STADT MÜLLHEIM. Erweiterung Globus-Fachmarkt Schalltechnische Untersuchung. Erläuterungsbericht. Projekt-Nr

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1 STADT MÜLLHEIM Erweiterung Globus-Fachmarkt Schalltechnische Untersuchung Erläuterungsbericht Projekt-Nr Februar 2017

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3 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines Aufgabenstellung Planungsgrundlagen Grundlagen Allgemeines Beurteilungsgrundlagen Schallschutz im Städtebau Gewerbelärm Allgemeines Beurteilungsgrundlagen Beurteilungszeiten Immissionsrichtwerte Verkehrsgeräusche Emissionen Andienung Kühl- und Lüftungsanlage Parkplatzgeräusche Immissionen Verkehrslärm Allgemeines Beurteilungsgrundlagen Emissionen Allgemeines Analysefall Prognose-Nullfall P:\612\ \ EW VU Globus Müllheim\500 Planung\580 Berichte\SU\EB SU Ruc.doc II

4 4.3.4 Prognose-Planfall Immissionen Zusammenfassung Tabellen Tab. 2-1: Orientierungswerte der DIN [4]... 3 Tab. 3-1: Immissionsrichtwerte der TA Lärm [14]... 5 Tab. 3-2: Schallleistungspegel Andienung Baumarkt... 7 Tab. 3-3: Schallleistungspegel Kühl- und Lüftungsanlagen... 8 Tab. 4-1: Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [11] Tab. 4-2: Verkehrsmengen und Emissionspegel Analysefall Tab. 4-3: Verkehrsmengen und Emissionspegel Prognose-Nullfall Tab. 4-4: Verkehrsmengen und Emissionspegel Prognose-Planfall Anlagen Anlage 1 Lageplan Gewerbelärm Anlage 2 Beurteilungspegel Gewerbelärm Anlage 3 Lageplan Verkehrslärm Anlage 4 Beurteilungspegel Verkehrslärm Abkürzungen BImSchG BImSchV Bundes-Immissionsschutzgesetz Bundes-Immissionsschutzverordnung P:\612\ \ EW VU Globus Müllheim\500 Planung\580 Berichte\SU\EB SU Ruc.doc III

5 Dezibel nach A-Bewertung (Schallpegel mit Frequenzbewertung) DIN Deutsches Institut für Normung e. V. DTV durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke IGW Immissionsgrenzwert IRW Immissionsrichtwert GE Gewerbegebiet K I K PA L r L r, diff MI MIV OW RLS TA Zuschlag für Impulshaltigkeit Zuschlag für Parkplatzart Beurteilungspegel Überschreitung eines Grenz-, Richt- oder Orientierungswertes Mischgebiete Motorisierter Individualverkehr Orientierungswert Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen Technische Anleitung Quellenverzeichnis [1] Wikipedia: Schalldruckpegel, unter: Januar 2017 [2] Prof. Dr. Jürgen Hellbrück: Wirkungen von Lärm auf Erleben, Verhalten und Gesundheit, Vortrag auf dem Seminar Lärmarme Straßenbeläge, März 2010 [3] Schallschutz im Städtebau Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002; Beiblatt zu DIN Teil 1, Mai 1987 [4] Beiblatt 1 zu DIN Teil 1: Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren / Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 [5] Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom CN 2/06 [6] Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom N 6/88 [7] Ministerium für Verkehr und Infrastruktur: Städtebauliche Lärmfibel Hinweise für die Bauleitplanung, Dezember 2013 [8] Freie und Hansestadt Hamburg: Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung 2010, Januar 2010 P:\612\ \ EW VU Globus Müllheim\500 Planung\580 Berichte\SU\EB SU Ruc.doc IV

6 [9] Der Bundesminister für Verkehr: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90, Ausgabe 1990 [10] Fichtner Water & Transportation im Auftrag der Stadt Müllheim: Erweiterung Globus Fachmarkt: Verkehrliche Untersuchung; Februar 2017 [11] Straßenverkehrszentrale Baden-Württemberg: Verkehrsmonitoring 2015: Amtliches Endergebnis für 1-bahnig, 2-streifige Kreisstraßen in Baden-Württemberg, Stand: Oktober 2016 [12] Straßenverkehrszentrale Baden-Württemberg: Verkehrsmonitoring 2014: Amtliches Endergebnis für 1-bahnig, 2-streifige Bundesstraßen in Baden-Württemberg, Stand: Oktober 2015 [13] Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Lärm - Straße und Schiene, Juli 2014 [14] 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV), Juli 1991 [15] Bayerisches Landesamt für Umwelt: Parkplatzlärmstudie 6. überarbeitete Auflage, August 2007 [16] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) vom 26. August 1998 [17] Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Schriftenreihe Umwelt und Geologie Lärmschutz in Hessen, Heft 3, 2005 [18] Umweltbundesamt Österreich: Emissionsdaten-Katalog, November 2006 [19] Toshiba Klimasysteme: Datenblatt zur Anlage RAV-SM2804AT8-E; Dezember 2015 [20] Wolf GmbH: Datenblatt für Klimageräte (Auftrag / 01000; Juni 2015) P:\612\ \ EW VU Globus Müllheim\500 Planung\580 Berichte\SU\EB SU Ruc.doc V

7 1. ALLGEMEINES 1.1 Aufgabenstellung Die Firma GVG Globus Fachmärkte Müllheim GmbH & Co. KG beabsichtigt die Erweiterung des im Gewerbegebiet Untere Wangen ansässigen Bau- und Gartenmarktes Hela. Das neue Baukonzept sieht u. a. die Überbauung der bestehenden Stellplätze und eine Verlegung dieser in den neu zu erwerbenden Grundstücksteil (Teil-Flurstück Nr. 9165) im Südwesten vor. Im Rahmen dieser Erweiterung ist ein Bebauungsplan für den gesamten Planbereich neu aufzustellen. Hierfür wird die Durchführung des Verfahrens über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß 12 BauGB erfolgen. Im Rahmen einer Verkehrs- und schalltechnischen Untersuchung sollen die für das Bebauungsplanverfahren relevanten Auswirkungen einer Realisierung der Planung hinsichtlich der Verkehrs- und Lärmsituation ermittelt und fachlich bewertet werden. 1.2 Planungsgrundlagen Die schalltechnische Untersuchung bezieht sich auf den Bebauungsplanentwurf Erweiterung Globus Fachmarkt vom Die schalltechnischen Berechnungen werden mit der Software SoundPLAN (Version 7.4, Soundplan GmbH) durchgeführt. 2. GRUNDLAGEN 2.1 Allgemeines Schall bezeichnet mechanische Schwingungen und Wellen in einem elastischen Medium (z. B. Luft). Schallpegel werden üblicherweise in der Einheit (Dezibel) dargestellt. Dabei handelt es sich um eine Hilfsgröße, die einen Schalldruckpegel in ein Verhältnis zur menschlichen Hörschwelle setzt. Durch den logarithmischen Maßstab entstehen dabei besser handhabbare Werte. Das menschliche Gehör nimmt Frequenzen ungefähr zwischen 16 Hz und 20 KHz wahr. Die Hörschwelle liegt in Abhängigkeit von der Frequenz ungefähr bei 0 db. Die Schmerzgrenze liegt bei ca. 130 db. Die Abhängigkeit von wahrgenommener Lautstärke und Schalldruckpegel ist stark frequenzabhängig. [ ] Sollen Aussagen über die Wahrnehmung eines Schallereignisses gemacht werden, muss daher das Frequenzspektrum des Schalldrucks betrachtet werden. [1] P:\612\ \ EW VU Globus Müllheim\500 Planung\580 Berichte\SU\EB SU Ruc.doc Seite 1

8 Durch eine frequenzabhängige Gewichtung wird der bewertete Schalldruckpegel gebildet. Üblich ist dabei die Verwendung des A-bewerteten Schallpegels (). Als Lärm werden Schallereignisse bezeichnet, die subjektiv als störend empfunden werden. Lärm ist also unerwünschter Schall, der das physische, psychische und soziale Wohlbefinden der Menschen erheblich beeinträchtigen kann. [2] 2.2 Beurteilungsgrundlagen Berechnungs- und Bewertungsgrundlagen der unterschiedlichen Lärmarten (z. B. Verkehr, Gewerbe, Freizeit) werden durch entsprechende Richtlinien bzw. Verordnungen vorgegeben. Hierbei erfolgt eine sektorale Betrachtung, d. h. bei den schalltechnischen Überprüfungen sind die Lärmquellen der unterschiedlichen Lärmarten einzeln zu ermitteln und die daraus berechneten Beurteilungspegel den jeweiligen Grenz-, Richt- oder Orientierungswerten gegenüberzustellen. Eine Aggregation mehrerer Lärmarten erfolgt in der Regel nicht. Schallquellen, die keiner Lärmart zuzuordnen sind (z. B. Naturgeräusche, Wind, Wasser etc.) werden bei den schalltechnischen Untersuchungen nicht betrachtet. Für die schalltechnischen Berechnungen werden zunächst die Schallemissionen ermittelt oder abgeschätzt, d. h. der von einer Schallquelle ausgehende Lärm betrachtet. In Abhängigkeit der Lage, Höhe, Abschirmungen, Reflexionen etc. werden daraus die Schallimmissionen ermittelt, also der auf den jeweils maßgebenden Immissionsort (z. B. ein Wohngebäude) einwirkende Lärm bestimmt. Mit den Zuschlägen der jeweiligen Berechnungsrichtlinien z. B. für Ruhezeiten oder bestimmte Lärmarten werden aus den Immissionen die Beurteilungspegel gebildet. 2.3 Schallschutz im Städtebau Für die schalltechnische Beurteilung städtebaulicher Planungen kann die DIN Teil 1 - Schallschutz im Städtebau [3] herangezogen werden. In Beiblatt 1 zur DIN sind Orientierungswerte für die angemessene Berücksichtigung des Schallschutzes in der städtebaulichen Planung [4] angegeben. Die Orientierungswerte sind als Ziele des Schallschutzes für die Bauleitplanung aufzufassen und keine Grenzwerte. Die örtlichen Gegebenheiten können ein Abweichen von Orientierungswerten nach oben oder unten erfordern. Die DIN dient als Grundlage zur Abwägung der Belange des Schallschutzes bei städtebaulichen Planungen. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. [3] P:\612\ \ EW VU Globus Müllheim\500 Planung\580 Berichte\SU\EB SU Ruc.doc Seite 2

9 Je weiter die Orientierungswerte der DIN überschritten werden, desto gewichtiger müssen allerdings die für die Planung sprechenden städtebaulichen Gründe sein und umso mehr hat die Gemeinde die baulichen und technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, die ihr zu Gebote stehen, um diese Auswirkungen zu verhindern. [5] Die Orientierungswerte der DIN können zur Bestimmung der zumutbaren Lärmbelästigung eines Wohngebiets in die Abwägung mit einbezogen werden, wobei eine Überschreitung von 5 dabei zulässig ist. [6] Weist ein Bebauungsplan ein neues Wohngebiet (WA) aus, das durch vorhandene Verkehrswege Lärmbelastungen ausgesetzt wird, die an den Gebietsrändern deutlich über den Orientierungswerten der DIN liegen, ist es nicht von vornherein abwägungsfehlerhaft, auf aktiven Lärmschutz zu verzichten. Je nach Umständen des Einzelfalls, z. B. in dicht besiedelten Räumen, kann es abwägungsfehlerfrei sein, eine Kombination von passivem Schallschutz, Stellung und Gestaltung von Gebäuden sowie Anordnung der Wohn- und Schlafräume zu erreichen. [5] In der folgenden Tabelle sind für die verschiedenen Nutzungsarten die in der DIN (Beiblatt zu Teil 1) [4] angegebenen Orientierungswerte für den Tag (6 bis 22 Uhr) und die Nacht (22 bis 6 Uhr) aufgeführt: Tab. 2-1: Orientierungswerte der DIN [4] Nutzungsart Orientierungswerte der DIN in Tag Nacht Reine Wohngebiete (35) Allgemeine Wohngebiete (40) Besondere Wohngebiete (40) Dorf- und Mischgebiete (45) Kerngebiete (50) Gewerbegebiete (50) (Werte in Klammern für Gewerbe-, Sport- und Freizeitlärm) Die Beurteilungspegel verschiedener Lärmarten (Verkehr, Gewerbe, Sport, Freizeit) sind einzeln mit den Orientierungswerten zu vergleichen. P:\612\ \ EW VU Globus Müllheim\500 Planung\580 Berichte\SU\EB SU Ruc.doc Seite 3

10 3. GEWERBELÄRM 3.1 Allgemeines Durch die nach Bebauungsplan künftig zugelassenen gewerblichen Nutzungen können relevante gewerbliche Lärmeinwirkungen an umgebenden schutzbedürftigen Nutzungen hervorgerufen werden. Wenn die schutzbedürftigen Nutzungen in der Nachbarschaft unzumutbaren Lärmbelastungen ausgesetzt wären, müsste im Bebauungsplan eine Konfliktlösung aufgezeigt werden. Als Beurteilungsgrundlage für gewerbliche Lärmimmissionen stehen die DIN Schallschutz im Städtebau [3] und die TA Lärm [16] zur Verfügung. Da die DIN auf die TA Lärm verweist und zudem sichergestellt werden soll, dass die angestrebte gewerbliche Nutzung mit der Nachbarschaft verträglich ist, erfolgt die schalltechnische Prüfung unmittelbar anhand der TA Lärm. 3.2 Beurteilungsgrundlagen Berechnungs- und Bewertungsgrundlage für den Gewerbelärm ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm [16]. Nach TA Lärm ist sicherzustellen, dass die von einer gewerblichen Anlage emittierten Geräusche an umgebenden Gebäuden bestimmte Immissionsrichtwerte nicht überschreiten Beurteilungszeiten In der TA Lärm werden Immissionsrichtwerte für den Gewerbelärm von genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen vorgegeben. Dabei werden folgende Beurteilungszeiten unterschieden: Tag 6 bis 22 Uhr Nacht 22 bis 6 Uhr. Die Nachtzeit kann bis zu einer Stunde hinausgeschoben oder vorverlegt werden. [16]. Dabei muss eine achtstündige Nachtruhe gewährleistet sein. Der Beurteilungszeitraum für den Tag beträgt 16 Stunden. Für die Nacht ist zur Beurteilung die volle Stunde anzusetzen, die den höchsten Beurteilungspegel aufweist. P:\612\ \ EW VU Globus Müllheim\500 Planung\580 Berichte\SU\EB SU Ruc.doc Seite 4

11 3.2.2 Immissionsrichtwerte In der nachfolgenden Tabelle sind für die verschiedenen Nutzungsarten die im Abschnitt 6.1 der TA Lärm angegebenen Immissionsrichtwerte für Gewerbelärm aufgeführt. Sie beziehen sich auf Immissionsorte außerhalb von Gebäuden. Tab. 3-1: Immissionsrichtwerte der TA Lärm [16] Nutzungsart Immissionsrichtwerte der TA Lärm in Tag Nacht Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten Reine Wohngebiete Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete Kern-, Dorf- und Mischgebiete Gewerbegebiete Industriegebiete Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sind zulässig. Sie dürfen aber die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 und in der Nacht um nicht mehr als 20 überschreiten Verkehrsgeräusche Die Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen bei der Beurteilung von Gewerbelärm ist in Nummer 7.4 der TA Lärm geregelt. Demnach sind Verkehrsgeräusche auf dem Betriebsgelände sowie bei der Ein- und Ausfahrt bei der Ermittlung der Lärmemissionen eines Betriebes mit zu berücksichtigen. Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Straßen sind nur zu erfassen, wenn sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche um mindestens 3 erhöhen, keine Vermischung mit dem öffentlichen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV überschritten werden. P:\612\ \ EW VU Globus Müllheim\500 Planung\580 Berichte\SU\EB SU Ruc.doc Seite 5

12 3.3 Emissionen Das Bebauungsplangebiet umfasst den geplanten Bau- und Gartenmarkt, durch den die gewerblichen Schallemissionen hervorgerufen werden. Da bereits konkrete Planungen für den Markt bestehen, können die Emissionen bereits für das Bebauungsplanverfahren gut ermittelt werden. In den schalltechnischen Berechnungen werden die nachfolgend beschriebenen maßgebenden Schallquellen des Betriebs berücksichtigt. Dies sind der Parkierungsverkehr, die Andienung sowie technische Anlagen (Kühlaggregate). Weitere Geräusche (z. B. aus den Innenräumen) werden so durch die maßgebenden Schallquellen überdeckt, dass sie nicht relevant zum Anlagengeräusch beitragen. Zu den maßgebenden Schallquellen und dem beabsichtigten Nutzungsumfang wurden vom Betreiber Informationen und technische Daten eingeholt, die als Grundlage für die nachfolgenden schalltechnischen Modellberechnungen verwendet wurden. Bei den Emissionen für die Nacht wird davon ausgegangen, dass im Plangebiet keine Nutzungen stattfinden. Für diesen Zeitbereich werden daher nur solche Schallquellen betrachtet, die ganztägig in Betrieb sind (z. B. Lüftungsanlagen). Sofern auch nachts Nutzungen erfolgen, sollte im nachfolgenden Genehmigungsverfahren ein schalltechnischer Nachweis geführt werden. Die Lage der nachfolgend beschriebenen Schallquellen ist in Anlage 1 dargestellt Andienung Die Andienung des neuen Baumarktes wird auf der Nordseite des Gebäudes stattfinden. Die Zu- und Ausfahrt erfolgt bei allen Andienungen über die Lörracher Straße. Die während der Andienung entstehenden Lärmemissionen wurden anhand einer allgemein anerkannten Studie des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie [17] sowie des Emissionsdatenkatalogs des Umweltbundesamtes Österreich [18] bestimmt. Dabei werden berücksichtigt: Fahr- und Rangierwege der Lkw und Transporter Geräusche beim Be- und Entladen sowie beim Transport der Waren weitere Geräusche der andienenden Lkw (Leerlauf, Betriebsbremse etc.) Als Eingangswert für die Abschätzung der Lärmemissionen ist die tägliche Anzahl der Andienvorgänge erforderlich. Es wird davon ausgegangen, dass der Betrieb am Tag von bis zu 30 Lkw und Transportern beliefert wird. Der betrachtete Fall der Andienung stellt einen Fall intensiver Nutzung dar, der in der Praxis nicht täglich auftreten wird. Häufig ist mit geringeren Emissionen zu rechnen. Al- P:\612\ \ EW VU Globus Müllheim\500 Planung\580 Berichte\SU\EB SU Ruc.doc Seite 6

13 lerdings sind die Emissionsansätze für eine Prüfung nach TA Lärm so zu wählen, dass diese im Regelfall nicht überschritten werden. Es sind also keine Durchschnittswerte anzunehmen. Die Be- und-entladung findet mittels Gasstaplern statt. Die Paletten werden direkt zwischen Lkw und Lager transportiert, weshalb keine zusätzlichen Ladegeräusche (z. B. Hebebühne etc.) angenommen werden. Es wird eine Dauer der Entladung von insgesamt 180 Minuten pro Tag verteilt über einen Zeitraum von 12 Stunden angesetzt. Zudem wurde angenommen, dass nicht alle Lkw und Transporter direkt entladen werden. Für den Bereich der Andienung wurde daher für jeden zweiten Lkw bzw. Transporter ein Leerlauf des Motors von 5 Minuten als Punktschallquelle angesetzt. Die Fahr- und Rangierwege der Lkw und Transporter sind im Schallausbreitungsmodell, wie dem Lageplan in Anlage 1 zu entnehmen ist, als Linienschallquellen hinterlegt, während der Einsatz des Gasstaplers als Flächenschallquelle berücksichtigt wird. In den nachfolgenden Tabellen werden die Schallleistungspegel der unterschiedlichen Schallquellen sowie die Dauer bzw. die Häufigkeit der Einwirkung der Schallquellen aufgeführt. Tab. 3-2: Schallleistungspegel Andienung Baumarkt Schallquelle Bezeichnung Art der Schallquelle [Datengrundlage] Schallleistungspegel (pro m/h) Dauer / Häufigkeit Einwirkung Fahrwege Lkw Rangierwege Lkw Fahrweg Lkw auf Betriebshof [17] Fahrweg Lkw auf Betriebshof [17] 63 / m 15 Lkw / Tag 68 / m 15 Lkw / Tag Fahrwege Transporter Fahrwege auf Betriebshof [17] 56,1 / m 15 Transporter / Tag Rangierwege Transporter Fahrwege auf Betriebshof [17] 61,1 / m 15 Transporter / Tag Gasstapler Lkw Leerlauf Entladung Lkw und Transporter per Elektro- Hubwagen bzw. -stapler [18] Leerlaufgeräusche von Lkw [17] Min / Tag 94 / h 15 x 5 Min Kühl- und Lüftungsanlage Auf dem Dach des geplanten Baumarktes sind Kühl- und Lüftungsanlagen geplant. Die Angaben zu den Schallemissionen wurden den technischen Datenblättern der jeweili- P:\612\ \ EW VU Globus Müllheim\500 Planung\580 Berichte\SU\EB SU Ruc.doc Seite 7

14 gen Hersteller entnommen, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Es wurde ein permanenter Betrieb der Anlagen angenommen. In der Nacht (22 bis 6 Uhr) wird aufgrund geringerer Anforderungen an die Belüftung / Klimatisierung eine Reduktion der Schallemissionen um 5 angesetzt. Tab. 3-3: Schallleistungspegel Kühl- und Lüftungsanlagen Schallquelle Bezeichnung Wärmepumpe Lüftungsanlage Art der Schallquelle [Datengrundlage] Punktschallquelle [19] Linienschallquelle [20] Schallleistungspegel Tag / Nacht 75 / 70 78,5 / 73, Parkplatzgeräusche Für Kunden und Mitarbeiter des Globus-Marktes ist ein Parkplatz mit ca. 400 Stellplätzen vorgesehen. Schallemissionen entstehen durch die Fahrten auf den Fahrgassen des Parkplatzes, Ein- und Ausparkvorgänge, den Wegen mit Einkaufswagen und das Ein- und Ausstapeln der Einkaufswagen. Die Zufahrt findet über die Lörracher Straße statt. Der auf Parkplätzen entstehende Lärm wird bundesweit in der Regel nach den Vorgaben der bayerischen Parkplatzlärmstudie [15] ermittelt. Derzeit ist die 6. Auflage aus dem Jahr 2007 anzuwenden. Für die Parkplatzlärmstudie wurde aus Schallpegelmessungen ein Berechnungsverfahren für schalltechnische Prognosen mit verschiedenen Einflussfaktoren abgeleitet. Eine wesentliche Eingangsgröße ist dabei die Zahl der Fahrbewegungen, die aus der Verkehrsuntersuchung [10] übernommen wurde. Dabei werden alle durch den künftigen Baumarkt erzeugten Fahrten an einem Tag mit hohem Kundenaufkommen angesetzt. Der für die Verkehrssituation auf den umgebenden Straßen relevante Mitnahmeeffekt, der zu einer Minderung der Zunahme der Kfz-Ströme im Umfeld führt, wird dabei für die Fahrten auf dem Parkplatz nicht berücksichtigt. Die Gesamtzahl der Fahrten liegt bei pro Tag. Die einzelnen Schritte der Verkehrserzeugung sind in der verkehrstechnischen Untersuchung [10] aufgeführt. In das Berechnungsverfahren der Parkplatzlärmstudie gehen somit folgende Eingangsdaten ein: Parkplatz Kunden Parkplatzart: Bau- und Möbelmarkt K PA = 3, K I = 4 P:\612\ \ EW VU Globus Müllheim\500 Planung\580 Berichte\SU\EB SU Ruc.doc Seite 8

15 400 Stellplätze Fahrbewegungen zwischen 8 und 20 Uhr Parkplatz Mitarbeiter Parkplatzart: Besucher- und Mitarbeiterparkplatz K PA = 0, K I = Stellplätze K Stro = 1 (Betonsteinpflasterfugen > 3 mm) 120 Fahrbewegungen zwischen 7 und Uhr Die beiden Parkplatzarten Kunden- und Mitarbeiterparkplatz sind baulich nicht getrennt, sondern es erfolgt eine gemeinsame Nutzung des geplanten Parkplatzes. Die Schallleistungspegel werden demnach an der gleichen Stelle berücksichtigt. Als Kundenparkplatz ergibt sich in der Zeit zwischen 8 und 20 Uhr ein Schallleistungspegel von 101,7 sowie für den Mitarbeiterparkplatz zwischen 7 und 21:30 Uhr von 83,7. Die genannten Emissionspegel gelten jeweils für den gesamten Parkplatz und verteilen sich gleichmäßig auf die Fläche. Darin enthalten sind auch die durch Bewegungen der Einkaufswagen entstehenden Geräusche. Die Lage der Schallquellen ist in Anlage 3 abgebildet. 3.4 Immissionen Zur schalltechnischen Beurteilung werden mit den in Abschnitt 3.3 zusammengestellten Emissionen die Beurteilungspegel des Gewerbelärms im Planfall ermittelt. Dabei werden die einzelnen Gewerbeschallquellen überlagert. Im Schallausbreitungsmodell werden dabei die Abschirmungen sowohl durch die Bestandsgebäude als auch durch das geplante Gebäude berücksichtigt. Die Ergebnisse für 8 Immissionsorte in der Umgebung des Plangebietes wurden jeweils stockwerkweise für Tag und Nacht berechnet. Die Bewertung der Schallimmissionen erfolgte anhand der Vorgaben der TA Lärm [16]. Die Ergebnisse sind in Anlage 4 aufgeführt. Darin bedeuten: IRW Lr Immissionsrichtwert nach TA Lärm Beurteilungspegel P:\612\ \ EW VU Globus Müllheim\500 Planung\580 Berichte\SU\EB SU Ruc.doc Seite 9

16 Tag Nacht diff Beurteilungszeitraum Tag 6 bis 22 Uhr (Mittelungspegel) Beurteilungszeitraum Nacht 22 bis 6 Uhr (lauteste Stunde) Überschreitung des Immissionsrichtwertes Die Immissionsrichtwerte werden entsprechend der jeweiligen Gebietsnutzung unterschieden. Entsprechend den bestehenden Bebauungsplänen ist in der Nachbarschaft von einer Einstufung als Gewerbegebiet (GE) auszugehen. Die Beurteilungspegel liegen am Tag zwischen 33,2 und 51,7. In diesem Zeitraum wird der Immissionsrichtwert der TA Lärm von 65 für Gewerbegebiete eingehalten. In der Nacht werden durch die Wärmepumpen und Lüftungsanlagen Beurteilungspegel zwischen 10,9 und 24,9 verursacht. Damit liegen auch hier keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte vor. Auf eine Betrachtung der gewerblichen Lärmvorbelastung konnte für diese Untersuchung verzichtet werden, da die Immissionsrichtwerte der TA Lärm [16] um mehr als 6 unterschritten werden. Gemäß Abschnitt kann dann die Prüfung der Vorbelastung nach Absatz 2.4 der TA Lärm unterbleiben. Hinsichtlich des Gewerbelärms sind somit keine Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. 4. VERKEHRSLÄRM 4.1 Allgemeines Neben den direkt auf dem Betriebsgrundstück entstehenden Geräuschen, die als Gewerbelärm nach TA Lärm zu beurteilen sind, können durch die Planung auch Änderungen der Verkehrslärmbelastung im umgebenden Straßennetz hervorgerufen werden. Dafür sind zwar keine Richt- oder Grenzwerte vorgegeben, deren Einhaltung zu prüfen wäre. Bei einer wesentlichen Erhöhung der Lärmbelastung sind diese Änderungen aber als Umweltauswirkung in der Abwägung des Bebauungsplans zu berücksichtigen. Die Verkehrslärmsituation im Umfeld des Plangebiets wird durch den Verkehr der umgebenden Straßen (B 3, K 4946, Bahnhofstraße) bestimmt. Die Lage der Verkehrswege kann Anlage 3 entnommen werden. Änderungen des Straßenverkehrslärms ergeben sich durch die Verkehrserzeugung der zulässigen Nutzungen im Plangebiet sowie den Einfluss der bisherigen und künftigen Baukörper im Plangebiet. 4.2 Beurteilungsgrundlagen Die Lärmbelastung durch Straßen- und Schienenverkehr wird heute ausschließlich berechnet, denn das ist genauer, transparenter und auch wirtschaftlicher als Messungen P:\612\ \ EW VU Globus Müllheim\500 Planung\580 Berichte\SU\EB SU Ruc.doc Seite 10

17 zu zufälligen Zeitpunkten, die Witterungseinflüssen und Verkehrsschwankungen unterliegen. Zudem kann ein Mikrofon nicht zwischen Lärmquellen (Hund oder Auto) unterscheiden und zukünftiger Verkehrslärm kann ohnehin nicht gemessen werden. [10] Modellhafte Berechnungen der Lärmimmissionen sind darüber hinaus besser nachzuvollziehen als Messungen, die von zufälligen äußeren Einflüssen abhängen. Nur in Ausnahmefällen werden z. B. zu Überprüfungszwecken Lärmmessungen durchgeführt. Zur rechnerischen Erfassung des Straßenverkehrslärms dienen die "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90)"[9]. Der Schienenverkehrslärm wird nach den Vorgaben der zum novellierten Schall 03 [14] ermittelt. Entsprechend dieser Richtlinien sind die Lärmpegel (Beurteilungspegel) aus den durchschnittlichen täglichen Verkehrsmengen zu berechnen. Diese Lärmwerte sind Mittelwerte (Mittelungspegel) und keine Maximalpegel. Der Mittelungspegel ist nach DIN der zeitliche Mittelwert des A-Schallpegels. Er stellt eine Maßzahl dar, die die Lautstärke des gesamten Geräuschgeschehens während der Beurteilungszeit kennzeichnet und das zeitlich in seiner Stärke schwankende Geräusch in ein vergleichbares Dauergeräusch umrechnet ("energieäquivalenter Dauerschallpegel"). Ergänzend zu den Orientierungswerten der DIN (vgl. Abschnitt 2.3) können zur Bewertung der ermittelten Immissionen auch die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV [11]) verwendet werden. Die 16. BImSchV gilt für den Bau oder die wesentliche Veränderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen. [11] In Leitfäden für Bauleitplanungen [7] [8] wird bei Verkehrslärmbelastungen auf die (höheren) Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV als ergänzenden Beurteilungsmaßstab zu den Orientierungswerten der DIN verwiesen. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt: Tab. 4-1: Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [11] Nutzungsart Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV in Tag Nacht Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime Reine und allgemeine Wohngebiete sowie Kleinsiedlungsgebiete Kern-, Dorf- und Mischgebiete Gewerbegebiete P:\612\ \ EW VU Globus Müllheim\500 Planung\580 Berichte\SU\EB SU Ruc.doc Seite 11

18 4.3 Emissionen Allgemeines Eine Grundlage zur Beschreibung der Lärmsituation besteht in der Bestimmung der Lärmemissionen. Emissionspegel beschreiben den Schall, der von einer Lärmquelle ausgeht. Beim Straßenverkehrslärm werden die Beurteilungszeiträume Tag (6 bis 22 Uhr) und Nacht (22 bis 6 Uhr) unterschieden [9]. Der Emissionspegel einer Straße ist abhängig von der Verkehrsbelastung auf den maßgebenden Straßenabschnitten. Dabei sind die durchschnittlichen täglichen Verkehrsmengen (DTV-Wert) und der Anteil des Lkw-Verkehrs sowohl für den Tag als auch für die Nacht sowie die zugelassenen Geschwindigkeiten für Pkw und Lkw zu berücksichtigen. Hinzu kommen je nach Situation noch Zuschläge für die Straßenoberfläche und für Steigungsbereiche, wenn die Steigung gleich oder größer 5% ist. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass Emissionspegel auf Änderungen der Verkehrsbelastungen relativ unsensibel reagieren. Eine Steigerung des täglichen Verkehrs um 10% bewirkt beispielsweise bei ansonsten gleichen Randbedingungen nur eine Steigerung der Emissionspegel um ca. 0,4. Die teilweise vereinfachenden Annahmen zu vorhandenen und künftig zu erwartenden Verkehrsbelastungen bieten für die schalltechnische Beurteilung eine hinreichende Genauigkeit Analysefall Die Verkehrsbelastungen wurden aus den Ergebnissen der parallel erstellten verkehrlichen Untersuchung [10] übernommen. Für Lärmberechnungen sind nach den Vorgaben der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS 90) über alle Tage des Jahres gemittelte durchschnittliche Verkehrsbelastungen (DTV) anzusetzen. Diese liegen unter den durchschnittlichen werktäglichen Verkehrsmengen (DTVW), sodass sich die Werte von den Angaben der Verkehrsuntersuchung unterscheiden. Neben den Gesamtverkehrsbelastungen im Tagesverkehr sind für die schalltechnischen Berechnungen Angaben zum Lkw-Anteil sowie zur zeitlichen Verteilung zwischen dem Tages- (6 bis 22 Uhr) und dem Nachtzeitraum (22 bis 6 Uhr) erforderlich. Die Angaben zum Lkw-Anteil wurden ebenfalls der Verkehrsuntersuchung entnommen. Hinsichtlich der zeitlichen Verteilung wurde für alle Straßen im Gewerbegebiet angenommen, dass 93 % der Verkehrsmengen auf den Tageszeitraum und 7 % auf den Nachtzeitraum entfallen. Für die Kreisstraße und die Bundesstraße wurde die Tag-/ Nachtverteilung an der jeweils entsprechenden Zählstelle der Straßenverkehrszentrale [11] [12] herangezogen. In den schalltechnischen Berechnungen werden somit folgende Verkehrsmengen bzw. Emissionspegel für den Analysefall verwendet: P:\612\ \ EW VU Globus Müllheim\500 Planung\580 Berichte\SU\EB SU Ruc.doc Seite 12

19 Tab. 4-2: Verkehrsmengen und Emissionspegel Analysefall Straßenabschnitt DTV-Wert [Kfz/24h] Lkw-Anteil [%] Geschwindigkeit [km/h] Emissionspegel [] Tag Nacht Pkw Lkw Tag Nacht B 3 (südlich K 4946) ,7 3, ,9 60,6 B 3 (K 4946 bis Bahnhofstraße) B 3 (nördlich Bahnhofstraße) ,1 3, ,0 60, ,9 2, ,7 58,3 K ,2 8, ,9 56,9 Bahnhofstraße ,8 3, ,5 49,3 Lörracher Straße (Richt. Bahnhofstraße) Lörracher Straße (Richt. Haltinger Str.) ,6 3, ,4 46, ,4 3, ,2 42,3 Haltinger Straße ,6 3, ,8 46, Prognose-Nullfall Die Verkehrsbelastungen wurden aus den Ergebnissen der parallel erstellten verkehrlichen Untersuchung [10] übernommen und wie im Analyse-Fall auf die für Lärmberechnungen notwendigen Eingangsdaten umgerechnet (vgl. Abschnitt 4.3.2). Die Verkehrsmengen und die resultierenden Emissionspegel sind in der folgenden Tabelle aufgeführt: Tab. 4-3: Verkehrsmengen und Emissionspegel Prognose-Nullfall Straßenabschnitt DTV-Wert [Kfz/24h] Lkw-Anteil [%] Geschwindigkeit [km/h] Emissionspegel [] Tag Nacht Pkw Lkw Tag Nacht B 3 (südlich K 4946) ,8 3, ,4 61,0 B 3 (K 4946 bis Bahnhofstraße) B 3 (nördlich Bahnhofstraße) ,1 3, ,4 61, ,0 3, ,0 58,7 K ,2 8, ,3 57,3 Bahnhofstraße ,0 4, ,9 49,7 Lörracher Straße ,8 3, ,8 46,6 P:\612\ \ EW VU Globus Müllheim\500 Planung\580 Berichte\SU\EB SU Ruc.doc Seite 13

20 Straßenabschnitt DTV-Wert [Kfz/24h] Lkw-Anteil [%] Geschwindigkeit [km/h] Emissionspegel [] (Richt. Bahnhofstraße) Lörracher Straße (Richt. Haltinger Str.) Tag Nacht Pkw Lkw Tag Nacht ,7 3, ,2 43,3 Haltinger Straße ,7 3, ,2 47, Prognose-Planfall Der Prognose-Planfall stellt die Situation unter Berücksichtigung des Betriebes des erweiterten Baumarktes dar. Diese entstehen aus der Differenz der Verkehrserzeugung des neuen sowie des bestehenden Baumarktes. Für die geplante Erweiterung des Baumarktes konnte in der Verkehrsuntersuchung [10] eine Verkehrserzeugung von rund Kfz-Fahrten/24h ermittelt werden (jeweils Kfz/24h im Quell- und Zielverkehr). Durch den heutigen Hela-Baumarkt werden ca Kfz-Fahrten/24h erzeugt. Die Differenz liegt somit bei ca. 600 Fahrten. Diese Verkehrsmengen beziehen sich jedoch auf Tage mit sehr hohem Kundenaufkommen. Damit sind die Werte für die Ermittlung des Parkplatzlärms bei der Bewertung des Gewerbelärms nach TA Lärm geeignet. Für die schalltechnische Bewertung der Verkehrslärmsituation ist jedoch nicht ein einzelner Tag mit hoher Kundenzahl zu betrachten, sondern über das gesamte Jahr gemittelte Verkehrsbelastungen zugrunde zu legen. Die nach der Methodik der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS- 90 [9]) verwendeten Verkehrsbelastungen unterscheiden sich deshalb von den auf dem Parkplatz angesetzten Fahrbewegungen. Die zusätzlichen Verkehrsbelastungen auf den umgebenden Straßen liegen bei etwa zwei Dritteln der Differenz der Fahrten auf dem Parkplatz (600 Kfz-Fahrten an kundenstarken Tagen). Dies ergibt sich aus einer niedrigeren durchschnittlichen Auslastung sowie der Schließung des Marktes an Sonn- und Feiertagen. Im Jahresmittel werden damit ca. 400 zusätzliche Kfz- Fahrten/24 h angenommen. Die Abschätzung des neu erzeugten Kfz-Verkehrs wurde der verkehrstechnischen Untersuchung entnommen [10]. Diese enthält die einzelnen Schritte zur Ermittlung der entstehenden Verkehrsmengen. Damit ist im Prognose-Planfall von folgenden Verkehrsstärken und Schallemissionen auszugehen: P:\612\ \ EW VU Globus Müllheim\500 Planung\580 Berichte\SU\EB SU Ruc.doc Seite 14

21 Tab. 4-4: Verkehrsmengen und Emissionspegel Prognose-Planfall Straßenabschnitt DTV-Wert [Kfz/24h] Lkw-Anteil [%] Geschwindigkeit [km/h] Emissionspegel [] Tag Nacht Pkw Lkw Tag Nacht B 3 (südlich K 4946) ,7 3, ,4 61,0 B 3 (K 4946 bis Bahnhofstraße) B 3 (nördlich Bahnhofstraße) ,2 3, ,5 61, ,0 3, ,1 58,7 K ,1 8, ,3 57,3 Bahnhofstraße ,0 4, ,9 49,7 Lörracher Straße (Richt. Bahnhofstraße) Lörracher Straße (Richt. Haltinger Str.) ,8 3, ,7 46, ,5 2, ,3 44,3 Haltinger Straße ,1 3, ,7 47,5 4.4 Immissionen Mit den oben aufgeführten Schallleistungspegeln der angrenzenden Straßen wurden die Immissionen in der Umgebung des Plangebietes ermittelt. In die Modellierung der Schallausbreitung gehen Abschirmungen und Reflexionen an den Gebäuden ein. Im Analyse- und Prognose-Nullfall wird das Gebäude des bestehenden Hela-Marktes und im Prognose-Planfall das geplante Gebäude des Globus-Baumarktes berücksichtigt. Die Lärmsituation in diesen drei Fällen wird für 8 Einzelimmissionsorte an der benachbarten schutzbedürftigen Bebauung ermittelt. Die Lage der Immissionsorte kann Anlage 3 entnommen werden. Dabei ergeben sich die in Anlage 4 zusammengestellten Beurteilungspegel. Ermittelte Pegeländerungen können grundsätzlich nach folgenden Abstufungen unterschieden werden: Änderung bis 1 keine wahrnehmbare Änderung Änderung 1 bis 2 wahrnehmbare Änderung Änderung größer 2 wesentliche Änderung Wie insbesondere aus dem Vergleich zwischen Null- und Planfall in Anlage 4.4 ersichtlich, verursacht eine Realisierung des geplanten Globus-Baumarktes weitgehend P:\612\ \ EW VU Globus Müllheim\500 Planung\580 Berichte\SU\EB SU Ruc.doc Seite 15

22 nur geringe Änderungen der Verkehrslärmsituation in der Umgebung des Plangebietes. Lediglich an den direkt am Globus-Markt liegenden Immissionsorten 07 und 08 ergibt sich durch die Verlegung der Ausfahrt des Parkplatzes eine wesentliche Änderung. Am Tag liegen die Steigerungen der Beurteilungspegel bei bis zu 3,0 und in der Nacht bei maximal 2,5. An allen weiteren Immissionsorten sind keine wahrnehmbaren Erhöhungen der Verkehrslärmsituation feststellbar. In allen drei Fällen bleiben die Beurteilungspegel an den Immissionsorten in der Nachbarschaft unterhalb der Orientierungswerte der DIN für Gewerbegebiete. Somit kann weiterhin von einer mit der Nutzung verträglichen Verkehrslärmsituation ausgegangen werden. P:\612\ \ EW VU Globus Müllheim\500 Planung\580 Berichte\SU\EB SU Ruc.doc Seite 16

23 5. ZUSAMMENFASSUNG Die Firma GVG Globus Fachmärkte Müllheim GmbH & Co. KG beabsichtigt die Erweiterung des im Gewerbegebiet Untere Wangen ansässigen Bau- und Gartenmarktes Hela. Für die Erweiterung ist ein Bebauungsplan für den gesamten Planbereich neu aufzustellen. In einer schalltechnischen Untersuchung sollten die für das Bebauungsplanverfahren relevanten Auswirkungen einer Realisierung der Planung auf die Lärmsituation ermittelt und fachlich bewertet werden. Die durch den künftigen Fachmarkt hervorgerufenen Geräusche in der Umgebung waren nach den Vorgaben der TA Lärm zu bewerten. Dabei wurden die Immissionen der einzelnen Schallquellen an benachbarten Immissionsorten überlagert. Die daraus ermittelten Beurteilungspegel wurden nach Immissionsrichtwerten beurteilt. Die Verkehrslärmsituation in der Umgebung des Plangebietes wird durch den Straßenverkehr der Bundesstraße 3, der K 4946 und der Bahnhofstraße geprägt. Aus den Ergebnissen ist zu erkennen, dass in der Umgebung des Plangebietes weitgehend keine Erhöhung der Verkehrslärmsituation wahrnehmbar ist. Lediglich an einzelnen Stellen direkt gegenüber dem Fachmarkt ist eine wesentliche Steigerung der Verkehrslärmimmissionen zu erwarten. Die Orientierungswerte der DIN Schallschutz im Städtebau für Gewerbegebiete werden jedoch an diesen, wie auch an allen weiteren Immissionsorten in der Umgebung des Plangebietes ganztägig eingehalten. Bei der geplanten Nutzung des Fachmarktes sind keine weiteren Lärmschutzmaßnahmen notwendig. Davon ist vor allem aufgrund der im Wesentlichen auf die Tageszeit beschränkten Nutzung und des relativ geringen Schutzniveaus des umgebenden Gewerbegebiets auszugehen. Für die Umgebung des Plangebietes relevante gewerbliche Schallimmissionen entstehen durch den Parkverkehr, die Andienung sowie durch technische Anlagen des geplanten Gebäudes. Hierfür wurde die Vereinbarkeit der Gewerbelärmimmissionen mit benachbarten schutzbedürftigen Nutzungen untersucht. Im Ergebnis können die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Gewerbegebiete an allen Immissionsorten in der Umgebung des Plangebietes sowohl tags als auch nachts deutlich eingehalten werden. Es sind somit keine Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. P:\612\ \ EW VU Globus Müllheim\500 Planung\580 Berichte\SU\EB SU Ruc.doc Seite 17

24 Anlage 1 Lageplan Gewerbelärm P:\612\ \ EW VU Globus Müllheim\500 Planung\580 Berichte\SU\EB SU Ruc.doc

25 Schliengener Straß Weiler Straße Weiler Straße Haltinger Straße Haltinger Straße Lörracher Straße 08 Fahrwege Lkw Wärmepumpe Bahnhofstraße Fahrwege Transporter 07 Wärmepumpe Lüftungsanlage Lüftungsanlage Leerlauf Rangierwege Gasstapler Schliengener Straße Parkplatz Kunden Parkplatz Mitarbeiter B3 K 4946 P:\612\ \ EW VU Globus Müllheim\500 Planung\510 Bearbeitung\SU\SP74 SU Globus Müllheim Auftraggeber: Stadt Müllheim Projektbez: Planbez: Erweiterung Globus Fachmarkt Schalltechnische Untersuchung Lageplan Gewerbelärm Legende Proj.-Nr: Datum: 02/2017 Maßstab: 1 : Hauptgebäude Nebengebäude Überdachung Immissionsort Plangebiet Baugrenze Anlage: 1

26 Anlage 2 Beurteilungspegel Gewerbelärm P:\612\ \ EW VU Globus Müllheim\500 Planung\580 Berichte\SU\EB SU Ruc.doc

27 Immissionsort Nutzung Stockwerk IRW Tag IRW Nacht Lr Tag Lr Nacht Lr,diff Tag 01 GE EG ,1 16, OG ,4 16, OG ,8 17, GE EG ,8 10, OG ,9 14, OG ,6 16, GE EG ,2 13, OG ,4 15, OG ,4 16, GE EG ,0 11, OG ,4 14, OG ,9 15, GE EG ,2 13, OG ,5 14, OG ,9 15, GE EG ,5 12, OG ,9 13, OG ,5 14, GE EG ,3 18, OG ,5 21, OG ,2 23, GE EG ,0 21, OG ,1 23, OG ,7 24, Lr,diff Nacht Auftraggeber: Projektbez: Planbez: Stadt Müllheim Erweiterung Globus Fachmarkt Schalltechnische Untersuchung Beurteilungspegel Beurteilungspegel Gewerbelärm Proj.-Nr: Datum: Anlage: / SoundPLAN 7.4

28 Anlage 3 Lageplan Verkehrslärm P:\612\ \ EW VU Globus Müllheim\500 Planung\580 Berichte\SU\EB SU Ruc.doc

29 K 4946 Schliengener Straß Weiler Straße Weiler Straße Haltinger Straße Haltinger Straße Lörracher Straße Bahnhofstraße Schliengener Straße B3 P:\612\ \ EW VU Globus Müllheim\500 Planung\510 Bearbeitung\SU\SP74 SU Globus Müllheim Auftraggeber: Stadt Müllheim Projektbez: Planbez: Erweiterung Globus Fachmarkt Schalltechnische Untersuchung Lageplan Verkehrslärm Prognose-Planfall Legende Hauptgebäude Nebengebäude Überdachung Emissionslinie Straße Immissionsort Plangebiet Baugrenze Proj.-Nr: Datum: 02/2017 Maßstab: 1 : Anlage: 3

30 Anlage 4 Beurteilungspegel Verkehrslärm P:\612\ \ EW VU Globus Müllheim\500 Planung\580 Berichte\SU\EB SU Ruc.doc

31 Immissionsort Nutzung Stockwerk IRW Tag IRW Nacht Lr Tag Lr Nacht Lr,diff Tag 01 GE EG OG OG GE EG OG OG GE EG OG OG GE EG OG OG GE EG OG OG GE EG OG OG GE EG OG OG GE EG OG OG Lr,diff Nacht Auftraggeber: Projektbez: Planbez: Stadt Müllheim Erweiterung Globus Fachmarkt Schalltechnische Untersuchung Beurteilungspegel Verkehrslärm Analyse Proj.-Nr: Datum: Anlage: / SoundPLAN 7.4

32 Immissionsort Nutzung Stockwerk IRW Tag IRW Nacht Lr Tag Lr Nacht Lr,diff Tag 01 GE EG OG OG GE EG OG OG GE EG OG OG GE EG OG OG GE EG OG OG GE EG OG OG GE EG OG OG GE EG OG OG Lr,diff Nacht Auftraggeber: Projektbez: Planbez: Stadt Müllheim Erweiterung Globus Fachmarkt Schalltechnische Untersuchung Beurteilungspegel Verkehrslärm Prognose-Nullfall Proj.-Nr: Datum: Anlage: / SoundPLAN 7.4

33 Immissionsort Nutzung Stockwerk IRW Tag IRW Nacht Lr Tag Lr Nacht Lr,diff Tag 01 GE EG OG OG GE EG OG OG GE EG OG OG GE EG OG OG GE EG OG OG GE EG OG OG GE EG OG OG GE EG OG OG Lr,diff Nacht Auftraggeber: Projektbez: Planbez: Stadt Müllheim Erweiterung Globus Fachmarkt Schalltechnische Untersuchung Beurteilungspegel Verkehrslärm Prognose-Planfall Proj.-Nr: Datum: Anlage: / SoundPLAN 7.4

34 Immissionsort Nutzung Stock- Prognose-Nullfall Prognose-Planfall Differenz PP-P0 werk Lr Tag Lr Nacht Lr Tag Lr Nacht Tag Nacht 01 GE EG 60,8 53,2 61,2 53,6 0,4 0,4 1.OG 60,7 53,2 61,1 53,5 0,4 0,3 2.OG 60,4 53,0 60,8 53,3 0,4 0,3 02 GE EG 49,0 42,9 49,2 43,0 0,2 0,1 1.OG 50,2 44,3 50,4 44,3 0,2 0,0 2.OG 52,1 46,3 52,2 46,3 0,1 0,0 03 GE EG 49,6 43,4 49,8 43,4 0,2 0,0 1.OG 50,9 44,8 51,0 44,7 0,1-0,1 2.OG 52,2 46,1 52,3 46,1 0,1 0,0 04 GE EG 49,1 43,3 49,5 43,7 0,4 0,4 1.OG 50,0 44,3 50,3 44,6 0,3 0,3 2.OG 51,2 45,5 51,4 45,6 0,2 0,1 05 GE EG 51,2 46,5 51,6 46,8 0,4 0,3 1.OG 51,8 47,1 52,1 47,4 0,3 0,3 2.OG 52,6 47,8 53,0 48,2 0,4 0,4 06 GE EG 52,5 47,8 52,6 47,9 0,1 0,1 1.OG 53,2 48,5 53,3 48,6 0,1 0,1 2.OG 53,9 49,3 54,0 49,3 0,1 0,0 07 GE EG 56,8 49,4 59,8 51,9 3,0 2,5 1.OG 56,7 49,4 59,7 51,8 3,0 2,4 2.OG 56,5 49,4 59,4 51,6 2,9 2,2 08 GE EG 56,5 49,4 59,3 51,6 2,8 2,2 1.OG 56,5 49,4 59,1 51,5 2,6 2,1 2.OG 56,4 49,5 58,9 51,3 2,5 1,8 Auftraggeber: Stadt Müllheim Proj.-Nr: Projektbez: Planbez: Erweiterung Globus Fachmarkt Schalltechnische Untersuchung Vergleich Beurteilungspegel Verkehrslärm Datum: Anlage: 02/ SoundPLAN 7.4

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