Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät. UN-Kaufrecht. D. Vertragsschluss und AGB
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- Ilse Sachs
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1 UN-Kaufrecht D. Vertragsschluss und AGB 1
2 Übersicht I. Allgemeines II. Formfreiheit III. Auslegung und Zugangsprinzip IV. Handelsbräuche und Gepflogenheiten V. Das Vertragsangebot VI. Die Annahme VII. Einbeziehung und Kontrolle von AGB VIII.Incoterms zwischen Handelsbrauch und AGB 2
3 I. Allgemeines Das Haager Abschluss-Übereinkommen als Vorgänger Äußerer Konsens : Angebot und Annahme Ø keine consideration Ø Kein GewohnheitsR: Kfm. Bestätigungsschreiben E-Commerce AGB Andere Gültigkeitsvoraussetzungen Vorvertragliche Pflichten Beispiel: Sky Cast, Inc. v. Global Direct Distribution, LLC, US Dist.Ct. CISG-online Nr (2008) 3
4 II. Formfreiheit Art. 11 CISG: Allgemeiner Grundsatz Umfassende Formfreiheit Ø Keine Schriftform für Kaufverträge (Art. 161 russ.zgb) Ø Keine Schriftform ab $ o.ä. (Sec UCC) Ø Keine consideration Ø Keine parol evidence rule (sec UCC) Ø Beweisregeln (z.b. Art franz. Cciv) Vorbehalt nach Art. 12, 96 CISG Ø CISG-Formfreiheit (-) Ø IPR => Formstatut (Ortsrecht/Vertragsstatut), str., ob ggf. inkl. CISG 4
5 Beispielsfall: K (D) bestellt auf der Hannovermesse bei V (Russland) optische Geräte, die V für $ nach Leipzig liefern soll. Der Vertrag wird per Handschlag besiegelt und abends beidseitig per bestätigt. V verweigert später die Erfüllung und verweist auf den von Russland erklärten Vorbehalt nach Art. 96 CISG und Art. 161 russ ZGB, das für solche Verträge die (einfache) Schriftform vorschreibt. K klagt in Leipzig auf Lieferung. Zuständigkeit des LG Leipzig: Art. 7 Nr. 1 a) EuGVVO Anwendbarkeit des CISG Formfreiheit (Art. 11 CISG) => Art. 96 CISG Art. 11 I Rom I VO: Gültigkeit nach Ortsrecht (D) oder Vertragsstatut (RUS) 5
6 Formfreiheit (2) Vereinbarte Form Schriftform => Art. 13 CISG Abwandlung: K (D) bestellt auf der Hannovermesse bei V (Russland) optische Geräte, die V für $ nach Leipzig liefern soll. Się verabreden, dass K den Vertrag binnen 24 Stunden schriftlich bestätigen muss; das geschieht am selben Abend per , die V widerspruchslos hinnimmt. V verweigert später die Erfüllung und verweist auf 126 BGB und 160 russzgb, wonach jeweils eine eigenhändige Unterschrift nötigist. 6
7 III. Auslegung und Zugangsprinzip Wirksamkeit von Erklärungen mit Zugang (Art. 15 I usw. CISG) Zugang (Art. 24 CISG) Ø Mündlich => wenn gemacht Ø Sonstige => wenn zugestellt / delivered Ø Hilfspersonen beim Adressaten Ø Stellvertretung: Vollmachtstatut / Gesellschaftsstatut Auslegung: Parteierklärungen und verhalten Erkennbarer Wille des Erklärenden (Art. 8 I CISG) Subsidiär: Objektive Erklärungsbedeutung (Abs. 2) Berücksichtigung aller Umstände (Abs. 3) 7
8 IV. Handelsbräuche und Parteigepflogenheiten (Art. 9 CSG) Bindung von Handelsbräuchen bei Einigung Bindung von Gepflogenheiten Stillschweigende Einigungauf int. Handelsbräuche (Abs.2) Beispiel: V (AU) beliefert K (USA) jahrelang mit Chemikalien. K verweigert die Zahlung der letzten Lieferungen, da er sie nicht mehr verwendet und daher nicht gekauft habe. Die Vertragsklausel delivery to consignment bedeutetinternational: Kauf mit Verwendung. Nach Übung der Parteien kaufte K stets die gesamte Liefermenge, die Bezahlung war aber bis zur Verwendung gestundet. Treibacher Industrie, AG v. Allegheny Technologies Inc., US Court of Appeals (11th Cir.), cisg-online Nr = 464 F 3d 1235) 8
9 V. Das Vertragsangebot Angebot und Annahme => Einigung Art. 14 I CISG: Vorschlag zum Vertragsabschluss Ø an bestimmte Person(en) Ø mit Bindungswillen Ø Bestimmtheit/Bestimmbarkeit: Ware + Menge + Preis Spezifikationskauf (Art. 65 CISG) und Abruf Preisbestimmung (Art. 55 CISG) Ø Erosion der pretium certum-doktrin (Art C.civ.) Ø OGH v = CISG-online Nr. 117 Offerta/Invitatio an unbestimmten Personenkreis 9
10 V. Das Vertragsangebot (2) Wirksamkeit mit Zugang (Art. 15 I) Rücknahme bis Zugang (Art. 15 II) Widerruf bis Absendung der Annahme (Art. 16 I) Ausnahmen (Art. 16 II) Ø Unwiderruflichkeitserklärung zb Ø Disposition des Empfängers in vernünftigem Vertrauen 10
11 VI. Die Annahme Zustimmungserklärung (Art. 18 I) Ø auch durch schlüssiges Handeln Ø Nicht: Schweigen allein (OLG Köln v = CISG-online Nr. 127) Wirksamkeit mit Zugang (Art. 18 II 1, III) Ø Ausn.: Verzicht, Gepflogenheit, Handelsbrauch (OGH v = CISG-online Nr. 2438) Annahmefrist (Art 18 II 2, 3) Ø Bestimmte, sonst angemessene Frist Ø Mündlich: sofort Ø Berechnung: Art
12 VI. Die Annahme (2) Verspätete Annahme (Art. 21) Ø Heilung durch Billigungserklärung Ø Übermittlungsverzögerung Modifizierende Annahme (Art. 19) Ø Wesentlich: Ablehnung mit Gegenangebot Ø Unwesentlich: Beanstandung oder modifizierter Vertrag Ø Der umfangreiche Katalog wesentlicher Modifikationen Ø Anbietergünstige Modifikationen (OGH v = CISG-online Nr. 269) 12
13 VII. Einbeziehung und Kontrolle von AGB Keine Regelung in CISG Ø Einbeziehung nach Art. 14 ff. Ø Auslegung nach Art. 8 Ø Kontrolle: Art. 7 II => IPR => nat. Recht (Maßstab: CISG) Einbeziehung im Angebot Ø Hinweis Ø Zugänglichmachung (vor Annahme) (BGH v = CISG-online Nr. 617) Ø AGB auf Homepage (OLG Celle v = CISG-online Nr u.a.) Ø Hinterlegung bei Kamer van Koophandel (NL) Ø Vertragssprache Weltsprache (OGH v = CISG-online Nr. 828) 13
14 VII. Einbeziehung und Kontrolle von AGB (2) AGB in Annahme Kollidierende AGB battle of forms Ø Theorie des letzten Worts (last shot) Ø Restgültigkeit (knock-out) (BGH v = CISG-online Nr. 651) Inhaltskontrolle Ø Gültigkeitsregel (funktional) => IPR => nationales Recht Ø Kontrollmaßstab: CISG 14
15 VIII. Incoterms zwischen Handelsbrauch und AGB International Commercial Terms Ø Standard AGB Ø Handelsbrauch 15
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