Betreff: Änderungsverzeichnis zum Haushaltsplan 2017

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1 Landkreis Esslingen Sitzungsvorlage Nummer: 136/2016 den Mitglieder des Kreistags des Landkreises Esslingen Öffentlich KT 08. Dez Nichtöffentlich VFA 01. Dez Nichtöffentlich bis zum ATU Abschluss der Vorberatung ATU/BA SOA KSA JHA Betreff: Änderungsverzeichnis zum Haushaltsplan 2017 Anlagen: 1.a) vorl. Änderungsverzeichnis KU-Hebesatz 33,0 v.h. 1.b) Entwicklung der Verschuldung bei KU-Hebesatz 33,0 v.h. 2.a) vorl. Änderungsverzeichnis KU-Hebesatz 32,5 v.h. (Fraktion Freie Wähler) 2.b) Entwicklung der Verschuldung bei KU-Hebesatz 32,5 v.h. 3.a) vorl. Änderungsverzeichnis KU-Hebesatz 32,5 v.h. (SPD- Fraktion) 3.b) Entwicklung der Verschuldung bei KU-Hebesatz 32,5 v.h. 4.a) vorl. Änderungsverzeichnis KU-Hebesatz 35,0 v.h. 4.b) Entwicklung der Verschuldung bei KU-Hebesatz 35,0 v.h. 5. Entwicklung der Liquidität 6. Änderung des Stellenplans 7. Fortschreibung Finanzplanung Fortschreibung Verpflichtungsermächtigungen Verfahrensgang: Einbringung zur späteren Beratung Vorberatung für den Kreistag Abschließender Beschluss im Kreistag BESCHLUSSANTRAG: Der Haushaltsplan 2017 wird unter Berücksichtigung der sich aus dem vorläufigen Änderungsverzeichnis (Anlage..), der Änderung des Stellenplans (Anlage 6), der vorläufigen Finanzplanung (Anlage 7) und den vorläufigen Verpflichtungsermächtigungen (Anlage 8) sowie der sich nach der Beratung im Verwal-

2 - 2 - tungs- und Finanzausschuss am 01. Dezember 2016 und der Beratung im Kreistag am 08. Dezember 2016 noch ergebenden Änderungen verabschiedet. Auswirkungen auf den Haushalt: Siehe nachfolgende Sachdarstellung. Sachdarstellung: In der Kreistagssitzung am 27. Oktober 2016 wurde der Haushaltsplanentwurf 2017 zur Vorberatung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Diese Vorberatungen fanden in den vergangenen Wochen bis auf den Verwaltungs- und Finanzausschuss statt. Beschlussfassungen, die evtl. im Verwaltungs- und Finanzausschuss vorgenommen werden, sind in den Änderungsverzeichnissen berücksichtigt. Haushaltsmäßige Auswirkungen ergaben sich durch die Bekanntgabe des Haushaltserlasses 2017 des Ministeriums für Finanzen und des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration. Weitere Änderungen ergaben sich durch Beschlüsse des Sozialausschusses, des Jugendhilfeausschusses, des Kultur- und Schulausschusses sowie des Ausschusses für Technik und Umwelt. Außerdem wurden Änderungen aufgenommen, die erst nach der Drucklegung des Haushaltsplanentwurfs bekannt wurden. 1. Voraussichtliches Rechnungsergebnis Allgemeines Die Mitglieder des Verwaltungs- und Finanzausschusses wurden mit dem Finanzzwischenbericht 2016 in der Sitzung am und mit der Fortschreibung in der Sitzung am über den Verlauf des Haushaltsjahres 2016 informiert (Vorlage Nr. 70/2016 und Nr. 89/2016). Im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplans für das kommende Jahr wird grundsätzlich von der Verwaltung eine weitere Fortschreibung der Prognose zum voraussichtlichen Rechnungsergebnis (Stand ) erstellt. 1.2 Fortschreibung zum Ergebnishaushalt

3 - 3 - Bezeichnung Planansatz 2016 Prognose Stand Prognose Stand Prognose Stand Abweichung +) Mehr-/ -) Weniger- Erträge Gebühren (netto) Grunderwerbsteuer Schlüsselzuweisungen Sachkostenbeiträge 17 FAG Förderung der Kleinkindbetreuung 29c FAG Mehrerträge Aufwendungen Personal- und Versorgungsaufwendungen (netto) Sozialer Leistungsbereich (netto) Flüchtlings- und Asylbewerberunterbringung (netto) Umbaumaßnahmen Verwaltungsstandort Plochingen Felssicherungsmaßnahmen Ruine Reußenstein Bauunterhaltung Schulen Zuschuss Vereine "Frauen helfen Frauen" ÖPNV - Zuschüsse an Verkehrsunternehmen Schülerbeförderung/ Vertragsfahrten Wenigeraufwendungen Voraussichtliche Verbesserung des ordentl. Ergebnisses

4 - 4 - Gegenüber der Hochrechnung zum erhöht sich der voraussichtliche Überschuss im Ergebnishaushalt von rd. 5,021 Mio. EUR zum Stand um weitere rd. 5,290 Mio. EUR auf rd. 10,312 Mio. EUR. Planansatz 2016 Prognose Stand Prognose Stand Prognose Stand Abweichung +) Mehr-/ -) Weniger Ordentliches Ergebnis Auf der Ertragsseite ergibt sich eine Verbesserung von rd. 2,146 Mio. EUR gegenüber der letzten Hochrechnung (+ 0,716 Mio. EUR). Dies liegt insbesondere an den Schlüsselzuweisungen. Es ergeben sich Mehrerträge von rd. 5,512 Mio. EUR, was gegenüber dem einer Verbesserung von rd. 4,846 Mio. EUR entspricht. Mit der 4. Teilzahlung im Finanzausgleich wurde der Kopfbetrag auf 646 EUR (zuvor 633 EUR) festgesetzt. Der Anstieg der Steuerkraft des Landkreises hat zur Folge, dass die Leistungen aus dem Finanzausgleich in 2018 voraussichtlich zurückgehen werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 weiterhin keine Rückstellungen für eventuell geringere Leistungen aus dem Finanzausgleich gebildet werden, um so die Verwendung des Überschusses im Rahmen der Bekanntgabe des Jahresergebnisses und der Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2018 durch die Kreisgremien festlegen zu können. Der negative Trend bei der Grunderwerbsteuer verfestigt sich. Nach den monatlichen Steuereingängen bis einschl. Oktober 2016 rechnen wir mittlerweile mit Erträgen in Höhe von 30,500 Mio. EUR, so dass der Planansatz um 3,500 Mio. EUR unterschritten wird. Gegenüber der letzten Prognose eine Verschlechterung um 2,700 Mio. EUR. Bei den Gebühren, den Sachkostenbeiträgen und der Förderung der Kleinkindbetreuung sind keine weiteren Abweichungen erkennbar. In Summe führen die o.g. Entwicklungen zu Mehrerträgen in Höhe von 2,862 Mio. EUR. Auf der Aufwandsseite ergeben sich insgesamt Wenigeraufwendungen von rd. 7,449 Mio. EUR. Im Vergleich zur letzten Prognose Ende Juli 2016 bedeutet dies eine Verbesserung von rd. 3,144 Mio. EUR. Hauptursache hierfür ist, dass im Bereich der Bauunterhaltung der Schulen (- 1,500 Mio. EUR) und bei den Felssicherungsmaßnahmen der Ruine Reußenstein (- 0,600 Mio. EUR) die Planansätze in 2016 nicht bzw. nicht in voller Höhe abfließen werden. Die Maßnahme für die Felssicherung an der Ruine Reußen-

5 - 5 - stein musste aus naturschutzrechtlichen Gründen in 2016 ausgesetzt werden. Die Mittel wurden im Haushaltsplan 2017 neu veranschlagt. Bei den ÖPNV-Zuschüssen an die Verkehrsunternehmen ergeben sich weitere Verbesserungen im Vergleich zum Planansatz in Höhe von rd. 0,400 Mio. EUR (gesamt 1,900 Mio. EUR). Hierbei handelt es sich um die Endabrechnung für das Jahr Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden nach neuester Hochrechnung bis Jahresende mit voraussichtlich rd. 0,200 Mio. EUR Wenigeraufwand abschließen. Im Sozialen Leistungsbereich sind in den einzelnen Bereichen gewisse Schwankungen ersichtlich, die sich insgesamt aber neutralisieren. Die Verwaltung geht deshalb weiterhin von einem planmäßigen Verlauf bis Jahresende aus. Dem Prognosewert für die Flüchtlings- und Asylbewerberunterbringung liegt die Fortschreibung des Sachstandsberichts (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 142/2016) zugrunde. Gegenüber der letzten Prognose ergeben sich weitere Verbesserungen von rd. 0,244 Mio. EUR, insgesamt rd. 2,681 Mio. EUR. Die mit der zweiten Fortschreibung des Finanzzwischenberichtes erwähnten Veränderungen (Umbaumaßnahmen Verwaltungsstandort Plochingen, Zuschuss an Vereine Frauen helfen Frauen und Verbesserungen bei der Schülerbeförderung) bleiben unverändert. Die sonstigen Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes entwickeln sich planmäßig. 1.3 Finanzhaushalt Im Finanzhaushalt werden die Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit aus Investitionstätigkeit aus Finanzierungstätigkeit aus haushaltsunwirksamen Vorgängen abgewickelt. Die sich bis Jahresende ergebenden Veränderungen werden gegenüber dem im Folgenden dargestellt:

6 Laufende Verwaltungstätigkeit Planansatz 2016 in EUR Prognose 2016 in EUR Vergleich in EUR 1.1 Einzahlungen aus lfd. Verw.tätigkeit zuzüglich FlüAG-Erstattung aus Auszahlungen aus lfd. Verw.tätigkeit Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verw.tätigkeit Investitionstätigkeit 2.1 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit darin enthalten Landeszuschuss Integrierte Leitstelle Landeszuschuss Schule f. Kranke Auszahlungen aus Investitionstätigkeit darin enthalten Investitionsausz. Integrierte Leitstelle Div. Straßenbaumaßnahmen, insbes Knoten L 1192 ES-Berkheim (Festo-Knoten) Verlängerung U Neubau Sporthalle BSZ Esslingen-Zell Umbau Archivräume Plochingen Umbau Verwaltungsstandort Plochingen Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit Finanzierungsmittelbedarf/-überschuss Finanzierungstätigkeit 4.1 Einzahlungen aus Finanz.tätigkeit Auszahlungen aus Finanz.tätigkeit darin enthalten A.o. Rückzahlung Baudarlehen Schwesternwohnheim Kirchheim Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit Änderung des Finanzierungsmittelbestands Haushaltsunwirksame Vorgänge 6.1 Haushaltsunwirksame Einzahlungen Haushaltsunwirksame Auszahlungen Überschuss/Bedarf haushaltsunwirksame Einz./Ausz Entwicklung der Zahlungsmittel 7.1 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln Veränderung Bestand an Zahlungsmitteln Endbestand an Zahlungsmitteln

7 - 7 - Unter Nr. 1.3 Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit sind die voraussichtlichen Veränderungen des Ergebnishaushalts (vgl. Erläuterungen ab S. 2 dieser Sitzungsvorlage) in Summe übernommen. Dabei ist unterstellt, dass die Erstattungen des Landes für die Jugendhilfekosten im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA), sowie im Bereich der vorläufigen Unterbringung von Flüchtlingen für das Jahr 2016 auch tatsächlich in 2016 beim Landkreis eingehen. Bei den Einzahlungen unter Nr. 1.1 wird angenommen, dass die im Jahresabschluss 2015 gebuchten Forderungen gegenüber dem Land aus der Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung in Höhe von rd. 7,500 Mio. EUR ebenfalls im Jahr 2016 zahlungswirksam bei der Kreiskasse eingehen werden. In Nr. 2 werden die Veränderungen des Finanzhaushaltes aus der Investitionstätigkeit aufgezeigt. Gegenüber dem Finanzzwischenbericht zum ergaben sich folgende Änderungen: - Vom Land ging für die Schule für Kranke in Esslingen eine erste Zuschussrate in Höhe von 0,350 Mio. EUR ein. Mit dieser Rate wurde erst in 2017 gerechnet. Ansonsten ergaben sich auf der Einzahlungsseite keine weiteren Änderungen. - Auf der Auszahlungsseite werden Mittel in Höhe von 0,350 Mio. EUR für die Maßnahme Verlängerung Stadtbahn Flughafen/Messe (U6) aufgrund der Änderung des Zeitplans nicht benötigt. - Insgesamt führen die Veränderungen zu einer Erhöhung des Finanzierungsmittelbedarfs aus Investitionstätigkeit in Höhe von 3,478 Mio. EUR. In Nr. 4 werden die Veränderungen des Finanzhaushaltes aus Finanzierungstätigkeit dargestellt. Gegenüber dem letzten Finanzzwischenbericht ergaben sich keine Änderungen. In Nr. 6 werden die Haushaltsunwirksamen Vorgänge aufgenommen. In diesen Positionen werden durchlaufende Gelder, Geldanlagen und Kassenkredite abgewickelt. Es wird weiterhin unterstellt, dass die Anzahlungen im Zusammenhang mit den Systemwohneinheiten bis zum Jahresende vom Leasinggeber vollständig erstattet werden. Damit die Betrachtung des Finanzhaushaltes mit der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität in Einklang steht, ist es erforderlich, dass unter Nr. 7 die Entwicklung der Zahlungsmittel ebenfalls dargestellt wird. Zusammenfassung Die Änderungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit ergeben in Summe eine voraussichtliche Reduzierung des Finanzierungsmittelbestandes zum Jahresende 2016 in Höhe von rd. 0,795 Mio. EUR (vgl. Nr. 5 in der Tabelle). Gegenüber der Haushaltsplanung

8 - 8 - (-15,018 Mio. EUR) ist dies eine Verbesserung um rd. 14,223 Mio. EUR. Unter Berücksichtigung der voraussichtlichen haushaltsunwirksamen Einzahlungen von rd. 4,960 Mio. EUR ergibt sich ein voraussichtlicher Endbestand an Zahlungsmitteln zum in Höhe von rd. 36,124 Mio. EUR (vgl. Nr. 7.3 in der Tabelle). Der Endbestand an Zahlungsmitteln betrug am rd. 31,959 Mio. EUR. Die Zahlungsmittel steigen im Jahresverlauf um rd. 4,165 Mio. EUR an. Hierbei ist zu beachten, dass weitere Finanzierungsvorgänge die Höhe der liquiden Eigenmittel reduzieren. Dies wird im Folgenden dargestellt. 2. Voraussichtliche Entwicklung der liquiden Eigenmittel Aufgrund der oben beschriebenen Veränderungen ergibt sich zum ein voraussichtlicher Endbestand an Zahlungsmitteln in Höhe von rd. 36,124 Mio. EUR (Ziff. 9 in der nachfolgenden Tabelle). Unter Berücksichtigung von zu übertragenden Ermächtigungen für Auszahlungen, die in Höhe des Vorjahresergebnisses angenommen wurden (Ziff. 10) und der geplanten Zweckbindung von Mitteln für die Finanzierung der Albert-Schäffle-Schule von 8,000 Mio. EUR im Haushaltsplan 2017 (Ziff. 15) ergibt sich ein positives Ergebnis in der Liquiditätsbetrachtung in Höhe von rd. 14,271 Mio. EUR (Ziff. 16). Die Mindestliquidität nach 22 Abs. 2 GemHVO beträgt 8,651 Mio. EUR (Ziff. 17) und wird um 5,620 Mio. EUR überschritten.

9 - 9 - Nr. Einzahlungs- und Auszahlungsarten Finanzrechnung Vorjahr Haushaltsjahr EUR EUR 1 Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn , ,85 2 +/- Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung , ,00 3 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit ( 50 i.v.m. 3 Nr. 31 GemHVO) , ,00 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus 4 +/- Finanzierungstätigkeit , ,00 ( 50 i.v.m. 3 Nr. 35 GemHVO) 5 +/- Überschuss oder Bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen ( 50 Nr. 39 GemHVO) , ,00 6 = Endbestand an Zahlungsmitteln am Jahresende ( 50 Nr. 42 GemHVO) , , Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresende 0,00 0, Bestand an Kassenkrediten zum Jahresende 0,00 0,00 9 = voraussichtliche liquide Eigenmittel zum Jahresende , , übertragene Ermächtigungen für Auszahlungen ( 21 GemHVO) , , nicht in Anspruch genommene kreditermächtigungen (auch aus Vorjahren) für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 0,00 0, übertragene Ermächtigungen für Investitionszuwendungen, Investitionsbeiträge und ähnliche Entgelte für 0,00 0,00 Investitionstätigkeit ( 21 Abs. 1, 3 Nr. 18, 19 GemHVO) 13 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende , , davon: für zweckgebundene Rücklagen gebunden 0,00 0, für sonstige bestimmte Zwecke gebunden 0, ,00 16 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel , ,10 17 nachrichtlich: Mindestliquidität ( 22 Abs. 2 GemHVO) , ,17

10 Änderungen für die Haushaltsplanung 2017 (siehe Anlage 1.a)) 3.1 Zuweisungen vom Land für Ruine Reußenstein Wie in ATU-Vorlage Nr. 113a/2016 Haushaltsdebatte / Stellungnahme der Verwaltung ausgeführt, liegt zwischenzeitlich ein Förderbescheid über rd. 0,045 Mio. EUR vor, so dass der Planansatz um 0,025 Mio. EUR erhöht wird. 3.2 Sachkostenbeiträge ( 17 FAG) Aufgrund der Entwicklung der Schülerzahlen für das Schuljahr 2016/2017 ergeben sich Mehrerträge bei den Sachkostenbeiträgen von rd. 0,150 Mio. EUR. 3.3 Zuweisungen nach 18 FAG Schülerbeförderung Aufgrund der zur Haushaltsplanung fehlenden Orientierungsdaten wurden die Zuweisungen für die Schülerbeförderung nach 18 FAG auf Basis des Vorjahreswertes veranschlagt. Nach Bekanntgabe des Haushaltserlasses ergeben sich Mehrerträge in Höhe von 0,024 Mio. EUR. 3.4 Projektförderung KVJS Arbeitsmarktintegrative Maßnahmen für langzeitarbeitslose und wohnungslose Menschen im Verbund (Neue Bausteine) Der Landkreis beteiligt sich an diesem KVJS-Projekt und erhält dafür einen Zuschuss in 2017 in Höhe von 0,030 Mio. EUR (vgl. SOA-Sitzungsvorlage Nr. 104/2016). 3.5 Zuweisungen nach 29 d) Abs. 2 FAG (Betreuung UMA) Für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern (UMA) erhalten die Stadt- und Landkreise ab 2017 jährlich 11,000 Mio. EUR. Die Zuweisung erfolgt im Verhältnis der Einwohnerzahlen zum Stichtag des Vorjahres. Nachdem bisher keine weiteren Daten vom Statistischen Landesamt zur Verfügung gestellt wurden, geht die Verwaltung von einem Einwohneranteil des Landkreises von 5,0 % der Landeseinwohnerzahl aus. Dies ergibt Mehrerträge von 0,550 Mio. EUR. 3.6 Landeszuweisung Breitbandausbau Der Ausschuss für Technik und Umwelt hat in seiner Sitzung am (Vorlage Nr. 97/2016) dem Zeitplan und dem weiteren Vorgehen bei der Breitbandversorgung zugestimmt. Wie in der Sitzung bekanntgegeben liegt zwischenzeitlich ein Förderbescheid in Höhe von 0,070 Mio. EUR vor. Der Zuschuss wird ins Änderungsverzeichnis aufgenommen. 3.7 Schlüsselzuweisungen Aufgrund des zur Entwurfsplanung fehlenden Haushaltserlasses des Landes wurden die Schlüsselzuweisungen anhand eigener Einschätzungen kalkuliert. Mit Rundschreiben vom haben das Ministerium für Finanzen und das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Auswirkungen der November-Steuerschätzung 2016 für die Landkreise in ihren Orientierungsdaten (Haushaltserlass 2017) mitgeteilt. Dabei wird für 2017 von einem Kopfbetrag von 664 EUR je Einwohner (Haushaltsplanentwurf 2017: 652 EUR/EW) ausgegangen. Die Schlüsselzuweisungen erhöhen sich um 4,458 Mio. EUR.

11 Zuweisungen vom Land nach 11 Abs. 4 FAG und Zuweisungen vom Land nach 11 Abs. 5 FAG Aufgrund der zur Haushaltsplanung fehlenden Orientierungsdaten wurden die Zuweisungen für die Eingliederung der Unteren Sonderbehörden 1995 (SoBEG) nach 11 Abs. 4 FAG und die Zuweisungen des Landes für die Eingliederung der Unteren Sonderbehörden 2005 (VRWG) nach 11 Abs. 5 FAG auf Basis der Vorjahreswerte veranschlagt. Nach Vorliegen des Haushaltserlasses ergeben sich Mehrerträge in Höhe von 0,303 Mio. EUR bei 11 Abs. 4 FAG und in Höhe von 0,692 Mio. EUR bei 11 Abs. 5 FAG. 3.9 Kreisumlage Durch die Mehrerträge im Rahmen des Finanzausgleichs ist es möglich, den Kreisumlagehebesatz gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2017 um 1,0 Prozentpunkt zu senken Personalaufwendungen Hochbauamt und Ausländeramt Aufgrund der geplanten Organisationsänderungen im Dezernat 5 und den geplanten befristeten Zulagen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Ausländerbehörde ergeben sich vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungs- und Finanzausschusses Mehraufwendungen in Höhe von 0,216 Mio. EUR Personalkostenzuschüsse Anschlussunterbringung Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am (Vorlage Nr. 108/2016) der Aufstockung der Personalkostenzuschüsse an die Großen Kreisstädte für die Sozialberatung in der Anschlussunterbringung zugestimmt. Die Mehraufwendungen betragen 0,156 Mio. EUR Zuschuss an den Kreisjugendring Esslingen e.v. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am (Vorlage Nr. 120/2016) der Zuschusserhöhung an den Kreisjugendring Esslingen e.v. zugestimmt, und die Beschlussfassung dem Kreistag empfohlen. Der Planansatz wird um 0,100 Mio. EUR erhöht Verwaltungsumlage an den Verband Region Stuttgart Für die von den Landkreisen und der Landeshauptstadt zu zahlende Verkehrsumlage lagen bis zur Erstellung des Haushaltsplanentwurfs noch keine Berechnungsgrundlagen seitens des Verbandes vor. Deshalb wurden zunächst die in der mittelfristigen Finanzplanung des Verbandes für 2017 eingeplanten Beträge veranschlagt. Nach den mittlerweile bekanntgewordenen Entwurfszahlen muss der Ansatz für die Verwaltungsumlage um 0,867 Mio. EUR erhöht werden Zuschuss an Verkehrsunternehmen (direkte Beteiligung) aufgrund der Allgemeinen Vorschrift / Verkehrslastenausgleich Stadt Stuttgart Wie bereits unter Ziff erwähnt lagen dem Haushaltsplanentwurf des Landkreises die Daten der mittelfristigen Finanzplanung des Verbandes für 2017 zugrunde. Nach Vorliegen des Haushaltsplanentwurfs 2017 des Verbandes kann der Ansatz in unserem Haushaltsplan 2017 für die direkte Beteiligung um 0,899 Mio. EUR reduziert werden.

12 Sachkosten Integriertes Klimaschutzkonzept Der Ausschuss für Technik und Umwelt hat in seiner Sitzung am (Vorlage-Nr. 128/2016) den Vorbereitungsmaßnahmen zur Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes zugestimmt. Die dafür notwendigen Sachmittel in Höhe von 0,015 Mio. EUR werden ins Änderungsverzeichnis aufgenommen Finanzausgleichsumlage Im Rahmen der Orientierungsdaten (Haushaltserlass 2017 des Landes Ba.-Wü.) wurden auch die Berechnungsgrundlagen für die FAG-Umlage mitgeteilt. Um durchgängig im endgültigen Haushaltsplan die gleiche Datenbasis zu haben (vgl. Anlage 8 des Haushaltsplans) wird trotz des geringen Betrages auch der Planansatz für die FAG-Umlage angepasst (Mehraufwand 0,003 Mio. EUR) Umlage Kommunalverband Jugend und Soziales Die Umlage an den KVJS ist im Haushaltsplanentwurf 2017 mit insgesamt rd. 2,582 Mio. EUR veranschlagt. Die Berechnung der Umlage basierte auf den Hebesätzen, die der mittelfristigen Finanzplanung des KVJS für 2017 zugrunde lagen. Zwischenzeitlich hat der KVJS die Hebesätze für die allgemeine Umlage 2017 mitgeteilt. Die Umlage beträgt für den Landkreis insgesamt rd. 2,495 Mio. EUR und liegt somit rd. 0,087 Mio. EUR unter dem Planansatz im HH-Entwurf Status-Quo-Ausgleich nach 22 FAG Erst nach Redaktionsschluss des Haushaltsplanentwurfs 2017 wurden die Daten für den Status-Quo-Ausgleich über den Landkreistag übermittelt. Hieraus ergeben sich Mehraufwendungen in Höhe von rd. 0,319 Mio. EUR Landesförderung Schule für Kranke am Klinikum Esslingen Wie bereits bei 1.3 dieser Vorlage erläutert, gingen im Jahr 2016 unerwartet Schulbaufördermittel in Höhe von rd. 0,350 Mio. EUR für die Schule für Kranke ein. Der Planansatz 2017 wird reduziert und an die tatsächliche Entwicklung auch in der Finanzplanung (siehe Anlage 7) angepasst Ergänzungsbau / Generalsanierung Bodelschwinghschule Nürtingen Im Haushaltsplan 2017 ff ist die Maßnahme an der Bodelschwinghschule in Nürtingen veranschlagt. Die Fraktion Freie Wähler hat beantragt, den Planansatz 2017 auf 0,150 Mio. EUR zu reduzieren und zunächst nur eine Planungsrate zu veranschlagen (vgl. KSA-Vorlage Nr. 112a/2016). Der Planansatz 2017 wird um 1,850 Mio. EUR reduziert und die Maßnahme wird in der Finanzplanung (siehe Anlage 7) in 2018 bis 2020 veranschlagt Vermögensumlage an den Verband Region Stuttgart Nach dem mittlerweile bekanntgewordenen Haushaltsplanentwurf 2017 des Verbandes kann der Ansatz für die Vermögensumlage im Finanzhaushalt um 0,396 Mio. EUR reduziert werden Verlängerung Stadtbahn Flughafen/Messe (U6) Dem Verwaltungs- und Finanzausschuss wurde in seiner Sitzung am der aktuelle Sachstandsbericht über die voraussichtlichen neuen Kosten und den Zeitplan für die U6-Verlängerung bekanntgegeben (vgl. Sitzungsvorlage Nr.

13 /2016). Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich, so dass sich auch der Mittelabfluss verschiebt. Dies hat zur Folge, dass im Jahr 2017 lediglich 1,350 Mio. EUR statt der bisher veranschlagten 1,500 Mio. EUR zur Verfügung gestellt werden müssen. Aufgrund der derzeitigen Terminpläne der SSB ändern sich auch die weiteren Jahresraten für den Landkreis Esslingen. Dies wird in der Fortschreibung der Finanzplanung (siehe Anlage 7) berücksichtigt Neuaufnahme Darlehen Durch die Änderungen im Finanzhaushalt (Ziff bis 3.22) kann die Kreditermächtigung um rd. 5,423 Mio. EUR auf rd. 23,281 Mio. EUR reduziert werden Tilgungen Die Verwaltung hat am für die Finanzierung von Gemeinschaftsunterkünften ein Darlehen über 2,700 Mio. EUR aus der Kreditermächtigung 2016 aufgenommen (vgl. VFA-Sitzungsvorlage Nr. 139/2016). Die Tilgung musste den tatsächlichen Konditionen angepasst werden und führt zu Mehrausgaben in Höhe von 0,405 Mio. EUR Änderung Stellenplan Vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltung- und Finanzausschusses zu der geplanten Organisationsänderung im Dezernat 5 Infrastruktur (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 144/2016) sind drei Personalstellen im Stellenplan 2017 zu schaffen und eine Stelle anzuheben (siehe Anlage 6). 4. Anträge zum Kreisumlagehebesatz Im Rahmen der 2. Lesung des Haushaltsplanentwurfs 2017, in der Sitzung des Kreistags am , hat die CDU-Fraktion aufgrund der fehlenden Orientierungsdaten des Landes zum Finanzausgleich keine Aussage zur Höhe der Kreisumlage getroffen. Die Fraktion Die Linke hat ebenfalls keine Aussage getroffen. Die Fraktion Freie Wähler und die SPD-Fraktion haben die Beibehaltung des diesjährigen Kreisumlagehebesatzes von 32,5 v.h. und somit eine Reduzierung des Hebesatzes gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2017 beantragt. Die FDP-Fraktion hält einen Kreisumlagehebesatz von maximal 33,1 v.h., wie in der letztjährigen mittelfristigen Finanzplanung für 2017 vorgesehen, für vertretbar. Die Fraktion DIE GRÜNEN trägt den von der Verwaltung im Haushaltsplanentwurf vorgeschlagenen Kreisumlagehebesatz von 34,0 v.h. mit. Die Republikaner beantragten einen Kreisumlagehebesatz in Höhe von 35,0 v.h. Aufgrund der aus dem Haushaltserlass resultierenden Verbesserungen, sowie der sonstigen Veränderungen und der Beschlüsse der Kreisgremien schlägt die Verwaltung vor, den Kreisumlagehebesatz auf 33,0 v.h. festzusetzen (Anlage 1.a)).

14 Den Änderungsverzeichnissen in Anlage 2.a) und 3.a) liegt jeweils ein Kreisumlagehebesatz von 32,5 v.h. zugrunde. Im Änderungsverzeichnis 2.a) sind die Auswirkungen der weiteren Anträge der Fraktion Freie Wähler mit aufgenommen. Das Änderungsverzeichnis 3.a) entspricht dem Antrag der SPD-Fraktion. Der Antrag der Republikaner auf einen Kreisumlagehebesatz in Höhe von 35,0 v.h. wird in Anlage 4.a) dargestellt. 4.1 Kreisumlagehebesatz 33,0 v. H. (Anlage 1.a) Dem Verwaltungsvorschlag liegen neben den bereits oben ausgeführten Änderungen aus dem Haushaltserlass, den sonstigen Änderungen und den Veränderungen aufgrund der Beschlüsse der Kreisgremien folgende Eckwerte zugrunde: Durch die Reduzierung des Hebesatzes auf 33,0 v.h. beträgt das ordentliche Ergebnis rd. 5,239 Mio. EUR. Dies entspricht rd. 0,75-Prozentpunkten der Kreisumlage und erfüllt damit nahezu die Finanzierungsleitlinien für die anteilige Eigenfinanzierung der Investitionen. Die voraussichtliche Verbesserung des Haushaltsjahres 2016, sowie der Vorjahre, wird zur Reduzierung der Kreditermächtigung 2017 eingesetzt. Dies bedeutet, dass die Liquidität auf den Mindestbestand in Höhe von rd. 9,2 Mio. EUR zurückgeführt wird, indem die veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes im Änderungsverzeichnis auf -)13,100 Mio. EUR festgelegt wird. Die Kreditermächtigung für 2017 reduziert sich gegenüber dem Haushaltsplanentwurf um rd. 5,423 Mio. EUR auf rd. 23,281 Mio. EUR. Auch diese Vorgehensweise entspricht den Finanzierungsleitlinien, nach welcher eine höhere Liquidität zur Reduzierung der Neuverschuldung eingesetzt werden soll. In der Kreditermächtigung in Höhe von rd. 23,281 Mio. EUR sind weiterhin 20,000 Mio. EUR zur Darlehensfinanzierung von Gemeinschaftsunterkünften enthalten. Die Verwaltung sieht diese Kreditermächtigung als dringend geboten an, um bei kurzfristig bestehenden Finanzierungsbedarfen einen Handlungsspielraum zu haben. Die Kreditermächtigung wird nur bei Bedarf für die Finanzierung von Gemeinschaftsunterkünften in der vorläufigen Unterbringung in Anspruch genommen. Lässt man bei der Betrachtung der Kreditaufnahme den Anteil für die GU- Finanzierung außen vor, so liegt die Neuverschuldung bei rd. 3,281 Mio. EUR und die Tilgungen bei rd. 14,595 Mio. EUR. Dadurch wird auch der Finanzierungsleitlinie zur Schuldenreduzierung Rechnung getragen. Die Reduzierung des Planansatzes für die Maßnahme an der Bodelschwinghschule in Nürtingen auf eine Planungsrate in Höhe von 0,150 Mio. EUR entlastet den Finanzierungsbedarf in Die Maßnahme wurde in den Jahren 2018 ff. veranschlagt. Dies bedeutet jedoch keine echte Entlastung, lediglich ein Verschieben. Die Gesamtverschuldung beträgt Ende 2017 rd. 192,030 Mio. EUR (vgl. Anlage 1.b) bzw. 172,030 Mio. EUR ohne Inanspruchnahme der vollständigen GU- Finanzierung.

15 Kreisumlagehebesatz 32,5 v. H. (Anlage 2.a) Anträge Fraktion Freie Wähler Unter Zugrundelegung eines Hebesatzes von 32,5 v.h. ergibt sich ein ordentliches Ergebnis von rd. 1,669 Mio. EUR. Dadurch wäre die Finanzierungsleitlinie zur Erwirtschaftung eines Kreisumlagepunktes für die Eigenfinanzierung nicht erreicht. Die beantragte pauschale Kürzung der Personalaufwendungen für die zusätzlichen befristeten Stellen wurde im Änderungsverzeichnis 2.a) aufgenommen. Allerdings musste im Gegenzug auch die Erstattung des Landes für die Flüchtlingsversorgung in gleicher Höhe reduziert werden, da die zusätzlichen befristeten Stellen für die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Flüchtlingsversorgung vorgesehen sind. Des Weiteren liegt diesem Änderungsverzeichnis der Antrag auf Reduzierung der Investitionen für die Flüchtlingsunterbringung zugrunde. Dies bedeutet, dass der Planansatz des HH-Entwurfs von 20,000 Mio. EUR auf 12,000 Mio. EUR verringert wurde. Damit beträgt die Kreditermächtigung rd. 18,852 Mio. EUR (inklusive 12,000 Mio. EUR für die GU-Investitionen) bei einem gleichen Liquiditätsverlust (- 13,100 Mio. EUR) wie beim Änderungsverzeichnis 1.b). Die Gesamtverschuldung liegt am bei rd. 187,600 Mio. EUR bzw. bei 175,600 Mio. EUR. 4.3 Kreisumlagehebesatz 32,5 v. H. (Anlage 3.a) Antrag SPD-Fraktion Bei dieser Variante liegt das ordentliche Ergebnis wie bei Nr. 4.2 bereits ausgeführt lediglich bei 1,669 Mio. EUR und entspricht nicht den Finanzierungsleitlinien. Unter der gleichen Annahme wie bei den Änderungsverzeichnissen 1.b) und 2.b), dass die liquiden Mittel um -) 13,100 Mio. EUR abnehmen, ist eine Kreditermächtigung in Höhe von rd. 26,852 Mio. EUR notwendig. Hierin enthalten sind 20,000 Mio. EUR für die GU-Finanzierung. Damit ergibt sich eine Gesamtverschuldung zum Jahresende 2017 in Höhe von rd. 195,600 Mio. EUR bzw. 175,600 Mio. EUR. 4.4 Kreisumlagehebesatz 35,0 v. H. (Anlage 4.a) Die Republikaner beantragen einen Kreisumlagehebesatz in Höhe von 35,0 v. H. Dieser Hebesatz führt zu einem ordentlichen Ergebnis von rd. 19,521 Mio. EUR und liegt damit rd. 12,380 Mio. EUR über der Vorgabe der Finanzierungsleitlinie zur Eigenfinanzierung. Dadurch wäre eine Reduzierung der Kreditermächtigung auf rd. 8,999 Mio. EUR möglich, da auch diesem Änderungsverzeichnis die Maßgabe der Liquiditätsreduzierung von -) 13,100 Mio. EUR zugrunde liegt. Der Gesamtschuldenstand beträgt zum rd. 177,748 Mio. EUR bzw. 157,748 Mio. EUR.

16 Finanzplanungszeitraum 2018 bis 2020 Die Anpassung der Finanzplanung 2018 bis 2020 basiert auf dem Änderungsverzeichnis des Verwaltungsvorschlages (Anlage 1.a). Hierbei wurden im Finanzhaushalt folgende Maßnahmen in den Jahren 2018 bis 2020 aktualisiert: Ergänzungsbau Bodelschwinghschule: Mittelabfluss Schule für Kranke: Landesförderung (Mittelzufluss) K 1216 Umbau Knoten L 1192 ES-Berkheim (Festo-Knoten): Mittelabfluss Vermögensumlage Verband Region Stuttgart Stadtbahn Flughafen/Messe (U6): Mittelabfluss Darlehensneuaufnahmen und Tilgungen Die sich aus den o.g. Fortschreibungen ergebenden neuen Gesamtsummen des Mittelfristigen Finanzplans für den Finanzhaushalt sind in Anlage 7 dargestellt. 6. Zusammenfassung Bei der Einbringung des Haushaltsentwurfs 2017 hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass wesentliche Eckdaten für die Haushaltsplanung aufgrund des fehlenden Haushaltserlasses 2017 nicht bekannt sind und damit wesentliche Ertragspositionen auf Annahmen der Verwaltung beruhen. Wir haben auch darauf hingewiesen, dass die zu erwartenden Änderungen bis zur Verabschiedung eingearbeitet werden und Verbesserungen gegebenenfalls zu einer Reduzierung der Kreisumlage führen können. Durch die Haushaltsverbesserungen, insbesondere durch die Einigung der kommunalen Spitzenverbände mit dem Land, wird eine Senkung des Hebesatzes gegenüber dem Entwurf (34 v.h.) um einen Punkt möglich. Damit werden die Finanzierungsleitlinien nahezu eingehalten. Eine positive Entwicklung ist auch für das laufende Haushaltsjahr zu verzeichnen. Das Land erhöht den Kopfbetrag von 633 EUR auf 646 EUR, was eine Ertragsverbesserung von 5,5 Mio. EUR bedeutet. Darüber hinaus ergeben sich Wenigeraufwendungen im Bereich der Bauunterhaltung und dem Bereich des ÖPNV, sodass wir insgesamt mit einer Haushaltsverbesserung 2016 von rd. 10 Mio. EUR rechnen. Dieses positive Ergebnis 2016 ermöglicht es, dass wir in 2017 rd. 13,1 Mio. EUR aus der Liquidität zur Finanzierung der investiven Auszahlungen einsetzen können. Die Kreditermächtigung kann auf 23,3 Mio. EUR reduziert werden, wobei für die Herstellung von Gemeinschaftsunterkünften weiterhin 20 Mio. EUR reserviert sind. An dieser Stelle möchten wir nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Kreditaufnahmen für den Erwerb/Herstellung von Gemeinschaftsunterkünften nach Auffassung des Regierungspräsidiums die Leistungsfähigkeit des Landkreises nicht einschränken, und aufgrund der Finanzierungszusagen des Landes auch genehmigt werden. Nachdem daraus keine Belastungen des Kreishalts resultieren, sollte an der Veranschlagung auch keine Reduzierung vorgenommen werden, zumal dies die Kreisumlage nicht tangiert.

17 Bei einem Kreisumlagehebesatz von 32,5 v.h., wie von den Fraktionen Freie Wähler und SPD beantragt, beträgt der Überschuss im Ergebnishaushalt (Eigenfinanzierung) noch 1,6 Mio. EUR. Die Eigenfinanzierung von 1 Prozentpunkt wird nicht erreicht. Sie beträgt nur noch 0,2 Prozentpunkte. Damit sind die Finanzierungsleitlinien nicht mehr eingehalten. Die Folge hiervon ist eine Kreditermächtigung von 26,9 Mio. EUR. Bei der Fraktion der Freien Wähler beträgt die Kreditermächtigung 18,9 Mio. EUR. Die Differenz von 8 Mio. EUR resultiert aus der Reduzierung des Planansatzes für die Herstellung von Gemeinschaftsunterkünften von 20 Mio. EUR auf 12 Mio. EUR, die wie oben dargestellt keine Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt hat. Nachdem die Finanzierung der geplanten Baumaßnahmen (Albert-Schäffle- Schule, Sporthallen und Verwaltungsgebäude) über Kredite erfolgt, ist es zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Landkreises geboten, in guten Zeiten auf Kreditaufnahmen weitestgehend zu verzichten, und die Eigenfinanzierung zu stärken. Bei der Umsetzung des anstehenden Investitionsprogramms müssen wir darauf achten, dass die Verschuldung nicht wesentlich über 200 Mio. EUR liegt. Die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes wäre mit Sicherheit in Frage gestellt. Die Rechtsaufsicht achtet zurzeit verstärkt bei der Genehmigung von Kreditermächtigungen auf die Leistungsfähigkeit der Kommunen, d.h. können Zins und Tilgung auch in Zukunft bezahlt werden. Hinzuweisen ist auch darauf, dass in den derzeit guten Zeiten auch die Städte und Gemeinden von den Verbesserungen im Finanzausgleich profitieren. Auch sie bekommen höhere Schlüsselzuweisungen. Hinzu kommt, dass Städte und Gemeinden bereits seit 2015 höhere Umsatzsteueranteile erhalten. In 2017 bekommen die Gemeinden in Baden-Württemberg zusätzlich 143 Mio. EUR. Aus dem 5-Mrd.-Paket des Bundes zur Entlastung der Kommunen werden die Umsatzsteueranteile für die Gemeinden in 2018 um 263 Mio. EUR erhöht, und in den Jahren 2019 bis 2020 beträgt die Erhöhung 229 Mio. EUR p.a.. Für die Integrationskosten erhalten die Kommunen in B.-W. in den Jahren 2017 und Mio. EUR. Diese Gelder werden vom Land über den kommunalen Finanzausgleich an die Städte und Gemeinden weitergereicht. Das Land beteiligt sich auf freiwilliger Basis zur Bewältigung der Sondersituation aus den Flüchtlingszugängen des Jahres 2015 pauschal an den Integrationskosten der Gemeinden mit einem Betrag von EUR p.a. pro Person. Außerdem veranschlagt das Land in den Jahren 2017 und 2018 jeweils 70 Mio. EUR für entsprechende Integrationsförderprogramme im Sozialministerium. In den kommunalen Spitzenverbänden und beim Land allgemein heißt es, dass die Landkreise von den Entlastungen, welche die Gemeinden seit 2015 bekommen, ab 2017 durch die Kreisumlage profitieren. Nach einer Berechnung des Finanzministeriums vom Juli 2017 erhalten die Städte und Gemeinden im Landkreis Esslingen in 2017 insgesamt 15,5 Mio. EUR. Vor einigen Jahren haben wir noch von der fairen Finanzpartnerschaft gesprochen. Der Vorschlag der Verwaltung, die Kreisumlage auf 33 Prozentpunkte festzusetzen würde diesem Gedanken, angesichts der Haushaltsverbesserungen der Kommunen, Rechnung tragen.

18 Sonstiges Für die Verabschiedung des Haushaltsplanes 2017 in der Kreistagssitzung am 08. Dezember 2016 wird ein aktualisiertes Änderungsverzeichnis zusammen mit dem genauen Wortlaut der Haushaltssatzung und den erforderlichen Beschlüssen zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft nachgereicht (Vorlage Nr. 136a/2017). Heinz Eininger Landrat

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