Schalltechnisches Gutachten

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1 Schalltechnisches Gutachten zu den Geräuschemissionen und -immissionen hervorgerufen durch den Betrieb der vorhandenen abfallwirtschaftlichen Anlagen und einer geplanten Grünabfallaufbereitungs- und kompostierungsanlage mit Pflanzenkohleanlage und Hackschnitzelanlage auf dem Gelände der Deponie Eichelbuck in Freiburg Auftraggeber: ima Richter & Röckle GmbH & Co. KG Eisenbahnstraße Freiburg Datum des Gutachtens: Auftrag Nr.: Revision: A Umfang des Gutachtens: 24 Blatt Anhang 1: 3 Blatt Anhang 2: 20 Blatt Anhang 3: 3 Blatt

2 Auftrag Nr Gutachten vom Blatt 2 von 24 Inhaltsverzeichnis 1. Auftrag und Allgemeines 3 2. Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen 3 3. Anlagen- und Standortbeschreibung Standortbeschreibung Anlagenbeschreibung 4 4. Immissionsorte und zulässige Geräuschimmissionen 6 5. Durchführung der Untersuchung 7 6. Ermittlung der Geräuschemissionen Lkw-Aufkommen Fahr- und Rangiergeräusche Lkw Grünabfallaufbereitungsanlage Holztrockner, Pflanzenkohleanlage und Kompostierungsanlage Holzhackschnitzelfeuerungsanlage Müllumschlag, Kleinanlieferer, Kehrrichtanlage und Glasumschlag Speiserestehygienisierungsanlage und Turbinenanlage Container-Geräusche Spitzenpegel Berechnung der Geräuschimmissionen Schallausbreitungsberechnung Immissionspegel Beurteilungspegel Vergleich mit den zulässigen Werten Qualität der Prognose Zusammenfassung und Ergebnis der Untersuchung 22 Blatt Anhang 1 Bilder 2 Tabellen 3 Erläuterungen zu den Tabellen

3 Auftrag Nr Gutachten vom Blatt 3 von Auftrag und Allgemeines Die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Freiburg GmbH (ASF) beabsichtigt auf dem Betriebsgelände der Deponie Eichelbuck in Freiburg eine Grünabfallaufbereitungsanlage, eine Hackschnitzelanlage und eine Pflanzenkohleanlage zu errichten und zu betreiben. Dazu wird seitens der Stadt Freiburg der Bebauungsplan Nr , "Eichelbuck" aufgestellt. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sollen die im Betrieb der Deponie Eichelbuck hervorgerufenen Geräuschemissionen und -immissionen ermittelt und beurteilt werden. Dabei sollen die von den geplanten Anlagen (Grünabfallaufbereitungsanlage, Grünabfallkompostierungsanlage, Pflanzenkohleanlage, Hackschnitzelanlage etc.) und auch die von den bestehenden abfallwirtschaftlichen Betrieben (u.a. Müllumschlagstation, Speiserestevergärung, Kehrichtumschlaganlage) hervorgerufenen Geräuschimmissionen berücksichtigt werden. Die SGS-TÜV Saar GmbH wurde von der ima Richter & Röckle GmbH & Co. KG mit der Durchführung der entsprechenden Untersuchungen und der Erstellung des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens beauftragt. 2. Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Sämtliche für die vorliegende Untersuchung herangezogenen Grundlagen sind in Tabelle 1 im Anhang zusammengestellt. 3. Anlagen- und Standortbeschreibung 3.1 Standortbeschreibung Das Gelände der Deponie Eichelbuck liegt ca. 6 km nördlich der Innenstadt von Freiburg, direkt südlich der Bundesstraße 294. Das Gelände in der Umgebung der Deponie ist relativ eben, mit einer Höhe von ca. 210 m über NN (nördlich) bis ca. 220 m über NN (südlich). Der Deponiekörper hat am höchsten Punkt (Plateau) eine Höhe von ca. 270 m über NN. In der näheren Umgebung der Deponie befinden sich überwiegend bewaldete Flächen. Die nächstgelegene Wohnbebauung befindet sich in Freiburg- Benzhausen (nordwestlich), in Freiburg-Hochdorf (westlich), in der Gemeinde Vörstetten (nordöstlich) sowie in der Gemeinde Gundelfingen (südöstlich). Auf dem Plateau des Deponiekörpers sollen die Grünabfallaufbereitungsanlage und die Kompostierungsanlage, am Deponiefuß die Pflanzenkohleanlage und eine Holztrocknungsanlage errichtet werden, im südwestlichen Bereich des Deponiegeländes ist eine Holzhackschnitzelfeuerungsanlage geplant. Die vorhandenen Anlagen wie z.b. die Müllumschlaganlage, die Kehrrichtumschlaganlage, etc. befinden sich ebenfalls im südwestlichen und südlichen Bereich des Deponiegeländes.

4 Auftrag Nr Gutachten vom Blatt 4 von Anlagenbeschreibung Von der Ingenieurbüro Roth & Partner GmbH, Karlsruhe wurden Angaben zu den Betriebsdaten der geplanten und bestehenden abfallwirtschaftlichen Anlagen mitgeteilt. Im Folgenden werden die geplanten und bestehenden abfallwirtschaftlichen Anlagen der Deponie Eichelbuck aus schalltechnischer Sicht beschrieben. Eine detaillierte Betriebsbeschreibung kann den entsprechenden Antragsunterlagen zur Errichtung und zum Betrieb der geplanten und bestehenden Anlagen entnommen werden. Die Grünschnittaufbereitungs- und -kompostierungsanlage wird für eine Verarbeitungskapazität von ca t/a Grünschnitt, ca t/a Reisig und ca t/a Scheitholz geplant. Das Material soll per Lkw und Pkw angeliefert werden. Das angelieferte Material wird im Bereich des Eingangslagers Grünschnitt abgekippt und dort bis zur weiteren Verarbeitung zwischengelagert. Sobald genügend Grünschnitt und Reisig angesammelt wurde, wird das Material gehäckselt und anschließend gesiebt. Das Häckseln und Sieben findet an Werktagen in der Regel im Zeitraum von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Die abgesiebte Feinfraktion (krautiges Material) wird auf insgesamt vier Mieten aufgehäuft. Die Mieten sind mit einer Membrane abgedeckt und werden sauerstoffgesteuert belüftet. Die zur Belüftung der Mieten notwendigen Ventilatoren werden tagsüber und nachts durchgängig betrieben. Während des Rotteprozesses werden die Mieten einmal mit Hilfe eines Radladers umgesetzt. Die abgetrennte Grobfraktion aus dem Siebüberlauf wird der Holztrocknungsanlage zugeführt. Die Trocknungsanlage besteht aus zwei Containern. Die Trocknungsluft wird mit der Abwärme aus der Pflanzenkohleanlage erwärmt. Nach dem Trocknen wird das Material in der geplanten Hackschnitzelanlage eingesetzt. Eine abgetrennte Mittelfraktion wird in der Pflanzenkohleanlage karbonisiert. Das dabei entstehende Synthesegas wird in einem Flox-Brenner flammlos bei einer Betriebstemperatur ca C verbrannt. Die Trocknungsanlage, die Hackschnitzelanlage und die Pflanzenkohleanlage werden tagsüber und nachts durchgängig betrieben. Zum Beschicken des Häckslers und der Siebanlage, zum Umsetzen der Mieten und zum Beschicken des Trockners und der Pflanzenkohleanlage soll ein Radlader oder Bagger an Werktagen im Zeitraum von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Bereich des Plateaus und am Depiniefuß eingesetzt werden. Die im südwestlichen Bereich des Deponiegeländes geplante Holzhackschnitzelfeuerungsanlage (Feuerungswärmeleistung 500 kw) soll mit selbst hergestellten Holzhackschnitzeln befeuert werden. Die Holzhackschnitzelfeuerungsanlage soll tagsüber und nachts durchgängig betrieben werden.

5 Auftrag Nr Gutachten vom Blatt 5 von 24 Im südlichen Bereich des Deponiegeländes bestehen des Weiteren eine Müllumschlagstation, eine Speiserestehygienisierungsanlage, eine Glasumschlaganlage, eine Anlage zum Umschlag von Kehricht sowie eine Turbinenanlage. Die Anlieferung von Müll, Speiseresten, Altglas und Straßenkericht findet an Werktagen im Zeitraum von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Die Abfälle, das Altglas und der Straßenkehricht werden überwiegend per Lkw angeliefert. Die Abwärme aus der Turbinenanlage wird zur Hygienisierung der Speiseresteabfälle genutzt. Die Speiserestehygienisierungsanlage wird an Werktagen im Zeitraum von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr betrieben, die Turbinenanlage durchgängig tagsüber und nachts. Die Lage des Betriebsgeländes der Deponie Eichelbuck und der näheren Umgebung ist Bild 1 im Anhang zu entnehmen. In Bild 2 und 3 sind die Standorte der oben beschriebenen Anlagen im Bereich des Deponiegeländes dargestellt Maßgeblich für die von den abfallwirtschaftlichen Anlagen der Deponie Eichelbuck ausgehenden Geräuschemissionen und -immissionen sind die folgenden Vorgänge und Anlagen: Fahrgeräusche der Lkw und Pkw bei der Anlieferung und beim Abtransport von Grünschnitt, Holzhackschnitzeln, Abfällen, Altglas und Straßenkehricht Abkipp- und Beladegeräusche von Grünschnitt und Abfällen, etc. Geräusche beim Umsetzten von Abrollcontainern Betrieb des Grünschnittzerkleinerers und der Siebanlage Betrieb der Bagger und Radlader beim Be- und Entladen der Lkw oder beim Umsetzen der Kompostmieten, etc. Betrieb der geplanten Trocknungsanlage, Pflanzenkohleanlage und Holzhackschnitzelfeuerungsanlage sowie der bestehenden Turbinenanlage tagsüber und nachts. Die Speiserestehygienisierungsanlage wird nur im Zeitraum von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr betrieben. Die Geräusche der Mitarbeiter-Pkw beim Ein- und Ausparken sind als vernachlässigbar gegenüber den oben aufgeführten Geräuschvorgängen einzustufen und wurden daher in der vorliegenden Untersuchung nicht weiter betrachtet.

6 Auftrag Nr Gutachten vom Blatt 6 von Immissionsorte und zulässige Geräuschimmissionen Die dem Deponiegelände nächstgelegenen maßgeblichen Immissionsorte befinden sich nordöstlich in Vörstetten, südöstlich in Gundelfingen sowie westlich in Freiburg- Benzhausen und Freiburg-Hochdorf. In der vorliegenden Untersuchung wurden die folgenden Immissionsorte betrachtet: Immissionsort Lage Abstand zum Nr. Bezeichnung Deponiegelände in m 1 Mattenstraße 4 Vörstetten ca Steingrübleweg 6f Freiburg-Benzhausen ca Kandelblickstraße 12 Freiburg-Hochdorf ca Mühlenstraße 19 Gundelfingen ca Für die Immissionsorte wurde im Rahmen der Schallausbreitungsberechnung eine Höhe von 7,4 m über Boden (2. Obergeschoss) angesetzt. Nach Auskunft der Gemeinde Vörtstetten befindet sich der Immissionsort Nr. 1 nicht innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes. Der Flächennutzungsplan stuft den Bereich als Wohnbaufläche ein. Der Immissionsort Nr. 2 befindet sich nach Auskunft der Stadt Freiburg ebenfalls nicht innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes. Im Flächennutzungsplan wird dieser Bereich als gemischte Baufläche eingestuft. Der Immissionsort Nr. 3 liegt innerhalb des Geltungsbereiches eines Straßen- und Baufluchtenplanes, der keine Angaben zur Gebietseinstufung trifft. Im Flächennutzungsplan wird dieser Bereich als Wohnbaufläche eingestuft. Nach Auskunft der Gemeinde Gundelfingen befindet sich der Immissionsort Nr. 4 innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet West mit Erweiterung", der in diesem Bereich die Gebietsausweisung Mischgebiet festsetzt. Zur Beurteilung der durch die im Betrieb der Deponie Eichelbuck hervorgerufenen Geräuschimmissionen wurden an den Immissionsorten Nr. 1 und Nr. 3 die Immissionsrichtwerte der TA Lärm [1] für Allgemeine Wohngebiete und an den Immissionsorten Nr. 2 und Nr. 4 die Immissionsrichtwerte der TA Lärm [1] für Mischgebiete herangezogen. Nach Nummer 6.1 der TA Lärm [1] gelten die folgenden Immissionsrichtwerte: c) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags nachts 60 (A) 45 (A) d) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags nachts 55 (A) 40 (A)

7 Auftrag Nr Gutachten vom Blatt 7 von 24 Entsprechend der TA Lärm [1] gilt als Beurteilungszeitraum tagsüber der gesamte Zeitraum von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr (16 Stunden), nachts die lauteste Stunde zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die genannten Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 (A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 (A) überschreiten. Die Immissionsrichtwerte gelten gemäß TA Lärm [1] für die Summe der Geräuschimmissionen von Anlagen die nach TA Lärm zu beurteilen sind. Eine an den Immissionsorten vorhandene Vorbelastung ist bei der Beurteilung der hinzukommenden Geräuschimmissionen daher mit zu berücksichtigen. Nach Nr , Absatz 2 der TA Lärm [1] kann der von der zu beurteilenden Anlage verursachte Immissionsbeitrag als nicht relevant angesehen werden, wenn diese Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte um mindestens 6 unterschreitet. Des Weiteren kann nach Nr , Absatz 6 der TA Lärm [1] auf eine Bestimmung der Vorbelastung verzichtet werden, wenn die Geräuschimmissionen der zu beurteilenden Anlage die Immissionsrichtwerte um mindestens 6 (A) unterschreiten. Die Lage der Immissionsorte ist in Bild 1 im Anhang eingezeichnet. 5. Durchführung der Untersuchung Vom Auftraggeber bzw. von der Ingenieurbüro Roth & Partner GmbH, Karlsruhe wurden die Betriebszeiten der verschiedenen geplanten und bestehenden abfallwirtschaftlichen Anlagen sowie die Art und Menge der auf dem Deponiegelände umgeschlagenen Abfälle pro Jahr sowie die durchschnittliche Anzahl der Lkw bei der Anlieferung und der Abholung der Abfälle angegeben. In der vorliegenden Untersuchung wurde in einer Maximalabschätzung ein Tag mit einem gegenüber dem Mittel um 25 % höheren Lkw- Aufkommen betrachtet. Die Berechnung der Fahrgeräusche der Lkw erfolgte nach der Untersuchung der Hessischen Landesanstalt für Umwelt zu Lkw- und Ladegeräuschen [3] bzw. deren Aktualisierung durch das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie aus dem Jahr 2005 [4]. Im Fall des geplanten Grünschnittzerkleinerers, dem Abkippen und Aufladen von Abfällen sowie dem Umsetzen von Abrollcontainern wurden Geräuschemissionen von vergleichbaren Anlagen bzw. Vorgängen dem Merkblatt Nr. 25, Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von Lkw, des Landesumweltamt Nordrhein- Westfalen [5] sowie dem Technischen Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Anlagen zur Abfallbehandlung und -verwertung sowie Kläranlagen des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie [6] entnommen und in der Schallausbreitungsberechnung angesetzt. Im Fall der geplanten Siebanlage und der Betriebsgeräusche des Radladers lagen Messwerte von eigenen Messungen an vergleichbaren Anlagen vor.

8 Auftrag Nr Gutachten vom Blatt 8 von 24 Zu den bestehenden und geplanten abfallwirtschaftlichen Anlagen wurden von dem Ingenieurbüro Roth & Partner GmbH, Karlsruhe Angaben zu den Geräuschemissionen der relevanten Anlagenteile mitgeteilt, für einige der geplanten Anlagen lagen Herstellerangaben zu den Geräuschemissionen vor. In dem 3-dimensionalen Modell zur Schallausbreitungsberechnung wurden in einer Maximalbetrachtung keine abschirmenden Hallenwände oder Dächer der Umschlaghallen oder Anschüttwände im Bereich der Grünschnittanlage oder des Kehrrichtumschlages berücksichtigt. Die insgesamt an den Immissionsorten in der Nachbarschaft verursachten Geräuschimmissionen wurden durch eine Schallausbreitungsberechnung nach DIN ISO [2] ermittelt. Die Beurteilung der Geräuschimmissionen erfolgte gemäß der TA Lärm vom [1]. 6. Ermittlung der Geräuschemissionen 6.1 Lkw-Aufkommen Nach Angaben der Ingenieurbüro Roth & Partner GmbH ist im Betrieb der geplanten und bestehenden abfallwirtschaftlichen Anlagen der Deponie Eichelbuck mit folgendem durchschnittlichen täglichen Anliefer- und Abholverkehr zu rechnen: Anlage Grünschnittaufbereitung Anlieferung Abtransport Fahrzeugaufkommen 30 Pkw und Lkw / d 8 Lkw / d Hackschnitzelanlage Anlieferung 1 Lkw / d Müllumschlag Anlieferung Abtransport Speiserestehygienisierungsanlage Anlieferung Abtransport Kleinanlieferer Glasumschlag Kehrrichtanlage Anlieferung Abtransport Anlieferung Abtransport Anlieferung Abtransport 59 Lkw / d 4 Lkw / d 2 Lkw / d 2 Lkw / d 7 Pkw / d 3 Lkw / d 8 Lkw / d 2 Lkw / d 5 Lkw / d 1 Lkw / d Zur Betrachtung eines Tages mit einer hohen Auslastung wurde das angegebene Fahrzeugaufkommen um 25% erhöht und auf ganzzahlige Werte aufgerundet. Im Sinne einer Maximalbetrachtung wurde das angegebene Pkw-Aufkommen dem Lkw-Aufkommen zugerechnet.

9 Auftrag Nr Gutachten vom Blatt 9 von 24 Daraus ergeben sich die in der folgenden Tabelle aufgeführten Lkw-Fahrten, die in der Schallausbreitungsberechnung der vorliegenden Untersuchung angesetzt wurden. Fahrzeugaufkommen für Schallausbreitungsberechnung Anlage Lkw / d Grünschnittaufbereitung 48 Hackschnitzelanlage 2 Müllumschlag 79 Speiserestehygienisierungsanlage 5 Kleinanlieferer 13 Glasumschlag 13 Kehrrichtanlage 8 Summe 168 Die Lkw gelangen von der Eichelbuckstraße über die im Süden liegende Einfahrt auf das Betriebsgelände der Deponie Eichelbuck. Die Zufahrt zur Grünschnittaufbereitung auf dem Plateau der Deponie erfolgt über den Rundweg, die Zufahrt zu den südlich und südwestlich liegenden Anlagen (Müllumschlag, Kleinanlieferer, Kehrrichtumschlag, Glasumschlag, etc.) über die am südlichen Deponiefuß liegenden Fahrwege. 6.2 Fahr- und Rangiergeräusche Lkw In der vorliegenden Untersuchung wurde davon ausgegangen, dass die Lkw zur Anlieferung und Abholung von Abfällen über die südliche Zufahrt auf das Deponiegelände fahren, auf der Lkw-Waage im Bereich der südlichen Zufahrt verwogen werden und von dort zu den jeweiligen Anlagen fahren um Abfälle abzukippen oder aufzuladen. Vor dem Ab- bzw. vor dem Aufladen der Abfälle wurde je Lkw noch ein Rangiervorgang im Bereich der jeweiligen Anlage berücksichtigt. Des Weiteren wurde davon ausgegangen, dass die Lkw vor dem Verlassen der Deponie noch einmal auf der Lkw-Waage verwogen werden und dann das Deponiegelände wieder über die südliche Zufahrt verlassen. Die Fahrstrecken der Lkw, die Rangierflächen und die Lage der Lkw-Waage sind in Bild 2 und 3 im Anhang eingezeichnet. Die mit den Fahrten der Lkw zur Anlieferung und Abtransport der Abfälle verbundenen Geräuschemissionen wurden auf der Grundlage der Untersuchung von Lkw- und Ladegeräuschen der Hessischen Landesanstalt für Umwelt [3] sowie deren Aktualisierung durch das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie aus dem Jahr 2005 [4] berechnet. In der folgenden Tabelle sind die in [4] auf eine Stunde und ein 1 m- Wegelement bezogenen Schallleistungspegel L WA ',1h der Fahrgeräusche von Lkw im ungünstigsten Lastzustand sowie die sich daraus für eine durchschnittliche Geschwindigkeit von 20 km/h ergebenden Schallleistungspegel L WA, differenziert nach ihrer Motorleistung, aufgeführt.

10 Auftrag Nr Gutachten vom Blatt 10 von 24 Leistungsklasse L WA ',1h in (A) L WA in (A) für Lkw < 105 kw für Lkw 105 kw Dem für die Schallausbreitungsberechnung verwendeten Programm [7] werden die Lkw-Fahrstrecke, die Bezugsgeschwindigkeit von 20 km/h und der o.g. Schallleistungspegel L WA der Fahrgeräusche vorgegeben. Das Programm berechnet aus der Länge der Fahrstrecke und der Geschwindigkeit die Einwirkzeit der Quelle. Die sich ergebende Zeitkorrektur DT wird schließlich bei der Immissionsberechnung berücksichtigt. In der vorliegenden Untersuchung wurden ausschließlich die Geräuschemissionen der größeren Leistungsklasse in der Schallausbreitungsberechnung angesetzt. Für den Vorgang Rangieren eines Lkw ist in [4] ein Schallleistungspegel von L W = 99 (A) angegeben, der in der Schallausbreitungsberechnung für jeden Lkw mit einer Dauer von jeweils zwei Minuten berücksichtigt wurde. Zur Berücksichtigung der im Bereich der Lkw-Waage bei der Verwiegung der Lkw auftretenden Geräuschemissionen wurden je Lkw zwei Rangiervorgänge ( 1 x Ein- und 1 x Ausfahrt) mit einer Dauer von einer Minute in der Schallausbreitungsberechnung angesetzt. 6.3 Grünabfallaufbereitungsanlage Für die Zerkleinerung des Grünschnitts im Bereich des Plateaus soll ein Shredder eingesetzt werden. Detaillierte Betriebsdaten zum geplanten Typ des Shredders lagen nicht vor. In dem Technischen Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Anlagen zur Abfallbehandlung und -verwertung sowie Kläranlagen [6] wird für das Betriebsgeräusch eines Shredders vom Typ Doppstadt AK 550 Multi II bei der Fein-Zerkleinerung von Holzabfällen ein Schallleistungspegel in Höhe von L WA,Shredder = 118 (A) angegeben, der in der vorliegenden Untersuchung für die Betriebsgeräusche des geplanten Shredders bei der Zerkleinerung Grünschnitt angesetzt wurde. Nach eigenen Erfahrungen sind die Betriebsgeräusche eines Shredders beim Zerkleinern von Material in der Regel nicht impulshaltig. Im vorliegenden Fall kann auf Grund der großen Entfernung des Anlagenstandortes zu den Immissionsorten eine Impulshaltigkeit der durch den Betrieb des Shredders hervorgerufenen Geräuschimmissionen sicher ausgeschlossen werden. Ein entsprechender Zuschlag wurde daher nicht vergeben.

11 Auftrag Nr Gutachten vom Blatt 11 von 24 Das zerkleinerte Material soll anschließend mit Hilfe einer Siebanlage in zwei Fraktionen aufgetrennt werden. Detaillierte Betriebsdaten zum geplanten Typ der Siebanlage lagen nicht vor. Im Rahmen von eigenen Messungen wurde für eine mobile Siebanlage vom Typ Portafill 2000 CT beim sieben von Kompost ein Schallleistungspegel von L WA = 103,4 (A) ermittelt. Gemäß den Angaben der Ingenieurbüro Roth und Partner GmbH wurde in der Schallausbreitungsberechnung der vorliegenden Untersuchung für die Betriebsgeräusche der geplanten Siebanlage ein Schallleistungspegel in Höhe L WA,Siebanlage = 105 (A) angesetzt. Im vorliegenden Fall kann auf Grund der großen Entfernung des Anlagenstandortes zu den Immissionsorten eine Impulshaltigkeit der durch den Betrieb der Siebanlage hervorgerufenen Geräuschimmissionen ebenfalls sicher ausgeschlossen werden. Ein entsprechender Zuschlag wurde daher nicht vergeben Zur Beschickung des Shredders und der Siebanlage sowie zum Umsetzen der Mieten der Kompostierungsanlage (siehe Kapitel 6.4) wird im Bereich des Plateaus ein Radlader eingesetzt. Im Rahmen von eigenen Messungen wurde für einen Radlader vom Typ Komatsu WA 320 mit einer 5,2 m³-schaufel beim Fahren, Aufnehmen von Holzhackschnitzeln mit der Schaufel und Abkippen der Hackschnitzel in einen Bunker ein Schallleistungspegel in Höhe von L WA,Radlader = 107,9 (A) zuzüglich eines Impulszuschlages in Höhe von K I = 3,2 ermittelt, der in der vorliegenden Untersuchung für die Betriebsgeräusche des Radladers auf dem Plateau der Deponie angesetzt wurde. Nach Angaben der Ingenieurbüro Roth & Partner GmbH werden im Bereich der Grünabfallaufbereitungsanlage entweder der Shredder oder die Siebanlage oder der Radlader zur Beschickung der beiden Anlagen bzw. zum Umsetzen der Mieten der Kompostierungsanlage im Zeitraum von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr betrieben. Damit ergibt sich eine maximale Betriebszeit dieser drei Anlagen von jeweils ca. 4 Stunden täglich. Im Rahmen einer Maximalbetrachtung wurden in der vorliegenden Untersuchung sowohl die Betriebsgeräusche des Shredders als auch die Betriebsgeräusche der Siebanlage und die Betriebsgeräusche des Radladers für jeweils acht Stunden in der Schallausbreitungsberechnung berücksichtigt.

12 Auftrag Nr Gutachten vom Blatt 12 von 24 In dem Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von Lkw [5] wird für das Abkippen von Erde, Lehm und steinigem Erdreich ein Schallleistungspegel in Höhe von L WA = 101,3 (A) zuzüglich eines Impulszuschlages K I in Höhe von 2,2 bei einer Dauer von 1,5 Minuten je Vorgang angegeben. Diese Geräuschemissionen wurden in der Schallausbreitungsberechnung der vorliegenden Untersuchung 38 Mal für die beim Abkippen des Grünschnitts auftretenden Geräusche berücksichtig (nach Angaben der Ingenieurbüro Roth & Partner GmbH durchschnittlich 30 Anlieferungen / Tag). 6.4 Holztrockner, Pflanzenkohleanlage und Kompostierungsanlage Entsprechend der Angaben der Ingenieurbüro Roth & Partner GmbH sowie des Herstellers der Planzenkohleanlage (PYREG GmbH) wurden der vorliegenden Untersuchung die in der folgenden Tabelle aufgeführten Geräuschemissionen in der Schallausbreitungsberechnung berücksichtigt. Anlage Schallleistungspegel L WA in (A) Holztrocknungsanlage 90 Anlagentechnik Pflanzenkohleanlage 73 Gebläse Pflanzenkohleanlage 85 Kamin Pflanzenkohleanlage 85 Gebläse Kompostierungsanlage 4 x 85 Die Geräuschemissionen wurden in der Schallausbreitungsberechnung durchgängig tagsüber und nachts angesetzt. Der Kamin der Pflanzenkohleanlage hat eine Höhe von 10,0 m über Grund. Zur Berücksichtigung der Unsicherheit der Lieferantenangaben wurden die in der Tabelle aufgeführten Geräuschmissionen pauschal um 2 erhöht (siehe Tabelle 3, Spalte num. Add. ). 6.5 Holzhackschnitzelfeuerungsanlage Entsprechend der Angaben der Ingenieurbüro Roth & Partner GmbH wurden für die im südwestlichen Bereich des Deponiegeländes geplante Holzhackschnitzelfeuerungsanlage die im Folgenden aufgeführten Geräuschemissionen berücksichtigt. Anlage Schallleistungspegel L WA in (A) Kamin Holzhackschnitzelfeuerungsanlage 90 sonstige Geräuschquellen Holzhackschnitzelfeuerungsanlage (z.b. Zu- und Abluftöffnung) 85

13 Auftrag Nr Gutachten vom Blatt 13 von 24 Der Kamin der Holzhackschnitzelfeuerungsanlage hat eine Höhe von 20,0 m über Grund. Zur Berücksichtigung der Unsicherheit wurden die in der Tabelle aufgeführten Geräuschmissionen pauschal um 2 erhöht (siehe Tabelle 3, Spalte num. Add. ). Entsprechend dem in der vorliegenden Untersuchung berücksichtigten Lkw-Aufkommen (siehe Kapitel 6.1) wurden im Fall der Holzhackschnitzel zwei Anlieferungen berücksichtigt. Für die beim Abkippen der Holzhackschnitzel hervorgerufenen Geräuschemissionen wurde der in dem Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von Lkw [5] für das Abkippen von Erde, Lehm und steinigem Erdreich angegebene Schallleistungspegel in Höhe von L WA = 101,3 (A) zuzüglich eines Impulszuschlages K I in Höhe von 2,2 mit der in [5] angegebenen Dauer von 1,5 Minuten je Vorgang insgesamt zwei Mal in der Schallausbreitungsberechnung angesetzt. Zusätzlich wurden zur Berücksichtigung der beim Handling der abgekippten Holzhackschnitzel hervorgerufenen Geräuschemissionen die Betriebsgeräusche eines Radladers beim Fahren, Aufnehmen und Abkippen von Holzhackschnitzeln in der Schallausbreitungsberechnung mit einem Schallleistungspegel in Höhe von L WA,Radlader = 107,9 (A) zuzüglich eines Impulszuschlages in Höhe von K I = 3,2 über einen Zeitraum von einer Stunde tagsüber angesetzt. 6.6 Müllumschlag, Kleinanlieferer, Kehrrichtanlage und Glasumschlag Die Abfälle werden an die Standorte des Müll- und Glasumschlages, an die Kehrrichtanlage sowie an die Abladestelle für Kleinanlieferer angeliefert und dort entladen. Das von der Ingenieurbüro Roth & Partner GmbH angegebene durchschnittliche tägliche Fahrzeugaufkommen zur Anlieferung der Abfälle kann der Tabelle in Kapitel 6.1 der vorliegenden Untersuchung entnommen werden. Kleinanlieferer liefern die Abfälle in der Regel per Pkw an, die Entladung der Pkw erfolgt per Hand. Im Sinne einer Maximalbetrachtung wurden im Fall der Kleinanlieferer jedoch die gleichen Geräuschvorgänge und -emissionen wie für den Müllumschlag angesetzt (Anlieferung per Lkw und Abkippen des Mülls aus dem Lkw). Es ergeben sich die in der folgenden Tabelle aufgeführten Häufigkeiten der Abkippvorgänge, die in der Schallausbreitungsberechnung der vorliegenden Untersuchung berücksichtigt wurden. Anlage Anzahl Abkippvorgänge Müllumschlag 74 Kleinanlieferer 9 Glasumschlag 10 Kehrrichtanlage 7

14 Auftrag Nr Gutachten vom Blatt 14 von 24 Für das Abkippen von Müll im Bereich der Halle Müllumschlag und im Bereich der Kleinanlieferer wurde der in dem Technischen Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Anlagen zur Abfallbehandlung und -verwertung sowie Kläranlagen [6] für das Abkippen von Mischschutt aus einem Lkw angegebene Schallleistungspegel in Höhe von L WA = 102,0 (A) zuzüglich eines Impulszuschlages in Höhe von 8,0 mit der in [6] angegebenen Dauer von 1,5 Minuten je Vorgang in der Schallausbreitungsberechnung berücksichtigt. In dem Technischen Bericht [6] wird für das Abkippen von Glas aus einen Container ein Schallleistungspegel in Höhe von L WA = 120,0 (A) zuzüglich eines Impulszuschlages in Höhe von 5,0 angegeben. Diese Geräuschemissionen wurden in der Schallausbreitungsberechnung im Bereich des Glasumschlages mit der in [6] angegebenen Dauer von 1,5 Minuten je Vorgang berücksichtigt. Für das Abkippen von Straßenkehricht wurde der in dem Leitfaden [5] für das Abkippen von Erde, Lehm und steinigem Erdreich angegebene Schallleistungspegel in Höhe von L WA = 101,3 (A) zuzüglich eines Impulszuschlages K I in Höhe von 2,2 mit der in [5] angegebenen Dauer von 1,5 Minuten je Vorgang im Bereich der Kehrrichtanlage in der Schallausbreitungsberechnung angesetzt. Zur Beladung der abtransportierenden Lkw mit Müll, Glas und Straßenkehrrcht wird nach Angaben der Ingenieurbüro Roth & Partner GmbH ein Bagger eingesetzt. In dem Technischen Bericht [6] wird für das Verladen der Restmüllfraktion mit einem Radlader und einem Bagger in einen Großraumcontainer ein Innenpegel (Verladehalle mit Betonwänden, offenen Toren und Rauch-Wärme-Abzügen im Dach) in Höhe von 82 (A) angegeben. Aus den ebenfalls angegebenen Raumabmessungen wurde nach VDI 2571 [8] unter Berücksichtigung einer Nachhallzeit von 2 Sekunden ein Schallleistungspegel in Höhe von L WA = 105,5 (A) berechnet. Dieser Schallleistungspegel wurde in der vorliegenden Untersuchung zzgl. des in [6] aufgeführten Impulszuschlages in Höhe von K I = 4 für den Betrieb des Baggers im Bereich der Müllumschlaganlage und der Kleinanlieferer durchgängig für einen Zeitraum von elf Stunden angesetzt.

15 Auftrag Nr Gutachten vom Blatt 15 von 24 In dem Technischen Bericht [6] wird für das Beladen von Lkw mit Glasscherben durch einen Radlader ein Schallleistungspegel in Höhe von L WA = 106,0 (A) zuzüglich eines Impulszuschlages von 5,0 angegeben. Diese Geräuschemissionen wurden in der Schallausbreitungsberechnung insgesamt drei Mal mit einer Dauer von je 0,5 Stunden angesetzt. Zur Berücksichtigung der bei der Beladung von Lkw im Bereich der Kehrrichtanlage hervorgerufenen Geräuschemissionen wurde der in dem Leitfaden [5] für das Beladen eines Lkw durch einem Radlader mit Erde und Sand angegebene Schallleistungspegel in Höhe von L WA = 101,6 (A) zuzüglich eines Impulszuschlages K I in Höhe von 4,6 zwei Mal mit einer Dauer von 0,5 Stunden je Vorgang in der Schallausbreitungsberechnung angesetzt. 6.7 Speiserestehygienisierungsanlage und Turbinenanlage Die Speiserestehygienisierungsanlage und die Turbinenanlage befinden sich im südwestlichen Bereich des Deponiegeländes. Entsprechend der Angaben der Ingenieurbüro Roth & Partner GmbH sowie nach Erfahrungswerten von vergleichbaren Anlagen wurden für diese Anlagen die im Folgenden aufgeführten Geräuschemissionen berücksichtigt. Anlage Schallleistungspegel L WA in (A) Speiserestehygienisierungsanlage: Kamin 90 Speiserestehygienisierungsanlage: sonstige Geräuschquellen (z.b. Zu- und Abluftöffnung) 85 Turbinenanlage: Kamin 98 Turbinenanlage: sonstige Geräuschquellen (z.b. Zu- und Abluftöffnung) Der Kamin der Speiserestehygienisierungsanlage hat eine Höhe von 16,5 m über Grund, der Kamin der Turbinenanlage eine Höhe von 10,0 m über Grund. Zur Berücksichtigung der Unsicherheit wurden die in der Tabelle aufgeführten Geräuschmissionen pauschal um 2 erhöht (siehe Tabelle 3, Spalte num. Add. ). Die Speiserestehygienisierungsanlage wird nur im Zeitraum von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr betrieben. Dementsprechend wurden die Geräuschemissionen der Anlage über elf Stunden im Beurteilungszeitraum Tag in der Schallausbreitungsberechnung angesetzt. Die Geräuschemissionen der Turbinenanlage wurden dagegen durchgängig tagsüber und nachts angesetzt. 90

16 Auftrag Nr Gutachten vom Blatt 16 von Container-Geräusche Des Weiteren finden nach den Angaben der Ingenieurbüro Roth & Partner GmbH im Bereich der Grünabfallaufbereitungsanlage auf dem Plateau des Deponiegeländes und im Bereich der Müllumschlaganlage im Rahmen der Anlieferung und des Abtransportes von Material täglich mehrere Containerwechselvorgänge statt. In der vorliegenden Untersuchung wurden entsprechend den Angaben der Ingenieurbüro Roth & Partner GmbH jeweils zwei Aufnahme- und Absetzvorgänge von Abrollcontainern im Bereich der Grünabfallaufbereitungsanlage auf dem Plateau der Deponie und jeweils fünf Aufnahme- und Absetzvorgänge von Abrollcontainern im Bereich der Müllumschlaganlage in der Schallausbreitungsberechnung angesetzt. In dem Leitfaden [5] werden für das Aufnehmen und Absetzen von Abrollcontainern ein Schallleistungspegel in Höhe von L WA = 104,9 (A) zuzüglich eines Impulszuschlages von K I = 6,5 angegeben. Die mittlere Zeitdauer der Vorgänge beträgt nach [5] 1,2 Minuten. Diese Geräuschemissionen wurden in der Schallausbreitungsberechnung mit den oben angegebenen Häufigkeiten im Bereich der Grünabfallaufbereitungsanlage und im Bereich der Müllumschlaganlage angesetzt. Die Lage aller Geräuschquellen ist in den Bildern 1 bis 2 im Anhang eingezeichnet. Der spektrale Verlauf der Geräuschemissionen aller Anlagen und Vorgänge in Oktavbandbreite für die Frequenzen von 63 Hz bis 8 khz kann Tabelle 3 im Anhang entnommen werden. 6.9 Spitzenpegel Auf Grund der großen Entfernung des Deponiegeländes zu den betrachteten Immissionsorten wurde auf eine Untersuchung der an den Immissionsorten hervorgerufenen Spitzenpegel verzichtet. Es kann ausgeschlossen werden, dass im Betrieb der Deponie Eichelbuck hervorgerufene kurzzeitige Geräuschspitzen die an den Immissionsorten zulässigen Werte überschreiten.

17 Auftrag Nr Gutachten vom Blatt 17 von Berechnung der Geräuschimmissionen 7.1 Schallausbreitungsberechnung Entsprechend den Vorgaben der TA Lärm [1], Anhang A, Abschnitt A wurde die Schallausbreitungsberechnung nach der Norm DIN ISO , Entwurf September 1997 [2], durchgeführt. Der Schallausbreitungsberechnung wurden folgende Parameter vorgegeben: Rel. Feuchte: 70 % Temperatur: 10 C Im Sinne einer Maximalbetrachtung wurde für die Berechnung der meteorologischen Korrektur C met nach DIN ISO ein pauschaler Wert von C 0 = 0 angenommen. Die meteorologische Korrektur ergibt sich damit zu 0. Dem Berechnungsprogramm [7] wurde ein digitales Geländemodell mit dem Deponiegelände sowie dem umliegenden Gelände mit den Immissionsorten vorgegeben. Die Bodendämpfung wurde nach dem alternativen Verfahren der DIN ISO [2] unter Verwendung der Gleichung 10 berechnet. 7.2 Immissionspegel Die Schallausbreitungsberechnung auf Basis der in Kapitel 6 aufgeführten Geräuschemissionen ergab die folgenden Immissionspegel über den Beurteilungszeitraum von 16 Stunden tagsüber und in der lautesten Nachtstunde an den betrachteten Immissionsorten durch den Betrieb der bestehenden und geplanten abfallwirtschaftlichen Anlagen auf dem Gelände der Deponie Eichelbuck in Freiburg. Immissionsort Lage Immissionspegel in (A) Nr. Bezeichnung tags nachts 1 Mattenstraße 4 Vörstetten 35,3 18,0 2 Steingrübleweg 6f Freiburg-Benzhausen 32,3 21,2 3 Kandelblickstraße 12 Freiburg-Hochdorf 31,8 21,0 4 Mühlenstraße 19 Gundelfingen 31,6 20,3 Die Daten der Schallausbreitungsberechnung sind den folgenden Tabellen im Anhang zu entnehmen: Tabelle 2 Tabelle 3 Tabelle 4a - 4d Tabelle 5a - 5d Spektren Geräuschemissionen der Deponie Eichelbuck tagsüber und nachts Geräuschimmissionen an den Immissionsorten tagsüber Geräuschimmissionen an den Immissionsorten nachts

18 Auftrag Nr Gutachten vom Blatt 18 von Beurteilungspegel Der Beurteilungspegel ergibt sich aus dem Mittelungspegel der Geräuschimmission über die Beurteilungszeit und Zuschlägen für Impulshaltigkeit Ton- oder Informationshaltigkeit Zeiten mit erhöhter Empfindlichkeit tagsüber sowie der meteorologischen Korrektur C met. Der Beurteilungszeitraum tagsüber beträgt gemäß TA Lärm [1] 16 Stunden in der Zeit zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr. Während des Nachtzeitraumes von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr wird zur Beurteilung der Geräuschimmissionen die lauteste Nachtstunde herangezogen. Zuschlag für Impulshaltigkeit Die Geräuschemissionen beim Abkippen, und Aufladen des Grünschnitts und der Abfälle sowie die Geräuschemissionen der Containerwechsel sind impulshaltig. Die Impulshaltigkeit der Geräusche wird in den verwendeten Emissionsansätzen jedoch bereits berücksichtigt und ist damit in den berechneten Immissionspegeln enthalten, so dass ein weiterer pauschaler Zuschlag nicht erforderlich ist. Zuschlag für Ton- oder Informationshaltigkeit Die Geräusche des Lkw-Verkehrs sowie die im Betrieb der bestehenden und geplanten abfallwirtschaftlichen Anlagen der Deponie Eichelbuck hervorgerufenen Geräusche (Betriebsgeräusche Bagger und Radlader, Aufnehmen und Absetzen von Containern, Betrieb des geplanten Zerkleinerers und der geplanten Siebanlage) sind in der Regel nicht ton- oder informationshaltig. Bei einer Ausführung nach dem Stand der Lärmminderungstechnik sind von den stationären Geräuschquellen der geplanten Pflanzenkohleanlage, der geplanten Holztrocknungsanlage, der geplanten Kompostierungsanlage und der geplanten Holzhackschnitzelfeuerungsanlage ebenfalls keine tonhaltigen Geräuschimmissionen zu erwarten. Ein entsprechender Zuschlag wurde daher nicht berücksichtigt.

19 Auftrag Nr Gutachten vom Blatt 19 von 24 Zuschlag für Zeiten mit erhöhter Empfindlichkeit Für folgende Zeiten ist gemäß TA Lärm [1] bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag zu berücksichtigen: 1. an Werktagen 06:00-07:00 Uhr, 20:00-22:00 Uhr 2. an Sonn- und Feiertagen 06:00-09:00 Uhr, 13:00-15:00 Uhr, 20:00-22:00 Uhr. Der Zuschlag beträgt 6. Er ist in reinen und allgemeinen Wohngebieten, nicht jedoch in Misch- oder Gewerbe- bzw. Industriegebieten anzuwenden. Die Immissionsorte Nr. 1 und Nr. 3 befinden sich in Bereichen die als Allgemeines Wohngebiet eingestuft wurden. Die Betriebszeiten der Deponie Eichelbuck liegen an Werktagen von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr und somit außerhalb der Ruhezeiten. Ein Zuschlag für die Einwirkung in Zeiten mit erhöhter Empfindlichkeit wurde daher für die in diesem Zeitraum stattfindenden Geräuschvorgänge (Betrieb Zerkleinerer und Siebanlage, Abkipp- und Ladegeräusche durch Radlader und Bagger, Geräusche durch Lkw-Verkehr und Betrieb der Speiserestehygienisierungsanlage) nicht vergeben. Für die stationären Geräuschquellen die tagsüber und nachts durchgängig betreiben werden (Pflanzenkohleanlage, Holztrocknungsanlage, Holzhackschnitzelfeuerungsanlage, Kompostierungsanlage und Turbinenanlage) wurde ein Zuschlag für Einwirkung in Zeiten mit erhöhter Empfindlichkeit in Höhe von K R = 1,9 bereits in der Schallausbreitungsberechnung entsprechend der Gebietsausweisung an den Immissionsorten Nr. 1 und Nr. 3 berücksichtigt (siehe Spalte +RT der Tabellen 5a - 5d). Meteorologische Korrektur C met In einer Maximalbetrachtung wurde die meteorologische Korrektur nicht betrachtet. Die Beurteilungspegel der Geräuschimmissionen ergeben sich somit aus den auf ganze (A) gerundeten Immissionspegeln der Tabelle in Kapitel 7.2. Diese sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt: Immissionsort Lage Beurteilungspegel in (A) Nr. Bezeichnung L r,tags L r,nachts 1 Mattenstraße 4 Vörstetten Steingrübleweg 6f Freiburg-Benzhausen Kandelblickstraße 12 Freiburg-Hochdorf Mühlenstraße 19 Gundelfingen 32 20

20 Auftrag Nr Gutachten vom Blatt 20 von Vergleich mit den zulässigen Werten In den nachfolgenden Tabellen werden die in der vorliegenden Untersuchung für den Betrieb der bestehenden und geplanten abfallwirtschaftlichen Anlagen auf dem Gelände der Deponie Eichelbuck in Freiburg ermittelten Beurteilungspegel der Geräuschimmissionen den an den Immissionsorten tagsüber und nachts geltenden Immissionsrichtwerten gegenübergestellt. Beurteilungszeitraum Tag (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) Immissionsort Beurteilungspegel Immissionsrichtwert Nr. Bezeichnung L r,tags in (A) tagsüber in (A) 1 Mattenstraße Steingrübleweg 6f Kandelblickstraße Mühlenstraße Der Vergleich zeigt, dass die durch den Betrieb der bestehenden und geplanten abfallwirtschaftlichen Anlagen der Deponie Eichelbuck in Freiburg tagsüber hervorgerufenen Beurteilungspegel der Geräuschimmissionen die an den Immissionsorten geltenden Immissionsrichtwerte um mindestens 20 unterschreiten. Beurteilungszeitraum Nacht (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) Immissionsort Beurteilungspegel Immissionsrichtwert Nr. Bezeichnung L r,nachts in (A) nachts in (A) 1 Mattenstraße Steingrübleweg 6f Kandelblickstraße Mühlenstraße Der Vergleich zeigt, dass die durch den Betrieb der bestehenden und geplanten abfallwirtschaftlichen Anlagen der Deponie Eichelbuck in Freiburg nachts hervorgerufenen Beurteilungspegel der Geräuschimmissionen die an den Immissionsorten geltenden Immissionsrichtwerte ebenfalls um mindestens 19 unterschreiten. Entsprechend Nr , Absatz 2 der TA Lärm [1] ist die von der Deponie Eichelbuck unter Berücksichtigung der bestehenden und geplanten abfallwirtschaftlichen Anlagen hervorgerufene Zusatzbelastung der Geräuschimmissionen an allen Immissionsorten als nicht relevant im Hinblick auf die an den Immissionsorten geltenden Immissionsrichtwerte zu betrachten. Auf eine Bestimmung der Vorbelastung kann entsprechend Nr , Absatz 6 der TA Lärm [1] verzichtet werden.

21 Auftrag Nr Gutachten vom Blatt 21 von Qualität der Prognose Die Art und Häufigkeit der auf dem Gelände der Deponie Eichelbuck stattfindenden Geräuschvorgänge sowie die auf dem Deponiegelände bestehenden und geplanten abfallwirtschaftlichen Anlagen wurden von der Ingenieurbüro Roth & Partner GmbH angegeben. In der vorliegenden Untersuchung wurde in einer Maximalabschätzung ein Tag mit einem um 25 % höheren Lkw-Aufkommen betrachtet. Für den geplanten Grünschnittzerkleinerer und die geplante Siebanlage sowie den im Betrieb der geplanten Grünabfallaufbereitungsanlage benötigten Radlader wurden maximale Einsatzzeiten in der Schallausbreitungsberechnung angesetzt. Zu den bestehenden und geplanten abfallwirtschaftlichen Anlagen wurden von dem Ingenieurbüro Roth & Partner GmbH, Karlsruhe Angaben zu den Geräuschemissionen der relevanten Anlagenteile mitgeteilt, für einige der geplanten Anlagen lagen Herstellerangaben zu den Geräuschemissionen vor. Zur Berücksichtigung der Unsicherheit dieser Angaben wurden im Rahmen der vorliegenden Untersuchung die angegebenen Geräuschemissionen um 2 erhöht. Die Emissionsansätze in den herangezogenen Studien zu den Container-, Radlader-, Bagger und Lkw-Geräuschen basieren auf Maximalabschätzungen, so dass die tatsächlichen Geräuschemissionen im Normalfall niedriger liegen. Im Fall der bestehenden und geplanten abfallwirtschaftlichen Anlagen wurden in dem 3- dimensionalen Modell zur Schallausbreitungsberechnung keine abschirmenden Fassadenbauteile oder Dächer berücksichtigt. Die Eingangsgrößen der Schallausbreitungs- und Abschirmberechnung (Bodendämpfung, Geländekanten etc.) wurden so gewählt, dass sich eine Maximalabschätzung der tatsächlich zu erwartenden Geräuschimmissionen ergibt. Insgesamt sind daher in der Praxis tendenziell geringere Geräuschimmissionen zu erwarten, als in der vorliegenden Untersuchung ermittelt.

22 Auftrag Nr Gutachten vom Blatt 22 von Zusammenfassung und Ergebnis der Untersuchung Die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Freiburg GmbH (ASF) beabsichtigt auf dem Plateau der Deponie Eichelbuck in Freiburg eine Grünabfallaufbereitungsanlage und eine Pflanzenkohleanlage zu errichten und zu betreiben. Dazu wird seitens der Stadt Freiburg der Bebauungsplan Nr , "Eichelbuck" aufgestellt. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sollen die im Betrieb der Deponie Eichelbuck hervorgerufenen Geräuschemissionen und -immissionen ermittelt und beurteilt werden. Dabei sollen die von den geplanten Anlagen (Grünabfallaufbereitungsanlage, Grünabfallkompostierungsanlage, Pflanzenkohleanlage, etc.) und auch die von den bestehenden abfallwirtschaftlichen Betrieben (u.a. Müllumschlagstation, Speiserestevergärung, Kehrichtumschlaganlage) hervorgerufenen Geräuschimmissionen berücksichtigt werden. Die SGS-TÜV Saar GmbH wurde von der ima Richter & Röckle GmbH & Co. KG mit der Durchführung der entsprechenden Untersuchungen und der Erstellung des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens beauftragt. Auf dem Plateau des Deponiekörpers sollen die Grünabfallaufbereitungsanlage und die Kompostierungsanlage, am Deponiefuß die Pflanzenkohleanlage und eine Holztrocknungsanlage errichtet werden, im südwestlichen Bereich des Deponiegeländes ist eine Holzhackschnitzelfeuerungsanlage geplant. Die vorhandenen Anlagen wie z.b. die Müllumschlaganlage, die Kehrrichtumschlaganlage, etc. befinden sich ebenfalls im südwestlichen und südlichen Bereich des Deponiegeländes. Maßgeblich für die von den abfallwirtschaftlichen Anlagen der Deponie Eichelbuck ausgehenden Geräuschemissionen und -immissionen sind die folgenden Vorgänge und Anlagen: Fahrgeräusche der Lkw und Pkw bei der Anlieferung und beim Abtransport von Grünschnitt, Holzhackschnitzeln, Abfällen, Altglas und Straßenkehricht Abkipp- und Beladegeräusche von Grünschnitt und Abfällen, etc. Geräusche beim Umsetzten von Abrollcontainern Betrieb des Grünschnittzerkleinerers und der Siebanlage Betrieb der Bagger und Radlader beim Be- und Entladen der Lkw oder beim Umsetzen der Kompostmieten, etc. Betrieb der geplanten Trocknungsanlage, Pflanzenkohleanlage und Holzhackschnitzelfeuerungsanlage sowie der bestehenden Turbinenanlage tagsüber und nachts. Die Speiserestehygienisierungsanlage wird nur im Zeitraum von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr betrieben.

23 Auftrag Nr Gutachten vom Blatt 23 von 24 Die Geräusche der Mitarbeiter Pkw beim Ein- und Ausparken sind als vernachlässigbar gegenüber den oben aufgeführten Geräuschvorgängen einzustufen und wurden daher in der vorliegenden Untersuchung nicht weiter betrachtet. Die Ermittlung der an den Immissionsorten zu erwartenden Geräuschimmissionen erfolgte mit Hilfe einer Schallausbreitungsrechnung nach DIN ISO [2]. Die Beurteilungspegel wurden gemäß TA Lärm [1] ermittelt. In den nachfolgenden Tabellen werden die in der vorliegenden Untersuchung für den Betrieb der bestehenden und geplanten abfallwirtschaftlichen Anlagen auf dem Gelände der Deponie Eichelbuck in Freiburg ermittelten Beurteilungspegel der Geräuschimmissionen den an den Immissionsorten tagsüber und nachts geltenden Immissionsrichtwerten gegenübergestellt. Beurteilungszeitraum Tag (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) Immissionsort Beurteilungspegel Immissionsrichtwert Nr. Bezeichnung L r,tags in (A) tagsüber in (A) 1 Mattenstraße Steingrübleweg 6f Kandelblickstraße Mühlenstraße Der Vergleich zeigt, dass die durch den Betrieb der bestehenden und geplanten abfallwirtschaftlichen Anlagen der Deponie Eichelbuck in Freiburg tagsüber hervorgerufenen Beurteilungspegel der Geräuschimmissionen die an den Immissionsorten geltenden Immissionsrichtwerte um mindestens 20 unterschreiten. Beurteilungszeitraum Nacht (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) Immissionsort Beurteilungspegel Immissionsrichtwert Nr. Bezeichnung L r,nachts in (A) nachts in (A) 1 Mattenstraße Steingrübleweg 6f Kandelblickstraße Mühlenstraße Der Vergleich zeigt, dass die durch den Betrieb der bestehenden und geplanten abfallwirtschaftlichen Anlagen der Deponie Eichelbuck in Freiburg nachts hervorgerufenen Beurteilungspegel der Geräuschimmissionen die an den Immissionsorten geltenden Immissionsrichtwerte ebenfalls um mindestens 19 unterschreiten.

24 Auftrag Nr Gutachten vom Blatt 24 von 24 Entsprechend Nr , Absatz 2 der TA Lärm [1] ist die von der Deponie Eichelbuck unter Berücksichtigung der bestehenden und geplanten abfallwirtschaftlichen Anlagen hervorgerufene Zusatzbelastung der Geräuschimmissionen an allen Immissionsorten als nicht relevant im Hinblick auf die an den Immissionsorten geltenden Immissionsrichtwerte zu betrachten. Auf eine Bestimmung der Vorbelastung kann entsprechend Nr , Absatz 6 der TA Lärm [1] verzichtet werden. Auf Grund der großen Entfernung zwischen dem Deponiegelände und den Immissionsorten kann ausgeschlossen werden, dass im Betrieb der Deponie Eichelbuck hervorgerufene kurzzeitige Geräuschspitzen die an den Immissionsorten zulässigen Werte überschreiten. Sulzbach, den SchA/Hei Der Sachverständige: Dipl.-Ing. (FH) Andreas Schade Dipl.-Phys.-Ing. Jörg Trittelvitz

25 Auftrag Nr Gutachten vom Anhang 1 - Blatt 1 von 3 Bild 1 Lageplan mit Immissionsorten und Deponiegelände Maßstab 1: Immissionsorte Betriebsgelände der Deponie Eichelbuck Deponieplateau mit geplanter Grünabfallaufbereitungsanlage N IP1 IP2 IP3 IP4

26 Auftrag Nr Gutachten vom Anhang 1 - Blatt 2 von 3 Bild 2 Lageplan mit Deponiegelände und Geräuschquellen Maßstab 1: Fahrweg Lkw zur Grünabfallaufbereitungsanlage Freifläche für Grünschnittzerkleinerer und Siebanlage Standort Gebläse für Kompostierungsanlage Standort Pflanzenkohleanlage Standort Holztrocknungsanlage Standort Holzhackschnitzelfeuerungsanlage N

27 Auftrag Nr Gutachten vom Anhang 1 - Blatt 3 von 3 Bild 3 Lageplan mit Betriebsgelände und Geräuschquellen Maßstab 1: Standort Müllumschlag Standort Kehrrichtumschlag Standort Glasumschlag Standort Kleinanlieferer N Standort Speiseresteanlage Standort Turbinenanlage Fahrwege Lkw Standort Lkw-Waage

28 Auftrag Nr Gutachten vom Anhang 2 - Blatt 1 von 20 Tabelle 1 Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen [1] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 Gemeinsames Ministerialblatt 1998, Nr. 26, Seite 503 [2] DIN ISO , Entwurf September 1997 Akustik, Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren [3] Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen; Heft 192 der Schriftenreihe der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, 1995 [4] Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten Publikationsreihe Umwelt und Geologie; Unterreihe Lärmschutz in Hessen, Heft 3; Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, 2005 [5] Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von Lkw Merkblätter Nr. 25 des Landesumweltamtes (LUA) Nordrhein-Westfalen, 2000 [6] Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Anlagen zur Abfallbehandlung und -verwertung sowie Kläranlagen Umwelt und Geologie; Lärmschutz in Hessen, Heft 1 Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, 2002 [7] Schallausbreitungs-Software SAOS-NP, Version , Kramer Schalltechnik GmbH Rechenkern LimA, Version 9.00, Stapelfeldt Ingenieurgesellschaft mbh [8] VDI 2571, Ausgabe August 1976 Schallabstrahlung von Industriebauten Zurückgezogen ; dafür soll DIN EN : angewendet werden

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