B IOPLAN. B-Plan Nr. 74 Schlei-Terrassen der Stadt Kappeln -

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1 B-Plan Nr. 74 Schlei-Terrassen der Stadt Kappeln - Faunistische Potenzialanalyse Fledermäuse auf dem ehemaligen Gelände des Marinewaffenarsenals Auftraggeber: AMA Marina Schleiterrassen GmbH & Co. KG Rolandsbrücke Hamburg Tel.: Schellhorn, d Auftragnehmer und Bearbeitung: B IOPLAN Biologie & Planung Dipl.-Geogr. Hauke Hinsch Wehrbergallee Schellhorn Hauke.Hinsch@bioplan-sh.de

2 B-Plan Nr. 74 Schleiterrassen der Stadt Kappeln - Faunistische Potenzialanalyse Fledermäuse Inhaltsverzeichnis: 1 Veranlassung und methodisches Vorgehen Kurzbeschreibung des Plangebiets Potenzialanalyse Fledermäuse Methoden Allgemeines Untersuchungsergebnisse Ergebnisse der Detektorerfassung Ergebnisse der Horchboxen Ergebnisse der Höhlenbaumerfassung Ergebnisse der sommerlichen Gebäudeüberprüfung (Quartiereignung) Ergebnisse der winterlichen Gebäudeüberprüfung (Winterquartierkontrolle) 15 5 Konflikpotenzial (artenschutzrechtliche Zusammenfassung) Literatur Seite 2

3 B-Plan Nr. 74 Schlei-Terrassen, der Stadt Kappeln - Faunistische Potenzialanalyse Fledermäuse 1 Veranlassung und methodisches Vorgehen Die Stadt Kappeln plant mit hoher Intensität die Folgenutzung des von der Bundeswehr aufgegebenen ehemaligen Marinewaffenarsenals im Ortsteil Ellenberg (s. Deckblatt). Das Neubaugebiet soll über die Barbarastraße erschlossen werden. Die AMA Marina Schleiterrassen GmbH & Co. KG plant dort ein allgemeines Wohngebiet mit Naherholungseffekt. Im Nordwesten sind schwimmende Häuser samt angegliedertem Sportboothafen an der Schlei geplant. Im Südwesten sollen an der Schlei zwei Aussichtsplattformen und im Osten an der Barbarastraße ein Tennisplatz mit Spielplatz und einem großen Parkplatz entstehen. Die Wohnbebauung soll durch unterschiedlichste Bebauung geprägt werden. So sollen Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und im Süden Reihenhäuser entstehen. Eine detaillierte Vorhabensbeschreibung findet sich in dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (B.i.A., i. Vorb.). Damit die Neugestaltung eines Wohngebietes realisiert werden kann, ist zunächst der Abriss aller auf dem Gelände vorhandenen Gebäude notwendig. Darüber hinaus ist ein Großteil des Gehölz- und Baumbestandes zur Rodung ausgewiesen. Zur Beurteilung möglicher vorhabensbedingter Auswirkungen auf die Artengruppe der Fledermäuse sollte der Artenbestand im Zuge einer erweiterten faunistischen Potenzialanalyse mit Vor- Ort-Erfassungen ermittelt werden. Der hier vorgelegte Bericht stellt die Ergebnisse der Erfassungen vor und behandelt die möglichen Auswirkungen der vorliegenden Planungen auf die Artengruppe der Fledermäuse. Der Betrachtungsraum für die Fledermauserfassung umfasst den gesamten Planungsraum (vgl. Deckblatt & Abbildung 1). Die Untersuchungsergebnisse finden Eingang in den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (B.i.A., i. Vorb.). Seite 3

4 2 Kurzbeschreibung des Plangebiets Das B-Plangebiet Nr. 74 grenzt im Westen an die Schlei. Im Osten wird das Gebiet durch die Barbarastraße, im Süden durch die Neustädter Straße begrenzt. Es liegt innerhalb einer bereits bestehenden Wohnsiedlung von Einfamilien- und Reihenhäusern. Das ehemalige Bundeswehrgelände ist mit der eher lockeren Bebauung städtisch geprägt und besitzt mehrere naturnahe Flächen. So finden sich vor allem im Uferbereich der Schlei größere Röhrichtbestände und angrenzende Gehölze in Hanglage. Große Bereiche sind wie z.b. die Parkplatzflächen und der ehemalige Exzerzierplatz im Südwesten vollversiegelt. Der Gebäudebestand ist in einem ausgesprochen schlechten Erhaltungszustand. Lediglich das ehemalige Schwimmbad welches noch für die Öffentlichkeit in Betrieb ist ist in einem sehr guten Zustand. Die Lagerhalle (Gebäude Nr. 26, vgl. Abbildung 1 & Tabelle 3) ist an den Zoll als Fahrzeughalle vermietet. Aufgrund der langen stillgelegten Nutzung sind der Sportplatz, die große Brachfläche im Südwesten als auch alle kleineren mit Bäumen und Gehölzen bestandenen Freiflächen der Sukzession ausgesetzt. Dieser wird versucht, mittels extensiver Schafhaltung entgegen zu wirken. 3 Potenzialanalyse Fledermäuse 3.1 Methoden Die Gruppe der Fledermäuse wurde mittels einer erweiterten Potenzialanalyse bearbeitet. Hierbei wird das Artenspektrum durch einen fachgutachterlichen Abgleich der artspezifischen Habitatansprüche mit den im Plangebiet vorkommenden Lebensraumstrukturen ermittelt, gestützt durch drei nächtliche Geländebegehungen mit Detektorerfassung und Horchboxeneinsätzen. Zur Erfassung der Fledermausbestände wurden am 22./23.07., / und 12./ drei mehrstündige, nächtliche Detektorbegehungen durchgeführt. Sie umfassten neben einer Einschätzung der Lebensraumausstattung und einer groben Gebäudebegutachten hinsichtlich ihrer Eignung als Quartierstandorte (sowohl einer sommerlicher als auch winterlichen Quartiereignung für Fledermäuse) auch eine konkrete Erhebung der zu dieser Zeit angetroffenen Fledermausfauna. Die Untersuchungen wurden optisch und akustisch mittels Ultraschalldetektoren (Pettersson D240x und Pettersson D100) von zwei Personen gleichzeitig durchgeführt. Zusätzlich wurden an den ersten beiden Terminen jeweils 5 sog. Horchboxen (stationäre Erfassungssysteme) im Gelände positioniert. Die Horchboxen wurden vor Beginn der Dämmerung ausgebracht und erst in den frühen Morgenstunden wieder eingeholt. Die Standorte der Horchboxen sind in Abbildung 1 dargestellt, die Ergebnisse sind der Tabelle 3 zu entnehmen. Ergänzend zu Seite 4

5 den Detektorbegehungen fand an allen drei Terminen eine Schwärmphasenkontrolle in den frühen Morgenstunden statt. Weiterhin erfolgte vor Beginn der 1. Begehung zur Erfassung der Fledermausarten eine Suche nach möglichen Baumquartieren im Plangebiet (Höhlenbaumkartierung). Die berücksichtigte Datengrundlage wird hinsichtlich Umfang und Aktualität als ausreichend erachtet, um die möglichen vorhabensbedingten Beeinträchtigungen angemessen beurteilen zu können und werden in den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (B.i.A. i. Vorb.) übernommen. 3.1 Allgemeines Fledermäuse sind auf Grund ihres Jahreszyklus (vgl. Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen) und der Ansprüche an die verschiedenen Habitate (Strukturvielfalt, z.t. spezifische Strukturen der Quartiere und Jagdgebiete) sowie ihres Nahrungsbedarfs (reiches Angebot an Insekten, z.t. spezifische Insektengruppen) als hochintegrierende Indikatoren der Landschaftsqualität anzusehen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der anthropogene Einfluss und somit die Umgestaltung der Naturlandschaft in eine Kulturlandschaft, was i.d.r. mit einem Rückgang der Artenvielfalt einhergeht, d.h. es weisen solche Landschaften bestimmte Arten und insgesamt eine große Artenvielfalt auf, deren Entwicklung langsam verläuft, die keinen massiven Veränderungen durch den Menschen ausgesetzt waren. Dennoch macht die Nutzung von Gebäuden (Synanthropie) einige Fledermausarten zu einem wichtigen Indikator gerade für den menschlichen Siedlungsund Wirtschaftsraum (DIETZ et al. 2007). Arten- und Individuenzahlen geben also Auskunft über die Naturnähe eines Gebietes, wobei wegen des komplexen Lebenszyklus das betrachtete Gebiet nicht zu kleinräumig gewählt werden darf bzw. andernfalls immer die (Biotop-) Vernetzungen berücksichtigt werden müssen. Ebenso ist eine sinnvolle, dem Naturschutzrecht Rechnung tragende Bewertung eines Gebietes nur möglich, wenn ein ganzer Jahreszyklus berücksichtigt wird. Die einheimischen Fledermäuse unterliegen einem Jahreszyklus, der sich wie folgt gliedern lässt: a) eine winterliche Ruhephase (Winterschlaf von November bis März, jedoch z. T. mit Quartierwechsel und Paarungsaktivitäten, gelegentlich auch mit Jagdflügen) b) eine sommerliche Aktivitätsphase, bei der man wiederum in vier verschiedene Abschnitte unterscheiden muss (1. Quartiersuche, 2. Geburt, 3. Jungtieraufzucht und 4. Paarung und Winterschlafvorbereitung). Für jede dieser Phasen und jeden Abschnitt haben die Fledermausarten mehr oder weniger spezifische Ansprüche an ihren Lebensraum. Alle heimischen Arten sind im Anhang IV der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie als besonders zu schützende Arten aufgeführt. Sie zählen damit automatisch zu den streng geschützten Arten gem. 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG (BORKENHAGEN 2001). Seite 5

6 3.2 Untersuchungsergebnisse Ergebnisse der Detektorerfassung Von denen in Schleswig-Holstein vorkommenden 15 Fledermausarten konnten im Plangebiet sechs Arten im Rahmen der Detektorerfassungen sicher nachgewiesen werden (vgl. Tabelle 1 & Abbildung 1). Während der nächtlichen Begehung konnte die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) als häufigste Art erfasst werden. Diese Siedlungsart nutzt im Prinzip das gesamte Plangebiet als Jagdhabitat. Allerdings wurden keine Gruppenjagden (Jagdaktivitäten mehrerer Individuen gleichzeitig an einem Ort) registriert, was auf eine geringere Individuendichte schließen lässt. Es konnten vier Balzreviere (= Paarungsquartiere) der Art (BR-ZF1 BR-ZF4) lokalisiert werden (vgl. Abbildung 1). Drei Reviere bestanden in der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Straße, ein weiteres Balzrevier im Mischwaldbestand bei Horchboxen-Standort Nr. 4. Die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) kann auch wenn sie trotzdem selten in Erscheinung trat als die zweithäufigste Art genannt werden. Sie nutzte den ehemaligen Sportplatz und das Schleiufer im Nordwesten als Jagdhabitat. Einmalig konnte ein Exemplar zwischen den Gebäuden Nr. 22 & 23 über einen längeren Zeitraum jagend registriert werden (Sichtbeobachtung H. HINSCH am nach der Ausflugszeit). Darüber hinaus wurden fünf Durchflüge im Gebiet detektiert. Die Art scheint keinen sonderlich großen Bezug zum Gebiet als Nahrungshabitat zu haben. Quartiere konnten für die Art nicht lokalisiert werden. Die Mücken-, Rauhaut- und Wasserfledermaus (Pipistrellus pygmaeus, P. nathusii und Myotis daubentonii) traten in gleichen Maßen sehr selten in Erscheinung. Für diese Arten konnten ebenfalls keine Quartiere nachgewiesen werden. Allerdings sind vereinzelt Tagesverstecke und Balzquartiere (Paarungsquartiere) innerhalb des Plangebietes nicht auszuschließen. Der Große Abendsegler (Nyctalus noctula) wurde während der zweiten Begehung am 02./ im Mischwald nahe des ehemaligen Sportplatzes mit einem einzigen Kontakt detektiert. Dort wurden auch zwei Kontakte auf der Horchbox Nr. 4 aufgezeichnet. Eine weitere Aufzeichnung machte die Horchbox Nr. 7 am selben Tag. Sommerliche Tageseinstände (Einzelversteck) des Großen Abendseglers sind in dem vorhandenen Baumbestand potenziell möglich. Seite 6

7 Tabelle 1: Im Betrachtungsraum 2013 nachgewiesene Fledermausarten Art RL SH RL D FFH-Anh. Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus V G IV Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus D - IV Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii 3 - IV Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus D D IV Großer Abendsegler Nyctalus noctula - V IV Wasserfledermaus Myotis daubentonii - - IV RL SH: Gefährdungsstatus in Schleswig-Holstein nach BORKENHAGEN (2001), RL D: Gefährdungsstatus in Deutschland nach MEINIG et al. (2009), Gefährdungskategorien: 3: gefährdet, D: Daten defizitär, G: Gefährdung anzunehmen, V: Art der Vorwarnliste, FFH-Anh.: In den Anhängen der FFH-Richtlinie aufgeführt, IV: streng zu schützende Arten von gemeinschaftlichem Interesse Kurzcharakteristik der vorkommenden Arten Breitflügelfledermaus (Eptesicus serontinus): 1. Lebensweise/Habitatansprüche: Die Breitflügelfledermaus ist eine ausgesprochene Hausfledermaus. Zu den typischen Jagdhabitaten zählen u.a. städtische Siedlungsbereiche mit älteren Baumbeständen, Dörfer, gehölzreiche freie Landschaftsteile und Viehweiden. Wegen der Insektenansammlungen jagen die Tiere auch häufig unter Straßenlaternen. Die durchschnittliche Entfernung zwischen Quartier und Jagdhabitat beträgt 8,6 km, wobei eine einmal gewählte Flugschneise beibehalten wird (BRAUN & DIETERLEN 2003). Die Breitflügelfledermaus ist in Schleswig- Holstein verbreitet und noch nicht gefährdet. 2. Home Range: 2 km und weiter; Nutzung von Flugstraßen, fliegt aber auch strukturungebunden. 3. Jagdverhalten: Die Art jagt bevorzugt zwischen 0,5 bis 6 m Höhe, zählt aber auch zu den im Luftraum höher jagenden Fledermausarten. 4. Phänologie im Gebiet: Während der Untersuchung konnte die Art neun Mal detektiert werden. Jagdverhalten zeigte die Art im Sudosten zwischen Gebäude Nr. 22 & 23 als auch über dem Sportplatz und entlang der Schlei im Nordwesten. Das Plangebiet wird nur marginal und sehr selten als Jagdhabitat genutzt. Anhand der durchgeführten Untersuchung konnte kein Quartier der Breitflügelfledermaus lokalisiert werden. Des Weiteren geben die Untersuchungsergebnisse derzeit keinen Anlass eines oder mehrere Quartierhinweise. Es ist von mehreren Quartieren in der umliegenden Siedlungsstruktur auszugehen. Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus): 1. Lebensweise/Habitatansprüche: Die Zwergfledermaus ist die häufigste einheimische Fledermausart (SIEMERS & NILL 2002). Prinzipiell ist diese Art in den meisten Landschaften anzutreffen. Seite 7

8 So besiedelt sie sowohl anthropogen geprägte Räume (Siedlungen, Großstädte) als auch aufgelockerte Wälder und Waldränder. Gerne jagt diese Art an Wegen mit Baum- und Strauchbegrenzungen sowie an Flüssen, Seen und Teichen, aber auch an Brücken und Straßenlaternen in einer Höhe von bis zu 10 Metern. Sommer- und Winterquartiere findet diese Art i.d.r. in Spalten, hinter Haus- und Garagenfassaden, Rollläden von Gebäuden, auch in Neubauten, Tunneln, Brücken und Höhlen (SKIBA 2009). 2. Home Range: > 5 km, die Nutzung von Flugstraßen ist sehr ausgeprägt. 3. Jagdverhalten: Die Art jagt überwiegend strukturgebunden in einer Höhe von 2 bis 6 m. 4. Phänologie im Gebiet: Die Zwergfledermaus kann innerhalb des PG als die Charakterart bezeichnet werden. Sie tritt omnipräsent im gesamten Raum in Erscheinung. Es konnten vier Balzreviere der Art (BR-ZF1 BR-ZF4) lokalisiert werden. Somit bestehen mehrere Paarungsquartiere innerhalb des Plangebietes. Eine Nutzung der frostfreien Gebäude und/oder Keller als winterliche Quartierstandorte ist möglich. Ob auch Wochenstuben der Art in den leer stehenden Gebäuden vorhanden waren, konnte durch den späten Untersuchungszeitraum nicht geklärt werden. Es ist somit potenziell von mehreren Quartieren (Tagesverstecke, Wochenstuben, Paarungsquartiere) innerhalb des Plangebietes auszugehen. Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii 1. Lebensweise: Sie erscheint in Schleswig-Holstein vorzugsweise während des Zuges im zeitigen Frühjahr und im Spätsommer (Migration zwischen den Sommerlebensräumen im Norden und Osten Europas und den Überwinterungsgebieten in Mitteleuropa). 2. Zugverhalten: Die Art ist eine migrirende Fledermaus mit einem Fernzug von bis zu km. 3. Jagdverhalten: Die Art jagt meist sehr strukturgebunden in einer Höhe von 4 bis 15 m. 4. Phänologie im Gebiet: Die Rauhautfledermaus wurde im gesamten Untersuchungsraum nur vier Mal verortet. Zum einen kann es sich um frühe sog. Durchzügler handeln, zum anderen um paarungsbereite Männchen, die in der Umgebung Paarungsquartiere beziehen. Innerhalb des Plangebietes konnten jedoch weder arttypische Balzaktivitäten noch Schwärmverhalten in den frühen Morgenstunden festgestellt werden. Mückenfledermaus (Pipstrellus pygmaeus): 1. Lebensweise/Habitatansprüche: Die Mückenfledermaus ist die kleinste einheimische Fledermaus. Erst Ende der 90-iger Jahre konnte durch genetische Analysen bewiesen werden, dass die Mückenfledermaus eine eigene Art und somit von der Zwergfledermaus zu trennen ist. Ein weiteres Indiz für die Erkenntnis ist, dass die Paarungs- und Wochenstuben von der Zwergfledermaus getrennt sind. Im Gegensatz zur Zwergfledermaus jagt diese Art mehr in Gewässernähe, z.b. an Teichen und Flüssen, aber auch an Waldrändern und Auwäldern. Da sich die Quar- Seite 8

9 tiere überwiegend an oder in Gebäuden befinden, besteht eine Gefährdung durch Sanierungsarbeiten und Holzschutzbehandlungen. (BORKENHAGEN 2001: 19) 2. Home Range: > 5 km, die Nutzung von Flugstraßen ist sehr ausgeprägt. 3. Jagdverhalten: Die Art jagt überwiegend strukturgebunden in einer Höhe von 2 bis 6 m. 4. Phänologie im Gebiet: Die Mückenfledermaus konnte ebenfalls mit nur drei Kontakten sehr selten nachgewiesen werden. Sie scheint ebenfalls keine Quartiere (Tagesverstecke) innerhalb des Plangebietes zu beziehen. Großer Abendsegler (Nyctalus noctula): 1. Lebensweise/Habitatansprüche: Der Große Abendsegler ist in Schleswig-Holstein eine häufige Art und gilt als typische Waldfledermaus, da er im Sommer häufig auch im Winter Baumhöhlenquartiere besiedelt, vorzugsweise in Spechthöhlen und künstlichen Fledermauskästen. Er ist vorwiegend über Gewässern, Wäldern oder gehölzreichen Landschaftsteilen anzutreffen, wo er in Höhen zwischen 10 und 40 Metern jagt. 2. Home Range: > 25 km und weiter; Nutzung von Flugstraßen, aber nicht so ausgeprägt wie bei Kleinfledermäusen. 3. Jagdverhalten: Die Art jagt überwiegend in größerer Höhe, aber auch an Baumkronen und Laternen. 4. Phänologie im Gebiet: Der Große Abendsegler konnte einmalig im Gehölzbestand im Westen verortet werden. Dort hat auch die Horchbox Nr. 4 am 02./ zwei Kontakte aufgezeichnet. Die Art scheint weder Quartiere zu beziehen noch regelmäßige Jagdaktivitäten innerhalb des PG auszuüben. Aufgrund des sehr jungen Baumbestandes und das Fehlen von (Natur-)Höhlen können Quartierstandorte der Art deshalb weitgehend ausgeschlossen werden. Wasserfledermaus (Myotis daubentonii): 1. Lebensweise/Habitatansprüche: Die Wasserfledermaus ist eine häufige Wald-Fledermausart in Schleswig-Holstein. Sie bewohnt Quartiere in höhlenreichen Bäumen in Wäldern sowie in Ü- berhältern in Knicks. Sie bejagt windstille Wasserflächen, nutzt aber auch über Land geeignete Nahrungsangebote. Zwischen dem Quartier und dem Jagdgebiet können Transferflüge von bis zu 10 km Länge liegen (BRAUN & DIETERLEN 2003), wobei die Tiere möglichst auf dem direkten Weg - unter Vermeidung offener Flächen - entlang linienartiger Leitstrukturen fliegen. 2. Home Range: > 10 km, die Nutzung von Flugstraßen ist sehr ausgeprägt. 3. Jagdverhalten: Die Art jagt häufig über Wasserflächen, aber auch in Gehölzen in einer Höhe bis zu 5 Metern. 4. Phänologie im Gebiet: Die Art konnte durch Sichtbeobachtungen/Detektornachweise auf der Schlei jagend nachgewiesen werden. Die Horchboxen an den Standorten Nr. 4, 5, 6 & 8 haben Seite 9

10 jeweils ein bis drei Myotis-Kontakte registriert, welche mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit dieser Art zuzuordnen sind. Kurzbewertung: Das B-Plangebiet stellt aufgrund seiner innerstädtischen Lage mit Freiflächencharakter, der unmittelbaren angrenzenden Lage zur Schlei und dem damit vorhandenen Insektenangebot ein bedeutendes Jagdhabitat und aufgrund der Gebäudestruktur wohl auch einen überdurchschnittlich guten Quartierraum für die Zwergfledermaus dar. Für die ebenso typische Siedlungsart - die Breitflügelfledermaus - scheint das Plangebiet weniger attraktiv zu sein. Dieses Ergebnis spiegeln auch die Ergebnisse der Horchboxen wider. Für den Großen Abendsegler als auch für die Mücken- und Wasserfledermaus scheint das Plangebiet als Jagdhabitat und Quartierraum zweitrangig zu sein. Die wenigen Nachweise der Rauhautfledermaus sind mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auf ziehende Individuen zurück zu führen. Sie ist wahrscheinlich nicht Bestandteil der residenten Fledermausfauna. Das erfasste Artenspektrum entspricht dem Potenzial. Weitere Fledermausarten sind aufgrund der Habitatstruktur nicht zu erwarten. Das B- Plangebiet ist in seiner Bedeutung für die lokale Population der Zwergfledermaus als auch für die Gesamtheit der residenten Fledermausfauna als mittelwertig (Wertstufe III-mittel in einem 5- stufigen Bewertungssystem) einzustufen. Über den lokalen Bezugsrahmen geht die Bedeutung sicher nicht hinaus, da sowohl die Breitflügel- als auch die Zwergfledermaus zu den häufigsten und am weitesten verbreiteten Fledermausarten Schleswig-Holsteins zählen Ergebnisse der Horchboxen Zur Ermittlung des Artenspektrums, der Aktivitätsüberprüfung von Jagdhabitaten und Aktivitäten vor möglichen Quartieren dienten schließlich auch die während der nächtlichen Detektorbegehungen im Gebiet ausgebrachten Horchboxen. Insgesamt wurden 10 Horchboxen (jeweils 5 Horchboxen während der ersten beiden Begehungstermine) eingesetzt, die sich auf 8 Horchboxenstandorte verteilen (vgl. Abbildung 1 & Tabelle 2). Die Horchboxenergebnisse bestätigen und verfeinern die Kartierungsergebnisse hinsichtlich der von den Bearbeitern vor Ort mittels Detektor erfassten Artenspektrums und der Jagdaktivitäten im Raum. Weiterhin unterstreichen die Horchboxen-Ergebnisse die bereits durch die Erfasser lokalisierten Balzreviere der Zwergfledermaus (vgl. die farblich markierten Horchboxen-Standorte Nr. 1, 4 & 7 in Kombination mit Abbildung 1). Insgesamt spiegeln die Horchboxenergebnisse gut die auch im Rahmen der Detektorbegehungen ermittelten Häufigkeitsverhältnissen von Zwerg- (häufig), Breitflügel- (selten), Mücken-, Rauhaut- und Wasserfledermaus (sehr selten) und Großen Abendsegler (sehr selten) wider. Die in der Tabelle 2 aufgeführten Fledermauskontakte stellt die Anzahl der Nachweise von Fledermausrufen pro Zeiteinheit an einem fixen Standort dar. Ein Rückschluss auf die Zahl der Tiere Seite 10

11 ist nur sehr eingeschränkt möglich, da eine Unterscheidung von Individuen i.d.r. nicht zuverlässig möglich ist (z.b. kann ein über einen längeren Zeitraum im Bereich der Horchboxen jagendes Einzeltier ebenfalls sehr hohe Aktivitätsdichten erzeugen). Tabelle 2: Ergebnisse der im Jahr 2013 ausgebrachten Horchboxen (HB 1 bis HB 8, Standorte s. Abb. 1), AS: (Großer) Abendsegler, BF: Breitflügelfledermaus, Pip: Arten der Gattung Pipistrellus (hier überwiegend Zwergfledermaus), Myo: Arten der Gattung Myotis (hier Wasserfledermaus), Balz: Paarungsruf von Pipistrellus-Arten, n.a.: nicht abgestellt Termin HB 1 HB 2 HB 3 HB 4 HB 5 HB 6 HB 7 HB 8 22./ / x Pip (32 x Balz), 4 x BF 15 x Pip (7 x Balz) 7 x Pip, 2 x BF n.a. 16 x Pip, 2 x BF n.a. 25 x Pip, 1 x BF, 1 x Myo 13 x Pip (2 x Balz), 1 x BF, 2 x AS 2 x Pip, 1 x BF, 1 x Myo n.a. n.a. n.a. n.a. 8 x Pip, 1 x BF, 2 x Myo 40 x Pip (20 x Balz), 4 x BF, 1 x AS 1 x Pip, 2 x BF, 3 x Myo Ergebnisse der Höhlenbaumerfassung Die Überprüfung des Baumbestandes hinsichtlich einer möglichen Quartiernutzung durch Fledermäuse erbrachte keine Ergebnisse. Es konnten keine Bäume mit einem Stammdurchmesser > 30 cm (bzw. > 50 cm für eine Wintereignung) lokalisiert werden, die für eine Quartiernutzung geeignete Höhlen oder Spalten trugen. Somit ist eine endoskopische Untersuchung nicht notwendig. Da bei einer derartigen Überprüfung jedoch nie alle potenziell geeigneten Quartierstrukturen ermittelt werden können, muss grundsätzlich von einer Tages- und/oder Balzquartiernutzung von den hier im PG erfassten Kleinfledermäusen wie der Zwerg-, Mücken-, Rauhaut- und Wasserfledermaus insbesondere in den älteren Bäumen (z.b. Pappel) ausgegangen werden. Als überwinternde Art kommt in unseren Regionen lediglich der Große Abendsegler in Betracht. Da die Überwinterungshöhlen eine weitgehende Frostfreiheit garantieren müssen, sind sie nur in Bäumen mit einem Mindest-Stammdurchmesser von 50 cm anzutreffen. Gern werden hierfür Schwarzspechthöhlen genutzt, die im Plangebiet nicht auftreten. Grundsätzlich wird die Wahrscheinlichkeit für eine Winterquartiernutzung in den Bäumen des Plangebietes ausgeschlossen, da diese die erforderlichen Stammqualitäten noch nicht aufweisen Ergebnisse der sommerlichen Gebäudeüberprüfung (Quartiereignung) Am erfolgte tagsüber eine Gebäudekontrolle von Außen, wobei verstärkt auf Kot- und Urinspuren geachtet wurde. Es konnten jedoch keine äußerlichen Nutzungsspuren durch Fledermäuse nachgewiesen werden. Darüber hinaus wurden alle Gebäude hinsichtlich einer poten- Seite 11

12 ziellen Eignung als Tages-, Wochenstuben- und/oder Winterquartier für Fledermäuse begutachtet und bewertet. Es konnte festgestellt werden, dass insgesamt 23 vorhandene Gebäude eine Tagesversteck- als auch eine Wochenstubeneignung für Siedlungsfledermäuse aufweisen. Besonders die 10 Gebäude mit Dachböden (Gebäude Nr. 2, 3, 4, 5, 6, 10, 13, 16, 17 & 18) besitzen eine sehr gute sommerliche Eignung. Darüber hinaus sind im Prinzip alle Gebäude mit einer Blechverkleidung versehen, die für Siedlungsarten bzw. Spalten bewohnende Arten ein sehr hohes Versteckpotenzial bietet. Die Verkleidung und somit der Hohlraum darunter heizt sich auf, was für Fledermäuse eine gewisse Attraktivität darstellt. Alle 23 Gebäude sind in der Tabelle 3 näher beschrieben. Die dortige Gebäudenummerierung wurde in der Ergebnisdarstellung (rote Nummern in der Abbildung 1) übernommen. Da die fledermauskundliche Untersuchung im Grunde außerhalb der Wochenstubenzeit durchgeführt wurde, lässt sich anhand der Gebäudestrukturen ein Wochenstubenpotenzial ableiten. Während der Gebäudeüberprüfung wurde weiterhin festgestellt, dass 10 Gebäude mit Kellerräumen ausgestattet sind. Sechs weitere Gebäude sind teilunterkellert, wovon ein Keller noch in Benutzung zu sein scheint. Grundsätzlich musste zu diesem Zeitpunkt davon ausgegangen werden, dass eine winterliche Quartiernutzung durch Fledermäuse begünstigt wird und prinzipiell nicht ausgeschlossen werden kann. Seite 12

13 Tabelle 3: Liste und Beschreibung der vorhandenen Gebäude auf dem ehemaligen Marinewaffenarsenal in Kappeln/OT Ellenberg Seite 13

14 BIOPLAN B-Plan Nr. 74 Schlei-Terrassen Faunistische Potenzialanalyse Abb. 1: Ergebnisdarstellung der fledermauskundlichen Untersuchung 2013 im B-Plangebiet Nr. 74 Seite 14

15 3.2.5 Ergebnisse der winterlichen Gebäudeüberprüfung (Winterquartierkontrolle) Am 4. Dezember 2013 wurde eine ganztägige Winterquartierkontrolle mit 2 Personen durchgeführt. Während der Kontrolle wurden alle Gebäude mit Dachböden, Kellern und Bunkern auf einen Fledermausbesatz hin überprüft. Die kontrollierten Gebäude und die Ergebnisse sind in der Tabelle 4 aufgeführt. Zehn Gebäude besitzen Dachböden, die jedoch nicht isoliert sind. Die Dachziegel liegen auf der Holzstuhlkonstruktion, so dass eine wirkliche Frostsicherheit nicht garantiert wird. Somit sind die Dachböden als Winterquartier für Fledermäuse ungeeignet. In Gebäude Nr. 2 (Stabsgebäude) konnte alter Fledermauskot in geringer Anzahl nachgewiesen werden. Somit liegt hier ein Nachweis vor, dass das Gebäude im Sommer von Fledermäusen als Tagesversteck genutzt wurde. Sechs weitere Gebäude besitzen Kellerräume, in denen kein Nachweis einer Fledermausnutzung erbracht werden konnte. Auch die Kontrolle in den Gebäuden, die sowohl Keller als auch Zusatzbunker besitzen, konnte weder eine aktuelle noch eine ehemalige sommerliche Nutzung nachgewiesen werden. Die Kellerräume und Bunker sind weitestgehend trocken. Lediglich die Bunker in den Gebäuden Nr. 3 bis 6 waren zum Zeitpunkt der Kontrolle Wasser führend. Der Bunker in Gebäude Nr. 3 konnte aufgrund des sehr hohen Wasserstands von mehr als 1,5 m nicht kontrolliert werden. Abschließend ist somit festzuhalten, dass die Gebäude des ehemaligen Marinewaffenarsenals im Winter 2013 nicht als Winterquartier genutzt werden. Ein allgemeines (sehr hohes) Potenzial bleibt bestehen. Tabelle 4: Ergebnisse der winterlichen Gebäudeüberprüfung (Winterquartierkontrolle am ) mit Zufallbeobachtungen relevanter Brutvögel (Gebäudebrüter) im Untersuchungszeitraum (BP: Brutpaar) Gebäude (Nr.) Bezeichnung Kontrolle Ergebnis (Bemerkung) 2 Stabsgebäude Kot- und Fraßreste von Fledermäusen 3 Stabskompaniegebäude Kein Befund! Keller bzw. Bunker nicht überall kontrollierbar, da z.t. sehr hoher Wasserstand (> 1,5 m) 4 Lehrgangskompaniegebäude Kein Befund! Keller z.t. unter Wasser bis 0,5 m Seite 15

16 5 Lehrgangskompaniegebäude Kein Befund! Keller z.t unter Wasser bis 1,5 m 6 Lehrgangskompaniegebäude Kein Befund! Keller z.t unter Wasser bis 1 m 10 Lehrgangsteilnehmer Uffz. U. Feldwebel Kein Befund! 13 Lehrunteroffiziere Kein Befund! 16 Lehrgangsteilnehmer Offiziere Kein Befund! 17 Lehrgangsteilnehmer Offiziere Kein Befund! 18 Stamm Offiziere Kein Befund! 20 Offizierheim Keller Kein Befund! 21 Wirtschaftsgebäude Keller 5 Rauchschwalbennester im rückwärtigen Kellereingang ( ) 22 Kammergebäude Keller Kein Befund! 24 Lehrsaalgebäude Keller 6 BP Mauersegler ( ) 26 Geschützausbildungshalle Keller Kein Befund! Seite 16

17 33 Ausbildungshalle Keller Kein Befund! 5 Konflikpotenzial (artenschutzrechtliche Zusammenfassung) Mit 6 vorkommenden Fledermausarten ist das Gebiet als durchschnittlich artenreich zu charakterisieren. Die Zwergfledermaus war die am häufigsten nachgewiesene Art. Während der spätsommerlichen fledermauskundlichen Erfassung konnten innerhalb des Plangebietes insgesamt 4 Balzreviere der Art lokalisiert werden (vgl. Abbildung 1). Allen Balzrevieren sind grundsätzlich auch ein oder mehrere Balz- oder Paarungsquartiere angeschlossen, die sich innerhalb der Balzreviere befinden. Die Lokalisierung von Balzrevieren gibt also gezielte Hinweise für das Auftreten dieses Quartiertyps. Des Weiteren ist auch von einer frühsommerliche Nutzung (Wochenstuben) der Art im Plangebiet ist auszugehen. Zumindest für die Zwergfledermaus ist das Plangebiet somit ein Sommerlebensraum, in dem auch eine Paarung und daher auch eine Reproduktion stattfinden. Allgemein wird davon ausgegangen, dass die im Plangebiet nachgewiesenen Arten überwiegend in den umliegenden Wohngebäuden ihre Tagesverstecke und (Paarungs-)Quartiere finden. Das Auftreten von Großquartieren (Wochenstuben) in den Gebäuden ist potenziell möglich. Darüber hinaus bieten die Gebäude und Bunker eine sehr gute Eignung als Winterquartierstandort für mehrere Fledermausarten (z.b. Zwerg- und vor allem Wasserfledermaus). Die im Dezember 2013 durchgeführte Winterquartierkontrolle konnte jedoch keine Nutzung durch überwinternde Fledermäuse nachweisen. Das allgemeine winterliche Quartierpotenzial bleibt jedoch bestehen. Das bedeutet, dass Winterquartiere von Fledermäusen aus gutachterlicher Sicht in den Gebäuden für die folgenden Winter möglich sind, in den Baumbeständen jedoch definitiv ausgeschlossen werden können. Vor diesem Hintergrund muss den Aspekten des besonderen Artenschutzes des BNatSchG bei der Planung mit besonderer Aufmerksamkeit begegnet werden. Durch die Rodung von Gehölzen gehen zwar potenzielle (Sommer-)Quartiere für die vier oben genannten Arten verloren, doch zählen diese nach allgemeiner Einschätzung nicht zu den Fortpflanzungs- und Ruhestätten gem. 44 (1) S. 3 BNatSchG im engeren Sinne. In drei Gebäuden wurden weiterhin Hinweise für eine Kleinquartiernutzung (Tageseinstand und/oder Balzquartier) der Zwergfledermaus (BR-ZF1 BR-ZF4) gefunden. Zwergfledermäuse gehören zu den häufigen und anpassungsfähigen Siedlungsarten. Sie wechseln nicht nur ihre Tageseinstände und Balzquartiere im Umfeld sehr häufig, sondern es findet auch ein regelmäßiger Austausch zwischen verschiedenen Wochenstubenstandorten statt (Stichwort: Quartierverbund, vgl. u. a. Seite 17

18 PETERSEN et al. 2004). Aufgrund der Tatsache, dass in der näheren Umgebung jedoch noch mehrere potenzielle als Quartierstandorte geeignete Bäume und Wohngebäude vorhanden sind, die hinreichende Ausweichmöglichkeiten für die Arten bieten, wird davon ausgegangen, dass es durch die möglichen Baumfällungen und Gebäudebeseitigungen zu keiner Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Gesamtlebensstätte kommen wird. Daher werden an dieser Stelle für die Zwerg-, Mücken-, Wasser- und die Rauhautfledermaus keine artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen für notwendig gehalten, da die Funktionsfähigkeit der Gesamtlebensstätte aufrechterhalten bleibt. Ferner sind Verluste von Balzquartieren (hier Zwergfledermaus) nicht ausgleichspflichtig. Das Tötungsverbot gem. 44 (1) Nr. 1 BNatSchG kann hier durch eine spezifische Bauzeitenregelung vollständig vermieden werden (s. u.). Sofern die genannten Vermeidungsmaßnahmen umgesetzt werden, ist davon auszugehen, dass das Zugriffsverbot des 44 (1) S. 3 BNatSchG nicht eintritt. Den aktuellen Planungen stehen bei Berücksichtigung der genannten Vermeidungs- Maßnahme keine artenschutzrechtlichen Belange entgegen. Zusammenfassung der artenschutzrechtlich notwendigen Maßnahmen: A. Vermeidungsmaßnahmen Da Tagesverstecke von Baum- und Gebäude bewohnenden Fledermäusen nicht völlig auszuschließen sind, hat die Baufeldfreimachung und die damit unvermeidbare Beseitigung von Gehölzbeständen, Einzelbäumen und Gebäuden außerhalb der sommerlichen Aktivitätszeiten der Fledermäuse im Zeitraum vom 01. Dezember bis 28. Februar des Folgejahres zu erfolgen. Sollte aufgrund der Planung ein oder mehrere Gebäudeabrisse innerhalb der Wintermonate 2013/2014 geplant sein, ist (am Tag) vor dem Abriss eine erneute Winterquartierkontrolle durchzuführen. B. CEF-Maßnahmen (vorgezogene artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen) Nicht notwendig! Seite 18

19 6 Literatur BRAUN, M. & F. DIETERLEN (2003): Die Säugetiere Baden-Württembergs. - Ulmer Verlag. Stuttgart. BORKENHAGEN, P. (2001): Die Säugetiere Schleswig-Holsteins - Rote Liste. Hrsg.: Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LANU), Flintbek. DIETZ, C., von HELVERSEN, O. & D. NILL (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas. - Stuttgart (Franckh-Kosmos), 399 S. MEINIG, H., BOYE, P. & R. HUTTERER (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands. - In: Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (1): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands, Bd. 1 Wirbeltiere: PETERSEN, B., ELLWANGER, G., BLESS, R., BOYE, P., SCHRÖDER, E. & A. SSYMANK (Bearb.) (2004): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000 Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 2: Wirbeltiere. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 69/2. Bonn-Bad Godesberg. SIEMERS, B. & D. NILL (2002): Fledermäuse. Das Praxisbuch. - BLV Verlagsgesellschaft mbh. München. SKIBA, R. (2009): Europäische Fledermäuse. Kennzeichnung, Echoortung und Detektoranwendung. - Westarp Wissenschaften-Verlagsgesellschaft mbh. Hohenwarsleben. Seite 19

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