Protokoll zur 5. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Born a. Darß

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1 Gemeindevertretung Born a. Darß Protokoll zur 5. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Born a. Darß Tag: Für diese Sitzung enthalten die Seiten Nr Beschlüsse Nr. 44/13 50/13 Ort: Borner Hof Beginn: Uhr Ende: Uhr 1 gez. Scharmberg Bürgermeister gez. Dieckmann Protokollantin Die Gemeindevertretung umfasst 11 Mitglieder. Anwesenheit anwesend entschuldigt unentschuldigt Frau Nicola Niebisch Herr Klaus Dieter Holtz Herr Hartmut Kafka Herr Albrecht Kiefer Herr Holger Becker Herr Sven Adam Herr Gerd Scharmberg Herr Erik Roepke Herrn Edwin Knopf Frau Antje Hückstädt Gäste: Frau Monika Koch, Leiterin des Hauptamtes Frau Rona Weiß, Leiterin des Amtes für Finanzen Herr Werner Witt, Finanzausschussvorsitzender Frau Retzlaff, Ostsee-Zeitung Tagesordnung öffentliche Sitzung: Vorlagen-Nr. 01 Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 02 Bericht des Bürgermeisters 03 Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem geschlossenen Teil der letzten Gemeindevertretersitzung und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 04 Einwohnerfragestunde 05 Änderungsanträge und Beschluss der Tagesordnung 06 Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung vom Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Born a. Darß für das Haushaltsjahr / Änderung zur Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde 5-37/13 Born 09 Wiederholung - Vorbereitung von Vorlagen zur Entscheidung für die Gemeindevertretung Born 5-31/13 BGM 10 Änderung der Hauptsatzung aufgrund der in der neuen Verordnung über die 5-48/13 Entschädigung der in den Gemeinde, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich Tätigen 11 Kindertagesstätte Storchennest Born a. Darß - Fördermittelantrag 5-49/13 12 Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters vom aus wichtigem 5-51/13 Grunde hier Führen eines Rechtsstreites wegen der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen im Rahmen des Zensus Informationen, Termine, Sonstiges

2 2 nichtöffentliche Sitzung: 14 Bauangelegenheiten aus dem Bauausschuss Gemeindliches Einvernehmen nach 36 Baugesetzbuch (BauGB) 15 Termine/Informationen Vorlagen-Nr. 5-50/13 öffentliche Sitzung: Vorlagen-Nr. 01 Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit Die Mitglieder der Gemeindevertretung waren durch Einladung unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen. Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren öffentlich bekannt gegeben. Bei Eröffnung der Sitzung wird festgestellt, dass Einwendungen nicht erhoben werden. Die Gemeindevertretung war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder zehn beschlussfähig. 02 Bericht des Bürgermeisters Aus gegebener Veranlassung hat der Bürgermeister die Kommunalaufsicht zu nachfolgenden Themen konsultiert und gibt einen umfassenden Bericht: Zu der Frage: ob gefasste Beschlüsse erst mit der Bestätigung des Protokolls Rechtskraft erlangen mit der Protokollbestätigung wird der Sitzungslauf, wie Ort, Zeit, Teilnehmer, Tagesordnung etc. bestätigt, jedoch nicht die gefassten Beschlüsse gefasste Beschlüsse können deshalb nach der Sitzung vom Bürgermeister und der Verwaltung umgesetzt werden, es sei denn, der Bürgermeister oder die ltd. Verwaltungsbeamtin stellen fest, dass gefasste Beschlüsse rechtswidrig sind. Dann kann die Umsetzung ausgesetzt werden und die Gemeindevertretung muss sich erneut mit dem Beschluss befassen. ob Bauangelegenheiten jedermann zugänglich sind und deshalb im öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln sind private Bauangelegenheiten sind schutzwürdige Angelegenheiten des Bauherren und müssen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden, es sei denn, der private Bauherr beantragt die Behandlung im öffentlichen Teil der Sitzung unmittelbar angrenzende Nachbarn zu einem privaten Bauprojekt können bei der Baubehörde Akteneinsicht beantragen; der Bauherr wird darüber benachrichtigt, stimmt der private Bauherr zu, kann auch Dritten die Akteneinsicht gewährt werden ob Befangenheit besteht, wenn ein Gemeindevertreter unmittelbarer Anlieger zu einem Bauprojekt ist und das Vorhaben in der Gemeindevertretung beraten wird ein Gemeindevertreter sollte sich für befangen erklären, wenn er mit seinem privaten Besitz unmittelbarer Anlieger an einem Grundstück ist, über dessen Bebauung in der Gemeindevertretersitzung beraten wird, da vor- oder nachteilige Wirkungen des Vorhabens zum Zeitpunkt der Beratung möglicherweise noch nicht erkennbar sind und nicht ausgeschlossen werden können. Dringlichkeit und Öffentlichkeit einiger Beschlüsse Dringlichkeitsanträge werden nur auf Antrag mit der Mehrheit der Gemeindevertretung (im Tagesordnungspunkt Änderungsanträge und Beschluss der Tagesordnung) beschlossen stellt sich im Zuge der Beratung eines Tagesordnungspunktes heraus, das schutzwürdige Belange Dritter betroffen sind, muss die weitere Beratung nichtöffentlich erfolgen; die Öffentlichkeit muss für den Teil der Beratung ausgeschlossen werden, (die Gäste müssen den Sitzungsraum verlassen und dürfen nach Beratung am weiteren öffentlichen Sitzungsverlauf wieder teilnehmen) Umgang mit den in Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit zur Kenntnis gelangten Informationen (lt. 23 Kommunalverfassung M-V) genaue Erläuterungen, wann es sich um schützenswerte Informationen handelt, gibt

3 Herr Scharmberg am Beispiel weitergereichter betriebswirtschaftlicher Zahlen an die SPD Ortsgruppe Darß, auf die er beim Besuch einer öffentlichen Veranstaltung der Partei aufmerksam wurde ergänzt werden die Erläuterungen durch Frau Koch den Gemeindevertretern in Ausübung ihres Mandates zur Kenntnis gelangte Informationen dienen ausschließlich der Entscheidungsfindung und dürfen nicht weiter genutzt oder anderweitig verwendet werden, außer, es handelt sich um Informationen, die der Öffentlichkeit bereits aus anderen Anlässen bekannt gemacht wurden Verstöße, z.b. die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht, aber auch andere Pflichtverletzungen sind lt. 172 Kommunalverfassung M-V sind zu ahnden Frau Koch: die Verwaltung wird alle amtsangehörigen Gemeinden über die Verfahrensweise unterrichten, die Bürgermeister werden über Verstöße unterrichtet und ggf. kann auch ein Ordnungsgeld verhängt werden lt. Urteil des Verwaltungsgerichts, haben Gemeindevertreter ein Recht auf Informationen, die zur Ausübung des Mandates benötigt werden, somit ist es möglich, dass selbst in der Gemeindevertretung zur differenzieren ist und sachkundigen Einwohnern in den Ausschüssen nur teilweise die Rechte der Gemeindevertreter zustehen 3 Offenkundige Irritationen zur Aufgabe der Staatskanzlei Herr Scharmberg informiert über den Versuch einer Bürgerinitiative, sich über die Staatskanzlei in Schwerin, in ein laufendes B-Planverfahren einzuschalten und so Druck auf beauftragte Planungsbüros auszuüben; er weist darauf hin, dass die kommunale Selbstverwaltung eines der höchsten Rechtsgüter der Gemeinden ist und zeigt an, dieser Einflussnahme bei der Leitung der Staatskanzlei nachzugehen; so wird es nicht hingenommen werden, dass die Staatskanzlei in ein Verfahren eingreift, das nach bundesrechtlichen Normen durchgeführt wird und diesen zu genügen hat ebenso im Zusammenhang mit einem laufenden B-Plan Verfahren, wurde der Leiter des Bauamtes, Herr Dann, durch den Gemeindevertreter Kiefer der Lüge bezichtigt, als dieser angab, geforderte Unterlagen nicht im Besitz zu haben; und auch dabei der Hinweis durch Herrn Kiefer, man würde über die Staatskanzlei ohnehin alles erfahren zum B-Plan Nr. 33 Holm es gab einen Termin am beim Amt für Raumordnung, neben dem Planungsbüro, dem Bauamt des Amtes Darß/Fischland haben auch der Bürgermeister und Herr Roepke als 1. Stellv. Bürgermeister teilgenommen Abnahme der Chausseestraße ist erfolgt angedacht ist ein Straßenfest Einladung durch eine Postwurfsendung und evtl. eine Pressemitteilung am um 15 Uhr soll die offizielle Eröffnung der Straße gefeiert werden Wie gehen wir mit einem Bürgermeister um, der die Öffentlichkeit manipuliert? Manipulationen der Öffentlichkeit durch den Bürgermeister z.b. bei Informationen zum Holm Als Messlatte wird das Informationsfreiheitsgesetz angesetzt Herr Scharmberg: bei schützenswerten Daten Dritter ist eine Veröffentlichung oder Weitergabe nicht gestattet Herr Scharmberg: Der Öffentlichkeit werden Informationen dann gegeben, wenn sie vorliegen und in einem B-Planverfahren nach planungsrechtlichen Schritten, die klar definiert sind; beispielsweise die frühzeitige Bürgerbeteiligung Wenn die öffentliche Meinung manipuliert wird, dann durch diejenigen, die vorgeben Informationen zu haben. Zur Anschuldigung gegenüber Herrn Dann: - das ist eine Unterstellung von Herrn Dann, das stimmt so nicht 03 Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem geschlossenen Teil der letzten Gemeindevertretersitzung und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde Durch den Bürgermeister werden die in nichtöffentlicher Sitzung der Gemeindevertretung vom gefassten Beschlüsse gemäß 31 (3) KV M-V bekannt gegeben.

4 4 04 Einwohnerfragestunde Entsorgung/Beseitigung von Laub in Born (Beschilderung beim Baustoffhandel - Laub nicht ohne Genehmigung hinterlassen! ) Herr Scharmberg: es gibt einige kleine Unternehmen im Ort die Laub entsorgen es sind Behälter (Säcke) in der Kurverwaltung gegen ein Entgelt erhältlich und die Entsorgung kann dann durch die Kurverwaltung erfolgen (vor das Grundstück stellen) Schild sollte Überarbeitet werden und eindeutiger sein 05 Änderungsanträge und Beschluss der Tagesordnung Antrag Herr Roepke stellt den Antrag, im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung einen Tagesordnungspunkt zum Thema Arbeit der Gemeindevertretung aufzunehmen. Antrag fordert die umfangreiche Erläuterung über das B-Planverfahren des Holmes im öffentlichen Teil dieser Sitzung Begründung: der Bauausschuss der Gemeinde Born hat noch nicht über das B- Planverfahren beraten und die Öffentlichkeit sollte unterrichtet werden Herr Scharmberg: sie haben die Plananzeige für den B-Plan-Nr. 33 Holm erhalten, wenn es was so weit ist, wird der entsprechende Planungsschritt eingeleitet die Planung wurde bereits in den Nachbargemeinden in den jeweiligen Bauausschüssen beraten, jedoch nicht im Bauausschuss der Gemeinde Born Herr Scharmberg: den Gemeinden und TöB s ist die Plananzeige zur ersten Äußerung zugeleitet worden Herr Scharmberg wiederholt: es läuft ein Planverfahren mit klaren Vorschriften und nach diesen wird verfahren Herr Scharmberg: Sie können als Fraktionsvorsitzender Anträge im Bauausschuss stellen Herr Holtz: unterstütz Herrn Kiefer bei seinem Antrag zeigt an, dass es Befangenheiten gemäß 24 Kommunalverfassung in der Angelegenheit Holm geben würde Herr Holtz auf Nachfrage es wird in der Angelegenheit die Befangenheit von Herrn Scharmberg und Frau Nibisch geprüft Abstimmung zum Antrag von Herrn Kiefer: Herr Holtz erklärt seine Befangenheit und nimmt im Publikum Platz. Es wurde festgestellt, dass zum Antrag eine neue Abstimmung erfolgen muss, da der Hinweis kam, dass Herr Becker ebenfalls befangen ist. Herr Holtz und Herr Becker erklären ihre Befangenheit und nehmen im Publikum Platz. Es nehmen acht Gemeindevertreter an der Abstimmung zum Antrag von Herrn Kiefer teil. Abstimmungsergebnis zum Antrag von Herrn Kiefer: anwesende Vertreter 8 ja nein Enthaltungen Die Tagesordnung wird mit vorstehender Änderung bestätigt.

5 ja nein Enthaltungen Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung vom Das Protokoll der 4. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung vom wird in der vorliegenden Fassung bestätigt. Gesetzlich gewählte Vertreter 11 ja nein Enthaltungen Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Born a.darß für das Haushaltsjahr /13 Herr Scharmberg erläutert die Beschlussvorlage. Fragen zur Angelegenheit Rechtsstreit des Amtes Was ist da passiert und wer kann disziplinarisch zur Verantwortung gezogen werden? Herr Scharmberg: berichtet über die Angelegenheit (Personalangelegenheiten eines Beamten) Bericht über die Klage auf Schadensersatz und ein evtl. Fehlverhalten der ersten Anwaltskanzlei Kann der ehrenamtliche Amtsvorsteher (von damals) in die Verantwortung gezogen werden? Frau Koch: berichtet über die Angelegenheit und das bereits 12 Prozesse beführt und auch gewonnen wurden Herr Scharmberg: ergänzt die Erläuterungen von Frau Koch und berichtet über die Beantragung der Zulassung der Revision beim Bundesgerichtshof Herr Witt: berichtet über die Finanzausschussberatungen bzgl. des 1. Nachtragshaushaltes. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Born beschließt in ihrer Sitzung am die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 wie folgt: gegenüber bisher EUR erhöht um EUR vermindert um EUR nunmehr auf EUR 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf./ / b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf./ / die Einstellung in Rücklagen auf die Entnahmen aus Rücklagen auf das Jahresergebnis nach Veränderung

6 der Rücklagen auf./ / im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf / b) die außerordentlichen Einzahlungen auf die außergewöhnlichen Auszahlungen auf der Saldo der außergewöhnlichen Einund Auszahlungen auf c) die Einzahlung aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlung aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf./ / d) die Einzahlungen auf Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanztätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf./ / Seite: 5/6 Beschluss-Nr.: 44/13 X waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen* haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung * zutreffendes bitte ankreuzen Änderung zur Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Born 5-37/13 Herr Scharmberg erläutert die Beschlussvorlage. Der Satz soll im Einvernehmen aller amtsangehörigen Bürgermeister sowie mit der Verwaltung einheitlich auf 16 % erhöht werden. hält Gegenrede; die touristischen Lasten werden ungerecht aufgeteilt Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Born a. Darß beschließt in ihrer Sitzung am die 2. Änderung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer. Gesetzlich gewählte Vertreter Seite: 6 Beschluss-Nr.: 45/13 X waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen* haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung

7 * zutreffendes bitte ankreuzen 7 Herr Witt: aus der Finanzausschuss-Sitzung bzgl. der Beratung zur Zweitwohnungssteuer - es sollte der 4 gestrichen werden Herr Scharmberg: liest die Begründung der Beschlussvorlage vor, es handelte sich nur um ein Wort, welches gestrichen werden sollte und das wurde entsprechend berücksichtigt 09 Wiederholung - Vorbereitung von Vorlagen zur Entscheidung für die Gemeindevertretung Born 5-31/13 BGM Herr Scharmberg erläutert den Anlass zur Wiederholung der bereits in nichtöffentlicher Sitzung beschlossenen Beschlussvorlage und erklärt, dass darin keinesfalls Handlungsvollmachten erteilt werden, sondern der Beschlusstext ausschließlich deklaratorischen Wert habe. Die beschriebene Aufgabenstellung für die Verwaltung und den Bürgermeister ist geltendes Recht und bestehende Pflicht. bestreitet den rein deklaratorischen Wert des Beschlusses, da es sich für ihn um einen Maklerauftrag handelt und sich die Frage stellt, wer denn die Maklercourtage bekommt. Gegen diese Ausführungen verwahren sich einige Gemeindevertreter entschieden. Herr Erlebach: Um beraten und entscheiden zu können, müssen wir wissen, ob es bereits Anbieter bzgl. des Holmes gibt und um welche Beträge geht es? Herr Scharmberg: Die Fragen können gerne beantwortet werden, aber da Rechte Dritter betroffen sind, muss dazu die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden und in nichtöffentlicher Sitzung die Beantwortung dieser Fragen erfolgen. Herr Holtz: stellt den daraufhin den Antrag, den Tagesordnungspunkt in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu verlegen, um dort diese Angelegenheit weiter zu beraten Hinweis vom Bürgermeister: da sich zeigt, dass Gemeindevertreter erst dann entscheiden können, wenn die im Raum stehenden Fragen beantwortet sind, müssen die Frage beantwortet werden. Sind davon schutzwürdige Interessen Dritter berührt, muss die Beantwortung in nichtöffentlicher Sitzung erfolgen. Deshalb muss die Sitzung unterbrochen und die Öffentlichkeit zeitweise ausgeschlossen werden. wir haben immer so gehandelt und haben die entsprechenden Beschlussvorlagen in den nichtöffentlichen Teil verlegt Herr Scharmberg: in der beschlossenen Tagesordnung ist festgelegt, den TOP 9 mit der Vorlage 5-31/13 im öffentlichen Teil der Sitzung zu beraten und zu beschließen. Wenn sich jetzt zeigt, dass offene Fragen unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten sind, muss die Öffentlichkeit zur Beantwortung der Fragen ausgeschlossen werden, der Beschluss aber kann erst nach Herstellung der Öffentlichkeit gefasst werden Herr Scharmberg hat die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Gäste haben den Sitzungsraum verlassen und haben sich nach unten in den Vorraum begeben. Herr Scharmberg stellt wieder die Öffentlichkeit her. Die Herren Becker und Holtz sind weiterhin befangen und nehmen im Publikum Platz. Herr Scharmberg berichtet über die im nichtöffentlichen Teil fortgesetzte Auseinandersetzung zu der Aussage von Herrn Kiefer, der Beschluss würde ein Maklervertrag sein und sich die Frage nach der Courtage stellen. Gleichzeitig gibt Herr Scharmberg bekannt, in dieser Angelegenheit die Strafanzeige erstatten zu wollen.

8 Bedauert seine missverständliche Äußerung. Die Aussage sollte so nicht rüberkommen, und keinesfalls sollte jemandem, auch nicht dem Bürgermeister, unrechtmäßiges Handeln unterstellt werden. Herr Scharmberg: Da Herr Kiefer die Äußerungen im gleichen Raum und vor gleichem Auditorium zurücknimmt, vor dem er sie aufgestellt hat, sieht er die Angelegenheit als erledigt an. 8 Beschluss: Die Gemeindevertretung bevollmächtigt den Bürgermeister und die Verwaltung des Amtes Darß/Fischland, mit Interessenten für den Erwerb von Flächen auf dem Holm in Verhandlungen zu treten, wenn die vorgetragene Interessenbekundung mit den Zielen des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Born oder der den späteren Planungsinhalten des aufgestellten B-Planes der Gemeinde Born im Einklang stehen. Ziel soll es sein, der Gemeindevertretung und ihren Ausschüssen beratungs- und entscheidungsreife Unterlagen vorzulegen Seite: 7/8/9 Beschluss-Nr.: 46/13 waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen* X haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung Herr Holtz Herr Becker * zutreffendes bitte ankreuzen Herr Becker und Herr Holtz nehmen wieder an der weiteren Sitzung teil. Es sind wieder 10 Gemeindevertreter anwesend. 10 Änderung der Hauptsatzung aufgrund der in der neuen Verordnung über die Entschädigung der in den Gemeinde, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich Tätigen 5-48/13 Herr Scharmberg erläutert die Beschlussvorlage. Frau Koch berichtet über die Richtlinie und die aktuelle Hauptsatzung. Es ist das höherrangige Gesetz anzuwenden. Die Entscheidung liegt bei der Gemeindevertretung. Herr Holtz: möchte bei den alten Sätzen (Beträgen) bleiben, Grund ist die derzeitige Haushaltslage Herr Scharmberg: es muss aber ein Beschluss gefasst werden Herr Roepke: schließt sich dem Vorschlag von Herrn Holtz an Herr Erlebach: schließt sich ebenfalls an Frau Koch: Satzungsänderung mit Beginn der nächsten Kommunalwahlen? Herr Scharmberg: Vorschlag: die Hauptsatzung sollte im April 2014 neu gefasst werden, denn dann müsse sich die neu gewählte Gemeindevertretung nicht gleich mit dem Beschluss für die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung befassen Beschluss:

9 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Born a. Darß beschließt in ihrer Sitzung am , dass die bisherigen gezahlten Beträge (die vor Inkrafttreten der neuen Entschädigungsverordnung gezahlt wurden) in Bezug auf die Regelungen in 8 Entschädigung der Hauptsatzung der Gemeinde Born a. Darß gezahlt werden sollen Seite: 9 Beschluss-Nr.: 47/13 X waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen* haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung * zutreffendes bitte ankreuzen 11 Kindertagesstätte Storchennest Born a. Darß - Fördermittelantrag 5-49/13 Herr Scharmberg präsentiert einige Bilder bzgl. des desolaten Zustandes der Kita und berichtet über die Fördermittel die beantragt werden sollen. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Born a. Darß fasst folgenden Beschluss: In den Haushaltsplan der Gemeinde Born a. Darß werden für 2014 die geplanten Gesamtkosten in Höhe von ,00 EUR für die Sanierung und Instandsetzung des Gebäudes der Kindertagesstätte eingestellt Seite: 10 Beschluss-Nr.: 48/13 X waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen* haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung * zutreffendes bitte ankreuzen 12 Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters vom aus wichtigem Grunde hier Führen eines Rechtsstreites wegen der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen im Rahmen des Zensus /13 Herr Scharmberg erläutert die Beschlussvorlage. Es gibt Unterschiede in der Feststellung zwischen der Meldebehörde und des Statistischen Amtes M-V - Zensus Auf die Jahre hochgerechnet, hat das Ausmaße auf die Schlüsselzuweisung usw. Um die Frist einzuhalten, ist eine Eilentscheidung des Bürgermeisters notwendig gewesen. Frau Koch: es laufen bereits Musterprozesse es wurde vorsorglich Klage eingereicht, um die Frist einzuhalten es besteht jederzeit die Möglichkeit von der Klage zurück zu treten und sich den Kosten zu entziehen

10 Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Born a. Darß genehmigt 39 Abs. 3 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit der Hauptsatzung der Gemeinde Born a. Darß die Eilentscheidung des Bürgermeisters der Gemeinde Born a. Darß, Herrn Scharmberg, den Rechtsstreit wegen der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen im Rahmen des Zensus 2011 durch eine Klage fortzuführen und für die anwaltliche Vertretung der Gemeinde Born a. Darß die Kanzlei Rode, Schulz und Partner, Rostock über eine Vollmacht zu beauftragen. Die in diesem Verfahren für 2013 voraussichtlich entstehenden Kosten in Höhe von ca ,00 werden als überplanmäßige Ausgabe beschlossen Seite: 10/11 Beschluss-Nr.: 49/13 X waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen* haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung * zutreffendes bitte ankreuzen 13 Informationen, Termine, Sonstiges am Donnerstag, d ab 15 Uhr findet bei der Kurverwaltung ein Straßenfest bzgl. der offiziellen Straßeneröffnung der Chausseestraße statt Treff im Borner Hof Kita hat die Bindung zum Ort gesucht und bringt sich in das Ortsgeschehen ein 125 jährige Fahnenweihe Tonnenbund nächstes Jahr wird alles etwas anders laufen Berichtet über die Sachbeschädigungen der Banner und die getätigten Anzeigen, diesbezüglich werde die Kriminalpolizei auch noch auf den Bürgermeister zukommen Nachruf Herr Parchow ist gestern verstorben Herr Parchow war jahrelang in der Gemeinde ehrenamtlich angergiert und hat auch in der Wendezeit die Gemeinde ehrenamtlich begleitet es wird ein Nachruf in Namen der Gemeindevertretung veranlasst Ende der öffentlichen Sitzung um Uhr.

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