Schalltechnische Untersuchung

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1 Hannover, Schalltechnische Untersuchung zu den Geräuschemissionen und -immissionen von Anlagen im Bereich Kiesgewinnung und Bauschuttrecycling am Hellendorfer Weg in der Gemeinde Wedemark, OT Brelingen - 1. Fortschreibung - Auftraggeber: Gemeinde Wedemark Fritz-Sennheiser-Platz Wedemark Bearbeitung: Dr.-Ing. Wolfgang Heitkämper von der IHK Hannover öffentl. bestellt und vereidigt als Sachverständiger für Schall- und Schwingungstechnik Dipl.-Ing. Pia Budde Tel.: (0511) info@gta-akustik.de Projekt-Nr.: A391604/2 Umfang: 22 Seiten Text, 5 Seiten Anlagen GTA Gesellschaft für Technische Akustik mbh Lortzingstraße Hannover info@gta-akustik.de Tel.: 0511/ Fax: 0511/ Messstelle nach 29b BImSchG

2 Inhaltsverzeichnis Textteil Seite 1 Allgemeines und Aufgabenstellung 3 2 Untersuchungs- und Beurteilungsgrundlagen Vorschriften, Regelwerke und Literatur Verwendete Unterlagen Beurteilungsgrundlagen Örtliche Situation Immissionsorte 9 3 Untersuchung des betriebsbezogenen Lkw-Verkehrs auf öffentlichen Straßen 10 4 Ermittlung der Geräuschemissionen der Betriebe Allgemeines Geräuschemissionen einer planrechtlich möglichen Bauschuttrecyclinganlage Geräuschemissionen der derzeit genehmigten Bauschuttrecyclinganlage Geräuschemissionen der Kiesgewinnung 17 5 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen der Betriebe Grundlagen Ergebnisse der Schallausbreitungsrechnungen Beurteilung der Geräuschimmissionen Weitere Beurteilungskriterien der TA Lärm Angaben zur Ermittlungsunsicherheit der Geräuschimmissionspegel 21 6 Zusammenfassung 22 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Übersichtsplan mit Lage der Betriebe und der Immissionsorte Schalltechnisches Modell des Lkw-Verkehrs auf dem Hellendorfer Weg Schalltechnisches Modell einer Bauschuttrecyclinganlage mit Lage der Geräuschquellen und einer Schallschutzwand Schalltechnisches Modell der Bauschuttrecyclinganlage mit Lage der Geräuschquellen, genehmigte Variante Schalltechnisches Modell der Kiesverladung mit Lage der Geräuschquellen und Höhenlinien Projekt-Nr.: A391604/2, Seite 2 von 22

3 1 Allgemeines und Aufgabenstellung In der Gemeinde Wedemark, OT Brelingen werden am Hellendorfer Weg Flächen zur Kiesgewinnung und zum Bauschuttrecycling genutzt. Das Gelände für den Kiesabbau nördlich des Hellendorfer Weges wird durch die Günter Papenburg AG genutzt und die Bauschuttrecyclinganlage südlich des Hellendorfer Weges wird durch die Butenhoff GmbH betrieben. Für beide Betriebe sollen auf der Grundlage der derzeitigen bzw. möglichen Nutzung schalltechnische Modelle der Betriebe erarbeitet werden, die die Basis für Schallausbreitungsrechnungen zur Ermittlung der Geräuscheinwirkungen an den maßgeblichen Immissionsorten darstellen können. Schutzbedürftige Wohnbebauung ist bereits vorhanden oder planungsrechtlich möglich. Es soll untersucht werden, ob die vorhandenen Nutzungen der beiden Betriebe hinsichtlich des Geräuschimmissionsschutzes mit der Nachbarschaft verträglich sind. Aufgrund von Anwohnerbeschwerden soll auf den betriebsbezogenen Lkw-Verkehr auf der Straße Hellendorfer Weg besonderes Augenmerk gelegt werden. Die rechnerische Ermittlung der zu erwartenden Beurteilungspegel und deren Beurteilung erfolgt auf Grundlage der TA Lärm [3]. Anlage 1 zeigt einen Übersichtsplan mit der Lage der Betriebe sowie der maßgeblichen Immissionsorte. 2 Untersuchungs- und Beurteilungsgrundlagen 2.1 Vorschriften, Regelwerke und Literatur Bei den nachfolgenden Untersuchungen wurden die Ausführungen der folgenden Gesetze, Verwaltungsvorschriften, Normen und Richtlinien bezüglich der Messung, Berechnung und Beurteilung der schalltechnischen Größen zugrunde gelegt: [1] BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen u. ä. Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) in der derzeit gültigen Fassung [2] BauNVO Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) Projekt-Nr.: A391604/2, Seite 3 von 22

4 [3] TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz vom Gem.Min.Bl. Nr. 26 [4] DIN ISO Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien; Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren Ausgabe Oktober 1999 [5] Abfallbehandlungs- Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschanlagen, Kläranlagen emissionen von Anlagen zur Abfallbehandlung und -verwertung sowie Kläranlagen TÜV-Bericht-Nr. 933/ bzw. 933/ Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 1, 2002 [6] Lkw-Geräusche II Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von Lkw Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen Essen, 2000 [7] Lkw-Geräusche III Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Heft 3, 2005 [8] 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung) vom 12. Juni 1990, in der derzeit gültigen Fassung [9] GTA mbh Schalltechnische Untersuchung zur Bauleitplanung Zusammenfassung und Aktualisierung von schalltechnischen Untersuchungen zum Bebauungsplan Nr. 05/15 Erweiterung Gewerbegebiet Brelingen-Ost, Az.: B611407, Projekt-Nr.: A391604/2, Seite 4 von 22

5 2.2 Verwendete Unterlagen Liegenschaftskarte, Höheninformationen, Abstimmungsgespräch mit dem StGAA Hannover über Umfang der Tätigkeiten der beiden Betriebe. 2.3 Beurteilungsgrundlagen Grundlage der Beurteilung von Anlagengeräuschen ist die TA Lärm. Diese nennt in Abschnitt 6.1 Immissionsrichtwerte für Immissionsorte abhängig von der Gebietsart, in der sich der betreffende Immissionsort befindet:»die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden b) in Gewerbegebieten tags 65 db(a) nachts 50 db(a) c) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags 60 db(a) nachts 45 db(a) d) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags 55 db(a) nachts 40 db(a) Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten.«nachfolgend sind die Teile der TA Lärm zitiert, deren Inhalte in dieser Untersuchung von Bedeutung sind. Zunächst sind unter 6.4 die Mittelungszeiten der Schalldruckpegel definiert: 6.4 Beurteilungszeiten»Die Immissionsrichtwerte nach den Nummern 6.1 bis 6.3 beziehen sich auf folgende Zeiten: 1. tags Uhr 2. nachts Uhr Die Immissionsrichtwerte nach den Nummern 6.1 bis 6.3 gelten während des Tages für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die Projekt-Nr.: A391604/2, Seite 5 von 22

6 volle Nachtstunde (z. B bis Uhr) mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt.«6.5 Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit»Für folgende Zeiten ist in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstaben d bis f bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag zu berücksichtigen: 1. an Werktagen Uhr, Uhr, 2. an Sonn- und Feiertagen Uhr, Uhr, Uhr. Der Zuschlag beträgt 6 db. Von der Berücksichtigung des Zuschlags kann abgesehen werden, soweit dies wegen der besonderen örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen erforderlich ist.«2.2 Einwirkungsbereich einer Anlage»Einwirkungsbereich einer Anlage sind die Flächen, in denen die von der Anlage ausgehenden Geräusche a) einen Beurteilungspegel verursachen, der weniger als 10 db(a) unter dem für diese Fläche maßgebenden Immissionsrichtwert liegt, oder b) Geräuschspitzen verursachen, die den für deren Beurteilung maßgebenden Immissionsrichtwert erreichen.«2.3 Maßgeblicher Immissionsort»Maßgeblicher Immissionsort ist der nach Nummer A.1.3 des Anhangs zu ermittelnde Ort im Einwirkungsbereich der Anlage, an dem eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte am ehesten zu erwarten ist. Es ist derjenige Ort, für den die Geräuschbeurteilung nach dieser Technischen Anleitung vorgenommen wird. Wenn im Einwirkungsbereich der Anlage aufgrund der Vorbelastung zu erwarten ist, dass die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 an einem anderen Ort durch die Zusatzbelastung überschritten werden, so ist auch der Ort, an dem die Gesamtbelastung den maßgebenden Immissionsrichtwert nach Nummer 6 am höchsten übersteigt, als zusätzlicher maßgeblicher Immissionsort festzulegen.«2.4 Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung; Fremdgeräusche»Vorbelastung ist die Belastung eines Ortes mit Geräuschimmissionen von allen Anlagen, für die diese Technische Anleitung gilt, ohne den Beitrag der zu beurteilenden Anlage. Zusatzbelastung ist der Immissionsbeitrag, der an einem Immissionsort durch die Projekt-Nr.: A391604/2, Seite 6 von 22

7 zu beurteilende Anlage voraussichtlich (bei geplanten Anlagen) oder tatsächlich (bei bestehenden Anlagen) hervorgerufen wird. Gesamtbelastung im Sinne dieser Technischen Anleitung ist die Belastung eines Immissionsortes, die von allen Anlagen hervorgerufen wird, für die diese Technische Anleitung gilt. Fremdgeräusche sind alle Geräusche, die nicht von der zu beurteilenden Anlage ausgehen.«in Abschnitt der TA Lärm ist ausgeführt, wann der Immissionsbeitrag einer Anlage als nicht relevant anzusehen ist:»die Genehmigung für die zu beurteilende Anlage darf auch bei einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung aus Gründen des Lärmschutzes nicht versagt werden, wenn der von der Anlage verursachte Immissionsbeitrag im Hinblick auf den Gesetzeszweck als nicht relevant anzusehen ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 db(a) unterschreitet.«7.4 Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen»Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei der Ein- und Ausfahrt, die in Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen, sind der zu beurteilenden Anlage zuzurechnen und zusammen mit den übrigen zu berücksichtigenden Anlagengeräuschen bei der Ermittlung der Zusatzbelastung zu erfassen und zu beurteilen. Sonstige Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück sind bei der Ermittlung der Vorbelastung zu erfassen und zu beurteilen. Für Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen gelten die Absätze 2 bis 4. Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstaben c bis f sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit - sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen, - keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und - die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Der Beurteilungspegel für den Straßenverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen ist zu berechnen nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe RLS- 90, bekannt gemacht im Verkehrsblatt, Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.) Nr. 7 vom 14. April 1990 unter lfd. Nr. 79. Die Richtlinien sind zu beziehen von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Alfred- Schütte-Allee 10, Köln.«Projekt-Nr.: A391604/2, Seite 7 von 22

8 Im Anhang der TA Lärm werden die technischen Rahmenbedingungen zur Ermittlung des Beurteilungspegels genauer beschrieben: A.1.3 Maßgeblicher Immissionsort»Die maßgeblichen Immissionsorte nach Nummer 2.3 liegen a) bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes nach DIN 4109, Ausgabe November 1989; b) bei unbebauten Flächen oder bebauten Flächen, die keine Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen enthalten, an dem am stärksten betroffenen Rand der Fläche, wo nach dem Bau- und Planungsrecht Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen erstellt werden dürfen; c) bei mit der zu beurteilenden Anlage baulich verbundenen schutzbedürftigen Räumen, bei Körperschallübertragung sowie bei der Einwirkung tieffrequenter Geräusche in dem am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raum.«Die vorgenannten Angaben zu den Beurteilungsverfahren der TA Lärm dienen der schnellen Information des Lesers. Der Text der TA Lärm nebst Anhang steht unter zur freien Verfügung. 2.4 Örtliche Situation Die Lage der beiden Betriebe und der schutzbedürftigen Nachbarschaft ist in einem Übersichtsplan in Anlage 1 dargestellt. Die Flächen zur Kiesgewinnung liegen zwischen den Straßen Windmühlenberg und Hellendorfer Weg. Südlich des Hellendorfer Wegs befindet sich die Fläche, auf der Bauschuttrecycling betrieben wird. Die bereits genutzten Gewerbegrundstücke südlich des Hellendorfer Wegs, die westlich der Bauschuttrecyclinganlage liegen, befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 05/01 Gewerbegebiet. Nördlich daran grenzt eine Fläche an, die im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet dargestellt ist. Weiter nördlich daran grenzt der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 05/18 A Gewerbegebiet Windmühlenberg (Nordteil) an, der für den südlichen Bereich ein Gewerbegebiet, für den nördlichen Bereich ein Mischgebiet festsetzt. Im Norden des Gewerbegebiets ist als gewerbliche Nutzung ein Landhandel mit zu vernachlässigenden Geräuschimmissionen vorhanden. Wohngebäude befinden sich im Bereich des Mischgebiets und im südlich daran angrenzenden Bereich, der durch die Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 05/07 der Gemeinde Wedemark ebenfalls als Mischgebiet ausgewiesen ist. Im Osten und Süden schließen größtenteils landwirtschaftlich genutzte Flächen an, die gegenüber den gewerblichen Immissionen nicht schutzbedürftig sind. Die Wohngrundstü- Projekt-Nr.: A391604/2, Seite 8 von 22

9 cke südlich der Verlängerung der Straße Mühlenblick (Wirtschaftsweg) liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 05/11 Linnacker und besitzen den Schutzanspruch eines allgemeinen Wohngebiets (WA gem. BauNVO [2]). Der Bereich der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 05/05, Teilbereich B Ost, wird derzeit als landwirtschaftliche Fläche genutzt und befindet sich zwischen den Straßen Langen Hop (nördlich) und Mühlenblick (südlich). Dort sind eine Grünfläche und eine Wohnbaufläche vorgesehen. Die Schutzbedürftigkeit der Bebauung in den genannten schutzbedürftigen Bauflächen gegenüber Geräuschimmissionen wird bei den nachfolgenden Berechnungen durch entsprechend positionierte Immissionsorte abgebildet. 2.5 Immissionsorte Die Ermittlung und Beurteilung der zu erwartenden Geräuscheinwirkungen durch die beiden Betriebe richten sich nach der TA Lärm [3]. Zur Kennzeichnung der Geräuscheinwirkungen dient der Beurteilungspegel L r. Nach der TA Lärm sind die zu erwartenden Geräuschimmissionen am maßgeblichen Immissionsort zu ermitteln. Dies ist der Ort, an dem am ehesten eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte zu erwarten ist. Zur Berücksichtigung der Schutzbedürftigkeiten der umliegenden Bauflächen sind die in Tabelle 1 aufgeführten Immissionsorte gewählt worden. Die Lage der Immissionsorte ist in Anlage 1 dargestellt. IP 2 bildet eine Baufläche, IP 1, IP 3 und IP 4 bilden konkrete Gebäude ab. Die Schutzbedürftigkeit unterschiedlicher Nutzungen ergibt sich prinzipiell aus den Festsetzungen zu Baugebieten in Bebauungsplänen. Sind keine Bebauungspläne vorhanden, ergibt sich die Schutzbedürftigkeit aus der tatsächlichen oder der beabsichtigten Nutzung als Wohn-, Misch- oder Gewerbegebiet. Die durch den IP 1 abgebildete Baufläche ist im Bebauungsplan Nr. 05/11 der Gemeinde Wedemark als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Die Schutzbedürftigkeit der durch den IP 2 abgebildeten Baufläche wird aus den Darstellungen im Flächennutzungsplan (F-Plan Nr. 05/05) abgeleitet und nach Abstimmung mit der Gemeinde Wedemark ebenfalls als allgemeines Wohngebiet betrachtet. Der Immissionsort IP 3 befindet sich am östlichen Rand des Geltungsbereiches des B-Plans Nr. 05/01 Gewerbegebiet, der für diesen Bereich (ehemalige Kiesgrube) eine Grünfläche festsetzt. Die dort vorhandene Bebauung wurde abweichend vom Bebauungsplan realisiert und ist genehmigt. Der Immissionsort kennzeichnet vorhandene gewerbliche Nutzungen mit schutzbedürftigen Räumen (Büro). In Absprache mit der Gemeinde Wedemark ist für diesen Immissionsort von der Schutzbedürftigkeit eines Gewerbegebiets (GE) auszugehen. Projekt-Nr.: A391604/2, Seite 9 von 22

10 Der Immissionsort IP 4 befindet sich in einer Fläche, die in der F-Plan-Änderung Nr. 05/07 als MI-Gebiet dargestellt ist. Tabelle 1: Betrachtete maßgebliche Immissionsorte Bezeichnung Straße und Hausnummer Fassade Geschoss Höhe über Gelände IP 1 Kleverkamp 33, B-Plan Linnacker Nord 1. OG h = 5,6 m IP 2 F-Plan Nr. 05/ h = 4,0 m IP 3 IP 4 Hellendorfer Weg 22, B-Plan Gewerbegebiet Windmühlenberg 3, F-Plan-Änderung Nr. 05/07 Ost EG h = 1,5 m Süd 1. OG h = 5,6 m 3 Untersuchung des betriebsbezogenen Lkw-Verkehrs auf öffentlichen Straßen Für das Verkehrsaufkommen auf dem Hellendorfer Weg sind keine Zahlen bekannt. Daher soll in Absprache mit dem StGAA Hannover der umgekehrte Weg beschritten und untersucht werden, welche Anzahl von Lkw-Bewegungen auf dem Hellendorfer Weg aus schalltechnischer Sicht zulässig ist. Das zugehörige schalltechnische Modell ist in Anlage 2 dargestellt. Als Immissionshöhe wird für das Erdgeschoss h I = 1,5 m angenommen. Anlagenbezogene Verkehrsgeräusche wie die Fahrten der Lkw der Fa. Papenburg und der Fa. Butenhoff auf öffentlichen Verkehrsflächen (Hellendorfer Weg) sind nach Nr. 7.4 TA Lärm zu ermitteln und zu bewerten (s. Abschnitt 2.3). Der Hellendorfer Weg verläuft nur durch in Bebauungsplänen festgesetzte oder im Flächennutzungsplan ausgewiesene Gewerbegebiete. Nach Nr. 7.4 TA Lärm sind die Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen nur in MI-, WA-, WR- Gebieten und Kurgebieten im Falle der Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [8] soweit wie möglich zu vermindern. Diese Regelung der TA Lärm findet daher bei strenger Auslegung für die schutzbedürftigen Nutzungen am Hellendorfer Weg keine Anwendung. In Anlehnung an Nr. 7.4 TA Lärm wird die maximale Anzahl an Lkw-Bewegungen ermittelt, deren Immissionen die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) [7] einhalten. In 2 der Verkehrslärmschutzverordnung sind die Immissionsgrenzwerte angegeben: Projekt-Nr.: A391604/2, Seite 10 von 22

11 »Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ist bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung sicherzustellen, daß der Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet: Tag Nacht 2. in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten 59 Dezibel (A) 47 Dezibel (A) 3. in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 64 Dezibel (A) 54 Dezibel (A) 4. in Gewerbegebieten 69 Dezibel (A) 59 Dezibel (A)«Diese markieren die Grenze zu schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG [1]. Gemäß Gleichung 6 der RLS-90 bestimmt sich der Emissionspegel der Verkehrsgeräusche zu:, = ( ) Dabei bezeichnen die einzelnen Summanden die Korrektur des Mittelungspegels ( ) für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten, die Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen, den Zuschlag für Steigungen und Gefälle sowie eine Korrektur für Spiegelschallquellen. Der Mittelungspegel ( ) wird aus der stündlichen Verkehrsstärke M in Kfz/h und dem mittleren Lkw-Anteil p in % für Lkw mit einem zgg von mehr als 2,8 t errechnet. Im vorliegenden Fall wird keine Korrektur für die Fahrbahnoberfläche ( = 0 db) sowie kein Steigungszuschlag ( = 0 db) und keine Korrektur für Mehrfachreflexionen ( = 0 db) in Ansatz gebracht. Als zulässige Höchstgeschwindigkeiten wird 50 km/h berücksichtigt. Der Einfachheit halber wird davon ausgegangen, dass der Hellendorfer Weg nur von Lkw befahren wird (keine Mitarbeiter-Pkw), da deren Geräuschimmissionen im Vergleich zu Lkw-Geräuschen wesentlich geringer sind. Der mittlere Lkw-Anteil wird daher mit p = 100 % angesetzt. Bei einer angenommenen stündlichen Verkehrsstärke von M = 90 Kfz/h berechnet sich der Emissionspegel zu L m,e = 63,9 db(a). An der nächstgelegenen schutzbedürftigen Bebauung am Hellendorfer Weg, die sich in ca. 10 m Abstand zur Straßenachse befindet, ergibt sich ein Immissionspegel von 69,0 db(a). Der Immissionsgrenzwert der Verkehrslärmschutzverordnung für Gewerbegebiete wird demnach erreicht, wenn in der Zeit zwischen 6:00 Uhr und 22:00 Uhr auf dem Hellendorfer Weg 90 Lkw pro Stunde fahren. Da es sich bei der Beurteilungszeit um einen zeitlichen Mittelwert über 16 Stunden handelt, können innerhalb einer Stunde der Tageszeit auch mehr Lkw- Bewegungen stattfinden, solange die tägliche Anzahl nicht Lkw-Bewegungen Projekt-Nr.: A391604/2, Seite 11 von 22

12 (16*90) überschreitet. Dabei ist eine Lkw-Bewegung jeweils eine Zu- oder Abfahrt (Zuund Abfahrt eines Lkw sind 2 Lkw-Bewegungen). Es sei hier noch einmal betont, dass gemäß TA Lärm keinerlei Erfordernis besteht, die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung in Gewerbegebieten durch den anlagenbezogenen Verkehr auf öffentlichen Straßen einzuhalten. Die Berechnung wurde lediglich durchgeführt, um die Größenordnung der in einem Gewerbegebiet zulässigen Immissionen aufzuzeigen. Für schutzbedürftige Nutzungen in allgemeinen Wohngebieten oder Mischgebieten ist Nr. 7.4 TA Lärm jedoch bis zu einer Fahrweglänge von 500 m ab der Grundstücksgrenze des jeweiligen Betriebs anzuwenden. Südlich des Gewerbegebietes liegen schutzbedürftige Wohnnutzungen (WA-Gebiet), beispielsweise das Wohnhaus Abbauernweg 3. Aufgrund der Entfernung zum Hellendorfer Weg und der Abschirmung durch die Gebäude des Gewerbegebietes beträgt dort der Immissionspegel bei 90 Lkw/h auf dem Hellendorfer Weg rd. 48 db(a) und unterschreitet den Immissionsgrenzwert für allgemeine Wohngebiete von 59 db(a) tags um rd. 11 db. Am nördlich des Hellendorfer Wegs gelegenen Gebäude Windmühlenberg 3 (MI-Gebiet) berechnet sich der Immissionspegel bei 90 Lkw/h auf dem Hellendorfer Weg zu rd. 51 db(a). Der Immissionsgrenzwert für Mischgebiete von tags 64 db(a) wird damit um rd. 13 db unterschritten. Eine erstmalige oder weitergehende Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung durch den anlagenbezogenen Lkw-Verkehr auf dem Hellendorfer Weg ist daher weder in den umliegenden allgemeinen Wohngebieten noch in Mischgebieten zu erwarten. Auf der K 104 (Bennemühler Straße/Windmühlenberg) ist von einer Vermischung mit dem übrigen Verkehr auszugehen, so dass gem. dem zweiten Anstrich in Punkt 7.4 der TA Lärm hinsichtlich des anlagenbezogenen Kfz-Verkehrs der beiden Betriebe auf öffentlichen Straßen keine Maßnahmen organisatorischer Art erforderlich sind. 4 Ermittlung der Geräuschemissionen der Betriebe 4.1 Allgemeines Für die schalltechnische Beschreibung einer Anlage sind neben den mittleren Emissionspegeln der eingesetzten Maschinen und Fahrzeuge die örtliche Anordnung der Schallquellen und schallabschirmenden Hindernisse maßgebend. Grundlage für die vorliegende schalltechnische Untersuchung sind unsere Erfahrungen aus ähnlichen Projekten. Die tatsächlichen Geräuschquellen werden in einem Rechenmodell durch verschiedene, idealisierte Formen von Schallquellen repräsentiert: Projekt-Nr.: A391604/2, Seite 12 von 22

13 Punktschallquellen: Linienschallquellen: Flächenschallquellen: Einzelne, ortsfeste Maschinen und Aggregate; Größe: Schallleistungspegel L W in db(a) Fahrwege von Kraftfahrzeugen; sich auf einer Linie bewegende Schallquellen Größe: Pegel der längenbezogenen Schallleistung L W in db(a) oder Gesamt-Schallleistungspegel L W in db(a) Bereiche ortsveränderlicher Schallquellen; Rangierbereiche; offene Flächen sowie Außenwände und Dächer von Hallen, Containern und Gehäusen, wenn mit einer relevanten Schallübertragung gerechnet werden muss; Größe: Pegel der flächenbezogenen Schallleistung L W in db(a) oder Gesamt-Schallleistungspegel L W in db(a) 4.2 Geräuschemissionen einer planrechtlich möglichen Bauschuttrecyclinganlage Da im Rahmen der Bauleitplanung nicht auf die vorhandene, genehmigte Bauschuttrecyclinganlage abgestellt werden kann, sondern eine grundsätzlich mögliche Bauschuttrecyclinganlage betrachtet werden sollte, wurde in vorangegangenen Untersuchungen (zuletzt [9]) eine Bauschuttrecyclinganlage betrachtet, die mit größerer Intensität (teilweise höhere Schallleistungen der Maschinen) betrieben wird als die derzeit genehmigte Anlage. Die in [9] zugrunde gelegten Daten sind im Folgenden zusammengefasst. Die verwendeten Geräuschemissionsdaten einer Bauschuttrecyclinganlage wurden einer Untersuchung der Geräuschemissionen von Anlagen zur Abfallbehandlung und -verwertung sowie Kläranlagen des HLUG [5] entnommen. In dieser Untersuchung sind die Geräuschemissionskennwerte unterschiedlicher Maschinen, abhängig von ihrer Leistungsklasse, angegeben. Die Auswahl der Emissionsdaten wurde dabei so vorgenommen, dass die obere Grenze der zu erwartenden Emissionen dem schalltechnischen Modell zugrunde gelegt wird. Damit kann eine höchstmögliche Geräuschbelastung für die Nachbarschaft ermittelt werden. Dass die Anlage im Einzelfall, abhängig von den zu bearbeitenden Materialien auch deutlich leiser sein kann, bleibt zunächst unbeachtet. Folgende Maschinen und Kraftfahrzeuge werden im schalltechnischen Modell verwendet: - Radmobile Recyclinganlage mit Prallbrecher, Leistung 212 kw, Aufgabeleistung t/h), Vorklassierung und Zerkleinerung von Baureststoffen (Bauschutt, Straßenaufbruch, Grabenaushub, Baumischabfall) sowie Trennung des eisenhaltigen Materials, - 1. Radlader für die Aufgabe von Baustoffresten in einen Aufgabetrichter, - 2. Radlader für Verladung in Lkw und ggf. Umschichtung, - Siebanlage zur Trennung von Bauschutt in drei Fraktionen, - Lkw zum An- und Abtransport von Bauschutt. Projekt-Nr.: A391604/2, Seite 13 von 22

14 Emissionsdaten für Lkw-Fahrbewegungen und Lkw-Rangiervorgänge werden einer Studie der HLUG zu Lkw und Ladegeräuschen [7] entnommen. Lkw-Fahrbewegung: Der auf ein Wegelement von einem Meter bezogene Schallleistungspegel L w einer Lkw- Bewegung je Stunde wird zu L W = 63 db(a) (großer Lkw, Antriebsleistung > 105 kw) je 1 m Fahrweg angesetzt. Lkw-Rangiervorgang: Für Rangierfahrten eines Lkw kann zur Berücksichtigung höherer Motordrehzahlen bei Kenntnis des Fahrwegs laut oben zitierter Studie ein 3-5 db(a) höherer Wert zugrundegelegt werden. Ansonsten wird im Folgenden gemäß oben genannter Studie ein Schallleistungspegel von L W = 99 db(a) für die Dauer des Rangiervorgangs angesetzt. Als typische Dauer eines Rangiervorgangs können bis zu 2 Minuten angenommen werden. In der folgenden Tabelle 2 sind die der schalltechnischen Berechnung zugrunde gelegten Emissionsdaten der relevanten Anlagenteile sowie des anlagenbezogenen Lkw-Fahrverkehrs angegeben. Da die impulshaltigen Geräusche zeitgleich auftreten, werden, um eine Überbewertung der Impulshaltigkeit zu vermeiden, die in der Tabelle angegeben Impulszuschläge nicht einzeln im schalltechnischen Modell verwendet, sondern es wird nach der Ermittlung des Gesamtpegels einmalig ein Impulszuschlag von 6 db(a) berücksichtigt. Im vorangegangenen Gutachten [9] wurde festgestellt, dass ein durchgängiger Betrieb während 16 Stunden aus schalltechnischer Sicht nicht möglich ist. Es wurden daher folgende Schallschutzmaßnahmen empfohlen, die im aktuellen schalltechnischen Modell enthalten sind: - Betriebszeit der Brecher- und der Siebanlage und der Radlader 8 Stunden zwischen 07:00 Uhr und 17:00 Uhr - Errichtung einer Wand westlich der Brecher- und Siebanlagen (die Lage einer solchen Schallschutzwand ist beispielhaft in Anlage 3 eingezeichnet) Im schalltechnischen Modell ist diese Wand mit 3,5 m über Gelände dimensioniert. Bei der Dimensionierung einer Schallschutzwand für eine konkrete Brecher- und Siebanlage ist zu beachten, dass die Höhe der Wand mindestens der Höhe der Anlagen entspricht. Die Länge der Wand ist mindestens so zu dimensionieren, dass die Anlagen von den Immissionsorten aus nicht gesehen werden können. Die Wand sollte möglichst nah an der Brecherund Siebanlage aufgestellt werden. Anstelle der Wand kann auch ein Wall realisiert werden, der ein Höhenprofil aufweist, das eine gleiche Wirkung erzielt. Erfahrungsgemäß ist der Wall dann mind. 0,5 m höher auszuführen, da in der Regel der Abstand der Oberkante des Walls zur Anlage größer ausfällt als bei einer Wand. Nach Auskunft des Staatl. Gewerbeaufsichtsamts Hannover ist jedoch mit mehr als den im vorangegangenen Gutachten berücksichtigten 8 Lkw am Tag zu rechnen, daher werden jetzt 20 Lkw täglich berücksichtigt. Projekt-Nr.: A391604/2, Seite 14 von 22

15 Tabelle 2: Geräuschemissionsdaten einer Bauschuttrecyclinganlage, maximale Nutzung lfd. Nr Anlagenteil / Aggregat Mobile Brecheranlage Aufgabe d. Materials durch Radlader Radlader, Fahrbewegung 2 min pro Vorgang; 30 Vorgänge pro Stunde, 8 h durchgängig 8 h pro Radlader, 2 Radlader durchgängig 8 h 1,5 min pro Vorgang; 20 Lkw pro Tag 2 min pro Vorgang; 20 Lkw pro Tag Siebanlage Lkw Abkippen Lkw Rangieren Lkw Fahrweg Schallleistungspegel L WA [db(a)] L W = 63 db(a) (1 Fahrt pro Stunde und Meter) lfd. Nr. 1-4 aus [5], lfd. Nr. 5-7 aus [7] Einwirkzeit durchgängig 8 h 20 Lkw pro Tag Höhe der Schallquelle über Boden h Q [m] Impulszuschlag / Impulshaltigkeit [db(a)] Maximalpegel L WAFmax [db(a)] Die Lage der Schallquellen ist in Anlage 3 dargestellt. Um den für die betrachteten Immissionsorte ungünstigsten Fall zu untersuchen, wurden die Schallquellen der Lkw (Fahrwege, Rangierfläche, Abkippen des Materials) lediglich im Westen des Betriebsgeländes angenommen. Die Quellen der Recyclinganlage (Brecheranlage, Materialaufgabe, Siebanlage) befinden sich so weit im Westen wie gemäß Entwurf des Bebauungsplans möglich. Lediglich der Einsatzbereich des Radladers ist im schalltechnischen Modell auf die gesamte Betriebsfläche ausgedehnt. Projekt-Nr.: A391604/2, Seite 15 von 22

16 4.3 Geräuschemissionen der derzeit genehmigten Bauschuttrecyclinganlage Die derzeit genehmigte Bauschuttrecyclinganlage kann nach dem uns vorliegenden Genehmigungsbescheid des StGAA Hannover, Az.: H vom wie folgt beschrieben werden: Für die Beschreibung der Bauschuttrecyclinganlage sind uns vom Betreiber Unterlagen zur Verfügung gestellt worden, die die messtechnisch ermittelten Geräuschemissionsdaten für die einzusetzenden Brecher- und Siebanlagen beschreiben. Alle weiteren Geräuschemissionsdaten sind den oben genannten Literaturstellen entnommen worden. Die in der folgenden Tabelle angegebenen Schallleistungspegel basieren auf Messungen des Taktmaximal- Mittelungspegels L AFTmax und berücksichtigen somit bereits im Emissionsansatz die Impulshaltigkeit. Es ergibt sich damit die in der folgenden Tabelle angegebene Zusammenstellung: Tabelle 3: Geräuschemissionsdaten einer Bauschuttrecyclinganlage; genehmigter Typ lfd. Nr. Anlagenteil/ Aggregat Schallleistungspegel L WA [db(a)] Einwirkzeit Höhe der Schallquelle über Boden h Q [m] Maximalpegel L WAFmax [db(a)] 1 2 Mobile Brecheranlage Bagger für Materialaufgabe 116 durchgängig 8 h durchgängig 8 h Radlader 107 durchgängig 8 h Siebanlage 105 durchgängig 8 h Lkw Rangieren Lkw pro Tag* 2 min pro Vorgang; Lkw Fahrweg L W 1/h = 63 db(a) (1 Fahrt pro Stunde und Meter) 20 Lkw* pro Tag * 20 Lkw pro Tag: max. Lieferverkehr für diese Anlage; lfd. Nr. 5 und 6 aus [7] Die Lage der Schallquellen ist in Anlage 4 dargestellt. Projekt-Nr.: A391604/2, Seite 16 von 22

17 4.4 Geräuschemissionen der Kiesgewinnung Im Kiesabbaugebiet werden nach Angaben des Gewerbeaufsichtsamts Hannover lediglich zwei Radlader eingesetzt, die Lkw mit Kies beladen. Die Verladung findet in der Kiesgrube statt. Im Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von Lkw des Landesumweltamts NRW [6] wurde bei der Verladung von Splitt und Kies von 2/8 bis 16/32 ein Schallleistungspegel von L WAeq = 104,4 db(a) während des Ladevorgangs ermittelt. Die Beladezeit wird pro Lkw (Muldenkipper) mit 3 Minuten angegeben. Da keine Zahl von Lkw-Bewegungen bekannt ist, wird zum Abschätzen einer Obergrenze angenommen, dass pro Tag 100 Lkw beladen werden. Die reine Ladezeit würde dann mit einem Radlader - 5 Stunden betragen. Für den zweiten Radlader wird angenommen, dass dieser 2 Stunden täglich Material zusammenschiebt. In [6] wird der Schallleistungspegel beim Zusammenschieben von Material (Lehm, Betonteile, mittelgroßer Kies, Abfall) mit L WAeq = 107,7 db(a) angegeben. Darüber hinaus werden für beide Lkw je 2 Stunden Fahrbewegungen angesetzt (L WAeq = 103 db(a), s. Tabelle 2). Die Fahrwege der Lkw (200 Lkw-Bewegungen bei 100 beladenen Lkw) werden jeweils mit einem Schallleistungspegel von 63 db(a) pro Meter Fahrweg (s. Tabelle 2) berücksichtigt. Die Lage der Schallquellen ist in Anlage 5 dargestellt. 5 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen der Betriebe 5.1 Grundlagen Ausgehend von den in Abschnitt 4 ermittelten Geräuschemissionspegeln sowie den örtlichen Verhältnissen wird auf der Grundlage eines digitalen dreidimensionalen Hindernismodells eine Schallausbreitungsrechnung nach den Regeln der Technik frequenzabhängig in Oktaven durchgeführt, die durch die TA Lärm [3] und durch die dort zitierte DIN ISO [4] beschrieben wird (Geräuschimmissionsprognose nach A.2.3 TA Lärm). Dabei werden für jeden Immissionsort die von den zu berücksichtigenden Geräuschquellen verursachten Immissionsschallpegel ermittelt, wobei die Einflüsse von Entfernung, Luftabsorption, Witterungs- und Bodendämpfung sowie ggf. Reflexionen und die Abschirmung durch vorgelagerte Hindernisse auf dem Ausbreitungsweg beachtet werden. Die Summe aller dieser Dämpfungen wird mit bezeichnet. Berücksichtigt man noch die Richtwirkungskorrektur, die sich aus dem Richtwirkungsmaß einer Punktschallquelle und dem Richtwirkungsmaß bei Abstrahlung in einen Raumwinkel von weniger als 4 sterad (vgl Raumwinkelmaß K 0 der VDI 2714) ergibt, so lässt sich die Ausbreitungsrechnung, d. h. der Zusammenhang zwischen immissionsseitigem Pegel und quellseitigem Schallleistungspegel, wie folgt darstellen: Projekt-Nr.: A391604/2, Seite 17 von 22

18 ()= + Die bei der Schallausbreitungsrechnung berücksichtigten Hindernisse sind in den Plänen der Anlagen dargestellt. Zur Berücksichtigung des Bodeneffekts ist G = 0,9 (überwiegend absorbierender Boden) angesetzt worden. Für die Ausbreitungsrechnung wird die 1. Reflexion je Ausbreitungsweg berücksichtigt. Die Reflexionseigenschaften der Gebäudefassaden werden durch einen Absorptionsverlust von 1 db(a) charakterisiert. Dabei wird die Reflexion an der Fassade, für die der Beurteilungspegel L r berechnet werden soll, entsprechend der Definition des Immissionsorts 0,5 m vor dem geöffneten Fenster, nicht berücksichtigt. Grundlage für die Ermittlung des Beurteilungspegels gemäß TA Lärm ist der Langzeit- Mittelungspegel L AT (LT). Der Langzeit-Mittelungspegel wird nach der DIN ISO [4] unter Berücksichtigung einer meteorologischen Korrektur C met mit C 0 = 3,5 db für die Tageszeit, C 0 = 2,7 db für die Ruhezeit und C 0 = 1,9 db für die Nachtzeit in Anlehnung an die Directive 2002/49/EC berechnet. Die Wahl unterschiedlich hoher Werte für C 0 für die Tages-, Ruhe- und Nachtzeit berücksichtigt, dass die schallausbreitungsgünstigen Wetterlagen (Inversionen) nachts wesentlich häufiger auftreten. Die so ermittelten Geräuschimmissionen stellen die Zusatzbelastung nach TA Lärm durch den Betrieb der beiden Anlagen dar. Die Ausbreitungsrechnung erfolgt mit dem Programmsystem IMMI 2016 der Firma Wölfel. 5.2 Ergebnisse der Schallausbreitungsrechnungen In der folgenden Tabelle 4 sind für die maßgebende Beurteilungszeit die nach der TA Lärm berechneten Langzeit-Mittelungspegel L AT (LT) der durch den Bauschuttrecyclingbetrieb bzw. den Kiesabbau verursachten Zusatzbelastung für die Tageszeit an Werktagen angegeben. Der Zuschlag für die Impulshaltigkeit gemäß TA Lärm wird im vorliegenden Fall mit 6 db(a) für die Geräusche der in Abschnitt 4.2 und Anlage 3 dargestellten Bauschuttrecyclinganlage angesetzt. Für die in Abschnitt 4.3 und Anlage 4 dargestellte genehmigte Bauschuttrecyclinganlage wird kein zusätzlicher Impulszuschlag angesetzt, da in den Emissionsansätzen die Impulszuschläge der einzelnen Quellen bereits enthalten sind. Aufgrund der großen Entfernung der Tätigkeiten in der Kiesgrube zu den Immissionsorten wird für den Kiesabbau kein Zuschlag für Impulshaltigkeit angesetzt. Die Geräusche enthalten weder deutlich hervortretende Einzeltöne noch sind sie informationshaltig, daher entsprechen die ermittelten Langzeit-Mittelungspegel (ggf. inkl. Impulszuschlag) den Beurteilungspegeln. Projekt-Nr.: A391604/2, Seite 18 von 22

19 Tabelle 4: Beurteilungspegel der Bauschuttrecyclinganlage und des Kiesabbaus Immissionsort Immissionsrichtwert in db(a) Tageszeit Beurteilungspegel L r in db(a) Bauschuttrecyclinganlage planrechtlich zulässige Betriebsweise Genehmigter Typ Kiesabbau IP 1, Kleverkamp 33 IP 2, F-Plan Nr. 05/05 IP 3, Hellendorfer Weg 22 IP 4, Windmühlenberg ,1 51,1 33, ,1 52,6 33, ,1 61,9 35, ,2 52,6 33,7 5.3 Beurteilung der Geräuschimmissionen Aus den in Abschnitt 5.2 in angegebenen Berechnungsergebnissen ist zu erkennen, dass die ermittelten Beurteilungspegel an den maßgeblichen Immissionsorten die jeweils zugrunde zu legenden Immissionsrichtwerte für die Tageszeit an allen Immissionsorten unterschreiten. Die Geräusche des Kiesabbaus unterschreiten die Immissionsrichtwerte der TA Lärm um mehr als 10 db, so dass keiner der Immissionsorte im Einwirkungsbereich dieser Anlage liegt. Da die Geräuschimmissionen der Bauschuttrecyclinganlage die Immissionsrichtwerte der TA Lärm um weniger als 6 db unterschreiten, ist auch die Vorbelastung durch andere Gewerbebetriebe bei der Beurteilung zu berücksichtigen. Diese mögliche Immissionsbelastung durch die vorhandenen und planerischen Immissionen der Gewerbeflächen wurde in einem vorangegangenen Gutachten [9] berechnet. Die Immissionspegel der Vorbelastung an den betrachteten Immissionsorten ist in der folgenden Tabelle 5 und in Tabelle 6 angegeben. Bei der Berechnung der Vorbelastung wurde eine Fläche für den Kiesabbau mit einem flächenbezogenen Schallleistungspegel von L W = 60 db(a)/m² berücksichtigt, der höhere betriebliche Emissionen der Fa. Papenburg als derzeit vorhanden zulässt. Projekt-Nr.: A391604/2, Seite 19 von 22

20 Tabelle 5: Immissionspegel der Vorbelastung durch den Kiesabbau und die rechtskräftig festgesetzten Gewerbegebiete, Zusatzbelastung einer planrechtlich zulässigen Bauschuttrecyclinganlage und Gesamtbelastung Immissionsort Immissionspegel der Vorbelastung L vor in db(a) Beurteilungspegel L r der Bauschuttrecyclinganlage in db(a) Immissionspegel der Gesamtbelastung in db(a) IP 1, Kleverkamp 33 39,6 52,1 52,3 IP 2, F-Plan Nr. 05/05 47,5 48,1 50,8 IP 3, Hellendorfer Weg 22 47,8 57,1 57,6 IP 4, Windmühlenberg 3 55,9 51,2 57,2 Tabelle 6: Immissionspegel der Vorbelastung durch den Kiesabbau und die rechtskräftig festgesetzten Gewerbegebiete, Zusatzbelastung der genehmigten Bauschuttrecyclinganlage und Gesamtbelastung Immissionsort Immissionspegel der Vorbelastung L vor in db(a) Beurteilungspegel L r der genehmigten Bauschuttrecyclinganlage in db(a) Immissionspegel der Gesamtbelastung in db(a) IP 1, Kleverkamp 33 39,6 51,1 51,4 IP 2, F-Plan Nr. 05/05 47,5 52,6 53,8 IP 3, Hellendorfer Weg 22 47,8 61,6 61,8 IP 4, Windmühlenberg 3 55,9 52,6 57,6 Die Gesamtbelastung unterschreitet für beide untersuchten Bauschuttrecyclinganlagen an allen Immissionsorten während der Tageszeit die Immissionsrichtwerte der TA Lärm. Diese Ergebnisse setzen voraus, dass die untersuchten Betriebszustände den Betrieb der jeweiligen Bauschuttrecyclinganlage und des Kiesabbaus während der Tageszeit zutreffend beschreiben. 5.4 Weitere Beurteilungskriterien der TA Lärm Maximalpegelkriterium: Als weiteres Kriterium zur Beurteilung der Geräuscheinwirkungen nach der TA Lärm wird der zu erwartende Maximalpegel ermittelt. Die Prognoseberechnung zeigt, dass einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen aus den Bereichen der Brecheranlage mit L Wmax = 128 db(a) (Tabelle 2) an den maßgeblichen Immissionsorten zu folgenden Maximalpegeln führen: Projekt-Nr.: A391604/2, Seite 20 von 22

21 Tabelle 7: Berechnete Maximalpegel L AFmax ; tagsüber Immissionsort Maximalpegel L AFmax in db(a] IP 1, Kleverkamp 33 61,8 [85] IP 2, F-Plan Nr. 05/05 63,4 [85] IP 3, Hellendorfer Weg 22 82,9 [95] IP 4, Windmühlenberg 3 63,3 [90] In eckigen Klammern sind die um 30 db(a) erhöhten Immissionsrichtwerte der TA Lärm angegeben. Während der Tageszeit wird das Maximalpegelkriterium der TA Lärm damit eingehalten, d. h. es ist nicht zu erwarten, dass einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für die Tageszeit um mehr als 30 db(a) überschreiten. Berücksichtigung tieffrequenter Geräusche Es ist nicht zu erwarten, dass von der untersuchten Anlage tieffrequente Geräusche ausgehen, die nach Nr. 7.3 TA Lärm besonders beurteilt werden müssten. Anlagenbezogene Verkehrsgeräusche: Anlagenbezogene Verkehrsgeräusche wurden in Abschnitt 3 untersucht. 5.5 Angaben zur Ermittlungsunsicherheit der Geräuschimmissionspegel Bei der Durchführung von schalltechnischen Prognoseuntersuchungen, die sich auf Emissionsmessungen, Literaturangaben und Vergleichsdaten etc. beziehen, ergeben sich üblicherweise Unsicherheiten. Zusätzliche Unsicherheiten sind bei den Schallausbreitungsberechnungen auf Grund der Ansätze für die Meteorologiedämpfung etc. zu berücksichtigen. Bei der Bestimmung der Geräuschemissionen wurden für die angegebenen Nutzungen übliche Ansätze auf der Basis von Literaturangaben gewählt. Da für die beiden Betriebe jeweils eine geräuschintensive Nutzungsintensität betrachtet wurde, sind emissionsseitig keine wesentlichen Zuschläge für die Prognosegenauigkeit anzusetzen. Die Unsicherheit der Ergebnisse ist daher mit einer Größenordnung von +1/-3 db(a) abzuschätzen. Projekt-Nr.: A391604/2, Seite 21 von 22

22 6 Zusammenfassung In der Gemeinde Wedemark, OT Brelingen werden am Hellendorfer Weg Flächen zur Kiesgewinnung und zum Bauschuttrecycling genutzt. Für beide Betriebe wurden auf der Grundlage der derzeitigen Nutzung schalltechnische Modelle der Betriebe erarbeitet, mit denen Schallausbreitungsrechnungen zur Ermittlung der Geräuscheinwirkungen an den maßgeblichen Immissionsorten durchgeführt wurden. Die Ergebnisse dieser Untersuchung lassen sich wie folgt zusammenfassen: - Eine Verkehrsbelastung des Hellendorfer Wegs von Lkw-Fahrten täglich würde an der den Fahrwegen der Lkw der Fa. Butenhoff und der Fa. Papenburg nächstgelegenen schutzbedürftigen Bebauung nicht zur Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung führen. Die tatsächliche Verkehrsbelastung ist nicht bekannt, sollte aber deutlich geringer sein. Die Geräuschimmissionen des Kiesabbaus unterschreiten die Immissionsrichtwerte der TA Lärm am Tage um mehr als 10 db. Angenommen wurde: Betriebszeit von 16 Stunden Beladung von 100 Lkw mit Kies durch zwei Radlader Die Gesamtbelastung durch Geräusche aus den gewerblichen Anlagen unterschreitet die Immissionsrichtwerte der TA Lärm am Tage. Angenommen wurde für die beiden Varianten von Bauschuttrecyclinganlagen: Betriebszeit: 8 h täglich (an Werktagen außerhalb der Ruhezeiten) während der achtstündigen Betriebszeit wird ein durchgängiger Betrieb der Brecherund Siebanlage, ein durchgängiger Betrieb zweier Radlader bzw. der Betrieb eines Baggers und eines Radladers sowie der Materialtransport mit 20 Lkw zugrunde gelegt, Errichtung einer Schallschutzwand westlich der Brecheranlage und der Siebanlage, möglichst nah an den Anlagen ist nur bei leistungsfähigerer Ausstattung von Brecherund Siebanlage erforderlich. Aus schalltechnischer Sicht ist der Betrieb des Kiesabbaus und von unterschiedlich ausgestatteten und leistungsfähigen Bauschuttrecyclinganlagen im genannten Umfang konfliktfrei möglich. GTA mbh Dr.-Ing. Wolfgang Heitkämper (Leiter der Prüfstelle) Dipl.-Ing. Pia Budde 2017 GTA Gesellschaft für Technische Akustik mbh Auszüge aus diesem Gutachten dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verfassers vervielfältigt werden. Projekt-Nr.: A391604/2, Seite 22 von 22

23 Kiesgewinnung und Bauschuttrecycling Schalltechnische Untersuchung M 1: m Teich Langen Hoop Vor dem Haferkamp Abbauernring Abbauernring 2 Br 2 Linnackerweg Teich Windmühlenberg Abbauernweg Mühlenblick B-Plan Nr. 05/01 "Gewerbegebiet" Hellendorfer Weg Hellendorfer Weg Bünte Weg Kiesgrube B-Plan Nr. 05/18 "Gewerbegebiet Windmühlenberg" FNP Nr. 05/07 Änderungsbereich FNP Nr. 05/05 IP 2 Kleverkamp IP ehem. Kiesgrube B-Plan Nr. 05/11 "Linnacker" Unland IP 3 Kiesgrube Windmühlenberg K 104 Kurze Bünte Kiesgrube Kiesgrube Bauschuttrecyclinganlage B-Plan Nr. 05/15 "Erweiterung Gewerbegebiet Brelingen-Ost (Entwurf) Linnacker IP Teich Kiesabbaufläche Sandgrube Kiesgrube Projekt: Kiesgewinnung und Bau- Darstellung: Übersichtsplan mit Lage Projekt-Nr.: A391604/2 schuttrecycling in Brelingen, der Betriebe und der Datum: Gemeinde Wedemark Immissionsorte Anlage: 1 IMMI /2016

24 Kiesgewinnung und Bauschuttrecycling Schalltechnische Untersuchung Teich 0 M 1: m Projekt: Kiesgewinnung und Bauschuttrecycling in Brelingen, Gemeinde Wedemark Langen Hoop Bennemühler Str. Windmühlenberg Vor dem Haferkamp 2 2 Bünte Weg Hellendorfer Weg Unland Darstellung: Schalltechnisches Modell des Lkw-Verkehrs auf dem Hellendorfer Weg Projekt-Nr.: A391604/2 Datum: Anlage: 2 Abbauernring Br Abbauernweg IMMI /2016

25 Kiesgewinnung und Bauschuttrecycling Schalltechnische Untersuchung Lkw-Fahrweg IP 3 Lkw-Rangier- und Abladefläche, Radlader-Aktionsfläche Grenze der Fläche für Brecheranlage Schallschutzwand Materialaufgabe Brecheranlage Siebanlage Radlader-Aktionsfläche 0 M 1: m Projekt: Kiesgewinnung und Bau- Darstellung: Schalltechnisches Modell Projekt-Nr.: A391604/2 schuttrecycling in Brelingen, einer Bauschutt- Datum: Gemeinde Wedemark recyclinganlage Anlage: 3 IMMI /2016

26 Kiesgewinnung und Bauschuttrecycling Schalltechnische Untersuchung Lkw-Fahrweg IP 3 Lkw-Rangier- und Abladefläche, Radlader-Aktionsfläche Grenze der Fläche für Brecheranlage Materialaufgabe Brecheranlage Siebanlage Radlader-Aktionsfläche 0 M 1: m Projekt: Kiesgewinnung und Bau- Darstellung: Schalltechnisches Modell Projekt-Nr.: A391604/2 schuttrecycling in Brelingen, der genehmigten Bau- Datum: Gemeinde Wedemark schuttrecyclinganlage Anlage: 4 IMMI /2016

27 Kiesgewinnung und Bauschuttrecycling Schalltechnische Untersuchung Am Brelinger Berge Sandgrube Radlader-Aktionsfläche Beladung der Lkw Teich Kiesgrube Hellendorfer Weg Lkw-Fahrweg 0 M 1: m Projekt: Kiesgewinnung und Bau- Darstellung: Schalltechnisches Modell Projekt-Nr.: A391604/2 schuttrecycling in Brelingen, der Kiesverladung Datum: Gemeinde Wedemark mit Höhenlinien Anlage: 5 IMMI /2016

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