POTENZIALABSCHÄTZUNG ZUM VORKOMMEN UND ZUR GEFÄHRDUNG VON FLEDERMÄUSEN IM BEREICH VON ZWEI GEPLANTEN WINDENERGIEANLAGEN IN DER GEMEINDE LIETH

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1 POTENZIALABSCHÄTZUNG ZUM VORKOMMEN UND ZUR GEFÄHRDUNG VON FLEDERMÄUSEN IM BEREICH VON ZWEI GEPLANTEN WINDENERGIEANLAGEN IN DER GEMEINDE LIETH Auftragnehmer: biola biologischlandschaftökologische Arbeitsgemeinschaft Gotenstr Hamburg Auftraggeber: BeBaEnergie GmbH Deichstr KaiserWilhelmKoog durch Planungsbüro MordhorstBretschneider GmbH Kolberger Str Nortorf 29. Dezember 2008

2 1 Fledermäuse 1.1 Einleitung Ebenso wie für die Vögel ergibt sich auch für Fledermäuse als Nutzer des Luftraumes durch Windenergieanlagen (WEA) ein spezifisches Konfliktpotenzial. Dieses ist durch den Bau und den Betrieb der Anlagen in von Fledermäusen genutzten Landschaftsteilen gegeben. Die jahreszeitliche Verteilung von Funden toter Fledermäuse unter Windenergieanlagen ergibt insbesondere für den Zeitraum August bis Oktober eine auffällige Häufung (DÜRR & BACH 2004, BRINKMANN 2006). Neben dem Aspekt des Sommerlebensraumes mit Nutzung von Landschaftsbestandteilen als Quartier, Jagdgebiet oder auf den Transferflügen zwischen den Habitaten sind daher auch die Aktivitäten während der Zugzeiten im Herbst bei der Migration vom Sommerlebensraum zum Winterquartier zu berücksichtigen. Fledermäuse oder deren Habitate können in folgenden Punkten durch das Vorhaben direkt oder indirekt betroffen sein: Zerstörung von Quartieren Verlust von potenziellen Quartierstandorten Zerschneidung oder Verlust von linearen Landschaftselementen (potenzielle oder genutzte Flugstraßen) Verlust von Jagdhabitaten Kollision von Tieren mit den Rotorblättern. Aufgrund des fortgeschrittenen Jahresverlaufes wurde am das Büro BIOLA beauftragt, eine datengestützte faunistische Potenzialabschätzung für den Bereich der geplanten Windenergieanlagen zu erstellen. Ziel dieser Untersuchung ist es, eine fachliche Einschätzung bezogen auf die potenziellen Vorkommen von Fledermausarten zu geben und mögliche Verbotstatbestände nach 42 BNatSchG festzustellen. 1.2 Methode Erfassung Die bei der Beurteilung von geplanten Windenergieanlagen besonders zu beachtenden Fledermausarten sind diejenigen, deren Teilhabitate teilweise oder ganz im freien Luftraum liegen. Hier ergibt sich eine direkte Gefährdung durch Kollisionen mit den sich mit hoher Geschwindigkeit bewegenden Flügeln der Windräder. Zu den potenziell betroffenen Arten, deren Verhalten diesen Kriterien entspricht, gehören Großer Abendsegler (Nyctalus noctula), Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus), Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri), Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus), Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) sowie Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) (RAHMEL et al. 1999). Seite 1

3 Fledermäuse werden anhand ihrer Ortungsrufe lokalisiert, die mit Hilfe eines Ultraschallfrequenzwandlers (BatDetektor) in für Menschen hörbare Laute umgewandelt werden. Die Rufe sind artspezifisch und können bei ausreichender Rufintensität wie etwa bei Jagdflügen bei allen o. g. Arten zur Artbestimmung genutzt werden. Beim Streckenflug, also z.b. beim Flug vom Tagesquartier zum Jagdgebiet oder auf Migrationsflügen, ist eine Bestimmung allerdings häufig nicht möglich. Die Signale sind dann nur kurz zu hören und Rufe verschiedener Arten lassen sich nur schwer oder gar nicht unterscheiden. Insbesondere bei Arten der Gattung Myotis ist eine weitergehende Unterscheidung der Rufe zur Artbestimmung häufig schwierig, bei nur kurzer Rufsequenz im Feld oftmals unmöglich. Da die Arten aus dieser Gattung während ihrer Nutzung der jeweiligen Teilhabitate sehr strukturgebunden agieren und den freien Luftraum eher meiden, gehören sie nicht direkt zum Kreis der im Rahmen dieser Untersuchung besonders konfliktträchtigen Arten. Zusätzlich zur akustischen Identifikation werden die fliegenden Tiere, soweit sichtbar, auch anhand morphologischer und verhaltensbiologischer Parameter wie Größe, Fluggeschwindigkeit, Flughöhe sowie Jagdverhalten angesprochen. Neben Jagdgebieten, die immer wieder aufgesucht werden, nutzen Fledermäuse häufig lineare Landschaftselemente als Leitlinien für die Flugstraßen vom Quartier ins Jagdgebiet. Es wurde daher versucht, das Flugverhalten der Tiere in Jagd und Streckenflug zu unterscheiden, um die Nutzung der Landschaftsstrukturen zu dokumentieren. Aufgrund der Vorgaben des Auftraggebers und des fortgeschrittenen Jahresverlaufes bei Auftragserteilung wurde nur eine Begehung im Gebiet am durchgeführt, um Aktivitäten von Fledermäusen im Herbst zu erfassen. Die Begehung erfolgte zur Hauptaktivitätszeit der Fledermäuse. Sie begann eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang und dauerte etwa 2,5 Stunden. Es wurden die zugänglichen Wege und Straßen zu Fuß abgelaufen und alle Tiere im erreichbaren Umfeld registriert. Die Untersuchungen wurden in einem Bereich von etwa m um die geplanten WEA zeitgleich mit zwei Bearbeitern durchgeführt. Als Grundlage für die nachfolgende faunistische Potenzialabschätzung diente der Atlas für Säugetiere SchleswigHolsteins (BORKENHAGEN 1993), ergänzt durch aktuellere Angaben der AGF (Arbeitsgruppe Fledermausschutz und Fledermausforschung) SchleswigHolsteins. Darüber hinaus gaben Untersuchungen aus den Nachbargemeinden Hemme und Wöhrden (BIOLA 2008) weitere Hinweise zur aktuellen Verbreitung potenziell betroffener Arten. 1.3 Ergebnisse Im Untersuchungsgebiet konnten während der Begehung insgesamt zwei Fledermausarten nachgewiesen werden, für weitere drei Arten wird ein Vorkommen potenziell für möglich gehalten (s. Tab. 1). Je eine Art ist auf der Roten Liste der Bundesrepublik (Großer Abendsegler) bzw. SchleswigHolsteins (Rauhhautfledermaus) als gefährdet aufgeführt. Alle Fledermausarten sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt, daneben werden sie im Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG des Rates (FFHRichtlinie) als streng zu schützende Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse gelistet. Seite 2

4 Tab. 1: Liste der Fledermausarten SchleswigHolsteins mit Angaben zum Vorkommen bzw. potenziellen Vorkommen im Planungsgebiet bei Lieth sowie zur landes bzw. bundesweiten Gefährdung und dem gesetzlichen Schutzstatus [Relevanz: X Vorkommen mit Nachweis, (X) potenzielles Vorkommen, RLSH: BORKENHAGEN 2001, RLD: BOYE et al. 1998; 1 Vom Aussterben bedroht 2 Stark gefährdet, 3 Gefährdet, V Arten der Vorwarnliste, D Daten defizitär, G Gefährdung anzunehmen; FFHRichtlinie Anhang IV streng zu schützende Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse] Relevanz im Plangebiet Art RL SH RL D Anh. IV Bemerkungen X (X) (X) (X) X Bechsteinfledermaus Myotis bechsteini Braunes Langohr Plecotus auritus Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus Fransenfledermaus Myotis nattereri Große Bartfledermaus Myotis brandti Großer Abendsegler Nyctalus noctula Großes Mausohr Myotis myotis Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus Rauhhautfledermaus Pipistrellus nathusii Teichfledermaus Myotis dasycneme Wasserfledermaus Myotis daubentoni Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus Zwergfledermaus Pipsitrellus pipistrellus V V V * G D D 3 G 2 G * * 2 G D * Habitat geeignet, Nachweis im Plangebiet Habitat bedingt geeignet, Vorkommen möglich Keine Nachweise im Naturtraum, Vorkommen unwahrscheinlich Habitat bedingt geeignet, Vorkommen möglich Geeignete Habitate vorhanden, Vorkommen möglich Habitat geeignet, Nachweis im Plangebiet Im Folgenden werden die relevanten Fledermausarten sowie deren Vorkommen bzw. potenziellen Vorkommen kurz beschrieben. Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Die Breitflügelfledermaus ist eine in Nordwestdeutschland und somit auch in Schleswig Holstein und im Naturraum weit verbreitete und nicht gefährdete Art. Die Art ist als streng geschützt eingestuft. Sie weist innerhalb der atlantischen biogeographischen Region SchleswigHolsteins einen günstigen Erhaltungszustand auf (LBVSH 2008). Die Jagdgebiete der Breitflügelfledermaus sind meist über offenen Flächen im Nahbereich zu Gehölzbeständen, gern auch in Gewässernähe. Neben Waldrändern, Grünland mit Hecken, Parks und Baumreihen werden auch entsprechende Strukturen im Siedlungsbereich genutzt. Die Art konnte im Untersuchungsgebiet im Bereich des Ortes Lieth mehrfach bei der Bege Seite 3

5 hung registriert werden. Neben den Siedlungsbereichen finden sich im gesamten Planungsraum Bereiche, wo z.b. Gehölze oder Brachflächen oder extensives Grünland Jagdmöglichkeiten bieten. Quartiermöglichkeiten finden sich dagegen wohl ausschließlich im Bereich der Ortschaften, wo potenziell geeignete Gebäude zu finden sind. Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) Der Große Abendsegler (Nyctalus noctula) ist in SchleswigHolstein häufig, mit Schwerpunkt der Nachweise in der Region des kontinentalen Naturraumes im Osten und Südosten des Landes. Als typische Waldfledermaus bezieht diese Art ihre Sommer und Winterquartiere vorwiegend in Baumhöhlen. Der Abendsegler jagt bevorzugt in großer Höhe an Waldrändern, Lichtungen, über gewässer und gehölzreichem Offenland und Parks. An der Westküste sind bisher nur wenige Nachweise bekannt, zudem wurden die meisten Nachweise bisher zur Migrationszeit im Spätsommer gemacht. Der Erhaltungszustand der streng geschützten Art wird für die atlantische biogeografische Region SchleswigHolsteins als günstig eingestuft (LBVSH 2008). Der Große Abendsegler ist mehrfach in der Nachbargemeinde Wöhrden bei Untersuchungen im Jahr 2006 registriert worden. Aufgrund der Habitatausstattung im Gebiet ist ein Vorkommen dieser Art in Lieth ebenfalls wahrscheinlich, insbesondere der östliche Teil des Untersuchungsgebietes weist als Jagdhabitat potenziell geeignete Strukturen auf. Potenzielle Quartierstandorte sind für den Großen Abendsegler im Gebiet nicht vorhanden. Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) Die Rauhhautfledermaus ist in weiten Teilen SchleswigHolsteins nachgewiesen worden mit Schwerpunkt in den östlichen Landesteilen. Die Art ist als streng geschützt eingestuft. Für die atlantisch biogeographische Region SchleswigHolsteins sind Angaben zum Erhaltungszustand der Population bisher nicht möglich (LBVSH 2008). Diese vorwiegend Baumhöhlen bewohnende Art wird auch in Kunsthöhlen insbesondere zur Migrationszeit in Wäldern und an waldnahen Standorten angetroffen. Im Winter werden selten auch im westlichen SchleswigHolstein einzelne Tiere dieser Art in Holzstapeln gefunden, wo sie die kalte und nahrungsarme Jahreszeit überdauern. Geeignete Quartierstandorte finden sich im Untersuchungsgebiet für diese Art nicht. Die Gehölze und Brachflächen könnten der Art als Jagdhabitat dienen, Überflüge während der Wanderung in die Winterquartiere mit einem kurzem Aufenthalt im Gebiet sind daher nicht vollständig auszuschließen. Wasserfledermaus (Myotis daubentoni) Die Wasserfledermaus kommt in allen Kreisen SchleswigHolsteins vor, hat ihren Schwerpunkt aber in den gewässerreichen östlichen Landesteilen. Die Art ist als streng geschützt eingestuft. Sie weist innerhalb der atlantischen biogeographischen Region SchleswigHolsteins einen günstigen Erhaltungszustand auf (LBVSH 2008). Seite 4

6 In der Marsch wurden Wasserfledermäuse an geeigneten Gewässern mehrfach registriert, Kenntnisse zu Quartierstandorten für Wochenstuben oder Überwinterung liegen aus dem Küstenbereich SchleswigHolsteins dagegen nicht vor. Die Wasserfledermaus findet im Untersuchungsgebiet nur wenige potenziell geeignete Jagdhabitate. Neben einem Teich am Ortsrand von Lieth handelt es sich dabei um Gewässer nördlich der A23 sowie weitere, die südlich direkt an der Trasse liegen. Geeignete Quartiermöglichkeiten könnten in Gehölzen im Plangebiet vorhanden sein, aufgrund der Bevorzugung geschlossener Gehölzbestände bei der Quartierwahl ist dies allerdings eher unwahrscheinlich. Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) Die Zwergfledermaus ist eine bundesweit wie auch in SchleswigHolstein und im Naturraum weit verbreitete und nicht gefährdete Art. Die Art ist als streng geschützt eingestuft. Sie weist innerhalb der atlantischen biogeographischen Region SchleswigHolsteins einen günstigen Erhaltungszustand auf (LBVSH 2008). Zwar nutzen Zwergfledermäuse fast ausschließlich Spaltenverstecke an und in Gebäuden, einzelne Tiere nutzen indes selten auch Baumhöhlen oder spalten als Tagesversteck. Als Jagdgebiete dienen der Zwergfledermaus Gehölzbestände in Gewässernähe, Kleingehölze sowie Laub und Mischwälder. Im Siedlungsbereich werden auch parkartig aufgelockerte Gehölzbestände aufgesucht. Das Untersuchungsgebiet liegt in einem Raum, für den bereits mehrfach Nachweise von Zwergfledermäusen erbracht wurden. Die breite ökologische Potenz dieser Art ermöglicht ihr aber offenbar auch die Marsch zu besiedeln, wo durch die kleinräumigen Strukturen der Gärten und Hofflächen neben Quartiermöglichkeiten ausreichende Nahrungshabitate vorhanden sind. Die Zwergfledermaus konnte mehrfach im Bereich der Ortschaft Lieth jagend festgestellt werden. Darüber hinaus sind Sozialrufe dieser Art registriert worden, die Hinweise auf Paarungsquartiere geben, die sich wohl im Bereich der Ortschaft Lieth an bzw. in Gebäuden befinden. Wochenstubenquartiere sind im Bereich der Ortschaften ebenfalls möglich. Für diese Art sind darüber hinaus große Teile des Untersuchungsgebietes potenziell als Jagdhabitat geeignet. 1.4 Konfliktanalyse WEA und Fledermäuse Die verschiedenen Fledermausarten können je nach Lebensraumanspruch und Verhalten in unterschiedlicher Weise durch Bau und Betrieb von Windenergieanlagen betroffen sein (vgl. Kap. 1.1). Es wird daher für die nachgewiesenen Arten analysiert, ob und in welcher Weise Auswirkungen auf den Lebensraum durch den geplanten Eingriff zu erwarten sind. Seite 5

7 1.4.1 Lokalpopulationen Die als Lokalpopulation vorkommenden Arten sind diejenigen Fledermäuse, die ganzjährig oder während der Wochenstubenzeit einen bestimmten Lebensraum besiedeln. Um von ihren Quartieren die Jagdgebiete aufzusuchen, müssen sie kurze Strecken zurücklegen. Einige Arten sind dabei sehr strukturgebunden, sie fliegen häufig entlang von linearen Landschaftselementen. Durch Bau und Betrieb von WEA können sie indirekt betroffen sein durch Verlust oder Entwertung von geeigneten Landschaftsbestandteilen als Quartier, Jagdhabitat oder als Orientierungsmöglichkeit. Aufgrund der Strukturarmut des Gebietes insbesondere an den (geplanten) Standorten der WEA wäre eine direkte Gefährdung durch Kollision hier im Wesentlichen für die Arten gegeben, die überwiegend den freien Luftraum nutzen. Breitflügelfledermaus Die Breitflügelfledermaus ist eine Fledermausart, die weniger strukturgebunden agiert und auch im freien Luftraum jagend anzutreffen ist. Im Untersuchungsgebiet finden sich im Nahbereich der geplanten WEA einige potenzielle Jagdhabitate. Da Breitflügelfledermäuse eine Tendenz zu haben scheinen, die Nähe von WEA zu meiden (BACH & RAHMEL 2004), ist eine geringere Nutzung von Jagdhabitaten im Untersuchungsgebiet nach dem Bau der WEA zu erwarten. Darüber hinaus ergibt sich für die Lokalpopulation der Breitflügelfledermäuse eine Gefährdungszunahme durch Kollisionen auf den Transferflügen zwischen den Teilhabitaten. Da keine potenziell als Quartierstandort geeigneten Gebäude in der Nähe der geplanten WEA vorhanden sind, ist ein Quartierverlust nicht zu erwarten. Großer Abendsegler Der Große Abendsegler ist ein Jäger im freien Luftraum, der kaum Bindung an Geländestrukturen hat. Die Quartiere und Jagdgebiete sind häufig räumlich sehr weit voneinander entfernt. Distanzen von 10 km sind durchaus normal, es konnten indes Entfernungen von bis zu 26 km dokumentiert werden (KRONWITTER 1988). Von dem Großen Abendsegler sind in der Untersuchung von BIOLA (2008) in der benachbarten Ortschaft Wöhrden auch im Sommer einige Begegnungen registriert worden. Für die in Richtung Südwesten fliegenden Tiere wurde dabei angenommen, dass es sich um Individuen einer Lokalpopulation handelt, die ihre Quartiere möglicherweise in einem im Waldgebiet im Norden von Heide hat. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass auch hier Große Abendsegler das Gebiet überfliegen und ggf. an geeigneten Bereichen im Osten Jagdaktivitäten entfalten. Es ergibt sich daher durch die geplanten WEA eine Betroffenheit der Lokalpopulation des Großen Abendseglers mit einer Gefährdungszunahme durch Kollisionen auf den Transferflügen zwischen den Teilhabitaten. Seite 6

8 Rauhhautfledermaus Die Rauhhautfledermaus jagt ihre Beute im freien Luftraum, häufig in der Nähe der Vegetation entlang von Wald oder Gewässerrändern in etwa 3 bis 15 m Höhe. Die Art ist im Bereich der Westküste während der Sommermonate bisher nur selten nachgewiesen worden. Da auch keine geeigneten Quartiermöglichkeiten im Untersuchungsgebiet vorhanden sind, ist die Betroffenheit einer Lokalpopulation dieser Art nicht anzunehmen. Wasserfledermaus Die Wasserfledermaus ist eine sehr strukturgebundene Art, die beim Flug vom Quartier zum Jagdhabitat geeignete verbindende Landschaftselemente nutzt und sogar ggf. Umwege fliegt um entsprechenden Strukturen zu folgen. Im Bereich der geplanten WEA sind allerdings kaum geeignete Strukturen vorhanden. Darüber hinaus sind potenzielle Quartiere soweit erkennbar ebenfalls nicht vorhanden, eine Auswirkung auf Fortpflanzungsstätten ist daher auszuschließen. Die potenziellen Jagdhabitate liegen in der Nähe der Siedlungsbereiche und entlang der Autobahntrasse. Ein Einfluss der geplanten WEA auf die Lokalpopulation der Wasserfledermäuse kann hier aufgrund der Entfernung der geplanten WEA zu den potenziellen Jagdgebieten sowie einer fehlenden Anbindung durch geeignete Strukturen ausgeschlossen werden. Zwergfledermaus Die Zwergfledermaus agiert grundsätzlich strukturgebunden und ist im freien Luftraum nur selten anzutreffen. Bei den bisher nachgewiesenen Totfunden von Fledermäusen im Bereich von WEA sind Zwergfledermäuse bundesweit dennoch am dritthäufigsten registriert worden (BRINKMANN 2004). Die höchsten Kollisionsraten bei der Untersuchung von BRINKMANN (2006) in BadenWürttemberg wurden jedoch bei den Standorten in Waldrandnähe oder im Wald ermittelt, im Offenland konnten dort keine Totfunde registriert werden. Zwergfledermäuse kommen im gesamten Untersuchungsgebiet fast ausschließlich in der Nähe von Siedlungsflächen vor. Die vermuteten Wochenstubenquartiere liegen innerhalb der Ortschaften und werden durch die geplanten WEA nicht beeinträchtigt. Da im direkten Umfeld der geplanten WEA wenige potenzielle Jagdhabitate und keine potenziellen Flugkorridore vorhanden sind, kann eine Betroffenheit der Lokalpopulation durch Verluste von Jagdhabitaten oder Meidung von Flugkorridoren dieser Art durch Bau und Betrieb ausgeschlossen werden Migrationspopulationen Alle einheimischen Fledermausarten müssen in Frühjahr und Herbst eine mehr oder weniger große Distanz zwischen Sommerlebensraum und Winterquartier überwinden. Die wichtigsten Gründe für diese Wanderungen sind dabei der jahreszeitlich bedingte Nahrungsmangel sowie fehlende Winterquartiere in der Nähe der Sommerlebensräume. Für einige Fledermausarten (vor allem Großer Abendsegler und Rauhhautfledermaus) ist bekannt, dass sie auf dieser Wanderung Entfernungen von weit über km zurücklegen Seite 7

9 können. Da die meisten Totfunde von Fledermäusen unter bestehenden WEA zur Zugzeit im Herbst gemacht werden, wird vermutet, dass diese Transferflüge in größerer Höhe stattfinden und die Gefahrenquelle WEA dort nicht oder nur schwer erkannt werden kann (RAHMEL et al. 2004). Die Arten Rauhhautfledermaus und Großer Abendsegler stellen dabei über die Hälfte der registrierten Totfunde und sind daher die potenziell mit am stärksten betroffenen Arten für Fledermausschlag an Rotoren von WEA (BRINKMANN 2004). Breitflügelfledermaus Die Breitflügelfledermaus zählt zu den ortstreuen Arten, es sind aber auch Wanderungen zwischen Sommerlebensraum und Winterquartier von über 300 km bekannt. Insgesamt gibt es allerdings nur einen geringen Kenntnisstand zum Wanderungsverhalten und zur Quartiernutzung dieser Art. Da Winterquartiere auch in der Umgebung des Untersuchungsgebietes nicht bekannt sind, kann man davon ausgehen, dass auch Transferflüge der Breitflügelfledermäuse in entfernter gelegene Winterquartiere stattfinden. Dass entsprechende Aktivitäten verstärkt auch im Bereich der geplanten WEA stattfinden, ist zwar theoretisch möglich, aber eher unwahrscheinlich. Es ist damit eine Kollision von Tieren mit den Rotorflügeln der geplanten WEA während der Wanderung möglich, eine erhebliche Beeinträchtigung für die Migrationspopulationen ist aber nicht anzunehmen. Großer Abendsegler Der Große Abendsegler ist mit 29% Anteil unter den bisher registrierten Totfunden an bestehenden WEA in Deutschland und Südschweden die potenziell am stärksten betroffene Art für Fledermausschlag an Rotoren von WEA (BRINKMANN 2004). Der Große Abendsegler gehört ebenfalls zu den fernwandernden Arten, die große Teile Deutschlands auf dem Frühjahrsund Herbstzug überqueren (vgl. Abb. 1). Für den Großteil der Migrationsaktivitäten des Großen Abendseglers scheint der Schwerpunkt des Zuggeschehens nicht über SchleswigHolstein stattzufinden. Wenn auch seltener als die Rauhhautfledermaus, sind auch Abendsegler in früheren Untersuchungen im Herbst an der Westküste angetroffen worden (REIMERS 1999). Ob dies auf verstärktes Zuggeschehen schließen lässt, bleibt dabei allerdings unklar, da auch Lokalpopulationen dieser Art in SchleswigHolstein in größerer Zahl überwintern (GLOZA et al. 2001). Seite 8

10 Abb. 1: Ergebnisse der Beringung von Abendseglern (Nyctalus noctula) in Deutschland [jede Linie verbindet Orte, an denen ein Individuum mit einer kleinen Metallklammer um den Unterarm gekennzeichnet und später wiedergefunden wurde (aus BOYE et al. 1999)] Aufgrund der Strukturarmut des Gebietes und fehlender Möglichkeiten für Sammelplätze während der Migration von Großen Abendseglern ist für das Untersuchungsgebiet nur eine geringe Gefährdung durch das Vorhaben anzunehmen. Kollisionen dieser Art mit den Rotorflügeln bei den Überflügen sind allerdings nicht vollständig auszuschließen. Rauhhautfledermaus Die Rauhhautfledermaus ist nach dem Großen Abendsegler mit 25% Anteil unter den bisher registrierten Totfunden an bestehenden WEA in Deutschland und Südschweden die potenziell mit am stärksten betroffene Art für Fledermausschlag an Rotoren von WEA (BRINKMANN 2004). Die Rauhhautfledermaus gehört zu den fernwandernden Arten, die große Teile Deutschlands auf dem Frühjahrs und Herbstzug überqueren (vgl. Abb. 2). Obwohl der Schwerpunkt des Zuggeschehens dieser Art nicht über SchleswigHolstein stattzufinden scheint, konnte in früheren Untersuchungen im Herbst auch an der Westküste die Rauhhautfledermaus zu dieser Zeit häufiger angetroffen werden (REIMERS 1999). Aufgrund der Strukturarmut des Gebietes und fehlender Möglichkeiten für Sammelplätze während der Migration ist für das Untersuchungsgebiet nur eine geringe Gefährdung dieser Art durch das Vorhaben anzunehmen. Kollisionen von Rauhhautfledermäusen mit den Rotorflügeln bei Überflügen sind allerdings nicht vollständig auszuschließen. Seite 9

11 Abb. 2: Ergebnisse der Beringung von Rauhhautfledermäusen (Pipistrellus nathusii) in Deutschland. Jede Linie verbindet Orte, an denen ein Individuum mit einer kleinen Metallklammer um den Unterarm gekennzeichnet und später einmal wieder gefunden wurde (aus BOYE et al. 1999) Wasserfledermaus Die Wasserfledermaus gilt als wanderungsfähig, d.h. sie überwindet auch größere Distanzen zwischen Sommerlebensraum und Winterquartier. Da die Arten der Gattung Myotis sehr wahrscheinlich auch bei Transferflügen ein stark strukturgebundenes Flugverhalten haben, ist das Kollisionsrisiko mit WEA eher gering. Es konnten so auch bei den bisherigen Erfassungen von Totfunden im Bereich von WEA erst wenige Tiere dieser Gattung registriert werden. Auswirkungen der geplanten WEA auf die Migrationsflüge von Wasserfledermäusen können daher ausgeschlossen werden. Zwergfledermaus Die Zwergfledermaus gilt zumindest für Mitteleuropa ebenfalls als sehr ortstreu, es gibt für die heimischen Populationen nur wenige Nachweise von Wanderungen über Strecken von mehr als 20 km. Zum Flugverhalten auf diesen Transferflügen liegen bisher keine Erkenntnisse vor. Da Zwergfledermäuse am dritthäufigsten als Totfunde unterhalb von WEA gefunden wurden (s. o.), kann auch angenommen werden, dass diese dann in größeren Höhen fliegen und weniger strukturgebunden als bei ihren Flügen im Jagdhabitat. Dem steht allerdings das Ergebnis der Untersuchung von BRINKMANN (2006) in BadenWürttemberg dagegen, wo Totfunde von Zwergfledermäusen nur bei Standorten in Waldrandnähe oder im Wald ermittelt wurden, während sie im Offenland nicht registriert wurden. Eine Auswirkung der geplanten WEA auf die Transferflüge kann daher zwar nicht vollständig ausgeschlossen werden, wird aber für das Untersuchungsgebiet als gering eingestuft. Seite 10

12 1.4.3 Fazit Die Standorte der geplanten WEA liegen südlich der Stadt in strukturarmer Agrarlandschaft im Nahbereich größerer Industrieanlagen. Im Bereich des Eingriffsgebietes wurden keine potenziell geeigneten Quartierstandorte gefunden. Es konnten keine potenziell hochwertigen Funktionsräume für lokale Populationen von Fledermäusen im Untersuchungsgebiet ermittelt werden, die durch den Eingriff direkt oder indirekt beeinträchtigt werden. Es ist daher durch die Errichtung der Windenergieanlagen am geplanten Standort insgesamt mit einer geringen Beeinträchtigung der vorhandenen Lokalpopulationen bzw. ihrer Habitate zu rechnen. Für die wandernden Arten Rauhhautfledermaus und Großer Abendsegler wird potenziell eine Nutzung des Gebietes während der Migrationszeiten im Frühjahr und Herbst angenommen. Es ergibt sich durch den Betrieb der geplanten WEA daher eine Gefährdung durch Kollisionen mit Rotorblättern und damit eine potenzielle Beeinträchtigung der Migrationspopulationen, die aufgrund der Strukturarmut des Gebietes und fehlender Möglichkeiten für Sammelplätze während der Migration als insgesamt gering eingeschätzt wird. 2 Artenschutz 2.1 Artenschutzrechtliche Prüfung Nach Auswertung der Daten sind von dem geplanten Vorhaben fünf Arten des Anhangs IV der FFHRichtlinie potenziell vom Vorhaben betroffen. Es bedarf daher einer artenschutzrechtlichen Prüfung. In 42 (1) BNatSchG werden die Zugriffsverbote für die besonders geschützten Tier und Pflanzenarten formuliert Rechtliche Voraussetzungen Nach 42 (1) BNatSchG ist es verboten 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs, Aufzucht, Mauser, Überwinterungs und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, Nach 42 (5) BNatSchG werden unter bestimmten Vorraussetzungen Ausnahmen und Befreiungsmöglichkeiten von den artenschutzrechtlichen Verboten zugelassen: Seite 11

13 Für nach 19 zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft sowie nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässige Vorhaben im Sinne des 21 (2) Satz 1 BNatSchG gelten für die Zugriffs, Besitz und Vermarktungsverbote die im Folgenden benannten Maßgaben: Sind in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten oder europäische Vogelarten betroffen, liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1 Nr. 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Absatzes 1 Nr. 1 nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Gemäß der Vorgaben nach 43 (8) BNatSchG können die nach Landesrecht zuständigen Behörden weitere Ausnahmen von den Verboten des 42 (1) BNatSchG im Einzelfall unter folgenden Vorraussetzungen zulassen: es gibt zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art, zumutbare Alternativen sind nicht gegeben und der Erhaltungszustand der Populationen einer Art verschlechtert sich nicht. Bei der artenschutzrechtlichen Betrachtung sind die Arten des Anhangs IV der FFHRichtlinie grundsätzlich auf Artniveau zu behandeln. Aufgrund der Potenzialabschätzung und der aktuellen Untersuchung gehen zwei aktuell erfasste Arten sowie drei weitere hier potenziell vorkommende Fledermausarten in die artenschutzrechtliche Prüfung ein Tötungsverbot ( 42 (1) Nr. 1) Durch den Bau und Betrieb der Windenergieanlagen werden keine Bäume entnommen oder Gebäude entfernt, in denen bei der Baufeldfreiräumung Tiere zu Schaden kommen könnten. Eine Gefährdung der Verletzung und Tötung von Fledermäusen besteht dagegen bei dem Betrieb der Anlagen durch die Möglichkeit der Kollision von Fledermäusen mit den Rotorblättern der Windenergieanlagen. Im Guidance document on the strict protection of animal species of Community interest under the Habitats Directive 92/43/EEC (Stand: Feb. 2007) ist festgelegt, dass für die Erfüllung des Verbotstatbestands absichtlich oder unter bewusster Inkaufnahme der Möglichkeit Tiere der geschützten Arten höchstwahrscheinlich ( most likely ) getötet werden. Da bei der Beurteilung der Verbotstatbestände nach BNatSchG zu klären ist, ob unvermeidbare Tötungen eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population zur Folge haben, stellt sich die Frage nach dem Schwellenwert zur Abgrenzung der erheblichen von den unerheblichen Beeinträchtigungen. Als unerheblich gilt der Eingriff, wenn sich die durch den Betrieb der Anlage verursachten Tötungen langfristig nicht auf die Überlebenswahrscheinlichkeit der lokalen Population auswirken. Dann ist davon auszugehen, dass das Seite 12

14 verbleibende, nicht ausschließbare Restrisiko unter eine nicht absichtliche, d.h. zufällige ( incidental ) Tötung fällt. Das Guidance Document führt als Beispiel für incidental killing ausdrücklich den Tod von Fledermäusen an Windenergieanlagen und im Straßenverkehr auf (Kap. II.3.6, S. 49). Als erheblich wäre der Eingriff aber dann zu werten, wenn die Mortalität so stark zunimmt, dass sie auch z.b. durch eine erhöhte Reproduktionsleistung nicht mehr ausgeglichen werden kann und somit die langfristige Überlebenswahrscheinlichkeit der lokalen Population sinkt (BRINKMANN 2006). Im Untersuchungsgebiet finden Breitflügelfledermäuse auch im Umfeld der geplanten WEA potenzielle Jagdhabitate. Zufällige Tötungen durch die Rotoren können daher nicht vollständig ausgeschlossen werden. Aufgrund der Neigung der Breitflügelfledermäuse, die Nähe zu WEA zu meiden (BACH & RAHMEL 2004), werden entsprechend zufällige Tötungen von Einzelindividuen daher vermutlich eher selten erfolgen und erreichen so nicht die Schwelle der Erheblichkeit. Geeignete potenzielle Habitate der Lokalpopulation des Großen Abendseglers sind im Planungsgebiet nicht vorhanden. Es wird aber als möglich angesehen, dass einzelne Individuen bei Transferflügen das Gebiet überqueren und damit auch einer Gefährdung durch Kollisionen mit den WEA unterliegen. Aufgrund der Lage südlich der Stadt Heide und nah zu den Industrieanlagen der Raffinerie Hemmingstedt wird nicht von einer regelmäßigen und hohen Intensität der Nutzung in diesem Bereich ausgegangen. Tötungen von Einzelindividuen würden daher hier unter das Restrisiko fallen und führen nicht zu einer systematischen Gefährdung der lokalen Population. Durch den Bau und Betrieb der WEA sind keine Gehölze betroffen, die potenzielle Wochenstubenquartiere der Wasserfledermaus beherbergen könnten. Da auch keine Flugwege dieser Art im Nahbereich der Anlagen zu vermuten sind, kann eine Verletzung oder Tötung von Individuen der Wasserfledermaus durch Kollisionen mit den Rotorflügeln der Windenergieanlagen ausgeschlossen werden, der Verbotstatbestand der Tötung von Individuen tritt somit nicht ein. Die Zwergfledermaus findet im Umfeld der geplanten WEA potenzielle Jagdhabitate vor, zufällige Tötungen durch die Rotoren auf den Transferflügen können daher nicht vollständig ausgeschlossen werden. Da keine Leitstrukturen oder potenziellen Jagdhabitate hoher Bedeutung betroffen sind, liegt hier ebenfalls keine systematische Gefährdung der lokalen Population vor, die eine erhebliche Beeinträchtigung zur Folge hätte. Grundsätzlich sind Migrationsaktivitäten der Arten Großer Abendsegler und Rauhhautfledermaus im Gebiet möglich mit Gefahr einer entsprechend systematischen Gefährdung durch Kollisionen der ziehenden Tiere mit den Rotorblättern der geplanten WEA. Da in den Untersuchungen im Nachbarort Wöhrden (BIOLA 2008) keine Anhaltspunkte für höhere Aktivitäten der beiden Arten während der Migrationszeit festgestellt wurde, kann auch für den hier betrachteten Raum angenommen werden, dass kein erhöhtes Kollisionsrisiko vorliegt. Es ist daher davon auszugehen, dass das verbleibende nicht ausschließbare Restrisiko unter die nicht absichtliche ( incidental ) Tötung fällt und der Verbotstatbestand der Tötung nach BNatSchG nicht erfüllt wird. Seite 13

15 2.1.3 Störungsverbot ( 42 (1) Nr. 2) Im störungsrelevanten Bereich des geplanten Vorhabens sind keine Gebäude vorhanden, die potenzielle Wochenstuben oder Winterquartiere beherbergen könnten. In den Gehölzbeständen konnten keine Hinweise auf Wochenstuben oder Winterquartiere für baumbewohnende Fledermausarten ermittelt werden. Es sind hier zwar vereinzelt potenzielle Versteckmöglichkeiten vorhanden, es wird aber auch aufgrund der hohen Ansprüche der Fledermäuse an entsprechende Quartierstandorte ausgeschlossen, dass diese als Wochenstuben oder Winterquartiere genutzt werden. Der hier anzunehmende Verlust von Jagdlebensraum betrifft nur einen kleinen und eher suboptimalen Teil des gesamten Lebensraumkomplexes der betroffenen Fledermausarten. Auswirkungen auf die ökologische Funktionalität von Fortpflanzungs oder Ruhestätten sind nicht zu erwarten. Eine Störung durch die Baumaßnahmen und der Folgenutzung ist daher für die lokalen Populationen betroffener Fledermausarten während der Fortpflanzungs, Überwinterungsoder Wanderungszeit nicht gegeben. Ein Verbotstatbestand der Störung nach 42 (1) Nr. 2 BNatSchG, der eine Befreiung von diesem Verbot erfordert, ist nicht gegeben Verbot der Beschädigung oder der Zerstörung von Lebensstätten ( 42 (1) Nr. 3) Durch den Bau und Betrieb der geplanten WEA werden weder Bäume entnommen noch Gebäude beseitigt. Es ergibt sich durch den Bau und Betrieb der WEA daher keine Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs oder Ruhestätten nach 42 (1) Nr. 3 BNatSchG. Der entsprechende Verbotstatbestand wird daher nicht berührt Ausnahme ( 43 (8)) Entsprechend den obigen Ausführungen treten innerhalb des Vorhabens keine Verbotstatbestände nach 42 BNATSCHG für die Fledermausarten des Anhangs IV der FFHRichtlinie ein. Eine Ausnahme gemäß 43 (8) ist daher nicht erforderlich. Seite 14

16 2.2 Literatur BACH, L. u. U. RAHMEL (2004): Überblick zu Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Fledermäuse Eine Konfliktabschätzung. Bremer Beiträge für Naturkunde und Naturschutz 7: BIOLA (2008): Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen in den Gemeinden Wöhrden und Norderwöhrden. Ornithologische und chiropterologische Untersuchungen im Frühjahr und Herbst 2007 Streng geschützte Arten. Unveröff. Gutachten. BORKENHAGEN, P. (1993): Atlas der Säugetiere SchleswigHolsteins. Landesamt für Natur und Umwelt des Landes SchleswigHolstein (Hrsg.), 131 S. BORKENHAGEN, P (2001): Die Säugetiere SchleswigHolsteins Rote Liste. Landesamt für Natur und Umwelt des Landes SchleswigHolstein (Hrsg.). BOYE, P., DIETZ, M. U. M. WEBER (1999): Fledermäuse und Fledermausschutz in Deutschland. Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.), 109 S. BOYE, P., HUTTERER, R., & H. BENKE (1998): Rote Liste der Säugetiere (Mammalia). In: BINOT, M., BLESS, R., BOYE, P., GRUTTKE, H. & P. PRETSCHER: Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 55: BRINKMANN, R. (2004): Welchen Einfluss haben Windkraftanlagen auf jagende und wandernde Fledermäuse in BadenWürttemberg? Tagungsführer der Akademie für Natur und Umweltschutz BadenWürttemberg, Heft 15. BRINKMANN, R. (2006): Untersuchungen zu möglichen betriebsbedingten Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Fledermäuse im Regierungsbezirk Freiburg. Regierungspräsidium Freiburg Referat 56 Naturschutz und Landschaftspflege, 66 S. DÜRR, T. & BACH, L. (2004): Fledermäuse als Schlagopfer von Windenergieanlagen Stand der Erfahrungen mit Einblicken in die bundesweite Fundortkartei. Bremer Beiträge für Naturkunde und Naturschutz 7: GLOZA, F., MARCKMANN, U. U. C. HARRJE (2001): Nachweise von Quartieren verschiedener Funktion des Abendseglers (Nyctalus noctula) in SchleswigHolstein Wochenstuben, Winterquartiere, Balzquartiere und Männchengesellschaften. Nyctalus (N.F) 7 (5): KRONWITTER, F. (1988): Population structure, habitat use and activity pattern of the noctule bat, Nyctalus noctula Schreb., 1774 (Chiroptera, Vespertilionidae) revealed by radiotracking. Myotis 26: LBVSH (2008): Beachtung des Artenschutzrechtes bei der Planfeststellung. Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SchleswigHolstein. Kiel. RAHMEL, U., BACH, L., BRINKMANN, R., DENSE, C., LIMPENS, H., MÄSCHER, G., REICHENBACH, M. & A. ROSCHEN (1999): Windkraftplanung und Fledermäuse Konfliktfelder und Hinweise zur Erfassungsmethodik. Bremer Beiträge für Naturkunde und Naturschutz 4: RAHMEL, U., BACH, L., BRINKMANN, R., LIMPENS, H. & ROSCHEN, A. (2004): Windenergieanlagen und Fledermäuse Hinweise zur Erfassungsmethodik und zu planerischen Aspekten. Bremer Beiträge für Naturkunde und Naturschutz 7: REIMERS, H. (1999): Herbstaktivitäten von Fledermäusen an der Westküste SchleswigHolsteins 1996: Stichprobenartige Erfassung unter besonderer Berücksichtigung der Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii). Seevögel 20 (1): Seite 15

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