Stefan Meierhans Preisüberwacher
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- Julia Fischer
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1 Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Preisüberwachung PUE Stefan Meierhans Preisüberwacher Universität St. Gallen, Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis: Das Krankenversicherungsgesetz: Diktat oder Wettbewerb Grand Casino Luzern, 22. August 2012
2 Inhalt 1. Rolle der Preisüberwachung 2. Aktueller Stand 3. Grundsätze der Baserate-Prüfung 4. Zeitlicher Ablauf des Prüfverfahrens und Wunsch für Verhandlungen
3 1. Rolle der Preisüberwachung Wettbewerbspolitische Ausrichtung Empfehlungsrecht bei behördlichen Tarifen Schwerpunkt auf Gesundheitstarifen 3
4 2. Aktueller Stand 1. Genehmigungs- und Festsetzungsprozess der Baserates 2012 ist voll im Gang 2. Baserates aus fast allen Kantonen werden geprüft 3. Vertragspluralismus 4. In der Regel Prüfung, wenn Abschluss >
5 3. Grundsätze der Baserate-Prüfung 1. Zweistufige Prüfung 2. Kosten- und Kalkulationsausweis 3. Gemeinwirtschaftliche Leistungen 4. Behandlungsqualität 5. Benchmarking 5
6 3.1 Wie bisher: Zweistufige Prüfmethodik als Grundphilosophie 1. Kostenmethode 2. Wirtschaftlichkeitsprüfung (Benchmarking) 6
7 3.2 Kosten- und Kalkulationsausweis 1. Spitalindividueller Kostenausweis 2. Kostenrechnung und Kalkulation mit allen notwendigen Leistungsdaten 7
8 Exkurs: Mindestangaben beim Kosten- und Kalkulationsausweis Gesamtspitalübersicht inkl. Ambulatorium Mengengerüst wie Pflegtage, Betten, Fälle, Case-Mix gemäss SwissDRG- System für alle Patientenkategorien etc. Erläuterung der Abstimmbrücke zwischen FIBU und BEBU sowie zur Abgrenzung OKP und zusatzvers. Patienten / keine aggregierten Konti Auszug der Kostenträgerrechnung aller stationären KVG-Patienten (Grund- und Zusatzversicherung) sowie separate Spalte mit Ausweis für grundversicherte Patienten Ausweis der Anlagenutzungskosten gemäss Art. 10a VKL Nachvollziehbare Kalkulation der kalkulatorischen Baserate Ausweis anrechenbarer und nicht anrechenbarer Kosten gemäss Gesetz und Rechtspraxis 8
9 3.2 Kosten- und Kalkulationsausweis 1. Spitalindividueller Kostenausweis 2. Auszug aus der Kostenrechnung und vollständig ausgefülltes Tarifmodell 3. Intransparenzabzüge 9
10 3.3 Gemeinwirtschaftliche Leistungen 1. Überkapazitäten 2. Universitäre Lehre und Forschung 3. Alle übrigen von den Kantonen finanzierten Leistungen im Dienste der Allgemeinheit 10
11 3.4 Behandlungsqualität 1. Qualitätsnachweis obligatorisch 2. Spitalindividueller Nachweis gemäss ANQ-Empfehlungen 3. Qualitäts-Malus bei fehlendem Beitritt zum Nationalen Qualitätsvertrag 11
12 3.5 Benchmarking 1. Vergleich von SwissDRG- Baserates schweizweit 2. Vergleich öffentliche & private Spitäler 3. Korrektur zu hoher SwissDRG- Baserates 4. Wirtschaftliche Spitäler erhalten ihre kalkulatorischen Kosten 12
13 4. Zeitlicher Ablauf des Prüfverfahrens und Wunsch für Verhandlungen Aktuell Erarbeitung des nationalen Benchmarkings 2. Erste Tarifempfehlungen ab September Wunsch zu Baserates 2013: Bessere Kalkulationsgrundlagen sowie Koordination der Verhandlungen auf KV-Seite 13
14 Danke! 14
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