FLÄCHENNUTZUNGSPLAN. 8. Änderung. Landkreis Neustadt a.d.waldnaab Regierungsbezirk Oberpfalz Neuenhammerstraße 1, Pleystein

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1 S t a d t P l e y s t e i n Landkreis Neustadt a.d.waldnaab Regierungsbezirk Oberpfalz Neuenhammerstraße 1, Pleystein FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 8. Änderung Inhalt: Stand: Planteil: Vorentwurf Textteil: Entwurf Endfassung Vorhabensträger: Stadt Pleystein Neuenhammerstraße Pleystein Pleystein, Aufgestellt: Bamler BauIngenieur GmbH Braunetsriether Weg Vohenstrauß Vohenstrauß, Rewitzer Erster Bürgermeister

2 Inhaltsverzeichnis 1. Anlass der Bauleitplanung Ziele und Zwecke der Bauleitplanung 2.1 Ziele der Bauleitplanung Zwecke der Bauleitplanung Einordnung der Bauleitplanung in die Ziele der Raumordnung 3.1 Landesentwicklungsprogramm Regionalplan Oberpfalz Nord Schutzgebiete, Schützenswerte Bereiche und Einzelobjekt.8 4. Beschreibung des Plangebietes Ziele der Planung 5.1 Flächenerfordernis Begründung für die Bauleitplanung Umweltbericht 6.1 Einleitung Kurzdarstellung und wichtige Ziele der Bauleitpläne Darstellung der umweltrelevanten Ziele Räumlicher Geltungsbereich Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgüter Mensch, Kultur und Sachgüter Schutzgut Arten und Biotope Schutzgut Landschaftsbild und Erholungseignung Schutzgut Boden Schutzgut Wasser Schutzgut Klima und Luft Wechselwirkungen Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich Maßnahmen zur Überwachung.. 41

3 Inhaltsverzeichnis Fortsetzung: 7. Grünordnung Immissionsschutz Bergbau bzgl. Industriegebiet Am Spatwerk Alternative Planungsmöglichkeiten Abwägung aller Belange Zusammenfassende Erklärung..45

4 BEGRÜNDUNG Flächennutzungsplan 8. Änderung vom Seite 4 1. Anlass der Bauleitplanung Das Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab hat mit -Schreiben vom 05. August 2016 an den Markt Waidhaus und die Stadt Pleystein mitgeteilt, dass im Zuge der geplanten Erweiterung eines Gewerbebetriebes aufgrund der Lage sowie der Größe der geplanten Erweiterung die Erforderlichkeit zur Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes besteht. Bauleitpläne haben die Gemeinden aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist ( 1 Abs. 3 BauGB). Die Erforderlichkeit ist gegeben, da die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinden voraussichtlich zu einer wesentlichen Veränderung der baulichen Nutzung der Grundstücke in den Gemeinden führt. Die Bauflächen befinden sich sowohl auf dem Gemeindegebiet des Marktes Waidhaus als auch auf dem Gemeindegebiet der Stadt Pleystein. Es ist deshalb durch den Markt Waidhaus und die Stadt Pleystein ein gemeindeübergreifendes Bauleitplanverfahren durchzuführen. Der Stadtrat der Stadt Pleystein hat am und der Marktgemeinderat Waidhaus am die Änderung des jeweiligen Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes für ein Industriegebiet "Am Spatwerk" beschlossen. Der Gewerbebetrieb produziert an diesem konkreten Standort bereits seit Die Anzahl der Beschäftigten betrug zu Beginn 3 und inzwischen werden 34 Personen dort beschäftigt. In dem Betrieb werden Metallträger zwischen 12 und 18 Meter mit einem jährlichen Volumen von inzwischen rund to Stahl verarbeitet. Nach dem vorliegenden Planungskonzept benötigt der Gewerbebetrieb in der Endausbaustufe eine Betriebsfläche von rd. 7,2 ha. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes für ein Industriegebiet Am Spatwerk wird das planerische Ziel verfolgt, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, um Betriebsgebäude zu errichten, die bereits an baurechtlich genehmigte und gewerblich genutzte Betriebsgebäude anschließen. Zur Optimierung der Fertigung ist eine Betriebserweiterung notwendig. Mit der Erweiterung sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, um Produktionsprozesse zu verbessern und eine Produktionssteigerung zu erreichen. Mit der Erweiterung sollen zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Für die Region ist das Unternehmen ein wichtiger Arbeitsgeber und Ausbildungsbetrieb.

5 BEGRÜNDUNG Flächennutzungsplan 8. Änderung vom Seite 5 2 Ziele und Zwecke der Bauleitplanung 2.1 Ziele der Bauleitplanung (städtebauliche Zielvorstellung) Der Gewerbebetrieb produziert an diesem konkreten Standort bereits seit Die Anzahl der Beschäftigten betrug zu Beginn 3 und inzwischen werden 34 Personen dort beschäftigt. In dem Betrieb werden Metallträger zwischen 12 und 18 Meter mit einem jährlichen Volumen von inzwischen rund to Stahl verarbeitet. Nach dem vorliegenden Planungskonzept benötigt der Gewerbebetrieb in der Endausbaustufe eine Betriebsfläche von rd. 7,2 ha. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes für ein Industriegebiet Am Spatwerk wird das planerische Ziel verfolgt, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, um Betriebsgebäude zu errichten, die bereits an baurechtlich genehmigte und gewerblich genutzte Betriebsgebäude anschließen. 2.2 Zwecke der Bauleitplanung Zur Optimierung der Fertigung ist eine Betriebserweiterung notwendig. Mit der Erweiterung sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, um Produktionsprozesse zu verbessern und eine Produktionssteigerung zu erreichen. Mit der Erweiterung sollen zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Für die Region ist das Unternehmen ein wichtiger Arbeitsgeber und Ausbildungsbetrieb. 3 Einordnung der Planung in die Ziele der Raumordnung 3.1 Planungsrechtliche Ausgangssituation Die zu beplanende Fläche für das Industriegebiet Am Spatwerk liegt südwestlich vom Ortsteil Hagendorf (Markt Waidhaus) und schließt in nördliche Richtung an die Siedlung Am Spatwerk Ödhäuser (Stadt Pleystein) an. Das Industriegebiet Am Spatwerk befindet sich direkt westlich neben der ehemaligen Feldspatgrube Wildenauer (Cornelia Schacht). Die Bauflächen grenzen an die Kreisstraße NEW 33 sowie an die Gemeindeverbindungsstraße Spielhof Ödhäuser an. Pleystein und Waidhaus liegen im Nordosten Bayerns, ca. 10 bzw. 4 km entfernt zur Tschechischen Republik im Landkreis Neustadt a.d.waldnaab. Im Sinne des Landesentwicklungsprogramms Bayern 2013 (LEP Bayern 2013) liegt das Kleinzentrum Pleystein und das Kleinzentrum Waidhaus im ländlichen Teilraum, dessen Entwicklung im besonderen Maße gestärkt werden soll. Das nächste Oberzentrum ist Weiden i.d.opf. Das Stadtgebiet Pleystein wird im Süden durch die regionale Entwicklungsachse über das mögliche Mittelzentrum Vohenstrauß Richtung Tschechische Republik mit aufgenommen.

6 BEGRÜNDUNG Flächennutzungsplan 8. Änderung vom Seite 6 Auszug aus dem LEP vom

7 BEGRÜNDUNG Flächennutzungsplan 8. Änderung vom Seite 7 Ausschnitt Regionalplan Begründungskarte 2 Zentrale Orte, 2007

8 BEGRÜNDUNG Flächennutzungsplan 8. Änderung vom Seite Regionalplan Oberpfalz-Nord Im Regionalplan wird die Stadt Pleystein und der Markt Waidhaus der Region Oberpfalz-Nord zugeordnet. Das nächste Oberzentrum ist Weiden i.d.opf. Das Stadtgebiet Pleystein wird im Süden durch die regionale Entwicklungsachse über das mögliche Mittelzentrum Vohenstrauß Richtung Tschechische Republik mit aufgenommen. Der Markt Waidhaus liegt direkt an der regionalen Entwicklungsachse. Ausschnitt Regionalplan, Region Oberpfalz-Nord, RAUMSTRUKTUR; Schutzgebiete, schützenswerte Bereiche und Einzelobjekte Arten-. Und Biotopschutzprogramm Die Auswirkungen der Planung auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sowie die Schutzgüter Mensch, Kultur- und Sachgüter werden im Umweltbericht des Büros für Landschaftsökologie und Landschaftsplanung Susanne Ullmann, Hauptstraße 15, Kulmain, vom behandelt. Die im Folgenden genannten Eingriffe und zugehörigen Gutachten wurden in den Umweltbericht integriert (LBP und sap). Der Eingriff bewirkt durch den Bau der Gebäude und der großflächigen Versiegelung einen Arealverlust für bestimmte Tiere und Pflanzen. Betroffene Tierarten wurden im Rahmen des LBPs in einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung behandelt. Die teilweise erheblichen Erdbewegungen bewirken Veränderungen an der Oberfläche, die die natürliche Bodenfruchtbarkeit und Standortfunktion für die Landwirtschaft verringern. Einflüsse auf Luft und Kleinklima können durch die Versiegelung und Bebauung (Verdunstung, Aufheizen im Sommer usw.) begrenzt auftreten. Von besonderer Bedeutung ist außerdem die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch die großen Hallen und die umfangreichen Erdbewegungen. Das Gebiet liegt in einem bewegten

9 BEGRÜNDUNG Flächennutzungsplan 8. Änderung vom Seite 9 und gegliederten Landschaftsausschnitt und ist dadurch nicht von sehr weit einsehbar. Durch das bestehende Industriegebiet (bestehende Bebauung) und die Verlegung der Kreisstraße NEW 33 (verläuft in einem Geländeeinschnitt) ist der Bereich bereits vorbelastet. Für das Schutzgut Landschaft ist trotz der umfangreichen Eingrünungsmaßnahmen ein erheblicher Eingriff zu erwarten. Für die erforderlichen Ausgleichsflächen wird ein Gesamtkonzept erstellt. Schutzgebiete Das Planungsgebiet befindet sich im Naturpark Nördlicher Oberpfälzer Wald und randlich im Landschaftsschutzgebiet LSG LSG innerhalb des Naturparks Nördlicher Oberpfälzer Wald (ehemals Schutzzone). Die nördliche Planungsfläche liegt im Naturraum 400-A "Hinterer Oberpfälzer Wald", die südliche im Naturraum 401-F Pfreimdtal und Oberpfälzer Bergland. Im Osten grenzt direkt an das beplante Gebiet die ehemalige Feldspatabbaugrube Cornelia- Schacht an. Das ehemalige Tagbauloch ist mit Grundwasser gefüllt und wird als Ökofläche geführt. Ebenso befinden sich im Süden des beplanten Gebietes ehemalige Rückstaubecken, die inzwischen verbuscht sind und ebenfalls als Ökoflächen geführt werden. Biotopkartierung Das Biotop Nr Hecke naturnah fällt der Verlegung der Kreisstraße NEW 33 und der Gebietsausweisung zum Opfer. Im Zuge des vorangegangenen Geländeabtrags und der Auffüllung auf Teilflächen der Fl.Nrn. 349 und 351 Gemarkung Reinhardsrieth sowie 987, 989/5 und 990/1 Gemarkung Miesbrunn und einer damit verbundenen Heckenrodung auf Fl.Nr. 349 Gemarkung Reinhardsrieth wurde ein Landschaftspflegerischer Begleitplan von dem Büro für Landschaftsökologie und Landschaftsplanung Susanne Ullmann, Hauptstraße 15, Kulmain, mit Datum erstellt. Die nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erforderlichen Ausgleichsflächen sind im Bebauungsplan dargestellt. Bergbau Die TABERG Ingenieure GmbH aus Lünen hat mit Gutachten Nr vom die Standsicherheit der geplanten Bebauung im Anschluss an das ehemalige Tagbauloch überprüft. Es wurden keine Beeinträchtigungen für künftige Bebauungen festgestellt. Das Bergamt Nordbayern hat mit Schreiben vom einer Betriebserweiterung zugestimmt. Denkmalschutz D (nördlich des Vorhabens, ca. 400 m entfernt) Bildstock Kühbühl, Granitpfeiler auf Würfelpostament, Laterne mit korbbogiger Bildnische, 18. Jh. D (östlich des Vorhabens, ca. 700 m entfernt) Untertägige Befunde der abgebrochenen Kapelle St. Barbara in Hagendorf. D (östlich des Vorhabens, ca. 700 m entfernt) Vierseithof ; ehem. Wohnstallhaus, später Gasthaus, eingeschossiger Satteldachbau, hofseitig Greddach, mit Werksteingewänden, bez. 1764; Stadel, zweigeschossiger Satteldachbau, Erdgeschoss massiv, Oberteil verbrettertes Holzständerwerk, 18./Anfang 19. Jh.; Remise, eingeschossiger massiver Satteldachbau mit Einfahrtstoren, nach Norden Stallteil, 18./19. Jh.; Stall, zweigeschossiger Satteldachbau mit hölzernem Treppenanbau nach Süden, Obergeschoss Wohnung, 19. Jh.

10 BEGRÜNDUNG Flächennutzungsplan 8. Änderung vom Seite 10 D (westlich des Vorhabens, ca. 1 km entfernt) Kriegerdenkmal für die Gefallenen des 1. Weltkriegs, Granitschaft auf Stufenpostament mit Balkenkreuzbekrönung, 1920er Jahre, später für die Gefallenen des II. Weltkriegs erweitert D (westlich des Vorhabens, ca. 1 km entfernt) Pfarrkirche St. Wenzeslaus, Saalkirche mit Steildach und eingezogenem, fünfseitig geschlossenem Chor, Westturm mit Zwiebelhaube, Neubarock, 1912 nach Brand wiederhergestellt; mit Ausstattung; Friedhofsmauer, Bruchstein, 18./19. Jh. D Bodendenkmal archäologische Befunde und Funde im Bereich der Kath. Pfarrkirche St. Wenzeslaus in Miesbrunn, darunter die Spuren der Vorgängerbauten bzw. älterer Bauphasen D Miesbrunn 8, Einfirsthof, Wohnstallstadelhaus, eingeschossiger Satteldachbau, Bruchstein mit Ziegelergänzungen, nach Norden Stallstadeltrakt, Türrahmung bez Keines der in der Umgebung vorhandenen Denkmale wird durch das Vorhaben beeinträchtigt. Altlastenverdachtflächen Sind im Plangebiet nicht enthalten. 4. Beschreibung des Plangebietes Die Industrieflächen liegen ca. 800 m südwestlich des Waidhauser Ortsteiles Hagendorf. Ca. 200 m südlich der Flächen liegt entlang der GVS NEW 33 - Spielhof der Pleysteiner Ortsteil "Am Spatwerk - Ödhäuser". Das Industriegebiet "Am Spatwerk" befindet sich direkt westlich neben der ehemaligen Feldspatgrube Wildenauer (Cornelia Schacht) und ist im Flächennutzungsplan als "Fläche für die Landwirtschaft" ausgewiesen. Die vom Markt Waidhaus zu beplanende Fläche befindet sich auf den Fl.Nrn. 333/2 (TF), 333/3, 334/3, 334/4, 334/5, 334/6, 334/7, 280/1 (TF Kr NEW 33), 349 (TF), 350 (TF), 351 (TF), 352 (TF Kr NEW 33), 352/1 (TF), 368 (TF), 367 (TF), 353 (TF), jeweils Gemarkung Reinhardsrieth. Die Gesamtgröße dieser Flächen auf Gemeindegebiet Waidhaus beträgt ca. 4,18 ha. Die von der Stadt Pleystein zu beplanende Fläche umfasst die Fl.Nrn. 987 (TF), 988 (TF), 989, 989/4, 989/5, 990/1 (TF), 1000/1 (TF), 1001/1 (TF), 1001/3 (TF), jeweils Gemarkung Miesbrunn. Die Gesamtgröße dieser Flächen auf Gemeindegebiet Pleystein beträgt ca. 3,02 ha. Somit ergibt sich ein Gesamtumgriff des Bebauungsplanes "Am Spatwerk" von ca. 7,20 ha.

11 BEGRÜNDUNG Flächennutzungsplan 8. Änderung vom Seite Ziele der Planung 5.1 Flächenerfordernis Die Art der baulichen Nutzung wird als Industriegebiet (GI) im Sinne des 9 der Baunutzungsverordnung festgesetzt. Industriegebiete dienen ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentlicher Betriebe, sowie Tankstellen. Nach der Satzung zum Bebauungsplan Am Spatwerk werden nach 15 Abs. 2 Baunutzungsverordnung Speditionen und Logistikbetriebe ausgeschlossen, die nicht im direkten Zusammenhang zu einem produzierenden Gewerbebetrieb im Industriegebiet stehen. Grund für den Ausschluss ist die verkehrliche Anbindung des Industriegebietes über die Kreisstraße NEW 33 und die Staatsstraße St 2154 durch den Ortsteil Hagendorf und den Ort Waidhaus bis zur Autobahn A6. Die Kreis- und auch Staatsstraße sind bautechnisch durchaus für den zu erwartenden Verkehr ausgelegt. Trotzdem dulden die Ortsdurchfahrten nicht den zu erwartenden Verkehr aus evtl. Speditionen und Logistikbetrieben, die nicht im direkten Zusammenhang mit einem produzierenden Gewerbebetrieb im Industriegebiet stehen, da in der Ortsdurchfahrt Waidhaus eine nur einspurig befahrbare Engstelle schon jetzt für Behinderungen sorgt. Der Markt Waidhaus hält im Industriegebiet Gewerbepark Waidhaus, direkt neben der Autobahn A 6, Flächen für produzierende Betriebe bereit. Aber auch alle allgemein nach 9 Abs. 2 Baunutzungsverordnung zulässigen Betriebe sind dort im Gewerbepark nicht ausgeschlossen. Durch den geforderten schalltechnischen Nachweis von ausnahmsweise zulässigen Speditionen und Logistikbetrieben, die im direkten Zusammenhang mit einem produzierenden Gewerbebetrieb im Industriegebiet stehen, soll die Belastung der Anwohner in den Ortsdurchfahrten durch den jeweils bereits bestehenden Verkehr festgestellt werden. Damit soll nachgewiesen werden, dass die zulässigen Höchstgrenzen der TA Lärm mit dem aus diesem Betrieb zu erwartenden Emissionen eingehalten werden. Ausnahmsweise zugelassen werden: - Anlagen, die dem förmlichen Immissionsschutz unterliegen, - Speditionen und Logistikbetriebe, welche im direkten Zusammenhang mit den produzierenden Gewerbebetrieben im Industriegebiet stehen und die einen schalltechnischen Nachweis erbringen, dass die Richtwerte der TA Lärm in der Ortsdurchfahrt Hagendorf durch den bereits bestehenden Verkehr und den zu erwartenden Verkehr nicht überschritten werden, - Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen, außerdem für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind.

12 BEGRÜNDUNG Flächennutzungsplan 8. Änderung vom Seite 12 Größe des geplanten Industriegebiets: Gemeindegebiet Waidhaus Fl.Nrn. Gemarkung Größe (m²) 333/2 Reinhardsrieth 343,82 333/3 Reinhardsrieth 1.010,03 334/3 Reinhardsrieth 100,07 334/4 Reinhardsrieth 3.926,26 334/5 Reinhardsrieth 2.726,81 334/6 Reinhardsrieth 1.732,27 334/7 Reinhardsrieth 1.064,45 280/1 Reinhardsrieth 1.279, Reinhardsrieth 6.920, Reinhardsrieth 272, Reinhardsrieth , Reinhardsrieth 2.155,35 352/1 Reinhardsrieth 151, Reinhardsrieth 184, Reinhardsrieth 1.120, Reinhardsrieth 5.924,30 Summe m² ,42

13 BEGRÜNDUNG Flächennutzungsplan 8. Änderung vom Seite 13 Gemeindegebiet Pleystein Fl.Nrn. Gemarkung Größe (m²) 987 Miesbrunn 4.786, Miesbrunn 342, Miesbrunn 3.495,79 989/4 Miesbrunn 51,57 989/5 Miesbrunn ,09 990/1 Miesbrunn 4.463, /1 Miesbrunn 357, /1 Miesbrunn 758, /3 Miesbrunn 1.705,88 Summe ,30 Gesamtgröße Umgriff Bebauungsplan Industriegebiet "Am Spatwerk" = ,72 m². 5.2 Begründung für die Bauleitplanung Standort Waidhaus Im Hauptort Waidhaus besteht das Gewerbe- und Industriegebiet Gewerbepark Waidhaus mit einer Fläche von insgesamt ca. 13 ha. Davon sind bereits 6,5 ha bebaut. Die restlichen Flächen liegen verstreut im Bebauungsplangebiet. Auch eine weitere Erschließung des 2. Bauabschnittes im Gewerbepark Waidhaus bringt keine zusammenhängende Fläche von 7,20 ha, da die Flächen von Biotopen unterbrochen werden oder es sich um Altlastenverdachtsflächen handelt. Außerdem ist der Markt Waidhaus bisher nicht Eigentümer der meisten weiteren Gewerbeflächen. Das Eigentum liegt größtenteils beim Freistaat Bayern. Auch im Sondergebiet Tank- und Rastanlage Waidhaus direkt neben der A 6 sind zusammenhängende Flächen in dieser Größe nicht verfügbar. Eine Erweiterung, wie im Flächennutzungsplan dargestellt, scheitert an der Verkaufsbereitschaft der anliegenden Grundstückseigentümer. Damit sind im Gemeindegebiet des Marktes Waidhaus keine 7,20 ha großen GI-Flächen vorhanden, auf denen der Gewerbebetrieb seinen geplanten Erweiterungen verwirklichen könnte.

14 BEGRÜNDUNG Flächennutzungsplan 8. Änderung vom Seite 14 Standort Pleystein Mit der 3. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Pleystein wurde für den Bereich Bremmhof ein Gewerbegebiet ausgewiesen. In dem Gewerbegebiet Bremmhof stehen für das Vorhaben keine geeigneten Bauflächen mehr zur Verfügung. Die Grundstücke, Nummer 1 (Fl.Nr. 925/2, Gemarkung Pleystein), 2 (Fl.Nr. 925/5, Gemarkung Pleystein), 3 (Fl.Nr. 925/3, Gemarkung Pleystein) sowie Fl.Nr. 924/2, Gemarkung Pleystein, werden bereits gewerblich genutzt. Für eine mögliche gewerbliche Erweiterungsfläche auf Fl.Nr. 924, Gemarkung Pleystein, besteht ein Vorkaufsrecht bei gewerblicher Nutzung zugunsten des Eigentümers der Fl.Nr. 925/3, Gemarkung Pleystein. Aufgrund der Größe des produzierenden Betriebes von rd. 7,20 ha mit erkennbaren Auswirkungen auf das Landschafts- und Ortsbild ist eine Ansiedlung auf der anschließenden Fläche der Fl.Nr. 96, Gemarkung Lohma, im Anschluss an das Gewerbegebiet Bremmhof ebenfalls nicht möglich. Diese wurde im Zuge der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes als Flächen der Landwirtschaft dargestellt. Außerdem grenzt das Gebiet an den Ortsteil Lohma an. Dieser Ortsteil weist eine kleinteilige, durch Wohnsiedlung geprägte Bebauungsstruktur auf. Erweiterungsmöglichkeiten in dem daneben bestehenden GE- und MI-Gebiet Stiegelwiesen sind ebenfalls nicht mehr vorhanden. Damit sind in den Gewerbegebieten der Stadt Pleystein ebenfalls keine 7,20 ha zusammenhängende Flächen zur Ausweisung eines Industriegebietes (GI) vorhanden. Abwägung Die geplante Ausweisung des Industriegebietes "Am Spatwerk" dient der Betriebserweiterung eines Gewerbebetriebes (Metallverarbeitung), der an diesem Standort bereits ansässig ist, seinen Hauptbetrieb dort hat und der Betriebsinhaber und ein Hausmeister dort wohnhaft sind. Aufgrund der notwendigen Erweiterungsfläche für den Gewerbebetrieb von rd. 7,20 ha kann nur eine interkommunale Ansiedlung in dem Gebiet Am Spatwerk (Markt Waidhaus, 333/2 (TF), 333/3, 334/3, 334/4, 334/5, 334/6, 334/7, 280/1 (TF Kr NEW 33), 349 (TF), 350 (TF), 351 (TF), 352 (TF Kr NEW 33), 352/1 (TF), 368 (TF), 367 (TF), 353 (TF), jeweils Gemarkung Reinhardsrieth und 987 (TF), 988 (TF), 989, 989/4, 989/5, 990/1 (TF), 1000/1 (TF), 1001/1 (TF), 1001/3 (TF), jeweils Gemarkung Miesbrunn), realisiert werden. Das Baugebiet grenzt im näheren Umfeld bereits an technische Einrichtungen mit gewerblichen Gebäuden an. Diese sind bereits Bestandteil der Wahrnehmung. Durch die TABERG Ingenieure GmbH, Zum Pier 77, Lünen, wurde mit Datum ein Gutachten zur Vereinbarkeit der Betriebserweiterung mit dem direkt östlich anliegenden ehemaligen Abbaugebiet (Standsicherheitsnachweis des Stahltragwerkes der Hallenerweiterung im Bereich der Schachtabdeckung) erstellt. Das Bergamt Nordbayern (Regierung von Oberfranken) hat aufgrund dieses Gutachtens dem Markt Waidhaus mit schreiben vom mitgeteilt, dass gegen die Erweiterung des Metallbaubetriebes keine Einwände bestehen.

15 BEGRÜNDUNG Flächennutzungsplan 8. Änderung vom Seite 15 Der Hauptort Waidhaus ist im Norden und Osten hauptsächlich von Wohnbebauung geprägt. Eine Anbindung scheidet hier schon aufgrund der vom Betrieb ausgehenden Immissionen aus. Konflikte mit der benachbarten Wohnnutzung wären zu befürchten. Der Hauptort Pleystein wird im Norden und Osten ebenfalls hauptsächlich von Wohnbebauung geprägt. Auch hier scheidet aufgrund der vom Betrieb ausgehenden Immissionen eine Anbindung zur Vermeidung möglicher Konflikte mit der benachbarten Wohnbebauung aus. Außerdem ist aufgrund der Größe des produzierenden Betriebes von rund 7,20 ha eine geeignete Anbindung aus Gründen des Ortsbildes weder im Hauptort Pleystein noch im Hauptort Waidhaus möglich. Nachdem sich die Grundstücke des gesamten Bebauungsplangebietes weitgehend im Eigentum des Unternehmens befinden, scheidet auch für den Betriebsinhaber eine Betriebsansiedlung an anderer Stelle in dieser Größe aus. Erschließung Verkehrsanlagen Die verkehrsmäßige Erschließung des Industriegebietes Am Spatwerk in Richtung Osten wird über die Kreisstraße NEW 33 durch den Ortsteil Hagendorf zur Staatsstraße St 2154 durch den Markt Waidhaus bis zur Anschlussstelle Waidhaus an der Bundesautobahn A 6 durchgeführt. In Richtung Westen wird die verkehrsmäßige Erschließung über die Kreisstraße NEW 33 durch den Ortsteil Miesbrunn und die Stadt Pleystein bis zur Anschlussstelle Lohma/Pleystein/Moosbach an der Bundesautobahn A 6 erreicht. Die Kreisstraße NEW 33 wird derzeit zwischen Miesbrunn und Hagendorf ausgebaut (teilweise in der Trasse verändert) und kann den zu erwartenden Verkehr aufnehmen. Im Jahre 2012 wurde die Ortsdurchfahrt Hagendorf (Kreisstraße NEW 33) verkehrsgerecht ausgebaut. Außerdem wurde in den Jahren 2013/2014 die Hagendorfer Straße in Waidhaus (St 2154) ausgebaut. Die Gemeindeverbindungsstraße NEW 33 - Spielhof verläuft derzeit durch das Betriebsgelände des bereits bestehenden metallverarbeitenden Betriebes. Bedingt durch die Umverlegung der Kreisstraße NEW 33 wird auch die GVS NEW 33 - Spielhof angepasst bzw. neu an die Kreisstraße NEW 33 angebunden. Ver- und Entsorgung Die Wasserversorgung des Industriegebietes "Am Spatwerk" erfolgt über den Hochbehälter Miesbrunn der Stadt Pleystein (V = 150 m³, Wsp. = 641,00 m.nn). Der Hochbehälter Miesbrunn wurde in den Jahren saniert und mit einer Aufbereitungsanlage (Entsäuerungsanlage) ergänzt. Im Jahre 2005 wurde zwischen Miesbrunn und Ödhäuser eine Versorgungsleitung DN 100 PVC, PN 10/16 gebaut, die nun im Zuge des Ausbaus der Kreisstraße NEW 33 teilweise wieder umverlegt wird. Über diese Versorgungsleitung werden die Ortsteile Miesbrunn, Fuchsmühle, Dürrenlohe, das Industriegebiet "Am Spatwerk" und Ödhäuser versorgt. Die Abwasserentsorgung im Industriegebiet erfolgt im Trennsystem.

16 BEGRÜNDUNG Flächennutzungsplan 8. Änderung vom Seite 16 Die Regenwasserableitung für das bestehende Betriebsgelände (Fl.Nrn. 334/4 und 334/5 Gemarkung Reinhardsrieth sowie 989/4 und 989/5 Gemarkung Miesbrunn) erfolgt über Regenwasserkanäle in die Grube des ehemaligen Feldspatwerkes (Fl.Nr. 334 Gemarkung Reinhardsrieth) bzw. in eine Versickerungsanlage auf Fl.Nr. 989/5 Gemarkung Miesbrunn. Für diese Regenwasserableitungen wurde 2008 eine wasserrechtliche Genehmigung erteilt. Das Oberflächenwasser aus der Teilfläche Fl.Nr. 989/5 Gemarkung Miesbrunn, des Einzugsgebietes (befestigte Grundstücksflächen, Dachflächen) soll in eine neue Versickerungsanlage (Mulden-Rigole) abgeleitet werden, da die bestehende Versickerungsanlage durch eine Geländeauffüllung nicht mehr verwendet werden kann. Für die Erweiterungsflächen werden neue Regenwasserableitungen und Versickerungsanlagen (Mulden-Rigolen bzw. Versickermulde) errichtet. Die Versickerungsanlagen erhalten einen Notüberlauf, der zur Feldspatgrube geführt wird. Vom Anlagenbetreiber wurde mit den Plan- und Berechnungsunterlagen des Planungsbüros für Hoch- und Tiefbau, Sonnleite 11, Windischeschenbach vom ein Antrag zur Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach Art. 15 BayWG gestellt. Mit den zukünftigen Erweiterungsflächen ist in gleicher Weise zu verfahren. Zur Verminderung des Oberflächenabflusses ist die Bodenversiegelung auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Wasserdurchlässige Beläge (Schotterrasen, Pflaster mit Fuge etc.) sind bevorzugt zu verwenden. Besondere Grundwasserverhältnisse sind nicht bekannt. Das anfallende Schmutzwasser der bestehenden Gebäude wird über vorhandene Kleinkläranlagen gereinigt. Für Betriebserweiterungen werden weitere Kleinkläranlagen errichtet. Das gereinigte Abwasser wird versickert. Die Anlagen werden in vorgeschriebenen Zeitabständen von einem privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft gewartet und überwacht. Die Abfallsammlung und entsorgung wird durch den Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab durchgeführt. Stromversorgungs- und Telekommunikationseinrichtungen sind schon vorhanden und werden im Zuge der Umverlegung der Kreisstraße NEW 33 und der Erschließung des Industriegebietes ergänzt bzw. geändert. 6. Umweltbericht 6.1 Einleitung Für das Industriegebiet Am Spatwerk wurde durch das Landschaftsplanungsbüro Susanne Ullmann aus Kulmain am ein Umweltbericht nach 2a Abs. 2 BauGB erstellt. Das Büro OPUS, Oberkonnersreuther Straße 6a, Bayreuth, hat mit Datum eine Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (sap) für eine Heckenrodung auf Fl.Nr. 349, Gemarkung Reinhardsrieth angefertigt. Für die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen wurde ein Gesamtkonzept erstellt.

17 BEGRÜNDUNG Flächennutzungsplan 8. Änderung vom Seite Kurzdarstellung des Inhalts und wichtigsten Ziele der Bauleitpläne Auf die Ausführungen unter Ziffer 1 (Anlass der Bauleitplanung) und 2 (Ziele und Zwecke der Bauleitplanung) wird verwiesen Darstellung der umweltrelevanten Ziele Regionalplan Entsprechend den übergeordneten Zielen des Regionalplanes steht die Wirtschaft der Region aufgrund neuer Entwicklungen, wie des zunehmenden Wettbewerbs in der EU und mit den östlichen Nachbarländern sowie der Tendenz zu Betriebsverlagerungen in die Länder mit niedrigerem Lohnniveau, vor neuen Herausforderungen. Für die Region ist es deshalb wichtig, die bestehenden Betriebe in ihrem Bemühen zur Anpassung an die Erfordernisse des Marktes zu unterstützen und die Voraussetzungen für neue Betriebsansiedlungen zu verbessern. Die Planungsfläche liegt an einer Entwicklungsachse mit überregionaler Bedeutung und in einem ländlichen Teilraum, dessen Entwicklung nachhaltig gestärkt werden soll. Des Weiteren befindet sich nach dem Regionalplan Oberpfalz-Nord in einem für Erholungszwecke besonders geeigneten und für Erholungszwecke häufig aufgesuchten Gebiet (Berücksichtigung siehe Schutzgut Mensch). Flächennutzungs- und Landschaftsplan Im momentan rechtkräftigen Flächennutzungsplan von Waidhaus und der Stadt Pleystein ist das Planungsgebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Schutzgebiete Das Planungsgebiet liegt im Naturpark Nördlicher Oberpfälzer Wald. Weitere Schutzgebiete nach dem Naturschutzrecht (z. B. Naturschutzgebiete oder geschützte Landschaftsbestandteile und Grünbestände) liegen nicht im Bereich des Planungsgebietes. Es sind jedoch keine landschaftlichen Vorbehaltsgebiete, keine Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete für Bodenschätze, Wasserversorgung oder Hochwasserschutz und keine Wasserschutzgebiete betroffen. Biotopkartierung Das Biotop Nr Hecke naturnah ist von der Verlegung der Kreisstraße NEW 33 und der Gebietsausweisung betroffen. Ein mit der Erweiterung des Betriebsgeländes (nur östlicher Teilbereich) verbundener, bereits erfolgter Geländeabtrag und eine Auffüllung mit Rodung einer Hecke auf Teilflächen der Flurstücke Nr. 349 und 351 Gemarkung. Reinhardsrieth sowie 987, 989/5 und 990/1 Gemarkung Miesbrunn wurde mit Bescheid des Landratsamtes Neustadt a.d. Waldnaab vom (42-B (F)) baurechtlich genehmigt. Dazu wurde ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (Ullmann 2016) und eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (Büro Opus 2016) angefertigt. Die Ergebnisse werden im Umweltbericht berücksichtigt. Bei der Eingriffsregelung im Rahmen der Bauleitplanung werden die Rodung der Hecke, Auffüllung und Abgrabung wieder mit einbezogen und neu berechnet, um Überschneidungen zu vermeiden. Für die Ausgleichsflächen wird ein Gesamtkonzept erstellt.

18 BEGRÜNDUNG Flächennutzungsplan 8. Änderung vom Seite 18 Nördlich angrenzend an das Planungsgebiet erfolgt die Verlegung der Kreisstraße NEW 33 weiter nach Norden. Die Planungen des Straßenbauprojektes werden als Bestand berücksichtig. Dieser Teil der Straße verläuft in einem Geländeeinschnitt fast auf Höhe der geplanten Sohle der Abgrabung. Die bestehende Planung wird im Rahmen der Bauleitplanung so geändert, dass kein Wall zwischen Straße und Planungsfläche bestehen bleibt. Die Gehölzpflanzung an der ursprünglichen südlichen Böschung des Straßenbauprojektes (Vermeidungsmaßnahme V3 im LBP Schober 2016) wird durch eine versetzte Gehölzpflanzung ersetzt (siehe Abb. 2 und Kapitel 4.1). Von der Planung sind außerdem im Rahmen des Straßenbauprojekts am Rand von Straßenflächen vorgesehene Ansaatflächen und rückgebaute Straßenflächen (vorhandene Grünfläche Straßenbau NEW33 ) betroffen (Gestaltungsmaßnahme 1G und 2G im LBP Schober 2016; siehe außerdem Abb. 2). Denkmale D (nördlich des Vorhabens, ca. 400 m entfernt) Bildstock Kühbühl, Granitpfeiler auf Würfelpostament, Laterne mit korbbogiger Bildnische, 18. Jh. D (östlich des Vorhabens, ca. 700 m entfernt) Untertägige Befunde der abgebrochenen Kapelle St. Barbara in Hagendorf. D (östlich des Vorhabens, ca. 700 m entfernt) Vierseithof ; ehem. Wohnstallhaus, später Gasthaus, eingeschossiger Satteldachbau, hofseitig Greddach, mit Werksteingewänden, bez. 1764; Stadel, zweigeschossiger Satteldachbau, Erdgeschoss massiv, Oberteil verbrettertes Holzständerwerk, 18./Anfang 19. Jh.; Remise, eingeschossiger massiver Satteldachbau mit Einfahrtstoren, nach Norden Stallteil, 18./19. Jh.; Stall, zweigeschossiger Satteldachbau mit hölzernem Treppenanbau nach Süden, Obergeschoss Wohnung, 19. Jh. D (westlich des Vorhabens, ca. 1 km entfernt) Kriegerdenkmal für die Gefallenen des 1. Weltkriegs, Granitschaft auf Stufenpostament mit Balkenkreuzbekrönung, 1920er Jahre, später für die Gefallenen des II. Weltkriegs erweitert D (westlich des Vorhabens, ca. 1 km entfernt) Pfarrkirche St. Wenzeslaus, Saalkirche mit Steildach und eingezogenem, fünfseitig geschlossenem Chor, Westturm mit Zwiebelhaube, Neubarock, 1912 nach Brand wiederhergestellt; mit Ausstattung; Friedhofsmauer, Bruchstein, 18./19. Jh. D Bodendenkmal archäologische Befunde und Funde im Bereich der Kath. Pfarrkirche St. Wenzeslaus in Miesbrunn, darunter die Spuren der Vorgängerbauten bzw. älterer Bauphasen D Miesbrunn 8, Einfirsthof, Wohnstallstadelhaus, eingeschossiger Satteldachbau, Bruchstein mit Ziegelergänzungen, nach Norden Stallstadeltrakt, Türrahmung bez Keines der in der Umgebung vorhandenen Denkmale wird durch das Vorhaben beeinträchtigt. Altlastenverdachtsflächen Im Plangebiet sind keine Altlastenverdachtsflächen enthalten.

19 BEGRÜNDUNG Flächennutzungsplan 8. Änderung vom Seite Räumlicher Geltungsbereich Die Auswirkungen der Planung auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sowie die Schutzgüter Mensch, Kultur- und Sachgüter werden im Umweltbericht des Büros für Landschaftsökologie und Landschaftsplanung Susanne Ullmann, Hauptstraße 15, Kulmain, vom behandelt. Der Eingriff bewirkt durch den Bau der Gebäude und der großflächigen Versiegelung einen Arealverlust für bestimmte Tiere und Pflanzen. Betroffene Tierarten wurden im Rahmen des LBPs in einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung behandelt. Die teilweise erheblichen Erdbewegungen bewirken Veränderungen an der Oberfläche, die die natürliche Bodenfruchtbarkeit und Standortfunktion für die Landwirtschaft verringern. Einflüsse auf Luft und Kleinklima können durch die Versiegelung und Bebauung (Verdunstung, Aufheizen im Sommer usw.) begrenzt auftreten. Von besonderer Bedeutung ist außerdem die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch die großen Hallen und die umfangreichen Erdbewegungen. Das Gebiet liegt in einem bewegten und gegliederten Landschaftsausschnitt und ist dadurch nicht von sehr weit einsehbar. Durch das bestehende Industriegebiet (bestehende Bebauung) und die Verlegung der Kreisstraße NEW 33 (verläuft in einem Geländeeinschnitt) ist der Bereich bereits vorbelastet. Für das Schutzgut Landschaft ist trotz der umfangreichen Eingrünungsmaßnahmen ein erheblicher Eingriff zu erwarten. Um die landschaftliche Einbindung zu verbessern, werden rund um das Baugebiet und die Flächen mit Erdbewegungen umfangreiche Bepflanzungen im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. So können insbesondere die großflächigen Fassaden der neuen Betriebsgebäude genauso wie die neu entstandenen hohen Böschungen durch die Pflanzung gemischter Gehölzgruppen aus Bäumen und Sträuchern aufgelockert werden. Auch innerhalb des Baugebiets werden, soweit möglich, Grünflächen und Baumpflanzungen vorgeschrieben. Nicht vermeidbare Eingriffe werden bei der Behandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung berücksichtigt. Der Flächenumgriff der Kompensationsmaßnahmen ist im Bebauungsplan dargestellt.

20 BEGRÜNDUNG Flächennutzungsplan 8. Änderung vom Seite Bewertung der Umweltauswirkungen Die Auswirkungen der Planung auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sowie die Schutzgüter Mensch, Kultur- und Sachgüter werden im Umweltbericht des Büros für Landschaftsökologie und Landschaftsplanung Susanne Ullmann, Hauptstraße 15, Kulmain, vom behandelt. Der Eingriff bewirkt durch den Bau der Gebäude und der großflächigen Versiegelung einen Arealverlust für bestimmte Tiere und Pflanzen. Betroffene Tierarten wurden im Rahmen des LBPs in einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung behandelt. Die teilweise erheblichen Erdbewegungen bewirken Veränderungen an der Oberfläche, die die natürliche Bodenfruchtbarkeit und Standortfunktion für die Landwirtschaft verringern. Einflüsse auf Luft und Kleinklima können durch die Versiegelung und Bebauung (Verdunstung, Aufheizen im Sommer usw.) begrenzt auftreten. Von besonderer Bedeutung ist außerdem die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch die großen Hallen und die umfangreichen Erdbewegungen. Das Gebiet liegt in einem bewegten und gegliederten Landschaftsausschnitt und ist dadurch nicht von sehr weit einsehbar. Durch das bestehende Industriegebiet (bestehende Bebauung) und die Verlegung der Kreisstraße NEW 33 (verläuft in einem Geländeeinschnitt) ist der Bereich bereits vorbelastet. Für das Schutzgut Landschaft ist trotz der umfangreichen Eingrünungsmaßnahmen ein erheblicher Eingriff zu erwarten.

21 BEGRÜNDUNG Flächennutzungsplan 8. Änderung vom Seite 21 Um die landschaftliche Einbindung zu verbessern, werden rund um das Baugebiet und die Flächen mit Erdbewegungen umfangreiche Bepflanzungen im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. So können insbesondere die großflächigen Fassaden der neuen Betriebsgebäude genauso wie die neu entstandenen hohen Böschungen durch die Pflanzung gemischter Gehölzgruppen aus Bäumen und Sträuchern aufgelockert werden. Auch innerhalb des Baugebiets werden, soweit möglich, Grünflächen und Baumpflanzungen vorgeschrieben. Nicht vermeidbare Eingriffe werden bei der Behandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung berücksichtigt Schutzgüter Mensch, Kultur und Sachgüter Es sind keine Kultur- und Sachgüter vorhanden oder im Boden zu erwarten. Auch im Wirkungsgefüge mit dem Umland bestehen keine Verbindungen zu besonderen Kulturgütern (z.b. Beeinträchtigung von Sichtbeziehungen). Sollten, wider Erwarten, bei Erdarbeiten besondere Bodenfunde gemacht werden, so ist dies der Denkmalschutzbehörde bekannt zu machen Schutzgut Arten und Biotope Beschreibung der derzeitigen Situation Das Gebiet liegt im Naturpark Nördlicher Oberpfälzer Wald. Von der Planung werden keine Schutzgebiete oder Schutzgegenstände nach dem BayNatSchG, keine FFH- und SPA-Gebiete bzw. keine als besonders geschützte Biotope gem. 30 BNatSchG anzusprechende Flächen berührt. Der Großteil der Fläche ist unter Ackernutzung oder bereits als Industrie- und Gewerbeflächen versiegelt. Hier sind weder gefährdete oder geschützte Arten, noch eine hohe Artenvielfalt zu erwarten. Die biotopkartierte Baumhecke (Nr ) besteht in der Baumschicht aus überwiegend Zitter-Pappel (Ø bis 40 cm) mit vereinzelten Moor-Birken und Vogelbeeren. Die Strauchschicht bilden Hasel, Vogel-Kirsche, Vogel-Beere, Spitz-Ahorn, Schlehe und Rosa spec. Eine eher artenarme Krautschicht ist nur sehr schmal am Rand ausgeprägt mit u.a. Giersch, Rainfarn, Knäulgras und Draht-Schmiele (wird von der Kronenfläche der Hecke überschirmt). Aufgrund der höheren Strukturdiversität ist in der Baumhecke gegenüber der landwirtschaftlich genutzten Fläche bzw. den Gewerbeflächen eine höhere Artenvielfalt bezüglich der Tierwelt zu erwarten. Innerhalb der umgebenden Flächen ist sie zum einen als Rückzugsraum und zum anderen als Trittstein zur Biotopvernetzung von Bedeutung. Betroffene Tierarten wurden in einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (Büro Opus 2016) im Rahmen der Auffüllung und Abgrabung mit Heckenrodung behandelt. Deren Ergebnisse werden in den Umweltbericht integriert. Aufgrund der Vorbelastungen am direkten Rand des Industriebetriebes und der Staatsstraße ist vom Fehlen weiterer anspruchsvoller und störungsempfindlicher Arten auszugehen. Die in früheren Genehmigungsverfahren festgesetzten Ausgleichsflächen ( vorhandene Ausgleichsflächen ) wurden noch nicht angelegt. Diese werden im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in ein Gesamtkonzept integriert.

22 BEGRÜNDUNG Flächennutzungsplan 8. Änderung vom Seite 22 Auswirkungen Der Eingriff bewirkt durch die Rodung der Baumhecke, die Erdbewegungen und die Versiegelung des Bodens einen Arealverlust für bestimmte Tiere und Pflanzen. Auf den bestehenden, intensiv genutzten Ackerflächen hat der Verlust jedoch keine größere Bedeutung. Es erfolgt keine Zerschneidung von Lebensräumen. Eine Beunruhigung der angrenzenden Bereiche durch Lärm, Licht und Erschütterungen vor allem während der Bauphase ist aufgrund der Vorbelastung durch Verkehrswege und gewerbliche Nutzung nicht erheblich. Der nicht vermeidbare Eingriff wird bei der Behandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung berücksichtigt. Bewertung Der Eingriff in das Schutzgut ist auf den Ackerflächen, versiegelten Flächen und Böschungen usw. als gering, was die Hecke betrifft als hoch zu betrachten Schutzgut Landschaftsbild und Erholungseignung Beschreibung der derzeitigen Situation Die Gewerbefläche liegt im Naturpark Nördlicher Oberpfälzer Wald, randlich im Landschaftsschutzgebiet, berührt aber kein landschaftliches Vorbehaltsgebiet. Die Änderungsfläche befindet sich am Rand des bestehenden Gewerbegebietes auf einer nach Süden geneigten Fläche und ist bereits durch die angrenzenden Gewerbebetriebe und die verlegte Kreisstraße (verläuft in einem Geländeeinschnitt) vorbelastet. Die bisherige Ortsrandeingrünung ist nur teilweise gut ausgeprägt. Das Bearbeitungsgebiet liegt in einem bewegten und gegliederten Landschaftsausschnitt und ist dadurch nicht von sehr weit einsehbar. Nur die Gehölzreihe hat eine besondere Bedeutung für das Schutzgut. Auswirkungen Durch die zusätzliche Bebauung und die umfangreichen Geländeveränderungen entsteht eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Für die geplanten Gebäude sind eine Höhe von max. 18 m und eine Länge von bis zu 250 m zulässig. Für Wände und Dacheindeckungen werden bestimmte Materialien festgesetzt (Wände: Porenbeton mit Beschichtung, Thermopaneele (Sandwichelemente) bzw. Trapezblech ohne Dämmung bzw. Ziegel- oder Betonsteinmauerwerk in verputzter Ausführung; Dächer: Sandwichdachplatten, Tragschale, Aufdachdämmung, Foliendach bzw. Trapezblecheindeckung ohne Dämmung bzw. Faserzement, Ziegel, Betonstein). Ein Geländeabtrag bzw. -auftrag erfolgt mit einer maximalen Höhe von 15,0 m. Es sind Zäune mit einer Gesamthöhe von maximal 2,0 m zulässig. Verkleidungen mit Matten, Kunststoffplatten o. ä. sind nicht zugelassen. Die freie jedoch intensiv genutzte Landschaft geht im Bereich der Erweiterung verloren. Die Baumhecke als Strukturelement wird beseitigt. Besondere Sichtachsen oder Blickbeziehungen sind aber nicht betroffen. Es besteht nur eine geringe Fernwirkung, die auch durch den Bezug zur bestehenden Bebauung relativiert wird.

23 BEGRÜNDUNG Flächennutzungsplan 8. Änderung vom Seite 23 Mindernd wirken sich die neu geplanten Pflanzflächen und umfangreichen Eingrünungen auch der neu entstehenden Böschungen aus. Der nicht vermeidbare Eingriff wird bei der Behandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung berücksichtigt. Bewertung Es sind mittlere - hohe Auswirkungen für dieses Schutzgut zu erwarten Schutzgut Boden Beschreibung der derzeitigen Situation Bei den Böden handelt es sich laut der digitalen Übersichtsbodenkarte (1:25.000, LfU 2013) fast ausschließlich um Braunerde aus skelettführendem (Kryo-)Sand bis Grussand (Granit o- der Gneis). Ein Verdacht auf Altlasten besteht nicht. Es sind keine Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete für Bodenschätze betroffen. Auf der Fläche mit landwirtschaftlicher Nutzung herrschen nur geringe anthropogene Bodenveränderungen vor. Die Bereiche mit Bebauung und Befestigungen sind stark verändert. Die unversiegelten Flächen besitzen für das Schutzgut Boden eine mittlere-geringe Bedeutung, da es sich um Böden mit natürlicher Ertragsfunktion handelt. Dabei besitzen bewachsene Flächen eine mittlere, Flächen ohne Dauerbewuchs eine mittlere - geringe Bedeutung. Versiegelte Flächen sind von geringer bzw. keiner Bedeutung. Im Folgenden wird aufgrund der umfangreichen Bodenbewegungen eine Bewertung nach dem Leitfaden des Bayerischen Geologischen Landesamtes (2003) für besonders relevante Bodenteilfunktionen durchgeführt: 1. Standortpotential für die natürliche Vegetation Der Standort besitzt nur geringe Bedeutung für die natürliche Vegetation, da keine extremen Umweltbedingungen (Feucht- oder Trockenstandorte oder sehr nährstoffarme Standorte) vorherrschen und keine Besonderheiten durch Klima, Relief oder Landschaftsausprägung (z.b. Nutzungsart/-typ) bewirkt werden.

24 BEGRÜNDUNG Flächennutzungsplan 8. Änderung vom Seite 24 Abb. 2: Bestand und Planung (Planungsgrundlage: Bamler Bauingenieur GmbH, Vohenstrauß: Bebauungs- und Grünordnungsplan) Es handelt sich um eine durchschnittlich strukturierte Kulturlandschaft, die in Bayern auch in anderen Naturräumen vorkommen.

25 BEGRÜNDUNG Flächennutzungsplan 8. Änderung vom Seite Retentionsvermögen des Bodens bei Niederschlagsereignissen Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Bodenschätzung (Bayerische Vermessungsverwaltung 2017): Bodenschätzungskarte Bodenart (bevorzugte Nutzung) Entstehung/ Wasserstufe Zustandsstufe (Ertragsfähigkeit) Retentionsfunktion ls4v Lehmiger Sand mittel-gering Verwitterung 3 (Acker) (ls4v) (kleinflächig) Lehmiger Sand mittel-gering Verwitte- 3 (Acker) rung lsiic3 (kleinflächig) Lehmiger - stark mittel-gering mittel 3-4 lehmiger Sand (Grünland) Gesamt mittel (- hoch) Zustandsstufe bei Acker: 1 sehr gut bis 7 schlecht Zustandsstufe bei Grünland: I gut bis III schlecht Wasserstufe (nur bei Grünland): 1: sehr gut, 2 gut, 3 mittel Retentionsfunktion: 5 = sehr hoch, 4 = hoch, 3 = mittel, 2 = gering 3. Natürliche Ertragsfähigkeit landwirtschaftlich genutzter Böden Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Grünlandzahl/Ackerzahl der Bodenschätzung (Bayerische Vermessungsverwaltung 2017). Diese gibt die Ertragsfähigkeit in 5 Stufen von sehr gering bis sehr hoch an. Grünlandzahl/Ackerzahl Überwiegend: Auch: Bewertung gering sehr gering - mittel 4. Böden mit bedeutender Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte Die Böden im Planungsgebiet selbst besitzen keinen besonderen Wert als Archiv der Naturund Kulturgeschichte, da es sich um weit verbreitete Böden handelt (regional und bzw. überregional), sie keine Besonderheit im Landschaftskontext darstellen und keinen besonderen wissenschaftlichen Wert besitzen. Die Planungsflächen befinden sich neben der ehemaligen Abbaugrube Cornelia Schacht, die aber nicht direkt betroffen ist. Zusammenfassende Bewertung der Bodenfunktionen: Funktion Vegetation Retentionsvermögen Ertragsfähigkeit Natur- und Kulturgeschichte Zusammenfassung Bewertung gering mittel (-hoch) (sehr) gering-mittel gering gering-mittel

26 BEGRÜNDUNG Flächennutzungsplan 8. Änderung vom Seite 26 Auswirkungen Durch die Errichtung von Gebäuden und weitere Überbauungen geht unversiegelter Boden verloren (hoher Versiegelungsgrad mit einer GRZ von max. 0,8). Baubedingt erfolgen Bodenbewegungen und Oberflächen werden verändert. Oberboden wird abgetragen und zwischengelagert. Dieser wird teilweise wieder auf die Flächen aufgebracht. Es ist ein Geländeabtrag bzw. -auftrag mit einer maximalen Höhe von 15,0 m vorgesehen. Umfangreiche Bodenbewegungen erfolgen vor allem im gesamten Bereich zwischen ehemaligem und neuen Verlauf der NEW 33 (v.a. Abgrabungen) sowie im Südwesten des Baugebiets (Auffüllung). Der Bebauungsplanumgriff (sowie die notwendigen Ausgleichsflächen) stehen nicht mehr für die (intensive) landwirtschaftliche Nutzung zu Verfügung. Die natürliche Bodenfruchtbarkeit und Standortfunktion für die Landwirtschaft wird stark vermindert. Der ursprüngliche Boden als Lebensraum geht verloren. Der Boden besitzt durch seine mechanischen, chemischen und biologischen Filterfunktionen außerdem eine Schutzfunktion für das Grundwasser, die in diesem Bereich verringert wird. Der Ausgleich erfolgt im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Um die Bodenbewegungen sachgemäß durchzuführen, wird auf die DIN verwiesen. Werden bei Aushubarbeiten organoleptische Auffälligkeiten festgestellt, die auf eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast hindeuten, ist unverzüglich das Landratsamt zu benachrichtigen (Mitteilungspflicht gemäß Artikel 1 BayBodSchG). Gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen durch Verrichtungen auf den betroffenen Flächen sind Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Ergebnis Es ist aufgrund der Versiegelung und der Bodenbewegungen eine mittlere - hohe Erheblichkeit in bisher noch nicht überbauten Bereichen zu erwarten Schutzgut Wasser Beschreibung der derzeitigen Situation Im Änderungsbereich liegen keine Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete für die Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsbereiche oder Oberflächengewässer vor. Es sind keine besonderen Grundwasserverhältnisse bekannt. Für das Schutzgut Wasser besitzt die unversiegelte Fläche, was Wasserrückhaltung und Grundwasserneubildung betrifft eine mittlere, versiegelte Bereiche eine geringe/keine Bedeutung. Auswirkungen Die Versiegelung von Boden durch Überbauung und Befestigung von Flächen reduziert im Allgemeinen die Versickerung von Regenwasser und verringert die natürliche Verdunstung. Durch den Abtrag des Oberbodens und den weiteren Materialabtrag gehen die Filter- und Pufferfunktionen verloren (Schutz Grundwasser siehe Schutzgut Boden). Außerdem verringert sich das Wasserspeichervermögen und die natürliche Verdunstung, was wie auch durch die Versiegelung, eine Erhöhung und Beschleunigung des Oberflächenabflusses zur Folge hat. In den Grundwasserstand selbst wird nicht eingegriffen. Durch den Eingriff kommt es also lokal zu einem Eingriff in den Wasserhaushalt, der aber keine großräumigen Auswirkungen hat.

27 BEGRÜNDUNG Flächennutzungsplan 8. Änderung vom Seite 27 Die Abwasserentsorgung im Industriegebiet erfolgt im Trennsystem. Die Schmutzwasserentsorgung bzw. -reinigung wird dezentral über Kleinkläranlagen nach dem Stand der Technik (mit biologischer Nachreinigung) durchgeführt. Das gereinigte Wasser wird versickert. Die Regenwasserableitung für das bestehende Betriebsgelände erfolgt über Regenwasserkanäle in die Grube des ehemaligen Feldspatwerkes bzw. in eine Versickerungsanlage. Das Oberflächenwasser aus der Teilfläche Flurstück Nr. 989/5 Gmkg. Miesbrunn des Einzugsgebietes (befestigte Grundstücksflächen, Dachflächen) soll in eine neue Versickerungsanlage (Mulden-Rigole) abgeleitet werden, da die bestehende Versickerungsanlage durch eine Geländeauffüllung nicht mehr verwendet werden kann. Für die Erweiterungsflächen werden neue Regenwasserableitungen und Versickerungsanlagen (Mulden-Rigolen bzw. Versickermulde) errichtet. Die Versickerungsanlagen erhalten einen Notüberlauf, der zur Feldspatgrube geführt wird. Zur Verminderung des Oberflächenabflusses ist die Bodenversiegelung auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Der nicht vermeidbare Eingriff wird bei der Behandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung berücksichtigt. Die Einleitung von Niederschlagswasser in Oberflächengewässer (wie auch eine Versickerung, sofern sie nicht der NWFreiV unterliegt) ist erlaubnispflichtig. Bei der Freilegung von Grundwasser besteht eine Anzeigepflicht, bei Bauwasserhaltungen eine Erlaubnispflicht. Bewertung Es ist aufgrund der umfangreichen zusätzlichen Versiegelung, aber vorgesehenen Rückhaltemaßnahmen, eine mittlere Erheblichkeit für dieses Schutzgut zu erwarten Schutzgut Klima und Luft Beschreibung der derzeitigen Situation Von der Planung sind keine Luftaustauschbahnen betroffen. Über den Freiflächen kann Kaltluft entstehen, die in Richtung Gewerbegebiet abfließt. Die Fläche ist aber insgesamt nur von geringer - mittlerer Bedeutung für das Schutzgut. Die Hecke besitzt aufgrund ihrer kleinklimatischen Ausgleichfunktion eine mittlere Bedeutung. Durch Verkehrswege und Gewerbenutzung sind gewisse Luftbelastungen vorhanden. Auswirkungen Einflüsse auf Luft und Kleinklima können durch die Versiegelung auftreten (Verdunstung, Aufheizen im Sommer usw.). Die Kaltluftentstehung wird reduziert. Es sind insgesamt lokale, durch den Luftaustausch in einem ländlich geprägten Umfeld aber keine großräumigen Auswirkungen zu erwarten. Durch die Erweiterung des Industriegebietes sind durch Betrieb und Verkehr zusätzliche Treibhausgasemissionen zu erwarten, die jedoch nicht erheblich sind. Die Schaffung von neuen Grünflächen mit Gehölzen wirkt in geringem Umfang kleinklimatisch ausgleichend. Der nicht vermeidbare Eingriff wird bei der Behandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung berücksichtigt. Im Hinblick auf Luftreinhaltung sind aufgrund der Vorbelastungen keine zusätzlichen erheblichen Auswirkungen durch Bau, Anlage und Betrieb zu erwarten, zumal im Zuge der Einzelgenehmigungsverfahren geprüft wird, ob die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Umweltschutzbestimmungen eingehalten werden und die entsprechenden Genehmigungen gegebenenfalls mit geeigneten Auflagen versehen werden.

28 BEGRÜNDUNG Flächennutzungsplan 8. Änderung vom Seite 28 Bewertung Aufgrund der Auswirkungen ist eine mittlere - geringe Erheblichkeit für dieses Schutzgut zu erwarten Wechselwirkungen Es entstehen keine zusätzlichen Belastungen durch Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern. 6.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtänderung der Planung würde die landwirtschaftliche Nutzung bis auf weiteres erhalten werden. Die oben genannten Beeinträchtigungen verschiedener Schutzgüter könnten dadurch an dieser Stelle vermieden werden. Da jedoch der Bedarf an weiteren Gewerbeflächen besteht, müsste ein zusätzliches Gebiet an anderer Stelle zur Verfügung gestellt werden. Dadurch wären die meisten Schutzgüter vermutlich mindestens in gleicher Weise betroffen (vermutlich außer den umfangreichen Erdbewegungen). 6.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich Vermeidungsmaßnahmen bezogen auf die verschiedenen Schutzgüter Schutzgut Tiere und Pflanzen: Ein gewisser Arealverlust für Tiere und Pflanzen ist nicht zu vermeiden. Die nicht bebauten oder nicht als Zufahrt genutzten Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und auf Dauer zu begrünen. An geeigneter Stelle ist je 1000 m² Grundstücksfläche ein Baum der 1. oder 2. Wuchsordnung sowie zusätzlich Sträucher lt. Pflanzenliste zu pflanzen (außerhalb der als Ausgleichsflächen vorgesehenen Bereiche). Alternativ sind siedlungstypische Gehölze wie Kastanie, Flieder oder Weigelie möglich. Die Ausführung hat dabei spätestens ein Jahr nach Nutzungsaufnahme der Gebäude zu erfolgen. Die als geplante Grünflächen dargestellten Bereiche dürfen nicht befestigt werden und werden mit autochthonen, blütenreichen Saatgut angesät (im Norden für feuchte Standorte). Um neue Lebensräume für Gebäudebrüter und gebäudebewohnende Fledermäuse zu schaffen, sind an den neu zu errichtenden Hallen 10 Kästen für Vögel und Fledermäuse anzubringen oder in die Bebauung zu integrieren. Um die Durchgängigkeit für verschiedene Tierarten zu erhalten, sind Einfriedungen, soweit es geländetechnisch möglich ist, sockellos zu gestalten. Schutzgut Boden und Wasser: Um den Flächenverbrauch zu reduzieren, wird die Eingrünung mit Ausgleichsmaßnahmen kombiniert. Mutterboden, der bei Errichtung und Änderung baulicher Anlagen, sowie bei anderen wesentlichen Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird, ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung zu schützen.

29 BEGRÜNDUNG Flächennutzungsplan 8. Änderung vom Seite 29 Die Regenwasserableitung für das bestehende Betriebsgelände (Flurstücke Nr. 334/4 und 334/5 Gmkg. Reinhardsrieth sowie 989/4 und 989/5 Gmkg. Miesbrunn) erfolgt über Regenwasserkanäle in die Grube des ehemaligen Feldspatwerkes (Flurstück Nr. 334 Gmkg. Reinhardsrieth) bzw. in eine Versickerungsanlage auf Flurstück Nr. 989/5 Gmkg. Miesbrunn. Für diese Regenwasserableitungen wurde 2008 eine wasserrechtliche Genehmigung erteilt. Das Oberflächenwasser aus der Teilfläche Flurstück Nr. 989/5 Gmkg. Miesbrunn des Einzugsgebietes (befestigte Grundstücksflächen, Dachflächen) soll in eine neue Versickerungsanlage (Mulden-Rigole) abgeleitet werden, da die bestehende Versickerungsanlage durch eine Geländeauffüllung nicht mehr verwendet werden kann. Für die Erweiterungsflächen werden neue Regenwasserableitungen und Versickerungsanlagen (Mulden-Rigolen bzw. Versickermulde) errichtet. Die Versickerungsanlagen erhalten einen Notüberlauf, der zur Feldspatgrube geführt wird. Zur Verminderung des Oberflächenabflusses ist die Bodenversiegelung auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Schutzgut Mensch: Innerhalb der Industriegebietsflächen sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren Geräusche die in den Festsetzungen aufgeführten Emissionskontingente nach DIN "Geräuschkontingentierung" von tagsüber (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) und nachts (22:00 bis 06:00 Uhr) nicht überschreiten. Schutzgut Landschaft: Die Seitenflächen des neuen Gewerbegebietes werden umfangreich im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen eingegrünt. So können die strengen Fassaden der neuen Betriebsgebäude und die hohen Böschungen durch die Pflanzung gemischter Gehölzgruppen aus (Groß- ) Bäumen und Sträuchern aufgelockert werden. Verkleidungen von Zäunen mit Matten, Kunststoffplatten o. ä. sind nicht zugelassen. Festlegungen im Landschaftspflegerischen Begleitplan zur Auffüllung und Abgrabung (Ullmann 2016): Die östliche Böschung der Abgrabung wird mit Gehölzen bepflanzt, um den Eingriff in das Landschaftsbild abzumildern (siehe Kompensationsmaßnahmen). Da westlich angrenzend weitere Bauflächen geplant sind, erfolgt die Eingrünung im Norden und Westen im Rahmen der Bauleitplanung. Die Auffüllungsfläche im Süden wird teilweise als Ausgleichsfläche verwendet und dadurch eingegrünt. Weitere erforderliche Ausgleichsmaßnahmen (künftiger Bebauungsplan) werden hier angeschlossen. Der abgetragene Oberboden wird teilweise wieder auf die Flächen aufgebracht. Maßnahmen zur Vermeidung lt. sap (Büro Opus 2016) 1 V Zeitliche Beschränkung der Baufeldräumung Rodung und Gehölzfällung außerhalb der Brutzeit von bestimmten Vogelarten. Nach den gesetzlichen Vorgaben des BNatSchG ist die Rodung im Zeitraum vom 01. März bis zum 30. September verboten. 2 V Baumhöhlenkontrolle vor Baubeginn Kontrolle der Baumhöhlen und Rindenabrisse vor Beginn der Rodungsarbeiten durch eine biologische Fachkraft

30 BEGRÜNDUNG Flächennutzungsplan 8. Änderung vom Seite 30 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität lt. sap (Büro Opus 2016) CEF 1 Nistkästen für Fledermäuse Aufhängen von 5 Ersatznistkästen für höhlenbewohnende Fledermausarten im umliegenden Gehölzbestand. Anbringen der Nistkästen in ausreichendem Abstand zur Kreisstraße. Einbau und Wartung der Kästen soll in Zusammenarbeit mit einem Fledermausexperten durchgeführt werden. Die Einflugöffnungen der Nistkästen an Bäumen dürfen nicht durch nachwachsende Zweige und Äste verdeckt werden. Die Anflugbereiche sind regelmäßig freizuschneiden. Flächenauswahl in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde CEF 2 Nistkästen für Vögel Aufhängen von 5 Ersatznistkästen für höhlenbrütende Vogelarten im umliegenden Gehölzbestand. Anbringen der Nistkästen in ausreichendem Abstand zur Kreisstraße. Regelmäßige Pflege und Wartung der Nistkästen (Leerung und Reinigung). Die Einflugöffnungen der Nistkästen an Bäumen dürfen nicht durch nachwachsende Zweige und Äste verdeckt werden. Die Anflugbereiche sind regelmäßig freizuschneiden. Flächenauswahl in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde CEF 3 Pflanzung einer Hecke als Leitstruktur für Fledermäuse und als Bruthabitat für Gebüsch- und Heckenbrüter Pflanzung einer Hecke, die als Leitstruktur für bestimmte Fledermausarten dient und als Bruthabitat für Gebüsch- und Heckenbrüter. Sie muss als Trittsteinbiotop im Umfeld der vorhandenen Gehölzstrukturen liegen. Auswahl gebietsheimischer, standortgerechter Gehölze Im nördlichen Bereich (Richtung Neubau Kreisstraße) ist eine Heckenverbindung Richtung Westen parallel zur Kreisstraße zu pflanzen. Die Pflanzung ist auf der Höhe der Straße mit einer Länge von mind. 25 m beiderseits parallel zur Straße am oberen Rand der Böschung bzw. bis zum beginnenden Einschnitt (exakte Lage siehe LBP) vorzunehmen. Die Gehölzpflanzung an der ursprünglichen südlichen Böschung des Straßenbauprojektes (Maßnahme V3 im LBP Schober 2016) entfällt. Ergänzung: Die Kästen werden in den südlich an die neue Hecke angrenzenden Gehölzen verteilt (Eigentum Bund Naturschutz). Sollten diese Standorte eines Tages nicht mehr zur Verfügung stehen, müssen die Kästen sofort auf Ersatzflächen (z.b. der neuen Hecke) neu angebracht werden. Maßnahmen zum Ausgleich, Behandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung Durch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung sind die Stadt Pleystein und der Markt Waidhaus gehalten, die durch die Bauleitplanung vorbereiteten Eingriffe in Natur und Landschaft auszugleichen. Die folgende Ermittlung des Ausgleichsbedarfs lehnt sich an den Leitfaden für die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung, erstellt von einer Arbeitsgruppe beim Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen (Sept. 1999, in der ergänzten Fassung vom Januar 2003) an. Die Ermittlung des Kompensationsfaktors erfolgt nach der dafür vorgesehenen Matrix. Das Gewerbegebiet mit einer GRZ von 0,8 wird dabei dem Typ A hoher Versiegelungsgrad (GRZ > 0,35) zugeordnet.

31 BEGRÜNDUNG Flächennutzungsplan 8. Änderung vom Seite 31 Ermittlung des Bedarfs an Ausgleichsflächen Flächen ohne Eingriff Als Flächen, auf denen kein Eingriff im Sinne des BayNatSchG zu erwarten ist, werden die bestehenden bebauten und versiegelten Flächen eingestuft. Kein negativer Eingriff findet außerdem auf den Flächen statt, auf denen ohne vorangegangene Erdbewegungen oder Rodungen Ausgleichsflächen angelegt werden. Die Eingriffsfläche geht über den Bebauungsplanumgriff hinaus. Gesamte Eingriffsfläche m²./. bestehende Bebauung und Versiegelung m²./. Ausgleichsflächen m² Eingriffsrelevante Fläche m² Flächen geringer Bedeutung für Natur und Landschaft (Ausgleichsfaktor 0,3 6,0). Die vorhandenen Ackerflächen, Grünland, Grünwege/Feldwege, private Gartenflächen und die vorgesehenen Grünflächen an Straßenböschungen (vorhandene Grünfläche Straßenbau NEW 33 ; siehe Abb. 2) werden als Flächen mit geringer Bedeutung für Natur und Landschaft eingestuft. Der Ausgleichsfaktor wird auf 0,5 festgesetzt. Acker m² Grünland 76 m² Grünwege/Feldwege 390 m² Garten 479 m² Grünflächen (Straße) m² Summe Flächen mittlerer Bedeutung m² Flächen hoher Bedeutung für Natur und Landschaft (Ausgleichsfaktor 1,0-3,0) Die vorhandene Hecke wird als Fläche mit hoher Bedeutung für Natur und Landschaft eingestuft. Der Ausgleichsfaktor wird auf 1,0 festgesetzt. Außerdem besitzen die ursprünglich als Ausgleichsflächen vorgesehenen Flächen eine hohe Bedeutung. Die überbauten und versiegelten Teilbereiche müssen vor Durchführung der Bilanzierung rechnerisch in ihren Ausgangszustand gebracht werden. Dazu ist die wegfallende naturschutzfachlich Aufwertung (beispielsweise Bepflanzung mit heimischen, standortgerechten Gehölzen) als Fläche mit hoher Bedeutung für den Naturhaushalt (Ausgleichsfaktor lt. Leitfaden 1,0-3,0) mit dem Faktor 1,0 auszugleichen und die Entwicklungszeit des Biotops zu berücksichtigen (Herstellung Ende 2014; je nach Aufstellungszeitpunkt des Bebauungsplanes zusätzlich Faktor 0,05 pro Jahr). Die so zurückgestufte Fläche wird dann als Acker bewertet und wird als Fläche mit geringer Bedeutung für den Naturhaushalt (Ausgleichsfaktor lt. Leitfaden 0,3 0,6) angesetzt. Hecke m² Ausgleichsflächen m² Summe Flächen hoher Bedeutung m²

32 BEGRÜNDUNG Flächennutzungsplan 8. Änderung vom Seite 32 Abb. 3: Eingriffsschwere

33 BEGRÜNDUNG Flächennutzungsplan 8. Änderung vom Seite 33 Berechnung des Ausgleichsbedarfs Eingriffsfläche: m² Bestand Planung/Eingriff Fläche Faktor Ausgleichsbedarf 1 Eingriff: GRZ > 0,35 Typ A "hoher Versiegelung- bzw. Nutzungsgrad" (überbaubare Flächen) Flächen geringer Bedeutung Eingriffsfaktor 0,3-0,6 Acker Industriegebiet , Grünweg/Feldweg Industriegebiet 313 0,5 157 Grünland Industriegebiet 76 0,5 38 Garten Industriegebiet 479 0,5 240 Grünfläche (Straßenbau NEW33) Industriegebiet 732 0,5 366 Grünfläche (Straßenbau NEW33) Versiegelung 647 0,5 324 Flächen hoher Bedeutung Eingriffsfaktor (1,0) - 3,0 Hecke Industriegebiet Summe Eingriff: "Erdbewegungen/Rodung": Typ B niedriger bis mittlerer Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad (nicht überbaubare Flächen Entwicklung zu Grünflächen/Ausgleichsflächen) Flächen geringer Bedeutung Eingriffsfaktor 0,2-0,5 Acker Erdbewegungen ,2 904 Grünweg Erdbewegungen 77 0,2 15 Grünfläche (Straßenbau NEW33) Erdbewegungen 837 0,2 167 Flächen hoher Bedeutung Eingriffsfaktor 1,0 - (3,0) Hecke Rodung, Erdbewegung Ausgleichsfläche Erdbewegungen Summe Eingriff auf bestehenden Ausgleichsflächen (überbaubare Flächen) Flächenersatz: Eingriffsfaktor 1,0 Ausgleichsfläche Industriegebiet Ausgleichsfläche Versiegelung Zeitfaktor: 0,05 pro Jahr > Aufstellung BP Ende 2017 > 3 Jahre seit Umsetzung Ausgleich 3. Halle (Ende 2014) Ausgleichsfläche Industriegebiet , Ausgleichsfläche Versiegelung 144 0,15 22 Eingriff: GRZ > 0,35 Typ A "hoher Versiegelung- bzw. Nutzungsgrad" (überbaubare Flächen) Flächen geringer Bedeutung Eingriffsfaktor 0,3-0,6 Ausgleichsfläche Industriegebiet , Ausgleichsfläche Versiegelung 144 0,5 72 Summe

34 BEGRÜNDUNG Flächennutzungsplan 8. Änderung vom Seite 34 Summe Ausgleichsbedarf gesamt Hinweise: Zu 1: Die als Industriegebiet ausgewiesenen Flächen (überbaubare Flächen mit einer GRZ > 0,35) sowie sonstige zu überbauende/zu befestigende Flächen (außerhalb des Bebauungsplanumgriffs) werden je nach Bedeutung des Bestandes (gering, mittel, hoch) ausgeglichen. Berechnung des Ausgleichsumfangs Zu 2: Die Bereiche der gerodeten Hecke sowie durch Erdbewegungen beeinträchtigte Flächen, die aber nicht überbaut werden sollen (festgesetzte zukünftige Grünflächen oder Ausgleichsflächen) sowie sonstige zu überbauende/zu befestigende Flächen (außerhalb des Bebauungsplanumgriffs), werden je nach Bedeutung des Bestandes (gering, mittel, hoch) ausgeglichen. Bestand Planung Fläche Faktor Ausgleichsfläche 4 Erhalt bestehender Ausgleichsflächen für vorausgehende Eingriffe angelegt Ausgleichsfläche Ausgleichsfläche Summe Neue Ausgleichsflächen werden ganz neu geplant Acker, Grünland, Lagerfläche, Grünfläche (Straßenbau NEW33), Feldweg, Straße Ausgleichsfläche , Rohboden (Erdbewegungen) Ausgleichsfläche , Summe neue Ausgleichsflächen Hinweise: Zu 4: Ein Teil der bestehenden Ausgleichsflächen für vorausgehende Eingriffe wird erhalten (entspricht oben Flächen ohne Eingriff ). Beschreibung der Ausgleichsmaßnahmen M1: (Baum-)Hecke, Sukzessionsfläche und Brachfläche auf Teilflächen Fl.Nrn. 349, 280/1, 350 Bestand: Ackerfläche, gerodete und abgegrabene Flächen Entwicklungsziel: Baum-/Strauchhecke als Leitstruktur für Fledermäuse (Entwicklungszeit mind. 10 Jahre) Maßnahmen: Baumhecke: 3-reihige Hecke (Breite 6 m, Länge 120 m) aus heimischen, standortgerechten Sträuchern und mind. 10 Laubbäumen 1. oder 2. Ordnung in unregelmäßigen Abständen lt. Pflanzliste verteilt auf die ganze Länge oberhalb der Oberkante der neuen Böschung; entlang der neuen Straße wird zusätzlich ein Querriegel ausgebildet (Breite mind. 4 m, Länge mind. 50 m, Reihenabstand 1 m, mind. 6 Laubbäume, siehe sap Büro Ökon 2016);

35 BEGRÜNDUNG Flächennutzungsplan 8. Änderung vom Seite 35 Mindest-Pflanzqualitäten: Höhe Bäume 1. oder 2. Ordnung mind. 2 m, Sträucher 1,0-1,5 m Strauchhecke: Initialpflanzung aus heimischen, standortgerechten Sträuchern lt. Pflanzliste verteilt auf die ganze Länge auf 25 % der Fläche in Gruppen, der Sukzession überlassen; Mindest-Pflanzqualität: Sträucher cm Pflanzung der Gehölze in versetzten Reihen, Pflanz- und Reihenabstand 1,5 m, geschwungener Rand, verschiedene Sträucher in Gruppen der gleichen Art zu 3-8 Stück, Weißdorn einzeln einstreuen Sicherung der (Baum-)Hecke mit Zaun gegen Wildverbiss Sukzessionsfläche mit Totholz- und Lesesteinhaufen/Findlingen, der Eigenentwicklung überlassen Mind. 3 m breite Brachfläche im Osten der Hecke durch Selbstbegrünung entwickeln M2: Gehölzmantel auf ehemaliger Lagerfläche auf Fl.Nr. 334/6 Bestand: Lagerfläche, verbracht Entwicklungsziel: Gehölzmantel und strukturreichen Saum als Waldrand (Entwicklungszeit mind. 10 Jahre) Maßnahmen: Gehölzmantel: Pflanzung einer Reihe mit Bäumen 1. und 2. Ordnung, angrenzende ca. 10 m breite Initialpflanzung von Strauchgruppen (wie Strauchhecke Nr. M1) Übrige Fläche als Brachfläche mit 4 einzelnen Dornsträuchern belassen, gehölzfrei halten Strukturanreicherung mit je 2 Totholz- und Lesesteinhaufen

36 BEGRÜNDUNG Flächennutzungsplan 8. Änderung vom Seite 36 Abb. 4: Planung Ausgleichsflächen (Planungsgrundlage: Bamler Bauingenieur GmbH, Vohenstrauß: Bebauungs- und Grünordnungsplan )

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