Schiedsamt um ein»gemischtes«verfahren handelt, entscheiden die gestellten Anträge. Herrn Dirk F., S. Antragsgegner 2. Die Anträge, a) der
MehrSchiedsamtsZeitung 58. Jahrgang 1987, Heft 02 Online-Archiv Seite 25a-28 Organ des BDS
Fälle aus der Praxis 1. Wie bekomme ich mein Taubenfutter zurück? Schiedsmann M. aus K. Bei mir hat ein Nachbar vorgesprochen. Er schilderte folgenden Sachverhalt. Ein Freund hat sich vor etwa drei Monaten
MehrSchiedsamtsZeitung 68. Jahrgang 1997, Heft 04 Online-Archiv Seite Organ des BDS
Der geohrfeigte Schüler von Dr. Wolfgang Wieners Jede Behörde, die mit dem Antrag eines Bürgers befasst wird, hat zu prüfen, ob sie für das Verlangen des Bürgers sachlich zuständig ist. Das gilt auch für
MehrSchiedsamtsZeitung. Anfragen an die Redaktion. 85. Jahrgang 2014, Heft 12
Anfragen an die Redaktion Anfragen sind an die Redaktion zu richten. Anschrift:, Mersch 7, 59174 Kamen. Sie werden von fachkundigen Mitarbeitern des BDS beantwortet und falls sie von allgemeinem Interesse
MehrWas Sie über das Schiedsamt wissen sollten. Sich vertragen ist besser als klagen
Was Sie über das Schiedsamt wissen sollten. Sich vertragen ist besser als klagen Das Schiedsamt Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) wahr. Sie werden vom
MehrSchiedsamtsZeitung 46. Jahrgang 1975, Heft 10 Online-Archiv Seite Organ des BDS
Der Minderjährige im Sühneverfahren nach neuem Recht Von Richter E. Weber, Frankfurt (Main), Schulungsleiter des BDS Durch das Gesetz zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters vom 31. 7. 1974 hat der Gesetzgelber
MehrSchiedsamtsZeitung 66. Jahrgang 1995, Heft 04 Online-Archiv Seite Organ des BDS. Verfahrensgang vor dem Schiedsamt
Verfahrensgang vor dem Schiedsamt von Dr. L.H. Serwe, Präs. d. LG a.d. Die Sühnebescheinigung Die Sühnebescheinigung ist ein amtliches Zeugnis. Es beweist, dass ein erfolgloser Sühneversuch stattgefunden
MehrInformationsblatt für die Opfer einer Straftat
REGIERUNG DES GROSSHERZOGTUMS LUXEMBURG Justizministerium Informationsblatt für die Opfer einer Straftat 2010 Gemäß Artikel 4-1 der Strafprozessordnung gelten als Opfer diejenigen Personen, die einen Schaden
MehrSchiedsamtsZeitung 66. Jahrgang 1995, Heft 03 Online-Archiv Seite 33-37 Organ des BDS
Fragen aus den Seminaren Formulare, Formulare! Formulare sind in jedem Seminar ein nahezu unvermeidbares und zugleich auch fast unerschöpfliches Thema. Oft werden Muster vorgelegt, die nicht immer praktisch
Mehr«Umgang mit Strafanzeigen»
«Umgang mit Strafanzeigen» Weiterbildung vom 17. März 2016 MLaw André Steiner, MLaw Thomas Nabholz, Umgang mit Strafanzeigen 1 Programm Begrüssung Ziel Übersicht über das Strafverfahren Aufbau und Einreichung
MehrSchlichten statt Richten. August Informationen zum Landesschlichtungsgesetz. Saarland. Minsterium der Justiz
Schlichten statt Richten August 2003 Informationen zum Landesschlichtungsgesetz Saarland Minsterium der Justiz Schlichten statt Richten Liebe Bürgerinnen und Bürger! Mit diesem Leitfaden will ich Sie über
MehrSchiedsamtsZeitung 44. Jahrgang 1973, Heft 05 Online-Archiv Seite Organ des BDS
Entscheidungen der Aufsichtsbehörden 1. Der Schiedsmann darf eine Ordnungsstrafe wegen Ausbleibens einer Partei nicht festsetzen, wenn für die Straftat ein Sühneversuch nicht gesetzlich vorgeschrieben
MehrSchlichtungs- und Kostenordnung der Schlichtungsstelle Wuppertal-Langerfeld als Gütestelle im Sinne des 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
Schlichtungs- und Kostenordnung der Schlichtungsstelle Wuppertal-Langerfeld als Gütestelle im Sinne des 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO 1 Die Schlichtungsstelle ist zuständig für die Schlichtung nach 53 des Justizgesetzes
MehrSchiedsamtsZeitung 29. Jahrgang 1958, Heft 11 Online-Archiv Seite Organ des BDS
Fälle aus der Praxis Körperverletzung, Notwehr, Schadenersatz 42. Schm. G. T. in G. Anfrage: Ziegeleiarbeiter Schl. beantragte mündlich bei mir zu Protokoll die Anberaumung eines Sühnetermins gegen Gastwirt
MehrAntrag auf Einrichtung einer Beistandschaft
Antrag auf Einrichtung einer Beistandschaft zur Feststellung der Vaterschaft Geltendmachung des Unterhaltsanspruches des Kindes Geburtsdatum/voraussichtlicher Geburtstermin Standesamt/Geb.Reg.Nr. Elternteil
MehrSchiedsamtsZeitung. 85. Jahrgang 2014, Heft 1
Anfragen an die Redaktion Anfragen sind an die Redaktion zu richten. Anschrift: Burkhard Treese, Mersch 7, 59174 Kamen. Sie werden von fachkundigen Mitarbeitern des BDS beantwortet und falls sie von allgemeinem
MehrFührung der Bücher im Schiedsamt
Bezirksvereinigung Göttingen Führung der Bücher im Schiedsamt Referent: Gunther Schwitters, Schiedsmann im Flecken Bovenden und Mediator Führung der Bücher und Formulare Wann wird was und wo in die Bücher
MehrSchiedsamtsZeitung 41. Jahrgang 1970, Heft 05 Online-Archiv Seite Organ des BDS. Schiedsmannsordnung Nordrhein-Westfalen
Schiedsmannsordnung Nordrhein-Westfalen Gesetz über das Schiedsmannswesen Vom 10. März 1970 (GV. NW. 1970 S. 194) Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: Artikel 1
MehrEUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE
Nichtamtliche Übersetzung aus dem Englischen EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE FÜNFTE SEKTION ENTSCHEIDUNG Individualbeschwerde Nr. 51314/10 H. und H../. Deutschland Der Europäische Gerichtshof
MehrSchiedsamtsZeitung 66. Jahrgang 1995, Heft 09 Online-Archiv Seite 137a-140 Organ des BDS
Fälle aus der Praxis Bin ich zuständig? Schm. M in K (M.-V.) Der A bittet den Antragsteller C zur Schlichtungsverhandlung vorzuladen. Dazu trägt er vor: Vor zwei Wochen sei bei ihm eingebrochen und die
MehrDie Beschwerde gegen die einen Ablehnungsantrag zurückweisende Entscheidung im Familienverfahren
Leitsatz: Die Beschwerde gegen die einen Ablehnungsantrag zurückweisende Entscheidung im Familienverfahren unterliegt im Anwaltszwang. OLG Dresden, 20. Familiensenat, Beschluss vom 25. März 2013, Az.:
MehrZwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten
Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 01.10.2014 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das Aufgabenblatt. Bitte keine Zusatzblätter verwenden!
MehrSchiedsamtsZeitung 63. Jahrgang 1992, Heft 12 Online-Archiv Seite Organ des BDS
Fehlende Zustellungsnachweise Schm. Sch. in B. (NW) Ladungen und Ordnungsgeldbescheide sollen vom Schiedsmann den Parteien persönlich gegen Empfangsbekenntnis ausgehändigt oder durch die Post zugestellt
MehrZwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten
Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 11.03.2015 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das Aufgabenblatt. Bitte keine Zusatzblätter verwenden!
MehrGEBRAUCHSANWEISUNG -DER RECHTSANWALT-
GEBRAUCHSANWEISUNG -DER RECHTSANWALT- Wählen Sie Ihren Rechtsanwalt bewusst... Die Wahl des Rechtsanwalts ist eine persönliche Wahl, die viele Gründe haben kann, bspw. eine fachliche Spezialisierung, ein
MehrLeitsatz. OLG Dresden, 7. Senat, Beschluss vom , Az: 7 AR 42/01. ³ ³ ³ ³ ³ ³ ³ ³ Oberlandesgericht ³ ³ ³ ³ Dresden ³ ³ ³ ³
Leitsatz 1. Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt der Amtsermittlungsgrundsatz gemäß 12 FGG. Es müssen daher alle Möglichkeiten der Aufklärung des Sachverhaltes durch Befragung der Beteiligten,
MehrSchiedsamtsZeitung 41. Jahrgang 1970, Heft 04 Online-Archiv Seite Organ des BDS
Die Schiedsmannsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Von Ministerialrat Dr. Wolfgang Wieners, Krefeld Der Landtag NRW hat am 25. Februar 1970 das "Gesetz über das Schiedsmannswesen" verabschiedet.
MehrOberlandesgericht Dresden, 20. Zivilsenat - Familiensenat - Beschluss vom , Az.: 20 UF 0526/10
Leitsatz: Bei einer kurzen Ehe i.s.v. 3 Abs. 3 VersAusglG muss der Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht unter Beachtung der Frist des 137 Abs. 2 Satz 1 FamFG gestellt werden. Oberlandesgericht
MehrHanseatisches Oberlandesgericht in Bremen
Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Geschäftszeichen: 4 WF 19/13 = 67 F 3454/12 Amtsgericht Bremen B e s c h l u s s In der Familiensache [ ], Antragsteller, Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin
MehrIn dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren. der Frau..., Antragstellerin und Beschwerdeführerin,
OBERVERWALTUNGSGERICHT FÜR DAS LAND BRANDENBURG BESCHLUSS 3 B 12/02 10 L 204/01 Potsdam In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren der Frau..., Antragstellerin und Beschwerdeführerin, Prozessbevollmächtigte:
MehrSchlichtungs- und Kostenordnung des Bonner Anwaltvereins e.v. Präambel
Schlichtungs- und Kostenordnung des Bonner Anwaltvereins e.v. Präambel Der Anwaltverein ist als Schlichtungsstelle zugelassen. Die Schlichtung wird durch Rechtsanwälte vorgenommen, die vom Anwaltverein
MehrSo bemisst sich die Gebühr beim zweiten Versäumnisurteil nach dem Vollstreckungsbescheid. von RA Norbert Schneider, Neunkirchen
So bemisst sich die Gebühr beim zweiten Versäumnisurteil nach dem Vollstreckungsbescheid. von RA Norbert Schneider, Neunkirchen Wird der Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid im streitigen Verfahren
MehrSchiedsamtsZeitung 40. Jahrgang 1969 Heft 08 Online-Archiv Seite 120a-122
Fälle aus der Praxis Bedrohung durch Drohbriefe Unzuständigkeit bei Nötigung 7. Schm. J. W. in M.: Anfrage: Die Verkäuferin Frau A. D. in M. will bei mir einen Sühneantrag wegen Bedrohung durch Drohbriefe
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHES LANDESSOZIALGERICHT BESCHLUSS
Az.: L 5 SF 24/12 B KO SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES LANDESSOZIALGERICHT BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren - Beschwerdeführer - Prozessbevollmächtigte: g e g e n Land Schleswig-Holstein, vertr.d.d. Kostenprüfungsbeamten
MehrSchiedsamtsZeitung 47. Jahrgang 1976, Heft 03 Online-Archiv Seite 40a-44 -Organ des BDS
Rechtsanwälte und Sühneverfahren Von Justizoberamtmann a.d. Karl Drischler, Lüneburg Der Schm. hat in den letzten Jahren in verstärktem Maße mit Rechtsanwälten zu tun. Immer wieder wird deshalb auch bei
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF VII ZB 30/02 BESCHLUSS vom in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO 494 a a) Einer Klageerhebung im Sinne von 494 a Abs. 1 ZPO steht die Erhebung einer Widerklage gleich.
MehrSchiedsamtsZeitung 22. Jahrgang 1951, Heft 03 Online-Archiv Seite 38a-45 Organ des BDS
Wer kann in Strafsachen vor dem Schiedsmann Antragsteller oder Beschuldigter sein? Von Reichsgerichtsrat a. D. Dr. jur. Fritz Hartung Die SchO enthält keine Bestimmungen darüber, wer in Strafsachen (als
MehrSchiedsamtsZeitung 31. Jahrgang 1960, Heft 02 Online-Archiv Seite 29a - 33 Organ des BDS
FÄLLE AUS DER PRAXIS Anfragen sind portofrei an die Schriftleitung der Schiedsmanns-Zeitung", Marburg- Lahn, Wilhelmstraße 49, zu richten. Es ist darin genau der Sachverhalt des in Betracht kommenden Falles
MehrDas gerichtliche Mahnverfahren
Das gerichtliche Mahnverfahren Die Zahlungsmoral ist nach wie vor unbefriedigend. Zahlt der Kunde nicht, bestehen zwei Möglichkeiten, die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen: Klageverfahren vor den
MehrRechtsschutzhilferichtlinien
Landeshauptstadt München Personal- und Organisationsreferat P 1 Recht Rechtsschutzhilferichtlinien für die Dienstkräfte der Landeshauptstadt München Rechtsschutzhilferichtlinien 1. Rechtsschutzhilfe in
MehrZwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten
Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 23.09.2015 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule «Kennnummer» «Name», «Vorname» «Berufsschule» Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das
MehrJust & Partner Rechtsanwälte
Ratgeber Was tun bei einer polizeilichen Vorladung? Sie haben unter Umständen kürzlich von der Polizei ein Schreiben erhalten, in dem Sie als Zeuge oder als Beschuldigter vorgeladen werden und interessieren
MehrWas Sie über das Schiedsamt wissen sollten
Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Was Sie über das Schiedsamt wissen sollten www.justiz.nrw.de Das Schiedsamt Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen)
MehrSchiedsamtsZeitung 27. Jahrgang 1956, Heft 12 Online-Archiv Seite 183a-187 Organ des BDS DIE ORDNUNGSSTRAFE IN FRAGEN UND ANTWORTEN
DIE ORDNUNGSSTRAFE IN FRAGEN UND ANTWORTEN Von Schm. H. Heid, Brühl, Bez. Köln 1) Was versteht man unter einer Ordnungsstrafe? Eine Ordnungsstrafe ist nach der SchO eine Geldstrafe, die wegen Nichtbefolgung
MehrSchlichtungsordnung gemäß 18 Absatz 2 Satz 3 Postgesetz (SchliO-Post)
Schlichtungsordnung gemäß 18 Absatz 2 Satz 3 Postgesetz (SchliO-Post) [Veröffentlicht im Amtsblatt der Bundesnetzagentur Nr. 06/2016 vom 6. April 2016] Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften 1 Anwendungsbereich
MehrAufnahmebogen. Verbraucherinsolvenz / Restschuldbefreiung
Aufnahmebogen Verbraucherinsolvenz / Restschuldbefreiung elfstricheins die Kanzlei im Konsul-Acker-Haus Roland Hoheisel-Gruler Rechtsanwalt // Mediator Fachanwalt für Familienrecht Josefinenstraße 11/1
Mehr2 in 1. Recht einfach: Schadensersatz im Strafprozess. www.justiz.nrw.de
2 in 1 Recht einfach: Schadensersatz im Strafprozess. www.justiz.nrw.de Opfer von Straftaten haben bereits im Strafverfahren die Möglichkeit, eine gerichtliche Entscheidung über Entschädigungsansprüche
MehrEinstellungsverfügungen
Einstellungsverfügungen - Kurzübersicht / Seite 1 Einstellungsverfügungen A. Einstellung gem. 170 II StPO Bei prozessualer Tat i.s.v. 155, 264 StPO, die nicht nachweisbar ist, nicht strafbar ist oder für
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 1 DB 1.06 VG 38 K 395/04.BDG In dem Beschwerdeverfahren des Ministerialdirektors a.d.,, - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt, - Beteiligte: Bundesrepublik Deutschland,,,
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 WDB 6.12 TDG N 1 WL 1/12 In der Disziplinarsache des Herrn Stabsfeldwebel,, - Verteidiger: Rechtsanwalt, - hat der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts
MehrSchiedsamtsZeitung 50. Jahrgang 1979, Heft 10 Online-Archiv Seite 150a-155 -Organ des BDS
Strafantragsfrist, Verfolgungsverjährung und Strafantrag Von Schiedsmann Horst Laue, Berlin 1. Die Strafantragsfrist Die Strafantragsfrist ( 77b StGB) und die Verfolgungsverjährung ( 78 StGB) sind zwei
MehrSchiedsamtsZeitung 43. Jahrgang 1972, Heft 11 Online-Archiv Seite 164a-168 -Organ des BDS
Erfahrungen eines Schiedsmannes bei der Zuziehung von Dolmetschern zur Sühneverhandlung (nach dem HSchG) Von Schiedsmann Ludwig Schirling, Darmstadt Durch das Gesetz zur Änderung des HSchG vom 7. 10. 1970
MehrHerzlich Willkommen zum Vortrag: Vorblatt zum Protokollbuch Kassenbuch und Kostenrechnung
Herzlich Willkommen zum Vortrag: Vorblatt zum Protokollbuch Kassenbuch und Kostenrechnung Gunther Schwitters Schiedsmann und Mediator im Flecken Bovenden Gliederung des Vortrages Die gesetzlichen Grundlagen
MehrHäufige Zweifelsfragen bei einfachen Melderegisterauskünften
Seite 1 von 7 Verwaltungsrecht Häufige Zweifelsfragen bei einfachen Melderegisterauskünften 26.05.2017 Newsletter 05/2017: "Einfache" Melderegisterauskünfte heißen nur deshalb so, weil der Antragsteller
MehrSchiedsamtsZeitung 34. Jahrgang 1963, Heft 02 Online-Archiv Seite 24-27 Organ des BDS
Fälle aus der Praxis Nichtigkeit eines beim Schm. geschlossenen Vergleiches, weil Anwaltskosten des Antragstellers übersehen sind? 7. Schm. W. B. in 0. Anfrage: Als Schm. für die Stadt 0. hatte ich einen
MehrDIRO-Strafrechtstag 2016 in Hagen
DIRO-Strafrechtstag 2016 in Hagen Kostentragungspflicht im Strafverfahren bei Freisprüchen und Einstellungen von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Ingo E. Fromm caspers mock Anwälte Koblenz
MehrSchadensersatz im Strafprozess
Schadensersatz im Strafprozess 1. Wer kann Schadensersatz im Strafprozess verlangen? Wer Opfer einer Straftat geworden ist, kann Schadensersatz oder Schmerzensgeld nicht nur durch eine Klage vor dem Zivilgericht,
Mehr2 Ob 600/84. gefasst:
2 Ob 600/84 Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Piegler als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Kralik,
MehrAnfrage an Polizeipräsidentin Heide Flachskampf-Hagemann
Anfrage an Polizeipräsidentin Heide Flachskampf-Hagemann Der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf und der Justizminister von NRW vertreten den Standpunkt, es sei gegen mich kein Tatbestand geschildert worden,
MehrRelevante Bestimmungen der Österreichischen Strafprozessordnung
Relevante Bestimmungen der Österreichischen Strafprozessordnung II. Beschlagnahme 143. (1) Werden Gegenstände gefunden, die für die Untersuchung von Bedeutung sein können oder dem Verfall oder der Einziehung
MehrFranz X. Ritter, Rechtsanwalt Stand 03/2011 VERFAHRENSORDNUNG. Anwendungsbereich
Franz X. Ritter, Rechtsanwalt Stand 03/2011 Anwendungsbereich VERFAHRENSORDNUNG 1 (1) Herr Rechtsanwalt und Mediator Franz X. Ritter (im folgenden "Mediator") ist staatlich anerkannte Gütestelle im Sinne
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht
6 W 2/08 Brandenburgisches Oberlandesgericht 4 O 6/05 Landgericht Cottbus (Geschäftsnummer der Vorinstanz) Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Rechtsanwaltsvergütungssache betreffend den
MehrFachanwalt für Familienrecht Notar. Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsanwalt Ulrich Amthauer Fachanwalt für Familienrecht Notar Rechtsanwalt Carsten Paulini Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Familienrecht Rechtsanwälte Amthauer Rohde & Paulini, Waageplatz
MehrStrafprozessordnung - StPO -
Strafprozessordnung - StPO - A. Einleitung 7 B. Grundsätze des Strafverfahrens 8 I. Offizialprinzip 9 II. Akkusationsprinzip 10 III. Legalitätsprinzip 10 IV. Opportunitätsprinzip 10 V. Untersuchungsgrundsatz
MehrDER VERFASSUNGSGERICHTSHOF DES FREISTAATES SACHSEN
Vf. 120-IV-07 (HS) Vf. 121-IV-07 (e.a.) DER VERFASSUNGSGERICHTSHOF DES FREISTAATES SACHSEN IM NAMEN DES VOLKES Beschluss In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde und den Antrag auf Erlass einer
MehrVU VERFAHRENSRECHT. Stoffwiederholung
VU VERFAHRENSRECHT Stoffwiederholung In der Klausur immer auf Rechtsvorschriften Bezug nehmen! 95 Ist der Landesgesetzgeber oder der Bundesgesetzgeber befugt, das Verwaltungsverfahren gesetzlich zu regeln?
MehrAktualisierungsdienst Bundesrecht
Aktualisierungsdienst Bundesrecht 312-2 Strafprozessordnung (StPO) 3. Aktualisierung 2015 (25. Juli 2015) Die Strafprozessordnung wurde durch Art. 1 Nr. 1 bis 12 des Gesetzes zur Stärkung des Rechts des
MehrWann kann Ihnen die Schiedsperson helfen?
Wann kann Ihnen die Schiedsperson helfen? In diesen Fällen kann Ihnen die Schiedsfrau / der Schiedsmann weiterhelfen: Ihre Freundin zahlt das geliehene Geld nicht zurück? Vom Nachbargrundstück hängen Baumäste
MehrSchiedsordnung für das Deutsche Rote Kreuz
(1) Alle Rechtsstreitigkeiten Schiedsordnung für das Deutsche Rote Kreuz Entwurf, Stand 28.04.2008 1 Umfang der Schiedsgerichtsbarkeit a) zwischen Organisationen oder Einrichtungen des Deutschen Roten
MehrSchiedsamtsZeitung 43. Jahrgang 1972, Heft 12 Online-Archiv Seite 182a-188 -Organ des BDS
Die Vergleichsniederschrift Von Justizoberinspektor Horst Buchberger, Münster (Westf.) Erstrebtes Ergebnis jeder Sühneverhandlung ist die Beilegung der Streitigkeit, die gütliche Einigung der Parteien,
MehrZeugenhilfe Karlsruhe
Zeugenhilfe Karlsruhe Beratung für Zeugen Sie sind vielleicht das erste Mal als Zeuge vor Gericht geladen. Die Gerichte sind auf die Mitwirkung von Zeugen zur Aufklärung des Sachverhaltes dringend angewiesen.
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss
10 WF 261/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht 5.3 F 188/06 Amtsgericht Frankfurt (Oder) 019 Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache der Frau S Q, Antragstellerin und Beschwerdeführerin,
MehrEinstellungsverfügungen
Einstellungsverfügungen - Kurzübersicht / Seite 1 Einstellungsverfügungen A. Einstellung gem. 170 II StPO Bei prozessualer Tat i.s.v. 155, 264 StPO, die für die Verfahrenshindernis besteht nicht nachweisbar
MehrDeine Daten. Am Markt Bremen Telefon: Fax: Adresse:
Deine Daten Du hast Geld, das wir für dich aufbewahren oder ein Konto bei uns, um ohne Bargeld bezahlen zu können. Darum wissen wir Einiges über dich. Dieses Wissen nennt man auch Daten. Auf den nächsten
MehrRede. von Dr. Manfred Döss Vorstand Recht und Compliance der Porsche Automobil Holding SE
Rede von Dr. Manfred Döss Vorstand Recht und Compliance der Porsche Automobil Holding SE Bilanzpresse- und Analystenkonferenz am 21. März 2017 in Stuttgart Sendesperrfrist: Redebeginn Es gilt das gesprochene
MehrDeine Daten. Datenschutzbeauftragter Stau 15/ Oldenburg Telefon: Fax:
Deine Daten Du hast Geld, das wir für dich aufbewahren oder ein Konto bei uns, um ohne Bargeld bezahlen zu können. Darum wissen wir Einiges über dich. Dieses Wissen nennt man auch Daten. Auf den nächsten
MehrSchiedsamtsZeitung 50. Jahrgang 1979, Heft 10 Online-Archiv Seite 146a-150 -Organ des BDS
Noch einmal Entmündigt Bemündigt was nun? Von Justizoberamtmann a. D. Karl Drischler, Lüneburg Der Beitrag von Bodei unter der obigen Überschrift gibt Anlaß zu einigen ergänzenden Ausführungen. 1. Einleitung
MehrBeschluss vom 23. Mai 2012 Strafkammer
B u n d e s s t r a f g e r i c h t T r i b u n a l p é n a l f é d é r a l T r i b u n a l e p e n a l e f e d e r a l e T r i b u n a l p e n a l f e d e r a l Geschäftsnummer: SK.2012.5 Beschluss vom
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 18. Juli in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF VI ZR 52/16 BESCHLUSS vom 18. Juli 2017 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 85 Abs. 2, 233 Satz 1 B, Fe Ein Prozessbevollmächtigter muss seine Partei darüber
MehrVortrag zum Thema. Zugang zum Recht. oder. Wie bekomme ich meinem Recht?
Vortrag zum Thema Zugang zum Recht oder Wie bekomme ich meinem Recht? Personalien Silke Brewig-Lange geboren in Karl-Marx-Stadt / Chemnitz Jura-Studium an der Universität Leipzig Einzelanwalt mit eigener
MehrEHRENSATZUNG DER ARCHITEKTENKAMMER MECKLENBURG-VORPOMMERN
EHRENSATZUNG DER ARCHITEKTENKAMMER MECKLENBURG-VORPOMMERN Auf Grund des 20 Absatz 1 Nummer 1 i. V. m. 22 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10 und 33 Absatz 6 des Architekten- und Ingenieurgesetzes (ArchIngG M-V)
MehrVerfahrensordnung des Anwaltverein Mönchengladbach e.v. für die Schlichtungseinrichtung gem. Ausführungsgesetz zu 15 a EGZPO
Seite 1 von 5 Verfahrensordnung des Anwaltverein Mönchengladbach e.v. für die Schlichtungseinrichtung gem. Ausführungsgesetz zu 15 a EGZPO Der Anwaltverein Mönchengladbach e. V. ist Gütestelle im Sinne
MehrVERWALTER UND ANGESTELLTER ÖFFENTLICHER KÖRPERSCHAFTEN
Das Produkt VERWALTER UND ANGESTELLTER ÖFFENTLICHER KÖRPERSCHAFTEN Verwalter und Angestellter öffentlicher Körperschaften ist das Produkt für öffentliche Angestellte, das die wichtigsten Rechtsschutzanforderungen
MehrSchiedsamtsZeitung 37. Jahrgang 1966 Heft 12 Online-Archiv Seite 195a-200
Fälle aus der Praxis Beleidigung durch anonymen Brief. Beweisfrage 37. Schm. H. K. in B. Anfrage: Am 15. 6. fand bei mir eine Sühneverhandlung statt. Der frühere Bürgermeister G. hatte Frau A. beschuldigt,
MehrRECHTSANWALT WOLFGANG SPECHT. Schlichtungs - und Kostenordnung. Präambel
MEDIATOR ANERKANNTE GÜTESTELLE FÜR AUSSERGERICHTLICHE STREITSCHLICHTUNG KOLUMBASTR. 5 50667 KÖLN TELEFON (0221) 44 50 72 TELEFAX (0221) 42 01 932 LG-FACH K 1498 E-MAIL KANZLEI@WOLFGANG-SPECHT.DE Schlichtungs
MehrHanseatisches Oberlandesgericht in Bremen
Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Geschäftszeichen: 4 WF 82/16 = 69 F 6850/15 Amtsgericht Bremen erlassen durch Übergabe an die Geschäftsstelle: Bremen, 14.11.2016 gez. Packhäuser, Amtsinspektorin
MehrGeschäftsstelle der Schiedsstelle Jugendhilfe gemäß 78 g SGB VIII für Westfalen-Lippe. In dem Schiedsgerichtsverfahren. g e g e n
Geschäftsstelle der Schiedsstelle Jugendhilfe gemäß 78 g SGB VIII für Westfalen-Lippe Ausfertigung Az.: 50 51 00 78-1/01 In dem Schiedsgerichtsverfahren, - Antragsteller g e g e n - Antragsgegner hat die
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 1 WB 50.13 In dem Wehrbeschwerdeverfahren des Herrn,, - Bevollmächtigte:, - hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts durch die Vorsitzende Richterin
Mehr