JPMorgan Funds. Verkaufsprospekt - Mai Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (Société d Investissement à Capital Variable) Luxembourg

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1 Verkaufsprospekt - Mai 2008 JPMorgan Funds Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (Société d Investissement à Capital Variable) Luxembourg Dieser Verkaufsprospekt ist nur in Verbindung mit einem Anhang vom November 2008 gültig insight + process = results

2 Wichtige Informationen JPMORGAN FUNDS (der Fonds ) ist nach Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über Organismen für gemeinsame Anlagen ( loi relative aux organismes de placement collectif, das Luxemburger Gesetz ) zugelassen und erfüllt damit die Voraussetzungen eines Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere ( OGAW ) nach der geänderten EG-Richtlinie 85/611 vom 20. Dezember Aus diesem Grund kann der Fonds zum Verkauf in Mitgliedstaaten der Europäischen Union ( EU ) angeboten werden (vorbehaltlich der Registrierung in anderen Ländern als Luxemburg). Zusätzlich können Anträge auf Registrierung des Fonds auch in anderen Ländern vorgenommen werden. Die Anteile sind und werden nicht nach dem US-amerikanischen Wertpapiergesetz von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (United States Securities Act of 1933) (das Gesetz von 1933 ) oder nach den Börsengesetzen anderer Bundesstaaten oder Gebietskörperschaften der Vereinigten Staaten von Amerika oder ihrer Hoheitsgebiete oder anderer sich entweder in Besitz oder unter Rechtsprechung der Vereinigten Staaten von Amerika befindlichen Territorien einschließlich des Commonwealth Puerto Rico (die Vereinigten Staaten ) zugelassen. Der Fonds ist und wird nicht nach dem US-amerikanischen Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften von 1940 in seiner jeweils gültigen Fassung (Investment Company Act of 1940) oder nach anderen bundesstaatlichen Gesetzen der USA zugelassen. Dementsprechend werden, außer wie unten angegeben, Anteile weder US-Personen noch Personen angeboten, die sich zum Zeitpunkt des Angebots oder Verkaufs der Anteile in den USA befinden. Für die Zwecke dieses Prospekts gelten als US-Personen unter anderem Personen (einschließlich Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder ähnliche juristische Personen), die Staatsangehörige der USA sind oder in den USA ansässig sind oder nach den Gesetzen der USA organisiert sind oder errichtet worden sind. Es liegt im ausschließlichen Ermessen des Verwaltungsrates oder der Verwaltungsgesellschaft, einer US-Person Anteile anzubieten. Bestimmte Einschränkungen gelten auch für alle folgenden Übertragungen von Anteilen in den USA oder an US-Personen (siehe Bestimmungen über die zwangsweise Rücknahme im nachfolgenden Abschnitt 2.2 Rücknahme und Umtausch von Anteilen ). Sollte ein Anteilinhaber eine US- Person werden, kann er der US-amerikanischen Quellensteuer und der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung unterliegen. Die Mitglieder des Verwaltungsrates, deren Namen in unten stehendem Abschnitt Verwaltungsrat aufgeführt sind, haben alle angemessene Sorgfalt walten lassen, um sicherzustellen, dass die in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen, nach ihrem besten Wissen und Gewissen, in Übereinstimmung mit den Tatsachen stehen und nichts auslassen, was in Bezug auf derartige Informationen wesentlich ist. Die Mitglieder des Verwaltungsrates übernehmen die entsprechende Verantwortung. Die Verteilung dieses Verkaufsprospekts und zusätzlicher Unterlagen und das Angebot von Anteilen können in bestimmten Ländern Einschränkungen unterliegen. Personen, die in Besitz dieses Verkaufsprospekts kommen, müssen sich über die Anforderungen in ihrem Staat in Bezug auf Transaktionen mit Anteilen, anwendbaren Devisenkontrollbestimmungen und den steuerlichen Auswirkungen dieser Transaktionen mit Anteilen informieren. Dieser Verkaufsprospekt stellt kein Angebot in Ländern dar, in denen ein solches Angebot rechtswidrig oder unzulässig ist, oder gegenüber solchen Personen, denen gegenüber ein solches Angebot rechtswidrig wäre. Anleger sollten beachten, dass nicht alle Schutzvorschriften gemäß den für ihr Land jeweils relevanten aufsichtsbehördlichen Vorschriften anwendbar sein können und dass es kein Recht auf Kompensation gemäß diesen aufsichtsbehördlichen Vorschriften geben kann, sofern solche Kompensationsvorschriften existieren. Soweit nicht durch das Gesetz oder durch Bestimmungen verpflichtend, darf die Verwaltungsgesellschaft keine die Anleger betreffenden vertraulichen Informationen weitergeben. Der Anleger erklärt sich damit einverstanden, dass im Antragsformular enthaltene oder aus der Geschäftsbeziehung mit der Verwaltungsgesellschaft resultierende persönliche Angaben von der Verwaltungsgesellschaft oder JPMorgan Chase & Co. zum Zweck der Verwaltung und Entwicklung von Geschäftsbeziehungen mit dem Anleger gespeichert, verändert oder anderweitig verwendet werden dürfen. Zu diesem Zweck können Daten an JPMorgan Chase & Co., Finanzberater, die mit der Verwaltungsgesellschaft zusammenarbeiten, sowie an andere Gesellschaften, die zur Förderung der Geschäftsbeziehungen ernannt wurden (z. B. externe Verarbeitungszentren, Versand- oder Zahlstellen) weitergegeben werden. Dieser Verkaufsprospekt sollte vollständig gelesen werden, bevor ein Zeichnungsantrag gestellt wird. Falls Sie sich über den Inhalt dieses Verkaufsprospekts im Zweifel sind, sollten Sie Ihren Finanzberater oder einen anderen fachlichen Berater befragen. In manchen Ländern kann die Verteilung des Verkaufsprospekts erfordern, dass der Verkaufsprospekt in die offizielle Sprache des betreffenden Landes übersetzt wird. Im Falle von Inkonsistenzen zwischen der übersetzten und der englischen Version, ist immer die englische Version maßgeblich. Anteile werden auf der Grundlage der in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen und der darin benannten Dokumente angeboten. Es sind keine anderen als die in diesem Verkaufsprospekt genannten Personen autorisiert worden, in Zusammenhang mit Angebot, Platzierung, Zeichnung, Verkauf, Umtausch oder Rücknahme von Anteilen Werbung zu betreiben, Informationen weiterzugeben oder Zusicherungen zu erteilen, und falls dennoch betrieben, weitergegeben oder erteil, soll nicht darauf vertraut werden, dass eine solche Werbung, Information oder Zusicherung als von der Verwaltungsgesellschaft und/oder JPMorgan Chase & Co. autorisiert ist. Unter keinen Umständen soll die Verteilung dieses Verkaufsprospekts, das Angebot, die Platzierung, die Zeichnung oder die Ausgabe von Anteilen ein Hinweis oder eine Zusicherung dahingehend sein, dass die in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen zu einem beliebigen Zeitpunkt nach dem Datum der Ausgabe dieses Verkaufsprospekts zutreffen. Der neueste Jahresbericht sowie falls dieser später veröffentlicht wurde der neueste Halbjahresbericht bilden einen wesentlichen Bestandteil dieses Verkaufsprospekts. Diese Dokumente und der vom Fonds veröffentlichte vereinfachte Verkaufsprospekt (die vom Fonds veröffentlichten vereinfachten Verkaufsprospekte) sind am eingetragenen Sitz des Fonds erhältlich, die in Anhang I Informationen für Anleger in bestimmten Ländern angegeben sind. Die Verwaltungsgesellschaft oder JPMorgan Chase & Co. sind berechtigt, Telefonaufzeichnungsverfahren einzusetzen, um u.a. Auftragserteilungen und Anweisungen aufzuzeichnen. Die telefonische Erteilung von Anweisungen oder Aufträgen gilt als Einverständnis der Gegenpartei zur Bandaufzeichnung der zwischen dieser Gegenpartei und der Verwaltungsgesellschaft oder JPMorgan Chase & Co. geführten Gespräche sowie zur Verwendung derartiger Bandaufzeichnungen bei Gerichtsverfahren oder für sonstige Belange im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft oder von JPMorgan Chase & Co.

3 Inhalt 1 Inhalt Hauptmerkmale und Glossar 4 Verwaltungsrat 9 1. Der Fonds Struktur Anlageziele und Anlagepolitik Anteilklassen Handel von Anteilen Zeichnung von Anteilen Rücknahme und Umtausch von Anteilen Beschränkungen von Zeichnung und Umtausch in bestimmte Teilfonds Preisberechnung Aussetzung oder Aufschub Allgemeine Informationen Einzelheiten zu Verwaltung, Gebühren und Kosten Informationen über den Fonds Ausschüttungen Besteuerung Versammlungen und Berichte Nähere Angaben zu den Anteilen Zusätzliche Informationen in Bezug auf den JPMorgan Funds JF India Fund Zusätzliche Anlagepolitik für alle Teilfonds 31 Anhang I Informationen für Anleger in bestimmten Ländern 32 Allgemeines Österreich Frankreich Irland Italien Die Niederlande Spanien Vereinigtes Königreich 34 Anhang II Anlagebeschränkungen und -befugnisse 35 Allgemeine Anlagebestimmungen 35 I Derivative Finanzinstrumente 39

4 2 Inhalt Anhang III Einzelheiten zu den Teilfonds Anteilklassen Risikomanagementverfahren Aktienteilfonds 46 JPMorgan Funds Africa Equity Fund 46 JPMorgan Funds America Equity Fund 48 JPMorgan Funds America Large Cap Fund 50 JPMorgan Funds America Micro Cap Fund 52 JPMorgan Funds JF Asia Pacific ex-japan Equity Fund 54 JPMorgan Funds JF China Fund 56 JPMorgan Funds Eastern Europe Equity Fund 58 JPMorgan Funds Emerging Europe, Middle East and Africa Equity Fund 60 JPMorgan Funds Emerging Markets Equity Fund 62 JPMorgan Funds Emerging Markets Infrastructure Equity Fund 64 JPMorgan Funds Emerging Markets Small Cap Fund 66 JPMorgan Funds Euroland Equity Fund 68 JPMorgan Funds Euroland Select Equity Fund 70 JPMorgan Funds Europe 130/30 Fund 72 JPMorgan Funds Europe Convergence Equity Fund 74 JPMorgan Funds Europe Dynamic Fund 76 JPMorgan Funds Europe Dynamic Mega Cap Fund 78 JPMorgan Funds Europe Dynamic Small Cap Fund 80 JPMorgan Funds Europe Equity Fund 82 JPMorgan Funds Europe Focus Fund 84 JPMorgan Funds Europe Micro Cap Fund 86 JPMorgan Funds Europe Select 130/30 Fund 88 JPMorgan Funds Europe Small Cap Fund 90 JPMorgan Funds Europe Strategic Growth Fund 92 JPMorgan Funds Europe Strategic Growth Small Cap Fund 94 JPMorgan Funds Europe Strategic Value Fund 96 JPMorgan Funds Europe Strategic Value Small Cap Fund 98 JPMorgan Funds Europe Technology Fund 100 JPMorgan Funds Germany Equity Fund 102 JPMorgan Funds Global Consumer Trends Fund 104 JPMorgan Funds Global Dynamic Fund 106 JPMorgan Funds Global Equity Fund (EUR) 108 JPMorgan Funds Global Equity Fund (USD) 110 JPMorgan Funds Global Focus Fund 112 JPMorgan Funds Global Life Sciences Fund 114 JPMorgan Funds Global Natural Resources Fund 116 JPMorgan Funds Global Real Estate Securities Fund (EUR) 118 JPMorgan Funds Global Real Estate Securities Fund (USD) 120 JPMorgan Funds Global Socially Responsible Fund 122 JPMorgan Funds JF Greater China Fund 124 JPMorgan Funds Highbridge Europe STEEP Fund 126 JPMorgan Funds Highbridge US STEEP Fund 128 JPMorgan Funds JF Hong Kong Fund 130 JPMorgan Funds JF India Fund 132 JPMorgan Funds Japan Dynamic Fund 134 JPMorgan Funds JF Japan Equity Fund 136 JPMorgan Funds JF Japan Small Cap Fund 138 JPMorgan Funds JF Korea Equity Fund 140 JPMorgan Funds Latin America Equity Fund 142 JPMorgan Funds Middle East Equity Fund 144 JPMorgan Funds JF Pacific Equity Fund 146 JPMorgan Funds JF Pacific Technology Fund 148

5 Inhalt 3 JPMorgan Funds Russia Fund 150 JPMorgan Funds JF Singapore Fund 152 JPMorgan Funds JF Taiwan Fund 154 JPMorgan Funds UK Equity Fund 156 JPMorgan Funds US 130/30 Fund 158 JPMorgan Funds US Dynamic Fund 160 JPMorgan Funds US Select 130/30 Fund 162 JPMorgan Funds US Small Cap Growth Fund 164 JPMorgan Funds US Strategic Growth Fund 166 JPMorgan Funds US Technology Fund 168 JPMorgan Funds US Value Fund Alpha Plus Sub-Funds 172 JPMorgan Funds JF Asia Alpha Plus Fund 173 JPMorgan Funds Brazil Alpha Plus Fund 175 JPMorgan Funds Emerging Markets Alpha Plus Fund 177 JPMorgan Funds JF Japan Alpha Plus Fund Ausgewogene Teilfonds 181 JPMorgan Funds Europe Balanced Fund (EUR) 181 JPMorgan Funds JF Pacific Balanced Fund Wandelanleihen Teilfonds 185 JPMorgan Funds Global Convertibles Fund (EUR) Anleiheteilfonds 187 JPMorgan Funds EU Government Bond Fund 187 JPMorgan Funds Europe Aggregate Plus Bond Fund 189 JPMorgan Funds Europe High Yield Bond Fund 191 JPMorgan Funds Emerging Markets Debt Fund 193 JPMorgan Funds Emerging Markets Local Currency Debt Fund 195 JPMorgan Funds Global Aggregate Bond Fund 197 JPMorgan Funds Sterling Bond Fund 199 JPMorgan Funds US Aggregate Bond Fund Geldmarkt-Teilfonds 203 JPMorgan Funds Euro Liquid Reserve Fund 203 Anhang IV Risikofaktoren 205 Derivat-Risiken 205 Anhang V Berechnung der Erfolgsvergütungen Berechnung der Erfolgsvergütung durch Anwendung eines Rückberechnungsverfahrens Berechnung der Erfolgsvergütung durch Anwendung einer High Water Mark 212 Anhang VI Verzeichnis der Anteilklassen 215

6 4 Hauptmerkmale und Glossar Hauptmerkmale und Glossar Nachfolgend sind die wichtigsten Merkmale des Fonds zusammengefasst, die in Verbindung mit dem vollständigen Text dieses Verkaufsprospekts gelesen werden sollten. Satzung Benchmark Die Satzung des Fonds in der jeweils gültigen Fassung. Vorbehaltlich anderslautender Angaben ist die in Abschnitt 4 von Anhang III für jeden Teilfonds angegebene Benchmark eine Bezugsgröße, an der die Wertentwicklung des Teilfonds gemessen werden kann. Die Benchmark ist möglicherweise auch ein Hinweis auf die Marktkapitalisierung der zugrunde liegenden Zielunternehmen. Soweit dies der Fall ist, wird in der Anlagepolitik des Teilfonds darauf hingewiesen. Der Grad der Korrelation mit der Benchmark kann von Teilfonds zu Teilfonds variieren, abhängig von Faktoren wie dem Risikoprofil, dem Anlageziel und den Anlagebeschränkungen des Teilfonds sowie der Konzentration der Benchmark-Bestandteile. Wenn die Benchmark eines Teilfonds Teil der Anlagepolitik ist, wird dies im Anlageziel und in der Anlagepolitik des Teilfonds in Anhang III angegeben, und der Teilfonds wird darauf abzielen, die Benchmark zu übertreffen. Benchmarks, die in der Berechnung der Erfolgsvergütung benutzt werden, sind unter Gebühren und Kosten aufgeführt. Wird das Währungsrisiko eines Teilfonds unter Bezugnahme auf eine Benchmark verwaltet, sind die Benchmarks in Anhang III aufgeführt. Wird Noch nicht festgelegt anstelle der Benchmark in Anhang III angegeben, wurde der Teilfonds noch nicht aufgelegt. Der Begriff Total Return Net wird für eine Benchmark verwendet, wenn die Rendite nach Abzug von Steuern auf Dividenden angegeben wird. Total Return Gross wird für eine Benchmark verwendet, wenn die Rendite vor Abzug von Steuern auf Dividenden angegeben ist, und Price Index wird verwendet, wenn die Rendite keine Dividendenausschüttungen beinhaltet. Ausgabe- und Rücknahmepreis Die Anteile jeder Klasse werden zu dem für den maßgeblichen Bewertungstag für die jeweilige Klasse in Übereinstimmung mit den jeweiligen Bestimmungen unter Preisberechnung ermittelten Ausgabepreis ausgegeben. Mit Ausnahme der in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Beschränkungen können Anteilinhaber jederzeit die Rücknahme ihrer Anteile zu dem für den maßgeblichen Bewertungstag für die jeweilige Klasse gemäß den entsprechenden Bestimmungen des Abschnitts Berechnung von Preisen ermittelten Rücknahmepreis verlangen. Geschäftstag GUS-Staaten Vereinbarungen über geteilte Provisionen Umtausch von Anteilen Ein Wochentag, mit Ausnahme von Silvester, Neujahr, Ostermontag, dem ersten Weihnachtstag, Heiligabend, dem zweiten Weihnachtstag, oder, falls diese Tage nicht auf einen Wochentag fallen, die dafür ersatzweise vorgesehenen Feiertage. Gemeinschaft Unabhängiger Staaten: Ein Bündnis von früheren sozialistischen Volksrepubliken der Sowjetunion vor deren Auflösung im Dezember Zu den Mitgliedstaaten gehören: Armenien, Aserbeidschan, Weißrussland, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien, Russland, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan. Die Anlageverwalter können Vereinbarungen über geteilte Provisionen (Commission Sharing Arrangements) nur schließen, wenn für die Kunden der Anlageverwalter, einschließlich des Fonds, nachweislich ein direkter Vorteil gegeben ist, und wenn die Anlageverwalter überzeugt sind, dass die Transaktionen, die zu den geteilten Provisionen führen, in gutem Glauben geschlossen wurden und unter strenger Befolgung der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, und wenn sie im besten Interesse des Fonds und der Anteilinhaber sind. Jegliche derartige Vereinbarungen müssen von den Anlageverwaltern im Einklang mit der best-market-practice getroffen werden. Wie nachstehend unter 2.2 Rücknahme und Umtausch von Anteilen ausführlicher beschrieben, können Anteilinhaber jederzeit den Umtausch ihrer Anteile in Anteile einer anderen bestehenden Klasse oder eines Teilfonds oder in Anteile eines anderen, von einem Mitglied von JPMorgan Chase & Co. verwalteten OGAW oder anderer OGA auf der Basis des Rücknahmepreises der ursprünglichen Klasse und des Nettoinventarwertes der anderen Klasse verlangen, sofern nicht im entsprechenden Abschnitt von Anhang III ausdrücklich Gegenteiliges angegeben ist und vorbehaltlich der Einhaltung aller Bedingungen (einschließlich des Mindestzeichnungsbetrages) der Klasse, in die der Umtausch erfolgen soll. Es kann eine Umtauschgebühr erhoben werden, wie unten unter Rücknahme und Umtausch von Anteilen ausführlicher beschrieben.

7 Hauptmerkmale und Glossar 5 CSSF Depotbank Handelsgrundlage Mitglieder des Verwaltungsrates Vertriebsgesellschaft Ausschüttungen Dokumente des Fonds Zulässiger Staat EU-Mitgliedstaat EUR/Euro FATF Geschäftsjahr Fonds GBP Commission de Surveillance du Secteur Financier Die Regulierungs- und Aufsichtsbehörde des Fonds in Luxemburg. Die Vermögenswerte des Fonds werden von der J.P. Morgan Bank Luxembourg S.A. verwahrt oder verwaltet. Terminkursgestaltung (ein Terminkurs ist ein Kurs, der aufgrund des Bewertungspunkts nach dem Abschlussstichtag des Fonds errechnet wird). Der Verwaltungsrat des Fonds (der Verwaltungsrat oder die Mitglieder des Verwaltungsrates ). Die von der Verwaltungsgesellschaft jeweils mit dem Vertrieb oder der Veranlassung des Vertriebs der Anteile ordnungsgemäß beauftragte natürliche oder juristische Person. Ausschüttung nahezu des gesamten Nettoeinkommens, das allen Anteilklassen des Fonds für das Jahr zurechenbar ist, außer solchen, die im Verkaufsprospekt unter 3.3 Ausschüttungen angegeben sind. Die Satzung, der Verkaufsprospekt, der vereinfachte / die vereinfachten Verkaufsprospekt(e), Ergänzungen und Finanzberichte. Jeder EU-Mitgliedstaat, jeder Mitgliedstaat der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ( OECD ) und jeder andere Staat, den die Mitglieder des Verwaltungsrates im Hinblick auf die Anlageziele jedes Teilfonds für geeignet halten. Zulässige Staaten in dieser Kategorie umfassen Staaten in Afrika, Nord-, Mittel- und Südamerika, Asien, Australien und der südwestlichen Pazifikregion und Europa. Ein Mitgliedstaat der Europäischen Union. Die offizielle europäische Währung, die von einer Reihe der EU-Mitgliedsländer, die Teil der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (im Sinne der EU-Gesetzgebung) sind, angenommen wurde. Financial Action Task Force (auch genannt Groupe d Action Financière Internationale GAFI ). Die FATF umfasst 34 Mitglieder: 32 Länder und Jurisdiktionen (16 der EU-Mitgliedstaaten; Argentinien, Australien, Brasilien, Kanada, Hongkong/China, Island, Japan, Mexiko, Neuseeland, Norwegen, die Russische Föderation, Singapur, Südafrika, die Schweiz, die Türkei und die Vereinigten Staaten von Amerika) sowie zwei internationale Organisationen (die EU-Kommission und der Golf- Kooperationsrat). Das Geschäftsjahr des Fonds endet am 30. Juni jeden Jahres. Der Fonds ist eine Investmentgesellschaft, die nach Luxemburger Recht als Aktiengesellschaft in Form einer Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, société d'investissement à capital variable, ( SICAV ) gegründet wurde. Der Fonds umfasst eine Anzahl von Teilfonds. Jeder Teilfonds kann eine oder mehrere Anteilklassen haben. Der Fonds ist nach Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 20. Dezember 2002 betreffend Organismen für gemeinsame Anlagen (das Luxemburger Gesetz ) zugelassen und erfüllt die Voraussetzungen eines Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren ( OGAW ) nach der geänderten EG-Richtlinie 85/611 vom 20. Dezember Pfund Sterling des Vereinigten Königreichs. Abgesicherte Anteilklassen Wenn eine Anteilklasse als abgesichert (hedged) (eine Abgesicherte Anteilklasse ) beschrieben wird, lautet ein wesentlicher Teil des Vermögens des Teilfonds, der dieser Anteilklasse zuzuordnen ist, auf die gleiche Währung dieser Anteilklasse oder wird in der Währung dieser Anteilklasse abgesichert. Im Falle eines Zahlungsflusses in eine oder aus einer Abgesicherten Anteilklasse kann es sein, dass die Absicherung erst einen oder mehrere Geschäftstage nach dem Bewertungstag, an dem der Auftrag angenommen wurde, angepasst und im Nettoinventarwert der Abgesicherten Anteilklasse reflektiert wird. Dies kann einen positiven oder einen negativen Einfluss auf den Wert von Anteilen in dieser Abgesicherten Anteilklasse haben, abhängig von der Bewegung des maßgeblichen Wechselkurses.

8 6 Hauptmerkmale und Glossar Es ist beabsichtigt, das Währungsrisiko einer Abgesicherten Anteilklasse in der Referenzwährung dieser Abgesicherten Anteilklasse durch den Einsatz von verschiedenen Techniken, einschließlich des Abschlusses von Over-The-Counter ( OTC ) Devisenforwardkontrakten und Devisenswapgeschäften abzusichern. In Fällen, in denen die zugrunde liegende Währung nicht liquide ist oder wenn die zugrunde liegende Währung eng mit einer anderen Währung verknüpft ist, kann die Absicherung auch über eine geeignete verbundene Währung erfolgen (proxy hedging). Sollte das Anlageziel eines Teilfonds Möglichkeiten auf den Währungsmärkten nutzen, um Erträge zu erzielen, werden in den meisten Fällen nur Gewinne oder Verluste aus diesen Erträgen von der Referenzwährung des Teilfonds in die Währung der Abgesicherten Anteilklasse abgesichert. Die Kosten und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Devisengeschäften entstehen, die abgeschlossen werden, um mit Abgesicherten Anteilklassen verbundene Wechselkursrisiken abzusichern, werden ausschließlich von einer solchen Abgesicherten Anteilklasse getragen und können über alle auf dieselbe Währung lautenden Abgesicherten Anteilklassen innerhalb des gleichen Teilfonds aggregiert werden. Historische Wertentwicklung Institutionelle(r) Anleger Anlageverwalter ISDA JPMorgan Chase & Co. JPY Rechtsform LIBID Notierung von Anteilen Verwaltungsgesellschaft Mindestanlage Mortgage-Backed Security (MBS) Informationen zur Wertentwicklung jedes Teilfonds in der Vergangenheit sind im vereinfachten Verkaufsprospekt des betreffenden Teilfonds enthalten, der am eingetragenen Sitz des Fonds erhältlich ist. Ein Anleger im Sinne des Art. 129 des Luxemburger Gesetzes vom Dezember 2002, was zur Zeit Versicherungsgesellschaften, Pensionsfonds, Kreditinstitute und sonstige professionelle Teilnehmer im Finanzsektor, die entweder in eigenem Namen oder im Namen ihrer Kunden welche ebenfalls Anleger im Sinne dieser Definition sind handeln oder im Rahmen einer Vermögensverwaltung (discretionary management) tätig werden, Organismen für gemeinsame Anlagen und qualifizierte Holding-Gesellschaften (qualified holding companies) einschließt. Eine nähere Beschreibung eines Institutionellen Anlegers findet sich im Abschnitt 1. Anteilklassen in Anhang III Einzelheiten zu den Teilfonds. Die Verwaltungsgesellschaft hat die Anlageverwaltung und die Beratungsfunktionen für jeden Teilfonds einem Anlageverwalter übertragen, der auf der Seite Verwaltung unten aufgezählt ist, und wie in Bezug auf jeden Teilfonds in Anhang III näher beschrieben. Die International Swaps and Derivatives Association ist der weltweite Wirtschaftsverband, der die Teilnehmer im nicht standardisierten Derivatemarkt repräsentiert. Die oberste Dachgesellschaft der Verwaltungsgesellschaft mit Firmensitz in 270 Park Avenue, New York, N.Y , USA, sowie die direkten und indirekten Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen dieser Gesellschaft weltweit. Japanischer Yen. Im Großherzogtum Luxemburg gegründete offene Investmentgesellschaft mit separaten Teilfonds. (London Interbank Bid Rate). Zinssatz, zu dem Banken am Londoner Interbankenmarkt bereit sind, Einlagen von einer anderen Bank anzunehmen. Die Anteile jeder Klasse jedes Teilfonds (mit Ausnahme der Anteile der Klasse X) sind oder werden bei Ausgabe an der Luxemburger Börse notiert und können an der Börse der Bermudas notiert sein, soweit in dem jeweiligen Abschnitt von Anhang III nichts Gegenteiliges bestimmt ist. JPMorgan Asset Management (Europe) S.à. r.l. wurde vom Verwaltungsrat des Fonds als Verwaltungsgesellschaft bestellt, um für den Fonds Aufgaben in den Bereichen Anlageverwaltung, Administration, und Marketing wahrzunehmen. Sie kann diese Aufgaben zum Teil an Dritte delegieren. Die Mindestanlagehöhen für Erst- und Folgeanlagen sind in Anhang III aufgeführt. Ein Wertpapier, das eine Beteiligung an einem durch Hypotheken besicherten Darlehenspool darstellt. Kapital- und Zinszahlungen für die zugrunde liegenden Hypotheken werden für die Kapital- und Zinszahlungen des Wertpapiers verwendet.

9 Hauptmerkmale und Glossar 7 Nettoinventarwert je Anteil Referenzwährung Geregelter Markt REITs Risikoerwägungen Anteile Anteilklasse(n)/ Klasse(n) von Anteilen Handel von Anteilen Anteilinhaber Vereinfachte(r) Verkaufsprospekt(e) In Bezug auf alle Anteile jeder Klasse der Wert je Anteil, berechnet in Übereinstimmung mit den betreffenden, unter der Überschrift Preisberechnung in Abschnitt 2.3 dargelegten Bestimmungen. Die Referenzwährung eines Teilfonds (oder gegebenenfalls einer Klasse desselben), welche allerdings nicht zwingend der Währung entspricht, in der die Vermögenswerte des Teilfonds zu einem beliebigen Zeitpunkt angelegt sind. Wird eine Währung im Namen eines Teilfonds verwendet, bezieht sich dies nur auf die Referenzwährung des Teilfonds und weist nicht auf eine Währungstendenz innerhalb des Portfolios hin. Einzelne Anteilklassen können auf unterschiedliche Währungen lauten, die die Währung anzeigen, in der der Nettoinventarwert je Anteil ausgedrückt wird. Diese unterscheiden sich von Abgesicherten Anteilklassen, die vorstehend beschrieben sind. Der in Artikel 4 Nr. 14 der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente definierte Markt sowie jeder andere Markt in einem zulässigen Staat, der reguliert ist, regelmäßig stattfindet, anerkannt und für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Ein Real Estate Investment Trust bzw. REIT ist eine juristische Person, die auf den Besitz und in den meisten Fällen die Verwaltung von Immobilien spezialisiert ist. Dies kann unter anderem Immobilien der Sektoren Wohnbau (Wohnungen), Gewerbe (Einkaufszentren, Büros) und Industrie (Fabriken, Lagerhäuser) umfassen. Bestimmte REITs können sich zudem in Immobilienfinanzierungstransaktionen und sonstigen Immobilienentwicklungsaktivitäten engagieren. Ein geschlossener REIT, dessen Anteile an einem Geregelten Markt gelistet sind, wird als ein an einem Geregelten Markt gelistetes übertragbares Wertpapier eingestuft und qualifiziert sich dadurch als zulässige Anlage für einen OGAW gemäß dem Luxemburger Gesetz. Allerdings sind Anlagen in offene REITs und geschlossene REITs, die nicht an einem Geregelten Markt gelistet sind, derzeit auf 10% des Nettovermögens eines Teilfonds gemäß dem Luxemburger Gesetz beschränkt (zusammen mit jedweden anderen Anlagen, die gemäß der Anlagebeschränkung 1) b) in Anhang II getätigt wurden). Die Rechtsform eines REIT, seine Anlagebeschränkungen und die aufsichtsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften, denen er unterliegt, werden sich in Abhängigkeit von der Jurisdiktion unterscheiden, in der er errichtet wird. Wie in Anhang IV, Risikofaktoren ausführlicher dargelegt, müssen sich die Anleger bewusst sein, dass der Wert einer Anlage in die Anteile schwanken kann und der Wert der von einem Anleger gezeichneten Anteile nicht garantiert ist. Anteile jedes Teilfonds werden als Namensanteile ausgegeben. Alle Anteile müssen voll eingezahlt sein. In Bezug auf Namensanteile können Anteilsbruchteile in Bruchteilen von bis zu drei Dezimalstellen ausgegeben werden. Namensanteile werden durch Übersendung einer Ausführungsbestätigung an den Anleger nach Ausgabe der Anteile ausgegeben und bestätigt. Es werden keine Anteilscheine ausgegeben. Anteile können auch über bei Clearingsystemen geführte Konten gehalten und übertragen werden. Der Verwaltungsrat kann laut Satzung beschließen, innerhalb jedes Teilfonds verschiedene Anteilklassen (nachstehend als Anteilklasse bzw. Klasse von Anteilen bezeichnet) auszugeben, deren Vermögenswerte gemeinsam angelegt werden, für die jedoch eine spezifische Struktur für Ausgabeaufschläge oder Rücknahmeabschläge, Gebührenstruktur, Mindestzeichnungsbetrag, Währung oder Ausschüttungspolitik angewandt wird. Werden verschiedene Anteilklassen innerhalb eines Teilfonds ausgegeben, sind die Einzelheiten jeder Klasse im jeweiligen Abschnitt in Anhang III beschrieben. Vorbehaltlich der in Abschnitt 2 Handel von Anteilen festgelegten Beschränkungen und Gebühren sind Anteile zur Zeichnung, zum Umtausch und zur Rücknahme an jedem Bewertungstag des oder der jeweiligen Teilfonds verfügbar. Ein Inhaber von Anteilen. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Luxemburger Gesetzes und den einschlägigen Rundschreiben der CSSF veröffentlicht der Fonds neben diesem Verkaufsprospekt einen vereinfachten Verkaufsprospekt für jeden Teilfonds, der die nach Schedule C des Anhangs I des vorgenannten Gesetzes erforderlichen Informationen enthält. Der vereinfachte Verkaufsprospekt enthält unter anderem Informationen zur Wertentwicklung jedes Teilfonds in der Vergangenheit, welche jährlich aktualisiert werden.

10 8 Hauptmerkmale und Glossar Teilfonds TBAs (To-Be-Announced) Thementeilfonds OGA OGAW USD Bewertungstag Value-at-Risk (VaR) Ein bestimmtes, aus Vermögenswerten und Verbindlichkeiten innerhalb des Fonds bestehendes Portfolio, mit eigenem Nettoinventarwert und repräsentiert durch eine separate Klasse oder Anteilklassen, die sich hauptsächlich durch ihre spezifische Anlagepolitik und -ziel und/oder die Währung, auf die sie lauten, unterscheiden. Die Besonderheiten jedes Teilfonds werden im entsprechenden Abschnitt von Anhang III dieses Verkaufsprospekts erläutert. Der Verwaltungsrat kann jederzeit die Auflegung zusätzlicher Teilfonds beschließen. In diesem Fall wird dieser Verkaufsprospekt durch Ergänzung von Anhang III aktualisiert. Ein Forwardkontrakt in einem generischen Pool hypothekenbesicherter Wertpapiere. Die spezifischen MBS-Pools werden vor dem Liefertermin bekannt gegeben (announced) und zugewiesen. Ein Teilfonds, der in Unternehmen mit Bezug zu speziellen Trends oder Antriebsfaktoren für wichtige weltweite Veränderungen investiert. Die Anlagen sind über verschiedene Sektoren, Industriegruppen und geografische Regionen gestreut. Ein Organismus für Gemeinsame Anlagen. Ein Organismus für Gemeinsame Anlagen in Wertpapieren gemäß der geänderten Richtlinie 85/611 vom 20. Dezember US-Dollar. Der Nettoinventarwert je Anteil einer Klasse wird an jedem Tag, der ein Bewertungstag für den jeweiligen Teilfonds ist, berechnet. Ein Bewertungstag ist ein Geschäftstag, mit Ausnahme im Hinblick auf die Anlagen eines Teilfonds eines Tages, an dem eine Börse oder ein Markt, an der beziehungsweise dem ein wesentlicher Teil der Anlagen des betreffenden Teilfonds gehandelt wird, geschlossen ist oder während eines Zeitraums, in dem der Handel an einer solchen Börse beziehungsweise an einem solchen Markt beschränkt oder ausgesetzt ist. Anträge auf Ausgabe, Rücknahme, Übertragung und Umtausch von Anteilen einer Klasse werden an jedem Bewertungstag des entsprechenden Teilfonds vom Fonds in Luxemburg entgegengenommen. Eine Aufstellung der Tage, die voraussichtlich keine Handelstage sind, ist auf Wunsch bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich. Value-at-Risk (VaR) ist eine Messgröße für den potenziellen Verlust, der innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums unter normalen Marktbedingungen und auf Basis eines vorgegebenen Konfidenzniveaus entstehen könnte. Vorbehaltlich anderslautender Angaben beziehen sich alle hier gemachten Zeitangaben auf Luxemburger Ortszeit. Die Verwendung eines Wortes im Singular beinhaltet, soweit der Kontext dies zulässt, die Pluralform und umgekehrt.

11 Verwaltungsrat, Verwaltung 9 JPMorgan Funds Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (Société d'investissement à Capital Variable) Eingetragener Sitz: 6, route de Trèves, L-2633 Senningerberg, Großherzogtum Luxemburg R.C.S Luxemburg B 8478 Verwaltungsrat Management und Verwaltung Vorsitzender Iain O.S. Saunders Banker, Duine, Ardfern, Argyll PA31 8QN, Vereinigtes Königreich Stellvertretender Vorsitzender Pierre Jaans - Economist, 3, rue de Kahler, L-8356 Garnich, Großherzogtum Luxemburg Mitglieder des Verwaltungsrates André Elvinger Partner, Elvinger, Hoss & Prussen, 2, place Winston Churchill, L-2014 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Jean Frijns Professor, Finance and Investments, Antigonelaan 2, NL-5631 LR Eindhoven, Niederlande Andrea L. Hazen Managing Director, JPMorgan Asset Management (UK) Limited, Finsbury Dials, 20 Finsbury Street, London EC2Y 9AQ, Vereinigtes Königreich Berndt May Vice President, JPMorgan Asset Management (Europe) S.à r.l., Zweigstelle Österreich, Führichgasse 8, 1010 Wien, Österreich Robert Van Der Meer Professor of Finance, 9A, Lange Vijverberg, NL-2513 AC Den Haag, Niederlande Verwaltungsgesellschaft und Domizilstelle JPMorgan Asset Management (Europe) S.à r.l., European Bank & Business Centre, 6 route de Trèves, L-2633 Senningerberg, Großherzogtum Luxemburg Anlageverwalter JPMorgan Asset Management (UK) Limited, mit Hauptgeschäftssitz in Finsbury Dials, 20 Finsbury Street, London EC2Y 9AQ, Vereinigtes Königreich (zugelassen und beaufsichtigt von der Financial Services Authority (FSA)) J.P. Morgan Investment Management Inc., 245 Park Avenue, New York, NY 10167, USA JF Asset Management Limited, 21st Floor, Chater House, 8 Connaught Road, Central, Hongkong JF Asset Management (Singapore) Limited, 168 Robinson Road, 17th Floor, Capital Tower, Singapur JPMorgan Asset Management (Japan) Limited, Tokyo Building, 7-3, Marunouchi 2-chome Chiyoda-ku, Tokio , Japan oder dasjenige andere Unternehmen, das die Verwaltungsgesellschaft als Anlageberater und -verwalter für einen speziellen Teilfonds einsetzt und das an der entsprechenden Stelle in Anhang III dieses Verkaufsprospekts benannt wird. Beratungsgesellschaft JPMorgan Asset Management Advisory Company S.à r.l., European Bank & Business Centre, 6, route de Trèves, L-2633 Sennigerberg, Großherzogtum Luxemburg Depotbank, Geschäfts- und Verwaltungsstelle und Zahlstelle J.P. Morgan Bank Luxembourg S.A., European Bank & Business Centre, 6, route de Trèves, L-2633 Senningerberg, Großherzogtum Luxemburg Wirtschaftsprüfer PricewaterhouseCoopers S. à r.l., 400, route d'esch, B.P. 1443, L-1014 Luxembourg, Großherzogtum Luxemburg

12 10 Verwaltungsrat, Verwaltung Rechtsberater in Luxemburg Elvinger, Hoss & Prussen, 2, place Winston Churchill, B.P. 425, L-2014 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Zahlstellen/Vertreter: Hauptzahlstellen: Luxemburg J.P. Morgan Bank Luxembourg S.A., European Bank & Business Centre, 6, route de Trèves, L-2633 Senningerberg, Großherzogtum Luxemburg Österreich Bank Austria Creditanstalt AG, 1010 Wien, Am Hof 2 Belgien Puilaetco Dewaay Private Bankers S.A., Avenue Herrmann Debroux, 46, B-1160 Brüssel Frankreich BNP Paribas Securities Services, 66, rue de la Victoire Paris Hongkong JF Funds Limited, 21st Floor, Chater House, 8 Connaught Road, Central Irland J.P. Morgan Administration Services (Ireland) Limited, JPMorgan House, International Financial Services Centre, Dublin 1 Italien BNP Paribas Securities Services, Via Ansperto 5, I Mailand Japan JPMorgan Securities Japan Co., Limited, Tokyo Building 7-3, Marunouchi 2-chome Chiyoda-ku, Tokyo Spanien CITIBANK N.A., Sucursal en España, José Ortega y Gasset 29, E Madrid Vereinigtes Königreich JPMorgan Asset Management (UK) Limited, mit Hauptgeschäftssitz in Finsbury Dials, 20 Finsbury Street, London EC2Y 9AQ, (zugelassen und beaufsichtigt von der Financial Services Authority.) Örtliche Kontakte: Frankreich JPMorgan Asset Management (Europe) S.à r.l., Zweigstelle Paris, Place Vendôme, Paris Tel.: (+33) Fax: (+33) Hongkong JF Funds Limited, 21st Floor, Chater House, 8 Connaught Road, Central Tel.: (+852) Fax: (+852) Italien JPMorgan Asset Management (Europe) S.à r.l., Zweigstelle Mailand, Via Catena 4, I Mailand Tel.: (+39) Fax: (+39) Japan JPMorgan Securities Japan Co., Limited, Tokyo Building 7-3, Marunouchi 2-chome Chiyoda-ku, Tokyo Tel.: (+81) Fax: (+81) Luxemburg JPMorgan Asset Management (Europe) S.à r.l., European Bank & Business Centre, 6, route de Trèves, L-2633 Senningerberg Tel.: (+352) Fax: (+352) Niederlande JPMorgan Asset Management (Europe) S.à r.l., Zweigstelle Niederlande, Atrium Building, 1st Floor, Strawinskylaan 3035, 1077 ZX Amsterdam Tel.: (+31) Fax: (+31) Spanien JPMorgan Asset Management (Europe) S.à r.l., Zweigstelle Spanien, José Ortega y Gasset, 29 2nd Floor, E Madrid, Spanien Tel.: (+34) Fax: (+34) Schweden JPMorgan Asset Management (Nordic), filial till JPMorgan Asset Management (Europe) S.à r.l., Luxembourg, Norra Kungstornet Kungsgatan 30, S Stockholm Tel.: (+46) Fax: (+46) Vereinigtes Königreich JPMorgan Asset Management (UK) Limited, mit Hauptgeschäftssitz Finsbury Dials, 20 Finsbury Street, London EC2Y 9AQ (zugelassen und beaufsichtigt von der Financial Services Authority). Tel.: (+44) Fax: (+44) Österreich JPMorgan Asset Management (Europe) S.à r.l., Zweigstelle Österreich, Führichgasse 8, A-1010 Wien Tel.: (+43) Fax: (+43) Bahrain JPMorgan Chase Bank NA, 4th Floor, Bahrain Commercial Complex, PO Box 2467, BH-Manama Tel.: (+973) Fax: (+973)

13 1. Der Fonds Der Fonds 1.1 Struktur Der Fonds ist eine offene Investmentgesellschaft in der Form einer société anonyme nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg und erfüllt die Voraussetzung einer Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (Société d'investissement à Capital Variable, SICAV ). Der Fonds besteht aus mehreren Teilfonds mit jeweils einer oder mehreren Anteilklassen. Die Teilfonds unterscheiden sich aufgrund ihrer jeweiligen, speziellen Anlagepolitik oder anderer typischer Eigenschaften. Jede Anteilklasse wird in der Regel an der Luxemburger Börse notiert und kann an der Börse der Bermudas notiert werden, soweit nicht in Anhang III Gegenteiliges angegeben ist. Die Mitglieder des Verwaltungsrates können beschließen, die Notierung der Anteile jeder Anteilklasse an jeder anderen anerkannten Wertpapierbörse zu beantragen. Vollständige Angaben zur Notierung jeder Anteilklasse sind am eingetragenen Sitz des Fonds jederzeit auf Anfrage erhältlich. Die Mitglieder des Verwaltungsrates können jederzeit die Auflegung neuer Teilfonds und/oder die Auflegung einer oder mehrerer Anteilklassen innerhalb jedes Teilfonds beschließen, dieser Verkaufsprospekt wird entsprechend aktualisiert. Die besonderen Anlageziele und die besondere Anlagepolitik der einzelnen Teilfonds sind in Anhang III beschrieben. Die Anlagen jedes Teilfonds müssen zu jedem Zeitpunkt die in Anhang III aufgeführten Beschränkungen erfüllen. Anleger sollten, bevor sie eine Anlage tätigen, die in Anhang IV aufgeführten Risiken einer Anlage sorgfältig bedenken. 1.3 Anteilklassen Um den besonderen Bedürfnissen von Anteilinhabern gerecht zu werden, können die Mitglieder des Verwaltungsrates beschließen, innerhalb jedes Teilfonds verschiedene Anteilklassen aufzulegen, deren Vermögenswerte entsprechend der besonderen Anlagepolitik des betreffenden Teilfonds gemeinsam angelegt werden. Für jede Anteilklasse können eine besondere Gebührenstruktur, Währung, Ausschüttungspolitik oder andere typische Eigenschaften gelten und wird ein gesonderter Nettoinventarwert je Anteil berechnet, der infolge dieser variablen Faktoren unterschiedlich sein kann. Die besonderen Eigenschaften jeder Anteilklasse jedes verfügbaren Teilfonds sind in Anhang III aufgeführt. Die Rechte, die Anteilinhaber und Gläubiger in Bezug auf einen Teilfonds des Fonds haben oder die im Zusammenhang mit der Einrichtung, dem Betrieb oder der Liquidierung eines Teilfonds entstanden sind, beschränken sich ausschließlich auf die Vermögenswerte dieses Teilfonds. 1.2 Anlageziele und Anlagepolitik Das ausschließliche Ziel des Fonds ist es, die ihm zur Verfügung stehenden Mittel in übertragbare Wertpapiere und andere zulässige Vermögensgegenstände jeder Art zum Zweck der Streuung von Anlagerisiken zu investieren und seinen Anteilinhabern die aus der Verwaltung ihrer Portfolios stammenden Erträge zu gewähren.

14 12 2. Handel von Anteilen 2. Handel von Anteilen 2.1 Zeichnung von Anteilen Die Mindesterst- und Mindestfolgeanlagen in eine Anteilklasse sind in Anhang III aufgeführt. Auf diese Mindestanforderungen kann im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft zeitweise verzichtet werden. Der angegebene Mindestzeichnungsbetrag gilt nicht, wenn die Anteile durch Unternehmen von JPMorgan Chase & Co. oder durch von JPMorgan Chase & Co. als Anlageverwalter oder Vertriebsgesellschaft ernannte Dritte gezeichnet werden, die im Namen ihrer Kunden zeichnen. Das Auflegungsdatum oder die Zeichnungsfrist für jede(n) neu aufgelegte(n) oder aktivierte(n) Klasse(n) oder Teilfonds wird im Antragsformular und im letzten Jahresbericht des Fonds bekannt gegeben. Das Antragformular wird aktualisiert, wenn neue Klassen oder Teilfonds verfügbar werden. Gehen vollständig ausgefüllte Anträge zusammen mit frei verfügbaren Mitteln an einem Bewertungstag vor 14:30 Uhr bei der Verwaltungsgesellschaft ein, werden Anteile normalerweise zum am betreffenden Tag maßgeblichen Ausgabepreis ausgegeben. Gehen vollständig ausgefüllte Anträge und frei verfügbare Mittel nach 14:30 Uhr ein, werden Anteile normalerweise zum am folgenden Bewertungstag maßgeblichen Ausgabepreis ausgegeben. Zeichnung Anleger, die zum ersten Mal Anteile zeichnen, sollten ein Antragsformular ausfüllen und es per Post direkt an die Verwaltungsgesellschaft schicken oder sich mit ihrer örtlichen Vertriebsgesellschaft in Verbindung setzen. Antragsformulare können auch per Fax oder über andere von der Verwaltungsgesellschaft zugelassene elektronische Mittel, wie Electronic Broker Link, akzeptiert werden, sofern das Original unverzüglich per Post nachgesandt wird. Antragsformulare von Ansässigen in Staaten, die nicht Mitglied der FATF (in Übereinstimmung mit dem nachstehenden Abschnitt Verfahren zur Verhinderung von Geldwäsche ) sind, werden nur akzeptiert, wenn das unterzeichnete Original des Antragsformulars und sonstige gültige Ausweisdokumente bei der Verwaltungsgesellschaft eingegangen sind. Die Mitglieder des Verwaltungsrates können, falls sie dies für angemessen erachten, für bestimmte Arten von Anlegern abweichende Zeitpunkte für den Handelsschluss festlegen, zum Beispiel bei Anlegern in Jurisdiktionen, in denen eine andere Zeitzone dies rechtfertigt. Unter solchen Umständen muss der geltende Zeitpunkt für den Handelsschluss grundsätzlich dem Zeitpunkt vorausgehen, an dem der maßgebliche Nettoinventarwert bestimmt wird. Solche abweichenden Zeitpunkte für den Handelsschluss können entweder mit den Vertriebsgesellschaften oder Finanzberatern gesondert vereinbart oder in einem Nachtrag zum Verkaufsprospekt oder in einem sonstigen in der betreffenden Jurisdiktion verwendeten Marketingdokument veröffentlicht werden. Alle Anträge für die Zeichnung von Anteilen werden vor der Bestimmung des Nettoinventarwerts dieses Tages auf Basis eines unbekannten Nettoinventarwerts bearbeitet. Jede Folgezeichnung von Anteilen sollte durch Ausfüllen der betreffenden Teile des Antragsformulars und durch dessen Übersendung an die Verwaltungsgesellschaft zusammen mit frei verfügbaren Mitteln erfolgen; oder setzen Sie sich mit Ihrer örtlichen Vertriebsgesellschaft in Verbindung. Anweisungen können auch per Brief, per Fax, in jedem Fall ordnungsgemäß unterzeichnet, oder telefonisch oder über andere von der Verwaltungsgesellschaft zugelassene elektronische Mittel, wie Electronic Broker Link, erteilt werden. Bestätigungen über Transaktionen werden normalerweise an dem auf die Ausführung von Zeichnungsaufträgen folgenden Geschäftstag versandt. Anleger werden auf die Bedingungen des Antragsformulars verwiesen, um sich vollständig über die Bedingungen, zu denen sie zeichnen, zu informieren. Jeder Anleger erhält eine persönliche Kontonummer, die bei jeder Zahlung durch Banküberweisung angegeben werden sollte. Die jeweilige Transaktionsnummer und die persönliche Kontonummer sollten bei jedem Schriftwechsel mit der Verwaltungsgesellschaft oder den Vertriebsgesellschaften angegeben werden. Zahlungsweise Zahlungen sollten durch Banküberweisung nach Abzug sämtlicher Bankgebühren (d.h. auf Kosten des Anlegers) geleistet werden. Eine Kopie des abgestempelten Banküberweisungsträgers sollte dem Antragsformular beigefügt werden, um Verzögerungen zu vermeiden. Zahlungen per Scheck werden in der Regel nur auf Entscheidung der Verwaltungsgesellschaft akzeptiert. In solchen Fällen kommt es zu einer Verzögerung der Auftragsbearbeitung, um die Verrechnung von Zeichnungsgeldern zu ermöglichen. Weitere Angaben zur Abwicklung sind auf dem Antragsformular enthalten. Anteile werden normalerweise nach Eingang frei verfügbarer Mittel ausgegeben. Im Falle von Anträgen von zugelassenen Finanzvermittlern oder anderen von der Verwaltungsgesellschaft autorisierten Anlegern ist die Ausgabe von Anteilen bedingt durch den Eingang der Zahlung frei verfügbarer Mittel innerhalb eines zuvor vereinbarten Zeitraums von in der Regel nicht mehr als drei Geschäftstagen nach dem relevanten Bewertungstag. Dieser Zeitraum kann auf bis zu fünf Geschäftstage für

15 2. Handel von Anteilen 13 Geschäfte erhöht werden, die von bestimmten Vertriebsgesellschaften platziert werden, wie JF Funds Limited in Hongkong. Unter diesen Umständen wird eine Zahlung per Scheck in der Regel nicht akzeptiert. Wenn am Abrechnungstag in dem Land der Währung der betreffenden Anteilklasse die Banken nicht geöffnet sind oder ein Interbanken-Abrechnungssystem nicht in Betrieb ist, erfolgt die Abrechnung am nächsten Geschäftstag, an dem diese Banken und Abrechnungssysteme geöffnet sind. Bei nicht rechtzeitiger Erfüllung kann ein Antrag verfallen und auf Kosten des/der Antragsteller(s) oder seines/ihrer Finanzvermittlers storniert werden. Die Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung bis zum Zahlungstag kann dazu führen, dass die Verwaltungsgesellschaft Klage gegen den in Verzug geratenen Antragsteller oder seinen/ihren Finanzvermittler erhebt oder jegliche der Verwaltungsgesellschaft entstandenen Kosten oder Verluste von jeglichem Anteilsbestand in Abzug bringt, den der Antragsteller am Fonds hält. In allen Fällen werden Anteilscheine und jegliches Geld, das an den Anleger rückzahlbar ist, von der Verwaltungsgesellschaft bis zum Erhalt des Überweisungsbetrages ohne Zinszahlung zurückgehalten. Zahlungen in bar (Münzen, Scheine) werden nicht akzeptiert. Zahlungen durch Dritte werden nur im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft akzeptiert. Zahlungen sollten normalerweise in der Währung der jeweiligen Anteilklasse erfolgen. Die Verwaltungsgesellschaft bietet den Anlegern in deren Namen und auf deren Kosten für Zeichnungen einen Währungsumtauschservice an. Weitere Informationen sind von der Verwaltungsgesellschaft oder jeder Vertriebsgesellschaft auf Anfrage erhältlich. Preisinformationen Die Anteilspreise werden täglich in der Financial Times und anderen bedeutenden europäischen Zeitungen, wie von den Mitgliedern des Verwaltungsrates jeweils festgelegt, veröffentlicht und sind bei Reuters erhältlich. Sie sind auch im Internet unter und am eingetragenen Sitz des Fonds erhältlich. Weder der Fonds noch die Vertriebsgesellschaften übernehmen die Verantwortung für Fehler bei der Veröffentlichung oder für die Nichtveröffentlichung von Preisen. Anteilsarten Die Anteile werden normalerweise als Namensanteile ausgegeben. Namensanteile liegen in stückeloser Form. vor Bruchteile von Namensanteilen werden auf drei Dezimalstellen gerundet. Ferner können Anteile über bei Clearingsystemen geführten Konten gehalten und übertragen werden. Für effektive Inhaberanteilscheine, die zum Datum des Verkaufsprospekts ausgegeben sind, sollte beachtet werden, dass die Ersetzung solcher Anteilscheine durch neue effektive Inhaberanteilscheine nicht zulässig ist, die Anteilscheine jedoch stattdessen durch Namensanteile in stückeloser Form ersetzt werden. Allgemeines Einmal erteilte Zeichnungsanweisungen sind, außer im Falle einer Aussetzung oder eines Aufschubes des Handels, unwiderruflich. Die Verwaltungsgesellschaft und/oder JPMorgan Chase & Co. behalten sich in ihrem alleinigen Ermessen das Recht vor, Anträge ganz oder teilweise abzulehnen. Falls ein Antrag abgelehnt wird, werden erhaltene Zeichnungsgelder ohne Zinsen auf Kosten und Risiko des Antragstellers zurückerstattet. Potenzielle Antragsteller sollten sich über die betreffenden Rechts-, Steuer- und Devisenkontrollbestimmungen, die im jeweiligen Land ihrer Staatsbürgerschaft, ihres Wohnsitzes oder ihres Aufenthalts gelten, informieren. Ferner können die Verwaltungsgesellschaft und/oder JPMorgan Chase & Co. in ihrem alleinigen Ermessen die Annahme von Zeichnungen von Anteilen einer auf Institutionelle Anleger beschränkten Klasse bis zu dem Tag aufschieben, an dem ihnen ausreichender Nachweis der Qualifizierung des Anlegers als Institutioneller Anleger vorliegt. Wenn es zu irgendeinem Zeitpunkt den Anschein hat, dass ein Inhaber von Anteilen, die zu einer auf Institutionelle Anleger beschränkten Klasse gehören, kein Institutioneller Anleger ist, wird die Verwaltungsgesellschaft entweder die betreffenden Anteile in Übereinstimmung mit den Bestimmungen in Abschnitt 2.2 Rücknahme und Umtausch von Anteilen zurücknehmen oder diese Anteile in Anteile einer Klasse umtauschen, die nicht auf Institutionelle Anleger beschränkt ist (vorausgesetzt, dass eine Klasse mit vergleichbaren Merkmalen existiert), und den betreffenden Anteilinhaber von einem solchen Umtausch unterrichten. Der Fonds gestattet kein Market Timing (wie in Rundschreiben 04/146 der CSSF beschrieben) oder ähnliche übermäßige, kurzfristige Handelspraktiken. Um die Interessen der Anteilinhaber zu schützen, bleibt dem Fonds und/oder der Verwaltungsgesellschaft das Recht vorbehalten, Anträge auf Zeichnung von Anteilen eines Anlegers, der sich solcher Praktiken bedient oder der verdächtigt wird, sich solcher Praktiken zu bedienen, abzulehnen und solche weiteren Schritte zu unternehmen, die sie im eigenen Ermessen für angemessen oder erforderlich halten. Sacheinlagen Der Verwaltungsrat kann gelegentlich Zeichnungen von Anteilen gegen Sacheinlage von Wertpapieren oder anderen Vermögenswerten, die der jeweilige Teilfonds gemäß seiner Anlagepolitik und den Anlagebeschränkungen erwerben kann, annehmen. Jegliche derartige Sacheinlage wird zum

16 14 2. Handel von Anteilen Nettoinventarwert der eingebrachten Vermögenswerte erfolgen, berechnet in Übereinstimmung mit den unten unter Abschnitt 2.3 aufgeführten Bestimmungen und wird Gegenstand eines Prüfungsberichts, der gemäß den Anforderungen der Luxemburger Gesetze erstellt wird, sein. Alle zusätzlichen Kosten, die mit der Sacheinlage verbunden sind, werden nicht vom Fonds getragen. Erhält der Fonds keinen hinreichenden Rechtstitel auf die eingebrachten Vermögenswerte, kann dies dazu führen, dass der Fonds gegen den in Verzug geratenen Anleger oder seinen/ihren Finanzvermittler Klage erhebt oder ihm oder der Verwaltungsgesellschaft entstandene Kosten oder Verluste von einem bestehenden Anteilsbestand des Anteilzeichners an dem Fonds in Abzug bringt. Regelmäßiger Sparplan Regelmäßige Sparpläne sind in bestimmten Ländern erhältlich. Nähere Angaben hierzu sind jederzeit auf Anfrage am eingetragenen Sitz des Fonds erhältlich. Im ersten Jahr des Sparplans des Anlegers werden die erhobenen Gebühren und Kosten ein Drittel des vom Anleger in diesem Jahr investierten Bruttobetrages nicht überschreiten. Verfahren zur Verhinderung von Geldwäsche Das Luxemburger Gesetz vom 19. Februar 1973 (in der jeweils geltenden Fassung), das Gesetz vom 5. April 1993 (in der jeweils geltenden Fassung) und das Gesetz vom 12. November 2004 und die damit zusammenhängenden Rundschreiben der Luxemburger Aufsichtsbehörde skizzieren Verpflichtungen, durch die der Missbrauch eines Organismus für Gemeinsame Anlagen, wie der Fonds, zu Geldwäschezwecken verhindert werden soll. In diesem Zusammenhang wurde ein Verfahren zur Identifikation der Anleger eingeführt, das bedeutet, dass jedem Antragsformular eines Anlegers die Unterlagen beizufügen sind, die in der jeweils geltenden Fassung dieses Formulars aufgeführt sind. Auf eine derartige Identitätsprüfung kann die Verwaltungsgesellschaft unter den folgenden Umständen verzichten: a) im Falle von Zeichnungsanträgen über einen Intermediär am Finanzmarkt, der in einem Land ansässig ist, in dem Pflichten zur Offenlegung der Identität gelten, die denen nach Luxemburger Recht zum Schutz gegen Geldwäsche entsprechen; b) im Falle von Zeichnungsanträgen über einen Intermediär oder Nominee, dessen Muttergesellschaft einer Pflicht zur Offenlegung der Identität unterliegt, die den nach Luxemburger Recht zum Schutz gegen Geldwäsche bestehenden Pflichten entspricht, sofern nach dem für die Muttergesellschaft geltenden Recht eine entsprechende Verpflichtung auch für Tochtergesellschaften oder Zweigstellen gilt. Es wird allgemein anerkannt, dass berufsmäßig im Finanzsektor tätige Personen, die in einem Land ansässig sind, das die Beschlüsse der FATF ratifiziert hat, so betrachtet werden, als hätten sie sich einer den gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäsche in Luxemburg entsprechenden Identitätsprüfungspflicht unterworfen. Alle der Verwaltungsgesellschaft diesbezüglich zugeleiteten Informationen werden einzig zur Erfüllung der Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäsche gesammelt. 2.2 Rücknahme und Umtausch von Anteilen Verfahren Anweisungen zum Umtausch oder zur Rücknahme von Anteilen können der Verwaltungsgesellschaft entweder telefonisch, durch Brief, durch Fax oder durch ein anderes von der Verwaltungsgesellschaft genehmigtes elektronisches Mittel wie Electronic Broker Link unmittelbar kommuniziert werden; oder indem man sich mit einer Vertriebsgesellschaft vor Ort in Verbindung setzt. Anweisungen, die von der Verwaltungsgesellschaft an einem Bewertungstag vor 14:30 Uhr angenommen werden, werden normalerweise zu den betreffenden Ausgabe- beziehungsweise Rücknahmepreisen ausgeführt, die an diesem Tag berechnet werden. Anweisungen, die nach 14:30 Uhr von der Verwaltungsgesellschaft angenommen werden, werden in der Regel am folgenden Bewertungstag ausgeführt. Sofern es für die jeweiligen Anteilklassen des Fonds erforderlich ist, um für Zwecke der Steuergesetze des Vereinigten Königreiches weiterhin als ausschüttend zu gelten, kann ein Rücknahmeantrag als Übertragungsauftrag an ein Mitglied von JPMorgan Chase & Co. (ausgeführt zu den gleichen Bedingungen wie eine Rücknahme) im Hinblick auf eine solche Anzahl von Anteilen gelten, wie es von dem entsprechenden Mitglied von JPMorgan Chase & Co. gefordert wird. In solchen Fällen wird das betreffende Mitglied von JPMorgan Chase & Co. dem Anteilinhaber einen den jeweiligen Rücknahmeerlösen entsprechenden Betrag zahlen. Die Mitglieder des Verwaltungsrates können jedoch, falls sie dies für angemessen erachten, für bestimmte Arten von Anlegern abweichende Zeitpunkte für den Handelsschluss festlegen, zum Beispiel bei Anlegern in Jurisdiktionen, in denen eine andere Zeitzone dies rechtfertigt. Unter solchen Umständen muss der geltende Zeitpunkt für den Handelsschluss grundsätzlich dem Zeitpunkt vorausgehen, zu dem der maßgebliche Nettoinventarwert bekannt gegeben wird. Solche abweichenden Zeitpunkte für den Handelsschluss können entweder mit den Vertriebsgesellschaften oder Finanzberatern gesondert vereinbart oder in einem Nachtrag zum Verkaufsprospekt

17 2. Handel von Anteilen 15 oder in einem sonstigen in der betreffenden Jurisdiktion verwendeten Marketingdokument veröffentlicht werden. Alle Aufträge für den Umtausch oder die Rücknahme von Anteilen werden vor der Bestimmung des Nettoinventarwerts dieses Tages auf Basis eines unbekannten Nettoinventarwerts bearbeitet. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach eigener Wahl Prüfverfahren durchführen, die sie zur Überprüfung, Bestätigung oder Klärung von Zahlungsanweisungen von Anteilinhabern in Zusammenhang mit einem Rücknahmeantrag für erforderlich hält. Ziel dabei ist es, das Irrtums- und Betrugsrisiko für den Fonds, seine Vertreter oder Anteilinhaber zu verringern. Wenn die Verwaltungsgesellschaft ein Prüfverfahren nicht zu ihrer Zufriedenheit abschließen konnte, kann sie nach eigenem Ermessen die Bearbeitung von Zahlungsanweisungen bis zum zufriedenstellenden Abschluss des Prüfverfahrens auf einen Termin verschieben, der nach dem für Rücknahmen in diesem Abschnitt vorgesehenen Zahlungstermin liegen kann. Dies lässt den Bewertungstag, zu dem der Rücknahmeantrag angenommen wird, ebenso unberührt, wie den Umstand, dass der Rücknahmepreis für Rücknahmen an dem Bewertungstag bestimmt wird, an dem der Rücknahmeantrag angenommen wird. Wenn die Verwaltungsgesellschaft mit einer Überprüfung oder Bestätigung nicht zufrieden ist, kann sie die Ausführung des betreffenden Rücknahmeantrags ablehnen, bis ein zufriedenstellendes Ergebnis erreicht ist. Weder die Verwaltungsgesellschaft noch der Fonds haften gegenüber dem Anteilinhaber oder sonstigen Personen, wenn unter diesen Umständen die Ausführung eines Rücknahmeantrags aufgeschoben oder abgelehnt wird. Anweisungen zum Umtausch von einer Anteilklasse in eine andere, oder in Anteile eines anderen OGAW oder OGA, der von einem Mitglied von JPMorgan Chase & Co. verwaltet oder beraten wird, werden üblicherweise an einem gemeinsamen Bewertungstag der betroffenen Anteilklassen oder Anteile ausgeführt. Falls die Umtauschanweisung an einem Tag angenommen wird, der kein gemeinsamer Bewertungstag beider Klassen ist, wird der Umtausch am nächstfolgenden Bewertungstag der beiden betroffenen Klassen durchgeführt (Anträge, die an einem Bewertungstag nach 14:30 Uhr eingehen, werden bis zum nächsten Bewertungstag aufgeschoben, in der gleichen Weise wie bei Ausgabe und Rücknahme von Anteilen). Für den Umtausch von Anteilen des JPMorgan Funds JF India Fund in Anteile eines anderen Teilfonds oder in Anteile eines anderen OGAW oder OGA, der von einem Mitglied von JPMorgan Chase & Co. verwaltet oder beraten wird, gilt der zum Zeitpunkt des Erhalts der Rücknahmeerlöse berechnete Ausgabepreis. Anteile an dem neuen Teilfonds werden jedoch nur erworben, wenn die Rücknahmeerlöse zur Verfügung stehen (vorbehaltlich der fünfzehn-tage-grenze für die Zahlung von Rücknahmeerlösen aus dem JPMorgan Funds JF India Fund). Beachten Sie bitte, dass Anweisungen zu Rücknahmen oder Umtausch in der Regel erst dann ausgeführt werden, wenn eine etwaige frühere damit verbundene Transaktion vollständig abgewickelt worden ist. Anweisungen erfolgen entweder durch Ausfüllen des Umtauschformulars oder des Formulars, mit dem die Rücknahme von Anteilen beantragt wird, oder telefonisch, durch Brief, durch Fax oder durch ein anderes von der Verwaltungsgesellschaft genehmigtes elektronisches Mittel, wie Electronic Broker Link, wobei in jedem Fall die Kontoreferenz und entweder die Anzahl der Anteile, die zwischen den genannten Anteilklassen umgetauscht werden sollen, oder vollständige Angaben über die Rücknahme gemacht werden müssen. Ein Anteilsübertragungsformular kann ebenfalls für die Rücknahme verwendet werden. Sämtliche Anweisungen sind von den eingetragenen Anteilinhabern zu unterschreiben, außer wenn bei Anteilsbeständen eines gemeinschaftlichen Kontos eine alleinige Unterschriftsberechtigung gewählt wurde oder wenn nach Erhalt einer für die Verwaltungsgesellschaft annehmbaren Vollmacht ein Vertreter ernannt wurde. Wenn für Namensanteile ein Anteilschein ausgestellt worden ist, muss dieser mit ordnungsgemäßer Verzichtserklärung versehen und mit der Anweisung zum Umtausch oder Rücknahme zurückgegeben werden. Den Anweisungen zu Umtausch oder zur Rücknahme von effektiven Inhaberanteilen müssen die entsprechenden Anteilscheine und alle relevanten Kupons beigefügt werden, einschließlich der Angaben über die Anteilklasse und die Anzahl umzutauschender oder zurückzunehmender Anteile und vollständiger Angaben zur Zahlungsabwicklung. Gemäß einem Umtauschantrag ausgegebene Anteile werden als Namensanteile ohne Anteilschein ausgegeben. Der Wert der von einem Anteilinhaber nach einem Umtausch oder einer Rückgabe gehaltenen Anteile einer Anteilklasse sollte im Allgemeinen den in Anhang III für jede Anteilklasse genannten Mindestanlagebetrag übersteigen. Falls infolge eines Umtausch- oder Rücknahmeantrags der von einem Anteilinhaber in eine Anteilklasse eines Teilfonds investierte Betrag unter den Mindestanlagebetrag für diese Anteilklasse fällt, wird er als Rücknahme- oder Umtauschantrag des gesamten Bestandes des Anteilinhabers in der entsprechenden Anteilklasse behandelt, sofern darauf nicht von der Verwaltungsgesellschaft verzichtet wird. Das Antragsformular kann vorsehen, dass die Anteile eines oder mehrerer Teilfonds weder direkt noch indirekt US- Personen (im Sinne der Definition auf Seite 1 dieses

18 16 2. Handel von Anteilen Verkaufsprospekts) angeboten, von diesen gezeichnet oder gehalten werden dürfen oder dass sie nur im Eigentum bestimmter hierin festgelegter Kategorien von US-Personen stehen dürfen. Anteilinhaber sind verpflichtet, der Verwaltungsgesellschaft umgehend Mitteilung zu machen, falls sie US-Personen sind oder werden, oder Anteile im Namen oder für Rechnung von US-Personen oder Anteile unter Verstoß gegen geltende Gesetze und Verordnungen halten, oder unter Umständen, die nachteilige aufsichtsrechtliche, steuerrechtliche oder finanzwirtschaftliche Konsequenzen für den Fonds oder die Anteilinhaber zur Folge haben könnten, oder auf andere Weise für die Interessen des Fonds nachteilig sind oder sein könnten. Erlangt der Verwaltungsrat oder die Verwaltungsgesellschaft Kenntnis davon, dass ein Anteilinhaber Anteile hält unter Verstoß gegen geltende Gesetze und Verordnungen oder unter Umständen, die nachteilige aufsichtsrechtliche, steuerrechtliche oder finanzwirtschaftliche Konsequenzen für den Fonds oder die Anteilinhaber haben oder haben könnten oder sonst nachteilig für die Interessen des Fonds sein könnten, oder der Anteilinhaber eine US-Person ist oder geworden ist, so kann der Verwaltungsrat oder die Verwaltungsgesellschaft im alleinigen Ermessen die Anteile des Anteilinhabers in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Satzung zurücknehmen. Sollte ein Anteilinhaber eine US-Person werden, kann er der US-amerikanischen Quellensteuer und der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung unterliegen. Rücknahmeerlöse Rücknahmeerlöse werden normalerweise innerhalb von drei Geschäftstagen (bis zu fünfzehn Geschäftstagen im Falle des JPMorgan Funds JF India Fund) ab dem betreffenden Bewertungstag durch Banküberweisung ausgezahlt. Dieser Zeitraum kann auf bis zu fünf Geschäftstage für Geschäfte erweitert werden, die von bestimmten Vertriebsgesellschaften platziert werden, wie JF Funds Limited in Hongkong. Rücknahmeerlöse werden für den Anteilinhaber kostenfrei angewiesen, sofern der Verwaltungsgesellschaft alle erforderlichen Dokumente vorliegen. Zahlungen per Scheck erfolgen ausschließlich im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft. Für Verzögerungen oder Gebühren, die bei einer empfangenden Bank oder einem Abrechnungssystem entstehen, haftet weder der Fonds noch die Verwaltungsgesellschaft. Rücknahmeerlöse werden normalerweise in der Währung der betreffenden Anteilklasse ausgezahlt. Auf Anfrage können per Banküberweisung gezahlte Rücknahmeerlöse auf Kosten des Anteilinhabers auch in den meisten anderen Währungen gezahlt werden. Falls unter außergewöhnlichen Umständen und aus welchen Grund auch immer Rücknahmeerlöse nicht innerhalb von drei Geschäftstagen (bis zu fünf Geschäftstage für Transaktionen, die über bestimmte Vertriebsgesellschaften platziert werden, wie JF Funds Limited in Hongkong) ab dem betreffenden Bewertungstag gezahlt werden können, zum Beispiel wenn die Liquidität des betreffenden Teilfonds es nicht zulässt, dann erfolgt die Zahlung sobald wie danach vernünftigerweise möglich (jedoch nicht mehr als zehn Geschäftstage, fünfzehn Geschäftstage im Falle des JPMorgan Funds JF India Fund, nach dem betreffenden Bewertungstag), zum am betreffenden Bewertungstag berechneten Rücknahmepreis. Wenn am Abrechnungstag in dem Land der Währung der betreffenden Anteilklasse die Banken nicht geöffnet sind oder ein Interbanken-Abrechnungssystem nicht in Betrieb ist, erfolgt die Abrechnung am nächsten Geschäftstag, an dem diese Banken und Abrechnungssysteme geöffnet sind. Umtausch- oder Rücknahmeanträge werden von der Verwaltungsgesellschaft als verbindlich und unwiderruflich angesehen und werden nach Ermessen der Verwaltungsgesellschaft nur ausgeführt, wenn die betreffenden Anteile mindestens drei Geschäftstage gehalten wurden. Dieser Zeitraum kann auf bis zu fünf Geschäftstage für Geschäfte erhöht werden, die von bestimmten Vertriebsgesellschaften platziert werden, wie JF Funds Limited in Hongkong. Eine Bestätigung über getätigte Geschäfte wird normalerweise am nächsten Geschäftstag nach Umtausch oder Rücknahme der Anteile von der Verwaltungsgesellschaft versandt. Eine Verzögerung bei der Vorlage der betreffenden Dokumente kann dazu führen, dass der Antrag aufgeschoben wird oder verfällt und annulliert wird. Wegen der für Rücknahmen notwendigen Abwicklungszeit wird ein Umtausch normalerweise erst abgeschlossen, wenn die Erlöse aus der Rücknahme zur Verfügung stehen. Zahlung in Sachwerten Mit der Zustimmung (eines) betroffene(r/n) Anteilinhaber(s) kann der Verwaltungsrat unter angemessener Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Anteilinhaber gegebenenfalls eine Zahlung in Sachwerten akzeptieren, indem er dem zurückgebenden Anteilinhaber Portfolio-Wertpapiere des betreffenden Teilfonds zuteilt, die im Wert dem Rücknahmepreis der zurückzunehmenden Anteile entsprechen. Jede Rücknahme gegen Sachwerte wird in einem Bericht der Wirtschaftsprüfer des Fonds, welcher gemäß den Anforderungen der Luxemburger Gesetze erstellt wurde, bewertet. Alle zusätzlichen Kosten, die mit der Rücknahme gegen Sachwerte verbunden sind, werden nicht vom Fonds getragen. Allgemeines Der Fonds gestattet kein Market Timing (wie in Rundschreiben 04/146 der CSSF beschrieben) oder ähnliche übermäßige, kurzfristige Handelspraktiken. Um die Interessen der Anteilinhaber zu schützen, bleibt dem Fonds

19 2. Handel von Anteilen 17 und/oder der Verwaltungsgesellschaft das Recht vorbehalten, Anträge auf Umtausch von Anteilen jedes Anlegers, der sich solcher Praktiken bedient oder der verdächtigt wird, sich solcher Praktiken zu bedienen, abzulehnen und solche weiteren Schritte zu unternehmen, die sie im eigenen Ermessen für angemessen oder erforderlich halten. Zahlungen an Dritte werden nur im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft vorgenommen. Anleger sollten die Auftragsbestätigung, die nach jeder Transaktion postalisch übersandt wird, umgehend überprüfen, um deren Richtigkeit sicherzustellen. 2.3 Beschränkungen von Zeichnung und Umtausch in bestimmte Teilfonds Ein Teilfonds kann für neue Zeichnungen und Umtausch in ihn (aber nicht für Rücknahme oder Umtausch aus ihm) geschlossen werden, wenn dies nach Auffassung der Verwaltungsgesellschaft zum Schutz der Interessen vorhandener Anteilinhaber erforderlich ist. Ein solcher Umstand würde vorliegen, wenn der Teilfonds eine solche Größe erreicht hat, dass die Kapazität des Marktes und/oder die Kapazität des Anlageverwalters erreicht ist und bei der es nachteilig für die Wertentwicklung dieses Teilfonds wäre, weitere Mittelzuflüsse zuzulassen. Jeder Teilfonds, der nach Auffassung der Verwaltungsgesellschaft wesentlich in der Kapazität beschränkt ist, kann ohne Benachrichtigung der Anteilinhaber für neue Zeichnungen oder den Umtausch geschlossen werden. Sobald ein Teilfonds für Zeichnungen oder Umtausch in ihn geschlossen ist, wird der Teilfonds nicht wieder geöffnet, bevor nach Auffassung der Verwaltungsgesellschaft die Umstände, welche die Schließung erforderlich gemacht haben, nicht mehr vorliegen und wesentliche Kapazität für neue Anlagen im Teilfonds verfügbar ist. Werden Teilfonds für neue Zeichnungen oder Umtausch geschlossen, wird die Internetseite geändert, um den Statuswechsel des maßgeblichen Teilfonds oder der maßgeblichen Anteilklasse anzuzeigen. Anleger sollten sich den aktuellen Status des Teilfonds oder der Anteilklasse von der Verwaltungsgesellschaft bestätigen lassen oder auf der Internetseite prüfen. 2.4 Preisberechnung Berechnung des Nettoinventarwerts je Anteil (A) Der Nettoinventarwert je Anteil jeder Klasse wird an jedem Bewertungstag in der Währung der betreffenden Klasse berechnet. Er wird errechnet, indem der Nettoinventarwert, der jeder Klasse zuzuordnen ist, also der Wert ihrer Vermögenswerte abzüglich ihrer Verbindlichkeiten, durch die Anzahl der zu dem Zeitpunkt im Umlauf befindlichen Anteile der betreffenden Klasse geteilt wird. Der sich ergebende Betrag ist auf die zwei nächsten Dezimalstellen zu runden (drei Stellen im Fall des JPMorgan Funds Sterling Bond Fund). (B) Die Mitglieder des Verwaltungsrates behalten sich das Recht vor, die Preise häufiger als einmal täglich berechnen zu lassen oder anderweitig die Handelsvereinbarungen vorläufig oder auf Dauer zu ändern, zum Beispiel wenn die Mitglieder des Verwaltungsrates der Meinung sind, dass eine wesentliche Änderung des Marktwerts der Anlagen in einem oder mehreren Teilfonds dies verlangt, oder im Falle einer Zeichnung gegen Sachwerte, wenn die Mitglieder des Verwaltungsrates der Meinung sind, dass es im Interesse der Anteilinhaber ist, die Zeichnung separat zu bewerten. Der Verkaufsprospekt wird im Falle einer derartigen dauerhaften Änderung geändert und die Anteilinhaber werden entsprechend informiert. (C) Bei der Bewertung des Gesamtvermögens finden die folgenden Regeln Anwendung: (i) Der Wert von Wertpapieren und/oder derivativen Finanzinstrumenten wird auf der Grundlage des zuletzt an der betreffenden Wertpapierbörse oder dem betreffenden Over-the-Counter-Markt oder irgendeinem anderen Geregelten Markt notierten Kurses ermittelt, an der/dem diese Wertpapiere gehandelt werden oder zum Handel zugelassen sind. Wenn diese Wertpapiere an mehr als einer Wertpapierbörse oder an mehr als einem Geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, können die Mitglieder des Verwaltungsrates oder ein von ihnen zu diesem Zweck ernannter Vertreter nach eigenem Ermessen die Wertpapierbörsen oder Geregelten Märkte zur Ermittlung des jeweiligen Werts auswählen, an denen die Wertpapiere hauptsächlich gehandelt werden. Falls ein Wertpapier nicht an einer amtlichen Wertpapierbörse oder an einem Geregelten Markt gehandelt oder zugelassen ist oder falls bei dort gehandelten oder zugelassenen Wertpapieren der letzte notierte Kurs nicht ihren wahren Wert widerspiegelt, werden die Mitglieder des Verwaltungsrates oder ein von ihnen zu diesem Zweck ernannter Vertreter eine Bewertung auf der Grundlage des zu erwartenden Verkaufskurses vornehmen, der sorgfältig und nach Treu und Glauben anzusetzen ist. (ii) Derivative Finanzinstrumente, die weder an einer amtlichen Börse notiert sind noch an einem anderen organisierten Markt gehandelt werden, werden

20 18 2. Handel von Anteilen täglich in zuverlässiger und verifizierbarer Art und Weise in Übereinstimmung mit der Marktpraxis bewertet. (iii) Anteile an offenen OGA und/oder OGAW werden auf der Grundlage des letzten ermittelten Nettoinventarwerts bewertet, der von dem betreffenden Organismus gemeldet wurde. (iv) Barmittel, bei Sicht fällige Schuldscheine und andere Forderungen und vorausbezahlte Kosten werden zu ihrem Nominalwert bewertet, sofern es nicht unwahrscheinlich erscheint, dass dieser Nominalwert erhältlich ist. (v) Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in anderen Währungen als der Währung des betreffenden Teilfonds werden anhand des betreffenden Kassakurses bewertet, der von einer Bank oder einem anderen zuverlässigen Finanzinstitut gestellt wird. (vi) Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, die als keinem bestimmten Teilfonds zurechenbar anzusehen sind, werden dem Nettoinventarwert jedes Teilfonds anteilig zugewiesen. Sämtliche einem bestimmten Teilfonds zuzuordnenden Verbindlichkeiten sind allein für diesen Teilfonds bindend. Zum Zweck der Beziehung der Anteilinhaber untereinander gilt jeder Teilfonds als getrennte Einheit. (vii) Swaps werden zum Marktwert auf Basis der zugrunde liegenden Wertpapiere (zum Geschäftsschluss oder im Tagesverlauf) sowie nach den Merkmalen der zugrunde liegenden Engagements bewertet. (viii) Soweit die Mitglieder des Verwaltungsrates dies angesichts der herrschenden Marktlage und der Höhe der von Anteilinhabern und potenziellen Anteilinhabern gewünschten Zeichnungen und Rücknahmen im Verhältnis zur Größe des jeweiligen Teilfonds als im besten Interesse aller Anteilinhaber und potenziellen Anteilinhaber ansehen, können Wertpapiere entweder zum Geld- oder zum Briefkurs bewertet werden. Der Nettoinventarwert kann auch um denjenigen Betrag angepasst werden, der ungefähr den angemessenen Handelsgebühren entspricht, die dem betreffenden Teilfonds unter diesen Bedingungen entstehen können, wobei allerdings dieser Betrag 1% des Nettoinventarwerts des Teilfonds zu diesem Zeitpunkt nicht übersteigen darf. (D) Teilfonds, die vorrangig in Märkte investieren, die zu dem Zeitpunkt, zu dem die Bewertung des Teilfondsvermögens vorgenommen wird, geschlossen sind, werden in der Regel unter Nutzung des jeweils zuletzt festgestellten Schlusskurses bewertet. Marktvolatilität kann dazu führen, dass die zuletzt festgestellten Schlusskurse nicht den angemessenen Marktwert der Anlagen eines Teilfonds richtig widerspiegeln. Diese Situation könnte von Anlegern ausgenutzt werden, die sich der Richtung der Marktbewegungen bewusst sind und die Handel betreiben könnten, um die Differenz zwischen dem nächsten veröffentlichten Nettoinventarwert und dem angemessenen Marktwert der Anlagen eines Teilfonds auszunutzen. Andere Anteilinhaber können einen Wertverlust in den von ihnen gehaltenen Anteilen dadurch erleiden, dass jene Anleger weniger als den angemessenen Marktwert für ausgegebene Anteile bezahlen oder bei Rückgabe mehr als den angemessenen Marktwert erhalten. Um dies zu verhindern, kann der Fonds in Phasen von Marktvolatilität den Nettoinventarwert je Anteil vor seiner Veröffentlichung anpassen, um den angemessenen Marktwert der Anlagen eines Teilfonds genauer zu reflektieren. Die Anpassung erfolgt auf der Grundlage der prozentualen Veränderung des für den betreffenden Teilfonds geltenden Benchmark-Index seit dem zuletzt festgestellten Schlusskurs, sofern diese Veränderung über dem von den Mitgliedern des Verwaltungsrates für den jeweiligen Teilfonds vorgegebenen Grenzwert liegt. Wenn eine solche Anpassung vorgenommen wird, gilt sie einheitlich für alle Anteilklassen des gleichen Teilfonds und entspricht der Höhe nach der prozentualen Veränderung des Benchmark-Index. Ausgabe- und Rücknahmepreis (A) Der Ausgabepreis je Anteil jeder Klasse wird gegebenenfalls durch Addition eines Ausgabeaufschlages zum Nettoinventarwert je Anteil berechnet. Der Ausgabeaufschlag wird als Prozentsatz des Nettoinventarwertes je Anteil, der nicht die in Anhang III ausgewiesenen Höhen übersteigt, berechnet. (B) Der Rücknahmepreis je Anteil jeder Klasse wird gegebenenfalls durch Subtraktion eines Rücknahmeabschlages vom Nettoinventarwert je Anteil berechnet. Der Rücknahmeabschlag wird als Prozentsatz des Nettoinventarwertes je Anteil, der nicht die in Anhang III ausgewiesenen Höhen übersteigt, berechnet. Für Veröffentlichungszwecke werden die Ausgabe- und Rücknahmepreise auf genauso viele Stellen gerundet wie der Nettoinventarwert je Anteil des betreffenden Teilfonds,

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